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V/1060/2015

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Willingrott in Handorf

Vorlagen 28.12.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.02.2016, TOP 23

Anlage 1: Lageplan

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: allgemeines Raumprogramm

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Anlage 1: Lageplan

116 Zeichen

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Maßstab 1 : 4000
Datum: 30.12.2015
Notizen:
© Stadt Münster
R 3411 216
H 5763 873
R 3412 224
H 5764 529

Beschlussvorlage

6946 Zeichen

V/1060/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Willingrott in Handorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
28.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.02.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 
zwei Gruppen am Willingrott zur Weiterentwicklun g bedarfsgerechter Kindertagesbetre u-
ungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 
und insgesamt 40 Plätze umfasst, davon 8-12 u3- Plätze und 28-32 ü3- Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer w ö-
chentlichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterlich e Bedarfe nach einer wöchentl i-
chen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköf f-
nungszeit) flexibel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich in 2017 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet und an 
den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1060/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Niehues, Herr Philipp,  
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5151 
E-Mail: 
Niehues@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1060/2015 
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e-
legt. 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrie-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzu-
nehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für Inventar, Mö blierung 
und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Au s-
stattung der u3 Gruppen werden gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entspreche n-
den Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. B ei Bewilligung reduzieren sich 
die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 335.000 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 120.000 € und Elternbeiträge 
von voraussichtlich 46.000 € gegenüber. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2017 120.000 Im Budget vor-
gesehen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2017 ff. 120.000 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2017 ff. 46.000 Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2017 ff. 335.000 Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

- 3 - 
V/1060/2015 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspr uch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz. 
 
Im Bereich Handorf beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 47,9 % (115 Plätze für 240 Kinder). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105 % (292 Plätze für 278 Kinder).  
Die u3 Quote liegt damit unterhalb des städtischen Gesamtbedarfs. 
 
Die aktuelle Situation in Handorf mit den neuen Flüchtlingsunterkünften am Willingrott und  
an der Hobbeltstraße, am Kirschgarten, an der Gildenstraße und in der Lützowkaserne führt jetzt 
zu einer nicht eingeplanten Steigerung der Gesamtkinderzahl in Handorf. 
Dieser Anstieg löst weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen aus, die nicht durch die bestehe nden 
Einrichtungen abgedeckt werden können.  Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungs-
plätzen für u3 - und ü3- Kinder in Münster Handorf nicht abgedeckt werden.  Die Bedarfe werden 
weiter ansteigen. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertage s-
einrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden B edarfen 
erforderlich.  
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtli ch des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Um Handlungsperspektiven für zusätzliche Bedarfe zu haben , wird derzeit geprüft, ob eine vierte 
Gruppe bei den Wersepiraten in Betrieb gehen kann. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als zweigruppige Einrichtung mit 8-12 u3-Plätzen und 28-32  
ü3-Plätzen auf dem Gelände Willingrott neben der neuen Flüchtlingseinrichtung als Solitärbau er-
richtet. 
 
Ein Lageplan und das allgemeine Raumprogramm sind beigefügt.  
Die erforderliche Außenfläche für 2 Gruppen ist vorhanden. 
 
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

- 4 - 
V/1060/2015 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und 
ü3- Kinder in Handorf geschaffen. 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: allgemeines Raumprogramm

Anlage 2: allgemeines Raumprogramm

1605 Zeichen

Raumprogramm  Kita Willinggrott in Münster -Handorf  
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur  in 
der Einrichtung  
2x GIc: = 40 Kinder im Alter von  2 – 
6  Jahren 
 
 
    die qm-Angaben beziehen 
sich auf eine 
Neubauplanung und 
beinhalten schon 
Raumprogrammreduzierun 
gen wegen der 
Kostenreduktion 
       
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 6 12   
A6 Schlafraum u3 1 20 20   
A7 Schlafraum u3 2 17 34   
A8 
Mehrzweckraum  1 53 53 ca. 3,50 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    276    
 Allgemeinräume       
       
A10 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A11 Küche 1 17 17   
A11a
 AR Küche 1  5  5   
A13 Büro Leitung 1 15 15   
       
    
 49    
Kindertageseinrichtung gesamt  325  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
Für diese Flächen sind noch 
bis zu 45 qm möglich ( im 
Zusammenhang mit der 
Mietobergrenze) 
 
B2 Putzraum 1    
B3 Anschlüsse für Maschine und 
Trockner vorsehen 
    
B4 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
600 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Stand Dezember 2015

Beratungsverlauf (4)

20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hobbeltstraße
  • Gildenstraße
  • Willingrott
  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
V/1060/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37