V/0562/2019
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 - Geänderter Beschluss zur Änderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3726 Zeichen
V/0562/2019
V/0562/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße
im Bereich Johann-Krane-Weg [Studierendenwohnungen - ehemalige Eissporthalle]
Geänderter Beschluss zur Änderung
Beratungsfolge
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.07.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Rat der Stadt Münster am 10.09.2014 gemäß §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) g e-
fasste Beschluss zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409: Technologi e-
park Steinfurter Straße / Wohnprojekt "Leoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle wird d a-
hingehend geändert, dass die 2. Änderung nicht weiter als vorhabenbezoge ner Bebauungsplan ge-
mäß § 12 BauGB durchgeführt wird.
Innerhalb des Änderungsbereichs liegt das folgende Grundstück:
Gemarkung Münster, Flur 66, Flurstück 292.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Beschluss zur Änderung der Verfahrensart entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die
vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projekts sind vom Investor zu finanzieren. Näheres
regelt der zwischen dem Investor und der Stadt Münster abzuschließende städtebauliche Vertrag
gemäß § 11 BauGB.
Stadtplanungsamt
14.06.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kurz / Herr Geitel
Telefon: 492 61 40 /
492 61 93
Kurz@stadt-muenster.de /
Geitel@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0562/2019
Begründung:
Das bisher unter der Bezeichnung „ Leoland“ geführte Projekt soll nicht weiter auf der Basis eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans realisiert werden. Geplant ist nun ein Angebotsbebauungsplan
im Zusammenhang mit einem Städtebaulichen Vertrag.
Das Projekt hat sich seit 2014 von einem reinen Wohnprojekt zu einem – mindestens in der Erdg e-
schosszone – gemischten Projekt entwickelt. Mit Flächenangeboten für gewerbliche, dienst leistungs-
bezogene sowie für Versorgungsangebote wird die Konzeption zu einer breiteren Nutzungsvielfalt in
der Nachbarschaft des Leonardo-Campus und des Technologieparks beitragen.
Um flexible und stadtstrukturell verträgliche Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen, wird einer Angebots-
planung mit Festsetzung von Baugebieten der Vorzug vor einer vorhabenbezogenen Bebauungsplan-
lösung gegeben. Für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bedarf es eines detaillierten Nut-
zungs- und Gestaltungskonzeptes, welches mit dem Satzungsbeschluss festgelegt wird. Das bedeu-
tet auch, dass Nutzerwechsel im gewerblichen Bereich in der Regel den Aufwand einer Änderung des
Bebauungsplans erfordern.
Das Projekt erfüllt die Anforderungen des Modells der sozialgerechten Bodennutzung Mün ster
(SoBoMü). Es werden 30% geförderter wie auch 30% förderfähiger Wohnraum entstehen. Der Be-
bauungsplanentwurf enthält Regelungen zu Werbeanlagen. Freistehende Werbeanlagen sind ausge-
schlossen.
Die Realisierung des Projektes wird durch entsprechende Fri sten im Städtebaulichen Vertrag ges i-
chert. De r Nachweis, dass der Investor über die erforderlichen Grundstücksflächen verfügt, wurde
erbracht.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 wird weiterhin gemäß § 13a BauGB als Bebauung s-
plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs soll im 3. Quartal 2019 erfolgen (Vorlage V/0477/2019).
Das Plangebiet ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage - Plangebiet
V-0562-2019-Anlage-Plangebiet
97 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0562/2019 Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 409 - 2. Änderung
Anlage A
1066 Zeichen
Anlage A zur V/0562/2019 Kurzüberblick Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 soll nicht weiter als vorhabenbezogener Bebau- ungsplan inkl. eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB durchgeführt werden. Das Verfahren soll als Angebotsbebauungsplan im Zusammenhang mit einem Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB weitergeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nach erfolgtem Beschluss der Änderung soll die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgen. Mit der Umsetzung des Projekts wird neuer studentischer Wohnraum entstehen. Finanzierung Durch den geänderten Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Müns- ter keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Steinfurter Straße
- Johann-Krane-Weg
- Leonardo-Campus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0562/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37