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V/0148/2019

Änderung der Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese

Vorlagen 12.02.2019

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Entgeltordnung BzM ab 2020

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Ansehen

Anlage 1 Entgeltordnung Kap.8 ab 2020

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1273 Zeichen

Anlage A zur V/0148/2019 
Kurzüberblick 
Die Entgelte für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese 
werden zum 01.01.2020 erhöht. Die geänderten Entgeltordnungen treten mit Wirkung zum 
01.01.2020 in Kraft. 
Die Anregung nach § 24 GO Nr. 2018-00074 ist damit erledigt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
In dieser Vorlage wird das Ziel „Verbesserung der Haushaltslage“ verfolgt. Durch die Erhöhung 
der Entgelte sollen fortlaufende Kostensteigerungen des Betriebs der Stadtteilkulturhäuser Kap.8 
im Bürgerhaus Kinderhaus und Begegnungszentrum Meerwiese in angemessenem und sozial 
verträglichem Umfang an die Nutzer weiter gegeben werden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderungg 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 2 Entgeltordnung BzM ab 2020

8139 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese  
 
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde 
vom ……(Amtsblatt …… der Stadt Münster Nr……S……) 
 
§ 1 
Nutzungszweck 
 
Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als e in allen Altersgruppen zugänglicher 
Treffpunkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit.   
Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgersch aftlichen Mitwirkung und darüber hinaus 
die Selbstbestimmung und Öffnung  des Stadtteils Co erde durch kulturelle und soziale 
Aktivitäten zum Ziel. 
Engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern wird die Möglichkeit der gestaltenden 
Mitwirkung und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. 
Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertun g des Stadtteils Coerde zu schaffen 
und darüber hinaus Impulse für das gesamte Stadtgebiet zu setzen. 
Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Ku lturamt der Stadt 
Münster/Stadtteilkultur, von freien und öffentliche n Gruppen sowie von fünf Kernnutzern, die 
ein regelmäßiges soziokulturelles Programm für Kind er, Jugendliche und Erwachsene 
anbieten. 
 
Die Kernnutzer sind: 
- Westfälische Schule für Musik 
- Anna Krückmann-Haus 
- Kinder-und Jugendtheater der Städtischen Bühnen 
- Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle 
- Norbert-Grundschule 
 
Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt: 
- Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesondere für die Erhaltung, Pflege und Förderung 
  des Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen 
- Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen 
- Kulturelle Veranstaltungen ( Musik, Tanz, Theater, Kleinkunst) 
- Ausstellungen 
- Film-und Vortragsveranstaltungen 
- Veranstaltungen von Schulen 
- Gewerbliche Veranstaltungen 
 
Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen de r Kernnutzer und Veranstaltungen aus 
dem Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werde n zugangsbeschränkte oder 
geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und gewerbliche 
Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen. 
 
§ 2 
Allgemeine Bestimmungen 
 
In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räu me inklusive aller Nebenkosten bei 
normaler Nutzung enthalten sowie beim Saal und Thea ter die Anwesenheit einer 
sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt) 
Die Nebenkostensetzen sich aus den Kosten für Heizu ng, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße 
übliche Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson  (im Saal und 
Theater) zusammen.

Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese  
 
Zusatzleistungen wie Auf-und Abbauten, Sonderreinig ungen oder Bereitstellung von 
Personal, Technik und technische Betreuung werden z usätzlich berechnet. Eigenleistungen 
sind nach Absprache möglich. 
 
Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt d ie Entgelte für die Nutzung anhand 
der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen 
fest. 
In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte n ach pflichtgemäßem Ermessen 
ermäßigt oder erlassen werden 
 
§ 3 
Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen 
 
Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen d es Begegnungszentrums Meerwiese 
und Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei. 
 
