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V/0658/2025

6. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung)

Vorlagen 26.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 15.1

Anlage 1 zur Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2 zur Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage

2750 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0658/2025 
 
Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt 
Münster 
(Parkgebührenordnung) 
 
Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsg esetzes in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 05.März 2003 (BGBI. I S. 310, 91 9), das zuletzt durch Artikel 70 des 
Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist und des § 4 der 
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenv erkehr und Güterbeförderung vom 
05.07.2016 (GV. NRW. S. 527), zuletzt geändert durc h Verordnung vom 28.10.2025 
(GV.NRW. S. 852) i. V. m. § 38 Buchstabe b des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (SGV. NW 2069), zuletzt geändert durch Artikel 7 des 
Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), hat der Rat der Stadt Münster in 
seiner Sitzung am 10.12.2025 folgende 6. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und 
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) beschlossen: 
 
§ 1 
(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Pl ätzen nur während der Laufzeit einer 
Parkuhr oder eines Parkscheinautomaten / per Smartp hone (App) zur Überwachung der 
Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben. 
Um die Nutzung des Parkraums auf öffentlichen Wegen  und Plätzen durch eine möglichst 
große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend 
dem Wert des Parkraums für den Benutzer in untersch iedlicher Höhe nach Maßgabe des 
Absatzes 2 für die einzelnen Parkräume festgesetzt. 
 
(2)  Die Parkgebühren werden wie folgt festgesetzt:  
 
1. Zone I 
Es werden 3,50 € pro Stunde für den Innenstadtbereich festgesetzt, der im Norden durch 
die Promenade zwischen Neutor und Hörstertor (ausgenommen Wasserstraße), im Osten 
durch die Promenade zwischen Hörstertor und Salzstr aße, der südlichen Wolbecker 
Straße und dem Straßenzug Bremer Platz - Bremer Str aße, im Süden durch die 
Hafenstraße, Ludgeriplatz und Promenade, im Westen durch die Straßen Am Stadtgraben 
und Schlossplatz begrenzt wird.

2. Zone II 
Im Übrigen werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I Gebühren von 1,30 
€ je halber Stunde festgesetzt.  
Für das Parken an Parkuhren werden für das gesamte Stadtgebiet außerhalb der Zone I 
Gebühren von 0,60 € je halber Stunde festgesetzt. 
 
§ 2 
Für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum auf ausgewiesenen Stellflächen für Wohnmobile 
mit Verkehrszeichen 314 (Parken) mit ZZ 1053-31 (mit Parkschein), ZZ 1010-67 (Wohnmobil), 
ggfs. ZZ 1053-34 (auf dem Seitenstreifen) der Straß enverkehrsordnung wird eine 
Tagesgebühr in Höhe von 18 € pro 24 Stunden erhoben.  
 
§ 3 
Diese Änderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Beschlussvorlage

11195 Zeichen

V/0658/2025 
V/0658/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
6. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der 
Stadt Münster (Parkgebührenordnung) 
 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1. Die 6. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Ge-
biet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung, Anlage 1) wird mit Wirkung zum 01.01.2026 
beschlossen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die WBI ihre Entgelte zum 01.01.2026 anpassen und dass 
für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öffentlichen 
Straßenverkehr gewidmet sind, gegenüber der Betreiberin, der Westfalenfleiß GmbH auf eine 
entsprechende Anpassung der dortigen Parkentgelte in gleicher Höhe hingewirkt wird.  
 
3 Der Auftrag aus dem Ratsbeschluss zur Vorlage V/0177/2024 „Konzept der Stadt Münster für 
das Marktsegment Wohnmobiltourismus“ ist mit der Einführung eines Gebührentarifs für 
Wohnmobile erledigt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Ordnungsamt  
 
01.12.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kopp  
Telefon: 492-3220 
KoppS@stadt -muenster.de  
 
Herr Schmelter  
Telefon: 492 -6500 
schmelter@stadtmuenster.de

- 2 - 
V/0658/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile  04 Öffentlich-rechtl. Leistungsent-
gelte 2026ff 600.000  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 2026 25.000 Umrüstungs-
kosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei den Parkgebühren ab 2026 Mehrerträge von jährlich ca. 
600.000 € gegenüber den Erträgen aus dem Jahr 2025 entstehen. Die Mehrerträge sind bereits im 
Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die einmalig anfallenden Umrüstungsarbeiten 
stehen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei der o.g. 
Produktgruppe zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus erfolgt vorbehaltlich der weiteren Bewirtschaftung des aktuellen Parkplatzbestandes 
eine voraussichtliche Verbesserung bei den Mieten und Pachten (Zeile 05 „privatrechtliche Leis-
tungsentgelte“) in der Produktgruppe 0111 „Immobilienmanagement“ für die von der Westfalenfleiß 
GmbH bewirtschafteten Parkflächen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0194/2022 vom 21.02.2022 die unter Ziffer 1.1 ge-
nannten, aktuell gültigen, Tarife beschlossen. Die unter Punkt 1.2 genannten Beträge werden nur 
nachrichtlich aufgeführt: 
 
