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V/0220/2025

Trägervergabe Kita An der Alten Kirche in Hiltrup als Ersatzstandort

Vorlagen 07.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 42

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

5729 Zeichen

Anlage A zur V/0220/2025 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung schlägt vor, die geplante Kita An der Alten Kirche in Hiltrup als Ersatzstandort für 
die Pavillonanlage an der Kardinalstraße in städtischer Trägerschaft zu führen. Der Pavillon an 
der Kardinalstraße 15 in Hiltrup (derzeit als Dependance der städtischen Kita Wielerort genutzt) 
soll parallel abgebaut werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 
sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit ei-
ner Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung der Kindertageseinrichtung An der 
Alten Kirche mit der Vorlage V/0482/2023 beschlossen.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X Teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes wird ein Budget in Höhe von 60.000 € für die 
zusätzliche Gruppe im Teilfinanzplan veranschlagt. Für die zwei vorhandenen Gruppen der beste-
henden Einrichtung wird kein zusätzlicher Betrag bereitgestellt. Das entspricht den Regelungen für 
die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach eine Förderung 
nur neue Gruppen berücksichtigt. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, 
soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen 
Zuschüsse entsprechend. Die zur Finanzierung erforderliche Ermächtigung ist im Haushaltsplan 
2025 bei der Investitionsmaßnahme 0100 „Beschaffungen für städtische Kindertageseinrichtun-
gen“veranschlagt.  
 
Für die drei Gruppen (inkl. der zusätzlichen neuen Gruppe) fallen ab dem Jahr 2028 p. a. Perso-
nalaufwendungen in Höhe von rd. 1.092.000 € (anteilig für 2027: 273.000 €) sowie Sachkosten in 
Höhe von 12.000 € (anteilig für 2027: 3.000 €) an. Den Aufwendungen stehen ab 2028 p. a. Erträ-
ge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 391.800 € (anteilig für 2027: 97.200 €) und Elternbeiträge 
von voraussichtlich 78.000 € (anteilig für 2027: 19.400 €) gegenüber. Die Kosten für die Personal-
stellen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im KiBiz zur Personalbeset-

zung (siehe Sachentscheidung Ziffer 3). 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan 2025 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die für die zusätzliche Gruppe erforderlichen Ermächtigungen 
(Personalaufwendungen + Sachkosten) i. H. v. 501.600 € p. a. (für 2027 anteilig: 123.400 €) wer-
den im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im 
Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 
die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22 – 26 SGB VIII und Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von 
Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 auf 333.401 
Einwohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im 
u3- Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wach-
sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich 
Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort

Beschlussvorlage

8464 Zeichen

V/0220/2025 
V/0220/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Trägervergabe Kita An der Alten Kirche in Hiltrup als Ersatzstandort 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass die geplante Kindertageseinrichtung mit 3 Gruppen An 
der Alten Kirche in Münster -Hiltrup entgegen der Vorlage V/0482/2023 nicht als neu zu vergebene 
Kita ausgeschrieben wird, sondern als Ersatzstandort für die Pavillonanlage an der Kardinalstraße in 
städtischer Trägerschaft geführt werden soll. 
 
Die Kita soll als eigenständige Kita mit insgesamt drei Gruppen und nicht mehr als Dependance be-
trieben werden. 
 
Der voraussichtliche Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist im 4. Quartal 2027 geplant. 
  
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass der Pavillon an der Kardinalstraße in Hiltrup (Depen-
dance der städtischen Kita Wielerort) parallel abgebaut wird. Die Plätze der zwei dort ansässigen 
Gruppen werden dann in den Neubau An der Alten Kirche verlagert. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zusätzliche Personalbedarfe in maximal folgender Höhe entste-
hen: 
 
 1,0 VZÄ Leitung ab 40 Plätze  (S 13)    
 1,0 VZÄ stellv. Ltg. und zugleich GL ab 40 Plätze (S 9)   
 1,77 VZÄ Erzieher*in  (S 08 a) 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
28.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Brehm 
Telefon: 492-2855 
Brehm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0220/2025 
(davon 9 Leitungsstunden)  
 1,0 VZÄ FK Schwerpunkt Inklusion (S 08 a) 
 Ggfs. Facherzieher f. Inklusion (S 08 b) 
 0,33 VZÄ Hauswirtschaftskraft (E 02) 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes wird ein Budget in Höhe von 60.000 € für die zu-
sätzliche Gruppe im Teilfinanzplan veranschlagt. Für die zwei vorhandenen Gruppen der bestehen-
den Einrichtung wird kein zusätzlicher Betrag bereitgestellt. Das entspricht den Regelungen für die 
freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach eine Förderung nur 
neue Gruppen berücksichtigt. 
 
Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram-
me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderliche Ermächtigung ist im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investitions-
maßnahme veranschlagt. 
 
