V/0182/2024
Freiwilliger städtischer Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen von öffentlich-geförderten Kindertageseinrichtungen in Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0182/2024 Kurzüberblick Um den Bestand der Kitas in freier Trägerschaft abzusichern, finanziert die Stadt Münster, maxi- mal einen 70%igen Anteil des im KiBiz festgesetzten Trägeranteils pro Kita (Für das Kitajahr 2023/2024: rd. 4 Mio €) durch freiwillige städtische Zuschüsse finanziert. Die zusätzliche Bezu- schussung gilt für die Folgejahre, allerdings zunächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es gibt seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 01.08.2013 auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsan- spruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sicherzustellen und wei- terhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Die IMS Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs- und Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Le- bens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ werden durch die Jugendhilfeplanung forciert. Damit die Stadt Münster ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs und den selbst gesetzten Zielen nachkommen kann, ist neben dem bedarfsgerechten Ausbau von Kinder- tagesbetreuungsangeboten auch die Sicherstellung des Bestands erforderlich. Diese vorhandene Infrastruktur wird wesentlich durch Kitas in freier Trägerschaft getragen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Zur Deckung des Finanzbedarfs von rd. 4 Mio. € für das Jahr 2024 werden aus dem Produktbe- reich 06 rd. 959.800 € aufgebracht. Die für die Maßnahmen zu den Elternbeiträgen (Ziffer 4 bis 6) erforderliche Änderung der Satzung wird im Rahmen einer E1 zur Vorlage V/0099/2024 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung der über den Deckungsbeitrag aus dem Pro- duktbereich 06 anfallenden Aufwendungen wird durch Einsparungen im Amt für Schule und Wei- terbildung und bei der Landschaftsumlage sowie durch eine Sonderausschüttung der GML GmbH sichergestellt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: §§ 32 ff. KiBiz i.d.F. vom 01.08.2020 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städt. Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-Kinder eine Zunahme von 767 Kinder prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine fami- lienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder, der Ausbau von u3- Plätzen und der Erhalt von bestehenden Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschafts- standort.
Beschlussvorlage
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V/0182/2024
V/0182/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Freiwilliger städtischer Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen von öffentlich-geförderten
Kindertageseinrichtungen in Münster
Beratungsfolge
18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung
24.04.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Münster für das Kindergartenjahr
2023/2024 einen freiwilligen städtischen Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen erhal-
ten. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im aktuell laufenden Kalenderjahr 2024.
2. Mit dem Zuschuss wird maximal ein 70%iger Anteil des im KiBiz festgesetzten Trägeranteils
pro Kita übernommen.
3. Ein Zuschuss für eine Kindertageseinrichtung wird nur dann gezahlt, wenn die Stadt nicht be-
reits einen entsprechenden Anteil am Trägeranteil dieser Kindertageseinrichtung übernimmt
bzw. auf den Zuschuss wird der bereits geleistete Anteil der Stadt angerechnet. In diesem Zu-
sammenhang wird bei der Berechnung des zusätzlichen städtischen Zuschusses auch die
Überhangplatzfinanzierung der Stadt für kirchliche Einrichtungen berücksichtigt.
4. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die anteilige Übernahme von gesetzlichen Träger-
anteilen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen in Münster in dem gemäß Ziffer 2
beschlossenen Umfang, ab dem Kitajahr 2024/2025 im Rahmen der Haushaltsplanung für die
Jahre 2025 ff. eingeplant wird. Die ab dem Haushaltsjahr 2025 dann erforderlichen Deckungs-
vorschläge werden im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt.
5. Die Entscheidung für eine freiwillige städtische Bezuschussung in dem mit dieser Vorlage be-
schlossenen Umfang gilt zunächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
12.04.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Braun
Telefon: 492-5103
BraunO@stadt-muenster.de
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V/0182/2024
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der freiwillige städtische Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen für das Kindergartenjahr
2023/2024 wird wie folgt finanziert:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 +4.022.000
Den erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt.
Zur Deckung des Finanzbedarfs von rd. 4 Mio. € für das Jahr 2024 werden aus dem Produktbereich
06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ durch die folgenden Maßnahmen rd. 959.800 € aufgebracht:
2024
1. Nichtbesetzung von voraussichtlich 2,5 bewilligten Stellen in der Schulsozialarbeit 190.000
2.
