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V/0870/2010

Auslaufende Auflösung der Wartburgschule - Gemeinschaftshauptschule -, Von-Esmarch-Straße 15, 48149 Münster, ab dem Schuljahr 2011/2012

Vorlagen 17.11.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 15

Beschlussvorlage

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Anlage_1_V_0870_2010

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Ansehen

Beschlussvorlage

18980 Zeichen

V/0870/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Auslaufende Auflösung der Wartburgschule - Gemeinschaftshauptschule -, Von-Esmarch-Straße 
15, 48149 Münster, ab dem Schuljahr 2011/2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Wartburgschule - städtische Gemeinschaftshauptschule - wird gemäß § 81 Absatz 2 
Schulgesetz NRW mit Wirkung zum 01.08.2011 (Schuljahresbeginn 2011/2012) auslaufend 
aufgelöst, so dass ab diesem Zeitpunkt keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. 
 
2. Der Schulstandort der Wartburgschule wird zum Schuljahr 2011/2012 mit voraussichtlich 7 
Klassen der Jahrgangsstufen 6 - 10 zur Fürstenbergschule, Andreas-Hofer-Straße 30, 48145 
Münster verlagert. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Verlagerung in den Folgejahren zusätzliche 
Schülerfahrkosten in Höhe von bis zu 35.940,- € jährlich anfallen. 
 
4. Die Satzung „ Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schüleri nnen/Schülern in die städtischen Schulen 
(vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ wird mit einer bei den Hauptschulen auf 17 Klassen 
reduzierten Aufnahmekapazität in Ziffer 2.1 der Satzung in der geänderten Fassung (Anlage 
1) beschlossen. 
 
5. Die Entscheidung über die weitere Verwendung des frei werdenden Schulgebäudes der 
Wartburgschule, Von-Esmarch-Straße 15, wird im Laufe des Jahres 2011 getroffen, wenn 
Standortauswirkungen der Beschlüsse zur Schulentwicklungsplanung (vgl. Rahmenkonzept 
zur Schulentwicklungsplanung V/0678/2010) ausgewertet sind.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0870/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0870/2010 
Kosten und Folgekosten: 
Finanzierung/ Mittelbereitstellung: 
 
6. Die zusätzlichen Schülerfahrkosten werden im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von rd. 16.100 € 
aus den laufenden Mitteln Teilergebnisplan 03.02 „Zentrale Leistungen für Schüler/innen und 
am Schulleben Beteiligte“ Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“,  Sach-
konto 524000 „Schülerbeförderungskosten“ finanziert. Für die Folgejahre sind ggfls.  folgen-
de Haushaltsmittel zum Etat 2012 ff. bereit zu stellen: 
 
• Im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 35.940,- € 
• Im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 29.300,- € 
• Im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 22.150,- € 
• Im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 14.220,- € 
• Im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 5.430,- € 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage 
 
 Mit der Beschlussvorlage V/0678/2010 „Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung“ an 
den Rat vom 15.09.2010, die aktuell in der parlamentarischen Beratung ist, wird lt. Ziffer 6.1 
die Verwaltung beauftragt, 
 
  „ nach den Erfahrungen des letzten Anmeldeverfahrens für Hauptschulen parallel zur 
Beschlussfassung über das Rahmenkonzept einen Beschlussvorschlag über die 
Reduzierung der Hauptschulen um zunächst 1 Schule vorzulegen“. 
 
 Im Rahmenkonzept wird ab Seite 70 ff. ausführlich auf die Situation der acht städtischen 
Hauptschulen eingegangen und es werden Aussagen zur zukünftigen 
Schülerzahlentwicklung getroffen.  
 
