Mandari Insight

V/0182/2024

Freiwilliger städtischer Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen von öffentlich-geförderten Kindertageseinrichtungen in Münster

Vorlagen 12.04.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.04.2024, TOP 31

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

4217 Zeichen

Anlage A zur V/0182/2024 
Kurzüberblick 
Um den Bestand der Kitas in freier Trägerschaft abzusichern, finanziert die Stadt Münster, maxi-
mal einen 70%igen Anteil des im KiBiz festgesetzten Trägeranteils pro Kita (Für das Kitajahr 
2023/2024: rd. 4 Mio €) durch freiwillige städtische Zuschüsse finanziert. Die zusätzliche Bezu-
schussung gilt für die Folgejahre, allerdings zunächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Es gibt seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 01.08.2013 auch für 
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster greift 
die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 
0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsan-
spruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sicherzustellen und wei-
terhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote 
von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Die IMS Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs- und Wissenschafts-, Forschungs- 
und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le-
bens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in 
der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ werden durch die Jugendhilfeplanung forciert. 
 
Damit die Stadt Münster ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs und den 
selbst gesetzten Zielen nachkommen kann, ist neben dem bedarfsgerechten Ausbau von Kinder-
tagesbetreuungsangeboten auch die Sicherstellung des Bestands erforderlich. Diese vorhandene 
Infrastruktur wird wesentlich durch Kitas in freier Trägerschaft getragen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Zur Deckung des Finanzbedarfs von rd. 4 Mio. € für das Jahr 2024 werden aus dem Produktbe-
reich 06 rd. 959.800 € aufgebracht. Die für die Maßnahmen zu den Elternbeiträgen (Ziffer 4 bis 6) 
erforderliche Änderung der Satzung wird im Rahmen einer E1 zur Vorlage V/0099/2024 dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung der über den Deckungsbeitrag aus dem Pro-
duktbereich 06 anfallenden Aufwendungen wird durch Einsparungen im Amt für Schule und Wei-
terbildung und bei der Landschaftsumlage sowie durch eine Sonderausschüttung der GML GmbH 
sichergestellt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 32 ff. KiBiz i.d.F. vom 01.08.2020 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städt. Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im 
Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-Kinder eine 
Zunahme von 767 Kinder prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der 
Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. 
Alle Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine fami-
lienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder, der Ausbau von u3-
Plätzen und der Erhalt von bestehenden Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschafts-
standort.

Beschlussvorlage

21931 Zeichen

V/0182/2024 
V/0182/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Freiwilliger städtischer Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen von öffentlich-geförderten 
Kindertageseinrichtungen in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes 
(KiBiz) öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Münster für das Kindergartenjahr 
2023/2024 einen freiwilligen städtischen Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen erhal-
ten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im aktuell laufenden Kalenderjahr 2024. 
 
2. Mit dem Zuschuss wird  maximal ein 70%iger Anteil des im KiBiz festgesetzten Trägeranteils 
pro Kita übernommen.   
 
3. Ein Zuschuss für eine Kindertageseinrichtung wird nur dann gezahlt, wenn die Stadt nicht be-
reits einen entsprechenden Anteil am Trägeranteil dieser Kindertageseinrichtung übernimmt 
bzw. auf den Zuschuss wird der bereits geleistete Anteil der Stadt angerechnet. In diesem Zu-
sammenhang wird bei der Berechnung des zusätzlichen  städtischen Zuschusses auch die 
Überhangplatzfinanzierung der Stadt für kirchliche Einrichtungen berücksichtigt.  
 
4. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die anteilige Übernahme von gesetzlichen Träger-
anteilen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen in Münster in dem gemäß Ziffer 2 
beschlossenen Umfang, ab dem Kitajahr 2024/2025 im Rahmen der Haushaltsplanung für die 
Jahre 2025 ff. eingeplant wird. Die ab dem Haushaltsjahr 2025 dann erforderlichen Deckungs-
vorschläge werden im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt. 
 
5. Die Entscheidung für eine freiwillige städtische Bezuschussung in dem mit dieser Vorlage be-
schlossenen Umfang gilt zunächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz.   
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
12.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Braun 
Telefon: 492-5103 
BraunO@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0182/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der freiwillige städtische Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen für das Kindergartenjahr 
2023/2024 wird wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 +4.022.000  
 
Den erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt.  
 
