0806/2026
Berufung Mitglieder der Ständigen Jury Mülheimer Süden
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 1 Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Berufung der Mitglieder der Ständigen Jury Mülheimer Süden bedarf keiner Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 0806/2026 Freigabedatum 13.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Berufung Mitglieder der Ständigen Jury Mülheimer Süden Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Regionale Zusammenarbeit 1. folgt dem Vorschlag der Verwaltung, folgende Fachexpertinnen und -experten erneut als Mitglieder der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ für die Dauer der aktuellen Wahl- periode zu berufen und stimmt der aktualisierten Geschäftsordnung der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ vom 23.03.2026 (Anlage 2) zu: - Herr Prof. Jörn Walter, Hamburg - Herr Jürgen Minkus, Köln - Frau Prof. Julia B. Bolles-Wilson, Bolles+Wilson, Münster - Herr Prof. Johannes Kister, ksg-architekten, Köln - Frau Rebekka Junge, wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure, Bochum - Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator der Stadt Köln Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 25.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die „Ständige Jury Mülheimer Süden“ wurde mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschus- ses am 17.06.2021 als projektbezogener Gestaltungsbeirat begründet (Vorlage 1823/2021). Die Aufgabe der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" besteht in der fachlichen Beratung und Begleitung städtebaulicher und freiräumlicher Planungen im Gesamtraum Mülheimer Süden auf der Grundlage des Ergebnisses des 2013/2014 durchgeführten Werkstattverfahren „Mül- heimer Süden inkl. Hafen“. Ziel ist es, neben den üblichen planungs- und bauordnungsrechtli- chen Instrumenten der verbindlichen Bauleitplanung im weiteren Verfahren eine qualitätsvolle Architektur und Freiraumgestaltung bei der Umnutzung des bedeutsamen historischen Indust- riestandortes auch im Hinblick auf eine übergeordnete gestalterische Betrachtung zu sichern. Vorrangig werden die öffentlich wahrnehmbaren Bereiche des Städtebaus, der Architektur und der Freiräume betrachtet. Die Mitglieder sind darüber hinaus, neben den Vertreter*innen der Politik und der Stadt, fester Bestandteil der Jurys der in den einzelnen Plangebieten im Mül- heimer Süden durchzuführenden Qualifizierungsverfahren. Die Ständige Jury hat in den letzten Jahren mit Ihrer Expertise und Ihrer engagierten Arbeit bereits Vieles für die weitere Entwicklung des Mülheimer Südens geleistet und dazu beigetra- gen, dass wichtige Entscheidungen getroffen wurden und mit den Satzungsbeschlüssen zum Lindgens-Areal und Deutz-Areal entscheidende Meilensteine auf den Weg gebracht werden 3 konnten. Mit dem vom Stadtentwicklungsausschuss am 30.11.2023 beschlossenen Freiraum- konzept und dem Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden (Vorlagen-Nr. 3101/2023 und 2952/2023) wurden die gestalterischen Grundlagen für die Arbeit der Ständigen Jury erarbei- tet. Die Geschäftsordnung der „Ständen Jury Mülheimer Süden“ wurde entsprechend aktuali- siert und ist mit Stand vom 23.03.2026 als Anlage 2 beigegefügt. Weitere wichtige Themen waren die Beratung und Begleitung des Städtebaus im Deutz-Areal, die Planungsvorgaben zum Grundstücksverkaufsverfahren Otto-Langen-Quartier und die Qualifizierung des Quartiersplatzes und die Fassadengestaltung im Lindgens-Areal. Die Geschäftsordnung der Ständigen Jury sieht vor, dass die Mitglieder jeweils für eine Wahl- periode berufen werden, diese endete am 31.10.2025. Die Amtszeit der Mitglieder kann um eine weitere Wahlperiode verlängert werden. Um die begonnene Arbeit der Ständigen Jury weiter fortzusetzen, schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Mitglieder der Ständigen Jury für die nächste Wahlperiode erneut zu berufen. So ist gesichert, dass das bisher erworbene Wissen und eine beständige Kenntnis der Projekte in der weiteren Arbeit der Jury erhalten bleibt und eine Kontinuität in der Beratung und Bewertung der in Zukunft anstehenden Pro- jekte gesichert werden kann. Alle Mitglieder haben ihre Bereitschaft erklärt für eine weitere Amtszeit der Ständigen Jury zur Verfügung zu stehen. Wie auch bisher begleitet eine Vertreterin des LVR die Sitzungen der Jury aus denkmalfachlicher Sicht. Die Politik wird regelmäßig, wie in der Geschäftsordnung „Ständige Jury Mülheimer Süden“ vorgesehen, nach jeder Sitzung über die Beratungsergebnisse der Ständigen Jury in Form ei- ner Mitteilung an die Bezirksvertretung Mülheim und den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit informiert. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geschäftsordnung „Ständige Jury Mülheimer Süden“ in der Fassung vom 23.03.2026
