V/0148/2019
Änderung der Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese
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Anlage A
1273 Zeichen
Anlage A zur V/0148/2019 Kurzüberblick Die Entgelte für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese werden zum 01.01.2020 erhöht. Die geänderten Entgeltordnungen treten mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft. Die Anregung nach § 24 GO Nr. 2018-00074 ist damit erledigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung In dieser Vorlage wird das Ziel „Verbesserung der Haushaltslage“ verfolgt. Durch die Erhöhung der Entgelte sollen fortlaufende Kostensteigerungen des Betriebs der Stadtteilkulturhäuser Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und Begegnungszentrum Meerwiese in angemessenem und sozial verträglichem Umfang an die Nutzer weiter gegeben werden. Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderungg Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 2 Entgeltordnung BzM ab 2020
8139 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2019
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde
vom ……(Amtsblatt …… der Stadt Münster Nr……S……)
§ 1
Nutzungszweck
Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als e in allen Altersgruppen zugänglicher
Treffpunkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit.
Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgersch aftlichen Mitwirkung und darüber hinaus
die Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Co erde durch kulturelle und soziale
Aktivitäten zum Ziel.
Engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern wird die Möglichkeit der gestaltenden
Mitwirkung und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten.
Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertun g des Stadtteils Coerde zu schaffen
und darüber hinaus Impulse für das gesamte Stadtgebiet zu setzen.
Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Ku lturamt der Stadt
Münster/Stadtteilkultur, von freien und öffentliche n Gruppen sowie von fünf Kernnutzern, die
ein regelmäßiges soziokulturelles Programm für Kind er, Jugendliche und Erwachsene
anbieten.
Die Kernnutzer sind:
- Westfälische Schule für Musik
- Anna Krückmann-Haus
- Kinder-und Jugendtheater der Städtischen Bühnen
- Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle
- Norbert-Grundschule
Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt:
- Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesondere für die Erhaltung, Pflege und Förderung
des Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen
- Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen
- Kulturelle Veranstaltungen ( Musik, Tanz, Theater, Kleinkunst)
- Ausstellungen
- Film-und Vortragsveranstaltungen
- Veranstaltungen von Schulen
- Gewerbliche Veranstaltungen
Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen de r Kernnutzer und Veranstaltungen aus
dem Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werde n zugangsbeschränkte oder
geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und gewerbliche
Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen.
§ 2
Allgemeine Bestimmungen
In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räu me inklusive aller Nebenkosten bei
normaler Nutzung enthalten sowie beim Saal und Thea ter die Anwesenheit einer
sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt)
Die Nebenkostensetzen sich aus den Kosten für Heizu ng, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße
übliche Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson (im Saal und
Theater) zusammen.
Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2019
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese
Zusatzleistungen wie Auf-und Abbauten, Sonderreinig ungen oder Bereitstellung von
Personal, Technik und technische Betreuung werden z usätzlich berechnet. Eigenleistungen
sind nach Absprache möglich.
Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt d ie Entgelte für die Nutzung anhand
der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen
fest.
In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte n ach pflichtgemäßem Ermessen
ermäßigt oder erlassen werden
§ 3
Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen
Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen d es Begegnungszentrums Meerwiese
und Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei.
§ 4
Veranstaltungen Dritter
4.1. Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Veranstaltungen
Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen
Veranstaltungen der in der Bezirksvertretung Münster- Nord und der im Rat
vertretenen Parteien wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben.
