260056
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2026/27
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Sammeldokument öffentlich
37263 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
260056
Der Oberbürgermeister
—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Grundprinzipien für die Festlegung der zu
bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2026/27
Beratungsfolge
Rat 05.02.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für das Schuljahr 2026/27 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin
in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl
der Eingangsklassen auf insgesamt 178 fest. Diese Eingangsklassen
verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft
entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6.
2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der
Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen
und Schülern werden die vom Rat beschlossenen
Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde
gelegt (siehe DS-Nr.1410479).
3. Die Zügigkeit der GGS Gotenschule wird ab dem Schuljahr 2026/27 von
einer Zwei- auf eine Dreizügigkeit erhöht.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im
Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die
Politik wird darüber dann nachlaufend informiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die
beabsichtigte Festlegung zu informieren.
Begründung
- SIEHE ANLAGE -
Anlage/n
1 260056 Anlage_Festlegung_Eingangsklassen_2026-27 (öffentlich)
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Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056
1
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grund-
schulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für
das Schuljahr 2026/27
Begründung zur DS-Nr.: 260056
1. Grundprinzipien für die jä hrliche Festlegung der Anzahl von Ein-
gangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen
Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der
Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begren-
zungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berück-
sichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsände-
rungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden.
Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Be-
trachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit
sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-
Nr.1410479 ausführlich dargelegt.
2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der An-
zahl der zu bildenden Eingang sklassen und der Aufnahmekapazitäten der
einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2026/27
Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt
der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser
Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklas-
sen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommu-
nalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen-
Nr. 1410479 ausführlich erläutert.
Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr
erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten:
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschul-
standorte.
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf
Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in
§ 6a Abs. 1 Satz 1.
Für das Schuljahr 2026/27 lagen zum Stichtag (02.12.2025) 2.898 Anmel-
dungen vor. Zusätzlich wurden 1.212 Schülerinnen und Schüler höherer
Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischte
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Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 107 Kinder berücksichtigt,
die sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt
somit 4.217, womit sich für das Schuljahr 2026/27 eine kommunale Klas-
senrichtzahl von 1822 ergibt. Das heißt konkret, dass die Bundesstadt
Bonn maximal bis zu 182 Eingangsklassen bilden dürfte.
2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen
Grundschulen
Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule
sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2
SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbil-
dungswerte maßgeblich:
1. bis zu 29 eine Klasse;
2. 30 bis 56 zwei Klassen;
3. 57 bis 81 drei Klassen;
4. 82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine wei-
tere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu
bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und
baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite
15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Pla-
nungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden.
Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen,
aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem
Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe
dargelegt.
2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beu-
el Süd-Ost)
2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 251 neue An-
meldungen vor, davon 226 von wohnsitznahen Kindern. 14 Kinder aus dem
Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet.
1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende
Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die
verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4.
2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bil-
denden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt . Ist der Rechenwert größer als
30, wird auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größ er 60 werden
um eins vermindert.
Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.217.
4.217 geteilt durch 23 entspricht 183,35. 183,35 abgerundet und um eins vermindert
ergibt 182. Die kommunale Klassenrichtzahl fü r das Schuljahr 2026/27 beträgt also
182.
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Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder aufge-
nommen werden können.
Der Platzbedarf für 265 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann da-
mit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge-
legt.
Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgang
s-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmeldung
en
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 75 75 72 Nein
Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 48 Nein
Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 57 57 54 Nein
Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 67 67 52 Nein
GESAMT 11 11 299 0 251 251 226
(Anmerkung: 14 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
Insgesamt liegen 315 neue Anmeldungen vor, davon 255 von wohnsitznahen
Kindern. 8 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht
angemeldet.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 378 Kinder aufgenom-
men werden können. Der Platzbedarf für 323 wohnsitznahe und wohnsitz-
ferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgang
s-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmeldung
en
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 55 55 52 Nein
Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 2 nein 56 0 50 50 41 Nein
Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 73 73 70 Nein
Marktschule GGS 4 4 nein 104 0 92 92 65 Nein
Om Berg GGS 3 2 nein 56 0 45 45 27 Nein
GESAMT 16 14 378 0 315 315 255
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
GGS Ennertschule
Die dreizügige GGS Ennertschule kann bis zu 81 Kinder in drei
Zügen aufnehmen. Es liegen 52 wohnortnahe und 3 wohnortferne
Anmeldungen vor. Die Bildung von drei Eingangsklassen ist zur
Bedarfsdeckung auch der bisher nicht angemeldeten Kinder im
Schulbezugsraum interessengerecht.
