V/0099/2024/1
Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und OGS" sow
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Ergänzungsvorlage Beschluss
9091 Zeichen
V/0099/2024/1
V/0099/2024/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen"
sowie die Betragsbefreiung für Besitzer*innen der Münsterlandkarte
Beratungsfolge
18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung
24.04.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage dieser Ergänzungsvorlage beigefügte
Satzung zur Änderung der „ Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu-
len“.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass als Voraussetzung für di e Umsetzung
des Beschlusses vom 08.11.2023 (Punkt 3 der Beschlussvorlage V/0379/2023) die Elternbei-
tragssatzung geändert wird. Die Ferienbetreuung in der offenen Ganztagsschule ist ab dem
01.08.2024 nicht mehr durch den Elternbeitrag nach der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab-
gegolten.
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass OGS -Eltern ab dem Schuljahr 2024 /
2025 für die jeweils verbindlich gebuchte Ferienwoche einen Beitrag i. H. v. 30,00 € zuzüglich
des Beitrags für die Mittagsverpflegung an den jeweiligen OGS -Träger leisten. Für Inha-
ber*innen der Münsterlandkarte wird kein Beitrag erhoben.
4. Der Rat stimmt zu, dass mit der dieser Ergänzungsvorlage beigefügten „Satzung zur
Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förde-
rung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
16.04.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Detering
Telefon: 492-5120
Detering@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0099/2024/1
an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz-
tagsschulen“
zum 01.08.2024 die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kinderta-
gespflege ab der Einkommensgrenze ab 62.000 € um 5 % erhöht werden,
zum 01.08.2024 die Elternbeitragstabellen für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege um eine weitere Einkommensgruppe über 175.000 € ergänzt
werden,
zum 01.08.2024 die Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungs-
angeboten an Grundschulen (bis max. 13.30 Uhr) (BMB) und offenen Ganztags-
schulen (OGS) um 3 % erhöht werden.
5. Die Verwaltung legt dem ASW und dem AKJF spätestens nach zwei Jahren einen Be-
richt zur OGS-Ferienbetreuung vor. Neben der Auslastung/ Annahme der Angebote soll
u.a. sichtbar werden, ob und ggf. welche Auswirkungen die Beitragserhebung auf die
Zielgruppe der Ferienangebote/ das Buchungsverhalten der Eltern hat.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Vorlage V/0182/2024 wird dem Rat der Stadt Münster vorgeschlagen, dass die anteilige
Übernahme von gesetzlichen Trägeranteilen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtun-
gen in Münster in dem gemäß Ziffer 2 der o.a. Vorlage beschlossenen Umfang, ab dem Kitajahr
2024/2025 im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 ff. eingeplant wird. Die ab dem
Haushaltsjahr 2025 dann erforderlichen Deckungsvorschläge werden im Rahmen der Haus-
haltsberatungen vorgelegt.
Die Mehreinnahmen aus der Anhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kin-
dertagespflege ab dem 01.08.2024 decken einen Teil des Finanzbedarfs von
rd. 4 Mio. € für das Jahr 2024:
Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge ab einem Einkommen über 62.000 € um 5%
(Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Die Prognose der Mehreinnahme
basiert auf der Auswertung für das Kita-Jahr 2023/2024
Ergänzung einer neuen höchsten Einkommensgruppe "über 175.000 € für Kindertages-
einrichtungen und Kindertagespflege
Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge für ab einem Einkommen über 62.000 € um
3%. (OGS und BMB) Die Prognose der Mehreinnahme basiert auf der Auswertung für
das Kita-Jahr 2023/2024.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produkt-
gruppe
0601 Förderung von Kin-
dern in Tagesbetreu-
ung
Zeile 03 Sonstige Transferer-
träge
2024 58.600 EBB Kindertagespflege
- 3 -
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04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2024 275.000 EBB Kitas
Produkt-
gruppe
0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2024
63.100
EBB OGS und BMB
05
15
Privatrechtliche Leis-
tungsentgelte
Transferaufwendungen
Summe Verschlechte-
rung Beitragsverzicht
2024
2025 ff.