 An dieser Stelle werden die wesentlichen Aussagen zur Vermeidung von Wiederholungen 
zusammengefasst. 
 Ausgehend von einer Gesamtschülerzahl an den städt. Hauptschulen von 2.264 
Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2009/2010 wird diese lt. Prognose im Schuljahr 
2019/2020 auf 1.610 Schülerinnen und Schüler absinken. Schülerverluste durch ggf. neue 
Schulangebote bzw. Schulmodelle (Gesamtschule oder sonstige schulrechtliche Änderungen 
wie z. B. Wegfall der Schulformempfehlungen  etc.) sind hierbei noch nicht berücksichtigt. In 
Klassen umgerechnet bedeutet dies einen Rückgang von 110 Klassen im Schuljahr 
2009/2010 auf 76 Klassen im Schuljahr 2019/2020. Dem steht ein aktueller Raumbestand 
von 132 Klassen in den acht Hauptschulen gegenüber. 
 
 Ein Blick auf die gebildeten Eingangsklassen für das aktuelle Schuljahr 2010/2011 
verdeutlicht die angespannte Situation. Laut festgelegter Zügigkeit könnten an den acht 
Hauptschulen insgesamt 19 Eingangsklassen gebildet werden; im aktuellen Schuljahr 
2010/2011 sind es aber nur 11 Klassen. 
 Die Bildung von Eingangsklassen ist in den vergangenen Schuljahren an unterschiedlichen 
Hauptschulen immer wieder schwierig gewesen. Die im Rahmen des vierten 
Schulrechtsänderungsgesetzes zu erwartende Rücknahme der Verbindlichkeit von 
Grundschulempfehlungen wird diesen Trend noch einmal verstärken. 
 
 Für das neue Schuljahr 2011/2012 ist daher rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren im 
Februar 2011 die Zahl der Hauptschulen zu reduzieren, um die verbleibenden Schulen zu 
stabilisieren.

- 3 - 
V/0870/2010 
 
2.  Auslaufende Auflösung der Wartburgschule 
 
 2.1  Gründe für die Auflösung der Wartburgschule 
 
  Die Wartburgschule ist seit mehreren Jahren das kleinste System im Vergleich zu den 
anderen städtischen Hauptschulen. Die notwendige fachliche Differenzierung in den 
einzelnen Jahrgangsstufen stößt durch die geringe Schülerzahl bereits jetzt an ihre 
Grenzen. Zudem wird die Versorgung einer nur noch einzügigen Hauptschule mit den 
notwendigen Fachlehrern aller Fächer außerordentlich schwierig. Fachkonferenzen 
können nicht mehr gebildet werden, die fa chlichen Standards sind nicht mehr gesi-
chert. 
  Im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung ist die räumliche Verteilung der jeweiligen 
Schulform im Stadtgebiet zu berücksichtigen sowie die jeweilige Standortperspektive. 
Die Hauptschulstandorte in den Außenstadtteilen stehen aktuell nicht zur Disposition; 
im erweiterten Innenstadtbereich bieten sow ohl die Geistschule als auch die Fürsten-
bergschule mehr Standortpotenziale im Hinblick auf mögliche Schulmodelle und -
kooperationen. 
 
  Die Wartburgschule ist keine Stadtteilschule, sodass weniger als 60 % der Schüler im 
Bezirk West ihren Wohnsitz haben (§ 21 Absatz 1 Nummer 1 der Hauptsatzung der 
Stadt Münster in der Fassung vom 10.06.2010). Die Auswertung der Anmeldezahlen 
für den 5. Jahrgang der Jahre 2005 - 2010 zeigt, dass 34,5 % der Anmeldungen aus 
dem Stadtbezirk Mitte kommen, 32,8 % aus dem Stadtbezirk West, 13,3 % aus dem 
Stadtbezirk Nord, 10,2 % aus dem Stadtbezirk Ost  und zusammen 7,8 % aus den 
Stadtbezirken Hiltrup und Südost. 
  Die verbleibenden sieben Hauptschulen decken durch ihre räumliche Verteilung im 
Stadtgebiet die Schulweglänge so ab, dass bei Wegfall des Standortes an der Von-
Esmarch-Straße auch für Schülerinnen und Schüler aus Gievenbeck Schulalternativen 
in Roxel, Kinderhaus und in der Innenstadt mit der Geist- oder Fürstenbergschule be-
stehen. 
 
  Die Verwaltung schlägt in der Gesamtbetrachtung die Schließung der Wartburgschule 
vor.  
 
