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V/0379/2023

Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung

Vorlagen 11.07.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 24

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Finanz. OGS-Ferienbetreuung - Variante 2 aus V-0465-2022

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

11203 Zeichen

V/0379/2023 
V/0379/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Sicherstellung der OGS-Ferienbetreuung wird eine Lösung auf Basis der in der Berichtsvorla-
ge V/0465/2022 dargestellten Variante 2b umgesetzt. Die hierfür zur Finanzierung zusätzlich er-
forderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 für 2024 in Höhe von 543.000 
€, in 2025 in Höhe von 313.150 € und ab 2026 in Höhe von jährlich 593.150 Euro veranschlagt. 
 
2. Das Förder- und Sachmittelbudget in den Offenen Ganztagsschulen wird zur Gegenfinanzierung 
der OGS-Ferienbetreuung um jährlich 500.000 Euro gesenkt. 
  
3. OGS-Eltern leisten ab dem Schuljahr 2024/2025 für die jeweils verbindlich gebuchte Ferienwoche 
einen Beitrag i. H. v. 30,00 Euro zuzüglich des Beitrags für die Mittagsverpflegung an den jeweili-
gen OGS -Träger. Besitzer*innen der Münsterlandkarte leisten einen Beitrag i.  H. v. 
10,00 Euro/Woche und sind weiterhin grundsätzlich von Beiträgen zur Mittagsverpflegung, auch in 
der Ferienbetreuung, befreit. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
31.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
SchildK@stadt-muenster.de 
 
Herr Detering 
Telefon: 492-5120 
Detering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0379/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2024 
2025 ff. 
85.000 
200.000 
Erhebung von Elternbeiträgen für 
die OGS-Ferienbetreuung ab dem 
01.08.2024. Rd. 50 % der OGS 
sind noch in städt. Trägerschaft; bis 
2027 w erden die Beiträge vorauss. 
vollständig durch die Träger der 
freien Jugendhilfe erhoben w erden. 
  Summe Erträge  2024 
2025 ff. 
85.000 
200.000 
      
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 ff. 493.150  
 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 1.230.000  
  Summe Aufwendungen 
(brutto) 
2024 ff. 1.723.150  
      
  Gegenfinanzierung: 2024 ff. -230.000 Einsparung GTB (Richtlinien der K. 
und J.-arbeit) 
   2024 ff. -500.000 Einsparung Förderbudget / Sach-
mittel 
   2024 – 
2025 je 
-280.000 Bereitstellung eines Zuschusses 
zur OGS-Ferienbetreuung im Rah-
men der Etatberatungen zum 
Haushalt 2023 bis 2025 
   2024 
2025 ff. 
85.000 
200.000 
Siehe Zeile 04, Erhebung des 
Anteils der Elternbeiträge für die 
Träger der freien Jugendhilfe eben-
falls ab dem 01.08.2024 
  Summe Aufwendungen 
(netto) 
2024 
2025 
2026 ff. 
628.150 
513.150 
793.150 
 
  Saldo Erträge / Auf-
wendungen  
2024 
2025 
2026 ff. 
543.000 
313.150 
593.150 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage  
 
Aktuell stehen allen Familien in Münster Ferienangebote in den Oster-, Sommer- und Herbstferien zur 
Verfügung. Für Kinder der Offenen Ganztagsschulen besteht ein vertraglicher Anspruch auf insge-
samt sechs Wochen ganztägiger Ferienbetreuung. Mit dem Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Ta-

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V/0379/2023 
gesbetreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter ab 2026 müssen acht Wochen ganztägige Feri-
enangebote im Schuljahr sukzessive für alle Kinder in Münster bereitgestellt werden1. 
 