Zur Deckung des Finanzbedarfs von rd. 4 Mio. € für das  Jahr 2024 werden aus dem Produktbereich 
06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ durch die folgenden Maßnahmen rd. 959.800 € aufgebracht:  
 
    2024 
1. Nichtbesetzung von voraussichtlich 2,5 bewilligten Stellen in der Schulsozialarbeit 190.000 
2. 
Reduzierung des Sonderfonds finanzielle Hilfen für Schwangere durch die Veränderung 
der Richtlinien 75.000 
3. Anteilige Streichung der Elternbeitragserstattung ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 298.100 
  Minderaufwendungen 563.100 
4. Ergänzung einer neuen höchsten Einkommensgruppe "über 175.000 €"  59.700 
5. 
Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge ab einem Einkommen über 62.000 € um 5% 
(Kita, KTP) Die Prognose der Mehreinnahme basiert auf der Auswertung für das Kita-Jahr 
2023/2024. 273.900 
6. 
Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge für ab einem Einkommen über 62.000 € um 
3%1. (OGS und BMB) Die Prognose der Mehreinnahme basiert auf der Auswertung für das 
Kita-Jahr 2023/2024. 
 
 
63.100 
  Mehrerträge 396.700 
 
Die für die Maßnahmen Ziffer 4 bis 6 erforderliche Änderung der Satzung wird im Rahmen einer E1 
zur Vorlage V/0099/2024 „Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von El-
ternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die 
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz-
tagsschulen" sowie die Betragsbefreiung für Besitzer*innen der Münsterlandkarte“ dem Rat zur Be-
schlussfassung vorgelegt. 
 
                                                 
1 Nach dem RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung kann der Schulträger oder der öffentliche Ju-
gendhilfeträger in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich ab dem 01.08.2023 Elternbeiträge bis zur Höhe 
von 221 € pro Monat pro Kind erheben und ein ziehen. Ab dem 01.08.2024 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich 
zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent. Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge 
in der OGS ab einem Einkommen über 85.000 € zahlen Eltern in Münster bereits den höc hsten zulässigen El-
ternbeitrag von 221 € mtl. Daher ist hier nach dem o.a. Erlass nur eine Erhöhung um 3 % möglich, die dann 
natürlich auch für die Einkommensgruppen ab 62.000 € gelten soll.

- 3 - 
V/0182/2024 
Die Finanzierung der dann offenen Deckung wird wie folgt sichergestellt: 
 
  
2024 
7. Einsparungen im Amt für Schule und Weiterbildung (CO2-Ampeln etc.) 200.000 
8. Einsparung bei der Landschaftsumlage 562.200 
  Minderaufwendungen 762.200 
9. Sonderausschüttung GML GmbH 2.300.000 
  Mehrerträge 2.300.000 
 
Die zur Finanzierung für die Folgejahre erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan -
Entwurf für das Jahr 2025 bei der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ 
veranschlagt. Im Zusammenhang mit der Gesamtaufgabe zur langfristigen Stabilisierung des städti-
schen Haushaltes werden dazu auch Maßnahmen in dem Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe“ erarbeitet, um einen wesentlichen Teil der Deckung für die benötigten Mittel bereitstel-
len zu können und um die finanziellen Bedarfe aller Aufgaben des Produktbereichs im Rahmen der 
städtischen Leistungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten.  
 
 
Begründung: 
 
1. Aktuelle Situation 
 
Der letzte Tarifabschluss für Bedienstete im öffentlichen Dienstes sorgt für Mehrkosten, die nicht 
durch die Finanzierung für die öffentlich -geförderten Kindertageseinrichtungen in NRW, die im Kin-
derbildungsgesetz des Landes geregelt ist, gedeckt sind. Da sich die freien Träger von Kitas am 
TVöD der Kommunen orientieren, gilt diese Finanzierungsproblematik auch für sie.  
 
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen hat sich diesbezüg-
lich mit Schreiben vom 30.05.2023 an das Land gewandt und auf die finanzielle Situation der Kinder-
tagesbetreuung nach den letzten Tarifsteigerungen hingewiesen. Das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien der Stadt Münster hat zu diesem Thema den AKJF durch Mitteilungen vom 01.06.2023 
und 02.11.2023 informiert. Zusätzlich hat die Stadt eine entsprechende Anfrage an das zuständige 
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen gestellt und darum gebeten, die Durchfinanzierung des Systems zeitnah wiederherzustel-
len. 
 
