V/0381/2016
Weiterentwicklung der städtischen Bäderlandschaft
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V_381_2016 Anlage 1
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Mheseus ww adandh N de- Tars- Ralıge A LI rei AO EAA Der Antrag der CDU-Fraktion wurde mit Mehrheit (SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP, DIE LINKE., PIRATEN/ÖDP) bei Fürstimmen (OB, CDU) und Stimmenthaltungen (Herr Schiller, Herr Raffloer, Herr Mol) abgelehnt. j Anschließend stellte Herr Lewe die Vorlage in der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zur Abstimmung. Der Rat beschloss mit Mehrheit (SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, PIRATEN/ÖDP) bei Gegenstimmen (OB, CDU, FDP, Herr Schiller, Herr Raffloer, Herr Mol) und, Stimmenthaltungen (DIE LINKE.): 5 „I; Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Ausführungen zur Entwicklung und Umsetzung des Bäderkonzeptes 2005 / 2007, zu den. Untersuchungen für eine zukünftige Bäderorganisation, zur Weiterentwicklung des Hallenbades Kinderhaus, zum aktuellen Stand für ein mögliches Südbad, zur Weiterentwicklung des Hallenbades :Handorf sowie die Abwägungen der Verwaltung für ein zentrales Familien- und Gesundheitsbad zur Kenntnis. 2. Die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Abwägungen zur ‚Organisation des Bäderbetriebs werden zur Kenntnis genommen. Eine Übertragung des Bäderbetriebs an die Stadtwerke Münster GmbH wird nicht weiter verfolgt. 3. Der Rat erkennt an, dass die im Rahmen des, 2007 beschlossenen Bäderkonzeptes - umgesetzten Maßnahmen dazu geführt haben, dass in Münster zu wenig Schwimm- und Bademöglichkeiten für Schulen und Vereine eineiseits und für die Öffentlichkeit andererseits zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund auch steigender Bevölkerungszahlen und veränderter Bedarfe hält der Rat es für erforderlich, das bestehende Bäderkonzept grundlegend neu zu ordnen. Geplante Maßnahmen zu Marketingaktivitäten u. a. werden daher bis zur Umsetzung der einzelnen Schritte des neuen Bäderkonzepts zurückgestellt. i 4. Zur möglichen Weiterentwicklung bei der Führung des Bäderbetriebs wird die Verwaltung beauftragt; die ‚Grundlagen und. Voraussetzungen. für die Einrichtung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu prüfen. 5. . Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein Bürgerbad Handorf kurzfristig eine Vereinbarung abzuschließen, die eine langfristige Nutzung des Bades im bisher bestehenden Umfang durch die Stadt sichert. Dem Verein werden darüber hinaus einmalig im Haushaltsjahr 2015 15.000 € für Planungs- und Gutachterkosten zur Weiterentwicklung des Bürgerbads zur Verfügung gestellt. eo 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Wohn- und Stadtbau ein Südbad zu errichten, das die Stadt betreibt. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, die Betriebskosten des Südbads in einer Höhe von bis zu 500.000 € plus Abschreibungen auf das ‚Gebäude zu übernehmen. Das neue Südbad soll vor allem auf die Bedarfe des Schul- und Vereinssports ausgerichtet sein. Eine Kombination mit der Errichtung von Wohnungen soll geprüft werden. Für Planungskosten stellt der Rat im Jahr 2015 einmalig 50.000 € bereit. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit einer städtischen Gesellschaft ein weiteres Bad zu errichten. Die Verwaltung soll prüfen, wo in der Stadt unter besonderer Berücksichtigung des Westens..ein entsprechender Bedarf besteht. Neben den Bedarfen von Schulen und Vereinen sollten insbesondere Bedarfe der Öffentlichkeit dargestellt werden. Hierfür soll ein geeignetes städtisches Grundstück gestellt werden. Eine Kombination mit der Errichtung von Wohnungen soll geprüft werden. Der Rat erklärt seine Bereitschaft die Rat 10.12.2014 öffentlich 2 45 \ Betriebskosten des neuen Bades in einer Höhe von bis zu 4 Mio. € plus Abschreibungen auf das Gebäude zu übernehmen. Für Planungskosten stellt der Rat im Jahr 2015 einmalig 50.000 € bereit. . 8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Sanierung des Hallenbads Kinderhaus am vorhandenen Standort umgehend vorzubereiten und umzusetzen. Der Rat beauftragt die Verwaltung insbesondere, bis zum 15.02.2015 fristgerecht Städtebaufördermittel beim Land NRW für den Wiederaufbau zu beantragen, um den Wiederaufbau in einer Form zu ermöglichen, die auch den Bedürfnissen der Inklusion und Barrierefreiheit besonders entspricht. . 9. Die folgenden Anträge an den Rat bzw. die Bezirksvertretungen werden mit dieser Vorlage z. T. aufgegriffen und im Rahmen der weiteren Prüfaufträge abgearbeitet: - Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2014 der CDU-Fraktion ‚Mehr Spaß am Plümpsen‘ vom 24.02.2014 - Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2014 der SPD-Fraktion ‚Ein Familien- und Gesundheitsbad für Münster‘ vom:10.03.2014 -" Antrag an die Bezirksvertretung Hiltrup Nr. A-H/0009/2014 der CDU-Fraktion ‚Für mehr Spaß am Plümpsen‘ vom 11.03.2014 h ü - Antrag an die Bezirksvertretung Südost Nr. A-S/0006/2014 der CDU-Fraktion ‚Für mehr Spaß am Plümpsen' vom 13.03.2014 > Antrag Nr. A-R/0010/2014 der FDP-Fraktion ‚Bürger/innen entscheiden über die Bäderlandschaft in Münster‘ vom 17.03.2014 - Antrag Nr. A-R/0029/2014 der CDU-Fraktion ‚Damit Münster nicht baden geht und trotzdem bessere Bäder bekommt‘ vom 25.08.2014 j - Antrag Nr. A-R/0036/2014 der Fraktion Die LINKE ‚Nachhaltiges Bäderkonzept statt Bäderschließungen' vom 02.09.2014 Bei Umsetzung der o. g. Anträge ‚Mehr Spaß am Plümpsen‘ würden zusätzliche Finanzmittel benötigt, die in den nachfolgend dargestellten Finanzauswirkungen nicht berücksichtigt sind. . Il. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen 115.000 € werden über die Etatberatungen bereitgestellt.“ Im 3 Der Rat beschloss einstimmig: „Sachentscheidung: Die Stadt Münster . ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplante Ergebnis 2014 in Höhe von 6.060.000 € wird genehmigt. Als Zahlungstermin wird der 17.12.2014 festgesetzt.“ Rat - 10.12.2014 öffentlich
