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V/0245/2021/1

Bebauungsplan Nr. 572 - Stellungnahmen - Satzung

Vorlagen 21.06.2021

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0245/2021/1 
V/0245/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 572: Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist [Wohngebiet 
Albachten-Ost] 
Beschluss über die Stellungnahmen 
Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1.  Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 572: Albachten – 
Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist wird wie folgt Beschluss gefasst: 
1.1  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 572 wird wie folgt geändert: 
1.1.1  Das Plangebiet wird im nordöstlichen Bereich um einen Teil der Verkehrsfläche 
sowie die vorgesehenen Flächen des Festplatzes und der Kleingartenanlage in-
klusive Zuwegungen verringert (Anlage 1; B: 3.22.1) 
1.1.2  Die südliche Baugrenze des DH-Baufensters im südlichen WA-Gebiet wird um 2 
m zurückversetzt. (Anlage 1; B: 3.21) 
1.2  Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 572 nicht 
gefolgt. 
1.2.1  Der Anregung, ein anderes Entwässerungskonzept zugrunde zu legen (Anlage 1; 
A: I.1, I.2, I.6, I.7, I.8, I.9, I.10, I.11) 
1.2.2  Der Anregung, von der Planung abzusehen (Anlage 1; A: I.10, B: 3.7, 3.23.27) 
1.2.3  Der Anregung, den Übergang zum Bestand mit der geplanten Stützwand und der 
Geländeerhöhung anderweitig auszuführen (Anlage 1; A: II.1) 
1.2.4  Der Anregung, die Höhe geplanter Gebäude zu reduzieren (Anlage 1; A: II.2, II.5, 
II.6) 
Stadtplanungsamt 
 
23.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Blick-Veber /Herr Geitel 
Telefon: 492-61 41 / 
492-6193 
Blick-Veber@stadt-
muenster.de /  
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0245/2021/1 
1.2.5  Der Anregung, den geplanten zentralen Anger zu verlängern (Anlage 1; A: II.3) 
1.2.6  Der Anregung, die bauliche Dichte zu reduzieren (Anlage 1; A: II.4) 
1.2.7  Der Anregung, die verkehrliche Anbindung des Plangebiets über die Straße Lüt-
ke Geist zu ändern (Anlage 1; A: III.2, III.3)  
1.2.8  Der Anregung, die Straße Lütke Geist im Bereich des Übergangs zum Plangebiet 
zu verbreitern (Anlage 1; A: III.4, III.5)  
1.2.9  Der Anregung, die geplanten Grünstreifen und parallelen Stichwege für Stell-
platzflächen auszuweiten (Anlage 1; A: III.6) 
1.2.10 Der Anregung, verkehrsregelnde Maßnahmen auf der Sendener Stiege vorzu-
nehmen (Anlage 1; A: IV.2) 
1.2.11 Der Anregung, die verkehrliche Anbindung der Sendener Stiege zu ändern (An-
lage 1; A: IV.3, IV.5, IV.7) 
1.2.12 Den Bedenken, die Belastung durch Verkehrslärm sei nicht berücksichtigt (An-
lage 1; A: IV.6) 
1.2.13 Der Anregung, die verkehrliche Anbindung über einen Kreisverkehr zu regeln 
(Anlage 1; A: IV.9) 
1.2.14 Der Anregung, weitere Sportflächen vorzusehen (Anlage 1; B: 1.1.3) 
1.2.15  Der Anregung, den geplanten Standort der Grundschule zu verlegen (Anlage 1; 
B: 1.1.4) 
1.2.16  Der Anregung, die Zufahrt von der Weseler Straße zu verlegen (Anlage 1; 
B: 1.1.5) 
1.2.17  Der Anregung, die bauliche Dichte im Übergangsbereich zum Bestand zu redu-
zieren (Anlage 1; B: 1.2.1)  
1.2.18  Der Anregung, eine verkehrliche Anbindung zwischen der bestehenden und 
geplanten Sporthalle festzusetzen (Anlage 1; B: 1.3.3) 
1.2.19  Der Anregung, die Anlegung einer gemeinsamen Kreuzung aus der verlegten 
Straße Meerhook und der Kleingartenzufahrt (Anlage 1; B: 1.3.5) 
1.2.20  Der Anregung, weniger landwirtschaftliche Nutzflächen zu überplanen (Anlage 
1; B: 2.5.1, 3.23.11, 3.23.20)  
1.2.21  Der Anregung, keine landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen 
zu verwenden (Anlage 1; B: 2.5.3, 3.23.20) 
1.2.22  Der Anregung, die Standorte der Kindergärten aufgrund der Erreichbarkeit zu 
verlegen (Anlage 1; B: 3.3) 
1.2.23  Der Anregung, vorgesehene private Grünflächen in Wohnbauflächen umzu-
wandeln (Anlage 1; B: 3.4.1) 
1.2.24  Der Anregung, die Darstellung vorgeschlagener Stellplätze zu ändern (Anlage 
1; B: 3.4.2) 
1.2.25  Der Anregung, Lärmschutzanlagen zur Autobahn 1 (A1) zu errichten (Anlage 1; 
B:3.4.3) 
1.2.26 Der Anregung, Holzfassaden zuzulassen (Anlage 1; B: 3.5)

