V/0219/2022
Ludwig-Erhard-Berufskolleg – Auflösung des Teilstandortes am Schulzentrum Roxel
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Anlage 1 - Protokollauszug der Schulkonferenz vom 24.02.2022
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Ludwig-Erhard-Berufskolleg | Gut Insel 41 | 48151 Münster
An die Stadt Münster
z. Hd. Herrn Ehling
Münster, 25.02.2022
Sehr geehrter Herr Ehling,
am 24.02.2022 hat die Schulkonferenz des Ludwig-Erhard-Berufskollegs
getagt und folgenden Beschluss einstimmig angenommen:
„Der Teilstandort des Ludwig-Erhard-Berufskollegs an der Friedensreich-
Hundertwasserschule in Roxel wird zum Ende des Schuljahres (Stichtag
31.07.2022) aufgelöst.“
Damit unterstützt die Schulkonferenz die Überlegung des Schulträgers, den
ursprünglich geplanten Zweck des Vorortangebotes des Übergangs in die
Sekundarstufe II in der bisherigen Form nicht weiter anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Köper
stellv. Schulleiter
Beschlussvorlage
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V/0219/2022 V/0219/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ludwig-Erhard-Berufskolleg – Auflösung des T eilstandortesam Schulzentrum Roxel Beratungsfolge 07.06.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die Auflösung des T eilstandortesdes Ludwig-Erhard-Berufskollegs in Roxel, da durch das Auslaufen der Friedensreich-Hundertwasser-Schule keine Kooperationsmöglichkeit mehr vor Ort gegeben ist. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Auflösung des T eilstandorteshat keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Zu 1: Seit dem Schuljahr 2015/2016 wurden drei Züge der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit der Profilbildung „Ganztagsunterricht“ und „Sport und Gesundheit/Fitness“ (Anlage C der APO-BK) am T eilstandortim Schulzentrum Roxel unterrichtet. Die vorhandene Infrastruktur am Standort Roxel in Form der Sportstätten und der Mensa boten einige Synergieeffekte. Der T eilstandortdes Ludwig-Erhard-Berufskollegs in Roxel wurde errichtet, um in Zusammenarbeit mit den anderen Berufskollegs der Stadt Münster sowie in Kooperation mit der IHK und der HWK den Amt für Schule und Weiterbildung 24.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Krahn T elefon:492-4016 Krahn@stadt-muenster.de - 2 - V/0219/2022 Schüler*innen – die sich gerade dann in unterschiedlichen Stadien der Berufswahlfindung befinden – im Schulzentrum Roxel Anschlussoptionen am Standort aufzeigen zu können. Diese organisationsübergreifenden Kooperationen boten niedrigschwellige Anschlüsse und beförderten die Studien- und Berufsorientierung. Die Verlagerung von Klassen des Berufskollegs in das Schulzentrum Roxel bot die Möglichkeit, durch eine Präsenz vor Ort bisherige Formen der Zusammenarbeit im Bereich Übergang Schule-Beruf zu intensivieren und modellhaft weiterzuentwickeln. Dieser ursprünglich geplante Zweck der Kooperation und die Möglichkeit, einen Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II zu gestalten und zu ermöglichen, lässt sich nicht mehr realisieren. Dies hat verschiedene Gründe: Die Friedensreich-Hundertwasser-Schule ist seit dem Schuljahr 2020/2021 auslaufend gestellt (vgl. V/1046/2019). Damit ist absehbar keine Kooperation im ursprünglichen Sinne mehr möglich. Diese basierte auf der Struktur der Sekundarschule, einem System ohne Sekundarstufe II. Der T eilstandortdes Berufskollegs stellte eine sinnvolle Möglichkeit des Übergangs dar. Des Weiteren konnten seit dem ersten coronapandemiebedingten Lockdown keine schulformübergreifenden Projekte mehr realisiert werden. Die Schüler*innen des Ludwig-Erhard- Berufskollegs wurden aus schulorganisatorischen Gründen im Zuge der Pandemie nur am Hauptstandort Gut Insel beschult (Distanzunterricht, Vertretungsplanung etc.). Ab dem Schuljahr 2022/2023 sollten aus diesen Gründen alle Schüler*innen des Ludwig-Erhard- Berufskollegs wieder am Hauptstandort beschult werden. Zudem sind die Zahlen der Schüler*innen auf einem konstanten Niveau, sodass vorerst ausreichend viele Räume verfügbar sind. Zu 2: Die Auflösung oder Änderung von Schulen unterliegt gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) NRW der Genehmigung der Schulaufsicht. Die Verwaltung wird die dem Ratsbeschluss entsprechenden Anträge zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Auflösung des T eilstandortesdes Ludwig-Erhard-Berufskollegs wurde zwischen der Schule und der Schulverwaltung in einem gemeinsamen Verfahren entwickelt (vgl. § 76 SchulG NRW). Die Schulkonferenz wurde beteiligt und stimmte dem Vorgehen am 24.02.2022 einstimmig zu. Der Auszug des Protokolls befindet sich in den Anlagen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 - Protokollauszug der Schulkonferenz vom 24.02.2022 Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0219/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird die Auflösung des T eilstandortesdes Ludwig-Erhard-Berufskollegs beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 SchulG zu beantragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Auflösung des Teilstandortes des Ludwig-Erhard-Berufskollegs hat keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Gut Insel 41
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Details
- Aktenzeichen
- V/0219/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2022
- Erstellt
- 23.03.2022 12:19