V/0870/2010
Auslaufende Auflösung der Wartburgschule - Gemeinschaftshauptschule -, Von-Esmarch-Straße 15, 48149 Münster, ab dem Schuljahr 2011/2012
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Beschlussvorlage
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V/0870/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Auslaufende Auflösung der Wartburgschule - Gemeinschaftshauptschule -, Von-Esmarch-Straße 15, 48149 Münster, ab dem Schuljahr 2011/2012 Beratungsfolge 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Die Wartburgschule - städtische Gemeinschaftshauptschule - wird gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung zum 01.08.2011 (Schuljahresbeginn 2011/2012) auslaufend aufgelöst, so dass ab diesem Zeitpunkt keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. 2. Der Schulstandort der Wartburgschule wird zum Schuljahr 2011/2012 mit voraussichtlich 7 Klassen der Jahrgangsstufen 6 - 10 zur Fürstenbergschule, Andreas-Hofer-Straße 30, 48145 Münster verlagert. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Verlagerung in den Folgejahren zusätzliche Schülerfahrkosten in Höhe von bis zu 35.940,- € jährlich anfallen. 4. Die Satzung „ Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schüleri nnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ wird mit einer bei den Hauptschulen auf 17 Klassen reduzierten Aufnahmekapazität in Ziffer 2.1 der Satzung in der geänderten Fassung (Anlage 1) beschlossen. 5. Die Entscheidung über die weitere Verwendung des frei werdenden Schulgebäudes der Wartburgschule, Von-Esmarch-Straße 15, wird im Laufe des Jahres 2011 getroffen, wenn Standortauswirkungen der Beschlüsse zur Schulentwicklungsplanung (vgl. Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung V/0678/2010) ausgewertet sind. Vorlagen-Nr.: V/0870/2010 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 17.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0870/2010 Kosten und Folgekosten: Finanzierung/ Mittelbereitstellung: 6. Die zusätzlichen Schülerfahrkosten werden im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von rd. 16.100 € aus den laufenden Mitteln Teilergebnisplan 03.02 „Zentrale Leistungen für Schüler/innen und am Schulleben Beteiligte“ Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“, Sach- konto 524000 „Schülerbeförderungskosten“ finanziert. Für die Folgejahre sind ggfls. folgen- de Haushaltsmittel zum Etat 2012 ff. bereit zu stellen: • Im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 35.940,- € • Im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 29.300,- € • Im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 22.150,- € • Im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 14.220,- € • Im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 5.430,- € Begründung: 1. Ausgangslage Mit der Beschlussvorlage V/0678/2010 „Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung“ an den Rat vom 15.09.2010, die aktuell in der parlamentarischen Beratung ist, wird lt. Ziffer 6.1 die Verwaltung beauftragt, „ nach den Erfahrungen des letzten Anmeldeverfahrens für Hauptschulen parallel zur Beschlussfassung über das Rahmenkonzept einen Beschlussvorschlag über die Reduzierung der Hauptschulen um zunächst 1 Schule vorzulegen“. Im Rahmenkonzept wird ab Seite 70 ff. ausführlich auf die Situation der acht städtischen Hauptschulen eingegangen und es werden Aussagen zur zukünftigen Schülerzahlentwicklung getroffen. An dieser Stelle werden die wesentlichen Aussagen zur Vermeidung von Wiederholungen zusammengefasst. Ausgehend von einer Gesamtschülerzahl an den städt. Hauptschulen von 2.264 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2009/2010 wird diese lt. Prognose im Schuljahr 2019/2020 auf 1.610 Schülerinnen und Schüler absinken. Schülerverluste durch ggf. neue Schulangebote bzw. Schulmodelle (Gesamtschule oder sonstige schulrechtliche Änderungen wie z. B. Wegfall der