V/0115/2014
Baulandprogramm 2014 - 2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
16021 Zeichen
V/0115/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Baulandprogramm 2014 - 2020
Beratungsfolge
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung
02.04.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt das überarbeitete „Baulandprogramm 2014 - 2020“ (Anlage 1).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. überarbeitetem Baulandprogramm 2014 - 2020 zur
Baulandaktivierung erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und erschließung s-
technischen Leistungen vorzunehmen, und auf Grundlage des überarbeiteten Baulandpr o-
gramms Annahmen für die v oraussichtliche Wohnbautätigkeit als Basis für die Aktualisierung
der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2020 zu entwickeln und diese im dritten Quartal
2014 vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ü ber eine notwendige Mittelbereitstellung
für erforderliche liegenschaftliche, planungsrechtliche und erschließungstechnische Leistungen
wird der Rat ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bzw. durch Einzelvorlagen entsche i-
den.
Vorlagen-Nr.:
V/0115/2014
Auskunft erteilt:
Herr Franke
Ruf:
492 61 10
E-Mail:
FrankeGerd@stadt-muenster.de
Datum:
20.02.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0115/2014
Begründung:
Zu 1.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.12.2013 den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020
(Vorlagen V/0519/2013 und V/0519/2013/1) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beau f-
tragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den Jahren 2014 und 2015 für eine stärkere
Orientierung am mit dem Handlungsprogramm Wohnen (vgl. Vorlage V/0593/2013 „Kommunales
Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“) beabsichtigten Mengeng erüst
zu sorgen. Das überarbeitete Ba ulandprogramm ist dem Rat nach Vorberatung im Ausschuss für
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und den Bezirksvertretungen in 2014 vo r-
zulegen, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen können, was mit dieser Vorlage geschieht.
Mit der vom Rat ebenfalls am 11.12.20 13 beschlossenen Vorlage „Kommunales Handlungsko n-
zept Wo hnen“ wurde die Baulandentwicklung als ein wichtiges Handlungsfeld der kommunalen
Wohnungspolitik in Münster positioniert.
Die Ergebnisse eines kontinuierlichen Baulandmonitorings1 (s. Abb. 1.) zeig en, dass sich seit dem
Jahr 2009 die baureifen Reserven in Baugebieten , die gem. angenommenem, grundsätzlichen
Zielwert dem Vierfachen des durchschnittlichen jährlichen Verbrauchs der letzten 5 Jahre entspre-
chen sollen, nahezu halbiert haben und inzwisch en deutlich unter den angestrebten Wert gesun-
ken sind. Mit dem vorliegenden, überarbeiteten Baulandprogramm 2014 - 2020 sollen die Ba u-
landaktivierung verstärkt, Baulandengpässe abgemildert und die Zielwerte für die Vorhal tung bau-
reifer Flächen erreicht werden.
Abb. 1. Baulandmonitoring: Baureife Wohnbauflächen - Soll / Ist Vergleich
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahresanfang
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
baureife Reserven in Baugebieten:
Sollwert
Istwert
1 Mit dem Baulandmonitoring werden jähr lich Flächenbereitstellung und Flächenverbrauch bila nziert und die
verbleibenden baureifen Reserven ermittelt. Durch die Orientierung der Ba ulandaktivierung am Verbrauch ist
sichergestellt, dass die Baulandaktivierung nicht über den tatsächlichen Bauland bedarf hinausschießt.
- 3 -
V/0115/2014
Mit dem Beschluss zum „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen“ hat der Rat hinsichtlich der
Umsetzung quantitativer Ziele u. a. b eschlossen, dass die Baulandbereitstellung zu forcieren und
auf hohem Niveau zu verstetigen ist, wobei ein Zielwert für die jährliche Bauleistung von 1.500
Wohneinheiten (WE) zugrunde zu legen ist, die Hälfte davon in Neubaugebieten . (vgl. Beschluss-
punkt 2. der Vorlage V/0593/2013)
Mit der Vorlage V/0039/2014 „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ werden weitere Weichen-
stellungen für die künftige Baulandpolitik in Münster im Kontext der städtischen Wohnungsp olitik
vorgenommen.