Beschlussvorlage
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V/0381/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Weiterentwicklung der städtischen Bäderlandschaft Beratungsfolge 02.06.2016 Sportausschuss Vorberatung 09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 21.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat möge beschließen: 1. Südbad 1.1 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erstellung eines neue n Hallenbades an Stelle des früh e- ren Südbades zu den Haushaltsplanberatungen 2017 aufzuzeigen wann und unter welchen fi- nanziellen Bedingungen ein Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss herbeigeführt werden kann. 1.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die E rrichtung des neuen Südbades Kosten zw ischen 11 Mio. und 13 Mio. € verursachen wird. 2. „Westbad“ Vorlagen-Nr.: V/0381/2016 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 02.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0381/2016 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mögliche Standorte für ein neues Wes tbad geprüft hat und die Errichtung eines Bades im Westen der Stadt gr undsätzlich umsetzbar ist. Wegen der erheblichen finanziellen Aufwendungen für Bau und Betrieb eines Wes tbades und der potenziellen negativen Folgen für die städtischen Schwimmbäder im B estand werden die Planungen für ein Westbad derzeit nicht weiter verfolgt. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass: 3.1 der Umfang der derzeitigen Öffnungszeiten für das Familienbad und das bestehende Nu t- zungskonzept für die städtischen Bäder unter Einbeziehung personeller Auswirkungen übe r- prüft wird, sobald die Bäderlandschaft komplett ist. 3.2 Maßnahmen zu einer Optimierung der Wassertemperaturen in den städtischen Freib ädern nach dem Ende der Freibadsaison 2016 überprüft werden. 3.3 das Tarifgefüge und die Eintrittsentgelte für die städtischen Bäder mit dem Ziel ein er Ertrags- erhöhung zum 01.01.2017 überprüft werden und dass dabei die Überlegungen aus dem con.pro-Gutachten zur Optimierung der Betriebsführerschaft der städtischen Bäder vom Janu- ar 2014 und aus den vorliegenden politischen Anträgen mit einfließen werden. 3.4 zur Optimierung der Sauberkeit in den städtischen Bädern in den Hallenbädern Mitte und Ost (Hallenbäder mit Schwerpunkt auf das öffentliche Schwimmen) eine Zwischenreinigung im laufenden Badebetrieb zu den besucherstarken Zeiten an den Wochenenden erfolgt. 3.5 Antrag der SPD-Fraktion: Grundlegende Erneuerung des Bäderkonzeptes Zur Frage der Betriebsführerschaft der Bäder bekräftigt der Rat die nachfolgenden Beschlüs- se zur Vorlage V/0791/2014: Eine Übertragung des Bäderbetriebs an die Stadtwerke Mün ster GmbH wird nicht wei- ter verfolgt. Zur möglichen Weiterentwicklung bei der Führung des Bäderbetriebs wird die Verwa l- tung beauftragt, die Grundlagen und Voraussetzungen für die Einrichtung einer eige n- betriebsähnlichen Einrichtung zu prüfen. Bäderverwaltung und Stadtwerke Münster GmbH werden beauftragt, Möglichkeiten einer e n- geren Kooperation und geeigneter gemeinsame r Aktivitäten zu entwickeln und dem Rat über die Ergebnisse im Laufe des Jahres 2016 zu berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich finanzielle Belastungen in Höhe von ca. 11 Mio. bis 13 Mio. € (nur Südbad) entstehen. Durch diese Vorlage wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigu ngen getroffen. Hierüber ist vielm ehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufste l- lungen für das Jahr 2017 unter Berücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage zu entscheiden. Begründung: Ausgangslage: Zu den Entwicklungen der Münster ischen Bäderlandschaft hat der Rat der Stadt Münster am 10.12.2014 einen umfangreichen Beschluss gefällt (öffentliche Beschlussvorlage V/0791/2014 vom 03.11.2014). Der entsprechende Auszug der Niederschrift der Ratssitzung vom 10.12.2014, aus dem - 3 - V/0381/2016 im Detail die zum Teil von der Vorlage abwe ichenden Beschlüsse hervorgehen, ist Anlage 1 dieser Vorlage. In der Folge wurden die unterschiedlichen Themenfelder des Ratsbeschlusses in verwaltungsinternen und interfraktionellen Bäder-Arbeitskreisen aufgegriffen und schrittweise abgearbeitet. Hinweise: Zur Weiterentwicklung des Bürgerbades Handorf soll der Rat gesondert entscheiden (siehe para llel laufende öffentliche Beschlussvorlage V/0382/2016). Die Entscheidung hierzu hat unmittelbare Au s- wirkungen auf den Betrieb und die Nutzugsstruktur der s tädtischen Hallenbäder (besonders Schul - und Vereinsschwimmen). Die umfassende Sanierung des Hallenbades Kinderhaus, die nach dem Unwetter am 28.07.2014 erforderlich wurde, schreitet voran. Es kann damit gerechnet werden, dass der Betrieb noch im Jahre 2016 wieder aufgenommen werden kann. Zu 1. Südbad Durch den Beschluss vom 10.12.2014 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, mit der Wohn+Stadtbau GmbH ein „neues“ Südbad zu errichten, das die Stadt betreibt. Der Rat erklärt dazu seine Berei t- schaft, die Betriebskosten des Bades in einer Höhe von bis zu 500.000 € plus Abschreibungen auf das Gebäude zu übernehmen. Das „neu e“ Südbad soll vor allem auf den Bedarf des Schul- und Ver- einssports zugeschnitten sein. Eine Kombination mit der Errichtung von Wohnun gen soll geprüft wer- den. Im Haushalt 2016 stehen 50.000 € als Ermächtigungsübertr agung aus 2015, Maßnahme Nr. 4130 „Planung Südbad“ zur Verfügung. Die Verwaltung hatte zu den Möglichkeiten der Erstellung eines Südbades Kontakt zur Wohn+Stadtbau GmbH aufgenommen. Mit Schreiben vom 24.06.2015 teilt die Geschäftsführung der