Mandari Insight

V/0315/2012

Aktuelle Haushaltsentwicklung 2012

Vorlagen 19.04.2012

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15206 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0315/2012  
Erläuterung der Haushaltseckwerte bzw. der Zeilen im Ergebnisplan   
0. Grundsätzliches:  
 
  
Das Eckwertepapier  orientiet sich grundsätzlich an dem Aufbau des 
Ergebnisplanes des NKF-Haushalts. Die einzelnen Zei len werden dabe i um 
Unterzeilen ergänzt, die die nach NKF- Gesichtspunkten erforderlichen 
Eckwerte darstellen. 
 
Die Haushaltseckwerte werden auf der Basis der Hand reichungen zum NKF 
in NRW unter Berücksichtigung der münsterspezifischen Ge gebenheiten im 
Einzelnen folgt erläutert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Erträge 
 
 
 
 
 
 
 
Zu Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“
 
 
Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern de s § 3 Abs. 2 AO 
(Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Darüber hinau s werden hier die 
Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindean teil an der 
Einkommenssteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteue r) und sonstige 
Steuern, z.B. Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweit wohunungssteuer, 
gebucht. 
 
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus Steuern und äh nlichen Abgaben 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders erläutert wurden. 
 
Zu Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“
 
 
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen 
vom öffentlichen an den privaten Bereich oder umgek ehrt, die nicht 
ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen  geleistet werden, z. B. 
Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Lan d, sonstige 
allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Z wecke. Auch Erträge 
aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen fallen hierunter. 
 
Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 03 „Sonstige Transfererträge“
 
 
Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen 
keine konkrete Gegenleistung der Gemeinde gegenüber steht, soweit es sich 
nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind d er Ersatz von sozialen 
Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, die die Gem einde ersetzt bekommt. 
Aber auch Schuldendiensthilfen u.a. werden als Transfererträge ausgewiesen.

2  
Sonstige Transfererträge  
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Transfererträgen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 04 „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“
 
 
Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden Verwaltungsgebühren 
aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen u nd Amtshandlungen, 
z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw., erfas st. Auch 
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben 
für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen un d Anlagen und für die 
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z.B. von Einrichtungen  
der Abwasserbeseitigung, werden hier erfasst. Auch Erträge aus der 
Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Son derposten für den 
Gebührenausgleich fallen hierunter. 
 
Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen öffe ntlich-rechtlichen 
Leistungsentgelten betragsmäßig dargestellt, die zu vor nicht besonders  
aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 05  „Privatrechtliche Leistungsentgelte“
 
 
Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW 
auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Wenn d iesen ein privates 
Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf,  Miete und Pachten, 
Eintrittsgeldern, sind diese als Erträge hier auszu weisen. Aber auch Erträge 
aus Erbaurechtsverhältnissen gehören dazu. 
  
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus privatrechtlic hen Leistungsendgelten 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 06  „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
 
 
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der 
Gemeinde aus der Erbringung von Gütern und Dienstle istungen für eine 
andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet 
werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. 
Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und 
ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll od er nur teilweise deckt. 
Wenn die Aufwendungen der Gemeinde, die im Auftrag eines Dritten geleistet 
wurden, nicht exakt berechnet, sondern pauschal erm ittelt und in Rechnung 
gestellt werden, handelt es sich um eine Kostenumla ge. Dazu zählen jedoch 
nicht die Umlagen, die von Umlageverbänden zur allg emeinen Finanzierung 
ihres Haushalts erhoben werden. 
 
Sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Kost enerstattungen und 
Kostenumlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt 
wurden.

3  
Zu Zeile 07  „Sonstige ordentliche Erträge“ 
 
Als Auffangposten sind hier alle Erträge einer Geme inde, die nicht den 
anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind, z.B. ord nungsrechtliche Erträge 
(Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl., Erträg e aus der 
Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträge n, Verzinsung der 
Gewerbesteuer nach § 233a AO, Konzessionsabgabe, zu erfassen. Aber auch 
Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen über 
Buchwert) sowie die ertragswirksame Änderung von Bestandskonten gehören 
dazu. Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 
sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. 
 
Sonstige ordentliche Erträge 
 
 
Hier werden alle sonstigen ordentlichen Erträge betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 08  „Aktivierte Eigenleistungen“
 
 
Erstellt die Gemeinde selbstaktivierungsfähige Verm ögensgegenstände, so 
stellt deren Wert einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese Position ist 
die Gegenposition zu den Aufwendungen der Gemeinde zur Herstellung von 
Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten nach 
§ 33 Abs. 3 GemHVO NRW darstellen, z.B. Personalaufwand für selbst erstell- 
te Gebäude.  
 