Angesichts der äußerst positiven Entwicklungsperspektiven der Stad t Münster ist langfristig von
einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen. Um Wohnungsengpässe und knap p-
heitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, ist deshalb eine kontinuierlich hohe jährl i-
che Wohnungsneubauleistung erforderlich.
Hinsichtlich des Zielwerts für die jährliche Bauleistung von 1.500 WE in Münster, davon ca. 750
WE in Neubaugebieten, besteht Konsens mit den Akteuren des Münsteraner Wohnungsmarktes.
Eine Bedingung für eine hohe Wohnungsneubauleistung ist allerdings ausreichen d verfügbares
Bauland. (siehe hierzu auch die Vorlage V/0039/2014 „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“)
Mit dem am 25.09.2013 vom Hauptausschuss beschlossene n „Wohnsiedlungsflächenkonzept
Stadt Münster 2025“ (siehe Vorlage V/0230/2013) ist der räumliche Bezugsrahmen für die weitere
Baulandentwicklung in Münster abgesteckt worden, aus dem das vorliegende, überarbeitete Ba u-
landprogramm 2014 - 2020 entwickelt worden ist.
Maßgeblich für die Aufnahme einer Fläche in das Baulandprogramm 2014 - 2020 sind sowohl die
planungsrechtliche Absicherung durch den Regionalplan (REP) und den Flächennu tzungsplan
(FNP) als auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung der städtischen Entwicklungsziele.
Gemessen an dem grundsätzlich zugrunde zu legenden, durchschnittlic hen jährlichen Zielwert für
die Errichtung neuer Wohnungen in neuen Baugebieten in Höhe von rund 750 WE enthielt der
erste Entwurf des Baulandprogramms 2020 noch eine deutliche Unterd eckung für die Jahre 2014
und 2015 (vgl. V/0519/2013, Anlage 1 / Liste), was Anlass war für den o. a. Ratsbeschluss zur
Überarbeitung des Baulandprogramms.
Diese Unterdeckung für die Jahre 2014 und 2015 konnte nun im überarbeiteten Baulandprogramm
2014 - 2020 abgebaut werden, ohne die angenommenen WE -Kapazitätswerte in den Folgejahren
zu unterschreiten.
Das überarbeitete Baulandprogramm 2014 - 2020 hat nun ein Gesamtvolumen von rd. 7.800 WE
(siehe Anlage 1 / Liste). Der erste Entwurf des Baulandprogramms 2020 umfasste ein Vol umen
von rd. 6.400 WE. (vgl. V/0519/2013, Anlage 1 / Liste)
Der Abbau der Unterdeckung in den Jahren 2014 und 2015 sowie die Erhöhung des Gesamtv olu-
mens auf rd. 7.800 WE gegenüber dem ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 wurde insbe-
sondere durch folgende Änderungen erreicht:
Der erste Entwurf des Baulandprogramms 2020 dokumentierte den im Wesentlichen zwischen
der Planungs-, Liegenschafts- und Tiefbauverwaltung abgestimmten Stand zum Ende des 2.
Quartals 2013. In das nun vorgelegte, überarbeitete Baulandprogramm 2014 - 2020 sind zwi-
schenzeitlich einge tretene Entwicklung und aktuell vorliegende Informationen einbezogen
worden, u. a. für die Gebiete / Projekte „Berliner Platz“ (ehem. Metropolis), „Steinfurter Str. /
südl. Yorkring“ (ehem. TÜV -Gelände), „Steinfurter Str. / nördl. Yorkring“ (ehem. ESSO -
Tankstelle).
