V/0379/2023
Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung
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Beschlussvorlage
11203 Zeichen
V/0379/2023
V/0379/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung
Beratungsfolge
05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Zur Sicherstellung der OGS-Ferienbetreuung wird eine Lösung auf Basis der in der Berichtsvorla-
ge V/0465/2022 dargestellten Variante 2b umgesetzt. Die hierfür zur Finanzierung zusätzlich er-
forderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 für 2024 in Höhe von 543.000
€, in 2025 in Höhe von 313.150 € und ab 2026 in Höhe von jährlich 593.150 Euro veranschlagt.
2. Das Förder- und Sachmittelbudget in den Offenen Ganztagsschulen wird zur Gegenfinanzierung
der OGS-Ferienbetreuung um jährlich 500.000 Euro gesenkt.
3. OGS-Eltern leisten ab dem Schuljahr 2024/2025 für die jeweils verbindlich gebuchte Ferienwoche
einen Beitrag i. H. v. 30,00 Euro zuzüglich des Beitrags für die Mittagsverpflegung an den jeweili-
gen OGS -Träger. Besitzer*innen der Münsterlandkarte leisten einen Beitrag i. H. v.
10,00 Euro/Woche und sind weiterhin grundsätzlich von Beiträgen zur Mittagsverpflegung, auch in
der Ferienbetreuung, befreit.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
31.08.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schild
Telefon: 492-5143
SchildK@stadt-muenster.de
Herr Detering
Telefon: 492-5120
Detering@stadt-muenster.de
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V/0379/2023
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
2024
2025 ff.
85.000
200.000
Erhebung von Elternbeiträgen für
die OGS-Ferienbetreuung ab dem
01.08.2024. Rd. 50 % der OGS
sind noch in städt. Trägerschaft; bis
2027 w erden die Beiträge vorauss.
vollständig durch die Träger der
freien Jugendhilfe erhoben w erden.
Summe Erträge 2024
2025 ff.
85.000
200.000
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 ff. 493.150
15 Transferaufwendungen 2024 ff. 1.230.000
Summe Aufwendungen
(brutto)
2024 ff. 1.723.150
Gegenfinanzierung: 2024 ff. -230.000 Einsparung GTB (Richtlinien der K.
und J.-arbeit)
2024 ff. -500.000 Einsparung Förderbudget / Sach-
mittel
2024 –
2025 je
-280.000 Bereitstellung eines Zuschusses
zur OGS-Ferienbetreuung im Rah-
men der Etatberatungen zum
Haushalt 2023 bis 2025
2024
2025 ff.
85.000
200.000
Siehe Zeile 04, Erhebung des
Anteils der Elternbeiträge für die
Träger der freien Jugendhilfe eben-
falls ab dem 01.08.2024
Summe Aufwendungen
(netto)
2024
2025
2026 ff.
628.150
513.150
793.150
Saldo Erträge / Auf-
wendungen
2024
2025
2026 ff.
543.000
313.150
593.150
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Ausgangslage
Aktuell stehen allen Familien in Münster Ferienangebote in den Oster-, Sommer- und Herbstferien zur
Verfügung. Für Kinder der Offenen Ganztagsschulen besteht ein vertraglicher Anspruch auf insge-
samt sechs Wochen ganztägiger Ferienbetreuung. Mit dem Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Ta-
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gesbetreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter ab 2026 müssen acht Wochen ganztägige Feri-
enangebote im Schuljahr sukzessive für alle Kinder in Münster bereitgestellt werden1.
Mit der Vorlage V/0465/2022 berichtete die Verwaltung über Möglichkeiten zur auskömmlichen Fi-
nanzierung der Ferienangebote in den Offenen Ganztagsschulen in Münster. Darin wurden in den
Anlagen 1 und 2 vier Vorschläge zur Neuausrichtung der OGS-Ferienbetreuung zur Verfügung ge-
stellt. Die Berichtsvorlage war insoweit als Darstellung der Ausgangssituation mit beispielhaften Lö-
sungsmöglichkeiten zu werten, die eine politische Diskussion und ggf. Beschlussfassung nach sich
ziehen sollte.
