V/1060/2015
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Willingrott in Handorf
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Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1 : 4000 Datum: 30.12.2015 Notizen: © Stadt Münster R 3411 216 H 5763 873 R 3412 224 H 5764 529
Beschlussvorlage
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V/1060/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Willingrott in Handorf Beratungsfolge 20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.02.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen am Willingrott zur Weiterentwicklun g bedarfsgerechter Kindertagesbetre u- ungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) und insgesamt 40 Plätze umfasst, davon 8-12 u3- Plätze und 28-32 ü3- Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö- chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterlich e Bedarfe nach einer wöchentl i- chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköf f- nungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich in 2017 erfolgen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h- Vorlagen-Nr.: V/1060/2015 Auskunft erteilt: Herr Niehues, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5151 E-Mail: Niehues@stadt-muenster.de Datum: 07.01.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1060/2015 me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e- legt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrie- ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzu- nehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar, Mö blierung und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Au s- stattung der u3 Gruppen werden gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entspreche n- den Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. B ei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 335.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 120.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 46.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2017 120.000 Im Budget vor- gesehen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017 ff. 120.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2017 ff. 46.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2017 ff. 335.000 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi- tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. - 3 - V/1060/2015 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspr uch auf einen Kindert a- gesbetreuungsplatz. Im Bereich Handorf beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 47,9 % (115 Plätze für 240 Kinder). Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105 % (292 Plätze für 278 Kinder). Die u3 Quote liegt damit unterhalb des städtischen Gesamtbedarfs. Die aktuelle Situation in Handorf mit den neuen Flüchtlingsunterkünften am Willingrott und an der Hobbeltstraße, am Kirschgarten, an der Gildenstraße und in der Lützowkaserne führt jetzt zu einer nicht eingeplanten Steigerung der Gesamtkinderzahl in Handorf. Dieser Anstieg löst weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen aus, die nicht durch die bestehe nden Einrichtungen abgedeckt werden können. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungs- plätzen für u3 - und ü3- Kinder in Münster Handorf nicht abgedeckt werden. Die Bedarfe werden weiter ansteigen. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertage s- einrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden B edarfen erforderlich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtli ch des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Um Handlungsperspektiven für zusätzliche Bedarfe zu haben , wird derzeit geprüft, ob eine vierte Gruppe bei den Wersepiraten in Betrieb gehen kann. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird als zweigruppige Einrichtung mit 8-12 u3-Plätzen und 28-32 ü3-Plätzen auf dem Gelände Willingrott neben der neuen Flüchtlingseinrichtung als Solitärbau er- richtet. Ein Lageplan und das allgemeine Raumprogramm sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für 2 Gruppen ist vorhanden. Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. - 4 - V/1060/2015 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder in Handorf geschaffen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: allgemeines Raumprogramm
Anlage 2: allgemeines Raumprogramm
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Raumprogramm Kita Willinggrott in Münster -Handorf
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc: = 40 Kinder im Alter von 2 –
6 Jahren
die qm-Angaben beziehen
sich auf eine
Neubauplanung und
beinhalten schon
Raumprogrammreduzierun
gen wegen der
Kostenreduktion
A1 Gruppenraum 2 43 86
A2 Nebenraum 2 17 34
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 6 12
A6 Schlafraum u3 1 20 20
A7 Schlafraum u3 2 17 34
A8
Mehrzweckraum 1 53 53 ca. 3,50 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
276
Allgemeinräume
A10 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A11 Küche 1 17 17
A11a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 15 15
49
Kindertageseinrichtung gesamt 325
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
Für diese Flächen sind noch
bis zu 45 qm möglich ( im
Zusammenhang mit der
Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Anschlüsse für Maschine und
Trockner vorsehen
B4 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
600
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand Dezember 2015
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hobbeltstraße
- Gildenstraße
- Willingrott
- Kirschgarten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1060/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37