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V/0385/2023

Grundschulentwicklung in Wolbeck - Grundsatzbeschluss für eine neue dreizügige Grundschule am Brandhoveweg

Vorlagen 23.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 30

Anlage 3 - Raumprogramm Sporthalle

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Raumprogramm_dreizügige Grundschule mit Zusatzräumen

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3 - Raumprogramm Sporthalle

1579 Zeichen

Raumprogramm Dreifachsporthalle mit Tribüne für bis zu 199 Personen Anzahl  gesamt qm 
Halle
Sportfläche Dreifachsporthalle 3 1.215,00   
Summe qm 1.215,00   
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30,00        
Garderobe 1 7,00          
WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 8,00          
WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 8,00          
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00          
Summe qm 58,00        
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt
3 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 3 69,00        
3 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 3 69,00        
Summe qm 138,00      
Sanitärraum
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern getrennt
Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00        
Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00        
2 Sportlertoiletten à 9 m² 3 27,00        
Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w)
Summe qm 117,00      
Übungsleiterraum / Regieraum 
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 2 30,00        
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00        
Summe qm 45,00        
3 Sportgeräteräume à 41 m²
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 27 m) 3 123,00      
Summe qm 123,00      
Sonstigeräume
Zuschaueranlage ausziehbar oder über den Geräteräumen
für max. 199 Zuschauer 1 120,00      
Technikraum 1 25,00        
Putzmittelraum 1 5,00          
Magazinraum 1 12,00        
Summe qm 162,00      
Summe Nutzfläche gesamt 1.858,00   
Anlage 3 Raumprogramm Sporthalle mit Tribüne

Anlage 1 - Lageplan

960 Zeichen

Brandhoveweg - 
Grundstücksentwicklung
Neubau
einer vier-zügigen Grundschule 
sowie einer Feuerwache 
Münster - Gremmendorf
a-Machbarkeitsstudien/2023_Grundschule Brandhoveweg
______
mbst brandhoveweg.pro
Projektleitung
Zeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung
Projektdatei
Planbezeichnung
Nienaber / Michel
Selberg
Standortnummer
Projektverzeichniss
Maßstab
Planphase
Selberg
Bauen im Bestand
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Architektur und Projektsteuerung
Wieczorek / Wenzel
Planphase
Erstellung
Projektnummer
Gewerk     Planinhalt     Ebene
1:1000
MB
Lageplan
Varia RW im Süden
28.04.2023
Machbarkeitsstudie
Maßstab Erstellung
Plannummer
0
Index
28.04.2023 __
Lageplan Varia 3 -1000
29
25
22
21
15
10
Sportfläche
ca. 800 m
²
Fahrrad -
Parken
KISS + DROP
Rettungswache
Parken
Schulhof
ca. 2800 m
²
Grundschule
II
Sporthalle
Fahrraderschließung
Sportfläche ca. 1150 m²
Fahrrad -Parken
5
30
33
34
39
HH
S 
F 
Anlage 1 zu Vorlage V/0385/2023

Beschlussvorlage

11942 Zeichen

V/0385/2023 
V/0385/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundschulentwicklung in Wolbeck - Grundsatzbeschluss für eine neue dreizügige Grundschule 
am Brandhoveweg; perspektivische Zügigkeiten der Nikolaischule Wolbeck und der Grundschule 
Wolbeck-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   06.09.2023 Sportausschuss Vorberatung 
   12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Standortuntersuchung lt. Prüfauftrag der Ziffer 9 der Vor-
lage V/0536/2022 - „Grundschulentwicklung in Wolbeck - Anpassung von Ratsbeschlüssen an 
aktuelle Entwicklungen, Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung eines Neubaus einer Grundschule 
am Brandhoveweg und zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck -Nord um einen 3. Zug in 
Modulbauweise“ in der geänderten Beschlussfassun g vom 14.12.2022 positiv abgeschlossen 
und ein Neubau von Rettungswache und Grundschule einschl. Sporthalle ohne Einschränkung 
möglich sind (Anlage 1). 
 
