V/0658/2025
6. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung)
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage
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Anlage 1 zur Vorlage V/0658/2025 Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsg esetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.März 2003 (BGBI. I S. 310, 91 9), das zuletzt durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist und des § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenv erkehr und Güterbeförderung vom 05.07.2016 (GV. NRW. S. 527), zuletzt geändert durc h Verordnung vom 28.10.2025 (GV.NRW. S. 852) i. V. m. § 38 Buchstabe b des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (SGV. NW 2069), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.12.2025 folgende 6. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) beschlossen: § 1 (1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Pl ätzen nur während der Laufzeit einer Parkuhr oder eines Parkscheinautomaten / per Smartp hone (App) zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben. Um die Nutzung des Parkraums auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraums für den Benutzer in untersch iedlicher Höhe nach Maßgabe des Absatzes 2 für die einzelnen Parkräume festgesetzt. (2) Die Parkgebühren werden wie folgt festgesetzt: 1. Zone I Es werden 3,50 € pro Stunde für den Innenstadtbereich festgesetzt, der im Norden durch die Promenade zwischen Neutor und Hörstertor (ausgenommen Wasserstraße), im Osten durch die Promenade zwischen Hörstertor und Salzstr aße, der südlichen Wolbecker Straße und dem Straßenzug Bremer Platz - Bremer Str aße, im Süden durch die Hafenstraße, Ludgeriplatz und Promenade, im Westen durch die Straßen Am Stadtgraben und Schlossplatz begrenzt wird. 2. Zone II Im Übrigen werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I Gebühren von 1,30 € je halber Stunde festgesetzt. Für das Parken an Parkuhren werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I Gebühren von 0,60 € je halber Stunde festgesetzt. § 2 Für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum auf ausgewiesenen Stellflächen für Wohnmobile mit Verkehrszeichen 314 (Parken) mit ZZ 1053-31 (mit Parkschein), ZZ 1010-67 (Wohnmobil), ggfs. ZZ 1053-34 (auf dem Seitenstreifen) der Straß enverkehrsordnung wird eine Tagesgebühr in Höhe von 18 € pro 24 Stunden erhoben. § 3 Diese Änderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0658/2025 V/0658/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 6. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) Beratungsfolge 09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die 6. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Ge- biet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung, Anlage 1) wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die WBI ihre Entgelte zum 01.01.2026 anpassen und dass für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, gegenüber der Betreiberin, der Westfalenfleiß GmbH auf eine entsprechende Anpassung der dortigen Parkentgelte in gleicher Höhe hingewirkt wird. 3 Der Auftrag aus dem Ratsbeschluss zur Vorlage V/0177/2024 „Konzept der Stadt Münster für das Marktsegment Wohnmobiltourismus“ ist mit der Einführung eines Gebührentarifs für Wohnmobile erledigt. Ordnungsamt 01.12.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kopp Telefon: 492-3220 KoppS@stadt -muenster.de Herr Schmelter Telefon: 492 -6500 schmelter@stadtmuenster.de - 2 - V/0658/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 04 Öffentlich-rechtl. Leistungsent- gelte 2026ff 600.