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2026/0211

Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner Straße (BW Ar 32)

Magistratsvorlage 22.07.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 36

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53 Zeichen

Anlage 1 Übersichtslageplan
Meißnerweg
Pfannmüllerweg

anlage 4

7449 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0211 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
277 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  19066-6416 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner Straße (BW Ar 32)  
 
Vorlage vom: 22.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem vorliegenden Sanierungskonzept für die Fußgängerunterführung AR32 Kranichsteiner                                                                                                                                                                                                                                      
Straße wird zugestimmt.  
2. Die Finanzierung für die Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner 
Straße gemäß datenschutzrelevanter Anlage erfolgt aus der Investitionsnummer   
19066-6416 „Instandsetzung Fußgängerunterführung AR32 Kranichsteiner Str.“, 
Kostenstelle 066 -100-1000 mit Mitteln aus dem Haushaltsansatz 2026 und 2027 . 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan  
Anlage 2 Ausführungsplan  
Anlage 3 Kostenberechnung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.08.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2026  
 
Allgemein: 
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Instandsetzung der Fußgängerunterführung unter 
Kranichsteiner Straße (BW Ar 32) in Darmstadt Kranichstein.  
Das Bauwerk wurde im Jahr 1968 als geschlossener Stahlbetonrahmen in Massivbauweise 
als Fuß- und Radwegunterführung errichtet. Das Bauwerk hat eine Gesamtlänge von etwa   
33 m. Die lichte Breite beträgt 4,05 m und die Höhe 2, 36 m in der Mitte des Bauwerks.  
 
Die Fußgängerunterführung dient der sicheren und barrierefreien Querung der Kranichsteiner 
Straße für Fußgänger und Radfahrer. Sie verbindet den Meißnerweg mit dem 
Pfannmüllerweg und stellt eine wichtige Verbindung innerha lb des innerstädtischen 
Wegenetzes von Darmstadt Kranichstein dar.  
 
Die Notwendigkeit der Maßnahme:  
Das Bauwerk wird von Fußgängern, Radfahrern sowie mobilitätseingeschränkten Personen 
genutzt. Aufgrund von Witterungseinflüssen, Verkehrsbelastung und Alterungsprozessen 
weist die Unterführung verschiedene Schäden auf, die Nutzbarkeit und Dauerhaftigkeit 
beeinträchtigen. Die auszuführende Instandsetzung dient der Wiederherstellung der 
dauerhaften Funktionstüchtigkeit.  
 
Ziel der Maßnahme: 
Ziel ist die Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu erhalten.  
 
Aktueller Sachstand des Projektes:  
Im Jahr 2020 wurde das IB CSZ Ingenieurconsult  CORNELIUS – SCHWARZ- ZEITLER GmbH, 
Pfungstädter Straße 92, 64297 Darmstadt, durch einen Stufenvertrag beauftragt, die 
Ingenieurleistungen der LPH 1 bis 9 zu erbringen.                                                              
Die Stufe 1 umfasst die LP H 1 bis 3                                                                                   
Die Stufe 2 umfasst die LPH 5                                                                                            
Die Stufe 3 umfasst die LPH 6 bis LPH 9.                                                                                  
Das Büro CSZ erhielt im Jahr 2020 den Auftrag für die erste Stufe.  
Es wird angestrebt die Ausführungsplanung (LPH 5) sowie die Vorbereitung der Vergabe 
(LPH 6) noch im Jahr 2026  abzuschließen. Die Bauausführung ist für das Jahr 2027 geplant.  
 
Standsicherheit:  
Die an den Gesimsbalken und Portalaufkantungen vorgesehenen Maßnahmen zur 
Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit werden den weiteren Verformungen / Verkippungen 
der Flügelwän de entgegenwirken bzw. diese einschränken.  
 
Verkehrssicherheit:  
Die Erneuerung und Ergänzung der Absturzsicherungen im gesamten Bauwerksbereich 
entsprechend den gültigen Sicherheitsanforderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.  
 
Dauerhaftigkeit:  
Im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen am Unterführungsbauwerk werden in beiden 
Portalbereichen einschließlich der Flügelwände die Gesimsbalken und Aufkantungen ergänzt 
und erneuert. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung und Ergänzung der 
vorhandenen Absturzsicherungen. Zudem wird das bestehende Entwässerungssystem einer 
Inspektion unterzogen und die Kastenrinnen in den Portalbereichen werden erneuert.

