V/0187/2010
38. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Entlastungsstraße Nord
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Anlage Entlastungsstr_Nord
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DEK DEK W W W W A K K J W K K J K W J K W W W WW K J JK K M K W W W W W RRB K M W K J J Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Amt für Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Anlage zur Vorlage Nr. V/0187/2010 Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Gewerbegebiet Flächen für den Gemeinbedarf Flächen für Ver- und Entsorgung Grünflächen Wasserflächen Flächen für die Landwirtschaft Flächen für Wald Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Fläche für Bahnanlagen Änderungsbereich N M.: 1 : 15.000
Beschlussvorlage
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V/0187/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 38. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Entlastungsstraße Nord zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus, Rumphorst und Uppenberg Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan ist gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Entlastungsstraße Nord zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm zu än- dern. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut- zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. Nord- tangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke Münster sowie der Ratsherren Pfau (UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungsvorlage V/0027/2010 mehrheitlich folgende Beschlüsse gefasst: „1. Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen. Das hier- zu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller weiteren Pla- nungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzuleiten. Vorlagen-Nr.: V/0187/2010 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 17.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0187/2010 2. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschaftsbestand- teile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft, und noch besser in das Bio- topverbundnetz eingebunden werden können. Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die Verkehrs- belastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen-Beteiligungs- möglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen zu gewährleisten, um hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“ Auf der Grundlage dieser Beschlüsse wird hiermit das Verfahren zur 38. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplans eingeleitet. Mit der 38. Änderung des FNP sollen im Wesentli- chen folgende Änderungen planungsrechtlich umgesetzt werden: a) Die Entlastungsstraße Nord soll zwischen der Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm aus dem Flächennutzungsplan (FNP) herausgenommen und als Grünflächen - mit überwiegend der Zweckbestimmung Parkanlage – sowie als Flächen für die Landwirtschaft umgewidmet werden. b) Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hatte der Pla- nungsausschuss am 07.03.2002 beschlossen, dass die Entlastungsstraße Nord als eine in- nerstädtische Straßenverbindung zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm als Hauptverkehrsstraße im Entwurf zur Fortschreibung des FNP darzustellen ist. Auf- grund der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im FNP wurde die Darstellung der Kreis- straße 7 (K 7), die bisher als Teil des innerstädtischen und Stadtteile verbindenden Hauptstra- ßennetzes fungiert und durch die geplante Entlastungsstraße Nord eine deutliche Verkehrs- entlastung erfahren sollte, zwischen Schifffahrter Damm – über Königsberger Straße, Holt- mannsweg, Zum Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Straße aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. Da die aktuell im wirksamen FNP dargestellte Entlastungsstraße Nord gemäß Ratsbeschluss aus dem FNP herausgenommen werden soll, müssen andere Straßen die im FNP bisher dar- gestellte Verbindungsfunktion im klassifizi erten Hauptverkehrsstraßennetz übernehmen und entsprechend im FNP als Hauptverkehrsstraßen neu dargestellt werden. Entsprechend soll die K 7 zwischen Schifffahrter Damm – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum Rie- selfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Stra- ße als Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind die Kanalstraße vom Ring nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur Königsberger Straße ergänzend als Hauptverkehrs- straßen darzustellen. Eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird sowohl im Rahmen des vorliegen- den FNP-Änderungsverfahrens als auch im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Ver- kehrsentwicklungsplans Münster 2025 (VEP 2025) erfolgen. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Ergänzungsvorlage V/0187/2010/1 mit Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0187/2010/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit/Herr Husmann Ruf: Betrifft 38. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Entlastungsstraße Nord zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus, Rumphorst und Uppenberg Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan ist gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Entlastungsstraße Nord zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm entspre- chend den folgenden Punkten zu ändern. 1. Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestri- chen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzu- leiten. 2. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschafts- bestandteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft, und noch besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können. Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die Ver- kehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen- Beteili- gungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen zu gewährleisten, um hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut- zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat in seiner Sitzung 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 27.04.2010 V/0187/2010/1 - 2 - V/0187/2010/1 am 22.04.2010 die Änderung des Beschlussvorschlages ( fett und kursiv ) aufgrund eines Antra- ges der Ratsfraktion DIE LINKE beschlossen. Der Gegenstand der FNP-Änderung wird nun nicht mehr lediglich in der Begründung aufgeführt sondern mit in den Beschlussvorschlag aufgenommen. Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen, sollte der Beschlussvor- schlag entsprechend des Beschlusses des ASSVW geändert werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Anlage zur Vorlage Nr. V/0187/2010/1. Erg.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Steinfurter Straße
- Königsberger Straße
- Westhoffstraße
- Kanalstraße
- Schifffahrter Damm
- Bröderichweg
- Holtmannsweg
- Zum Rieselfeld
- Am Burloh
- Wilkinghege
- Kinderhaus
- Heckenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0187/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37