Verteilung der Fördermittel 2025 "SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit"
Beschlussvorlage Ausschuss 0570/2025 vom 05.05.2025
Stand: Am 08.05.2025 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Verteilungsübersicht 2025
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Anlage 1 zu 0570/2025 (Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, 08.05.2025 ) 1 Verteilung der Fördermittel 2025 Summe: 2.766.851,00 € Förderelement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesa mtfördersumme A1) SeniorenNetz- werke im Auf- bau bzw. im Wiederaufbau* 5 SNW/AWO Raderberg *Kalk (ab 01.07.2024) Raderthal Neuehrenfeld Buchforst 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 1.198.920,00 € (gegenüber 1.136.418,00 € in 2024) Anzahl:24 (2024 ebenfalls 24) 4 SNW/CV *Meschenich (ab 01.01.2025) Pesch Sürth Chorweiler 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 2 SNW /Paritätischer Köln Ossendorf Sülz-Klettenberg (zusammen- gelegt 01.01.2025) 49.955,00 € 49.955,00 € 4 SNW /DRK Flittard Neustadt-Süd Ehrenfeld Weidenpesch 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 6 SNW/DW Wahnheide Dünnwald Junkersdorf Worringen Ensen-Westhoven Widdersdorf (ab 01.01.2025) 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 1 SNW/SGK Eil 49.955,00 € 2 SNW/SBK Mauenheim Humboldt/Gremberg 49.955,00 € 49.955,00 € Anlage 1 zu 0570/2025 (Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, 08.05.2025 ) 2 Förderelement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesa mtfördersumme A2) Selbstorgani- sierte Senio- renNetzwerke Anzahl: 34 (31 in 2024) Vingst , Bickendorf, Merheim, Bocklemünd Mengenich /Pari- tätischer Köln Ostheim, Mülheim, Neubrück, Rodenkirchen, Höhenhaus, Brück, Bayenthal, Rath-Heu- mar (ab 01.07.2024) /AWO Poll, Longerich, Urbach, Lind- weiler, Bilderstöckchen, Hei- mersdorf, Nippes (ab 01.01.2025) /CV Holweide, Altstadt-Süd, Buch- heim, Altstadt-Nord, Dell- brück, Stammheim, Neustadt- Nord /DRK Lindenthal, Gremberghoven, Weiden, Braunsfeld, Zündorf /DW 1.800,00 € pro SNW 61.200,00 € (gegenüber 51.150,00 € in 2024. 1.650,00 € je SNW in 2024) A3) Standortge- bundene Seni- orenNetz- werke Altstadt-Süd /Waidmarkt 24/CV 49.955,00 € 549.505,00 € (gegenüber 520.858,25 € in 2024) Anzahl: 11 (2024 ebenfalls 11) Deu tz/ Gebrüder-Koblenz-Str. 10/Paritätischer Köln 49.955,00 € Zollstock /Rosenzweigweg 1/AWO 49.955,00 € Müngersdorf /Brauweiler Weg 8/DW 49.955,00 € Vogelsang /Goldammerweg 28/Quäker Nachbarschafts- heim/Paritätischer Köln 49.955,00 € Niehl /Pohlmannstr.13/DRK 49.955,00 € Riehl /Boltensternstr.16/SBK 49.955,00 € Seeberg /Abendrothstr. 20/Deutsch-Türkischer Verein e.V./ Paritätischer Köln 49.955,00 € Porz /Glashüttenstr. 18/AWO 49.955,00 € Höhenberg / Weimarer Str. 15/ PariSozial gGmbH/ Paritä- tischer Köln 49.955,00 € Mülheim /Krahnenstr. 1/AWO 49.955,00 € Anlage 1 zu 0570/2025 (Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, 08.05.2025 ) 3 Förderelement Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesa mtfördersumme A4) Servicestellen zur Unterstüt- zung verselb- ständigter Se- niorenNetz- werke Anzahl:4 x 0,5 Paritätischer Köln stadtweit CV stadtweit CV für Stadtbezirk Mülheim Paritätischer Köln für Stadtbe- zirk Kalk 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 199.820,00 € (gegenüber 189.403,00 € in 2024). B) Weiterentwick- lung der Seni- orenarbeit/ Übergänge AWO CV DW Paritätischer Köln DRK SGK Sonderbudget Räume Sonderbudget Ehrenamt / Übergänge 43.959,00 € 82.980,00 € 7.451,00 € 82.611,00 € 8.489,00 € 9.778,00 € 