§ 4 
Veranstaltungen Dritter 
 
4.1.  Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Veranstaltungen 
        
 Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen  
 Veranstaltungen der in der Bezirksvertretung Münster- Nord und der im Rat     
 vertretenen Parteien wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 
 
4.2.  Stadtteilbezogene Veranstaltungen 
 
4.2.1.Soziokulturelle Veranstaltungen 
 
Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach   
pflichtgemäßer Einschätzung der Leitung  des Begegnungszentrums Meerwiese ein  
ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten erhoben werden: 
 
- Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen, jugendpflegerischen und sozialen Bereich,    
  die von der Stadt Münster alleine oder gemeinsam mit Vereinen oder anderen   
  Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden 
- bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Bezirk Münster Nord 
- bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger Angebote im kreativen,  
  kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten 
- bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließlich solcher, die von der Stadt Münster  
  gefördert werden 
- bei Veranstaltungen städtischer Ämter 
 
Folgendes ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt kann hierfür berechnet werden: 
 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
52.50 € 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
26.25 € 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
10.50 €

Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese  
 
Gültig ab 01.01.2025 
 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
55.13 € 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
27.56 € 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
11.03 € 
 
 
4.2.2. Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord 
 
Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus d em Bezirk Nord wird ein ermäßigtes 
Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben: 
 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
315.-€ 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
105.-€ 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
36.75 € 
 
Gültig ab dem 01.01.2025  
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
330.75 € 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
110.25 € 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
38.59 € 
 
 
4.3. Sonstige Veranstaltungen 
 
Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feiern  ohne Stadtteilbezug und kommerzielle 
Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben: 
 
4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen ( Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug) 
 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
393.75 € / 26.25 € pro Std. 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
157.50 € / 15.75 € pro Std. 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
52.50 € / 10.50 € pro Std. 
 
Gültig ab dem 01.01.2025 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
413.44 € / 27.56  € pro Std. 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
165.38 / 16.54 € pro Std. 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
55.13 € / 11.03 € pro Std .

Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese  
 
4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
787.50 € 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
367.50 € 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
105.-€ 
 
Gültig ab dem 01.01.2025 
 
Großer Saal 
Je Veranstaltungstag 
 
826,88 € 
 
 
Theaterraum 
Je Veranstaltungstag 
 
385.88 € 
 
Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
 
110.25 € 
 
 
§ 5 
Sonstige Bestimmungen 
 
5.1 .  Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht    
        rechtzeitig abgesagt wurden – 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche  
        vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 
5.2 . Ändern sich die in dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der  
       Vertragsnehmer verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu  
       informieren. 
5.3 . Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Begegnungszentrum Meerwiese  
       sind die Beachtung der Betriebs-und Nutzungsverordnung des Begegnungszentrums  
       Meerwiese. 
5.4 . Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen. 
 
 
§ 6 
Inkrafttreten 
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossene 
Entgeltordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Die En tgeltordnung vom 16.12.2011 (Amtsblatt 
der Stadt Münster xxxx S. xxx) verliert damit ihre Gültigkeit.

Anlage 1 Entgeltordnung Kap.8 ab 2020

12903 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus  41.01 
vom xx.xx.xxxx (Amtsblatt xxxx der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) 
 
§ 1 Nutzungszweck 
 
Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster, im Bereich Stadt- 
teilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Freizeitge- 
staltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. 
 
Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und in stitutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem 
Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert 
und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtte il und integriert kulturelle Angebote in die Lebens welt 
der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). 
 
Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ress ourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität 
und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und eine 
zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. 
 
Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Anse hen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, sozi-
aler, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbe itsansatz ist generationsübergreifend, interkulture ll 
und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). 
 
Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle Veran- 
staltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Ko nzerte, Ausstellungen und Angebote der musisch- 
kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus w erden die Räume für Weiterbildungsangebote wie 
Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugänglic he stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Grup- 
pen, Vereinen und Institutionen vergeben. Nachrangi g behandelt werden zugangsbeschränkte oder ge- 
schlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Ang ebote ohne Stadtteilbezug und Veranstaltungen, 
die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht 
vorgesehen. 
 
Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g . Vorgaben für eigene Veranstaltungen von 
„Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt. 
 
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 
 
Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler 
Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich die 
Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im e rforderlichen Umfang. Das Basisnutzungsentgelt 
bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht Stunden, bei der die Anwe- 
senheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf- und Abbau). Zusatzleistungen wie Auf - 
und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigu ngen oder Bereitstellung von Personal (z.B. 
Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister ), zusätzliche Technik und technische Betreuung 
werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. 
 
