Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Chorweiler 2022/2023 - Mittelvergabe
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0210/2023 vom 19.01.2023
Stand: Am 02.02.2023 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 0210/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Chorweiler 2022/2023 - Mittelvergabe Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Mittel zur Förderung des Brauchtums in Hö- he von 10.000,00 € wie folgt zu vergeben: Antragsteller Summe Bewilligung 1. Große KG Köln-Nord e.V. (Heimersdorf) 2.545,03 € Dorfgemeinschaft Greesberger Esch e.V. (Esch) 1.376,00 € Förderkreis Worringer Karneval e.V. (Worrin- gen) 1.913,00 € IG Pescher Dienstagszug e.V. (Pesch) 1.679,83 € IG Merkenicher Karnevalszug (Merkenich) 1.142,28 € Dorfgemeinschaft Köln-Langel-Rheinkassel- Kasselberg (Rheindörfer) 1.343,86 € Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Vom Rat der Stadt Köln wurden Zuschussmittel in Höhe von 10.000 Euro pro Bezirk zur Si- cherung der Veedelsumzüge beschlossen. Über die Vergabe dieser Mittel entscheidet die Bezirksvertretung. Das Förderprogramm wird durch die Bezirksvertretung Chorweiler ebenfalls in der Sitzung vom 02.02.2023 beschlossen (vgl. Vorlage 0212/2023). Die Aufteilung der Mittel wurde anhand der von den Trägergesellschaften mitgeteilten erwarte- ten Teilnehmer*innen-Zahlen durchgeführt.
Beratungsverlauf
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02.02.2023
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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