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V/0099/2024/1

Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und OGS" sow

Vorlagen 10.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.04.2024, TOP 33

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 1

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Ergänzungsvorlage Beschluss

9091 Zeichen

V/0099/2024/1 
V/0099/2024/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen" 
sowie die Betragsbefreiung für Besitzer*innen der Münsterlandkarte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage dieser Ergänzungsvorlage beigefügte 
Satzung zur Änderung der „ Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu-
len“. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass als Voraussetzung für di e Umsetzung 
des Beschlusses vom 08.11.2023 (Punkt 3 der Beschlussvorlage V/0379/2023) die Elternbei-
tragssatzung geändert wird. Die Ferienbetreuung in der offenen Ganztagsschule ist ab dem 
01.08.2024 nicht mehr durch den Elternbeitrag nach der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab-
gegolten. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass OGS -Eltern ab dem Schuljahr 2024 / 
2025 für die jeweils verbindlich gebuchte Ferienwoche einen Beitrag i. H. v. 30,00 € zuzüglich 
des Beitrags für die Mittagsverpflegung an den jeweiligen OGS -Träger leisten. Für Inha-
ber*innen der Münsterlandkarte wird kein Beitrag erhoben.  
 
4. Der Rat stimmt zu, dass mit der dieser Ergänzungsvorlage beigefügten „Satzung zur 
Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förde-
rung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
16.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Detering 
Telefon: 492-5120 
Detering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0099/2024/1 
an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz-
tagsschulen“  
 zum 01.08.2024 die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kinderta-
gespflege ab der Einkommensgrenze ab 62.000 € um 5 % erhöht werden, 
 zum 01.08.2024 die Elternbeitragstabellen für Kindertageseinrichtungen und 
Kindertagespflege um eine weitere Einkommensgruppe über 175.000 € ergänzt 
werden,  
 zum 01.08.2024 die Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungs-
angeboten an Grundschulen (bis max. 13.30 Uhr) (BMB) und offenen Ganztags-
schulen (OGS) um 3 % erhöht werden. 
 
5. Die Verwaltung legt dem ASW und dem AKJF spätestens nach zwei Jahren einen Be-
richt zur OGS-Ferienbetreuung vor. Neben der Auslastung/ Annahme der Angebote soll 
u.a. sichtbar werden, ob und ggf. welche Auswirkungen die Beitragserhebung auf die 
Zielgruppe der Ferienangebote/ das Buchungsverhalten der Eltern hat. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Vorlage V/0182/2024 wird dem Rat der Stadt Münster vorgeschlagen, dass die anteilige 
Übernahme von gesetzlichen Trägeranteilen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtun-
gen in Münster in dem gemäß Ziffer 2 der o.a. Vorlage beschlossenen Umfang, ab dem Kitajahr 
2024/2025 im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 ff. eingeplant wird. Die ab dem 
Haushaltsjahr 2025 dann erforderlichen Deckungsvorschläge werden im Rahmen der Haus-
haltsberatungen vorgelegt. 
 
Die Mehreinnahmen aus der Anhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kin-
dertagespflege ab dem 01.08.2024 decken einen Teil des Finanzbedarfs von 
rd. 4 Mio. € für das Jahr 2024: 
 
 Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge ab einem Einkommen über 62.000 € um 5% 
(Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Die Prognose der Mehreinnahme 
basiert auf der Auswertung für das Kita-Jahr 2023/2024 
 
 Ergänzung einer neuen höchsten Einkommensgruppe "über 175.000 € für Kindertages-
einrichtungen und Kindertagespflege 
 
 Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge für ab einem Einkommen über 62.000 € um 
3%. (OGS und BMB) Die Prognose der Mehreinnahme basiert auf der Auswertung für 
das Kita-Jahr 2023/2024. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produkt-
gruppe 
0601 Förderung von Kin-
dern in Tagesbetreu-
ung 
   
Zeile 03 Sonstige Transferer-
träge 
2024  58.600 EBB Kindertagespflege

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V/0099/2024/1 
 04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
2024  275.000 EBB Kitas 
      
Produkt-
gruppe 
0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
2024 
 
63.100 
 
EBB OGS und BMB 
 05 
 
 
 
15 
Privatrechtliche Leis-
tungsentgelte 
 
 
Transferaufwendungen 
 
 
Summe Verschlechte-
rung Beitragsverzicht 
 
2024 
2025 ff. 
 