Wohn+Stadtbau GmbH zusammenfassend mit, dass sie weder persone ll noch fachlich in der Lage sei, eine belastbare Aussage zu den Errichtungs - und Betriebskosten eines Schwimmbades zu ma- chen. Hinzu käme, dass ihr aktuell weder Fachplaner noch ausführende Firmen ausreichend bekannt seien, die zur Beantwortung der Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer seriösen Projekten t- wicklung ergeben, einbinden oder empfehlen könnte. Zur im Ratsbeschluss anvisierten Kombination mit der Erstellung von Wohnungen vertritt die Wohn+Stadtbau GmbH die Auffassung, dass nach er s- ten Analysen ein verbleibender Gewinn aus dem Verkauf von Eigentum swohnungen überhaupt nicht ausreichen würde, um den Betriebsaufwand zu decken, so dass jähr lich hohe Zuschüsse zwingend notwendig wären. Das entsprechende Schreiben der Wohn+Stadtbau GmbH ist als Anlage 2 beige- fügt. Damit kommt die Errichtung eines neuen Bades nur in Betracht, wenn es von der Stadt Münster selbst erstellt wird. Bei der Eigenerstellung durch die Stadt Münster ist ein Kostenrahmen zw ischen 11 Mio. und 13 Mio. € zu erwarten. Eine detaillierte Kostenschätzung erfolgt zum Erric htungs- und Raumbeschluss. Mit der Errichtung eines Südbades am alten Standort is t auf Basis der aktuellen Daten davon ausz u- gehen, dass sich der Aufwand für Bäderfahrten von Schulen reduzieren wird. Die Verwaltung empfiehlt nach intensiver Prüfung und Abwägung aus folgenden Gründen eine Neuer- richtung des Südbades ohne ergänzende Wohnnutzungen, obwohl dies aus übergeordneter städt e- baulicher Sicht grundsätzlich vorstellbar wäre: aufgrund der Flächenanforderungen des Bades einschl. Stellplätzen wäre Wohnen nur in Obergeschossen realistisch - damit kämen nur beschränkte Wohnquantitäten und auf dem Baukörper des Bades nur sehr bedingt erreichbare Wohnqualitäten zum Tragen; - 4 - V/0381/2016 es entständen zusätzliche Erschließungsaufwendungen zur Vermeidung funktionaler Konflikte (Hochbau/Stellplätze); Nutzungs-/Nutzerkonflikte sind wahrscheinlich. Zu den städtebaulichen Rahmenbedingungen ist folgendes zu beachten: Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 237 der Stadt Münster und ist dort als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Diese planungsrechtliche Basis ermö glicht die Realisierung eines neuen Bades einschl. weiterer untergeordneter, diesem Zweck diene nder bzw. affiner Nutzungen. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die denkmalgeschützte Wohnsiedlung Grüner Grund (Garte n- stadt Grüner Grund/Habichtshöhe, errichtet 19 24 - 1931). Es liegt in der Achse der die Siedlung pr ä- genden mittigen Grünanlage. Ursprünglich standen hier in dieser Symmetrieachse ein von der Str a- ßenflucht zurückgesetztes öffentliches Gebäude (Feuerwache), ca. zweigeschossig mit hohem Walmdach im Baustil der Siedlung, und zwei vorgelagerte, beidseitig an der Straße angeordnete kle i- nere Solitärbauten im selben Stil, die zusammen den räumlichen Abschluss der Gartenstad tsiedlung nach Süden bildeten. Im größeren Siedlungszusammenhang rund um den „Grünen Gru nd“ ei n- schließlich Inselbogen ist der historische städtebauliche Charakter durch eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB geschützt. Für die Einfügung des Bauvorhabens in die historische Umgebung bedeutet dies, dass die Pl anung mit der Positionierung des Baukörpers, der Längen - und Höhenentwicklung, der Baukörperausfo r- mung und Dachform sowie der Anordnung und Gestaltung der Außenanlagen auf die sensible Kop f- lage im Bereich der Denkmalsiedlung „Grüner Grund“ antworten muss. Die Gesamtanlage der Gartenstad t „Grüner Grund“ verlangt an dieser Stelle wieder einen angeme s- senen räumlichen Abschluss: Die Neubebauung sollte daher eine ausreichende Länge und Volume n- präsenz aufweisen. Sie muss sich jedoch gleichermaßen in den Maßstab der historischen Wohnsie d- lung einfügen. Die Umsetzung der Errichtung des „neuen“ Südbades wird mindestens 4 Jahre (Wettbewerb, VOF - Verfahren, Planung und Bau) ab Datum des Errichtungs - und Raumbeschlusses betragen. Eine wei- tere zeitliche Abhängigkeit besteht zu den verfügbaren Person alkapazitäten im Amt für Immobilie n- management. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die Investition des Südbades im Kontext mit anderen notwendigen Investitionen zu priorisieren und danach in die Investitionsplanung aufz u- nehmen. Zu 2 „Westbad“ Mit seinem Beschluss vom 10.12.2014 beauftragte der Rat die Verwaltung, mit einer städtischen G e- sellschaft ein weiteres Bad zu errichten. Die Verwaltung soll prüfen, wo in der Stadt unter b esonderer Berücksichtigung des Westens ein entsprec hender Bedarf be steht. Neben dem Bedarf von Schulen und Vereinen sollten insbesondere Bedarfe der Öffentlichkeit dargestellt werden. Hierfür soll ein g e- eignetes städtisches Grundstück gestellt werden. Eine Kombination mit der Errichtung von Wohnu n- gen soll geprüft werden. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, die Betriebsko sten des neuen Bades in einer Höhe von bis zu 1 Mio . € plus Abschreibungen auf das Gebäude zu übernehmen. Im Haushalt 2016 stehen 50.000 € als Ermächtigungsübertragung aus 2015, Maßnahme Nr. 4140 „Planung weite- res Bad“ zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag des Rates sind bislang folgende Ergebnisse festzuhalten: Standortsuche: - 5 - V/0381/2016 Die Verwaltung hat eine Standortuntersuchung für ein neues Bad unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vorgenommen und kommt zu de m Ergebnis, dass ein Standort südlich der Roxeler Straße als am besten geeignet erscheint. Hinweise: Der Suchraum konzentrierte sich auf Grundstücke mit einer Größe von 2 – 3 ha, ei- ner Größe, auf der z. B. auch das Maximare in Hamm st eht. Damit kann ein Hallenbad errich- tet werden, das den Ansprüchen an ein Hallenbad mit erweitertem Angebot entspricht. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein mit Betriebskosten von bis zu 1 Mio . € zu führendes Hallenbad den Ansprüchen an ein modernes Freizeitbad nicht genügen kann. Eine Ergänzung von Wohnnutzungen an einem neuen Badstandort „Westbad“ (wie in der Standortanalyse vorgeschlagen südlich der Roxeler Straße), ist aus übergeordneter städt e- baulicher Sicht und grundsätzlicher stadtstruktu reller Warte, ohne Anbindung an andere b e- stehende Wohnstrukturen im Umfeld, nicht sinnvoll. Unabhängig von dieser übergeordneten Beurteilung sprechen insbesondere vor dem Hinte r- grund der beabsichtigten Freizeit - und Familienorientierung sowie des beabsic htigten Ei n- zugsbereiches der Nutzer und Nutzerinnen des Westbades auch standortunabhängige Aspek- te dagegen, ein solches Ziel weiterzuverfolgen: Mit Wohnen in den Obergeschossen eines Badbetriebes beständen auf dem großflä- chigeren Baukörper des Bades mit Technikaufbauten nur sehr bedingt erreichbare Wohnqualitäten; Nutzerkonflikte wären allein durch die Nutzungsintensität des Bades, den insbes. bei freizeitlicher Orientierung zugehörigen Lärmemissionen der Bad-Außenbereiche sowie der Zu- und Abfahrtverkehre absehbar; Es entständen zusätzliche Erschließungsaufwendungen zur Vermeidung funktionaler Konflikte der übereinanderliegenden Nutzungen. Für den Fall dass ein neues Westbad errichtet werden soll, ist zu empfehlen, dieses am vo r- geschlagenen Standort ohne projektzugehörige oder unmittelbar benachbarte Wohnnutzung zu entwickeln. Bau durch eine städtische Gesellschaft. Die Wohn+Stadtbau GmbH wird kein Hallenbad erstellen (siehe Ziffer 1 zum Südbad). Die Stadtwerke Münster GmbH hat den Hinweis gegeben, das s diese sich ein Engagement zu e i- nem neuen Westbad nur unter der Voraussetzung vorstellen können, dass sie alle städtischen Hallen- und Freibäder üb ernehmen. Diese Voraussetzung soll jedoch nach dem Ratsb e- schluss vom 10.12.2014 und dem Beschluss dieser Vorlage nicht weiter verfolgt werden. Eine andere städtische Gesellschaft für die Verwirklichung des Projektes ist nicht ersichtlich. Konzepterstellung: Für eine konkrete Konzepterstellung waren u.a. der Bedarf, besonders von Münsters Westen, festzustellen. Die Verwaltung hat dazu eine Sonderanalyse der Bäd ernutzung der Münster a- ner durch Herrn Prof. Dr. Hübner von der Bergischen Universität Wuppertal in Auftrag geg e- ben. Das Ergebnis ist den Mitgliedern des politischen AK Bäder zur Verfügung gestellt wo r- den. Nach dieser Analyse würde ein neues, auch größeres Hallenbad auch mit Blick auf den gewählten Standort „keine bzw. unwesentliche Vorteile“ gegenüber der bisherigen Verso r- gung der betroffenen Stadtbezirke bringen. Anders könnte das zu beurteilen sein, we nn ein neues Bad noch umfangreichere Angebote vorhalten würde (Kombination Hallen - und Fre i- bad, ggfls. mit Sauna - oder anderen Wellnessangeboten und/oder Gastronomie etc.). Dazu liegen bislang keine weiteren Erkenntnisse vor. Offen ist auch, welcher Stando rt dafür geeig- net wäre. - 6 - V/0381/2016 Für den Fall der Errichtung eines weiteren Hallenbades am genannten Standort oder gar eines gr o- ßen Freizeitbades ggfls. mit Profitcenter sind spürbare negative Auswirkungen auf die best ehende Bäderlandschaft zu erwarten. Con.pro kommt in seinem Gutachten vom Januar 2014 zu dem Erge b- nis, dass „der Neubau eines zentralen, freizeitorientierten Bäderangebots“ (sogenan ntes Ankerbad) zwar Vorteile hätte, aber auch ca. 20 – 30 Mio. € investiert werden müssten. Eine Amortisation in dieser Höhe ist nicht darstellbar und die Durchführung einer solchen Investition smaßnahme stellt ein hohes unternehmerisches Risiko dar. Aufgrund der bereits bestehenden Konkurrenzbetriebe im U m- land ist zu befürchten, dass keine ausreichende Akzeptanz besteht und in jedem Fall negative Au s- wirkungen auf die Besucherströme in den bestehenden Bädern zu ve rzeichnen wären (Seiten 165 und 166 des Gutachtens (Anlage 3)). Dadurch wären künftig Bäderschließungen aufgrund von fe h- lender Wirtschaftlichkeit nicht ausgeschlossen. Wegen der erheblichen finanziellen Aufwendungen für Bau und Betrieb eines Westbades und der potenziellen negativen Folgen für die städtischen Schwimmbäder im Bestand werden die Planu ngen für ein Westbad deshalb zurzeit nicht weiter verfolgt. Durch diesen Beschluss ist der Ratsauftrag vom 10.12.2014 (Ziffer 3 des Beschlusses), das best e- hende Bäderkonzept grundlegend neu zu ordnen, aufgegriffen. Zu 3.1 Erweiterung der Öffnungszeiten/Optimierung des Nutzungskonzeptes Ziel der politischen Antr äge ist die Ausdehnung der Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Zur Bestimmung des tatsächlichen Personalaufwands sind jedoch die Gesamtb e- triebszeiten (incl. der Nutzugszeiten für Schulen und Vereine sowie die Anzahl vorhandener Bäder) zu betrach ten. Auf diese ist der derzeitige Personalbestand zugeschnitten. Deshalb löst jede Erweiterung von Öffnungszeiten (z. B. die aus dem politischen Antrag, überall und täglich mind. von 8 – 22 Uhr zu öffnen) zusätzlichen Personalbedarf aus. Sofern diesem A n- trag entsprochen wird, bedeutet das, dass zusätzliche Personalkosten in noch zu ermi ttelnder Höhe in den Haushalt einzustellen sind. Das Sportamt hat die Möglichkeiten einer Flexibilisi e- rung der Öffnungszeiten mit dem vorhandenen Personalbestand geprüft und festgestellt, dass es unter Berücksichtigung der vorliegenden Gegebenheiten zu keinen durchgreifenden Au s- weitungen der Öffnungszeiten kommen kann: o Beispiel Hallenbad Mitte - Nutzung nur der alten Schwimmhalle, dadurch personelle Einsparung: Die personelle Einsparung reicht nicht aus, um den Betrieb der verblei- benden Halle sicherzustellen (Mindestbesetzung). Zudem beherbergt die neue Halle familienfreundliche