Mit der Vorlage V/0465/2022 berichtete die Verwaltung über Möglichkeiten zur auskömmlichen Fi-
nanzierung der Ferienangebote in den Offenen Ganztagsschulen in Münster. Darin wurden in den 
Anlagen 1 und 2 vier Vorschläge zur Neuausrichtung der OGS-Ferienbetreuung zur Verfügung ge-
stellt. Die Berichtsvorlage war insoweit als Darstellung der Ausgangssituation mit beispielhaften Lö-
sungsmöglichkeiten zu werten, die eine politische Diskussion und ggf. Beschlussfassung nach sich 
ziehen sollte. 
In der Sitzung des AKJF am 01.12.2022 wurde für die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL und 
die SPD-Fraktion der Antrag gestellt, dass zur Finanzierung der OGS -Ferienbetreuung die Variante 
1a aus der Anlage 1 realisiert werden soll.  
In verschiedenen Diskussionsformaten im Anschluss an diese Sitzung mit politischen Vertreterinnen 
und Vertretern, den freien Trägern der OGS-Schulen, Fachkräften aus dem Arbeitsfeld sowie Eltern-
vertretungen zeigte sich jedoch, dass zur Aufrechterhaltung der Qualität im Offenen Ganztag außer-
halb der Ferienzeiten und zum Erhalt guter Arbeitsbedingungen für Fachkräfte die Umsetzung der 
Variante 2b aus der Vorlage V/0465/2022 erforderlich ist. Diese sieht vor, je Gruppe mit 25 Kindern 
bzw. 12 Kindern in den Förderschul en 0,5 Gruppenleitungen mit jeweils zwei Unterstützungskräften 
und insgesamt 80 Stunden/Woche sowie eine Küchenkraft je Standort mit 10 Stunden/Woche einzu-
setzen, um eine Ferienbetreuung über sechs Wochen sicherstellen zu können.  
 
 
Zu 1. Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung 
 
Mit der in der Anlage dargestellten Finanzierungsvariante 2b (aus der Vorlage V/0465/2023) lässt sich 
die Durchführung einer Ferienbetreuung in den Offenen Ganztagsschulen bei einer Teilnahmequote 
von derzeit bis zu 40% realisieren.  
 
Zu berücksichtigen ist hierbei auch die künftige Ausgestaltung der stadtweiten Trägerförderung. Hier-
zu laufen derzeit ämterübergreifende Abstimmungen mit den Wohlfahrtsverbänden.  
 
 
Zu 2.  Senkung des Förder- und Sachmittelbudgets 
 
Bei der Darstellung der Varianten aus der Vorlage V/0465/2022 und einer angenommenen Auslas-
tung von 40% ist aktuell mit Gesamtaufwendungen für die OGS -Ferienbetreuung in Höhe von 
1.960.000 € zu rechnen.  
 
Die in der Anlage dargestellte Variante 2b aus der genannten Vorlage bildet den möglichen Einsatz 
des Personals ohne eine Standardabsenkung im Regelbetrieb ab, untermauert durch Umschichtung 
der Mittel für Ferienbetreuung in der Offenen Kinder - und Jugendarbeit. Zudem beinhaltet die Be-
rechnung Teile des Förder - und Sachmittelbudgets. Hierbei würden beide Budgets zusammen um 
500.000 € reduziert. Die Sachmittelpauschale würde dabei bei den Grundschulen mit vier und mehr 
Gruppen mindestens um ein Drittel pro Kind und Schuljahr abgesenkt. In den vergangenen Jahren 
                                                 
1 § 24 Abs.  4 Satz  4 SGB  VIII sieht in der ab dem 01.08.2026 geltenden Fassung vor, dass durch Landesrecht 
eine „Schließzeit der Einrichtung“ im Umfang von  bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien geregelt 
werden kann. Eine derartige landesrechtliche Regelung besteht noch nicht. Nur mit einer solchen Regelung 
kommt es zu einem auf 8 Ferienwochen beschränkten Betreuungsanspruch. Das Bundesrecht vers chafft der-
zeit einen ganzjährigen uneingeschränkten Anspruch.

- 4 - 
V/0379/2023 
hat sich gezeigt, da ss insbesondere die Sachmittelpauschale mit 100 € pro Kind lediglich bei der 
Ausstattung von neuen Gruppen benötigt wird. Mit dem Förderbudget wurden überwiegend zusätzli-
che Arbeitsgemeinschaften durch Honorarkräfte finanziert. In Zeiten von Personalknapph eit zeigte 
sich jedoch, dass das zur Verfügung gestellte Förderbudget nicht vollständig von den Schulen abge-
rufen werden konnte. Um eine Gegenfinanzierung in Teilen anzubieten, ist die Reduzierung des För-
der- und Sachmittelbudgets aus diesen Gründen ein zu vertretendes Mittel. 
Im Gegenzug sollen Kooperationen mit Sport-, Musik- und Kulturvereinen im Sozialraum der Schulen 
noch weiter ausgebaut werden, um die Schnittstelle zu den offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen 
zu intensivieren. Dieser Weg befördert die Möglichkeit, Kinder noch stärker im Sozialraum an die vor-
handenen Angebote der Vereine besser anzudocken und über die Angebote der OGS hinaus dorthin 
überzuleiten.  
 