Reduzierung des Sonderfonds finanzielle Hilfen für Schwangere durch die Veränderung
der Richtlinien 75.000
3. Anteilige Streichung der Elternbeitragserstattung ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 298.100
Minderaufwendungen 563.100
4. Ergänzung einer neuen höchsten Einkommensgruppe "über 175.000 €" 59.700
5.
Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge ab einem Einkommen über 62.000 € um 5%
(Kita, KTP) Die Prognose der Mehreinnahme basiert auf der Auswertung für das Kita-Jahr
2023/2024. 273.900
6.
Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge für ab einem Einkommen über 62.000 € um
3%1. (OGS und BMB) Die Prognose der Mehreinnahme basiert auf der Auswertung für das
Kita-Jahr 2023/2024.
63.100
Mehrerträge 396.700
Die für die Maßnahmen Ziffer 4 bis 6 erforderliche Änderung der Satzung wird im Rahmen einer E1
zur Vorlage V/0099/2024 „Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von El-
ternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz-
tagsschulen" sowie die Betragsbefreiung für Besitzer*innen der Münsterlandkarte“ dem Rat zur Be-
schlussfassung vorgelegt.
1 Nach dem RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung kann der Schulträger oder der öffentliche Ju-
gendhilfeträger in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich ab dem 01.08.2023 Elternbeiträge bis zur Höhe
von 221 € pro Monat pro Kind erheben und ein ziehen. Ab dem 01.08.2024 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich
zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3 Prozent. Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge
in der OGS ab einem Einkommen über 85.000 € zahlen Eltern in Münster bereits den höc hsten zulässigen El-
ternbeitrag von 221 € mtl. Daher ist hier nach dem o.a. Erlass nur eine Erhöhung um 3 % möglich, die dann
natürlich auch für die Einkommensgruppen ab 62.000 € gelten soll.
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Die Finanzierung der dann offenen Deckung wird wie folgt sichergestellt:
2024
7. Einsparungen im Amt für Schule und Weiterbildung (CO2-Ampeln etc.) 200.000
8. Einsparung bei der Landschaftsumlage 562.200
Minderaufwendungen 762.200
9. Sonderausschüttung GML GmbH 2.300.000
Mehrerträge 2.300.000
Die zur Finanzierung für die Folgejahre erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan -
Entwurf für das Jahr 2025 bei der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“
veranschlagt. Im Zusammenhang mit der Gesamtaufgabe zur langfristigen Stabilisierung des städti-
schen Haushaltes werden dazu auch Maßnahmen in dem Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe“ erarbeitet, um einen wesentlichen Teil der Deckung für die benötigten Mittel bereitstel-
len zu können und um die finanziellen Bedarfe aller Aufgaben des Produktbereichs im Rahmen der
städtischen Leistungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Begründung:
1. Aktuelle Situation
Der letzte Tarifabschluss für Bedienstete im öffentlichen Dienstes sorgt für Mehrkosten, die nicht
durch die Finanzierung für die öffentlich -geförderten Kindertageseinrichtungen in NRW, die im Kin-
derbildungsgesetz des Landes geregelt ist, gedeckt sind. Da sich die freien Träger von Kitas am
TVöD der Kommunen orientieren, gilt diese Finanzierungsproblematik auch für sie.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen hat sich diesbezüg-
lich mit Schreiben vom 30.05.2023 an das Land gewandt und auf die finanzielle Situation der Kinder-
tagesbetreuung nach den letzten Tarifsteigerungen hingewiesen. Das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien der Stadt Münster hat zu diesem Thema den AKJF durch Mitteilungen vom 01.06.2023
und 02.11.2023 informiert. Zusätzlich hat die Stadt eine entsprechende Anfrage an das zuständige
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen gestellt und darum gebeten, die Durchfinanzierung des Systems zeitnah wiederherzustel-
len.