GGS Gottfried-Kinkel-Schule
An der dreizügigen GGS Gottfried-Kinkel-Schule liegen 41 woh-
nortnahe und 9 wohnortferne Anmeldungen vor. Die Bildung von
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zwei Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 ist angesichts der
reduzierten Nachfrage interessengerecht.
GGS Om Berg
An der dreizügigen GGS Om Berg liegen 27 wohnortnahe und 18
wohnortferne Anmeldungen vor. Die Bildung von zwei Eingangs-
klassen zum Schuljahr 2026/27 ist angesichts der reduzierten
Nachfrage interessengerecht
2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg
Nord und Bad Godesberg Süd)
2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg
Nord 396 neue Anmeldungen vor, davon 328 von wohnsitznahen Kindern.
144 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 15 Kinder aus dem Schul-
bezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet.
23 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen-
frequenzrichtwerte bis zu 611 Kinder aufgenommen werden können. Der
Platzbedarf für 555 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im
Schulbezugsraum gedeckt werden.
Der Anmeldeüberhang der EGS Bodelschwingh-Schule kann durch freie Ka-
pazitäten an Schulen im Schulbezugsraum kompensiert werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum bis auf die KGS
Beethovenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (16 Klas-
sen plus 1 Klasse an der Beethovenschule plus 6 Klassen mit Jahrgangs-
mischung an der Paul-Klee-Schule = 23 Eingangsklassen).
Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmeldung
en
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe Kinder
Beethovenschule KGS 2 3 nein 81 0 63 63 44 Nein
Bodelschwingh-Schule EGS 3 3 nein 81 0 89 89 88 Ja
Burgschule KGS 2 2 nein 56 0 54 54 50 Nein
Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 47 47 39 Nein
Gotenschule GGS 3 3 nein 81 0 57 57 46 Nein
Paul-Klee-Schule GGS 2 8 ja 200 144 48 192 31 Nein
Servatiusschule KGS 2 2 nein 56 0 38 38 30 Nein
GESAMT 16 23 611 144 396 540 328
(Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bis-
lang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
EGS Bodelschwingh-Schule
An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen
Anmeldungen von 88 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle
Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit
aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie
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Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der
der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden.
GGS Gotenschule
Wie in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, werden an
der Gotenschule insbesondere auch nach Fertigstellung des Er-
weiterungsneubaus drei Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapa-
zität von 81 Kindern gebildet. Alle 57 wohnsitzfernen und wohn-
sitznahen Anmeldungen können aufgenommen werden. Freie Kapazi-
täten können für Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt
werden. Die Schule wird zudem von einer Zwei- in eine Dreizü-
gigkeit überführt, da die entsprechenden Baumaßnahmen (insbe-
sondere Fertigstellung und Bezug des Ersatzneubaus) abgeschlos-
sen sind. Siehe auch Begründung zu Beschlusspunkt 3. sowie
DS.Nr. 222433 und DS.Nr. 1610614EB18. Nachlaufend erfolgen noch
ergänzende Anpassungen im Bestand.
GGS Paul-Klee-Schule
An der zweizügigen Grundschule können zum kommenden Schuljahr
56 Kinder in acht
jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden (Aufnah-
mekapazität 200 Kinder – 144 Kinder, die durch die Jahrgangsmi-
schung in den Eingangsklassen verbleiben = 56 freie Schulplät-
ze). Die Anmeldungen der wohnortnahen und wohnortfernen Kinder
können alle berücksichtigt werden.
