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V/0115/2014

Baulandprogramm 2014 - 2020

Vorlagen 20.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 26.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage1_Karte_V_0115_2014_A3_Stand_2014-02-20

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Ansehen

Anlage1_Liste_V_0115_2014_Stand_2014-02-20

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Ansehen

Beschlussvorlage

16021 Zeichen

V/0115/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baulandprogramm 2014 - 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt das überarbeitete „Baulandprogramm 2014 - 2020“ (Anlage 1).  
  
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  die gem. überarbeitetem Baulandprogramm 2014 - 2020 zur 
Baulandaktivierung erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und erschließung s-
technischen Leistungen vorzunehmen, und auf Grundlage des überarbeiteten Baulandpr o-
gramms Annahmen für die v oraussichtliche Wohnbautätigkeit als Basis für die Aktualisierung 
der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2020 zu entwickeln und diese im dritten Quartal 
2014 vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ü ber eine notwendige Mittelbereitstellung 
für erforderliche liegenschaftliche, planungsrechtliche und erschließungstechnische Leistungen 
wird der Rat ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bzw. durch Einzelvorlagen entsche i-
den.   
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0115/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0115/2014 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.12.2013 den ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020  
(Vorlagen V/0519/2013 und V/0519/2013/1) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beau f-
tragt, durch geeignete Flächendarstellungen bereits in den Jahren 2014 und 2015 für eine stärkere 
Orientierung am mit dem Handlungsprogramm Wohnen (vgl. Vorlage V/0593/2013 „Kommunales 
Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“) beabsichtigten Mengeng erüst 
zu sorgen. Das überarbeitete Ba ulandprogramm ist dem Rat nach Vorberatung im Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und den Bezirksvertretungen in 2014 vo r-
zulegen, damit die weiteren Arbeitsschritte erfolgen können, was mit dieser Vorlage geschieht. 
 
Mit der vom Rat ebenfalls am 11.12.20 13 beschlossenen Vorlage „Kommunales Handlungsko n-
zept Wo hnen“ wurde die Baulandentwicklung als ein wichtiges Handlungsfeld der kommunalen 
Wohnungspolitik in Münster positioniert.  
 
Die Ergebnisse eines kontinuierlichen Baulandmonitorings1 (s. Abb. 1.) zeig en, dass sich seit dem 
Jahr 2009 die baureifen Reserven  in Baugebieten , die gem. angenommenem, grundsätzlichen 
Zielwert dem Vierfachen des durchschnittlichen jährlichen Verbrauchs der letzten 5 Jahre entspre-
chen sollen, nahezu halbiert haben und inzwisch en deutlich unter den angestrebten Wert gesun-
ken sind. Mit dem vorliegenden, überarbeiteten Baulandprogramm 2014 - 2020 sollen die Ba u-
landaktivierung verstärkt, Baulandengpässe abgemildert und die Zielwerte für die Vorhal tung bau-
reifer Flächen erreicht werden.   
 
 
Abb. 1. Baulandmonitoring: Baureife Wohnbauflächen - Soll / Ist Vergleich  
 
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Jahresanfang
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
 baureife Reserven in Baugebieten:
 Sollwert
 Istwert
 
                                                
1 Mit dem Baulandmonitoring werden jähr lich Flächenbereitstellung und Flächenverbrauch bila nziert und die 
verbleibenden baureifen Reserven ermittelt. Durch die Orientierung der Ba ulandaktivierung am Verbrauch ist 
sichergestellt, dass die Baulandaktivierung nicht über den tatsächlichen Bauland bedarf hinausschießt.

- 3 - 
V/0115/2014 
 
 
Mit dem Beschluss zum „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen“ hat der Rat hinsichtlich der 
Umsetzung quantitativer Ziele u. a. b eschlossen, dass die Baulandbereitstellung zu forcieren und 
auf hohem Niveau zu verstetigen  ist, wobei ein Zielwert für die jährliche Bauleistung von 1.500 
Wohneinheiten (WE) zugrunde zu legen ist, die Hälfte davon in Neubaugebieten . (vgl. Beschluss-
punkt 2. der Vorlage V/0593/2013) 
 
Mit der Vorlage V/0039/2014 „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ werden weitere Weichen-
stellungen für die künftige Baulandpolitik in Münster im Kontext der städtischen Wohnungsp olitik 
vorgenommen.  
 