 2.2  Auslaufende Auflösung 
 
  Für die Schließung bzw. Auflösung von Schulen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkei-
ten  
 
- die Auflösung zu einem Stichtag (beispielsweise der 01.08.2011 oder 
01.08.2012) für die gesamte Schule mit der Konsequenz der 
Ummeldung/Verteilung aller Schülerinnen und Schüler auf andere Schulen 
derselben Schulform oder 
 
- die auslaufende Auflösung, so dass der jetzige 5. Jahrgang bis zum Jahrgang 10 
als letzter Jahrgang durchläuft. 
 
  Von Seiten der unteren Schulaufsicht und des Schulträgers wird die auslaufende Auf-
lösung favorisiert. Vorteil dieser Lösung ist die bleibende  Kontinuität für die Schülerin-
nen und Schüler, da der Schulbetrieb der Wartburgschule für die jetzigen Schülerinnen 
und Schüler fortgeführt werden kann. Die Zugehörigkeit zur Wartburgschule bleibt bis 
zum Abgang von der Schule bestehen.

- 4 - 
V/0870/2010 
 2.3  Verlagerung der Klassen der Wartburgschule zur Fürstenbergschule 
 
  Grundsätzlich wäre es denkbar, die Wartburgschule am jetzigen Standort auslaufen zu 
lassen. Im Interesse eines geordneten Unterrichtes einschl. verbesserter 
Differenzierung sowie der Sicherung fachlicher Standards ist eine Verlagerung zur 
Fürstenbergschule aus Sicht der unteren Schulaufsicht und der Verwaltung die 
bessere Alternative. 
 
  Durch die räumliche Zusammenführung der beiden Hauptschulen würde sich bei 
heutiger Betrachtung der Schülerzahlen eine deutliche Stärkung der einzelnen 
Jahrgangsstufen ergeben.  
 
  Die folgende Übersicht der aktuellen Jahrgänge 5 - 9 soll dies verdeutlichen: 
 
 5. JG Kl. 6. JG Kl 7. JG Kl 8. JG Kl 9. JG Kl. Gesamt Kl 
Fürstenbergschule 12  35 2 36 2 30 1 32 2 145 7 
Wartburgschule 21 1 19 1 18 1 35 2 35 2 128 7 
 
 
  Speziell für die jetzigen Jahrgangsstufen 6 und 7 der Wartburgschule vergrößern sich 
die Möglichkeiten zur Kooperation und zur gleichzeitigen Differenzierung erheblich, bei 
der aktuellen Jahrgangsstufe 5 profitieren beide Schule. 
 
  Von Seiten der unteren Schulaufsicht ist bei den Informationsgesprächen mit dem 
Lehrerkollegium und der Schulpflegschaft betont worden, dass bei einem 
Standortwechsel im Klassenverbund zur Fürstenbergschule die aktuelle 
Kollegiumsbesetzung unverändert bleiben und damit im hohen Maße für die 
Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer eine Kontinuität 
gesichert werden könnte.  
  Durch die schrittweise Reduzierung der Schülerzahlen der Wartburgschule würde dann 
erst im weiteren Verlauf eine Anpassung erfolgen. 
  Dies setzt aber voraus, dass der jeweilige Klassenverbund relativ stabil bleibt und nicht 
in einem höheren Maße Ummeldungen auf andere Hauptschulen vorgenommen 
werden.  
 
  Für eine Verlagerung der Wartburgschule zur Fürstenbergschule spricht auch, dass 
der Leiter der Fürstenbergschule seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 auch 
kommissarischer Leiter der Wartburgschule ist. Die Leitungsstelle der Wartburgschule 
konnte nach dem Wechsel des bisherigen Schulleiters auch nach dreimaliger 
Ausschreibung nicht neu besetzt werden. Die ehemalige stellvertretende Leiterin der 
Wartburgschule hat mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Leitung der 
Hauptschule Hiltrup übernommen. Die räumliche Zusammenführung der beiden 
Schulen würde den Organisationsaufwand für die Leitung der beiden Schulen deutlich 
verringern. Die Versorgung mit den notwendigen Fachlehrern wäre gesichert.  
 