In einer Pressemitteilung vom 19.09.2023 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie die freien Kita-
Träger mit einer Überbrückungshilfe und einer Erhöhung der KiBiz-Pauschalen unterstützen will. Die 
Mittel zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 
2023/2024 hat das Ministerium mittlerweile zur Verfügung gestellt. In Münster erhalten Kitas in freier 
Trägerschaft in diesem Zusammenhang insgesamt rd. 2 Mio. €. 
 
Die Maßnahmen des Land es zur Unterstützung der freien Träger sind erforderlich. Gleichzeitig ist 
aber auch klar, dass diese Maßnahmen die aktuell bereits bestehende Problemlage bei der Finanzie-
rung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft nicht abschließend lösen. Da s sieht offen-
sichtlich auch das Ministerium nicht anders, da es in seinem Antwortschreiben an die Stadt vom 
18.10.2023 von ersten wichtigen Schritten im Bereich der Sicherstellung der Finanzierung spricht. 
Kurz zuvor hatte die Seite der freien Träger gegen über dem Land in einem Positionspapier deutlich 
gemacht, dass die Finanzierungslücke rund 500 Mio. € betrage. Die Arbeitsgemeinschaft der kom-
munalen Spitzenverbände hat im Dezember 2023 eine Verdopplung der Überbrückungsmittel vom 
Land gefordert. 
 
Der Verwaltung liegen von unterschiedlichen Trägern bereits Rückmeldungen vor, in denen diese auf 
ihre aktuelle Notlage hinweisen.

- 4 - 
V/0182/2024 
Die Träger erläutern in diesem Zusammenhang, dass ihre eigenen Reserven (Rücklagen) in naher 
Zukunft aufgebraucht sein werden und d ass die jetzt vom Land beschlossenen Maßnahmen nicht 
ausreichen, um die tatsächlichen Kostensteigerungen aufzufangen. In der AKJF -Sitzung vom 
01.06.2023 hat der freie Träger CVJM mit 6 Kitastandorten (375 Plätze) in Münster diesbezüglich 
detailliert die finanzielle Situation für seine Kitas erläutert und das sich für den Träger durch die Kos-
tensteigerungen ergebende Delta dargestellt.  
Die Rückmeldungen beschränken sich insoweit nicht auf Träger kleiner Einrichtungen, sondern wer-
den auch von Trägern an die Stadt adressiert, die ein Vielzahl an Kitas in Münster betreiben. In einem 
gemeinsamen Gespräch zwischen Vertretern der freien Wohlfahrtsverbände, der Politik und der Ver-
waltung haben die Vertreter der freien Träger eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Münster 
durch die Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile eingefordert, da ansonsten auch die Rückgabe 
von Kitaträgerschaften durch freie Träger als eine erforderliche Reaktion auf die Unterfinanzierung im 
System nicht mehr ausgeschlossen werden kö nne. Für einige Träger stellt sich die Situation so pre-
kär da, dass dies schon zum 01.08.24 erfolgen müsse. 
 
Bei einer Rückgabe von Kitas (= Aufgabe der Trägerschaft) würden der Stadt zum einen finanziell 
zusätzliche Kosten entstehen. Wenn sie die Kitas in eigener Trägerschaft betreiben müsste, würde je 
nach Größe und der bisherigen finanziellen städtischen Beteiligung immer einen höheren Beitrag fäl-
lig, weil der städtische Eigenanteil an den Kosten einer Kita lt. KiBiz mit 12,5% höher ist als der aller 
anderen Träger. Das könnte z. B. bei der Rückgabe einer 6 -gruppigen Einrichtung zu städtischen 
Mehrkosten von über 100.000 € führen. Bei der Vergabe der zurückgegebenen Kita an einen neuen 
Träger kann in der aktuellen finanziellen Situation nicht damit gerech net werden, dass Träger die 
Übernahme eines Trägeranteils anbieten. Auch hierdurch entstehen zusätzliche städtische Kosten.   
Unabhängig davon würden sich noch weitere gravierende Probleme aus der Rückgabe von Kitas in 
freier Trägerschaft ergeben, die hier beispielhaft nur kurz erwähnt werden sollen. Da die Stadt bereits 
in ihren aktuellen Kitas durch den vorherrschenden Fachkräftemangel nicht alle Plätze zur Betreuung 
anbieten kann, wird sie bei einer Rückgabe von Kitas, diese nicht aus eigener Kraft betreiben können. 
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die abgebenden Träger ihr Personal an die Stadt 
abgeben. Neue Trägerausschreibungen werden bei den angedrohten Rückgaben bereits zum 
01.08.2024 nicht für kurzfristige Nachbesetzungen von Trägern sorgen können, so dass die Kitas den 
Betrieb unterbrechen müssen; d. h. geschlossene Kitas, für die die Stadt für die Dauer des Leer-
stands weiter die Mietkosten übernehmen muss und gegebenenfalls in die Pflichten der bisherigen 
Mieter gegenüber dem Vermieter eintreten muss; Kinder, die ihre Betreuung verlieren und Eltern, die 
aufgrund des Verlusts der Betreuung ihrem Beruf nicht nachgehen können und diesen eventuell ver-
lieren. Daraus würden sich dann weitere Klageverfahren zum Rechtsanspruch und gegebenenfalls  
Schadensersatz ergeben.               
 