2. Der Rat beschließt den Neubau einer dreizügigen Grundschule einschl. einer Dreifach -
Sporthalle mit Tribüne auf der Fläche westlich Brandhoveweg (städtisches Grundstück, Gemar-
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
11.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0385/2023 
kung Angelmodde, Flur 2, Flurstück 2498) mit dem Raumprogramm lt. Anlage von 2828 qm 
plus Hausmeisterwohnung von maximal 100 qm und beauftragt die Verwaltung,  
 
2.1 die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, d. h. eine entsprechende Änderung des 
bestehenden Flächennutzungsplanes kurzfristig anzustoßen und einen neuen Bebau-
ungsplan für das Gebiet Brandhoveweg aufzustellen sowie  
2.2 mit der Bauwerke GmbH auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrags lt. Vorlage 
V/0088/2023 „Umsetzung von zwei Schulbauvorhaben durch die Bauwerke GmbH - Me-
lanchthonschule und Pascal-Gymnasium“ zur Vergabe der Architektenleistung ein Verga-
beverfahren gemäß Vergabeordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Arch itekten-
wettbewerb einschl. Kostenermittlung umzusetzen. 
 
3. Der Rat bestätigt die Aussage lt. Ziffer 2.2 der o.g. Vorlage V/0536/2022 zur Grundschulent-
wicklung in Wolbeck in der geänderten Beschlussfassung vom 14.12.2022, wonach die Nikolai-
schule Wolbeck mittel- bis langfristig nach Fertigstellung der Grundschule Brandhoveweg durch 
Sanierung und Umbau auf Grundlage des Musterraumprogramms auf 2 Züge reduziert wird. 
 
4. Der Rat hebt als Konsequenz hieraus den Beschluss zum Ausbau der Nikolaischule Wolbeck 
zur beschlossenen Dreizügigkeit mit der Option einer baulichen Erweiterung zur Vierzügigkeit in 
einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Einfachsporthalle im 2. Bauabschnitt vom 
12.12.2018 (V/0705/2018/2) auf, da diese Maßnahme aufgrund der liegenschaftlichen und bau-
lichen Ausgangssituation sowie mit Blick auf den laufenden Schulbetrieb nicht umsetzbar ist. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizü-
gigkeit in Form eines Solitärgebäudes in Modulbauweise lt. Ziffer 5.1 der o.g. Vorlage 
V/0536/2022 zur Grundschulentwicklung in Wolbeck nicht zum Beginn des Schuljahres  
2024/2025 fertiggestellt sein wird, sondern im Jahr 2025.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung der GS Wolbeck -Nord zur 4-Zügigkeit durch 
Errichtung einer weiteren Etage auf dem Bestandsgebäude nicht empfohlen werden kann und 
deshalb nicht weiterverfolgt wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung zu Ziffer 2.2 Planungskosten Neubau Grundschule Brandhoveweg ist wie folgt 
zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaß-
nahme 
 Neubau Grundschule 
Brandhoveweg 
   
Auszahlungen   2024 200.000

- 3 - 
V/0385/2023 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Für die Maßnahme „Neubau Grundschule Brandhoveweg“ sind zunächst ausschließlich Planungs-
mittel aufgeführt. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem 
Baubeschluss zu quantifizieren sein, und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haus-
haltsplanung im Rahmen des D ezernatsbudgets angemeldet. Dann werden auch die im Ergebnis-
plan zu veranschlagenden Folgekosten (Personal, Sachaufwand, Transferaufwendungen, Abschrei-
bungen usw.) im Rahmen der Folgelastenberechnung dargestellt und entsprechend bei der Haus-
haltsplanung berücksichtigt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Antrags- und Beschlusslage 
 
