V/0220/2025
Trägervergabe Kita An der Alten Kirche in Hiltrup als Ersatzstandort
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Anlage A
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Anlage A zur V/0220/2025 Kurzüberblick Die Verwaltung schlägt vor, die geplante Kita An der Alten Kirche in Hiltrup als Ersatzstandort für die Pavillonanlage an der Kardinalstraße in städtischer Trägerschaft zu führen. Der Pavillon an der Kardinalstraße 15 in Hiltrup (derzeit als Dependance der städtischen Kita Wielerort genutzt) soll parallel abgebaut werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit ei- ner Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung der Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche mit der Vorlage V/0482/2023 beschlossen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X Teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes wird ein Budget in Höhe von 60.000 € für die zusätzliche Gruppe im Teilfinanzplan veranschlagt. Für die zwei vorhandenen Gruppen der beste- henden Einrichtung wird kein zusätzlicher Betrag bereitgestellt. Das entspricht den Regelungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach eine Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Die zur Finanzierung erforderliche Ermächtigung ist im Haushaltsplan 2025 bei der Investitionsmaßnahme 0100 „Beschaffungen für städtische Kindertageseinrichtun- gen“veranschlagt. Für die drei Gruppen (inkl. der zusätzlichen neuen Gruppe) fallen ab dem Jahr 2028 p. a. Perso- nalaufwendungen in Höhe von rd. 1.092.000 € (anteilig für 2027: 273.000 €) sowie Sachkosten in Höhe von 12.000 € (anteilig für 2027: 3.000 €) an. Den Aufwendungen stehen ab 2028 p. a. Erträ- ge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 391.800 € (anteilig für 2027: 97.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 78.000 € (anteilig für 2027: 19.400 €) gegenüber. Die Kosten für die Personal- stellen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im KiBiz zur Personalbeset- zung (siehe Sachentscheidung Ziffer 3). Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die für die zusätzliche Gruppe erforderlichen Ermächtigungen (Personalaufwendungen + Sachkosten) i. H. v. 501.600 € p. a. (für 2027 anteilig: 123.400 €) wer- den im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: §§ 22 – 26 SGB VIII und Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 auf 333.401 Einwohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3- Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wach- sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort
Beschlussvorlage
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V/0220/2025 V/0220/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Trägervergabe Kita An der Alten Kirche in Hiltrup als Ersatzstandort Beratungsfolge 12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass die geplante Kindertageseinrichtung mit 3 Gruppen An der Alten Kirche in Münster -Hiltrup entgegen der Vorlage V/0482/2023 nicht als neu zu vergebene Kita ausgeschrieben wird, sondern als Ersatzstandort für die Pavillonanlage an der Kardinalstraße in städtischer Trägerschaft geführt werden soll. Die Kita soll als eigenständige Kita mit insgesamt drei Gruppen und nicht mehr als Dependance be- trieben werden. Der voraussichtliche Betriebsbeginn der Kindertageseinrichtung ist im 4. Quartal 2027 geplant. 2. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass der Pavillon an der Kardinalstraße in Hiltrup (Depen- dance der städtischen Kita Wielerort) parallel abgebaut wird. Die Plätze der zwei dort ansässigen Gruppen werden dann in den Neubau An der Alten Kirche verlagert. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zusätzliche Personalbedarfe in maximal folgender Höhe entste- hen: 1,0 VZÄ Leitung ab 40 Plätze (S 13) 1,0 VZÄ stellv. Ltg. und zugleich GL ab 40 Plätze (S 9) 1,77 VZÄ Erzieher*in (S 08 a) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 28.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Brehm Telefon: 492-2855 Brehm@stadt-muenster.de - 2 - V/0220/2025 (davon 9 Leitungsstunden) 1,0 VZÄ FK Schwerpunkt Inklusion (S 08 a) Ggfs. Facherzieher f. Inklusion (S 08 b) 0,33 VZÄ Hauswirtschaftskraft (E 02) II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Erstausstattung des neuen Kitastandortes wird ein Budget in Höhe von 60.000 € für die zu- sätzliche Gruppe im Teilfinanzplan veranschlagt. Für die zwei vorhandenen Gruppen der bestehen- den Einrichtung wird kein zusätzlicher Betrag bereitgestellt. Das entspricht den Regelungen für die freiwilligen, städtischen Zuschüsse (Trägerbudget) der Stadt Münster, wonach eine Förderung nur neue Gruppen berücksichtigt. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram- me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Die zur Finanzierung erforderliche Ermächtigung ist im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investitions- maßnahme veranschlagt. Für die drei Gruppen (inkl. der zusätzlichen neuen Gruppe) fallen ab dem Jahr 2028 p. a. Personal- aufwendungen in Höhe von rd. 1.092.000 € (anteilig für 2027: 273.000 €) sowie Sachkosten in Höhe von 12.000 € (anteilig für 2027: 3.000 €) an. Den Aufwendungen stehen ab 2028 p. a. Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 391.800 € (anteilig für 2027: 97.200 €) und Elternbeiträge von voraus- sichtlich 78.000 € (anteilig für 2027: 19.400 €) gegenüber. Die Kosten für die Personalstellen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im KiBiz zur Personalbesetzung (siehe Sach- entscheidung Ziffer 3). Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 2028ff. 97.200 391.800 Landeszuschüs- se (KiBiz) Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis tungs- entgelte 2027 2028ff. 19.400 78.000 Elternbeiträge Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 273.000 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 0100 Besch. f.städt. Kindertagesein- richtungen Auszahlungen für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen 2027 60.000 - 3 - V/0220/2025 2028ff. 1.092.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2027 2028ff. 3.000 12.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind teilweise im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die für die zusätzliche Gruppe erforderlichen Ermächtigungen (Per- sonalaufwendungen + Sachkosten) i. H. v. 501.600 € p. a. (für 2027 anteilig: 123.400 €) werden im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 bei o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis ge- nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigun- gen bereitstellt. Begründung: 1. Ausgangslage: Der Rat der Stadt Münster hat die bedarfsgerechte Errichtung der Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche mit der Vorlage V/0482/2023 beschlossen. Folgende Rahmenstruktur für die zukünftige Einrichtung ist vorgesehen: 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (G3) Dies sind insgesamt 50-55 Plätze, davon 16 u3-Plätze und 34-39 ü3-Plätze. Die geplante Rahmenstruktur wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsgerecht festgelegt. Neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden werden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbe- treuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten. 2. Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Wohnbereich Hiltrup liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2024/2025 mit 54,1 % bei den u3- Kindern (327 Plätze für 604 Kinder) und 104,2 % bei den ü3-Kindern (746 Plätze für 716 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote im u3-Bereich leicht über und im ü3-Bereich leicht unter dem städti- schen Durchschnitt. Laut der kleinräumigen Bevölkerungsprognose ist in den nächsten Jahren von einem Anstieg der 0- bis 2-jährigen Kinder in Hiltrup auszugehen. Zudem wurde in der Elternbefragung zur Erhebung von familiären Bedarfen an Tagesbetreuung für Kinder von null bis sechs Jahren in der Stadt Münster (V/0096/2023) ein Bedarf an u3-Betreuungsplätzen festgestellt, der über das Ziel von 50% weit hin- ausgeht. Somit werden zukünftig insbesondere weitere u3-Plätze benötigt, um Familien im Stadtteil einen Kita- platz anbieten zu können und damit den Rechtsanspruch bedarfsgerecht und wohnortnah erfüllen zu können. - 4 - V/0220/2025 3. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche in Hiltrup soll in städtischer Trägerschaft als Ersatzstandort für die Pavillonanlage an der Kardinalstraße 15 in Hiltrup geführt werden. Die Pavillonanlage mit zwei Gruppen (G1 und G3) wird derzeit befristet als Dependance der städti- schen Kita Wielerort genutzt (vgl. V/0421/2014). Sie wurde im Jahr 2014 in gebrauchtem Zustand an o.g. Standort aufgestellt und weist mittlerweile deutliche Gebrauchsspuren auf. Die Anlage kann nur noch wenige Jahre genutzt werden. Mit Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche sollen die Plätze der be- stehenden Gruppen aus der Pavillonanlage in den Neubau verlagert werden. Im Anschluss kann die Pavillonanlage abgebaut werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Gruppen aus der Pavillonanlage (G1 und G3) wird in der Kita eine neue G2- Gruppe (0- bis 3-jährige) entstehen. Die Kita wird dann nicht mehr als Dependance, sondern als eigenständige Kita geführt. Aus diesem Grund sind neben dem Personal für die zusätz- liche Gruppe (Fachkräfte, Fachkraft für Inklusion, anteilige Hauswirtschaftskraft) auch eine Leitung sowie stellvertretende Leitung erforderlich. 4. Fazit: Mit der Trägervergabe der Kita An der Alten Kirche an die Stadt als Träger werden die seinerzeit inte- rimsweise geschaffenen Plätze im Pavillon dauerhaft für den Stadtteil Hiltrup abgesichert. Darüber hinaus entstehen mit einer zusätzlichen G2- Gruppe (10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren) weitere, dringend benötigte u3-Plätze in Hiltrup. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (3)
- Kardinalstraße 15
- An der Alten Kirche
- Wielerort
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Details
- Aktenzeichen
- V/0220/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 11:31