V/0609/2018
Integrationsmonitoring 2017
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BroschüreIntegrationsmonitoring
359758 Zeichen
1
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Integrationsmonitoring 2017
Handlungsfelder, Daten,
Maßnahmen
18-KI_2_umschlag_intergrationsmonitoring-neu.indd 1 17.08.18 13:48
2
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Impressum
Integrationsmonitoring 2017
Herausgeberin: Stadt Münster
Kommunales Integrationszentrum Münster
Redaktion: Ximena Meza Correa-Flock unter Mitwirkung von Honorarkräften
Grafik: Sylvia Saldarriaga
Druck: DIGI PRINT Document Center Münster GmbH
August 2018, 1. Auflage
3
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
1 Einleitung .................................................................................................................5
2 Rahmenbedingungen .............................................................................................. 7
2.1 Definitionen grundlegender Begriffe .............................................................7
2.2 Indikatoren-Auswahl und Datenquellen ........................................................9
2.3 Demographische Grunddaten ........................................................................14
3 Ha ndlungsfelder ....................................................................................................20
3.1 Politische Partizipation und Bürgerschaftliches Engagement ...................20
3.1.1 Partizipation in politischen Gremien ..................................................20
3.1.2 Integrationsrat .................................................................................... 22
3.1.3 Migrantenselbstorganisationen (MSO) .............................................23
3.1.4 Bürgerschaftliches Engagement ........................................................ 27
3.2 Rechtliche Integrationsbegleitung ...............................................................30
3.2.1 Aufenthaltsstatus ................................................................................30
3.2.2 Ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler ............................................................................33
3.2.3 Einbürgerungen ...................................................................................36
3.2.4 Integrationskurse ................................................................................37
3.3 Bildung und Sprache ......................................................................................39
3.3.1 Sprachförderbedarfe in Kindertageseinrichtungen ..........................39
3.3.2 Sprachförderbedarf bei Schulanfängerinnen
und Schulanfängern (Schuleingangsuntersuchung) ......................... 41
3.3.3 Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen der Stadt Münster .....47
3.3.4 Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten
Kindern und Jugendlichen in Regelschulen .......................................50
3.3.5 Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit
Migrationsvorgeschichte an allgemeinbildenden Schulen ................51
3.3.6 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
an Grundschulen ................................................................................. 52
3.3.7 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
an weiterführenden Schulen ..............................................................53
3.3.8 Schulabschlüsse von ausländischen Schülerinnen und Schülern .... 56
3.3.9 Ressortübergreifende Angebote für neu zugewanderte
Kinder und Jugendliche in der Stadt Münster ...................................59
3.3.10 Sprachförderangebote der Volkshochschule ....................................62
Inhaltsverzeichnis
4
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.4 Arbeit und Wirtschaft ....................................................................................64
3.4.1 Beteiligung am Erwerbsleben ............................................................64
3.4.2 Arbeitslosigkeit ....................................................................................71
3.4.3 Fördermaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
für Menschen mit Migrationsvorgeschichte......................................79
3.5 Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung .........................................81
3.5.1 Verteilung der wohnberechtigten Bevölkerung
mit Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke ......................... 81
3.5.2 Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen ......................................85
3.6 Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste ..........................88
3.6.1 Kinder- und Jugendhilfe ......................................................................88
3.6.2 Soziale Leistungen und Dienste ......................................................... 92
3.7 Gesundheit und Sport ....................................................................................98
3.7.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern
mit Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn ..................................98
3.7.2 Wahrnehmung von Frühförderangeboten und
Frühen (Gesundheits-)Hilfen .............................................................101
3.7.3 Schwimmfähigkeit von Schulanfängerinnen und Schulanfängern.. 101
3.8 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung .............................. 104
3.8.1 Beschäftigung mit Migrationsvorgeschichte
bei der Stadtverwaltung ...................................................................104
3.8.2 Interkulturelle Öffnung der städtischen Tochtergesellschaften .... 105
3.8.3 Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz............................... 109
3.9 Kultur ..............................................................................................................111
3.9.1 Kulturelle Bildung ................................................................................111
3.9.2 Projektförderung durch das Kulturamt ............................................ 117
3.9.3 Landesprogramm „Kultur und Schule“ ............................................118
3.9.4 Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“........................................ 121
3.10 Presse und Öffentlichkeitsarbeit .................................................................122
4 Fazit und Ausblick ................................................................................................128
Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................133
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ..................................................................134
5
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Einleitung
Zuwanderung hat für die Stadt des Westfälischen Friedens eine immer größere Bedeutung
gewonnen. Spätestens mit den Wirtschaftswunderjahren des letzten Jahrhunderts nahm infol -
ge der Anwerbung von Arbeitskräften aus Südeuropa die Zahl der Menschen mit, wie wir heute
sagen, Migrationsvorgeschichte in der Stadt deutlich zu. Auch wird die münstersche Hochschul-
landschaft immer internationaler. Schließlich sind es weltpolitische Ereignisse, seien es die Krie-
ge im ehemaligen Jugoslawien in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, der Fall des
„Eisernen Vorhangs“ oder die starken, besonders Mitteleuropa erreichenden Fluchtbewegun -
gen der Jahre 2015 und 2016, die zu besonderer, temporär verstärkter Zuwanderung führen. Die
steigende Zahl von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren zunehmend prägende
Rolle in der Stadtgesellschaft sowie die zahlreichen städtischen Maßnahmen, die konkret an
Menschen mit Migrationsvorgeschichte gerichtet sind, zeigen, dass das Thema Migration und
Integration auf kommunaler Ebene weiter an Relevanz gewonnen hat.
Mit dem nunmehr vierten „Bericht zum Integrationsmonitoring der Stadt Münster 2017“ wird
der tatsächliche Verlauf der politischen, rechtlichen und sozialen Integration von Menschen mit
Migrationsvorgeschichte in Münster für den Zeitraum 2015 bis 2017 weiter in den Blick genom -
men.
Grundlage des Integrationsmonitorings ist das „Leitbild Migration und Integration der Stadt
Münster“ in seiner 2014 aktualisierten Fassung. Beim erstmals 2008 vom Rat der Stadt Münster
verabschiedeten Migrationsleitbild handelt es sich um ein Konzept und zugleich um das Ergebnis
eines partizipatorischen kommunalpolitischen Prozesses. Integration wird als die gleichberech -
tigte Teilhabe aller an den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft sowie dabei zugleich
als „Querschnittsaufgabe“ verstanden, die mithin in nahezu sämtliche Politikfelder hineinspielt.
Migrationsleitbild und Integrationsmonitoring sind eng verbunden. Die Handlungsfelder mit
den jeweiligen Leitzielen bilden nach wie vor die Struktur des Integrationsmonitorings. Münster
hat erstmals 2010 ein Integrationsmonitoring herausgegeben. Dieses wurde 2012 und 2015 wei-
terentwickelt und fortgeschrieben.
Das Integrationsmonitoring soll erkennen lassen, wo Integrationsprozesse erfolgreich ver -
laufen und in welchen Bereichen Defizite bestehen. Das Monitoringsystem verfolgt das Ziel,
den Stand des Integrationsprozesses zu verschiedenen Zeitpunkten und seine Entwicklung re -
gelmäßig aufzuzeigen und überprüfbar zu machen.
1
Als „Messinstrument“ dienen statistische
„Indikatoren“.
2
Es handelt sich dabei um kein starres Indikatoren-Set. Die Indikatoren werden
durchaus verändert oder auch in andere Handlungsfelder verschoben. Im aktuellen Bericht sind
41 Indikatoren auf zehn Handlungsfelder bezogen.
Wie Integration eine Querschnittsaufgabe ist, gilt das auch für deren Monitoring. Es ist eine
Gemeinschaftsaufgabe der Verwaltung. Das hier präsentierte Datenmaterial wird in der Regel
1 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), „Integrationsmonitoring“, Materialien
2/2006, S. 7
2 Das Indikatoren-Set orientiert sich an demjenigen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen – s. hierzu: http://www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstat-
tung_nrw/indikatoren/index.php - sowie an dem Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs-
management (KGSt) 7/2005, „Management kommunaler Integrationspolitik: Strategie und Organisation“.
6
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
von den Fachämtern erhoben bzw. in Auftrag gegeben. Darüber hinaus sind in bestimmten Be-
reichen die Daten u. a. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem IT.NRW
erhoben oder vonseiten der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) und der Fachhochschule
Münster beigesteuert worden. Insofern obliegt die Verantwortung für die gelieferten Daten und
Informationen der jeweiligen Verwaltungseinheit. Der Prozess der Veränderung der Verwaltungs -
struktur im vorliegenden Berichtszeitraum erschwerte die Koordinierung und Fertigstellung des
Berichts. Aber auch insgesamt besteht mit dem Anwachsen des Berichts eine erhöhte Anforderung
an die Erstellung und Begleitung des Integrationsmonitorings.
Das vorliegende Integrationsmonitoring 2017 knüpft an die letzte Berichterstattung aus dem
Jahr 2015 an, bezieht indes die Berichtszeiträume seit 2010 mit ein und blickt vereinzelt bis auf das
Jahr 2005 zurück. Die Struktur folgt weitgehend dem Aufbau des letzten Integrationsmonitorings
2015. Auch wurde ein Großteil der Indikatoren aus dem Jahr 2015 fortgeschrieben.
Im Integrationsmonitoring 2015 war aufgrund der Zuwanderungssituation ein - im Migrations -
leitbild nicht als eigenständiges Handlungsfeld enthaltenes - Kapitel „Flüchtlinge“ ergänzt worden.
Dieses Kapitel wurde in den vorliegenden Bericht nicht übernommen, obgleich der Zuzug von Ge-
flüchteten im Jahr 2015 seinen Höhepunkt erreicht hat. Die auf die Herausforderungen folgenden
Maßnahmen sind in das Gesamthandeln integriert, finden sich in allen Handlungsbereichen wieder
und prägen den gesamten Bericht 2017.
Die Herausforderungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass die Integration als ein kontinu -
ierlicher und sich stets wandelnder Prozess zu verstehen ist, der zudem über den Zeitpunkt der Zu-
wanderung hinausgeht und deswegen immer wieder neu bedacht werden muss. Gerade auch vor
diesem Hintergrund ist das Monitoring ein geeignetes Instrument für die aktive Er- und Befassung
mit den sich wandelnden Gegebenheiten. Aber auch dieses Instrument muss hinsichtlich seines
Nutzens, seiner Möglichkeiten und Grenzen immer wieder überprüft und ebenfalls angepasst wer-
den.
Das Integrationsmonitoring in Münster enthält bereits u. a. mit seiner Distanzierung von einem
Defizitansatz, seinem Verständnis von Integration als wechselseitiger Anforderung, die gerade auch
die Bürgerschaft ohne Migrationsvorgeschichte gleichberechtigt einbezieht, und dem Postulat von
interkultureller Öffnung der Verwaltung deutliche Ansätze für diversity. Mit einer Entwicklung des
Integrationsmonitorings weiter zu einem integrations- und diversitätsbasierten Konzept kann der
Vorteil in einem Gewinn größerer Selbstreflexion der verantwortlichen kommunalen Institutionen
in Politik und Verwaltung liegen.
Die grundsätzliche Relevanz eines Integrationsmonitorings für die Stadt Münster ist offenkun-
dig. Gleichwohl ist die grundlegende konzeptionelle Ausrichtung des Monitorings neu zu bedenken,
um die Aussagekraft, die Plausibilität und die Reliabilität der Indikatoren für Münster sicherzustel -
len. Diese zukünftig anstehende Aufgabe ist dabei jedoch zugleich mit dem Erfordernis nach einer
Aufrechterhaltung der Kontinuität der Beobachtungsperspektive zu vermitteln. Die Fortschreibung
des Monitorings erfordert gesicherte und noch gezieltere Ressourcen, die in der interdisziplinären,
effizienten Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene und in einer grundsätzlichen Akzeptanz bei
den Entscheidungsträgern in kommunaler Politik und Verwaltung liegen.
7
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Rahmenbedingungen
In diesem Kapitel werden die für die Berichterstattung wichtigen Rahmenbedingungen wie
Definitionen grundlegender Begriffe (Punkt 2.1) und die Indikatoren-Auswahl (Punkt 2.2) erläutert.
Zudem wird die aktuelle demographische Entwicklung dargestellt (Punkt 2.3). Eine grundlegende
Diskussion über die in der Kommune verwendeten Begriffe und deren Definitionen ist im Rahmen
der kommenden Überarbeitung des Migrationsleitbildes zu erwarten.
2.1 Definitionen grundlegender Begriffe
Bevor nun nachfolgend Definitionen der grundlegenden verwendeten Begriffe gegeben wer-
den, ist zunächst noch etwas zu den verschiedenen Begriffen zu sagen, mit denen das vorliegende
Dokument selbst im Laufe der Darstellung bezeichnet wird. Der Titel „Bericht zum Integrationsmo-
nitoring“ ist als sprachlicher Ausdruck des besonderen Formats dieses Dokuments zu verstehen. Es
handelt sich um eine Kombination aus zwei Formaten. Kombiniert werden hier die in der kommu -
nalen Evaluationspraxis gängigen Formate „Integrationsbericht“ und „Integrationsmonitoring“.
Aus Gründen der Lesbarkeit finden sich in der Darstellung allerdings oftmals verkürzte Bezeichnun-
gen wie wie z. B. „Monitoring“, „Bericht“ oder auch „Integrationsmonitoring“. Diese sind dement-
sprechend an den jeweiligen Stellen grundsätzlich als Synonyme für den titelgebenden Ausdruck
„Bericht zum Integrationsmonitoring“ zu verstehen.
Die Stadt Münster hat sich auf Initiative des Integrationsrates dafür entschieden, entgegen
dem weit verbreiteten Begriff „Migrationshintergrund“ von einer „Migrationsvorgeschichte“
zu sprechen. In den Statistiken der Stadt Münster wird daher auch größtenteils mit dem Begriff
„Migrationsvorgeschichte“ gearbeitet, wobei zwischen Deutschen mit persönlicher oder vererbter
Migrationsvorgeschichte unterschieden wird (vgl. Tab. 1). Die von Information und Technik Nord-
rhein-Westfalen (IT.NRW)
3
als Synonym zu „Migrationshintergrund“ verwendete „Zuwanderungs-
geschichte“ erscheint in diesem Bericht hauptsächlich in den Statistiken der Schuldaten.
Je nachdem, welche Datenquelle im Folgenden zugrunde gelegt wird, ändert sich die Grundge -
samtheit der jeweils betrachteten Gruppen leicht. Daher ist bei allen Indikatoren immer auch auf
die Quellenangabe zu achten. Weitere wichtige Begriffe, die in dem Bericht Verwendung finden,
sind die Begriffe „Deutsche“, „Ausländerinnen und Ausländer“ sowie „Eingebürgerte“. In dem Vor-
gängerbericht verwendete Begriffe, wie Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Heimatvertriebene
werden in den Statistiken dieses Berichtes nur vereinzelt gesondert aufgeführt. Die folgende Tabel-
le fasst die Definitionen der wichtigsten Begriffe noch einmal kurz zusammen.
3 S. z. B. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, ASDPC-Eintragungshilfen (Stand:
24.08.2015), S. 46.
8
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 1: Definitionen grundlegender Begriffe
Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind solche mit eigenen Migrationserfahrungen sowie
deren Nachfahren bis zur zweiten Generation. Zum Personenkreis mit Migrationsvorgeschichte
zählen:
alle Personen
mit ausländi-
scher Staats-
angehörigkeit,
unabhängig
davon, ob sie
im Ausland
oder bereits in
Deutschland
geboren sind.
Spätaussiedler und deren Nachfahren:
Aussiedler, die heute überwiegend aus den
Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowje-
tunion stammen und Deutsche im Sinne
des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
werden in der öffentlichen Wahrnehmung
wie in der administrativen Praxis zu einer
Migrantengruppe unter anderen. Dies ist
insofern nachvollziehbar, als dass sich ihre
Einwanderungssituation und ihre Integ-
rationsprobleme nicht grundsätzlich von
denen ausländischer Zuwanderer unter-
scheiden. Da das Einwohnermelderegister
keine Angaben zum Aussiedler-Status ent-
hält, wird die Identifizierung von Spätaus-
siedlerinnen und Spätaussiedlern anhand
bestimmter Merkmale vorgenommen.
eingebürgerte Ausländer: Die Migra-
tionsvorgeschichte bleibt auch nach
Annahme der deutschen Staatsbür-
gerschaft bestehen. Allerdings gehört
das Merkmal „‚frühere Staatsangehö-
rigkeit“ nicht zum Inhalt des Einwoh-
nermelderegisters. Um trotzdem eine
Größenordnung abschätzen zu können,
werden alle Deutschen mit einem aus-
ländischen Geburtsland als eingebür-
gert klassifiziert. Gewisse Unschärfen
bleiben bestehen und müssen in Kauf
genommen werden (etwa bei Deut-
schen, die „zufällig“ im Ausland gebo-
ren wurden sowie bei eingebürgerten
Ausländern, die bereits in Deutschland
auf die Welt kamen).
Zu den Menschen mit Migrationsvorgeschichte gehören auch „die deutschen Kinder (Nachkom-
men der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn
nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund auf-
weist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer
Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d. h. mit einer deutschen und einer
ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden“ (Statistisches Bundesamt
(2012): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Ergebnisse des
Mikrozensus 2011. Wiesbaden, S. 380).“
4
Menschen mit Migrationshintergrund sind
1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder
2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar
1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder
3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.
5
Ausländer und Ausländerinnen sind die Personen, die eine fremde Staatsbürgerschaft besitzen, staaten-
los sind oder deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Personen, die neben der deutschen noch eine
ausländische Staatsangehörigkeit haben, zählen als Deutsche.
6
Eingebürgerte sind alle Menschen, die ursprünglich eine ausländische Staatsangehörigkeit besessen
haben oder Staatenlos waren und im Laufe ihres Lebens in Deutschland eingebürgert wurden, also jetzt
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Zur Gruppe der Deutschen zählen alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit – also auch
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.
4 Leitbild Migration und Integration Münster, überarbeitete Auflage 2014, S. 3.
5 Ab 2011 wird in NRW die Definition des Migrationshintergrundes in § 4 Abs.1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes
vom 14.2.2012 verwendet (GV.NRW.S.97). Diese Definition entspricht der Migrationshintergrund-Erhebungsverord-
nung des Bundes vom 29. September 2010 (BGBl. I S. 1372).
6 SMS Migration 2014 des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Fachstelle Informationsma-
nagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster, S. 8.
9
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
2.2 Indikatoren-Auswahl und Datenquellen
In diesem Bericht werden in der Mehrzahl Indikatoren herangezogen, die bereits in den ersten
beiden Integrationsberichten der Stadt Münster aus den Jahren 2012 und 2015 Verwendung gefun-
den haben, so dass die Ergebnisse aus den Berichten möglichst vergleichbar sind.
