V/0448/2013/2
Landschaftsplan Roxeler Riedel - Satzungsbeschluss
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0448/2013/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Landschaftsplan Roxeler Riedel - Satzungsbeschluss Beratungsfolge 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zu den während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregu ngen zum Entwurf des Landschaftsplanes Roxeler Riedel (LP 3) werden die in Anlage 3 aufgeführten Be- schlüsse gefasst. 2. Weitere Optimierungsmaßnahmen insbesondere im Naturschutzgebiet (NSG) Aa-Aue, z. B. Verzicht auf Pflanzenbehandlungs-, Schädlingsbekämpfungs- und/oder Düngemittel sowie Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, werden über den Vertragsnaturschutz im Rahmen freiwilliger vertraglicher Vereinbarungen verhandelt. 3. Der Entwurf des Landschaftsplans Roxeler Riedel wird unter Einbeziehung der Beschlussvo r- schläge zu 1 und 2 als Satzung beschlossen. 4. Der Rat der Stadt Münster erkennt an, dass sich landwirtschaftliche Betriebe auch in Landschaftsschutzgebieten entw ickeln können müssen . und sieht in den Regelungen des Landschaftsplans Roxeler Riedel dafür gute Grundlagen. Um dies für landwirtschaf t- lich geprägte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB auf eine planbare und verlässliche Basis zu stellen, wird die Verwalt ung beauftragt, gemeinsam mit dem Landschaftsbeirat Leitlinien und Kriterien für solche Vorhaben zu erarbeiten, die als Grundlage für die Beur- teilung der Befreiungsvoraussetzungen und -bedingungen vom Bauverbot in Lan d- schaftsschutzgebieten dienen sollen. Vorlagen-Nr.: V/0448/2013/2. Erg. Auskunft erteilt: Herr Peifer Ruf: 492 67 05 E-Mail: PeiferM@stadt-muenster.de Datum: 24.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0448/2013/2 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Wasser Investitionsmaß- nahme Finanzstelle ist noch zu bilden Entschädigung/ Grunder- werb Landschaftsplan Roxe- ler Riedel Investitionsmaß- nahme Finanzstelle ist noch zu bilden Baukosten Realisier ung Landschaftsplan Roxeler Riedel Investitionsmaß- nahme Finanzstelle ist noch zu bilden Inv.-Zuwendungen Land Landschaftsplan Roxeler Riedel Auszahlungen 2015 ff. 359.100,00 Einzahlungen 2015 ff. 238.280,00 Summe aller Auszahlungen/Saldo 120.820,00 Für die Umsetzung ortsgebundener Festsetzungen können Drittprogramme herangezogen we r- den, wie beispielsweise Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen, Ökokonto, europäische Wasserra h- menrichtlinie usw. Insofern wurde bei der Berechnung der Baukosten ein kalkulatorischer Wert von 50 % der ermittelten, voraussichtlichen Kosten in Ansatz gebracht. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung von raumbezogenen Festsetzungen au s- schließlich über Drittprogramme erfolgen wird. Es werden deshalb hier für keine Finanzmittel ei n- gestellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Satzungsbeschluss keine unmittelbaren Kosten entstehen. durch diese Vorlage noch keine Entscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermäc h- tigungen getroffen werden. H ierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen der kommenden Jahre unter Berücksichtigung der dann gegeb e- nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden. - 3 - V/0448/2013/2 Begründung: Zu 1. bis 3. Auf die Vorlage V/0448/2013 wird verwiesen. Zu 4. Mit Schreiben vom 6.11.2013 hat der Westfälisch -Lippische Landwirtschaftsverband e.V. (WLV) ein Positionspapier der Landwirtschaft zum Landschaftsplan Roxeler Riedel verfasst und der Ve r- waltung zur Berücksichtigung im laufenden Satzungsbesch lussverfahren eing ereicht. Hierzu hat die Verwaltung mit Schreiben vom 2.12.2013 Stellung bezogen. Im Kern geht es um die Fragestel- lung des landwirtschaftlichen Bauens im Landschaftsschutzgebiet. Wie in den bisherigen Lan d- schaftsplänen der Stadt ist im Lan dschaftsplan Roxeler Riedel eine differenzierte Grundlage der Genehmigung enthalten. Für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 (sog. flächengebunden e landwirtschaftliche Privilegierung) und 2 (gartenbauliche Erzeugung) BauGB ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen (S. 57 des Entwurfs), die dem landwirtschaftlichen Bauen eine Sonderstellung verleiht. Vorh aben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (sog. gewerbliche Landwirtschaft) sind in Anwendung der Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes als Befreiungstatbestand zu beurteilen. Im Rahmen einer erneut einberufenen Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises unter Beteil i- gung des WLV konnten die Positionen ausgetauscht und dahingehend ein Kompr omiss entwickelt werden, nach dem das Anliegen der Landwirtschaft nach erleicht erten Entwicklungsmöglichkeiten zur Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe über die fläche ngebundene Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hinaus auch im Zuge der Befreiung Rechnung getragen werden kann, indem die untere Landschaftsbehörde gem einsam mit dem Landschaftsbeirat hierzu Kriterien und Leitlinien entwickeln sollte, die im Zuge der Antragsbeurteilung als Maßstab herangezogen werden sollten. Insbesondere sollten Fragen der räu mlichen Anbindung an die Hofstelle, Angemessenheit der Entwic klung, Sicherung des Familienbetriebes usw. einerseits und Kriterien der Kulturlan d- schaft, Landschaftsprägung, ökolog ische Bedingungen und Erholungsansprüche andererseits als Beurteilungskriterien aufbereitet werden. Der Sachverhalt ist mit Bezug auf den e rgangenen Schriftverkehr in der Ergänzungsvorlage V/0448/2013/1 erläutert. Nach Beratung der Thematik in der Bezirksvertretung West am 23.1.2014 und im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen am 18.2.2014 ist dieser Gedanke wieder fallen gelassen worden. Es verbleibt hinsichtlich des Befreiungstatbestandes bei der grundlegenden Einzelfallentscheidung, so dass die benannten Kriterien in der jeweiligen Einzelfallbetrachtung zu beleuchten sind. Dem Landschaftsbeirat, der entsprechend gesetzlicher Bestimmung e iner Befreiung aus den Ve r- boten von Schutzgebietsverordnungen und Landschaftsplänen zustimmen muss, wird das grun d- sätzliche Anliegen, bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für landwirtschaftlich g eprägte Vorhaben zur Sicherung der Familienbetriebe zu ermöglichen, mit der Bitte um en tsprechende Würdigung übermittelt. i. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0448/2013/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37