An den beiden Rampenbauwerken wird der bestehende Fahrbahnbelag aus bewehrtem 
Betonestrich bis auf den Konstruktionsbeton zurückgebaut; sofern erforderlich, wird auch die 
vorhandene Abdichtung entfernt. Anschließend erfolgt eine Schadstellensanierung an den 
freigelegten Oberseiten der Bodenplatten. Dabei werden Betonabplatzungen, Hohlstellen, 
freiliegende Bewehrungen und Risse instandgesetzt. In chloridbelasteten Bereichen werden 
zusätzlich Betonabtrag und Reprofilierungsarbeiten durchgeführt. Im Anschluss wird eine neue 
Abdichtung hergestellt und ein Fahrbahnbelag aus Gussasphalt gemäß ZTV-ING 7-1 eingebaut 
sowie an die Kastenrinnen angepasst. 
 
Darüber hinaus werden Schadstellen am übrigen Fahrbahnbelag des Unterführungsbauwerks 
sowie an der Treppe saniert und eine griffige Oberfläche wiederhergestellt. Die vorhandenen 
Fugen im Fahrbahnbelag des Unterführungsbauwerks und der Treppe werden erneuert. 
 
Weitere Instandsetzungsmaßnahmen umfassen die Schadstellensanierung an übrigen 
Bauteilen der Rampen und des Unterführungsbauwerks, insbesondere an Wänden und Decken. 
Hierbei werden Betonabplatzungen, Hohlstellen, freiliegende Bewehrungen sowie Risse 
instandgesetzt. In chloridbelasteten Bereichen erfolgen zusätzlich Betonabträge und 
Reprofilierungsarbeiten. Zudem werden sämtliche übrigen Bauwerksfugen erneuert sowie 
Korrosionsschutzmaßnahmen an korrodierten Bauteilen hergestellt beziehungsweise erneuert. 
Abschließend wird das vorhandene OS-System auf bereits beschichteten Betonoberflächen 
erneuert und auf bislang unbeschichteten Betonoberflächen neu hergestellt. 
 
Die Finanzierung gemäß datenschutzrelevanter Anlage er folgt aus der Kostenstelle 066 -100-
1000, Investitionsnummer 19066 -6416 mit Mitteln aus dem Haushaltsansatz 2026 und 
2027. 
 
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung liegen etwa bei 1.500,00 € / Jahr.  
 
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg    Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

anlage 2

24 Zeichen

Anlage 2 Ausführungsplan

2026/0211

7379 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0211 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  19066-6416 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner Straße (BW Ar 32)  
 
Vorlage vom: 22.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem vorliegenden Sanierungskonzept für die Fußgängerunterführung AR32 Kranichsteiner                                                                                                                                                                                                                                      
Straße wird zugestimmt.  
2. Die Finanzierung für die Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner 
Straße gemäß datenschutzrelevanter Anlage erfolgt aus der Investitionsnummer   
19066-6416 „Instandsetzung Fußgängerunterführung AR32 Kranichsteiner Str.“, 
Kostenstelle 066 -100-1000 mit Mitteln aus dem Haushaltsansatz 2026 und 2027 . 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan  
Anlage 2 Ausführungsplan  
Anlage 3 Kostenberechnung

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2026 
 
Allgemein: 
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Instandsetzung der Fußgängerunterführung unter 
Kranichsteiner Straße (BW Ar 32) in Darmstadt Kranichstein.  
Das Bauwerk wurde im Jahr 1968 als geschlossener Stahlbetonrahmen in Massivbauweise 
als Fuß- und Radwegunterführung errichtet. Das Bauwerk hat eine Gesamtlänge von etwa    
33 m. Die lichte Breite beträgt 4,05 m und die Höhe 2,36 m in der Mitte des Bauwerks.  
 
Die Fußgängerunterführung dient der sicheren und barrierefreien Querung der Kranichsteiner 
Straße für Fußgänger und Radfahrer. Sie verbindet den Meißnerweg mit dem 
Pfannmüllerweg und stellt eine wichtige Verbindung innerhalb des innerstädtischen 
Wegenetzes von Darmstadt Kranichstein dar.  
 
Die Notwendigkeit der Maßnahme:  
Das Bauwerk wird von Fußgängern, Radfahrern sowie mobilitätseingeschränkten Personen 
genutzt. Aufgr und von Witterungseinflüssen, Verkehrsbelastung und Alterungsprozessen 
weist die Unterführung verschiedene Schäden auf, die Nutzbarkeit und Dauerhaftigkeit 
beeinträchtigen. Die auszuführende Instandsetzung dient der Wiederherstellung der 
dauerhaften Funkti onstüchtigkeit.  
 
Ziel der Maßnahme:  
Ziel ist die Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu erhalten.  
 
