V/0306/2010
Änderung derElternbeitragstabellen für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen nach der Sa
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Elternbeitragstabellen ab 01.08.2010
1372 Zeichen
Elternbeitragstabellen ab 01.08.2010 Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung 25 Std.- Betreuung wchtl., 108 Std. mtl. 35 Std.- Betreuung wchtl., 152 Std. mtl. 45 Std.- Betreuung wchtl., 195 Std. mtl. 25 Std.- Betreuung wchtl., 108 Std. mtl. 35 Std.- Betreuung wchtl., 152 Std. mtl. 45 Std.- Betreuung wchtl., 195 Std. mtl. Jahresbrutto- einkommen Kind über 3 Jahre Kind über 3 Jahre Kind über 3 Jahre Kind unter 3 Jahre Kind unter 3 Jahre Kind unter 3 Jahre bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 37.000 € 32,00 € 44,00 € 71,00 € 89,00 € 124,00 € 141,00 € bis 50.000 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € bis 62.000 € 82,00 € 115,00 € 178,00 € 173,00 € 243,00 € 277,00 € über 62.000 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € Elternbeiträge für Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreuungszeiten Jahresbruttoeinkommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 15.00 Uhr und länger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € bis 37.000 € 26,00 € 68,00 € bis 50.000 € 34,00 € 95,00 € bis 62.000 € 38,00 € 120,00 € über 62.000 € 44,00 € 150,00 €
Beschlussvorlage
10341 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Änderung der Elternbeitragstabellen für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen Beratungsfolge 11.05.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 09.06.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Änderung der als Anlage beigefügten Elternbeitrags- tabellen, der Beschluss zum Haushalt vom 17.03.2010 (V/0172/2010) die erste Einkommens- gruppe für die Kindertageseinrichtungen von 20.000 € auf 25.000 € anzuheben, umgesetzt wird. Die Elternbeitragstabellen sind Bestandteil der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ vom 24.06.2009, die unverändert bleibt. 2. Der Rat beschließt, die erste Einkommensgruppe ab dem 01.08.2010 nicht nur für den Bereich der Kindertageseinrichtungen, sondern auch für die Teilnahme an Förder- und Betreuungs- angeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen von 20.000 € auf 25.000 € anzuheben. Bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 € beträgt der Eltern- beitrag dann ebenfalls 0,00 €. II. Kosten/Folgekosten Zu 1. Die Änderung des Elternbeitragsaufkommens für die Kindertageseinrichtungen wurde mit Beschluss vom 17.03.2010 im Haushaltsplan 2010 erfasst. Vorlagen-Nr.: V/0306/2010 Auskunft erteilt: Frau Bauer, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5147, 492-5130 E-Mail: BauerG@stadt-muenster.de KratzTrutti@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Zu 2. Durch die Anhebung der Einkommensgrenze in der ersten Einkommensgruppe entfallen die jetzt in der Einkommensgruppe über 20.000 € bis 25.000 € festzusetzenden Elternbeiträge für die Teil- nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz- tagsschulen. Für das Haushaltsjahr 2010 ergibt sich ein Betrag in Höhe von rd. 33.000 € und für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von rd. 80.000 €. Es wird davon ausgegangen, dass diese Mindereinnahme durch eine Mehreinnahme aufgrund der neu durchgeführten systematischen Einkommensprüfungen gedeckt wird, sodass die Umsetzung kostenneutral ist. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: Erträge Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilergebnisplan (Zeile) 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2010 - 84.000 2011 ff. - 200.000 Im Rahmen der Etatberatungen am 17.03.2010 beschlossen und finanziert Begründung: 1. Ausgangslage Aufgrund des Antrages der Ratsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen/ GAL im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde vom Rat am 17.03.2010 beschlossen, für den Bereich der Kindertageseinrichtungen die erste Einkommensgruppe, in der kein Elternbeitrag zu zahlen ist, von 20.000 € auf 25.000 € anzuheben. Der Bereich der Betreuungsangebote an Grund- und Förder- schulen und offenen Ganztagsschulen war in den Antrag nicht einbezogen. Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge für die Förderung von Kindern in Kindertagesein- richtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ist die vom Rat der Stadt Münster am 24.06.2009 beschlossene „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kinder- tageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“, die zum 01.08.2009 in Kraft trat. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus den Elternbeitragstabellen, die Bestandteil der Satzung sind. Mit dieser Satzung wurde zum 01.08.2009 eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Eltern- beiträge für die Kindertagesbetreuung – auch an Grund- und Förderschulen und der offenen Ganz- tagsschule geschaffen. Eine Änderung der zuvor gültigen Einkommensgruppen, der Betreuungs- zeiten und der Höhe der Elternbeiträge erfolgte nicht. (s. Vorlage V/0331/2009). 