  Von den Gebäudekapazitäten der Fürstenbergschule wäre eine Verlagerung zum 
01.08.2011 möglich und umsetzbar. 
 
  Die für die Verlagerung des Schulstandortes zur Andreas-Hofer-Straße anfallenden 
Umzugskosten (z.B. Möbeltransporte, Entrümpelung/ Entsorgung, Ausbau von Tafeln 
usw.) können aus den laufenden Mitteln finanziert werden.

- 5 - 
V/0870/2010 
 2.4  Formelles Verfahren 
 
  Nach § 76 Nr. 1 Schulgesetz NRW ist im Falle einer Schulschließung die rechtzeitige 
Beteiligung der betroffenen Schule erforderlich. Beteiligt wird eine Schule durch ihre 
Anhörung; über den Inhalt der Stellungnahme gegenüber dem Schulträger beschließt 
gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 22 Schulgesetz NRW die Schulkonferenz.  
 
  Vorab sind über direkte, gemeinsame Informationsgespräche durch die untere Schul-
aufsicht und den Schulträger sowohl das Lehrerkollegium und die städtischen Bediens-
teten und bei einem weiteren Termin die Schulpflegschaft über die beabsichtigte Auflö-
sung der Wartburgschule ausführlich informiert worden. 
  Die Sitzung der Schulkonferenz hat am 04.11.2010 mit folgendem Ergebnis stattgefun-
den: 
 
  Stellungnahme zur geplanten Schulschließung
: 
 
  Die Schulkonferenz ist mit eindeutiger Mehrheit (5 von 6 Stimmen) gegen die Schlie-
ßung der Wartburgschule. Nur ein Schulkonferenzmitglied war für die Schließung. 
  Es wird auf die Chancen einer kleinen Schule mit besserer und individuellerer Förde-
rung hingewiesen. 
 
  Positionsbeziehung zu den Varianten einer Schulschließung
: 
 
  Für den Fall der Schließung der Wartburgschule ist die Schulkonferenz einstimmig für 
das auslaufende Modell, so dass der jetzige Jahrgang 5 bis zum Jahrgang 10 als letz-
ter Jahrgang die Wartburgschule durchläuft. 
 
  Verlagerung zum Standort der Fürstenbergschule:
 
 
  Die jetzigen Jahrgänge 5, 8 und 9 sind sich zum jetzigen Zeitpunkt einig, geschlossen 
(mit den jeweiligen unterrichtenden Lehrer/innen) zur Fürstenbergschule - als Wart-
burg-Schüler/innen - zu wechseln. 
  Die jetzigen Jahrgänge 6 und 7 sind sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht einig, geschlos-
sen zur Fürstenbergschule zu wechseln. 
 
  Bewertung aus Sicht der Verwaltung 
 
  Das Votum der Schulkonferenz der Wartburgschule gegen die Schließung der Schule 
ist nachvollziehbar, eine Reduzierung der Hauptschulen insgesamt aber bei einer Be-
trachtung der Schulform alternativlos. Bessere und individuelle Förderung ist gerade 
dann nicht mehr möglich, wenn die bestehenden Klassen- und Schülerzahlen so gering 
sind, dass kaum Spielräume für differenzierte Unterrichtsangebote bestehen. 
  Das Votum für die auslaufende Auflösung der Schule im Falle einer Schließung deckt 
sich mit dem Vorschlag der Verwaltung. 
  Die vorgeschlagene Verlagerung zum Standort der Fürstenbergschule wird nicht von 
allen Jahrgangsstufen mitgetragen. Gründe werden allerdings nicht explizit genannt. 
Aus Sicht der unteren Schulaufsicht und der Verwaltung überwiegen die Argumente für 
eine Verlagerung zum Standort Fürstenbergschule, speziell im Hinblick auf sinkende 
Schülerzahlen bei einer auslaufenden Auflösung und der adäquaten Sicherung des 
Unterrichtes an einem isolierten Schulstandort. Eltern können vom Grundsatz her ihr 
Kind an einer anderen Schule derselben Schulform anmelden, wenn dort freie Platzka-
pazitäten sind. Damit wird aber die Zusage der unteren Schulaufsicht, das Lehrerkolle-
gium der Wartburgschule zunächst unverändert zu belassen, gegebenenfalls einge-
schränkt.