In der Sitzung des AKJF am 01.12.2022 wurde für die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL und
die SPD-Fraktion der Antrag gestellt, dass zur Finanzierung der OGS -Ferienbetreuung die Variante
1a aus der Anlage 1 realisiert werden soll.
In verschiedenen Diskussionsformaten im Anschluss an diese Sitzung mit politischen Vertreterinnen
und Vertretern, den freien Trägern der OGS-Schulen, Fachkräften aus dem Arbeitsfeld sowie Eltern-
vertretungen zeigte sich jedoch, dass zur Aufrechterhaltung der Qualität im Offenen Ganztag außer-
halb der Ferienzeiten und zum Erhalt guter Arbeitsbedingungen für Fachkräfte die Umsetzung der
Variante 2b aus der Vorlage V/0465/2022 erforderlich ist. Diese sieht vor, je Gruppe mit 25 Kindern
bzw. 12 Kindern in den Förderschul en 0,5 Gruppenleitungen mit jeweils zwei Unterstützungskräften
und insgesamt 80 Stunden/Woche sowie eine Küchenkraft je Standort mit 10 Stunden/Woche einzu-
setzen, um eine Ferienbetreuung über sechs Wochen sicherstellen zu können.
Zu 1. Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung
Mit der in der Anlage dargestellten Finanzierungsvariante 2b (aus der Vorlage V/0465/2023) lässt sich
die Durchführung einer Ferienbetreuung in den Offenen Ganztagsschulen bei einer Teilnahmequote
von derzeit bis zu 40% realisieren.
Zu berücksichtigen ist hierbei auch die künftige Ausgestaltung der stadtweiten Trägerförderung. Hier-
zu laufen derzeit ämterübergreifende Abstimmungen mit den Wohlfahrtsverbänden.
Zu 2. Senkung des Förder- und Sachmittelbudgets
Bei der Darstellung der Varianten aus der Vorlage V/0465/2022 und einer angenommenen Auslas-
tung von 40% ist aktuell mit Gesamtaufwendungen für die OGS -Ferienbetreuung in Höhe von
1.960.000 € zu rechnen.
Die in der Anlage dargestellte Variante 2b aus der genannten Vorlage bildet den möglichen Einsatz
des Personals ohne eine Standardabsenkung im Regelbetrieb ab, untermauert durch Umschichtung
der Mittel für Ferienbetreuung in der Offenen Kinder - und Jugendarbeit. Zudem beinhaltet die Be-
rechnung Teile des Förder - und Sachmittelbudgets. Hierbei würden beide Budgets zusammen um
500.000 € reduziert. Die Sachmittelpauschale würde dabei bei den Grundschulen mit vier und mehr
Gruppen mindestens um ein Drittel pro Kind und Schuljahr abgesenkt. In den vergangenen Jahren
1 § 24 Abs. 4 Satz 4 SGB VIII sieht in der ab dem 01.08.2026 geltenden Fassung vor, dass durch Landesrecht
eine „Schließzeit der Einrichtung“ im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien geregelt
werden kann. Eine derartige landesrechtliche Regelung besteht noch nicht. Nur mit einer solchen Regelung
kommt es zu einem auf 8 Ferienwochen beschränkten Betreuungsanspruch. Das Bundesrecht vers chafft der-
zeit einen ganzjährigen uneingeschränkten Anspruch.
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hat sich gezeigt, da ss insbesondere die Sachmittelpauschale mit 100 € pro Kind lediglich bei der
Ausstattung von neuen Gruppen benötigt wird. Mit dem Förderbudget wurden überwiegend zusätzli-
che Arbeitsgemeinschaften durch Honorarkräfte finanziert. In Zeiten von Personalknapph eit zeigte
sich jedoch, dass das zur Verfügung gestellte Förderbudget nicht vollständig von den Schulen abge-
rufen werden konnte. Um eine Gegenfinanzierung in Teilen anzubieten, ist die Reduzierung des För-
der- und Sachmittelbudgets aus diesen Gründen ein zu vertretendes Mittel.