KGS Servatiusschule
Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56
Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 38
Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum.
KGS Beethovenschule
Die KGS Beethovenschule wird grundsätzlich als zweizügige
Grundschule geführt. Aufgrund der vorhandenen Raumressourcen
kann die Schule allerdings zwei Klassen mehr (10 Klassen) be-
schulen. Drei 4. Klassen verlassen die Schule zum Schuljahres-
ende 2025/2026, sodass in der Konsequenz drei Eingangsklassen
gebildet werden können.
2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd
Insgesamt liegen 253 neue Anmeldungen vor, davon 213 von wohnsitznahen
Kindern. 21 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang
noch nicht angemeldet.
Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der Klas-
senfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen werden können. Der
Platzbedarf für insgesamt 274 wohnortnahen und wohnortfernen Kinder
kann gedeckt werden.
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Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmeldung
en
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe Kinder
Am Domhof KGS 3 3 nein 81 0 66 66 55 Nein
Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 35 35 26 Nein
Heiderhof GGS 3 3 nein 81 0 64 64 58 Nein
Lyngsbergschule KGS 2 2 nein 56 0 41 41 39 Nein
Robert-Koch-Schule GGS 3 3 nein 81 0 47 47 35 Nein
GESAMT 13 13 355 0 253 253 213
(Anmerkung: 21 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bis-
lang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
GS Robert-Koch-Schule
Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte
damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insge-
samt liegen 47 Anmeldungen vor, davon von 35 wohnortnahen Kin-
dern. Die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse ist interessenge-
recht, da damit die nicht abgegebenen Anmeldungen in Bad Godes-
berg Süd (insgesamt 21) ausgeglichen werden können.
2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und
Hardtberg West)
2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
Im Schulbezugsraum liegen 305 neue Anmeldungen vor, davon 267 von
wohnsitznahen Kindern. 140 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 9
Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden.
18 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen-
frequenzrichtwerte 472 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf kann damit im Schulbezugsraum für insgesamt 314 woh-
nortnahe und wohnortferne Kinder unter Berücksichtigung der 140 in
Eingangsklassen verbleibenden Kinder vollständig gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule,
gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 6 Klas-
sen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse
an der Schlossbachschule = 18 Eingangsklassen).
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Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
Schulname
Schular
t
Festg.
Zügigkei
t
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
mischun
g
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
e
Anmeldung
en
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklasse
n/ Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 50 50 45 Nein
Engelsbachschule KGS 2 8 ja 200 140 54 194 43 Nein
Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 39 Nein
Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 45 45 38 Nein
Schlossbachschule KGS 3 4 nein 104 0 106 106 102 Nein
GESAMT 11 18 472 140 305 445 267
(Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
KGS Engelsbachschule
Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung über alle vier Jahrgänge. Die Schulneulinge
verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 8 Klassen. Für
das kommende Schuljahr sind wie im Vorjahr 54 Neuanmeldungen zu
verzeichnen, davon 43 von wohnsitznahen Kindern.
Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 200
festgelegt. Zum kommenden Schuljahr verbleiben 140 Schüler*innen
in den 8 jahrgangsgemischten Klassen. Die Schule kann demnach bis
zu 60 neue Schüler*innen und somit alle 54 angemeldeten wohnsitz-
nahen und wohnsitzfernen Kinder aufnehmen.
KGS Schlossbachschule
An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule
liegen aktuell 106 Neuanmeldungen, davon 102 Anmeldungen wohn-
sitznaher Kinder, vor. 2 wohnortferne Kinder können im Rahmen der
festgelegten Aufnahmekapazität aufgenommen werden. Die beiden
weitern überzähligen wohnortfernen Anmeldungen können durch freie
Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum kompensiert wer-
den.
Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule
wird fünf Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier
Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2026/27
räumlich im Bestand abgebildet werden.
