V/0770/2017
Gründung der Bädermanagement GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke
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Beschlussvorlage
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V/0770/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Gründung der Bädermanagement GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH und Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages; Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 18.10.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Gründung der Bädermanagement Münster GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster auf der Grundlage des anliegenden Gesel l- schaftsvertrages zu. 2. Der Ergänzung des § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens) der Stad t- werke Münster GmbH um die Aufgaben „Bau und Betrieb von Bädern“ wird zugestimmt. 3. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster wird ermächtigt, die unter den Ziffern 1 und 2 aufgeführten Beschlüsse zu fassen. 4. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster wird ermächtigt, dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Bädermanagement Münster GmbH und der Stadtwerke Münster GmbH zuzustimmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Vorlagen-Nr.: V/0770/2017 Auskunft erteilt: Herr Rump Ruf: 492 20 39 E-Mail: RumpJ@stadt-muenster.de Datum: 21.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0770/2017 Begründung: Die städtischen Bäder sollen zum 01.01.2018 in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung überführt werden. Die Betr iebsführung soll von einer noch zu gründenden 100%igen Tochter der Stadtwerke Münster GmbH, der Bädermanagement Münster GmbH, übernommen werden. Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 des G e- sellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über - die Gründung/Beteiligung an anderen Unternehmen - alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages - den Abschluss von Unternehmensverträgen im Sinne des § 291 des Aktiengesetzes (u.a. E r- gebnisabführungsverträge). Der Vertreter der Gemeinde darf gemäß § 108 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Gründung einer anderen Gesellschaft und dem Beschluss der Gesellschaft zu einer wesentlichen Änderung des Gesellschaftszwecks nur nach vorheriger Entscheidung des Rates zustimmen. Weiterführende Informationen können der beigefügten Aufsichtsratsvorlage Nr. 12/2017 (Anlage 1) der Stadtwerke Münster GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der Bädermanagement GmbH (Anlage 2) entnommen werden. Der Aufsichtsrat der St adtwerke Münster GmbH hat die Vorlage in seiner Sitzung am 30.08.2017 beschlossen. Zur Beschlussfassung: Gemäß § 115 GO NRW ist die Gründung einer Gesellschaft und die Änderung des Gesellschaftsve r- trages der Aufsichtsbehörde (hier: Bezirksregierung Mün ster) spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Aufsichtsratsvorlage der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 12/2017 Anlage 2: Gesellschaftsvertrag der Bädermanagement GmbH
Gesellschaftsvertrag Baedermanagement GmbH
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1 Stand 14.08.2017 Gesellschaftsvertrag § 1 Name, Sitz Die Gesellschaft führt die Firma „Bädermanagement Münster GmbH“ und hat ihren Sitz in 48155 Münster, Hafenplatz 1. § 2 Gegenstand des Unternehmens 2.1 Gegenstand des Unternehmens ist - die Erbringung von Managementleistungen (die Betriebsführung) für die von der Stadt Münster (Bäder Münster) verwalteten Bäder - der Bau und die anschließende Vermietung oder Verpachtung von Bädern an die Stadt Münster - die Durchführung von größeren Investitionsmaßnahmen in Bädern der Stadt Münster 2.2 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die u nmittelbar oder mittel- bar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. 2.3 Bei der Tätigkeit des Unternehmens sind gem. § 108 Abs.3 Nr.3 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONRW) die Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GONRW zu beachten. § 3 Beginn, Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung in das Handelsregister . Sie wird auf unbe- stimmte Dauer geführt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 4 Stammkapital, Gesellschafter; Geschäftsanteile 4.1 Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €. 4.2 Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Stadtwerke Münster GmbH mit Sitz in Münster, verzeichnet beim Amtsgericht Münster unter HR B 343, mit einem Ge - schäftsanteil von 25.000,00 €. 