- 4 -
V/0115/2014
Der erste Entwurf des Baulandprogramms 2020 dokumentierte zwar bereits die geplante En t-
wicklung der beiden ehemaligen Briten -Kasernen in Gremmendorf und Gievenbeck mit z u-
sammen mind. 2.200 WE, allerdings nicht explizit die ehemaligen Briten-Wohnquartiere. Diese
waren bislang nicht Bestandteil des Baulandprogramms. Diejenigen ehem aligen Briten -
Wohnstandorte, die, was die Zahl der neu zu schaffenden Wohneinheiten betrifft, quantitativ
mit neuen Baugebieten vergleichbar sind oder für deren Entwicklu ng konkrete Planungsschrit-
te erforderlich werden, sind nun in das überarbeitete Baulandprogramm aufgenommen wo r-
den.
Das überarbeitete Baulandprogramm 2014 - 2020 (siehe Anlage 1) enthält nun auch – neben
den bisherigen Angaben zu den jeweiligen WE -Kapazitäten der Baugebiete (unterteilt nach
Mefa und Efa) – für ihre Aktivierung wichtige Angaben zu folgenden Aspekten:
- zur Eigentumssituation, d. h. in städtischem Eigentum (ganz od. teilweise) oder im Eige n-
tum der Wohn+Stadtbau oder im Eigentum des Bundes als ehemaliges Briten -
Wohnquartier,
- zur Relevanz der Anwendung der Grundsätze der „Sozialgerechten Bodennutzung in
Münster“ (siehe Vorlage V/0039/2014) in Bezug auf einen der erforderlichen Planung s-
schritte voraus laufenden, liegenschaftlichen Grunderwerb durch die Stadt Münster,
- zur Geeignetheit der neuen Baugebiete zur Umsetzung wohnungspolitischer Ziele auf Ba-
sis der entsprechenden Grundsätze zur „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster“,
- zur planungsrechtlichen und zur erschließungstechnischen Ausgangssituation.
Darüber hinaus sind im überarbeiteten Baulandprogramm 2014 - 2020 (siehe Anlage 1 / Liste)
die Anfang der Jahres 2014 zusätzlich noch bestehenden Restkapazitäten in baureifen Ba u-
gebieten in Höhe von insgesamt noch 2.142 WE (868 WE für Mefa und 1.274 WE für Efa), da-
von insgesamt 1.024 WE in jüngeren Baugebieten (469 für Mefa und 555 WE für Efa) nac h-
richtlich erfasst, die grundsät zlich auch noch für die Errichtung von neuen Wohneinheiten zur
Verfügung stehen.
Der Vergleich der angenommenen Kapazit ätswerte aus dem ersten Entwurf des Baulandpr o-
gramms (vgl. V/0519/2013, Anlage 1 / Liste) und dem überarbeiteten Baulandprogramm (siehe
Anlage 1 / Liste) stellt sich nun wie folgt dar:
WE-Kapazität
Mefa Efa insgesamt
- 1. Entwurf Baulandprogramm 2014 158 56 214
2015 190 185 375
- Überarbeitung Baulandprogramm 2014 754 67 821
2015 1.313 165 1.478
Mit dem Baulandprogramm 2014 - 2020 werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung zur Ba u-
reife2 ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtpolitischen Ziele am besten erreicht werden
können. Die Zielerreichung ist oft an eine zumindest teilweise liegenschaftl iche Verfügbarkeit oder
aber an eine Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer gekoppelt. Der kon krete Startschuss
für die Aktivi erung einer Fläche fällt mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) zur Aufnahme eines erforderlichen Baulei t-
planverfahrens.
2 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.