Die Leitung des „Kap.8“ entscheidet über die Überla ssung von Räumen und legt die Entgelte für die 
Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteil kulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus 
nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründend en Ausnahmefällen können Entgelte nach pflicht- 
gemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. 
 
 
 
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen 
 
Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen des „Kap.8“ und Veranstaltungen in Kooperation mit An- 
deren ist kostenfrei.

Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
§ 4 Veranstaltungen Dritter 
 
4.1 Stadtteilbezogene Gemeinwesen orientierte Veran staltungen 
 
Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene politi- 
sche Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und bezirksbezogene 
Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürger- initiati- 
ven und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 
 
4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stad tteil, für den Stadtteil" 
 
4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stad tteilkulturprogramms im „Kap.8“ 
Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, 
Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäßigtes Basis-
Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. 
 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik 
Agora   
Eintritt bis zu 2 € frei frei 
Eintritt mehr als 2 € 236,25 € 341,25 € 
Mokido    
Eintritt bis zu 2 € frei frei 
Eintritt mehr als 2 € 36,75 € 68,25 € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:   
Mokido  inkl. Kühlraum    36,75 €  
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 €   
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum  je  10,50 €  
Weitere Räume      a. A. 
 
 
Gültig ab 01.01.2025 
 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik 
Agora   
Eintritt bis zu 2 € frei frei 
Eintritt mehr als 2 € 248,06 € 358,31 € 
Mokido    
Eintritt bis zu 2 € frei frei 
Eintritt mehr als 2 € 38,59 € 71,66 € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:   
Mokido  inkl. Kühlraum    38,59 €  
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr 33,08 €   
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum  je  11,03 €  
Weitere Räume      a. A.  
 
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus  dem Bezirk Münster Nord 
Für zugangsoffene Feste und Feiern von Gemeinwesen orientierten Gruppen und Vereinen aus 
dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden 
Übersicht erhoben. 
 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik 
Agora   
kein Eintritt 288,75 € 393,75 € 
mit Eintritt 393,75 € 498,75 € 
Mokido  52,50 € 94,50 € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:   
Mokido  inkl. Kühlraum    36,75 €  
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 €   
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum  je  10,50 €  
Weitere Räume      a. A.

Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
Gültig ab 01.01.2025 
 ohne Bühnentechnik mit Bühnentechnik 
Agora   
kein Eintritt 303,19 € 413,44 € 
mit Eintritt 413,44 € 523,69 € 
Mokido  55,13 € 99,23 € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
  
Mokido  inkl. Kühlraum    38,59 €  
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr 33,08 €   
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum  je  11,03 €  
Weitere Räume      a. A.  
 
4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des S tadtteils 
Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine 
des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresentgelt 
erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und für Termin 
von bis zu 4 Stunden an. 
 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 
Gruppenräume  
Jahrespauschale 
Funktionsräum e* 
Jahrespauschale 
bei  wöchentlicher  Nut zung  bzw. bis  zu 52  Nut zungen  52,50 € 105,00 € 
bei  14 -tägig er Nut zung  bzw. bis  zu 26  Nut zungen  26,25 € 52,50 € 
bei  monatlic her  Nut zung  bzw. bis  zu 12  Nut zungen  13,13 € 26,25 € 
* Kegelbahn, Schießstand, Atelier 
 
Gültig ab 01.01.2025 
 
Gruppenräume  
Jahrespauschale 
Funktionsräum e* 
Jahrespauschale 
bei  wöchentlicher  Nut zung  bzw. bis  zu 52  Nut zungen  55,13 € 110,25 € 
bei  14 -tägig er Nut zung  bzw. bis  zu 26  Nut zungen  27,56 € 55,13 € 
bei  monatlic her  Nut zung  bzw. bis  zu 12  Nut zungen  13,78 € 27,56 € 
* Kegelbahn, Schießstand, Atelier 
 
 
4.2.4 Private Festveranstaltungen und Familienfeier n 
Von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Wohnsitz im Bezirk Münster-Nord wird ein Basis- Nut- 
zungsentgelt gemäß 4.2.2 erhoben. Dieses kann bei Vorlage eines Münsterpasses um 80% oder 
eines Wohngeldbescheides um 30% nach pflichtgemäßem Ermessen reduziert werden. 
 