4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen
4.2.1.Soziokulturelle Veranstaltungen
Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach
pflichtgemäßer Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese ein
ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten erhoben werden:
- Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen, jugendpflegerischen und sozialen Bereich,
die von der Stadt Münster alleine oder gemeinsam mit Vereinen oder anderen
Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden
- bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Bezirk Münster Nord
- bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger Angebote im kreativen,
kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten
- bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließlich solcher, die von der Stadt Münster
gefördert werden
- bei Veranstaltungen städtischer Ämter
Folgendes ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt kann hierfür berechnet werden:
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024
Großer Saal
Je Veranstaltungstag
52.50 €
Theaterraum
Je Veranstaltungstag
26.25 €
Begegnungsräume
Je Veranstaltungstag
10.50 €
Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2019
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese
Gültig ab 01.01.2025
Großer Saal
Je Veranstaltungstag
55.13 €
Theaterraum
Je Veranstaltungstag
27.56 €
Begegnungsräume
Je Veranstaltungstag
11.03 €
4.2.2. Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord
Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus d em Bezirk Nord wird ein ermäßigtes
Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben:
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024
Großer Saal
Je Veranstaltungstag
315.-€
Theaterraum
Je Veranstaltungstag
105.-€
Begegnungsräume
Je Veranstaltungstag
36.75 €
Gültig ab dem 01.01.2025
Großer Saal
Je Veranstaltungstag
330.75 €
Theaterraum
Je Veranstaltungstag
110.25 €
Begegnungsräume
Je Veranstaltungstag
38.59 €
4.3. Sonstige Veranstaltungen
Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug und kommerzielle
Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben:
4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen ( Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug)
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024
Großer Saal
Je Veranstaltungstag
393.75 € / 26.25 € pro Std.
Theaterraum
Je Veranstaltungstag
157.50 € / 15.75 € pro Std.
Begegnungsräume
Je Veranstaltungstag
52.50 € / 10.50 € pro Std.
Gültig ab dem 01.01.2025
Großer Saal
Je Veranstaltungstag
413.44 € / 27.56 € pro Std.
Theaterraum
Je Veranstaltungstag
165.38 / 16.54 € pro Std.
Begegnungsräume
Je Veranstaltungstag
55.13 € / 11.03 € pro Std .
Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2019
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese
4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024
Großer Saal
Je Veranstaltungstag
787.50 €
Theaterraum
Je Veranstaltungstag
367.50 €
Begegnungsräume
Je Veranstaltungstag
105.-€
Gültig ab dem 01.01.2025
Großer Saal
Je Veranstaltungstag
826,88 €
Theaterraum
Je Veranstaltungstag
385.88 €
Begegnungsräume
Je Veranstaltungstag
110.25 €
§ 5
Sonstige Bestimmungen
5.1 . Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht
rechtzeitig abgesagt wurden – 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche
vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen.
5.2 . Ändern sich die in dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der
Vertragsnehmer verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu
informieren.
5.3 . Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Begegnungszentrum Meerwiese
sind die Beachtung der Betriebs-und Nutzungsverordnung des Begegnungszentrums
Meerwiese.
5.4 . Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen.
§ 6
Inkrafttreten
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossene
Entgeltordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Die En tgeltordnung vom 16.12.2011 (Amtsblatt
der Stadt Münster xxxx S. xxx) verliert damit ihre Gültigkeit.
Anlage 1 Entgeltordnung Kap.8 ab 2020
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Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus 41.01 vom xx.xx.xxxx (Amtsblatt xxxx der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) § 1 Nutzungszweck Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster, im Bereich Stadt- teilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Freizeitge- staltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und in stitutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtte il und integriert kulturelle Angebote in die Lebens welt der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ress ourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Anse hen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, sozi- aler, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbe itsansatz ist generationsübergreifend, interkulture ll und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle Veran- staltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Ko nzerte, Ausstellungen und Angebote der musisch- kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus w erden die Räume für Weiterbildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugänglic he stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Grup- pen, Vereinen und Institutionen vergeben. Nachrangi g behandelt werden zugangsbeschränkte oder ge- schlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Ang ebote ohne Stadtteilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g . Vorgaben für eigene Veranstaltungen von „Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt. § 2 Allgemeine Bestimmungen Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im e rforderlichen Umfang. Das Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht Stunden, bei der die Anwe- senheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf- und Abbau). Zusatzleistungen wie Auf - und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigu ngen oder Bereitstellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister ), zusätzliche Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. Die Leitung des „Kap.8“ entscheidet über die Überla ssung von Räumen und legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteil kulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründend en Ausnahmefällen können Entgelte nach pflicht- gemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen des „Kap.8“ und Veranstaltungen in Kooperation mit An- deren ist kostenfrei. Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1 Stadtteilbezogene Gemeinwesen orientierte Veran staltungen Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene politi- sche Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürger- initiati- ven und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stad tteil, für den Stadtteil" 4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stad tteilkulturprogramms im „Kap.8“ Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Agora Eintritt bis zu 2 € frei frei Eintritt mehr als 2 € 236,25 € 341,25 € Mokido Eintritt bis zu 2 € frei frei Eintritt mehr als 2 € 36,75 € 68,25 € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 36,75 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 10,50 € Weitere Räume a. A. Gültig ab 01.01.2025 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Agora Eintritt bis zu 2 € frei frei Eintritt mehr als 2 € 248,06 € 358,31 € Mokido Eintritt bis zu 2 € frei frei Eintritt mehr als 2 € 38,59 € 71,66 € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 38,59 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 33,08 € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 11,03 € Weitere Räume a. A. 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für zugangsoffene Feste und Feiern von Gemeinwesen orientierten Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Agora kein Eintritt 288,75 € 393,75 € mit Eintritt 393,75 € 498,75 € Mokido 52,50 € 94,50 € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 36,75 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 10,50 € Weitere Räume a. A. Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus Gültig ab 01.01.2025 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Agora kein Eintritt 303,19 € 413,44 € mit Eintritt 413,44 € 523,69 € Mokido 55,13 € 99,23 € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 38,59 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 33,08 € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 11,03 € Weitere Räume a. A. 4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des S tadtteils Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und für Termin von bis zu 4 Stunden an. Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 Gruppenräume Jahrespauschale Funktionsräum e* Jahrespauschale bei wöchentlicher Nut zung bzw. bis zu 52 Nut zungen 52,50 € 105,00 € bei 14 -tägig er Nut zung bzw. bis zu 26 Nut zungen 26,25 € 52,50 € bei monatlic her Nut zung bzw. bis zu 12 Nut zungen 13,13 € 26,25 € * Kegelbahn, Schießstand, Atelier Gültig ab 01.01.2025 Gruppenräume Jahrespauschale Funktionsräum e* Jahrespauschale bei wöchentlicher Nut zung bzw. bis zu 52 Nut zungen 55,13 € 110,25 € bei 14 -tägig er Nut zung bzw. bis zu 26 Nut zungen 27,56 € 55,13 € bei monatlic her Nut zung bzw. bis zu 12 Nut zungen 13,78 € 27,56 € * Kegelbahn, Schießstand, Atelier 4.2.4 Private Festveranstaltungen und Familienfeier n Von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Wohnsitz im Bezirk Münster-Nord wird ein Basis- Nut- zungsentgelt gemäß 4.2.2 erhoben. Dieses kann bei Vorlage eines Münsterpasses um 80% oder eines Wohngeldbescheides um 30% nach pflichtgemäßem Ermessen reduziert werden. 