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V/0870/2010 
  In der Gesamtwürdigung sind aus Sicht der Verwaltung keine neuen Aspekte durch die 
Schulkonferenz benannt, die gegen die beabsichtigte auslaufende Auflösung der Wart-
burgschule sprechen. 
  
  Nach positivem Beschluss des Rates zur auslaufenden Auflösung ist formal nach § 81 
Absatz 3 noch die Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde erforderlich. 
 
 
3.  Sozialpädagogisches Personal 
 
 An der Wartburghauptschule sind seit Einführung des Ganztages zwei sozialpädagogische 
Fachkräfte des Amtes für Schule und Weiterbildung mit jeweils halber Stundenzahl unbefris-
tet beschäftigt. Sie unterstützen die Schule bei der Koordination des Ganztags, mit Angebo-
ten im Schwerpunkt soziales Lernen, Übergang Schule-Beruf, Beratung und eigenen Ar-
beitsgemeinschaften sowie bei der Betreuung des Freizeitbereichs und Kooperationsprojek-
ten.  
 
 In der Phase des Auslaufens bzw. der räumlichen Verlagerung an einen anderen Standort ist 
die sozialpädagogische Begleitung zwingend notwendig, um den Bildungsgang der betroffe-
nen Schülerinnen und Schüler gesichert zum Abschluss zu führen.  
 
 Für die verbleibenden Jahrgänge 6 bis 10 werden diese Fachkräfte deshalb weiter an der 
Wartburghauptschule eingesetzt. Im Rahmen des Konzeptes Schulsozialarbeit wird ein Vor-
schlag für deren zukünftigen Verbleib mit dem Ziel eines weiteren Einsatzes im Schulbereich 
unterbreitet. 
 
 
4.  Schulhausmeister 
 
 Der Hausmeister der Wartburgschule ist auch für das Gebäude der Theresienschule zustän-
dig. Nach Freizug des Gebäudes der Wartburgschule wird er weiterhin im Schulhausmeis-
terbereich eingesetzt.  
 
 
5.  Schulsekretärin und hauswirtschaftliche Gehilfin 
 
 
Entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Wartburgschule am 
01.08.2011 besuchen, werden der Schule die entsprechenden Sekretärinnenstunden zur 
Verfügung gestellt. 
 
 Ebenso werden die Stunden der an der Wartburgschule eingesetzten hauswirtschaftlichen 
Gehilfin zu gegebner Zeit entsprechend der Anzahl der Essensteilnehmer angepasst. 
 
 
6.  Ganztagszuschlag 
 
 Die Wartburgschule wird als Ganztagsschule in flexibler Form geführt. Für die Umsetzung 
der Ganztagsangebote wird vom Land auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am 
Ganztag teilnehmen, ein Lehrerstellenzuschlag von 20% gewährt. Bis zur endgültigen Auflö-
sung der Wartburgschule bleibt dieser Stell enanteil - bezogen auf die Zahl der Schüler/innen 
- nach Auskunft der Bezirksregierung Münster erhalten.

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V/0870/2010 
7.  Schülerfahrkosten 
 
 Durch die Standortverlagerung der Wartburgschule von der Von–Esmarch-Straße zur And-
reas-Hofer-Straße erhalten nunmehr alle Schüler/Innen einen Anspruch auf Übernahme von 
Schülerfahrkosten, bei denen bisher der Schulstandort Von-Esmarch-Straße der nächstgele-
gene Schulstandort war und der Schulweg dorthin weniger als die gesetzliche Mindestent-
fernung von 3,5 Kilometer betrug. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, bei denen 
durch die Verlagerung eigentlich eine andere als die Fürstenbergschule die nächstgelegene 
Schule wäre und somit ggf. keine Schülerfahrkosten übernommen werden müssten. 
 
