V/0385/2023
Grundschulentwicklung in Wolbeck - Grundsatzbeschluss für eine neue dreizügige Grundschule am Brandhoveweg
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Anlage 3 - Raumprogramm Sporthalle
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Raumprogramm Dreifachsporthalle mit Tribüne für bis zu 199 Personen Anzahl gesamt qm Halle Sportfläche Dreifachsporthalle 3 1.215,00 Summe qm 1.215,00 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30,00 Garderobe 1 7,00 WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 8,00 WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 8,00 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00 Summe qm 58,00 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt 3 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 3 69,00 3 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 3 69,00 Summe qm 138,00 Sanitärraum Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern getrennt Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00 Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00 2 Sportlertoiletten à 9 m² 3 27,00 Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w) Summe qm 117,00 Übungsleiterraum / Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 2 30,00 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Summe qm 45,00 3 Sportgeräteräume à 41 m² (mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 27 m) 3 123,00 Summe qm 123,00 Sonstigeräume Zuschaueranlage ausziehbar oder über den Geräteräumen für max. 199 Zuschauer 1 120,00 Technikraum 1 25,00 Putzmittelraum 1 5,00 Magazinraum 1 12,00 Summe qm 162,00 Summe Nutzfläche gesamt 1.858,00 Anlage 3 Raumprogramm Sporthalle mit Tribüne
Anlage 1 - Lageplan
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Brandhoveweg - Grundstücksentwicklung Neubau einer vier-zügigen Grundschule sowie einer Feuerwache Münster - Gremmendorf a-Machbarkeitsstudien/2023_Grundschule Brandhoveweg ______ mbst brandhoveweg.pro Projektleitung Zeichnung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Projektdatei Planbezeichnung Nienaber / Michel Selberg Standortnummer Projektverzeichniss Maßstab Planphase Selberg Bauen im Bestand Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Architektur und Projektsteuerung Wieczorek / Wenzel Planphase Erstellung Projektnummer Gewerk Planinhalt Ebene 1:1000 MB Lageplan Varia RW im Süden 28.04.2023 Machbarkeitsstudie Maßstab Erstellung Plannummer 0 Index 28.04.2023 __ Lageplan Varia 3 -1000 29 25 22 21 15 10 Sportfläche ca. 800 m ² Fahrrad - Parken KISS + DROP Rettungswache Parken Schulhof ca. 2800 m ² Grundschule II Sporthalle Fahrraderschließung Sportfläche ca. 1150 m² Fahrrad -Parken 5 30 33 34 39 HH S F Anlage 1 zu Vorlage V/0385/2023
Beschlussvorlage
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V/0385/2023 V/0385/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundschulentwicklung in Wolbeck - Grundsatzbeschluss für eine neue dreizügige Grundschule am Brandhoveweg; perspektivische Zügigkeiten der Nikolaischule Wolbeck und der Grundschule Wolbeck-Nord Beratungsfolge 22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 06.09.2023 Sportausschuss Vorberatung 12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Standortuntersuchung lt. Prüfauftrag der Ziffer 9 der Vor- lage V/0536/2022 - „Grundschulentwicklung in Wolbeck - Anpassung von Ratsbeschlüssen an aktuelle Entwicklungen, Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung eines Neubaus einer Grundschule am Brandhoveweg und zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck -Nord um einen 3. Zug in Modulbauweise“ in der geänderten Beschlussfassun g vom 14.12.2022 positiv abgeschlossen und ein Neubau von Rettungswache und Grundschule einschl. Sporthalle ohne Einschränkung möglich sind (Anlage 1). 2. Der Rat beschließt den Neubau einer dreizügigen Grundschule einschl. einer Dreifach - Sporthalle mit Tribüne auf der Fläche westlich Brandhoveweg (städtisches Grundstück, Gemar- Amt für Schule und Weiterbildung 11.