Die untenstehende Tabelle enthält alle Indikatoren, die in den einzelnen Handlungsfeldern he-
rangezogen werden. Insgesamt sind es 41 Indikatoren, verteilt auf zehn Handlungsfelder. Auf die
sich im Vergleich zu 2015 ergebenen Veränderungen wird hier kurz erläuternd eingegangen:
Die „Demographischen Grunddaten“ liefern dabei von Beginn an die wesentlichen Eckdaten un-
serer Kommune. Sie stellen als „übergeordnete“ Indikatoren selbstverständlich die Basis und den
Bezugspunkt der weiteren Indikatoren dar, ohne dass dies bislang explizit herausgestellt worden
ist.
Aufgrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen war das Kapitel „Flüchtlinge“ im Vorgänger-Be -
richt neu eingefügt worden. In diesem Bericht sind die Flüchtlingsbezüge in die einzelnen Hand -
lungsfelder bzw. „Demographischen Grunddaten“ eingeflossen. In den Handlungsfeldern „Bildung
und Sprache“ sowie „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ dominieren sie die
Bericht-Fortschreibung.
In dem nun erweiterten Handlungsfeld „Politische Partizipation und Bürgerschaftliches En-
gagement“ wurde der Indikator „Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte an allen Mit -
gliedern der politischen Organe“ fortgeschrieben. Die „Wahlbeteiligung bei den Integrationsrats -
wahlen“ wird nach den nächsten Wahlen fortgeschrieben. Das „Bürgerschaftliche Engagement“
wurde aufgrund seiner zunehmenden Wichtigkeit in unserer Stadtgesellschaft – nicht nur im Zuge
der Flüchtlingsentwicklung – inhaltlich hier neu verankert.
Im Handlungsfeld „Rechtliche Integrationsbegleitung“ werden drei Indikatoren zugrunde ge-
legt: die „Zahl der Ausländerinnen und Ausländer differenziert nach Aufenthaltsstatus“, die „Ein-
bürgerungsquote“ sowie die „Zahl der Integrationskurse und Teilnehmenden“. Diese Indikatoren
sollen den Fortschritt der rechtlichen Integration aufzeigen. So sind mit unterschiedlichem Aufent-
haltsstatus auch unterschiedliche Rechte verbunden. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung
erfolgt durch die Einbürgerung. Integrationskurse geben u. a. auch über die verschiedenen Rechte
und Pflichten bei einem Leben in Deutschland Auskunft. Die ausländischen Studierenden sowie
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ein wichtiger Faktor für die Stadt Münster. Hierzu
liegen erstmals neben den Daten der Westfälischen Wilhelms-Universität auch die der Fachhoch -
schule Münster vor.
Im Handlungsfeld „Bildung und Sprache“ wurde auf die von der Landesregierung NRW im Jahr
2014 vorgenommene Ersetzung der punktuellen Testung des Sprachstandes (Delfin 4)
7
durch eine
alltagsintegrierte Sprachbildung reagiert. Die entsprechenden Indikatoren wurden gegenüber
dem Indikatoren-Set von 2015 angepasst.
7 Delfin4 ist ein Sprachtest, der im Februar 2007 vorgestellt wurde und von März 2007 bis Juli 2014 für alle Kinder in
Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben war. Seit August 2014 gilt der Test in NRW nunmehr für Kinder, die keine Kin-
dertageseinrichtung besuchen.
10
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die „Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen“
ist nicht fortgeführt worden, da das zuständige Fachamt eine valide Datenbasis für diesen Indika-
tor nicht als gegeben sah. Auf eine gesonderte Auswertung von „Schülerinnen und Schülern mit
Zuwanderungsgeschichte an Förderschulen“ wurde verzichtet, um den Entwicklungen im Bereich
der schulischen Inklusion Rechnung zu tragen. Der Indikator „Neuzugewanderte Schülerinnen und
Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse“ wurde ebenfalls nicht fortgeführt. Eine Überprüfung
ergab, dass eine Erhebung aufgrund des Staatsangehörigkeitsrechtes schwer durchführbar ist und
somit auch eine Interpretation der Daten keine aussagekräftigen Ergebnisse liefert.
Im Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ wurden die Indikatoren „Beteiligung am Erwerbs-
leben“, „Verteilung auf Wirtschaftszweige“, „Stellung im Beruf“ sowie auch alle weiteren Indika-
toren aus dem letzten Monitoringbericht, die den Bereich „Arbeitslosigkeit“ behandeln, weiterge-
führt. Dagegen wurde die „Anzahl migrantischer Unternehmen, die bei der Wirtschaftsförderung
Münster registriert sind“ mangels entsprechender gefilterter Datenerhebung nicht mehr fortge-
schrieben. In dieses Handlungsfeld verschoben wurde der Indikator „Beteiligung am Erwerbsleben
am Beispiel der bei der Ärztekammer gemeldeten Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschich-
te“. Bei diesem Indikator handelt es sich um eine Fortführung eines Teils des Indikators „Anteil der
Beschäftigten mit MVG bei städtischen Tochtergesellschaften und Kammern“ des Handlungsfelds
„Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ aus dem Monitoringbericht 2015.
Im Handlungsfeld „Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung“ ist der Indikator „Grundei-
gentum nach Migrationsvorgeschichte“ nicht fortgeführt worden, da er in dieser Form, d. h. ohne
eine gleichzeitige Berücksichtigung der Mieterstruktur, als nicht aussagekräftig angesehen werden
muss. Eine hierfür notwendige ergänzende Datenaufbereitung war im Rahmen der vorliegenden
Fortführung nicht möglich. Alle weiteren Indikatoren aus dem letzten Bericht sind fortgeführt und
teilweise inhaltlich weiter differenziert worden (Single-Haushalte).
Im Handlungsfeld „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ wird erstmals die
Versorgungsquote von Flüchtlingskindern unter und über drei Jahren mit einem Kindertagesbe -
treuungsplatz präsentiert. Im Teilbereich des Handlungsfeldes „soziale Dienste und Leistungen
und Dienste“ ist der Indikator „Hilfe zum Lebensunterhalt“ durch den Indikator „Berechtigte exis-
tenzsichernder Leistungen (Mindestsicherung)“ und die darunter gebündelten Informationen er -
setzt worden. Die „Hilfe zur Pflege“ ist, angesichts der geringen Zahl Berechtigter und weil die
Sozialhilfe nur einen begrenzten Ausschnitt des Felds ‚Pflege‘ abbilden kann, diesmal nicht fortge-
schrieben worden.
Im Handlungsfeld „Gesundheit und Sport“ sind bei „Gesundheit“ die Indikatoren bis auf die „In-
anspruchnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes“ weitergeführt worden. Hier werden zusätzli-
che Ressourcen für eine vertiefte Datenerhebung benötigt, um die Daten der „Grundgesamtheit“
der Personen mit Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Erst dann wäre messbar, wer tatsächlich ent-
sprechende Angebote wahrnimmt. Im Bereich „Sport“ wurden die Daten zur Schwimmfähigkeit
der Kinder mit Migrationsvorgeschichte (MVG) um die Ergebnisse der Ferienkurs-Angebote für Kin-
der im Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen erweitert. Der Indikator zur
Zahl der migrantischen Sportvereine und ihrer Partizipation im Stadtsportbund ist entfallen. Diese
11
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
singuläre Betrachtung spiegelt nicht die Bedeutung wider, die der Sport für die Integration von
Menschen mit MVG hat. Mögliche weitere, aussagekräftigere Indikatoren sollen künftig erarbeitet
werden. Als neuer Indikator soll z. B. eingeführt werden: „Anteil von Menschen mit MVG in Sport-
vereinen.“ Dies setzt indes eine Kooperation mit dem Stadtsportbund und den Sportvereinen und
damit eine komplexere Planung und Umsetzung voraus.
Im Handlungsfeld „Kultur“ konnten der Indikator aus dem Integrationsmonitoring 2012 „Anteil
der Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei mit MVG“ aktualisiert und der „Anteil der Projek-
tanträge und geförderten Projekte mit interkulturellem Merkmal“ sowie die „Beteiligung aus/in
Stadtteilen bei Angeboten der Kulturellen Bildung“ fortgeführt werden.
Im Handlungsfeld „Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung“ sind alle drei Indika-
toren „Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster“, „Anteil der
Beschäftigten mit MVG bei städtischen Tochtergesellschaften“ und „Fortbildungen zur interkultu-
rellen Kompetenz“ fortgeschrieben worden. Die Daten zur Ärztekammer sind dabei in das Hand -
lungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ verschoben worden.
Im Handlungsfeld „Presse und Öffentlichkeitsarbeit“ wird weiterhin der Indikator „Mehrspra-
chigkeit der Informationsangebote“ zugrunde gelegt.
Tabelle 2: Integrationspolitische Handlungsfelder und zugrunde gelegte Indikatoren
Indikatoren
Demographische
Grunddaten • Zahl der Zuzüge und Herkunftsländer von Geflüchteten
Handlungsfelder
1.
Politische Partizipation
und Bürgerschaftliches
Engagement
• Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte an allen Mitgliedern der
politischen Organe
• Ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete
2.
Rechtliche
Integrationsbegleitung
• Zahl der Ausländer/innen differenziert nach Geschlecht, EU-Bürger/innen
und Aufenthaltsstatus
• Einbürgerungsquote
• Zahl der Integrationskurse und Teilnehmenden
3.
Bildung und Sprache
• Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte, die einen Sprachförderbe-
darf aufweisen
• Anteil der einzuschulenden Kinder mit Migrationsvorgeschichte, die bei der
Schuleingangsuntersuchung die deutsche Sprache beherrschen
• Sprachentwicklung und Kindergartenbesuchsdauer
• Deutschkenntnisse im Vorschulalter und Sprachfähigkeit der Mutter
• Entwicklung der Deutschkenntnisse der Mütter von Kindern mit Migrati-
onsvorgeschichte 2010 - 2017
• Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an
allgemeinbildenden Schulen
• Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an weiterführen-
den Schulen
• Schulabschlüsse von ausländischen Schülerinnen und Schülern
• Anteil der ausländischen Schulabgänger/innen ohne Schulabschluss
12
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Indikatoren
4.
Arbeit und Wirtschaft
• Beteiligung am Erwerbsleben
• Beteiligung am Erwerbsleben am Beispiel der bei der Ärztekammer gemel-
deten Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte
• Verteilung auf Wirtschaftszweige
• Stellung im Beruf
• Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
• Geringfügige Beschäftigung
• Arbeitslosenquote
• Arbeitslosigkeit nach Bildungsabschluss
• Kunden und Kundinnen des Jobcenters
5.
Wohnen und sozialräum-
liche Stadtentwicklung
• Wohnberechtigte Bevölkerung in den Stadtbezirken
• Wohnberechtigungsscheine
• Anteil der ausländischen Antragsteller/innen nach Haushaltsgröße
• Versorgungsquote
6.
Kinder- und Jugendhilfe,
soziale Leistungen und
Dienste
• Berechtigte existenzsichernder Leistungen (Mindestsicherung)
• Anteil von schwerbehinderten Menschen ohne deutsche Staatsangehörig-
keit
7.
Gesundheit und Sport
• Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen
• Impfbereitschaft von Kindern mit Migrationsvorgeschichte
• Wahrnehmung von Frühförderangeboten und Frühen (Gesundheits-)
Hilfen
• Schwimmfähigkeit von Schulkindern mit Migrationsvorgeschichte
8.
Interkulturelle Öffnung
der Verwaltung
• Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster
• Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte bei städtischen Toch-
tergesellschaften
• Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz
9.
Kultur
• Anteil der Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei mit MVG
• Anteil der Projektanträge und geförderten Projekte mit interkulturellem
Merkmal bei Maßnahmen der Kulturellen Bildung
• Beteiligung aus/in Stadtteilen bei Angeboten der Kulturellen Bildung
10.
Presse und Öffentlich-
keitsarbeit
• Mehrsprachigkeit der Informationsangebote
Quelle: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten der Stadt Münster
Die Daten dieses Berichtes stammen aus der amtlichen Statistik der Stadt Münster sowie den
Erhebungen einzelner Fachämter. Weitere Daten lieferten das Statistische Bundesamt, verschie-
dene Ministerien und Ämter des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesbetrieb Information und
Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), die Statistikdienststelle West, das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Ausländerzentralregister, die Agentur für Arbeit sowie
die Stichprobenerhebungen des ZENSUS 2011 und des Mikrozensus bis einschließlich des Jahres
2016. Insgesamt handelt es sich überwiegend um sehr verlässliche Daten, da bei Daten der amt -
lichen Statistik zumeist eine Auskunftspflicht besteht. Die meisten in diesem Bericht herangezo-
genen Daten schließen unmittelbar an das zweite Monitoring an und beziehen sich auf die Jahre
13
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
2015 bis 2017. Oftmals besteht durch die Berichtsfortführung indes eine zeitliche Vergleichsachse
seit 2010 bzw. 2012; die ältesten Erhebungen datieren aus dem Jahre 2005. Ein Teil der Daten liegt
erhebungsbedingt allerdings nur für das Jahr 2016 vor. Eine Besonderheit besteht zudem darin,
dass verschiedene Datenquellen unterschiedliche Definitionen von Menschen mit Migrationsvor-
geschichte bzw. Migrationshintergrund zugrunde legen, oder nur nach Staatsangehörigkeit, also
zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen, differenzieren. Dies ist z. B. zu großen Teilen bei Daten
der Bundesagentur für Arbeit der Fall. Die unterschiedlichen Definitionen müssen bei der Interpre-
tation der Daten deswegen mit berücksichtigt werden.
14
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
2.3 Demographische Grunddaten
Zum 31. Dezember 2017 lebten in der Stadt Münster insgesamt 307.842 Menschen. Im Vergleich
zum Ende des Jahres 2015 ist die Stadtbevölkerung um rund 2.500 Menschen gewachsen. Insgesamt
wiesen nach den Zahlen der Statistikdienststelle der Stadt Münster 23,2 % der wohnberechtigten
Bevölkerung eine Migrationsvorgeschichte auf; davon besaßen wiederum 45,3 % eine ausländische
und 54,7 % eine deutsche Staatsbürgerschaft. Bei genauerer Betrachtung der deutschen Staatsange -
hörigen mit Migrationsvorgeschichte zeigt sich, dass mehr als zwei Drittel (69,3 %) eine persönliche
Migrationsvorgeschichte besaßen und 30,7 % eine sog. vererbte Migrationsvorgeschichte. Insgesamt
ist damit der Anteil der Personen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster im Vergleich zum
letzten Bericht leicht angestiegen. Im Jahr 2011 lag der Anteil von Münsteranerinnen und Münstera -
nern mit Migrationsvorgeschichte noch unter 21 %.
Tabelle 3: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte 2017
Migrationsvorgeschichte Anteil an der Gesamtbevölkerung
ohne Migrationsvorgeschichte 76,8 %
Ausländerinnen und Ausländer 10,5 %
Deutsche mit persönlicher Migrationsvorgeschichte 8,8 %
Deutsche mit vererbter Migrationsvorgeschichte 3,9 %
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und Statis-
tikdienststelle der Stadt Münster
Die Altersstruktur der in der Stadt Münster wohnberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen,
Geschlecht und Migrationsvorgeschichte (vgl. Abb. 1) weist keine deutlichen Unterschiede gegenüber
den Ergebnissen 2015 auf. Weiterhin ist insbesondere in den jüngeren Altersgruppen der Anteil an
Menschen mit Migrationsvorgeschichte besonders hoch. So lag nach den Daten der Statistikdienste
der Stadt Münster bei Kindern unter zehn Jahren der Anteil mit Migrationsvorgeschichte im Jahr 2017
bei 40,6 %. Konkret hatten von den 26.904 unter 10-Jährigen ca. 10.918 eine Migrationsvorgeschichte.
Bei Kindern und Jugendlichen von 10 bis 19 Jahren lag der Anteil mit Migrationsvorgeschichte bei
31,1 % und ist somit im Vergleich zum letzten Bericht leicht gestiegen. Der Anteil von Kindern und Ju -
gendlichen unter 20 Jahren, die keine eigene, sondern eine vererbte Migrationsvorgeschichte haben,
an allen Personen im Alter bis einschließlich 19 Jahren mit Migrationsvorgeschichte, ist verglichen mit
2015 relativ konstant geblieben (2015: 63,5 %; 2017: 61, 4 %). In der Altersgruppe der 20 bis 29-Jährigen
ist der Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte hingegen leicht rückläufig. So wiesen 17,2 %
dieser Altersgruppe eine Migrationsvorgeschichte auf (2015: 18,1 %).
15
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 1: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster mit Migrationsvorgeschichte
am 31.12.2017 nach Altersgruppen und Geschlecht
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
16
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 4: Anteile der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte nach
Altersgruppen am 31.12.2017
ohne
Migrationsvorgeschichte
mit
Migrationsvorgeschichte
Anteil mit
Migrationsvorgeschichte
0-9 Jahre 15.986 10.918 40,6 %
10-19 Jahre 19.239 8.676 31,1 %
20-29 Jahre 50.436 10.479 17,2 %
30-39 Jahre 31.695 11.918 27,3 %
40-49 Jahre 27.800 9.441 25,4 %
50-59 Jahre 35.600 7.530 17,5 %
60-69 Jahre 25.264 5.055 16,7 %
70-79 Jahre 18.126 4.458 19,7 %
80-89 Jahre 11.214 2.645 19,1 %
90 Jahre und
älter 2.404 545 18,5 %
Insgesamt 237.764 71.665 23,2 %
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
Blickt man auf die Geschlechterverteilung (vgl. Tab. 5), so stellt man fest, dass der Anteil an
Frauen und Männern der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte fast aus -
geglichen ist (insgesamt: 50,4 % Frauen zu 49,6 % Männer). Lediglich bei der ältesten Altersgruppe
überwiegen typischerweise Frauen deutlich. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei der Bevölkerung
mit Migrationsvorgeschichte etwas niedriger als in der Gesamtbevölkerung (52 %).
Bezüglich der Betrachtung des Familienstandes der wohnberechtigten Bevölkerung nach Migra-
tionsvorgeschichte ergibt sich verglichen mit dem Integrationsmonitoring 2015 eine Veränderung.
Dort war noch festgehalten worden, dass relativ mehr Menschen mit Migrationsvorgeschichte ver-
heiratet sind als Menschen ohne Migrationsvorgeschichte. Hier lässt sich eine Angleichung erken -
nen. So lag der Anteil der verheirateten Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung mit Migrationsvor-
geschichte bei 36,5 % und bei der Bevölkerung ohne Migrationsvorgeschichte bei 35,3 %.