1. Aktuelle Parkgebühren / Entgelte 
 
1.1 Parken (Parkgebüh-
renordnung) 
Zone I Zone II 
Im Straßenraum mit Park-
schein/ Parken per Smart-
phone (App) 
 
An Parkuhren 
2,50 € für die 1. Stunde,  
1 € für jede weitere halbe 
Stunde 
 
Keine Parkuhren vorhanden 
 
0,80 € pro halbe Stunde,  
 
 
 
0,60 € pro halbe Stunde 
1.2 Parken (Entgelte der 
WBI GmbH) 
Zone I Zone II 
Im Parkhaus (Tagestarif 
ohne Stadthaus 3, Cine-
plex, Coesfelder Kreuz 
 
 
2,50 € für die 1. Std.,  
2 € für jede weitere Stunde 
 
 
 
1,50 € bis 30 Minuten, 
2,50 € für die 1. Std. 
2,00 € für jede weitere Std. 
 
 
 
Die WBI GmbH stellte bereits im Frühjahr 2025 aus wirtschaftlichen Gründen erste Überlegungen an, 
die Parkentgelte für das Parken in Parkhäusern zu erhöhen.

- 3 - 
V/0658/2025 
Analog sollte auch geprüft werden, in welchem Umfang die Parkgebühren für öffentliche Verkehrsflä-
che angepasst werden können, um Verlagerungseffekte in den öffentlichen Verkehrsraum zu verhin-
dern. Zudem ist die Verwaltung weiterhin mit der WBI GmbH im Austausch, das schon bestehende 
Bewohnerparken bzw. das Dauerparken in den öffentlichen Parkhäusern auszuweiten.  
Die Westfalenfleiß GmbH beabsichtigt, die Preise auf den von Ihnen betriebenen Parkflächen an die 
städtischen Gebührenerhöhungen anzupassen. 
 
Eine Anpassung der Parkgebühren wurde bereits im Integrierten Parkraumkonzept vorgeschlagen. 
Das Integrierte Parkraumkonzept wurde in der Vorlage V/0193/2024 beschlossen. Danach sollte das 
Parken im Straßenraum teurer als im Parkhaus sein und auf innenstadtnahen Parkplätzen teurer als 
auf den randständigen Parkmöglichkeiten.  
Es werden im Punkt 6.1.3 „Steuerung Parkraumangebot“ 3 € pro Stunde für die Parkzone 1 vorge-
schlagen. 
 
 
Interkommunaler Gebührenvergleich (Recherche des Amtes für Mobilität und Tiefbau) 
Stadt Bielefeld  1,30 € 
Stadt Bonn  4,00 € 
Stadt Dortmund 2,50 € 
Stadt Düsseldorf 5,40 € 
Stadt Essen  1,20 € 
Stadt Freiburg  3,80 € 
Stadt Karlsruhe  4,00 € 
Stadt Osnabrück 3,00 € 
Stadt Aachen  3,00 € 
 
Durch die Steuerung des Parkraumangebotes kann der begrenzt verfügbare Parkraum den unter-
schiedlichen Nachfragegruppen angemessen und geordnet verteilt angeboten werden. Unter Berück-
sichtigung der unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden werden die folgen-
den Gebührentarife vorgeschlagen: 
 
 
2.1 Zukünftige Gebühren / Entgelte 
 
Parken (Parkgebührenord-
nung) 
Zone I Zone II 
Im Straßenraum und auf Park-
plätzen mit Parkschein/ Parken 
per Smartphone (App) 
 
An Parkuhren 
3,50 € pro Stunde 
 
 
 
Keine vorhanden 
1,30 € pro halbe Stunde  
 
 
 
0,60 € pro halbe Stunde 
Parken (Entgelte der WBI)   
Im Parkhaus (Tagestarif ohne 
Stadthaus 3, Cineplex, Coes-
felder Kreuz 
 
 
 
3,00 € für die erste Stun-
de,  
2,50 € für jede weitere 
Stunde 
 
 
 
 
Aktuell sind nur noch wenige Parkuhren im Einsatz. Eine Gebührenanpassung im Bereich der Park-
uhren erfolgt nicht mehr, da die technische Umstellung aus Kostengründen nicht zu rechtfertigen ist. 
Die Parkuhren sollen 2026 komplett abgebaut und die Flächen u.a. für E-Ladesäulen oder Radabstel-
lanlagen genutzt werden.