Angesichts der äußerst positiven Entwicklungsperspektiven der Stad t Münster ist langfristig von 
einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen. Um Wohnungsengpässe und knap p-
heitsbedingte Preissteigerungen in Grenzen zu halten, ist deshalb eine kontinuierlich hohe jährl i-
che Wohnungsneubauleistung erforderlich.  
 
Hinsichtlich des Zielwerts für die jährliche Bauleistung von 1.500 WE in Münster, davon ca. 750 
WE in Neubaugebieten,  besteht Konsens mit den Akteuren des Münsteraner Wohnungsmarktes. 
Eine Bedingung für eine hohe Wohnungsneubauleistung ist allerdings ausreichen d verfügbares 
Bauland. (siehe hierzu auch die Vorlage V/0039/2014 „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“) 
 
Mit dem am 25.09.2013 vom Hauptausschuss beschlossene n „Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Stadt Münster 2025“ (siehe Vorlage V/0230/2013) ist der räumliche Bezugsrahmen für die weitere 
Baulandentwicklung in Münster abgesteckt worden, aus dem das vorliegende, überarbeitete Ba u-
landprogramm 2014 - 2020 entwickelt worden ist. 
 
Maßgeblich für die Aufnahme einer Fläche in das Baulandprogramm 2014 - 2020 sind sowohl die 
planungsrechtliche Absicherung durch den Regionalplan (REP) und den Flächennu tzungsplan 
(FNP) als auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung der städtischen Entwicklungsziele.  
 
Gemessen an dem grundsätzlich zugrunde zu legenden, durchschnittlic hen jährlichen Zielwert für 
die Errichtung neuer Wohnungen in neuen Baugebieten in Höhe von rund 750 WE enthielt der 
erste Entwurf des Baulandprogramms 2020 noch eine deutliche Unterd eckung für die Jahre 2014 
und 2015 (vgl. V/0519/2013, Anlage 1 / Liste), was Anlass war für den o. a. Ratsbeschluss zur 
Überarbeitung des Baulandprogramms. 
 
Diese Unterdeckung für die Jahre 2014 und 2015 konnte nun im überarbeiteten Baulandprogramm 
2014 - 2020 abgebaut werden, ohne die angenommenen WE -Kapazitätswerte in den Folgejahren 
zu unterschreiten.  
 
Das überarbeitete Baulandprogramm 2014 - 2020 hat nun ein Gesamtvolumen von rd. 7.800 WE 
(siehe Anlage 1 / Liste).  Der erste Entwurf des Baulandprogramms 2020 umfasste ein Vol umen 
von rd. 6.400 WE. (vgl. V/0519/2013, Anlage 1 / Liste) 
 
Der Abbau der Unterdeckung in den Jahren 2014 und 2015 sowie die Erhöhung des Gesamtv olu-
mens auf rd. 7.800 WE gegenüber dem ersten Entwurf des Baulandprogramms 2020 wurde insbe-
sondere durch folgende Änderungen erreicht: 
 
 Der erste Entwurf des Baulandprogramms 2020 dokumentierte den im Wesentlichen zwischen 
der Planungs-, Liegenschafts- und Tiefbauverwaltung abgestimmten Stand zum Ende des 2. 
Quartals 2013. In das nun vorgelegte, überarbeitete Baulandprogramm 2014 - 2020 sind zwi-
schenzeitlich einge tretene Entwicklung und aktuell vorliegende Informationen einbezogen 
worden, u. a. für die Gebiete / Projekte „Berliner Platz“ (ehem. Metropolis), „Steinfurter Str. / 
südl. Yorkring“ (ehem. TÜV -Gelände), „Steinfurter Str. / nördl. Yorkring“ (ehem. ESSO -
Tankstelle).

