V/0195/2022/1
Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
4209 Zeichen
V/0195/2022/1 V/0195/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle Beratungsfolge 17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beschließt eine konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle mit folgenden zentralen Veränderungen ab dem Schuljahr 2022/23: 1. Alle Grundschulen, die Bedarf angemeldet haben, sollen das Angebot „Lernwerksatt in Schule“ vorhalten können. Eine spätere sukzessive Ausweitung des Angebots unter Berücksichtigung der weiterführenden Schulen wird angestrebt. 2. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen mit festgestellter Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche. Familien mit finanziellem Bedarf können das Angebot als Leistung des Bildungs- und T eilhabepaketsohne eigene finanzielle Beteiligung in Anspruch nehmen. Die Entgelte für das Angebot orientieren sich an marktüblichen Konditionen. 3. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und berät die Schulen bei der Installation des Lernwerkstatt-Angebots, bei der Zuordnung von Schüler*innen zu diesem Angebot sowie bei der Diagnostik und der Beratung. Sowohl bei der Prävention als auch bei der kompensatorischen Unterstützung von Schüler*innen mit LRS und/oder Rechenschwäche wird die enge Kooperation und die Vernetzung von Lehrkräften der Schule und Fachkräften der Lernwerkstätten sichergestellt. Mit Blick auf eine nachhaltige Unterstützung und die notwendige Fachkräftegewinnung wird bei Interesse und entsprechender Qualifikation auch die Einbindung von Beschäftigten der Schule bzw. des schulischen Ganztages in die Förderarbeit der Lernwerkstätten unterstützt. 4. Bei der Einrichtung des Angebots wird sichergestellt, dass auch Familien mit Migrationsvorgeschichte mithilfe geeigneter Maßnahmen (u.a. mehrsprachige Angebote) informiert werden. Amt für Schule und Weiterbildung 17.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bisek T elefon:492-2836 Bisek@stadt-muenster.de - 2 - V/0195/2022/1 5. Für die Abwicklung der koordinatorischen und Verwaltungstätigkeiten wird zum 01.08.2022 eine 0,5 Stelle Besoldungsgruppe A 10 im Stellenplan überplanmäßig eingerichtet und zur Verstetigung im Stellenplanverfahren 2023 vorgesehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2022 2023ff 188.750* 453.000 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2022 2023ff 57.080* 137.000 11 Personalaufwendungen 2022 2023ff 98.410* 236.180 inkl. Overhead 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 2023ff 15.130* 36.320 Schulausstattun g und Büroarbeitsplatz 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 2023ff 89.070* 213.760 Honorarkosten Saldo 2022 2023ff 43.220* 103.740 * Die Werte für das Jahr 2022 stellen die anteilige Kalkulation für den Zeitraum 08-12/2022 nach dem neuen Konzept der Lernwerkstatt dar (Jahreskalkulation / 12 Monate * 5 Monate). Eine detaillierte Kalkulation kann der Anlage 1 entnommen werden. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 nur zum T eilbei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Mehrbedarfe in 2022 gegenüber der bisherigen Veranschlagung sind in der o.g. Produktgruppe im Wege der flexiblen Haushaltsführung aufzufangen. Für die Folgejahre erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eine Anpassung der Ansätze der Jahre 2023 ff. Begründung: Den Beschlüssen der Ausschüsse (Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 04.05.2022; Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung vom 10.05.2022; Integrationsrat vom 11.05.2022, Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 12.05.2022) folgend, kann der Ergänzung in Beschlusspunkt 3 entsprochen werden. Die Verwaltung wird alle Anstrengungen zur Fachkräftegewinnung unternehmen. - 3 - V/0195/2022/1 I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1
Anlage 1 Kostenkalkulation
1881 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0195/2022 Kosten und Erträge Anzahl SuS lt. Bedarfsabfrage Anzahl Schulen lt. Bedarfsabfrage Auslastungsvariante % 75 → Anzahl SuS 591 1. Honorarkosten € 213.760 Kinder je FG 4 Anzahl Honorarkräfte 20 geschätzt, Voraussetzung pro FK 7,5Std./Woche → Anzahl FG 148 berechnet mit 1 FE/Wo bei 40 Wo/Jahr - 52 Wo ./. 12 Wo Ferien → Anzahl FE pro Jahr 5.910 1 FE pro Woche bei 40 Wochen pro Jahr Honorare Förderheit € 189.120 Honorare Förderbericht € 11.820 berechnet mit 1 FB/Jahr und Kind zu 20,00 €/FB Erstattung Verbrauchsmaterial € 11.820 berechnet mit 2,00 €/FE Sachaufwandspauschale Berufshaftpflicht € 1.000 berechnet mit 50,00 €/Jahr und FK 2. Sachausstattung Schulen € 11.000 berechnet mit 1.000,00 € je Schule nach Musterausstattung bei 4-jähriger Nutzungsdauer 3. Personalkosten € 196.812 Abt. 40.3 € 161.883 FSt. 40.21 € 34.929 VZÄ gesamt 2,61 4. Sachkosten Büroarbeitsplatz € 25.317 lt. KGSt-Bericht 07/2021: 9.700,00 € p. VZÄ 5. Gemeinkosten 39.364 lt. KGSt-Bericht 07/2021 je 10% der PeKo Verwaltungs-Overhead € 19.682 Amts-Overhead € 19.682 Kosten gesamt (Schätzung) € 486.253 Förderkosten je SuS pro Jahr (Teilkostenfinanzierung) € 380 aus Position 1+2 Förderkosten Kosten je SuS / FE (Teilkostenfinanzierung) € 9,51 aus Position 1+2 Gesamtkosten je SuS pro Jahr (Vollkostenfinanzierung) € 823 Entspricht dem nötigen Jahresentgelt, ab dem wir kostendeckend arbeiten. Gesamtkosten je SuS / FE (Vollkostenfinanzierung) € 20,57 Entspricht dem nötigen Entgelt pro FE ab dem wir kostendeckend arbeiten. 1. Erstattung SGB II (BuT) € 112.000 2. Erstattung § 35a SGB VIII € 25.000 3. Entgelte Eltern € 453.000 Ertrag gesamt (Schätzung) € 590.000 103.747 Berücksichtigung der marktüblichen Preise von 25 €/FE 44 Ergebnis (Schätzung) Kosten (Schätzung) Erträge (Schätzung) Kosten je SuS Bemerkungnur Grundschulen 788 Szenario
Anlage A
1781 Zeichen
Anlage A zur V/0195/2022 Kurzüberblick Das Lernwerkstatt-Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster soll ausgebaut werden. Zunächst soll das Angebot an Grundschulen vorgehalten werden. Ein suk- zessiver Ausbau des Angebots an Schulen der Sekundarstufe I wird angestrebt. Das Angebot soll allen Grundschüler*innen mit LRS oder Rechenschwäche zur Verfügung stehen. Familien mit finanziellem Bedarf sollen das Angebot entgeltfrei in Anspruch nehmen können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt: Flächendeckende Ausweitung eines schulnahen Angebots zur Förderung von Schülerin- nen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Sicherung eines qualifizierten und niedrigschwelligen Förderangebots für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozi- aler Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0195/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2022
- Erstellt
- 12.05.2022 13:41