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V/0863/2008

Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Änderung der Gesellschafterstruktur und des Gesellschaftsvertrages

Vorlagen 22.10.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2008, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6993 Zeichen

V/0863/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Änderung der Gesellschafterstruktur und des 
Gesellschaftsvertrages 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.11.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
05.11.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Einer Abtretung der Geschäftsanteile der Volksbank Münster eG und der Sparda-Bank 
Münster eG an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH an die Stadt Münster mit Wirkung 
zum 31.12.2008 wird zugestimmt. Der Kaufpreis entspricht dem jeweiligen Nominalwert der 
Anteile, mithin jeweils 37.500 €. 
 
2. Es wird zugestimmt, dass nach dem Wirksamwerden der Anteilsübertragungen die von der 
Stadt Münster gehaltenen drei Geschäftsanteile vereinigt werden. 
 
3. Der Streichung der Vorschriften über den Beirat und den Innovationsfonds im Gesellschafts-
vertrag wird zugestimmt. 
 
4.  Die sich aus den Beschlusspunkten 1 bis 3 insgesamt ergebende Satzungsanpassung ge-
mäß Anlage wird beschlossen. 
 
5. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH wird ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen. 
 
II. Finanzwirtschaftliche Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Erwerb der Stammkapitalanteile der Wirtschaftsför-
derung Münster GmbH eine Auszahlung in Höhe von 75.000 € anfällt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel für den Erwerb der Stammkapitalanteile der Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH sind im Teilfinanzplan der Produktgruppe 15 01 „Anteile an Unternehmen“ wie folgt bereit-
gestellt: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0863/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0863/2008 
 
Auszahlungen 
 Nr. Bezeichnung Haushalts- 
jahr 
Betrag 
(in €) Bemerkung
Produktgruppe 
 
15 01 Anteile an Unternehmen 
Teilfinanzplan (Zeile) 10 Auszahlungen für den     
Erwerb von Finanzanlagen 
Investitions-
maßnahme 
0010 Anteile Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH 
2008 75.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Nachtragssatzung 2008 steht. 
 
 
Begründung: 
 
zu Beschlusspunkt 1:
 
 
Bislang werden 70% des Stammkapitals der Wirtschaftsförderung Münster GmbH von der Stadt 
Münster gehalten. Die Sparkasse Münsterland Ost hält 15% und die Volksbank Münster eG sowie 
die Sparda-Bank Münster eG jeweils 7,5% der Anteile. 
 
Diese Gesellschafterstruktur war bei der Überführung des ehemaligen Amtes für Wirtschafts- und 
Arbeitsförderung in die GmbH auf eine noch stärker am Kunden orientierte Aufgabenerfüllung aus-
gelegt (Vorlage 797/2003 „Organisations- und Rechtsform der Wirtschaftsförderung Münster“) und 
hat sich in der Anfangs- und Aufbauphase der Gesellschaft seit 2004 sehr bewährt. 
 
Nach nunmehr rund fünf Geschäftsjahren bedarf die Wirtschaftsförderung Münster der Beratung 
und steuernden Begleitung der Kreditinstitute in den Organen der Gesellschaft nicht mehr in vol-
lem Umfang und daher sollen im Einvernehmen alle r Gesellschafter zunächst die Anteile der 
Volksbank Münster eG und der Sparda-Bank Münster eG an die Stadt Münster abgetreten werden. 
Die Sparkasse Münsterland Ost bleibt mit einem Anteil von 15% Mitgesellschafterin. Perspekti-
visch wird von Seiten der Stadt und im Einvernehmen mit der Sparkasse Münsterland Ost auch 
der Ankauf des Sparkassen-Anteils angestrebt. Damit würde die Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH im Verhältnis zur Stadt Münster die „in-house-Fähigkeit“ erlangen und es eröffnen sich Vor-
teile hinsichtlich des Vergaberechts. Allerdings hat eine Anteilsvereinigung von mehr als 95% be-
zogen auf das Immobilienvermögen der Gesellschaft eine Grunderwerbsteuerzahlung zur Folge. 
Insofern soll der Kauf der Sparkassenanteile nur dann und zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die 
vergaberechtlichen Vorteile und grunderwerbssteuerlichen Nachteile in einem angemessenen 
Verhältnis stehen. 
 
Zur Wirksamkeit der Übertragung der Geschäftsanteile auf die Stadt Münster ist gemäß § 6.1 des 
Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die Zustimmung der Gesellschaft, 
erklärt durch den Geschäftsführer, erforderlich. Zur Erteilung dieser Genehmigung ist er berechtigt, 
wenn die Gesellschafterversammlung  zuvor der Abtretung zugestimmt hat und ist insofern eine 
entsprechende Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH durch den Rat notwendig. 
 
zu Beschlusspunkt 2:
 
 
Nach der Anteilsübertragung hält die Stadt Münster drei Geschäftsanteile, die zu einem Ge-
schäftsanteil vereinigt werden sollen. Gemäß § 6.3 des Gesellschaftsvertrages bedarf dies eines 
Gesellschafterbeschlusses und insofern ist eine entsprechende Ermächtigung für den Vertreter der 
Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH durch 
den Rat notwendig.

- 3 - 
V/0863/2008 
 
zu Beschlusspunkt 3 und 4: 
 
Bislang wurde ein Beirat – wie er in der Satzung der Gesellschaft (§ 12.1 Nr. 4) bei Gründung vor-
gesehen war - nicht eingerichtet. Auch wird hierfür vor dem Hintergrund der intensiven themenab-
hängigen Netzwerkarbeit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH mit den Akteuren der münster-
schen Wirtschaftsgesellschaft kein Bedarf gesehen. Insofern können die entsprechenden Rege-
lungen in der Satzung entfallen. 
 
Auch die Regelungen in § 5 der Satzung zum Innovationsfonds der Gesellschaft können nach der 
Abtretung der Anteile der Volksbank Münster eG und der Sparda-Bank Münster eG entfallen, da 
dieser anteilig von allen vier Gesellschaftern getragen wurde. Zudem wurde in den letzten beiden 
Jahren kein Beschluss zur Verwendung gemäß § 5.1.2 gefasst. Das noch nicht verwendete Bud-
get soll noch für ein geeignetes Projekt eingesetzt werden und verbleibt bis dahin in der Kapital-
rücklage der Gesellschaft. 
 
Zudem ergeben sich aus den Beschlusspunkten 1 und 2 weitere Anpassungen in der Satzung der 
Gesellschaft.  
 
Alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Münster GmbH sind in der 
als Anlage beiliegenden Synopse dargestellt. 
 
Satzungsänderungen sind nach § 24 des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschafterversamm-
lung zu beschließen. Insofern ist eine entsprechende Ermächtigung des Vertreters der Stadt Müns-
ter in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung durch den Rat notwendig. 
 
weiteres Verfahren:
 
 
Dem Aufsichtsrat wird ein entsprechender Beschluss aktuell im Wege des Umlaufverfahrens vor-
gelegt. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
Das Anzeigeverfahren gem. § 115 Gemeindeordnung NW zur Abtretung der Gesellschaftsanteile 
an die Stadt Münster wurde eingeleitet. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

04.11.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0863/2008
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37