V/0085/2010
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhaltender Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, für das Kalenderjahr 2010
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Vorlage Nr. 0085-2010, Anlage 2
13229 Zeichen
Anlage 2
Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat W/0085/2010
EHV WM
Einzelhandelsverband
Einzelhandelsverband WM : Weseler Str. 316 c - 48163 Münster
Westfalen-Münsterland e.V.
Stadt Münster Geschäftsstelle Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz Weseler Str. 316 c
48127 Münster 48163 Münster
Tel: (02 51)4 1416-0
Fax: (02 51)4 14 16-212
Mail: k.eksen@ehv-wm.de
Internet: www.ehv-wm .de
St.-Nr.: 317/5980/0275
Sparkasse Münsterland Ost
{BLZ 400 501 50) Kto.-Nr. 50 195
Geschäftsstelle Dortmund
Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26
44135 Dortmund
Münster, 21.01.2010/ek
Vorab per Fax: 0251 - 492-3265
Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier: Antrag für Sonntag, den 02. Mai 2010, Sonntag, den 31. Oktober 2010 und Sonntag,
den 05.Dezember 2010 unter gleichzeitigem Verzicht auf Verkaufsöffnung an den Send-
Sonntagen
Gebiet: Altstadt und Gebiet der ISG Bahnhofsviertel
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,
nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2006
dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von 5
Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Ver-
kaufsöffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Adventssonn-
tage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und die stillen Feiertage im
Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht freigegeben werden ($ 6 Abs. 4 LÖG NRW).
Unter Berlicksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Kaufleute in Münsters In-
nenstadt und die Mitglieder der Initiative starke Innenstadt (IS!) dahingehend verständigt, für
das Jahr 2010 statt der erlaubten 4 verkaufsoffenen Sonntage lediglich für drei Sonntage die
Zulassung einer Verkaufsöffnung für die Dauer von 5 Stunden zu beantragen. Mit der Be-
schränkung auf die drei verkaufsoffenen Sonntage, wie sie hiermit beantragt werden, möchten
die Kaufleute die besonders hohe Bedeutung des Adventssonntages hervorheben, zu dessen
Gunsten sie auf. einen Antrag für einen vierten verkaufsoffenen Sonntag verzichten würden.
Aufgrund der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 14.03.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt
Nr. 5 vom 20.03.2008) sind für die Jahre 2008 bis 2010 die Sonntagsöffnungen am Frühjahrs-
sendsonntag und am Herbstsendsonntag genehmigt worden. Die erhofften Synergieeffekte
zwischen dem Send und der Innenstadtgeschäftslage sind leider ausgeblieben. Die Besucher
haben sich für den Send oder den Einkaufsbummel entschieden, aber nicht - wie gewünscht —
beides kombiniert. So haben die Schausteller Kunden an die Kaufleute verloren und umge-
kehrt. Hier ist offensichtlich die Entfernung zwischen beiden Veranstaltungen zu groß. Die In-
nenstadtkaufleute haben sich daher entschieden, diese Kombination nicht weiter fortzusetzen.
Für das Jahr 2010 wird somit ausdrücklich auf die Inanspruchnahme der genehmigten
Verkaufsöffnungen an den Send-Sonntagen verzichtet.
In Abstimmung mit den Mitgliedern des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleute“ und
der „IS! - Initiative starke Innenstadt“ beantragen wir, für die Verkaufsstellen im Stadt-
bezirk Münster-Mitte, Altstadt/ Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept
Münster- Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich Typ
A: City/Geschäftszentrum
1. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 02. Mai 2010, 13,00 — 18.00 Uhr,
2. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 31. Oktober 2010, 13.00 — 18,00
Uhr,
3. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 05. Dezember 2010, 13.00 -
18.00 Uhr
zu genehmigen.