Mit der Vorlage V/0536/2022 „Grundschulentwicklung in Wolbeck - Anpassung von Ratsbeschlüssen 
an aktuelle Entwicklungen, Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung eines Neubaus einer Grundschule 
am Brandhoveweg und zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck -Nord um einen 3. Zug in Modul-
bauweise“ hat die Verwaltung im vergangenen Jahr einen Vorschlag zur künftigen Gestaltung der 
Grundschullandschaft in Wolbeck gemacht. Kernelemente des Vorschlages waren 
 
 die Notwendigkeit einer über den Stadtteil Wolbeck hinausgehenden Betrachtung auch 
der angrenzenden Stadtteile Angelmodde, Gremmendorf und auch Hiltrup -Ost, da auch 
dort erhebliche Baugebietsentwicklungen zu erwarten sind, 
 
 die Errichtung von insgesamt 9 Grundschulzügen in Wolbeck, verteilt auf 3 Schulstandor-
te, mit 3 Zügen an der GS Wolbeck-Nord, 2 Zügen an der Nikolaischule sowie 4 Zügen an 
der neu zu errichtenden GS Brandhoveweg, 
 
 die Erweiterung der GS Wolbeck-Nord in Modulbauweise, 
 
 der Neubau der GS Brandhoveweg als 4 -zügiges Schulgebäude mit einer 3 -Fach-
Sporthalle 
Abweichend davon hat der Rat den zusätzlichen Bedarf an Grundschulplätzen dem Grunde nach 
bestätigt, aber keine Festlegung auf 9 Züge getroffen. Ergänzend zur Erweiterung der GS Wolbeck-
Nord zur 3 -Zügigkeit erfolgte ein Prüfauftrag zur möglichen Erweiterung zur 4 -Zügigkeit. Ergänzend 
dazu beschloss der Rat: 
 
„… 
9. Um eine nachhaltige Grundschulversorgung im Bezirk Südost sowie dem angrenzenden 
Bezirk Hiltrup(-Ost) sicherzustellen, wird ein Wor kshop von Verwaltung und Politik im 1. 
Quartal 2023 abgehalten, mit dem Ziel einen ggf. neuen Grundschulstandort zu finden, der 
den Kindern kurze Wege ermöglicht.“

- 4 - 
V/0385/2023 
In dem gemeinsamen Workshop von Politik und Verwaltung im Januar 2023 wurden im Wesentlichen 
3 Punkte thematisiert und Vereinbarungen dazu getroffen. 
 
 Der Standort Brandhoveweg wurde als geeigneter Standort für eine neue Grundschule 
bestätigt bei Fehlen annähernd gleichwertiger Alternativen. 
 
 Dies erfolgte unter dem Vorbehalt, dass parallel dazu auf dem Grundstück die geplante 
Rettungswache der Feuerwehr errichtet werden kann. 
 
 Die Dimensionierung auf 9 Züge für Wolbeck insgesamt sollte - auch unter Berücksich-
tigung der Entwicklung in den benac hbarten Stadtteilen - noch einmal kritisch überprüft 
werden. 
Die nachfolgenden Prüfungen führten zu dem Ergebnis, dass das genannte Grundstück ausreichend 
Platz bietet sowohl für die Grundschule mit Sporthalle als auch für die Rettungswache. 
 
Die Verwaltung schlägt außerdem vor, die neue Grundschule als 3 -zügige Schule zu errichten, hier-
bei aber mit einer maßvollen Erweiterung des Raumprogramms mehr Flexibilität zu gewinnen (siehe 
zu 2.).  
 
Zu 1: 
Die geplante Rettungswache der Feuerwehr kann nach Abschluss der Standortuntersuchungen auf 
dem Grundstück ohne Einschränkung für Rettungsdienst oder Schulbetrieb erfolgen. Die mögliche 
Anordnung der Gebäude geht aus Anlage 1 hervor. 
 
Zu 2: 
Der Vorschlag ist, die Grundschule als 3-zügige Schule zu errichten, sodass allgemeine Unterrichts-
räume, Fachräume, Ganztagsbereiche, Küche, Mensa und Verwaltung auf diese Größe ausgerichtet 
sind. Zusätzlich zu dem nach Musterraumprogramm sich daraus ergebenden Raumbedarf schlägt die 
Verwaltung die Errichtung von 2 weiteren Unterr ichts- oder Mehrzweckräumen vor, die bei Bedarf 
auch die Bildung von 4 Eingangsklassen ermöglicht. Die dadurch gewonnene Flexibilität trägt auch 
der Grundschulentwicklung in Angelmodde, Gremmendorf und Hiltrup-Ost hinreichend Rechnung. 
 