Angebote, deren Einschränkung politisch nicht gewünscht ist. o Beispiel Hallenbad Ost: Teilverzicht auf den Solebetrieb zugunsten des allgemeinen Schwimmens: Diese Verlagerung widerspräche der nachvollziehbaren und weiterhin wünschenswerten großzügigen Öffnung des Solebereichs, mit dem in Münster einma- ligen Angebot (deutliche Einschränkung der gewünschten Attraktivität). o Beispiel Erweiterung der Öffnungszeiten in den zentralen Bädern Mitte und Ost zu Las- ten der Stadtteilbäder: Die Öffnungszeiten in den Stadtteilbädern sind durch das letzte Bäderkonzept durch die Schwerpunktsetzung in Richtung Schul- und Vereinsschwim- men bereits eingeschränkt worden. Die verbliebenen Zeiten decken in erster Linie Wo- chenenden und andere „Randzeiten“ in der Woche ab. Eine weitere Einschränkung würde das Angebot in den Stadtteilen weiter einschränken. o Eine personalkostenneutrale Öffnungszeitenerweiterung wäre denkbar durch die Über- gabe der Aufsichtsverantwortung an wassersporttreibende Vereine. Diese Alternative sollte nicht zum Tragen kommen, weil die Stadt Münster sich bei der Organisation der Beaufsichtigung des Badebetriebs an die Regelungen des Fachverbandes der öffentli- chen Badbetreiber, der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V., (Merkblatt 94.05) orientiert und die darin definierten Standards übernimmt. U.a. ist darin eine Lei- - 7 - V/0381/2016 tung und Aufsicht des öffentlichen Badebetriebs mindestens durch eine Fachkraft vor- zusehen, wenn Rettungsschwimmer (z. B. Vereinsmitglieder, Übungsleiter) eingesetzt werden. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass in Zeiten des Schul- und Vereins- schwimmens bereits jetzt lediglich eine städtische Dienstkraft eingesetzt wird (zur Si- cherstellung des technischen Betriebs) und die Wasseraufsicht bei den Vereinen bzw. den Schulen liegt. Aufgrund dieser Tatsachen sieht die Verwaltung mit dem derzeitigen Personalbestand ke ine Möglichkeiten, die bestehenden Öffnungszeiten weiter auszuweiten. Das derzeitige Nutzungskonzept (Kontingente für das Schul- und Vereinsschwimmen und das öffentliche Schwimmen) gilt seit der Umsetzung des bestehenden Bäderkonzeptes (2008). Diese Nutzungskontingente der drei verschiedenen Nutzergruppen, die in der Summe die g e- samten Betriebszeiten der Bäder ausmachen, sind insofern auf die derzeitige Bäderlandschaft abgestellt. Es ist deshalb eine Neufestlegung von Öf fnungszeiten für das öffentliche Schwimmen und zu einem grundständig neuen Nutzungskonzept erst dann sinnvoll, wenn die Bäderlandschaft komplett ist. D enn erst dann ergeben sich grundsätzlich neue Möglichkeiten zur Gestaltung der Bäderlandschaft (z. B. Einführung reiner „Schul- und Vereinsbäder“), die auch unmittelba- re Auswirkungen auf bürgerorientierte Öffnungszeiten haben werden. Zu 3.2 Optimierung der Wassertemperaturen Eine Optimierung der Wassertemperaturen in den Freibädern ist nur durch Installation einer Zusatzheizung (z. B. mit Hilfe von Fer nwärme) zu erreichen. Bereits 2011 hatte die Verwa l- tung dem Rat Nachrüstoptionen für eine solche Zusatzheizung in den Freibädern zur En t- scheidung vorgelegt (öffentliche Beschlussvorlage V/0748/2011 vom 28.09.2011), welche j e- doch durch den Rat abgelehnt wurden. Vor einer erneuten Entscheidung für eine Installation von zusätzlichen Heizmöglichkeiten für die Erwärmung des Beckenwassers in den städtischen Freibädern Hiltrup und Stapelskotten werden Erfahrungswerte ermittelt und ausgewertet, die das Vereinsb ad der DJK Coburg mit dem neuen Fernwärmeanschluss macht. Insbesondere die Besucherzahlen sind hierbei von Bedeutung. Das wird jedoch erst nach Ablauf der Freibadsaison 2016 der Fall sein, weil die Erwärmung des Wassers erst ab 23.07.2015 erfolgt und somi t erst nach der Sommersaison 2016 verlässliche und somit repräsentative Zahlenwerte erwartet werden können. Die Wassertemperaturen in den Hallenbädern sind fix. Sie liegen bei konstant 27 Grad in den Schwimmerbecken und sind abgestimmt auf die ebenfalls fixierten Lufttemperaturen, die i m- mer ca. 2 Grad über der Wassertemperatur liegen. In jedem Hallenbad gibt es da rüber hinaus einmal wöchentlich einen Warmbadetag, an dem die Wassertemperaturen auf 29 Grad erhöht werden. Eine grundsätzliche Anhebung der Wa ssertemperaturen widerspräche den Nu t- zungsanforderungen der Schulen und Vereine und wird deshalb nicht weiterverfolgt. Zu 3.3 Überarbeitung des Tarifgefüges und der Eintrittsentgelte Dabei sollen nach verschiedenen politischen Anträgen der Schwerpunkt e ines familienfreund- lichen Angebots verstärkt werden, u. a. Zeittarife eingeführt und bestehende Ermäßigungsb e- rechtigungen überprüft werden. Die derzeitigen Bädertarife gelten seit Juli 2010. Ab Januar 2011 ist zusätzlich der ermäßi gte Eintritt von Münsterpass-Inhaber und -Inhaberinnen hinzugekommen. Bei der Tarifa npassung war neben einer Tariferhöhung (ca. 30 %) auch eine familienfreundliche Ausric htung politisch gewünscht, die auch umgesetzt wurde (z. B. ist eine Familienjahreskarte günsti ger als eine Einzeljahreskarte). - 8 - V/0381/2016 Im Gegensatz dazu erkennt die Fa. con.pro in ihrem Bädergutachten vom Januar 2014, dass die Bädertarife vor allem unter Berücksichtigung der Rabattierungen (nicht nur familienbez o- gene) nicht marktgerecht und vor allem nicht auskömmlich sind. Mit Blick auf die erheblichen Haushaltsdefizite und die daraus resultierenden Konsolidierung s- notwendigkeiten wird die Verwaltung das Tarifgefüge und die Eintrittsentgelte für die städt i- schen Bäder zu den Haushaltsplanberatungen für 2017 überprüfe n und dem Rat zur En t- scheidung vorlegen. Die Neuregelungen sollten zum 01.01.2017 in Kraft treten. Zu 3.4 Optimierung der Sauberkeit in den Bädern Die Reinigung der Schwimmbäder erfolgt durch Fremdfirmen (Federführung im Amt für Imm o- bilienmanagement). Im