Münsters Kaufleute leisten einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität der Innenstadt Müns-
ters, die von vielen Bewohnern Münsters und insbesondere auch vielen Touristen sehr ge-
schätzt wird. Viele Städte und Gemeinden nutzen die Möglichkeiten des LÖG NRW ganz
selbstverständlich aus und machen dabei gute Erfahrungen. Münster kann es sich weder als
Stadt noch als Einkaufsstandort leisten, diese Option, die das Land bei der Gesetzgebung
ausdrücklich berücksichtigt hat, nicht zu nutzen. Der Zuspruch zuletzt am verkaufsoffenen
27.12.2009 hat bewiesen, dass Besucher und Kunden an besonders ausgewählten Sonntagen
in Münsters Innenstadt strömen, Auffällig an diesen Tagen ist, dass die Bewerbung durch die
Kaufleute auch Besucher aus größerer Entfernung nach Münster ziehen. Offensichtlich wirkt
an attraktiven verkaufsoffenen Sonntagen in verstärktem Maße ein Ausflugs- und Eventcha-
rakter gegenüber dem reinen Versorgungs- und Einkaufsbedürfnis.
Dem verkaufsoffenen Sonntag am 02. Mai 2010 würde ein Feiertag (Maifeiertag) am 01. Mai
vorausgehen. Er wäre somit geeignet, den vielen Besuchern Münsters, die an Samstagen den
Wocheneinkauf mit Partner/in oder Familie mit einem Stadtpummel, einem Stopp in einem Ca-
fe oder Restaurant oder einem Museumsbesuch kombinieren, diese Möglichkeit am Sonntag
zu bieten und damit gute Synergieeffekte für die vielen kulturellen und gastronomischen Ein-
richtungen Münsters zu schaffen. Angedacht ist in diesem Zusammenhang auch die Prüfung,
inwieweit möglicherweise die Wochenmarktbeschicker einzubeziehen sind, da der Wochen-
markt auf dem Domplatz sich grundsätzlich großer Beliebtheit erfreut, Vor dem Hintergrund
der zahlreichen Aktivitäten im Ruhrgebiet als Kulturhauptstadt 2010 ist davon auszugehen,
dass auch das Müristerland und die Stadt Münster Kurzurlauber anziehen, die nicht unmittel-
bar im Ruhrgebiet ein Quartier suchen oder finden werden. Das wird besonders auch an die-
sem Wochenende im Zusammentreffen mit dem Maifeiertag erwartet.
Einen ähnlichen Effekt versprechen sich die Innenstadtkaufleute und sonstigen Akteure für ei-
ne attraktive City in Münster von einem verkaufsoffenen Sonntag am 31. Oktober 2010. Durch
den Feiertag am 01. November 2010 und das damit erlangte verlängerte Wochenende sind
wiederum besonders viele Kurzurlauber in Münster zu erwarten. Dieses gilt in verstärktem
Maße durch den an diesem Wochenende in Münster stattfindenden „Elternalarm“, Nicht nur
die Studenten, die mit dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium an der Westfälischen- Wil-
helms- Universität aufgenommen haben, sondern auch die bereits „etablierten“ Studenten
werden an diesem Wochenende mit einem attraktiven Programm ihre Angehörigen in beson-
derem Maße für Münster begeistern. Es ist zu erwarten, dass die Gäste, die dafür eine weite
Anreise auf sich nehmen, auch das viel gelobte Einkaufsflair des Oberzentrums Münster für
sich entdecken möchten, wozu ihnen die Kaufleute gerne am 31. Oktober für die Dauer der
gesetzlich zulässigen 5 Stunden Gelegenheit geben würden.
In Zusammenhang mit den bewährten 5 Weihnachtsmärkten wird die Innenstadt durch den
verkaufsöffenen Sonntag am 05. Dezember 2010 an Attraktivität in besonderem Maße gewin-
nen. Erfahrungsgemäß erfreuen sich die Weihnachtsmärkte einer großen Beliebtheit und füh-
ren dazu, dass Münster in der Weihnachtszeit zu einem ganz besonderen touristischen Anzie-
hungspunkt wird. Dieses beweisen jedes Jahr allein die vielen Bustouristen, die es nach Müns-
ter zieht. Auch wirbt Münster - ausgehend von der Werbung 2009 — mit der besonderen Ein-
kaufsatmosphäre im Advent, den dezent beleuchteten Kaufmannshäusern, dem ‚in goldenem
Glanze erstrahlenden“ Prinzipalmarkt und außergewöhnlichen Einkaufserlebnissen. Die Weih-
nachtsmärkte sind sonntags von 11 — 20 Uhr geöffnet. Für Touristen ist gerade der Sonntag
ein besonders attraktiver Tag, da hier Familien die Möglichkeit haben, die Stadt gemeinsam zu
besuchen, was an Wochentagen wegen vieler anderer Interessen und Verpflichtungen oftmals
nicht gelingt. Die Öffnung der'Geschäfte wird auch in positivem Sinne zu einer Entzerrung der
Touristenströme auf den Weihnachtsmärkten sorgen. Die Kehrseite der besonderen Attraktivi-
tät Münsters in diesem Zusammenhang ist die teilweise geäußerte Kritik, dass es auf den
Weihnachtsmärkten an Wochenenden übervoll sei. Diese Situation würde durch die Öffnung
der stationären Einzelhandelsgeschäfte positiv beeinflusst.
