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V/0366/2017

Qualitätsoffensive "Offenen Ganztagsschulen" - Zwischenbericht und weiteres Verfahren

Vorlagen 05.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 38.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ratsantrag A-R_0039_2016

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Ansehen

Beschlussvorlage

18062 Zeichen

V/0366/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Qualitätsoffensive "Offenen Ganztagsschulen" - Zwischenbericht und weiteres Verfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der aktuelle Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses Qualität s-
standards zu entwickeln und ein Rahmenkonzept „Qualitätsstandards für alle Offenen Gan z-
tagsschulen in Münster“ zu erarbeiten. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Akteure (Schulaufsicht, Offene Ganztagsschulen [Schu l-
leitungen, Lehrer*innen, Erzieher*innen] , freie Träger der Jugendhilfe, Amt für Schule und 
Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) verbindlich in diesen Qualitätsen t-
wicklungsprozess der Offenen Ganztagsschulen einzubinden. 
 
4. Das Rahmenkonzept „Qualitätsstandards für alle Offenen Ganztagsschulen in Münster“  wird 
dem Rat und den politischen Gremien im 1. Quartal 2018 zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Damit ist der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Gr ü-
nen/ GAL „Qualitätsoffensive: Die gute (offene) Ganztagsschule“ (A-R/0039/2016)  aufgegrif-
fen und teilweise erledigt. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0366/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Frau Rengshausen 
Frau Thesing 
Ruf: 
492-5894 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0366/2017 
1. Ausgangslage 
Seit 2009 wird den politischen Gremien fortlaufend und ausführlich zur Entwicklung der Offenen 
Ganztagsschulen in Münster berichtet: 
 
 „Offene Ganztagschule in Münster 2009 - Standortbestimmung und Perspektiven“ 
(V/0483/2009) 
 „Offene Ganztagsschule in  Münster – Bericht 2009-2012“ (V/0739/2012)  
 „Offene Ganztagsschule – Fachbericht 2012-2015“ (V/0444/2015) 
Die oben genannten Berichte geben Aufschluss darüber, welche Veränderun g sowohl quantitativ als 
auch qualitativ in den letzten Jahren vollzogen worden sind. So liegen umfassende Informati onen zu 
Versorgungsquoten, zur Trägerlandschaft, zur Personalentwicklung/ Personalstrukturen, zu konzept i-
onellen Standards, zu Qualitätsstrukturen und zu den Finanzen vor.  
 
Der nächste Fachbericht „Offene Ganztagsschulen 2015 -2018“ wird turnusmäßig im Herbst 2018 
vorgelegt.  
 
Seit dem Berichtszeitraum 2009 ist die offene Ganztagsschule stetig und deutlich gewachsen. Dies 
hängt unter anderem m it einem veränderten gesellschaftlichen Wandel zusammen, in dem die Ve r-
einbarkeit von Familie und Beruf im Fokus ist. Durch die Kindertagesbetreuung ist die institut ionelle 
Erziehung, Bildung und Betreuung für Familien ein Standard, den sie fortlaufend auc h benötigen, so-
bald Kinder die Grundschulen besuchen. Neben der institutionalisierten Ganztagsbetre uung hat sich 
der Anspruch an institutionalisierte Ganztagsbildung entwickelt. 
 
Die Teilnehmerzahlen in den Offenen Ganztagsschulen sind seit dem Schuljahr 2 010/2011 stark an-
gestiegen. Zum Schuljahr 2010/2011 besuchten 2.777 Kinder die Offenen Ganztagsschulen. Im Ve r-
gleich dazu waren es im Schuljahr 2016/2017 schon 5.322 Kinder. Dies entspricht einer pr ozentualen 
Steigerung von 28,6 % auf 53,1 %. Bei annähernd  gleichgebliebenen Schülerzahlen ist die Anzahl 
der Kinder, die die Offenen Ganztagsschulen besuchen um 24,5 %-Punkte gestiegen. 
 
Entwicklung der Teilnehmer*innen im Offenen Ganztag im Vergleich zu den Schülerzahlen

- 3 - 
V/0366/2017 
 
A. Zwischenbericht 
Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Offenen Ganztagsschulen verändern sich auch die organisator i-
schen und qualitativen Anforderungen und ziehen unterschiedliche Entwicklungen nach sich, die im 
Folgenden dargestellt werden. 
 
 
1. Personalentwicklung 
Im Rahmen der Personalentwicklung ist es geboten, die Fachkräfte vor Ort zu stärken und zu begle i-
ten.  
 