4.3 Sonstige Veranstaltungen 
Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstalt ungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene 
Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtet e Veranstaltungen) wird ein reguläres Ba- 
sis-Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben. 
 
 
Agora und Mokido 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 
Saal  Agora  Stadtteiltreff  
Mokido / Studiobühne  
ohne 
Bühnentechnik 
mit 
Bühnentechnik 
ohne 
Bühnentechnik 
mit 
Bühnentechnik 
Tages veranstaltung  
Werktags (Montag-Donnerstag)  zwi- 
sc hen 9 und  18  Uhr  
393,75 € 498,75 € 68,25 € 178,50 € 
Abend veranstaltung  
Werktags (Montag-Donnerstag)  
zwischen 18 und 1 Uhr des  Folge- 
tages 
498,75 € 603,75 € 78,75 € 189,00 €

Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
Wochenend veranstaltung  
Freitag, Samstag oder Sonntag  
ganztägig, bis 1 Uhr des Folgetages 
603,75 € 708,75 € 89,25 € 199,50 € 
Auf-/Abbau,  Pro ben  etc.  
pro weiterer Tag: 
105,00 € 105,00 € 36,75 € 36,75 € 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:   
Mokido  inkl. Kühlraum    89,25 €  
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 €   
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum  je  21,00 €  
Weitere Räume      a. A. 
 
Agora und Mokido 
Gültig ab 01.01.2025 
 
Saal  Agora  Stadtteiltreff  
Mokido / Studiobühne  
ohne 
Bühnentechnik 
mit 
Bühnentechnik 
ohne 
Bühnentechnik 
mit 
Bühnentechnik 
Tages veranstaltung  
Werktags (Montag-Donnerstag)  zwi- 
sc hen 9 und  18  Uhr  
413,44 € 523,69 € 71,66 € 187,43 € 
Abend veranstaltung  
Werktags (Montag-Donnerstag)  
zwischen 18 und 1 Uhr des  Folge- 
tages 
523,69 € 633,94 € 82,69 € 198,45 € 
Wochenend veranstaltung  
Freitag, Samstag oder Sonntag  
ganztägig, bis 1 Uhr des Folgetages 
633,94 € 744,19 € 93,72 € 209,48 € 
Auf-/Abbau,  Pro ben  etc.  
pro weiterer Tag: 
110,25 € 110,25 € 38,59 € 38,59 € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
  
Mokido  inkl. Kühlraum    93,71 €  
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und Geschirr 33,08 €   
Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum  je  22,05 €  
Weitere Räume      a. A. 
 
Gruppen- und Funktionsräume 
Gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 
 
- 2 Std. > 2 Std. ganztägig 
pro Std. pro Std. pro Tag 
Sinne sraum  
Musik-Probe 
Bewegungsräume, 80-100 qm, Stühle 
vorhanden 
5,25 € 4,20 € 26,25 € 
Billar draum  
Cafeteria 
Gruppenräume für ca. 20 Personen, 
Tische und Stühle 
4,20 € 3,15 € 21,00 € 
Eltern -Kind - 
Bereich 
Spielraum, Kinderstühle 
 
4,20 € 3,15 € 21,00 € 
Be wegungsraum  keine Bestuhlung 3,15 € 2,63 € 15,75 € 
Kreati vraum   3,15 € 2,63 € 15,75 € 
Ateli er*  Inkl. Nutzung der technische Ausstat- 
tung wie Geräte, Maschinen, Brenn-
öfen  
5,25 € 4,20 € 31,50 € 
Schie ßstand  Luftgewehrschießstand und Vorraum 5,25 € 4,20 € 31, 50 € 
Kegelbahn*  bis zu 10 Personen 5,25 € 4,20 € 31,50 € 
* bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt 
 
