Mandari Insight

V/0187/2010

38. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Entlastungsstraße Nord

Vorlagen 08.03.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.04.2010, TOP 23.3.1.1

Anlage Entlastungsstr_Nord

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0187/2010/1 mit Anlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage Entlastungsstr_Nord

581 Zeichen

DEK 
DEK 
W
W
W
W
A
K
K J
W
K
K
J K
W
J
K
W
W
W
WW
K
J
JK
K
M
K
W
W
W
W
W
RRB 
K
M
W
K
J
J
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 
Amt für Stadtentwicklung 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Anlage zur Vorlage 
 Nr. V/0187/2010 
Wohnbaufläche 
Gemischte Baufläche 
Gewerbegebiet 
Flächen für den Gemeinbedarf 
Flächen für Ver- und Entsorgung 
Grünflächen 
Wasserflächen 
Flächen für die Landwirtschaft 
Flächen für Wald 
Sonstige überörtliche oder 
örtliche Hauptverkehrsstraßen 
Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha 
Fläche für Bahnanlagen Änderungsbereich 
N
M.:   1 : 15.000

Beschlussvorlage

5284 Zeichen

V/0187/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
38. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Entlastungsstraße Nord  zwischen 
Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus, Rumphorst und 
Uppenberg 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
28.04.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan ist gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im 
Bereich der Entlastungsstraße Nord zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm zu än-
dern.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. Nord-
tangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke Münster sowie der Ratsherren Pfau (UWG), Kersting 
(ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungsvorlage 
V/0027/2010 mehrheitlich folgende Beschlüsse gefasst: 
 
„1.  Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße 
und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen. Das hier-
zu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller weiteren Pla-
nungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzuleiten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0187/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6111 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0187/2010 
2.  Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschaftsbestand-
teile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft, und noch besser in das Bio-
topverbundnetz eingebunden werden können. 
 
Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die Verkehrs-
belastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen-Beteiligungs-
möglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen zu gewährleisten, um hierdurch die 
Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“ 
 
Auf der Grundlage dieser Beschlüsse wird hiermit das Verfahren zur 38. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplans eingeleitet. Mit der 38. Änderung des FNP sollen im Wesentli-
chen folgende Änderungen planungsrechtlich umgesetzt werden: 
 
a)  Die Entlastungsstraße Nord soll zwischen der Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm aus 
dem Flächennutzungsplan (FNP) herausgenommen und als Grünflächen - mit überwiegend 
der Zweckbestimmung Parkanlage – sowie als Flächen für die Landwirtschaft umgewidmet 
werden.  
 
b)  Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hatte der Pla-
nungsausschuss am 07.03.2002 beschlossen, dass die Entlastungsstraße Nord als eine in-
nerstädtische Straßenverbindung zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter 
Damm als Hauptverkehrsstraße im Entwurf zur Fortschreibung des FNP darzustellen ist. Auf-
grund der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im FNP wurde die Darstellung der Kreis-
straße 7 (K 7), die bisher als Teil des innerstädtischen und Stadtteile verbindenden Hauptstra-
ßennetzes fungiert und durch die geplante Entlastungsstraße Nord eine deutliche Verkehrs-
entlastung erfahren sollte, zwischen Schifffahrter Damm – über Königsberger Straße, Holt-
mannsweg, Zum Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis 
zur Steinfurter Straße aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen.  
 
Da die aktuell im wirksamen FNP dargestellte Entlastungsstraße Nord gemäß Ratsbeschluss 
aus dem FNP herausgenommen werden soll, müssen andere Straßen die im FNP bisher dar-
gestellte Verbindungsfunktion im klassifizi erten Hauptverkehrsstraßennetz übernehmen und 
entsprechend im FNP als Hauptverkehrsstraßen neu dargestellt werden. Entsprechend soll 
die K 7 zwischen Schifffahrter Damm – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum Rie-
selfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Stra-
ße als Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Zur Vervollständigung eines geschlossenen 
Straßennetzes sind die Kanalstraße vom Ring nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der 
Hohe Heckenweg nach Norden bis zur Königsberger Straße ergänzend als Hauptverkehrs-
straßen darzustellen.  
 
Eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird sowohl im Rahmen des vorliegen-
den FNP-Änderungsverfahrens als auch im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Ver-
kehrsentwicklungsplans Münster 2025 (VEP 2025) erfolgen. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Ergänzungsvorlage V/0187/2010/1 mit Anlage

2725 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0187/2010/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit/Herr Husmann
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
38. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Entlastungsstraße Nord  zwischen 
Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus, Rumphorst und 
Uppenberg 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
28.04.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan ist gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im 
Bereich der Entlastungsstraße Nord zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm entspre-
chend den folgenden Punkten zu ändern.  
 
1.  Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter 
Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestri-
chen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung 
aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzu-
leiten. 
 
2.  Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschafts-
bestandteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft, und noch 
besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können. 
 
Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die Ver-
kehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen- Beteili-
gungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen zu gewährleisten, um 
hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat in seiner Sitzung 
492 61 11 / 492 61 94 
 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.04.2010 
V/0187/2010/1

- 2 - 
V/0187/2010/1 
am 22.04.2010 die Änderung des Beschlussvorschlages ( fett und kursiv ) aufgrund eines Antra-
ges der Ratsfraktion DIE LINKE beschlossen.  
 
Der Gegenstand der FNP-Änderung wird nun nicht mehr lediglich in der Begründung aufgeführt 
sondern mit in den Beschlussvorschlag aufgenommen.  
 
Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen, sollte der Beschlussvor-
schlag entsprechend des Beschlusses des ASSVW geändert werden.  
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE

Anlage zur Vorlage Nr. V/0187/2010/1. Erg.

Beratungsverlauf (5)

15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2010 Hauptausschuss
TOP 17.3.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
28.04.2010 Rat
TOP 23.3.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (12)

  • Steinfurter Straße
  • Königsberger Straße
  • Westhoffstraße
  • Kanalstraße
  • Schifffahrter Damm
  • Bröderichweg
  • Holtmannsweg
  • Zum Rieselfeld
  • Am Burloh
  • Wilkinghege
  • Kinderhaus
  • Heckenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0187/2010
Typ
Vorlagen
Datum
08.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37