50.000,00 € 39.267,00 € 324.535,00 € (gegenüber 223.003,00 € in 2024. Die Teilsumme Fachbe- ratung 2025 beträgt 235.268 € (Positionen 1 – 6). Die Sonderbud- gets sind erstmalig Be- standteil) C) Allgemeine Fachberatung Senior*innen AWO Paritätischer Köln DRK CV DW SGK 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 49.955,00 € 33.554,00 € 283.329,00 € (gegenüber 268.558,75 € in 2024) D) „Die ALTER- nativen Netz- werke“: lesbi- sche, schwule, trans Senior* innenarbeit rubicon e.V./ Paritätischer Köln 149.542,00,00 € 149.542,00 € (gegenüber 145.656,00 € in 2024 ) Gesamt 2.766.851,00 € (gegenüber 2.535.047,00 € in 2024) Legende: DW = Diakonisches Werk AWO = Arbeiterwohlfahrt Köln e.V. SNW = SeniorenNetzwerk CV = Caritasverband für die Stadt Köln e.V. SGK = S ynagogengemeinde Köln DRK = Deutsches Rotes Kreuz SBK = Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Paritätischer Köln = Der Paritätische Köln -
Anlage 3 Stadtkarte SNW, Stand 01-2025
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Stand: Januar 2025 Amt für Senioren, Arbeit und Soziales Fachplanung für Senior*innen und Menschen mit Behinderung Stadtteil mit standortgebundenem SNW Stadtteil mit selbstorganisiertem SNW Stadtteil mit SNW im Aufbau Stadtteil ohne SNW * Altstadt-Süd und Mülheim haben je ein selbstorganisiertes und ein standortgebundenes SNW. **- Das SNW im Aufbau Klettenberg, das die Selbstorganisation nicht aus eigener Kraft erreichen kann, wurde mit dem SNW Sülz zu dem SNW Sülz-Klettenberg im Aufbau zusammengelegt. - Die frei werdende SNW-Koordination beginnt ab 01.01.2025 den Aufbau des SNW Widdersdorf. *** Das SNW Nippes geht zum 01.01.2025 in die Selbstorganisation. Die frei werdende SNW- Koordination wechselt nach Meschenich, und baut dort das schon lange bestehende SNW wieder auf. SeniorenNetzwerke (SNW) in Köln -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 0570/2025 Freigabedatum 05:05:2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Fördermittel 2025 "SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit" Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt im Rahmen der Haushalts- satzung 2025/2026 von dem im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Zeile 15 - Transferauf- wendungen, für das Haushaltsjahr 2025 veranschlagten Teilansatz „Z für Seniorennetzwerke, Offene Altenarbeit und Seniorenkoordination“ einen Teilbetrag von 2.491.517 € wie in Anlage 1 und 2 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu verwenden. Ebenso wird die Aufstockung der oben genannten Zuwendung um 275.334 € aus dem Ansatz „Z für haushaltsnahe Dienstleistungen und präventive Hausbesuche“ auf insgesamt 2.766.851 € beschlossen. Die verbleibenden Mittel in diesem Ansatz sind auskömmlich für die präven- tiven Hausbesuche in 2025. Integrationsrat 06.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.766.851 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Verteilung der Fördermittel 2025 wurde grundsätzlich die Verteilungsstruktur der Vorjahre beibehalten. Der Gesamtansatz wurde um etwa 9% gesteigert. Darin enthalten sind zwei Son- derbudgets im „Förderelement B“. Die konkrete Mittelverteilung wurde mit den Kölner Verbän- den der freien Wohlfahrtspflege und den Sozial-Betrieben-Köln gGmbH (SBK) abgestimmt und kann den Anlagen 1 und 2 entnommen werden. Der Finanzierung der 0,5-Personalstellen liegt der Betrag für eine einzelne 0,5-Stelle in Höhe von 49.955 € zugrunde (siehe Anlage 1). Gegenüber dem Vorjahr wurden in den einzelnen Förderelementen folgende Änderungen vor- genommen: 3 Förderelement