In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die
Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter
der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch
keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im
vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale
Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und
durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS-Plätze an
dem Standort zur Verfügung gestellt werden.
Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die
zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine
Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau
der Schule präjudiziere.
Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug
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genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand die Zahl 81 (ent-
spricht nach den Vorgaben zu den sog.
Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei
den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend
überschritten werden könnte, kann die Verwaltung den
dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch
angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen
Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch
langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von
einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann
(siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung
Schulentwicklungsplan Grundschulen).
2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West
Im Schulbezugsraum liegen 206 neue Anmeldungen vor, davon 184 von woh-
nortnahen Kindern. 5 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht
angemeldet worden.
9 Eingangsklassen werden gebildet, in die 249 Kinder aufgenommen wer-
den können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur
Verfügung.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge-
legt.
Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West
Schulname
Schular
t
Festg.
Zügigkei
t
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
mischun
g
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächlich
e
Anmeldung
en
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklasse
n/ Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Laurentiusschule KGS 2 2 nein 56 0 60 60 45 Nein
Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 48 Nein
Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 44 44 43 Nein
Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 50 50 48 Nein
GESAMT 9 9 249 0 206 206 184
(Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
KGS Laurentiusschule
An der Laurentiusschule werden entsprechend der grundsätzlichen
Zweizügigkeit zum Schuljahr 2026/27 zwei Eingangsklassen gebil-
det. Die Schule kann demnach bis zu 56 neue Schüler*innen und so-
mit alle 45 angemeldeten wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Anmelde-
überhänge wohnortferner sowie auswärtiger Kinder können durch
freie Kapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der Rochus-
schule, aufgefangen werden.
KGS Rochusschule
An der KGS Rochusschule konnte der Erweiterungsbau zum Schuljahr
2025/2026 in Betrieb genommen werden (vgl. Drs. 210178). Damit
steht der Schule und OGS nun deutlich mehr Raum zur Verfügung.
Die Bildung von 3 Eingangsklassen kann Anmeldeüberhänge, insbe-
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sondere der Laurentiusschule oder benachbarter Schulbezugsräume
kompensieren und ist daher interessengerecht.
2.6 Stadtbezirk Bonn
2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord
Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 308 Anmeldungen vor, davon 243 von
wohnortnahen Kindern. 11 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die 372 Kinder aufgenommen wer-
den können. Der Platzbedarf für 319 Kinder kann damit im Schulbezugs-
raum gedeckt werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge-
legt.
Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord
Schulname
Schular
t
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmeldung
en
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 86 86 82 Nein
Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 40 40 30 Nein
Jahnschule GGS 3 3 nein 81 0 56 56 47 Nein
Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 37 37 28 Nein
Am Apfelgarten (ehem. Peter-Klein)*GGS 3 3 nein 81 0 89 89 56 Nein
GESAMT 14 14 378 0 308 308 243
(Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
GGS Am Apfelgarten
Die GGS Am Apfelgarten wurde zu einer dreizügigen Grundschule
ausgebaut und kann nach Bezug des so geplanten Neubaus Anfang des
Jahres 2025 jährlich bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen
aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und
Schüler in den Eingangsklassen wurde unter Berücksichtigung der
provisorischen Räume in Containerbauweise seit dem Schuljahr
2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Der Grund für die Be-
grenzung der Klassengröße durch provisorische und begrenzte Raum-
programm ist nach Bezug des Neubaus entfallen und wird somit
nicht länger aufrechterhalten.
Zum Schuljahr 2026/27 wurden bisher 89 Kinder angemeldet, davon
56 wohnortnahe. Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können im
Schulbezugsraum, insbesondere an der KGS Buschdorf, GGS Jahnschu-
le oder der KGS Bernhardschule aufgenommen werden.
GGS Jahnschule
An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei Eingangsklas-
sen aufgenommen werden. Bislang wurden 56 Kinder angemeldet, da-
von 47 wohnsitznahe. Freie Kapazitäten können zur Kompensation
von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, die durch die bisher
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Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056
10
noch nicht angemeldeten Kinder entstehen könnten, genutzt werden.
