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V/0306/2010

Änderung derElternbeitragstabellen für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen nach der Sa

Vorlagen 22.04.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.06.2010, TOP 17

Elternbeitragstabellen ab 01.08.2010

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Elternbeitragstabellen ab 01.08.2010

1372 Zeichen

Elternbeitragstabellen ab 01.08.2010 
 
 
Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung 
 
 
 25  Std.-
Betreuung 
wchtl., 
108 Std. mtl.  
35 Std.-
Betreuung 
wchtl.,  
152 Std. mtl.  
45 Std.-
Betreuung 
wchtl.,  
195 Std. mtl.  
25 Std.-
Betreuung 
wchtl.,  
108 Std. mtl.  
35 Std.-
Betreuung 
wchtl.,  
152 Std. mtl.  
45 Std.-
Betreuung 
wchtl.,  
195 Std. mtl.  
Jahresbrutto- 
einkommen 
Kind über  
3 Jahre 
Kind über  
3 Jahre 
Kind über  
3 Jahre  
Kind unter  
3 Jahre 
Kind unter  
3 Jahre 
Kind unter  
3 Jahre 
 bis 25.000 € 0,00 €  0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 bis 37.000 € 32,00 €  44,00 € 71,00 € 89,00 € 124,00 € 141,00 € 
 bis 50.000 € 52,00 €  73,00 € 115,00 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 
 bis 62.000 € 82,00 €  115,00 € 178,00 € 173,00 € 243,00 € 277,00 € 
 über 62.000 € 108,00 €  151,00 € 235,00 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 
 
 
Elternbeiträge für Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen  
und offenen Ganztagsschulen 
 
  Elternbeiträge  für die Förder- und Betreuungsangebote nach 
 Betreuungszeiten 
Jahresbruttoeinkommen 
 
bis max. 13.30 Uhr 
(Schule von „8 - 1“) 
bis 15.00 Uhr und länger 
(offene Ganztagsschule und andere  
Angebote) 
 bis 25.000 €  0,00 €  0,00 € 
 bis 37.000 €  26,00 €  68,00 € 
 bis 50.000 €  34,00 €  95,00 € 
 bis 62.000 €  38,00 €  120,00 € 
 über 62.000 €  44,00 €  150,00 €

Beschlussvorlage

10341 Zeichen

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Elternbeitragstabellen für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von 
Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an 
Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
09.06.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Änderung der als Anlage beigefügten Elternbeitrags-
tabellen, der Beschluss zum Haushalt vom 17.03.2010 (V/0172/2010) die erste Einkommens-
gruppe für die Kindertageseinrichtungen von 20.000 € auf 25.000 € anzuheben, umgesetzt 
wird.  
Die Elternbeitragstabellen sind Bestandteil der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von  
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege 
und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und  
offenen Ganztagsschulen“ vom 24.06.2009, die unverändert bleibt. 
 
2. Der Rat beschließt, die erste Einkommensgruppe ab dem 01.08.2010 nicht nur für den Bereich 
der Kindertageseinrichtungen, sondern auch für die Teilnahme an Förder- und Betreuungs-
angeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen von 20.000 € auf 
25.000 € anzuheben. Bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 € beträgt der Eltern-
beitrag dann ebenfalls 0,00 €. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Zu 1.  
Die Änderung des Elternbeitragsaufkommens für die Kindertageseinrichtungen wurde mit  
Beschluss vom 17.03.2010 im Haushaltsplan 2010 erfasst. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0306/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Bauer, Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5147, 492-5130 
E-Mail: 
BauerG@stadt-muenster.de  
KratzTrutti@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Zu 2.  
Durch die Anhebung der Einkommensgrenze in der ersten Einkommensgruppe entfallen die jetzt in 
der Einkommensgruppe über 20.000 € bis 25.000 € festzusetzenden Elternbeiträge für die Teil-
nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz-
tagsschulen. Für das Haushaltsjahr 2010 ergibt sich ein Betrag in Höhe von rd. 33.000 € und für 
das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von rd. 80.000 €. Es wird davon ausgegangen, dass diese  
Mindereinnahme durch eine Mehreinnahme aufgrund der neu durchgeführten systematischen  
Einkommensprüfungen gedeckt wird, sodass die Umsetzung kostenneutral ist. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: 
 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Teilergebnisplan  
(Zeile) 
04 Öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
2010 - 84.000 
   2011 ff. - 200.000 
Im Rahmen der 
Etatberatungen 
am 17.03.2010 
beschlossen 
und finanziert 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage
 