Tabelle 5: Bevölkerung in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und Familienstand 2017
8
Bevölkerung
mit Migrationsvorgeschichte
Bevölkerung
ohne Migrationsvorgeschichte
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich
ledig 33.822 16.100 17.722 126.383 63.859 62.524
verheiratet oder ein-
getragene Lebenspart-
nerschaft
26.123 13.084 13.039 83.828 41.809 42.019
verwitwet oder einge-
tragene/r Lebenspart-
ner/in verstorben
3.149 2.568 581 12.190 9.812 2.378
geschieden oder ein-
getragene Lebenspart-
nerschaft aufgehoben
4.489 2.647 1.842 15.347 9.382 5.965
unbekannt 4.082 1.738 2.344 16 6 10
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
8 Die Daten zur Bevölkerung der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und Familienstand konnten dieses Jahr
von der Statistikdienststelle zur Verfügung gestellt werden. Im Integrationsmonitoring 2015 wurden an dieser Stelle
die Daten aus dem Mikrozensus 2014 genutzt. Ein konkreter Vergleich von Zahlen ist aufgrund der unterschiedlichen
Erhebungsmethoden nicht möglich, jedoch erlauben die präziseren Werte der Statistikdienststelle eine aussagekräf-
tigere Interpretation.
17
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Weitere Auswertungen sind auf Grundlage des jährlich durchgeführten Mikrozensus in Nord-
rhein-Westfalen möglich. In der Erhebung wird auch das Merkmal Migrationshintergrund (Defi-
nition des Statistischen Bundesamtes) erfasst. Ein Vergleich mit den Daten im vorangegangenen
Integrationsmonitoring ist jedoch nur bedingt möglich, da zur Befragung 2016 die Stichproben -
grundlage verändert wurde.
9
In Bezug auf die durchschnittliche Haushaltsgröße lassen sich differenziert nach Migrationshin-
tergrund Unterschiede erkennen. So leben Menschen mit Migrationshintergrund in der Regel mit
mehr Personen zusammen in einer Wohnung als Menschen ohne Migrationshintergrund (vgl. Tab.
6). Insgesamt leben nach den Daten des Mikrozensus zudem rund 22.000 Kinder mit Migrationshin-
tergrund in Privathaushalten in der Stadt Münster. 18.000 sind davon unter 18 Jahre alt (vgl. Tab. 7).
Tabelle 6: Größe der Haushalte in der Stadt Münster nach Migrationshintergrund 2016
10/ 11
Haushalte mit
Migrationshintergrund
Haushalte ohne
Migrationshintergrund
1 Person 12.000 10 71.000
- darunter Frauen / 11 38.000
2 Personen 6.000 41.000
3 Personen / 12.000
4 und mehr Personen 5.000 14.000
Durchschnittliche Haushaltsgröße ...
Personen 2,3 1,8
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Tabelle 7: Zahl der in Privathaushalten lebenden Kinder in der Stadt Münster nach
Migrationshintergrund 2016
gesamt davon mit
Migrationshintergrund
davon ohne
Migrationshintergrund
Insgesamt 68.000 22.000 45.000
- darunter unter 18
Jahren
54.000
18.000 36.000
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Die Zuwanderungs- und Abwanderungsstatistik der Stadt Münster zeigt, dass die Bevölkerungs-
struktur in Münster weiterhin sehr dynamisch ist (vgl. Tab. 8 und 9). Auch im Jahr 2017 wanderten
rund 24.000 Menschen nach Münster zu. Etwa 35,8 % aller Zugewanderten hatten dabei eine aus -
ländische Staatsangehörigkeit (rund 8.800 Menschen). Die größte Gruppe hiervon waren Personen
mit syrischer Staatsangehörigkeit. Die Zahl der Fortzüge stieg 2017 im Vergleich zum letzten Bericht
um rund 3.000 auf etwas mehr als 22.000 Personen. Von den fortgezogenen Personen hatten ca.
29,8 % eine ausländische Staatsangehörigkeit (rund 6.600 Menschen).
9 Weitere Informationen: https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pres_001_16.html
10 Kursive Ziffern bedeuten, dass der Aussagewert eingeschränkt ist, da der Wert Fehler aufweisen kann.
11 Das Symbol „/“ bedeutet, dass keine Angabe möglich ist, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist.
18
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 8: Zuzüge nach Münster
nach ausgewählten ersten
Staatsangehörigkeiten 2017
Herkunftsland Anzahl
Arabische Republik
Syrien 860
Türkei 731
Polen 366
Italien 331
Irak 257
China 255
Iran 252
Rumänien 235
Serbien 232
Bulgarien 213
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanage-
ment und Statistikdienststelle der Stadt Münster
Tabelle 9: Fortgezogene nach ausgewählten
ersten Staatsangehörigkeiten 2017
Land Anzahl
Türkei 600
Arabische Republik
Syrien 599
Polen 372
China 244
Italien 220
Serbien 212
Albanien 206
Irak 188
Russische Föderation 171
Iran 168
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanage-
ment und Statistikdienststelle der Stadt Münster
Die Fortführung der Darstellung der ausgewählten, ausländischen Staatsangehörigkeiten der
wohnberechtigten Bevölkerung in Münster zeigt, dass der Trend, der 2015 erkennbar war, sich fort-
gesetzt hat. Der Anteil der Menschen aus den Flüchtlingsländern Afghanistan, Irak und Syrien zeigt
gegenüber dem Zeitraum vor 2015 weiterhin einen sehr starken Anstieg (vgl. Abb. 2).
Abbildung 2: Ausgewählte, ausländische Staatsangehörigkeiten der wohnberechtigten Bevöl-
kerung in Münster
12
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
12 Hinweis: Von den 30 größten Nationalitäten in Münster am 31.12.2015 wurden die ausgewählt, die die größte prozen-
tuale Veränderung gegenüber 2010 hatten.
19
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Anzahl der Zuweisungen von Geflüchteten ist hingegen seit 2015 deutlich zurückgegangen.
Konkret hat Münster im Jahr 2017 nur 87 geflüchtete Personen aufgenommen (vgl. Abb. 3). Syrien
ist weiterhin mit deutlichem Abstand das Hauptherkunftsland (vgl. Abb. 4).
Abbildung 3: Neuaufnahmen von Geflüchteten – Stadt Münster 2010-2017
Quelle: Sozialamt der Stadt Münster
Abbildung 4: Herkunftsländer der zugewiesenen Geflüchteten im Jahr 2017
Quelle: Sozialamt der Stadt Münster
20
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Handlungsfelder
3.1 Politische Partizipation und Bürgerschaftliches Engagement
LEITZIEL
13
„Wir wollen in der Integrationsarbeit ehrenamtliche Initiativen und bürgerschaftliches
Engagement aus der Stadtgesellschaft heraus stärken und diese durch hauptamtliche
Kräfte und entsprechende Stellen unterstützen. Das freiwillige Engagement von Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte soll wertgeschätzt und durch gezielte Qualifizierung
gefördert werden.“
Ein wichtiger Indikator einer erfolgreichen Integration ist die politische Partizipation. Hierbei
geht es um Fragen der Selbst- und Mitbestimmung. Dieser Abschnitt behandelt daher die Mitwir -
kung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den politischen Gremien der Stadt Münster.
Zunächst wird in Punkt 3.1.1 auf die allgemeinen politischen Gremien - u. a. Rat der Stadt Münster,
Bezirksvertretungen, sachkundige Bürger/innen, Jugendrat - eingegangen. Anschließend werden
der Integrationsrat der Stadt (Punkt 3.1.2) als besonderes Partizipationsgremium speziell für Men -
schen mit Migrationsvorgeschichte sowie deren Organisationen, sog. Migrantenselbstorganisatio -
nen (MSO), in Punkt 3.1.3 dargestellt.
Durch die Umbenennung dieses Handlungsfeldes sowie der zusätzlichen Ausführungen in Punkt
3.1.4 wird zudem der zunehmenden Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements in unserer
Gesellschaft, insbesondere auch im Zuge der erlebten Zuwanderungsentwicklung, Rechnung ge-
tragen.
3.1.1 Partizipation in politischen Gremien
Bei den allgemeinen politischen Gremien der Stadt hatten von den insgesamt 653 Personen, die
sich im Jahr 2017 in Münster in mindestens einem Gremium der Stadt engagierten
14
, 53 eine Migra-
tionsvorgeschichte. Dies entspricht einem Anteil von 8,1 %, der im Vergleich mit 2015 exakt gleich
geblieben ist (vgl. Tab. 10). Von diesen 53 Personen mit Migrationsvorgeschichte, die sich im Jahre
2017 politisch engagierten, waren 37 Männer und 16 Frauen (vgl. Tab. 11). Insgesamt besaßen 46 die
deutsche Staatsbürgerschaft (vgl. Tab. 10 und 11).
13 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 17.
14 * 69 Personen waren Mitglied in mehr als einem politischen Gremium. Diese Zahl ergibt sich aus 762 Einträgen in
kommunalen Datensätzen zu Mitgliedern aller politischen Gremien, wovon allerdings nur 653 Einträge im Meldere-
gister identifiziert werden konnten. Denn: Nicht immer wurde die Meldeadresse als postalische Adresse angegeben
und die weiteren Informationen reichten nicht aus, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. Ebenfalls
stehen der Statistikdienststelle nicht alle Namen aus dem Melderegister zur Verfügung, da bei einigen Personen aus
unterschiedlichen Gründen ein besonderer Schutz des Namens die Übermittlung verhindert. Bei den „sachkundigen
Bürgerinnen und Bürgern“ etwa wurde teilweise nur die Arbeitsadresse angegeben. Da dieser Personenkreis nicht
ausschließlich in Münster wohnhaft ist, konnten hier ebenfalls nicht alle Personen identifiziert werden.
21
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Partizipationsquote ist insgesamt recht unterschiedlich verteilt. So waren im Jahr 2017 von
den insgesamt 73 Ratsmitgliedern nur wenige Personen mit Migrationsvorgeschichte vertreten,
wohingegen im Jahr 2015 noch fünf Personen mit Migrationsvorgeschichte im Rat aktiv gewesen
waren (knapp 7 %). In den Bezirksvertretungen war die Beteiligungsquote im Jahr 2017 ebenfalls
niedrig; wobei sie sich allerdings im Vergleich zu 2015 minimal gesteigert hat. Von den insgesamt
114 aktiven Personen hatten vier eine Migrationsvorgeschichte, was einem Anteil von 3,5 % ent-
spricht. Im Jahr 2015 waren unter den 113 Mitgliedern in den Bezirksvertretungen drei Menschen
mit Migrationsvorgeschichte (2,7 %) vertreten. Von den 462 sachkundigen Bürgerinnen und Bür-
gern sowie sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern wiesen im Jahr 2017 28 Personen – und
damit etwas mehr als 6 % - eine Migrationsvorgeschichte auf. Im Jahr 2015 hatten aus diesem Perso-
nenkreis nur 4,5 % eine Migrationsvorgeschichte gehabt. Von den 30 Mitgliedern des Jugendrates
engagierten sich sechs Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte, was einem Prozentanteil von 20
% entspricht. Somit ist für dieses Gremium gegenüber dem Stand von 2015 (~ 10 %) in etwa eine Ver-
doppelung des Anteils an Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte zu konstatieren. 19 Personen
mit Migrationsvorgeschichte (70,4 %) waren im Integrationsrat der Stadt Münster aktiv (vgl. hierzu
auch 3.1.2 Integrationsrat).
Tabelle 10: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach
Migrationsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit 2015 und 2017
2015 2017
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
In politischen Gremien der Stadt Münster aktive
Personen insgesamt 645 100,0 % 653 100,0 %
- davon ohne Migrationsvorgeschichte 593 91,9 % 600 91,9 %
- davon mit Migrationsvorgeschichte 52 8,1 % 53 8,1 %
- davon Ausländerinnen und Ausländer 10 19,2 % 7 13,2 %
- davon Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 42 80,8 % 46 86,8 %
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspla-
nung – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster
Die Geschlechterverteilung zeigt, dass mehr Männer als Frauen in der Stadt Münster politisch
aktiv sind. Von den 53 aktiven Personen mit Migrationsvorgeschichte waren 37 männlich und 16
weiblich. Damit war die Beteiligungsquote von Frauen mit Migrationsvorgeschichte etwas geringer
als bei Frauen ohne Migrationsvorgeschichte (vgl. Tab. 11). Bei der Gruppe der Ausländerinnen und
Ausländer überwiegt dagegen leicht der Frauenanteil.
22
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 11: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach
Migrationsvorgeschichte, Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2015 und 2017
2015 2017
gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich
Personen insgesamt 645 424 221 653 436 217
Anteil 100 % 65,7 % 34,3 % 100 % 66,8 % 33,2 %
- davon Personen ohne
Migrationsvorgeschichte 593 387 206 600 399 201
Anteil 100 % 65,3 % 34,7 % 100 % 66,5 % 33,5 %
- davon Personen mit
Migrationsvorgeschichte 52 37 15 53 37 16
Anteil 100 % 71,2 % 28,8 % 100 % 69,8 % 30,2 %
- davon Ausländerinnen
und Ausländer 10 5 5 7 3 4
Anteil 100 % 50,0 % 50,0 % 100 % 42,9 % 57,1 %
- davon Deutsche mit
Migrationsvorgeschichte 42 32 10 46 34 12
Anteil 100 % 76,2 % 23,8 % 100 % 73,9 % 26,1 %
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspla-
nung – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster
3.1.2 Integrationsrat
Der Integrationsrat ist die direkt gewählte Interessenvertretung der in der Stadt Münster le-
benden Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Er engagiert sich für deren gleichberechtigte Teil-
habe und Chancengleichheit in Bereichen des politischen, gesellschaftlichen sowie kulturellen Le-
bens. Entsprechend der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens kann sich der Integrationsrat mit
sämtlichen Angelegenheiten der Stadt Münster befassen und ist zudem bei allen Angelegenheiten,
die von besonderer Bedeutung für Menschen mit Migrationsvorgeschichte sein können, von den
Fachausschüssen und Bezirksvertretungen anzuhören. Darüber hinaus ist der Integrationsrat be-
rechtigt, dem Rat und seinen Gremien Stellungnahmen oder Anregungen vorzulegen. In der Stadt
Münster hat der Integrationsrat darüber hinaus Mittel zur Verfügung, Projekte von und für Men -
schen mit Migrationsvorgeschichte zu fördern. Dies geschieht vor allem in Form von Zuschüssen an
die Institutionen und Vereine, die Integrationsarbeit leisten.
Der aktuelle Integrationsrat wurde am 25. Mai 2014 gewählt und setzt sich aus 18 direkt gewähl-
ten sowie neun durch den Rat der Stadt Münster entsandten Mitgliedern zusammen. Alle 18 direkt
gewählten Mitglieder haben eine Migrationsvorgeschichte. Die Wahlbeteiligung lag im Jahr 2014
bei rund 20 % und war damit deutlich höher als in der Vergangenheit. Die nächsten Integrationsrats-
wahlen stehen im Jahr 2020 an.
Der Integrationsrat hat das Recht, dem Oberbürgermeister, dem Rat, den Gremien und der Ver-
waltung Stellungnahmen oder Anregungen vorzulegen. Wie aus der nachfolgenden Tabelle hervor-
geht, hat der Integrationsrat von diesem Recht in den letzten Jahren mehrfach Gebrauch gemacht.
Im Jahr 2017 wurde eine Anregung an den Rat gerichtet. Diese zielte auf die Erhöhung der Haus -
haltsmittel des Integrationsrates ab.
23
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Diese Anregung wurde durch den Rat dahingehend aufgegriffen, dass der Haushaltsansatz des
Integrationsrates für die Jahre 2018 - 2021 um jeweils 10.000 € erhöht wurde. Des Weiteren richtete
der Integrationsrat eine Resolution zu der ursprünglich geplanten Einrichtung einer Zentralen Aus-
länderbehörde an den Oberbürgermeister. Ein Antrag an die Verwaltung zielte auf die rechtliche
Möglichkeit von Dringlichkeitsentscheidungen im Integrationsrat ab.
Tabelle 12: Anregungen und Anträge des Integrationsrates an den Rat der Stadt Münster, die
Stadtverwaltung und/oder den Oberbürgermeister 2013-2017
Jahr Anregungen an den Rat Anregungen/Anträge an die
Verwaltung/den Oberbürgermeister
2013 6 0
2014 2 1
2015 2 -
2016 1 3
2017 1 2
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
Darüber hinaus werden jährlich viele Anträge an den Integrationsrat selbst gerichtet, die auf die
Förderung von Veranstaltungen und Projekten von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und
Migrantenselbstorganisationen abzielen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 80 Zuschüsse durch den
Integrationsrat beschlossen und insgesamt 18.830 Euro an Fördergeldern bewilligt.
Tabelle 13: Bewilligung von Zuschüssen
Jahr
Gesamtzahl der
beschlossenen Zu-
schüsse durch den
Integrationsrat
Bewilligte
Mittel für Zu-
schüsse (in Euro)
Durchschnittliche
Zuschusshöhe
(in Euro)
2010 60 23.230 413
2011 82 20.200 277
2012 79 18.322 241
2013 101 19.953 198
2014 69 20.225 293
2015 86 18.200 212
2016 83 20.878 252
2017 84 18.680 222
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
3.1.3 Migrantenselbstorganisationen (MSO)
Aus sozialwissenschaftlicher Sicht werden Migrantenselbstorganisationen (MSO) als Verbände
verstanden, „(1) deren Ziele und Zwecke sich wesentlich aus der Situation und den Interessen von
Menschen mit Migrationsgeschichte ergeben und (2) deren Mitglieder zu einem Großteil Personen
24
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
mit Migrationshintergrund sind und (3) in deren internen Strukturen und Prozessen Personen mit
Migrationshintergrund eine beachtliche Rolle spielen.“
15
Münster verfügt über eine breite und vielfältige Landschaft an MSO, welche der Vereinsland-
schaft von Menschen ohne Migrationsvorgeschichte wohl kaum nachsteht. Allein die Datenbank
der Stadt verzeichnet ca. 100 Vereine. Die dortigen Einträge zeigen auch die unterschiedlichen kom-
munalen Handlungsfelder an, in denen die Münsteraner MSO aktiv sind. Die Bandbreite der inhalt -
lich-thematischen Ausrichtung reicht dabei von Kulturarbeit, Bildungsarbeit und Jugendarbeit über
das Engagement in den Bereichen Politik, Soziales, Wirtschaft und Arbeit, Gesundheit und Sport bis
hin zu Flüchtlingsarbeit und dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
Allgemein verfügen die MSO in Münster über spezifische Qualifikationen und auch über beson-
dere Ressourcen, wodurch sie ein sehr wichtiger Akteur in der kommunalen Integrationspolitik
Münsters sind. Ihre konkreten Aktivitäten und Angebote in den unterschiedlichen Handlungsberei-
chen haben einen bedeutsamen integrationspolitischen Effekt. Beispielhaft seien hier im Bereich
Soziales, Wirtschaft und Arbeit die Sozialberatungen genannt, die nicht zuletzt dadurch, dass es
sich dabei zumeist um Einzelfallberatungen handelt, sehr positive Effekte hervorbringen. Weiterhin
wären – neben vielen weiteren Aktivitäten – die Sprachkurse zu nennen und die Bereitstellung von
Wohnraum an Geflüchtete. Anhand der konkreten, praktischen Arbeit der MSO wird deutlich, wor-
in die spezifischen Ressourcen dieser Verbände liegen: eine enorm hohe Bereitschaft zu zivilgesell-
schaftlichem Engagement, interkulturelle Kompetenz, Mehrsprachigkeit, eine z. T. genaue Kennt-
nis der jeweiligen, der Herkunftskultur zugehörigen oder kulturell nahestehenden Zielgruppen für
ihre Arbeit sowie unbürokratische Hilfsstrukturen. Sofern eine (kommunale) Verwaltung über viele
der genannten Qualifikationen per se gar nicht verfügen kann, ist es aus ihrer Sicht wichtig, diese
Qualifikationen und Ressourcen durch eine verstärkte Kooperation mit den MSO in ihr eigenes Han-
deln miteinzubeziehen.