Zu Zeile 09  „Bestandsveränderungen“
 
 
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich 
zum Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der h ier auszuweisen ist. 
Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur zum 
Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können sich a us Mengen- und/oder 
Bewertungsänderungen ergeben, so dass hier auch ggf. ein „negativer Ertrag“ 
durch Verminderung des Bestandes ausweisen ist. 
 
Zu Zeile 10 „Ordentliche Erträge“
 
 
Hier 
werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Erträge dargestellt .  
 
 
2.   Aufwendungen 
 
 
  
Zu Zeile 11 „Personalaufwendungen“ 
 
Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für di e Beamten und tariflich 
Beschäftigten sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen 
beschäftigt werden. Aufwandswirksam sind die Brutto beträge einschließlich 
der Lohnnebenkosten, z.B. Sozialversicherungsbeiträ ge. Die jährlichen 
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Beamt en zählen auch zu 
dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die 
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter.  
 
Sonstige Personalaufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen Personalaufwendungen betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt wurden.

4  
 
Zu Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“
 
 
Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen, auch für Angehörige 
der ausgeschiedenen Beschäftigten, soweit die Aufwe ndungen nicht bereits 
durch Rückstellungen berücksichtigt wurden. Ebenso sind weitere Aufwen- 
dungen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, zu berücksichtigen.  
 
Zu Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“
 
 
Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln 
(„Betriebzweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlös en wirtschaftlich 
zusammenhängen, auszuweisen. Die Aufwendungen für E nergie, Wasser, 
Abwasser, Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, 
Fremdinstandsetzung) und die Bewirtschaftung des An lagevermögens, aber 
auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Ver waltungs- und 
Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die 
Schülerbeförderung oder für Lernmittel. 
 
Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Aufwendungen für  Sach- und 
Dienstleistungen betragsmäßig dargestellt, die zuvo r nicht besonders 
aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 14 „Bilanzielle Abschreibungen“
 
 
Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung vo n Vermögensgegens- 
tänden des Anlagevermögens entsteht, wird über die Abschreibung erfasst. 
Sie sind während der Nutzungsdauer des angeschaffte n oder hergestellten 
Vermögensgegenstandes jährlich zu ermitteln und hie r auszuweisen. Auch 
die Sofortabschreibungen geringwertiger Vermögensge genstände sowie 
außerplanmäßige Abschreibungen werden hier erfasst. 
 
 Sonstige bilanzielle Abschreibungen  
 
Hier werden alle übrigen sonstigen bilanziellen Abschreibungen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 15 „Transferaufwendungen“
 
 
Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Drit te zu erfassen, die von 
der Gemeinde gewährt werden. Diese Art gemeindliche r Leistungen stellen 
Transferleistungen dar und sind von der Gemeinde al s Aufwendungen in der 
Ergebnisrechnung zu erfassen (Transferaufwendungen) . Darunter fallen 
insbesondere gemeindliche Hilfen an private Haushal te (Sozialtransfers). 
Typisch dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an 
Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegsopfer und ähnl iche Anspruchsberech- 
tigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstige so ziale Leistungen.  Aber 
auch Hilfen der Gemeinde an Unternehmen (Subvention en) fallen hierunter. 
Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisun gen und Zuschüsse 
für laufende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.a., erf asst.  Die Steuerpflichten 
der Gemeinde sind hierunter nicht zu erfassen. 
 
Auch Umlagen, die ohne Zweckbindungen an einen bestimmen Aufgabenbe- 
reich zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs gez ahlt werden, aber 
auch Umlagen an Zweckverbände und ähnliche kommunal e Zusammen-

5  
schlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben gehören zu dieser Position. 
  
Sonstige Transferaufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Transferaufwendu ngen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“
 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Auf wendungen, die nicht 
den anderen Aufwandpositionen, den Zinsen und ähnli chen Aufwendungen 
oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Hier sind die 
sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbil- 
dung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleic hsabgabe nach dem 
Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die 
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäfts aufwendungen, Auf- 
wendungen für Beiträge, Wertberichtigungen, Verlust e aus Finanzeinlagen 
und Wertpapieren, Aufwendungen für besondere Finanz auszahlungen, be- 
triebliche Steueraufwendungen und andere sonstigen ordentliche Aufwendun- 
gen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch  die Aufwendungen für 
die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) erfasst.  
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“
 
 
Hier 
werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Aufwendungen darge- 
stellt .  
 