Dies geschieht für die freien und den städtischen Träger durch: 
 
 eine pädagogische Fachberatung, welche durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
sichergestellt wird. 
 ein Fortbildungsprogramm, welches schuljahresbezogen für Mitarbeiter*innen aller Offenen 
Ganztagsschulen aufgelegt wird. 
 bedarfsbezogene Angebote im Kontext von Teamentwicklung und Supervision.   
Die freien Träger bieten darüber hinaus eigene Fortbildungsprogramm e und Qualitätsentwicklung s-
maßnahmen für ihre Fachkräfte an. „Führungswerkstätten“ für 30 städtische Koordinator*innen“ e r-
möglichen unter professioneller Anleitung einer Supervisorin (DGSv) und Organisat ionsberaterin die 
Auseinandersetzung  mit den vielfältigen Aufgaben  im Gesamtkontext der Offenen Ganztagsschulen, 
erweitern das fachliche Handlungsrepertoire, stärken die eigene Funktion und geben Rollenklarheit.  
 
Darüber hinaus wird gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt ein Konzept erarbeitet, das 
aufeinander aufbauende Fortbildungsangebote für die bereits tätigen Koordinator*innen als auch spe-
zielle Angebote für zukünftige Koordinator*innen in den Offenen Ganztagsschulen entwickelt und vor-
hält. 
 
Um für Mitarbeiter*innen der Offenen Ganztagschul en eine Steigerung der Attraktivität der Stellen zu 
realisieren, wurden folgende Maßnahmen ergriffen.  
 
 Eine Stundenaufstockung der Gruppenleitungen von 19,5 Wochenstunden auf 21 Wochen-
stunden (seit 01.03.2015) 
 Eine Vollzeitbeschäftigung der Gruppenleitungen durch den Einsatz als Integrationshel-
fer*innen am Vormittag  
Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 konnten rund 100 Niedrigteilzeitkraft-Stellen abgebaut werden. 
Dafür sind insgesamt 51  Unterstützungskräfte eingestellt worden. Damit konnten Niedrigteilze itstun-
den abgebaut und in feste Beschäftigungsverhältnisse (halbe Stellen) umgewandelt we rden. Dies ist 
durch die Vorlage V/0569/2015 („Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt 
Münster“) beschlossen. 
 
Damit ist der Punkt „Personalentwicklungskonzept“ des Antrages (A-R/0039/2016) aufgegriffen. 
 
 
2. Koordinatorinnen 
Seit  Beginn des Schuljahres 2015/2016 erfolgt eine Freistellung der Koordinator*innen ab der sech s-
ten Gruppe. Zum 01.08.2015 sind fünf Koordinator*innen an Grundschulen für ihre übergreifenden 
Aufgaben freigestellt. Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 werden weitere acht Koord inatorinnen 
folgen.

- 4 - 
V/0366/2017 
Die Freistellung der Koordinatorinnen ist ein wichtiger Baustein zur Qualitätsverbesserung in den O f-
fenen Ganztagsschulen. Die freigest ellten Leitungen übernehmen notwendige Organisations - und 
Steuerungsverantwortung. Zusätzlich zur Freistellung wurde mit der Vorlage V/0530/2013 vom Rat 
eine Stundenaufstockung der Koordinationskraft ab der vierten Gruppe auf 30 Stunden beschlossen. 
 
Damit ist der Punkt „Freistellung Koordinator*innen“ des Antrages (A-R/0039/2016)  aufgegriffen. 
 
 
3. Vertretungspool 
Seit dem 01.01.2017 stehen 6,48 Stellen für den Vertretungspool zur Verfügung. Das en tspricht 12 
Vertretungskräften für aktuell 202 hauptamtlich B eschäftigte (Erzieher/innen) in städtischer Träge r-
schaft. Im vergangenen Schuljahr waren die Vertretungskräfte durchgängig im Ei nsatz, so dass ein 
weiterer Ausbau des Vertretungspools erforderlich und vertretbar ist.  
 
Bezogen auf die Offenen Ganztagsschul en in freier Trägerschaft besteht die Möglichkeit, nicht ve r-
wendete Personalkosten einzusetzen, um Personalausfälle bedarfsgerecht zu kompensieren.  
 
Damit ist der Punkt „bedarfsgerechter Vertretungspool“ des Antrages (A -R/0039/2016) teilweise auf-
gegriffen. 
 
 
4. Berufsanerkennungsjahr für Erzieher*innen  
Die Kooperation mit den Münsterschen Fachschulen wurde intensiviert, um die Ausbildung zur Erzi e-
her*in passgenauer für das Segment Offene Ganztagsschulen auszurichten und einem Fachkräft e-
mangel entgegenzuwirke n. In Abstimmung und einer gemeinsamen Verantwortung mit den Fac h-
schulen liegt der Fokus auf einer pädagogisch begleiteten und passgenauen Ausbildung der ang e-
henden Fachkräfte. 
 