Aktueller Sachstand des Projektes:  
Im Jahr 2020 wurde das IB CSZ Ingenieurconsult  CORNELIUS – SCHWARZ- ZEITLER GmbH, 
Pfungstädter Straße 92, 64297 Darmstadt, durch einen Stufenvertrag beauftragt, die 
Ingenieurleistungen der LPH 1 bis 9 zu erbringen.                                                              
Die Stufe 1 umfasst die LP H 1 bis 3                                                                                   
Die Stufe 2 umfasst die LPH 5                                                                                            
Die Stufe 3 umfasst die LPH 6 bis LPH 9.                                                                                  
Das Büro CSZ erhielt im Jahr 2020 den Auftrag für die erste Stufe.  
Es wird angestrebt die Ausführungsplanung (LPH 5) sowie die Vorbereitung der Vergabe 
(LPH 6) noch im Jahr 2026  abzuschließen. Die Bauausführung ist für das Jahr 2027 geplant.  
 
Standsicherheit:  
Die an den Gesimsbalken und Portalaufkantungen vorgesehenen Maßnahmen zur 
Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit werden den weiteren Verformungen / Verkippungen 
der Flügelwän de entgegenwirken bzw. diese einschränken.  
 
Verkehrssicherheit:  
Die Erneuerung und Ergänzung der Absturzsicherungen im gesamten Bauwerksbereich 
entsprechend den gültigen Sicherheitsanforderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.  
 
Dauerhaftigkeit:  
Im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen am Unterführungsbauwerk werden in beiden 
Portalbereichen einschließlich der Flügelwände die Gesimsbalken und Aufkantungen ergänzt 
und erneuert. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung und Ergänzung der 
vorhandenen Absturzsicherungen. Zudem wird das bestehende Entwässerungssystem einer 
Inspektion unterzogen und die Kastenrinnen in den Portalbereichen werden erneuert.

- 4 - 
An den beiden Rampenbauwerken wird der bestehende Fahrbahnbelag aus bewehrtem 
Betonestrich bis auf den Konstruktionsbeton zurückgebaut; sofern erforderlich, wird auch die 
vorhandene Abdichtung entfernt. Anschließend erfolgt eine Schadstellensanierung an den 
freigelegten Oberseiten der Bodenplatten. Dabei werden Betonabplatzungen, Hohlstellen, 
freiliegende Bewehrungen und Risse instandgesetzt. In chloridbelasteten Bereichen werden 
zusätzlich Betonabtrag und Reprofilierungsarbeiten durchgeführt. Im Anschluss wird eine neue 
Abdichtung hergestellt und ein Fahrbahnbelag aus Gussasphalt gemäß ZTV-ING 7-1 eingebaut 
sowie an die Kastenrinnen angepasst. 
 
Darüber hinaus werden Schadstellen am übrigen Fahrbahnbelag des Unterführungsbauwerks 
sowie an der Treppe saniert und eine griffige Oberfläche wiederhergestellt. Die vorhandenen 
Fugen im Fahrbahnbelag des Unterführungsbauwerks und der Treppe werden erneuert. 
 
Weitere Instandsetzungsmaßnahmen umfassen die Schadstellensanierung an übrigen 
Bauteilen der Rampen und des Unterführungsbauwerks, insbesondere an Wänden und Decken. 
Hierbei werden Betonabplatzungen, Hohlstellen, freiliegende Bewehrungen sowie Risse 
instandgesetzt. In chloridbelasteten Bereichen erfolgen zusätzlich Betonabträge und 
Reprofilierungsarbeiten. Zudem werden sämtliche übrigen Bauwerksfugen erneuert sowie 
Korrosionsschutzmaßnahmen an korrodierten Bauteilen hergestellt beziehungsweise erneuert. 
Abschließend wird das vorhandene OS-System auf bereits beschichteten Betonoberflächen 
erneuert und auf bislang unbeschichteten Betonoberflächen neu hergestellt. 
 
Die Finanzierung gemäß datenschutzrelevanter Anlage er folgt aus der Kostenstelle 066 -100-
1000, Investitionsnummer 19066 -6416 mit Mitteln aus dem Haushaltsansatz 2026 und 
2027. 
 
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung liegen etwa bei 1.500,00 € / Jahr.  
 
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg    Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

Beratungsverlauf (15)

10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 8
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 8
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 8
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 8
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 36
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 36
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 36
Zur Sitzung
TOP 8
TOP 277
TOP 277
TOP 8
TOP 8
TOP 277
TOP 8
TOP 277

Orte (4)

  • Kranichsteiner Straße
  • Pfungstädter Straße 92
  • Meißnerweg
  • Pfannmüllerweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0211
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.07.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00