Mandari Insight

V/0137/2009/2

Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster und Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen

Vorlagen 20.03.2009

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V-0137-2009-2_Anlage3.2_Dringlichkeitsentscheidung-Sporthalle-Roxel_Anlage1

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V-0137-2009-2_Anlage1.2_Teil1

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V-0137-2009-2_Anlage4.2_Dringlichkeit-Michaelschule

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V-0137-2009-2_Anlage4.1_Dringlichkeit-Kinderhaus-West

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Beschlussvorlage

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V-0137-2009-Hauptvorlage

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V-0137-2009-2_Anlage4.3_Dringlichkeitsentscheidung-Idaschule_Anlage

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V-0137-2009-2_Anlage4.2_Dringlichkeitsentscheidung-Michaelschule_Anlage

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V-0137-2009-2_Anlage3.2_Dringlichkeitsentscheidung-Sporthalle-Roxel_Anlage1

93 Zeichen

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V-0137-2009-2_Anlage1.2_Teil1

4848 Zeichen

Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. Nr. 2c) V/0137/2009/2 - Anlage 1.2 
Standortnr. Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten 
WC-Sanierungsprogramm 
531 Albert-Schweitzer-Schule (531), Manfred-von-Richthofen-Straße 49 Manfred-von-Richthofen-Straße 49 Sanierung der WC Anlagen im Süd-, Westtrakt 87.000 KP 2-WC-Programm 
72 Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 30 (072) Andreas-Hofer-Straße 30 Sanierung Pausen WC Anlage 72.000 KP 2-WC-Programm 
784 Gymnasium Wolbeck Von-Holte-Straße 56 Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 4 bis 6 85.000 KP 2-WC-Programm 
296 Geistschule/Ganztagsschule (296), Grevingstraße 24 Grevingstraße 24 Sanierung der Duschräume in der Neu en Sporthalle 156.000 KP 2-WC-Programm 
182 Hermannschule (182), Dahlweg 66 Dahlweg 66 Sanieru ng der Duschanlagen in der Sporthalle 95.000 KP 2-WC-Programm 
784 Hauptschule Wolbeck Von-Holte-Straße 56 Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 3 55.000 KP 2-WC-Programm 
817 Immanuel-Kant-Gymnasium (817), Westfalenstraße 203 Westfalenstraße 203 WC Sanierung EG Jungen 60.000 KP 2-WC-Programm 
817 Immanuel-Kant-Gymnasium (817), Westfalenstraße 203 Westfalenstraße 203 Sanierung von WC - Anlagen im gesamten Schulgebäude 120.000 KP 2-WC-Programm 
707 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium (707) Sonnenstraß e 18 Sanierung der Dusch- und Umkleideräume der alte n Sporthalle 160.000 KP 2-WC-Programm 
459 Johannesschule Hiltrup (459), Kardinalstraße 25 Kardinalstraße 25 Sanierung der Pausen und Lehrer WC -Anlagen 65.000 KP 2-WC-Programm 
459 Johannesschule Hiltrup (459), Kardinalstraße 25 Kardinalstraße 25 Sanierung der WC-Anlage im Kellerg eschoß 25.000 KP 2-WC-Programm 
448 Kreuzschule Kampstrasse 15 Sanierung der Umkleide- , WC- und Dusch-Anlagen in der Sporthalle 105.000 KP 2-WC-Programm 
721 Martinischule Stiftsherrenstrasse 40 (721) Stiftsherrenstrasse 40 WC-, Dusch-, Umkleidesanierung Sporthalle 135.000 KP 2-WC-Programm 
313 Matthias Claudius Schule Gut Insel 36 (313), Gut Insel 36 Gut Insel 36 Sanierung der Jungen- und Mädchen- WC- Anlagen im Hauptgebäude 183.000 KP 2-WC-Programm 
537 Overbergschule (537), Margaretenstraße 6 Margaretenstraße 6 WC-, Dusch- und Umkleidesanierung in der Sporthalle 113.000 KP 2-WC-Programm 
537 Overbergschule (537), Margaretenstraße 6 Margaretenstraße 6 Sanierung Mädchen- und Jungen WC im Schulgebäude 40.000 KP 2-WC-Programm 
766 Pascal Gymnasium (766), Uppenkampstiege 17 Uppenkampstiege 17 Sanierung alter WC- und Duschanlagen in der Sporthalle 75.000 KP 2-WC-Programm 
116 Paul-Gerhard-Schule Hiltrup (116), Bodelschwinghstraße 22 Bodelschwinghstraße 22 Sanierung der Pausen- und Lehrer-WC-Anlagen 60.000 KP 2-WC-Programm 
54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30 Sanierung des WC im Nebentraktes des Aula- Gebäudes und Lehrer WC 21.000 KP 2-WC-Programm 
54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30 Sanierung Pausen WC- Anlagen 1.- 3. OG (Gerichtsgebäude) 90.000 KP 2-WC-Programm 
54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30 Sanierung WC Anlage Pausentoiletten 150.000 KP 2-WC-Programm 
66 Pleisterschule An der Konradkirche 7 (066) An der Konradkirche 7 Sanierung der Pausen WC Anlage 107.000 KP 2-WC-Programm 
98 R.-v.-Weizsäcker-Schule Beckstraße 26 (098), Beckstraße 26 Beckstraße 26 Sanierung der Stunden- und Pausen-WC-A nlagen 132.000 KP 2-WC-Programm 
120 Ratsgymnasium Bohlweg 7 Sanierung Lehrer WC, 1. OG  Mitteltrakt 32.000 KP 2-WC-Programm 
784 Realschule Wolbeck Von-Holte-Straße 56 Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 1 und 2 70.000 KP 2-WC-Programm 
623 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 27 Sanierung WC- und Duschanlagen in der Zweifachsporthalle 90.000 KP 2-WC-Programm 
461 Ehem. Überwasserschule/VHS Katthagen 07 Sanierung der Duschen und Toilettenanlage (Damen) 80.000 KP 2-WC-Programm 
785 Kiga Kinderhaus (785), Von-Humboldt-Straße 1 Von-Humboldt-Straße 1 Sanierung Wasch- und WC- Räume, einschl. Personal W C in der Kiga Kinderhaus 80.000 KP 2-WC-Programm 
678 Kiga Wielerort (678), Schlagholz 58 Schlagholz 58 Sanierung der WC Anlagen 40.000 KP 2-WC-Programm 
Peter Wust Schule 2 Schürbusch 45 Sanierung der Lehrer- und Schüler-WC-Anlagen im EG + DG 95.000 KP 2-WC-Programm 
Ludgerusschule Hiltrup An der Alten Kirche 161 
Sanierung Lehrer- und Schüler-WC-Anlagen + Dusch- und WC-Sanierung in 
der Sporthalle 175.000 KP 2-WC-Programm 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bonhoefferstraße 50 Sanierung Außen-WC-Anlagen und WC´s im Schulgebäude (EG+OG) 200.000 KP 2-WC-Programm 
Matthias-Claudius-Schule Handorf Drostestr. 7 
Sanierung der WC-, Dusch- und Umkleide-Anlagen in der Sporthalle einschl. 
Lehrerbereich 135.000 KP 2-WC-Programm 
Grundschule Loevelingloh Wiedaustraße 114 Sanierung der Außen-WC-Anlage 115.000 KP 2-WC-Programm 
Summe Baukosten 3.303.000 
Honorarzuschlag ca. 20 % 660.600 
Gesamtkosten 3.963.600 
Gesamtbudget gem. Anlage 1.1 3.100.000

V-0137-2009-2_Anlage3.2_Dringlichkeitsentscheidung-Sporthalle-Roxel_Anlage3

2145 Zeichen

Raumprogramm - Dreifachsporthalle Roxel 
Raum 
Nr. Raumbezeichnung 
NF Soll 
(m²) Ausstattung 
(m²) Differenz (m²) 
HALLE 
A 1 Sportfläche 
Dreifachsporthalle 1.215,00 45 x 27 m, H  =7 m i.L.über Spielfläche 
BETRIEBSRÄUME 
B 1 Eingangsbereich 
B 1.01 Eingangshalle 65,00 (entwurfsabhängig) 
B 1.02 Garderobe 7,00 2,5 m Ausgabetisch (oder Schließschränke) 
B 1.03 WC Damen 8,00 2 WC, 1 WT 
B 1.04 WC Herren 8,00 1 WC, 2 Urinale, 1 WT 
B 2 Umkleideräume 
B 2.01 Umkleide Damen 14,00 (jeweils eine Umkleide Damen u. Herren pro Hallentrakt) 
B 2.02 Umkleide Herren 14,00 (18 Umkleideplätze, 0,50 m Banklänge/Platz=9 m Banklänge) 
B 2.03 Umkleide Damen 14,00 (1 x Spiegel, bodentief) 
B 2.04 Umkleide Herren 14,00 
B 2.05 Umkleide Damen 14,00 
B 2.06 Umkleide Herren 14,00 
B 3 Sanitärräume 
B 3.01 Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC (jeweils 1 Duschplatz für 3 Umkleideplätze) 
B 3.02 Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
B 3.03 Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
B 3.04 Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
B 3.05 Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
B 3.06 Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
B 3.07 Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC 
B 3.08 Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC 
B 3.09 Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC 
B 3.10 Behindertentoilette 4,00 gemäß DIN 18024 
B 4 Sportlehrerräume 
B 4.01 Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Dusch-, Sanitätsbereich (D) 
B 4.02 Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, zus. Regiebereich für 27x45 Halle 
B 4.03 Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Dusch-, Sanitätsbereich (H) 
B 5 Sportgeräteräume 
B 5.01 Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H= mind. 2,5 m 
B 5.02 Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H= mind. 2,5 m 
B 5.03 Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H= mind. 2,5 m (Länge insg. mind. 27 m) 
B 6 Sonstige Betriebsräume 
B 6.01 Technikraum 25,00 nach Erfordernissen, RLT-, Heizungs- u. Wasseraufbereitung 
B 6.02 Putzmittelraum 5,00 
B 6.03 Zuschaueranlage 120,00 
Tribüneanlage für max. 199 Zuschauer, ausziehbar o. fest ( z.T. 
Überlagerung mit Sporthalle ) 
B 6.04 Magazinraum 12,00 
1.814,00 NF gesamt

V-0137-2009-2_Anlage2.2

8950 Zeichen

Übersicht über die Anträge der Schulen          V/0137/2009/2, Anlage 2.2 
 
Lfd 
. 
Nr. 
Datum des  
Antrags-
schreibens 
Antragssteller Antragsanliegen Kurzeinschätzung der Verwal- 
tung zum Antragsanliegen 
1 16.02.2009 Erich-Klausener-
Schule 
Bau einer Dreifachsport- 
halle auf dem Grundstück 
der Erich-Klausener-Real-
schule / Antrag auf Ausla- 
gerung der Abendreal- 
schule (Anregung nach § 
24 GO NW) 
Für den Bau dieser Dreifachhal- 
le sind keine Mittel vorgesehen; 
zum Anliegen Abendrealschule 
s. S. 11, Ziff. 2 b der Vorlage 
V/0137/2009 
2 06.01.2009 Schillergymnasium Ausbau der Über-Mitt ag-
Betreuung am Schiller- 
gymnasium; Erweiterung 
der im Rahmen des 
„1000-Schulen-
Programms“ vorgesehe- 
nen Maßnahmen 
Umsetzung im Rahmen des 
„1000-Schulen-Programms“ 
auch mit dieser Vorlage nur im 
Rahmen der ursprünglichen 
Planung vorgesehen 
3 13.02.2009 Realschule Wol- 
beck 
Austausch des Bodenbe- 
lags in verschiedenen 
Räumen 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen 
4 10.02.2009 Ludgerusschule 
Albachten 
Umnutzung des stillgeleg- 
ten Schulschwimmbades 
und Herrichtung der 
Räume für schulische 
Zwecke 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen 
5 06.02.2009 Wartburg-
Grundschule 
Einbau eines Aufzuges 
als Vorbereitung für die 
Umwandlung der Wart- 
burg-Grundschule in eine 
volle Ganztagsschule 
als Fördermittel für kleine Maß- 
nahmen an Schulen sind im 
Rahmen des Konjunkturpro- 
gramms insgesamt 300.000 € 
vorgesehen, über deren Ver- 
wendung nach Auswertung der 
im Rahmen der jährlichen Be- 
darfsabfrage zz. eingehenden 
Anträge der Schulen und an- 
schließender Kostenermittlung 
entschieden wird. 
6 12.02.2009 Ratsgymnasium Herrichtung von Fach- 
räumen, Überdachung 
des Innenhofes, Umges- 
taltung der ehemaligen 
Mädchen-Toiletten, Aus- 
gestaltung des Außenbe- 
reiches 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen 
 
7 26.01.2009 Wilhelm-
Emmanuel-von-
Ketteler-
Berufskolleg 
Bauliche Erweiterung des 
Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Berufskollegs 
Siehe Vorlage S. 11, Ziff, 2 b 
der Vorlage V/0137/2009 
 
8 12.02.2009 Adolph-Kolping-
Berufskolleg 
Sanierungsmaßnahmen / 
Bauliche und inhaltliche 
Neustrukturierung des 
Standortes 3 des Adolph-
Kolping-Berufskollegs 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen

9 20.02.2009 Schulpflegschaft 
der 
Bodelschwingh- 
schule 
Erneuerung der Toiletten- 
anlagen und Fenster 
aus dem Konjunkturprogramm 
ist die Erneuerung von Ober- 
lichtfenstern (30.00 €) vorgese- 
hen, die übrigen Maßnahmen 
nicht, da diese in den Rückstel- 
lungen enthalten und damit 
bereits finanziert sind und im 
Rahmen des Abbaus der Rück- 
stellungen umgesetzt werden 
10 24.02.2009 Annette-von-
Droste-Hülshoff-
Gymnasium 
Erneuerung von Fenstern, 
Türen und Schallschutz- 
decken, Sanierung der 
Sanitäranlagen im Turn- 
hallenbereich, Sanierung 
von Bodenbelägen, Ein- 
richtung von Fachräumen 
Erneuerung Fenster Gebäude- 
trakt Aegidiistraße im Rahmen 
des Konjunkturprogramms vor- 
gesehen; die übrigen Maßnah- 
men nicht  
 
11 10.02.2009 Dietrich-
Bonhoeffer-Schule 
Renovierung der Schüler- 
toiletten, kleine Renovie- 
rungsmaßnahmen 
Sanierung der WC-Anlagen 
sind aus dem Baustein „WC-
Sanierungen“ des Konjunktur- 
programms vorgesehen, weitere 
Renovierungsmaßnahmen nicht 
12 Januar/ 
Februar 2009 
Städt. Schulen  
insgesamt 
Das Amt für Schule und 
Weiterbildung fragt re- 
gelmäßig zu Jahresbe- 
ginn bei allen Schulen 
Renovierungs- und Er- 
neuerungsbedarfe ab. 
Beispielhaft ist nachfol- 
gend die Matthias-
Claudius-Schule Handorf 
abgebildet. Auf diese 
reguläre Anfrage haben 
bislang noch nicht alle 
Schulen geantwortet. Auf 
telefonische Anfrage ist 
gegenüber einzelnen 
Schulen auch signalisiert 
worden, dass über die 
reguläre Bedarfsabfrage 
hinaus eine gesonderte 
Antragstellung anlässlich 
des Konjunkturpro- 
gramms nicht erforderlich 
ist.  
Die aus dem Konjunkturpro- 
gramm geplanten Instandset- 
zungmaßnahmen sowie WC-
Sanierungen sind den Anlagen 
dieser Vorlage zu entnehmen 
 
 
darüber hinaus sind als För- 
dermittel für kleine Maßnahmen 
an Schulen im Rahmen des 
Konjunkturprogramms insge- 
samt 300.000 € vorgesehen, 
über deren Verwendung nach 
Auswertung der im Rahmen der 
jährlichen Bedarfsabfrage zz. 
eingehenden Anträge der Schu- 
len und anschließender Kos- 
tenermittlung entschieden wird. 
13 11.02.2009 Matthias-Claudius-
Schule Handorf 
Insgesamt 17 Punkte, u. 
a. 
- Isolierverglasung im 
Neubau in allen Räu- 
men 
- Renovierung der Toi- 
letten im Hauptgebäu- 
de 
- Schalldämmung in 
den Klassenräumen 
und Fluren 
- Erneuerung der Du- 
schen und Beseiti- 
gung von Feuchtig- 
keitsschäden in der 
Turnhalle 
- weitere Sanierungs-
/Instandhaltungsmaß- 
nahmen 
Ausbauarbeiten Hochbau im 
Zuge des Einbaus einer De- 
ckenstrahlheizung und Sanie- 
rung der WC-, Dusch- und Um- 
kleide-Anlagen in der Sporthalle 
einschl. Lehrerbereich sind aus 
dem Konjunkturprogramm vor- 
gesehen, die übrigen Sanie- 
rungsmaßnahmen nicht

14 04.03.2009 Abendrealschule Antrag auf Bereitstel lung 
eines eigenen Schulge- 
bäudes  
Siehe Vorlage S. 11, Ziff, 2 b 
der Vorlage V/0137/2009 
 
15 27.02.2009 Thomas-Morus-
Schule 
Sanierung der Sanitäran- 
lagen in der Turnhalle und 
Anstrich von Klassenräu- 
men und Fluren 
Sanierung der Sanitäranlagen 
sind aus dem städt. Konjunktur- 
stützungsprogramm für 2010 
vorgesehen 
 
16  02.03.2009 Immanuel-Kant-
Gymnasium Müns- 
ter-Hiltrup 
Antrag auf Bau und Ein- 
richtung einer Mediothek 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen 
17 02.03.2009 Hauptschule Coer- 
de 
Umfangreiche Umgestal- 
tung des Schulgeländes 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen 
18 05.03.2009 Margaretenschule Schulhofsanierung, 
Vorziehen Dachsanie- 
rung, 
Sanierung Fenster und 
Außentüren, 
 
Neues Mobiliar, 
WC`s und Zahnputzraum 
für die OGTS, 
Materialcontainer 
 
Sanierungen aus dem Konjunk- 
turprogramm nicht vorgesehen, 
 
 
 
 
aus dem Konjunkturprogramm 
sind Fördermittel für Mobiliar in 
Höhe von 665.000 € und kleine 
Maßnahmen an Schulen in 
Höhe von 300.000 € vorgese- 
hen, über deren Verwendung 
nach Auswertung der im Rah- 
men der jährlichen Bedarfsab- 
frage zz. eingehenden Anträge 
der Schulen und anschließen- 
der Kostenermittlung entschie- 
den wird. 
19 Eingang 
05.03.09 
Pleisterschule Sanierungen: 
Glasbausteine Turnhalle, 
einfachverglaste Fenster, 
Eingangstüren, Glasfas- 
sade, Toiletten 
Sanierung der Pausen-WC-
Anlage ist aus dem Baustein 
„WC-Sanierungen“ des Kon- 
junkturprogramms vorgesehen;  
die übrigen Sanierungen sind 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen, 
der Austausch der Glasbau- 
steinwände mit Fassadensanie- 
rung ist in der Rückstellungsliste 
enthalten 
 
20 21.01.2009 Gymnasium Wol- 
beck 
Sanierung der Toiletten- 
anlagen 
aus dem Baustein „WC-
Sanierungen“ des Konjunktur- 
programms vorgesehen 
21 10.03.2009 Martin-Luther-
Schule 
Schalldämmung unter den 
Decken in allen Klassen- 
räumen, in den Fluren 
und den Lehrerzimmern 
als Fördermittel für kleine Maß- 
nahmen an Schulen sind im 
Rahmen des Konjunkturpro- 
gramms insgesamt 300.000 € 
vorgesehen, über deren Ver- 
wendung nach Auswertung der 
im Rahmen der jährlichen Be- 
darfsabfrage zz. eingehenden 
Anträge der Schulen und an- 
schließender Kostenermittlung 
entschieden wird.

22 09.03.2009 Geistschule Insgesamt 18 Punkte, 
u.a.: 
- Sanierung Schulhof 
- Schließanlage 
- Erneuerung Lehrküche 
- Sanierung Turnhallen- 
decke 
- Toilettenanlagen 
- Sanierung Duschen und 
Umkleidebereich der 
neuen Turnhalle 
 
 
- Erneuerung Mobiliar 
- Sonnenschutz 
- Schaffung eines Diffe- 
renzierungsraumes 
  
 
die Sanierung der Duschräume 
in der neuen Turnhalle ist aus 
dem Baustein „WC-
Sanierungen“ des Konjunktur- 
programms vorgesehen;  
als Instandsetzungsmaßnah- 
men sind Anstriche der Klas- 
senräume sowie Parkettsanie- 
rungen vorgesehen, 
die übrigen Sanierungen sind 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen, 
 
aus dem Konjunkturprogramm 
sind Fördermittel für Mobiliar in 
Höhe von 665.000 € und kleine 
Maßnahmen an Schulen in 
Höhe von 300.000 € vorgese- 
hen, über deren Verwendung 
nach Auswertung der im Rah- 
men der jährlichen Bedarfsab- 
frage zz. eingehenden Anträge 
der Schulen und anschließen- 
der Kostenermittlung entschie- 
den wird. 
23 16.03.2009 Michaelschule Ausstattung mit neuem 
Mobiliar 
aus dem Konjunkturprogramm 
sind Fördermittel für Mobiliar in 
Höhe von 665.000 € vorgese- 
hen, über deren Verwendung 
nach Auswertung der im Rah- 
men der jährlichen Bedarfsab- 
frage zz. eingehenden Anträge 
der Schulen und anschließen- 
der Kostenermittlung entschie- 
den wird. 
24 12.03.2009 Hansa-Berufskolleg Ausbesserungen und  
Anstriche in einigen Flu- 
ren und Klassenräumen 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen  
25 17.03.2009 Schulleitung und 
Schulpflegschaft 
der Martin-Luther-
Schule 
Schaffung eines großen 
Mehrzweckraumes/ einer 
Aula 
aus dem Konjunkturprogramm 
nicht vorgesehen

V-0137-2009-2_Anlage3.1_Dringlichkeitsentscheidung-WC-Programm

4229 Zeichen

V/0137/2009/2 – Anlage 3.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gemäß § 60 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines WC- und Sanitärraum-Sanierungs-
programms aus Fördermitteln des zweiten Konjunkturp rogramm des Bundes (s. 
Ratsvorlage Nr. V/0137/2009) - Beauftragung der Arc hitektenleistungen / Fach-
planerleistungen  
 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
I. Sachentscheidung 
 
 
1.  Die Stadt Münster plant, im Rahmen des zweiten Konj unkturprogramms des Bundes ein WC – 
Sanierungsprogramm durchzuführen. Das Sanierungspro gramm wird in 2 Blöcke aufgeteilt. 
Jeder Block soll von einem Architekturbüro in Verbi ndung mit einem Fachplanungsbüro für 
technische Ausrüstung  geplant und ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.  
 
2. Die Planungsaufträge  
2.1 für die Architektenleistungen erhalten 
2.1.1 das Architekturbüro 
 Schoeps und Schlüter, Münster 
2.1.2 das Planungsbüro Lüchtefeld, Münster 
2.2 für die Leistungen zur Planung der technische A usrüstung erhalten  
2.2.1 das Ingenieurbüro  Winkels und Behrens, Münster 
2.2.2 das Ingenieurbüro BWE Ingenieure, Münster   
  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtl ich Investitionskosten in Höhe von 
3.100.000 € einschl. Planungskosten entstehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
4. Die erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungserm ächtigungen werden außerplanmäßig 
bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Fördermittel aus dem zweiten 
Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009). 
 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung

V/0137/2009/2 – Anlage 3.1 
Begründung 
 
Die Umsetzung des Konjunkturprogramms des Bundes, a us dem die Stadt Münster eine 
beträchtliche Summe erhalten soll, wird derzeit (Ra tsvorlage V/0137/2009) beraten. In der 
Ratsvorlage wird unter anderem ein WC- und Sanitärr aum-Sanierungsprogramm angeführt, das 
aus den Fördermitteln finanziert werden soll.  
Da in 2009 schon die Hälfte der Mittel dieses Progr amms abfließen sollen, muss bei der 
Umsetzung des WC-Sanierungsprogramms kurzfristig mi t den Planungen begonnen werden, da 
als Ausführungszeitraum im Wesentlichen die Sommerf erien 2009 zur Verfügung stehen. Nur in 
dieser Zeit werden die WC-Anlagen und auch Sanitärb ereiche in Schulen und Sporthallen nicht 
genutzt. Es ist somit unumgänglich, sofort mit den bauvorbereitenden Arbeiten zu beginnen und 
dafür die Aufträge für die Planungsleistungen zu vergeben. 
 