 Dies sind im Schuljahr 2011/12 maximal 90 Schüler/innen. Dadurch entstehen jährliche 
Mehrkosten in Höhe von rd. 36.000 €. Durch die auslaufende Auflösung der Wartburgschule 
wird sich dieser Betrag Jahr für Jahr reduzieren.  
 
 Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler durch die Standort-
verlagerung, die von ihnen nicht zu vertreten ist, keinen Nachteil erleiden. 
 
8. Schulgebäude 
 
 Sofern die auslaufende Auflösung und die Verlagerung des Standortes der Wartburgschule 
zum Schuljahr 2011/2012 zur Fürstenbergschule beschlossen wird, wird das Gebäude an 
der Von-Esmarch-Straße ab Sommer 2011 nicht mehr für Zwecke einer Hauptschule benö-
tigt.  
 
 Die Entscheidung über die weitere Verwendung des frei werdenden Schulgebäudes kann 
allerdings erst im Laufe des Jahres 2011 getroffen werden, da nicht auszuschließen ist, dass 
sich im Rahmen der weiteren Entscheidungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 
Bedarfe zur Nutzung des Gebäudes für andere schulische Zwecke ergeben.  
 Sofern dies nicht der Fall ist, kann das Grundstück/ das Schulgebäude an der Von-Esmarch-
Straße vermarktet werden. Dies würde eine Entlastung für den städt. Haushalt mit sich brin-
gen.  
 
 
9.  Änderung der Satzung  
 
 Mit der Satzung „ Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schule - All-
gemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. 
§ 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ wird für alle städtischen Schulen die jeweilige Kapazität der Ein-
gangsklassen festgelegt. Mit Wegfall der Aufnahmemöglichkeiten an der Wartburgschule ist 
die Satzung entsprechend anzupassen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  
Satzung „ Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - Allgemeiner 
Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in  die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 
Schulgesetz)“V/0870/2010

Anlage_1_V_0870_2010

7086 Zeichen

1 
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) 
 
vom 09.12.2010 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am  
• 02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - S chul. 10 - vom 20.09.1983 und  
Ergänzung vom 27.10.1983),  
• 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 3 95/89 - Schul. - vom 14.11.1989),  
• 13.12.2000 (vgl. öffentliche Beschussvorlage an de n Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit  
Ergänzung E 1 vom 07.12.2000),  
• 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 1420/2001),  
• 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 765/2002),  
• 21.02.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 104/2007),  
• 29.08.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 501/2007) und  
• 08.12.2010 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 870/2010)  
den folgenden allgemeinen Rahmen - zur Sicherung de s geordneten Schulbetriebes für die städtischen 
Schulen - beschlossen. 
 
 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu sichern: 
 
1. Grundschulen 
 
 
1.1 Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grundsc hulen werden unter Berücksichtigung des    
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW fe stgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenz- 
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) ab dem 01.08.2008 wie folgt festgelegt: 
              
         
Stadtbezirk Mitte-Altstadt      Zahl der Eingangsklassen   
 
Martinischule      2    
Aegidii-Ludgeri-Schule             1  zzgl. eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse 
 
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring 
 
Kreuzschule      2 
Martin-Luther-Schule     2 
Bodelschwinghschule     2 
Overbergschule      1 
Johannisschule      2  
 
Stadtbezirk Mitte-Süd 
 
Hermannschule      2 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule    2 
Matthias-Claudius-Schule    3 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule   3 
 
Stadtbezirk Mitte-Nordost 
 
Dreifaltigkeitsschule     1 
Thomas-Morus-Schule     3 
Pötterhoekschule      2 
Mauritzschule      2 
Anlage 1 zur Vorlage V/0870/2010

2 
  
Stadtbezirk West   Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  3 
Wartburgschule      4 
Michaelschule      4 
Mosaik-Schule      3 
Theresienschule      2 
Marienschule Roxel     4 
Peter-Wust-Schule     3 
Ludgerusschule Albachten    3 
 