Eine neue Studie, die in Kooperation mit dem Institut für Politikwissenschaft der WWU
16
er-
scheint, veranschaulicht die Relevanz der MSO für den Bereich der kommunalen Flüchtlingsarbeit
und die Bedeutsamkeit der durch die Organisationen geschaffenen Angebote und Strukturen.
Die Studie zeigt einerseits auf, inwiefern die in Münster gegebene MSO-Landschaft im Bereich
der Flüchtlingsarbeit über eine gewisse strukturelle Konsolidierung verfügt, so dass die MSO als
Kooperationspartner der Verwaltung wichtige Aufgaben in der Flüchtlingsarbeit übernehmen
könnten. Während der „Flüchtlingskrise“ ist dies teilweise auch schon erfolgreich geschehen. An-
dererseits jedoch verweist die Studie kritisch darauf, dass die vorhandenen Ressourcen und die
damit verbundenen Synergien, also mithin ein großes integrationspolitisches Potential, für dieses
kommunale Handlungsfeld aktuell noch überhaupt nicht ausgeschöpft sind.
Aufgrund dieser vorhandenen, aber bislang noch unzureichend genutzten Potentiale der MSO,
die nicht nur das Handlungsfeld der Flüchtlingsarbeit, sondern nahezu alle Handlungsfelder im
Querschnittsbereich kommunaler Integrationspolitik betreffen, besteht für die Verwaltung die He-
rausforderung, die Anerkennung der MSO als kommunalpolitischen Akteur sowie deren Kooperati-
15 Vgl. Pries, Ludger (2013), Migrantenselbstorganisationen. Umfang, Strukturen, Bedeutung. Kurzdossier, s. http://
www.b-b-19 e.de/fileadmin/inhalte/themen_materialien/migration_integration/Kurzdossier_MSOs_2013-1.pdf - Stand:
03.11.2017.
16 „Migrantenselbstorganisationen in der Flüchtlingshilfe am Beispiel von Münster“, Dr. Hendrik Meyer, Rebecca Zieg-
ler, WWU Münster 2018.
25
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
onsfähigkeit und Vernetzung mit der Verwaltung und anderen Institutionen weiter zu stärken. Hier
fehlen Ressourcen, um ihre Aktivitäten nachhaltig zu gestalten: finanzielle und strukturelle Unter-
stützung, insbesondere Räumlichkeiten, personelle Ausstattung, Fördermittel und das Know-How,
das MSO befähigt, die bürokratische Vergabepraxis zu durchblicken.
Einen Überblick über die MSO-Landschaft in Münster gibt die Datenbank der MSO der Stadt
Münster. Sie bevorratet Informationen über die Strukturen und Aktivitäten einer jeden MSO.
Abbildung 5: Verortung der in der Datenbank erfassten Organisationen 2017
Quelle: Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Münster
Eine umfangreich angelegte Studie würde hier nochmals einen aktuellen Überblick und wert -
volle Impulse für die weitere Arbeit der MSO selbst aber auch der mit ihnen kooperierenden städti-
schen Institutionen und Organisationen liefern.
26
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Stadt Münster wird in 2018 eine Neukonzeptionierung des Migrationsleitbildes in einem um-
fangreichen partizipativen Prozess mit allen Akteuren aus Politik, Verwaltung, MSO auf den Weg
bringen. Hierbei ist gezielt auf eine stärkere Koordinierung, Vernetzung und Kooperation mit den
MSO hinzuwirken.
Die derzeitige Situation in der kommunalen Integration spricht insgesamt dafür, dass das The-
ma der Schaffung einer „Willkommens- und Anerkennungskultur“ für Münster in Kooperation mit
den MSO und allen kommunalen Akteuren weiter relevant ist und bestehende Konzepte der Stadt
mit den MSO und dem Integrationsrat weiterentwickelt und umgesetzt werden sollten.
Die jährliche MSO-Tagung bietet einen Rahmen für den Austausch von MSO, Politik und Verwal-
tung. Mit jährlich wechselnden Themenschwerpunkten spricht sie eine Vielzahl von Akteuren an,
ist gut besucht und liefert immer wieder wertvolle Erkenntnisse und Impulse (vgl. Abb. 6). Den -
noch wird eine Neukonzeptionierung der Tagung allseits angestrebt: ein größerer Rahmen, andere,
migrantenorganisationsfreundliche Formate, mehr Spielraum der MSO.
Abbildung 6: Tagungen der Migrantenselbstorganisationen (MSO) 2009 bis 2017
Quelle: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten
27
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.1.4 Bürgerschaftliches Engagement
Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind in Münster bereits in hohem Maße bürgerschaft -
lich engagiert. Bei denjenigen, die in Deutschland geboren sind und die deutsche Staatsangehörig -
keit besitzen, ist die Engagement-Quote fast genauso hoch wie bei Menschen ohne Migrationsvor-
geschichte. Das zumindest weist der Deutsche Freiwilligensurvey
17
von 2014 aus. Bei denjenigen,
die im Ausland geboren sind, ist die Quote zwar geringer, dennoch engagiert sich auch hier bereits
jede fünfte Person aus dieser Gruppe. Ähnliches wird auch für Münster gelten, obwohl es keine
lokalen Erhebungen dazu gibt. Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationsvor -
geschichte findet in vielen Zusammenhängen und in allen Engagement-Feldern statt. Der Freiwil-
ligensurvey macht außerdem bei Menschen mit Migrationsvorgeschichte ein hohes Potential für
künftiges Engagement aus.
Bürgerschaftliches Engagement für Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist kein neues En -
gagement-Feld in Münster. Von Hausaufgabenhilfe für Kinder mit Migrationsvorgeschichte über
Mentorinnen und Mentoren beim Übergang von der Schule in den Beruf bis hin zu Sprachhelferin -
nen und -helfern: Projekte verschiedenster Institutionen gibt es bereits seit Jahrzehnten. In den
letzten zwei Jahren sind aber vermehrt neue Projekte hinzugekommen, die insbesondere Men -
schen mit Fluchterfahrung unterstützen. Durch die hohe Anzahl der Geflüchteten, die insbesonde-
re im Jahr 2015 nach Münster gekommen sind, hat dieses Engagement-Feld stark an Bedeutung ge-
wonnen und sich sehr dynamisch entwickelt. Parallel zu den Zuweisungszahlen sind das Interesse
und die Bereitschaft, sich in diesem Bereich zu engagieren, sprunghaft angestiegen. Ob in Einrich -
tungen der freien Wohlfahrtspflege und der Hilfsorganisationen, bei Vereinen, in Nachbarschaften
und Initiativen oder in kommunalen Einrichtungen – überall war ein hoher Zulauf zu verzeichnen.
Innerhalb kürzester Zeit gründeten sich in vielen Münsteraner Stadtteilen neue Flüchtlingsinitiati -
ven und -netzwerke, die das ehrenamtliche Engagement vor Ort koordinieren und Öffentlichkeits-
arbeit betreiben.
Bereits im Jahr 2015 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nord-
rhein-Westfalen die Programme „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und
Verstehen“ auf den Weg gebracht, um das ehrenamtliche Engagement in der lokalen Flüchtlings -
begleitung zu fördern. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 ist daraus das umfangreiche Landespro -
gramm „KOMM-AN NRW“ entstanden. Förderer des Programms ist das Ministerium für Kinder, Fa-
milie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) in NRW, das 2017 als Rechtsnachfolger des Ministeriums
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gegründet wurde. Im Rahmen des Programms wer -
den dem Kommunalen Integrationszentrum u. a. Fördermittel in Höhe von rund 115.800 Euro zur
Weiterleitung an Flüchtlingsinitiativen, Vereine, Träger, Migrantenorganisationen und Glaubensge-
meinschaften zur Verfügung gestellt. In Münster können so pro Förderjahr ca. 50 Träger finanziell
unterstützt werden.
17 Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) ist eine repräsentative Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutsch-
land, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. Die Befragung der vierten Welle wurde von infas – Institut für ange-
wandte Sozialwissenschaft im Jahr 2014 durchgeführt. Die fünfte Welle des Freiwilligensurveys wird im Jahr 2019
erhoben.
28
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 14: Verteilung der KOMM-AN-Fördermittel nach Trägern (2016 – 2017)
2016 2017
Träger Kultur 940,00 € 534,00 €
Träger der Jugendhilfe 3.760,00 € 5.740,00 €
Vereine 21.160,00 € 22.914,00 €
Glaubensgemeinschaften 4.440,00 € 14.582,00 €
Sportvereine 5.120,00 € 7.432,00 €
Träger der Freien Wohlfahrtspflege
und Hilfsorganisationen 15.630,00 € 14.650,00 €
Migrantenorganisationen 28.320,00 € 18.070,00 €
Flüchtlingsinitiativen 25.440,00 € 18.922,00 €
Gesamtsumme18 104.810,00 € 102.844,00 €
Quelle: Kommunales Integrationszentrum Münster
18
Die Förderkonzeption bietet die Möglichkeit, flexibel auf die kommunale Bedarfslage einzuge-
hen. Im Jahr 2016 wurden aus KOMM-AN-Mitteln schwerpunktmäßig sogenannte Ankommenstreff-
punkte gefördert, um Orte der Begegnung zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten zu schaffen.
Im Jahr 2017 verlagerte sich der Schwerpunkt hin zu Maßnahmen des Zusammenkommens und der
Orientierung von Ehrenamtlichen für Geflüchtete. Die Zielgruppe des Programms wurde in 2018 auf
neu zugewanderte ausgeweitet.
Neben der finanziellen Förderung unterstützt das Kommunale Integrationszentrum das ehren-
amtliche Engagement für Menschen mit Migrationsvorgeschichte auch durch Qualifizierungs- und
Vernetzungsangebote. Seit 2016 entwickelt es in einer AG mit öffentlichen und freien Trägern in
der Migrationsarbeit halbjährlich bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche. Ko-
operationspartner/-innen sind u. a. die FreiwilligenAgentur und das Sozialamt als wichtige städti -
sche Partner in der Engagement-Förderung. Darüber hinaus sind in die Angebote der Qualifizie-
rungsreihen eingebunden: das Jobcenter, die GGUA, das Eine-Welt-Netz, das Lernhaus für Frauen,
die Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege, DRK Landesverbände, Stadtsportbund,
Transkulturell Arbeiten in Psycho-Sozialen Berufen (TAPS), der Deutsche Kinderschutzbund, der AK
Gewaltschutzgesetz, das Bischöfliche Generalvikariat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Is-
lamische Theologie und die MSO AFAQ e. V. Auch nehmen Träger wie „mobim“ und die Beratungs-
stelle „Wegweiser“ teil, deren Qualifizierungsangebote ebenso wie die des Kommunalen Integra-
tionszentrums, nicht nur fachliches Wissen vermitteln, sondern auch Raum zur rassismuskritischen
Reflexion der eigenen Arbeit geben.
Im Vergleich zu 2015 ist die Anzahl der regelmäßig in der Migrationsarbeit engagierten Men -
schen bis 2017 gesunken. Nach wie vor sind aber viele Menschen mit großem Einsatz aktiv. Das
Tätigkeitsfeld hat sich allerdings verändert: Nachdem 2015 Angebote des Kennenlernens und der
ersten Orientierung im neuen Alltag in Münster im Fokus standen, rückt 2017 zunehmend die ei-
gentliche Integrationsarbeit, z. B. bei der Begleitung der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, in den
18 Anmerkung: Es wurde nicht der gesamte Förderbetrag ausgeschöpft, da Träger nicht eingesetzte Mittel im Folgejahr
zurückgezahlt haben. Diese Mittel sind an das Land zurückgeflossen.
29
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Vordergrund. Das veränderte Engagement spiegelt sich auch im Unterstützungsbedarf der Ehren -
amtlichen wieder. Nicht nur umfassende Qualifizierungen, sondern spezifische Informationsver-
mittlung und themenspezifischer Austausch stehen im Mittelpunkt der Engagement-Förderung.
Tabelle 15: Auswertung der Qualifizierungsreihen für Ehrenamtliche in der Migrationsarbeit
(2016 – 2017)
2016 2017 Summe
Anzahl der beteiligten Träger 14 15
Anzahl der Ehrenamtlichen, die an Qualifizie-
rungen teilgenommen haben
393 256 649
Anzahl der Angebote 17 26 43
Durchgeführte Veranstaltungen 16 19 35
Quelle: Kommunales Integrationszentrum Münster
Neben dem Engagement für Geflüchtete gewinnt auch das Engagement von Geflüchteten an
Bedeutung. Für Menschen mit Fluchterfahrung bedeutet Ehrenamt Kontakt zu Einheimischen,
Sprachpraxis und Lernchancen. Sie entfalten Stärken, erfahren Anerkennung und gesellschaftliche
Teilhabe. Diesen Trend von der Defizit- zur Potentialperspektive hat die FreiwilligenAgentur Müns-
ter wahrgenommen. Mit dem Arbeitsfeld „Integriert durch freiwilliges Engagement - Geflüchtete
übernehmen ein Ehrenamt“ nimmt sich die FreiwilligenAgentur seit Ende 2017 dieses Themas an.
Beratungs- und Vermittlungszahlen von Geflüchteten werden dazu ab 2018 systematisch erhoben.
In der FreiwilligenAkademie entwickelt die FreiwilligenAgentur seit 10 Jahren umfangreiche
Fortbildungen für Ehrenamtliche aus allen Engagement-Bereichen, so auch aus dem Bereich Migra-
tionsarbeit. Für die Zielgruppe der Ehrenamtlichen, die selbst Flucht- und Migrationsvorgeschichte
haben, bietet die FreiwilligenAkademie neue Informations-, Austausch- und Qualifizierungsforma-
te an.
Das bürgerschaftliche Engagement stellt eine wesentliche Ressource bei der Integration der Zu-
flucht suchenden Menschen sowie der Akzeptanz der Flüchtlingseinrichtungen in den Stadtteilen
dar. Es bildet daher seit vielen Jahren einen festen Bestandteil des städtischen Unterbringungs- und
Betreuungskonzeptes. Ehrenamtliches Engagement ist in jeder Flüchtlingseinrichtung willkommen
und wird seitens des Sozialdienstes für Flüchtlinge aktiv gefördert und begleitet. In jeder Flücht -
lingseinrichtung oder in deren unmittelbarer Umgebung steht ein ausgestatteter Raum für ehren-
amtliche Tätigkeiten zur Verfügung. Diese reichen von Sprachkursangeboten über Hausaufgaben-
hilfe für Schülerinnen und Schüler bis zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten oder Unterstützung bei
der Wohnungssuche. Die Zahl der hier engagierten Personen wird seit dem Jahr 2017 systematisch
erhoben. In diesem Jahr waren rund 400 Ehrenamtliche regelmäßig im Kontext der Flüchtlingsein -
richtungen aktiv.
30
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.2 Rechtliche Integrationsbegleitung
LEITZIEL
19
„Wir setzen uns zum Ziel, die Menschen mit Migrationsvorgeschichte unabhängig von
ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus so früh, langfristig, umfassend und geschlechter-
sensibel wie möglich zu beraten.“
Rechtliche Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für jede weitere Form gesellschaftli -
cher Teilhabe (z. B. politische Partizipation, Zugang zum Arbeitsmarkt etc.). In diesem Bericht wer-
den die Aspekte „Aufenthaltsstatus“ (Punkt 3.2.1) sowie „Einbürgerung“ (Punkt 3.2.3) und „Inte-
grationskurse“ (Punkt 3.2.4) behandelt. Sie stellen wesentliche Kategorien und Instrumente einer
erfolgreichen rechtlichen Integration dar.
3.2.1 Aufenthaltsstatus
Fragen der rechtlichen Integration betreffen vor allem ausländische Staatsangehörige. Deut-
sche, ob mit oder ohne Migrationsvorgeschichte, besitzen in der Regel weitergehende Rechte als
Ausländerinnen und Ausländer. Dies gilt sowohl in Bezug auf zivile Rechte als auch in Bezug auf
soziale und politische Rechte. Ein wichtiger Unterschied besteht zudem zwischen EU-Staatsange -
hörigen und Nicht-EU-Staatsangehörigen (sog. Drittstaatenangehörigen). Bürgerinnen und Bürger
eines EU-Staates besitzen in der Regel umfassendere zivile, soziale und politische Rechte als Bür-
gerinnen und Bürger aus Drittstaaten. So dürfen EU-Staatsangehörige z. B. als einzige ausländische
Staatsangehörige in Deutschland an Kommunalwahlen teilnehmen. Bei dieser Zuwanderungsgrup-
pe ist die teilweise bestehende prekäre wirtschaftliche Situation in den Herkunftsländern zu be-
rücksichtigen, die ebenfalls für Zuwanderung verantwortlich ist.
Im Jahr 2017 waren rund 37 % aller in Münster ansässigen Ausländerinnen und Ausländer (rund
12.000) EU-Staatsangehörige sowie 63 % (rund 21.000) Drittstaatsangehörige. Das Geschlechterver-
hältnis war sowohl bei den Personen mit EU-Staatsangehörigkeit als auch bei den Ausländerinnen
und Ausländern aus Nicht-EU-Staaten relativ ausgeglichen.
19 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 21.