 
Zu Punkt 1  
 
Es ist vorgesehen, die Sanierungsmaßnahmen in 2 Blö cke aufzuteilen, die Beauftragung der 
Leistungen an jeweils ein Architektur- und ein Fach planungsbüro je Objekt erscheint vor dem 
Hintergrund der Kleinteiligkeit und der vielen Einz elgewerke nicht sinnvoll. Dies resultiert auch aus 
den Erfahrungen von anderen bereits durchgeführten Sanierungsprogrammen. Insbesondere bei 
der Aufteilung des Programms in Blöcke lassen sich die Qualitäten und Ausbaustandards nach 
den städt. Vorgaben sicherstellen, der Betreuungsau fwand für die Planungsbüros wird dabei 
reduziert.  
 
 
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge 
 
Die erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträg en liegen unterhalb des Schwellenwertes 
für ein europaweites VOF- Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann. 
 
Alle vier Büros haben bereits im Rahmen der Abwickl ung des WC-Sanierungsprogramms 
2002/2003 (insgesamt WC-Anlagen an 24 Schulen) mitg earbeitet, kennen die städtischen 
Standards und bringen insbesondere ein hohes Maß an  Erfahrungen in der Umsetzung der 
Maßnahmen mit und haben sich in der Abwicklung der Baumaßnahmen in 2002 bzw. 2003 
bewährt. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen, um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch 
in den Sommerferien 2009 umzusetzen (Ausschüttung der Fördermittel) und Beeinträchtigung der 
Nutzung möglichst gering zu halten.  
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung s oll mit der nächsten nichtöffentlichen 
 
Sitzung des Rates am 25.03.09 eingeholt werden. 
 
Münster, den 06.03.2009 
 
 
gez.  gez. 
Berthold Tillmann Wolfgang Heuer 
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der SPD-Rat sfraktion

V-0137-2009-2_Anlage4.2_Dringlichkeit-Michaelschule

4935 Zeichen

V/0137/2009/2 – Anlage 4.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gemäß § 36 (5)  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an 
der Michaelschule Appelbreistiege 40, aus Fördermit teln des zweiten 
Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
  Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleis tungen  
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
I. Sachentscheidung 
 
 
1. An der Michaelschule, Appelbreistiege 40, wird eine  grundlegende energetische 
Gebäudesanierung einschl. begleitender Instandhaltu ngsmaßnahmen durchgeführt. Die 
Sanierungsmaßnahme soll von einem fachlich versiert en Architekturbüro geplant und 
ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.  
 
2. Den Planungsauftrag für die Architektenleistunge n erhält  das Büro Hilger, Münster. 
  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtl ich Investitionskosten in Höhe von 
1.600.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforder lichen Aufwands- bzw. Auszahlungs-
ermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden . Die Finanzierung erfolgt durch die 
Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009). 
 
5.   Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die  
      entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket 2 bereitstellt.  
 
 
 
Begründung 
 
Die Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, a us dem die Stadt Münster eine Summe von 
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten. 
 
In der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermitte l für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen. 
 
Dringlichkeitsentscheidung

V/0137/2009/2 – Anlage 4.2 
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsm aßnahmen handelt es sich um Maßnahmen 
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infras trukturstandorte benötigt werden, die allerdings 
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen 
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen o hnehin in den nächsten Jahren 
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchz uführen wären. Die Umsetzung dieser 
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielset zung, die Sanierungsmaßnahmen und  
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbeson dere die Energieverbrauchswerte durch 
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu  senken. Es wird angestrebt, einen 
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.  
 
 
 
Zu Punkt 1  
 
Die Michaelschule weist derzeit einen durchschnittl ichen Energieverbrauch (2005-2007) von 
jährlich 151 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich  über dem Wert von Schulgebäuden ähnlicher 
Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudestruktur und  des bereits guten technischen Standards 
der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des Energieve rbrauches auf ca. 70 kWh/m² mit 
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Te il der Maßnahmen, wie die Erneuerung von 
einfachverglasten Fenstern in den Flurbereichen, si nd Maßnahmen die  in den nächsten Jahren 
ohnehin erforderlich wären. 
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwen digen Instandhaltungsmaßnahmen am 
Standort werden begleitend zur energetischen Sanier ung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu 
sind in den Gesamtansätzen enthalten. 
 
 
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge 
 
Die erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträg en liegen unterhalb des Schwellenwertes 
für ein europaweites VOF-Vergabeverfahren, sodass eine Direktbeauftragung erfolgen kann. 
 
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben a nderen für die Erbringung von 
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.  
 
Das Büro Hilger Architekten hat für die Stadt Münst er die Mensa Roxel realisiert. Das Projekt 
stand unter dem besonderen Aspekt, den Jahresheizwä rmebedarf deutlich unter 50 kWh/m² zu 
senken. Das Büro hat die für das Projekt erforderli che Fachkunde, Zuverlässigkeit und 
Leistungsfähigkeit.   
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen , um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch 
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und da mit eine Beeinträchtigung der Nutzung 
möglichst gering zu halten.  
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Münster-West am 19.03.09 eingeholt werden. 
 
Münster, den 10.03.2009 
 
 
gez.                                                                            gez. 
Elisabeth Westrup                                                         Manfred Rösmann 
Bezirksbürgermeisterin                                                 Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion 
 
 
Anlage 1: 
 Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen

V-0137-2009-2_Anlage1.1

11731 Zeichen

V/0137/2009/2, Anlage 1.1 
Bereich Bildung (25,4 Mio. €) 
1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
1 Kath. Kiga St. Ludgeri 130.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher 
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und 
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 
2 Kath. Kita St. Michael I 150.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher 
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und 
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 
3 Kath. Kiga St. Josef, Pastorsesch 200.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher 
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und 
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 
4 Kath. Kiga St. Josef, Gelmer 219.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher 
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und 
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 
5 Kath. Kiga St. Konrad 200.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher 
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und 
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 
6 Kath. Kiga St. Margaretha 50.000 Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, 
Sanierung der sanitären Einrichtungen 
7 Kath. Kita Maximilian-Kolbe 141.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher 
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und 
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 
8 Ev. Lukas-Kita 100.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher 
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und 
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 
9 Ev. Jacobus-Kita 50.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher 
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und 
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 
10 Elterninitiative Kinderhäuschen 60.000 
Schaffung eines Mehrzweckraumes, der erforderlich 
wurde, als die Hortgruppe in eine u3-Gruppe 
umgewandelt wurde. 
11 Städt. Kita Killingstr. 250.000 
Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben 
des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis 
nicht gefährdet ist. 
12 Städt. Kita Am Schulzentrum 100.000 
Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben 
des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis 
nicht gefährdet ist. 
13 "Dependence" Städt. Kita Sonnentau 400.000 
Die Einrichtung soll eine Außenstelle im Zshg. mit 
dem Ausbau der OGTS werden, damit in der 
Einrichtung selbst die dringende u3-Betreuung 
beginnen kann. Die 400.000 € sind der 
Jugendhilfeanteil an der Gesamtmaßnahme. 
14 Städt. Kita Emmerbachtal 250.000 
Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben 
des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis 
nicht gefährdet ist. 
15 Arbeiterwohlfahrt, Kinder- und 
Jugendeinrichtung Am Nienkamp  45.000 
Schlechter Allgemeinzustand der Einrichtung. Bedarf 
an Kinder- und Jugendarbeit langfristig durch weiter e 
Wohngebiete im Umfeld gegeben. 
Übersicht über die Einzelmaßnahmen

16 
Ev. Andreaskirchengemeinde, Coerde - 
Instandsetzung und Nutzbarmachung von 
Räumlichkeiten 
40.000 
Die Räume werden gemeinam von offener 
Ganztagsschule und Kinder- und Jugendabreit 
genutzt. Bisher lediglich provisorische Ausstattung. 
17 Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist, Kinder- 
und Jugendeinrichtung im Teo - Mitte-Süd 62.000 
Behindertengerechter Umbau der Kinder- und 
Jugendeinrichtung. Etatantrag liegt vor. Der 
angegebene Betrag stellt ein Drittel der Gesamtkoste n 
dar. Drittelfinazierung durch Träger und Bistum. 
18 
Verein zur Förderung der Kinder- und 
Jugendarbeit Amelsbüren, 
Jugendzentrum Black Bull 
15.000 
Die Toiletten sind dringend sanierungsbedürftig. 
Kostenschätzungen und erste Pläne liegen bereits 
vor. 
19 
Freier Träger, NN, Gelmer, Nutzung Astrid- 
Lindgren-Schule für OGTS und Kinder- 
und Jugendarbeit 
155.000 Renovierung von Sanitär, Elektrik und weiterem 
Fluchtweg notwendig 
20 Abi Südpark  80.000 
Durch Schimmelbefall und dadurch auftretenden 
Ausdünstungen Gesundheitsschädigungen nicht 
ausgeschlossen. Dringender Sanierungsbedarf. 
21 37 Grad, Hiltrup 22.000 
Errichtung Sonnenschutz (Beschwerden durch Nutzer 
des Hauses (Eltern-Kind-Gruppen) aufgrund der 
hohen Temperaturen bei Sonneneinstrahlung. 
Gesundheitsbeeinträchtigung). 
22 Lorenz Süd, Berg Fidel  70.000 
Herrichtung eines medienpädagogischen Raumes und 
Einbau Lüftung im Multifunktionsraum. 
23 Jugendinformations- und -beratungs- 
zentrum 150.000 
Dämmung der Außenfassade als erste energeti-sche 
Sanierungsmaßnahme. Thermographische 
Aufnahmen mit begründenden Ergebnissen liegen 
vor. 
24 Feez, Kinderhaus 50.000 Dachpappe löst sich. Unfallgefahr und Unddichtigkei t 
des Daches sind abzusehen. 
25 Wuddi, Kinderhaus 10.000 Küchensanierung (bisher nur Provisorium vorhanden). 
2.699.000 300.000 2.999.000 
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrichtungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009 2010 Bemerkungen / Hinweis e 
26 
Maßnahmen zur Aufhebung des 
Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen 
und Einrichtungen der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit bei diversen freien 
Trägern 
250.000 250.000 Nach Bedarfsprüfung und Priorisierung wird eine 
entsprechende Auflistung erstellt. 
27 
Maßnahmen zur Aufhebung des 
Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen 
und Einrichtungen der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit 
250.000 250.000 
500.000 500.000 1.000.000 
2) Schulinfrastruktur 
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
28 Michaelschule Gievenbeck 500.000 1.100.000 Energetische Gesamtsanierung (u. a. Sanierung 
Flachdach, Erneuerung Holzfenster, Betonsanierung)

29 Idaschule 450.000 950.000 
Energetische Gesamtsanierung (u. a. 
Flachdachsanierung, Verbesserung der 
Wärmedämmung, Kellerwandabdichtung) 
30 Grundschule Kinderhaus West 600.000 1.200.000 
Energetische Gesamtsanierung (u. a. Erneuerung der 
einfachverglasten Holzfenster, Flachdachsanierung 
Pavillontrakt) 
1.550.000 3.250.000 
4.800.000 
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
31 Abendrealschule, Abendgymnasium, 
Ketteler-Berufskolleg 2.500.000 Investitions-/Sanierungsmaßnahmen nach 
Entscheidung über konkretes Vorgehen. 
32 
Mobiliar/Ausstattung in städtischen 
Schulen und Sanierung von Fachräumen 
in Schulen 
1.670.000 
Erheblicher Bedarf sowohl bei Mobiliar/Ausstattung als  
auch bei Fachraumeinrichtungen. 
33 Maßnahmen im Bereich OGS 570.000 Herrichtung und Ausstattung bzw.Schaffung 
zusätzlicher Betreuungsräume. 
34 Ganztagsoffensive, "entfallene" 
Landesfördermittel 530.000 
Der vom Land nicht übernommene Förderanteil soll 
nun über das Bundeskonjunkturprogramm gefördert 
werden. 
35 Davertschule 800.000 Für die Davertschule sind insgesamt 1,2 Mio. € 
vorgesehen für eine Kombilösung 'Kita/OGTS'. 
36 Bodelschwinghschule 30.000 
Die Gesamtmaßnahme an der Bodelschwingh-schule 
beläuft sich auf ca. 1.045.000 Euro. Davon sind 
bereits 1.015.000 Euro über Rückstellungen finanzier t. 
37 Sporthalle Roxel, Teilbereich Schulsport 
(50%) 1.500.000 Vgl. lfd. Nr. 51. 
4.300.000 3.300.000 
7.600.000 
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
38 WC- und Sanitärraum-Sanierung 1.500.000 1.600.000 Nach Prioritätensetzung werden die WC- und 
Sanitärräume an den städt. Schulen saniert. 
1.500.000 1.600.000 
3.100.000 
d) Fördermittel für Ersatzschulen 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
39 Fördermittel für Ersatzschulen 1.450.000 1.450.000 
Die Gesamtsumme von 2,9 Mio. € Fördermittel für die  
Ersatzschulen ergibt sich aus dem Verhältnis der 
Schülerzahlen zu allen Schülern in Münster. 
1.450.000 1.450.000 
2.900.000 
e) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Schulen = Teilbudget 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
40 Teilbudget für kleine Maßnahmen 800.000 2.200.000 
Das Teilbudget soll zu 25 % nach Schultypen und zu 
75 % nach Priorität für Instandhaltungsmaßnahmen 
verwendet werden. 
800.000 2.200.000 
3.000.000 
2009 2010 
Bereich Bildung insgesamt: 12.799.000 12.600.000 
Summe 2009 und 2010: 25.399.000

Bereich Infrastruktur (5,8 Mio. €) 
1) Feuerwehrinfrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
41 Feuerwache, Hiltrup 400.000 Umbau einer Gewerbeimmobilie zur Nutzung als 
Feuerwache in Hiltrup. 
2) Kulturinfrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
42 Theaterhaus Pumpenhaus 100.000 Aus energetischen Gründen Sanierung oder 
Erneuerung von Gebäudeteilen. 
43 Villa ten Hompel 40.000 Substanzerhaltende und -verbe ssernde Maßnahmen. 
44 Stadtmuseum, Erneuerung Beleuchtung 730.000 Vgl. Vorlage  Nr. V/0110/2009. 
45 Städtische Bühnen, Tonanlage Großes 
Haus 500.000 
Erheblicher Reparatur- und Nachrüstungsbedarf bei 
der bisherigen Tonanlage. Zur Senkung der 
Unterhaltskosten und Verbesserung der Raumakustik 
Erneuerung der Tonanlage. 
46 Kreativ-Haus 30.000 Sanierung der sanitären Anlagen (Gesamtkosten: 
rund 47 T €). 
47 cuba e.V. 68.300 
Energetische Gebäudesanierung, barrierefreier 
Zugang und Verbesserung Ausstattung 
(Gesamtkosten: 78.000 €). 
48 Emshof e.V. 56.900 Finanzierung von Baumaßnahmen am Emshof 
(Gesamtkosten: 65.000 €). 
49 Cactus Junges Theater (Jugendtheater- 
Werkstatt e.V.) 8.000 Schwingboden im Probezentrum Hoppengarten. 
50 Kammertheater 'Der kleine 
Bühnenboden' 7.500 Akuter Renovierungsbedarf. 
1.540.700 0 1.540.700 
3) Sportinfrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
51 Sporthalle Roxel, Teilbereich Vereinssport 
(50%) 1.500.000 Vgl. lfd. Nr. 37. 
52 Schulsportaußenanlagen, Sanierung 500.000 450.000 Dringendes Sanierungserfordernis bei den Schul- 
sportaußenanlagen (1,27 Mio. € Sanierungsstau). 
2.000.000 450.000 
2.450.000 
4) Infrastruktur für Kinder 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
53 Spielplatzsanierung 200.000 200.000 
Bei der Sanierung der Kinderspielplätze besteht ein 
erheblicher Sanierungsrückstand. Deshalb sollen 
400.000 € für die Sanierung zusätzlicher 
Kinderspielplätze eingesetzt werden. 
200.000 200.000 
400.000 
5) Altbausanierung und Radwege 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
54 Förderprogramm Altbausanierung 400.000 400.000 Aufstockung des Programms begrenzt für 2009 / 2010 
um jeweils 400.000 €

55 Radweg Amelsbürener Straße 100.000 
Mit der Erschließung des Hansa-Business-Parkes soll 
auf der Trasse der Ver- bzw. Entsorgungsleitungen 
ein Radweg angelegt werden. Maßnahmebeginn: 
voraussichtl. September 2009. 
56 Radweg Hohenholterstraße 20.000 Vgl. Anlage 2.1, lfd.  Nr. 1. 
57 Radweg Telgter Straße 17.500 Vgl. Anlage 2.1, lfd. Nr.  21. 
437.500 500.000 
937.500 
6) Sonstige Infrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bemerkungen / Hinweise 
58 Mehrzweckhalle Gelmer 50.000 
Auf Anregung der Kommission zur Förderung der 
Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
soll in der Mehrzweckhalle Gelmer eine 
behindertengerechte WC-Anlage eingebaut werden. 
2009 2010 
Bereich Infrastruktur insgesamt: 4.628.200 1.150.000 
Summe 2009 und 2010: 5.778.200

V-0137-2009-2_Anlage2.1

9178 Zeichen

V/0137/2009/2, Anlage 2.1 
lfd. Nr. 
Datum des 
Antrags- 
schreibens 
Antragsteller Antragsanliegen 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung zum 
Antragsanliegen 
1 20.01.2009 
Initiative Bürgerradweg 
Hohenholterstr., Hr. 
Lütke Brintrup 
Ausbau des Radweges Hohenholterstr. 
(ca. 22,8 T €) 
Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 
1.1, lfd. Nr. 56. 
2 27.01.2009 Hr. Oswald Grommes 
Abbau des Sanierungsstaus bei 
Kinderspielplätzen (Anregung nach § 24 
GO, Nr. 18/2009) 
Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 
1.1, lfd. Nr. 53. 
3 03.02.2009 
Misericordia GmbH 
(Krankenhausträgerges 
ellschaft) 
Neubaumaßnahme am 
Clemenshospital (3,5 Mio. €) und 
Ausbau Ambulanzzentrum 
Raphaelsklinik (1,2 Mio. €) 
Wird nicht aufgegriffen, da 
Land NRW bereits einen 
Vorabbetrag für Krankenhäuser 
von 170 Mio. € reserviert hat. 
4 29.01.2009 
Nordrhein-westfälischer 
Handwerkstag, Hr. 
Präsident Prof. 
Schulhoff 
1) Appell zum sinnvollen Umgang mit 
dem vereinfachten Vergaberecht und 2) 
Bitte, auch die berufliche Bildung / 
Berufsschulen in den Fokus zu nehmen 
1) Antragsanliegen wird mit 
V/0152/2009 umgesetzt. 2) 
Außerhalb der städt. 
Berufsschulen bislang nicht 
vorgesehen. 
5 03.02.2009 
Landessportbund NRW, 
Hr. Präsident 
Schneeloch 
Bitte um ausreichende 
Berücksichtigung von Sportstätten bei 
Umsetzung des Programms 
Für Sportinfrastruktur ist ein 
Betrag von 2,45 Mio. € 
vorgesehen (Gesamtbudget 
Infrastruktur: 5,8 Mio. €). 
6 04.02.2009 
Westfälische Landes- 
Eisenbahn GmbH, Herr 
Dr. Christ 
Wiederinstandsetzung 
Schieneninfrastruktur zw. MS und 
Neubeckum (10 Mio. €) 
Für den Bereich der 
Schieneninfrastruktur sind 
bislang keine Fördermittel 
vorgesehen. 
7 06.02.2009 Handwerkskammer 
Münster, Hr. Eiling 
Erweiterung Bildungszentrum am Haus 
Kump 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
Das Antragsanliegen wird 
gleichwohl mit der 
Handwerkskammer weiter 
geprüft. 
8 06.02.2009 Handwerkskammer 
Münster, Hr. Eiling Förderprogramm Altbausanierung Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 
1, lfd. Nr. 54. 
9 12.02.2009 
Stadtsportbund 
Münster, Hr. Prof. 
Willmann & Hr. Winter 
Nutzung der Fördermittel für 
Sportinfrastruktur 
Wird teilweise aufgegriffen, vgl. 
Anlage 1, lfd. Nrn. 51 u. 52. 
10 11.02.2009 
Vinzenzwerk Handorf, 
Schwester Mechthild 
Knüwer 
Förderung des Umbaus der Kapelle zu 
einem Multifunktionsraum, 400 T € Ist bislang nicht vorgesehen. 
11 12.02.2009 
Bauindustrieverband 
Nordrhein-Westfalen, 
Hr. Schmieg & Hr. 
Peters 
Bitte um Informationen über die 
konkrete Inanspruchnahme der 
Fördermittel und zur Vereinfachung 
Vergaberecht 
Die Vorlage V/0137/2009 wird 
dem Bauindustrieverband zur 
Verfügung gestellt. 
12 11.02.2009 Kreativ-Haus, Fr. von 
Papen 
Sanierung der sanitären Anlagen (rund 
47 T €) 
Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 
1.1, lfd. Nr. 46. 
13 16.02.2009 
Kath. Kirchengemeinde 
St. Sebastian, Hr. 
Tillmann 
Sanierung Beleuchtung Kita (Kirmstr. 
16), 29 T € Ist bislang nicht vorgesehen. 
14 17.02.2009 
Kath. Kirchengemeinde 
S. Ida, Hr. Pfarrer 
Mensinck 
Anteilige Bezuschussung einer neuen 
Küche für das Pfarrheim (gesamt: 
24.214 €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge 
Seite 1 von 3

lfd. Nr. 
Datum des 
Antrags- 
schreibens 
Antragsteller Antragsanliegen 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung zum 
Antragsanliegen 
15 20.02.2009 cuba e.V., Hr. ter Veen 
Beantragung von Bundesfördermitteln 
für energetische Gebäudesanierung, 
barrierefreien Zugang und 
Verbesserung Ausstattung (78 T €) 
(Anregung nach § 24 GO, Nr. 25/2009) 
Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 
1.1, lfd. Nr. 47. 
16 20.02.2009 
Bauverbände 
Westfalen, Hr. Schulte- 
Hiltrop 
Bitte, das kommunale 
Investitionsprogramm möglichst breit 
auf Einzelmaßnahmen zu verteilen 
Wird mit der Vorlage 
aufgegriffen. 
17 20.02.2009 
Straßen- und Tiefbauer- 
Innung Münster, Hr. 
Bogatzki & Hr. Rohde 
Bestimmungsgemäßer Einsatz der 
Mittel im Infrastrukturbereich 
Wird mit der Vorlage 
aufgegriffen. 
18 24.02.2009 
Kath. Kirchengemeinde 
St. Sebastian, Hr. 
Tillmann 
Sanierung der Strom- und Lichtanlage 
(ca. 12 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 
19 24.02.2009 
Verein zur Förderung 
der offenen 
Jugendarbeit in Münster- 
Mecklenbeck e.V., Hr. 
Fiege & Fr. Ehrig 
Errichtung eines Stromanschlusses für 
den Jugendtreff an der Skaterfläche in 
Mecklenbeck (ca. 30 T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
20 25.02.2009 
SC Westfalia 
Kinderhaus, Hr. 
Wieczorek 
Finanzielle Unterstützung des 
Sportvereins (Erweiterung des 
Außenumkleidebereichs, zuschuss zur 
Sanierung der Sportanlage bzw. 
Finanzierung einer neuen Sportanlage, 
ca. 2 Mio. €) (Anregung nach § 24 GO, 
Nr. 28/2009) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
21 01.03.2009 
AG Radweg Telgter 
Straße im Bürgerforum 
Wolbeck e.V., Hr. 
Schriek 
Zuschuss von 20 T € für den geplanten 
Bürgerradweg entlang der Telgter 
Straße, MS-Wolbeck 
Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 
1.1, lfd. Nr. 57. 
22 02.03.2009 Emshof e.V., Fr. 
Wichelhaus 
Finanzierung von Baumaßnahmen am 
Emshof 
Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 
1.1, lfd. Nr. 48. 
23 02.03.2009 
Deutsche 
Pfadfinderschaft Sankt 
Georg, Stamm St. 
Petronilla Münster- 
Handorf, Hr. Sauer 
Umbau der sanitären Einrichtungen in 
Dorbaum (ca. 8 - 9 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 
24 03.03.2009 
Stadtsportbund 
Münster, Hr. Prof. 
Willmann 
Bitte um Aufnahme zusätzlicher 
Sportprojekte (z. B. Außen- 
Umkleidebereich Sportzentrum 'Große 
Wiese', Kinderhaus / Sanierung 
Umkleiden DJK Borussia u. Turnhallen 
Geistschule Grevingstr.) (Anregung 
nach § 24 GO, Nr. 30/2009) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
25 03.03.2009 
Caritasverband für die 
Stadt Münster e.V., Hr. 
Hartleif 
Förderung einer energetischen 
Sanierungsmaßnahme in der Kita Vogel- 
von-Falkenstein-Str. (ca. 38,5 T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
26 26.02.2009 
Landesbehindertenbe- 
auftragte NRW, Fr. 
Gemkow 
Bitte, bei der Verwendung der 
Fördermittel dem Abbau von Barrieren 
einen besonderen Stellenwert 
beizumessen 
Wird mit Beschlusspunkt 4.3 
und 4.4 der Vorlage 
aufgegriffen. 
Seite 2 von 3