Zu Zeile 18 „Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit“
 
 
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wei st die Ertragskraft aus, 
die sich aus der laufenden Tätigkeit der Gemeinde e rgibt. Es umfasst alle 
regelmäßig anfallenden Aufwendungen und Erträge und ist aus dem Saldo der 
ordentlichen Erträge (Zeile 10) und ordentlichen Au fwendungen (Zeile 17) zu 
ermitteln. 
 
Zu Zeile 19 „Finanzerträge“
 
 
Hier sind Zinsen aus gegebenen Darlehen, Dividenden  oder andere Gewinn- 
anteile als Erträge aus Beteiligungen sowie andere zinsähnliche Erträge als 
Finanzerträge zu erfassen. Hierunter fallen auch die Erträge aus Wertpapieren 
des Umlaufvermögens, z.B. Tages- und Festgeldzinsen. 
 
Sonstige Finanzerträge 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzerträge be tragsmäßig dargestellt, 
die keine Gewinnanteile beinhalten. 
 
Zu Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ 
 
Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungsko sten aus der Inan- 
spruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Fi nanzaufwendungen 
auszuweisen. Hierzu gehören nicht die allgemeinen A ufwendungen für den

6  
Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren.  
 
Sonstige Finanzaufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzaufwendung en betragsmäßig dar- 
gestellt, die keine Zinsen beinhalten. 
 
Zu Zeile 21 „Finanzergebnis“
 
 
Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den Finanzerträgen und den Zinsen und 
sonstigen Finanzaufwendungen. Damit wird u.a. deutlich, wie das Fremdkapi- 
tal durch Zinsaufwendungen das Jahresergebnis beeinflusst. 
 
Zu Zeile 22 „Ordentliches Ergebnis“
 
 
Das ordentliche Jahresergebnis setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der 
laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18) und dem Finanzergebnis (Zeile 21). 
Es stellt ein Abbild des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde dar.  
 
 
Zu Zeile 23 „Außerordentliche Erträge“ und 24 „Außerordentliche Auf- 
wendungen“ 
 
Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“ und „Außerordentliche Aufwendungen“ 
sind aus dem kaufmännischen Rechnungswesen abgeleit et und beinhalten 
Erträge und Aufwendungen, die „außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätig- 
keit“ anfallen. Hierunter werden solche Vorfälle er fasst, die ungewöhnlich in 
der Art, selten im vorkommen und von einiger materi eller Bedeutung sind. 
Dabei ist auf die „Verhältnisse des Einzelfalls“ abzustellen. 
 
Zu Zeile 25 „Außerordentliches Ergebnis“
 
 
Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus der S aldierung der außeror- 
dentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen. Es zeigt, inwieweit 
seltene und ungewöhnliche Vorgänge im Haushaltsjahr  aufgetreten sind, die 
von wesentlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.  Es wird damit deutlich, in 
welchem Umfang ungewöhnliche Vorgänge das Jahresergebnis beeinflussen. 
 
Zu Zeile 26 „Jahresergebnis“
 
 
Das Jahresergebnis wird aus der Saldierung des orde ntlichen Ergebnisses 
(Zeile 22) und des außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 25) gebildet. Es zeigt 
das Ergebnis der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Gemein- 
de. Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wird daran gemessen 
sowie die dadurch ausgelöste Veränderung des Eigenk apitals der Gemeinde 
(vgl. §41 Abs. 4 GemHVO NRW).