- 4 - 
V/0115/2014 
 
 Der erste Entwurf des Baulandprogramms 2020 dokumentierte zwar bereits die geplante En t-
wicklung der beiden ehemaligen Briten -Kasernen in Gremmendorf und Gievenbeck mit z u-
sammen mind. 2.200 WE, allerdings nicht explizit die ehemaligen Briten-Wohnquartiere. Diese 
waren bislang nicht Bestandteil des Baulandprogramms. Diejenigen ehem aligen Briten -
Wohnstandorte, die, was die Zahl der neu zu schaffenden Wohneinheiten betrifft, quantitativ 
mit neuen Baugebieten vergleichbar sind oder für deren Entwicklu ng konkrete Planungsschrit-
te erforderlich werden, sind nun in das überarbeitete Baulandprogramm aufgenommen wo r-
den. 
 
 Das überarbeitete Baulandprogramm 2014 - 2020 (siehe Anlage 1) enthält nun auch – neben 
den bisherigen Angaben zu den jeweiligen WE -Kapazitäten der Baugebiete (unterteilt nach 
Mefa und Efa) – für ihre Aktivierung wichtige Angaben zu folgenden Aspekten: 
 
- zur Eigentumssituation, d. h. in städtischem Eigentum (ganz od. teilweise) oder im Eige n-
tum der Wohn+Stadtbau oder im Eigentum des Bundes als  ehemaliges Briten -
Wohnquartier, 
 
- zur Relevanz der Anwendung der Grundsätze der „Sozialgerechten Bodennutzung in 
Münster“ (siehe Vorlage V/0039/2014) in Bezug auf einen der erforderlichen Planung s-
schritte voraus laufenden, liegenschaftlichen Grunderwerb durch die Stadt Münster, 
 
- zur Geeignetheit der neuen Baugebiete zur Umsetzung wohnungspolitischer Ziele auf Ba-
sis der entsprechenden Grundsätze zur „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster“, 
 
- zur planungsrechtlichen und zur erschließungstechnischen Ausgangssituation. 
 
 Darüber hinaus sind im überarbeiteten Baulandprogramm 2014 - 2020 (siehe Anlage 1 / Liste) 
die Anfang der Jahres 2014 zusätzlich noch bestehenden Restkapazitäten in baureifen Ba u-
gebieten in Höhe von insgesamt noch 2.142 WE (868 WE für Mefa und 1.274 WE für Efa), da-
von insgesamt 1.024 WE in jüngeren Baugebieten (469 für Mefa und 555 WE für Efa) nac h-
richtlich erfasst, die grundsät zlich auch noch für die Errichtung von neuen Wohneinheiten zur 
Verfügung stehen. 
 
Der Vergleich der angenommenen Kapazit ätswerte aus dem ersten Entwurf des Baulandpr o-
gramms (vgl. V/0519/2013, Anlage 1 / Liste) und dem überarbeiteten Baulandprogramm (siehe 
Anlage 1 / Liste) stellt sich nun wie folgt dar: 
WE-Kapazität 
Mefa   Efa insgesamt 
 
- 1. Entwurf Baulandprogramm   2014     158      56        214 
2015     190    185        375 
 
- Überarbeitung Baulandprogramm   2014     754      67        821 
2015  1.313    165     1.478 
 
Mit dem Baulandprogramm 2014 - 2020 werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung zur Ba u-
reife2 ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtpolitischen Ziele am besten erreicht werden 
können. Die Zielerreichung ist oft an eine zumindest teilweise liegenschaftl iche Verfügbarkeit oder 
aber an eine Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer gekoppelt. Der kon krete Startschuss 
für die Aktivi erung einer Fläche fällt mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) zur Aufnahme eines erforderlichen Baulei t-
planverfahrens. 
 
                                                
2 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.

