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Genehmigung eines Eilbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW; hier: Abrisskosten Ahornstraße 22

Beschlussvorlage 299 vom 31.03.2022

Stand: Am 31.03.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 31.03.2022

    Rat

    TOP 10.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss

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