315_12_Anl2

1346 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0315/2012 
Stand: 05.04.2012 
Stand/ 
geplante 
Entnahmen 
Allgemeine 
Rücklage 
Ausgleichs- 
rücklage 
voraus- 
sichtliches 
Defizit 
Schwellenwert 
nach § 76 Abs. 
1 Nr. 2 GO NRW 
Entnahme 
Allgemeine 
Rücklage 
%-Satz der 
Allgem. 
Rücklage 
Unter- bzw. 
Überschreitung 
des Schwellen- 
wertes 
5,0% 
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. €
01.01.2008 676,4 156,0 0
Zuführung 2008 18,5 
Entnahme 2008 0 0 33,8 0,0 0,0 -33,8 
694,9 156 
01.01.2009 694,9 156 37,8 
Zuführung 2009 4,4 
Entnahme 2009 0 37,8 34,7 0,0 0,0 -34,7 
699,4 118,2 
01.01.2010 699,4 118,2 60,6 
Zuführung 2010 16,5 
Entnahme 2010 0,0 60,6 35,0 0,0 0,0 -35,0 
715,9 57,6 
01.01.2011* 715,9 57,6 60,0 
Zuführung 2011 
Entnahme 2011 2,4 57,6 35,8 2,4 0,3 -33,4 
713,5 0,0 
01.01.2012 713,5 0,0 24,0 
Entnahme 2012 24,0 0,0 35,7 24,0 3,4 -11,7 
689,5 0,0 
01.01.2013 689,5 0,0 34,7 
Entnahme 2013 34,7 0,0 34,5 34,7 5,0 0,2 
654,8 0,0 
01.01.2014 654,8 0,0 28,4 
Entnahme 2014 28,4 0,0 32,7 28,4 4,3 -4,3 
626,4 0,0 
01.01.2015 626,4 0,0 26,0 
Entnahme 2015 26,0 0,0 31,3 26,0 4,2 -5,3 
600,4 0,0 
01.01.2016 600,4 0,0 30,0 
Entnahme 2016 30,0 0,0 30,0 30,0 5,0 0,0 
570,4 0,0 
*  Prognose Jahresabschluss 2011 
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage in Bezug auf die in § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW 
festgelegten Schwellenwerte