 
Zu 3.  Elternbeiträge für die OGS-Ferienbetreuung ab 2026 
 
Das OGS -Ferienangebot ist bislang kostenfrei. Benötigen Eltern von OGS -Kindern eine Ferienbe-
treuung außerhalb der zur Verfügung stehenden Zeiträume oder möchten sie ihre Kinder nicht an 
einem Schulstandort betreuen lassen, können sie wie alle anderen Eltern stattdessen oder ergänzend 
die kostenpflichtigen Ferienangebote der Ganztagsbetreuung in den Einrichtungen der Kinder - und 
Jugendarbeit buchen.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat 2022 für die kostenneutrale Ferienbetreuung für die Jahre 2023 bis 
einschl. 2025 jeweils 280.000 € bereitgestellt. Eine mögliche Kostenbeteiligung sollte zu einem späte-
ren Zeitpunkt umgesetzt werden.  
 
Um eine zeitraumunabhängige und individuell benötigte Buchung der OGS -Ferienbetreuung zu er-
möglichen und dabei gleichzeitig für eine, den freien Jugendhilfeträgern garantierte Verlässlichkeit im 
Buchungsverhalten der Eltern zu haben, sollten Eltern von OGS -Kindern ab dem Schuljahr 
2026/2027 einen wöchentlichen Beitrag für die Ferienbetreuung direkt an den OGS-Anbieter entrich-
ten. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wird der Beginn der Erhebung von Elternbeiträ-
gen für die OGS-Ferienbetreuung auf das Schuljahr 2024/25 vorgezogen. 
 
Da sowohl Eltern als auch den Trägern dabei der Einkommensnachweis nicht zumutbar erscheint und 
einen enormen Personaleinsatz und Verwaltungsaufwand nach sich zöge, wird für alle Einkommens-
stufen ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Beitrag i.  H. v. 30,00 Euro/Woche vorgeschlagen. Für Inha-
ber*innen der Münsterlandkarte wird der Beitrag auf 10,00 Euro gesenkt und zugleich wie im Regel-
betrieb die Befreiung vom Beitrag für die Mittagsverpflegung aufrechterhalten. Die Elternbeiträge re-
duzieren entsprechend die Transferaufwendungen. Die Satzung zur Erhebung und zur Höhe von El-
ternbeiträgen für die Förderung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme 
an Förder- und Betreuungsangeboten, an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
wird entsprechend angepasst und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
Fazit 
 
Das Geset z zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungs -
gesetz–GaFöG) vom 2. Oktober 2021 stellt die Stadt Münster vor neue An - und Herausforderungen. 
Zum 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sukzes-
sive in Kraft. Ab August 2029 hat damit jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen An-

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V/0379/2023 
spruch auf eine ganztägige Betreuung, einschließlich einer achtwöchigen Ferienbetreuung. Die nun 
vorgeschlagenen Regelungen schaffen die Grundlage fü r eine dauerhaft verlässliche OGS -
Ferienbetreuung. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Variante 2b aus V/0465/2022