A1 – SeniorenNetzwerke im Aufbau Hierbei handelt es sich um SeniorenNetzwerke (SNW), die von einer hauptamtlichen Netz- werkkoordination für einen begrenzten Zeitraum von circa 4 Jahren aufgebaut und unterstützt werden. Ein wesentliches Strukturmerkmal ist, dass von Anfang an durch die Netzwerkkoordi- nation die Selbstorganisation der Senior*innen vor Ort gefördert und gestärkt wird. Nach dem begrenzten Zeitraum des Aufbaus und einer Übergangsphase verlässt die Netzwerkkoordina- tion dieses dann selbstorganisierte SNW (s. Förderelement A2) und baut in einem anderen Stadtteil ein neues SNW auf. Es hat sich bewährt, gemäß Konzept die Entscheidung über den nächsten Stadtteil in einem Gespräch zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, dem jeweiligen Trägerver- band, der Netzwerkkoordination und der bezirklichen Seniorenvertretung (SVK) zu treffen, wo- bei durch die SVK auch Anregungen der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik und der Bezirksvertretung eingebracht werden. In der Anlage 3 ist die aktualisierte Karte der SNW Köln beigefügt. Sie wird Bestandteil des Konzeptes der SNW Köln. Insgesamt sind 24 Netzwerke im Aufbau. Durch die Zusammenle- gung der Netzwerke Sülz und Klettenberg zum 01.01.2025 und das neue Netzwerk Widders- dorf zum 01.01.2025 decken sie 26 Stadtteile ab. Bereits 2023 wurden die Netzwerke Ensen und Westhoven zusammengelegt. Förderelement A2 – Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke Zu Jahresbeginn 2025 ist die Anzahl der 31 unterstützten selbstorganisierten SNW gegenüber dem Vorjahr unverändert, im Verlauf des Jahres wird aber mit drei zusätzlichen gerechnet. Zum 01.07.2024 wurde Rath-Heumar in die Selbstorganisation überführt, die Koordination wechselte in den Wiederaufbau nach Kalk. Zum 01.01.2025 startete Nippes die Selbstorgani- sation und die Koordination wechselte zum Wiederaufbau nach Meschenich. Selbstorganisierte SNW werden von Servicestellen zur Unterstützung selbstorganisierter SNW begleitet (vgl. Förderelement A4). Förderelement A3 – Standortgebundene SeniorenNetzwerke Im Gegensatz zu den SNW im Aufbau verfügen die 11 standortgebundenen SNW über einen festen Standort. Ein Wechsel der Koordination in einen anderen Stadtteil findet aus diesem Grund nicht statt. Auch hier gilt, dass die Selbstorganisation der Senior*innen vor Ort geför- dert und gestärkt werden soll (vgl. Ausführungen zu Förderelement A1). Anfang 2025 gibt es insgesamt 66 SNW. Diese decken 66 Stadtteile ab. Im Stadtteil Mülheim gibt es neben dem selbstorganisierten Netzwerk auch ein standortgebundenes Netzwerk. Das gleiche gilt im Stadtteil Altstadt-Süd. Die Netzwerke im Aufbau Ensen-Westhoven und Sülz- Klettenberg erstrecken sich jeweils über zwei Stadtteile (siehe Anlage 3). Förderelement A4 – Servicestelle zur Unterstützung selbstorganisierter SeniorenNetz- werke Die Anzahl der Servicestellen in 2024 ist gegenüber 2023 unverändert, mit Zunahme der selbstorganisierten Netzwerke wird aber voraussichtlich 2026 ein Ausbau erforderlich. Nur in- tensiv begleitetes ehrenamtliches Engagement gewährleistet dauerhaft bestehende selbstor- ganisierte SNW. Der Ausbau ist gemäß Konzept der SNW aus dem vorhandenen Bestand an 0,5-Stellen zu bestreiten. Förderelement B – Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge Bei den in der Anlage 2 ausgewiesenen antragsabhängigen Mitteln entscheidet die Verwal- tung über die Vergabe der Fördermittel in Abstimmung mit den jeweiligen antragstellenden Träger*innen selbständig. Die Ansätze der Verbände wurden angehoben auf 235.268 €. 