- 3 - 
V/0245/2021/1 
1.2.27  Der Anregung, die direkt an der westlichen Plangebietsgrenze vorgesehene 
Stützwand in das Plangebiet hinein zu verschieben (Anlage 1; B: 3.6) 
1.2.28  Der Anregung, die verkehrliche Erschließung des Plangebiets zu ändern (Anla-
ge 1, B: 3.7, 3.15.5) 
1.2.29  Der Anregung, die mögliche Bauhöhe von III- auf II-Geschosse zu reduzieren 
(Anlage 1, B: 3.9) 
1.2.30  Der Anregung, den Standort des südöstlichen Kindergartens aus Immissions-
schutzgründen zu verlegen (Anlage 1; B: 3.22.4, 3.23.8) 
1.2.31  Den Bedenken, Schallimmissionen bestehender Betriebe seien nicht berück-
sichtigt worden (Anlage 1; B: 3.22.7, 3.23.6) 
1.2.32  Den Bedenken, die Verkehrsuntersuchung sei unzureichend (Anlage 1; 
B: 3.23.2 
1.2.33  Der Anregung, die Planung zugunsten bestehender Baumstandorte zu ändern 
(Anlage 1; B: 3.23.17) 
1.2.34  Den Bedenken, das geplante Regenrückhaltebecken führe zu Einschränkungen 
landwirtschaftlicher Betriebe (Anlage 1; B: 3.23.29) 
1.2.35 Der Anregung, weitere Festsetzungen zur Gestaltung von privaten Stellplätzen, 
Wegen und Gartenflächen zu treffen (Anlage 1; B: 3.26.1) 
1.2.36  Der Anregung, die Anzahl der Wohneinheiten in Relation zur Grundstücksgröße 
festzusetzen (Anlage 1; B: 3.26.2) 
1.2.37  Der Anregung, durch weitere Festsetzungen den Eigentümern Maßnahmen 
zum Umweltschutz sowie Klimaschutz aufzuerlegen (Anlage 1; B: 3.26.3) 
1.2.38  Der Anregung, das Plangebiet und somit die Anzahl der Wohneinheiten zu ver-
kleinern (Anlage 1; B: 3.27.1) 
1.2.39  Der Anregung, das Nebeneinander von Sport- und Wohnflächen führe zu Kon-
flikten (Anlage 1; B: 3.27.2) 
1.2.40  Der Anregung, die Planungen bezüglich der Grundschulstandorte für Albachten 
zu ändern (Anlage 1; B: 3.27.3) 
1.2.41  Der Anregung, den Bebauungsplanentwurf neu zu überplanen (Anlage 1; 
B: 3.27.4, 3.27.5) 
1.2.42  Der Anregung, weitere Flächen als Wald festzusetzen oder entsprechend zu 
kompensieren (Anlage 1; B: 4.5.2) 
1.2.43  Der Anregung, die Abstände von Wohnbebauungen gegenüber der Hochspan-
nungsfreileitung zu erhöhen (Anlage 1; B: 3.23.10, 3.23.21, 4.8.2) 
2  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 572: Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe 
Geist wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 572 wird ebenfalls beschlossen. 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich folgende Flurstücke:

- 4 - 
V/0245/2021/1 
Gemarkung Albachten:  
Flur 13, Teile der Flurstücke 25, 80, 83, 110;  
Flur 17, Flurstücke 4, 90, 93, 94, Teile der Flurstücke 10, 71, 88, 92, 96, 98. 
3.  Für das in Planung befindliche Baugebiet Albachten -Ost entwickelt die Stadt ein opti-
miertes Versorgungs- und Energiekonzept. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Die Kosten für die Errichtung der erforderlichen Erschließungsanlagen (Straßen, Kanal, Regenrück-
haltung) sowie der öffentlichen Grünflächen werden dur ch die Stadt getragen. Die Kosten für deren 
Planung und Bau werden erst als Ergebnis einer Ausschreibung vorliegen. 
Das nach Reduzierung des Geltungsbereichs verkleinerte Plangebiet befindet sich, abgesehen von 
der Weseler Straße, im Eigentum der Stadt Mün ster. Durch die künftige Veräußerung von Baugrund-
stücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ergänzend zu den bereits in der Ursprungsvorlage aufgeführten Aspekten haben die BV West, der 
AUKB sowie der ASS beschlossen, dass für das Baugebiet ein optimiertes Versorgungs - und Ener-
giekonzept zu entwickeln ist.  
Das Thema ist von den Stadtwerken in Ko operation mit der Stadtverwaltung vorbereitet worden. Be-
reits in der ASS-Sitzung hat daher das in der Region ansässige Büro „energielenker“ Eckpunkte einer 
ersten Studie aufgezeigt, die eine Bestandsanalyse für das Plangebiet und Konzepte für Versor-
gungsvarianten mit einem hohen Maß an CO 2-Neutralität sowie die Investitionskostenschätzung um-
fasst. Weitere Schritte wie bspw. hydrogeologische Probebohrungen, Klärung rechtlicher Rahmenbe-
dingungen und Definition von Betreibergesellschaften stehen nachfolgend an. 
Hierzu wird der Beschlusspunkt 3 ergänzt (fett und kursiv). 
Alle übrigen Beschlusspunkte bleiben unverändert. 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 51.1.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 54.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Weseler Straße
  • Sendener Stiege
  • Lütke Geist
  • Hohe Geist
  • Meerhook

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Details

Aktenzeichen
V/0245/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
21.06.2021
Erstellt
21.06.2021 09:23