Aufgrund des Antrages der Ratsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen/ GAL im Rahmen 
der Haushaltsplanberatungen wurde vom Rat am 17.03.2010 beschlossen, für den Bereich der 
Kindertageseinrichtungen die erste Einkommensgruppe, in der kein Elternbeitrag zu zahlen ist, von 
20.000 € auf 25.000 € anzuheben. Der Bereich der Betreuungsangebote an Grund- und Förder-
schulen und offenen Ganztagsschulen war in den Antrag nicht einbezogen. 
Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge für die Förderung von Kindern in Kindertagesein-
richtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen 
und offenen Ganztagsschulen ist die vom Rat der Stadt Münster am 24.06.2009 beschlossene 
„Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kinder-
tageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten 
an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“, die zum 01.08.2009 in Kraft trat. Die 
Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus den Elternbeitragstabellen, die Bestandteil der Satzung 
sind. Mit dieser Satzung wurde zum 01.08.2009 eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Eltern-
beiträge für die Kindertagesbetreuung – auch an Grund- und Förderschulen und der offenen Ganz-
tagsschule geschaffen. Eine Änderung der zuvor gültigen Einkommensgruppen, der Betreuungs-
zeiten und der Höhe der Elternbeiträge erfolgte nicht. (s. Vorlage V/0331/2009). 
 
2. Verfahrenstechnische Auswirkungen der Änderung der Einkommensgrenze nur für den Bereich 
der Kindertageseinrichtungen 
Bei der ausschließlichen Änderung der Einkommenstabelle für den Bereich der Kindertagesein-
richtungen ergeben sich für die automatisierte Festsetzung der Elternbeiträge für die offene Ganz-
tagsschule sowie die Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen folgende 
Probleme:

- 3 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die offene Ganztagsschule sowie die  
Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen werden in einer gemeinsamen 
Datenbank bearbeitet. Aufgrund der einheitlichen Rechtsgrundlage durch die Satzung vom 
24.06.2009 wurde entschieden, dass Eltern grundsätzlich für die Zahlung der Elternbeiträge – mit 
Ausnahme der Elternbeiträge für die Kindertagespflege – nur ein Kassenzeichen erhalten.  
Wechselt das beitragspflichtige Kind oder wechselt das Kind von der Kindertageseinrichtung in die 
Schule wird kein neues Kassenzeichen vergeben. Für die Überweisung der Elternbeiträge bleibt 
somit ein Kassenzeichen bestehen und Eltern müssen Daueraufträge für die Überweisungen nicht 
ändern. Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege werden in einer gesonderten Datenbank  
bearbeitet. Aufgrund der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder erfolgt in den beiden Datenbanken 
ein automatischer Abgleich der Beiträge für Geschwisterkinder. 
Erfolgt jetzt eine Änderung der Einkommenstabelle nur für die Kindertageseinrichtungen ist eine 
Umprogrammierung der vorhandenen Software notwendig oder es ist ein weiteres identisches  
Modul dieser Software anzuschaffen. Die Kosten für den Einsatz eines weiteren Moduls belaufen 
sich auf voraussichtlich rd. 48.000 € (Lizenzgebühren und lfd. Betriebskosten).  
Nach der Satzung vom 24.06.2009 zahlen Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine 
Kindertageseinrichtung und/oder offene Ganztagsschule bzw. Über-Mittag-Betreuung einer Grund- 
oder Förderschule besuchen und/oder in Kindertagespflege betreut werden, nur für ein Kind einen 
Elternbeitrag. Beitragspflichtig ist immer das Kind, für das der höhere Beitrag zu zahlen ist. Das 
beitragspflichtige Kind wird von der eingesetzten Software automatisch ermittelt. Wird für die  
Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule und die Grund- und Förderschulen ein separates 
Modul eingesetzt, ist der automatische Geschwisterabgleich nicht mehr gegeben. Unabhängig von 
den Kosten für die Beschaffung der zusätzlichen Software bzw. Neuprogrammierung der vor-
handenen Software ergibt sich bei unterschiedlichen Tabellen für die Kindertageseinrichtungen 
und die Schulkindbetreuung ein erheblicher Mehraufwand bei der Bearbeitung. Die mit der  
einheitlichen Rechtsgrundlage und einheitlichen Bearbeitung geschaffene Optimierung der 
Arbeitsabläufe würde aufgehoben. 
 
3. Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Förder- und Betreuungsangebote an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
Zum 01.08.2008 wurden die Einkommensgruppen der Elternbeitragstabelle für die zu diesem  
Zeitpunkt noch vom Amt für Schule und Weiterbildung erhobenen Entgelte für Förder- und  
Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen den Ein-
kommensgruppen der Elternbeitragstabelle für die Kindertageseinrichtungen angepasst und ab 
dem 01.09.2009 besteht jetzt auch eine einheitliche Rechtsgrundlage. Mit dieser wurde auch für 
die Schulkindbetreuung die Verpflichtung der Eltern, das maßgebliche Einkommen nachzuweisen, 
festgelegt. Zuvor erfolgte die Festsetzung aufgrund einer Selbsteinschätzung der Eltern und es 
konnten lediglich stichprobenhafte Überprüfungen des angegebenen Einkommens vorgenommen 
werden. 
Es kann davon ausgegangen werden, dass mit Einführung der Nachweispflicht des  
maßgeblichen Einkommens die Höhe des Elternbeitragsaufkommens steigt, so dass die 
Mindereinnahme in diesem Bereich gedeckt werden kann.  
Durch die einheitliche Bearbeitung der Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsange-
bote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen (OGS) und Kinder-
tageseinrichtungen und die Einführung der Nachweispflicht des Einkommens für die OGS 
(vorher stichprobenhafte Prüfung des angegebenen Einkommens) ist davon auszugehen, 
dass jährliche Mehreinnahmen erzielt werden, so dass keine zusätzlichen Ausgaben ent-
stehen.

- 4 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
4. Fazit und weiteres Verfahren 
Werden für die Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung unterschiedliche Ein-
kommenstabellen eingeführt, entstehen erhebliche Mehrkosten für die Anpassung der Software 
und auch ein erheblicher Mehraufwand in der Bearbeitung. 
Die Verwaltung schlägt vor, die erste Einkommensgruppe der Elternbeitragstabelle für die Förder- 
und Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ab dem 
01.08.2010 ebenfalls auf 25.000 € zu erhöhen. Da mit der Einführung der Nachweispflicht für das 
Einkommen (Synergieeffekt durch Übernahme der  offenen Ganztagsschule durch Amt 51 – ein-
heitliche Bearbeitung der Elternbeiträge) und damit verbunden mit einer Steigerung das Eltern-
beitragsaufkommen gerechnet werden kann, ergibt sich durch den Wegfall der jetzt fest-
zusetzenden Elternbeiträge bei einem Einkommen über 20.000 € bis 25.000 € im Haushalt keine 
Mindereinnahme. 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
 
 
Anlagen 
Neue Elternbeitragstabellen für Kindertageseinrichtungen und Förder- und Betreuungsangebote an 
Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen

Beratungsverlauf (4)

11.05.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2010 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2010 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0306/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37