Stadtbezirk Nord 
 
Grundschule Sprakel     2 
Paul-Schneider-Schule     3 
Grundschule am Kinderbach    2 
Grundschule Kinderhaus-West    4 
Melanchthonschule     2 
Norbertschule      3 
 
Stadtbezirk Ost 
 
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer    1 
Matthias-Claudius-Schule Handorf   2 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf   2 
Pleisterschule      2 
Margaretenschule     2 
 
Stadtbezirk Südost 
 
Idaschule      3 
Pestalozzischule      1 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2 
Eichendorffschule Angelmodde    3 
Nikolaischule Wolbeck     4 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
 
Grundschule Berg Fidel     2 
Marienschule Hiltrup     2 
Clemensschule Hiltrup     2 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup    2 
Ludgerusschule Hiltrup     4 
Grundschule Loevelingloh    1 
Davertschule Amelsbüren    3 
 
 
1.2 In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelnen  Schuljahren mit Zustimmung des Schulträgers und 
in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Ant rag eine weitere Klasse gebildet werden. Dies 
muss im Gebäudebestand organisiert werden und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber dem 
Schulträger führen (keine baulichen Erweiterungen).

3 
2. Weiterführende Schulen  
 
 
2.1 Hauptschulen 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen  wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri- 
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten je weils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
 
 Hauptschulen      Zahl der Eingangsklassen 
 
 Droste-Hauptschule Roxel    2 
 Fürstenbergschule      2 
 Geistschule       3 
 Hauptschule Coerde     2 
 Hauptschule Hiltrup     4 
 Hauptschule Wolbeck     2 
 Waldschule Kinderhaus     2 
                   17 
2.2 Realschulen 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministerium 
für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jewei ls gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
 Realschulen      Zahl der Eingangsklassen 
 
 Erich-Klausener-Schule     3 
 Fürstin-von-Gallitzin-Schule    3 
 Geschwister-Scholl-Realschule    3 
 Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup   3,5 
 Karl-Wagenfeld-Schule     3,5 
 Paul-Gerhardt-Realschule    3 
 Realschule im Kreuzviertel    4 
 Realschule Roxel      3 
 Realschule Wolbeck     3 
   29 
 
2.3 Gymnasien 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wi rd unter Berücksichtigung des vom Ministerium 
für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jewei ls gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
 Gymnasien       Zahl der Eingangsklassen 
 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium   5 
 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium    5 
 Geschwister-Scholl-Gymnasium    4 
 Gymnasium Paulinum     4 
 Gymnasium Wolbeck     4,5 
 Immanuel-Kant-Gymnasium    4 
 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium   3 
 Pascal-Gymnasium     5 
 Ratsgymnasium      4 
 Schillergymnasium      4 
 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium    4 
                   46,5

4 
2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und We iterbildung NRW zur Klassenbildung festgelegten 
jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 
 
2.5 Den städtischen weiterführenden Schulen, die na ch dem Ergebnis der Anmeldungen keine Eingangs- 
klassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird im Anschluss an die Anmeldefrist eine 
Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.6 Als Folge der neuen Grundschulempfehlungen für d ie weiterführenden Schulen kann nicht ausge- 
schlossen werden, dass einzelne weiterführende Schulen auch bei insgesamter Ausschöpfung der un- 
ter den in Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Zügigkeiten hinaus eine weitere Eingangsklasse bilden müs- 
sen. Soweit erforderlich, wird deshalb in besondere n Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem 
Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung einer weiteren Eingangsklasse - ggf. unter Inanspruch- 
nahme freier Raumkapazitäten eng benachbarter Schulen - zugelassen.  
 
 
Anmerkung: 
 
 
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen Fällen der von de n 
Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des Ministeriums für Schule und Weiterbil- 
dung NRW. 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend den 
festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt.  
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den S chulen genanten Aufnahmekapazitäten nicht zu 
Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.

Beratungsverlauf (5)

30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Von-Esmarch-Straße 15
  • Andreas-Hofer-Straße 30
  • Loevelingloh 1
  • Kinderhaus 2

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0870/2010
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37