 
2024 
2025 ff. 
 
2024 
2025 ff. 
 
-15.000 
-30.000 
 
 
+15.000 
+30.000 
 
-30.000 
-60.000 
 
Mindererträge bei Beitragsver-
zicht für Inhaber*innen der Müns-
terlandkarte 
 
Mehraufwendungen bei Bei-
tragsverzicht für Inhaber*innen 
der Münsterlandkarte durch freie 
Träger 
 
 
Durch den Verzicht auf den Einzug von Beiträgen von Inhaber*innen der Münsterlandkarte entste-
hende Mindererträge sowie entstehende Mehraufwendungen aufgrund der Verpflichtungen gegen-
über den freien Trägern werden kompensiert. 
 
 
Begründung: 
 
1. Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.08.2024 für Kindertageseinrichtungen und Kindertages-
pflege ab einem Einkommen ab 62.000 € um 5 % 
 
Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen ist die „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von 
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und 
die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen“ vom 25.06.2009 in der Fassung vom 15.03.2018. Die Höhe der Elternbeiträge 
ergibt sich aus den Elternbeitragstabellen, die Bestandteil der Satzung sind. 
 
Letztmalig erfolgte eine Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.08.2019. Die Kindpauschalen gemäß 
§ 37 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten-
entwicklungen angepasst, aktuell beträgt die Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2024/2025 
9,65 %. Die Erhöhung der Elternbeiträge um 5 % ist somit vergleichsweise moderat und wird auch 
nur von Eltern mit einem Einkommen über 62.000 € gefordert. 
 
 
2. Erweiterung der Elternbeitragstabellen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 
01.08.2024 um eine weitere Einkommensgruppe über 175.000 €  
 
Am 13.03.2013 beschloss der Rat letztmalig eine Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die Ein-
kommensgruppe „über 150.000 €“, so dass eine Anpassung der Elternbeitragstabelle um eine weitere 
Einkommensgruppe „über 175.000 €“ vertretbar ist. Der Elternbeitrag erhöht sich im Vergleich zur 
bisherigen höchsten Einkommensgruppe „über 150.000 €“ um 10 %. 
 
 
3. Erhöhung der Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund-
schulen (bis max. 13.30 Uhr) und offenen Ganztagsschulen zum 01.08.2024 
um 3 %

- 4 - 
V/0099/2024/1 
Nach dem Runderlass d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung für Gebundene und offene 
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich 
und Sekundarstufe I kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger In offenen Ganz-
tagsschulen im Primarbereich ab dem 01.08.2023 Elternbeiträge bis zur Höhe von 221 € pro Monat 
pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2024 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum 
Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent. 
 
In Münster zahlen Eltern seit dem 01.08.2023 bei einem Einkommen ab 85.000 € den höchsten El-
ternbeitrag für die OGS von mtl. 221 €. Ab dem 01.08.2024 können die Elternbeiträge für die OGS 
ab diesem Einkommen daher nur um 3 % erhöht werden. Eine Erhöhung der Elternbeiträge unter-
halb dieser Einkommensgruppe um 5 % wäre im Vergleich zu der niedrigeren Erhöhung der höchs-
ten Einkommensgruppe sozial unausgewogen. 
 
Auch die Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grundschulen 
(bis max. 13.30 Uhr) werden ab einem Einkommen ab 62.000 € um 3 % erhöht. 
 
4. Vorlage eines Berichtes über die OGS-Ferienbetreuung an den ASW und den AKJF nach zwei 
Jahren 
 
Die Verwaltung greift hiermit den Änderungsbeschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbil-
dung vom 09.04.2024 zur Vorlage eines Berichtes zur OGS-Ferienbetreuung nach zwei Jahren auf. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
1. Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu-
len“ 
 
2. Anlage A

Anlage 1

5546 Zeichen

Satzung zur Änderung der 
 
 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von 
Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- 
und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen 
 
 
Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert 
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136) - GO, und des § 90 des 
Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 
2012 (BGBl I S.2022), zuletzt geändert am 19. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr.19) - SGB VIII, 
sowie §§ 50 und 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 
30.10.2007 (GV. NRW. S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 
2022 (GV. NRW. S. 509) - Kinderbildungsgesetz - KiBiz - hat der Rat der Stadt Münster in 
seiner Sitzung vom 24.04.2024 die folgende  
 