31
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 16: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach EU-Staatszugehörigkeit und
Geschlecht 2008-2017
20
Jahr
gesamt davon mit
EU-Staatsangehörigkeit
davon ohne
EU-Staatsangehörigkeit
gesamt männ-
lich weiblich gesamt männ-
lich weiblich gesamt männ-
lich weiblich
2008 20.562 10.123 10.439 7.669 3.710 3.959 12.893 6.413 6.480
2009 20.805 10.244 10.561 7.879 3.825 4.054 12.926 6.419 6.507
2010 21.355 10.479 10.876 8.114 3.920 4.194 13.241 6.559 6.682
2011 22.739 11.112 11.627 8.839 4.309 4.530 13.900 6.803 7.097
2012 23.827 11.694 12.133 9.341 4.591 4.750 14.486 7.103 7.383
2013 25.203 12.536 12.667 10.590 5.312 5.278 14.613 7.224 7.389
2014 26.367 13.219 13.148 10.957 5.509 5.448 15.410 7.710 7.700
2015 29.501 15.035 14.466 11.502 5.804 5.698 17.999 9.231 8.768
2016 32.633 16.789 15.847 12.263 6.240 6.023 20.370 10.546 9.824
2017 33.143 17.039 16.104 12.308 6.268 6.037 20.835 10.771 10.067
Quelle: Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster
Von den rund 21.000 Drittstaatsangehörigen im Jahr 2017 hatten 32 % eine unbefristete Aufent -
haltsgenehmigung und 57 % eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
21
Es lassen sich somit gegen-
über 2015 insbesondere Veränderungen des prozentualen Anteils der befristeten Aufenthaltsge -
nehmigungen (2015: 48 %) erkennen. Ein wesentlicher Grund sind die zwischenzeitlich als Flüchtling
bzw. subsidiär Schutzberechtigten anerkannten Personen vor allem aus Syrien. Bei den geduldeten
Personen ist zu beachten, dass unter dem Begriff „Duldung“ zahlreiche unterschiedliche Formen
der zeitlich befristeten Aussetzung der Ausreisepflicht gefasst werden; zudem ist das Ausländer-
zentralregister gerade an dieser Stelle in höchstem Maße unzuverlässig. Aus diesem Grund soll
künftig die neu geschaffene Ausbildungsduldung als eine Form der Duldung näher in den Blick ge-
nommen werden. Sie ist in § 60a Abs. 2 Satz 3 und 4 AufenthG gesetzlich normiert und ermöglicht
einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen für den Zeitraum einer Berufsausbildung in
Deutschland zu bleiben. Sie stellt zugleich einen wichtigen Schritt aus der prekären Situation dar,
in der sich Menschen mit Duldung befinden, in Richtung Integration in die Gesellschaft. 2017 besa-
ßen in Münster 96 Ausländerinnen und Ausländer eine Ausbildungsduldung. Hiervon waren rund
60 % Männer.
20 Die vom Rechts- und Ausländeramt zur Verfügung gestellten Daten werden stets zum Stichtag 31.12. des jeweiligen
Jahres ermittelt.
21 Ausländische Staatsangehörige mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung können grundsätzlich unbefristet
in Deutschland bzw. Münster bleiben. Damit sind auch umfassendere zivile, soziale und politische Rechte verbunden
als bei einem befristeten Aufenthaltsrecht. Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem befristeten Aufenthaltsrecht
müssen grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt aus Deutschland ausreisen. Dies trifft etwa auf temporäre
Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, internationale Studierende oder Flüchtlinge zu. Die befristete Aufent-
haltsgenehmigung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder in einen unbefristeten Aufent-
haltstitel umgewandelt werden.
32
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 17: Aufenthaltsrecht von Nicht-EU-Staatsangehörigen nach Geschlecht 2010-2017
Jahr
Unbefristetes
Aufenthaltsrecht
Befristetes
Aufenthaltsrecht
Geduldete Anteil
der
Gedul-
detengesamt männ-
lich
weib-
lich gesamt männ-
lich
weib-
lich gesamt männ-
lich
weib-
lich
2010 5.895 3.014 2.881 6.715 3.184 3.531 631 361 270 3,0%
2011 6.009 3.032 2.977 7.283 3.435 3.848 608 336 272 2,7%
2012 6.053 3.069 2.984 7.775 3.669 4.106 658 365 293 2,8%
2013 6.233 3.153 3.080 7.649 3.679 3.970 731 392 339 2,9%
2014 6.214 3.157 3.057 8.333 4.076 4.257 863 477 386 3,3%
2015 6.393 3.237 3.156 8.406* 4.050* 4.356* 1.121* 622* 499* 3,8%*
2016 6.581 3.331 3.250 10.519 5.294 5.225 1.184 672 512 3,6%
2017 6.595 3.328 3.267 11.803 6.042 5.761 1.261 706 555 3,8%
*Diese Werte wurden nachträglich korrigiert.
Quelle: Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster
Eine nähere Betrachtung der Aufenthaltstitel von Geflüchteten (vgl. Tab. 18), die in Münster
leben, zeigt, dass der Großteil über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügt (2017: 3.530). Hierzu
zählen die Asylberechtigung, der Flüchtlingsschutz und der subsidiäre Schutz. Nach einem Aufent-
halt von drei Jahren im Falle von Asylberechtigung und Flüchtlingsstatus sowie fünf Jahren im Falle
der subsidiären Schutzberechtigung ist es möglich, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind,
eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Hierüber verfügten 2017 401 Geflüchtete.
Die Zahl ist somit gegenüber 2016 leicht rückläufig, während die Anzahl der Personen mit befris-
tetem Aufenthaltstitel deutlich gestiegen ist. Im Asylverfahren befanden sich Ende 2017 noch 370
Geflüchtete. Dies entspricht einer Halbierung des Vorjahreswertes. Unabhängig von der Art des
Aufenthaltstitels ist die Anzahl der Männer stets höher als die der Frauen.
Tabelle 18: Aufenthaltstitel von Geflüchteten nach Geschlecht 2016-2017
Jahr
unbefristete Aufenthaltstitel befristete Aufenthaltstitel gestattet (im Asylverfahren)
gesamt männ-
lich weiblich gesamt männ-
lich weiblich gesamt männ-
lich weiblich
2016 423 272 151 2.102 1.301 801 776 449 327
2017 401 254 147 3.530 2.142 1.388 376 235 141
Quelle: Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster
33
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.2.2 Ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Innerhalb der Gruppe der Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis spielen die ausländi -
schen Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine zunehmend wichtige
Rolle für die Stadt Münster. Hierzu liegen dem Integrationsmonitoring 2017 erstmals nicht nur Da -
ten der Westfälischen Wilhelms-Universität, sondern auch der Fachhochschule Münster vor.
An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster waren im Wintersemester 2017/18 insge -
samt 45.371 Studierende eingeschrieben. Davon besaßen 3.632 Studierende eine ausländische
Staatsangehörigkeit, wobei 843 (23,2 %) sogenannte Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
waren, also ihren Schulabschluss in Deutschland erworben haben. Dementsprechend waren über
Dreiviertel (2.789) sogenannte Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die ihren Schulab -
schluss nicht in Deutschland erworben haben. Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die
nicht aus der EU kommen, verfügen in den meisten Fällen über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwe-
cke des Studiums (§ 16 AufenthG). Der größere Teil (knapp 58 %) der ausländischen Studierenden
waren Frauen. Von den gesamten ausländischen Studierenden stammen 34 % aus EU-Ländern (1.
240), der größere Teil mit 66 % aus Nicht-EU-Ländern. 427 waren Austauschstudierende (knapp 12 %)
und 647 (knapp 18 %) waren Promovierende. 70 % der ausländischen Studierenden strebten einen
Abschluss an der Universität Münster an (sog. „Degree Seeking“) (vgl. Tabelle 19, Abbildung 7).
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann den Studierenden die Verlängerung der Aufent -
haltserlaubnis zur Arbeitssuche für 18 Monate gewährt werden.
Tabelle 19: Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster nach
Staatsangehörigkeit, Bildungsausländerstatus und Studienart im WS 2017/18
Status der Studierenden Anzahl Anteil
Studierende insgesamt 45.371 100,0 %
- davon Studierende mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit 3.632 8,0 %
- davon Bildungsausländerinnen
und –ausländer 2.789 6,2 %
- davon Bildungsinländerinnen
und –inländer 843 1,9 %
- davon weiblich 2.090 4,6 %
- davon männlich 1.542 3,4 %
- davon EU-Ausländerinnen und
–ausländer 1.240 2,7 %
- davon Nicht-EU 2.392 5,3 %
- davon Austauschstudierende 427 0,9 %
- davon „Degree Seekers“ 2.558 5,7 %
- davon Doktorandinnen und
Doktoranden 647 1,4 %
Quelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster
34
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 7: Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität mit ausländischer
Staatsangehörigkeit nach Bildungsausländerstatus, Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit
und Studienart im WS 2017/18
Quelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster
Die Anzahl der internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Arbeitsvertrag hat
sich in den letzten Jahren um mehr als 50 % gesteigert (vgl. Abb. 8). Hinzu kommen die zahlreichen
Stipendiaten aus vielen verschiedenen Ländern. Eine nähere Betrachtung nach Staatsangehörig -
keit zeigt, dass die Anzahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Ländern China,
Niederlande und Spanien in den letzten Jahren gestiegen ist. Für französische, indische und briti-
sche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind die Zahlen hingegen rückläufig (vgl. Abb. 9).
Abbildung 8: Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der
Westfälischen Wilhelms-Universität 2007 - 2016
Quelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster
35
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 9: Vergleich Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der
Westfälischen Wilhelms-Universität nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2007 – 2016
Quelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster
An der Fachhochschule Münster waren im Wintersemester 2017/18 14.460 Studierende einge -
schrieben, von denen 932 eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten (vgl. Tab. 20). Rund 70 %
aller ausländischen Studierenden waren Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, d. h. sie
haben ihren Bildungsabschluss außerhalb Deutschlands erworben. Der Anteil von EU-Bürgerinnen
und Bürger an allen Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag im Wintersemester
2017/18 bei etwa 20 %. Tabelle 20 zeigt, dass hier ein Rückgang seit dem Wintersemester 2016/17 zu
beobachten ist, während die Anzahl der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten gestiegen ist.
36
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 20: Studierende an der Fachhochschule Münster nach Staatsangehörigkeit,
Bildungsausländerstatus und Studienart im WS 2016/17 bis WS 2017/18
WiSe 2016/17 SoSe 2017 WiSe 2017/18
Status der Studierenden Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Studierende insgesamt 14428 100,00 % 13046 100,00 % 14.460 100,00 %
- davon Studierende mit
ausländischer Staatsange-
hörigkeit
883 6,1 % 825 6,3 % 932 6,40 %
- davon Bildungsausländer-
innen und -ausländer 665 4,6 % 595 4,6 % 664 4,60 %
- davon Bildungsinländerin-
nen und -inländer 218 1,5 % 230 1,8 % 268 1,90 %
- davon weiblich 406 2,8 % 375 2,9 % 404 2,80 %
- davon männlich 477 3,3 % 450 3,4 % 528 3,70 %
- davon EU-Ausländerinnen
und -ausländer 279 1,9 % 127 1,0 % 193 1,30 %
- davon Nicht-EU 604 4,2 % 698 5,4 % 739 5,10 %
- davon
Austauschstudierende - - - - - -
- davon „Degree Seekers“ - - - - - -
- davon Doktorandinnen
und Doktoranden 4 0,0 % 1 0,0 % 0 0 %
Quelle: Interne Studierendenstatistik der Fachhochschule Münster
3.2.3 Einbürgerungen
Einen weiteren wichtigen Indikator für die rechtliche Integration ausländischer Bürgerinnen und
Bürger stellt die Zahl der Einbürgerungen dar. Alle in der Stadt Münster lebenden Ausländerinnen
und Ausländer, die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus
22
haben, bereits acht Jahre in Deutsch -
land leben
23
, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, über ausreichende Deutsch -
kenntnisse verfügen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, keine Ver -
urteilung wegen einer Straftat aufweisen und einen Einbürgerungstest bestanden haben,
24
haben
das Recht, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
Im Jahr 2017 wurden rund 400 Personen in der Stadt Münster eingebürgert. Setzt man diese
Zahl ins Verhältnis zu allen in Münster lebenden ausländischen Staatsangehörigen ergibt sich eine
Einbürgerungsquote von 1,22 %. Verglichen mit den Vorjahren zeigt sich somit ein kontinuierlicher
Rückgang der Einbürgerungszahlen seit 2013 (617 Einbürgerungen; Quote: 2,45 %). Zugleich ergibt
sich eine erhebliche Diskrepanz beim Vergleich mit dem Landesdurchschnitt, der im Jahr 2017 bei
2,04 % lag. Dieser Rückgang der Einbürgerungen in den Jahren 2016 und 2017, auch gegen den Lan -
destrend, ist jedoch nach Einschätzung des Amtes für Bürger- und Ratsservice kein Indiz für eine
Verschlechterung der Rahmenbedingungen oder sinkendes Einbürgerungsinteresse. Längerfristi -
ge personelle Vakanzen als sachfremde Einflüsse führten zu diesem untypischen Zahlenbild, das
sich zukünftig wieder auf dem langjährigen Mittelwert stabilisieren sollte.
22 Erforderlich ist entweder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem
Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann, wie etwa die EU-Blue-Card ( vgl. die Angaben auf der
Internetseite des BAMF: http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html ).
23 Bei erfolgreichem Bestehen eines Integrationskurses kann diese Frist auf sieben Jahre verkürzt werden, bei „beson-
deren Integrationsleistungen“ auf sechs (vgl. ebd.).
24 Grundsätzlich ist mit der Einbürgerung der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
verbunden. Es gibt aber Ausnahmen je nach Herkunftsland (vgl. ebd.).
37
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Für Einbürgerungswillige bestehen dabei zahlreiche Einbürgerungserleichterungen. So ist es im
Rahmen der Ermesseneinbürgerung für den Personenkreis der Deutschverheirateten/-Lebenspart-
nerschaften sowie für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte möglich, die Einbürgerung be-
reits nach 3 bzw. 6 Jahren zu erwerben. Zugleich sind die zeitlichen Anforderungen für die Mit -
einbürgerung von Kindern und Ehepartnern verkürzt auf drei bzw. vier Jahre. Ebenso haben auch
Personen Anspruch auf die Einbürgerung, wenn sie im Rahmen des gesetzlichen Ermessens vom
Nachweis der Unterhaltsfähigkeit und/oder der Deutsch- und staatsbürgerlichen Kenntnisse be-
freit sind. Von den Einbürgerungen 2017 (396) wurden 95 Personen unter diesen erleichterten Vor-
aussetzungen eingebürgert.
Tabelle 21: Einbürgerungen in der Stadt Münster 2010-2017
25
Jahr
Einbürge-
rungen
insgesamt
Einbürge-
rungsquote
insgesamt25
Einbürge-
rungen von
Frauen
Einbürge-
rungsquote
von Frauen
Einbürge-
rungen von
Männern
Einbürge-
rungsquote
von Männern
2010 429 2,01 % 211 1,94 % 218 2,08 %
2011 485 2,13 % 242 2,08 % 243 2,19 %
2012 482 2,02 % 252 2,08 % 230 1,97 %
2013 617 2,45 % 318 2,51 % 299 2,39 %
2014 570 2,16 % 313 2,38 % 257 1,94 %
2015 497 1,68 % 284 1,96 % 213 1,42 %
2016 479 1,54 % 269 1,77 % 210 1,31 %
2017 396 1,22 % 209 1,33 % 187 1,12 %
* Die Zahlen enthalten nur abschließende positive Entscheidungen durch die Stadt Münster; gestellte Anträge oder
andere Verfahrensschritte (wie Ablehnung oder Einbürgerungszusicherung) sind nicht enthalten.
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
3.2.4 Integrationskurse
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Förderung der Integration ist die Teilnahme an einem sog.
Integrationskurs. Integrationskurse werden in Deutschland seit 2005 regelmäßig für ausländische
Staatsangehörige, die in Deutschland leben möchten, angeboten.
26
In den Kursen werden die deut-
sche Sprache sowie grundlegende Kenntnisse zum Leben in Deutschland, wie Geschichte, Kultur
und Rechtsordnung, vermittelt.
27
Das Angebot der Kurse reichte dabei über allgemeine Integrationskurse für neu Zugewanderte
über spezielle Integrationskurse für Eltern, Förderkurse für bereits länger in Deutschland lebende
Zugewanderte sowie Integrationskurse mit Alphabetisierung und sog. Jugendintegrationskurse.
Insbesondere die allgemeinen Integrationskurse sowie die Integrationskurse mit Alphabetisierung
und der Jugendintegrationskurs wurden seit 2005 stark besucht.
25 Die Einbürgerungsquote ist definiert als Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländer und Ausländerinnen mit rechtmä-
ßigem Aufenthalt.
26 Grundsätzlich haben nur ausländische Staatsangehörige einen Anspruch auf einen Integrationskurs. Keinen An-
spruch haben jedoch Ausländerinnen und Ausländer, die schon gut sprechen und kaum Integrationsprobleme auf-
weisen. Deutsche mit Migrationsvorgeschichte und EU-Staatsangehörige dürfen zu den Kursen zugelassen werden,
haben aber keinen gesetzlichen Anspruch.
27 Vgl. die entsprechenden Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite: http://
www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/Integrationskurse/002-was-ist-ein-integrationskurs.html .
38
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Zahl der Teilnehmenden an den Integrations-
kursen nach Kurs-Art und Geschlecht seit ihrer Einführung im Jahr 2005 bis 2017. Besonders auffällig
ist der starke Anstieg von Kurs-Teilnehmenden 2016, der wohl auf die hohe Zahl an Geflüchteten in
diesem Zeitraum zurückzuführen ist. Im Jahr 2017 sind die Zahlen hingegen für die meisten Kursar-
ten wieder rückläufig. Eine Ausnahme stellen die Integrationskurse mit Alphabetisierung dar. Der
Frauenanteil in den Integrationskursen lag bis 2015 stets bei mindestens 50 % und ist 2015 erstmals
unter diesen Wert gesunken. Besonders niedrig war der Frauenanteil 2016, als er nur 35,5 % betrug.
Laut Angaben auf der Internetseite des Rechts- und Ausländeramtes werden aktuell von sechs Bil-
dungsträgern Integrationskurse angeboten.
28
Tabelle 22: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen der Stadt Münster nach
Kurs-Art und Geschlecht 2005 bis 2017
Neu Teilnehmende
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Allgemeiner
Integrationskurs 260 299 281 356 268 260 282 295 319 345 349 607 308
davon Frauen (in %) 52,3 62,9 58,4 62,1 64,1 60,8 61,3 55,6 53,3 51,9 52,1 38,1 51,3
Elternintegrations-
kurs * * * * * 18 60 * * * 0 0 0
davon Frauen (in %) 88,9 60
Förderkurs * * * 42 ** 17 13 * * * 0 0 0davon Frauen (in %) 54,8 64,7 69,2
Integrationskurs
mit Alphabetisie-
rung * * 53 140 134 88 62 69 102 90 149 216 322
davon Frauen (in %) 62,3 72,1 59,7 58 59,7 58 52,9 11,9 35,6 35,2 39,4
Jugendintegrations-
kurs 19 * * 12 36 61 60 72 116 120 133 199 101
davon Frauen (in %) 47,4 91,7 58,3 44,3 48,3 47,2 45,7 45,8 44,4 25,6 41,6
Sonstige Kurse * * * ** 9 24 * * * * * 0 0davon Frauen (in %) 55,6 62,5
Insgesamt 281 301 337 553 450 468 481 442 537 565 644 1.040 742
davon Frauen (in %) 52,3 62,8 59,1 64,6 62,4 59,4 59,9 54,8 51,6 50,4 47,1 35.5 44,7
Kurswiederholer/
innen 0 0 0 25 96 131 95 92 75 100 86 105 184
davon Frauen (in %) 60,0 65,6 57,3 66,3 56,6 57,3 51 41,9 51,4 28,2
* = Zahl kleiner fünf / 0 = es haben keine entsprechenden Kurse stattgefunden
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
28 Vgl. die entsprechenden Angaben des Rechts- und Ausländeramtes auf seiner Internetseite: https://www.stadt-mu-
enster.de/auslaenderamt/integration/kursanbieter-in-muenster.html .