- 5 -
V/0115/2014
Die vollständige liegenschaftliche Verf ügbarkeit für die Stadt Münster ist nur bei einem Teil der
Flächen des Baulandprogramms 2014 - 2020 gesichert. Um die Mengenziele zur Baulandberei t-
stellung einhalten zu können sind daher auch private Flächen zu aktivieren. Erfahrungsgemäß
können im Verlauf der Aktivierungsprozesse Schwierigkeiten auftreten, die zu Verzögerungen fü h-
ren oder es ratsam erscheinen lassen, Aktivierungsverfahren nicht mehr weiter zu verfolgen, weil
die städtischen Ziele kaum erreichbar erscheinen. Um dennoch die erforderliche Flexibilität zu er-
reichen, müssen dann ersatzweise weitere Flächen, in erster Linie aus dem „Wohnsiedlungsfl ä-
chenkonzept 2025“, in das Baulandprogramm aufgenommen werden.
Daher ist das Baulandprogramm grundsätzlich auf Fortschreibung angelegt, d. h. Flächen, die sich
aufgrund mangelnder Verfügbarkeit als nicht aktivierbar erweisen, sind mengengleich durch and e-
re geeignete Flächen in der Regel aus dem „Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025“ zu ersetzen.
In einem jährlichen Bericht zur Baulandaktivierung sollen künftig die vorzunehmenden Program-
mänderungen dem ASSVW zur Kenntnis gegeben werden.
Abb. 2: Phasen der Wohnbaulandentwicklung
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur Baureife ist ein mehrstufiger Prozess, der durch eine
Vielzahl politischer Entscheidungen begleitet wird. Dieser Prozess kann in Phasen eingeteilt we r-
den. (siehe Abb. 2) Die Stadt Münster hat für die einzelnen Phasen konzeptionelle Bausteine en t-
wickelt, die systematisch aufeinander aufbauen und eine ganz heitliche Bearbeitung der Baulan d-
problematik erleichtern. Die Phase I wird durch das „Kommunale Handlungskonzept Wohnen“ ab-
gedeckt. Das „Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025“ steht für die Phase II und das „Baulandpro-
gramm 2014 - 2020“ für die Phase III. Mit Baureife e iner Fläche liegt das Produkt der Baulanden t-
wicklung durch die Stadt vor. Die Zielwerte zur Baulandentwicklung sind auf diese Größe ausg e-
richtet. Phase IV umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Baugrundstücke.
Zu 2.
Flächen-
sicherung
Ziele
Bedarfe
Bauland-
aktivierung
Nutzungs-
vorbereitung
Leitbilder
Mengengerüste
Prognosen
Konzepte
Bodenbevorratung
REP
FNP
Rahmenplanung
Wettbewerb
Bebauungsplan
Bodenordnung
Erschließung
Vermarktung
Baugenehmigung
Wohnungsbauförderung
I
II
III
IV
- 6 -
V/0115/2014
Das Baulandprogramm ist das In strument zur Koordination der verschiedenen Aktivitäten in der
Verwaltung zur Baulandaktivierung. Mit dem im Baulandprogramm angegebenen bzw. angeno m-
menen Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträume für die Verhandlungen zur Sicherstellung der
Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren, die Beba uungsplanung, die Ausbauplanung und die
Erschließungsarbeiten (Kanalbau, Straßenbau) bestimmt . Für die notwendigen organisatorischen
und technischen Vorbereitungen (Baubeschlüsse, öffentliche Ausschreibungs- und Vergabeverfah-
ren, Erschließungsarbeiten) muss in der Regel ein Zeitraum von etwa zwei Jahren vom Satzung s-
beschluss bis zur Baureife eines Neubaugebietes in Ansatz gebracht werden.
Die Verwaltung wird prüfen, diese Abläufe in zeitlicher Hinsicht zu optimieren, beispielsweise durch
parallele Beschlussfassung von Satzungs - und Baubeschlüssen. Der Zeitpunkt der angenomme-
nen Baureife bestimmt den frühestens möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit (Abgabe eines
Bauantrags) und liefert damit auch wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinric h-
tungen.