315_12_Anl1

10715 Zeichen

Stand: 05.04.2012 
Ansatz 
2016 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
Meld. 
der 
Ämter 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) 
01 40 Steuern und ähnliche Abgaben 500,0 501,1 1,1 506,1 511,8 5,7 511,7 522,4 10,7 517,3 528,5 1 1,2 534,1 
4000 / 4001 Grundsteuer 50,8 51,2 0,4 51,3 51,3 0,0 51,8 51,8 0,0 51,8 52,3 0,5 52,8 
400200 Gewerbesteuer 300,0 300,0 0,0 300,0 305,0 5,0 300,0 310,0 10,0 300,0 310,0 1 0,0 310,0 
401000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 110,0 110 ,0 0,0 115,0 115,0 0,0 119,0 119,0 0,0 124,0 124,0 0,0 128,0 
401100 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 23,4 23,4 0,0 24,0 24,0 0,0 24,6 24,6 0,0 25,2 25,2 0,0 25,8 
404000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleic h 11,5 11,5 0,0 11,5 11,5 0,0 12,0 12,0 0,0 12,0 12,0 0,0 12,5 
404100 Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicheru ng 0,9 0,9 0,0 0,9 0,9 0,0 0,9 0,9 0,0 0,9 0,9 0,0 0,9 
40xxxx sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 3,4 4,1 0,7 3,4 4,1 0,7 3,4 4,1 0,7 3,4 4,1 0,7 4,1 
02 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 74,6 74,6 0,0 74,8 75,4 0,6 73,8 75,2 1,4 74,1 75,6 1,5 75,4 
410000 Schlüsselzuweisungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
41xxxx Zuwendungen und allgemeine Umlagen der Jugend hilfe PB06 28,4 28,4 0,0 29,6 30,3 0,7 30,0 31,5 1,5 30,4 32,0 1 ,6 32,4 
415 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 24,5 24 ,5 0,0 23,9 23,8 -0,1 23,9 23,8 -0,1 23,8 23,6 -0,2 23,0 
416000 Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeit rags 3,0 3,0 0,0 3,0 3,0 0,0 2,0 2,0 0,0 2,0 2,0 0,0 2,0 
 41xxxx sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1 8,7 18,7 0,0 18,3 18,3 0,0 17,9 17,9 0,0 17,9 17,9 0,0 17,9 
03 42 Sonstige Transfererträge 9,3 9,3 0,0 9,3 9,6 0,3 9,3 9,6 0,3 9,3 9,6 0,3 5,0 
42 Grundsicherung nach dem SGB II 0501 2,7 2,7 0,0 2,7 2,7 0,0 2,7 2,7 0,0 2,7 2,7 0,0 2,7 
42 Übrige soziale Leistungen 0502-0505 2,3 2,3 0,0 2,3 2,3 0,0 2,3 2,3 0,0 2,3 2,3 0,0 2,3 
42 Jugendhilfe PB06 4,3 4,3 0,0 4,3 4,6 0,3 4,3 4,6 0,3 4,3 4,6 4,6 
42xxxx sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
04 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 105,7 105,8 0,0 104,3 104,2 0,0 104,6 104,6 0,0 105,1 105,3 0, 1 105,7 
430 / 432 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 26,6 26,6 0,0 26,6 26,6 0,0 26,5 26,5 0,0 26,6 26,6 0,0 26,6 
432 Benutzungsgebühren (gebührenrechnende Einrichtun gen) 
020202, 
0210, 
1101, 1302 
55,9 55,9 0,0 56,3 56,3 0,0 56,7 56,7 0,0 57,2 57,2 0,0 57,6 
436 / 438 Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen u nd Gebühren 22,4 22,4 0,0 20,5 20,4 0,0 20,4 20,4 0,0 20,4 20, 5 0,1 20,5 
43xxxx sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentge lte 0,9 0,9 0,0 0,9 0,9 0,0 1,0 1,0 0,0 1,0 1,0 0,0 1,0 
05 440 - 444 Privatrechtliche Leistungsentgelte 19,2 19,2 0,0 19,2 19,7 0,5 19,9 20,3 0,4 19,9 20,3 0,4 20,3 
442 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 12,8 12,8 0,0 12, 7 13,2 0,5 12,8 13,2 0,4 12,8 13,2 0,4 13,2 
440 - 444 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelt e 6,4 6,4 0,0 6,5 6,5 0,0 7,1 7,1 0,0 7,1 7,1 0,0 7,1 
06 445 - 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 101, 7 101,6 -0,1 102,9 103,4 0,5 106,1 107,7 1,6 106,3 108,2 1,9 10 8,7 
445-449 Grundsicherung nach dem SGB II 0501 83,9 83,9 0, 0 80,2 80,2 0,0 78,9 78,9 0,0 79,0 79,0 0,0 79,0 
445-449 Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 0502- 0505 9,4 9,3 -0,1 14,7 15,1 0,4 19,1 20,7 1,6 19,2 21,1 1,9 21,6
445 - 449 sonstige Kostenerstattungen und Kostenumla gen 8,4 8,4 0,0 8,1 8,1 0,0 8,1 8,1 0,0 8,1 8,1 0,0 8,1 
07 45 Sonstige ordentliche Erträge 39,0 41,4 2,5 43,2 44,5 1,3 37,8 39,1 1,3 37,8 39,1 1,3 39,1 
451400 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 4,2 6,0 1,8 4,2 5,0 0,8 4,2 5,0 0,8 4,2 5,0 0,8 5,0 
451500 Konzessionsabgaben 17,2 17,9 0,7 17,2 17,7 0,5 17,2 17,7 0,5 17,2 17,7 0,5 17,7 
453200 Erstattung von Kapitalertragsteuern 2,1 2,1 0,0 7,5 7,5 0,0 2,1 2,1 0,0 2,1 2,1 0,0 2,1 
45xxxx sonstige ordentliche Erträge 15,4 15,4 0,0 14,3 14,3 0,0 14,3 14,3 0,0 14,3 14,3 0,0 14,3 
08 470 Aktivierte Eigenleistungen 2,7 2,7 0,0 2,4 2,7 0,3 2,4 2,7 0,3 2,4 2,7 0,3 2,7 
09 471 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
10 Ordentliche Erträge 852,1 855,7 3,5 862,2 871,3 9,1 865,5 881,5 16,0 872,2 889,3 1 7,0 890,9 
Eckwerte 2013 - 2016 (Ergebnisplan) 
Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 
Bezeichnung Sachkonto Bemerkungen 
Zeile im 
Ergebnis- 
plan

