2026/0211
Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner Straße (BW Ar 32)
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anlage 1
53 Zeichen
Anlage 1 Übersichtslageplan Meißnerweg Pfannmüllerweg
anlage 4
7449 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0211
Magistratsbeschluss -Nr.
277
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 19066-6416
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner Straße (BW Ar 32)
Vorlage vom: 22.07.2026
Beschlussvorschlag :
1. Dem vorliegenden Sanierungskonzept für die Fußgängerunterführung AR32 Kranichsteiner
Straße wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung für die Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner
Straße gemäß datenschutzrelevanter Anlage erfolgt aus der Investitionsnummer
19066-6416 „Instandsetzung Fußgängerunterführung AR32 Kranichsteiner Str.“,
Kostenstelle 066 -100-1000 mit Mitteln aus dem Haushaltsansatz 2026 und 2027 .
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan
Anlage 2 Ausführungsplan
Anlage 3 Kostenberechnung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 26.08.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2026
Allgemein:
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Instandsetzung der Fußgängerunterführung unter
Kranichsteiner Straße (BW Ar 32) in Darmstadt Kranichstein.
Das Bauwerk wurde im Jahr 1968 als geschlossener Stahlbetonrahmen in Massivbauweise
als Fuß- und Radwegunterführung errichtet. Das Bauwerk hat eine Gesamtlänge von etwa
33 m. Die lichte Breite beträgt 4,05 m und die Höhe 2, 36 m in der Mitte des Bauwerks.
Die Fußgängerunterführung dient der sicheren und barrierefreien Querung der Kranichsteiner
Straße für Fußgänger und Radfahrer. Sie verbindet den Meißnerweg mit dem
Pfannmüllerweg und stellt eine wichtige Verbindung innerha lb des innerstädtischen
Wegenetzes von Darmstadt Kranichstein dar.
Die Notwendigkeit der Maßnahme:
Das Bauwerk wird von Fußgängern, Radfahrern sowie mobilitätseingeschränkten Personen
genutzt. Aufgrund von Witterungseinflüssen, Verkehrsbelastung und Alterungsprozessen
weist die Unterführung verschiedene Schäden auf, die Nutzbarkeit und Dauerhaftigkeit
beeinträchtigen. Die auszuführende Instandsetzung dient der Wiederherstellung der
dauerhaften Funktionstüchtigkeit.
Ziel der Maßnahme:
Ziel ist die Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu erhalten.
Aktueller Sachstand des Projektes:
Im Jahr 2020 wurde das IB CSZ Ingenieurconsult CORNELIUS – SCHWARZ- ZEITLER GmbH,
Pfungstädter Straße 92, 64297 Darmstadt, durch einen Stufenvertrag beauftragt, die
Ingenieurleistungen der LPH 1 bis 9 zu erbringen.
Die Stufe 1 umfasst die LP H 1 bis 3
Die Stufe 2 umfasst die LPH 5
Die Stufe 3 umfasst die LPH 6 bis LPH 9.
Das Büro CSZ erhielt im Jahr 2020 den Auftrag für die erste Stufe.
Es wird angestrebt die Ausführungsplanung (LPH 5) sowie die Vorbereitung der Vergabe
(LPH 6) noch im Jahr 2026 abzuschließen. Die Bauausführung ist für das Jahr 2027 geplant.
Standsicherheit:
Die an den Gesimsbalken und Portalaufkantungen vorgesehenen Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit werden den weiteren Verformungen / Verkippungen
der Flügelwän de entgegenwirken bzw. diese einschränken.
Verkehrssicherheit:
Die Erneuerung und Ergänzung der Absturzsicherungen im gesamten Bauwerksbereich
entsprechend den gültigen Sicherheitsanforderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Dauerhaftigkeit:
Im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen am Unterführungsbauwerk werden in beiden
Portalbereichen einschließlich der Flügelwände die Gesimsbalken und Aufkantungen ergänzt
und erneuert. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung und Ergänzung der
vorhandenen Absturzsicherungen. Zudem wird das bestehende Entwässerungssystem einer
Inspektion unterzogen und die Kastenrinnen in den Portalbereichen werden erneuert.
