Beantwortung einer Anfrage im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration des Mitglieds Ali Esen zum Thema Ausländeramt (AN/0228/2026)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0441/2026 vom 22.04.2026
Stand: Am 23.04.2026 im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 24.02.2026 0441/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Beantwortung einer Anfrage im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration des Mitglieds Ali Esen zum Thema Ausländeramt (AN/0228/2026) Auf die Anfrage antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Kann die Ausländerbehörde eine aktuelle Prognose geben, wann dieser Zustand be- hoben wird? Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der in der Anfrage beschriebene „Zustand“ auf einzelne Bezirksgruppen bezieht, da sich der/die Antragsteller*in für eine Beschei- nigung nach § 51 Abs. 2 S. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an die für den Wohnsitz zuständige Bezirksgruppe wenden muss. Um welche Bezirksgruppen es sich handelt, ist in der Anfrage nicht näher erläutert. Die Verwaltung hat regelmäßig darüber infor- miert, dass die rechtsrheinischen Bezirksgruppen aufgrund einer instabilen Personal- lage in den Rückstand geraten sind. In den Bezirksgruppen Porz und Kalk konnten im Jahr 2025 signifikante Schritte zur Stabilisierung erreicht werden. Sofern diese Grup- pen auch im Jahr 2026 über ausreichend Personal verfügen, ist hier mit einem weite- ren stetigen Rückgang der Anzahl von nicht (rechtzeitig) bearbeiteten Anliegen zu rechnen. Für die Bezirksgruppe Mülheim kann die Verwaltung aktuell keine Prognose zur Stabilisierung der personellen Ressourcen abgeben. Aktuell werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um in der aktuellen Situation die Nachteile für die Antragstel- ler*innen zu reduzieren. Entsprechende Maßnahmen sind u.a.: Samstagsarbeit, Ein- satz von studentischen Hilfskräften (Notschalter), Verteilung von Anfragen und Anträ- gen auf andere Abteilungen des Ausländeramtes. 2. Warum richtet die Ausländerbehörde keinen Dienst – ähnlich wie bei Verpflichtungser- klärungen ein, bei dem ein- oder zweimal pro Woche auch ohne vorherigen Termin Anträge entgegengenommen werden? Die angeregte Öffnung ohne eingerichtete Terminfenster ist nur mit ausreichenden personellen Ressourcen zielführend, die aktuell nicht zur Verfügung stehen. 3. Ist die genannte Bescheinigung nach § 51/2 unbedingt notwendig, um das in diesem Paragrafen beschriebene Recht zu beanspruchen, oder besteht der Anspruch auch ohne diese Bescheinigung, wenn die Voraussetzungen des Paragrafen erfüllt sind? Die Bescheinigung nach § 51 Abs. 2 S. 3 AufenthG wird nur auf Antrag ausgestellt, 2 wenn festgestellt werden soll, dass die Niederlassungserlaubnis nicht durch einen län- geren Auslandsaufenthalt erlischt. Für die Prüfung sind Unterlagen erforderlich, die die Person vor Ausstellung dieser Bescheinigung einreichen muss. Die Bescheinigung an sich hat hingegen nur eine rein deklaratorische Wirkung, ist also für die Wiedereinreise nach Deutschland nicht zwingend erforderlich. Allerdings wird durch diese Bescheini- gung die Ein- und Ausreise erleichtert, da die Bundespolizei nicht immer vor Ort prüfen kann, ob die Niederlassungserlaubnis erloschen sein könnte, wenn sich die Person länger als 6 Monate im Ausland aufgehalten hat. Daher kann es für die Person ohne diese Bescheinigung zu Problemen bzw. Verzögerungen bei der Ein- und Ausreise kommen. 4. Kann das Ausländeramt die Antragsteller nicht mit einer schriftlichen Erklärung über diesen Sachverhalt informieren, wenn die Bescheinigung nicht Bestandteil des Rechts ist? Die Verwaltung nimmt diese Anregung gerne auf und wird zukünftig in ihrem Internet- auftritt zu dieser Frage Informationen zur Verfügung stellen. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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21.04.2026
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
23.04.2026 zuletzt
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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