Anlage 3_Auszug Beschlussprotokoll zu TOP 6.4, ASrZ 07.05.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Louise Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 07.05.2026 öffentlich 6.4 Berufung Mitglieder der Ständigen Jury Mülheimer Süden 0806/2026 I Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Regionale Zusammenarbeit 1. folgt dem Vorschlag der Verwaltung, folgende Fachexpertinnen und -experten erneut als Mitglieder der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ für die Dauer der aktuellen Wahlperiode zu berufen und stimmt der aktualisierten Geschäftsord- nung der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ vom 23.03.2026 (Anlage 2) zu: - Herr Prof. Jörn Walter, Hamburg - Herr Jürgen Minkus, Köln - Frau Prof. Julia B. Bolles-Wilson, Bolles+Wilson, Münster - Herr Prof. Johannes Kister, ksg-architekten, Köln - Frau Rebekka Junge, wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure, Bochum - Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator der Stadt Köln II Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Die Linke und Volt be- treffend "Berufung Mitglieder der Ständigen Jury Mülheimer Süden" unter TOP 6.4.1 (AN/0795/2026) Beschluss: Der Beschluss wird um einen Punkt 2 ergänzt: ergänzt die Geschäftsordnung der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ um folgenden Punkt: 3. Zusammensetzung der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ (6) Als beratende Mitglieder nehmen an den Jurysitzungen der/die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit sowie je ein/e von den im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktione n vorgeschlagene/r Vertreter*in und/oder de- ren/dessen Stellvertreter*in beratend teil. Dafür können außer Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger*innen oder Einwohner*innen vorgeschlagen werden. Darüber hinaus kann der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertr etung Mülheim an den Sitzungen der Jury ohne Stimmrecht teilnehmen. Ein Vertreter von Raum 13 (Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste) soll als beraten- des Mitglied der Ständigen Jury Mühlheimer Süden dann teilnehmen, wenn das Otto und Langen -Quartier betroffen ist (Alte Verwaltung Deutz AG und NRW -Urban Ge- lände). Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag: Einstimmig zugestimmt. III Geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Regionale Zusammenarbeit 2. folgt dem Vorschlag der Verwaltung, folgende Fachexpertinnen und -experten erneut als Mitglieder der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ für die Dauer der aktuellen Wahlperiode zu berufen und stimmt der aktualisierten Geschäftsord- nung der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ vom 23.03.2026 (Anlage 2) zu: - Herr Prof. Jörn Walter, Hamburg - Herr Jürgen Minkus, Köln - Frau Prof. Julia B. Bolles-Wilson, Bolles+Wilson, Münster - Herr Prof. Johannes Kister, ksg-architekten, Köln - Frau Rebekka Junge, wbp Landschaftsarchitekten Ingenieure, Bochum - Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator der Stadt Köln 3. Zusammensetzung der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ (6) Als beratende Mitglieder nehmen an den Jurysitzungen der/die Vorsit- zende des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenar- beit sowie je ein/e von den im Ausschuss für Stadtentwicklung und regio- nale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktionen vorgeschlagene/r Vertreter*in und/oder deren/dessen Ste llvertreter*in beratend teil. Dafür können außer Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger*innen oder Ein- wohner*innen vorgeschlagen werden. Darüber hinaus kann der Bezirks- bürgermeister der Bezirksvertretung Mülheim an den Sitzungen der Jury ohne Stimmrecht teilnehmen. Ein Vertreter von Raum 13 (Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste) soll als be- ratendes Mitglied der Ständigen Jury Mühlheimer Süden dann teilnehmen, wenn das Otto und Langen-Quartier betroffen ist (Alte Verwaltung Deutz AG und NRW- Urban Gelände). Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2_Geschäftsordnung_StJMHS_23-03-2026