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V/0658/2025 
2.2 Erweiterung der Parkzone I 
 
Das Integrierte Parkraumkonzept regt eine Erweiterung der Parkzone I an. Dies wird damit begründet, 
dass das Parken im Straßenraum teurer sein sollte als in den angrenzenden Parkhäusern. Um dieser 
Empfehlung Folge zu leisten, wird die Parkzone I auf den Bereich hinter dem Bahnhof, um den Bre-
mer Platz und die Bremer Straße ausgeweitet (vgl. Abb.). Bisher ist dieser Bereich der Parkzone II 
zugeordnet. 
 
 
 
2.3. Parkgebühren für Wohnmobilstellplätze 
 
Mit der V/0177/2024 „Konzept der Stadt Münster für das Marktsegment Wohnmobiltourismus“ hat der 
Rat am 19.06.2024 das vorgelegte Konzept mit Änderungen beschlossen. Gleichzeitig wurde die 
Verwaltung beauftragt, die Parkgebührenordnung zu ändern und einheitliche Kosten für das Parken 
von Wohnmobilen auf ausgewiesenen städtischen Stellplätzen einzuführen. Ausgewiesene städtische 
Stellplätze sind mit dem Verkehrszeichen 314 (Parken) und den Zusatzzeichen ZZ 1053-31 (mit 
Parkschein), ZZ 1010-67 (Wohnmobilparken) und ggfs. ZZ 1053-34 (auf dem Seitenstreifen) beschil-
dert. Damit wird das Ziel verfolgt, den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsraum 
durch Wohnmobile nicht zu sehr zu belasten.  
 
Die Verwaltung hat den Auftrag des Rates aufgenommen und diesen rechtlich geprüft. Im Verkehrs-
recht wird in Bezug auf das Parken zunächst nicht grundsätzlich zwischen den Fahrzeugarten PKW 
und Wohnmobil unterschieden. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen grundsätzlich auf geeigneten 
Stellflächen, auf denen rechtskonform geparkt werden darf, nicht nur PKW, sondern auch Wohnmobi-
le abgestellt werden, sofern diese verkehrstüchtig und zugelassen sind. Durch Anordnungen der 
Straßenverkehrsbehörden kann ein Parken aber an bestimmten Straßenabschnitten auf bestimmte 
Verkehrsarten beschränkt werden, wenn die Notwendigkeit hierfür besteht.  
 
In der Stadt Münster gibt es ausgewiesene Wohnmobilstellplätze, auf denen ausschließlich Wohnmo-
bile abgestellt werden dürfen. Dies ist ein touristisches Angebot, das auch andere Städte anbieten. 
Wohnmobilisten haben somit den Vorteil, dass diese speziellen Stellflächen lediglich von ihnen ge-

- 5 - 
V/0658/2025 
nutzt werden dürfen und nicht von PKW. Zudem sind die vorgesehenen Stellflächen für das Abstellen 
von Wohnmobilen besonders geeignet, da die Flächen größer dimensioniert sind und durch sie in der 
Regel keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmende entsteht.  
 
Grundsätzlich gilt bei der Festsetzung der Parkgebührenhöhe, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz 
(PKW zu Wohnmobil, Übermaßverbot) und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten sind. Da-
her werden hier folgende Kriterien berücksichtigt: 
Bei der Festlegung der Parkgebührenhöhe für Wohnmobile in Münster wird der Verwaltungs - und 
Sachaufwand berücksichtigt, der durch das Aufstellen und Bewirtschaften eines Parkscheinautoma-
ten und die Einrichtung des Smartphoneparkens (App) entstehen. Ebenso die Kosten, die durch die 
Bereitstellung des öffentlichen Verkehrsraums entstehen. Hier ist die Parkplatzgröße und -qualität zu 
berücksichtigen. Auf den vorgesehenen Stellplätzen für Wohnmobile im öffentlichen Verkehrsraum 
sind keine Versorgungsmöglichkeiten (Strom, Wasser) vorgesehen. Duschmöglichkeiten, Toiletten 
und Entsorgungsmöglichkeiten für Chemietoiletten sind ebenfalls nicht vorhanden.  
 
Eine Marktrecherche von Münster Marketing hat die folgenden Ergebnisse ergeben: 
 
Standkosten privater Anbieter in Münster: 
Private Anbieter erheben im Stadtgebiet Münster Kosten zwischen 12,50 € bis 29,00 €. Die angebo-
tenen Leistungen variieren dabei zu Strom, Duschen, WC, Entsorgungsmöglichkeit für Chemietoilet-
ten. 
 