2 § 5 Geschäftsführung 5.1 Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat sie nur einen Ge- schäftsführer, so wird sie durch diesen allein vertreten. Hat si e mehrere Ge - schäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 5.2 Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5.3 Vorbehaltlich weitergehender oder entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften sind die für die Tätigkeiten im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr.9 HGB der Mitglieder der Geschäftsführung im Anhang zum Jah- resabschluss unter Namensnennung des einzelnen Mitgliedes sowie unter Auf- gliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr.9 lit. a) HGB anzuge ben. Die individualisierte Ausweispflicht gilt auch für Leistungen, die den ge nannten Mitgliedern für den Fall der regulären oder einer vorzeitigen Beendi gung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind sowie ggf. während des Geschäftsjahres verein- barter Änderungen dieser Zusagen. Ebenso für Leistungen, die ei nem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres been det hat, in die- sem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt wor- den sind. § 6 Gesellschafterversammlung 6.1 Der Gesellschafterversammlung ist bezüglich folgender Gegenstände die Be - schlussfassung vorbehalten: a. Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne de r §§ 291 und 292 Abs.1 des Aktiengesetzes, b. die Übernahme neuer oder anderer Geschäftsfelder und/o der wesentlicher neuer Aufgaben c. die Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erwerb und die Veräuße - rung von Unternehmen/Geschäftsanteilen, d. alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, e. der Aufnahme von Darlehn oberhalb einer Wertgrenze von 100.000,00 €, f. der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung eigener Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte oberhalb einer Wertgrenze von 100.000,00 €. g. die Gewährung von Sicherheiten oberhalb einer Wertgrenze von 50.000,00 €. h. die Auflösung oder Umwandlung der Gesellschaft, i. die Aufnahme sowie das Ausscheiden von Gesellschaftern, j. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, k. die Auswahl des Abschlussprüfers, l. die Genehmigung des Wirtschaftsplans für das folgende Geschäftsjahr sowie der fünfjährigen Wirtschaftsplanung, m. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen 3 6.2 Der Rat der an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kommune bestellt einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Vertreter haben die Interessen der Kommune zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie haben als vom Rat bestellte Vertreter ihr Amt auf Beschluss des Rates jederze it niederzulegen. Gem. § 113 Abs.5 GONRW haben sie den Rat über alle Angele genheiten von besonderer Bedeu- tung frühzeitig zu unterrichten. § 7 Jahresabschluss; Ergebnisverwendung 7.1 Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind von der Geschäftsführun g in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vor- schriften des Dritten Buches des HGB aufzustellen und einem Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen. Im Lagebericht ist gem. § 108 Abs.3 Nr.2 GONRW zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zwe ckerrei- chung Stellung zu nehmen. 7.2 Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Ein gang des Prüfungsberichtes der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahres- abschlusses und dem Beteiligungsmanagement der Stadt Münster vorzulegen. 7.3 Die Gesellschafterversammlung hat spätestens bis zum Ablauf der ersten 7 Mo- nate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusse und die Ergebnisverwendung zu beschließen. 7.4 Die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes richtet sich nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB. Darüber hinaus gilt die Of fenle- gungspflicht nach § 108 Abs.3 Nr.1 lit. c) GONRW. 7.5 Der Stadt Münster werden die in den §§ 53, 54 des Haushaltsgrundsätzegeset- zes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt. Dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprü- fung und Revision der Stadt Münster wird die Befugnis eingeräumt, gemäß der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Münster eine Zweckmäßigkeits- und Wirt- schaftlichkeitsprüfung sowie die Prüfung von Vergabeentscheidungen durchzu- führen. § 8 Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplanung Die Geschäftsführung stellt einen Wirtschaftsplan sowie eine fünfjährige Finanzpla - nung auf. Die fünfjährige Finanzplanung ist gem. § 108 Abs.3 Nr.1 lit. b) der unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kommune zur Kenntnis zu bringen. 4 § 9 Gleichstellung von Männern und Frauen Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Ziele des Landesgleichstellungsgesetz NRW zu beachten. § 10 Public Corporate Governance Kodex Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Grundsätze und Richtlinien des Public Corporate Governance Kodex für Beteiligungen der Stadt Münster zu beachten. § 11 Schlussbestimmungen 11.1 Die mit der Gründung verbunden Kosten der notariellen Beurkundung, der Ein - tragung ins Handelsregister und der Bekanntmachung trägt die Gesellschaft. 11.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch Beschluss der Gesell - schafterversammlung möglichst so abzuändern oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird. Münster, den