Laufe eines Betriebstages sind durch das vorhandene Personal Zw i- schenreinigungen besonders der Sanitärbereiche (Duschen, WC -Anlagen und Umkleiden) vorzunehmen. Eine Kontrolle des Reinigungszustandes im Laufe des Betriebstages erfolgt durch das örtliche Personal. Zusätzliches Personal steht für die Reinigung nicht zur Verf ü- gung; es wird das Personal, das auch für die Beckenaufsicht und damit für die S icherheit der Badbesucher zuständig ist, eingesetzt. Das hat zur Folge, dass Engpässe am Becken und e r- höhter Reinigungsbedarf zeitlich zusammenfallen, nämlich während besucherstarker Zeiten. Optimierungsbedarf wird besonders in den Hallenbädern Mitte und Ost mit ihrem Schwerpunkt auf das öffentliche Schwimmen und dort zu besucherstarken Zeiten gesehen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Notwendigkeit besteht, punktuelle Zusatzreinigungen zu Starklastzeiten in diesen beiden Bädern durch externe Firmen durchführen zu lassen. Das Sportamt wird d a- her zu definierten Zeiten an den Wochenenden, wenn der Besu cherandrang besonders hoch ist, in den Hallenbädern Ost und Mitte zusätzliche Reinigungen durch Fremdfirmen vornehmen lassen. Hierdurch entstehen Kosten von ca. 25.000 € jährlich, die im Ha ushalt zur Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Unterhaltungsbudget des Amtes für I m- mobilienmanagement. Zu 3.5 Grundlegende Erneuerung des Bäderkonzeptes Mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom Dezember 2015 soll die Verwaltung beauftragt werden, unverzüglich Schritte einzuleiten, die die Betriebsführung der städtischen Bäder auf die Stad t- werke Münster GmbH übertragen. Die Geschäftsführu ng der Stadtwerke Münster GmbH soll beauftragt werden, alle erforderlichen Prüfungen, wie dies steuer - und gesellschaftsrechtlich unschädlich möglich sei, vorzunehmen. Durch die Reorganisation unter Betriebsführung der Stadtwerke Münster soll lt. Antrag eine At- traktivierung der städtischen Bäderlandschaft und damit eine Steigerung der Besuche rzahlen einschließlich einer Erlössteigerung erreicht werden, z. B. Erschließung neuer Umsatzpote n- tiale durch Einführung von kundengruppen -fokussierten Zeittarifen, Zu rückführung unberech- tigter Buchungen von Ermäßigungskarten oder attraktive Veranstaltungs - und Marketingange- bote. Mit der Frage einer optimierten, zukünftigen Betriebsführerschaft der Bäder haben sich Ve r- waltung und Stadtwerke 2013/2014 in einem gemeinsam en Projekt mit gutachterlicher Beglei- tung intensiv auseinander gesetzt. Die relevanten Ergebnisse sind in der Vorlage „Entwicklu n- gen der Münsterischen Bäderlandschaft“ – V/0791/2014 – dargestellt. Der Gutachter con.pro sieht aus betriebswirtschaftlicher S icht grundsätzliche Vorteile für den Bäderbetrieb und damit Potentiale für Ergebnisverbesserungen bei einem stärker am unte r- nehmerischen Erfolg ausgerichteten Handeln. In dieser Hinsicht wurden verschiedene Szen a- rien und deren mögliche Ergebniseffekte für einen längerfristigen Zeitraum von zehn Jahren gerechnet. - 9 - V/0381/2016 Grundsätzlich sind aus Gutachtersicht Synergieeffekte bei einer intensivierten Kooperation zwischen den städtischen Bädern und der Stadtwerke Münster GmbH auch ohne eine Übe r- tragung an die Stadtwerke realisierbar, z.B. ▪ Durchführung von Cross-Promotion-Aktivitäten zwischen den städtischen Bädern und der Stadtwerke Münster GmbH sowie Beteiligung an Marketingkampagnen der Stadtwerke, u. a. kombinierte Bus- und Eintrittstickets etc., ▪ Einbindung der städtischen Bäder in das PlusCard-Modell der Stadtwerke Münster GmbH, ▪ Durchführung von Veranstaltungen in den Bädern in Kooperation mit der Stadtwerke Münster GmbH (und anderen Kooperationspartnern) sowie ▪ Prüfung der Einführung einer gemeinsamen Technischen Task Force bzw. eines Technical Facility Management durch die Stadtwerke Münster GmbH. Solche Maßnahmen setzen lt. Gutachter jedoch voraus, dass die derzeitigen Strukturen und in einem gewissen Ausmaße auch die konzeptionelle Ausrichtung des Bäderbetriebs aufgebro- chen werden. Viele der Optimierungsmaßnahmen hinsichtlich Betriebsorganisat ion, Marketing etc. wären grundsätzlich bei einer Übertragung an die Stadtwerke Münster GmbH einfacher zu realisieren. In steuerlicher Hinsicht ist eine mögliche Übertragung der städtischen Bäder an die Stadtwe r- ke Münster GmbH insbesondere unter ertragsteuerlichen Aspekten untersucht worden. Um Vorteile bei der Körperschaftsteuer zu realisieren, wären zunächst durch Investitionen in zusätzliche Blockheizkraftwerke die Vor aussetzungen für eine sog. „technisch -wirtschaftliche Verflechtung“ zu schaffen. Aus Sicht der Stadtwerke Münster GmbH sind solche Investitionen jedoch nicht wirtschaftlich. Daher würde es nicht gelingen, die entsprechenden Körperschaf t- steuervorteile zu re alisieren. Hinzu kommt, dass ein entsprechendes Ausschüttungspotential vorhanden sein muss, um die Verluste aus dem Bäderbetrieb mit den Gewinnen aus dem Stadtwerkebereich verrechnen zu können. Dies ist gegenwärtig ebenfalls nicht gesichert. Die Stadt Münster müsste des Weiteren zur Finanzierung der Bäderverluste an die Stadtwerke Münster GmbH Zuschüsse bzw. Einlagen leisten. Ein Diskussionspunk t zwischen Stadt und Stadtwerke Münster GmbH bestand hierbei in der Höhe des Zuschusses. Insbesondere ging es dar um, ob dieser Zuschuss lediglich einen Ausgleich für die Bereitstellung des Schu l- schwimmens, des kostenlosen bzw. subventionierten Vereinsschwimmens oder einen vol l- ständigen Verlustausgleich beinhaltet. Die Zahlungen der Stadt Münster an die Stadtwerke M ünster GmbH würden aus strukturpoliti- schen Gründen geleistet, damit diese ihren Satzungszweck, den Bäderbetrieb, erfüllen kann. Für das Schulschwimmen würde ein Entgelt gezahlt, das sich an den Eintrittspreisen orientiert. Die