Derzeit sind 15 Ausbildungsplätze für Erzieher*innen im Anerkennungsjahr geschaffen worden. 
Dies bezieht sich auch auf freie Träger der Offenen Ganztagsschulen.  
 
Bei erfolgreichem Abschluss und auf eigenen Wunsch kann eine Anschlussbeschäftigung angeb oten 
werden. 
 
 
5. Freie Träger der Jugendhilfe 
Aktuell sind sieben Offene Ganztagsschulen in freier Trägerschaft. Ab dem Schuljahr 2016/2017 wer-
den zwei weitere Grundschulen in die freie Trägerschaft wechseln, so dass der Anteil der freien Tr ä-
ger dann auf 20% anwächst. Ein weiterer Ausbau mit freien Trägern wird im Dialog mit den Trägern 
und den Schulen auf mindestens 25 % angestrebt.   
 
Mit den freien Trägern werden, analog zur offenen Kinder - und Jugendarbeit, Leistungsvereinbarun-
gen geschlossen, die die Rahmenbedingungen und Arbeitsweise des jeweiligen Offenen Gan ztags 
regeln und Qualitä tsstandards sicherstellen. Weiterhin wird jährlich ein gemeinsames Fac hgespräch 
zwischen den freien Trägern und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien geführt.  
 
Zum Schuljahr 2017/2018 werden in Münster bei den Zuschüssen für die freien Träger der Jugendhil-
fe zum Betrieb der offenen Ganztagsschule Kosten für den sog. „Overhead“ (Gemeinkosten)  in Höhe 
41.670,- berücksichtigt, ab dem Jahr 2018 ff. sind 100.000,- € p.A. in den Haushalt eingestellt.  
 
Harmonisiert werden sollte die pädagogische Fachberatung und Personalentwicklung der freien Tr ä-
ger. Hierzu müssen trägerbezogene Angebote erfolgen und abgestimmt werden.

- 5 - 
V/0366/2017 
Damit ist der Punkt „Anteil der  freien Träger“ und „Overheadkosten“ des Antrages (A -R/0039/2016)  
teilweise aufgegriffen und erledigt. 
 
 
6. Verpflegung und Räume 
 
Zu den Themen Verpflegung und Räume wird auf die Beschlussvorlage V/0328/2017 des Amtes für 
Schule und Weiterbildung „Fortschre ibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebä u-
den aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage 
V/0420/2016/1“ verwiesen.  
In der Vorlage V/0328/2017 ist als Beschlussvorschlag formuliert, für die Mach barkeitsstudien und 
zukünftigen Planungen für Grundschulen zukünftig ein Musterraumprogramm im Sinne einer Pl a-
nungsgrundlage und Orientierung zugrunde zu legen. Das Musterraumprogramm berücksichtigt n e-
ben Klassen- und Mehrzweckräumen die bereits vom Rat be schlossenen Raumstandards für Diff e-
renzierungsraum, OGS-Betreuungsraum und enthält darüber hinaus Flächenberechnungen für Küche 
einschließlich Lager/Logistik und Speiseraum sowie den Verwaltungsbereich.  
 
Der breit angelegte Prozess zur Erstellung der Mach barkeitsstudien hat gerade im Bereich der no t-
wendigen Flächen für Küchentechnik und Speiseraum sehr deutlich aufgezeigt, dass hier standard i-
sierte Orientierungswerte notwendig sind. Die Verwaltung hat daher in einem ämterübergre ifenden 
Prozess unter Einbeziehung der Regeln für Hygiene und Arbeitsschutz Flächenwerte entwickelt. Zie l-
setzung war es, mit dem Raumprogramm die Bedingungen für die Zubereitung eines gesunden Mi t-
tagessens und einen Speiseraum von angemessener Größe zu schaffen. Bei der Ermittlung de r Wer-
te für den Grundschulbereich ist von dem Verpflegungskonzept einer temperaturentkoppelten Misc h-
kost, einer Teilnehmerquote von 80% der Schüler*innen und 3 Essensschichten ausgegangen wo r-
den.  
 
Das Raumprogramm ist als Orientierungsrahmen zu verstehen. Bei der Anwendung sind die örtlichen 
Gegebenheiten zu berücksichtigen.  
 
 
7. Reduzierung der Gruppengröße auf 25 Kinder 
Bereits in der Vergangenheit gab es Überlegungen, die Gruppengröße auf 25 Kinder zu reduzi eren. 
In jeder Gruppe (ab 25 angemeldeten Kindern bzw. ab 12 Kindern an Förderschulen) wird bisher eine 
hauptamtliche Kraft eingesetzt.  
 