Ansatz 
2016 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
Meld. 
der 
Ämter 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) 
Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 
Bezeichnung Sachkonto Bemerkungen 
Zeile im 
Ergebnis- 
plan 
11 50 Personalaufwendungen 193,4 195,8 2,4 194,0 200,1 6,1 194,4 201,1 6,7 193,4 199,8 6, 4 202,7 
50xxxx Dienstaufwendungen etc. 172,9 175,3 2,4 174,9 181,0 6,1 176,1 182,8 6,7 178,6 185,0 6, 4 187,8 
504 - 505 Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftig te 19,7 19,7 0,0 18,3 18,3 0,0 17,6 17,6 0,0 14,1 14,1 0,0 14,2 
506xxx sonstige Personalaufwendungen 0,7 0,8 0,1 0,7 0,8 0,1 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 
12 51 Versorgungsaufwendungen 14,8 14,8 0,0 16,2 16,6 0,4 16,3 16,7 0,4 14,9 14,9 0,0 14,9 
13 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 109, 5 110,0 0,4 106,7 106,8 0,1 107,6 107,8 0,2 108,8 108,8 0,0 109 ,8 
5220xx Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 13 01 2, 5 2,5 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 
522100 Unterhaltung bebauter Grundstücke 0111 11,0 11,4 0,4 12,0 12,4 0,4 12,1 12,6 0,5 12,2 12,5 0,3 12,5 
522109 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (be b. Grundst.) 0111 5,0 5,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, 0 0,0 
5222xx Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 12 01 1 4,0 14,0 0,0 14,6 14,6 0,0 14,7 14,7 0,0 14,6 14,6 0,0 14,6 
521 + 523 Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 01 11 2 3,5 23,5 0,0 24,3 24,0 -0,3 24,9 24,5 -0,4 25,4 25,1 -0,3 25,8 
524000 Schülerbeförderungskosten 03 02 7,4 7,4 0,0 7,8 7,8 0,0 8,1 8,1 0,0 8,4 8,4 0,0 8,7 
524200 IT-Dienstleitungen 10,1 10,1 0,0 10,1 10,2 0,1 10,1 10,2 0,1 10,1 10,2 0,1 10,2 
52xxxx sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstlei stungen 36,1 36,1 0,0 35,3 35,3 0,0 35,2 35,2 0,0 35,6 35,6 0,0 35,6 
14 57 Bilanzielle Abschreibungen 79,6 80,2 0,5 79,8 78,8 -1,0 79,9 79,0 -1,0 79,6 78,1 -1,5 77,5
573009 Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 17,0 17,1 0,1 17,1 17,1 0,0 17,4 17,1 -0,3 17,6 17,1 -0,5 16,9 
574009 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 47,6 48,0 0,4 47,6 46,7 -0,9 47,6 47,0 -0,6 47,7 46,8 -1,0 46,3
57xxxx sonstige bilanzielle Abschreibungen 15,1 15,1 0,0 15,1 15,1 0,0 14,9 14,9 0,0 14,3 14,3 0,0 14,3 
15 53 Transferaufwendungen 424,7 427,6 2,9 422,7 429,8 7,0 423,2 433,8 10,7 430,4 441,6 1 1,2 443,5 
530500 Zuwendung an Beteiligungen 1501 8,6 8,6 0,0 8,6 8,6 0,0 8,6 8,6 0,0 8,6 8,6 0,0 8,6 
530500 Zuwendungen an BBP und MM 0407, 1502 21,7 21,7 0, 0 21,7 21,7 0,0 21,7 21,7 0,0 21,7 21,7 0,0 21,7 
533000 Gewerbesteuerumlage 22,8 22,8 0,0 22,8 23,2 0,4 22,8 23,6 0,8 22,8 23,6 0,8 23,6 
533100 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einhe it 22,2 22,2 0,0 22,2 22,5 0,3 22,2 22,9 0,7 22,2 22,9 0,7 22,9 
535100 Landschaftsumlage 69,2 68,7 -0,5 66,5 66,5 0,0 67,0 68,0 1,0 68,0 69,0 1,0 69,0 
539000 Krankenhausumlage 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 
53 Grundsicherung nach dem SGB II 0501 99,2 99,2 0,0 99,2 99,2 0,0 99,2 99,2 0,0 99,2 99,2 0,0 99,2 
53 Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 0502-0505 5 9,2 62,5 3,3 59,4 63,0 3,6 59,5 63,4 3,9 59,7 63,9 4,2 64,4 
53 Jugendhilfe PB 06 100,7 100,7 0,0 104,4 107,1 2,7 104,8 109,1 4,3 105,7 11 0,1 4,4 111,5 
53xxxx sonstige Transferaufwendungen 18,1 18,1 0,0 14,9 14,9 0,0 14,2 14,2 0,0 19,5 19,5 0,0 19,5 
16 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen 58,0 61,0 3,0 56,3 56,6 0,4 52,3 52,7 0,4 52,2 52,9 0,7 52,9 
5410 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 10,4 10,4 0,0 10 ,4 10,8 0,4 10,4 10,8 0,4 10,4 11,1 0,7 11,1 
5430-5431 Versicherungen 3,8 3,8 0,0 3,8 3,8 0,0 3,8 3,8 0,0 3,8 3,8 0,0 3,8 
549300 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 3,0 6,0 3,0 3,0 3,0 0,0 3,0 3,0 0,0 3,0 3,0 0,0 3,0 
54xxxx sonstige ordentliche Aufwendungen 40,8 40,8 0,0 39,0 39,0 0,0 35,1 35,1 0,0 35,0 35,0 0,0 35,0 
17 Ordentliche Aufwendungen 880,1 889,3 9,2 875,6 888,7 13,0 873,7 891,1 17,5 879,3 896,1 16,8 901,3 
18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit                               
(= Zeilen 10 und 17) -27,9 -33,6 -5,7 -13,5 -17,4 -3,9 -8,1 -9,6 -1,4 -7,1 -6,9 0,2 -10,3

