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V/0562/2019

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 - Geänderter Beschluss zur Änderung

Vorlagen 05.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 41.1.1

Beschlussvorlage

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V-0562-2019-Anlage-Plangebiet

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3726 Zeichen

V/0562/2019 
V/0562/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße  
im Bereich Johann-Krane-Weg [Studierendenwohnungen - ehemalige Eissporthalle] 
 
Geänderter Beschluss zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Rat der Stadt Münster am 10.09.2014 gemäß §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) g e-
fasste Beschluss zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409: Technologi e-
park Steinfurter Straße / Wohnprojekt "Leoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle wird d a-
hingehend geändert, dass die 2. Änderung nicht weiter als vorhabenbezoge ner Bebauungsplan ge-
mäß § 12 BauGB durchgeführt wird. 
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegt das folgende Grundstück: 
 
Gemarkung Münster, Flur 66, Flurstück 292. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung der Verfahrensart entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die 
vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projekts sind vom Investor zu finanzieren. Näheres 
regelt der zwischen dem Investor und der Stadt Münster abzuschließende städtebauliche Vertrag 
gemäß § 11 BauGB. 
 
 
 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
14.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kurz / Herr Geitel 
Telefon: 492 61 40 /  
              492 61 93 
Kurz@stadt-muenster.de / 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0562/2019 
Begründung: 
Das bisher unter der Bezeichnung „ Leoland“ geführte Projekt soll nicht weiter auf der Basis eines 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans realisiert werden. Geplant ist nun ein Angebotsbebauungsplan 
im Zusammenhang mit einem Städtebaulichen Vertrag. 
 
Das Projekt hat sich seit 2014 von einem reinen Wohnprojekt zu einem – mindestens in der Erdg e-
schosszone – gemischten Projekt entwickelt. Mit Flächenangeboten für gewerbliche, dienst leistungs-
bezogene sowie für Versorgungsangebote wird die Konzeption zu einer breiteren Nutzungsvielfalt in 
der Nachbarschaft des Leonardo-Campus und des Technologieparks beitragen. 
 
Um flexible und stadtstrukturell verträgliche Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen, wird einer Angebots-
planung mit Festsetzung von Baugebieten der Vorzug vor einer vorhabenbezogenen Bebauungsplan-
lösung gegeben. Für einen  Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bedarf es eines detaillierten Nut-
zungs- und Gestaltungskonzeptes, welches mit dem Satzungsbeschluss festgelegt wird. Das bedeu-
tet auch, dass Nutzerwechsel im gewerblichen Bereich in der Regel den Aufwand einer Änderung des 
Bebauungsplans erfordern. 
 
Das Projekt erfüllt die Anforderungen des Modells der sozialgerechten Bodennutzung Mün ster 
(SoBoMü). Es werden 30% geförderter wie auch 30% förderfähiger  Wohnraum entstehen. Der Be-
bauungsplanentwurf enthält Regelungen zu Werbeanlagen. Freistehende Werbeanlagen sind  ausge-
schlossen. 
 
Die Realisierung des Projektes wird durch entsprechende Fri sten im Städtebaulichen Vertrag ges i-
chert. De r Nachweis, dass der Investor über die erforderlichen Grundstücksflächen verfügt, wurde 
erbracht. 
 
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 wird weiterhin gemäß § 13a BauGB als Bebauung s-
plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.  
 
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs soll im 3. Quartal 2019 erfolgen (Vorlage V/0477/2019). 
Das Plangebiet ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage - Plangebiet

V-0562-2019-Anlage-Plangebiet

97 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/0562/2019
Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 409 - 2. Änderung

Anlage A

1066 Zeichen

Anlage A zur V/0562/2019 
Kurzüberblick 
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 soll nicht weiter als vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan inkl. eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB durchgeführt werden. 
Das Verfahren soll als Angebotsbebauungsplan im Zusammenhang mit einem Städtebaulichen 
Vertrag gemäß § 11 BauGB weitergeführt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nach erfolgtem Beschluss der Änderung soll die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgen. 
 
Mit der Umsetzung des Projekts wird neuer studentischer Wohnraum entstehen.  
 
 
Finanzierung 
Durch den geänderten Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Müns-
ter keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (4)

27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 41.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 41.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße
  • Johann-Krane-Weg
  • Leonardo-Campus

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Details

Aktenzeichen
V/0562/2019
Typ
Vorlagen
Datum
05.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37