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492-4010 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0385/2023 kung Angelmodde, Flur 2, Flurstück 2498) mit dem Raumprogramm lt. Anlage von 2828 qm plus Hausmeisterwohnung von maximal 100 qm und beauftragt die Verwaltung, 2.1 die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, d. h. eine entsprechende Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes kurzfristig anzustoßen und einen neuen Bebau- ungsplan für das Gebiet Brandhoveweg aufzustellen sowie 2.2 mit der Bauwerke GmbH auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrags lt. Vorlage V/0088/2023 „Umsetzung von zwei Schulbauvorhaben durch die Bauwerke GmbH - Me- lanchthonschule und Pascal-Gymnasium“ zur Vergabe der Architektenleistung ein Verga- beverfahren gemäß Vergabeordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Arch itekten- wettbewerb einschl. Kostenermittlung umzusetzen. 3. Der Rat bestätigt die Aussage lt. Ziffer 2.2 der o.g. Vorlage V/0536/2022 zur Grundschulent- wicklung in Wolbeck in der geänderten Beschlussfassung vom 14.12.2022, wonach die Nikolai- schule Wolbeck mittel- bis langfristig nach Fertigstellung der Grundschule Brandhoveweg durch Sanierung und Umbau auf Grundlage des Musterraumprogramms auf 2 Züge reduziert wird. 4. Der Rat hebt als Konsequenz hieraus den Beschluss zum Ausbau der Nikolaischule Wolbeck zur beschlossenen Dreizügigkeit mit der Option einer baulichen Erweiterung zur Vierzügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Einfachsporthalle im 2. Bauabschnitt vom 12.12.2018 (V/0705/2018/2) auf, da diese Maßnahme aufgrund der liegenschaftlichen und bau- lichen Ausgangssituation sowie mit Blick auf den laufenden Schulbetrieb nicht umsetzbar ist. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizü- gigkeit in Form eines Solitärgebäudes in Modulbauweise lt. Ziffer 5.1 der o.g. Vorlage V/0536/2022 zur Grundschulentwicklung in Wolbeck nicht zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 fertiggestellt sein wird, sondern im Jahr 2025. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung der GS Wolbeck -Nord zur 4-Zügigkeit durch Errichtung einer weiteren Etage auf dem Bestandsgebäude nicht empfohlen werden kann und deshalb nicht weiterverfolgt wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung zu Ziffer 2.2 Planungskosten Neubau Grundschule Brandhoveweg ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme Neubau Grundschule Brandhoveweg Auszahlungen 2024 200.000 - 3 - V/0385/2023 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfris- tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Für die Maßnahme „Neubau Grundschule Brandhoveweg“ sind zunächst ausschließlich Planungs- mittel aufgeführt. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Baubeschluss zu quantifizieren sein, und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haus- haltsplanung im Rahmen des D ezernatsbudgets angemeldet. Dann werden auch die im Ergebnis- plan zu veranschlagenden Folgekosten (Personal, Sachaufwand, Transferaufwendungen, Abschrei- bungen usw.) im Rahmen der Folgelastenberechnung dargestellt und entsprechend bei der Haus- haltsplanung berücksichtigt. Begründung: Antrags- und Beschlusslage Mit der Vorlage V/0536/2022 „Grundschulentwicklung in Wolbeck - Anpassung von Ratsbeschlüssen an aktuelle Entwicklungen, Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung eines Neubaus einer Grundschule am Brandhoveweg und zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck -Nord um einen 3. Zug in Modul- bauweise“ hat die Verwaltung im vergangenen Jahr einen Vorschlag zur künftigen Gestaltung der Grundschullandschaft in Wolbeck gemacht. Kernelemente des Vorschlages waren die Notwendigkeit einer über den Stadtteil Wolbeck hinausgehenden Betrachtung auch der angrenzenden Stadtteile Angelmodde, Gremmendorf und auch Hiltrup -Ost, da auch dort erhebliche Baugebietsentwicklungen zu erwarten sind, die Errichtung von insgesamt 9 Grundschulzügen in Wolbeck, verteilt auf 3 Schulstandor- te, mit 3 Zügen an der GS Wolbeck-Nord, 2 Zügen an der Nikolaischule sowie 4 Zügen an der neu zu errichtenden GS Brandhoveweg, die Erweiterung der GS Wolbeck-Nord in Modulbauweise, der Neubau der GS Brandhoveweg als 4 -zügiges Schulgebäude mit einer 3 -Fach- Sporthalle Abweichend davon hat der Rat den zusätzlichen Bedarf an Grundschulplätzen dem Grunde nach bestätigt, aber keine Festlegung auf 9 Züge getroffen. Ergänzend zur Erweiterung der GS Wolbeck- Nord zur 3 -Zügigkeit erfolgte ein Prüfauftrag zur möglichen Erweiterung zur 4 -Zügigkeit. Ergänzend dazu beschloss der Rat: „… 9. Um eine nachhaltige Grundschulversorgung im Bezirk Südost sowie dem angrenzenden Bezirk Hiltrup(-Ost) sicherzustellen, wird ein Wor kshop von Verwaltung und Politik im 1. Quartal 2023 abgehalten, mit dem Ziel einen ggf. neuen Grundschulstandort zu finden, der den Kindern kurze Wege ermöglicht.