4 Erstmalig enthalten sind zusätzlich 50.000 € „Sonderbudget Räume“, das insbesondere den mit Raumproblemen kämpfenden selbstorganisierten SNW zugutekommen soll. Räume sind eine Grundvoraussetzung für das Gelingen dieser Netzwerke. Die Mittel werden auf begrün- dete Einzelanträge von der Verwaltung jeweils für ein Jahr bewilligt, anhand eines von Ver- bänden/SBK, Netzwerker*innen, Seniorenvertretung und Verwaltung einvernehmlich entwi- ckelten Konzeptes/Kriterienkatalogs. Durch das Sonderbudget Ehrenamt / Übergänge in Höhe von 39.267 € sollen erforderliche Fortbildungen zu interkulturellen Fragestellungen, interkulturelle Projekte, Veranstaltungen der selbstorganisierten SNW, Mehrbedarfe im Übergang zu einem stadtteilübergreifenden Netz- werk etc. gefördert werden. Förderelement C – Allgemeine Fachberatung Senior*innen Die allgemeine Fachberatung der Verbände, die die verschiedenen Programme der Senior*in- nenarbeit intern und gegenüber der Stadt begleitet, steigt auf 283.329 €. Förderelement D – Die ALTERnativen Netzwerke: lesbische, schwule, trans Senior*in- nenarbeit „Die ALTERnativen Netzwerke“ von rubicon e.V. werden seit 2024 nicht mehr in das För- derelement C eingeordnet, da die Aktivitäten über eine Fachberatung hinausgehen. Auch wird die ausgebaute Senior*innenarbeit für Trans*Menschen ausdrücklich genannt. Der Ansatz wird auf nun 149.542 € gesteigert. Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik können leider nicht innerhalb der Be- ratungsfolge erreicht werden. Sie wird daher nach der Beschlussfassung im Rahmen einer Mitteilung entsprechend informiert. Finanzierung Die Mittel in Höhe von 2.766.851 € sind im beschlossenen Haushalt 2025/2026 im Teilergeb- nisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, enthalten. Um für den Teilbereich SeniorenNetzwerke und Offene Altenarbeit für 2025 Mittel in ausrei- chender Höhe zur Verfügung zu haben, ist neben einem Teilbetrag von 2.491.517 € aus dem Ansatz „Z für Seniorennetzwerke, Offene Altenarbeit und Seniorenkoordination“ ein Teilbetrag von 275.334 € aus dem Ansatz „Z für haushaltsnahe Dienstleistungen und präventive Haus- besuche“ zu entnehmen. Die verbleibenden Mittel in diesem Ansatz sind auskömmlich für die präventiven Hausbesuche in 2025. Anlage 1: Übersicht „Verteilung der Fördermittel 2025“ Anlage 2: Verteilung Fördermittel 2025, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge Anlage 3: Karte „SeniorenNetzwerke in Köln“ (Stand: 01.01.2025) -
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit zu Vorlage 0570/2025 „Verteilung der Fördermittel 2025 ‚SeniorenNetzwerke / Offene Altenarbeit‘“ Begründung der Dringlichkeit Aufgrund des erforderlichen umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses erfolgt die Einbringung der Vorlage verfristet. Ein Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 08.05.2025 ist erforderlich, um den Trägern der Seniorenarbeit die erforderliche Sicherheit in der Planung und Durchführung ihrer Arbeit zu geben. -
Anlage 2 Förderelement B Verteilungsübersicht 2025
