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V/0195/2022/1

Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle

Vorlagen 13.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 24

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 1 Kostenkalkulation

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

4209 Zeichen

V/0195/2022/1
V/0195/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Beratungsfolge
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat beschließt eine konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der
Schulpsychologischen Beratungsstelle mit folgenden zentralen Veränderungen ab dem
Schuljahr 2022/23:
1. Alle Grundschulen, die Bedarf angemeldet haben, sollen das Angebot „Lernwerksatt
in Schule“ vorhalten können. Eine spätere sukzessive Ausweitung des Angebots
unter Berücksichtigung der weiterführenden Schulen wird angestrebt.
2. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen mit festgestellter Lese-Rechtschreib- und
Rechenschwäche. Familien mit finanziellem Bedarf können das Angebot als Leistung
des Bildungs- und T eilhabepaketsohne eigene finanzielle Beteiligung in Anspruch
nehmen. Die Entgelte für das Angebot orientieren sich an marktüblichen Konditionen.
3. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und berät die Schulen bei der
Installation des Lernwerkstatt-Angebots, bei der Zuordnung von Schüler*innen zu
diesem Angebot sowie bei der Diagnostik und der Beratung. Sowohl bei der
Prävention als auch bei der kompensatorischen Unterstützung von Schüler*innen mit
LRS und/oder Rechenschwäche wird die enge Kooperation und die Vernetzung von
Lehrkräften der Schule und Fachkräften der Lernwerkstätten sichergestellt. Mit Blick
auf eine nachhaltige Unterstützung und die notwendige Fachkräftegewinnung
wird bei Interesse und entsprechender Qualifikation auch die Einbindung von
Beschäftigten der Schule bzw. des schulischen Ganztages in die Förderarbeit
der Lernwerkstätten unterstützt.
4. Bei der Einrichtung des Angebots wird sichergestellt, dass auch Familien mit
Migrationsvorgeschichte mithilfe geeigneter Maßnahmen (u.a. mehrsprachige
Angebote) informiert werden.
Amt für Schule und
Weiterbildung
17.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Bisek
T elefon:492-2836
Bisek@stadt-muenster.de

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V/0195/2022/1
5. Für die Abwicklung der koordinatorischen und Verwaltungstätigkeiten wird zum
01.08.2022 eine 0,5 Stelle Besoldungsgruppe A 10 im Stellenplan überplanmäßig
eingerichtet und zur Verstetigung im Stellenplanverfahren 2023 vorgesehen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am
Schulleben Beteiligte
Zeile 05 Privatrechtliche
Leistungsentgelte
2022
2023ff
188.750*
453.000
06 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
2022
2023ff
57.080*
137.000
11 Personalaufwendungen 2022
2023ff
98.410*
236.180
inkl. Overhead
13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2022
2023ff
15.130*
36.320
Schulausstattun
g und
Büroarbeitsplatz
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2022
2023ff
89.070*
213.760
Honorarkosten
Saldo 2022
2023ff
43.220*
103.740
* Die Werte für das Jahr 2022 stellen die anteilige Kalkulation für den Zeitraum 08-12/2022 nach dem neuen Konzept der
Lernwerkstatt dar (Jahreskalkulation / 12 Monate * 5 Monate).
Eine detaillierte Kalkulation kann der Anlage 1 entnommen werden.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 nur zum T eilbei
der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Mehrbedarfe in 2022 gegenüber der bisherigen
Veranschlagung sind in der o.g. Produktgruppe im Wege der flexiblen Haushaltsführung
aufzufangen. Für die Folgejahre erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eine Anpassung
der Ansätze der Jahre 2023 ff.
Begründung:
Den Beschlüssen der Ausschüsse (Ausschuss für Schule und Weiterbildung vom 04.05.2022;
Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung vom 10.05.2022;
Integrationsrat vom 11.05.2022, Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 12.05.2022)
folgend, kann der Ergänzung in Beschlusspunkt 3 entsprochen werden. Die Verwaltung wird alle
Anstrengungen zur Fachkräftegewinnung unternehmen.