4.3 Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstalt ungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtet e Veranstaltungen) wird ein reguläres Ba- sis-Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben. Agora und Mokido Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 Saal Agora Stadtteiltreff Mokido / Studiobühne ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Tages veranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwi- sc hen 9 und 18 Uhr 393,75 € 498,75 € 68,25 € 178,50 € Abend veranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 18 und 1 Uhr des Folge- tages 498,75 € 603,75 € 78,75 € 189,00 € Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus Wochenend veranstaltung Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig, bis 1 Uhr des Folgetages 603,75 € 708,75 € 89,25 € 199,50 € Auf-/Abbau, Pro ben etc. pro weiterer Tag: 105,00 € 105,00 € 36,75 € 36,75 € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 89,25 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 21,00 € Weitere Räume a. A. Agora und Mokido Gültig ab 01.01.2025 Saal Agora Stadtteiltreff Mokido / Studiobühne ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik Tages veranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwi- sc hen 9 und 18 Uhr 413,44 € 523,69 € 71,66 € 187,43 € Abend veranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 18 und 1 Uhr des Folge- tages 523,69 € 633,94 € 82,69 € 198,45 € Wochenend veranstaltung Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig, bis 1 Uhr des Folgetages 633,94 € 744,19 € 93,72 € 209,48 € Auf-/Abbau, Pro ben etc. pro weiterer Tag: 110,25 € 110,25 € 38,59 € 38,59 € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 93,71 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 33,08 € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 22,05 € Weitere Räume a. A. Gruppen- und Funktionsräume Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 - 2 Std. > 2 Std. ganztägig pro Std. pro Std. pro Tag Sinne sraum Musik-Probe Bewegungsräume, 80-100 qm, Stühle vorhanden 5,25 € 4,20 € 26,25 € Billar draum Cafeteria Gruppenräume für ca. 20 Personen, Tische und Stühle 4,20 € 3,15 € 21,00 € Eltern -Kind - Bereich Spielraum, Kinderstühle 4,20 € 3,15 € 21,00 € Be wegungsraum keine Bestuhlung 3,15 € 2,63 € 15,75 € Kreati vraum 3,15 € 2,63 € 15,75 € Ateli er* Inkl. Nutzung der technische Ausstat- tung wie Geräte, Maschinen, Brenn- öfen 5,25 € 4,20 € 31,50 € Schie ßstand Luftgewehrschießstand und Vorraum 5,25 € 4,20 € 31, 50 € Kegelbahn* bis zu 10 Personen 5,25 € 4,20 € 31,50 € * bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt Gruppen- und Funktionsräume Gültig ab 01.01.2025 - 2 Std. > 2 Std. ganztägig pro Std. pro Std. pro Tag Sinne sraum Musik-Probe Bewegungsräume, 80-100 qm, Stühle vorhanden 5,51 € 4,41 € 27,56 € Billar draum Cafeteria Gruppenräume für ca. 20 Personen, Tische und Stühle 4,41 € 3,31 € 22,05 € Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus Eltern -Kind - Bereich Spielraum, Kinderstühle 4,41 € 3,31 € 22,05 € Be wegungsraum keine Bestuhlung 3,31 € 2,76 € 16,54 € Kreati vraum 3,31 € 2,76 € 16,54 € Ateli er* Inkl. Nutzung der technische Ausstat- tung wie Geräte, Maschinen, Brenn- öfen 5,51 € 4,41 € 33,08 € Schie ßstand Luftgewehrschießstand und Vorraum 5,51 € 4,41 € 33, 08 € Kegelbahn* bis zu 10 Personen 5,51 € 4,41 € 33,08 € * bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden - 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Vora ussetzungen, ist der Vertragsnehmer verpflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren. 5.2 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Ka p.8“ ist die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des „Kap.8“. 5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertragli ch vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch vor Nutzungsbeginn § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossene Entgeltordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 01.01.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster xxxx S. xxx) verliert damit ihre Gültigkeit.
Beschlussvorlage
5744 Zeichen