Schulformempfehlungen etc.) sind hierbei noch nicht berücksichtigt. In Klassen umgerechnet bedeutet dies einen Rückgang von 110 Klassen im Schuljahr 2009/2010 auf 76 Klassen im Schuljahr 2019/2020. Dem steht ein aktueller Raumbestand von 132 Klassen in den acht Hauptschulen gegenüber. Ein Blick auf die gebildeten Eingangsklassen für das aktuelle Schuljahr 2010/2011 verdeutlicht die angespannte Situation. Laut festgelegter Zügigkeit könnten an den acht Hauptschulen insgesamt 19 Eingangsklassen gebildet werden; im aktuellen Schuljahr 2010/2011 sind es aber nur 11 Klassen. Die Bildung von Eingangsklassen ist in den vergangenen Schuljahren an unterschiedlichen Hauptschulen immer wieder schwierig gewesen. Die im Rahmen des vierten Schulrechtsänderungsgesetzes zu erwartende Rücknahme der Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen wird diesen Trend noch einmal verstärken. Für das neue Schuljahr 2011/2012 ist daher rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren im Februar 2011 die Zahl der Hauptschulen zu reduzieren, um die verbleibenden Schulen zu stabilisieren. - 3 - V/0870/2010 2. Auslaufende Auflösung der Wartburgschule 2.1 Gründe für die Auflösung der Wartburgschule Die Wartburgschule ist seit mehreren Jahren das kleinste System im Vergleich zu den anderen städtischen Hauptschulen. Die notwendige fachliche Differenzierung in den einzelnen Jahrgangsstufen stößt durch die geringe Schülerzahl bereits jetzt an ihre Grenzen. Zudem wird die Versorgung einer nur noch einzügigen Hauptschule mit den notwendigen Fachlehrern aller Fächer außerordentlich schwierig. Fachkonferenzen können nicht mehr gebildet werden, die fa chlichen Standards sind nicht mehr gesi- chert. Im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung ist die räumliche Verteilung der jeweiligen Schulform im Stadtgebiet zu berücksichtigen sowie die jeweilige Standortperspektive. Die Hauptschulstandorte in den Außenstadtteilen stehen aktuell nicht zur Disposition; im erweiterten Innenstadtbereich bieten sow ohl die Geistschule als auch die Fürsten- bergschule mehr Standortpotenziale im Hinblick auf mögliche Schulmodelle und - kooperationen. Die Wartburgschule ist keine Stadtteilschule, sodass weniger als 60 % der Schüler im Bezirk West ihren Wohnsitz haben (§ 21 Absatz 1 Nummer 1 der Hauptsatzung der Stadt Münster in der Fassung vom 10.06.2010). Die Auswertung der Anmeldezahlen für den 5. Jahrgang der Jahre 2005 - 2010 zeigt, dass 34,5 % der Anmeldungen aus dem Stadtbezirk Mitte kommen, 32,8 % aus dem Stadtbezirk West, 13,3 % aus dem Stadtbezirk Nord, 10,2 % aus dem Stadtbezirk Ost und zusammen 7,8 % aus den Stadtbezirken Hiltrup und Südost. Die verbleibenden sieben Hauptschulen decken durch ihre räumliche Verteilung im Stadtgebiet die Schulweglänge so ab, dass bei Wegfall des Standortes an der Von- Esmarch-Straße auch für Schülerinnen und Schüler aus Gievenbeck Schulalternativen in Roxel, Kinderhaus und in der Innenstadt mit der Geist- oder Fürstenbergschule be- stehen. Die Verwaltung schlägt in der Gesamtbetrachtung die Schließung der Wartburgschule vor. 2.2 Auslaufende Auflösung Für die Schließung bzw. Auflösung von Schulen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkei- ten - die Auflösung zu einem Stichtag (beispielsweise der 01.08.2011 oder 01.08.2012) für die gesamte Schule mit der Konsequenz der Ummeldung/Verteilung aller Schülerinnen und Schüler auf andere Schulen derselben Schulform oder - die auslaufende Auflösung, so dass der jetzige 5. Jahrgang bis zum Jahrgang 10 als letzter Jahrgang durchläuft. Von Seiten der unteren Schulaufsicht und des Schulträgers wird die auslaufende Auf- lösung favorisiert. Vorteil dieser Lösung ist die bleibende Kontinuität für die Schülerin- nen und Schüler, da der Schulbetrieb der Wartburgschule für die jetzigen Schülerinnen und Schüler fortgeführt werden kann. Die Zugehörigkeit zur Wartburgschule bleibt bis zum Abgang