lfd. Nr. 
Datum des 
Antrags- 
schreibens 
Antragsteller Antragsanliegen 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung zum 
Antragsanliegen 
27 05.03.2009 Wolfgang Borchert 
Theater, Hr. Zanger 
Zuschuss zur Entwicklung eines Online- 
Ticketing-Systems (20 T € ) (Anregung 
nach § 24 GO, Nr. 35/2009) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
28 06.03.2009 SC Westfalia 
Kinderhaus, Hr. Welling 
Bitte um Berücksichtigung bei den 
Bundesfördermitteln Ist bislang nicht vorgesehen. 
29 09.03.2009 Musikschule Albachten 
e.V., Hr. Rösmann 
Beschaffung von Instrumenten für das 
Projekt "Kooperation Grundschule" (20 
T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
30 09.03.2009 
Cactus Junges Theater 
(Jugendtheater- 
Werkstatt e.V.), Fr. 
Artkamp & Fr. Kemmler 
Theater Sycorax e.V. und 
Jugendtheater-Werkstatt e.V. 
beantragen einen Schwingboden im 
Probezentrum Hoppengarten 22 (8 T €) 
(Anregung nach § 24 GO, Nr. 36/2009) 
Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 
1.1, lfd. Nr. 49. 
31 10.03.2009 
Begegnungszentrum 
Sprickmannstraße e.V., 
Hr. Esser 
Teilsanierung/Renovierung 
insbesondere unter energetischen 
Gesichtspunkten (ca. 22 T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
32 10.02.2009 
Jugendzentrum im Paul- 
Gerhard-Haus, Hr. 
Herrera & Hr. Pfarrer 
Thilo 
Förderung der Renovierung der 
Proberäume des ]pg[ Jugendzentrums 
im Paul-Gerhardt-Haus 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
33 11.03.2009 Kita - Elterninitiative - 
Lauheide, Hr. Stiene 
Diverse Beschaffungen und 
Renovierungsarbeiten (9,57 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 
34 12.03.2009 Ev. Thomasgemeinde- 
Trinitatiskirche, Hr. Gill 
Übernahme von Renovierungskosten (1 
T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 
35 12.03.2009 Anna-Krückmann-Haus 
e.V., Fr. Buer 
Energetische Sanierungsmaßnahmen 
(51,5 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 
36 17.03.2009 
Heinrich-Piepmeyer- 
Haus, Hr. Dr. Pünder & 
Fr. Zacharias 
Beseitigung des Sanierungsbedarfs (20 
T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 
37 17.03.2009 
ESG-Haus, 
Studierendenpfarramt 
Münster, Pfr. Laqueur 
Steuerungsanlage für Heizung u. 
Warmwasserbereitung, Fernwärme in 
Kombination mit Solarstation (6,5 T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
38 17.03.2009 
Deutsches Rotes Kreuz, 
Landesverband 
Westfalen-Lippe e.V. 
(Münster), Hr. Jutkeit 
1) Behindertengerechter Ausbau der 
Tagungseinrichtung (59,7 T €)              
2) Jugendgerechte Freizeit- u. 
Trainingsräume / Anlaufstelle Rezeption 
(93 T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
39 13.03.2009 Elterninitiative 
Kinderhäuschen e.V. 
Sanierung Sanitäranlagen, Sanierung 
Spielgeräte, Dämmungsarbeiten, 
Sanierung Heizungsleitungen, 
Fenstererneuerung, Lüftungsanlage 
(insg. 150 T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
40 13.03.2009 
Städt. 
Kindertageseinrichtung 
Gievenbeck, Fr. Küsters 
& Hr. Ottjes 
1) Einrichtung eines zusätzl. Raumes 
(10 T €)     2) Einrichtung einer Hoch- 
Ebene (30 T €)     3) Anbau von 
Räumlichkeiten (100 T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
41 12.03.2009 
Paulushof St. Anna 
Kinder- und 
Jugendzentrum, Hr. 
Niggenaber & Hr. 
Pastor Messing 
Reinigen und Einpflegen von 
Linoleumböden (ca. 3 T €) und 
Malerarbeiten im Gebäude Paulushof 
(12,7 T €) 
Ist bislang nicht vorgesehen. 
Seite 3 von 3

V-0137-2009-2_Anlage4.1_Dringlichkeit-Kinderhaus-West

5002 Zeichen

V/0137/2009/2 – Anlage 4.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gemäß § 36 (5)  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an 
der Grundschule Kinderhaus West, Josef-Beckmann-Straße 33, aus Fördermitteln 
des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
  - Baubeschluss und Beauftragung der Architektenle istungen  
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
I. Sachentscheidung 
 
 
1. An der Grundschule Kinderhaus West, Josef-Beckmann- Straße 33, wird eine grundlegende 
energetische Gebäudesanierung einschl. begleitender  Instandhaltungsmaßnahmen 
durchgeführt. Die Sanierungsmaßnahme soll von einem  fachlich versierten Architekturbüro 
geplant und ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.  
 
2. Den Planungsauftrag 
für die Architektenleistungen erhält das Büro behet, bo ndzio, lin 
Architekten, Münster 
  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtl ich Investitionskosten in Höhe von 
1.800.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforder lichen Aufwands- bzw. 
Auszahlungsermächtigungen außerplanmäßig bereitgest ellt werden. Die Finanzierung erfolgt 
durch die Fördermittel aus Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009). 
 
5.   Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die  
      entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bereitstellt.  
 
 
 
Begründung 
 
Die Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, a us dem die Stadt Münster eine Summe von 
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten. 
 
In der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermitte l für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen. 
 
Dringlichkeitsentscheidung

V/0137/2009/2 – Anlage 4.1 
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsm aßnahmen handelt es sich um Maßnahmen 
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infras trukturstandorte benötigt werden, die allerdings 
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen 
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen o hnehin in den nächsten Jahren 
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchz uführen wären. Die Umsetzung dieser 
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielset zung, die Sanierungsmaßnahmen und  
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbeson dere die Energieverbrauchswerte durch 
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu  senken. Es wird angestrebt, einen 
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.  
 
 
Zu Punkt 1  
 
Die Grundschule Kinderhaus West  weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbr auch (2005-
2007) von jährlich 122 kWh/m² auf. Dieser Wert lieg t deutlich über dem Wert von Schulgebäuden 
ähnlicher Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudest ruktur und des bereits guten technischen 
Standards der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des  Energieverbrauches auf ca. 70 kWh/m² 
mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Erneuerung von 
einfachverglasten Fenstern, sind Maßnahmen die  in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich 
wären. 
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwen digen Instandhaltungsmaßnahmen am 
Standort werden begleitend zur energetischen Sanier ung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu 
sind in den Gesamtansätzen enthalten. 
 
 
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge 
 
Die erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträg en liegen unterhalb des Schwellenwertes 
für ein europaweites VOF-Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann. 
 
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben a nderen für die Erbringung von 
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.  
 
Das Büro behet bondzio lin architekten hat für die Stadt Münster im Rahmen des Bäderkonzeptes 
die Sanierung des Hallenbades Roxel innerhalb eines  absolut kurzfristigen Zeitraums in den 
Sommerferien 2007 mit hohem Engagement und hoher Qu alität realisiert und hat die für das 
Projekt erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen , um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch 
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und da mit eine Beeinträchtigung der Nutzung 
möglichst gering zu halten.  
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Münster-Nord  am 24.03.09 eingeholt werden. 
 
Münster, den 09.03.2009 
 
 
gez.                                                                                gez.   
Ralf Heupel  Jochen Frese 
Bezirksbürgermeister                                                        Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion 
 
Anlage 1: 
 Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen

V-0137-2009-2_Anlage1.2_Teil3

3052 Zeichen

Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. Nr. 2 b) V/0137/2009/2 - Anlage 1.2 
1.670.000,00 €
Volkshochschule Umgestaltung des Foyers 1. Etage für  Tageskunden 21.000,00 €
Anstriche, Ersatzbesch. Mobiliar, Ern. Fußboden Gymnastikhalle 47.000,00 €
energiesparende Leuchten u. Präsenzmelder in den Unterrichtsräumen 97.000,00 €
Anpassung DV-Verkabelung Verwaltung an technischen Standard 24.000,00 €
Anschaffung von elektronischen Displays für die Wegweisung 
zu den Unterrichtsräumen 9.500,00 €
Mobile Klimageräte für 2 EDV-Räume und EDV Serverraum 6.500,00 €
205.000,00 €
Mobiliar ca. 1.300 Schülerstühle, 
ca. 1.600 Schülertische, 
ca. 200 Pulte und Lehrerstühle 
ca. 500 Klassenschränke 
ca. 500 Langwandtafeln 
einige Aulabestuhlungen und Lehrerzimmermöblierungen 
als Austausch alter Möbel an Schulen aller Schulformen 665.000,00 €
Ern. Naturwissenschaftliche Fachräume Mit den jährlich im Haushalt veranschlagten Mitteln (u.a. Produktgruppe 
0301 Leistungen für Schulen, Maßnahmeziffer 0040 Besch. Ern. 
Einrichtung von Fachräumen) werden im Jahr 2009 ein Biologie- 
Vorbereitungsraum im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, je ein 
Biologie- und Physikraum im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium sowie der 
Physik-Fachbereich im Ratsgymnasium saniert. 
Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Chemieräume im Gymnasium 
Paulinum erneuert werden, da diese oberhalb der im Rahmen der 
Ganztagsoffensive geplanten Räumlichkeiten liegen. Aus schulischer 
und aus baufachlicher Sicht ist es sinnvoll, beide Maßnahmen 
gleichzeitig zu realisieren, zumal dadurch auch Synergieeffekte erzielt 
werden können. 400.000,00 €
Neue Technologien Berufskollegs Die Mittel sollen insbesondere für Reinvestitionen für abgeschriebene 
Hardware an allen 6 Berufskollegs eingesetzt werden. 400.000,00 €
insgesamt 1.670.000,00 €
Maßnahmen im Bereich OGTS 570.000,00 €
Die Mittel sind geplant für die Herrichtung und Ausstattung zusätzlicher 
Betreuungsräume an den Schulen, die zum kommenden Schuljahr  
gegenüber den im Rahmen der Erstausstattung aus dem 
Bundesprogramm IZBB berücksichtigten Gruppen hinaus zusätzliche 
Gruppen bilden bzw. in den vergangenen Jahren gebildet haben. 
Außerdem müssen die Voraussetzungen an den zum kommenden 
Schuljahr neu umzuwandelnden Schulen geschaffen werden. 
Für die Beratungskette April/ Mai wird dazu eine separate Ratsvorlage 
erstellt. 570.000,00 €
Teilbudget für kleine Maßnahmen insgesamt 3.000.000,00 €
Anteil Instandsetzungsmaßnahmen lt. Liste Amt 23 2. 700.000,00 €
Anteil Amt für Schule und Weiterbildung 300.000,00 €
Die Mittel sollen für Kleine Baumaßnahmen in Schulgebäuden zur 
Funktionsverbesserung eingesetzt werden. Darunter fallen z.B. 
Verbesserung der Akustik in den Unterrichtsräumen, Sonnenschutz, 
Fahrradständer, Schaffung zusätzl. Räume durch Umbau im Bestand. 
Die Auswahl der Maßnahmen wird nach Auswertung der im Rahmen der 
jährlichen Bedarfsabfrage zz. eingehenden Anträge der Schulen und 
anschließender Kostenermittlung festgelegt. 
Mobiliar/ Ausstattung in städt. Schulen und 
Sanierung von Fachräumen in Schulen

V-0137-2009-2_Anlage4.1_Dringlichkeitsentscheidung-Kinderhaus-West_Anlage

471 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2 
Synergieeffekte bei energetischer Sanierung 
1
Objektart Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten 
Schule 
Grundschule - Kinderhaus-West Josef-Beckmann-Straße 33 
2010ff 
x Deckenlufterhitzer demontieren, Deckenstrahlheizung einbauen 48.000 €
x Flachdachsanierung Pavillontrakt, einschl. Einbau von Notüberläufen 36.000 €
Erneuerung der einfach verglasten Holzfenster 420.000 €
Summe von Kosten: 504.000 €
 504.000 €

V-0137-2009-2_Anlage3.2_Dringlichkeitsentscheidung-Sporthalle-Roxel_Anlage4

5926 Zeichen

Anlage 4 zur Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 
 
 
 
Bericht zur Sportstättensituation im Stadtteil Roxel: 
 
Zur Entwicklung im Stadtbezirk West und besonders i m Ortsteil Roxel gibt die Verwaltung folgen- 
de Informationen: 
 
 
1. Allgemeine Bevölkerungsentwicklung im Stadtberei ch West: 
 
 Stand 01.01.2008:  54.178 
 Perspektive für 2015: 56.505 (Schätzung lt. den Ve röffentlichungen des Amtes 12) 
 
 
2. Einwohnerentwicklung im Ortsteil Roxel: 
 
 Stand 01.01.2008:  8.106 
 Perspektive für 2015: 9.214 (Schätzung lt. Veröffe ntlichung Amt 12) 
 
3. Schulsportbedarf 
 
Der anzuerkennende schulische Bedarf richtet sich n ach den Festlegungen in den Grundsätzen 
für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemei nbildende Schulen und Sonderschulen 
(RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildun g vom 19.10.1995). Demnach ist für je ange- 
fangene 10 Klassen eine Übungseinheit (15 m x 27 m) anzuerkennen. 
 
Voraussetzung für die Anerkennung eines Baubedarfs ist der Nachweis, dass der Bedarf auch 
langfristig gegeben ist. Deshalb sind nicht nur die  derzeitigen Klassenzahlen, sondern auch die 
langfristig prognostizierten Zahlen zu berücksichtigen. 
 
Die Situation stellt sich wie folgt dar: 
 
Schule  
gebildete Klassen im 
Schuljahr 2008/2009 
nach den Prognosen 
zu bildende Klassen 
im Schuljahr 2015/16 
 
 
Marienschule Roxel 13 13 
Droste-Hauptschule Roxel 14 12  
Realschule Roxel 12 12 
Augustin-Wibbelt-Schule Roxel  13 10 - 13 
gesamt 52 47 - 50 
 
Ein Teil des Sportstundenbedarfs (Schwimmunterricht in speziellen Jahrgangsstufen) wird in dem 
Hallenbad gedeckt, das in unmittelbarer Nähe zu den Schulstandorten liegt  
 
Am Schulzentrum Roxel ist eine Dreifachhalle und an  der Marienschule Roxel eine Einfachhalle 
vorhanden. Der Sportunterricht der Augustin-Wibbelt -Schule findet bereits partiell ausgelagert an 
einem Schultag in 2 Segmenten der Sporthalle Albachten  statt 
 
Nach den v. g. Grundsätzen ist somit für die Schule n im Stadtteil Roxel sowohl kurz- als auch 
langfristig ein Bedarf von 5 - 6 Übungseinheiten anzuerkennen.

2 
 
 
Die Hauptschule Roxel und die Augustin-Wibbelt-Schu le Roxel sind ab dem Schuljahr 2006/07 
erweiterte Ganztagsschule. Dies hat insofern Auswir kungen, da sich durch die Verlängerung des 
Schultages sich auch die Anforderungen der Schulen an Hallenzeiten am frühen Nachmittag ver- 
ändern können.  
 
4. Sportentwicklung in den Stadtbezirken – Stadtbez irk West

3 
 
 
 
 
 
 
Die drei Grafiken aus der Sportbefragung 2003 mache n deutlich, dass der Umfang des Sporttrei- 
bens im Stadtbezirk West mit durchschnittlich 22,3 Stunden über dem Durchschnitt liegt und die 
Anteile von Männern und Frauen annähernd gleich sind. 
Im Bereich der klassischen Sportstätten ist die Nut zung der Sporthallen von 20,4 % aller Befrag- 
ten am höchsten. Nur die Nutzung von Straßen (Radsp ort/Radfahren) und die Nutzung von Park- 
und Waldwegen (Laufen, Walking, Spazierengehen) hab en höhere Auslastungswerte. Dabei ist 
zu berücksichtigen, dass letztere Sportarten vor al lem informell betrieben werden und die Nut- 
zung der Hallenzeiten vornehmlich den klassischen V ereinssportarten und verbandlich angeglie- 
derten Sportarten zuzurechnen ist. 
 
5. Zur Sportstättensituation in Roxel: 
 
 
a) Hallensituation: 
 
In Roxel gibt es eine Einfachhalle an der Mariensch ule und eine 22 x 44m - Sporthalle, deren 
Segmente im Verhältnis zu einer Dreifach-Halle (27 x 45 m) kleiner sind. Im Ortsteil sind somit 
4 Raumeinheiten vorhanden. Beide Hallen sind durch den Schulsport im Vormittagsbereich ab 
07.45 Uhr und durch den Vereinssport ab 14.30 Uhr bzw. 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr sehr ausge- 
lastet. 
 
Eine Ausweitung von Sportangeboten bzw. das Angebot  von neuen Sportangeboten ist zz. 
aufgrund der Hallensituation nicht möglich.  
 
b) Außenanlagen: 
 
Bei den Außenanlagen sind der alte Sportplatz, das Stadion mit der Kunststoff-
Leichtathletikanlage, ein Rotgrandplatz und mehrere  Kleinspielfelder vorhanden. In der weite- 
ren Perspektive ist die Leichtathletikanlage um einen Werferplatz erweiterbar. 
 
c) Hallenbad Roxel: 
 
Kombiniertes Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken (10 x 25 m) mit Hubboden.  
Das Hallenbad dient zur Versorgung des öffentlichen  Badebetriebes, des Schul- und Vereins- 
schwimmens sowie gelegentlich für den Veranstaltungsbetrieb.

4 
 
 
 
 
d) Nutzerspektrum: 
 
 Schulsport: 
 
Marienschule    - Turnhalle 
Augustin-Wibbelt-Schule  - Sporthalle 22 x 45 m 
Droste-Hauptschule   - Sporthalle 22 x 45 m 
Realschule Roxel  - Sporthalle 22 x 45 m 
 
 
 
 Vereinssport: 
 
 BSV Roxel e. V.      
 Behindertensportgemeinschaft Roxel e. V.   
 Kath. Landjugend Roxel 
 Kindergarten St. Ursula  
 
 
 
 Mitgliederzahlen 
 (Stand 01.01.2008)   
 
 Ballspielverein Roxel e. V.  
 
Alter männlich 
 weiblich gesamt 
- 6 Jahre 53  47  100  
  7 – 14 267  189  456  
15 – 18 98  47  145  
19 – 26 93  50  143  
27 – 40 113  56  169  
41 – 60 214  144  358  
über 60 87  58  145  
gesamt 925  591  1.516  
 
 Reha-Sportgemeinschaft Roxel e. V.: 
 
Alter männlich 
 weiblich gesamt 
- 6 Jahre 0  0 0 
  7 – 14 9  5 14  
15 – 18 0  0 0 
19 – 26 0  1 1 
27 – 40 0  3 3 
41 – 60 3  6 9 
über 60 87  158  245  
gesamt 99  173  272

5 
 
 
 
 Sportarten 
 
 
 
 
Die in Roxel ausgeübten Sportarten Fitnesstraining/ Gymnastik, Fußball, Tennis, Volleyball, a- 
siatische Kampfsportarten, Basketball, Handball und  Turnen finden sich auch in der Hitliste 
der in Münsteraner Sportvereinen betriebenen Sportarten wieder.  
 
Der BSV Roxel hat als größter Stadtteilverein sehr stabile Entwicklungen im Bereich Hallen- 
handball, Fitness/Gymnastik-Breitensport, Koronarsp ort, Judo, Fußball und aktuell einen sehr 
guten Zulauf in der Turnabteilung. Auch die Leichta thletik-Abteilung findet in den letzten drei 
Jahren wieder zu Ihrer alten Stärke zurück.  
Die übrigen Roxeler Vereine ergänzen das Sportangebot im Ortsteil.

Beschlussvorlage

20682 Zeichen

V/0137/2009/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster 
und Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stadt Münster Fördermittel aus dem zweiten Kon-
junkturpaket des Bundes in Höhe von voraussichtlich 31,2 Mio. Euro entfallen. Es stehen nach 
den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen damit potenziell für die Jahre 2009 und 2010 
Fördermittel 
 - im Bereich Bildung von  25,4 Mio. Euro und  
 - im Bereich Infrastruktur von    5,8 Mio. Euro 
zur Verfügung. Zusammen mit dem lokalen Konjunkturstützungsprogramm kann in den Jahren 
2009 und 2010 eine über den Haushaltsplanentwurf 2009 und den Ansatz für 2010 hinausge-
hende Wirkung von rund 44 Mio. Euro erzeugt werden. Das entspricht dem 1,4fachen des 
durchschnittlichen Haushaltsvolumens für Investitionen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
2.1 sich die Fördermittel des Bundes in der vom Land Nordrhein-Westfalen weitergegebenen 
Form auf die folgenden Teilbereiche beschränken: 
- im Bereich Bildung auf die Teilbereiche 
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, 
- Schulinfrastruktur und 
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung 
- und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche 
- Städtebau (ohne Abwässer und ÖPNV), 
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwässer und ÖPNV), 
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), 
- Informationstechnologie und 
- sonstige Infrastrukturinvestitionen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0137/2009/2 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0137/2009/2 
2.2 für die unter Beschlusspunkt 2.1 genannten Begrifflichkeiten zurzeit noch keine endgülti-
gen Präzisierungen vorliegen und insofern noch nicht verlässlich feststeht, ob alle unter 
Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche abschließend 
förderfähig sind. 
2.3 die unter Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche auch 
deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen werden, um die Vorgabe des Bundes, die 
Hälfte der Fördermittel bereits im Jahr 2009 abzurufen, erfüllen zu können und so mög-
lichst schnell eine Konjunktur stimulierende Wirkung zu entfalten. 
2.4 alle Maßnahmen aus dem 1.000-Schulen-Program m kurzfristig umgesetzt werden, d.h., 
dass der vorzeitige Maßnahmebeginn in Anspruch genommen wird und Maßnahmen vor-
finanziert werden. Für alle Maßnahmen, die nicht gefördert werden und für die zurzeit kein 
vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt wird, wird auf eine evtl. mögliche Nachbewilligung 
von Fördermitteln verzichtet. 
2.5 die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Städtetag 
Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Tagen und Wochen versucht hat und weiter 
versuchen wird, einen möglichst hohen Grad an Verbindlichkeit und Förderfähigkeit der 
einzelnen Maßnahmen bzw. Bereiche zu erreichen. 
2.6 die Verwaltung den von Bund und Land NRW vorgenommenen Vereinfachungen im Ver-
gaberecht zur schnelleren Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen im Rahmen einer ge-
sonderten Vorlage Rechnung trägt. 
2.7 die in der Anlage 2 dargestellten Anschreiben, Anregungen und Anträge mit Bezug zum 
Bundeskonjunkturpaket bei der Verwaltung eingegangen sind. 
 
3. Der Rat beschließt 
3.1 im Bereich Bildung unter Einschluss energetischer, energieorientierter und energierele-
vanter Aspekte von den Bundesfördermitteln 
- für Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur ein Budget von   4,0 Mio. Euro  
- und für schulische und sonstige Bildungsinfrastruktur ein Budget von  21,4 Mio. Euro 
 vorzusehen. Sowohl die freien Träger im Kinder- und Jugendbereich als auch die nicht-
städtischen Schulträger (Ersatzschulen ohne LWL-Schulen) partizipieren anteilig an den 
Fördermitteln. 
3.2 im Bereich Infrastruktur von den Bundesfördermitteln 
- für Altbausanierung und Radwege ein Budget von ca. 0,9 Mio. Euro und 
- für sonstige Infrastrukturinvestitionen ein Budget von ca. 4,9 Mio. Euro, verteilt auf 
- Feuerwehrinfrastruktur mit  0,4   Mio. Euro, 
- Kulturinfrastruktur mit  1,54 Mio. Euro, 
- Sportinfrastruktur mit  2,45 Mio. Euro, 
- Spielplätze mit  0,4   Mio. Euro, 
- sonstige Infrastruktur 0,05 Mio. Euro, 
 vorzusehen. 
3.3 die in Anlage 1.1 dargestellten Einzelmaßnahmen und die in Anlage 1.2 dargestellten De-
taillisten zur weiteren Konkretisierung sowie die Teilbudgets für die frühkindliche und 
schulische Bildung im formellen Sinne jeweils als Baubeschluss, soweit im Einzelfall keine 
Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist. Die Verwaltung wird die Einzelmaß-
nahmen bzw. die Maßnahmen gemäß der Detaillisten möglichst zeitnah umsetzen, um ei-
ne schnelle Konjunktur stimulierende Wirkung zu erzeugen und sich um eine möglichst 
zeitnahe, verbindliche Aussage zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen bemühen. 
Sollten sich Einzelmaßnahmen als nicht förderfähig erweisen, wird die Verwaltung den 
parlamentarischen Gremien zeitnah Alternativvorschläge unterbreiten. 
3.4 unabhängig von den Bundesfördermitteln ein Budget von 800.000 Euro (durch Vorziehen 
von Bauunterhaltungsmitteln), mit dem kleinere Maßnahmen von den einzelnen Schulen, 
bei baulichen Maßnahmen mit Unterstützung der Verwaltung, durchgeführt werden kön-
nen, die möglicherweise nicht förderfähig wären. 
 