Im Gegenzug sollen Kooperationen mit Sport-, Musik- und Kulturvereinen im Sozialraum der Schulen
noch weiter ausgebaut werden, um die Schnittstelle zu den offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen
zu intensivieren. Dieser Weg befördert die Möglichkeit, Kinder noch stärker im Sozialraum an die vor-
handenen Angebote der Vereine besser anzudocken und über die Angebote der OGS hinaus dorthin
überzuleiten.
Zu 3. Elternbeiträge für die OGS-Ferienbetreuung ab 2026
Das OGS -Ferienangebot ist bislang kostenfrei. Benötigen Eltern von OGS -Kindern eine Ferienbe-
treuung außerhalb der zur Verfügung stehenden Zeiträume oder möchten sie ihre Kinder nicht an
einem Schulstandort betreuen lassen, können sie wie alle anderen Eltern stattdessen oder ergänzend
die kostenpflichtigen Ferienangebote der Ganztagsbetreuung in den Einrichtungen der Kinder - und
Jugendarbeit buchen.
Der Rat der Stadt Münster hat 2022 für die kostenneutrale Ferienbetreuung für die Jahre 2023 bis
einschl. 2025 jeweils 280.000 € bereitgestellt. Eine mögliche Kostenbeteiligung sollte zu einem späte-
ren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Um eine zeitraumunabhängige und individuell benötigte Buchung der OGS -Ferienbetreuung zu er-
möglichen und dabei gleichzeitig für eine, den freien Jugendhilfeträgern garantierte Verlässlichkeit im
Buchungsverhalten der Eltern zu haben, sollten Eltern von OGS -Kindern ab dem Schuljahr
2026/2027 einen wöchentlichen Beitrag für die Ferienbetreuung direkt an den OGS-Anbieter entrich-
ten. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wird der Beginn der Erhebung von Elternbeiträ-
gen für die OGS-Ferienbetreuung auf das Schuljahr 2024/25 vorgezogen.
Da sowohl Eltern als auch den Trägern dabei der Einkommensnachweis nicht zumutbar erscheint und
einen enormen Personaleinsatz und Verwaltungsaufwand nach sich zöge, wird für alle Einkommens-
stufen ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Beitrag i. H. v. 30,00 Euro/Woche vorgeschlagen. Für Inha-
ber*innen der Münsterlandkarte wird der Beitrag auf 10,00 Euro gesenkt und zugleich wie im Regel-
betrieb die Befreiung vom Beitrag für die Mittagsverpflegung aufrechterhalten. Die Elternbeiträge re-
duzieren entsprechend die Transferaufwendungen. Die Satzung zur Erhebung und zur Höhe von El-
ternbeiträgen für die Förderung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme
an Förder- und Betreuungsangeboten, an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen
wird entsprechend angepasst und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Fazit
Das Geset z zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungs -
gesetz–GaFöG) vom 2. Oktober 2021 stellt die Stadt Münster vor neue An - und Herausforderungen.
Zum 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sukzes-
sive in Kraft. Ab August 2029 hat damit jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen An-
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spruch auf eine ganztägige Betreuung, einschließlich einer achtwöchigen Ferienbetreuung. Die nun
vorgeschlagenen Regelungen schaffen die Grundlage fü r eine dauerhaft verlässliche OGS -
Ferienbetreuung.