Standkosten ausgewählter Städte/Regionen (jeweils ohne Strom/Wasser, öffentliche Plätze): 
• Dresden: 15 - 20 € 
• Freiburg: 13 - 15 € 
• Köln:       14 - 18 € 
• Mosel:            15 € 
• München:       15 € 
 
Ergebnis 
 
Es soll eine Tagesgebühr von 18 € pro 24 Stunden für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum auf 
ausgewiesenen Stellflächen für Wohnmobile mit Verkehrszeichen 314 (Parken) mit ZZ 1053-31 (mit 
Parkschein) mit ZZ 1010 -67 (Wohnmobilparken) und ggfs. ZZ 1053 -34 (auf dem Seitenstreifen) zu 
erheben. 
 
Dieser Betrag ist aufwandsgerecht und soll zudem einen Anreiz dazu geben, nicht den knappen öf-
fentlichen Verkehrsraum, sondern private Stellplätze zu wählen. Die Parkdauer wird auf 3 Tage (72 
Stunden) begrenzt, um ein Dauerparken zu verhindern und so die begrenzt zur Verfügung stehenden 
Stellflächen für andere Wohnmobilisten freizuhalten. Dauerparken ist bei den privaten Anbietern von 
Stellplätzen grundsätzlich möglich. 
 
Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Die Anordnung der technischen 
Umrüstung an den einzelnen Parkscheinautomaten bzw. das Angebot für ein Parken per Smartphone 
(App) und die Anordnung zur Änderung der Beschilderung für Wohnmobilstandorte wird so schnell als 
möglich veranlasst. 
 
I.V.        I.V. 
 
 
 
Robin Denstorff      Wolfgang Heuer 
Stadtbaurat      Stadtrat

- 6 - 
V/0658/2025 
 
Anlagen:  
- Anlage A 
- Anlage 1 
6. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der 
Stadt Münster  
- Anlage 2 
Gegenüberstellung der Gebührentarife vor und nach der Gebührenanpassung

Anlage A

1871 Zeichen

Anlage A zur V/0658/2025 
Kurzüberblick 
Die Parkgebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten, Parkuhren wird angepasst. 
Hierzu wurde die Verwaltung mit Vorlage V/0177/2024 „Konzept der Stadt Münster für das Markt-
segment Wohnmobiltourismus“ beauftragt. Die letzte Gebührenänderung wurde vom Rat mit der 
Vorlage V/0194/2022 vom 21.02.2022 beschlossen. Die Gebührenanpassung erfolgt u. a. auf der 
Grundlage des Integrierten Parkraumkonzepts, in dem eine Anpassung der Gebühren vorge-
schlagen wurde. 
 
Zudem wird erstmalig für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum auf ausgewiesenen Stellflä-
chen für Wohnmobile mit Verkehrszeichen 314 mit ZZ 1053-31 (mit Parkschein) mit ZZ 1010-67 
(Wohnmobilparken) eine Gebühr erhoben. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Steuerung des Parkraumangebotes kann der begrenzt verfügbare Parkraum den un-
terschiedlichen Nachfragegruppen angemessen und geordnet angeboten werden. Unter Berück-
sichtigung der unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden werden die an-
gegebenen Gebührentarife vorgeschlagen. 
 
Für Wohnmobilisten soll ein Anreiz geschaffen werden, den öffentlichen Verkehrsraum nicht zu-
sätzlich zu belasten, sondern auf privaten Stellplätzen zu parken. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-/-

Anlage 2 zur Beschlussvorlage

774 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0658/2025 
 
 
Gegenüberstellung der Gebührentarife  
 
Parken  Zone I  Zone II  
(Parkgebührenordnung)  Bisher  Zukünftig  Bisher  Zukünftig  
Im Straßenraum und auf 
Parkplätzen mit 
Parkschein / Parken per 
Smartphone (App) 
 
 
An Parkuhren 
2,50 € für die 
1.  Stunde, 
1,00 € für 
jede weitere 
halbe Stunde 
 
Keine 
Parkuhren 
vorhanden  
3,50 € pro 
Stunde 
 
 
 
 
Keine 
Parkuhren 
vorhanden  
0,80 € pro 
halbe Stunde 
 
 
 
 
 
0,60 € pro 
halbe Stunde 
 
1,30 € pro 
halbe Stunde 
 
 
 
 
0,60 € pro 
halbe Stunde 
Parken   Bisher  Zuk ünftig  Bisher  Zukünftig  
Wohnmobile auf 
ausgewiesenen 
Stellflächen im 
öffentlichen 
Verkehrsraum 
Keine 
Stellflächen 
vorhanden 
Keine 
Stellflächen 
vorhanden 
 0,00 € 18,00 € pro 
Tag

Beratungsverlauf (2)

09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2025 Rat
TOP 15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Wasserstraße
  • Hafenstraße
  • Bremer Straße
  • Ludgeriplatz
  • Schlossplatz
  • Am Stadtgraben
  • Wolbecker Straße
  • Bremer Platz
  • Promenade
  • Neutor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0658/2025
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2025
Erstellt
25.11.2025 13:18