4. Der Rat 
4.1 nimmt zur Kenntnis, dass die Fördermittel des Bundes vor allem für eine Vielzahl von kleine-
ren, konjunkturell schnell wirkenden Maßnahmen genutzt werden sollen, um eine möglichst

- 3 - 
V/0137/2009/2 
große Breitenwirkung zu erzeugen. Größere strukturrelevante Investitionsmaßnahmen sind 
wegen des längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlaufs sowie der bevorstehen-
den Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung nicht benannt worden. 
4.2 beauftragt die Verwaltung, die größeren strukturrelevanten Investitionsmaßnahmen aufzube-
reiten, hierbei den längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlauf sowie die Ergeb-
nisse der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen und prioritätengeleitet eine sach- und 
zeitgerechte Umsetzung zu erreichen. Dazu wird bereits jetzt ein Investitionsvolumen von 8 
Mio. € je hälftig in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen und in der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung ausgewiesen. Die abschließende Höhe und zeitliche Abfolge dieser Inves-
titionen wird entsprechend den dann aktuellen Erkenntnissen präzisiert werden. 
4.3 beauftragt die Verwaltung, bei allen Maßnahmen im Rahmen der jeweils bestehenden Mög-
lichkeiten auf eine umfassende barrierefreie Gestaltung hinzuwirken. Dabei ist u. a. bei der 
Sanierung von WC-Anlagen sicherzustellen, dass auch barrierefreie WC-Anlagen geschaffen 
werden. Zu berücksichtigen sind auch die Belange von schwerhörigen Menschen, insbeson-
dere im Bereich der Kultur-, Sport- und Stadtteilinfrastruktur.  
4.4 beauftragt die Verwaltung, die Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit mit der Ar-
beitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Integration von 
Menschen mit Behinderungen (KIB) abzustimmen. 
4.5 beauftragt die Verwaltung, die Belange von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren 
Institutionen zu berücksichtigen. 
 
5.1 Die als Anlage 3.1 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 06.03.2009 wird gemäß § 60 
Abs. 1 GO NW genehmigt.  
5.2 Die als Anlage 3.2 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 12.03.2009 wird gemäß § 60 
Abs. 1 GO NW genehmigt. 
5.3 Die im Zusammenhang mit dieser Vorlage der Bezirksvertretung Münster-West, der Bezirks-
vertretung Münster-Südost und der Bezirksvertretung Münster-Nord vorgelegten Dringlich-
keitsentscheidungen gemäß Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. 
 
6. Die Verwaltung wird über die Umsetzung und Nutzung der Bundesfördermittel sach- und be-
darfsgerecht in den zuständigen Gremien berichten. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
II. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
II.1 für die kurzfristige Umsetzung des Maßnahmenpakets unabdingbar zusätzliche Personal- und 
Sachressourcen benötigt werden. Vorrangig werden die Architektur- und Ingenieurleistungen 
vergeben. Zur Wahrnehmung der Bauherrenfunktion und Projektleitung ist jedoch die befriste-
te Aufstockung des städtischen Personals in unabdingbar notwendigem Umfang erforderlich. 
Die entstehenden Aufwendungen werden zunächst aus dem verfügbaren Budget finanziert. 
Soweit im Einzelfall nachgehend zusätzliche Mittel erforderlich sind, werden diese über den 
Nachtragshaushalt bereitgestellt. 
II.2 wegen der noch bestehenden definitorischen Unklarheiten bei der nachgehenden Mittelprü-
fung durch die zuständigen Behörden punktuell kritische Anmerkungen erfolgen könnten, die 
im Einzelfall zur Rückforderung von Teilen der Fördermittel führen könnten. Für diesen Fall 
könnten unter NKF-Gesichtspunkten aus haushalterischen Gründen zu gegebener Zeit Rück-
stellungen in der städtischen Bilanz gebildet werden. 
II.3 mit dem Abruf der Bundesfördermittel auch eine faktische Eigenbeteiligung in Höhe von 12,5 
Prozent verbunden ist, die allerdings in Nordrhein-Westfalen erst ab dem Jahr 2012 über eine 
Kürzung der Schul-/Bildungspauschale eingefordert wird. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
III.1 Der Rat beschließt für die in dieser Vorlage benannten Finanzmittel überplanmäßige bzw. au-
ßerplanmäßige Mittelbereitstellungen unabhängig vom Satzungsbeschluss über den Haushalt 
2009. Als Deckung dieser Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen dienen jeweils die 
Fördermittel des Bundes. Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes – bezogen auf diese

- 4 - 
V/0137/2009/2 
Mittelbereitstellungen – kann nach den bisherigen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen 
verzichtet werden.  
III.2 Für die unter Beschlusspunkt 3.4 genannten kleineren Maßnahmen an Schulen wird ein im 
Jahr 2010 im Teilergebnisplan 0112 „Gebäudemanagement“, Zeile 13 „Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen“ geplanter Haushaltsansatz für die Bauunterhaltung in Höhe von 
800.000 € auf das Jahr 2009 vorgezogen und im Teilergebnisplan 0301 „Schulen“, Zeile 13 
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusätzlich zur Verfügung gestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage / Neue Erkenntnisse: 
 
Die Verwaltung hat in den zurückliegenden Tagen den aktuellen Sachstand
 mit den kommunalen 
Spitzenverbänden, der Bezirksregierung Münster und mit Vertretern der Ministerialebene des Lan-
des Nordrhein-Westfalen besprochen. Auch weiterhin sind viele Fragen noch offen. Das Innenmi-
nisterium Nordrhein-Westfalen hat nun eine erste Liste von Fragen und Antworten als Hilfestellung 
zum Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes (ZuInvG) für die Kommunen in NRW zur Verfügung 
gestellt. Im Hinblick auf die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen wird beispielsweise Folgendes 
ausgeführt: 
 
„Für jede Investitionsmaßnahme muss es eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes als Anknüpfungs-
punkt geben. Diese Gesetzgebungsbefugnis muss aber nicht für jedes einzelne Element (z. B. Gewerk) 
zutreffen. Das ZuInvG enthält für ein bestimmtes Verhältnis der Elemente einer Investitionsmaßnahme 
mit und ohne Gesetzgebungsbefugnis des Bundes keine Regelung. Dies eröffnet Handlungsspielräume 
für die Gemeinde (GV), bedeutet aber auch, dass sie in jedem Einzelfall selbst die Ausgestaltung der 
Maßnahme prüfen muss. Um Rückforderungsansprüc he des Bundes zu vermeiden, wird empfohlen, 
dass die Elemente einer Maßnahme, für die eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes vorliegt, für die 
Maßnahme prägend sein sollten. Es ist nicht möglic h, hierfür einen bestimmten Prozentsatz anzugeben, 
weil das ZuInvG für eine prozentuale Festlegung keine Anhaltspunkte enthält.“ 
 
Grundsätzlich muss dieser Katalog von Fragen und Antworten als Hilfestellung verstanden wer-
den. Allein verbindlich sind das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes und das noch zu verab-
schiedende Zukunftsinvestitionsgesetz (bzw. das sogenannte Investitionsförderungsgesetz) in 
Nordrhein-Westfalen. 
 
Als wesentliche Erkenntnis kann festgehalten werden, dass einzelne Fragen, insbesondere Detail-
fragen, nicht oder zumindest nicht abschließend geklärt werden. Das Restrisiko, ob eine Maßnah-
me förderfähig ist oder nicht, verbleibt also letztlich bei der kommunalen Ebene. Dies gilt auch für 
den Fall, dass die Kommune Fördermittel des Bundes an Dritte
 (freie Träger, Vereine, etc.) weiter-
gibt. Die Verwaltung wird deshalb auf Basis der gesicherten Erkenntnisse mit den Dritten, die ge-
mäß Anlage 1.1 dieser Vorlage Bundesfördermittel erhalten sollen, entsprechende vertragliche 
Regelungen treffen. 
 
Ein weiterer Punkt ist in die Diskussion um die Weitergabe der Fördermittel vom Bund über die 
Länder an die Kommunen aufgenommen worden: eine Änderung des Grundgesetzes
. Bislang 
sieht Art. 104 b GG vor:  
 
„Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Fi-
nanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) 
gewähren […].“ 
 
Demnach sind Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen (also 
der Weitergabe von Fördermitteln) erforderlich. Diese sind im Bereich der Bildung beispielsweise 
sehr eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission von Bundestag und Bundesrat 
zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (‚Föderalismus-Kommission’) am 5. 
März 2009 vorgeschlagen, Art. 104 b GG wie folgt zu ergänzen: 
 
„Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsitua-

- 5 - 
V/0137/2009/2 
tionen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchti-
gen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.“ 
 
Inwieweit in diesem Punkt mit einer Grundgesetzänderung noch in diesem Jahr gerechnet werden 
kann, lässt sich zurzeit nicht verlässlich vorhersagen. Fest steht allerdings, dass bei einer solchen 
Grundgesetzänderung die Frage der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen erheblich leichter zu 
beantworten wäre. 
 
Die Verwaltung hat außerdem bereits Vorbereitungen zur Umsetzung
 der Fördermittelinanspruch-
nahme getroffen. Geplant ist beispielsweise eine frühzeitige Einbindung des Amtes für Wirtschaft-
lichkeitsprüfung und Revision als örtliche Rechnungsprüfungsstelle. Der Gesetzentwurf des Lan-
des zum Investitionsförderungsgesetz (InvföG-E NRW) sieht hierzu vor, dass die örtliche Rech-
nungsprüfung bei der Anzeige der Beendigung einer Maßnahme (gegenüber der Bezirksregierung) 
die zweckentsprechende Verwendung der Mittel testieren muss (§ 11 Abs. 3 InvföG-E NRW).  
 
In Münster soll die Einbindung des Amtes für Wirtsc haftlichkeitsprüfung und Revision nicht erst bei 
der Anzeige der Beendigung der Maßnahme, sondern bereits vor dem Mittelabruf erfolgen, um 
möglichst frühzeitig die Förderfähigkeit einer Einzelmaßnahme prüfen zu können. 
 
Notwendigkeit einer weiteren Ergänzungsvorlage: 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 
18.03.2009 folgende Änderungen zur Vorlage V/0137/2009/1 einstimmig beschlossen: 
 
In der Anlage 1.1 wird die Nr. 46 „Kreativhaus“ von 41.400,00 € auf 30.000,00 € reduziert. 
Es wird gestrichen: 
• Punkt 49 - Einzelmaßnahmen (Anlage 1.1)  
Wolfgang-Borchert-Theater       – 17.500,00 €. 
Es werden neu aufgenommen: 
• Punkt 30 – Liste der Anträge – (Anlage 2.1)  
Cactus Junges Theater (Jugendtheater-Werkstatt e.V.)   +   8.000,00 € 
• Etatantrag des Kammertheaters „Der kleine Bühnenboden“  
vom 23.02.2009 - „Gewährung eines einmaligen Zuschusses  
für Renovierungsarbeiten       +   7.500,00 €. 
 
Diese Änderungen sind in die Anlage 1.1 dieser Vorlage einbezogen worden. Darüber hinaus hat 
die Verwaltung keine weitere Änderung an der Anlage 1.1 vorgenommen. 
 
Die in der Ursprungsvorlage dargestellte Übersichtstabelle hat damit (inkl. des Beschlusses des 
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) folgendes Aussehen: 
 
Bereich Bildung (energetische, energieorientierte und energierelevante Maßnahmen) 
1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 4.000.000 
darunter  
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 3.000.000 
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrich-
tungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget 
1.000.000 
2) Schulinfrastruktur 21.400.000 
darunter  
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 4.800.000 
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Be-
schaffungen 
7.600.000 
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 3.100.000 
d) Fördermittel für Ersatzschulen 2.900.000 
e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen = Teil-
budget 
3.000.000 
SUMME Bereich Bildung 25.400.000

- 6 - 
V/0137/2009/2 
Bereich Infrastruktur 
1) Feuerwehrinfrastruktur 400.000 
2) Kulturinfrastruktur 1.540.000 
3) Sportinfrastruktur 2.450.000 
4) Infrastruktur für Kinder 400.000 
5) Altbausanierung und Radwege 940.000 
6) Sonstige Infrastruktur 50.000 
SUMME Bereich Infrastruktur 5.780.000 
 
Im Bereich Infrastruktur ist damit das verfügbare Gesamtbudget von ca. 5,8 Mio. Euro noch nicht 
ganz ausgeschöpft. Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist der Wunsch 
geäußert worden, die noch verfügbaren Restmittel für den Bereich der Flüchtlingsunterkünfte vor-
zusehen, sofern Einzelmaßnahmen in diesem Be reich grundsätzlich förderfähig sind und die Ver-
waltung geeignete Einzelmaßnahmen identifizieren kann. 
 
Außerdem schlägt die Verwaltung zu Punkt 2 c) ‚WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm
’ 
noch eine Änderung vor. Die zurzeit noch offenen WC-Sanierungen an Grundschulen werden in 
das Gesamtprogramm integriert. Es handelt sich um WC-Sanierungen an folgenden Schulen: 
 
Schule Maßnahme Betrag (€) 
Peter Wust Schule 2 Sanierung der Lehrer- und Schüler-WC-Anlagen 
im EG + DG 
95.000 
Ludgerusschule Hiltrup Sanierung Lehrer- und Schüler-WC-Anlagen + 
Dusch- und WC-Sanierung in der Sporthalle 
175.000 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Sanierung Außen-WC-Anlagen und WC´s im 
Schulgebäude (EG+OG) 
200.000 
Matthias-Claudius-Schule 
Handorf 
Sanierung der WC-, Dusch- und Umkleide-
Anlagen in der Sporthalle einschl. Lehrerbereich 
135.000 
Grundschule Loevelingloh Sanierung der Außen-WC-Anlage 115.000 
SUMME 720.000 
 
Die oben genannten Schulen und Maßnahmen sind in die Anlage 1.2 (Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. 
Nr. 2c)) eingearbeitet worden. Das vorgesehene Gesamtbudget für das WC- und Sanitärraum-
Sanierungsprogramm in Höhe von 3,1 Mio. Euro wird damit um rund 860.000 Euro (720.000 Euro 
zuzüglich Honoraranteil von 20 %) überschritten. Es ist einerseits vorgesehen, über Optimierungen 
im Gesamtprogramm zu Einsparungen zu kommen und andererseits die über 3,1 Mio. Euro hi-
nausgehenden Finanzmittel aus dem Instandhaltungsprogramm 2010 des Amtes für Immobilien-
management zu finanzieren. 
 
 
Fazit
: Die zweite Ergänzungsvorlage ändert die erste Ergänzungsvorlage an folgenden Stellen: 
 
1) Anlage 1.1: 
- Reduzierung der Förderung für das Kreativhaus (neu: 30.000 Euro) 
- Streichung der Maßnahme am Wolfgang Borchert Theater 
- Neuaufnahme der Maßnahme von ‚Cactus Junges Theater’ 
- Neuaufnahme der Maßnahme des Kammertheaters ‚Der kleine Bühnenboden’ 
2) Anlage 1.2: 
- Detailliste zum WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm (Aufnahme der noch offe-
nen WC-Sanierungen an Grundschulen) 
3) Anlage 2.1: 
- Aktualisierung der Anschreiben, Anregungen und Anträge Dritter (neu ab lfd. Nr. 34) 
4) Anlage 2.2: 
- Aktualisierung der Anträge der Schulen (neu ab lfd. Nr. 23).

- 7 - 
V/0137/2009/2 
Ansonsten sind in den Anlagen zur Vorlage keine weiteren Änderungen erfolgt. 
 
 
 In Vertretung 
 
gez. gez. 
Dr. Tillmann Bickeböller 
Oberbürgermeister Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
- Anlage 1.1: Übersicht über die Einzelmaßnahmen 
- Anlage 1.2: Übersicht über die Detaillisten 
- Anlage 2.1: Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge von Dritten (freie Träger, 
Verbände, Privatpersonen, etc.) 
- Anlage 2.2: Übersicht über die Anträge der städt. Schulen 
- Anlage 3.1: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW (WC- und Sanitärraum-
Sanierungsprogramm) 
- Anlage 3.2: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW (Dreifachsporthalle Roxel) 
- Anlage 4: Dringlichkeitsentscheidungen gem. § 36 Abs. 5 GO NW

V-0137-2009-1 - 1.Ergänzungsvorlage

23734 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0137/2009/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münste
und Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 
r 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
18.03.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
19.03.2009 Kulturausschuss Vorberatung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stadt Münster Fördermittel aus dem zweiten Kon-
junkturpaket des Bundes in Höhe von voraussichtlich 31,2 Mio. Euro entfallen. Es stehen nach 
den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen damit potenziell für die Jahre 2009 und 2010 
Fördermittel 
 
 
- im Bereich Bildung von  25,4 Mio. Euro und  
- im Bereich Infrastruktur von    5,8 Mio. Euro 
zur Verfügung. Zusammen mit dem lokalen Konjunkturstützungsprogramm kann in den Jahren 
2009 und 2010 eine über den Haushaltsplanentwurf 2009 und den Ansatz für 2010 hinausge-
hende Wirkung von rund 44 Mio. Euro erzeugt werden. Das entspricht dem 1,4fachen des 
durchschnittlichen Haushaltsvolumens für Investitionen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
2.1 sich die Fördermittel des Bundes in der vom Land Nordrhein-Westfalen weitergegebenen 
Form auf die folgenden Teilbereiche beschränken: 
- im Bereich Bildung auf die Teilbereiche 
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, 
- Schulinfrastruktur und 
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung 
V/0137/2009/1

- 2 - 
- und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche 
- Städtebau (ohne Abwässer und ÖPNV), 
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwässer und ÖPNV), 
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), 
- Informationstechnologie und 
- sonstige Infrastrukturinvestitionen. 
2.2 für die unter Beschlusspunkt 2.1 genannten Begrifflichkeiten zurzeit noch keine endgülti-
gen Präzisierungen vorliegen und insofern noch nicht verlässlich feststeht, ob alle unter 
Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche abschließend 
förderfähig sind. 
2.3 die unter Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche auch 
deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen werden, um die Vorgabe des Bundes, die 
Hälfte der Fördermittel bereits im Jahr 2009 abzurufen, erfüllen zu können und so mög-
lichst schnell eine Konjunktur stimulierende Wirkung zu entfalten. 
2.4 alle Maßnahmen aus dem 1.000-Schulen-Program m kurzfristig umgesetzt werden, d.h., 
dass der vorzeitige Maßnahmebeginn in Anspruch genommen wird und Maßnahmen vor-
finanziert werden. Für alle Maßnahmen, die nicht gefördert werden und für die zurzeit kein 
vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt wird, wird auf eine evtl. mögliche Nachbewilligung 
von Fördermitteln verzichtet. 
2.5 die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Städtetag 
Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Tagen und Wochen versucht hat und weiter 
versuchen wird, einen möglichst hohen Grad an Verbindlichkeit und Förderfähigkeit der 
einzelnen Maßnahmen bzw. Bereiche zu erreichen. 
2.6 die Verwaltung den von Bund und Land NRW vorgenommenen Vereinfachungen im Ver-
gaberecht zur schnelleren Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen im Rahmen einer ge-
sonderten Vorlage Rechnung trägt. 
2.7 die in der Anlage 2 dargestellten Anschreiben, Anregungen und Anträge mit Bezug zum 
Bundeskonjunkturpaket bei der Verwaltung eingegangen sind. 
 
3. Der Rat beschließt 
3.1 
im Bereich Bildung unter Einschluss energetischer, energieorientierter und energierele-
vanter Aspekte von den Bundesfördermitteln 
- für Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur ein Budget von   4,0 Mio. Euro 
 
 
- und für schulische und sonstige Bildungsinfrastruktur ein Budget von  21,4 Mio. Euro
 
vorzusehen. Sowohl die freien Träger im Kinder- und Jugendbereich als auch die nicht-
städtischen Schulträger (Ersatzschulen ohne LWL-Schulen) partizipieren anteilig an den 
Fördermitteln. 
3.2 im Bereich Infrastruktur von den Bundesfördermitteln 
- für Altbausanierung und Radwege ein Budget von ca. 0,9 Mio. Euro und 
- für sonstige Infrastrukturinvestitionen ein Budget von ca. 5,0 Mio. Euro, verteilt auf 
- Feuerwehrinfrastruktur mit  0,4   Mio. Euro, 
- Kulturinfrastruktur mit  1,55 Mio. Euro, 
- Sportinfrastruktur mit  2,45 Mio. Euro, 
- Spielplätze mit  0,4   Mio. Euro, 
- sonstige Infrastruktur 0,05 Mio. Euro, 
 vorzusehen. 
3.3 die in Anlage 1.1 dargestellten Einzelmaßnahmen und die in Anlage 1.2 dargestellten 
Detaillisten zur weiteren Konkretisierung sowie die  Teilbudgets für die frühkindliche 
und schulische Bildung im formellen Sinne jeweils als Baubeschluss, soweit im Einzelfall 
keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist. Die Verwaltung wird die Einzel-
maßnahmen bzw. die Maßnahmen gemäß der Detaillisten  möglichst zeitnah umsetzen, 
um eine schnelle Konjunktur stimulier ende Wirkung zu erzeugen und sich um eine mög-
lichst zeitnahe, verbindliche Aussage zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen be-
mühen. Sollten sich Einzelmaßnahmen als nicht förderfähig erweisen, wird die Verwaltung 
den parlamentarischen Gremien zeitnah Alternativvorschläge unterbreiten. 
V/0137/2009/1

- 3 - 
3.4 unabhängig von den Bundesfördermitteln ein Budget von 800.000 Euro (durch Vorziehen 
von Bauunterhaltungsmitteln), mit dem kleinere Maßnahmen von den einzelnen Schulen, 
bei baulichen Maßnahmen mit Unterstützung der Verwaltung, durchgeführt werden kön-
nen, die möglicherweise nicht förderfähig wären. 
 
4. Der Rat 
4.1 
nimmt zur Kenntnis, dass die Fördermittel des Bundes vor allem für eine Vielzahl von kleine-
ren, konjunkturell schnell wirkenden Maßnahmen genutzt werden sollen, um eine möglichst 
große Breitenwirkung zu erzeugen. Größere strukturrelevante Investitionsmaßnahmen sind 
wegen des längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlaufs sowie der bevorstehen-
den Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung nicht benannt worden. 
4.2 beauftragt die Verwaltung, die größeren strukturrelevanten Investitionsmaßnahmen aufzube-
reiten, hierbei den längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlauf sowie die Ergeb-
nisse der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen und prioritätengeleitet eine sach- und 
zeitgerechte Umsetzung zu erreichen. Dazu wird bereits jetzt ein Investitionsvolumen von 8 
Mio. € je hälftig in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen und in der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung ausgewiesen. Die abschließende Höhe und zeitliche Abfolge dieser Inves-
titionen wird entsprechend den dann aktuellen Erkenntnissen präzisiert werden. 
4.3 beauftragt die Verwaltung, bei allen Maßnahmen im Rahmen der jeweils bestehenden 
Möglichkeiten auf eine umfassende barrierefreie Gestaltung hinzuwirken. Dabei ist u. a. 
bei der Sanierung von WC-Anlagen sicherzustellen, dass auch barrierefreie WC-
Anlagen geschaffen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Belange von schwerhö-
rigen Menschen, insbesondere im Bereich der Kultur-, Sport- und Stadtteilinfrastruktur.  
4.4 beauftragt die Verwaltung, die Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit mit 
der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Integ-
ration von Menschen mit Behinderungen (KIB) abzustimmen. 
4.5 beauftragt die Verwaltung, die Belange von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und 
deren Institutionen zu berücksichtigen. 
 