2. Verfahrenstechnische Auswirkungen der Änderung der Einkommensgrenze nur für den Bereich der Kindertageseinrichtungen Bei der ausschließlichen Änderung der Einkommenstabelle für den Bereich der Kindertagesein- richtungen ergeben sich für die automatisierte Festsetzung der Elternbeiträge für die offene Ganz- tagsschule sowie die Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen folgende Probleme: - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die offene Ganztagsschule sowie die Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen werden in einer gemeinsamen Datenbank bearbeitet. Aufgrund der einheitlichen Rechtsgrundlage durch die Satzung vom 24.06.2009 wurde entschieden, dass Eltern grundsätzlich für die Zahlung der Elternbeiträge – mit Ausnahme der Elternbeiträge für die Kindertagespflege – nur ein Kassenzeichen erhalten. Wechselt das beitragspflichtige Kind oder wechselt das Kind von der Kindertageseinrichtung in die Schule wird kein neues Kassenzeichen vergeben. Für die Überweisung der Elternbeiträge bleibt somit ein Kassenzeichen bestehen und Eltern müssen Daueraufträge für die Überweisungen nicht ändern. Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege werden in einer gesonderten Datenbank bearbeitet. Aufgrund der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder erfolgt in den beiden Datenbanken ein automatischer Abgleich der Beiträge für Geschwisterkinder. Erfolgt jetzt eine Änderung der Einkommenstabelle nur für die Kindertageseinrichtungen ist eine Umprogrammierung der vorhandenen Software notwendig oder es ist ein weiteres identisches Modul dieser Software anzuschaffen. Die Kosten für den Einsatz eines weiteren Moduls belaufen sich auf voraussichtlich rd. 48.000 € (Lizenzgebühren und lfd. Betriebskosten). Nach der Satzung vom 24.06.2009 zahlen Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung und/oder offene Ganztagsschule bzw. Über-Mittag-Betreuung einer Grund- oder Förderschule besuchen und/oder in Kindertagespflege betreut werden, nur für ein Kind einen Elternbeitrag. Beitragspflichtig ist immer das Kind, für das der höhere Beitrag zu zahlen ist. Das beitragspflichtige Kind wird von der eingesetzten Software automatisch ermittelt. Wird für die Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule und die Grund- und Förderschulen ein separates Modul eingesetzt, ist der automatische Geschwisterabgleich nicht mehr gegeben. Unabhängig von den Kosten für die Beschaffung der zusätzlichen Software bzw. Neuprogrammierung der vor- handenen Software ergibt sich bei unterschiedlichen Tabellen für die Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung ein erheblicher Mehraufwand bei der Bearbeitung. Die mit der einheitlichen Rechtsgrundlage und einheitlichen Bearbeitung geschaffene Optimierung der Arbeitsabläufe würde aufgehoben. 3. Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen Zum 01.08.2008 wurden die Einkommensgruppen der Elternbeitragstabelle für die zu diesem Zeitpunkt noch vom Amt für Schule und Weiterbildung erhobenen Entgelte für Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen den Ein- kommensgruppen der Elternbeitragstabelle für die Kindertageseinrichtungen angepasst und ab dem 01.09.2009 besteht jetzt auch eine einheitliche Rechtsgrundlage. Mit dieser wurde auch für die Schulkindbetreuung die Verpflichtung der Eltern, das maßgebliche Einkommen nachzuweisen, festgelegt. Zuvor erfolgte die Festsetzung aufgrund einer Selbsteinschätzung der Eltern und es konnten lediglich stichprobenhafte Überprüfungen des angegebenen Einkommens vorgenommen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit Einführung der Nachweispflicht des maßgeblichen Einkommens die Höhe des Elternbeitragsaufkommens steigt, so dass die Mindereinnahme in diesem Bereich gedeckt werden kann. Durch die einheitliche Bearbeitung der Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsange- bote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen (OGS) und Kinder- tageseinrichtungen und die Einführung der Nachweispflicht des Einkommens für die OGS (vorher stichprobenhafte Prüfung des angegebenen Einkommens) ist davon auszugehen, dass jährliche Mehreinnahmen erzielt werden, so dass keine zusätzlichen Ausgaben ent- stehen. - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 4. Fazit und weiteres Verfahren Werden für die Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung unterschiedliche Ein- kommenstabellen eingeführt, entstehen erhebliche Mehrkosten für die Anpassung der Software und auch ein erheblicher Mehraufwand in der Bearbeitung. Die Verwaltung schlägt vor, die erste Einkommensgruppe der Elternbeitragstabelle für die Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ab dem 01.08.2010 ebenfalls auf 25.000 € zu erhöhen. Da mit der Einführung der Nachweispflicht für das Einkommen (Synergieeffekt durch Übernahme der offenen Ganztagsschule durch Amt 51 – ein- heitliche Bearbeitung der Elternbeiträge) und damit verbunden mit einer Steigerung das Eltern- beitragsaufkommen gerechnet werden kann, ergibt sich durch den Wegfall der jetzt fest- zusetzenden Elternbeiträge bei einem Einkommen über 20.000 € bis 25.000 € im Haushalt keine Mindereinnahme. I. V. gez. Dr. Hanke Anlagen Neue Elternbeitragstabellen für Kindertageseinrichtungen und Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0306/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37