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Anfrage der SPD-Fraktion, betr: Konzeptvergabe Alpenerstraße 4-6/Artilleriewagenhalle
Anfrage nach § 4 BV4 (SPD) AN/1207/2023 vom 06.06.2023
Stand: Am 29.01.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Anfrage (SPD BV4)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1207/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Anfrage der SPD-Fraktion, betr: Konzeptvergabe Alpenerstraße 4-6/Artilleriewagenhalle Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 12, Juni 2023 zu setzen. Den Bezirksvertreter*innen der BV Ehrenfeld ist am 24.5. 2023 per Mail das Schreiben einer Baugruppe zugegangen, die sich im Interessenbekundungsverfahren für das städtische Grundstück Alpenerstraße 4 – 6 / Artilleriewagenhalle bewerben möchte. In dem Schreiben wird darauf Bezug genommen, dass die Verwaltung den Interessenten eine Baugrunduntersuchung erst nach Beschlussfassung über die Konzeptvergabe zugänglich gemacht habe. Daher fragt die SPD-Fraktion an: 1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass es im Boden des Grundstücks und in der Bausubstanz der Halle Altlasten gibt und wurde das bereits beim Beschluss zur Konzeptvergabe berücksichtigt, insbesondere was die Kriterien und deren Bewertung für den Erhalt bzw. den Abriss der Artilleriewagenhalle betrifft? 2. Stimmt es, dass es auf dem Grundstück Altlasten gibt, deren Entsorgung mit erheblichen Kosten für die Erbpachtnehmer verbunden sein werden? 3. Wurden die Kosten der Altlastenbeseitigung bei der Höhe des Erbbauzinses bereits angemessen berücksichtigt? 4. Ist der Haftungsausschluss der Stadt Köln gegenüber den künftigen Erbpachtnehmern der richtige Weg, insbesondere wenn es das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum zu schaffen? 5. Muss die Ausschreibung angehalten oder gar aufgehoben werden, um eine umfängliche Neubewertung unter Einbeziehung der politischen Gremien zu ermöglichen? SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger
Beratungsverlauf
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