Soweit immer wieder in Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen Fragen des Arbeitnehmer-
schutzes angesprochen werden, soll auch auf diese Frage bereits an dieser Stelle eingegan-
gen werden: Im Gesetzgebungsverfahren des Ladenöffnungsgesetzes für das Land Nord-
rhein-Westfalen sind Fragen des Arbeitnehmerschutzes intensiv behandelt und abgewogen
worden. Bei der Zulassung von 4 verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertagen pro Jahr ist der Lan-
desgesetzgeber zu dem Ergebnis gekommen, dass diese in Verbindung mit den bestehenden
Arbeitsschutzvorschriften angemessen sind, ohne dass dadurch der Arbeitnehmerschutz ver-
nachlässigt würde. Arbeitnehmervertretungen der diversen beteiligten Unternehmen achten
selbstverständlich in besonderem Maße darauf, dass die Arbeitnehmerinteressen nicht zu kurz
kommen. Andererseits stellen wir immer wieder fest, dass das Verkaufspersonal an ver-
kaufsoffenen Sonntagen hoch motiviert und mit Freude an der Arbeit ist. Die entspannte Ein-
kaufsatmosphäre, die der Kunde empfindet, spiegelt sich: oft in guter Laune und entsprechen-
der Kaufstimmung wider, so dass für alle Beteiligten eine Win- win- Situation entsteht. Der
Einzelhandel als drittgrößter Wirtschaftsbereich in Deutschland stellt auch in Münster eine
maßgebliche Arbeitgebergruppe dar. Arbeitsplatzsicherung ist für diese Arbeitgeber ein we-
sentliches Ziel ihrer Tätigkeit. So gesehen bildet aus unserer Sicht ein solides wirtschaftliches
Fundament der Unternehmen den besten Arbeitnehmerschutz. Hierzu leisten profitable Son-
deröffnungen einen wesentlichen Beitrag.
In.der Vergangenheit wurde gegen einen verkaufsoffenen Adventssonntag argumentiert, dass
man diesen ablehne, um die Besinnlichkeit der Vorweihnachtszeit zu unterstützen. Diese Ar-
gumentation kann diesseits nicht nachvollzogen werden. Die Kaufleute in Münsters Innenstadt
legen nachweislich sehr großen Wert darauf (und geben dafür auch viel Geld aus!), die vor-
weihnachtliche Dekoration der Geschäfte und auch der Häuser geschmackvoll und dezent zu
gestalten, um die besondere Stimmung der Vorweihnachtszeit wertig zu unterstützen. Sie tra-
gen damit maßgeblich dazu bei, dass viele Menschen trotz Alltagshektik und -stress die viel
beschworene Besinnlichkeit der Weihnachtszeit überhaupt empfinden. Zu Weihnachten Ange-
hörigen, Freunden und Bekannten mit Geschenken eine Freude zu machen, entspricht einer
langen christlichen Tradition und ist nicht aus der Marketingstrategie neuzeitlicher Handelsun-
ternehmen hervorgegangen. Wann im Verlaufe des Jahres machen sich so viele Menschen
Gedanken über das, womit sie anderen Menschen eine Freude machen können? Die beson-
dere Spendenbereitschaft in der Weihnachtszeit macht dabei deutlich, dass keineswegs nur
der Kommerz bedient wird. Die Besinnlichkeit dieser Zeit wird somit durch die Kaufleute mehr
gefördert denn behindert. Auch ist diese Argumentation noch nie gegen die Weihnachtsmärkte
vorgebracht worden, die immerhin nur für eine relativ kurze Zeit im Jahr die Attraktivität Müns-
ters unterstützen,. während sich der stationäre Einzelhandel ganzjährig für ein interessantes
und spannendes und hochwertiges Münsterbild einsetzt und dieses auch durch erhebliches
finanzielles Engagement immer wieder zum Ausdruck bringt. In Gesprächen mit Einzelhänd-
lern ist hier bereits die Überlegung gereift, gerade die genannten caritativen Aspekte der Weih-
nachtszeit zu berücksichtigen und insoweit noch den Gedankenaustausch mit den Vertretern
der Kirchen zu suchen.