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Anlage 2 Geschäftsordnung "Ständige Jury Mülheimer Süden" Fassung vom 23.03.2026 _________________________________________________________________________________ PRÄAMBEL Das Areal, unmittelbar am Mülheimer Hafen gelegen, ist aufgrund seiner zentralen Lage für Kölns Stadtentwicklung von großer Bedeutung. Die Fläche von rund 46 ha entwickelt sich auf Grundlage der gesamträumlichen Entwicklungsperspektive aus dem Werkstattverfahren 2013/14 "Mülheimer Süden inklusive Hafen" derzeit durch sieben Bebauungsplanverfahren. Zur Sicherung einer umfassenden qualitätsvollen Umsetzung sowohl in der Architektur als auch des Städtebaus und des Freiraums, hat sich die Einsetzung eines Begleitgremiums bewährt, das den Geist der städtebaulichen Idee weiterträgt und beratend der Stadt Köln sowie den Investoren und Vorhabenträgern zur Seite steht. Aus diesem Grunde wird ein Begleitgremium eingerichtet, das die nachfolgende Geschäftsordnung erhält und den Namen "Ständige Jury Mülheimer Süden" führt. Als Grundlage der Beurteilung soll der "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" und das „Freiraumkonzept Mülheimer Süden“ dienen. Die Gestaltungskriterien der beiden Leitfäden wurden durch die "Ständige Jury" definiert und vom Stadtentwicklungsausschuss am 30.11.2023 beschlossen. Übersicht Gesamtraum Mülheimer Süden 1. Aufgabe der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" Die Aufgabe der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" besteht in der fachlichen Begleitung der Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung in qualitätsvolle Architektur und Freiraumplanung sowie städtebaulichen Planungen im Gesamtraum Mülheimer Süden. Betrachtet sollen dabei vorrangig öffentlich wahrnehmbare Bereiche der Architektur und Freiräume werden. Die fachliche Begleitung hat empfehlenden Charakter. Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Jurymitglieder sind zudem neben den Vertretern*innen der Politik und der Stadt, fester Bestandteil der Jury für die Qualifizierungsverfahren im Mülheimer Süden. Neben den nach Kooperativem Baulandmodell geforderten Qualifizierungsverfahren wird die Stadt zusätzlich besonders bedeutsame Standorte definieren, für die hochbauliche Qualifizierungsverfahren zur Sicherung einer besonderen städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonischen Qualität durchzuführen sind. Die Stadt Köln behält sich vor, Qualifizierungsbereiche und -verfahren zur Gewährleistung besonderer städtebaulicher und architektonischer Qualität an stadträumlich besonders bedeutsamen Standorten zu definieren. 2. Zuständigkeit der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" (1) In der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" werden in einem möglichst frühen Planungsstadium bzw. vor Erarbeitung der Bauantragsunterlagen behandelt: a) Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von stadtgestalterischer Bedeutung sind, b) städtebauliche Planungen als Weiterentwicklung und Konkretisierung der städtebaulichen Leitidee aus dem Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" c) sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen d) gestalterisch-städtebauliche Schnittstellen und Anbindungen zwischen den Quartieren im Mülheimer Süden sowie zu benachbarten Quartieren. (2) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" wird bei der Formulierung von Auslobungen/Grundlagen für die Qualifizierungsverfahren bei allen Projekten frühzeitig beteiligt. Die Mitglieder der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" werden darüber hinaus nach Erfordernis in die entsprechenden Qualifizierungsverfahren durch die Stadt eingebunden. (3) Die Mitglieder der Ständigen Jury werden für die jeweilige Wahlperiode berufen. Die Mitgliedschaft darf zwei aufeinander folgende Perioden nicht übersteigen. 3. Zusammensetzung der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" (1) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Die "Ständige Jury" wählt ein Mitglied als Vorsitz. (2) Die sechs stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Verwaltung vorgeschlagen. Es sollen Persönlichkeiten sein, die als freie Architekten*innen, Freiraumplaner*innen, Stadtplaner*innen oder sonstige Experten*innen in städtebaulichen, architektonischen oder freiraumplanerischen Wettbewerben oder anderen konkurrierenden Verfahren (zum Beispiel Deutscher Städtebaupreis, Wettbewerbsverfahren von Architektenverbänden oder anderen Verfahren zur Förderung von Städtebau, Freiraumplanung und Baukultur) ausgezeichnet worden sind oder - bereits als Teilnehmer*in des Verfahrens "Werkstattverfahren Mülheimer Süden inklusive Hafen" tätig waren und damit eine Expertise für den Gesamtraum entwickeln konnten oder - als