3610/2023
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1207/2023), betr: Konzeptvergabe Alpenerstraße 4-6/Artilleriewagenhallte
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230 - Ci Vorlagen-Nummer 3610/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1207/2023), betr: Konzeptvergabe Alpenerstraße 4-6/Artilleriewagenhallte Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Den Bezirksvertreter*innen der BV Ehrenfeld ist am 24.5.2023 per Mail das Schreiben einer Baugruppe zugegangen, die sich im Interessenbekundungsverfahren für das städtische Grundstück Alpenerstraße 4 – 6 / Artilleriewagenhalle bewerben möchte. In dem Schreiben wird darauf Bezug genommen, dass die Verwaltung den Interessenten eine Baugrunduntersuchung erst nach Beschlussfassung über die Konzeptvergabe zugänglich ge- macht habe. Daher fragt die SPD-Fraktion an: 1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass es im Boden des Grundstücks und in der Bausubstanz der Halle Altlasten gibt und wurde das bereits beim Beschluss zur Kon- zeptvergabe berücksichtigt, insbesondere was die Kriterien und deren Bewertung für den Erhalt bzw. den Abriss der Artilleriewagenhalle betrifft? 2. Stimmt es, dass es auf dem Grundstück Altlasten gibt, deren Entsorgung mit erhebli- chen Kosten für die Erbpachtnehmer verbunden sein werden? 3. Wurden die Kosten der Altlastenbeseitigung bei der Höhe des Erbbauzinses bereits angemessen berücksichtigt? 4. Ist der Haftungsausschluss der Stadt Köln gegenüber den künftigen Erbpachtnehmern der richtige Weg, insbesondere wenn es das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum zu schaf- fen? 5. Muss die Ausschreibung angehalten oder gar aufgehoben werden, um eine umfängli- che Neubewertung unter Einbeziehung der politischen Gremien zu ermöglichen? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion AN/1207/2023 wie folgt: Zu 1.: Die Baugrunduntersuchung sowie das Rückbau- und Entsorgungskonzept der Fa. Geo Consult ist aus Mai bzw. Juli 2018. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Kriterien hin- sichtlich der Vermarktung der städtischen Immobilie Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehren- feld waren der Verwaltung die Ergebnisse daraus folgerichtig bekannt und haben an- gemessen Berücksichtigung gefunden. Zu 2.: Die beim Abbruch des Wohnhauses und dem eventuellen Teilrückbau bzw. der Sanie- rung der Halle aufkommenden Abfälle sind in den obigen Rückbau- und Entsorgungs- konzepten für das Wohnhaus und die Halle abfallrechtlich eingestuft und mit Schätz- mengen versehen, so dass eine Kostenkalkulation für alle Interessenten leicht möglich 2 ist. Die Verwaltung hat im Jahr 2018 nach Prüfung der Baugrunduntersuchung folgende Einschätzung vorgenommen: „(…) Für den Wirkungspfad Boden-Mensch liegen im Oberboden (obere 30 cm) geringfügige Überschreitungen der Prüfwerte der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vor (…). Da für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser keine relevanten Belastungen erwartet werden (die Eluat-Unter- suchungen waren unauffällig), handelt es sich auf der Fläche lediglich um den Oberbo- den, der für die geplante, sensible Wohnnutzung betrachtet werden muss. Wie bereits gesagt ist hier ein Bodenaustausch oder eine Abdeckung möglich. Im Bauantragsver- fahren können, wenn die genauen Planungen (mit Tiefgarage, Spielflächen…) vorlie- gen, die endgültigen Auflagen getätigt werden. Es ist abzusehen, dass die Fläche mit überschaubarem Aufwand in einen Status „saniert / gesichert“ überführt werden kann.“ Zu 3.: Wie unter der Antwort zu 2. Ausgeführt, kann das Grundstück mit einem geringen Auf- wand in einen Status „saniert/gesichert“ überführt werden. Deshalb wurde der dafür notwendige Aufwand bei der Kalkulation des Erbbauzinses nicht berücksichtigt. Zu 4.: Diese Konditionen, die sich aus den allgemeinen städtischen Vertragsmustern für Im- mobiliengeschäfte ergeben, gelten für alle Vertragspartner der Stadt Köln und damit auch für alle Bewerber*innen in diesem konkreten Vermarktungsvorgang. Unter Be- achtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind diese auch bei Vorliegen etwaiger rechtlicher oder sozialer Besonderheiten eines*r Interessierten nicht verhandelbar. Zu 5.: Gemäß dem Ratsbeschluss vom 08.12.2022 (Vorlagennummer 3234/2022) wurde die Vermarktung der Immobilie durch ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Die Verwaltung hat erfreulicherweise insgesamt 6 äußerst umfangreiche Nutzungskon- zepte von interessierten Parteien erhalten. Die Vorprüfung der eingereichten Unterla- gen konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Zudem liegen nunmehr von allen erforderlichen Fachdienststellen Stellungnahmen vor. Diese Stellungnahmen sind eine wichtige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Auswahlkommission. Die Kom- mission wird sich im Rahmen eines Workshops mit den unterschiedlichen Bewerbun- gen auseinandersetzen und einen Entscheidungsvorschlag in Form einer Rangliste für den Liegenschaftsausschuss fertigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3610/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.12.2023
- Erstellt
- 07.11.2023 11:12