Das Baulandprogramm ist nicht statisch angelegt, sondern dynamisch ausgerichtet und bedarf
deshalb einer jährlichen, bedarfsorientierten Aktualisierung, um ggf. auf sich abzeichnende mögl i-
che Engpass- oder auch Überschusssituationen angemessen reagieren zu können.
Das Baulandprogramm dient auch dazu, die räumliche Planung unter quantitativen Aspekten mit
der Pl anung von Wohnfolgeeinrichtungen zu verzahnen. Aus den Informationen des Bauland -
programms können wesentliche Entwicklungsannahmen (voraussichtliche Bautätigkeit in den ei n-
zelnen Stadtzellen) für die Bevölkerungsprognose abgeleitet werden. Die Ergebnisse der Bevölke-
rungsprognose sind wiede rum Arbeits grundlage für die Planung von Infra strukturmaßnahmen
(Kindertagesstätten, Grundschulen, Dimensionierung von Ver- und Entsorgungsleitungen).
Sobald das überarbeitete Baulandprogramm 2014 - 2020 vom Rat beschlossen worden ist, werden
unverzüglich Prognoseannahmen gebildet, so dass im dritten Quartal 2014 eine aktualisierte Klein-
räumige Bevölkerungsprognose 2020 vorgelegt werden kann. Sowohl für die Planung von Kinde r-
tagesstätten als auch für die Schulentwicklungsplanung werden aktualisierte Prognosewerte dri n-
gend benötigt.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: „Baulandprogramm 2014 - 2020“ (Liste + Karte)
Anlage1_Karte_V_0115_2014_A3_Stand_2014-02-20
637 Zeichen
562-07 959-04 871-09 814-04A 814-04C 515-04A 814-04B 515-04C 814-04D 541-03 431-01 712-02 681-05 515-04B 973-04 983-04 464-05B 774-07 573-09 525-09 525-08 874-02D 681-04D 623-04 543-04I 464-05A 971-07 773-03 972-05 871-12 615-06 981-06 814-05 825-08 861-08 824-02 473-03 716-06 262-04 543-07 573-07B 526-04 515-05 333-03 281-02 572-08 465-04 453-02 573-07A 543-06 774-06 772-05 982-02 966-04C 152-01B 981-01B 461-02 861-07 623-05 511-03 474-03 292-01 473-04 543-08 861-09 461-01 331-01 262-05 232-01 Baulandprogramm 2014 - 2020 Kartografie und Entwurf: 61.21 Annemarie Harjans Stand: 20.02.2014 2014 - 2020 Anlage 1 / Karte V/0115/2014
Anlage1_Liste_V_0115_2014_Stand_2014-02-20
6769 Zeichen
Restkapazitäten in baureifen Baugebieten davon in jüngeren baureifen Baugebieten EfaMefa insg. 1.274868 2.142 555469 1.024 Stand: 20.02.2014 61.21 Harjans Anlage 1 / Liste V/0115/2014 Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg. WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 Stadt Teil insg. Eigentum Wohn + Stadtbau ehem. Briten- Wohn- quatiere Planungsrecht vorhanden FNP B-Plan Erschließ. vorhanden "SoBo" - Münster Anwendungs- fall x1) kein An- wendungsfall x2) Umsetzung wohn.-polit. Ziele EfaMefax Z Baureif 2014 232-01 0125 125 XXZMitte - Berliner Platz (ehem. Metropolis) 262-05 012 12 XXZMitte - Goldstr. 281-02 0200 200 X X X X xMitte - Steinfurter Str. / südl. Yorkring (ehem. TÜV) nicht relevant 292-01 0160 160 XXZMitte - Hüfferstr. / Rishon-Le-Zion-Ring 461-01 025 25 XXX xMitte - Gartenstr. / Hoher Heckenweg nicht relevant 473-03 1835 53 XXZMitte - Koburger Weg 473-04 040 40 X X X X xMitte - Steinfurter Str. / nördl. Yorkring (ehem. Esso) nicht relevant 474-03 045 45 XXXMitte - Jahnstraße nicht relevant 511-03 060 60 XXX xGievenbeck - Arnheimweg nicht relevant 716-06 3040 70 X XXXMauritz-Ost - Sportplatz Schmittingheide nicht relevant 814-05 80 8 XXXGremmendorf - Wiegandweg xnicht relevant 861-09 012 12 XXXAngelmodde - Zum Erlenbusch nicht relevant 982-02 