An den beiden Rampenbauwerken wird der bestehende Fahrbahnbelag aus bewehrtem
Betonestrich bis auf den Konstruktionsbeton zurückgebaut; sofern erforderlich, wird auch die
vorhandene Abdichtung entfernt. Anschließend erfolgt eine Schadstellensanierung an den
freigelegten Oberseiten der Bodenplatten. Dabei werden Betonabplatzungen, Hohlstellen,
freiliegende Bewehrungen und Risse instandgesetzt. In chloridbelasteten Bereichen werden
zusätzlich Betonabtrag und Reprofilierungsarbeiten durchgeführt. Im Anschluss wird eine neue
Abdichtung hergestellt und ein Fahrbahnbelag aus Gussasphalt gemäß ZTV-ING 7-1 eingebaut
sowie an die Kastenrinnen angepasst.
Darüber hinaus werden Schadstellen am übrigen Fahrbahnbelag des Unterführungsbauwerks
sowie an der Treppe saniert und eine griffige Oberfläche wiederhergestellt. Die vorhandenen
Fugen im Fahrbahnbelag des Unterführungsbauwerks und der Treppe werden erneuert.
Weitere Instandsetzungsmaßnahmen umfassen die Schadstellensanierung an übrigen
Bauteilen der Rampen und des Unterführungsbauwerks, insbesondere an Wänden und Decken.
Hierbei werden Betonabplatzungen, Hohlstellen, freiliegende Bewehrungen sowie Risse
instandgesetzt. In chloridbelasteten Bereichen erfolgen zusätzlich Betonabträge und
Reprofilierungsarbeiten. Zudem werden sämtliche übrigen Bauwerksfugen erneuert sowie
Korrosionsschutzmaßnahmen an korrodierten Bauteilen hergestellt beziehungsweise erneuert.
Abschließend wird das vorhandene OS-System auf bereits beschichteten Betonoberflächen
erneuert und auf bislang unbeschichteten Betonoberflächen neu hergestellt.
Die Finanzierung gemäß datenschutzrelevanter Anlage er folgt aus der Kostenstelle 066 -100-
1000, Investitionsnummer 19066 -6416 mit Mitteln aus dem Haushaltsansatz 2026 und
2027.
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung liegen etwa bei 1.500,00 € / Jahr.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 2
24 Zeichen
Anlage 2 Ausführungsplan
2026/0211
7379 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0211
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 19066-6416
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner Straße (BW Ar 32)
Vorlage vom: 22.07.2026
Beschlussvorschlag :
1. Dem vorliegenden Sanierungskonzept für die Fußgängerunterführung AR32 Kranichsteiner
Straße wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung für die Sanierung der Fußgängerunterführung unter der Kranichsteiner
Straße gemäß datenschutzrelevanter Anlage erfolgt aus der Investitionsnummer
19066-6416 „Instandsetzung Fußgängerunterführung AR32 Kranichsteiner Str.“,
Kostenstelle 066 -100-1000 mit Mitteln aus dem Haushaltsansatz 2026 und 2027 .
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan
Anlage 2 Ausführungsplan
Anlage 3 Kostenberechnung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2026
Allgemein:
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Instandsetzung der Fußgängerunterführung unter
Kranichsteiner Straße (BW Ar 32) in Darmstadt Kranichstein.
Das Bauwerk wurde im Jahr 1968 als geschlossener Stahlbetonrahmen in Massivbauweise
als Fuß- und Radwegunterführung errichtet. Das Bauwerk hat eine Gesamtlänge von etwa
33 m. Die lichte Breite beträgt 4,05 m und die Höhe 2,36 m in der Mitte des Bauwerks.
Die Fußgängerunterführung dient der sicheren und barrierefreien Querung der Kranichsteiner
Straße für Fußgänger und Radfahrer. Sie verbindet den Meißnerweg mit dem
Pfannmüllerweg und stellt eine wichtige Verbindung innerhalb des innerstädtischen
Wegenetzes von Darmstadt Kranichstein dar.
Die Notwendigkeit der Maßnahme:
Das Bauwerk wird von Fußgängern, Radfahrern sowie mobilitätseingeschränkten Personen
genutzt. Aufgr und von Witterungseinflüssen, Verkehrsbelastung und Alterungsprozessen
weist die Unterführung verschiedene Schäden auf, die Nutzbarkeit und Dauerhaftigkeit
beeinträchtigen. Die auszuführende Instandsetzung dient der Wiederherstellung der
dauerhaften Funkti onstüchtigkeit.