sonstigen Zahlungen zum Ausgl eich des Verlustes könnten ertragssteuerlich als Einlage/ Zuschuss oder als steuerpflichtiges Entgelt behandelt werden. Würde die Stadt die bei einer Übertragung der Bäder an die Stadtwerke dort entstehenden Verluste nicht (vollständig) au s- gleichen, wäre ertragsteuerlich ggf. eine sog. „verdeckte Gewinnausschüttung“ mit einer en t- sprechender Kapitalertragsteuer-Last bei der Stadt anzunehmen. Insgesamt könnten folglich auch bei einer ggf. geringeren Gewinnausschüttung der Stadtwe r- ke keine Kap italertragsteuervorteile realisiert werden. Vielmehr könnte nicht ausg eschlossen werden, dass es bei einer Übertragung im Rahmen der Betriebsprüfung zu Steuerrückford e- rungen für bisherige Kapitalertragsteuerminderungen kommt. Mit der Übertragung des Bäderbetriebes auf die Stadtwerke Münster GmbH wären somit unter den gegebenen Rahmenbedingungen keine steuerlichen Vorteile zu realisieren, sondern vie l- mehr steuerliche Nachteile in nicht abschätzbarer Höhe zu erwarten. - 10 - V/0381/2016 Entsprechend dieser Sachverhaltsdarstel lung hat der Rat zur Vorlage V/0791/2014 u.a. die nachfolgenden Beschlüsse gefasst: „2. Die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Abwägungen zur Organisation des B ä- derbetriebs werden zur Kenntnis genommen. Eine Übertragung des Bäderb etriebs an die Stadtwerke Münster GmbH wird nicht weiter verfolgt. … 4. Zur möglichen Weiterentwicklung bei der Führung des Bäderbetriebs wird die Verwa l- tung beauftragt, die Grundlagen und Voraussetzungen für die Einrichtung einer eigen- betriebsähnlichen Einrichtung zu prüfen.“ Aus Sicht der Verwaltung liegen aktuell keine Anhaltspunkte vor, die zu einer veränderten B e- wertung bei der Frage der Betriebsführerschaft der Bäder führen könnten. Mit dieser Vorlage gelten die unter Ziffer 8 der Beschlussvorlage V/0791/2014 vom 03. 11.2014 und folgende weitere Anträge als aufgegriffen: - der Antrag Nr. A-R/0037/2015 der CDU-Fraktion „Bürgerfreundlich und kundenorientiert – höchste Zeit für bessere Bäder in Münster“ vom 09.06.2015 - der Antrag A-H/0008/2015 der CDU-Fraktion in der BV Hiltrup „Einführung eines Abendtarifs für die Besucher des Hallenbades und des Freibades Hiltrup“ vom 17.08.2015 - der Antrag Nr. A-R/0073/2015 der SPD-Fraktion vom 04.12.2015 I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen Anlage 1: Auszug Niederschrift Rat Anlage 2: Schreiben der Wohn+Stadtbau GmbH Anlage 3: Auszug Gutachten con.pro GmbH
V_381_2016 Anlage 3
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Kommunalberatung conaPpTO mon (Aloe JS 5. OPTIMIERUNGSMÖGLICHKEITEN ANGEBOTSGESTALTUNG Aus der Situations- und der Nachfrageanalyse für die Münsteraner Bäderland- schaft ergaben sich Erkenntnisse über eine Reihe von Optimierungsmöglichkei- ten. Ein wesentliches Manko der derzeitigen Gestaltung des Bäderangebots in Münster sind eine nicht ausreichend konsequente Umsetzung der Positionierung der einzelnen Standorte, wie sie im Bäderkonzept von 2005/2007 festgelegt wurden, und die Tatsache, dass nur ein Teilsegment der realen Nachfrage mit einem adäquaten Angebot bedient wird. Daher sollen nachfolgend Vorschläge für eine Angebots-Weiterentwicklung einzelner Standorte gemacht werden, die diese Defizite beseitigen könnte. Er- gänzend werden Maßnahmen zu einer allgemeinen Betriebsoptimierung und einer Optimierung des Marketing sowie der Aufbau- und Ablauforganisation empfohlen. Die wesentlichen Empfehlungen werden im Anhang detaillierter in einem Maß- nahmenkatalog zusammengefasst, um einen entsprechenden Überblick zu ge- ben. Dieser ist gegliedert in die Bereiche: " Betriebsorganisation, = Marketing, = Standortentwicklung / Angebotsgestaltung. Er enthält hinsichtlich der Betriebsorganisation und des Marketings Vorschläge für Optimierungsmäßnahme, welche unabhängig von der Diskussion um eine mögliche Änderung der Betriebsform umgesetzt werden sollte. Lediglich die unter dem Punkt Standortentwicklung/Angebotsgestaltung gemachten, mit Investitionsmaßnahmen verbundenen Vorschläge sind in Abhängigkeit von der Entscheidung über die künftige Form des Bäderbetriebs umzusetzen (aufgrund der erforderlichen Festlegung des Aufwandsträgers für die Investitionslast). Auch hierbei sei auf die Anlage verwiesen, in der die Investitionsmaßnahmen hinsicht- lich ihrer wirtschaftlichen Effekte (generierte Zusatzeinnahmen, zusätzliche Auf- wendungen für Personal, Energie, Betriebsmittel etc.) beleuchtet werden. Bei nachfolgenden Vorschlägen zur Angebotsoptimierung folgen wir im Grund- satz der bestehenden Positionierung der Bäderstandorte. Dies hat vor allem fol- genden Grund: Der Neubau eines zentralen, freizeitorientierten Bäderangebots Gutachten zur Optimierung der Betriebsführerschaft der städtischen Bäder in Münster, © con.pro GmbH Kommunalberatung 2013, Seite 165 consPTO cmon Kommunalberatung in Münster hätte zwar den großen Vorteil, dass hier eine sowohl von der Stan- dorteignung als auch von den Betriebsabläufen und der Gestaltung optimal an den Wünschen der Gäste orientierte Lösung geschaffen werden könnte. Hierfür müssten jedoch ca. 20 bis 30 Mio. € investiert werden, wobei zu berücksichtigen wäre, dass: " eine Amortisation einer Investition in dieser Höhe bei einer Vollkostenrech- nung in der Regel nicht darstellbar ist; unter dieser Bedingung ist zumindest derzeit weder bei der Stadt Münster noch bei den SWMS eine Investitionsbe- reitschaft erkennbar, " entsprechend bei der Durchführung der Investitionsmaßnahme ein hohes unternehmerisches Risiko besteht, sofern diese nicht als „verlorener Zuschuss" betrachtet wird, " aufgrund der bereits bestehenden Konkurrenzbetriebe im Umland nicht ge- sichert ist, dass eine ausreichende Akzeptanz eines ggf. auch auf Besucher aus der Region angewiesenen Bäderangebots bestehen wird, " in jedem