Ansatz 
2016 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
12 
Meld. 
der 
Ämter 
Veränd. 
Meld. 
der 
Ämter 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) 
Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 
Bezeichnung Sachkonto Bemerkungen 
Zeile im 
Ergebnis- 
plan 
19 46 Finanzerträge 40,8 40,3 -0,5 12,1 12,1 0,0 12,2 12,2 0,0 12,4 12,4 0,0 12,4 
461000 Gewinnanteile 36,9 37,0 0,1 11,0 11,0 0,0 11,1 11,1 0,0 11,3 11,3 0,0 11,3 
46xxxx sonstige Finanzerträge 3,8 3,3 -0,5 1,1 1,1 0,0 1,1 1,1 0,0 1,1 1,1 0,0 1,1 
20 55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 30,7 30,7 0,0 30,0 29,4 -0,6 30,5 31,0 0,5 30,5 31,5 1,0 32,0 
550 Zinsen 30,7 30,7 0,0 30,0 29,4 -0,6 30,5 31,0 0,5 30,5 31,5 1,0 32,0 
55xxxx sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
21 Finanzergebnis                                                                              
(= Zeilen 19 und 20) 10,1 9,6 -0,5 -17,9 -17,3 0,6 -18,3 -18,8 -0,5 -18,1 -19,1 -1, 0 -19,6 
22 Ordentliches Ergebnis                                                               
(= Zeilen 18 und 21) -17,9 -24,0 -6,2 -31,4 -34,7 -3,3 -26,4 -28,4 -2,0 -25,2 -26, 0 -0,8 -30,0 
23 49 Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -
24 59 Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -
25 Außerordentliches Ergebnis                                                      
(= Zeilen 23 und 24) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
26 Jahresergebnis                                                                                                            
(= Zeilen 22 und 25) -17,9 -24,0 -6,2 -31,4 -34,7 -3,3 -26,4 -28,4 -2,0 -25,2 -26, 0 -0,8 -30,0

Berichtsvorlage

5232 Zeichen

V/0315/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktuelle Haushaltsentwicklung 2012 
Perspektiven für den Haushaltsplan 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
09.05.2012 Hauptausschuss Bericht 
09.05.2012 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Haushaltsentwicklung 2012 
 
Die Überprüfung der Haushaltseckwerte für den laufenden Haushalt 2012 führt (nach Ablauf von 
drei Mon aten) insgesamt zu einem um 6,2  Mio. € höheren Defizit (von 17,9  Mio. € auf 
24,0 Mio. €) gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2012.  
 
Auf der Ertragsseite ergeben sich Verbesserungen bei der Grundsteuer (+ 0,4 Mio. €), den sons-
tigen Steuern (u. a. Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer, + 0,7 Mio. €) sowie bei der Ko n-
zessionsabgabe (+  0,7 Mio. €) und den Zinsen aus Gewerbesteuernachfo rderungen 
(+ 1,8 Mio. €). Bei den Zinserträgen aus Geldanlagen werden 0,5 Mio. € weniger erwartet. Insge-
samt erge ben sich somit rd. 3,0  Mio. € höhere Erträge. Der Haushaltsansatz für die Ge werbe-
steuer bleibt mit 300 Mio. € unverändert. 
 
Die Aufwendungen steigen aus heutiger Sicht gegenüber dem Haushaltsplan 2012 um rd. 
9,2 Mio. €. Hiervon entfallen auf 
 
 Personalaufwand + 2,4 Mio. €: 
 insbesondere aufgrund des Tarifabschlusses 
 
 Soziale Leistungen + 3,3 Mio. €: 
  Insbesondere Mehrbedarf bei der Gundsicherung gemäß SGB XII,  
  Fallzahlensteigerung und Erhöhung des Regelsatzes;  
 
  Fallzahlensteigerung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  
 
Mehrbedarf im Bereich Pflege;  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0315/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.04.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0315/2012 
 
 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen + 3,0 Mio. €: 
  die Erstattungen fallen aus heutiger Sicht höher aus als geplant. 
 