5.1 Die als Anlage 3.1 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 06.03.2009 wird gemäß 
§ 60 Abs. 1 GO NW genehmigt.  
5.2 Die als Anlage 3.2 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 12.03.2009 wird gemäß 
§ 60 Abs. 1 GO NW genehmigt. 
5.3 Die im Zusammenhang mit dieser Vorlage der Bezirksvertretung Münster-West, der Be-
zirksvertretung Münster-Südost und der Bezirksvertretung Münster-Nord vorgelegten 
Dringlichkeitsentscheidungen gemäß Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. 
 
6. Die Verwaltung wird über die Umsetzung und Nutzung der Bundesfördermittel sach- und be-
darfsgerecht in den zuständigen Gremien berichten. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
II. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
II.1 für die kurzfristige Umsetzung des Maßnahmenpakets unabdingbar zusätzliche Personal- und 
Sachressourcen benötigt werden. Vorrangig werden die Architektur- und Ingenieurleistungen 
vergeben. Zur Wahrnehmung der Bauherrenfunktion und Projektleitung ist jedoch die befriste-
te Aufstockung des städtischen Personals in unabdingbar notwendigem Umfang erforderlich. 
Die entstehenden Aufwendungen werden zunächst aus dem verfügbaren Budget finanziert. 
Soweit im Einzelfall nachgehend zusätzliche Mittel erforderlich sind, werden diese über den 
Nachtragshaushalt bereitgestellt. 
II.2 wegen der noch bestehenden definitorischen Unklarheiten bei der nachgehenden Mittelprü-
fung durch die zuständigen Behörden punktuell kritische Anmerkungen erfolgen könnten, die 
im Einzelfall zur Rückforderung von Teilen der Fördermittel führen könnten. Für diesen Fall 
könnten unter NKF-Gesichtspunkten aus haushalterischen Gründen zu gegebener Zeit Rück-
stellungen in der städtischen Bilanz gebildet werden. 
V/0137/2009/1

- 4 - 
II.3 mit dem Abruf der Bundesfördermittel auch eine faktische Eigenbeteiligung in Höhe von 12,5 
Prozent verbunden ist, die allerdings in Nordrhein-Westfalen erst ab dem Jahr 2012 über eine 
Kürzung der Schul-/Bildungspauschale eingefordert wird. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
III.1 Der Rat beschließt für die in dieser Vorlage benannten Finanzmittel überplanmäßige bzw. au-
ßerplanmäßige Mittelbereitstellungen unabhängig vom Satzungsbeschluss über den Haushalt 
2009. Als Deckung dieser Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen dienen jeweils die 
Fördermittel des Bundes. Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes – bezogen auf diese 
Mittelbereitstellungen – kann nach den bisherigen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen 
verzichtet werden.  
III.2 Für die unter Beschlusspunkt 3.4 genannten kleineren Maßnahmen an Schulen wird ein im 
Jahr 2010 im Teilergebnisplan 0112 „Gebäudemanagement“, Zeile 13 „Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen“ geplanter Haushaltsansatz für die Bauunterhaltung in Höhe von 
800.000 € auf das Jahr 2009 vorgezogen und im Teilergebnisplan 0301 „Schulen“, Zeile 13 
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusätzlich zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Das Landeskabinett NRW hat am 26. Februar 2009 den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Zu-
kunftsinvestitionsgeset
zes in Nordrhein-Westfa len (ZuInvG-E NRW) verabschiedet. Darin werden 
einige Präzisierungen vorgenommen. So wird u. a. der Investitionsbegriff definiert. Investitionen im 
Sinne des ZuInvG-E NRW sind danach solche Ausgaben oder Auszahlungen, die dem kameralen 
Investitionsbegriff des Bundeshaushaltsrechts entsprechen. Dieser Investitionsbegriff ist weiter als 
der des doppischen kommunalen Haushaltsrechts in NRW. 
 
Es ist vorgesehen, dass der Landtag noch vor den Osterferien über das Gesetz beschließen soll. 
Außerdem 
hat das Land angekündigt, einen Katalog von Fragen und Antworten  zur Inanspruch-
nahme der Bundesfördermittel voraussichtlich Mitte bis Ende März zu veröffentlichen. Der Fragen-
katalog beinhaltet u. a. auch Fragen, die die Stadtverwaltung über den Städtetag Nordrhein-
Westfalen an die Landesministerien transportiert hatte. 
 
Am 12.03.2009 hat die Verwaltung ein fraktion
 sübergreifender Änderungsantrag  zur Vorlage er-
reicht. Die Verwaltung hat mit dieser Ergänzungsvorlage bereits die Änderungswünsche in die Vor-
lage eingearbeitet. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2.7: 
 
Beide Anlagen sind seit der Drucklegung der Vorlage V/0137/2009 aktualisiert worden. Die aktuali-
sierten Anla
gen 2.1 und 2.2 sind dieser Ergänzungsvorlage beigefügt. Die Verwaltung hatte den 
Fraktionen die bislang eingegangenen Anschreiben, Anregungen und Anträge zur Kenntnis über-
sandt. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3.1 und 3.2: 
 
Den fraktionsübergreifenden Änderungsantrag vom 12.03.2009 aufgreifend, hat die Verwaltung 
sowohl die Anlage 1 als auch die nachfolgende 
Tabelle (vgl. Ursprungsvorlage V/0137/2009, S. 9) 
an den entsprechenden Stellen geändert (Veränderungen sind fett dargestellt): 
 
V/0137/2009/1

- 5 - 
Bereich Bildung (energetische, energieorientierte und energierelevante Maßnahmen) 
1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 4.000.000 
darunter  
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 3.000.000 
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrich- 1.000.000 
tungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget 
2) Schulinfrastruktur 21.400.000 
darunter  
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 4.800.000 
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Be- 7.600.000 
schaffungen 
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 3.100.000 
d) Fördermittel für Ersatzschulen 2.900.000 
e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen = Teil- 3.000.000 
budget 
SUMME Bereich Bildung 25.400.000 
 
Bereich Infrastruktur 
1) Feuerwehrinfrastruktur 400.000 
2) Kulturinfrastruktur 1.555.000 
3) Sportinfrastruktur 2.450.000 
4) Infrastruktur für Kinder 400.000 
5) Altbausanierung und Radwege 940.000 
6) Sonstige Infrastruktur 50.000 
SUMME Bereich Infrastruktur ca. 5.800.000 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3.3: 
 
Mit dieser Ergänzungsvorlage wird die Anlage 1 neu gefasst. Anlage 1
 .1 enthält weiterhin eine der 
bisherigen Fassung vergleichbare Auflistung von Einzelmaßnahmen und Teilbudgets. Ergänzt wird 
die Anlage durch den fraktionsübergreifenden Änderungsantrag vom 12.03.2009. So sieht der Än-
derungsantrag beispielsweise bei der Bodelschwinghschule Folgendes vor: 
- Erneuerung der Fenster Giebel und Flur 290.000 Euro 
- Erneuerung Fenster Klassen und Verwaltung, 2. BA 190.000 Euro 
 
 
 
- Sanierung WC-Anlagen 150.000 Euro
- Sanierung Klassen Keller 215.000 Euro
- Erneuerung Oberlichte
r   30.000 Euro
 ___________
 875.000 Euro
 
  
 
Bis auf den letztgenannten Punkt (Erneuerung Oberlichter) sind alle aufgeführten Maßnahmen 
über Rückstellungen finanziert und bedürfen insofern keine
r Finanzierung aus den Bundesförder-
mitteln. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, den ebenfalls über Rückstellungen finanzierten 1. 
Bauabschnitt „Erneuerung Fenster Klassen und Verwaltung“ in einer Größenordnung von 170.000 
Euro aufzunehmen, so dass sich das Gesamtvolumen der Maßnahmen an der Bodelschwingh-
schule auf 1.045.000 Euro beläuft. Zur Aufteilung der Rückstellungsauflösung auf die Jahre 2009 
und 2010 (zwei Bauabschnitte erforderlich) wird die Verwaltung ein Veränderungsblatt erstellen. 
 
Alle weiteren Änderungen des fraktionsübergreifenden Antrages sind in der Anlage 1.1 übernom-
men worden. 
 
In Anlage 1.2 werden die bislang noch nicht näher spezifizierten Maßnahmen mit Detaillisten hin-
terlegt. 
 
V/0137/2009/1

- 6 - 
Konkret handelt es sich um Detaillisten zu folgenden Bereichen der oben dargestellten Tabelle: 
 
2 b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen 
 
- Mobiliar/ Ausstattung in städt. Schulen und Sanierung von Fachräumen 
Hinweis: Von den Mitteln für Mobiliar werden nahezu alle Schulen aller Schulformen profi-
tieren, mit Ausnahme der Schulen, die z. B. im Zuge von Neubau- oder Erweiterungsmaß-
nahmen in den letzten Jahren neu ausgestattet wurden und somit keinen Bedarf haben. 
- Maßnahmen im Bereich OGTS 
 
2 c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 
 
2 e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4.3 und 4.4: 
 
Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) hat in ihrer 
Sitzung am 10.03.2009 
die Vorlage einstimmig (bei Enthaltungen) geändert beschlossen. Die ge-
änderten Beschlusspunkte lauten wie folgt (Änderungen / Ergänzungen in Fettdruck): 
 
„3.3 die in Anlage 1 dargestellten Einzelmaßnahmen un d die Bildung von Teilbudgets für die frühkindli-
che und schulische Bildung im formellen Sinne jeweils als Baubeschluss, soweit im Einzelfall keine 
Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist. Ferner beschließt der Rat als weitere Einzel-
maßnahme den Einbau einer barrierefreien WC-A nlage in der Mehrzweckhalle/Turnhalle Gel-
mer. 
4. Der Rat 
4.3 beauftragt die Verwaltung, bei allen Maßnahmen im Rahmen der jeweils bestehenden Mög-
lichkeiten auf eine umfassende barrierefr eie Gestaltung hinzuwirken. Dabei ist u.  a. bei der 
Sanierung von WC-Anlagen sicherzustellen, dass auch barrierefreie WC-Anlagen geschaffen 
werden. Zu berücksichtigen sind auch die Belange von schwerhörigen Menschen, insbeson-
dere im Bereich der Kultur-, Sport- und Stadtteilinfrastruktur.  
4.4 beauftragt die Verwaltung, die Einzelmaßnahmen  hinsichtlich der Barrierefreiheit mit der Ar-
beitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Integration von 
Menschen mit Behinderungen (KIB) abzustimmen.  
4.5 beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob aus Fördermitteln des Konjunkturpaketes der barrie-
refreie Ausbau von Haltestellen gefördert werden kann. Falls dies der Fall ist, sollte 2009 zu-
sätzlich zu den bereits im Programm „Verbesserung an Haltestellen 2009“ vorgesehenen Hal-
testellen vorrangig der barrierefreie Ausbau der Haltestellen Martin-Luther-King-Weg (stadt-
auswärts) und Heumannsweg (stadteinwärts) erfolgen.“ 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlusspunkte 4.3 und 4.4 in den Beschlusstext dieser Ergän-
zungsvorlage aufzunehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Sanierung von WC-Anlagen 
behindertengerechte Lösungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten geplant und umgesetzt 
werden. 
 
Bei den von der KIB vorgeschlagenen Beschlusspunkten 3.3 und 4.5 handelt es sich um konkrete 
Einzelmaßnahmen, nämlich erstens um den Einbau einer barrierefreien WC-Anlage in der Mehr-
zweckhalle/Turnhalle Gelmer und zweitens um den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Martin-
Luther-King-Weg (stadtauswärts) und Heumannsweg (stadteinwärts). 
 
Der erste Punkt (WC-Anlage) konnte durch die Verwaltung aufgrund der Kürze der Zeit örtlich 
noch nicht geprüft werden. Die Vorstudie eines externen Architekturbüros, die der Verwaltung vor-
liegt, geht davon aus, dass der Einbau einer barrierefreien WC-Anlage für eine Summe von ca. 
50.000 Euro realisiert werden könnte. 
 
Die Verwaltung schlägt diesen Punkt zur Umsetzung vor (vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 57). Da es sich 
um ein Erbbaugrundstück der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. handelt, wird die 
V/0137/2009/1

- 7 - 
Verwaltung Kontakt mit dem Erbbaurechtsnehmer aufnehmen, um die Bereitschaft des Vereins zur 
Durchführung der Maßnahme abzufragen. Die Aufnahme des von der KIB geänderten bzw. er-
gänzten Beschlusspunktes 3.3 erübrigt sich damit. 
 
Beim zweiten Punkt (Haltestellen) stellt sich die generelle Frage der Förderfähigkeit über das Zu-
kunftsinvestitionsgesetz. Sowohl Maßnahmen im Bereich des ÖPNV als auch Maßnahmen an 
kommunalen Straßen (mit Ausnahme von Lärmsc hutzmaßnahmen) sind explizit im Förderkatalog 
des Bundes ausgeschlossen worden. Der barrieref reie Umbau dieser beiden Bushaltestellen ist 
derzeit mit einer Förderung von 75 Prozent nach dem ÖPNV-Gesetz NRW für 2011 (bei vorzeitiger 
Mittelbereitstellung eventuell für 2010) vorgesehen. Die Baukosten betragen ca. 80.000 €. Da die 
Förderfähigkeit dieser Maßnahmen derzeit noch ungeklärt und eher unwahrscheinlich ist, ist es 
aus Sicht der Verwaltung sinnvoller, den barrierefreien Umbau der beiden Haltestellen mit der För-
derung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) NRW in 2011 durchzuführen. 
 
Insofern hat die Verwaltung auf die Übernahme des neuen Beschlusspunktes 4.5 in den Be-
schlusstext dieser Vorlage verzichtet. Im Rahm en der weiteren parlamentarischen Beratung dieser 
Ergänzungsvorlage besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen in die Liste aufzunehmen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4.5: 
 
Der Ausländerbeirat hat in seiner Sitzung am 11.03.2009 folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 
einstimmig beschlossen
: 
 
„Die Belange von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren Institutionen werden berück-
sichtigt.“ 
 
Die Verwaltung trägt diesem Änderungsantrag mit Beschlusspunkt 4.5 Rechnung.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 5.1: 
 
Es wurde eine Dringlichkeitsentscheidung zum WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm ein-
geholt, um kurzfristig mit
 den Planungen beginnen zu können, da als Ausführungszeitraum im We-
sentlichen die Sommerferien 2009 zur Verfügung stehen. Nur in dieser Zeit werden die WC-
Anlagen und auch Sanitärbereiche in Schulen und Sporthallen nicht genutzt. Es war somit unum-
gänglich, sofort mit den bauvorbereitenden Arbeiten zu beginnen und dafür die Aufträge für die 
Planungsleistungen zu vergeben. 
 
Nähere Erläuterungen können der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung entnommen wer-
den. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 5.2: 
 
Es wurde eine Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung einer Dreifachsporthalle in Roxel und zur 
Beauftragung der Architektenleistu
ng eingeholt. Angesichts des voraussichtlichen Gesamtvolu-
mens dieser Einzelmaßnahme (3 Mio. Euro) und des noch erforderlichen Planungsvorlaufs war die 
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, um bereits in diesem Jahr einen Teil der Fördermittel für 
diese Maßnahme verausgaben zu können. 
 
Nähere Erläuterungen können der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung entnommen wer-
den. 
 
 
 
V/0137/2009/1

- 8 - 
V/0137/2009/1 
Zu Beschlusspunkt 5.3: 
 
In der Vorlage V/0137/2009 sind drei Schulen benannt worden, an denen energetische Gesamtsa-
nierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen (Michaelschule, Idaschule, Grundschule Kinder-
haus-West).
  
 
Bedingt durch die umfassenden Vorermittlungen und Variantenplanungen zu den energetischen 
Verbesserungen und der Vorgabe, noch in den Sommerferien 2009 mit den Maßnahmen zu be-
ginnen, war es kurzfristig erforderlich, sowohl je einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung der 
Maßnahmen als auch die Beauftragung der externen Planungsbüros herbeizuführen.  
 
Daher wurden Dringlichkeitsentscheidungen der jeweils zuständigen Bezirksvertretungen (Münster 
West, Münster-Südost und Münster-Nord) eingeholt. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 6: 
 
Der Beschlusspunkt 5 der Ursprungsvorlage V/0137/2009 wird – wegen des Einschubs des Punk-
tes „Dringlichkeitsentscheidungen“ – 
nun zu Beschlusspunkt 6. 
 
 
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass eine weitere Ergänzungsvorlage – abhängig von den 
weiteren Konkretisierungen insbesondere zu der Frage der Förderfähigkeit – nicht ausgeschlossen 
werden kann. 
 
 
 
 
In Vertretung
gez. gez.
Dr. Tillmann Bickeböller 
Oberbürgermeister Stadtkämmerin
  
 
 
 
Anlagen: 
- Anlage 1.1: Übersicht über die Einzelmaßnahmen 
- Anlage 1.2: Übersicht ü
ber die Detaillisten 
- Anlage 2.1: Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge von Dritten (freie Träger, 
Verbände, Privatpersonen, etc.) 
- Anlage 2.2: Übersicht über die Anträge der städt. Schulen 
- Anlage 3.1: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW (WC- und Sanitärraum-
Sanierungsprogramm) 
- Anlage 3.2: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW (Dreifachsporthalle Roxel) 
- Anlage 4: Dringlichkeitsentscheidungen gem. § 36 Abs. 5 GO NW

V-0137-2009-Hauptvorlage

56549 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 Vorlagen-Nr.: 
V/0137/2009 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.03.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit  
    Behinderungen Vorberatung 
10.03.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
11.03.2009 Sportausschuss Vorberatung 
11.03.2009 Ausländerbeirat Anhörung 
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.03.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.03.2009 Kulturausschuss Vorberatung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stadt Münster Fördermittel aus dem zweiten Kon-
junkturpaket des Bundes in Höhe von voraussichtlich 31,2 Mio. Euro entfallen. Es stehen nach 
den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen damit potenziell für die Jahre 2009 und 2010 
Fördermittel 
 - im Bereich Bildung von  25,4 Mio. Euro und  
 - im Bereich Infrastruktur von    5,8 Mio. Euro 
zur Verfügung. Zusammen mit dem lokalen Konjunkturstützungsprogramm kann in den Jahren 
2009 und 2010 eine über den Haushaltsplanentwurf 2009 und den Ansatz für 2010 hinausge-
hende Wirkung von rund 44 Mio. Euro erzeugt werden. Das entspricht dem 1,4fachen des 
durchschnittlichen Haushaltsvolumens für Investitionen. 
 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.02.2009 
V/0137/2009

- 2 - 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
2.1 sich die Fördermittel des Bundes in der vom Land Nordrhein-Westfalen weitergegebenen 
Form auf die folgenden Teilbereiche beschränken: 
- im Bereich Bildung auf die Teilbereiche 
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, 
- Schulinfrastruktur und 
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung 
- und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche 
- Städtebau (ohne Abwässer und ÖPNV), 
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwässer und ÖPNV), 
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), 
- Informationstechnologie und 
- sonstige Infrastrukturinvestitionen. 
2.2 für die unter Beschlusspunkt 2.1 genannten Begrifflichkeiten zurzeit noch keine endgülti-
gen Präzisierungen vorliegen und insofern noch nicht verlässlich feststeht, ob alle unter
Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche abschließend
förderfähig sind. 
 
 
2.3 die unter Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche auch 
deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen werden, um die Vorgabe des Bundes, die 
Hälfte der Fördermittel bereits im Jahr 2009 abzurufen, erfüllen zu können und so mög-
lichst schnell eine Konjunktur stimulierende Wirkung zu entfalten. 
2.4 alle Maßnahmen aus dem 1.000-Schulen-Program m kurzfristig umgesetzt werden, d.h., 
dass der vorzeitige Maßnahmebeginn in Anspruch genommen wird und Maßnahmen vor-
finanziert werden. Für alle Maßnahmen, die nicht gefördert werden und für die zurzeit kein 
vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt wird, wird auf eine evtl. mögliche Nachbewilligung 
von Fördermitteln verzichtet. 
2.5 die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Städtetag 
Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Tagen und Wochen versucht hat und weiter 
versuchen wird, einen möglichst hohen Grad an Verbindlichkeit und Förderfähigkeit der 
einzelnen Maßnahmen bzw. Bereiche zu erreichen. 
2.6 die Verwaltung den von Bund und Land NRW vorgenommenen Vereinfachungen im Ver-
gaberecht zur schnelleren Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen im Rahmen einer ge-
sonderten Vorlage Rechnung trägt. 
2.7 die in der Anlage 2 dargestellten Anschreiben, Anregungen und Anträge mit Bezug zum 
Bundeskonjunkturpaket bei der Verwaltung eingegangen sind. 
 
3. Der Rat beschließt 
3.1 im Bereich Bildung unter Einschluss energetischer, energieorientierter und energierele-
vanter Aspekte von den Bundesfördermitteln 
- für Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur ein Budget von 4,0 Mio. Euro 
- und für schulische und sonstige Bildungsinfrastruktur ein Budget von   21,4 Mio. Euro 
 vorzusehen. Sowohl die freien Träger im Kinder- und Jugendbereich als auch die nicht-
städtischen Schulträger (Ersatzschulen ohne LWL-Schulen) partizipieren anteilig an den 
Fördermitteln. 
3.2 im Bereich Infrastruktur von den Bundesfördermitteln 
- für Altbausanierung und Städtebau ein Budget von  0,8 Mio. Euro und 
- für sonstige Infrastrukturinvestitionen ein Budget von 5,0 Mio. Euro, verteilt auf 
- Feuerwehrinfrastruktur mit  0,4   Mio. Euro, 
- Kulturinfrastruktur mit  1,75 Mio. Euro, 
- Sportinfrastruktur mit  2,45 Mio. Euro, 
- Spielplätze mit  0,4   Mio. Euro, 
 vorzusehen. 
3.3 die in Anlage 1 dargestellten Einzelmaßnahmen und die Bildung von Teilbudgets für die 
frühkindliche und schulische Bildung im form ellen Sinne jeweils als Baubeschluss, soweit 
im Einzelfall keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist. Die Verwaltung 
V/0137/2009

- 3 - 
wird die Einzelmaßnahmen möglichst zeitnah umsetzen, um eine schnelle Konjunktur sti-
mulierende Wirkung zu erzeugen und sich um eine möglichst zeitnahe, verbindliche Aus-
sage zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen bemühen. Sollten sich Einzelmaß-
nahmen als nicht förderfähig erweisen, wird die Verwaltung den parlamentarischen Gre-
mien zeitnah Alternativvorschläge unterbreiten. Die Teilbudgets sollen für eine möglichst 
große Breitenwirkung der Bundesfördermittel kriteriengeleitet zur Finanzierung von In-
standhaltungsmaßnahmen genutzt werden. 
3.4 unabhängig von den Bundesfördermitteln ein Budget von 800.000 Euro (durch Vorziehen 
von Bauunterhaltungsmitteln), mit dem kleinere Maßnahmen von den einzelnen Schulen, 
bei baulichen Maßnahmen mit Unterstützung der Verwaltung, durchgeführt werden kön-
nen, die möglicherweise nicht förderfähig wären. 
 
4. Der Rat  
4.1 nimmt zur Kenntnis, dass die Fördermittel des Bundes vor allem für eine Vielzahl von kleine-
ren, konjunkturell schnell wirkenden Maßnahmen genutzt werden sollen, um eine möglichst 
große Breitenwirkung zu erzeugen. Größere strukturrelevante Investitionsmaßnahmen sind 
wegen des längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlaufs sowie der bevorstehen-
den Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung nicht benannt worden. 
4.2 beauftragt die Verwaltung, die größeren strukturrelevanten Investitionsmaßnahmen aufzube-
reiten, hierbei den längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlauf sowie die Ergeb-
nisse der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen und prioritätengeleitet eine sach- und 
zeitgerechte Umsetzung zu erreichen. Dazu wird bereits jetzt ein Investitionsvolumen von 8 
Mio. € je hälftig in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen und in der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung ausgewiesen. Die abschließende Höhe und zeitliche Abfolge dieser Inves-
titionen wird entsprechend den dann aktuellen Erkenntnissen präzisiert werden. 
 
5. Die Verwaltung wird über die Umsetzung und Nutzung der Bundesfördermittel sach- und be-
darfsgerecht in den zuständigen Gremien berichten. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
II. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
II.1 für die kurzfristige Umsetzung des Maßnahmenpakets unabdingbar zusätzliche Personal- und 
Sachressourcen benötigt werden. Vorrangig werden die Architektur- und Ingenieurleistungen 
vergeben. Zur Wahrnehmung der Bauherrenfunktion und Projektleitung ist jedoch die befriste-
te Aufstockung des städtischen Personals in unabdingbar notwendigem Umfang erforderlich. 
Die entstehenden Aufwendungen werden zunächst aus dem verfügbaren Budget finanziert. 
Soweit im Einzelfall nachgehend zusätzliche Mittel erforderlich sind, werden diese über den 
Nachtragshaushalt bereitgestellt. 
II.2 wegen der noch bestehenden definitorischen Unklarheiten bei der nachgehenden Mittelprü-
fung durch die zuständigen Behörden punktuell kritische Anmerkungen erfolgen könnten, die
im Einzelfall zur Rückforderung von Teilen der Fördermittel führen könnten. Für diesen Fall
könnten unter NKF-Gesichtspunkten aus haushalterischen Gründen zu gegebener Zeit Rück-
stellungen in der städtischen Bilanz gebildet werden. 
 