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2026 25.000 Umrüstungs- kosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei den Parkgebühren ab 2026 Mehrerträge von jährlich ca. 600.000 € gegenüber den Erträgen aus dem Jahr 2025 entstehen. Die Mehrerträge sind bereits im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die einmalig anfallenden Umrüstungsarbeiten stehen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgt vorbehaltlich der weiteren Bewirtschaftung des aktuellen Parkplatzbestandes eine voraussichtliche Verbesserung bei den Mieten und Pachten (Zeile 05 „privatrechtliche Leis- tungsentgelte“) in der Produktgruppe 0111 „Immobilienmanagement“ für die von der Westfalenfleiß GmbH bewirtschafteten Parkflächen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0194/2022 vom 21.02.2022 die unter Ziffer 1.1 ge- nannten, aktuell gültigen, Tarife beschlossen. Die unter Punkt 1.2 genannten Beträge werden nur nachrichtlich aufgeführt: 1. Aktuelle Parkgebühren / Entgelte 1.1 Parken (Parkgebüh- renordnung) Zone I Zone II Im Straßenraum mit Park- schein/ Parken per Smart- phone (App) An Parkuhren 2,50 € für die 1. Stunde, 1 € für jede weitere halbe Stunde Keine Parkuhren vorhanden 0,80 € pro halbe Stunde, 0,60 € pro halbe Stunde 1.2 Parken (Entgelte der WBI GmbH) Zone I Zone II Im Parkhaus (Tagestarif ohne Stadthaus 3, Cine- plex, Coesfelder Kreuz 2,50 € für die 1. Std., 2 € für jede weitere Stunde 1,50 € bis 30 Minuten, 2,50 € für die 1. Std. 2,00 € für jede weitere Std. Die WBI GmbH stellte bereits im Frühjahr 2025 aus wirtschaftlichen Gründen erste Überlegungen an, die Parkentgelte für das Parken in Parkhäusern zu erhöhen. - 3 - V/0658/2025 Analog sollte auch geprüft werden, in welchem Umfang die Parkgebühren für öffentliche Verkehrsflä- che angepasst werden können, um Verlagerungseffekte in den öffentlichen Verkehrsraum zu verhin- dern. Zudem ist die Verwaltung weiterhin mit der WBI GmbH im Austausch, das schon bestehende Bewohnerparken bzw. das Dauerparken in den öffentlichen Parkhäusern auszuweiten. Die Westfalenfleiß GmbH beabsichtigt, die Preise auf den von Ihnen betriebenen Parkflächen an die städtischen Gebührenerhöhungen anzupassen. Eine Anpassung der Parkgebühren wurde bereits im Integrierten Parkraumkonzept vorgeschlagen. Das Integrierte Parkraumkonzept wurde in der Vorlage V/0193/2024 beschlossen. Danach sollte das Parken im Straßenraum teurer als im Parkhaus sein und auf innenstadtnahen Parkplätzen teurer als auf den randständigen Parkmöglichkeiten. Es werden im Punkt 6.1.3 „Steuerung Parkraumangebot“ 3 € pro Stunde für die Parkzone 1 vorge- schlagen. Interkommunaler Gebührenvergleich (Recherche des Amtes für Mobilität und Tiefbau) Stadt Bielefeld 1,30 € Stadt Bonn 4,00 € Stadt Dortmund 2,50 € Stadt Düsseldorf 5,40 € Stadt Essen 1,20 € Stadt Freiburg 3,80 € Stadt Karlsruhe 4,00 € Stadt Osnabrück 3,00 € Stadt Aachen 3,00 € Durch die Steuerung des Parkraumangebotes kann der begrenzt verfügbare Parkraum den unter- schiedlichen Nachfragegruppen angemessen und geordnet verteilt angeboten werden. Unter Berück- sichtigung der unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden werden die folgen- den Gebührentarife vorgeschlagen: 2.1 Zukünftige Gebühren / Entgelte Parken (Parkgebührenord- nung) Zone I Zone II Im Straßenraum und auf Park- plätzen mit Parkschein/ Parken per Smartphone (App) An Parkuhren 3,50 € pro Stunde Keine vorhanden 1,30 € pro halbe Stunde 0,60 € pro halbe Stunde Parken (Entgelte der WBI) Im Parkhaus (Tagestarif ohne Stadthaus 3, Cineplex, Coes- felder Kreuz 3,00 € für die erste Stun- de, 2,50 € für jede weitere Stunde Aktuell sind nur noch wenige Parkuhren im Einsatz. Eine Gebührenanpassung im Bereich der Park- uhren erfolgt nicht mehr, da die technische Umstellung aus Kostengründen nicht zu rechtfertigen ist. Die Parkuhren sollen 2026 komplett abgebaut und die Flächen u.a. für E-Ladesäulen oder Radabstel- lanlagen genutzt werden. - 4 - V/0658/2025 2.2 Erweiterung der Parkzone I Das Integrierte Parkraumkonzept regt eine Erweiterung der Parkzone I an. Dies wird damit begründet, dass das Parken im Straßenraum teurer sein sollte als in den angrenzenden Parkhäusern. Um dieser Empfehlung Folge zu leisten, wird die Parkzone I auf den Bereich hinter dem Bahnhof, um den Bre- mer Platz und die Bremer Straße ausgeweitet (vgl. Abb.). Bisher ist dieser Bereich der Parkzone II zugeordnet. 