110 11 X XXAmelsbüren - Südl. Im Mühlenfeld xnicht relevant 67754 821insgesamt baureif 2014 Baureif 2015 262-04 0250 250 Z xMitte - nördl. Bohlweg (ehem. Winkhaus) 333-03 0190 190 XZ xMitte - südl. Roddestr. Seite 1 von 4 x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung (x) Ankauf beabsichtigt Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg. WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 Stadt Teil insg. Eigentum Wohn + Stadtbau ehem. Briten- Wohn- quatiere Planungsrecht vorhanden FNP B-Plan Erschließ. vorhanden "SoBo" - Münster Anwendungs- fall x1) kein An- wendungsfall x2) Umsetzung wohn.-polit. Ziele EfaMefax Z 526-04 0500 500 XZ xSentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle) 543-04I 0190 190 X X X xMecklenbeck - Mitte, westl. Dingbänger Weg nicht relevant 543-06 150 15 XMecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) nicht relevant 543-07 065 65 X XxMecklenbeck - südl. Meyerbeerstr. nicht relevant 543-08 030 30 XZMecklenbeck - westl. Brockmannstr. (Paulushof) 681-04D 680 68 X XXSprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1b xnicht relevant 861-07 070 70 XXXAngelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg nicht relevant 874-02D 820 82 XXZWolbeck Nord nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 966-04C 018 18 XXZHiltrup - Bahnhofsbereich 1651313 1478insgesamt baureif 2015 Baureif 2016 331-01 015 15 XXZ xMitte - östl. Dahlweg / Südpark 431-01 0350 350 Z xMitte - Nördl. Stadthafen I (Neuhafen / Hafencenter) 465-04 090 90 XXX xMitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße nicht relevant 525-08 0225 225 XXX xSentrup - Muckermannweg nicht relevant 623-05 160 16 X XKinderhaus - Südl. Ermlandweg xnicht relevant 681-05 7222 94 XZSprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB 824-02 050 50 XXXGremmendorf - Lilienthalweg nicht relevant 825-08 200 20 ZGremmendorf - Gremmendorfer Weg 871-12 260 26 XWolbeck - Westl. Brandhoveweg xnicht relevant 971-07 4336 79 X XxHiltrup - Langestr. / Malteserstr xnicht relevant 972-05 1560 75 XZ xHiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Eschweiler) 981-01B 246 30 XXZAmelsbüren - Auf der Woort (nichterschl. Teil) Seite 2 von 4 x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung (x) Ankauf beabsichtigt Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg. WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 Stadt Teil insg. Eigentum Wohn + Stadtbau ehem. Briten- Wohn- quatiere Planungsrecht vorhanden FNP B-Plan Erschließ. vorhanden "SoBo" - Münster Anwendungs- fall x1) kein An- wendungsfall x2) Umsetzung wohn.-polit. Ziele EfaMefax Z 981-06 1530 45 X X xAmelsbüren - Nördl. Deermannstr. xnicht relevant 231884 1115insgesamt baureif 2016 Baureif 2017 464-05A 3060 90 X XxMitte - Südl. Markweg, 1. Teil xnicht relevant 464-05B 6080 140 XZ xMitte - Südl. Markweg, 2. Teil x 515-04A 0300 300 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1 nicht relevant 515-05 400 40 X xGievenbeck - Borghorstweg x 541-03 70180 250 X xMecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) xnicht relevant 573-07A 1525 40 X xRoxel - südl. Tilbecker Str., Teil 1 xnicht relevant 573-07B 1525 40 x xRoxel - südl. Tilbecker Str., Teil 2 x 712-02 750 75 X XMauritz Ost - Maikottenweg xnicht relevant 773-03 400 40 X XHandorf - östl. Hobbeltstr. / nördl. Lammerbach xnicht