2024
2025 ff.
2024
2025 ff.
-15.000
-30.000
+15.000
+30.000
-30.000
-60.000
Mindererträge bei Beitragsver-
zicht für Inhaber*innen der Müns-
terlandkarte
Mehraufwendungen bei Bei-
tragsverzicht für Inhaber*innen
der Münsterlandkarte durch freie
Träger
Durch den Verzicht auf den Einzug von Beiträgen von Inhaber*innen der Münsterlandkarte entste-
hende Mindererträge sowie entstehende Mehraufwendungen aufgrund der Verpflichtungen gegen-
über den freien Trägern werden kompensiert.
Begründung:
1. Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.08.2024 für Kindertageseinrichtungen und Kindertages-
pflege ab einem Einkommen ab 62.000 € um 5 %
Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen ist die „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und
die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen
Ganztagsschulen“ vom 25.06.2009 in der Fassung vom 15.03.2018. Die Höhe der Elternbeiträge
ergibt sich aus den Elternbeitragstabellen, die Bestandteil der Satzung sind.
Letztmalig erfolgte eine Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.08.2019. Die Kindpauschalen gemäß
§ 37 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten-
entwicklungen angepasst, aktuell beträgt die Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2024/2025
9,65 %. Die Erhöhung der Elternbeiträge um 5 % ist somit vergleichsweise moderat und wird auch
nur von Eltern mit einem Einkommen über 62.000 € gefordert.
2. Erweiterung der Elternbeitragstabellen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum
01.08.2024 um eine weitere Einkommensgruppe über 175.000 €
Am 13.03.2013 beschloss der Rat letztmalig eine Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die Ein-
kommensgruppe „über 150.000 €“, so dass eine Anpassung der Elternbeitragstabelle um eine weitere
Einkommensgruppe „über 175.000 €“ vertretbar ist. Der Elternbeitrag erhöht sich im Vergleich zur
bisherigen höchsten Einkommensgruppe „über 150.000 €“ um 10 %.
3. Erhöhung der Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund-
schulen (bis max. 13.30 Uhr) und offenen Ganztagsschulen zum 01.08.2024
um 3 %
- 4 -
V/0099/2024/1
Nach dem Runderlass d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung für Gebundene und offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich
und Sekundarstufe I kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger In offenen Ganz-
tagsschulen im Primarbereich ab dem 01.08.2023 Elternbeiträge bis zur Höhe von 221 € pro Monat
pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2024 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum
Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent.
In Münster zahlen Eltern seit dem 01.08.2023 bei einem Einkommen ab 85.000 € den höchsten El-
ternbeitrag für die OGS von mtl. 221 €. Ab dem 01.08.2024 können die Elternbeiträge für die OGS
ab diesem Einkommen daher nur um 3 % erhöht werden. Eine Erhöhung der Elternbeiträge unter-
halb dieser Einkommensgruppe um 5 % wäre im Vergleich zu der niedrigeren Erhöhung der höchs-
ten Einkommensgruppe sozial unausgewogen.
Auch die Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grundschulen
(bis max. 13.30 Uhr) werden ab einem Einkommen ab 62.000 € um 3 % erhöht.