Gruppen- und Funktionsräume 
Gültig ab 01.01.2025 
 
- 2 Std. > 2 Std. ganztägig 
pro Std. pro Std. pro Tag 
Sinne sraum  
Musik-Probe 
Bewegungsräume, 80-100 qm, Stühle 
vorhanden 
5,51 € 4,41 € 27,56 € 
Billar draum  
Cafeteria 
Gruppenräume für ca. 20 Personen, 
Tische und Stühle 
4,41 € 3,31 € 22,05 €

Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2019 
  Entgeltordnung Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
Eltern -Kind - 
Bereich 
Spielraum, Kinderstühle 4,41 € 3,31 € 22,05 € 
Be wegungsraum  keine Bestuhlung 3,31 € 2,76 € 16,54 € 
Kreati vraum   3,31 € 2,76 € 16,54 € 
Ateli er*  Inkl. Nutzung der technische Ausstat- 
tung wie Geräte, Maschinen, Brenn-
öfen 
5,51 € 4,41 € 33,08 € 
Schie ßstand  Luftgewehrschießstand und Vorraum 5,51 € 4,41 € 33, 08 € 
Kegelbahn*  bis zu 10 Personen 5,51 € 4,41 € 33,08 € 
* bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt 
 
§ 5 Sonstige Bestimmungen 
 
5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die  nicht rechtzeitig abgesagt wurden - 2 Wochen  
 vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei  Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 
Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Vora ussetzungen, ist der Vertragsnehmer 
verpflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren. 
 
5.2 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Ka p.8“ ist die Beachtung der Betriebs- und  
 Nutzungsordnung des „Kap.8“. 
 
5.4.  Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertragli ch vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens  
 jedoch vor Nutzungsbeginn 
 
 
§ 6 Inkrafttreten 
 
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossene Entgeltordnung tritt am 
01.01.2020 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 01.01.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster xxxx S. xxx) verliert 
damit ihre Gültigkeit.

Beschlussvorlage

5744 Zeichen

V/0148/2019 
V/0148/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das 
Begegnungszentrum Meerwiese 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.03.2019 Kulturausschuss Vorberatung 
   19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die Entgelte für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese wer-
den im Rahmen des Konzeptes der „Nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ mit Wirkung ab 
01.01.2020 um fünf Prozent erhöht. Den beigefügten geänderten Entgeltordnungen wird zugestimmt. 
Die Entgeltordnungen treten jeweils zum 01.01.2020 in Kraft. 
 
Die Anregung nach § 24 GO Nr. 2018-00074 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Entgelterhöhungen bewirken folgende Ertragssteigerungen für den Haushalt der Stadt Münster: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kulturför-
derung 
2020 
bis 
2024 
 
1.350 € 
p.a. 
 
Zeile 05 privatrechtliche Leistungsent-
gelte 
2025 ff. 1.400 € 
p.a. 
 
Kulturamt 
 
26.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kröger 
Telefon: 492-4105 
KroegerA@stadt-
muenster.de

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V/0148/2019 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.11.2015 das Konzept zur „Nachhaltigen Haushaltssanierung 
(NaSa)“ beschlossen. Dieses Konzept besagt, dass Kostensteigerungen an die Nutzer/ -innen bei 
Gebühren und Entgelten, verbunden mit einer möglichst vollständigen Kostendeckung , weitergege-
ben werden sollen. Im Hinblick auf die konsequente Abbildung der Kostensteigerungen wurde verei n-
bart, dass Gebührensätze und Entgelte in regelmäßigen Abständen von maximal zwei Jahren ang e-
passt werden sollen. 
 
Gemäß der Anregung nach § 24 GO Nr. 2018 -00074 vom 31.05.2018 sollen die Entgelte für das 
Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese jährlich automatisch um 2 
Prozent als Inflationsausgleich erhöht werden. 
 