unabhängige Gutachter*in oder Fachberater*in bei städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonischen Verfahren, Planungs- und Entscheidungsprozessen tätig waren oder - Inhaber*in von ordentlichen Lehrstühlen oder -aufträgen für Architektur, Städtebau, Frei-raumplanung, Stadtplanung sind oder waren oder eine hohe Expertise in ihrem jeweiligen Fachgebiet haben. (3) Die sechs Mitglieder der "Ständigen Jury" erhalten einen Aufwendungsersatz sowie die Reisekosten nach Vorlage der Rechnungen im Falle eines Qualifizierungsverfahrens von dem Investor/ Vorhabenträger sowie im Falle der Einzelvorhaben ohne Qualifizierungs- verfahren von der Stadt Köln erstattet. (5) Folgende Teilnehmer*innen oder deren Vertreter*innen nehmen regelmäßig beratend an den Sitzungen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" teil: - ein*e Vertreter*in des Landschaftsverbands Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, - der/die Beigeordnete des zuständigen Dezernates - ein*e Vertreter*in des Stadtplanungsamtes - ein*e Vertreter*in des Bauaufsichtsamtes Zu den Sitzungen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" können im Bedarfsfall weitere Dezernate oder Fachämter (z. B. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Amt für Straßen und Verkehrstechnik) beratend hinzugezogen werden. Weitere Vertreter des Stadtplanungsamtes sind berechtigt, an dem Begleitgremium ständig teilzunehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. 4. Beschlussfähigkeit und Abstimmung Grundsätzlich gilt für Entscheidungen das Konsensprinzip. Im Falle von Regelungsbedarf wird eine Verfahrensweise zur Beschlussfähigkeit und Abstimmung in die Geschäftsordnung aufgenommen. Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende. Die vorstehenden Regelungen zur Beschlussfassung innerhalb der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" finden klarstellend keine Anwendung innerhalb der Jury der Qualifizierungsverfahren. Dort finden die Regelungen der diesbezüglichen Auslobung Anwendung. 5. Befangenheit Ist ein Mitglied der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" selbst an einem Vorhaben, das im Gremium beurteilt wird, beteiligt, so darf dieses Mitglied den Beratungen nicht beiwohnen und ist im weiteren Ablauf dann nicht stimmberechtigt. Die Mitglieder der "Ständigen Jury" sind verpflichtet, etwaige Interessenskonflikte gegenüber der Stadt offen zu legen. 6. Anhörung und Ergebnisse der Sitzungen (1) Die Sitzungen der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" sind nicht öffentlich. Sämtliche an den Sitzungen Teilnehmende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. (2) Bei den Beratungen hat in der Regel der/die Vorsitzende dem Entwurfsverfasser des zu beurteilenden Projektes oder dem/der Bauherr*in Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Im Anschluss an die interne Beratung der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ über das zu beurteilende Projekt teilt der/die Vorsitzende dem/der Entwurfsverfasser*in die Empfehlung des Begleitgremiums mit. (3) Erhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des Gremiums, so ist dem/der Entwurfsverfasser*in die Möglichkeit zur Überarbeitung gemäß den Empfehlungen der „Ständigen Jury Mülheimer Süden“ einzuräumen. Das Vorhaben ist dem Begleitgremium erneut vorzustellen. (4) Die Geschäftsführung legt der Bezirksvertretung und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit verbindlich nach jeder Jurysitzung die Niederschrift der Sitzung mit den Ergebnissen vor. 7. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung, die Terminierung, die Vorbereitung der Sitzungen und die Fertigung der Niederschrift der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" obliegt der Stadt Köln. (2) Vorschläge zur Tagesordnung werden von den Investoren*innen/ Vorhabenträger*innen, der Verwaltung und der "Ständigen Jury Mülheimer Süden" eingebracht. Alle Vorschläge sind in die Tagesordnung aufzunehmen, sofern sie zwei Wochen vor dem Sitzungstermin der Geschäftsführung vorliegen. (3) Die "Ständige Jury Mülheimer Süden" tagt in der Regel viermal jährlich. Die Stadt kann entscheiden, ob bei Bedarf oder aus aktuellem Anlass weitere Termine stattfinden, zu denen rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Sitzungstermin) mit Tagesordnung eingeladen wird. (4) Eine Woche vor der regulären Sitzung wird allen Teilnehmenden die Einladung mit der Tagesordnung zugestellt. 8. Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0806/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.04.2026
- Erstellt
- 18.03.2026 07:30