Die Bildung von 3 Eingangsklassen ist daher interessengerecht.
2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch
Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 137 neue Anmeldungen vor, davon
130 von wohnsitznahen Kindern. 11 Kinder im Schulbezugsraum sind bis-
lang noch nicht angemeldet worden. 326 Kinder verbleiben in den be-
reits gebildeten Eingangsklassen.
22 Eingangsklassen werden gebildet, in die 550 Kinder aufgenommen wer-
den können. Der Bedarf von 474 wohnsitznahen und wohnsitzfernen Plät-
zen kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa-
Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmeldung
en
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Carl-Schurz-Schule GGS 4 15 ja 375 250 54 304 48 Nein
Elsa-Brändström-Schule EGS 2 5 ja 125 76 29 105 29 Nein
Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 54 54 53 Ja
GESAMT 8 22 550 326 137 463 130
(Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
GGS Carl-Schurz-Schule
Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige
Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 54
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch 250 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität
wird auf 375 und die Zahl der Eingangsklassen auf 15
festgelegt.
Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, insbesondere der Paulus-
schule genutzt werden.
EGS Elsa-Brändström-Schule
An der zweizügigen Schule ist die Klassenfrequenz auf 25 Kinder
festgelegt und die Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2022/23 jahr-
gangsübergreifend organisiert sind. Die Schule kann damit in fünf
jahrgangsgemischten Eingangsklassen 125 Kinder aufnehmen.
Bislang wurden 29 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben
sind 76 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden.
Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität
alle wohnsitznahen und wohnortfernen Kinder aufgenommen werden.
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Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet
werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf
einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe
decken zu können.
KGS Paulusschule
An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze
der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den
Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich
auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen
werden. Bislang liegen Anmeldungen von 53 wohnsitznahen
und 1 wohnsitzfernen Kind vor.
Anmeldüberhänge können z.B. an der GGS Carl-Schurz-Schule aufge-
nommen werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden,
um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen
OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu
können.
2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West
Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 157 neue Anmeldungen vor, davon
130 von wohnsitznahen Kindern. 198 Kinder verbleiben in den Eingangs-
klassen. 4 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemel-
det worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen-
frequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf im Schulbezugsraum kann damit nur für wohnsitznahe
Kinder gedeckt werden. Wohnsitzferne Anmeldungen sind durch freie Ka-
pazitäten an Schulen angrenzender Schulbezugsräume zu kompensieren.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vor-
gegebenen Zügigkeit festgelegt (2 plus 8 aufgrund der Jahrgangsmi-
schung an der Kettelerschule, plus 4 Eingangsklassen an der Matthias-
Claudius-schule = 14 Eingangsklassen).
Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmel-
dungen
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Kettelerschule GGS 2 10 ja 250 198 55 253 50 Nein
Matthias-Claudius-Schule GGS 4 4 nein 104 0 102 102 80 Nein
GESAMT 6 14 354 198 157 355 130
(Anmerkung: 4 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
GGS Kettelerschule
Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule
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mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 55
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch jene 198 Kinder zu berücksichtigen, die
bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27
weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Die Aufnahmekapazität wurde durch die Errichtung eines Interims-
baus auf 250 und die Gesamtzahl der
Klassen auf 10 festgelegt. Die vorliegenden 50 wohnsitznahen An-
meldungen können an der Kettelerschule vollständig aufgenommen
werden. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch die
GGS Matthias-Claudius-Schule und in angrenzenden Schulbezugsräu-
men aufgefangen werden.
Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die
Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und
die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.-
Nr. 220685).
2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt
Im Schulbezugsraum liegen 246 neue Anmeldungen vor, davon 183 von woh-
nortnahen Kindern und 63 von wohnortfernen Kindern. 141 bereits einge-
schulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 1 Kind im Schulbe-
zugsraum Innenstadt ist bislang noch nicht angemeldet worden.