Vorlage SWMS AR_012_2017
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Münster, 24.08.2017 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 12/2017 Betreff Gründung der Bädermanagement Münster GmbH Berichterstatter Herr Dr. Müller-Tengelmann Anlage Entwurf Gesellschaftsvertrag der Bädermanagement Münster GmbH Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung werden folgende Beschlüsse zur Annahme empfohlen: 1. Der Gründung der Bädermanagement Münster GmbH als 100 %ige Tochtergesell- schaft der Stadtwerke Münster GmbH wird auf der Grundlage des vorliegenden Gesellschaftsvertrages zugestimmt. 2. Der Ergänzung des Gesellschaftszweckes der Stadtwerke Münster GmbH um die Aufgaben „Bau und Betrieb von Bädern“ wird zugestimmt. 3. Dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Bädermanage- ment Münster GmbH und den Stadtwerken Münster wird zugestimmt. Begründung Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 beschlossen, dass die Stadtwerke Münster ab dem 01. Januar 2018 die Betriebsführung der städtischen Bäder übernehmen sollen. Zudem sollen die städtischen Bäder in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung überführt werden. Die Wahrnehmung der Betriebsführung soll über eine noch zu gründende 100%ige Tochter der Stadtwerke Münster, die Bädermanagement Münster GmbH, erfolgen. Dies ist erforderlich, um vergaberechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Bädermanagement Münster GmbH wird für den zukünftigen Eigenbetrieb Bäder der Stadt Münster die Aufgaben Marketing & Vertrieb Kundenabrechnung/Billing IT-Management (ohne Arbeitsplatzsysteme) Einkauf Buchführung & Controlling mit dem Ziel wahrnehmen, das aktuell bestehende Defizit der städtischen Bäder um min- destens 500 T€ zu reduzieren. Zugleich ist es Ziel, über die aktive Integration der Bäder in das Marketingspektrum der Stadtwerke die Bäder noch kundenorientierter zu machen und Kundenbindung für die Energie - und Verkehrsprodukte der Stadtwerke Münster zu stärken und so Absatzsynergien zu ermöglichen. Für die Betriebsführungsleistung erhält die Bädermanagement Münster GmbH ein angemessenes Betriebsführungsentgelt , das erfolgsabhängige Komponenten in Abhängigkeit von der jeweils tatsächlich erreichten De- fizitabsenkung des Bäderbetriebs enthält. Wird die Mindest-Defizitabsenkung übertroffen, so erhöht sich das Betriebsführungsentgelt, wird das Ziel unterschritten, so wird dem Bä- derbetrieb der Fehlbetrag durch die Stadtwerke bzw. die Betriebsführungsgesellschaft bis zur Mindestabsenkung von 500 T€ ausgeglichen. Die Bädermanagement Münster GmbH soll sich ihrerseits der Leistungen der Stadtwerke bedienen und möglichst kein eigenes Personal aufbauen. Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH die Vorarbeiten für die Errichtung eines neuen Südbades ein- zuleiten. Die dazu erforderliche Investition soll ebenfalls durch die zu gründende Tochter- gesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH durchgeführt und das dann errichtete Südbad durch den zukünftigen Eigenbetrieb Bäder von der Bädermanagement Münster GmbH gegen ein angemessenes Entgelt angemietet bzw. gepachtet werden. Zur steuerlichen Optimierung ist es sinnvoll, zwischen der Bädermanagement Münster GmbH und der Stadtwerke Münster GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag abzuschlie- ßen, so dass die Ergebnisse der Bädermanagement GmbH ertragsteuerlich dem Ergeb- nis der Stadtwerke zugeordnet werden. Damit wird vermieden, dass Ausschüttungen der Bädermanagement GmbH an die Stadtwerke zusätzlich mit 5% Dividenden -Körper- schaftsteuer belegt werden. Da sich die Stadtwerke zur Durchführung der aufgeführten Leistungen organisatorisch der Bädermanagement Münster bedienen, ist auch der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Münster um den Aspekt „Bau und Betrieb von Bädern“ zu ergänzen. Anderweitige Ände- rungen des Gesellschaftsvertrags sind nicht vorgesehen. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenplatz 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0770/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37