von der Schule bestehen. - 4 - V/0870/2010 2.3 Verlagerung der Klassen der Wartburgschule zur Fürstenbergschule Grundsätzlich wäre es denkbar, die Wartburgschule am jetzigen Standort auslaufen zu lassen. Im Interesse eines geordneten Unterrichtes einschl. verbesserter Differenzierung sowie der Sicherung fachlicher Standards ist eine Verlagerung zur Fürstenbergschule aus Sicht der unteren Schulaufsicht und der Verwaltung die bessere Alternative. Durch die räumliche Zusammenführung der beiden Hauptschulen würde sich bei heutiger Betrachtung der Schülerzahlen eine deutliche Stärkung der einzelnen Jahrgangsstufen ergeben. Die folgende Übersicht der aktuellen Jahrgänge 5 - 9 soll dies verdeutlichen: 5. JG Kl. 6. JG Kl 7. JG Kl 8. JG Kl 9. JG Kl. Gesamt Kl Fürstenbergschule 12 35 2 36 2 30 1 32 2 145 7 Wartburgschule 21 1 19 1 18 1 35 2 35 2 128 7 Speziell für die jetzigen Jahrgangsstufen 6 und 7 der Wartburgschule vergrößern sich die Möglichkeiten zur Kooperation und zur gleichzeitigen Differenzierung erheblich, bei der aktuellen Jahrgangsstufe 5 profitieren beide Schule. Von Seiten der unteren Schulaufsicht ist bei den Informationsgesprächen mit dem Lehrerkollegium und der Schulpflegschaft betont worden, dass bei einem Standortwechsel im Klassenverbund zur Fürstenbergschule die aktuelle Kollegiumsbesetzung unverändert bleiben und damit im hohen Maße für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer eine Kontinuität gesichert werden könnte. Durch die schrittweise Reduzierung der Schülerzahlen der Wartburgschule würde dann erst im weiteren Verlauf eine Anpassung erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass der jeweilige Klassenverbund relativ stabil bleibt und nicht in einem höheren Maße Ummeldungen auf andere Hauptschulen vorgenommen werden. Für eine Verlagerung der Wartburgschule zur Fürstenbergschule spricht auch, dass der Leiter der Fürstenbergschule seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 auch kommissarischer Leiter der Wartburgschule ist. Die Leitungsstelle der Wartburgschule konnte nach dem Wechsel des bisherigen Schulleiters auch nach dreimaliger Ausschreibung nicht neu besetzt werden. Die ehemalige stellvertretende Leiterin der Wartburgschule hat mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Leitung der Hauptschule Hiltrup übernommen. Die räumliche Zusammenführung der beiden Schulen würde den Organisationsaufwand für die Leitung der beiden Schulen deutlich verringern. Die Versorgung mit den notwendigen Fachlehrern wäre gesichert. Von den Gebäudekapazitäten der Fürstenbergschule wäre eine Verlagerung zum 01.08.2011 möglich und umsetzbar. Die für die Verlagerung des Schulstandortes zur Andreas-Hofer-Straße anfallenden Umzugskosten (z.B. Möbeltransporte, Entrümpelung/ Entsorgung, Ausbau von Tafeln usw.) können aus den laufenden Mitteln finanziert werden. - 5 - V/0870/2010 2.4 Formelles Verfahren Nach § 76 Nr. 1 Schulgesetz NRW ist im Falle einer Schulschließung die rechtzeitige Beteiligung der betroffenen Schule erforderlich. Beteiligt wird eine Schule durch ihre Anhörung; über den Inhalt der Stellungnahme gegenüber dem Schulträger beschließt gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 22 Schulgesetz NRW die Schulkonferenz. Vorab sind über direkte, gemeinsame Informationsgespräche durch die untere Schul- aufsicht und den Schulträger sowohl das Lehrerkollegium und die städtischen Bediens- teten und bei einem weiteren Termin die Schulpflegschaft über die beabsichtigte Auflö- sung der Wartburgschule ausführlich informiert worden. Die Sitzung der Schulkonferenz hat am 04.11.2010 mit folgendem Ergebnis stattgefun- den: Stellungnahme zur geplanten Schulschließung : Die Schulkonferenz ist mit eindeutiger Mehrheit (5 von 6 Stimmen) gegen die Schlie- ßung der Wartburgschule. Nur ein Schulkonferenzmitglied war für die Schließung. Es wird auf die Chancen einer kleinen Schule mit besserer und