V/0148/2019 V/0148/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese Beratungsfolge 06.03.2019 Kulturausschuss Vorberatung 19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Entgelte für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese wer- den im Rahmen des Konzeptes der „Nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ mit Wirkung ab 01.01.2020 um fünf Prozent erhöht. Den beigefügten geänderten Entgeltordnungen wird zugestimmt. Die Entgeltordnungen treten jeweils zum 01.01.2020 in Kraft. Die Anregung nach § 24 GO Nr. 2018-00074 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Entgelterhöhungen bewirken folgende Ertragssteigerungen für den Haushalt der Stadt Münster: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kulturför- derung 2020 bis 2024 1.350 € p.a. Zeile 05 privatrechtliche Leistungsent- gelte 2025 ff. 1.400 € p.a. Kulturamt 26.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kröger Telefon: 492-4105 KroegerA@stadt- muenster.de - 2 - V/0148/2019 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 11.11.2015 das Konzept zur „Nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ beschlossen. Dieses Konzept besagt, dass Kostensteigerungen an die Nutzer/ -innen bei Gebühren und Entgelten, verbunden mit einer möglichst vollständigen Kostendeckung , weitergege- ben werden sollen. Im Hinblick auf die konsequente Abbildung der Kostensteigerungen wurde verei n- bart, dass Gebührensätze und Entgelte in regelmäßigen Abständen von maximal zwei Jahren ang e- passt werden sollen. Gemäß der Anregung nach § 24 GO Nr. 2018 -00074 vom 31.05.2018 sollen die Entgelte für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese jährlich automatisch um 2 Prozent als Inflationsausgleich erhöht werden. Das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese sind als Einrichtu n- gen des Kulturamtes der Stadt Münster wichtige und hoch frequentierte Foren für Kunst und Kultur, Orte der Begegnung, Kommunikation, Freizeitgestaltung und bürgerschaftlichen Engagements in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde. Beide Stadtteilhäuser sind darüber hinaus wichtige Netzwer k- partner sowie Initiatoren und Koordinatoren für profilbildende und identitätsstiftende Veranstaltungen in den Stadtteilen. Die Entgelto rdnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und für das Begegnungszentrum Meerwiese sind dementsprechend im Sinne ihres kulturellen Auftrages, der Schaffung niederschwe l- liger Angebote und einer möglichst hohen Nutzerfreundlichkeit gestaffelt, sozialver träglich aufgebaut und kalkuliert. Unter Berücksichtigung der jeweiligen infrastrukturellen und technischen Vorausse t- zungen der Häuser sowie der jeweiligen unterschiedlichen Nutzungsanliegen erfolgt die Vergabe nach Prioritäten und einer differenzierten Preisstruktur. Gemäß der Konzeptionen der Häuser werden Veranstaltungen von Akteuren des Stadtteils oder im Interesse des Stadtteils sowie der Kernnutzer der Häuser gegenüber anderen, z.B. rein kommerziellen Veranstaltungen, bevorzugt behandelt. Für kommerzielle Veranstaltungen soll zudem ein möglichst hoher Deckungsgrad der verursachten Ko s- ten erzielt werden. Die Grundstrukturen der Entgeltordnungen wurden in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt im Jahr 2011 für das Begegnungszentrum Meerwiese und im Jahr 20 16 für das Kap.8, auf der Basis der fort- laufenden Erfahrungswerte und/oder räumlicher Veränderungen im Haus angepasst und optimiert. Sie haben sich seither bewährt. Eine zweijährige Anpassung oder gar jährliche automatische Anpassung der Entgelte, wie obe n be- schrieben, scheidet aus Gründen der Praktikabilität aus. Zum einen benötigen die vielfältigen Nutzer und Vereine Planungssicherheiten und damit verbundene Vorlaufzeiten bei Nutzungsverträgen. Zum anderen spielen in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde soziale Komponenten eine große Rolle. Für die Anregung und fortwährende Motivation des gerade in diesen Stadtteilen gewünschten bürger- schaftlichen Engagements erscheint eine Anpassung der Entgelte jährlich bzw. im zweijährigen Rhythmus um zwei Prozent zu hoch. Die neuen Entgeltordnungen be inhalten vor diesem Hintergrund jeweils alle fünf Jahre eine 5 - prozentige Preissteigerung. Hierdurch wird eine moderate, sozial verträglich kalkulierte Anhebung der Entgelte vorgenommen und die fortlaufenden Kostensteigerungen in einem angemessenen und soz i- al verträglichen Umfang an die Nutzer weitergegeben. Damit wird sowohl dem Konzept der „Nachhal- - 3 - V/0148/2019 tigen Haushaltssanierung (NaSa)“ Rechnung getragen als auch die Anregung nach § 24 GO teilweise aufgegriffen. Durch die Erhöhung der Entgelte alle fünf Jahre um fünf Prozent werden in den Jahren 2020 bis 2024 jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1.350 € erwartet. Davon entfallen auf das Kap.8 ca. 1.060 € und ca. 290 € auf das Begegnungszentrum Meerwiese. Ab 2025 werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1.400 € erwartet. Davon entfallen c a. 1.100 € auf das Kap.8 und ca. 300 € auf das B e- gegnungszentrum Meerwiese. Die Verwaltung schlägt vor, unter Berücksichtigung der noch laufenden Nutzungsverträge die Erh ö- hung mit Wirkung ab 01.01.2020 vorzusehen. I.V. gez. Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1:Entgeltordnung für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus Anlage 2:Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 41
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Details
- Aktenzeichen
- V/0148/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37