In einer Pressemitteilung vom 19.09.2023 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie die freien Kita-
Träger mit einer Überbrückungshilfe und einer Erhöhung der KiBiz-Pauschalen unterstützen will. Die
Mittel zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr
2023/2024 hat das Ministerium mittlerweile zur Verfügung gestellt. In Münster erhalten Kitas in freier
Trägerschaft in diesem Zusammenhang insgesamt rd. 2 Mio. €.
Die Maßnahmen des Land es zur Unterstützung der freien Träger sind erforderlich. Gleichzeitig ist
aber auch klar, dass diese Maßnahmen die aktuell bereits bestehende Problemlage bei der Finanzie-
rung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft nicht abschließend lösen. Da s sieht offen-
sichtlich auch das Ministerium nicht anders, da es in seinem Antwortschreiben an die Stadt vom
18.10.2023 von ersten wichtigen Schritten im Bereich der Sicherstellung der Finanzierung spricht.
Kurz zuvor hatte die Seite der freien Träger gegen über dem Land in einem Positionspapier deutlich
gemacht, dass die Finanzierungslücke rund 500 Mio. € betrage. Die Arbeitsgemeinschaft der kom-
munalen Spitzenverbände hat im Dezember 2023 eine Verdopplung der Überbrückungsmittel vom
Land gefordert.
Der Verwaltung liegen von unterschiedlichen Trägern bereits Rückmeldungen vor, in denen diese auf
ihre aktuelle Notlage hinweisen.
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Die Träger erläutern in diesem Zusammenhang, dass ihre eigenen Reserven (Rücklagen) in naher
Zukunft aufgebraucht sein werden und d ass die jetzt vom Land beschlossenen Maßnahmen nicht
ausreichen, um die tatsächlichen Kostensteigerungen aufzufangen. In der AKJF -Sitzung vom
01.06.2023 hat der freie Träger CVJM mit 6 Kitastandorten (375 Plätze) in Münster diesbezüglich
detailliert die finanzielle Situation für seine Kitas erläutert und das sich für den Träger durch die Kos-
tensteigerungen ergebende Delta dargestellt.
Die Rückmeldungen beschränken sich insoweit nicht auf Träger kleiner Einrichtungen, sondern wer-
den auch von Trägern an die Stadt adressiert, die ein Vielzahl an Kitas in Münster betreiben. In einem
gemeinsamen Gespräch zwischen Vertretern der freien Wohlfahrtsverbände, der Politik und der Ver-
waltung haben die Vertreter der freien Träger eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Münster
durch die Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile eingefordert, da ansonsten auch die Rückgabe
von Kitaträgerschaften durch freie Träger als eine erforderliche Reaktion auf die Unterfinanzierung im
System nicht mehr ausgeschlossen werden kö nne. Für einige Träger stellt sich die Situation so pre-
kär da, dass dies schon zum 01.08.24 erfolgen müsse.
Bei einer Rückgabe von Kitas (= Aufgabe der Trägerschaft) würden der Stadt zum einen finanziell
zusätzliche Kosten entstehen. Wenn sie die Kitas in eigener Trägerschaft betreiben müsste, würde je
nach Größe und der bisherigen finanziellen städtischen Beteiligung immer einen höheren Beitrag fäl-
lig, weil der städtische Eigenanteil an den Kosten einer Kita lt. KiBiz mit 12,5% höher ist als der aller
anderen Träger. Das könnte z. B. bei der Rückgabe einer 6 -gruppigen Einrichtung zu städtischen
Mehrkosten von über 100.000 € führen. Bei der Vergabe der zurückgegebenen Kita an einen neuen
Träger kann in der aktuellen finanziellen Situation nicht damit gerech net werden, dass Träger die
Übernahme eines Trägeranteils anbieten. Auch hierdurch entstehen zusätzliche städtische Kosten.