individuellerer Förde- rung hingewiesen. Positionsbeziehung zu den Varianten einer Schulschließung : Für den Fall der Schließung der Wartburgschule ist die Schulkonferenz einstimmig für das auslaufende Modell, so dass der jetzige Jahrgang 5 bis zum Jahrgang 10 als letz- ter Jahrgang die Wartburgschule durchläuft. Verlagerung zum Standort der Fürstenbergschule: Die jetzigen Jahrgänge 5, 8 und 9 sind sich zum jetzigen Zeitpunkt einig, geschlossen (mit den jeweiligen unterrichtenden Lehrer/innen) zur Fürstenbergschule - als Wart- burg-Schüler/innen - zu wechseln. Die jetzigen Jahrgänge 6 und 7 sind sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht einig, geschlos- sen zur Fürstenbergschule zu wechseln. Bewertung aus Sicht der Verwaltung Das Votum der Schulkonferenz der Wartburgschule gegen die Schließung der Schule ist nachvollziehbar, eine Reduzierung der Hauptschulen insgesamt aber bei einer Be- trachtung der Schulform alternativlos. Bessere und individuelle Förderung ist gerade dann nicht mehr möglich, wenn die bestehenden Klassen- und Schülerzahlen so gering sind, dass kaum Spielräume für differenzierte Unterrichtsangebote bestehen. Das Votum für die auslaufende Auflösung der Schule im Falle einer Schließung deckt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung. Die vorgeschlagene Verlagerung zum Standort der Fürstenbergschule wird nicht von allen Jahrgangsstufen mitgetragen. Gründe werden allerdings nicht explizit genannt. Aus Sicht der unteren Schulaufsicht und der Verwaltung überwiegen die Argumente für eine Verlagerung zum Standort Fürstenbergschule, speziell im Hinblick auf sinkende Schülerzahlen bei einer auslaufenden Auflösung und der adäquaten Sicherung des Unterrichtes an einem isolierten Schulstandort. Eltern können vom Grundsatz her ihr Kind an einer anderen Schule derselben Schulform anmelden, wenn dort freie Platzka- pazitäten sind. Damit wird aber die Zusage der unteren Schulaufsicht, das Lehrerkolle- gium der Wartburgschule zunächst unverändert zu belassen, gegebenenfalls einge- schränkt. - 6 - V/0870/2010 In der Gesamtwürdigung sind aus Sicht der Verwaltung keine neuen Aspekte durch die Schulkonferenz benannt, die gegen die beabsichtigte auslaufende Auflösung der Wart- burgschule sprechen. Nach positivem Beschluss des Rates zur auslaufenden Auflösung ist formal nach § 81 Absatz 3 noch die Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde erforderlich. 3. Sozialpädagogisches Personal An der Wartburghauptschule sind seit Einführung des Ganztages zwei sozialpädagogische Fachkräfte des Amtes für Schule und Weiterbildung mit jeweils halber Stundenzahl unbefris- tet beschäftigt. Sie unterstützen die Schule bei der Koordination des Ganztags, mit Angebo- ten im Schwerpunkt soziales Lernen, Übergang Schule-Beruf, Beratung und eigenen Ar- beitsgemeinschaften sowie bei der Betreuung des Freizeitbereichs und Kooperationsprojek- ten. In der Phase des Auslaufens bzw. der räumlichen Verlagerung an einen anderen Standort ist die sozialpädagogische Begleitung zwingend notwendig, um den Bildungsgang der betroffe- nen Schülerinnen und Schüler gesichert zum Abschluss zu führen. Für die verbleibenden Jahrgänge 6 bis 10 werden diese Fachkräfte deshalb weiter an der Wartburghauptschule eingesetzt. Im Rahmen des Konzeptes Schulsozialarbeit wird ein Vor- schlag für deren zukünftigen Verbleib mit dem Ziel eines weiteren Einsatzes im Schulbereich unterbreitet. 4. Schulhausmeister Der Hausmeister der Wartburgschule ist auch für das Gebäude der Theresienschule zustän- dig. Nach Freizug des Gebäudes der Wartburgschule wird er weiterhin im Schulhausmeis- terbereich eingesetzt. 5. Schulsekretärin und hauswirtschaftliche Gehilfin Entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Wartburgschule am 01.08.2011 besuchen, werden der Schule die entsprechenden Sekretärinnenstunden zur Verfügung gestellt. Ebenso werden die Stunden der an der Wartburgschule eingesetzten hauswirtschaftlichen Gehilfin zu gegebner Zeit entsprechend der Anzahl der Essensteilnehmer angepasst. 