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Anlage 2 zu 0570/2025 (Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren) Verteilung Fördermittel 2025, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 1 Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Mit Verband abgestimmte Verteilung Anmerkung AWO 43. 959,00 € + 2.292,10 € gegenüber 2024 AWO Antragsabhängig 43. 95 9,00 € + 2.29 2,10 € gegenüber 2024. Vergabe/Aufteilung nach Antragstellung durch die AWO. Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 82.980,00 € + 4.325,60 € gegenüber 20 St. Barbara Ehrenamtlich geführter Stützpunkt 2.1 10,00 € + 110,00 € gegenüber 2024 St. Rochus Ehrenamtlich geführter Stützpunkt 2.1 10,00 € + 110,00 € gegenüber 2024 Tiergartenstr. 47 Ehrenamtlich geführter Stützpunkt 2.1 10,00 € + 110,00 € gegenüber 2024 St. Laurentius Ehrenamtlich geführter Stützpunkt 2.1 10,00 € + 110,00 € gegenüber 2024 Anlage 2 zu 0570/2025 (Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren) Verteilung Fördermittel 2025, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 2 Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Mit Verband abgestimmte Verteilung Anmerkung CV Altenclubs 1.0 55,00 € + 55,00 € gegenüber 2024 CV Freizeitangebote für ältere Migranten*innen im Internationalen Zentrum Köln-Sülz 5. 802,50 € + 302,50 € gegenüber 2024 CV Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen in der Migrant*innenarbeit 2.1 10,00 € + 110,00 € gegenüber 2024 CV Erholungs - und Unterstützungsmaßnahmen 7.3 85,00 € + 38 5,00 € gegenüber 2024 CV Antragsabhängig , 2025 Quartiersprojekt im Bezirk Chorweiler 58.187,50 € + 3. 033,10 € gegenüber 2024. Vergabe/Aufteilung erfolgt nach Antragstellung durch den CV. Anlage 2 zu 0570/2025 (Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren) Verteilung Fördermittel 2025, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 3 Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Mit Verband abgestimmte Verteilung Anmerkung Diakonisches Werk 7.451,00 € + 389,00 € gegenüber 2024 Antragsabhängig 7. 451,00 € + 389,00 € gegenüber 2024. Vergabe/Aufteilung erfolgt nach Antragstellung durch das Diakonische Werk. Der PARITÄTISCHE 82.611,00 € + 4.306,40 € gegenüber 2024 B1 verschiedene Mitglieder B1 Senior*innenarbeit Migrant*innen 26.300 ,00 € + 4.630 ,00 € gegenüber 2024 B2 verschiedene Mitglieder B2 Altenclubs/ ehrenamtlich geführte Stützpunkte 8.4 00,00 € + 4 00,00 € gegenüber 2024 B3 verschiedene Mitglieder B3 Mieten Altenclubs 39 .0 00 ,00 € + 3.000,00 € gegenüber 2024 B4 verschiedene Mitglieder B4 besondere Maßnahmen, Qualifizierungen/Super- visionen für Mitglieder in der Senior*innenarbeit im Bereich Öffnung und Weiterentwicklung der Senior*innenarbeit. 7. 911,00 € - 1. 393,60 € gegenüber 2024 Anlage 2 zu 0570/2025 (Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren) Verteilung Fördermittel 2025, Förderelement B: Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 4 Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Mit Verband abgestimmte Verteilung Anmerkung Der PARITÄTISCHE B5 verschiedene Mitglieder B5 Antragsabhängig 1.00 0,00 € - 2.60 0,00 € gegenüber 2024 DRK 8.489,00 € + 442,50 € gegenüber 2024 Antragsabhängig 8. 489,00 € + 442,50 € gegenüber 2024. Vergabe/ Aufteilung nach Antrag- stellung durch das DRK. Synagogen -Gemeinde 9. 778,00 € + 509,40 € gegenüber 2024 Synagogen -Gemeinde Erholungsmaßnahme 5.136,00 € + 267,40 gegenüber 2024 Synagogen -Gemeinde Migrant *innen arbeit 4. 642 ,00 € + 242,00 € gegenüber 2024 SeniorenNetzwerke : Sonderbudget Räume 50.000,00 € I.d.R. selbstorganisier - te SeniorenNetzwerke Antragsanhängig (B6) 50.000,00 € + 50.000 ,00 € gegenüber 2024 Sonderbudget Ehrenamt/Übergänge 39.267,00 € I.d.R. Verbände / SBK Antragsabhängig (B7) 39.267,00 € + 39.267,00 € gegenüber 2024 Gesamtsumme 324.535,00 € 324.535,00 € + 101.532 ,00 € gegenüber 2024
Beratungsverlauf
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08.05.2025 zuletzt
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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