Unabhängig davon würden sich noch weitere gravierende Probleme aus der Rückgabe von Kitas in
freier Trägerschaft ergeben, die hier beispielhaft nur kurz erwähnt werden sollen. Da die Stadt bereits
in ihren aktuellen Kitas durch den vorherrschenden Fachkräftemangel nicht alle Plätze zur Betreuung
anbieten kann, wird sie bei einer Rückgabe von Kitas, diese nicht aus eigener Kraft betreiben können.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die abgebenden Träger ihr Personal an die Stadt
abgeben. Neue Trägerausschreibungen werden bei den angedrohten Rückgaben bereits zum
01.08.2024 nicht für kurzfristige Nachbesetzungen von Trägern sorgen können, so dass die Kitas den
Betrieb unterbrechen müssen; d. h. geschlossene Kitas, für die die Stadt für die Dauer des Leer-
stands weiter die Mietkosten übernehmen muss und gegebenenfalls in die Pflichten der bisherigen
Mieter gegenüber dem Vermieter eintreten muss; Kinder, die ihre Betreuung verlieren und Eltern, die
aufgrund des Verlusts der Betreuung ihrem Beruf nicht nachgehen können und diesen eventuell ver-
lieren. Daraus würden sich dann weitere Klageverfahren zum Rechtsanspruch und gegebenenfalls
Schadensersatz ergeben.
Insgesamt fallen für die Kitas in freier Trägerschaft gesetzliche Trägeranteile in Höhe von aktuell rd.
12 Mio. € an, davon übernimmt die Stadt aktuell bereits rd. 4 Mio. €; es verbleibt ein Betrag von rd. 8
Mio. €, der von den Trägern selbst finanziert wird.
Die Stadt Münster steht mit der Anforderung zur Übernahme von zusätzlichen Kosten nicht alleine da.
Auch in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen wird eine Übernahme gefordert, um die Mehrkosten
zu decken. In manchen Städten bestehen solche Forderungen aktuell nicht, weil es bereits Regelun-
gen zur Übernahme von Trägeranteilen gibt.
Eine aktuelle Abfrage hat zu den folgenden Ergebnissen geführt:
Die Stadt Aachen übernimmt bereits seit 2015 bei neuen Kitas regelmäßig 100% des Träger-
anteils und bei Bestandskitas 50%. Die Übernahme ist an Kriterien gekoppelt.
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Finanz - und Personalausschuss hat der
Rat der Stadt Bielefeld in seiner Sitzung am 18.06.2020 eine Entscheidung zur Trägeranteils-
subventionierung für die Kita-Jahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 getroffen. Finanziell
bedeutet das, dass die Stadt Bielefeld im Kita -Jahr 2023/2024 von der Summe der gesetzli-
chen Trägeranteile der Kita-Träger in Höhe von knapp 10 Mio. € einen Teil von ca. 7,4 Mio. €
übernimmt
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Der Rat der Stadt Bochum hat im Januar 2024 eine Ergänzung einer bisherigen Regelung zur
Trägeranteilsübernahme beschlossen (Konfessionelle Träger: Vom gesetzlichen Trägeranteil
von 10,3% übernimmt die Stadt Bochum freiwillig 4,5%. Andere freie Trägerschaft: Vom ge-
setzlichen Trägeranteil von 7,8% übernimmt die Stadt Bochum freiwillig 4,5%. Elterninitiativen:
Vom gesetzlichen Trägeranteil von 3,4% über nimmt die Stadt Bochum freiwillig 2,3%.).
Die Stadt Bonn h at im Jahr 2023 beschlossen, die gesetzlich vorgegebenen Trägeranteile für
den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 in An-
wendung eines Stufenmodells bis zur Höhe von 60 % zu übernehmen.
Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, dass Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem
01.08.2022 bis zunächst 31.07.2027 zusätzlich zu den Zuschüssen nach dem KiBiz weitere
1,46 % der Summe aus belegten Kindpauschalen an städtischen Zuschüssen erhalten.
Bei der Stadt Wuppertal lie gt ein Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
in Wuppertal“ vom 06.07.23 zur Erhöhung der „Kibiz-Pauschalen“ um 9 % als kommunale So-
forthilfe für das Kitajahr 2023/2024 vor, der aktuell noch nicht beantwortet wurde.
2. Finanzierung
Die f inanzielle Schieflage der Kitas ergibt sich aus der Nichtauskömmlichkeit der im KiBiz festge-
schriebenen Finanzierungssystematik. Die sich aus unterschiedlichen Gründen in einzelnen Kosten-
bereichen ergebenen Kostensteigerungen finden durch die im Gesetz installierten Fortschreibungsre-
gelungen keine entsprechende Berücksichtigung. Die tatsächlichen Kosten für eine Kita übersteigen
mittlerweile die im KiBiz anerkannten Kosten auf der Grundlage von Pauschalen. Träger müssen
dadurch neben den vorgesehenen bzw. v ereinbarten Trägeranteilen weitere Kostenanteile überneh-
men, die nicht über das Gesetz gedeckt sind.
