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V/0578/2020/1

Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit

Vorlagen 21.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 36

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0578/2020/1 
V/0578/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit 
hier: Grundsatzbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Gebäudes der Margaretenschule 
zur 3-Zügigkeit auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Muste r-
raumprogramms. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein VgV -
Verfahren (auch für die Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und die haustechnische Pl a-
nung) zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung 
der Margaretenschule durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbe-
schluss herbeizuführen.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 390.000 € an-
fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem E r-
richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermäc htigungen werden zur nächstmöglichen 
Haushaltsplanung angemeldet. 
 
4. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung (Vorlage V/0109/2020/1 Ziffer 2.1) zur Kenntnis, dass 
aktuell weder am derzeitigen Standort der Margaretenschule noch auf dem Gelände der ehem a-
ligen R ichard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer -Landweg eine bis zu 6 -zügige Kita errichtet 
werden kann, da der Standort Laerer Landweg zunächst während der Bauphase als Ausweic h-
standort für die Margaretenschule erforderlich ist. Unter Einbeziehung der schulischen und bauli-
chen Entwicklungen und auch Möglichkeiten für das Anne -Frank-Berufskolleg sowie das Wi l-
helm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg wird voraussichtlich Mitte 2021 absehbar sein, ob und 
wann das Grundstück am Laerer Landweg nicht mehr für schulische Zwecke benötigt wird. Zu 
diesem Zeitpunkt wird die Prüfung der Realisierung einer Kita am Standort Laerer Landweg in die 
weiteren Prüfungen einbezogen. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
25.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Woltering 
Telefon: 492-4013 
WolteringThomas@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0578/2020/1 
5. Der Wettbewerb Das Vergabeverfahren wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt aus-
geschrieben. Das Budget wird vorab vom Amt für Immobilienmanagement anhand des 
Raumprogramms, der Bedarfsplanung und der Standortbedingungen ermittelt. Der Ba u-
preisindexstand zum Zeitpunkt der Festlegung des Budgets wird benannt. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der folgende im Ausschuss für Umweltschutz, Klim a-
schutz und Bauwesen gefasste abweichende Beschluss in einem Wettbewer bsverfahren 
und nicht in einem VgV-Verfahren (vgl. Beschlussvorschlag 2) umsetzbar ist:  
Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert, mit der Abgabe ihres En t-
wurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des En t-
wurfs vorzulegen. Im Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kos tenschätzungen 
durch ein externes Ingenieurbüro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird der 
entsprechenden Jurysitzung vorgelegt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4590 „ Erw. Grund-
schulen“: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4590 Erw.Grundschulen    
Auszahlungen  Auszahlung für  Baumaß-
nahmen 
2020 
2021 
  50.000 
340.000 
 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 ff. bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ , Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. 
Grundschulen“ zur Verfügung. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 13.08.2020 und die Bezirksver-
tretung Münster-Ost hat in ihrer Sitzung am 13.08.2020 die Vorlage V/0578/2020 jeweils einstimmig 
beschlossen. 
 
Im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 18.08.2020 wurde ein Änderungs-
antrag eingebracht und die Vorlage V/0578/2020 wurde mit folgenden Punkten beraten sowie ein-
stimmig geändert beschlossen: 
 
„Der Wettbewerb wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt. Das Budget wird vorab vom Amt für 
Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfsplanung und der Standortbedin-
gungen ermittelt. Der Baupreisindexstand zum Zeitpunkt der Festlegung des Budgets wird benannt. 
 
Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert, mit der Abgabe ihres Entwurfs eine 
Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des Entwurfs vorzulegen. Im 
Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kostenschätzungen durch ein externes Ingenieurbü-
ro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird der entsprechenden Jurysitzung vorgelegt.“

- 3 - 
V/0578/2020/1 
 
Zu Ziffer 5: 
 
Gem. Beschlussvorschlag 2 dieser Vorlage schlägt die Verwaltung zur Vergabe der Architektenleis-
tung keinen Architektenwettbewerb, sondern ein VgV-Verfahren vor.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag 5 dieser Vorlage entsprechend der Intention des 
politischen Antrages wie folgt zu formulieren: 
 
Der Wettbewerb  Das Vergabeverfahren wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt ausge-
schrieben. Das Budget wird vorab vom Amt für Immobilienmanagement an hand des Rau m-
programms, der Bedarfsplanung und der Standortbedingungen ermittelt. Der Baupreisi n-
dexstand zum Zeitpunkt der Festlegung des Budgets wird benannt. 
 
Zu Ziffer 6: 
 
Aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen (Denkmalschutz bezogen auf Höhe und äußere Form, 
Baumbestand und –erhalt sowie vorhandenen Grundstücksgrenzen) wird der Neubau als zweige-
schossiger rechteckige Baukörper geplant werden (s. Anlage 1: Lageplan der Vorlage V/0578/2020). 
In diesem konkreten Fall entspricht die Machbarkeitsstudie in hohem Maße dem späteren Neubau-
körper. 
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Ziel der beschlossenen Änderung entsprechend dem ange-
passten, geänderten Beschlussvorschlag gem. Ziffern 5 und 6 zu folgen. 
 
 
I.V 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 42 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Laerer Landweg

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Details

Aktenzeichen
V/0578/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37