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Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 8.2 aus der Sitzung vom 30.01.2018 zum Thema Darstellung der Drittmittelakquise im Arbeitsmarkt- und Integrationsprgramm

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0139/2018 vom 18.01.2018

Stand: Am 30.01.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 18.01.2018 0139/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 30.01.2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 8.2 aus der Sitzung vom 30.01.2018 zum Thema Darstellung der Drittmittelakquise im Arbeitsmarkt- und Integrationsprgramm Zur mündlichen Anfrage von Frau Hollmann aus der Sitzung vom 14.12.2017 legt die Verwal- tung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
  • Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der Sitzung des SOSE vom 14.12.2017

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    Mündliche Anfrage von Frau Hollmann zur Darstellung der Drittmittelakquise im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ab 2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 8.2 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.12.2017 Wortlaut der Anfrage: Frau Hollmann findet die Drittmittelakquise sehr gut und bittet darum, bei dem Schaubild Angaben zur Zahl der Plätze zu machen. Sie fragt nach, ob es möglich sei, diese Drittmittel in der Tabelle darzustellen. Antwort des Jobcenter Köln: Die Darstellung der Drittmittel für das Jahr 2017 ist in der Eingliederungstitel (EGT)- Übersicht möglich, allerdings führt es zu der Fehlannahme, dass die akquirierten Drittmittel in Zusammenhang mit den EGT-Ausgaben stehen oder gar für die Finanzierung von Regelinstrumenten des Jobcenters verwendet werden. Daher ist es nicht sinnvoll die Drittmittel in dieser Übersicht aufzunehmen. Weiterhin ist eine belastbare Angabe der zur Verfügung stehenden Drittmittel für die nächsten zwei Jahre nicht möglich, da im Voraus nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang für das Jobcenter relevante Förderrichtlinien veröffentlicht werden und damit weitere Mittel akquiriert werden können. Platzzahlen in der EGT-Ansicht sind ebenfalls nicht möglich. Diverse Angebote werden nicht mit festen Plätzen berechnet. Insbesondere trifft dies auf Gutscheinverfahren wie bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und dem Aktivierungsgutschein (AVGS) zu. Weiterhin kann Angeboten mit Platzzahlen die Verweildauer von Kundinnen und Kunden in den jeweiligen Maßnahmen durch frühzeitige Beendigungen oder Abbrüche variieren, so dass Plätze mehrfach besetzt werden könnten. Letztlich werden unterjährig stets neue Produkte geplant und durchgeführt sowie bestehende Angebote teilweise bedarfsgerecht angepasst. Die jeweilige Kapazität und Auslastung ist daher zum Zeitpunkt der Erstellung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms nicht abschließend bekannt bzw. einschätzbar. gez. Wagner

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 8.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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