Sobald 50 (24 an Förderschulen) und mehr Kinder in einer Offenen Ganztagsschule angemeldet wer-
den, wird bisher eine weitere Fachkraft (Gruppenleitung) eingesetzt. Mit  jeder weiteren Gruppe (75 
Kinder, 100 Kinder usw.) wird eine weitere Kraft eingesetzt. Erreicht eine Gruppe nicht die j eweils 
nächste erforderliche Anzahl von Kindern (25, 50, 75, 100, 125 usw.) wird noch keine Gru ppenleitung 
eingesetzt, sondern Niedrigteilzeitkräfte. 
 
Sofern die Einrichtung von neuen Gruppen erst mit dem Erreichen von 25 Kindern erfolgen würde 
und die Kinder somit nicht vor dem Erreichen der notwendigen Gruppenstärke in den offenen Gan z-
tag aufgenommen werden würden, hätte dies eine Wartel iste zur Folge und Kinder würden keinen 
Platz erhalten. Um dies abzufedern wäre, eine variable Gruppengröße zwischen 25 und 30 Kindern 
denkbar.

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V/0366/2017 
Geht man von einer jährlichen Steigerung der Teilnehmerzahlen von 10 % aus, so würden durch die 
Reduzierung der Gruppengröße auf max. 30 Kinder weiterhin jährlich durchschnittlich 23 z usätzliche 
Stellen eingerichtet werden müssen. Haushaltsmittel stehen dafür derzeit nicht zur Verfügung.  
 
Damit ist der Punkt „Gruppengröße“ des Antrages (A -R/0039/2016) aufgegriffen, aber nicht abschlie-
ßend gelöst. 
 
 
B. Qualitätsentwicklungsprozess  
Seit Einführung der offenen Ganztagsschule existiert ein Qualitätszirkel. In diesem Gremium sind 
neben Vertretungen der Schulleitungen und der Erzieher / -innen auch die untere Schulaufsich t und 
die Stadt Münster (Amt für Schule und Weiterbildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien) 
vertreten. 
 
Ziel des Qualitätszirkels ist die fortlaufende Auseinandersetzung mit Themen und Schwerpunkten der 
offenen Ganztagsschule und die Unterstützung der einzelnen Schulen durch regelmäßige Information 
und Vernetzung.  
 
Seit Herbst 2016 hat sich der Qualitätszirkel zur Aufgabe gesetzt, ein gültiges Rahmenkonzept für alle 
Offenen Ganztagsschulen zu erarbeiten und darin verbindliche Qualitätsstandards zu definieren. 
 
Dieser umfassende Prozess wird in einem dialogischen Verfahren mit allen Schulleitungen geführt. Im 
Ergebnis soll das gemeinsame Rahmenkonzept alle Akteure der Offenen Ganztagschulen qu alitativ 
binden und gleichzeitig Eltern verlässliche Q ualitätsstandards in den offenen Ganztagsschulen s i-
chern.  
 
 
1. Qualitätsbausteine der Offenen Ganztagschulen 
Auf der Grundlage der bereits veröffentlichten Berichte zur Offenen Ganztagsgrundschule und aktuel-
ler Fachdiskurse wird das Rahmenkonzept folgende Qualitätsbausteine beinhalten: 
 
 Pädagogische Grundhaltung 
 Handlungsziele 
 Ganztägig Leben und Lernen 
 Personalstruktur 
 Personalentwicklung und Gesundheit 
 Zeitstrukturen, Rahmen für Flexibilität bei Abholzeiten 
 Ganztagsräumlichkeiten 
 Verpflegung 
 Partizipation 
 Rhythmisierte Ganztagsschule 
 Qualitätssicherung 
 Controlling 
Die vorgenannten Qualitätsmerkmale sind eine praxisnahe Empfehlung des Qualitätszirkels. Sie e r-
möglichen den Schulen den Einstieg in den Dialog zu einer systematischen und kontinuierliche Quali-
tätsentwicklung und Qualitätssicherung für alle Offenen Ganztagsschulen. Ein Teilziel ist die Übe r-
windung der Trennung von Vor- und Nachmittag. 
 
Zurzeit arbeitet der Qualitätszirkel die Qualitätsbausteine des Rahmenkonzeptes aus. Anschli eßend 
werden die Inhalte mit allen Akteuren abgestimmt, so dass es eine von allen getragene Fassung gibt.

- 7 - 
V/0366/2017 
Ein besonderer Schwerpunkt im Qualitätsentwicklungsprozess liegt darin, alle Offenen Ganztag s-
schulen in den laufenden Qualitätsentwicklungsprozess einzubinden und einen Konsens zu den Qua-
litätsstandards zu bewirken, der von allen Akteuren getragen und zukünftig umgesetzt wird. 
 
Damit ist der Punkt „Entwicklung eines Gesamtkonzeptes  zu verbindlichen Qualitätsstandards“ des 
Antrages (A-R/0039/2016) aufgegriffen und teilweise erledigt. 
 