39
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3 Bildung und Sprache
Leitziel
29
„Wir fördern die Potenziale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte unabhängig von
ihrem Aufenthaltsstatus. Dafür werden gezielt Angebote im Bereich Sprache, Bildung,
Arbeit und Beruf vorgehalten und Förderprogramme konzipiert, die im Vorschulalter
beginnen und bis ins Erwachsenen- und Seniorenalter fortgesetzt werden.“
„Wir fördern die Alltags- und die Bildungssprache.“
Bildung und Sprache sind wichtige Schlüssel für eine erfolgreiche Teilhabe am sozialen Leben.
Je früher die emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Kindern und ihren Familien
gefördert werden, desto größer sind die späteren Chancen im Beruf und anderen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens. Zugewanderte sollen dabei nicht egalisiert werden, sondern mit ihren
Bildungsbiografien und -voraussetzungen, mit ihren Bildungszielen und -potenzialen und in ihren
individuellen Lebenswelten wahr- und ernstgenommen werden. Nur so kann Bildung zur Integrati-
on beitragen und auch die aufnehmende Gesellschaft positiv beeinflussen.
Die Stadt Münster und die freien Träger halten eine Reihe von gezielten Angeboten vor, um die
sprachlichen und sozialen Kompetenzen von Kindern und Familien mit Migrationsvorgeschichte
(MVG) möglichst früh zu fördern und ihnen damit einen erfolgreichen Weg in die Gesellschaft zu
ebnen. Die Stadt Münster hat als Trägerin einer kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung und zahlrei-
cher Flüchtlingsunterkünfte mit ihren Konzepten, u. a. einem potenzialorientierten Beschulungs -
konzept reagiert, um auch für Flüchtlinge diesen Bildungsanspruch einzulösen.
Der Begriff der Bildung bezeichnet dabei einen lebenslangen Prozess, der sich nicht auf das
Erreichen formaler Abschlüsse, z. B. an Schule, Hochschule oder im Beruf beschränken lässt, son -
dern auch nonformale und informelle Prozesse
30
beinhaltet, die sich über die gesamte Lebenszeit
erstrecken.
Dieses Monitoring gibt nun zusätzlich einen Überblick zum Stand der Bildungsbeteiligung und
des Bildungserfolgs von Münsterschen Schülerinnen und Schülern mit MVG sowie insbesondere zu
den zahlreichen Ansätzen zur Integration von Flüchtlingen und neu Zugewanderten.
3.3.1 Sprachförderbedarfe in Kindertageseinrichtungen
Der kindliche Spracherwerb ist ein komplexer Prozess, der sich von Geburt an über mehrere
Jahre vollzieht und einen wesentlichen Teil des Entwicklungs- und Bildungsverlaufs des Kindes aus-
macht. Bildung wird verstanden als ein ganzheitlicher, aktiver und vom Kind aus selbst gestalteter,
konstruktiver Prozess. Das Kind entdeckt seine Umwelt und tritt mit ihr in Interaktion. Die gewon -
nenen Erfahrungen werden mit Hilfe von Sprache zu Begriffen. Innerhalb dieses Prozesses eignet
sich jedes Kind Sprache auf seine Art und Weise, in seinem Tempo an und folgt dabei einer eigenen
Sprachlernstrategie.
29 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 27.
30 Vgl.: https://www.bne-portal.de/de/einstieg/bildungsbereiche/non-formale-informelle-bildung
40
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Vor diesem Hintergrund wurden bisherige Konzepte, die eine punktuelle Testung des Sprach-
standes und eine darauf aufbauende Förderung fokussierten (Delfin 4), von der Landesregierung
NRW im Jahr 2014 durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung ersetzt. Sie prägt den pädagogi -
schen Alltag und erreicht alle Kinder der Einrichtung von Beginn an. Somit ist eine alltagsintegrierte
Sprachbildung auch immer eine inklusive Sprachbildung.
Kinder, die mit einer anderen Erstsprache als Deutsch aufwachsen, können einen zusätzlichen
Sprachförderbedarf aufweisen. Im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung wird ein solcher
zusätzlicher Bedarf nun nicht mehr additiv, sondern durch eine individuelle Unterstützung durch
das gesamte Team in alltäglichen Interaktionsprozessen geleistet.
Seit dem 01.08.2014 stehen Mittel für sogenannte „plus Kitas“ (insgesamt 26 Einrichtungen in
Münster) und für „Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf“ (insgesamt 74 Einrichtungen in
Münster) zur Verfügung. Die Auswahl dieser Kitas erfolgt entsprechend den landespolitischen Vor-
gaben auf der Basis sozialräumlicher Indikatoren (V/0482/2014)
31
. Die Landeszuschüsse (plusKITAs
je 25.000 € jährlich, Sprachförderkitas je 5.000 € jährlich) sind zur Finanzierung zusätzlicher Fach -
kräfte in den Kitas vorgesehen.
32
Der Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte in Kindertageseinrichtungen in Münster
(ohne Kindertagespflege) betrug zum Kindergartenjahr 2017/2018 stadtweit insgesamt 37,9 Pro-
zent.
33
Im Vergleich zu der Geburtscodierung im Jahr 2012/2013 (35,9 %) ist dieser Wert leicht gestiegen.
Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung keine Kita besuchen oder deren Eltern der Dokumen-
tation des Bildungsstandes in der Kita nicht zugestimmt haben, werden weiterhin hinsichtlich ihres
Sprachstandes getestet. Die Eltern werden zudem über die Bedeutung des Besuchs einer Kinder-
tageseinrichtung für den späteren Bildungserfolg ihres Kindes informiert und erhalten Unterstüt -
zungsangebote bei der Suche nach einem geeigneten Kitaplatz.
Bisher konnte jedem Kind mit einem besonderen Sprachförderbedarf ein Platz in einer Kinderta-
geseinrichtung angeboten werden.
Für die Teilhabe und gesellschaftliche Integration von Kindern aus Familien mit Migrationsvor-
geschichte an Bildungsprozessen in Kindertageseinrichtungen sowie die gezielte Förderung ihrer
bildungssprachlichen Kompetenzen, einschließlich eines gelingenden Übergangs in die Kinderta-
gesbetreuung sowie von der Kita in die Grundschule, werden im Elementarbereich vielseitige An-
gebote vorgehalten. Sie gehen auf die individuelle Situation aller Kinder ein, berücksichtigen aber
insbesondere auch die Situation benachteiligter Kinder, indem ihnen entsprechende individuelle
Fördermaßnahmen angeboten werden.
34
31 Vorlage der Stadt Münster „plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderkitas gemäß 2. KiBiz Änderungsgesetz“.
32 Die Mittel sind gesetzlich in §§ 16a, 21a, 16b und 21b des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kin-
derbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - verankert
und zunächst für fünf Jahre – also bis 2019 – festgeschrieben.
33 Gemäß Geburtscodierung, durchgeführt vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung.
34 S. „Kinder- und Jugendhilfe“ (3.6.1.1.).
41
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3.2 Sprachförderbedarf bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern
(Schuleingangsuntersuchung)
Die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit am Gesundheitsamt hat für das Integrations -
monitoring der Stadt Münster 2015 erstmals umfassend aus den Daten der Schuleingangsunter -
suchung berichtet. Bereits zum Zeitpunkt der damaligen Berichterstattung zeichnete sich eine
wesentliche Veränderung bei der Zuwanderung nach Deutschland ab. So umfasst die aktuelle Da -
tenlage der Schuleingangsuntersuchungen den wesentlichen Zeitraum zwischen 2015 und 2018, in-
nerhalb dessen die Stadtgesellschaft vor umfassenden Integrationsherausforderungen stand und
auch noch heute steht.
In der Schuleingangsuntersuchung sind nur die Daten derjenigen Kinder abgebildet, die im
entsprechenden Zeitraum schulpflichtig wurden. Da sich die Bevölkerungszahl in den letzten drei
Jahren durch die vermehrte Zuwanderung aus dem Ausland geschätzt um 2% erhöht hat, werden
die Schuleingangsdaten in ihrer Gesamtheit durch diese Zuwanderung auch nur verhältnismäßig
gering beeinflusst.
Zusätzlich ist für viele Fragestellungen im Kindesalter eine aussagekräftige Analyse der Gruppe
der Kinder aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte nur sinnvoll, wenn sie nur diejeni -
gen Kinder in die Analyse mit einbezieht, die auch in Deutschland geboren wurden. Zugewander-
te Kinder beherrschen zum Zeitpunkt der Einwanderung i. d. R. nicht die deutsche Sprache. Eine
altersgemäße Sprachangleichung ist selbst unter optimalen Integrationsbedingungen frühestens
nach drei Jahren zu erwarten. Folglich lassen sich auch bei der Sprache seriöse vergleichende Aus-
sagen für Kinder aus Familien mit Migrationsvorgeschichte nur für diejenigen Kinder machen, die
selber bereits in Deutschland geboren wurden.
Um im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung Zuwanderung zu beschreiben, stehen verschie-
dene Möglichkeiten zur Verfügung. Differenziert man die Kinder nach dem Geburtsland, so lässt
sich über die letzten 16 Jahre eine Dynamik ablesen, die in gewisser Weise die politischen Bedin-
gungen für Flucht und Vertreibung dieser Zeitperiode abbildet. Handelte es sich bei den im Ausland
geborenen Kindern Anfang des Jahrtausends noch zu einem großen Teil um Nachwirkungen der
Balkankriege in den 90er Jahren des letzten Jahrtausends, so stellt die Zunahme der Gruppe der
im Ausland geborenen Kinder in den letzten Jahren ein Abbild der weltpolitischen Lage der letzten
Jahre dar. Dabei ist bemerkenswert, dass bei den Einschülern und -schülerinnen 2017 die Quote der
im Ausland geborenen Kinder mit einem Wert von 10% eine Höhe erreicht hat, wie sie im Beobach -
tungszeitraum bisher nicht zu verzeichnen war (vgl. Abb. 10).
42
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 10: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die nicht
in Deutschland geboren sind
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Waren bezogen auf das Geburtsland der Mütter der Schulanfängerinnen und -anfänger in den
letzten Jahren stets etwa 30 % der Mütter als zugewandert zu bezeichnen, so ist diese Quote in
den letzten beiden Jahren leicht gestiegen (vgl. Abb. 11). Dabei dürften nach Einschätzung des Ge-
sundheitsamtes die deutlichen Änderungen der Zuwanderungsquoten bei den Kindern und den
Müttern in erster Linie darauf zurückgeführt werden, dass zugewanderte Mütter tendenziell mehr
Kinder haben, als Mütter, die in Deutschland geboren wurden.
Abbildung 11: Anteil der Schulanfängerinnen und -anfänger, deren Mütter nicht in Deutschland
geboren sind
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
43
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Verwendet man zur Beschreibung der Schulanfängerinnen und -anfänger eine erweiterte Defini-
tion nach der Herkunft der Familien und wertet man jedes Kind, bei dem wenigstens ein Elternteil
nicht aus Deutschland stammt, steigt die Quote von Kindern aus Familien mit Migrationsvorge -
schichte in den letzten Jahren jährlich um etwa 1 % und erreicht bei den Schulanfängerinnen sowie
-anfängern 2017 eine Quote von knapp 40 % (vgl. Abb. 12).
Abbildung 12: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, deren Vater oder Mutter nicht
in Deutschland geboren sind, mit Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Für eine aus schulischer Sicht seriöse Bewertung dieser Quote ist dabei zu unterscheiden, wie
weit die Schulanfängerinnen und -anfänger in der Lage sind, in der deutschen Sprache zu kom-
munizieren. Hier weisen die Schuleingangsdaten aus, dass die Quote von Schulanfängerinnen und
-anfängern, die einen bedeutsamen Unterstützungsbedarf in der deutschen Sprache haben, in den
letzten Jahren ebenfalls allmählich gestiegen ist. Durch die aktuelle Zuwanderersituation betrug
die Quote dieser Kinder in Münster im Durchschnitt 15% (vgl. Abb. 13).
44
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 13: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, deren Vater oder Mutter nicht
in Deutschland geboren sind, mit Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Zählt man zu diesen Kindern diejenigen hinzu, die auch ohne Migrationsvorgeschichte einen
sprachlichen Unterstützungsbedarf haben, liegt die Quote der Kinder mit Sprachauffälligkeiten bei
der Einschulung im Durchschnitt für Münster zuletzt bei etwa 20 % (vgl. Abb. 14).
Abbildung 14: Sprachbefund bei Schuleingangsuntersuchung – Kinder aus Familien mit und
ohne Migrationsvorgeschichte
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Dabei ist bedeutsam, dass sich diese sprachlichen Unterstützungsbedarfe höchst unterschied -
lich auf die einzelnen Kitas und Grundschulen verteilen (vgl. Abb. 15).
45
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 15: Sprachförderbedarfe in Kindertagesstätten und Grundschulen in der Stadt
Münster 2014-2017
Grundsätzlich erfreulich ist die Tatsache, dass sich dabei die sprachlichen Unterstützungsbedar-
fe umso mehr reduzieren, je länger die Kinder vor Start in die Schule eine Kindertagesstätte be-
sucht haben. Dabei betrifft diese Tatsache besonders auch diejenigen Kinder, die bereits seit ihrer
Geburt in Deutschland leben (vgl. Abb. 16). Gelingt es, diese Kinder, die bisher die Kita eher kürzer
besuchen, früher als bisher in Gemeinschaftseinrichtungen zu fördern, so dürfte dies die entspre-
chenden Herausforderungen für die Schulen erheblich reduzieren.
Abbildung 16: Sprachbefund bei Schuleingangsuntersuchung in Abhängigkeit von
Migrationsvorgeschichte der Familie und Kitabesuchsdauer vor Einschulung
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
46
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Bereits in früheren Auswertungen aus den Schuleingangsuntersuchungen konnte die deutliche
Abhängigkeit des kindlichen Sprachbefundes von den Deutschkenntnissen der Mutter dargestellt
werden: Spricht die zugewanderte Mutter zum Zeitpunkt der Einschulung wenig Deutsch, so ist
das Risiko groß, dass auch das Kind nicht gut Deutsch spricht. Umgekehrt gilt aber auch, dass das
Kind offenbar sehr davon profitiert, wenn die Mutter sich gut in der deutschen Sprache verständi-
gen kann (vgl. Abb. 17). Dabei gibt es gute Gründe anzunehmen, dass sich die Bemühungen in der
Stadt Münster, Müttern den Deutscherwerb nahezubringen, Früchte tragen. Zumindest für die Kin-
der, die in Deutschland geboren wurden, gilt, dass sich sowohl die Deutschkenntnisse ihrer Mütter,
als auch die eigenen Deutschkenntnisse in den letzten Jahren auf gutem Niveau stabilisieren (vgl.
Abb. 18, Abb. 19).
Abbildung 17: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren)
Deutschkenntnisse in Abhängigkeit von den Deutschkenntnissen der Mutter
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Abbildung 18: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren)
Deutschkenntnisse der Mutter
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
47
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 19: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren)
Deutschkenntnisse des Kindes
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
3.3.3 Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen der Stadt Münster
Für die Entwicklung der emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Kindern sind er -
gänzend zum familiären Unterstützungs- und Sozialisationsumfeld frühzeitig einsetzende Lernan -
gebote und die Teilhabe am sozialen Leben entscheidende Voraussetzungen. Ein qualitativ gutes
Betreuungs- und Bildungssystem geht auf die individuelle Situation aller Kinder ein, berücksich-
tigt aber insbesondere auch die Situation benachteiligter Kinder, indem es ihnen entsprechende
individuelle Fördermaßnahmen anbietet. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Unterstützung der
Sprachentwicklung.
Die Sprachkenntnisse der Eltern haben dabei einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Sprach-
entwicklung der Kinder. Um die Sprachentwicklung insbesondere von Kindern aus Familien mit
Migrationsvorgeschichte über die alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas hinaus zu unterstüt-
zen, werden von der Stadt Münster Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern, deren
Kinder Kitas besuchen, angeboten.
Die vielseitigen Angebote zielen auch auf einen gelingenden Übergang in die Kindertagesbe -
treuung sowie von der Kita in die Grundschule.
Die nachstehende Tabelle fasst knapp die Angebote des Berichtszeitraums zusammen:
48
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 23: Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen der Stadt Münster im
Elementar- und Primarbereich 2015 – 2017
35
35 Dieses Projekt baut auf den erfolgreichen Ansätzen des vorausgegangenen Programms „Schwerpunkt-Kitas
Sprache & Integration auf, das noch bis zum Jahr 2015 lief.
