V/0626/2009
Bebauungsplan Nr. 532 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0626-2009-Anlage-Plangebiet
203 Zeichen
Anlage
zur Vorlage Nr. V/0626/2009
Bebauungsplan Nr. 532 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Östlich der Straße "Am Schlossgarten"
Plangebiet Maßstab 1:5000
ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
3246 Zeichen
V/0626/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 532: Östlich der Straße "Am Schlossgarten" Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.12.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich östlich der Straße „Am Schlossgarten“ ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Be- bauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der Nutzung, der überbaubaren Grundstücks- flächen, öffentlicher Grünflächen und Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb des Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 1, Flurstücke 50, 51, 65 – 69, 114, 143, 177, 178, 219, Teile der Flurstücke 307, 314, Flur 37, Teil des Flurstücks 581. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der bebaute Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche, die nördlich an- grenzende Grünfläche als Parkanlage dargestellt. Die Grundstücke östlich der Straße „Am Schlossgarten“ sind mit ein- und zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut. Die einzelnen Gebäude befinden sich auf großzügigen Grundstücken in Randlage zum historischen Schlossgraben. Die städtebauliche Lage ist deutlich durch die Nähe zu den weiten öffentlichen Grün- und Wasserflächen geprägt. Die vorgelegten Planungen von zwei aktuellen Bauvorhaben dokumentieren einerseits die Wertig- keit des Wohnstandorts, andererseits zeigen sie auf, dass in Zukunft eine in Höhe und Baumasse Vorlagen-Nr.: V/0626/2009 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0626/2009 atypische Entwicklung des Bereichs nicht auszuschließen ist. In beiden Fällen konnte mit den Bauherren und ihren Architekten eine standortverträgliche Einfügung der geplanten Neubauten gemäß § 34 BauGB abgestimmt werden. Bei Verkauf weiterer Grundstücke könnte jedoch die ggf. angestrebte intensivere Grundstücksaus- nutzung die vorhandene großzügige Villenstruktur gefährden. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist daher die Aufstellung eines Be- bauungsplanes erforderlich. Mit dem Beschluss zur Aufstellung sollen die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansiche- rungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesu chen, Veränderungssperre) geschaffen werden, um einer negativen Entwicklung im Bedarfsfall kurzfristig begegnen zu können. Nach der Vorstellung des Sachverhalts im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 18.06.2009 in nichtöff entlicher Sitzung wurde die Verwaltung beauf- tragt, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Abgrenzung des aufzustellenden Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 532 (amtlicher Umring) amtlich
- Am Schlossgarten
Bebauungsplan Nr. 532
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich der Straße "Am Schlossgarten"
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0626/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37