 
C. „Elternumfrage 2017“ 
Das Amt für Schule und Weiterbildung führt im Rahmen der Schulentwicklungsplanung  die Elternum-
frage durch (V/0333/2017). Die Ergebnisse der Befragung werden nach der Auswertung in die Schu l-
entwicklungsplanung einfließen un d können im Sinne einer integrierten Jugendhilfe – und Schulent-
wicklungsplanung nutzbar gemacht werden. 
Durch die Elternumfrage werden auch der Bedarf, die Erwartungen und Vorstellungen der Eltern zum 
Themenfeld „Offene Ganztagsschule“ erfasst. Die Ergebni sse der Befragung werden in das zukünft i-
ge Rahmenkonzept der Offenen Ganztagsschule einfließen. 
 
 
D. Bildungsmonitoring / Bildungsberichterstattung 
Die Offenen Ganztagsschulen sind ein zentraler Bildungsort von Kindern. Im Rahmen des Proje ktes 
„Bildung Integriert“ wird ein Kommunales Bildungsmonitoring aufgebaut und eine Bildungsberichte r-
stattung eingeführt (Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe -und Schulentwicklungspl a-
nung V/0734/2015). Das Bildungsmonitoring kann ein Baustein sein, um in systemat ischer Form das 
Bildungsgeschehen zu beobachten und positiv zu gestalten. Dazu werden auch Daten der Offenen 
Ganztagschulen  aufbereitet, die Rückschlüsse auf wesentliche Aspekte des Bildungswesens zula s-
sen und in den Qualitätsdiskurs mit einfließen. 
 
E. Ausblick 
Aus der Perspektive der Adressaten wird der Qualitätsentwicklungsprozess dann als gelungen wah r-
genommen, wenn folgende Handlungsziele ihre Berücksichtigung im Fachdiskurs und im E rgebnis 
finden: 
 
 Alle Kinder werden umfassend und individuell unabhängig von ihrem sozialen und kulturellen 
Hintergrund in ihrer Bildung gefördert. 
 Alle Eltern werden bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und der Erfüllung ihrer erziehe-
rischen Aufgaben gestärkt und unterstützt. 
 Die Familienfreundlichkeit in der Stadt Münster wird gefördert. 
 
Nach Abschluss dieses Prozesses liegt das erste Rahmenkonzept: „Qualitätsstandards in den Off e-
nen Ganztagsschulen in Münster“ vor, welches dann durch einen Ratsbeschluss verabschiedet we r-
den soll. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
Anlage:  
 Ratsantrag A-R_0039_2016

Ratsantrag A-R_0039_2016

14109 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2016  
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
21. Juni 2016 
Ratsantrag  
 
Qualitätsoffensive: Die gute (offene) Ganztagsschule 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzep t zu verbindlichen 
flächendeckenden Qualitätsstandards für alle OGS in Münster in gemeinsamer 
Verantwortung von Jugendhilfe und Schule auszuarbeiten. Das Ziel ist es, Unterricht 
sowie ihn ergänzende und erweiternde allgemeinbildende Angebote von 
außerschulischen Partnern zu einem Gesamtkonzept von Bildung, Erziehung und 
Betreuung zusammenzuführen sowie Schule und OGS besser zu verzahnen und als 
verlässlichen Lern- und Lebensraum für Mädchen und Jungen weiterzuentwickeln. 
Dazu gehört auch mehr individuelle Förderung der Kinder nach ihren eigenen 
Bedürfnissen mit ihren Stärken, Schwächen und individuellen Begabungen. 
 
2. Um die pädagogische Qualität der OGS zu stärken und qualitative Angebote gezielt 
auszubauen, wird die Verwaltung beauftragt,  
• ein Personalentwicklungskonzept sowohl für ältere Fachkräfte als auch für 
niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen zu entwickeln, mit dem Ziel, das 
vorhandene Personal bestmöglich auf die Aufgaben vorzubereiten. Ein Teil des 
Konzeptes sind verstärkte gemeinsame regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen mit 
Beteiligung von Lehr- und pädagogischen Fachkräften, Ganztagskoordinatoren 
und Schulleitungen; 
• den Anteil der freien Träger der Jugendhilfe, die im Offenen Ganztag tätig sind, 
auf mehr als 25% zu erhöhen. Die OGS ist zu einem inklusiven Lebens- und 
Lernort weiter zu entwickeln. Entsprechende Mehrbedarfe an Personal 
(insbesondere im Nachmittagsbereich, solange nicht rhythmisiert ist) inkl. 
Finanzierungsbedarf sind zu ermitteln; 
• allgemein verfügbare Maßnahmen zur Erhaltung der P ersonalgesundheit an den 
OGS zu etablieren; 
• die Essenssituation (Mensen) dem Bedarf entspreche nd zu gestalten und ein 
entspanntes Einnehmen von gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen. Die 
vorhandenen Speiseräume und Küchen stoßen häufig an ihre Grenzen. Daher ist 
auch hier zu ermitteln, mit welchem Raum- und Finanzbedarf dieses Ziel zu 
realisieren ist; 
• das Raumangebot inkl. Rückzugsmöglichkeiten so zu gestalten, dass sich die 
Kinder wohlfühlen. Kinder sind bei den Gestaltungsfragen einzubeziehen.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Kostenber echnung für die freien Träger die 
Over-Head-Kosten im angemessenen Umfang zu berücksichtigen. 
 
4. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, auf der Grundlage des Fachberichts 
Offene Ganztagsschule (OGS) aus dem Jahr 2015 
1 den Finanzierungs- und 
Raumbedarf verbunden mit einer möglichen zeitlichen Umsetzungsperspektive in 
                                                 
1 V/0444/2015 Offene Ganztagsschule – Fachbericht 2012-2015

2 
 
priorisierten Modulen rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2017 für die 
nachfolgenden Maßnahmen zu ermitteln:  
• die Freistellung der Koordinationsstellen ab 4 Gru ppen, 
• im Bestand Möglichkeiten zu eruieren, um für die K oordinationsfachkräfte 
eigene Büros bzw. “ungestörte“ Arbeitsplätze zu schaffen,  
• einen dem Bedarf entsprechenden Vertretungspool au fzubauen,  
• die Gruppengröße im Offenen Ganztag auf 25 Kinder zu reduzieren. 2 
 
Begründung : 
 
Nur in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule kann ein Ort des Lebens 
und Lernens entstehen, das die Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung ganzheitlich 
fördert und in ihren Bedürfnissen und Interessen ernst nimmt. Die Umsetzung der Trias 
Bildung, Erziehung und Betreuung ist das zentrale Ziel in der Offenen Ganztagsschule. 
Betreuung nicht nur verstanden als Beaufsichtigung und zeitliche Betreuung, sondern als 
Sorge, Unterstützung und Beziehungsarbeit. Bildung nicht nur verstanden als das Vermitteln 
von Wissen, sondern auch als Förderung der Persönlichkeitsbildung und die Aneignung 
sozialer und kultureller Kompetenzen. Um Bedürfnissen der Kinder zu genügen, bedarf es 
qualifizierter pädagogischer Fachkräfte als feste Ansprechpartner/innen und kontinuierliche 
Bezugspersonen sowie eines guten Personal-Schlüssels. Ebenfalls adäquate räumliche und 
sächliche Ausstattung im Innen- wie im Außenbereich gehört dazu. 
 
Was macht eine gute OGS aus? 
 
Eine gute OGS zeichnet eine Rhythmisierung und inhaltliche Verknüpfung von Unterricht und 
außerunterrichtlichen Angeboten aus, was auch die Inklusion (Integrationshelfer am 
Nachmittag) erleichtern würde.  
Will die Schule ein Lern- und Lebensort für Kinder sein, müssen sich Kinder dort wohl und 
gut aufgehoben fühlen. Aus der Perspektive von Kindern und im Interesse ihrer 
Persönlichkeits-entwicklung ist es daher wichtig, wenn Schule zuvörderst ein Ort ist, in dem 
die Mädchen und Jungen ihre altersspezifischen und entwicklungsrelevanten 
Lebensbedürfnisse befriedigen können: 
 
•  Das Bedürfnis Wissen und Können zu erwerben (!) 
•  Das Bedürfnis nach selbst bestimmter Bewegung un d Aktivität 
•  Das Bedürfnis nach Zusammensein mit Gleichaltrig en 
•  Das Bedürfnis, die Welt im Umfeld von Elternhaus  und Schule zu erkunden 
•  Das Bedürfnis nach verlässlichen Strukturen, mit  klaren sozialen Regeln 
•  Das Bedürfnis nach ernst nehmender und verstehen der Anleitung 
•  Das Bedürfnis sich zu entfalten, zu wachsen und „groß“ zu werden und dazu 
 ermutigt zu werden 
• Das Bedürfnis nach konstanten Bezugspersonen. 
3 
 
Eine Offene Ganztagsschule muss diesen Anforderungen ebenso genügen, weil sie 
für die angemeldeten Kinder eine Ganztagsschule ist. 
4 
 
                                                 
2 Siehe Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege NRW http://freiewohlfahrtspflege-
nrw.de/positionen/ansicht/detail/news/detail/News/finanzierung-der-offenen-ganztagsschule-im-primarbereich-ogs/cache/nc/  
 
3 Oggi Enderlein: Schule ist meine Welt. Ganztagsschule aus Sicht der Kinder. 7. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Berlin 
2015, S. 50 
4
 Siehe hierzu auch RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 
85Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und 
Sekundarstufe I, der keinen Unterschied hinsichtlich der Merkmale zw. gebundenem und offenem Ganztag macht.

