V/1028/2006
Bebauungsplan Nr. 306, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
2964 Zeichen
V/1028/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 306: Nienberge – Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 306 wurde zur planungsrechtlichen Sicherung der Er- schließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im diesem Bereich aufgestellt. Aufgrund der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind in den GE– und MI-Gebieten Gewerbenutzungen aller Art zulässig. Nur der Einzelhandel mit Lebensmitteln ab einer Größe von 600 m² Bruttoge- schossfläche wird in allen Baugebieten ausgeschlossen. Ziel des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ist es, stadtstrukturell unerwünschte Umnutzungsprozesse, die einerseits zu einer Verdrängung von Handwerk und Ge- werbe aus den eigentlich dafür vorgesehenen Gebieten und anderseits zu Einzelhandelsent- wicklungen außerhalb der dafür im Wesentlichen vorgesehenen City und den Stadtteilzentren füh- ren, abwehren zu können. Das Einzelhandelskonzept kennzeichnet das Plangebiet als Standort- typ, für den gilt, dass dieser allgemein für den Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimen- ten geeignet ist. Vorlagen-Nr.: V/1028/2006 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Husmann Ruf: 492 61 41 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1028/2006 Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 306 in der Weise geändert werden, dass Be- triebe mit zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes weitgehend ausgeschlossen werden. Bereits vorhandene genehmigte Einzelhandelsnutzungen bleiben auf Grund des Bestandschutzes weiterhin zulässig. Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bau- gesuche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-1028-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf
186 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 306 Anlage zur Vorlage Nr. 1028/2006 Bebauungsplan Nr. 306 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:10000 ST ADT M TÜNS ER 0 100 200 300 m
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 306, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Feldstiege
Bebauungsplan Nr. 306, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1028/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37