“ - 4 - V/0385/2023 In dem gemeinsamen Workshop von Politik und Verwaltung im Januar 2023 wurden im Wesentlichen 3 Punkte thematisiert und Vereinbarungen dazu getroffen. Der Standort Brandhoveweg wurde als geeigneter Standort für eine neue Grundschule bestätigt bei Fehlen annähernd gleichwertiger Alternativen. Dies erfolgte unter dem Vorbehalt, dass parallel dazu auf dem Grundstück die geplante Rettungswache der Feuerwehr errichtet werden kann. Die Dimensionierung auf 9 Züge für Wolbeck insgesamt sollte - auch unter Berücksich- tigung der Entwicklung in den benac hbarten Stadtteilen - noch einmal kritisch überprüft werden. Die nachfolgenden Prüfungen führten zu dem Ergebnis, dass das genannte Grundstück ausreichend Platz bietet sowohl für die Grundschule mit Sporthalle als auch für die Rettungswache. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, die neue Grundschule als 3 -zügige Schule zu errichten, hier- bei aber mit einer maßvollen Erweiterung des Raumprogramms mehr Flexibilität zu gewinnen (siehe zu 2.). Zu 1: Die geplante Rettungswache der Feuerwehr kann nach Abschluss der Standortuntersuchungen auf dem Grundstück ohne Einschränkung für Rettungsdienst oder Schulbetrieb erfolgen. Die mögliche Anordnung der Gebäude geht aus Anlage 1 hervor. Zu 2: Der Vorschlag ist, die Grundschule als 3-zügige Schule zu errichten, sodass allgemeine Unterrichts- räume, Fachräume, Ganztagsbereiche, Küche, Mensa und Verwaltung auf diese Größe ausgerichtet sind. Zusätzlich zu dem nach Musterraumprogramm sich daraus ergebenden Raumbedarf schlägt die Verwaltung die Errichtung von 2 weiteren Unterr ichts- oder Mehrzweckräumen vor, die bei Bedarf auch die Bildung von 4 Eingangsklassen ermöglicht. Die dadurch gewonnene Flexibilität trägt auch der Grundschulentwicklung in Angelmodde, Gremmendorf und Hiltrup-Ost hinreichend Rechnung. Für die Umsetzung s ind die planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Das bedeutet eine entspre- chende Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines neuen Be- bauungsplanes für das Gebiet Brandhoveweg. Die Verwaltung schlägt vor, die Errichtung des Bauvorhabens GS Brandhoveweg einschließlich 3- fach-Sporthalle mit der Bauwerke GmbH umzusetzen und diese zu beauftragen, zur Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschalte- tem Architektenwettbewerb einschl. Kostenermittlung umzusetzen (Grundsatzbeschluss). Zu 3/4: Ende 2018 hat der Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 die Erweiterung der Nikolaischule auf eine 3 - Zügigkeit mit Option zur 4 -Zügigkeit beschlossen. Die intensiven Standortuntersuchungen und Prüfungen haben im Nachgang ergeben, dass dies faktisch nicht umsetzbar ist. Der Vorschlag in der Vorlage aus 2022 war deshalb, die Nikolaischule perspektivisch mit 2 Zügen zu fahren und als Konsequenz daraus den Erweiterungsbeschluss aus 2018 aufzuheb en. Die perspektivische 2 - - 5 - V/0385/2023 Zügigkeit wurde durch den Rat akzeptiert, nicht aber die Aufhebung des Erweiterungsbeschlusses, wodurch eine widersprüchliche Beschlusslage entstanden ist. Zur Korrektur schlägt die Verwaltung vor, die perspektivische 2 -Zügigkeit zu setzen und konsequent den Erweiterungsbeschluss aus 2018 aufzuheben. Zu 5/6: Die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit in Form eines Solitärgebäudes in Modulbauweise lt. Ziffer 5.1 der Ausgangsvorlage V/0536/2022 - zur Grundschulentwicklung in Wol- beck wird nicht, wie angedacht, zum Schuljahr 2024/2025 fertiggestellt werden können. Lt. aktuellem Verfahrensstand ist im Terminplan des beauftragten Generalunternehmers die Fertigstellung 2025 geplant, sodass ab dem Schuljahr 2025/2026 aber gesichert eine 3-zügige Aufnahme erfolgen kann. Mit dem Beschluss zur Ausgangsvorlage V/0536/2022 vom 14.12.2022, hat der Rat ergänzend be- schlossen, durch Errichtung einer weiteren Etage auf dem Bestandsgebäude die Möglichkeit zur Vierzügigkeit zu prüfen. Die Verwaltung hat dies aufgegriffen und auf Machbarkeit geprüft. Im Ergeb- nis kann eine Umsetzung eindeutig nicht empfohlen werden. Zwar sind die Voraussetzungen zur Schaffung weiterer Unterrichtsflächen über dieses zusätzliche Geschoss grundsätzlich gegeben; nicht gelöst werden können die dann zwangsläufig fehlenden Flächen in zentralen Bereichen wie den Ver- waltungsräumen der Schule durch zusätzliches Personal sowie im Küchen- und Mensabereich durch die steigenden Schülerzahlen bei einem vierten Zug. D ie Verwaltung empfiehlt daher, die GS Wol- beck-Nord zur geplanten 3-Zügigkeit auszubauen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen Anlage A Anlage 1 – Lageplan Anlage 2 – Raumprogramm Grundschule Anlage 3 - Raumprogramm Sporthalle