3 
 
Charakteristisch ist leider für die meisten OGS in Münster die Trennung von Unterricht am 
Vormittag und Betreuungs- und Freizeitangeboten am Nachmittag. Nach einem 
umfassenden Bildungsverständnis müsste hier eine bessere bildungsfördernde Verzahnung 
zwischen Unterricht und außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten erfolgen. 
Durch das aktuelle Konzept ist eine Rhythmisierung im Sinne der Anpassung an individuelle 
Lern- und Biorhythmen der Kinder kaum möglich. Insbesondere für Kinder mit emotionalem 
und sozialem Unterstützungsbedarf ist dies besonders schwierig aufgrund des 
Bezugspersonen- und Gruppenwechsels zwischen Vor- und Nachmittag, zu großen Gruppen 
und kaum vorhandenen Rückzugsmöglichkeiten. Hier wäre eine sinnvolle Maßnahme die 
Bildung von OGS-Klassen.  
 
Angesichts aktueller Herausforderungen, wie dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit 
und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie einer optimierten 
individuellen Förderung, wird der Anspruch an die pädagogische Arbeit in der Primarstufe in 
Zukunft nicht kleiner, sondern ansteigen. (So der Bildungsbericht „Offene Ganztagsschule 
NRW 2014“). Wir brauchen deshalb neue didaktische Ansätze für heterogene 
Kindergruppen. Im Rahmen des Bildungsberichts lässt sich aus Trägersicht diesbezüglich 
eher ein negativer Trend feststellen. Mit Blick auf die Umsetzung ganztagsspezifischer 
Zielsetzungen sehen die Träger insbesondere die Förderung von Stärken und Fähigkeiten 
der Kinder im Jahr 2013/14 als weniger gegeben an, als noch im Jahr 2011/12. Es ist daher 
zu empfehlen, die Konzepte der Offenen Ganztagsschule insbesondere dahingehend zu 
prüfen, wie die Kinder individuell nach ihren eigenen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen 
besser gefördert werden können. 
5 
 
„Es geht darum, ein von den künftigen Nutzern, also den Kindern, mitentwickeltes und 
akzeptiertes Programm für die Schule am Nachmittag zu entwerfen (...) 
Es wird deutlich, wie wertvoll es ist, das subjektive Wohlbefinden der Kinder als einen 
Indikator für die Qualität eines sozialökologischen Lebensraums heranzuziehen. Wenn 
Ganztagsschule ein Mehr an Anregungen und Angeboten mit sich bringt, wird sie von den 
Kindern begrüßt. Wenn sie nur eine zeitliche Verlängerung der traditionellen Halbtagsschule 
darstellt, findet sie nur mäßige Akzeptanz. (3. World-Vision Kinderstudie 2013, S. 124 f). 
 
So können die außerunterrichtlichen Angebote ein guter Rahmen sein, um bestimmte 
Themen des Unterrichts noch einmal von einer etwas anderen Seite zu beleuchten. Dabei 
kann der außerunterrichtliche Bereich sich auf solche Aktivitäten konzentrieren, für die oft im 
eigentlichen Unterricht keine Zeit besteht.  
Das funktioniert nur, wenn genügend Zeit zur Verfügung steht. Auch müssen Lehr- und 
Fachkräfte in engem Austausch stehen, damit eine hohe Transparenz im Hinblick auf die 
Unterrichtsinhalte vorhanden ist. Für die Umsetzung der besseren Verzahnung von 
außerunterrichtlichen Angeboten und Unterricht ist eine angemessene personelle 
Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften notwendige Voraussetzung.  
 
Laut der Berichtsvorlage V/0444/2015 sind rund 46 % der hauptamtlich beschäftigten 
Mitarbeiter/-innen in den offenen Ganztagsschulen älter als 45 Jahre. Im Schuljahr 2014/15 
arbeiteten zudem 562 Mitarbeiter/-innen im Rahmen eines niedrigteilzeitbeschäftigten 
Arbeitsverhältnisses. Eine besondere Herausforderung stellt hier der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Kräften dar. Vielfach zwingt die personelle Not die OGS-
Koordinatoren/Innen, das Personal direkt z.B. über nadann-Anzeigen zu suchen und 
einzustellen. Dabei werden häufig Personen eingestellt, die über keine pädagogische 
Ausbildung verfügen. Regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen müssen daher zwingend eine 
feste Grundsäule der Personalpolitik im OGS-Bereich werden. Gemeinsame, 
multiprofessionelle Fortbildungen müssen verstärkt angeboten und beworben werden. Es 
sollte angestrebt werden, schulpädagogische und sozialpädagogische Kompetenzen und 
Systeme zusammenzuführen. Neben gemeinsamen Fortbildungen sind auch gegenseitige 
                                                 