relevant 814-04A 0260 260 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1 nicht relevant 871-09 10080 180 Z xWolbeck - Am Steintor / Petersheide x 973-04 800 80 ZHiltrup - westl. Hünenburg x 5251010 1535insgesamt baureif 2017 Baureif 2018 152-01B 0200 200 X XxMitte - Hörster - Parkplatz nicht relevant 515-04B 0300 300 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2 nicht relevant 525-09 2080 100 x xSentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. x 562-07 1500 150 xAlbachten - östl.Erw. südl. Teil x 573-09 3020 50 Xx xRoxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach x Seite 3 von 4 x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung (x) Ankauf beabsichtigt Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg. WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 Stadt Teil insg. Eigentum Wohn + Stadtbau ehem. Briten- Wohn- quatiere Planungsrecht vorhanden FNP B-Plan Erschließ. vorhanden "SoBo" - Münster Anwendungs- fall x1) kein An- wendungsfall x2) Umsetzung wohn.-polit. Ziele EfaMefax Z 623-04 5050 100 x xKinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia x 814-04B 0400 400 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2 nicht relevant 959-04 2000 200 xHiltrup - Südl. Pfarrer-Ensink-Weg x 983-04 850 85 ZAmelsbüren - Böckenhorst x 5351050 1585insgesamt baureif 2018 Baureif 2019 515-04C 0200 200 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 nicht relevant 572-08 150 15 xRoxel - südl. Nottulner Landweg x 615-06 250 25 xCoerde - östl. Str. Edelbach x 772-05 150 15 xHandorf-Dorbaum, westl Dorbaumstr. x 774-06 300 30 XHandorf - Kirschgarten / Bäder xnicht relevant 774-07 5050 100 X xHandorf - Handorf, Sportplätze xnicht relevant 814-04C 0400 400 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 nicht relevant 861-08 200 20 xAngelmodde - Nördl. Homannstr. x 155650 805insgesamt baureif 2019 Baureif 2020 453-02 2030 50 X xMitte - Mauritzheide xnicht relevant 461-02 070 70 Xx xMitte - östl. Gartenstr. 814-04D 60280 340 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 4 xnicht relevant 80380 460insgesamt baureif 2020 17586041 7799Summe 2014 bis 2020 Seite 4 von 4 x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung (x) Ankauf beabsichtigt
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (54)
- Steinfurter Straße
- Hüfferstraße
- Gartenstraße 814
- Jahnstraße
- Roddestraße
- Meyerbeerstraße
- Brockmannstraße
- Schlesienstraße
- Sibeliusstraße
- Langestraße
- Deermannstraße
- Tilbecker Straße
- Hobbeltstraße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Fliednerstraße
- Pienersallee
- Dorbaumstraße
- Homannstraße
- Berliner Platz
- Hoher Heckenweg
- Arnheimweg
- Wiegandweg
- Bohlweg
- Albersloher Weg
- Dahlweg
- Muckermannweg
- Ermlandweg
- Lilienthalweg
- Brandhoveweg
- Markweg
- Borghorstweg
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp
- Maikottenweg
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Böckenhorst
- Nottulner Landweg
- Zum Erlenbusch
- Am Borggarten
- Auf der Woort
- Am Steintor
- Rishon-Le-Zion-Ring 461
- Gremmendorfer Weg 871
- Schmittingheide
- Goldstraße 281
- Koburger Weg 473
- Im Mühlenfeld
- Kirschgarten
- Mauritzheide
- Schürbusch
- Lammerbach
- Petersheide
- Hünenburg
- Edelbach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0115/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37