Anlage 1 Finanz. OGS-Ferienbetreuung - Variante 2 aus V-0465-2022

2322 Zeichen

Zu V/0465/2022  Variante 2 zur Finanzierung der reformierten OGS-Ferienbetreuung in 2023 Anlage 2
Variante 2 a
2023
Gruppen bzw. 
Schulen 
(Küchenkraft)
Auslastung 40% Std. / Wo. Wo./Jahr Stundenbedarf Bedarf in €
0,5 Gruppenltg.,19,5 Std./Wo. + 2 U-Kräfte/NTK, 80 Std./Wo. 302 120 99,5 6 71.640 1.716.839 €
Küchenkraft an 46 Schulen, E02 TVöD 46 10 6 2.760 59.660 €
+ 2% Dynamisierung 35.530 €
Kosten (brutto, auf volle 1.000 € gerundet) 1.812.000 €
./. Abdeckung durch GL+U-Kraft (Entlastung Alltag) 302 4 40 48.320 -1.157.980 €
./. Einsparung bei der GTB OKJA -230.000 €
./. Tlw. Umwidmung des Förderbudgets / Einsp. Sachmittel -144.000 €
./. OGS-Elternbeiträge für die Ferienbetreuung -280.000 €
Kosten Variante 2 a (netto) 0 €
Variante 2 b
2023
Gruppen bzw. 
Schulen 
(Küchenkraft)
Auslastung 40% Std. / Wo. Wo./Jahr Stundenbedarf Bedarf in €
0,5 Gruppenltg.,19,5 Std./Wo. + 2 U-Kräfte/NTK, 80 Std./Wo. 302 120 99,5 6 71.640 1.716.839 €
Küchenkraft an 46 Schulen, E02 TVöD 46 10 6 2.760 59.660 €
+ 2% Dynamisierung 35.530 €
Kosten (brutto, auf volle 1.000 € gerundet) 1.812.000 €
./. Einsparung bei der GTB OKJA -230.000 €
./. Tlw. Umwidmung des Förderbudgets / Einsp. Sachmittel -500.000 €
./. OGS-Elternbeiträge für die Ferienbetreuung -280.000 €
Kosten Variante 2 b (netto) 802.000 €
Als Prämisse wird  für 2023 ein Umfang von 6 Wochen Ferienbetreuung bei einer Auslastung von 40% angenommen.
Die Betreuung einer Gruppe wird auf eine 0,5 Gruppenleitung und 2 NTK oder U-Kräfte reduziert (99,5 Std./Wo.)
Außerdem wird je Schule eine NTK als Küchenkraft, 10Std./Wo., E02 TVöD benötigt.
Zur Finanzierung leisten Gruppenleitungen und U-Kräfte im OGS-Alltag jeweils 2 Std./Wo. weniger und arbeiten dafür in den Ferien. 
Durch die Bindung der Ferienbetreuung an die OGS können derartige Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit teilweise entfallen.
Ein Teil des Förderbudgets wird zugunsten der Ferienbetreuung umgewidmet und ein Teil der umfangreich bemessenen Sachmittel wird eingespart (Details sind noch zu regeln). 
Schließlich werden zusätzlich 15 % der bisherigen OGS-Beitragssätze als Elternbeiträge für die Ferienbetreuung erhoben.
Auf die die Verschiebung von Betreuungszeiten aus dem OGS-Alltag in die Ferien wird hier verzichtet, aber ein höherer Anteil des Förderbudgets / der Sachmittel umgewidmet.

Anlage A

4196 Zeichen

Anlage A zur V/0379/2023 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird die Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung beschlossen. 
 
Zur Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung werden die zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen 
für 2024 in Höhe von 543.000 €, für 2025 in Höhe von 313.150 € und ab 2026 in Höhe von jähr-
lich 593.150 Euro veranschlagt  
 
Das Förder - und Sachmittelbudget in den  Offenen Ganztagsschulen wird um jährlich 500.000 
Euro gesenkt werden. 
  
OGS-Eltern sollen ab dem Schuljahr 2024/2025 einen Beitrag i.H.v. 30,00 Euro pro Ferienwoche 
zuzüglich des Beitrags für die Mittagsverpflegung leisten und Besitzer der Münsterlandkarte einen 
Beitrag i.H.v. 10,00 Euro/Woche. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die vorliegende Beschlussvorlage zeigt auf, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um 
die Ferienbetreuung von derzeit sechs Wochen für Kinder der Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
sicherzustellen und perspektivisch auf acht Wochen erweitern zu können. 
  
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungs-
gesetz–GaFöG) vom 2. Oktober 2021 stellt die Stadt Münster vor neue An- und Herausforderun-
gen. Zum 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkin-
dern sukzessive in Kraft. Ab August 2029 hat damit jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 
4 einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung, einschließlich einer achtwöchigen Ferienbe-
treuung. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzu-
halten (§ 24 Absatz 4 SGB III).  
Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfül-
len, soweit die Bildungs -, Erziehungs - und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des 
SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiter-
bildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge 
im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwohner 
steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum 
noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wach-
sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich 
Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von außerunterrichtlichen Angeboten der 
Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (6)

05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0379/2023
Typ
Vorlagen
Datum
11.07.2023
Erstellt
16.06.2023 11:56