4. Vorlage eines Berichtes über die OGS-Ferienbetreuung an den ASW und den AKJF nach zwei
Jahren
Die Verwaltung greift hiermit den Änderungsbeschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbil-
dung vom 09.04.2024 zur Vorlage eines Berichtes zur OGS-Ferienbetreuung nach zwei Jahren auf.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu-
len“
2. Anlage A
Anlage 1
5546 Zeichen
Satzung zur Änderung der
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder-
und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen
Ganztagsschulen
Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136) - GO, und des § 90 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September
2012 (BGBl I S.2022), zuletzt geändert am 19. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr.19) - SGB VIII,
sowie §§ 50 und 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom
30.10.2007 (GV. NRW. S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April
2022 (GV. NRW. S. 509) - Kinderbildungsgesetz - KiBiz - hat der Rat der Stadt Münster in
seiner Sitzung vom 24.04.2024 die folgende
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme
an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen
Ganztagsschulen vom 25. 6. 2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 2009, Seite 93) in der
Fassung vom 15.05.2023 (Amtsblatt der Stadt Münster 2023, Nr. 9, Seite 91) beschlossen:
Artikel 1
§ 3 wird um folgenden Absatz (6) ergänzt:
Die Ferienbetreuung in der offenen Ganztagsschule ist ab dem 01.08.2024 nicht mehr durch
den Elternbeitrag nach der Anlage zu dieser Satzung abgegolten. Eltern, deren Kinder diese
Ferienbetreuung in Anspruch nehmen, leisten ab dem Schuljahr 2024/2025 einen
Teilnahmebeitrag für jede verbindlich gebuchte Ferienwoche an den jeweiligen Träger dieses
Angebots. Dabei handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, dessen Höhe die Stadt
Münster gesondert bekanntgibt. Dieser Teilnahmebeitrag umfasst nicht die gesondert zu
vergütende Verpflegung.
Artikel 2
Die Anlagen zur Satzung werden wie folgt gefasst:
Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen:
Jahres-Brutto-
einkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre
wchtl. 25
Std.-
Betreuung
mtl. 108 Std.
wchtl. 35
Std.-
Betreuung
mtl. 151 Std.
wchtl. 45
Std.-
Betreuung
mtl. 194 Std.
wchtl. 25
Std.-
Betreuung
mtl. 108 Std.
wchtl. 35
Std.-
Betreuung
mtl. 151 Std.
wchtl. 45
Std.-
Betreuung
mtl. 194 Std.
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
bis 50.000 € 146 € 204 € 232 € 58 € 83 € 128 €
bis 62.000 € 194 € 270 € 309 € 92 € 128 € 199 €
bis 75.000 € 228 € 321 € 368 € 125 € 176 € 275 €
bis 85.000 € 274 € 384 € 440 € 153 € 212 € 330 €
bis 95.000 € 329 € 462 € 528 € 182 € 255 € 377 €
bis 105.000 € 343 € 485 € 552 € 192 € 267 € 415 €
bis 125.000 € 379 € 534 € 608 € 211 € 292 € 456 €
bis 150.000 € 417 € 588 € 670 € 231 € 322 € 501 €
bis 175.000 € 458 € 647 € 736 € 256 € 354 € 551 €
über 175.000 € 504 € 712 € 810 € 282 € 389 € 606 €
Elternbeitragstabellen für Kindertagespflege:
Kinder unter 3 Jahre, monatliche Betreuung
Jahres-Brutto-
einkommen
bis 45
Std.
bis 65
Std.
bis 90
Std.
bis 110
Std.
bis 130
Std.
bis 155
Std.
bis 175
Std.
bis 195
Std.
über 195
Std.
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
bis 50.000 € 54 € 79 € 108 € 132 € 156 € 179 € 209 € 232 € 263 €
bis 62.000 € 70 € 104 € 143 € 174 € 206 € 238 € 276 € 309 € 350 €
bis 75.000 € 87 € 122 € 169 € 209 € 247 € 282 € 330 € 368 € 416 €
bis 85.000 € 103 € 148 € 205 € 250 € 295 € 339 € 395 € 440 € 498 €
bis 95.000 € 122 € 176 € 244 € 299 € 354 € 407 € 476 € 528 € 599 €
bis 105.000 € 128 € 184 € 257 € 315 € 372 € 427 € 498 € 552 € 626 €
bis 125.000 € 143 € 205 € 281 € 344 € 407 € 470 € 547 € 608 € 690 €
bis 150.000 € 156 € 224 € 311 € 380 € 447 € 517 € 602 € 670 € 758 €
bis 175.000 € 171 € 247 € 340 € 419 € 494 € 568 € 663 € 736 € 834 €
über 175.000 € 188 € 272 € 374 € 461 € 543 € 625 € 729 € 810 € 917 €
Kinder über 3 Jahre, monatliche Betreuung
Jahres-Brutto-
einkommen
bis 45
Std.
bis 65
Std.
bis 90
Std.
bis 110
Std.
bis 130
Std.
bis 155
Std.
bis 175
Std.
bis 195
Std.
