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V/0398/2006/1

Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

Vorlage 30.05.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.06.2006, TOP 17

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Satzung Elternbeiträge

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Ergänzungsvorlage Beschluss

1473 Zeichen

V/0398/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in 
Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
21.06.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. 
 
 
 
Begründung: 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2006, veröffentlicht im Ge-
setz- und Verordnungsblatt Nr. 12 ausgegeben am 29.05.2006, § 17 des Gesetzes über Tagesein-
richtungen für Kinder dahingehend geändert, dass nunmehr die Träger der öffentlichen Jugendhilfe 
ab dem 01.08.2006 die Elternbeiträge selbst erheben können.  
In der Satzung, die der Vorlage V/0398/2006 beigefügt war, fehlten noch die entsprechenden Da-
ten, so dass jetzt eine Ergänzung erfolgte. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Klein 
Stadträtin 
 
 
Anlage: 
Satzung über Kostenbeiträge für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0398/2006/1. Erg
Auskunft erteilt: 
Frau  Kratz-Trutti 
Ruf: 
492 51 30 
E-Mail: 
Kratztru@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

Satzung Elternbeiträge

2181 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Satzung über Kostenbeiträge für die Förderung  
von Kindern in Kindertageseinrichtungen  
 
 
Auf der Grundlage der §§ 7, 41  der Gemeindeordnung  für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (G V. NRW. S. 666), zuletzt geändert 
durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3 . Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) – GO, 
des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 
8. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3546), zuletzt geänder t durch Artikel 1 des Gesetzes vom 
8. September 2005 (BGBl. I S. 2729) – SGB VIII, sow ie § 17 Gesetz über Tageseinrichtun- 
gen für Kinder vom 29.10.1991 (GV. NRW. S. 380), zu letzt geändert durch Artikel 2 § 4 des 
Haushaltsstrukturgesetzes 2006 vom 17.05.2006 (GV. NRW S. 197), hat der Rat der Stadt 
Münster in seiner Sitzung vom 21.06.2006 folgende Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1  
 
(1) Ab dem 01.08.2006 werden für den Besuch von Kin dertageseinrichtungen Elternbeiträge 
nach § 17 und der Anlage zu § 17 Abs. 3 des Gesetze s über Tageseinrichtungen für Kin- 
der (GTK) in der bis zum 31.07.2006 geltenden Fassu ng vom 29. Oktober 1991 (GV. 
NRW. S. 380), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Januar 2004 (GV. 
NRW. S. 30) erhoben. 
(2) Für Plätze, die nach dem sog. u-3-Programm des Rates der Stadt Münster zum Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten für Kinder unter  drei Jahren eingerichtet wurden, 
werden auch über den 01.08.2006 hinaus Elternbeiträ ge analog § 17 GTK in der in Ab- 
satz 1 genannten Fassung nach dem Ratsbeschluss vom  29.06.2005 (Vorlagen-Nr. 
V/0289/2005) erhoben. 
(3) Die Höhe der Elternbeiträge zu den Absätzen 1 u nd 2 ergeben sich aus der Anlage. 
 
 
§ 2 Übergangsvorschrift 
 
Die auf der Grundlage des GTK in der Fassung vom 29 . Oktober 1991, zuletzt geändert 
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Januar 2004 un d nach dem Ratsbeschluss vom 
29.06.2005 bis zum Inkrafttreten dieser Satzung erl assenen Beitragsbescheide behalten 
weiterhin ihre Gültigkeit, da eine Änderung der Beitragshöhe nicht eintritt. 
 
 
§ 3 Inkrafttreten  
 
Diese Satzung tritt am 01.08.2006 in Kraft. 
 
 
 
Münster, den 21.06.2006

Beratungsverlauf (3)

14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0398/2006/1
Typ
Vorlage
Datum
30.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37