Das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese sind als Einrichtu n-
gen des Kulturamtes der Stadt Münster wichtige und hoch frequentierte Foren für Kunst und Kultur, 
Orte der Begegnung, Kommunikation, Freizeitgestaltung und bürgerschaftlichen Engagements in den 
Stadtteilen Kinderhaus und Coerde. Beide Stadtteilhäuser sind darüber hinaus wichtige Netzwer k-
partner sowie Initiatoren und Koordinatoren für profilbildende und identitätsstiftende Veranstaltungen 
in den Stadtteilen. 
 
Die Entgelto rdnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und für das Begegnungszentrum 
Meerwiese sind dementsprechend im Sinne ihres kulturellen Auftrages, der Schaffung niederschwe l-
liger Angebote und einer möglichst hohen Nutzerfreundlichkeit gestaffelt, sozialver träglich aufgebaut 
und kalkuliert. Unter Berücksichtigung der jeweiligen infrastrukturellen und technischen Vorausse t-
zungen der Häuser sowie der jeweiligen unterschiedlichen Nutzungsanliegen erfolgt die Vergabe 
nach Prioritäten und einer differenzierten Preisstruktur. Gemäß der Konzeptionen der Häuser werden 
Veranstaltungen von Akteuren des Stadtteils oder im Interesse des Stadtteils sowie der Kernnutzer 
der Häuser gegenüber anderen, z.B. rein kommerziellen Veranstaltungen, bevorzugt behandelt. Für 
kommerzielle Veranstaltungen soll zudem ein möglichst hoher Deckungsgrad der verursachten Ko s-
ten erzielt werden. 
 
Die Grundstrukturen der Entgeltordnungen wurden in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt im Jahr 
2011 für das Begegnungszentrum Meerwiese und im Jahr 20 16 für das Kap.8, auf der Basis der fort-
laufenden Erfahrungswerte und/oder räumlicher Veränderungen im Haus angepasst und optimiert. 
Sie haben sich seither bewährt. 
 
Eine zweijährige Anpassung oder gar jährliche automatische Anpassung der Entgelte, wie obe n be-
schrieben, scheidet aus Gründen der Praktikabilität aus. Zum einen benötigen die vielfältigen Nutzer 
und Vereine Planungssicherheiten und damit verbundene Vorlaufzeiten bei Nutzungsverträgen. Zum 
anderen spielen in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde  soziale Komponenten eine große Rolle. 
Für die Anregung und fortwährende Motivation des gerade in diesen Stadtteilen gewünschten bürger-
schaftlichen Engagements erscheint eine Anpassung der Entgelte jährlich bzw. im zweijährigen 
Rhythmus um zwei Prozent zu hoch. 
 
Die neuen Entgeltordnungen be inhalten vor diesem Hintergrund  jeweils alle fünf Jahre eine 5 -
prozentige Preissteigerung. Hierdurch wird eine moderate, sozial verträglich kalkulierte Anhebung der 
Entgelte vorgenommen und die fortlaufenden Kostensteigerungen in einem angemessenen und soz i-
al verträglichen Umfang an die Nutzer weitergegeben. Damit wird sowohl dem Konzept der „Nachhal-

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tigen Haushaltssanierung (NaSa)“ Rechnung getragen als auch die Anregung nach § 24 GO teilweise 
aufgegriffen. 
 
Durch die Erhöhung der Entgelte alle fünf Jahre um fünf Prozent werden in den Jahren 2020 bis 2024 
jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1.350 € erwartet. Davon entfallen auf das Kap.8 ca. 1.060 
€ und ca. 290 € auf das Begegnungszentrum Meerwiese. Ab 2025 werden jährliche Mehreinnahmen 
in Höhe von 1.400 € erwartet. Davon entfallen c a. 1.100 € auf das Kap.8 und ca. 300 € auf das B e-
gegnungszentrum Meerwiese. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, unter Berücksichtigung der noch laufenden Nutzungsverträge die Erh ö-
hung mit Wirkung ab 01.01.2020 vorzusehen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1:Entgeltordnung für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus 
Anlage 2:Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese

Beratungsverlauf (4)

06.03.2019 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 23.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 41

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Details

Aktenzeichen
V/0148/2019
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37