Für die Umsetzung s ind die planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Das bedeutet eine entspre-
chende Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines neuen Be-
bauungsplanes für das Gebiet Brandhoveweg. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Errichtung des Bauvorhabens GS Brandhoveweg einschließlich 3-
fach-Sporthalle mit der Bauwerke GmbH umzusetzen und diese zu beauftragen, zur Vergabe der 
Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschalte-
tem Architektenwettbewerb einschl. Kostenermittlung umzusetzen (Grundsatzbeschluss). 
 
Zu 3/4: 
Ende 2018 hat der Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 die Erweiterung der Nikolaischule auf eine 3 -
Zügigkeit mit Option zur 4 -Zügigkeit beschlossen. Die intensiven Standortuntersuchungen und 
Prüfungen haben im Nachgang ergeben, dass dies faktisch nicht umsetzbar ist. Der Vorschlag in der 
Vorlage aus 2022 war deshalb, die Nikolaischule perspektivisch mit 2 Zügen zu fahren und als 
Konsequenz daraus den Erweiterungsbeschluss aus 2018 aufzuheb en. Die perspektivische 2 -

- 5 - 
V/0385/2023 
Zügigkeit wurde durch den Rat akzeptiert, nicht aber die Aufhebung des Erweiterungsbeschlusses, 
wodurch eine widersprüchliche Beschlusslage entstanden ist. 
Zur Korrektur schlägt die Verwaltung vor, die perspektivische 2 -Zügigkeit zu setzen und konsequent 
den Erweiterungsbeschluss aus 2018 aufzuheben. 
 
Zu 5/6: 
Die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit in Form eines Solitärgebäudes in 
Modulbauweise lt. Ziffer 5.1 der Ausgangsvorlage V/0536/2022 - zur Grundschulentwicklung in Wol-
beck wird nicht, wie angedacht, zum Schuljahr 2024/2025 fertiggestellt werden können. Lt. aktuellem 
Verfahrensstand ist im Terminplan des beauftragten Generalunternehmers die Fertigstellung 2025 
geplant, sodass ab dem Schuljahr 2025/2026 aber gesichert eine 3-zügige Aufnahme erfolgen kann. 
 
Mit dem Beschluss zur Ausgangsvorlage V/0536/2022 vom 14.12.2022, hat der Rat ergänzend be-
schlossen, durch Errichtung einer weiteren Etage auf dem Bestandsgebäude die Möglichkeit zur 
Vierzügigkeit zu prüfen. Die Verwaltung hat dies aufgegriffen und auf Machbarkeit geprüft. Im Ergeb-
nis kann eine Umsetzung eindeutig nicht empfohlen werden. Zwar sind die Voraussetzungen zur 
Schaffung weiterer Unterrichtsflächen über dieses zusätzliche Geschoss grundsätzlich gegeben; nicht 
gelöst werden können die dann zwangsläufig fehlenden Flächen in zentralen Bereichen wie den Ver-
waltungsräumen der Schule durch zusätzliches Personal sowie im Küchen- und Mensabereich durch 
die steigenden Schülerzahlen bei einem vierten Zug. D ie Verwaltung empfiehlt daher, die GS Wol-
beck-Nord zur geplanten 3-Zügigkeit auszubauen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Lageplan 
Anlage 2 – Raumprogramm Grundschule 
Anlage 3 -  Raumprogramm Sporthalle