Münster ist eine Stadt mit hoher Attraktivität, was nicht zuletzt durch die herausragenden Aus-
zeichnungen der vergangenen Jahre über die Stadtgrenzen hinaus deutlich gemacht wurde.
Münster ist darüber hinaus eine Stadt mit hoher Einzelhandelszentralität, was auch den attrak-
tiven Einkaufsstandort dokumentiert. Allerdings hat es in den letzten Jahren erhebliche Ver-
kaufsflächenzuwächse in Münsters Innenstadt gegeben. Diese machen Münster für Besucher
und Kunden immer wieder spannend. Voraussetzung ist jedoch, dass die vielen Einzelhan-
delsflächen auch unter wirtschaftlichen Aspekten ihre Attraktivität bewahren oder gar ausbau-
en und sich im Wettbewerb mit Anbietern anderer Städte behaupten können.
Die Unterstützung der Beantragung durch die ISI unterstreicht die Bedeutung der verkaufsof-
fenen Sonntage nicht nur für den Einkaufsstandort Münster, sondern für Münster insgesamt,
da die Mitglieder der Initiative starke Innenstadt sich aus Akteuren aus dem Handel, aber auch
der Gastronomie und der Immobilieneigentümer wie auch der Stadt Münster zusammensetzt.
Für eventuelle Rückfragen stehen sowohl die Unterzeichnerin als auch der Sprecher der In-
nenstadtkaufleute und der ISI, Herr Matthias Lückertz, gerne zur Verfügung.
Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.
Eine Kopie dieses Schreibens geht zur Information direkt auch an Hertn Oberbliröermeister
Markus Lewe sowie Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß.
Gleichermaßen erhält Herr Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs eine Kopie übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ass. jur, Karin Eksen Matthias Lückertz
Geschäftsführerin Sprecher Initiative starke Innenstadt
Initiative starke Innenstadt Ba
Beschlussvorlage
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V/0085/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, für das Kalenderjahr 2010 Beratungsfolge 09.02.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.02.2010 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 04.03.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.03.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Einzelhandelsverband Münsterland e. V. beantragt mit Schreiben vom 21.01.2010 stellvertre- tend für die Kaufleute der Innenstadt für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, an den Sonntagen 02.05.2010, 31.10.2010 und 05.12.2010 (2. Adventssonntag) die Verkaufszei- ten von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben, Anlage 2. Gemäß § 6 LÖG NRW können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortstei- le und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Durch Beschluss vom 03.02.2010, V/0081/2010, ist die ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.03.2008 (Amtsblatt Nr. 5 vom 20.03.2008, Seite 28) dahingehend geändert, dass die Freigabe der Verkaufszeiten anlässlich des Frühjahrssend- und des Herbstsendsonntags 2010 aufgehoben wurde. Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, liegt deshalb in diesem Jahr Vorlagen-Nr.: V/0085/2010 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 25.01.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0085/2010 kein genehmigter verkaufsoffener Sonntag vor. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an den drei Sonntagen freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und über- schreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszeiten an den beantragten Sonntagen werden erfüllt. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, welcher nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ A: City/Geschäftszentrum“ ausgewiesen ist. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten. Obwohl die Anhörung der Sozialpartner nicht mehr vorgeschrieben ist, habe ich diese entspre- chend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfahren über den vorliegenden Antrag informiert. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 02.05.2010, 31.10.2010 und 05.12.2010 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Vorlage Nr. 0085-2010, Anlage1
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Anlage 1 Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0085/2010 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, für das Kalenderjahr 2010 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, A ltstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich „Typ A: City/Geschäftszentrum“ lieg en, dürfen an den Sonntagen 02.05.2010, 31.10.2010 und 05.12.2010 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. . § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Weseler Straße 316c
- Prinzipalmarkt
- Domplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0085/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37