Insgesamt fallen für die Kitas in freier Trägerschaft gesetzliche Trägeranteile in Höhe von aktuell rd. 
12 Mio. € an, davon übernimmt die Stadt aktuell bereits rd. 4 Mio. €; es verbleibt ein Betrag von rd. 8 
Mio. €, der von den Trägern selbst finanziert wird.  
 
Die Stadt Münster steht mit der Anforderung zur Übernahme von zusätzlichen Kosten nicht alleine da. 
Auch in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen wird eine Übernahme gefordert, um die Mehrkosten 
zu decken. In manchen Städten bestehen solche Forderungen aktuell nicht, weil es bereits Regelun-
gen zur Übernahme von Trägeranteilen gibt. 
 
Eine aktuelle Abfrage hat zu den folgenden Ergebnissen geführt: 
 
 Die Stadt Aachen übernimmt bereits seit 2015 bei neuen Kitas regelmäßig 100% des Träger-
anteils und bei Bestandskitas 50%. Die Übernahme ist an Kriterien gekoppelt.  
 Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Finanz - und Personalausschuss hat der 
Rat der Stadt Bielefeld in seiner Sitzung am 18.06.2020 eine Entscheidung zur Trägeranteils-
subventionierung für die Kita-Jahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 getroffen. Finanziell 
bedeutet das, dass die Stadt Bielefeld im Kita -Jahr 2023/2024 von der Summe der gesetzli-
chen Trägeranteile der Kita-Träger in Höhe von knapp 10 Mio. € einen Teil von ca. 7,4 Mio. € 
übernimmt

- 5 - 
V/0182/2024 
 Der Rat der Stadt Bochum hat im Januar 2024 eine Ergänzung einer bisherigen Regelung zur 
Trägeranteilsübernahme beschlossen (Konfessionelle Träger: Vom gesetzlichen Trägeranteil 
von 10,3% übernimmt die Stadt Bochum freiwillig 4,5%. Andere freie Trägerschaft: Vom ge-
setzlichen Trägeranteil von 7,8% übernimmt die Stadt Bochum freiwillig 4,5%. Elterninitiativen: 
Vom gesetzlichen Trägeranteil von 3,4% über nimmt die Stadt Bochum freiwillig 2,3%.). 
 Die Stadt Bonn h at im Jahr 2023 beschlossen, die gesetzlich vorgegebenen Trägeranteile für 
den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 in An-
wendung eines Stufenmodells bis zur Höhe von 60 % zu übernehmen.  
 Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, dass Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 
01.08.2022 bis zunächst 31.07.2027 zusätzlich zu den Zuschüssen nach dem KiBiz weitere 
1,46 % der Summe aus belegten Kindpauschalen an städtischen Zuschüssen erhalten. 
 Bei der Stadt Wuppertal lie gt ein Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege 
in Wuppertal“ vom 06.07.23 zur Erhöhung der „Kibiz-Pauschalen“ um 9 % als kommunale So-
forthilfe für das Kitajahr 2023/2024 vor, der aktuell noch nicht beantwortet wurde. 
 