- 3 -
V/0195/2022/1
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1

Anlage 1 Kostenkalkulation

1881 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0195/2022 Kosten und Erträge
Anzahl SuS lt. Bedarfsabfrage
Anzahl Schulen lt. Bedarfsabfrage
Auslastungsvariante % 75
→ Anzahl SuS 591
1. Honorarkosten € 213.760
Kinder je FG 4
Anzahl Honorarkräfte 20 geschätzt, Voraussetzung pro FK 
7,5Std./Woche
→ Anzahl FG 148 berechnet mit 1 FE/Wo bei 40 Wo/Jahr - 52 
Wo ./. 12 Wo Ferien
→ Anzahl FE pro Jahr 5.910                  1 FE pro Woche bei 40 Wochen pro Jahr
Honorare Förderheit € 189.120
Honorare Förderbericht € 11.820 berechnet mit 1 FB/Jahr und Kind zu 20,00 
€/FB
Erstattung Verbrauchsmaterial € 11.820 berechnet mit 2,00 €/FE
Sachaufwandspauschale Berufshaftpflicht € 1.000 berechnet mit 50,00 €/Jahr und FK
2. Sachausstattung Schulen € 11.000
berechnet mit 1.000,00 € je Schule nach 
Musterausstattung bei 4-jähriger 
Nutzungsdauer
3. Personalkosten € 196.812
Abt. 40.3 € 161.883
FSt. 40.21 € 34.929
VZÄ gesamt 2,61
4. Sachkosten Büroarbeitsplatz € 25.317  lt. KGSt-Bericht 07/2021: 9.700,00 € p. VZÄ
5. Gemeinkosten 39.364 lt. KGSt-Bericht 07/2021 je 10% der PeKo
Verwaltungs-Overhead € 19.682
Amts-Overhead € 19.682
Kosten gesamt (Schätzung) € 486.253
Förderkosten je SuS pro Jahr 
(Teilkostenfinanzierung) € 380 aus Position 1+2
 Förderkosten Kosten je SuS / FE
(Teilkostenfinanzierung) € 9,51 aus Position 1+2
Gesamtkosten je SuS pro Jahr 
(Vollkostenfinanzierung) € 823 Entspricht dem nötigen Jahresentgelt, ab 
dem wir kostendeckend arbeiten.
Gesamtkosten je SuS / FE 
(Vollkostenfinanzierung) € 20,57 Entspricht dem nötigen Entgelt pro FE ab 
dem wir kostendeckend arbeiten.
1. Erstattung SGB II (BuT) € 112.000
2. Erstattung § 35a SGB VIII € 25.000
3. Entgelte Eltern € 453.000
Ertrag gesamt (Schätzung) € 590.000
103.747
Berücksichtigung der marktüblichen Preise 
von 25 €/FE
44
Ergebnis (Schätzung)
Kosten (Schätzung)
Erträge (Schätzung)
Kosten je SuS
Bemerkungnur 
Grundschulen
788
Szenario

Anlage A

1781 Zeichen

Anlage A zur V/0195/2022 
Kurzüberblick 
Das Lernwerkstatt-Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster soll 
ausgebaut werden. Zunächst soll das Angebot an Grundschulen vorgehalten werden. Ein suk-
zessiver Ausbau des Angebots an Schulen der Sekundarstufe I wird angestrebt. Das Angebot soll 
allen Grundschüler*innen mit LRS oder Rechenschwäche zur Verfügung stehen. Familien mit 
finanziellem Bedarf sollen das Angebot entgeltfrei in Anspruch nehmen können.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt: 
 Flächendeckende Ausweitung eines schulnahen Angebots zur Förderung von Schülerin-
nen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. 
 Sicherung eines qualifizierten und niedrigschwelligen Förderangebots für Schülerinnen 
und Schüler aus einkommensschwachen Familien. 
 
Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozi-
aler Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (3)

17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0195/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2022
Erstellt
12.05.2022 13:41