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3610/2023

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1207/2023), betr: Konzeptvergabe Alpenerstraße 4-6/Artilleriewagenhallte

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.12.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2024, TOP 6.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5056 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230 - Ci 
Vorlagen-Nummer 
 3610/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1207/2023), betr: Konzeptvergabe 
Alpenerstraße 4-6/Artilleriewagenhallte 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: 
 
Den Bezirksvertreter*innen der BV Ehrenfeld ist am 24.5.2023 per Mail das Schreiben einer 
Baugruppe zugegangen, die sich im Interessenbekundungsverfahren für das städtische 
Grundstück Alpenerstraße 4 – 6 / Artilleriewagenhalle bewerben möchte. 
 
In dem Schreiben wird darauf Bezug genommen, dass die Verwaltung den Interessenten eine 
Baugrunduntersuchung erst nach Beschlussfassung über die Konzeptvergabe zugänglich ge-
macht habe. Daher fragt die SPD-Fraktion an: 
 
1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass es im Boden des Grundstücks und in der 
Bausubstanz der Halle Altlasten gibt und wurde das bereits beim Beschluss zur Kon-
zeptvergabe berücksichtigt, insbesondere was die Kriterien und deren Bewertung für 
den Erhalt bzw. den Abriss der Artilleriewagenhalle betrifft? 
2. Stimmt es, dass es auf dem Grundstück Altlasten gibt, deren Entsorgung mit erhebli-
chen Kosten für die Erbpachtnehmer verbunden sein werden? 
3. Wurden die Kosten der Altlastenbeseitigung bei der Höhe des Erbbauzinses bereits 
angemessen berücksichtigt? 
4. Ist der Haftungsausschluss der Stadt Köln gegenüber den künftigen Erbpachtnehmern 
der richtige Weg, insbesondere wenn es das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum zu schaf-
fen? 
5. Muss die Ausschreibung angehalten oder gar aufgehoben werden, um eine umfängli-
che Neubewertung unter Einbeziehung der politischen Gremien zu ermöglichen? 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion AN/1207/2023 wie folgt: 
 
Zu 1.: Die Baugrunduntersuchung sowie das Rückbau- und Entsorgungskonzept der Fa. Geo 
Consult ist aus Mai bzw. Juli 2018. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Kriterien hin-
sichtlich der Vermarktung der städtischen Immobilie Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehren-
feld waren der Verwaltung die Ergebnisse daraus folgerichtig bekannt und haben an-
gemessen Berücksichtigung gefunden. 
 
Zu 2.: Die beim Abbruch des Wohnhauses und dem eventuellen Teilrückbau bzw. der Sanie-
rung der Halle aufkommenden Abfälle sind in den obigen Rückbau- und Entsorgungs-
konzepten für das Wohnhaus und die Halle abfallrechtlich eingestuft und mit Schätz-
mengen versehen, so dass eine Kostenkalkulation für alle Interessenten leicht möglich

2 
 
ist. 
 
Die Verwaltung hat im Jahr 2018 nach Prüfung der Baugrunduntersuchung folgende 
Einschätzung vorgenommen: „(…) Für den Wirkungspfad Boden-Mensch liegen im 
Oberboden (obere 30 cm) geringfügige Überschreitungen der Prüfwerte der Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vor (…). Da für den Wirkungspfad 
Boden-Grundwasser keine relevanten Belastungen erwartet werden (die Eluat-Unter-
suchungen waren unauffällig), handelt es sich auf der Fläche lediglich um den Oberbo-
den, der für die geplante, sensible Wohnnutzung betrachtet werden muss. Wie bereits 
gesagt ist hier ein Bodenaustausch oder eine Abdeckung möglich. Im Bauantragsver-
fahren können, wenn die genauen Planungen (mit Tiefgarage, Spielflächen…) vorlie-
gen, die endgültigen Auflagen getätigt werden. Es ist abzusehen, dass die Fläche mit 
überschaubarem Aufwand in einen Status „saniert / gesichert“ überführt werden kann.“ 
 
Zu 3.: Wie unter der Antwort zu 2. Ausgeführt, kann das Grundstück mit einem geringen Auf-
wand in einen Status „saniert/gesichert“ überführt werden. Deshalb wurde der dafür 
notwendige Aufwand bei der Kalkulation des Erbbauzinses nicht berücksichtigt. 
 
Zu 4.: Diese Konditionen, die sich aus den allgemeinen städtischen Vertragsmustern für Im-
mobiliengeschäfte ergeben, gelten für alle Vertragspartner der Stadt Köln und damit 
auch für alle Bewerber*innen in diesem konkreten Vermarktungsvorgang. Unter Be-
achtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind diese auch bei Vorliegen etwaiger 
rechtlicher oder sozialer Besonderheiten eines*r Interessierten nicht verhandelbar. 
 
Zu 5.: Gemäß dem Ratsbeschluss vom 08.12.2022 (Vorlagennummer 3234/2022) wurde die 
Vermarktung der Immobilie durch ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Die 
Verwaltung hat erfreulicherweise insgesamt 6 äußerst umfangreiche Nutzungskon-
zepte von interessierten Parteien erhalten. Die Vorprüfung der eingereichten Unterla-
gen konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Zudem liegen nunmehr von allen 
erforderlichen Fachdienststellen Stellungnahmen vor. Diese Stellungnahmen sind eine 
wichtige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Auswahlkommission. Die Kom-
mission wird sich im Rahmen eines Workshops mit den unterschiedlichen Bewerbun-
gen auseinandersetzen und einen Entscheidungsvorschlag in Form einer Rangliste für 
den Liegenschaftsausschuss fertigen.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3610/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.12.2023
Erstellt
07.11.2023 11:12