 
Fazit 
 
Unter Einschluss weiterer kleinerer Veränderungen ergibt sich somit für das Haushaltsjahr 2012 
voraussichtlich eine Erhöhung des bisher geplanten Defizits von rd. 18  Mio. € um weitere  
6,2 Mio. €. Die Entwicklung der wesentlichen Haushaltseckwerte wird weiterhin unterjährig genau 
verfolgt. Aus heutiger Sicht ist es erforderlich, die höheren Aufwendungen über den für den 
Herbst geplanten Nachtragshaushaltsplan 2012 bereitzustellen. H aushaltstechnisch kann diese 
Verschlechterung über eine weitere Inanspruchnahme der allgemeinen R ücklage aufgefangen 
werden. 
 
  
 
2. Haushaltsplan 2013 
2.1 Angepasste Eckwerte des Ergebnisplans 
 
Grundlage der Eckwerte für 2013 und die Folgejahre sind die Daten der mittelfristigen Finanzpl a-
nung des be schlossenen Haushaltsplans 2012. Diese Daten wurden anhand der neueren E r-
kenntnisse aktualisiert (z.B. Erhöhung der Gewerbesteuererträge, erhöhter Personalau fwand, 
Mehraufwand in den Bereichen Jugend und Soziales). In dem als Anlage 1 beigefügten Eckwer-
tepapier sind die Veränderungen ausgewiesen. 
 
Nach dem Eckwertepapier mit dem Stand 05.04.2012 ergeben sich folgende Defizite (in der 
Klammer sind die Defizite gemäß der bisherigen Finanzplanung angegeben):  
 
                                     2013:    - 34,7 Mio. €  (bisher - 31,4 Mio. €) 
                                     2014:    - 28,4 Mio. €  (bisher - 26,4 Mio. €) 
                                     2015:    - 26,0 Mio. €  (bisher - 25,2 Mio. €) 
                                     2016:    - 30,0 Mio. €  ( -) 
 
 
2.2 Haushaltsausgleich 
 
Die Inanspruchnahme des Eigenkapitals zum Ausgleich der Ergebnisplanung (Ausgleichsrückl a-
ge und allgemeine Rücklage) ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Ausgleichsrücklage wird voraus-
sichtlich nach Verrechnung des Jah resabschlusses 2011 voll aufgezehrt sein. Bei der Ina n-
spruchnahme der allgemeinen Rücklage ist der 5  %-Schwellenwert gem. §  76 GO NRW zu b e-
achten. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage darf in zwei aufeinanderfolgenden Hau s-
haltsjahren jeweils nicht meh r als 5 % betragen, andernfalls muss bereits für den anstehenden 
Haushaltsplan ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) erstellt und der Aufsichtsbehörde zur G e-
nehmigung vorgelegt werden.    
 
Haushalts-
jahr 
Inanspruchnahme der allg. Rücklage   
Mio. € % 
2012 24,0 3,4 
2013 34,7 5,0 
2014 28,4 4,3

3 
V/0315/2012 
 
2015 26,0 4,2 
2016 30,0 5,0 
 
Es wird deutlich, dass nicht nur der Schwellenwert in den Jahren 2013 und 2016 erreicht wird, 
sondern dass auch in den anderen Jahren der Abstand sehr gering ist (absolut rd. 4 - 5 Mio. €). 
 
Darüber hinaus wird das Ziel, 2014 maximal ein Defizit von 20  Mio. € zuzulassen, deutlich ve r-
fehlt. 
 
 
2.3 Weitere Haushaltskonsolidierung 
 
Um zumindest die drohende Haushaltssicherung zu vermeiden, sind über die bisherigen Konsoli-
dierungsprogramme hinaus weitere Konsolidierungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Ve r-
waltung wird hierzu bis zum Sommer konzeptionelle Vorschläge erarbeiten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlage 1:  Eckwertepapier 2013 (Ergebnisplan) – Stand 05.04.2012 
Anlage 2:  Entwicklung der Allgemeinen Rücklage u. der Ausgleichsrücklage – Stand 05.04.2012 
Anlage 3:  Grundsätzliche Erläuterung der Haushaltseckwerte

Beratungsverlauf (3)

08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2012 Hauptausschuss
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.05.2012 Rat
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0315/2012
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37