- 5 - 
V/0115/2014 
Die vollständige liegenschaftliche Verf ügbarkeit für die Stadt Münster ist nur bei einem Teil der 
Flächen des Baulandprogramms 2014 - 2020 gesichert. Um die Mengenziele zur Baulandberei t-
stellung einhalten zu können sind daher auch private Flächen zu aktivieren. Erfahrungsgemäß 
können im Verlauf der Aktivierungsprozesse Schwierigkeiten auftreten, die zu Verzögerungen fü h-
ren oder es ratsam erscheinen lassen, Aktivierungsverfahren nicht mehr weiter zu verfolgen, weil 
die städtischen Ziele kaum erreichbar erscheinen. Um dennoch die erforderliche Flexibilität zu er-
reichen, müssen dann ersatzweise weitere Flächen, in erster Linie aus dem „Wohnsiedlungsfl ä-
chenkonzept 2025“, in das Baulandprogramm aufgenommen werden.  
 
Daher ist das Baulandprogramm grundsätzlich auf Fortschreibung angelegt, d. h. Flächen, die sich 
aufgrund mangelnder Verfügbarkeit als nicht aktivierbar erweisen, sind mengengleich durch and e-
re geeignete Flächen in der Regel aus dem „Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025“ zu ersetzen.  
 
In einem jährlichen Bericht zur Baulandaktivierung sollen künftig die vorzunehmenden Program-
mänderungen dem ASSVW zur Kenntnis gegeben werden.  
 
 
Abb. 2: Phasen der Wohnbaulandentwicklung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur Baureife ist ein mehrstufiger Prozess, der durch eine 
Vielzahl politischer Entscheidungen begleitet wird. Dieser Prozess kann in Phasen eingeteilt we r-
den. (siehe Abb. 2) Die Stadt Münster hat für die einzelnen Phasen konzeptionelle Bausteine en t-
wickelt, die systematisch aufeinander aufbauen und eine ganz heitliche Bearbeitung der Baulan d-
problematik erleichtern. Die Phase I wird durch das „Kommunale Handlungskonzept Wohnen“ ab-
gedeckt. Das „Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025“ steht für die Phase II und das „Baulandpro-
gramm 2014 - 2020“ für die Phase III. Mit Baureife e iner Fläche liegt das Produkt der Baulanden t-
wicklung durch die Stadt vor. Die Zielwerte zur Baulandentwicklung sind auf diese Größe ausg e-
richtet. Phase IV umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Baugrundstücke. 
 
 
Zu 2. 
 
Flächen-
sicherung 
Ziele  
Bedarfe 
Bauland-
aktivierung 
Nutzungs-
vorbereitung 
Leitbilder  
Mengengerüste 
Prognosen  
Konzepte 
Bodenbevorratung 
REP    
FNP 
Rahmenplanung 
Wettbewerb  
Bebauungsplan 
Bodenordnung  
Erschließung 
Vermarktung  
Baugenehmigung  
Wohnungsbauförderung 
I 
II 
III 
IV

- 6 - 
V/0115/2014 
Das Baulandprogramm ist das In strument zur Koordination der verschiedenen Aktivitäten in der 
Verwaltung zur Baulandaktivierung. Mit dem im Baulandprogramm angegebenen bzw. angeno m-
menen Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträume für die Verhandlungen zur Sicherstellung der 
Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren, die Beba uungsplanung, die Ausbauplanung und die 
Erschließungsarbeiten (Kanalbau, Straßenbau) bestimmt . Für die notwendigen organisatorischen 
und technischen Vorbereitungen (Baubeschlüsse, öffentliche Ausschreibungs- und Vergabeverfah-
ren, Erschließungsarbeiten) muss in der Regel ein Zeitraum von etwa zwei Jahren vom Satzung s-
beschluss bis zur Baureife eines Neubaugebietes in Ansatz gebracht werden. 
Die Verwaltung wird prüfen, diese Abläufe in zeitlicher Hinsicht zu optimieren, beispielsweise durch 
parallele Beschlussfassung von Satzungs - und Baubeschlüssen. Der Zeitpunkt der angenomme-
nen Baureife bestimmt den frühestens möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit (Abgabe eines 
Bauantrags) und liefert damit auch wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinric h-
tungen.  
 