Name der Maß-
nahme
Sprachförder- und In-
tegrationsmaßnahmen
für Eltern, deren Kinder
Kitas besuchen
Bundesprogramm “Sprach-Kitas:
Weil Sprache der Schlüssel zur
Welt ist”
35
Schulvorbereitungskurse für
Kita-Kinder und Elternbegleit-
kurs
Jahre 2016-2017 2016-2017 2016-2017
(bis einschließlich Schuljahr
2016/17
Schuljahr 2016/17
Art der Maßnah-
me / bereitge-
stellte Mittel
23 Sprachförder- und In-
tegrationsmaßnahmen
für Eltern von Kita-Kin-
der in 18 Kitas, 22 der 23
Maßnahmen für Mütter,
1 für Väter 3 Maßnah-
men in den Sprachen
der Familien
Kitas mit überdurchschnittlich
hohem Anteil von Kindern mit
besonderem sprachlichen Förder-
bedarf werden mit zusätzlichen
Fachkräften in den einzelnen Kitas
unterstützt. Außerdem Einrichtung
einer zusätzlichen Fachberatung
für die Qualifikation der Fachkräf-
te in einem Kita-Verbund (10-15
Sprach-Kitas)
Einrichtung von Schulvorbe-
reitungskursen für Kinder,
Elternbegleitkursen und
Elternschulen, Betreuung von
Kindern und Eltern, Evaluati-
onsgespräche mit der Grund-
schule/von 2011 bis 2016:
12.000 €, seit 2017 5000 €
„
Ziele Über die Förderung
der Sprachkompetenz
der Eltern im Sinne
einer alltagsintegrier-
ten Sprachbildung die
Sprachentwicklung der
Kinder fördern
Durch Kombination von sprach-
licher Bildung mit inklusiver Päd-
agogik und Zusammenarbeit mit
den Familien soll erreicht werden,
dass alle sprachlich förderbedürf-
tigen Kinder mit und ohne MVG
von guten Bildungsangeboten
profitieren
Individuell ausgewählte,
förderbedürftige Kinder mit
und ohne Migrationsvorge-
schichte in der Phase des
Übergangs zur Schule eine
Förderung zu ermöglichen
„
Zielgruppe Eltern von Kita-Kindern
mit MVG
Das Fachpersonal in den Kitas Kita-Kinder mit und ohne
MVG, Eltern
„
Anzahl Teilneh-
mende
150 Eltern 13 Kitas 137 Kinder, davon 116 mit
MVG, 250 Eltern in Elternkur-
sen, 395 Eltern in der Eltern-
schule (seit Schuljahr 2011/12)
(Angelmodde)
89 Kinder, davon
64 mit MVG,
268 Eltern in der
Elternschule bzw.
im Rahmen des
Elterninformati-
onsnachmittags
(Hiltrup)
Sozialräumliche
Verankerung
Ausgewählte Stadtteile Angelmodde Hiltrup
Durchführendes
Amt
Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien (i.d.R.
in Kooperation mit den
Familienbildungsstät-
ten)
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
„
49
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften
Ehrenamtliche Übersetzer*in-
nen
Sprachbildungsnetzwerk
Offene Ganztagsschule
Projekt “Mehrsprachig-
keit als Handlungsfeld
Interkultureller Schul-
entwicklung (MIKS)”
2015-2017 2015-2017 (seit November 2016)
2016-2017
2017
Im Rahmen einer einjährigen Durchfüh-
rungsphase Beratung, Begleitung und
Qualifizierung von Kitas und Grundschulen
vor Ort sowie gemeinsame Entwicklung
von bedarfsorientierten Maßnahmen für
die jeweilige Bildungsinstitution
Qualifizierung und Vermittlung
von ehrenamtlichen Überset-
zern und Übersetzerinnen an
Bildungseinrichtungen, wie
Kitas, Grundschulen und den
Offenen Ganztag
Bereitstellung eines
Netzwerks für Grund-
schullehrfachkräfte und
pädagogische Fachkräfte
des Ganztags als kontinu-
ierliche Begleitung nach
den Qualifizierungsmaß-
nahmen zur Sprachbil-
dung im Rahmen von vier
Treffen pro Schuljahr
Unterstützungsangebot
für Schulen Mehrspra-
chigkeit der Schülerin-
nen und Schüler
Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungs-
auftrag stärken, um damit die Bildungs-
chancen von Kindern mit MVG zu erhöhen.
Dieses “Oberziel” soll über eine Verbes-
serung der partnerschaftlichen Zusam-
menarbeit zwischen den facettenreichen
Elternhäusern und den unterschiedlichen
Bildungsinstitutionen sowie über eine
Vernetzung zwischen Kitas, Grundschulen,
Offenen Ganztagsschulen und anderen Bil-
dungsakteuren im Umfeld erreicht werden.
Ergänzend dazu soll, als drittes “Teilziel”,
der Entwicklungsprozess der diversitätsbe-
wussten Öffnung in den Bildungsinstituti-
onen vom Kommunalen Integrationszent-
rum begleitet werden.
Über die sprachliche Vermitt-
lung zwischen Eltern und
Bildungseinrichtungen in Situati-
onen, wie etwa Elternabenden,
Sprechstunden oder Infoveran-
staltungen die Integration von
Kindern mit MVG zu fördern
Austausch und Verbesse-
rung der Vernetzung der
fachlichen und strukturel-
len Sprachbildungsarbeit
an Grundschulen und im
Offenen Ganztag
- Stärkung der Kooperati-
on und Koordination der
sprachlichen Bildung im
Unterricht am Vormittag
mit der Arbeit am Nach-
mittag
Schulen ermöglichen,
die Mehrsprachigkeit
der Kinder explizit
als Ressource nutzen
und ein umfassendes
Konzept sprachlicher
Bildung entwickeln zu
können
Das Fachpersonal aus den Kitas und den
Grundschulen sowie die jeweilige Instituti-
on in ihrer Struktur
ehrenamtliche Übersetzer*in-
nen und Eltern von Kindern mit
MVG in Kitas, Schulen und dem
Offenen Ganztag
Grundschullehrer und
pädagogische Fachkräfte
des Offenen Ganztags
Schulen als Institutio-
nen
8 Kitas und 3 Grundschulen Einsätze der Ehrenamtlichen:
2015:
- 61 (vermittelt)
- 36 (erfolgreich)
2016: - 74 (vermittelt) – 49
(erfolgreich)
2017: - 65 (vermittelt) – 42 (er-
folgreich)
2016: 11
2017: 44
1 Grundschule
(25 Personen)
Nienberge, Wolbeck und Hiltrup
Kommunales Integrationszentrum (in Ab-
stimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien, dem Amt für Schule und
Weiterbildung, der unteren Schulaufsichts-
behörde und dem Sozialamt Münster)
Kommunales Integrationszen-
trum (in Abstimmung mit dem
Amt für Schule und Weiterbil-
dung und dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien)
Kommunales Integrati-
onszentrum
Kommunales Integrati-
onszentrum (Koordination
durch die Universität Ham-
burg und Förderung durch
das Bundesministerium für
Bildung und Forschung)
Name der Maß-
nahme
Sprachförder- und In-
tegrationsmaßnahmen
für Eltern, deren Kinder
Kitas besuchen
Bundesprogramm “Sprach-Kitas:
Weil Sprache der Schlüssel zur
Welt ist”
35
Schulvorbereitungskurse für
Kita-Kinder und Elternbegleit-
kurs
Jahre 2016-2017 2016-2017 2016-2017
(bis einschließlich Schuljahr
2016/17
Schuljahr 2016/17
Art der Maßnah-
me / bereitge-
stellte Mittel
23 Sprachförder- und In-
tegrationsmaßnahmen
für Eltern von Kita-Kin-
der in 18 Kitas, 22 der 23
Maßnahmen für Mütter,
1 für Väter 3 Maßnah-
men in den Sprachen
der Familien
Kitas mit überdurchschnittlich
hohem Anteil von Kindern mit
besonderem sprachlichen Förder-
bedarf werden mit zusätzlichen
Fachkräften in den einzelnen Kitas
unterstützt. Außerdem Einrichtung
einer zusätzlichen Fachberatung
für die Qualifikation der Fachkräf-
te in einem Kita-Verbund (10-15
Sprach-Kitas)
Einrichtung von Schulvorbe-
reitungskursen für Kinder,
Elternbegleitkursen und
Elternschulen, Betreuung von
Kindern und Eltern, Evaluati-
onsgespräche mit der Grund-
schule/von 2011 bis 2016:
12.000 €, seit 2017 5000 €
„
Ziele Über die Förderung
der Sprachkompetenz
der Eltern im Sinne
einer alltagsintegrier-
ten Sprachbildung die
Sprachentwicklung der
Kinder fördern
Durch Kombination von sprach-
licher Bildung mit inklusiver Päd-
agogik und Zusammenarbeit mit
den Familien soll erreicht werden,
dass alle sprachlich förderbedürf-
tigen Kinder mit und ohne MVG
von guten Bildungsangeboten
profitieren
Individuell ausgewählte,
förderbedürftige Kinder mit
und ohne Migrationsvorge-
schichte in der Phase des
Übergangs zur Schule eine
Förderung zu ermöglichen
„
Zielgruppe Eltern von Kita-Kindern
mit MVG
Das Fachpersonal in den Kitas Kita-Kinder mit und ohne
MVG, Eltern
„
Anzahl Teilneh-
mende
150 Eltern 13 Kitas 137 Kinder, davon 116 mit
MVG, 250 Eltern in Elternkur-
sen, 395 Eltern in der Eltern-
schule (seit Schuljahr 2011/12)
(Angelmodde)
89 Kinder, davon
64 mit MVG,
268 Eltern in der
Elternschule bzw.
im Rahmen des
Elterninformati-
onsnachmittags
(Hiltrup)
Sozialräumliche
Verankerung
Ausgewählte Stadtteile Angelmodde Hiltrup
Durchführendes
Amt
Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien (i.d.R.
in Kooperation mit den
Familienbildungsstät-
ten)
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
„
50
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3.4 Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und
Jugendlichen in Regelschulen
Der erfolgreiche Start in eine Bildungskarriere ist die zentrale Voraussetzung für die Le-
bens-chancen junger Menschen. Entsprechend wichtig und entscheidend ist es, geflüchtete und
neu zugewanderte Kinder und Jugendliche schnell und umfassend in das deutsche Schulsystem zu
integrieren.
Mit der Vorlage V/0090/2014/1. Ergänzung (Erg.) sind die Prinzipien der Neukonzeption der Be-
schulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in der Stadt Münster auf den Weg
gebracht und mit der Vorlage V/0697/2014/1. Erg. konkretisiert worden. Sie ermöglichen aus bil -
dungspolitischer und pädagogischer Perspektive eine potenzialorientierte, bedarfsgerechte und
zeitnahe Beschulung.
36
Aufgrund stark steigender Zuwanderungszahlen hat der Rat im Dezember 2015 Ausbau und
Weiterentwicklung des kommunalen Konzeptes beschlossen (vgl. V/0759/2015) und zugleich die
Verwaltung damit beauftragt, die Umsetzung des Konzeptes mit einer Phase der Evaluation zu be-
gleiten. 2016 beschloss der Rat mit der Vorlage V/0803/2016/1.Erg. die evaluationsgestützte Nach -
steuerung; 2017 schloss sich mit der Vorlage V/0889/2017/1. Erg. die Fortsetzung und Anpassung
von Konzepten zur Integration und Begleitung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Schu-
le, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt an.
Das Amt für Schule und Weiterbildung begleitet und steuert im Auftrag der Schulaufsicht den
beschriebenen Prozess der schnellstmöglichen Integration der geflüchteten Kinder und Jugend-
lichen durch zahlreiche Unterstützungsangebote. In Münster ist vereinbart, dass im Kontext des
Konzepts der potenzialorientierten Beschulung die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen
zunächst die Bildungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung besuchen, um dort eine
Empfehlung für die Schulwahl zu erhalten. Die größte Zielgruppe der Bildungsberatung sind neu
zugewanderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Kinder im Grundschulalter werden
in der Regel nach dem Prinzip der Wohnortnähe den Grundschulen zugesteuert. Ältere Kinder und
Jugendliche werden, orientiert an Vorbildung und Eignung, Schulen des allgemeinbildenden Schul -
systems zugewiesen. Für Jugendliche zwischen 15-18 Jahren erfolgt die Einbindung in die formalen
Bildungsgänge wie Schule und Berufsausbildung.
In Münster wird von Anfang an die potenzialorientierte Beschulung in Regelklassen praktiziert.
Die Erlasslage des Landes NRW
37
stärkt und unterstützt die Praxis in Münster.
Potenzialorientiert heißt, dass Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Bildungserwartung ein -
geschult werden, also jede Schulform besuchen können, und nicht allein infolge der fehlenden
Deutschkenntnisse in isolierten Ausländerklassen - so genannten Begrüßungs-, Willkommens- oder
Übergangsklassen - dauerhaft separiert werden.
Den potenzialorientierten Ansatz unterstützen in Münster in erster Linie die zahlreichen Refe -
renzschulen, welche fachlich und personell besonders dafür ausgestattet sind, neu zugewander -
te Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Die Anzahl der neu zugewanderten Schülerinnen und
Schüler hat sich im Vergleich in den Jahren 2015 und 2016 signifikant erhöht.
36 Vorlagen der Stadt Münster V/0090/2014/1. Erg. und V/0697/2014/1. Erg.
37 Runderlass „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ vom 28.06.2016.
51
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Für den Bildungserfolg kommt den sprachlichen Fähigkeiten der neu zugewanderten Kinder
und Jugendlichen eine besondere Bedeutung zu. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse des Deut -
schen sind qualifizierte Schulabschlüsse nicht zu erreichen.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die weder Deutsch noch eine an den Schulen
unterrichtete Fremdsprache sprechen und/oder in ihrem Heimatland keine grundlegenden Kennt -
nisse im Lesen und Schreiben erworben haben und/oder in einem anderen Schriftsystem alphabeti-
siert worden sind, werden an den Referenzschulen internationale Gruppen eingerichtet.
Die Beschulung in der internationalen Gruppe ist temporär und auf einen schnellen Übergang in
eine altersgemäße Regelklasse an der Referenzschule ausgerichtet. Der Übergang in die Regelklas-
se ist jederzeit möglich. Ausschlaggebend ist die Beherrschung der Unterrichtssprache, d. h. der
Stand der Deutschkenntnisse.
Sollte sich zeigen, dass die zunächst gewählte Schulform den Fähigkeiten des Schülers oder der
Schülerin nicht optimal entspricht, wird eine erneute Schulform-Empfehlung ausgesprochen und
mit den Eltern beraten.
Mit dem Wechsel in eine altersgemäße Regelklasse der Referenzschule erhalten die Schülerin -
nen und Schüler weiterhin zusätzliche Förderung beim Erlernen der deutschen Sprache und zur
Unterstützung des fachlichen Lernens.
Der Wunsch nach Bildungsgerechtigkeit für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und bes-
sere Übergangsquoten in höhere Bildungsgänge sind das gemeinsame Anliegen aller relevanten
Akteure in der Kommune.
3.3.5 Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
38
an allgemeinbildenden Schulen
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an allgemeinbildenden
Schulen in der Stadt Münster hat auch durch die vermehrte Zuwanderung in den Jahren 2015 und
2016 besonders zugenommen. Unter allgemeinbildende Schulen, die unten in der Tabelle aufgelis-
tet sind, fallen: Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, PRIMUS-Schule, Sekun-
darschule, Gesamtschulen und Gymnasien. Die Daten der Freien Waldorfschule und des Weiterbil-
dungskollegs sind in der untenstehenden Tabelle nicht enthalten.
Besuchten im Schuljahr 2014/15 7.466 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
eine allgemeinbildende Schule in Münster, so waren es im Schuljahr 2015/16 bereits 8.169 Schü -
lerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte. Diese Zahl erhöhte sich im Schuljahr 2017/18
auf 9.783 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte. Damit wiesen 31 % der gesamten
Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 an allgemeinbildenden Schulen eine Migrationsvorgeschichte auf
(vgl. Tab. 24).
38 Der Landesbetrieb IT.NRW, der dem Amt für Schule und Weiterbildung die Daten zur Verfügung stellt, arbeitet mit
dem Begriff der Zuwanderungsgeschichte. Dieser ist, wie Tabelle 1 (Seite 8) entnommen werden kann, deckungs-
gleich mit der Bezeichnung Migrationsvorgeschichte. Um die Einheitlichkeit des Textes zu gewährleisten, wird der
in Münster genutzte Begriff Migrationsvorgeschichte auch hier verwendet. In den Tabellen hingegen bleibt die von
IT.NRW genutzte Bezeichnung bestehen.
52
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 24: Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster nach
Zuwanderungsgeschichte in den Schuljahren 2012/13 bis 2017/18
Schuljahr Insgesamt
davon ohne
Zuwanderungsgeschichte
davon mit
Zuwanderungsgeschichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2012/13 32.891 26.205 79,7 % 6.686 20,3 %
2013/14 31.650 24.469 77,3 % 7.181 22,7 %
2014/15 31.390 23.924 76,2 % 7.466 23,8 %
2015/16 31.335 23.166 73,9 % 8.169 26,1 %
2016/17 31.752 22.331 70,3 % 9.421 29,7 %
2017/18 31.540 21.757 69,0 % 9.783 31,0 %
Quelle: IT.NRW
39
3.3.6 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an Grundschulen
Die größte Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte machten Grund -
schülerinnen und Grundschüler aus. Auch hier zeigte sich im Kontext der vermehrten Zuwanderung
in den Jahren 2015 und 2016 ein Anstieg in der Schülerzahl mit Migrationsvorgeschichte. Im Schul -
jahr 2014/15 hatten 31,8 % der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Münster eine Migrati -
onsvorgeschichte. 8,5 % der Schülerinnen und Schüler hatten eine ausländische Staatsangehörig -
keit. Im Schuljahr 2017/18 hatten 39,0 % der Schülerinnen und Schüler eine Migrationsvorgeschichte,
und 12,0 % aller Grundschülerinnen und Grundschüler besaßen einen ausländischen Pass (vgl. Tab.
25). Die wachsenden Zahlen dieser Gruppen weisen auch auf ihre wachsende Bedeutung in der
Münsterschen Bildungslandschaft hin.
Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und Grundschüler von insgesamt 9.431 im Schuljahr
2014/15 stieg im Schuljahr 2017/18 auf insgesamt 10.018 Schülerinnen und Schüler an.
Tabelle 25: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nach Zuwanderungsgeschichte
Schuljahr 2014/15 bis Schuljahr 2017/18
Schuljahr insgesamt
(100%)
Schülerinnen und Schüler
davon ohne Zuwande-
rungsgeschichte
davon mit Zuwande-
rungsgeschichte
darunter Ausländerin-
nen und Ausländer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2014/15 9.431 6.432 68,2 % 2.999 31,8 % 799 8,5 %
2015/16 9.645 6.512 67,5 % 3.133 32,5 % 886 9,2 %
2016/17 9.922 6.196 62,4 % 3.726 37,6 % 1.169 11,8 %
2017/18 10.018 6.107 61,0 % 3.911 39,0 % 1.200 12,0 %
Quelle: IT.NRW
39 Geschlechtsspezifische Daten werden von IT.NRW in diesem Kontext nicht erhoben.
53
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3.7 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
an weiterführenden Schulen
Bei der Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte auf weiterführen-
de Schulen lässt sich feststellen, dass das Gymnasium die meistbesuchte weiterführende Schulform
für diese Gruppe darstellt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschich -
te, die ein Gymnasium im Schuljahr 2014/15 besuchten, hat sich allerdings zum Anteil im Schuljahr
2017/18 nur geringfügig gesteigert. Im Schuljahr 2014/15 betrug er 39,2 %, im Schuljahr 2017/18 wa-
ren es 41,5 %. Mit einem Anteil von 29,0 % im Schuljahr 2014/15 und 27,1 % im Schuljahr 2017/18 zählt
die Realschule zu der zweitmeist besuchten weiterführenden Schulform unter den Schülerinnen
und Schülern mit Migrationsvorgeschichte. Von der Schülergruppe mit Migrationsvorgeschichte
besuchte die Hauptschule sowohl im Schuljahr 2014/15 als auch im Schuljahr 2017/18 ein deutlich
geringer Anteil: im Schuljahr 2014/15 waren es 17,9 % und im Schuljahr 2017/18 waren es 13,7 %. Un -
ter der Schülergruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit stellte hingegen die Hauptschule bis
zum Schuljahr 2016/17 die meistbesuchte, weiterführende Schulform dar (2014/15: 35,4 %, 2016/17:
30,4%). Im Schuljahr 2017/18 war das Gymnasium erstmals die von ausländischen Schülerinnen und
Schülern am häufigsten besuchte weiterführende (26,2 %) Schule. In den Schuljahren zuvor lag das
Gymnasium noch auf dem zweiten Platz (2014/15: 22,5 %, 2016/17: 26,1 % – vgl. Tab. 26).