Falle negative Auswirkungen auf die Besucherströme in den beste- henden Bädern zu befürchten wären. Dies beträfe vor allem die HB Mitte, Ost und Kinderhaus mit ihren neu geschaffenen Angeboten, die über die kommunale Daseinsvorsorge („Bahnenschwimmen") hinausreichen. Nachfolgende Vorschläge zur Angebotsoptimierung sind daher als ein aus Un- serer Sicht vertretbarer Kompromiss zu bewerten. Bei dessen Umsetzung werden zwar nicht vergleichbare neue Besucherpotentiale und Umsatzgrößen generiert wie bei einer nachfragegerechten zentralen Lösung in Form eines kompletten Neubaus. Aber es werden in den bestehenden Bädern Lücken zwischen dem Anspruch und der Angebotswirklichkeit geschlossen, die aus unserer Sicht bei einem (im Vergleich zum erwähnten Neubau) vertretbaren Investitionsaufwand zu einer deutlichen Verbesserung der Nachfrage und damit der Wirtschaftlich- keit des bestehenden Bäderbetriebs führen können. Gutachten zur Optimierung der Betriebsführerschaft der städtischen Bäder in Münster, © con.pro GmbH Kommunalberatung 2013, Seite 166
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Mutege F3 Stadt Münster Herrn Reinkemeier wehrmann@wohnstadtbau.de per E-Mail Geschäftsführung 24.06.2015 Projektentwicklung Südbad Sehr geehrter Herr Reinkemeier, im Zusammenhang mit der anstehenden Projektentwicklung zum Südbad müssen wir ein weiteres Mal auf die extrem angespannte Gesamtsituation in unserer Bauab- teilung hinweisen. In unserem letzten gemeinsamen Termin am 11.06. zu den Flücht- lingseinrichtungen hatten wir berichtet, dass sowohl unsere Bauleitungs- als auch unsere Planungskapazitäten ausgeschöpft sind. So sind beide zum 01.08.2015 zu- sätzlich neu besetzte Stellen bereits jetzt fest verplant. Wir bedienen uns bereits heu- te Zusätzlich mehrerer externer Architektur- und Planungsbüros, die auch durch uns koordiniert und betreut werden müssen. Der Neubaubereich ist seit 2014 um 6 Mitar- beiter aufgestockt worden. Freie Kapazitäten könnten wir frühestens ab November diesen Jahres wieder mög- lich machen. Grundsätzlich sind diese dann auch schon für die anstehenden Woh- nungsbauvorhaben eingeplant. Für die Umsetzung weiterer Flüchtlingsunterbringun- gen versuchen wir, durch Ihre Unterstützung, freie fachliche Ressourcen vorüberge- hend bei den Schwestergesellschaften „einzukaufen“. Losgelöst von den oben angeführten Personalengpässen möchten wir festhalten, dass sowohl für die wirtschaftliche Planung als auch für einen langfristig angelegten Betrieb von Schwimmbädern umfassendes Expertenwissen gefordert ist. Die gering- fügigen bisher von Wohn+Stadtbau gesammelten Erfahrungen auf dem Sonderge- biet Schwimmbadbau unterstreichen das noch einmal deutlich. Schwächen in der Planung sowie in der Auslegung des laufenden Betriebes können dramatische Aus- wirkungen sowohl auf die Baukosten als auch auf die jährlichen Betriebskosten ha- ben. Die Erfahrungen, die Wohn+Stadtbau im Zusammenhang mit Schwimmbadbau ge- sammelt hat, beruhen auf dem Neubau unseres zweiten Bauabschnittes mit einer kleinen integrierten Schwimmschule im Erd- und Untergeschoss. Hier laufen seit nunmehr eineinhalb Jahren selbständige Beweisverfahren gegen den von uns beauftragten Fachplaner, die ausführende Firma der Schwimmbadtechnik und auch dem Betreiber musste der Streit verkündet werden. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Wohn+Stadtbau aktuell weder perso- nell noch fachlich in der Lage ist, eine belastbare Aussage zu den Errichtungs- und Betriebskosten eines Schwimmbades zu machen. Hinzu kommt, dass uns aktuell weder Fachplaner noch ausführende Firmen ausreichend bekannt sind, die wir zur Beantwortung der Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer seriösen Projekt- entwicklung ergeben, einbinden oder empfehlen könnten. Neben den oben erwähnten Gründen kommt noch die wirtschaftliche Betrachtung hinzu. Im September letzten Jahres haben wir eine erste grobe und sicherlich opti- mistische wirtschaftliche Analyse erstellt, auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Fachliche fundierte Kompetenzen - wie oben erläutert — liegen jedoch nicht vor. Die damalige erste Analyse hat bereits verdeutlicht, dass - wenn überhaupt in der Höhe realisierbar — auch der verbleibende Gewinn aus dem Verkauf von Eigentumswohnungen überhaupt nicht ausreichend wäre, um den Betriebsauf- wand zu decken. Jährliche hohe Zuschüsse sind zwingend notwendig. Abgesehen von den eigentumsrechtlichen Fragen zu diesem Grundstück stellt sich für uns die Frage, ob der Bau eines Schwimmbades, der sicherlich zu erheblichen personellen Ressourcenbindungen führen wird, gerade in der derzeitigen ange- spannten Marktsituation zusätzlich von der Wohn+Stadtbau bewältigt werden muss. Wir sehen unsere Kernkompetenz in der Zurverfügungstellung von Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen. Die Anforderungen in diesem Kernsegment binden derzeit unsere wirtschaftlichen und personellen Ressourcen. Gerade vor dem Hintergrund eines sowieso nicht. profitablen Bauvorhabens sollten die richtigen fachlichen Kompetenzen beauftragt werden. Unsere Expertise ist zum einen nicht. fundiert, aber leider auch nicht ausreichend erfolgreich darstellbar. Hier würden wir der Stadt empfehlen, ein fachlich versiertes Büro mit einer Analyse zu beauftragen. Gerne sind wir bei der Suche behilflich. Bitte geben Sie diese Informationen an die eingebundenen Ämter bei der Stadt Münster weiter.’ Freundliche Grüße Wohn+Stadtbau a - Wohnungsunterehmen der Stadt Münster GmbH 1#/ [A [ 11 Sandra Wehrmann cc Herr Riepe, Herr Wismann, Herr van Nerven
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Roxeler Straße
- Inselbogen
- Grüner Grund
- Habichtshöhe
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0381/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37