16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 416 Kinder aufgenom-
men werden können.
Der Platzbedarf für 388 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im
Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16
Eingangsklassen).
Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmel-
dungen
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 104 0 80 80 72 Nein
Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 57 57 49 Nein
Münsterschule GGS 2 8 ja 200 141 59 200 40 Nein
Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 22 Nein
GESAMT 10 16 416 141 246 387 183
(Anmerkung: 1 Kind im Schulbezugsraum Innenstadt ist bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
GGS Michaelschule
Die zweizügige Michaelschule kann 56 Kinder aufnehmen. Alle 49
wohnsitznahen Anmeldungen können aufgenommen werden. Der Anmelde-
überhang von 1 wohnortfernen Anmeldung kann durch freie Kapazitä-
ten im Schulbezugsraum, insbesondere an Marien-/Nordschule oder
im angrenzenden Schulbezugsraum kompensiert werden.
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2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd
Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 324 neue Anmeldungen vor, davon 253
von wohnsitznahen Kindern. 263 bereits eingeschulte Kinder verbleiben
in den Eingangsklassen. 8 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
24 Eingangsklassen werden gebildet, in die 628 Kinder aufgenommen wer-
den können.
Der Platzbedarf für 595 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann da-
mit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den
Jahrgangsmischungen der Montessorischule und der Nikolausschule (s.o.
Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(13, plus 9 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, plus 2 durch
Jahrgangsmischung an der Nikolausschule = 24 Eingangsklassen).
Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
Anmel-
dungen
für 2026/27
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 61 61 56 Nein
Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 45 45 35 Nein
Montessorischule GGS 3 12 ja 300 210 67 277 44 Nein
Nikolausschule KGS 2 4 ja 104 53 68 121 57 Ja
Till-Eulenspiegel-Schule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 44 Nein
Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 33 33 17 Nein
GESAMT 13 24 628 263 324 587 253
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025).
Erläuterung:
KGS Clemens-August-Schule
Die zweizügige Clemens-August-Schule kann 56 Kinder und damit
alle wohnsitznahen Anmeldungen aufnehmen. Überzählige wohnsitz-
ferne Anmeldungen können durch freie Kapazitäten im Schulbe-
zugsraum, insbesondere an der GGS Till-Eulenspiegel-Schule kom-
pensiert werden.
GGS Montessorischule
Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem
Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300
Kinder. Bislang wurden 67 Kinder angemeldet, davon 44
wohnortnahe. Mit den 210 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten
Kinder aufgenommen werden.
Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen
im Einzugsbereich genutzt werden.
KGS Nikolausschule
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Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2
kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen.
Mit den 53 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, kön-
nen nicht alle der 57 wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden.
Der Anmeldeüberhang von 16 wohnsitznahen und wohnsitzfernen An-
meldungen kann im Schulbezugsraum, insbesondere durch die GGS
Erich-Kästner-Schule und GGS Till-Eulenspiegel-Schule aufgefan-
gen werden.
GGS Till-Eulenspiegel-Schule
Die zweizügige Grundschule bildet seit dem Schuljahr 2025/26
Eingangsklassen ohne Jahrgangsmischung. Die Zahl der Eingangs-
klassen reduziert sich daher von 4 auf 2, in die bis zu 56 Kin-
der aufgenommen werden können. Zum Schuljahr 2026/27 liegen 50
Anmeldungen vor, die alle berücksichtigt werden können.
Die GGS Waldschule ist eine zweizügige Grundschule ohne Jahr-
gangsmischung, in die 56 Kinder aufgenommen werden können. Die
vorliegenden 33 Anmeldungen wohnsitzferner und wohnsitznaher
Kinder können alle aufgenommen werden. Freie Kapazitäten können
für Anmeldeüberhänge, insbesondere an KGS Nikolausschule und
KGS Clemens-August-Schule, genutzt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung
der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der
bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.
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Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 260056
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 26.01.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 11:13