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme 
an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen vom 25. 6. 2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 2009, Seite 93) in der 
Fassung vom 15.05.2023 (Amtsblatt der Stadt Münster 2023, Nr. 9, Seite 91) beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
§ 3 wird um folgenden Absatz (6) ergänzt:  
 
Die Ferienbetreuung in der offenen Ganztagsschule ist ab dem 01.08.2024 nicht mehr durch 
den Elternbeitrag nach der Anlage zu dieser Satzung abgegolten. Eltern, deren Kinder diese 
Ferienbetreuung in Anspruch nehmen, leisten ab dem Schuljahr 2024/2025 einen 
Teilnahmebeitrag für jede verbindlich gebuchte Ferienwoche an den jeweiligen Träger dieses 
Angebots. Dabei handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, dessen Höhe die Stadt 
Münster gesondert bekanntgibt. Dieser Teilnahmebeitrag umfasst nicht die gesondert zu 
vergütende Verpflegung. 
 
 
Artikel 2 
 
Die Anlagen zur Satzung werden wie folgt gefasst:

Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen: 
  
Jahres-Brutto-
einkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 
  
wchtl. 25 
Std.-
Betreuung 
mtl. 108 Std. 
wchtl. 35 
Std.-
Betreuung 
mtl. 151 Std. 
wchtl. 45 
Std.-
Betreuung 
mtl. 194 Std. 
wchtl. 25 
Std.-
Betreuung 
mtl. 108 Std. 
wchtl. 35 
Std.-
Betreuung 
mtl. 151 Std. 
wchtl. 45 
Std.-
Betreuung 
mtl. 194 Std. 
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 
bis 50.000 € 146 € 204 € 232 € 58 € 83 € 128 € 
bis 62.000 € 194 € 270 € 309 € 92 € 128 € 199 € 
bis 75.000 € 228 € 321 € 368 € 125 € 176 € 275 € 
bis 85.000 € 274 € 384 € 440 € 153 € 212 € 330 € 
bis 95.000 € 329 € 462 € 528 € 182 € 255 € 377 € 
bis 105.000 € 343 € 485 € 552 € 192 € 267 € 415 € 
bis 125.000 € 379 € 534 € 608 € 211 € 292 € 456 € 
bis 150.000 € 417 € 588 € 670 € 231 € 322 € 501 € 
bis 175.000 € 458 € 647 € 736 € 256 € 354 € 551 € 
über 175.000 € 504 € 712 € 810 € 282 € 389 € 606 €

Elternbeitragstabellen für Kindertagespflege: 
     
Kinder unter 3 Jahre, monatliche Betreuung 
Jahres-Brutto-
einkommen  
bis 45 
Std. 
bis 65 
Std. 
bis 90 
Std. 
bis 110 
Std. 
bis 130 
Std. 
bis 155 
Std. 
bis 175 
Std. 
bis 195 
Std. 
über 195 
Std. 
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 
bis 50.000 € 54 € 79 € 108 € 132 € 156 € 179 € 209 € 232 € 263 €  
bis 62.000 € 70 € 104 € 143 € 174 € 206 € 238 € 276 € 309 € 350 € 
bis 75.000 € 87 € 122 € 169 € 209 € 247 € 282 € 330 € 368 € 416 € 
bis 85.000 € 103 € 148 € 205 € 250 € 295 € 339 € 395 € 440 € 498  € 
bis 95.000 € 122 € 176 € 244 € 299 € 354 € 407 € 476 € 528 € 599  € 
bis 105.000 € 128 € 184 € 257 € 315 € 372 € 427 € 498 € 552 € 626  € 
bis 125.000 € 143 € 205 € 281 € 344 € 407 € 470 € 547 € 608 € 690  € 
bis 150.000 € 156 € 224 € 311 € 380 € 447 € 517 € 602 € 670 € 758  € 
bis 175.000 € 171 € 247 € 340 € 419 € 494 € 568 € 663 € 736 € 834  € 
über 175.000 € 188 € 272 € 374 € 461 € 543 € 625 € 729 € 810 € 917  € 
 