 
II.3 mit dem Abruf der Bundesfördermittel auch eine faktische Eigenbeteiligung in Höhe von 12,5 
Prozent verbunden ist, die allerdings in Nordrhein-Westfalen erst ab dem Jahr 2012 über eine 
Kürzung der Schul-/Bildungspauschale eingefordert wird. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
III.1 Der Rat beschließt für die in dieser Vorlage benannten Finanzmittel überplanmäßige bzw. au-
ßer-planmäßige Mittelbereitstellungen unabhängig vom Satzungsbeschluss über den Haushalt 
2009. Als Deckung dieser Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen dienen jeweils die 
Fördermittel des Bundes. Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes – bezogen auf diese 
Mittelbereitstellungen – kann nach den bisherigen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen 
verzichtet werden.  
V/0137/2009

- 4 - 
III.2 Für die unter Beschlusspunkt 3.4 genannten kleineren Maßnahmen an Schulen wird ein im 
Jahr 2010 im Teilergebnisplan 0112 „Gebäudemanagement“, Zeile 13 „Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen“ geplanter Haushaltsansatz für die Bauunterhaltung in Höhe von 
800.000 € auf das Jahr 2009 vorgezogen und im Teilergebnisplan 0301 „Schulen“, Zeile 13 
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusätzlich zur Verfügung gestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Die momentan schwierige konjunkturelle Lage in Deutschland hat vielfältige Bemühungen durch 
die öffentliche Hand ausgelöst, stabilisierend auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung einzuwir-
ken. In der Begründung zur öffentlichen Vorlage Nr. V/0020/2009 „Lokales Konjunkturstützungs-
programm für Münster“ ist dies umfangreich dargelegt. 
 
Angesichts der anhaltend schwierigen und sich möglicherweise weiter verschlechternden Lage hat 
die Bundesregierung ein zweites Konjunkturpaket vorgelegt, mit dem eine stabilisierende Wirkung 
erzielt werden soll. Die Bundesregierung hat dieses „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in 
Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung 
des Landes“ genannte Konjunkturpaket II am 14.01.2009 beschlossen. Darin enthalten sind Fi-
nanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 b des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen der 
Kommunen und Bundesländer in Höhe von bundesweit 10 Milliarden €. Am 27.01.2009 hat das 
Bundeskabinett die entsprechenden Gesetzentwürfe zum Konjunkturpaket II beschlossen. Teil des 
Konjunkturpaketes II ist das „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und 
Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz)“. Ebenso wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung 
zwischen Bund und Bundesländern zur Umsetzung des Gesetzes vom Kabinett beschlossen. Das 
Zukunftsinvestitionsgesetz ist am 13.02.2009 vom Bundestag und am 20.02.2009 vom Bundesrat 
verabschiedet worden. Auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist mittler-
weile unterzeichnet worden.  
 
Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes können die Fördermittel trägerneutral in folgen-
den Bereichen genutzt werden: 
 
1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur 
 
a) Einrichtung der frühkindlichen Infrastruktur 
b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) 
c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung) 
d) Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energe-
tische Sanierung) 
e) Forschung 
 
2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur 
 
a) Krankenhäuser 
b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV) 
c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) 
d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) 
e) Informationstechnologie
 
f) sonstige Infrastrukturinvestitionen. 
 
Für den kommunalen Bereich in Münster können die Förderbereiche noch weiter eingeschränkt
werden. Danach dürften die Bereiche Hochschulen (1 c) und Forschung (1 e) nicht zum kommuna-
len Förderbereich gehören. 
 
 
V/0137/2009

- 5 - 
Zur schnellen Umsetzung der Investitionen fordert das Zukunftsinvestitionsgesetz, dass die För-
dermittel mindestens zur Hälfte bis zum 31.12.2009 abgerufen werden sollen (§ 1 Abs. 2 Zukunfts-
investitionsgesetz).  
 
Da der Bund nach der Föderalismusreform Fördermittel nicht mehr direkt an die Kommunen wei-
tergeben kann, hat der Bund mit den Bundesländern eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, 
nach der die Bundesländer aufgefordert werden, die Fördermittel zu mindestens 70 % an die 
Kommunen zur Finanzierung kommunal bezogener Inve stitionen weiterzuleiten. Vor diesem Hin-
tergrund wird das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen in Kürze einen Gesetzentwurf zur Um-
setzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen ( Zukunftsinvestitionsgesetz 
NRW) beschließen (ein Referentenentwurf liegt der Verwaltung vor). Der Landtag muss dem Ge-
setzentwurf anschließend zustimmen. Allerdings hat sich die Landesregierung bereits mit den 
kommunalen Spitzenverbänden in NRW auf die Modalitäten für die Weiterleitung der Bundesför-
dermittel verständigt. Für den Bereich Bildungsinfrastruktur stellt das Land den Kommunen insge-
samt 1.384.981.333 € pauschal zur Verfügung. Für den Bereich Infrastruktur werden insgesamt 
995.605.333 € bereitgestellt. Hiervon werden vorab 170.000.000 € für Investitionen in Kranken-
häusern in Abzug gebracht. Die verbleibenden 825.605.333 € werden pauschal auf die Städte und 
Gemeinden verteilt. 
 
 
Zu den einzelnen Beschlusspunkten 
 
Zu Beschlusspunkt 1 (Förderumfang und Förderzweck) 
 
Der auf die Stadt Münster entfallende Anteil im Bereich Bildung beträgt 25.394.083 € . Im Bereich 
Infrastruktur stehen der Stadt 5.804.035 €  zur Verfügung, so dass eine Gesamtsumme von 
31.198.118 € nach Münster fließen kann (= maximale  Antrags- bzw. Abrufsumme). Die Fördermit-
tel für die Bereiche Bildung und Infrastruktur sind hinsichtlich ihrer Größenordnung (25,4 Mio. € 
bzw. 5,8 Mio. €) vom Land festgesetzt. 
 
Das Land NRW plant für die Weitergabe der Bundesfördermittel einen einfachen Weg über mehre-
re Pauschalen (Schul-/Bildungs- und Investitionspauschale) bzw. über Schlüsselzuweisungen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2 
 
Beschlusspunkt 2.1 (Förderbereiche) 
 
Die unter Beschlusspunkt 2.1 genannten Teilbereiche umfassen alle kommunal relevanten Berei-
che. Wie bereits oben dargestellt, sind im Bere ich Bildung die Teilbereiche Hochschulen und For-
schung (wegen der Zuständigkeit des Landes NRW) ausgenommen worden. Im Bereich Infrastruk-
tur ist der Teilbereich der Krankenhäuser  nicht mit aufgenommen worden, weil das Land NRW 
über den Gesetzentwurf zum Zukunftsinvestitionsgesetz NRW bereits einen Vorabbetrag von 
170.000.000 € für die Krankenhäuser reserviert hat.  
 
Beschlusspunkt 2.2 (bekannte Grundprämissen und noch offene Fragen) 
 
Der Beschlusspunkt 2.2 ist aufgenommen worden, weil die Verwaltung bislang noch keine ausrei-
chenden Kenntnisse über verschiedene Details hinsichtlich der Umsetzung des Bundeskonjunk-
turpakets II hat. Insbesondere die Frage, was der Bundesgesetzgeber unter dem Begriff „Investiti-
on“ versteht, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Im Zukunftsinvestitionsgesetz des Bun-
des wird lediglich von „Investitionen“ (z. B. § 1) gesprochen, und die Förderbereiche werden stich-
wortartig benannt (§ 3). Darüber hinaus enthalten das Gesetz und auch die mit dem Gesetz in 
Verbindung stehende Verwaltungsvereinbarung keine Präzisierungen.  
 
V/0137/2009

- 6 - 
Auch die Frage der „Zusätzlichkeit“ von Investitionen ist bislang noch nicht präzise dargestellt.
Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes werden Fördermittel nur für zusätzliche Investi-
tionen gewährt (§ 3 a Abs. 1). Die Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen muss sowohl vorha-
benbezogen als auch in Bezug auf die Summe der konsolidierten Investitionsausgaben des jewei-
ligen Landes einschließlich Kommunen gegeben sein (§ 3 a Abs. 2 Zukunftsinvestitionsgesetz). In 
der Gesetzesbegründung wird zwar näher erläutert, dass unter „vorhabenbezogen“ die Finanzie-
rung eines Vorhabens gemeint ist, das noch nicht durch einen beschlossenen und in Kraft getrete-
nen Haushaltsplan gesichert ist. Allerdings ist damit die Frage der Veranschlagung in der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht beantwortet. 
 
 
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Bundesländern gibt zwar nähere Erläuterungen 
zum Thema Zusätzlichkeit von Investitionen, aber abschließend wird dieser Bereich auch hier nicht 
geregelt. Neben dem bereits erwähnten Aspekt, dass die Finanzierung eines Investitionsvorha-
bens noch nicht durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushalt gesichert sein darf (§ 
4 Abs. 1, Satz 3 und 4 Verwaltungsvereinbarung), wird die Frage der Zusätzlichkeit in § 5 Abs. 1 
der Verwaltungsvereinbarung dargestellt. Danach soll von den Bundesländern über Berichte die 
Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahme anhand der Investitionssumme dargelegt werden. Ge-
messen wird dies für den Zeitraum (nicht für jedes einzelne Jahr) von 2009 bis 2011 anhand der 
konsolidiert von Ländern und Kommunen für Investitionen verausgabten Beträge des Zeitraums 
2006 bis 2008. Ist die gemeinsame Investitionssumme von Land und Kommunen 2009 bis 2011 
(zumindest um die Bundesfördermittel) höher als 2006 bis 2008, ist das Kriterium „Zusätzlichkeit“ 
für den Bund erfüllt. Beim Vergleich dieser Investitionszeiträume sollen Sondereffekte der Jahre 
2006 bis 2008 berücksichtigt, d. h. in Abzug gebracht werden, z. B. größere Einzelinvestitionen in 
diesen Jahren. Eine abschließende Auflistung dieser Sondereffekte existiert aber nicht.  
 
Schließlich ordnet § 5 Abs. 3 Verwaltungsvereinbarung an, dass die Länder die Zusätzlichkeit der
Maßnahmen ihrer Kommunen „entsprechend“ überprüfen und dies landesweit gegenüber dem
Bund ebenfalls in dem geforderten Bericht bestätigen. Offen ist hier noch die Frage, ob sich diese
Regelung auf die kommunale Ebene im Ganzen oder auf jede einzelne Kommune bezieht. Dann
müsste jede einzelne Kommune nachweisen, dass sie in den Jahren 2009 bis 2011 in Summe
mehr investiert hat als in den Jahren 2006 bis 2008.  Anhand der nachfolgenden Übersicht lässt
sich ablesen, dass nach bisherigem Stand davon auszugehen ist, dass in Münster die Investitions-
summe der Jahre 2009 bis 2011 höher ausfällt als in den Jahren 2006 bis 2008. 
 
 
 
 
 
 
 
Tabelle 1: Investitionen in der Stadt Münster 
 
2006 
(€) 
55.443.900
2007 
(€) 
29.812.567
2008 
(€) 
62.510.773
2009 
(€) 
63.766.910
2010 
(€) 
55.169.760
2011 
(€) 
37.135.920      
147.767.240 156.072.590
 
Hinweise: Die Jahre 2006 bis 2008 stellen Rechnungsergebnisse dar, die Jahre 2009 bis 2011 entsprechen dem Haushaltsplanentwurf  
2009. Lokales Konjunkturprogramm und Bundesfö rdermittel sind noch nicht berücksichtigt. Mögliche Sondereffekte in den Jahren 20 06 
bis 2008 sind hier noch nicht in Abzug gebracht worden. 
 
Der Entwurf des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt beim Inves-
titionsbegriff Bezug auf die Bundeshaushaltsordnung. Im Ergebnis läuft diese Definition nach Aus-
kunft der kommunalen Spitzenverbände darauf hinaus, dass alle Auszahlungen für bauliche Maß-
nahmen mit einem Volumen von mehr als 20.000 € und alle Auszahlungen für Sachanschaffungen 
mit einem Volumen von mehr als 5.000 € als Investition im Sinne des Zukunftsinvestitionsgesetzes 
NRW gewertet werden können. 
 
Beschlusspunkt 2.3 (schnelle Umsetzungsanforderungen) 
 
Beschlusspunkt 2.3 bezieht sich auf die Forderung des Bundes im Zukunftsinvestitionsgesetz, wo-
nach die Fördermittel mindestens zur Hälfte bis zum 31.12.2009  abgerufen sein sollen (§ 1 Abs. 2 
Zukunftsinvestitionsgesetz). Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Maßnahmen ausgewählt, 
V/0137/2009

- 7 - 
die zu einem großen Teil entweder möglichst vollständig im Jahr 2009 umgesetzt werden können 
oder zumindest in diesem Jahr begonnen werden können. Bei der Aufnahme der Maßnahmen in 
den Maßnahmenkatalog war also insbesondere darauf zu achten, dass möglichst mindestens 
50 Prozent des gesamten Finanzvolumens von 31,2 Mio. € im Jahr 2009 abfließen kann. 
 
Die Verwaltung unternimmt hohe Anstrengungen, um die für das Jahr 2009 vorgeschlagenen 
Maßnahmen auch tatsächlich 2009 umsetzen zu können. Es muss jedoch offen bleiben, inwieweit 
dies aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufes und der darauf aufbauenden Vergabe- und 
Realisierungsphasen auch tatsächlich vollst ändig gelingen kann. Viele Maßnahmen in den Schul-
gebäuden werden auch außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt werden müssen. 
 
Es kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich das aktuell vorhandene Preisgefüge an-
gesichts der weiteren konjunkturellen Entwicklung, aber auch aufgrund der flächig einsetzenden 
Konjunkturstützungsmaßnahmen verändern kann. Gegebenenfalls müssten Anpassungen der 
geschätzten Investitionssummen an die Veränderung des Preisgefüges vorgenommen werden. 
 
 
Beschlusspunkt 2.4 (1000-Schulen-Programm) 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 der Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten für 
Verpflegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mittagspause an 21 städt. weiterführenden 
Schulen zugestimmt. Aufgrund der Vorgabe des Landes, dass die Fördermittel zu je 50 Prozent in 
den Jahren 2009 und 2010 bereitgestellt werden, wurden die Maßnahmen in 2 Prioritäten einge-
stuft. Schon bei der Beantragung der Fördermittel wurde die Bezirksregierung um Prüfung gebe-
ten, ob mehr Maßnahmen in 2009 gefördert oder aber ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt 
werden kann. 
 
Die Bezirksregierung hat inzwischen mitgeteilt, dass die beantragten Fördermittel nicht in voller 
Höhe bewilligt werden können. Es wurde aber in Aussicht gestellt, dass für alle zu fördernden 
Maßnahmen ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmig t werden kann. Es ist beabsichtigt, davon 
Gebrauch zu machen, sodass die Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können (siehe auch 
die Erläuterungen auf Seite 13 zu dem Punkt „Entfallene Landesfördermittel Ganztagsoffensive“). 
 
 
Beschlusspunkt 2.5 (Rückkopplung zum Städtetag zu den offenen Fragen) 
 
Unter Beschlusspunkt 2.5 wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in den zurückliegenden 
Tagen und Wochen versucht hat, die bereits dargestellten Problembereiche (z. B. Definition des 
Investitionsbegriffs, Förderfähigkeit, Zusätzlichkeit einer Investitionsmaßnahme, etc.) weiter zu 
präzisieren. Die Verwaltung stand hierzu in engem Kontakt zum Deutschen Städtetag bzw. zum 
Städtetag NRW. An den Städtetag sind verschiedene Problembereiche und ein umfangreicher 
Fragenkatalog herangetragen worden, den der Städtetag zurzeit noch (vor allem) auf Landesebe-
ne in NRW zu klären versucht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Maß-
nahmen als nicht förderfähig erweisen. Wenn der Verwaltung hierzu nähere Hinweise vorliegen, 
werden diese – gegebenenfalls in Form einer Ergänzungsvorlage – den parlamentarischen Gre-
mien zur Kenntnis gegeben. 
 
Darüber hinaus hat die Verwaltung gegenüber dem Städtetag NRW Sondereffekte für die 2006 bis 
2008 in Münster getätigten Investitionen benannt. Wie bereits oben in der Begründung unter Be-
schlusspunkt 2.2 dargestellt, können bestimmte Sondereffekte (z. B. größere Einzelinvestitionen) 
beim Vergleich mit den Jahren 2009 bis 2011 berücksichtigt und abgezogen werden, was die Erfül-
lung des Kriteriums „Zusätzlichkeit“ erleichtert. Ein wesentlicher Aspekt ist hier beispielsweise die 
Umstellung des Rechnungswesens auf das ‚Neue Kommunale Finanzmanagement’ (dadurch be-
dingt anderer Investitionsbegriff). Darüber hinaus hat die Verwaltung die größeren Investitionen im 
Bäderbereich, die Investitionen im Zusammenhang mit dem Sturm ‚Kyrill’, die Ausbaukosten für 
den Albersloher Weg und den Bau des Friedhofs Angelmodde als Sondereffekte benannt. 
V/0137/2009

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Beschlusspunkt 2.6 (Vereinfachungen des Vergaberechts) 
 
Der Beschlusspunkt 2.6 verweist auf die zeitlich befristeten Vereinfachungen des Vergaberechts, 
die von Bund und Land Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II vor-
genommen worden sind. Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand 
und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, 
Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr in Nord-
rhein-Westfalen vom 3. Februar 2009 sieht Folgendes vor: 
 
- Vergaben nach Abschnitt 1 der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) 
Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer können 
die Vergabestellen wahlweise eine Freihändige Vergabe oder eine Beschränkte Ausschreibung  
durchführen. 
 
- Vergaben nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) 
Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer können 
die Vergabestellen eine Freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem vorab geschätzten Auf-
tragswert in Höhe von 1.000.000 €  ohne Umsatzsteuer können die Vergabestellen eine Be-
schränkte Ausschreibung durchführen. 
 
Die Verwaltung hat die Veränderungen in der Vorlage Nr. V/0152/2009 dargestellt. 
 
Beschlusspunkt 2.7 (Anschreiben, Anregungen und Anträge zu den Bundesfördermitteln) 
 
In den zurückliegenden Wochen sind mehrere Anschreiben, Anregungen und Anträge bei der 
Verwaltung eingegangen, die auf die Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregie-
rung Bezug nehmen. 
 
Die Verwaltung leitet die eingehenden Anschreiben, Anregungen und Anträge zeitnah an die Frak-
tionen zur Kenntnis weiter. Der Übersichtlichkeit halber sind die Anschreiben, Anregungen und 
Anträge in der Anlage 2.1  tabellarisch dargestellt und mit einer Einschätzung der Verwaltung hin-
sichtlich ihrer Realisierbarkeit bzw. mit dem Hinweis auf Übernahme in die Maßnahmenliste verse-
hen. 
 
Auch von den Schulen  liegt eine Reihe von Anfragen vor. Das Amt für Schule und Weiterbildung 
fragt regelmäßig zu Jahresbeginn ohnehin die Bedarfe ab. Auf diese reguläre Anfrage haben sich 
bislang noch nicht alle Schulen zurückgemeldet. Die Rückmeldungen sind in der Anlage 2.2 sum-
marisch dargestellt. Darüber hinaus haben sich Schulen anlässlich des Konjunkturprogramms an 
die Verwaltung gewandt, dies aber auch nur teilweise in schriftlicher Form. Diese Anfragen sind 
ebenfalls in der Anlage aufgeführt. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3 
 
Beschlusspunkt 3.1 (Förderbudget im Bereich Bildung) 
 
Für den Teilbereich Bildung sieht der Beschlusspunkt 3.1 eine Aufteilung auf die Einrichtungen der 
frühkindlichen Infrastruktur und auf schulische / sonstige Bildungsinfrastruktur vor. 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen weist in seinem Gesetzentwurf zum Zukunftsinvestitionsgesetz
darauf hin, dass – wie die Kommunen – auch die anderen Träger (freie Träger, Träger von Ersatz-
schulen, etc.) einen Eigenanteil zu erbringen haben, wenn Investitionsmaßnahmen gefördert wer-
den sollen. Nach § 8 des Gesetzentwurfs ergeben sich die förderungsfähigen Kosten aus der Dif-
ferenz zwischen den Gesamtkosten der Maßnahmen und dem Eigenanteil des anderen Trägers. 
Die Höhe des Eigenanteils des anderen Trägers soll nach dem Gesetzentwurf mindestens der des 
kommunalen Eigenanteils, also 12,5 Prozent entsprechen. 
 
V/0137/2009

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Beschlusspunkt 3.2 (Förderbudget im Bereich Infrastruktur) 
 
Im Beschlu
sspunkt 3.2 schlägt die Verwaltung eine Aufteilung der Fördermittel auf die Bereiche 
Altbausanierung / Städtebau und sonstige Infrastrukturinvestitionen vor. Auch der Begriff der sons-
tigen Infrastrukturinvestitionen ist noch nicht hinreichend präzisiert . Die Verwaltung fasst darunter 
die Bereiche Feuerwehrinfrastruktur, Kulturinfrastruktur, Sportinfrastruktur und Spielplatzinfrastruk-
tur. 
 
Die Beschlusspunkte 3.1 und 3.2  zusammen genommen
, ergibt sich hinsichtlich der Verteilung 
der Fördermittel folgendes Bild: 
 
Tabelle 2: Aufteilung der Bundesfördermittel 
 
Bereich Bildung (energetische, energieorientierte und energierelevante Maßnahmen) 
1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 4.000.000 
darunter  
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 3.000.000 
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrich- 1.000.000 
tungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget 
2) Schulinfrastruktur 21.400.000 
darunter  
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 4.800.000 
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Be- 7.600.000 
schaffungen 
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 3.100.000 
d) Fördermittel für Ersatzschulen 2.900.000 
e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen = Teil- 3.000.000 
budget 
SUMME Bereich Bildung 25.400.000 
 
Bereich Infrastruktur 
1) Feuerwehrinfrastruktur 400.000 
2) Kulturinfrastruktur 1.750.000 
3) Sportinfrastruktur 2.450.000 
4) Infrastruktur für Kinder 400.000 
5) Altbausanierung und Städtebau 800.000 
SUMME Bereich Infrastruktur 5.800.000 
 
Hinweis: Die Fördermittel für die Bereiche Bildung und Infrastruktur sind hinsichtlich ihrer Größenordnung (25,4 Mio. Euro bzw.  5,8 Mio. 
Euro) vom Land festgesetzt. Eine Umschichtung wäre nur innerhalb der jeweiligen Bereiche möglich. 
 
 
Beschlusspunkt 3.3 (Einzelfördermaßnahmen und Bildung von Teilbudgets) 
 
Beschlussp
unkt 3.3 nimmt Bezug auf Anlage 1. Hier sind die Einzelmaßnahmen und Teilbudgets – 
gegliedert nach der oben dargestellten Tabelle 2 – abgebildet. Um die Maßnahmen möglichst zeit-
nah umzusetzen und um damit eine schnelle Konjunktur stimulierende Wirkung zu erzeugen wird 
mit dieser Vorlage zeitgleich der Baubeschluss für die Einzelmaßnahmen und die Teilbudgets ge-
fasst. 
 
Für die be
zirklichen Maßnahmen werden parallel zu  dieser Vorlage die notwendigen Beschlüsse 
mit separaten Vorlagen an die zuständigen Bezirksvertretungen eingeholt. 
 
Einzelmaßnahmen im Bereich Bildung (die nachfolgende Nummerierung entspricht der Numme-
rierung in der Tabelle 2): 
 
V/0137/2009

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1) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 
 
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 
 
Die Einzelmaßnahmen für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur  sowohl in freier als 
auch in städtischer Trägerschaft werden in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Jugendein-
richtungen geplant, die einen dringenden Ausbaubedarf beim Raumprogramm und dringen-
de Sanierungsbedarfe haben. 
 
Der Sanierungsbedarf steht im Zusammenhang mit dem jeweiligen Allgemeinzustand der 
Einrichtungen. Der Ausbau des Raumprogramms ist erforderlich, damit die Einrichtungen 
den Vorgaben des Landesjugendamtes für die Betriebserlaubnis entsprechen. Andernfalls 
kann den Einrichtungen eine Betriebserlaubnis – insbesondere für den u3-Betrieb – nicht er-
teilt werden. 
 