Anlage 2 - Raumprogramm_dreizügige Grundschule mit Zusatzräumen
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Anlage 2 zur Vorlage V/0385/2023 Raumprogramm für eine 3-zügige Grundschule mit Zusatzräumen Raumtyp Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Cluster: 3 Cluster bestehend aus je 4 Unterrichtsräumen, 2 Betreuungsräumen, 1 Differenzierungsraum und 1 Teamstation angeordnet um eine pädagogische Mitte + zusätzliche Räume für eine Mehrklassenbildung Unterrichtsraum 14 65 910 Differenzierungsraum (pro Zug 1 ) 3 25 75 Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 6 65 390 Teamstation (incl. Arbeitsbereich, Garderobe, Eigentumsfächer, Teeküche, Lehrmittel) 3 50 150 pädagogische Mitte einschl. Flächen für Garderoben und Tornister entwurfs- abhängig Mehrzweckraum 3 75 225 Brennofenraum (Nebenraum eines Mehrzweckraumes) 1 ca. 10 10 Summe qm 1.760 Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten) Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 77 77 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 163 163 Personalumkleideraum (m/w/d) 1 6 6 Personal WC (m/w/d) 1 ca. 3 3 Büro Küche 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 45 45 Summe qm 302 Forum (unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als Versammlungsstätte für alle Schüler/innen) 1 150 150 Mitarbeitendenbereich/ Verwaltung Mitarbeitendenzimmer inkl. Teeküche mit zentraler Postfachanlage 1 50 50 Büro Schulleitung 1 25 25 Büro stellv. Schulleitung 1 16 16 Sekretariat 1 30 30 Büro OGS 1 16 16 Sanitätsraum 1 16 16 Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16 Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 2 16 32 Büro Hausmeister 1 16 16 Büro Inklusion 1 16 16 Kopierraum 1 8 8 Lehrmittelraum 1 50 50 Werkstatt Hausmeister 1 30 30 Lager Archiv/Aktenlager 1 25 25 Lager Mobiliar 1 65 65 Summe qm 411 qm Raumprogramm gesamt 2.623,00 zuzügl. entwurfsabhängiger Verkehrsflächen, Pausen-WCs sowie den Clustern zugeordnete WCs, Behinderten-WCs, WCs für Mitarbeitende, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Lagerraum OGS-Spielgeräte, Lagerraum für benzinbetriebene Geräte, Serverraum, Lager Müll, Haustechnik usw. zuzügl. Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm
Anlage A
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Anlage A zur V/0385/2023 Kurzüberblick Es wird vorgeschlagen - am Brandhoveweg den Neubau einer dreizügigen Grundschule einschl. Dreifach- Sporthalle mit Tribüne zu errichten; das Areal bietet hinreichend Platz, um dort auch die geplante Rettungswache der Feuerwehr zu errichten, - die mit Ratsbeschluss vom 14.12.2022 gegebene Anregung, eine zusätzliche Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Vierzügigkeit durch Aufstockung des Bestandsgebäu- des vorzunehmen, nach erfolgter Prüfung nicht weiter zu verfolgen - den Beschluss zum Ausbau der Nikolaischule Wolbeck zur Dreizügigkeit mit Option einer baulichen Erweiterung zur Vierzügigkeit aufzuheben und sie stattdessen zur Zweizügigkeit umzubauen, Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 –Leistungen für Schulen- lautet: “Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Die Teilziele lauten: Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit in Modulbauweise Umbau der Nikolaischule Wolbeck zur Zweizügigkeit Errichtung einer neuen dreizügigen Grundschule einschl. Dreifach-Sporthalle mit Tribüne am Brandhoveweg Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Aufgrund der Grundsatzbeschlüsse sind zunächst nur Planungskosten zu finanzieren, die hierfür erforderlichen Mittel sind veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Der Neubau, die baulichen Erweiterungen sowie Umbauten im Bestand und die Sporthalle werden barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Brandhoveweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0385/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.06.2023
- Erstellt
- 20.06.2023 12:06