Um den Bestand der Kitas in freier Trägerschaft kurzfristig abzusichern, ist die Ausweitung der Über-
nahme von Trägeranteilen durch die Stadt eine mögliche Interimsmaßnahme. Auf Dauer ist es aller-
dings unabdingbar, dass die Finanzierungssystematik in Zuständigkeit des Landes angemessen an-
gepasst wird. Die Verpflichtung der Städte, bezieht sich auf die Gewährleistung des Rechtsanspruchs
zur Kindertagesbetreuung, nicht aber auf eine Ausfallfinanzierung für das Land, das als Gesetzgeber
für die Gestaltung einer auskömmlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständig ist.
Tabelle 1: Aktuelle Anteile an der Finanzierung der Betriebskosten gemäß KiBiz
Kirche Sonst. EKG Stadt
Landesanteil 40,30% 40,00% 42,30% 40,20%
Städt. Anteil 49,40% 52,20% 54,30% 47,30%
Betriebskostenzuschuss 89,70% 92,20% 96,60% 87,50%
Gesetzlicher Trägeranteil 10,30% 7,80% 3,40% 12,50%
100,00% 100,00% 100,00% 100,00%
Die gesetzlichen Anteile der Träger für das Kitajahr 2023/2024 umfassen einen Gesamtbetrag von rd.
12 Mio. €. Davon werden rd. 4 Mio. € bereits von der Stadt durch freiwillige städtische Zuschüsse auf
der Grundlage von politischen Beschlüssen der Stadt übernommen.
Es verbleibt ein Betrag von insgesamt rd. 8 Mio. € , der von den Trägern selbst finanziert werden
muss. Darauf angerechnet werden kann, in Teilen das Überbrückungsgeld, dass das Land für Kitas in
freier Trägerschaft in Höhe von rd. 2 Mio. € bewilligt hat.
Unter Berücksichtigung der bereits durch die Stadt übernommenen Trägeranteile wird vorgeschlagen,
dass die Stadt f ür das Kitajahr 2023/2024 weitere Trägeranteile in Höhe von rd. 4 Mio. € übernimmt.
Die zusätzliche Bezuschussung gilt zunächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz.
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Tabelle 2: Trägeranteile bei Übernahme von 70% des gesetzlichen Trägeranteils durch die Stadt
Kirche Sonst. EKG
Gesetzlicher Trägeranteil 10,30% 7,80% 3,40%
Städt. Anteil 7,21% 5,46% 2,38%
Verbleibender Trägeranteil 3,09% 2,34% 1,02%
Bei der Berechnung der zusätzlichen Förderung werden die bereits bestehenden Regelungen be-
rücksichtigt. Das bedeutet, dass Mittel nur fließen, wenn der Träger für eine Kita nicht bereits einen
städtischen Zuschuss zu den gesetzlichen Trägeranteilen in dieser Höhe oder höher erhält. Von den
insgesamt 175 Kitas in freier Trägerschaft erhalten aufgrund dieser Regelung 152 eine Förderung
und 23 keine.
Tabelle 3: Kitas ohne Förderung für 2023/2024 nach dieser Vorlage
Träger Kita Begründung
AWO
Alle Kitas
Stadt übernimmt für 9 Kitas bereits 100% des Trägeran-
teils
CVJM Johannes-Busch-Haus Stadt übernimmt für die genannten Kitas bereits mehr als
70% vom gesetzlichen Trägeranteil ( Kirche > 7,21% bzw.