2.3. Parkgebühren für Wohnmobilstellplätze Mit der V/0177/2024 „Konzept der Stadt Münster für das Marktsegment Wohnmobiltourismus“ hat der Rat am 19.06.2024 das vorgelegte Konzept mit Änderungen beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Parkgebührenordnung zu ändern und einheitliche Kosten für das Parken von Wohnmobilen auf ausgewiesenen städtischen Stellplätzen einzuführen. Ausgewiesene städtische Stellplätze sind mit dem Verkehrszeichen 314 (Parken) und den Zusatzzeichen ZZ 1053-31 (mit Parkschein), ZZ 1010-67 (Wohnmobilparken) und ggfs. ZZ 1053-34 (auf dem Seitenstreifen) beschil- dert. Damit wird das Ziel verfolgt, den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsraum durch Wohnmobile nicht zu sehr zu belasten. Die Verwaltung hat den Auftrag des Rates aufgenommen und diesen rechtlich geprüft. Im Verkehrs- recht wird in Bezug auf das Parken zunächst nicht grundsätzlich zwischen den Fahrzeugarten PKW und Wohnmobil unterschieden. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen grundsätzlich auf geeigneten Stellflächen, auf denen rechtskonform geparkt werden darf, nicht nur PKW, sondern auch Wohnmobi- le abgestellt werden, sofern diese verkehrstüchtig und zugelassen sind. Durch Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden kann ein Parken aber an bestimmten Straßenabschnitten auf bestimmte Verkehrsarten beschränkt werden, wenn die Notwendigkeit hierfür besteht. In der Stadt Münster gibt es ausgewiesene Wohnmobilstellplätze, auf denen ausschließlich Wohnmo- bile abgestellt werden dürfen. Dies ist ein touristisches Angebot, das auch andere Städte anbieten. Wohnmobilisten haben somit den Vorteil, dass diese speziellen Stellflächen lediglich von ihnen ge- - 5 - V/0658/2025 nutzt werden dürfen und nicht von PKW. Zudem sind die vorgesehenen Stellflächen für das Abstellen von Wohnmobilen besonders geeignet, da die Flächen größer dimensioniert sind und durch sie in der Regel keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmende entsteht. Grundsätzlich gilt bei der Festsetzung der Parkgebührenhöhe, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz (PKW zu Wohnmobil, Übermaßverbot) und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten sind. Da- her werden hier folgende Kriterien berücksichtigt: Bei der Festlegung der Parkgebührenhöhe für Wohnmobile in Münster wird der Verwaltungs - und Sachaufwand berücksichtigt, der durch das Aufstellen und Bewirtschaften eines Parkscheinautoma- ten und die Einrichtung des Smartphoneparkens (App) entstehen. Ebenso die Kosten, die durch die Bereitstellung des öffentlichen Verkehrsraums entstehen. Hier ist die Parkplatzgröße und -qualität zu berücksichtigen. Auf den vorgesehenen Stellplätzen für Wohnmobile im öffentlichen Verkehrsraum sind keine Versorgungsmöglichkeiten (Strom, Wasser) vorgesehen. Duschmöglichkeiten, Toiletten und Entsorgungsmöglichkeiten für Chemietoiletten sind ebenfalls nicht vorhanden. Eine Marktrecherche von Münster Marketing hat die folgenden Ergebnisse ergeben: Standkosten privater Anbieter in Münster: Private Anbieter erheben im Stadtgebiet Münster Kosten zwischen 12,50 € bis 29,00 €. Die angebo- tenen Leistungen variieren dabei zu Strom, Duschen, WC, Entsorgungsmöglichkeit für Chemietoilet- ten. Standkosten