2. Finanzierung 
 
Die f inanzielle Schieflage der Kitas ergibt sich aus der Nichtauskömmlichkeit der im KiBiz festge-
schriebenen Finanzierungssystematik. Die sich aus unterschiedlichen Gründen in einzelnen Kosten-
bereichen ergebenen Kostensteigerungen finden durch die im Gesetz installierten Fortschreibungsre-
gelungen keine entsprechende Berücksichtigung. Die tatsächlichen Kosten für eine Kita übersteigen 
mittlerweile die im KiBiz anerkannten Kosten auf der Grundlage von Pauschalen. Träger müssen 
dadurch neben den vorgesehenen bzw. v ereinbarten Trägeranteilen weitere Kostenanteile überneh-
men, die nicht über das Gesetz gedeckt sind. 
 
Um den Bestand der Kitas in freier Trägerschaft kurzfristig abzusichern, ist die Ausweitung der Über-
nahme von Trägeranteilen durch die Stadt eine mögliche Interimsmaßnahme. Auf Dauer ist es aller-
dings unabdingbar, dass die Finanzierungssystematik in Zuständigkeit des Landes angemessen an-
gepasst wird. Die Verpflichtung der Städte, bezieht sich auf die Gewährleistung des Rechtsanspruchs 
zur Kindertagesbetreuung, nicht aber auf eine Ausfallfinanzierung für das Land, das als Gesetzgeber 
für die Gestaltung einer auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständig ist. 
 
Tabelle 1: Aktuelle Anteile an der Finanzierung der Betriebskosten gemäß KiBiz  
 
  Kirche Sonst.  EKG Stadt  
 
Landesanteil 40,30% 40,00% 42,30% 40,20%  
 Städt. Anteil  49,40% 52,20% 54,30% 47,30%  
 Betriebskostenzuschuss 89,70% 92,20% 96,60% 87,50%  
Gesetzlicher Trägeranteil 10,30% 7,80% 3,40% 12,50%  
 
100,00% 100,00% 100,00% 100,00%  
 
Die gesetzlichen Anteile der Träger für das Kitajahr 2023/2024 umfassen einen Gesamtbetrag von rd. 
12 Mio. €. Davon werden rd. 4 Mio. € bereits von der Stadt durch freiwillige städtische Zuschüsse auf 
der Grundlage von politischen Beschlüssen der Stadt übernommen. 
Es verbleibt ein Betrag von insgesamt rd. 8 Mio. € , der von den Trägern selbst finanziert werden 
muss. Darauf angerechnet werden kann, in Teilen das Überbrückungsgeld, dass das Land für Kitas in 
freier Trägerschaft in Höhe von rd. 2 Mio. € bewilligt hat.   
 
Unter Berücksichtigung der bereits durch die Stadt übernommenen Trägeranteile wird vorgeschlagen, 
dass die Stadt f ür das Kitajahr 2023/2024 weitere Trägeranteile in Höhe von rd. 4 Mio. € übernimmt. 
Die zusätzliche Bezuschussung gilt zunächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz.

- 6 - 
V/0182/2024 
Tabelle 2: Trägeranteile bei Übernahme von 70% des gesetzlichen Trägeranteils durch die Stadt  
 
  Kirche Sonst.  EKG 
Gesetzlicher Trägeranteil 10,30% 7,80% 3,40% 
Städt. Anteil  7,21% 5,46% 2,38% 
Verbleibender Trägeranteil 3,09% 2,34% 1,02% 
 
Bei der Berechnung der zusätzlichen Förderung werden die bereits bestehenden Regelungen be-
rücksichtigt. Das bedeutet, dass Mittel nur fließen, wenn der Träger für eine Kita nicht bereits einen 
städtischen Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen in dieser Höhe oder höher erhält. Von den 
insgesamt 175 Kitas in freier Trägerschaft erhalten aufgrund dieser Regelung 152 eine Förderung 
und 23 keine.  
 
Tabelle 3: Kitas ohne Förderung für 2023/2024 nach dieser Vorlage  
 
Träger Kita Begründung  
AWO 
 
Alle Kitas  
 
Stadt übernimmt für 9 Kitas bereits 100% des Trägeran-
teils  
CVJM Johannes-Busch-Haus Stadt übernimmt für die genannten Kitas bereits mehr als 
70% vom gesetzlichen Trägeranteil ( Kirche > 7,21% bzw. 
Sonst. Träger > 5,46%) 
 
DRK 
 
Wirbelwind, Schatzkiste, 
Hand in Hand, Erphobogen 
Outlaw Gronowskistraße, Uppenberg 
Ev. Kirche 
 