 
Für die drei Gruppen (inkl. der zusätzlichen neuen Gruppe) fallen ab dem Jahr 2028 p. a. Personal-
aufwendungen in Höhe von rd. 1.092.000 € (anteilig für 2027: 273.000 €) sowie Sachkosten in Höhe 
von 12.000 € (anteilig für 2027: 3.000 €) an. Den Aufwendungen stehen ab 2028 p. a. Erträge aus 
Landesmitteln in Höhe von rd. 391.800 € (anteilig für 2027: 97.200 €) und Elternbeiträge von voraus-
sichtlich 78.000 € (anteilig für 2027: 19.400 €) gegenüber. Die Kosten für die Personalstellen ergeben 
sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im KiBiz zur Personalbesetzung (siehe Sach-
entscheidung Ziffer 3). 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine  
Umlagen 
2027 
2028ff. 
 97.200 
 391.800 
Landeszuschüs-
se (KiBiz) 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis tungs-
entgelte 
2027 
2028ff. 
 19.400 
 78.000 
Elternbeiträge 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2027  273.000  
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 0100 Besch. f.städt. Kindertagesein-
richtungen 
   
Auszahlungen  für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen 
2027 60.000

- 3 - 
V/0220/2025 
2028ff.  1.092.000 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2027 
2028ff. 
 3.000 
 12.000 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan 2025 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. Die für die zusätzliche Gruppe erforderlichen Ermächtigungen (Per-
sonalaufwendungen + Sachkosten) i. H. v. 501.600 € p. a. (für 2027 anteilig: 123.400 €) werden im 
Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigun-
gen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung der Kindertageseinrichtung An der 
Alten Kirche mit der Vorlage V/0482/2023 beschlossen. 
 
Folgende Rahmenstruktur für die zukünftige Einrichtung ist vorgesehen:   
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren (G1)  
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (G3)  
 
Dies sind insgesamt 50-55 Plätze, davon 16 u3-Plätze und 34-39 ü3-Plätze.  
 
Die geplante Rahmenstruktur wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsgerecht festgelegt. 
 
Neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden werden ebenfalls elterliche 
Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbe-
treuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten. 
 
2. Versorgungssituation:  
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz.  
 
Im Wohnbereich Hiltrup liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2024/2025 mit 54,1 % bei den u3-
Kindern (327 Plätze für 604 Kinder) und 104,2 % bei den ü3-Kindern (746 Plätze für 716 Kinder). 
Damit liegt die Versorgungsquote im u3-Bereich leicht über und im ü3-Bereich leicht unter dem städti-
schen Durchschnitt.  
 
Laut der kleinräumigen Bevölkerungsprognose ist in den nächsten Jahren von einem Anstieg der 0- 
bis 2-jährigen Kinder in Hiltrup auszugehen. Zudem wurde in der Elternbefragung zur Erhebung von 
familiären Bedarfen an Tagesbetreuung für Kinder von null bis sechs Jahren in der Stadt Münster 
(V/0096/2023) ein Bedarf an u3-Betreuungsplätzen festgestellt, der über das Ziel von 50% weit hin-
ausgeht. 
Somit werden zukünftig insbesondere weitere u3-Plätze benötigt, um Familien im Stadtteil einen Kita-
platz anbieten zu können und damit den Rechtsanspruch bedarfsgerecht und wohnortnah erfüllen zu 
können.

- 4 - 
V/0220/2025 
 
3. Maßnahmenplanung:  
 
Die neue Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche in Hiltrup soll in städtischer Trägerschaft als 
Ersatzstandort für die Pavillonanlage an der Kardinalstraße 15 in Hiltrup geführt werden. 
 
Die Pavillonanlage mit zwei Gruppen (G1 und G3) wird derzeit befristet als Dependance der städti-
schen Kita Wielerort genutzt (vgl. V/0421/2014). Sie wurde im Jahr 2014 in gebrauchtem Zustand 
an o.g. Standort aufgestellt und weist mittlerweile deutliche Gebrauchsspuren auf. Die Anlage kann 
nur noch wenige Jahre genutzt werden.  
 
Mit Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche sollen die Plätze der be-
stehenden Gruppen aus der Pavillonanlage in den Neubau verlagert werden. Im Anschluss kann die 
Pavillonanlage abgebaut werden.  
 
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Gruppen aus der Pavillonanlage (G1 und G3) wird in der Kita 
eine neue G2- Gruppe (0- bis 3-jährige) entstehen. Die Kita wird dann nicht mehr als Dependance, 
sondern als eigenständige Kita geführt. Aus diesem Grund sind neben dem Personal für die zusätz-
liche Gruppe (Fachkräfte, Fachkraft für Inklusion, anteilige Hauswirtschaftskraft) auch eine Leitung 
sowie stellvertretende Leitung erforderlich.  
 
 
4. Fazit:  
  
Mit der Trägervergabe der Kita An der Alten Kirche an die Stadt als Träger werden die seinerzeit inte-
rimsweise geschaffenen Plätze im Pavillon dauerhaft für den Stadtteil Hiltrup abgesichert.  
Darüber hinaus entstehen mit einer zusätzlichen G2- Gruppe (10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren) 
weitere, dringend benötigte u3-Plätze in Hiltrup. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (6)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.15 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 41 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kardinalstraße 15
  • An der Alten Kirche
  • Wielerort

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Details

Aktenzeichen
V/0220/2025
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2025
Erstellt
10.04.2025 11:31