Bei der Priorisierung der Maßnahmen sind die nachfolgenden Kriterien angelegt worden: 
- Dringender Sanierungsbedarf, 
- dringender Raumanpassungsbedarf im Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis gemäß 
den Vorgaben des Landesjugendamtes, 
- u3-Bedarf im Einzugsgebiet (Wohnbereich) und  
- demografische Nachhaltigkeit der Maßnahme (mittel- bis langfristige Absicherung der 
Maßnahme durch den Träger im Zusammenhang mit den Betriebskosten der Einrichtung). 
 
Bei den Einrichtungen, die in der Anlage 1 nicht genannt worden sind und für die ein u3-
Ausbau geplant ist, können die dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des städtischen 
u3-Ausbau-Programms unter Inanspruchnahme der u3-Investitionsmittel des Landes NRW 
getätigt werden. 
 
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit  sind im Jahr 2009   500.000 € Bundesfördermittel 
vorgesehen. Der Mittelbedarf im Jahr 2009 verteilt sich mit 317.088 € auf Maßnahmen freier 
Träger und mit 182.000 € auf städtische Träger. 
 
Aus Mitteln des Landes oder des Bundes sowie auch kommunal sind bislang keine investi-
ven Mittel für die Instandsetzung von Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgesehen. 
 
Folgende Kriterien sind bei der Auswahl der Maßnahmen zugrunde gelegt worden: 
- Doppelnutzung der Räume durch unterschiedliche Nutzergruppen und Angebote, 
- dringender Sanierungsbedarf der Einrichtungen vor allem in Hinblick auf sanitäre Anlagen 
und mögliche gesundheitsschädigende Faktoren und 
- demografische Nachhaltigkeit der Maßnahm e aufgrund der Bevölkerungsentwicklungs-
prognose und den Beschlüssen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. 
 
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrichtungen (inkl. freie Träger) 
 
Analog zu der unter 1 a) geschilderten Vorgehensweise soll auch das Teilbudget für Kinder-
tageseinrichtungen und Jugendeinrichtungen von 1 Mio. € auf die unterschiedlichen Einrich-
tungen verteilt werden. 
 
2) Schulinfrastruktur 
 
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 
 
Bei den vorgeschlagenen Gesamtsanierungsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen 
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infrastrukturstandorte benötigt werden, die aller-
dings durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ ho-
hen Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen ohnehin in den nächsten Jahren 
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen wären (= Nachhaltigkeit 
V/0137/2009

- 11 - 
auch unter Konsolidierungsaspekten). Die zur Sanierung vorgeschlagenen Schulen weisen 
in ihrer Gebäudegruppe erhöhte spezifische Wä rmeverbräuche im Bereich von 125 - 165 
kWh/m² auf. Technische Maßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung und der Regelung 
der Heizungsanlagen sind weitgehend ausgeschöpft. Nur eine energetische Optimierung der 
Gebäudehülle kann den Energieverbrauch nachhaltig reduzieren. Zu diesen energetischen 
Sanierungsmaßnahmen zählen Fenstererneuerungen, Dämmung von Fassaden, Dämmung 
der Brüstungsbereiche sowie auch Dämmung von Sockelelementen und Kriechkellerdecken. 
 
Die Umsetzung dieser Investitionen erfolgen mit der Zielsetzung, die zukünftigen Aufwen-
dungen zu reduzieren und insbesondere die Energieverbrauchswerte durch geeignete Maß-
nahmen an der Gebäudehülle deutlich zu senken. Es wird angestrebt, einen Zielwert für den 
Wärmeverbrauch von ca. 70 kWh/m² im Jahr zu erreichen. Notwendige Instandhaltungs-
maßnahmen am Standort werden begleitend zur energetischen Sanierung umgesetzt. 
 
- Michaelschule Gievenbeck 
 
Die Michaelschule weist derzeit einen dur chschnittlichen Energieverbrauch (2005-2007) 
von jährlich 151 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden 
ähnlicher Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudestruktur und des bereits guten techni-
schen Standards der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des Energieverbrauches auf ca. 
70 kWh/m² mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie 
die Erneuerung von einfachverglasten Fenstern in den Flurbereichen, sind Maßnahmen, 
die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich wären. 
 
- Grundschule Kinderhaus West 
 
Die Grundschule Kinderhaus West weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch 
(2005-2007) von jährlich 122 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von 
Schulgebäuden ähnlicher Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudestruktur und des be-
reits guten technischen Standards der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des Energie-
verbrauches auf ca. 70 kWh/m² mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil 
der Maßnahmen, wie die Erneuerung von einfachverglasten Fenstern, sind Maßnahmen, 
die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich wären. 
 
- Idaschule 
 
Die Idaschule weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch (2005-2007) von 
jährlich 148 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden ähn-
licher Nutzung und Größe. Aufgrund des bereits guten technischen Standards der Wärme-
verteilung sowie der Versorgung mit Fernwärme ist eine Absenkung des Energieverbrau-
ches auf ca. 70 kWh/m² mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maß-
nahmen, wie die Erneuerung des unzureichend gedämmten Flachdaches, sind Maßnah-
men, die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich wären. 
 
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen 
 
- Abendrealschule / Abendgymnasium / Ketteler-Berufskolleg 
 
Zur Verbesserung der Situation der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Will-
helm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs sind Mittel in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. € 
aus dem Konjunkturprogramm vorgesehen. Di e Verwaltung wird einen Umsetzungsvor-
schlag erarbeiten und dem Rat noch in der laufenden Legislaturperiode zur Entscheidung 
vorlegen. 
 
Die im lokalen Konjunkturstützungsprogramm (vgl. Vorlage Nr. V/0020/2009) für das Jahr 
2010 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen werden in die Überlegungen einbezogen. 
V/0137/2009

- 12 - 
- Mobiliar/ Ausstattung in städt. Schulen und Sanierung von Fachräumen 
 
Nicht nur die Schulgebäude selbst, sondern auch die Ausstattungen sind inzwischen in die 
Jahre gekommen. Mit den jährlich zur Verfügung stehenden laufenden Haushaltsmitteln 
kann nur auf die dringendsten Bedarfe reagiert werden.  
 
Mobiliar 
 
Es besteht ein erheblicher zusätzlicher Bedarf, da ein Großteil des Mobiliars in den Schulen 
veraltet ist. Dies betrifft sowohl die Schülertische und -stühle, Klassenschränke und Tafeln 
als auch die Ausstattung vieler Lehrerzimmer. 
 
Fachraumeinrichtungen 
 
Die Fachraumeinrichtungen vieler Schulen stammen noch aus der Zeit der Errichtung der 
Schulgebäude. Es besteht ein erheblicher Bedarf zur Erneuerung und Modernisierung der 
Fachräume. In vielen Schulen sind im naturwissenschaftlichen Bereich noch die früher übli-
chen Hörsäle vorhanden, in denen kein richtlinienkonformer Unterricht mit Schülerversu-
chen erteilt werden kann.  
 
Neue Technologien Berufskollegs 
 
In den vergangenen Jahren wurden in den Berufskollegs viele erforderliche Fachräume 
eingerichtet. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel reichen bei weitem nicht aus, um 
die erforderlichen Ersatzbeschaffungen zu tätigen. Der Standard gemäß Medienentwick-
lungsplan kann bei den Berufskollegs nicht eingehalten werden. Es besteht ein dringender 
Bedarf an Reinvestitionen für abgeschriebene Hardware. 
 
Volkshochschule 
 
Nicht nur für die städt. Schulen, sondern auch für die Volkshochschule, besteht ein zusätz-
licher Investitionsbedarf. Z. B. sind Ersatzbeschaffungen von Mobiliar, die Anpassung der 
DV-Verkabelung an den technischen Standard, die Anschaffung von elektronischen Dis-
plays für die Wegweisung zu den Unterrichtsräumen, Anstriche und die Erneuerung des 
Fußbodens der Gymnastikhalle erforderlich. 
 
 
- Maßnahmen im Bereich OGTS 
 
In den Jahren 2003, 2005 und 2006 sind 39 Grundschulen und 3 Förderschulen in Offene 
Ganztagsschulen umgewandelt worden.  
 
Der Rat hat festgelegt, dass für die Offenen Ganztagsschulen jeweils eine Küche und ein 
Speiseraum sowie pro eingerichteter Gruppe ein Betreuungsraum vorzuhalten sind. Bei der 
Umwandlung der Schulen sind diese Räumlichkei ten für die seinerzeit erwarteten Grup-
penzahlen hergerichtet worden. Das Investitionsvolumen betrug rd. 8,7 Mio. €. Aus dem 
‚Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung’ (IZBB-Programm) des Bundes wur-
den Fördermittel in Höhe von 6.670.000 € bewilligt. 
 
In der Zwischenzeit wurden an vielen Schulen aufgrund der großen Nachfrage weitere 
Gruppen gebildet. Zum kommenden Schuljahr werden nach den ersten Abfragen 20 weite-
re Gruppen zu bilden sein. Deshalb ist es dringend erforderlich, an den verschiedenen 
Schulen die räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung der Gruppen zu schaffen und 
zusätzliche Betreuungsräume herzurichten. 
 
Darüber hinaus ist beabsichtigt, 3 weitere Schulen zum kommenden Schuljahr in offene 
Ganztagsschulen umzuwandeln. An diesen Schulen müssen die Voraussetzungen für die 
V/0137/2009

- 13 - 
Ganztagsangebote geschaffen und neben Betreuungsräumen auch Küchen- und Speise-
räume eingerichtet werden. 
 
Die Investitionsmittel sind für die Herrichtung und Ausstattung bzw. in Einzelfällen die 
Schaffung zusätzlicher Betreuungsräume dringend erforderlich. 
 
 
- ‚Entfallene’ Landesfördermittel Ganztagsoffensive 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 zugestimmt, dass im Rahmen der Ganztags-
offensive des Landes an 21 städt. weiterführenden Schulen geeignete Räumlichkeiten für 
Verpflegung- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mittagspause geschaffen und Anträge 
auf Mitfinanzierung bei der Bezirksregierung gestellt werden.  
Der Rat hat unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Landesregierung die Baube-
schlüsse für die Maßnahmen gefasst. 
 
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 4.624.200 €. Es wurden Landes-
mittel in Höhe von 1.824.500 € aus dem 1.000-Schulen-Programm beantragt. Darüber hin-
aus sind Sportfördermittel in Höhe von 46. 900 € für die Nachführräume am Pascal-
Gymnasium einkalkuliert. 
 
Die Bezirksregierung hat am 12.02.2009 mitgeteilt, dass das 1.000-Schulen-Programm ü-
berzeichnet ist und die beantragten Fördermittel nicht in voller Höhe bewilligt werden kön-
nen. Es wurde nach ersten Berechnungen ein Förderbetrag in Höhe von 1.290.925 € in 
Aussicht gestellt (je rd. 50 % in 2009 und 2010). Dies entspricht einer Mindereinnahme von 
533.575 €.  
 
Die Bezirksregierung hat die Stadt aufgefordert, eine Liste einzureichen, welche Maßnah-
men gefördert und welche zurückgestellt werden sollen. Voraussichtlich müssen 5 bis 6 
Maßnahmen (Gesamtkosten rd. 1,4 Mio. €) zurückgestellt werden. Für diese Maßnahmen 
kann voraussichtlich auch kein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden. 
Laut Mitteilung der Bezirksregierung ist eine Nachbewilligung möglich, sofern bewilligte 
Vorhaben nicht oder zu einem günstigeren Preis realisiert werden.  
 
Die ausfallenden Landesmittel sollen aus dem Konjunkturprogramm ersetzt und alle Maß-
nahmen kurzfristig umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Stadt den vorzeitigen Maß-
nahmebeginn in Anspruch nehmen und einige Maßnahmen vorfinanzieren wird. Außerdem
werden die Maßnahmen, die aus dem 1.000-Schulen-Programm nicht gefördert werden
können (dies sind 5 bis 6 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rd. 1,4 Mio. €)
auch kurzfristig umgesetzt. Dies bedeutet, dass auf eine evtl. später mögliche Nachbewilli-
gung von Fördermitteln aus dem 1000-Schulen-Programm verzichtet wird. 
 
 
 
 
 
- Davertschule 
 
In der Davertschule sind nach Umbau der Umkleiden des Hallenbades nunmehr insgesamt 
13 Unterrichtsräume vorhanden. Nach der Schülerprognose werden die Schüler- und Klas-
senzahlen der Davertschule zunächst bis zum Schuljahr 2011/12 bis hin zur vollen Dreizü-
gigkeit steigen und dann wieder sinken. Für die volle Dreizügigkeit benötigt die Schule 12 
Unterrichts- und 3 Mehrzweckräume. Es ist beabsichtigt, die Schule in eine Offene Ganz-
tagsschule umzuwandeln. Für diesen Zweck sind eine Küche mit Speiseraum sowie pro 
Betreuungsgruppe ein Betreuungsraum erforderlich. Ab 2014/15 werden die Räume im Be-
stand nach der Prognose für den schulischen Bedarf (ohne OGTS) ausreichen. Aus Sicht 
der Verwaltung besteht zusätzlich Erweiterungsbedarf im Kita-Bereich für 3-6-jährige Kin-
der / u3-Kinder. Durch eine Kombilösung 'Kita-OGTS' unter einem Dach könnten hier Syn-
ergien und vor allem Bedarfe für eine Nachnutzung erzielt werden, die im Ergebnis eine 
Baumaßnahme rechtfertigen. 
V/0137/2009

- 14 - 
 
Für die Maßnahme sind insgesamt 1.200.000 € vorgesehen, die sich aus 800.000 € aus 
dem Bereich „Schulinfrastruktur“ (vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 35) und 400.000 € aus dem Bereich 
der „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“ (vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 13) zusammen-
setzen. Im Zuge der weiteren Planung ist zu prüfen, ob die Baumaßnahme durch eine un-
mittelbare bauliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes oder durch die Erstellung ei-
nes eigenständigen Baukörpers auf dem Areal der Davertschule realisiert werden kann. Die 
Verwaltung wird dazu eine separate Entscheidungsvorlage fertigen. 
 
 
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 
 
Im Zuge des lokalen Konjunkturstützungsprogramms (vgl. Vorlage Nr. V/0020/2009) wurden 
bereits Maßnahmen benannt und zur Umsetzung vorgeschlagen, die über die Auflösung von 
Rückstellungen finanziert werden können. Die jetzt in das Programm einfließenden Maß-
nahmen werden aus dem Instandhaltungsprogramm 2010 ff ausgewählt und werden im We-
sentlichen Sanierungsmaßnahmen an WC-Anlagen in Schulen sowie an WC-Anlagen aus 
dem Bereich Kita/Jugend/Bildung beinhalten. 
 
 
d) Fördermittel für Ersatzschulen 
 
Ausdrücklich sind die Mittel des Konjunkturprogramms nicht nur für städtische Schulen, son-
dern auch für Ersatzschulen vorgesehen. Als Verteilungsschlüssel werden die Schülerzahlen 
laut Schulstatistik 2008/2009 zu Grunde gelegt. Danach besuchen insgesamt 52.702 Schüle-
rinnen und Schüler die unterschiedlichsten Schulen in der Stadt Münster (ohne Schulen des 
LWL). Davon besuchen 7.732 Schülerinnen und Schüler nichtstädtische Schulen. Dies ent-
spricht einem Anteil von 14,67 % aller Schülerinnen und Schüler. Bezogen auf die Summe 
der Investitionsmaßnahmen für Schulen (19,9 Mio. €) ergibt dies einen Anteil von 2,9 Mio. € 
für die Ersatzschulen. Im Hinblick auf die Förderbestimmungen zur Mittelverwendung gelten 
die gleichen Regularien wie beim Mitteleinsatz durch die Stadt Münster (siehe oben). Die 
Verwaltung wird nach endgültiger Klärung der Rahmenbedingungen für die Zuwendungen in 
Gesprächen mit den Ersatzschulträgern sowohl die schnelle Verfügbarkeit der Mittel als auch 
die zweckentsprechende Verwendung durch entsprechende Vereinbarungen sicherstellen. 
 
 
e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen 
 
Das Teilbudget im Schulbereich soll sowohl für dringend erforderliche Instandhaltungsmaß-
nahmen zum Abbau des Sanierungsstaus an Schulen als auch für kleine Baumaßnahmen 
zur Funktionsverbesserung (z. B. Akustikmaßnahmen, Umbauten im Bestand) eingesetzt 
werden. Die konkreten Maßnahmen werden zwischen dem Amt für Immobilienmanagement 
und dem Amt für Schule und Weiterbildung a bgestimmt. Die Auswahl der Maßnahmen er-
folgt nach gebäudeübergreifend angewandten Dringlichkeitsgesichtspunkten und unter adä-
quater Berücksichtigung der unterschiedlichen Schulformen. 
 
 
Einzelmaßnahmen im Bereich Infrastruktur: 
 
1) Feuerwehrinfrastruktur 
 
Im Zuge der Datenerhebung zur Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Münster wurde deutlich, 
dass im Süden des Stadtgebietes eine dauerhafte Präsenz der Berufsfeuerwehr erforderlich 
wird. Bevor mittelfristig ein Neubau errichtet wird, soll zunächst eine Gewerbeimmobilie ange-
mietet und für eine Nutzung als Feuerwache umgebaut werden. Die Kosten für einen Umbau 
werden derzeit mit ca. 400.000 € veranschlagt. 
 
V/0137/2009

- 15 - 
2) Kulturinfrastruktur 
 
- Theaterhaus Pumpenhaus 
 
An der rückwärtigen Außenwand des Theaters besteht Handlungsbedarf, um das Eindringen 
von Feuchtigkeit zu vermeiden. Auch die relativ einfach gewählte Konstruktion des Glasan-
baus führt zu Schäden am Gebäude. Somit tritt an mehreren Stellen Wasser in das Gebäude 
ein. Darüber hinaus ist die Energiebilanz außerordentlich negativ. Zur Abwendung dieser 
Schäden sind ca. 100.000 € erforderlich. 
 
- Villa ten Hompel 
 
Zur Substanzverbesserung und -erhaltung wird für die Villa ten Hompel ein Maßnahmenpaket 
vorgeschlagen. Nach 10jähriger Vollnutzung des Gebäudes sind die Maßnahmen dringend er-
forderlich.  
 
- Stadtbücherei: Beschaffung Bücherbus 
 
Das derzeit im Einsatz befindliche Fahrzeug ist 22 Jahre alt und muss in absehbarer Zeit er-
setzt werden. Da es sich um eine Ersatzbeschaffung handelt, entstehen keine neuen Folge-
kosten. 
 
- Stadtmuseum, Erneuerung Beleuchtung 
 
Beim Neubau des Stadtmuseums wurde in vielen Ausstellungsräumen ein abgehängtes direk-
tes und indirektes Beleuchtungssystem montiert. Das vorhandene System kann nur noch 
durch aufwendige Umbauten eingeschränkt genutzt werden. Ersatzteile sind nicht mehr erhält-
lich. Das Beleuchtungskonzept soll durchgängig, insbesondere unter energetischen und die 
Anforderungen der Exponate berücksichtigenden Gesichtspunkten erneuert werden. 
 
Weitergehende Informationen sind in der parallel zu beratenden Vorlage (Nr. V/0110/2009) 
dargestellt. 
 
- Städtische Bühnen, Tonanlage Großes Haus 
 
Unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten besteht bei der Tonanlage im Großen Haus 
der Städtischen Bühnen Münster ein Sanierungsbedarf. Die Erneuerung der Tonanlage trägt 
durch die Verbesserung der Raumakustik zu  einer Qualitätssteigerung der Produktionen und 
damit zur Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Theaterbesucher bei. Darüber hinaus ver-
ringern sich die jährlichen Unterhaltungskosten, da auf Grund des Alters und technischen 
Stands der Anlage ein erheblicher Reparatur- und Nachrüstungsbedarf besteht. 
 
3) Sportinfrastruktur 
 
- Sporthalle Roxel 
 
Die Sporthalle in Roxel ist zur Versorgung des Schul- und Vereinssports notwendig und deckt 
dringende Bedarfe ab. Das Raumprogramm sowie die Qualitäten und Ausbaustandards der im 
Jahr 2005 realisierten Dreifachsporthallen werden auch auf den Standort in Roxel übertragen. 
Vor diesem Hintergrund soll die Sporthalle geplant und realisiert werden. 
 
- Schulsportaußenanlagen, Sanierung 
 
Nahezu alle Schulen verfügen zur standortnahen Versorgung am Schulstandort über einfache 
Schulsportanlagen für die Disziplinen Laufen (Sprint, Weitsprung, Werfen), die aufgrund der 
Einsparsituation in den letzten Jahren nur sehr eingeschränkt unterhalten werden konnten und 
dringend der Sanierung bedürfen (1,27 Mio. € Sanierungsstau). 
V/0137/2009

- 16 - 
4) Infrastruktur für Kinder 
 
Bei der Sanierung der Kinderspielplätze besteht ein erheblicher Sanierungsrückstand. Mit der 
normalen Finanzausstattung wäre es trotz erheblicher Anstrengungen nicht möglich, den Rück-
stau abzubauen. Deshalb sollen 400.000 € für die Sanierung zusätzlicher Kinderspielplätze ein-
gesetzt werden. 
 
5) Altbausanierung und Städtebau 
 
- Förderung Altbausanierung 
 
Das Förderprogramm Altbausanierung ist sow ohl hinsichtlich der Reduzierung der CO 2-
Emissionen als auch bei Förderung der lokalen Beschäftigung ein großer Erfolg. Darauf hat 
der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (Herr Eiling) in einem Schreiben an die 
Stadtverwaltung hingewiesen und im Hinblick auf das Konjunkturprogramm eine Ausweitung 
des Programms angeregt (vgl. Anlage 2.1, lfd. Nr. 8). Diese Anregung hat die Verwaltung auf-
gegriffen und schlägt eine Aufstockung des Programms begrenzt für 2009 / 2010 um 400.000 
€ vor. Auf der Basis der Regelungen des aktuellen Förderprogramms, die seit 2005 gelten, 
könnten damit rund 9,3 Mio. € privater Investitionen angestoßen werden. Rein rechnerisch 
könnten 130 Arbeitskräfte für ein Jahr Beschäftigung finden. Nach den bisherigen Erfahrungen 
werden mit den Aufträgen im Wesentlichen kleine und mittlere Handwerksfirmen der Region 
beauftragt. Durch das Altbauförderprogramm sind bisher rund 8.700 Tonnen CO
2-Emissionen 
vermieden worden. Durch die Ausweitung des Programms wäre eine zusätzliche Einsparung 
von 650 Tonnen CO
2 möglich. 
 
- Umbau und Gestaltung Asche / Alter Steinweg und Julius-Voos-Gasse 
 
Es handelt sich um die funktionale Verbesserung und gestalterische Aufwertung der Asche 
zwischen Alter Steinweg und Mauritzstraße anlässlich der Errichtung des Parkhauses an der 
Mauritzstraße bzw. um die funktionale und gestalterische Aufwertung der Fußwegverbindung 
Julius-Voos-Gasse zwischen Alter Steinweg und Salzstraße. 
 
- Radweg Amelsbürener Straße 
 
Mit der Erschließung des Hansa-Business-Parkes soll auf der Trasse der Ver- bzw. Entsor-
gungsleitungen ein Radweg angelegt werden. Nach Gesprächen mit dem Landesbetrieb Stra-
ßenbau NRW ist die Finanzierung nach den Regeln des Bürgerradwegebaus möglich. Die 
100.000 € decken neben den Anteilen des Landes, der Versorgungsträger und der Stadt für 
die Asphaltdeckschicht den restlichen Anteil ab. 
 
 
Beschlusspunkt 3.4 (Zusätzliche Finanzmittel für Schulen) 
 
Die in Beschlusspunkt 3.4 genannten Mittel in Höhe von 800.000 € sollen allen Schulen  unabhän-
gig vom Konjunkturpaket II des Bundes und damit unabhängig von den Bundesfördermitteln zur 
Verfügung gestellt werden, um den Schulen Gestaltungsspielräume für kleinere Maßnahmen zu 
geben, die über das Konjunkturpaket II des Bundes möglicherweise nicht gefördert würden. 
 
Werden diese Mittel – oder Teile davon – für Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen, ist deren 
Umsetzung in enger Abstimmung mit oder durch  das Amt für Immobilienmanagement vorzuneh-
men. 
 