Claudius, Paul-Schneider-
Haus 
Ev. Jugendhilfe 
 
Lichtblick, Pezzetino, Unter 
den Eichen 
Kath. Kirche St. Michael III 
 
 
Das bedeutet, von dieser Regelung profitieren vor allem die Träger, die bisher den vollen Trägeranteil 
bzw. einen höheren Trägeranteil aus eigenen Mitteln aufgebracht haben. Das betrifft insbesondere 
die Elterninitiativen, die bisher alle den gesetzlichen Trägeranteil in voller Höhe übernommen haben.  
Da die unterschiedliche, finanzielle Leistungsfähigkeit der Träger bereits bei der gesetzlichen Ausge-
staltung der Anteile je Trägerart berücksichtigt wurden, ist eine weitere Gewichtung der Förderung 
nach der Trägerart hier nicht noch einmal erforderlich. 
 
Tabelle 3: Aufteilung der zusätzlichen Förderung auf die Träger  (gerundet) 
 
  Förderbetrag 
Kitas der Kirchen 2.020.000 € 
Kitas anderer freier Träger  1.481.000 € 
Kitas Elterninitiativen 521.000 € 
 
Deckung der Finanzbedarfe 
 
 Deckung im laufenden Haushaltsjahr:  
Für das Jahr 2024 können von dem Gesamtfinanzbedarf für die teilweise Übernahme der Trä-
geranteil von rd. 4.0 Mio. € aus dem Budget des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
bis zu 959.800 € durch Einsparungen bzw. zusätzliche Erträge in dem Produktbereich 06 be-
reitgestellt werden. Die Finanzierung der dann noch anfallenden Aufwendungen wird gesamt-
städtisch sichergestellt.

- 7 - 
V/0182/2024 
Die für die unter II. Finanzielle Auswirkungen genannten Maßnahmen zu den Elternbeiträgen 
(Ziffer 4 bis 6 ) erforderliche Änderung der Satzung wird im Rahmen einer E1 zur Vorlage 
V/0099/2024 „Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbei-
trägen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die 
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen" sowie die Betragsbefreiung für Besitzer*innen der Münsterlandkarte“ dem 
Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 Deckung für die Jahre ab 2025 ff. (bis zur Reform des KiBiz)  
Für die Folgejahre werden im Zusammenhang mit der Gesamtaufgabe zur Stabilisierung des 
städtischen Haushaltes Maßnahmen in dem Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe“ erarbeitet, um einen wesentlichen Teil der Deckung für die benötigten Mittel bereitstel-
len zu können und um die finanziellen Bedarfe aller Aufgaben des Produktbereichs im Rah-
men der städtischen Leistungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten.  
 
Für den Haushaltsplanentwurf 2025ff. werden die finanziellen Auswirkungen von verschiede-
nen Maßnahmen bzw. Ausprägungen von Maßnahmen kalkuliert, über deren Umsetzung im 
Einzelnen in den Haushaltsberatungen durch die politischen Gremien entschieden werden 
kann. 
 
 
Fazit: 
 
Damit die Stadt Münster ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs 
auf einen Betreuungsplatz für Kinder von eins bis sechs Jahren weiterhin  erfüllen kann, benötigt sie 
neben den Kitas in städtischer Trägerschaft auch alle Kinde rtageseinrichtungen von anerkannten 
Trägern der freien Jugendhilfe.  
 
Die Vertretung der freien Träger in Münster hat deutlich gemacht, dass eine Rückgabe von Kinderta-
geseinrichtungen in freier Trägerschaft an die Stadt Münster aus finanziellen Gründen unausweichlich 
ist, wenn eine zusätzliche Bereitstellung von städtischen Mitteln nicht zeitnah erfolgt. Die Konsequen-
zen von Rückgaben sind weitreichend und ebenfalls kostenintensiv für die Stadt Münster.  
 
Um die dringend erforderlichen Kitaplätze zu sichern, ist aufgrund der Nichtauskömmlichkeit des ak-
tuellen Finanzierungssystems neben der anteiligen Überbrückungshilfe durch das Land übergangs-
weise auch eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung durch die Stadt Münster unabdingbar. Auf 
Dauer muss diese aber durch eine auskömmliche Finanzierungsregelung des Landes ersetzt werden. 
Im Rahmen der Reform zum KiBiz muss dieses Erfordernis ausreichend berücksichtigt werden. 
 
 
 
i. V.  
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
- Anlage A

Beratungsverlauf (4)

18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gronowskistraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0182/2024
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2024
Erstellt
06.03.2024 16:32