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0441/2026

Beantwortung einer Anfrage im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration des Mitglieds Ali Esen zum Thema Ausländeramt (AN/0228/2026)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 23.04.2026, TOP 12.2.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3740 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 24.02.2026 
 0441/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
des Mitglieds Ali Esen  zum Thema Ausländeramt (AN/0228/2026) 
Auf die Anfrage antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1. Kann die Ausländerbehörde eine aktuelle Prognose geben, wann dieser Zustand be-
hoben wird? 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der in der Anfrage beschriebene „Zustand“ 
auf einzelne Bezirksgruppen bezieht, da sich der/die Antragsteller*in für eine Beschei-
nigung nach § 51 Abs. 2 S. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an die für den Wohnsitz 
zuständige Bezirksgruppe wenden muss. Um welche Bezirksgruppen es sich handelt, 
ist in der Anfrage nicht näher erläutert. Die Verwaltung hat regelmäßig darüber infor-
miert, dass die rechtsrheinischen Bezirksgruppen aufgrund einer instabilen Personal-
lage in den Rückstand geraten sind. In den Bezirksgruppen Porz und Kalk konnten im 
Jahr 2025 signifikante Schritte zur Stabilisierung erreicht werden. Sofern diese Grup-
pen auch im Jahr 2026 über ausreichend Personal verfügen, ist hier mit einem weite-
ren stetigen Rückgang der Anzahl von nicht (rechtzeitig) bearbeiteten Anliegen zu 
rechnen. Für die Bezirksgruppe Mülheim kann die Verwaltung aktuell keine Prognose 
zur Stabilisierung der personellen Ressourcen abgeben. Aktuell werden verschiedene 
Maßnahmen umgesetzt, um in der aktuellen Situation die Nachteile für die Antragstel-
ler*innen zu reduzieren. Entsprechende Maßnahmen sind u.a.: Samstagsarbeit, Ein-
satz von studentischen Hilfskräften (Notschalter), Verteilung von Anfragen und Anträ-
gen auf andere Abteilungen des Ausländeramtes. 
 
2. Warum richtet die Ausländerbehörde keinen Dienst – ähnlich wie bei Verpflichtungser-
klärungen ein, bei dem ein- oder zweimal pro Woche auch ohne vorherigen Termin 
Anträge entgegengenommen werden? 
 
Die angeregte Öffnung ohne eingerichtete Terminfenster ist nur mit ausreichenden 
personellen Ressourcen zielführend, die aktuell nicht zur Verfügung stehen. 
 
3. Ist die genannte Bescheinigung nach § 51/2 unbedingt notwendig, um das in diesem 
Paragrafen beschriebene Recht zu beanspruchen, oder besteht der Anspruch auch 
ohne diese Bescheinigung, wenn die Voraussetzungen des Paragrafen erfüllt sind? 
 
Die Bescheinigung nach § 51 Abs. 2 S. 3 AufenthG wird nur auf Antrag ausgestellt,

2 
 
wenn festgestellt werden soll, dass die Niederlassungserlaubnis nicht durch einen län-
geren Auslandsaufenthalt erlischt. Für die Prüfung sind Unterlagen erforderlich, die die 
Person vor Ausstellung dieser Bescheinigung einreichen muss. Die Bescheinigung an 
sich hat hingegen nur eine rein deklaratorische Wirkung, ist also für die Wiedereinreise 
nach Deutschland nicht zwingend erforderlich. Allerdings wird durch diese Bescheini-
gung die Ein- und Ausreise erleichtert, da die Bundespolizei nicht immer vor Ort prüfen 
kann, ob die Niederlassungserlaubnis erloschen sein könnte, wenn sich die Person 
länger als 6 Monate im Ausland aufgehalten hat. Daher kann es für die Person ohne 
diese Bescheinigung zu Problemen bzw. Verzögerungen bei der Ein- und Ausreise 
kommen.  
 
 
4. Kann das Ausländeramt die Antragsteller nicht mit einer schriftlichen Erklärung über 
diesen Sachverhalt informieren, wenn die Bescheinigung nicht Bestandteil des Rechts 
ist? 
 
Die Verwaltung nimmt diese Anregung gerne auf und wird zukünftig in ihrem Internet-
auftritt zu dieser Frage Informationen zur Verfügung stellen. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0441/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.04.2026
Erstellt
12.02.2026 13:39