6. Ganztagszuschlag Die Wartburgschule wird als Ganztagsschule in flexibler Form geführt. Für die Umsetzung der Ganztagsangebote wird vom Land auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ganztag teilnehmen, ein Lehrerstellenzuschlag von 20% gewährt. Bis zur endgültigen Auflö- sung der Wartburgschule bleibt dieser Stell enanteil - bezogen auf die Zahl der Schüler/innen - nach Auskunft der Bezirksregierung Münster erhalten. - 7 - V/0870/2010 7. Schülerfahrkosten Durch die Standortverlagerung der Wartburgschule von der Von–Esmarch-Straße zur And- reas-Hofer-Straße erhalten nunmehr alle Schüler/Innen einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten, bei denen bisher der Schulstandort Von-Esmarch-Straße der nächstgele- gene Schulstandort war und der Schulweg dorthin weniger als die gesetzliche Mindestent- fernung von 3,5 Kilometer betrug. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, bei denen durch die Verlagerung eigentlich eine andere als die Fürstenbergschule die nächstgelegene Schule wäre und somit ggf. keine Schülerfahrkosten übernommen werden müssten. Dies sind im Schuljahr 2011/12 maximal 90 Schüler/innen. Dadurch entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von rd. 36.000 €. Durch die auslaufende Auflösung der Wartburgschule wird sich dieser Betrag Jahr für Jahr reduzieren. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler durch die Standort- verlagerung, die von ihnen nicht zu vertreten ist, keinen Nachteil erleiden. 8. Schulgebäude Sofern die auslaufende Auflösung und die Verlagerung des Standortes der Wartburgschule zum Schuljahr 2011/2012 zur Fürstenbergschule beschlossen wird, wird das Gebäude an der Von-Esmarch-Straße ab Sommer 2011 nicht mehr für Zwecke einer Hauptschule benö- tigt. Die Entscheidung über die weitere Verwendung des frei werdenden Schulgebäudes kann allerdings erst im Laufe des Jahres 2011 getroffen werden, da nicht auszuschließen ist, dass sich im Rahmen der weiteren Entscheidungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Bedarfe zur Nutzung des Gebäudes für andere schulische Zwecke ergeben. Sofern dies nicht der Fall ist, kann das Grundstück/ das Schulgebäude an der Von-Esmarch- Straße vermarktet werden. Dies würde eine Entlastung für den städt. Haushalt mit sich brin- gen. 9. Änderung der Satzung Mit der Satzung „ Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schule - All- gemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ wird für alle städtischen Schulen die jeweilige Kapazität der Ein- gangsklassen festgelegt. Mit Wegfall der Aufnahmemöglichkeiten an der Wartburgschule ist die Satzung entsprechend anzupassen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Satzung „ Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“V/0870/2010
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Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)
vom 09.12.2010
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am
• 02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - S chul. 10 - vom 20.09.1983 und
Ergänzung vom 27.10.1983),
• 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 3 95/89 - Schul. - vom 14.11.1989),
• 13.12.2000 (vgl. öffentliche Beschussvorlage an de n Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit
Ergänzung E 1 vom 07.12.2000),
• 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 1420/2001),
• 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 765/2002),
• 21.02.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 104/2007),
• 29.08.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 501/2007) und
• 08.12.2010 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 870/2010)
den folgenden allgemeinen Rahmen - zur Sicherung de s geordneten Schulbetriebes für die städtischen
Schulen - beschlossen.