ausgewählter Städte/Regionen (jeweils ohne Strom/Wasser, öffentliche Plätze): • Dresden: 15 - 20 € • Freiburg: 13 - 15 € • Köln: 14 - 18 € • Mosel: 15 € • München: 15 € Ergebnis Es soll eine Tagesgebühr von 18 € pro 24 Stunden für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum auf ausgewiesenen Stellflächen für Wohnmobile mit Verkehrszeichen 314 (Parken) mit ZZ 1053-31 (mit Parkschein) mit ZZ 1010 -67 (Wohnmobilparken) und ggfs. ZZ 1053 -34 (auf dem Seitenstreifen) zu erheben. Dieser Betrag ist aufwandsgerecht und soll zudem einen Anreiz dazu geben, nicht den knappen öf- fentlichen Verkehrsraum, sondern private Stellplätze zu wählen. Die Parkdauer wird auf 3 Tage (72 Stunden) begrenzt, um ein Dauerparken zu verhindern und so die begrenzt zur Verfügung stehenden Stellflächen für andere Wohnmobilisten freizuhalten. Dauerparken ist bei den privaten Anbietern von Stellplätzen grundsätzlich möglich. Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Die Anordnung der technischen Umrüstung an den einzelnen Parkscheinautomaten bzw. das Angebot für ein Parken per Smartphone (App) und die Anordnung zur Änderung der Beschilderung für Wohnmobilstandorte wird so schnell als möglich veranlasst. I.V. I.V. Robin Denstorff Wolfgang Heuer Stadtbaurat Stadtrat - 6 - V/0658/2025 Anlagen: - Anlage A - Anlage 1 6. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster - Anlage 2 Gegenüberstellung der Gebührentarife vor und nach der Gebührenanpassung
Anlage A
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Anlage A zur V/0658/2025 Kurzüberblick Die Parkgebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten, Parkuhren wird angepasst. Hierzu wurde die Verwaltung mit Vorlage V/0177/2024 „Konzept der Stadt Münster für das Markt- segment Wohnmobiltourismus“ beauftragt. Die letzte Gebührenänderung wurde vom Rat mit der Vorlage V/0194/2022 vom 21.02.2022 beschlossen. Die Gebührenanpassung erfolgt u. a. auf der Grundlage des Integrierten Parkraumkonzepts, in dem eine Anpassung der Gebühren vorge- schlagen wurde. Zudem wird erstmalig für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum auf ausgewiesenen Stellflä- chen für Wohnmobile mit Verkehrszeichen 314 mit ZZ 1053-31 (mit Parkschein) mit ZZ 1010-67 (Wohnmobilparken) eine Gebühr erhoben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Steuerung des Parkraumangebotes kann der begrenzt verfügbare Parkraum den un- terschiedlichen Nachfragegruppen angemessen und geordnet angeboten werden. Unter Berück- sichtigung der unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden werden die an- gegebenen Gebührentarife vorgeschlagen. Für Wohnmobilisten soll ein Anreiz geschaffen werden, den öffentlichen Verkehrsraum nicht zu- sätzlich zu belasten, sondern auf privaten Stellplätzen zu parken. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -/-
Anlage 2 zur Beschlussvorlage
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0658/2025 Gegenüberstellung der Gebührentarife Parken Zone I Zone II (Parkgebührenordnung) Bisher Zukünftig Bisher Zukünftig Im Straßenraum und auf Parkplätzen mit Parkschein / Parken per Smartphone (App) An Parkuhren 2,50 € für die 1. Stunde, 1,00 € für jede weitere halbe Stunde Keine Parkuhren vorhanden 3,50 € pro Stunde Keine Parkuhren vorhanden 0,80 € pro halbe Stunde 0,60 € pro halbe Stunde 1,30 € pro halbe Stunde 0,60 € pro halbe Stunde Parken Bisher Zuk ünftig Bisher Zukünftig Wohnmobile auf ausgewiesenen Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum Keine Stellflächen vorhanden Keine Stellflächen vorhanden 0,00 € 18,00 € pro Tag
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Wasserstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0658/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 13:18