V/0578/2020/1
Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0578/2020/1 V/0578/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bauliche Erweiterung der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit hier: Grundsatzbeschluss Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Gebäudes der Margaretenschule zur 3-Zügigkeit auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Muste r- raumprogramms. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein VgV - Verfahren (auch für die Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung und die haustechnische Pl a- nung) zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung der Margaretenschule durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbe- schluss herbeizuführen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 390.000 € an- fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem E r- richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermäc htigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 4. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung (Vorlage V/0109/2020/1 Ziffer 2.1) zur Kenntnis, dass aktuell weder am derzeitigen Standort der Margaretenschule noch auf dem Gelände der ehem a- ligen R ichard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer -Landweg eine bis zu 6 -zügige Kita errichtet werden kann, da der Standort Laerer Landweg zunächst während der Bauphase als Ausweic h- standort für die Margaretenschule erforderlich ist. Unter Einbeziehung der schulischen und bauli- chen Entwicklungen und auch Möglichkeiten für das Anne -Frank-Berufskolleg sowie das Wi l- helm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg wird voraussichtlich Mitte 2021 absehbar sein, ob und wann das Grundstück am Laerer Landweg nicht mehr für schulische Zwecke benötigt wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Prüfung der Realisierung einer Kita am Standort Laerer Landweg in die weiteren Prüfungen einbezogen. Amt für Schule und Weiterbildung 25.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Woltering Telefon: 492-4013 WolteringThomas@stadt- muenster.de - 2 - V/0578/2020/1 5. Der Wettbewerb Das Vergabeverfahren wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt aus- geschrieben. Das Budget wird vorab vom Amt für Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfsplanung und der Standortbedingungen ermittelt. Der Ba u- preisindexstand zum Zeitpunkt der Festlegung des Budgets wird benannt. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der folgende im Ausschuss für Umweltschutz, Klim a- schutz und Bauwesen gefasste abweichende Beschluss in einem Wettbewer bsverfahren und nicht in einem VgV-Verfahren (vgl. Beschlussvorschlag 2) umsetzbar ist: Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert, mit der Abgabe ihres En t- wurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des En t- wurfs vorzulegen. Im Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kos tenschätzungen durch ein externes Ingenieurbüro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird der entsprechenden Jurysitzung vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4590 „ Erw. Grund- schulen“: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4590 Erw.Grundschulen Auszahlungen Auszahlung für Baumaß- nahmen 2020 2021 50.000 340.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 ff. bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ , Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. Grundschulen“ zur Verfügung. Begründung: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 13.08.2020 und die Bezirksver- tretung Münster-Ost hat in ihrer Sitzung am 13.08.2020 die Vorlage V/0578/2020 jeweils einstimmig beschlossen. Im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 18.08.2020 wurde ein Änderungs- antrag eingebracht und die Vorlage V/0578/2020 wurde mit folgenden Punkten beraten sowie ein- stimmig geändert beschlossen: „Der Wettbewerb wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt. Das Budget wird vorab vom Amt für Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfsplanung und der Standortbedin- gungen ermittelt. Der Baupreisindexstand zum Zeitpunkt der Festlegung des Budgets wird benannt. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert, mit der Abgabe ihres Entwurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des Entwurfs vorzulegen. Im Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kostenschätzungen durch ein externes Ingenieurbü- ro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird der entsprechenden Jurysitzung vorgelegt.“ - 3 - V/0578/2020/1 Zu Ziffer 5: Gem. Beschlussvorschlag 2 dieser Vorlage schlägt die Verwaltung zur Vergabe der Architektenleis- tung keinen Architektenwettbewerb, sondern ein VgV-Verfahren vor. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlag 5 dieser Vorlage entsprechend der Intention des politischen Antrages wie folgt zu formulieren: Der Wettbewerb Das Vergabeverfahren wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt ausge- schrieben. Das Budget wird vorab vom Amt für Immobilienmanagement an hand des Rau m- programms, der Bedarfsplanung und der Standortbedingungen ermittelt. Der Baupreisi n- dexstand zum Zeitpunkt der Festlegung des Budgets wird benannt. Zu Ziffer 6: Aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen (Denkmalschutz bezogen auf Höhe und äußere Form, Baumbestand und –erhalt sowie vorhandenen Grundstücksgrenzen) wird der Neubau als zweige- schossiger rechteckige Baukörper geplant werden (s. Anlage 1: Lageplan der Vorlage V/0578/2020). In diesem konkreten Fall entspricht die Machbarkeitsstudie in hohem Maße dem späteren Neubau- körper. Die Verwaltung schlägt vor, dem Ziel der beschlossenen Änderung entsprechend dem ange- passten, geänderten Beschlussvorschlag gem. Ziffern 5 und 6 zu folgen. I.V gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Laerer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0578/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37