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1 Variante 2b aus V/0465/2022
Anlage 1 Finanz. OGS-Ferienbetreuung - Variante 2 aus V-0465-2022
2322 Zeichen
Zu V/0465/2022 Variante 2 zur Finanzierung der reformierten OGS-Ferienbetreuung in 2023 Anlage 2 Variante 2 a 2023 Gruppen bzw. Schulen (Küchenkraft) Auslastung 40% Std. / Wo. Wo./Jahr Stundenbedarf Bedarf in € 0,5 Gruppenltg.,19,5 Std./Wo. + 2 U-Kräfte/NTK, 80 Std./Wo. 302 120 99,5 6 71.640 1.716.839 € Küchenkraft an 46 Schulen, E02 TVöD 46 10 6 2.760 59.660 € + 2% Dynamisierung 35.530 € Kosten (brutto, auf volle 1.000 € gerundet) 1.812.000 € ./. Abdeckung durch GL+U-Kraft (Entlastung Alltag) 302 4 40 48.320 -1.157.980 € ./. Einsparung bei der GTB OKJA -230.000 € ./. Tlw. Umwidmung des Förderbudgets / Einsp. Sachmittel -144.000 € ./. OGS-Elternbeiträge für die Ferienbetreuung -280.000 € Kosten Variante 2 a (netto) 0 € Variante 2 b 2023 Gruppen bzw. Schulen (Küchenkraft) Auslastung 40% Std. / Wo. Wo./Jahr Stundenbedarf Bedarf in € 0,5 Gruppenltg.,19,5 Std./Wo. + 2 U-Kräfte/NTK, 80 Std./Wo. 302 120 99,5 6 71.640 1.716.839 € Küchenkraft an 46 Schulen, E02 TVöD 46 10 6 2.760 59.660 € + 2% Dynamisierung 35.530 € Kosten (brutto, auf volle 1.000 € gerundet) 1.812.000 € ./. Einsparung bei der GTB OKJA -230.000 € ./. Tlw. Umwidmung des Förderbudgets / Einsp. Sachmittel -500.000 € ./. OGS-Elternbeiträge für die Ferienbetreuung -280.000 € Kosten Variante 2 b (netto) 802.000 € Als Prämisse wird für 2023 ein Umfang von 6 Wochen Ferienbetreuung bei einer Auslastung von 40% angenommen. Die Betreuung einer Gruppe wird auf eine 0,5 Gruppenleitung und 2 NTK oder U-Kräfte reduziert (99,5 Std./Wo.) Außerdem wird je Schule eine NTK als Küchenkraft, 10Std./Wo., E02 TVöD benötigt. Zur Finanzierung leisten Gruppenleitungen und U-Kräfte im OGS-Alltag jeweils 2 Std./Wo. weniger und arbeiten dafür in den Ferien. Durch die Bindung der Ferienbetreuung an die OGS können derartige Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit teilweise entfallen. Ein Teil des Förderbudgets wird zugunsten der Ferienbetreuung umgewidmet und ein Teil der umfangreich bemessenen Sachmittel wird eingespart (Details sind noch zu regeln). Schließlich werden zusätzlich 15 % der bisherigen OGS-Beitragssätze als Elternbeiträge für die Ferienbetreuung erhoben. Auf die die Verschiebung von Betreuungszeiten aus dem OGS-Alltag in die Ferien wird hier verzichtet, aber ein höherer Anteil des Förderbudgets / der Sachmittel umgewidmet.
Anlage A
4196 Zeichen
Anlage A zur V/0379/2023 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung beschlossen. Zur Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung werden die zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen für 2024 in Höhe von 543.000 €, für 2025 in Höhe von 313.150 € und ab 2026 in Höhe von jähr- lich 593.150 Euro veranschlagt Das Förder - und Sachmittelbudget in den Offenen Ganztagsschulen wird um jährlich 500.000 Euro gesenkt werden. OGS-Eltern sollen ab dem Schuljahr 2024/2025 einen Beitrag i.H.v. 30,00 Euro pro Ferienwoche zuzüglich des Beitrags für die Mittagsverpflegung leisten und Besitzer der Münsterlandkarte einen Beitrag i.H.v. 10,00 Euro/Woche. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die vorliegende Beschlussvorlage zeigt auf, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ferienbetreuung von derzeit sechs Wochen für Kinder der Offenen Ganztagsschulen (OGS) sicherzustellen und perspektivisch auf acht Wochen erweitern zu können. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungs- gesetz–GaFöG) vom 2. Oktober 2021 stellt die Stadt Münster vor neue An- und Herausforderun- gen. Zum 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkin- dern sukzessive in Kraft. Ab August 2029 hat damit jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung, einschließlich einer achtwöchigen Ferienbe- treuung. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzu- halten (§ 24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfül- len, soweit die Bildungs -, Erziehungs - und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiter- bildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wach- sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite- ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien- tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus- gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied- lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför- derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0379/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.07.2023
- Erstellt
- 16.06.2023 11:56