über
195
Std.
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
bis 50.000 € 54 € 58 € 58 € 58 € 83 € 83 € 128 € 12 8 € 128 €
bis 62.000 € 70 € 92 € 92 € 92 € 128 € 128 € 199 € 199 € 199 €
bis 75.000 € 87 € 122 € 125 € 125 € 176 € 176 € 275 € 275 € 275 €
bis 85.000 € 103 € 148 € 153 € 153 € 212 € 212 € 33 0 € 330 € 330 €
bis 95.000 € 122 € 176 € 182 € 182 € 255 € 255 € 37 7 € 377 € 377 €
bis 105.000 € 128 € 184 € 192 € 192 € 267 € 267 € 4 15 € 415 € 415 €
bis 125.000 € 143 € 205 € 211 € 211 € 292 € 292 € 4 56 € 456 € 456 €
bis 150.000 € 156 € 224 € 231 € 231 € 322 € 322 € 5 01 € 501 € 501 €
bis 175.000 € 171 € 247 € 256 € 256 € 354 € 354 € 5 51 € 551 € 551 €
über 175.000 € 188 € 272 € 282 € 282 € 389 € 389 € 606 € 606 € 606 €
Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen:
Elternbeiträge für die Förder- und
Betreuungsangebote nach Betreuungszeiten
Jahres-Brutto-
einkommen BMB
(Schule von "8-1")
OGS
(offene Ganztagsschule
und andere Angebote)
bis 37.000 € 0 € 0 €
bis 50.000 € 39 € 95 €
bis 62.000 € 48 € 120 €
bis 75.000 € 61 € 155 €
bis 85.000 € 75 € 191 €
bis 95.000 € 92 € 228 €
über 95.000 € 109 € 228 €
Artikel 3
Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft
Anlage A
2573 Zeichen
Anlage A zur V/0099/2024/1 Kurzüberblick Die Ferienbetreuung in der offenen Ganztagsschule ist ab dem 01.08.2024 nicht mehr durch den Elternbeitrag nach der Anlage zur Elternbeitragssatzung abgegolten. Ab dem Schuljahr 2024/2025 müssen Eltern für die Ferienbetreuung einen Beitrag an den jeweiligen OGS-Träger zahlen. Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab der Einkommensgrenze ab 62.000 € um 5 % Ergänzung der Elternbeitragstabellen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfle- ge um eine weitere Einkommensgruppe über 175.000 € Erhöhung der Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grundschulen (bis max. 13.30 Uhr) (BMB) und offenen Ganztagsschulen (OGS) um 3 % Ziele/Teilziele/Zielerreichung 1. Die Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ er- möglicht die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 08.11.2023 (V/0379/2023), dass Eltern ab dem Schuljahr 2024/2025 einen Beitrag für die Ferienbetreuung an den jeweiligen OGS- Träger zahlen müssen und führt zu Mehreinnahmen von Elternbeiträgen. 2. Mit der Vorlage V/0182/2024 wird dem Rat der Stadt Münster vorgeschlagen, dass die anteilige Übernahme von gesetzlichen Trägeranteilen für öffentlich geförderte Kinder- tageseinrichtungen in Münster in dem gemäß Ziffer 2 der o.a. Vorlage beschlossenen Umfang, ab dem Kitajahr 2024/2025 im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 ff. eingeplant wird. Die ab dem Haushaltsjahr 2025 dann erforderlichen Deckungs- vorschläge werden im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt. Die Mehreinnahmen aus der Anhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtun- gen, Kindertagespflege ab dem 01.08.2024 decken einen Teil des Finanzbedarfs von rd. 4 Mio. € für das Jahr 2024. Finanzierung Produktgruppen: 0601 0602 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Kinder und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushalt 2024 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: § 51 Kinderbildungsgesetz-KiBiz-, Elternbeitragssatzung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0099/2024/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2024
- Erstellt
- 10.04.2024 16:09