Haushaltstechnisch wird dazu ein im Jahr  2010 im Teilergebnisplan 0112 „Gebäudemanagement“, 
Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ geplanter Haushaltsansatz für die Bauun-
terhaltung in Höhe von 800.000 Euro auf das Jahr 2009 vorgezogen und im Teilergebnisplan 0301 
„Schulen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusätzlich zur Verfügung ge-
stellt. Die Verwaltung legt dazu ein Veränderungsblatt vor. 
V/0137/2009

- 17 - 
Zu Beschlusspunkt 4 (Verfahren bei größeren strukturrelevanten Investitionen) 
 
Die Verwaltung hat bei der Auswahl der Einzelmaßnahmen auf größere strukturrelevante Investiti-
onen verzichtet. Dies ist vor allem dem Umstand ge schuldet, kurzfristig eine Konjunktur stimulie-
rende Wirkung der Maßnahmen zu erzeugen. 
 
Die bei größeren strukturrelevanten Investitionen notwendigen Planungs- und Entscheidungsvor-
läufe würden dem Ziel, mindestens 50 Prozent der Fördermittel bereits im Jahr 2009 abzurufen, 
entgegenstehen. 
 
Darüber hinaus sind für größere strukturrelevante Investitionen im Schulbereich die Ergebnisse der 
Schulentwicklungsplanung einzubeziehen. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung, die bisherigen Pla-
nungen so zu synchronisieren, dass im Frühjahr 2010 dem neuen Rat entsprechende Beschluss-
vorschläge unterbreitet werden können. 
 
Diese zeitliche Perspektive berücksichtigend, dürfte eine Nutzung von Bundesfördermitteln in die-
sem Bereich nicht darstellbar sein. 
 
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, Haushaltsmittel in einer Größenordnung von 8 
Mio. € für größere strukturrelevante Investitionen im Schulbereich in der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung (2011 und 2012) vorzusehen. Die Verwaltung legt dazu ein Veränderungsblatt 
vor.  
 
Das finanzielle Gesamtvolumen wird insbesondere abhängig sein von den konkreten Ergebnissen 
der Schulentwicklungsplanung, und ist dann entsprechend zu präzisieren. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 5 (Unterrichtung der parlamentarischen Gremien) 
 
Die schnelle Reaktion auf die konjunkturelle Entwicklung sowohl seitens der Verwaltung als auch 
seitens der parlamentarischen Gremien ist ein entscheidendes Kriterium für den damit erhofften 
Konjunktur stimulierenden Effekt. 
 
Angesichts dieses sehr kurzfristigen Umsetzungserfordernisses und eines entsprechenden parla-
mentarischen Beschlusses wird die Verwaltung die in dieser Vorlage noch fehlenden Umsetzungs-
details den parlamentarischen Gremien sach- und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. 
 
Sofern der Verwaltung bis zur geplanten Beschlussfassung des Rates am 25. März 2009 nähere 
Erkenntnisse, beispielsweise hinsichtlich der Fördermodalitäten oder der konkreten Umsetzung, 
vorliegen, werden diese Erkenntnisse im Rahmen einer Ergänzungsvorlage dargestellt. 
 
 
 In Vertretung
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
 
gez.
Dr.Tillmann
Oberbürgermeister
 
 
 
 
Anlagen: 
- Anlage 1: Übersicht über die Einzelmaßnahmen 
- Anlage 2.1: Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge von Dritten (freie Träger, 
Verbände, Privatpersonen, etc.) 
- Anlage 2.2: Übersicht über die Anträge der städt. Schulen 
 
 
  
  
 
 
 
V/0137/2009

V-0137-2009-2_Anlage4.3_Dringlichkeitsentscheidung-Idaschule_Anlage

614 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2 
Synergieeffekte bei energetischer Sanierung 
1
Objektart Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten 
Schule 
Idaschule Vörnste Esch 19 
2010ff 
Erneuerung der ELA Anlage und Teilerneuerung der Beleuchtung 37.000 €
Erneuerung der Kellersohle im Bereich der Theaterwerkstätten 25.000 €
Flachdachsanierung über Klassentrakt einschl. Verbesserung der Wärmedämmung 221.000 €
Kellerwandabdichtung im Verwaltungstrakt zweiter Bauabschnitt 45.000 €
WC Sanierung im Verwaltungstrakt EG + OG, und in der ehem. Kleiderkammer 40.000 €
Summe von Kosten: 368.000 €
 368.000 €

V-0137-2009-2_Anlage4.3_Dringlichkeit-Idaschule

5011 Zeichen

V/0137/2009/2 – Anlage 4.3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gemäß § 60 (2) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an 
der Idaschule in Münster Gremmendorf, Vörnste Esch 19, aus Fördermitteln des 
zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)  
  Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleis tungen  
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. An der Idaschule Gremmendorf, Vörnste Esch 19, wird  eine grundlegende energetische 
Gebäudesanierung einschl. begleitender Instandhaltu ngsmaßnahmen durchgeführt. Die 
Sanierungsmaßnahme soll von einem fachlich versiert en Architekturbüro geplant, 
ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.  
 
2. Den Planungsauftrag für 
 die Architektenleistungen erhält das Architekturbür o Bukowski, 
Münster 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtl ich Investitionskosten in Höhe von 
1.400.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforder lichen Aufwands- bzw. Auszahlungs-
ermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden . Die Finanzierung erfolgt durch die 
Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009). 
 
5.   Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die  
      entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bereitstellt.  
 
 
Begründung 
 
Die Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, a us dem die Stadt Münster eine Summe von 
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten. 
 
In der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermitte l für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen. 
 
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsm aßnahmen handelt es sich um Maßnahmen 
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infras trukturstandorte benötigt werden, die allerdings 
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen 
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen o hnehin in den nächsten Jahren 
Dringlichkeitsentscheidung

V/0137/2009/2 – Anlage 4.3 
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchz uführen wären. Die Umsetzung dieser 
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielset zung, die Sanierungsmaßnahmen und  
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbeson dere die Energieverbrauchswerte durch 
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu  senken. Es wird angestrebt, einen 
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.  
 
 
Zu Punkt 1  
 
Die Idaschule weist derzeit einen durchschnittliche n Energieverbrauch (2005-2007) von jährlich 
148 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem  Wert von Schulgebäuden ähnlicher Nutzung 
und Größe. Aufgrund  des bereits guten technischen Standards der Wärmeverteilung sowie der 
Versorgung mit Fernwärme ist eine Absenkung des Ene rgieverbrauches auf ca. 70 kWh/m² mit 
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Te il der Maßnahmen, wie die Erneuerung des 
unzureichend gedämmten Flachdaches, sind Maßnahmen die  in den nächsten Jahren ohnehin 
erforderlich wären. 
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwen digen Instandhaltungsmaßnahmen am 
Standort werden begleitend zur energetischen Sanier ung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu 
sind in den Gesamtansätzen enthalten. 
 
 
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge 
 
Die erwartete Honorarsumme zu dem Planungsauftrag l iegt unterhalb des Schwellenwertes für ein 
europaweites VOF-Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann. 
 
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben a nderen für die Erbringung von 
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.  
 
Das Architekturbüro Bukowski hat für die Stadt Müns ter zuletzt die Kindertagesstätte Ledgenweg 
in Gievenbeck mit hoher architektonischer Qualität unter dem Aspekt einer energiesparenden 
Bauweise realisiert. Aufgrund der besonderen  Quali tät der Schule erfordert die Sanierung einen 
sensiblen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. D as Büro hat die für das Projekt 
erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.   
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen , um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch 
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und da mit eine Beeinträchtigung der Nutzung 
möglichst gering zu halten.  
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung s oll mit der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Münster Südost am 17.03.09 eingeholt werden. 
 
Münster, den 
 
 
gez.  gez. 
Markus Lewe                                                    Reiner Borchert           
Bezirksbürgermeister                                    Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen/GA L 
 
 
Anlage 1: 
 Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen

V-0137-2009-2_Anlage4.2_Dringlichkeitsentscheidung-Michaelschule_Anlage

662 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2 
Synergieeffekte bei energetischer Sanierung 
1
Objektart Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten 
Schule 
Michaelschule Appelbreistiege 40 
2010ff 
x Erneuerungsanstrich Fenster am langen Klassentrakt und Erweiterungsbau 30.000 €
x Sanierung Flachdach des Umkleidetraktes und Verbindungsganges der Turnhalle 2 60.000 €
Dusch-, WC- und Umkleidesanierung in der Sporthalle 2 85.000 €
Erneuerung der Holzfenster im Neubau 190.000 €
Sanierung der Glasbausteinwand und der Oberlichter einschl. Betonsanierung 100.000 €
WC- und Umkleidesanierung in der Sporthalle 1 40.000 €
Summe von Kosten: 505.000 €
505.000 €

V-0137-2009-2_Anlage3.2_Dringlichkeitsentscheidung-Sporthalle-Roxel

4586 Zeichen

V/0137/2009/2 – Anlage 3.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gemäß § 60 (1)  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Dr eifachsporthalle in Roxel  / 
Beauftragung der Architektenleistung  
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Stadt Münster errichtet auf dem in den Anlag en 1 und 2 gekennzeichneten städtischen 
Grundstück in Roxel, Tilbecker Straße, eine Dreifachsporthalle mit Tribünenanlage. 
Hierfür wird das in Anlage 3 aufgeführte Raumprogramm zugrunde gelegt. 
Die Qualitäten und Ausbaustandards werden analog de n im Jahr 2005 realisierten 
Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Albachten vorgesehen. 
 
2. Den Planungsauftrag  
2.1 für die Architektenleistungen erhält das Archit ekturbüro Behla, Buckebrede & Pohl aus 
Münster; 
2.2 für die Leistungen zur Tragwerksplanung erhält das Ingenieurbüro gantert + wiemeler 
Ingenieurplanung aus Münster; 
2.3 für die Leistungen zur Planung der technischen Ausrüstung erhält das Ingenieurbüro  
 Fröhling + Köddermann aus Münster. 
 
3. Die Bauleistungen werden für die Vergabe an eine n Generalunternehmer ausgeschrieben. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtl ich Investitionskosten in Höhe von 
3.000.000 € entstehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
5. Die erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungserm ächtigungen werden außerplanmäßig 
bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des 
Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009). 
 
 
Begründung 
 
Der Neubau der Sporthalle in Roxel soll aus Mitteln des Konjunkturstützungsprogramms des 
Bundes finanziert und auf der dafür auf dem Sportgelände, Tilbecker Straße, bereits 
vorgehaltenen Fläche realisiert werden. Da bis Ende dieses Jahres bereits wesentliche Teile der 
Dringlichkeitsentscheidung

V/0137/2009/2 – Anlage 3.2 
Fördergelder verausgabt sein sollen, ist es unumgänglich, sofort mit den bauvorbereitenden 
Arbeiten zu beginnen und dafür den Auftrag für die Planung der Sporthalle zu vergeben. 
 
Zu Punkt 1 – Bedarf / Raumprogramm 
 
Die Sporthalle in Roxel wird künftig sowohl durch d en Vereins- als auch durch den Schulsport 
genutzt. (s. Anlage 4 – Bericht zur Sportstättensituation im Stadtteil Roxel). 
Das Raumprogramm sowie die Qualitäten und Ausbausta ndards der im Jahr 2005 realisierten 
Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Alb achten werden auf den Standort in Roxel 
übertragen. Vor diesem Hintergrund soll die Sportha lle auf der gleichen Basis geplant und 
realisiert werden. 
 
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge 
 
Die erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträg en liegen unterhalb des Schwellenwertes 
für ein europaweites VOF-Vergabeverfahren, sodass eine Direktbeauftragung erfolgen kann. 
Das vorgeschlagene Architekturbüro Behla, Buckebred e & Pohl aus Münster verfügt über eine 
große Erfahrung im Bereich des Sporthallenbaues. Fü r die Stadt Münster hat das Büro die 
Architektenleistungen für die 1986 fertig gestellte Großsporthalle Berg-Fidel erbracht.  
Die für die Tragwerksplanung bzw. Planung der techn ischen Ausrüstung vorgeschlagenen Büros 
sind der Stadt Münster als zuverlässig und leistungsfähig bekannt. 
 
Zu Punkt 3 – Generalunternehmerausschreibung 
 
Es ist beabsichtigt die Bauleistungen in Form einer  Generalunternehmerausschreibung nach 
Veröffentlichung zu vergeben. Hierzu sollen die Lei stungen in einer Funktionalausschreibung und 
durch die Vorgabe von Leitdetails beschrieben werde n. Die Einhaltung der städtischen Standards 
ist dabei zu berücksichtigen. 
 
Bewerbungen : 
 
Bisher sind bereits konkrete Bewerbungen für die Er stellung der Sporthalle eingegangen. Die 
Bewerber werden über das Verfahren in geeigneter Weise informiert.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Ziel ist es, umgehend mit der Planung zu beginnen, um möglichst frühzeitig in die Realisierung 
(Ausschüttung der Fördermittel) einsteigen und eine Inbetriebnahme erreichen zu können.  
 
 
 
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung des Rates am 
25.03.09 eingeholt werden. 
 
Münster, den 12.03.2009 
 
 
gez.  gez. 
Berthold Tillmann                                                     Wolfgang Heuer 
Oberbürgermeister                                                 Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfr aktion 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Standort-Übersichtskarte M 1:5000 
Anlage 2 – Standort-Lageplan M1:1000 
Anlage 3 – Raumprogramm 
Anlage 4 – Bericht zur Sportstättensituation im Stadtteil Roxel

V-0137-2009-2_Anlage3.2_Dringlichkeitsentscheidung-Sporthalle-Roxel_Anlage2

125 Zeichen

Sportplatz

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Stadt Münster M. 1:1000
Vermessungs- und Katasteramt 3398744 5758816 16.02.2009

V-0137-2009-2_Anlage1.2_Teil2

6785 Zeichen

Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. Nr. 2e) V/0137/2009/2 - Anlage 1.2 
Standortnr. Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten 
Instandsetzungsprogramm 
446 Adolph-Kolping-Schule-3 (446) Kaiser-Wilhelm-Ring  1 Erneuerung von Oberböden in den Klassenräumen 61.000 KP 2 Instandsetzung 
131 Aegidii-Ludgeri-Schule Breite Gasse 3 (131), Breite Gasse 3 Breite Gasse 3 Erneuerung Deckenakustiplatten einsch l. Beleuchtung, zweigesch Klassentrakt 1 25.000 KP 2 Instandsetzung 
310 Annette von Droste Hülshoff Gymnasium Grüne Gasse  40 Erneuerung Fenster Gebäudetrakt Agidiistrasse 45.000 KP 2 Instandsetzung 
122 Dietrich-Bonhoeffer-Schule (122), Bonhoefferstra ße 50 Bonhoefferstraße 50 Erneuerung der Eingangstüre n der Sporthalle und Oberlichter im Flur 35.000 KP 2 Instandsetzung 
745 Droste Hauptschule Roxel Tilbecker Strasse 24 Erne uerung von Oberbodenbelägen in der Hauptschule Roxel 28.000 KP 2 Instandsetzung 
296 Geistschule/Ganztagsschule (296), Grevingstraße 24 Grevingstraße 24 Erneuerungsanstriche Klassenräume  Altbau 2. BA 15.000 KP 2 Instandsetzung 
296 Geistschule/Ganztagsschule (296), Grevingstraße 24 Grevingstraße 24 Sanierung von Parkettböden in den  Klassenräumen des Altbaus, 2. BA 20.000 KP 2 Instand setzung 
390 Grundschule Berg Fidel (390), Hogenbergstraße 16 0 Hogenbergstraße 160 Flachdachsanierung Schul- und K indergartentrakt 75.000 KP 2 Instandsetzung 
430 Grundschule Sprakel (430), In der Au 3 In der Au 3 Erneuerung Beleuchtung 10 Klassenräume + Flure 30.000 KP 2 Instandsetzung 
342 Hansaschule (342), Hansaring 80 Hansaring 80 Sanie rung von Treppenstufen. Ergänzung von Bauabschnitt 2 104.000 KP 2 Instandsetzung 
815 Hauptschule Hiltrup (815), Westfalenstraße 199 We stfalenstraße 199 Flachdachsanierung überdachter Pau senbereich zum Forum (für 2008 storniert) 65.000 KP 2  Instandsetzung 
182 Hermannschule (182), Dahlweg 66 Dahlweg 66 Neuvers iegelung und Austausch alter Parkettböden in Klassenräumen 30.000 KP 2 Instandsetzung 
459 Johannesschule Hiltrup (459), Kardinalstraße 25 K ardinalstraße 25 Sanierung, Abdichtung Kelleraussenw ände innen und außen 110.000 KP 2 Instandsetzung 
778 Johannisschule Vogel-von-Falkenstein-Straße 4 Bodenbelagserneuerung in den Klassenräumen 40.000 KP 2 Instandsetzung 
362 Josefschule (362), Hermannstraße 058 Hermannstraß e 058 Erneuerung der Glasbausteinfassade der Turnhal le 150.000 KP 2 Instandsetzung 
708 Karl-Wagenfeld-Schule (708), Spichernstraße 17 Sp ichernstraße 17 Erneuerung der Eingangstüren 3 Stck insgesamt,  Bt. Erweiterung 23.000 KP 2 Instandsetzun g 
395 Ludgerusschule Albachten (395), Hohe Geist 8 Hohe  Geist 8 Austauch glatter Steinbeläge, überdachter P ausengang, Ludgerusschule Albachten 30.000 KP 2 Inst andsetzung 
63 Ludgerusschule Hiltrup (063), An der Alten Kirche  161 An der Alten Kirche 161 Austausch der 2 flg. Tür en und festverglasten Elemente zur Aula 33.000 KP 2 Instandsetzung 
505 Marienschule Hiltrup (505), Loddenweg 12 Loddenwe g 12 Flachdachsanierung Umkleidetrakt der Turnhalle 60.000 KP 2 Instandsetzung 
505 Marienschule Hiltrup (505), Loddenweg 12 Loddenwe g 12 Neuverfugung der Ziegel- Verblendfassade, beide r Stirnseiten der TH  20.000 KP 2 Instandsetzung 
90 Marienschule Roxel (090), Auf dem Dorn 17 Auf dem Dorn 17 Erneuerung des Glasbausteinfassadenelementes  am Schulgebäude 22.000 KP 2 Instandsetzung 
721 Martinischule Stiftsherrenstrasse 40 (721), Stiftsherrenstrasse 40 Stiftsherrenstrasse 40 Anstrich Flure und Klassenräu me, Verbesserung der Akustik und Beleuchtung 80.000 K P 2 Instandsetzung 
163 Martin-Luther-Schule (163), Coerdestraße 008 Coer destraße 008 Erneuerung der Deckenakustikplatten und  Anstrich in den Fluren EG - 2. OG 65.000 KP 2 Insta ndsetzung 
313 Matthias Claudius Schule Gut Insel 36 (313), Gut Insel 36 Gut Insel 36 Flachdachsanierung Sporthalle, Hauptdac h und Geräteräume 80.000 KP 2 Instandsetzung 
313 Matthias Claudius Schule Gut Insel 36 (313), Gut Insel 36 Gut Insel 36 Teilerneuerung der Beleuchtung 22.000 KP 2 Instandsetzung 
211 Matthias-Claudius-Schule Handorf (211), Drostest r. 7 Drostestr. 7 Ausbauarbeiten Hochbau im Zuge Einb au einer Deckenstrahlheizung 52.000 KP 2 Instandsetzu ng 
479 Melanchthonschule (479), Königsberger Straße 89 K önigsberger Straße 89 Außenanstrich Fenster und Fuge nerneuerung Verblendfassade Nordtrakt 30.000 KP 2 Ins tandsetzung 
116 Paul-Gerhard-Schule Hiltrup (116), Bodelschwinghstraße 22 Bodelschwinghstraße 22 Erneuerung Dachakustikdecke e inschl. Wärmedämmung im Lehererzimmer 20.000 KP 2 Ins tandsetzung 
98 R.-v.-Weizsäcker-Schule Beckstraße 26 (098) Beckst raße 26 Flachdachsanierung Außen WC Gebäude 17.000 KP 2 Instandsetzung 
98 R.-v.-Weizsäcker-Schule Beckstraße 26 (098) Beckst raße 26 Flachdachsanierung Hauptklassentrakt 180.000 KP 2 Instandsetzung 
494 R.-v.-Weizsäcker-Schule/Sek. Laerer Landweg (494), Laerer Landweg 153 Laerer Landweg 153 Erneuerung von Oberböden im Gymna stikraum und andere Räume 20.000 KP 2 Instandsetzung
745 Realschule Roxel Tilbecker Strasse 24 Erneuerung von UV s und Teilern euerung der Beleuchtung 22.500 KP 2 Instandsetzung 
264 Schillergymnasium Gertrudenstraße 5 Erneuerung von Oberbodenbelägen in  den Klassen 24.000 KP 2 Instandsetzung 
745 Schulzentrum Roxel (745), Tilbecker Strasse 24 Ti lbecker Strasse 24 Turnhallendach, Flachdach incl. D achrand und Lichtkuppeln erneuern. 210.000 KP 2 Insta ndsetzung 
784 Schulzentrum Wolbeck (784), Von-Holte-Straße 56 V on-Holte-Straße 56 Erneuerung der Sonnenschutzsteuer ung 22.000 KP 2 Instandsetzung 
739 Thomas-Morus-Schule (739), Thomas-Morus-Weg 9 Tho mas-Morus-Weg 9 Flachdachsanierung über Umkleidetrak t der Turnhalle 70.000 KP 2 Instandsetzung 
739 Thomas-Morus-Schule (739), Thomas-Morus-Weg 9 Tho mas-Morus-Weg 9 statische Ertüchtigung der abgehängt en Decke u.  Verbesserung des Wärmedämmung 40.000 KP 2 Instandsetzung 
752 Wartburgschule Grundschule (752), Toppheideweg 9 1 Toppheideweg 91 Erneuerung der Regelanlagen 28.000 KP 2 Instandsetzung 
752 Wartburgschule Grundschule (752), Toppheideweg 9 1 Toppheideweg 91 Balkensanierung im Hallenbereich, K lassen und Sporthalle der Wartburg Grundschule 60.00 0 KP 2 Instandsetzung 
752 Wartburgschule Grundschule (752), Toppheideweg 9 1 Toppheideweg 91 Erneuerung der Holzdielen sämtliche r Balkonbereiche der Wartburg Grundschule 25.000 KP 2 Instandsetzung 
623 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 27 Sa nierung der Fenster in den Fluren und Treppenhaus des Oberstufentraktes 30.000 KP 2 Instandsetzung 
623 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 27 St ahlbetonfassadensanierung des Oberstufentraktes Nord- Ostseite 125.000 KP 2 Instandsetzung 
2.243.500 
Kleinere Baumaßnahmen in verschiedenen Schulen (siehe nächste Seite) 256.500 
2.500.000 
ca. 20 % Honoraranteil 500.000 
Baukosten gesamt 3.000.000

Beratungsverlauf (4)

24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (69)

  • Andreas-Hofer-Straße 30
  • Grevingstraße 24
  • Westfalenstraße 203
  • Kardinalstraße 25
  • Stiftsherrenstraße 40W
  • Margaretenstraße 6
  • Bodelschwinghstraße 22
  • Beckstraße 26
  • Von-Humboldt-Straße 1
  • Josef-Beckmann-Straße 33
  • Mauritzstraße
  • Julius-Voos-Gasse
  • Breite Gasse 3
  • Bonhoefferstraße 50
  • Hogenbergstraße 16
  • Hermannstraße 058
  • Spichernstraße 17
  • Coerdestraße 008
  • Drostestraße 7
  • Königsberger Straße 89K
  • Tilbecker Straße 24
  • Von-Holte-Straße 56V
  • Sprickmannstraße
  • Aegidiistraße
  • Dahlweg 66
  • Nienkamp 45
  • Albersloher Weg
  • Alter Steinweg
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 1
  • Hansaring 80
  • Loddenweg 12
  • Laerer Landweg 153
  • Thomas-Morus-Weg 9
  • Toppheideweg 9
  • Martin-Luther-King-Weg
  • Heumannsweg
  • Am Stadtgraben 30
  • An der Konradkirche 7
  • An der Alten Kirche 161
  • Auf dem Dorn 17
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 49
  • Prinz-Eugen-Straße 27
  • Amelsbürener Straße 100
  • Vogel-von-Falkenstein-Straße 4
  • Gertrudenstraße 5
  • Uppenkampstiege 17
  • Killingstraße 250
  • Telgter Straße 17
  • Appelbreistiege 40
  • Kampstraße 15
  • Loevelingloh
  • Wiedaustraße 114
  • Pastorsesch 200
  • Hoppengarten 22
  • Salzstraße
  • Vörnste Esch 19
  • Grüne Gasse 40
  • Kirmstraße 16
  • Große Wiese
  • Gut Insel 36
  • Katthagen 07
  • Kinderhaus 80
  • Wielerort
  • Schlagholz 58
  • Schürbusch 45
  • In der Au 3
  • Hohe Geist 8
  • Bohlweg 7
  • Asche

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0137/2009/2
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37