Ziel der Maßnahme:
Ziel ist die Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu erhalten.
Aktueller Sachstand des Projektes:
Im Jahr 2020 wurde das IB CSZ Ingenieurconsult CORNELIUS – SCHWARZ- ZEITLER GmbH,
Pfungstädter Straße 92, 64297 Darmstadt, durch einen Stufenvertrag beauftragt, die
Ingenieurleistungen der LPH 1 bis 9 zu erbringen.
Die Stufe 1 umfasst die LP H 1 bis 3
Die Stufe 2 umfasst die LPH 5
Die Stufe 3 umfasst die LPH 6 bis LPH 9.
Das Büro CSZ erhielt im Jahr 2020 den Auftrag für die erste Stufe.
Es wird angestrebt die Ausführungsplanung (LPH 5) sowie die Vorbereitung der Vergabe
(LPH 6) noch im Jahr 2026 abzuschließen. Die Bauausführung ist für das Jahr 2027 geplant.
Standsicherheit:
Die an den Gesimsbalken und Portalaufkantungen vorgesehenen Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit werden den weiteren Verformungen / Verkippungen
der Flügelwän de entgegenwirken bzw. diese einschränken.
Verkehrssicherheit:
Die Erneuerung und Ergänzung der Absturzsicherungen im gesamten Bauwerksbereich
entsprechend den gültigen Sicherheitsanforderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Dauerhaftigkeit:
Im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen am Unterführungsbauwerk werden in beiden
Portalbereichen einschließlich der Flügelwände die Gesimsbalken und Aufkantungen ergänzt
und erneuert. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung und Ergänzung der
vorhandenen Absturzsicherungen. Zudem wird das bestehende Entwässerungssystem einer
Inspektion unterzogen und die Kastenrinnen in den Portalbereichen werden erneuert.
- 4 -
An den beiden Rampenbauwerken wird der bestehende Fahrbahnbelag aus bewehrtem
Betonestrich bis auf den Konstruktionsbeton zurückgebaut; sofern erforderlich, wird auch die
vorhandene Abdichtung entfernt. Anschließend erfolgt eine Schadstellensanierung an den
freigelegten Oberseiten der Bodenplatten. Dabei werden Betonabplatzungen, Hohlstellen,
freiliegende Bewehrungen und Risse instandgesetzt. In chloridbelasteten Bereichen werden
zusätzlich Betonabtrag und Reprofilierungsarbeiten durchgeführt. Im Anschluss wird eine neue
Abdichtung hergestellt und ein Fahrbahnbelag aus Gussasphalt gemäß ZTV-ING 7-1 eingebaut
sowie an die Kastenrinnen angepasst.
Darüber hinaus werden Schadstellen am übrigen Fahrbahnbelag des Unterführungsbauwerks
sowie an der Treppe saniert und eine griffige Oberfläche wiederhergestellt. Die vorhandenen
Fugen im Fahrbahnbelag des Unterführungsbauwerks und der Treppe werden erneuert.
Weitere Instandsetzungsmaßnahmen umfassen die Schadstellensanierung an übrigen
Bauteilen der Rampen und des Unterführungsbauwerks, insbesondere an Wänden und Decken.
Hierbei werden Betonabplatzungen, Hohlstellen, freiliegende Bewehrungen sowie Risse
instandgesetzt. In chloridbelasteten Bereichen erfolgen zusätzlich Betonabträge und
Reprofilierungsarbeiten. Zudem werden sämtliche übrigen Bauwerksfugen erneuert sowie
Korrosionsschutzmaßnahmen an korrodierten Bauteilen hergestellt beziehungsweise erneuert.
Abschließend wird das vorhandene OS-System auf bereits beschichteten Betonoberflächen
erneuert und auf bislang unbeschichteten Betonoberflächen neu hergestellt.
Die Finanzierung gemäß datenschutzrelevanter Anlage er folgt aus der Kostenstelle 066 -100-
1000, Investitionsnummer 19066 -6416 mit Mitteln aus dem Haushaltsansatz 2026 und
2027.
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung liegen etwa bei 1.500,00 € / Jahr.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (15)
Orte (4)
- Kranichsteiner Straße
- Pfungstädter Straße 92
- Meißnerweg
- Pfannmüllerweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0211
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.07.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00