5 Nicole Börner, Andrea Conraths, Ute Gerken, Ramona Steinhauer, Janina Stötzel, Agathe Tabel: Bildungsbericht Ganztagsschule 
NRW 2014, S. 35

4 
 
Hospitationen und gemeinsame Teamzeiten von Fach- und Lehrkräften, 
Ganztagskoordinatoren und Schulleitungen sinnvoll. Eine weitere Überlegung ist eine 
verstärkte Zusammenarbeit mit den Münsteraner Hochschulen, um Lehramtsstudierende im 
Rahmen eines studienbegleitenden Praktikums an der pädagogischen Arbeit im offenen 
Ganztag zu beteiligen. 
 
Der Fachbericht OGS 2015 hat viele „Baustellen“ im Personalbereich aufgezeigt, die es 
sukzessive zu bearbeiten gilt, wobei einige exemplarisch nachfolgend detaillierter begründet 
werden: 
 
Die Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben und die damit verbundene 
Organisations- und Steuerungsverantwortung haben sich aufgrund der stetig wachsenden 
Teilnehmerzahlen in den offenen Ganztagsschulen deutlich erhöht. Insbesondere an großen 
offenen Ganztagsschulen (ab 4 Gruppen) nehmen die Leitungsaufgaben einen deutlich 
höheren Stellenwert als an kleineren offenen Ganztagsschulen ein. So kann ein/e 
Koordinator/-in, neben der Leitung einer eigenen Gruppe, zwischenzeitlich für ein Team von 
bis zu 25 Mitarbeiter/-innen verantwortlich sein.  
 
Um den anfallenden Aufgaben an den größer werdenden offenen Ganztagsschulen gerecht 
werden zu können, wurden zum 01.01.2014 die Stellen der Koordinatoren/-innen an offenen 
Ganztagsschulen mit vier und mehr Gruppen von 25,32 auf 30,0 Stunden aufgestockt. 
Hierfür wurden 1,92 Planstellen (S 8) im Stellenplan 2014 eingerichtet (vgl. Vorlage 
V/0530/2013).“ 
6 
 
Der Rat hat im Dezember 2015 beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2016/2017 Mittel 
bereitgestellt werden, um als einen ersten Schritt  Koordinationsfachkräfte an den größten 
OGS mit 7 bzw. 8 Gruppen (4-5 Koordinationsfachkräfte) freizustellen. 
 
Im Schuljahr 2015/16 haben 26 offene Ganztagsschulen 4 und mehr Gruppen; davon haben  
13 Schulen  4 Gruppen /  1 Schule    5 Gruppen /  6 Schulen  6 Gruppen /  
5 Schulen  7 Gruppen /   1 Schule    8 Gruppen 
 
Weitere Schritte  müssen daher folgen. Neben der Freistellung müssen 
Koordinationsfachkräfte über einen ausgestatteten, „ungestörten“ Arbeitsplatz oder, wo im 
Bestand möglich, ein eigenes Büro verfügen. 
Der Vertretungspool muss laut Fachbericht aufgestockt werden, um Vertretungssituationen 
ausreichend abdecken zu können. 
Als vertretbare Gruppengröße wird eine Anzahl von 25 Kindern benannt. Zurzeit wird ab dem 
50. Kind die zweite Gruppe gebildet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, will man 
auch die Inklusion im Ganztagsbereich umsetzen sowie die individuelle Förderung nach 
eigenen Begabungen, Stärken und Schwächen zu verwirklichen. 
 
Trotz unterschiedlicher Aufgabenstellungen, Strukturen, Zuständigkeiten, Finanzierungen, 
Arbeitsweisen und Methoden stehen Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer 
Verantwortung  für die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung von Kindern. Die freien 
Träger haben sich laut aktuellem OGS-Fachbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien als professionelle und verlässliche Partner etabliert und bereichern mit ihrer Arbeit 
die Schul- und Betreuungslandschaft 
7. Daher ist es konsequent, dass Know-how der freien 
Träger mehr zu nutzen als bisher geschehen. Dies hätte neben der inhaltlichen 
Verbesserung auch die Folge, dass weniger Personal beim öffentlichen Träger angestellt ist. 
 
Jutta Möllers Jens Heinemann 
und Fraktion und Fraktion 
                                                 
6 Vgl. V/0444/2015, S. 6 und 18  
7 Vgl. ebenda, S. 4

Beratungsverlauf (4)

20.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 34.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 38.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0366/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37