Sonst. Träger > 5,46%)
DRK
Wirbelwind, Schatzkiste,
Hand in Hand, Erphobogen
Outlaw Gronowskistraße, Uppenberg
Ev. Kirche
Claudius, Paul-Schneider-
Haus
Ev. Jugendhilfe
Lichtblick, Pezzetino, Unter
den Eichen
Kath. Kirche St. Michael III
Das bedeutet, von dieser Regelung profitieren vor allem die Träger, die bisher den vollen Trägeranteil
bzw. einen höheren Trägeranteil aus eigenen Mitteln aufgebracht haben. Das betrifft insbesondere
die Elterninitiativen, die bisher alle den gesetzlichen Trägeranteil in voller Höhe übernommen haben.
Da die unterschiedliche, finanzielle Leistungsfähigkeit der Träger bereits bei der gesetzlichen Ausge-
staltung der Anteile je Trägerart berücksichtigt wurden, ist eine weitere Gewichtung der Förderung
nach der Trägerart hier nicht noch einmal erforderlich.
Tabelle 3: Aufteilung der zusätzlichen Förderung auf die Träger (gerundet)
Förderbetrag
Kitas der Kirchen 2.020.000 €
Kitas anderer freier Träger 1.481.000 €
Kitas Elterninitiativen 521.000 €
Deckung der Finanzbedarfe
Deckung im laufenden Haushaltsjahr:
Für das Jahr 2024 können von dem Gesamtfinanzbedarf für die teilweise Übernahme der Trä-
geranteil von rd. 4.0 Mio. € aus dem Budget des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
bis zu 959.800 € durch Einsparungen bzw. zusätzliche Erträge in dem Produktbereich 06 be-
reitgestellt werden. Die Finanzierung der dann noch anfallenden Aufwendungen wird gesamt-
städtisch sichergestellt.
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V/0182/2024
Die für die unter II. Finanzielle Auswirkungen genannten Maßnahmen zu den Elternbeiträgen
(Ziffer 4 bis 6 ) erforderliche Änderung der Satzung wird im Rahmen einer E1 zur Vorlage
V/0099/2024 „Satzung zur Änderung der "Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbei-
trägen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen
Ganztagsschulen" sowie die Betragsbefreiung für Besitzer*innen der Münsterlandkarte“ dem
Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Deckung für die Jahre ab 2025 ff. (bis zur Reform des KiBiz)
Für die Folgejahre werden im Zusammenhang mit der Gesamtaufgabe zur Stabilisierung des
städtischen Haushaltes Maßnahmen in dem Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe“ erarbeitet, um einen wesentlichen Teil der Deckung für die benötigten Mittel bereitstel-
len zu können und um die finanziellen Bedarfe aller Aufgaben des Produktbereichs im Rah-
men der städtischen Leistungsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Für den Haushaltsplanentwurf 2025ff. werden die finanziellen Auswirkungen von verschiede-
nen Maßnahmen bzw. Ausprägungen von Maßnahmen kalkuliert, über deren Umsetzung im
Einzelnen in den Haushaltsberatungen durch die politischen Gremien entschieden werden
kann.
Fazit:
Damit die Stadt Münster ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz für Kinder von eins bis sechs Jahren weiterhin erfüllen kann, benötigt sie
neben den Kitas in städtischer Trägerschaft auch alle Kinde rtageseinrichtungen von anerkannten
Trägern der freien Jugendhilfe.
Die Vertretung der freien Träger in Münster hat deutlich gemacht, dass eine Rückgabe von Kinderta-
geseinrichtungen in freier Trägerschaft an die Stadt Münster aus finanziellen Gründen unausweichlich
ist, wenn eine zusätzliche Bereitstellung von städtischen Mitteln nicht zeitnah erfolgt. Die Konsequen-
zen von Rückgaben sind weitreichend und ebenfalls kostenintensiv für die Stadt Münster.
Um die dringend erforderlichen Kitaplätze zu sichern, ist aufgrund der Nichtauskömmlichkeit des ak-
tuellen Finanzierungssystems neben der anteiligen Überbrückungshilfe durch das Land übergangs-
weise auch eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung durch die Stadt Münster unabdingbar. Auf
Dauer muss diese aber durch eine auskömmliche Finanzierungsregelung des Landes ersetzt werden.
Im Rahmen der Reform zum KiBiz muss dieses Erfordernis ausreichend berücksichtigt werden.
i. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
- Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Gronowskistraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0182/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2024
- Erstellt
- 06.03.2024 16:32