Anlage 2 - Raumprogramm_dreizügige Grundschule mit Zusatzräumen

2072 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0385/2023
Raumprogramm für eine 3-zügige Grundschule mit Zusatzräumen 
Raumtyp Anzahl
Größe je 
Raum 
qm
gesamt
qm 
Cluster: 3 Cluster bestehend aus je 4 Unterrichtsräumen, 2 
Betreuungsräumen, 1 Differenzierungsraum und 1 Teamstation 
angeordnet um eine pädagogische Mitte + zusätzliche Räume für eine 
Mehrklassenbildung
Unterrichtsraum 14 65 910
Differenzierungsraum (pro Zug 1 ) 3 25 75
Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 6 65 390
Teamstation (incl. Arbeitsbereich, Garderobe, Eigentumsfächer, Teeküche, 
Lehrmittel) 3 50 150
pädagogische Mitte einschl. Flächen für Garderoben und Tornister entwurfs-
abhängig
Mehrzweckraum 3 75 225
Brennofenraum (Nebenraum eines Mehrzweckraumes) 1 ca. 10 10
Summe qm 1.760
Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten)
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 77 77
Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm
bei Essen in 3 Schichten) 1 163 163
Personalumkleideraum (m/w/d) 1 6 6
Personal WC (m/w/d) 1 ca. 3 3
Büro Küche 1 8 8
Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 45 45
Summe qm 302
Forum
(unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als 
Versammlungsstätte für alle Schüler/innen)
1 150 150
Mitarbeitendenbereich/ Verwaltung
Mitarbeitendenzimmer inkl. Teeküche  mit zentraler Postfachanlage 1 50 50
Büro Schulleitung 1 25 25
Büro stellv. Schulleitung 1 16 16
Sekretariat 1 30 30
Büro OGS 1 16 16
Sanitätsraum 1 16 16
Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16
Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 2 16 32
Büro Hausmeister 1 16 16
Büro Inklusion 1 16 16
Kopierraum 1 8 8
Lehrmittelraum 1 50 50
Werkstatt Hausmeister 1 30 30
Lager Archiv/Aktenlager 1 25 25
Lager Mobiliar 1 65 65
Summe qm 411
qm Raumprogramm gesamt 2.623,00
zuzügl.  entwurfsabhängiger
Verkehrsflächen, Pausen-WCs sowie den Clustern zugeordnete WCs, 
Behinderten-WCs, WCs für Mitarbeitende, Nebenräume 
wie z.B. Putzmittel, Lager, Lagerraum OGS-Spielgeräte, Lagerraum für 
benzinbetriebene Geräte, Serverraum, Lager Müll, Haustechnik usw.
zuzügl. 
Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm

Anlage A

2281 Zeichen

Anlage A zur V/0385/2023 
Kurzüberblick 
Es wird vorgeschlagen 
- am Brandhoveweg den Neubau einer dreizügigen Grundschule einschl. Dreifach-
Sporthalle mit Tribüne zu errichten; das Areal bietet hinreichend Platz, um dort auch die 
geplante Rettungswache der Feuerwehr zu errichten, 
- die mit Ratsbeschluss vom 14.12.2022 gegebene Anregung, eine zusätzliche Erweiterung 
der Grundschule Wolbeck-Nord zur Vierzügigkeit durch Aufstockung des Bestandsgebäu-
des vorzunehmen, nach erfolgter Prüfung nicht weiter zu verfolgen 
- den Beschluss zum Ausbau der Nikolaischule Wolbeck zur Dreizügigkeit mit Option einer 
baulichen Erweiterung zur Vierzügigkeit aufzuheben und sie stattdessen zur Zweizügigkeit 
umzubauen, 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 –Leistungen für Schulen- lautet: “Das 
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum 
einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ 
Die Teilziele lauten:  
Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit in Modulbauweise 
Umbau der Nikolaischule Wolbeck zur Zweizügigkeit 
Errichtung einer neuen dreizügigen Grundschule einschl. Dreifach-Sporthalle mit Tribüne am 
Brandhoveweg 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Aufgrund der Grundsatzbeschlüsse sind zunächst nur Planungskosten zu finanzieren, die hierfür 
erforderlichen Mittel sind veranschlagt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Der Neubau, die baulichen Erweiterungen sowie Umbauten im Bestand und die Sporthalle werden 
barrierefrei geplant und errichtet. 
Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.

Beratungsverlauf (10)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.09.2023 Sportausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brandhoveweg

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Details

Aktenzeichen
V/0385/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.06.2023
Erstellt
20.06.2023 12:06