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu sichern:
1. Grundschulen
1.1 Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grundsc hulen werden unter Berücksichtigung des
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW fe stgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenz-
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) ab dem 01.08.2008 wie folgt festgelegt:
Stadtbezirk Mitte-Altstadt Zahl der Eingangsklassen
Martinischule 2
Aegidii-Ludgeri-Schule 1 zzgl. eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring
Kreuzschule 2
Martin-Luther-Schule 2
Bodelschwinghschule 2
Overbergschule 1
Johannisschule 2
Stadtbezirk Mitte-Süd
Hermannschule 2
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2
Matthias-Claudius-Schule 3
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 3
Stadtbezirk Mitte-Nordost
Dreifaltigkeitsschule 1
Thomas-Morus-Schule 3
Pötterhoekschule 2
Mauritzschule 2
Anlage 1 zur Vorlage V/0870/2010
2
Stadtbezirk West Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 3
Wartburgschule 4
Michaelschule 4
Mosaik-Schule 3
Theresienschule 2
Marienschule Roxel 4
Peter-Wust-Schule 3
Ludgerusschule Albachten 3
Stadtbezirk Nord
Grundschule Sprakel 2
Paul-Schneider-Schule 3
Grundschule am Kinderbach 2
Grundschule Kinderhaus-West 4
Melanchthonschule 2
Norbertschule 3
Stadtbezirk Ost
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 1
Matthias-Claudius-Schule Handorf 2
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 2
Pleisterschule 2
Margaretenschule 2
Stadtbezirk Südost
Idaschule 3
Pestalozzischule 1
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2
Eichendorffschule Angelmodde 3
Nikolaischule Wolbeck 4
Stadtbezirk Hiltrup
Grundschule Berg Fidel 2
Marienschule Hiltrup 2
Clemensschule Hiltrup 2
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 2
Ludgerusschule Hiltrup 4
Grundschule Loevelingloh 1
Davertschule Amelsbüren 3
1.2 In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelnen Schuljahren mit Zustimmung des Schulträgers und
in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Ant rag eine weitere Klasse gebildet werden. Dies
muss im Gebäudebestand organisiert werden und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber dem
Schulträger führen (keine baulichen Erweiterungen).
3
2. Weiterführende Schulen
2.1 Hauptschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri-
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten je weils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Hauptschulen Zahl der Eingangsklassen
Droste-Hauptschule Roxel 2
Fürstenbergschule 2
Geistschule 3
Hauptschule Coerde 2
Hauptschule Hiltrup 4
Hauptschule Wolbeck 2
Waldschule Kinderhaus 2
17
2.2 Realschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministerium
für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jewei ls gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Realschulen Zahl der Eingangsklassen
Erich-Klausener-Schule 3
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3
Geschwister-Scholl-Realschule 3
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,5
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5
Paul-Gerhardt-Realschule 3
Realschule im Kreuzviertel 4
Realschule Roxel 3
Realschule Wolbeck 3
29
2.3 Gymnasien
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wi rd unter Berücksichtigung des vom Ministerium
für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jewei ls gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Gymnasien Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4
Gymnasium Paulinum 4
Gymnasium Wolbeck 4,5
Immanuel-Kant-Gymnasium 4
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3
Pascal-Gymnasium 5
Ratsgymnasium 4
Schillergymnasium 4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4
46,5
4
2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und We iterbildung NRW zur Klassenbildung festgelegten
jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet.
2.5 Den städtischen weiterführenden Schulen, die na ch dem Ergebnis der Anmeldungen keine Eingangs-
klassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird im Anschluss an die Anmeldefrist eine
Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt.
2.6 Als Folge der neuen Grundschulempfehlungen für d ie weiterführenden Schulen kann nicht ausge-
schlossen werden, dass einzelne weiterführende Schulen auch bei insgesamter Ausschöpfung der un-
ter den in Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Zügigkeiten hinaus eine weitere Eingangsklasse bilden müs-
sen. Soweit erforderlich, wird deshalb in besondere n Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem
Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung einer weiteren Eingangsklasse - ggf. unter Inanspruch-
nahme freier Raumkapazitäten eng benachbarter Schulen - zugelassen.
Anmerkung:
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen Fällen der von de n
Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des Ministeriums für Schule und Weiterbil-
dung NRW.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend den
festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt.
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den S chulen genanten Aufnahmekapazitäten nicht zu
Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Von-Esmarch-Straße 15
- Andreas-Hofer-Straße 30
- Loevelingloh 1
- Kinderhaus 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0870/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37