Das Baulandprogramm ist nicht statisch angelegt, sondern dynamisch ausgerichtet und bedarf 
deshalb einer jährlichen, bedarfsorientierten Aktualisierung, um ggf. auf sich abzeichnende mögl i-
che Engpass- oder auch Überschusssituationen angemessen reagieren zu können. 
 
Das Baulandprogramm dient auch dazu, die räumliche Planung unter quantitativen Aspekten mit 
der Pl anung von Wohnfolgeeinrichtungen zu verzahnen. Aus den Informationen des Bauland -
programms können wesentliche Entwicklungsannahmen (voraussichtliche Bautätigkeit in den ei n-
zelnen Stadtzellen) für die Bevölkerungsprognose abgeleitet werden. Die Ergebnisse der Bevölke-
rungsprognose sind wiede rum Arbeits grundlage für die Planung von Infra strukturmaßnahmen 
(Kindertagesstätten, Grundschulen, Dimensionierung von Ver- und Entsorgungsleitungen).  
 
Sobald das überarbeitete Baulandprogramm 2014 - 2020 vom Rat beschlossen worden ist, werden 
unverzüglich Prognoseannahmen gebildet, so dass im dritten Quartal 2014 eine aktualisierte Klein-
räumige Bevölkerungsprognose 2020 vorgelegt werden kann. Sowohl für die Planung von Kinde r-
tagesstätten als auch für die Schulentwicklungsplanung werden aktualisierte Prognosewerte dri n-
gend benötigt. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  „Baulandprogramm 2014 - 2020“ (Liste + Karte)

Anlage1_Karte_V_0115_2014_A3_Stand_2014-02-20

637 Zeichen

562-07
959-04
871-09
814-04A
814-04C
515-04A
814-04B
515-04C
814-04D
541-03
431-01
712-02
681-05
515-04B
973-04
983-04
464-05B
774-07
573-09
525-09
525-08
874-02D
681-04D
623-04
543-04I
464-05A
971-07
773-03
972-05
871-12
615-06
981-06
814-05
825-08
861-08
824-02
473-03
716-06
262-04
543-07
573-07B
526-04
515-05
333-03
281-02
572-08
465-04
453-02
573-07A
543-06
774-06
772-05
982-02
966-04C
152-01B
981-01B
461-02
861-07
623-05
511-03
474-03
292-01
473-04
543-08
861-09
461-01
331-01
262-05
232-01
Baulandprogramm 2014 - 2020 
Kartografie
und Entwurf: 61.21 Annemarie Harjans 
Stand: 20.02.2014
2014 - 2020
Anlage 1 / Karte
V/0115/2014

Anlage1_Liste_V_0115_2014_Stand_2014-02-20

6769 Zeichen

Restkapazitäten in baureifen Baugebieten
davon in jüngeren baureifen Baugebieten
EfaMefa insg.
1.274868 2.142
555469 1.024
Stand: 20.02.2014
61.21 Harjans     
Anlage 1 / Liste
V/0115/2014
Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg.
WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 
Stadt
Teil insg.
Eigentum
Wohn + 
Stadtbau
ehem. 
Briten-
Wohn-
quatiere
Planungsrecht
 vorhanden
FNP B-Plan
Erschließ. 
vorhanden
"SoBo" - Münster
Anwendungs-
fall x1)
kein An-
wendungsfall 
x2)
Umsetzung 
wohn.-polit. 
Ziele
EfaMefax Z
Baureif 2014
232-01 0125 125 XXZMitte - Berliner Platz (ehem. Metropolis)
262-05 012 12 XXZMitte - Goldstr.
281-02 0200 200 X X X X xMitte - Steinfurter Str. / südl. Yorkring (ehem. TÜV) nicht relevant
292-01 0160 160 XXZMitte - Hüfferstr. / Rishon-Le-Zion-Ring
461-01 025 25 XXX xMitte - Gartenstr. / Hoher Heckenweg nicht relevant
473-03 1835 53 XXZMitte - Koburger Weg
473-04 040 40 X X X X xMitte - Steinfurter Str. / nördl. Yorkring (ehem. Esso) nicht relevant
474-03 045 45 XXXMitte - Jahnstraße nicht relevant
511-03 060 60 XXX xGievenbeck - Arnheimweg nicht relevant
716-06 3040 70 X XXXMauritz-Ost - Sportplatz Schmittingheide nicht relevant
814-05 80 8 XXXGremmendorf - Wiegandweg xnicht relevant
861-09 012 12 XXXAngelmodde - Zum Erlenbusch nicht relevant
982-02 110 11 X XXAmelsbüren - Südl. Im Mühlenfeld xnicht relevant
67754 821insgesamt baureif 2014
Baureif 2015
262-04 0250 250 Z xMitte - nördl. Bohlweg (ehem. Winkhaus)
333-03 0190 190 XZ xMitte - südl. Roddestr.
Seite 1 von 4
x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung 
x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung 
(x) Ankauf beabsichtigt

Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg.
WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 
Stadt
Teil insg.
Eigentum
Wohn + 
Stadtbau
ehem. 
Briten-
Wohn-
quatiere
Planungsrecht
 vorhanden
FNP B-Plan
Erschließ. 
vorhanden
"SoBo" - Münster
Anwendungs-
fall x1)
kein An-
wendungsfall 
x2)
Umsetzung 
wohn.-polit. 
Ziele
EfaMefax Z
526-04 0500 500 XZ xSentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle)
543-04I 0190 190 X X X xMecklenbeck - Mitte, westl. Dingbänger Weg nicht relevant
543-06 150 15 XMecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) nicht relevant
543-07 065 65 X XxMecklenbeck -  südl. Meyerbeerstr. nicht relevant
543-08 030 30 XZMecklenbeck - westl. Brockmannstr. (Paulushof)
681-04D 680 68 X XXSprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1b xnicht relevant
861-07 070 70 XXXAngelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg nicht relevant
874-02D 820 82 XXZWolbeck Nord  nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2
966-04C 018 18 XXZHiltrup - Bahnhofsbereich
1651313 1478insgesamt baureif 2015
Baureif 2016
331-01 015 15 XXZ xMitte - östl. Dahlweg / Südpark
431-01 0350 350 Z xMitte - Nördl. Stadthafen I (Neuhafen / Hafencenter)
465-04 090 90 XXX xMitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße nicht relevant
525-08 0225 225 XXX xSentrup - Muckermannweg nicht relevant
623-05 160 16 X XKinderhaus - Südl. Ermlandweg xnicht relevant
681-05 7222 94 XZSprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB
824-02 050 50 XXXGremmendorf - Lilienthalweg nicht relevant
825-08 200 20 ZGremmendorf - Gremmendorfer Weg
871-12 260 26 XWolbeck - Westl. Brandhoveweg xnicht relevant
971-07 4336 79 X XxHiltrup - Langestr. / Malteserstr xnicht relevant
972-05 1560 75 XZ xHiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Eschweiler)
981-01B 246 30 XXZAmelsbüren - Auf der Woort (nichterschl. Teil)
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x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung 
x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung 
(x) Ankauf beabsichtigt

Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg.
WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 
Stadt
Teil insg.
Eigentum
Wohn + 
Stadtbau
ehem. 
Briten-
Wohn-
quatiere
Planungsrecht
 vorhanden
FNP B-Plan
Erschließ. 
vorhanden
"SoBo" - Münster
Anwendungs-
fall x1)
kein An-
wendungsfall 
x2)
Umsetzung 
wohn.-polit. 
Ziele
EfaMefax Z
981-06 1530 45 X X xAmelsbüren - Nördl. Deermannstr. xnicht relevant
231884 1115insgesamt baureif 2016
Baureif 2017
464-05A 3060 90 X XxMitte - Südl. Markweg, 1. Teil xnicht relevant
464-05B 6080 140 XZ xMitte - Südl. Markweg, 2. Teil x
515-04A 0300 300 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1 nicht relevant
515-05 400 40 X xGievenbeck - Borghorstweg x
541-03 70180 250 X xMecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) xnicht relevant
573-07A 1525 40 X xRoxel - südl. Tilbecker Str., Teil 1 xnicht relevant
573-07B 1525 40 x  xRoxel - südl. Tilbecker Str., Teil 2 x
712-02 750 75 X XMauritz Ost - Maikottenweg xnicht relevant
773-03 400 40 X XHandorf - östl. Hobbeltstr. / nördl. Lammerbach xnicht relevant
814-04A 0260 260 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1 nicht relevant
871-09 10080 180 Z xWolbeck - Am Steintor / Petersheide x
973-04 800 80 ZHiltrup - westl. Hünenburg x
5251010 1535insgesamt baureif 2017
Baureif 2018
152-01B 0200 200 X XxMitte - Hörster - Parkplatz nicht relevant
515-04B 0300 300 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2 nicht relevant
525-09 2080 100 x xSentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. x
562-07 1500 150 xAlbachten - östl.Erw. südl. Teil x
573-09 3020 50 Xx xRoxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach x
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x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung 
x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung 
(x) Ankauf beabsichtigt

Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg.
WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 
Stadt
Teil insg.
Eigentum
Wohn + 
Stadtbau
ehem. 
Briten-
Wohn-
quatiere
Planungsrecht
 vorhanden
FNP B-Plan
Erschließ. 
vorhanden
"SoBo" - Münster
Anwendungs-
fall x1)
kein An-
wendungsfall 
x2)
Umsetzung 
wohn.-polit. 
Ziele
EfaMefax Z
623-04 5050 100 x xKinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia x
814-04B 0400 400 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2 nicht relevant
959-04 2000 200 xHiltrup - Südl. Pfarrer-Ensink-Weg x
983-04 850 85 ZAmelsbüren - Böckenhorst x
5351050 1585insgesamt baureif 2018
Baureif 2019
515-04C 0200 200 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 nicht relevant
572-08 150 15 xRoxel - südl. Nottulner Landweg x
615-06 250 25 xCoerde - östl. Str. Edelbach x
772-05 150 15 xHandorf-Dorbaum, westl Dorbaumstr. x
774-06 300 30 XHandorf - Kirschgarten / Bäder xnicht relevant
774-07 5050 100 X xHandorf - Handorf, Sportplätze xnicht relevant
814-04C 0400 400 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 nicht relevant
861-08 200 20 xAngelmodde - Nördl. Homannstr. x
155650 805insgesamt baureif 2019
Baureif 2020
453-02 2030 50 X xMitte - Mauritzheide xnicht relevant
461-02 070 70 Xx xMitte - östl. Gartenstr.
814-04D 60280 340 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 4 xnicht relevant
80380 460insgesamt baureif 2020
17586041 7799Summe 2014  bis 2020
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x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung 
x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung 
(x) Ankauf beabsichtigt

Beratungsverlauf (10)

13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 29.1 Vorberatung
Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (54)

  • Steinfurter Straße
  • Hüfferstraße
  • Gartenstraße 814
  • Jahnstraße
  • Roddestraße
  • Meyerbeerstraße
  • Brockmannstraße
  • Schlesienstraße
  • Sibeliusstraße
  • Langestraße
  • Deermannstraße
  • Tilbecker Straße
  • Hobbeltstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße
  • Pienersallee
  • Dorbaumstraße
  • Homannstraße
  • Berliner Platz
  • Hoher Heckenweg
  • Arnheimweg
  • Wiegandweg
  • Bohlweg
  • Albersloher Weg
  • Dahlweg
  • Muckermannweg
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  • Brandhoveweg
  • Markweg
  • Borghorstweg
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Maikottenweg
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Böckenhorst
  • Nottulner Landweg
  • Zum Erlenbusch
  • Am Borggarten
  • Auf der Woort
  • Am Steintor
  • Rishon-Le-Zion-Ring 461
  • Gremmendorfer Weg 871
  • Schmittingheide
  • Goldstraße 281
  • Koburger Weg 473
  • Im Mühlenfeld
  • Kirschgarten
  • Mauritzheide
  • Schürbusch
  • Lammerbach
  • Petersheide
  • Hünenburg
  • Edelbach

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0115/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37