 
Kinder über 3 Jahre, monatliche Betreuung 
Jahres-Brutto-
einkommen 
bis 45 
Std. 
bis 65 
Std. 
bis 90 
Std. 
bis 110 
Std. 
bis 130 
Std. 
bis 155 
Std. 
bis 175 
Std. 
bis 195 
Std. 
über 
195 
Std. 
bis 37.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 
bis 50.000 € 54 € 58 € 58 € 58 € 83 € 83 € 128 € 12 8 € 128 € 
bis 62.000 € 70 € 92 € 92 € 92 € 128 € 128 € 199 € 199 € 199 € 
bis 75.000 € 87 € 122 € 125 € 125 € 176 € 176 € 275  € 275 € 275 € 
bis 85.000 € 103 € 148 € 153 € 153 € 212 € 212 € 33 0 € 330 € 330 € 
bis 95.000 € 122 € 176 € 182 € 182 € 255 € 255 € 37 7 € 377 € 377 € 
bis 105.000 € 128 € 184 € 192 € 192 € 267 € 267 € 4 15 € 415 € 415 € 
bis 125.000 € 143 € 205 € 211 € 211 € 292 € 292 € 4 56 € 456 € 456 € 
bis 150.000 € 156 € 224 € 231 € 231 € 322 € 322 € 5 01 € 501 € 501 € 
bis 175.000 € 171 € 247 € 256 € 256 € 354 € 354 € 5 51 € 551 € 551 € 
über 175.000 € 188 € 272 € 282 € 282 € 389 € 389 € 606 € 606 € 606 €

Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen: 
 
  
Elternbeiträge für die Förder- und 
Betreuungsangebote nach Betreuungszeiten 
Jahres-Brutto-
einkommen BMB  
(Schule von "8-1") 
OGS  
(offene Ganztagsschule 
und andere Angebote) 
bis 37.000 € 0 € 0 € 
bis 50.000 € 39 € 95 € 
bis 62.000 € 48 € 120 € 
bis 75.000 € 61 € 155 € 
bis 85.000 € 75 € 191 € 
bis 95.000 € 92 € 228 € 
über 95.000 € 109 € 228 € 
 
 
Artikel 3 
 
Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft

Anlage A

2573 Zeichen

Anlage A zur V/0099/2024/1 
Kurzüberblick 
Die Ferienbetreuung in der offenen Ganztagsschule ist ab dem 01.08.2024 nicht mehr durch den 
Elternbeitrag nach der Anlage zur Elternbeitragssatzung abgegolten. Ab dem Schuljahr 
2024/2025 müssen Eltern für die Ferienbetreuung einen Beitrag an den jeweiligen OGS-Träger 
zahlen. 
 
Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab der 
Einkommensgrenze ab 62.000 € um 5 % 
 
Ergänzung der Elternbeitragstabellen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfle-
ge um eine weitere Einkommensgruppe über 175.000 €  
 
Erhöhung der Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an 
Grundschulen (bis max. 13.30 Uhr) (BMB) und offenen Ganztagsschulen (OGS) um 3 %  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
1. Die Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung 
von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- 
und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ er-
möglicht die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 08.11.2023 (V/0379/2023), dass Eltern ab 
dem Schuljahr 2024/2025 einen Beitrag für die Ferienbetreuung an den jeweiligen OGS-
Träger zahlen müssen und führt zu Mehreinnahmen von Elternbeiträgen. 
 
2. Mit der Vorlage V/0182/2024 wird dem Rat der Stadt Münster vorgeschlagen, dass die 
anteilige Übernahme von gesetzlichen Trägeranteilen für öffentlich geförderte Kinder-
tageseinrichtungen in Münster in dem gemäß Ziffer 2 der o.a. Vorlage beschlossenen 
Umfang, ab dem Kitajahr 2024/2025 im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 
2025 ff. eingeplant wird. Die ab dem Haushaltsjahr 2025 dann erforderlichen Deckungs-
vorschläge werden im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt. 
 
Die Mehreinnahmen aus der Anhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtun-
gen, Kindertagespflege ab dem 01.08.2024 decken einen Teil des Finanzbedarfs von rd. 
4 Mio. € für das Jahr 2024. 
 
Finanzierung 
Produktgruppen: 0601 
0602 
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Kinder und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushalt 2024 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: § 51 Kinderbildungsgesetz-KiBiz-, Elternbeitragssatzung

Beratungsverlauf (4)

18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0099/2024/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2024
Erstellt
10.04.2024 16:09