Das Gymnasium ist sowohl für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationsvorgeschich-
te zur wichtigsten, weiterführenden Schulform geworden. Mit gleichem Trendverhalten über die
Schuljahre hinweg gibt es dennoch Unterschiede zwischen der Schülergruppe mit Migrationsvor -
geschichte und der ohne Migrationsvorgeschichte. Deutlich mehr Schülerinnen und Schüler ohne
als mit Migrationsvorgeschichte und/oder ausländischer Staatsangehörigkeit besuchten Gymnasi-
en in Münster; deutlich weniger die Hauptschule. Hier unterscheidet sich die Verteilung von Schü -
lerinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte und/oder ausländischer Staatsangehörigkeit
deutlich von der Verteilung der Schülergruppe ohne Migrationsvorgeschichte. Es zeigt sich folglich,
dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte auch weiterhin an Gymnasien unter-
und an Hauptschulen überrepräsentiert sind.
Der Anteil des Besuchs einer Gesamtschule der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorge -
schichte hat sich vom Schuljahr 2014/15 auf das Schuljahr 2017/18 verdoppelt: von 2,6 % auf 5,2 %. Je-
doch bleibt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte sowie auch derer
mit ausländischer Staatsbürgerschaft (1,7 % im Schuljahr 2014/15 und 5,2 % im Schuljahr 2017/18), die
eine Gesamtschule besuchen, gering. Festzustellen ist insgesamt, dass der Anteil der Schülerinnen
und Schüler ohne Migrationsvorgeschichte, die eine Gesamtschule besuchen, größer ist als der An-
teil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte und/oder ausländischer Staatsbür -
gerschaft. In der Sekundarschule und PRIMUS-Schule überwiegt der Anteil der Schülergruppe mit
ausländischer Staatsbürgerschaft (vgl. Tab. 26).
54
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 26: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen nach
Zuwanderungsgeschichte in der Stadt Münster in den Schuljahren 2014/15 bis 2017/18
Schulform
Schülerinnen und Schüler
insgesamt
davon
ohne Zuwande-
rungsgeschichte
davon mit
Zuwanderungs-
geschichte
darunter
Ausländerinnen
und Ausländer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Schuljahr 2014/15
Hauptschule 1.614 7,4 % 813 4,6 % 801 17,9 % 490 35,4 %
Förderschule
G/H 1.858 8,5 % 1.488 8,5 % 370 8,3 % 209 15,1 %
Realschule 3.875 17,6 % 2.578 14,7 % 1.297 29,0 % 275 19,9 %
PRIMUS-Schule 121 0,6 % 96 0,5 % 25 0,6 % 45 3,3 %
Sekundarschule 239 1,1 % 133 0,8 % 106 2,4 % 30 2,2 %
Gesamtschule 1.988 9,1 % 1.871 10,7 % 117 2,6 % 23 1,7 %
Gymnasium 12.264 55,8 % 10.513 60,1 % 1.751 39,2 % 312 22,5 %
Summe 21.959 100 % 17.492 100 % 4.467 100 % 1.384 100 %
Schuljahr 2015/16
Hauptschule 1.510 7,0 % 649 3,9 % 861 17,1 % 538 35,1 %
Förderschule
G/H 1.698 7,8 % 1.386 8,3 % 312 6,2 % 178 11,6 %
Realschule 3.698 17,0 % 2.215 13,3 % 1.483 29,4 % 288 18,8 %
PRIMUS-Schule 245 1,1 % 180 1,1 % 65 1,3% 65 4,2%
Sekundarschule 304 1,4 % 141 0,8 % 163 3,2% 52 3,4 %
Gesamtschule 2.094 9,7 % 1.946 11,7 % 148 2,9 % 31 2,0 %
Gymnasium 12.141 56,0 % 10.137 60,9 % 2.004 39,8 % 380 24,8 %
Summe 21.690 100 % 16.654 100 % 5.036 100 % 1.532 100 %
55
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Schulform
Schülerinnen und Schüler
insgesamt
davon
ohne Zuwande-
rungsgeschichte
davon mit
Zuwanderungs-
geschichte
darunter
Ausländerinnen
und Ausländer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Schuljahr 2016/17
Hauptschule 1.431 6,6 % 551 3,4 % 880 15,5 % 572 30,4 %
Förderschule
G/H 1.632 7,5 % 1.270 7,9 % 362 6,4 % 197 10,5 %
Realschule 3.548 16,3 % 1.971 12,2 % 1.577 27,7 % 356 18,9 %
PRIMUS-Schule 361 1,7 % 262 1,6 % 99 1,7 % 99 5,3 %
Sekundarschule 406 1,9 % 177 1,1 % 229 4,0 % 100 5,3 %
Gesamtschule 2.312 10,6 % 2.084 12,9 % 228 4,0 % 66 3,5 %
Gymnasium 12.140 55,6 % 9.820 60,9 % 2.320 40,7 % 491 26,1 %
Summe 21.830 100 % 16.135 100 % 5.695 100 % 1.881 100 %
Schuljahr 2017/18
Hauptschule 1.217 5,7 % 415 2,7 % 802 13,7 % 469 24,7 %
Förderschule
G/H 1.584 7,4 % 1.246 8,0 % 338 5,8 % 192 10,1 %
Realschule 3.355 15,6 % 1.763 11,3 % 1.592 27,1 % 408 21,5 %
PRIMUS-Schule 434 2,0 % 310 2,0 % 124 2,1 % 124 6,5 %
Sekundarschule 476 2,2 % 202 1,3 % 274 4,7 % 111 5,8 %
Gesamtschule 2.524 11,7 % 2.216 14,2 % 308 5,2 % 99 5,2 %
Gymnasium 11.932 55,4 % 9.498 60,7 % 2.434 41,5 % 498 26,2 %
Summe 21.522 100 % 15.650 100 % 5.872 100 % 1.901 100 %
Quelle: IT.NRW
56
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 20: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster
nach Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2014/15 bis 2017/18
in Prozent
Quelle: IT.NRW
3.3.8 Schulabschlüsse von ausländischen Schülerinnen und Schülern
Betrachtet man die Abschlussarten der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsange-
hörigkeit über die Schuljahre 2013/14 bis 2016/17 hinweg, ist festzustellen, dass die Fachoberschul -
reife mit 36,3 % (am Ende des Schuljahres 2013/14) und mit 32,2 % (am Ende des Schuljahres 2016/17)
den am häufigsten erreichten Abschluss unter allen Abschlüssen dieser Gruppe darstellt.
40
War in
den vorherigen Schuljahren der Hauptschulabschluss noch der zweithäufigste Abschluss (2013/14:
30,8 %, 2015/16: 30,0 %), so verließen im Schuljahr 2016/17 erstmals so viele Schülerinnen und Schüler
mit ausländischer Staatsangehörigkeit die weiterführende Schule mit einem Hauptschulabschluss
wie mit einer Fachoberschulreife (2016/17: 32,2 %). Aus dieser Gruppe erreichten jedoch 15,8 % am
Ende des Schuljahres 2013/14 und 20,9 % am Ende des Schuljahres 2016/17 nicht den Hauptschulab -
schluss und stellen damit den drittgrößten Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer
Staatsangehörigkeit dar. Dahingegen erreichten aber 14,1 % am Ende des Schuljahres 2013/14 und
12,8 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2016/17 die Hochschul -
reife (vgl. Tab. 27).
Deutlich wird aber auch, dass im Gegensatz zu dem Anteil der Schülerinnen und Schüler mit aus-
ländischer Staatsbürgerschaft der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit deutscher Staatsbürger-
schaft beim Abschluss mit Hochschulreife im Vergleich zu anderen Abschlussarten deutlich höher
liegt: im Schuljahr 2013/14 erreichten 53,9 % die Hochschulreife, im Schuljahr 2016/17 54,9 %. Ohne
Abschluss verließen im Schuljahr 2013/14 3,9 % der Schülergruppe mit deutscher Staatsbürgerschaft
die Schule und im Schuljahr 2016/17 waren es 4,6 %.
40 Daten zur Zuwanderungsgeschichte bzgl. Abschlussarten liegen IT.NRW derzeit nicht vor.
57
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Im Geschlechtervergleich ist festzustellen, dass die weibliche Schülergruppe einen größeren An-
teil bei den Schülerinnen und Schülern einnimmt, die mit einer Hochschulreife abschließen. Einen
deutlich geringen Anteil verzeichnen die weiblichen im Gegensatz zu den männlichen Jugendlichen,
die ohne oder mit Hauptschulabschuss die Schulen verlassen. Beim Schulabgang mit Fachober -
schulreife sowie beim Schulabgang mit Fachhochschulreife gibt es kaum Unterschiede zwischen
den Geschlechtern.
Tabelle 27: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in der
Stadt Münster nach Abschlussart in den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17
Gruppe insge-
samt
davon
ohne Hauptschul-
abschluss
mit Haupt-
schulab-
schluss
mit Fachober-
schulreife
mit Fach-
hochschul-
reife
mit
Hoch-
schul-
reifegesamt
dar-
unter
aus der
Förder-
schule
Ende des Schuljahres 2013/2014
insgesamt 3.509 164 102 441 1.007 98 1.799
davon männlich 1.770 91 52 247 543 56 833
davon weiblich 1.739 73 50 194 464 42 966
davon Deutsche 3.275 127 82 369 922 91 1.766
davon
Ausländer/innen 234 37 20 72 85 7 33
Deutsche:
Anteil bezogen
auf alle Ab-
schlussarten
100 % 3,9 % 2,5 % 11,3 % 28,2 % 2,8 % 53,9 %
Ausländer/innen:
Anteil bezogen
auf alle Ab-
schlussarten
100 % 15,8 % 8,5 % 30,8 % 36,3 % 3,0% 14,1 %
Ende des Schuljahres 2014/2015
Insgesamt 3.394 192 118 396 1.018 79 1.709
davon männlich 1.725 108 69 239 559 36 783
davon weiblich 1.669 84 49 157 459 43 926
davon Deutsche 3.177 140 92 335 941 79 1.682
davon Auslän-
der/innen 217 52 26 61 77 0 27
Deutsche:
Anteil bezogen
auf alle
Abschlussarten
100 % 4,4 % 2,9 % 10,5 % 29,6 % 2,5 % 52,9 %
Ausländer/innen:
Anteil bezogen
auf alle
Abschlussarten
100 % 24,0 % 12,0 % 28,1 % 35,5 % 0,0 % 12,4 %
58
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Gruppe insge-
samt
davon
ohne Hauptschul-
abschluss
mit Haupt-
schulab-
schluss
mit Fachober-
schulreife
mit Fach-
hochschul-
reife
mit
Hoch-
schul-
reifegesamt
dar-
unter
aus der
Förder-
schule
Ende des Schuljahres 2015/2016
Insgesamt 3.302 176 116 297 1.019 113 1.697
davon männlich 1.631 97 66 160 541 61 772
davon weiblich 1.671 79 50 137 478 52 925
davon Deutsche 3.075 134 96 229 937 103 1.672
davon Auslän-
der/innen 227 42 20 68 82 10 25
Deutsche:
Anteil bezogen
auf alle Ab-
schlussarten
100 % 4,4 % 3,1 % 7,4 % 30,5 % 3,3 % 54,4 %
Ausländer/innen:
Anteil bezogen
auf alle Ab-
schlussarten
100 % 18,5 % 8,8 % 30,0 % 36,1 % 4,4 % 11,0 %
Ende des Schuljahres 2016/2017
Insgesamt 3.322 197 128 377 929 109 1.710
davon männlich 1.650 119 83 211 476 59 785
davon weiblich 1.672 78 45 166 453 50 925
davon Deutsche 3.049 140 99 289 841 104 1.675
davon Auslän-
der-Innen 273 57 29 88 88 5 35
Deutsche: Anteil
bezogen auf alle
Abschlussarten
100% 4,6 % 3,2 % 9,5 % 27,6 % 3,4 % 54,9 %
Ausländer/innen:
Anteil bezogen
auf alle Ab-
schlussarten
100% 20,9 % 10,6 % 32,2 % 32,2 % 1,8 % 12,8 %
Quelle: IT.NRW
59
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 21: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in der
Stadt Münster nach Abschlussart in den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17 in Prozent
Quelle: IT.NRW
3.3.9 Ressortübergreifende Angebote für neu zugewanderte Kinder und
Jugendliche in der Stadt Münster
In struktureller und organisatorischer Hinsicht basiert die Neukonzeption auf einem Bildungs -
verständnis, in dem ressort- und institutionsübergreifende Kooperationen und Vernetzung tragen-
de Säulen sind. In der Praxis erfordert dies ein aktives Netzwerkmanagement und Flexibilität in der
Anpassung an sich stetig verändernde Bedarfe.
Der Steuerung und Koordination von Bildungsangeboten kommt eine Schlüsselrolle zu. Um die-
se anspruchsvolle Aufgabe angesichts einer zunehmenden Komplexität des Bildungsgeschehens
zu bewältigen, bedarf es auch eines gemeinsamen Bildungs- und Integrationsverständnisses von
Stadt und Land. Das strategische Rahmenkonzept der auf verschiedenen Ebenen fungierenden
Entscheidungsträger von Stadt und Bezirksregierung zeichnet sich durch diese erforderliche Koor -
dination und Steuerung, aufeinander abgestimmte Planungs- und Umsetzungspakete sowie Ver -
netzungs- und Kommunikationsstrukturen aus.
Für die Bildungsbiographien von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern werden auf
diesem Weg passende Unterstützungsangebote bereit gehalten oder ggfs. entwickelt. Die seit
März 2017 eingerichteten Stellen zur Bildungskoordination kümmern sich um Analyse und Vernet-
zung von Bildungsangeboten im Bereich Sprache und Sport zur Unterstützung der neu Zugewan -
derten in Münster.
Die nachfolgende tabellarische Übersicht veranschaulicht die zusätzlich – im Rahmen der Neu-
konzeptionierung – entwickelten und durchgeführten Einzelprojekte und Programme zur Integ -
ration in das Schul- und Berufs(ausbildungs)system sowie Unterstützungsangebote für neu zuge-
wanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Altersgruppe der Sekundarstufen I und
II bzw. bis zum Alter von 21 Jahren sowie Qualifizierung für Fachkräfte.
60
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Name des Projektes
/ Programms,
Unterstützungsan-
gebotes
SPRYNG (EU-Projekt
“Spreading Young Non-di-
scrimination Generation)
Schulform- und
fächerübergreifendes
Sprachbildungsnetzwerk
für Sek I/II
Fallscouts – stadtteilbezogenes und
ressortübergreifendes Bildungsma-
nagement
MitSprache-Deutsch-In-
tensiv- und Ferienkurse
für Kinder und Jugendli-
che mit fehlenden oder
geringen Deutschkennt-
nissen
Zeitraum September 2017- Januar
2018
Mai 2017 und Schuljahr
2017/2018
seit 2015 seit 2015
Ziele Qualifizierung der Lehr-
kräfte und, durch die
Vermittlung der LehrerIn-
nen auch der SchülerInnen
unter inhaltlicher Bezug-
nahme auf das Allgemeine
Gleichstellungsgesetz
(AGG) und die Charta der
Vielfalt der Europäischen
Kommission
Aneignung von Metho-
den und Erarbeitung
von Werkzeugen für die
kontinuierliche Imple-
mentierung durchgängi-
ger Sprachbildung in den
gesamten Unterricht als
Aufgabe von Schulent-
wicklung
Schaffung eines niedrigschwelligen,
mobilen Angebots außerhalb und
innerhalb von Schule, Stärkung der
Eigenverantwortung der Eltern, An-
bindung im Sozialraum, Anknüpfung
an die individuelle Lebenssituation
und die individuelle Bildungsbiogra-
phie der Zugewanderten zur Herstel-
lung von Chancengerechtigkeit und
Teilhabe in allen gesellschaftlichen
Bereichen
Schaffung zusätzlicher
Sprachförderangebote,
die auf aktuelle Ent-
wicklungen und Bedarfe
flexibel angepasst sind
Zielgruppe Lehrkräfte und SchülerIn-
nen der Sekundarstufen
I und II
Bisherige Reichweite: 20
Lehrkräfte und 20 Schüle-
rInnen
Lehrkräfte der Sekundar-
stufen I und II
Bisherige Reichweite: 49
Lehrkräfte
Schülerinnen und Schüler mit Migrati-
onsvorgeschichte und deren Familien
zugewanderte Kinder und
Jugendliche
Inhalt des
Projektes/Pro-
gramms sowie
Unterstützungs-
angebotes
Qualifizierung von
Lehrkräften zum Thema
Anti-Diskriminierung
begleitend zur Qualifizie-
rung eine von der WWU
durchgeführte Bevölke-
rungsumfrage und eine
weitere von der WWU
durchgeführte Befragung
von SchülerInnen, Exper-
tInnen und Stakeholdern,
die Dokumentation der
Ergebnisse
Etablierung von Netz-
werktreffen für Lehrkräf-
te zum sprachsensiblen
Unterrichten
(mit Unterstützung der
Landesweiten Koor-
dinierungsstelle der
Kommunalen Integrati-
onszentren (LaKI))
Fallscouts, die zugewanderte Fami-
lien bei allen Fragen rund um Schule
und Bildung individuell beraten,
begleiten und Ansprechpartner für
Schulen sind, Bildungsangebote
koordinieren, Elterncafés mit dem
Schwerpunkt „Schule und Ankom-
men“ im deutschen Schulalltag
initiieren
Kostenlose Sprachför-
derangebote für neu
zugewanderte Kinder und
Jugendliche, bedarfsori-
entierte Sprachkurse für
junge Erwachsene im Rah-
men des Projektes „ange-
kommen in deiner Stadt
Münster“, außerdem ein
Sprachkurs für Mütter mit
kleinen Kindern
Durchführendes
Amt
Projekt unter Feder-
führung der WWU,
Institut für Soziologie in
Kooperation mit der Be-
zirksregierung Münster
und dem Kommunalen
Integrationszentrum
Kommunales
Integrationszentrum
Amt für Schule und Weiter-
bildung in Kooperation mit dem
Verbund Sozialtherapeutischer
Einrichtungen NRW e.V. (VSE)
Amt für Schule und Wei-
terbildung mit externen
Kooperationspartnern
Tabelle 28: Vielfältige Programme, Qualifizierungsangebote und Maßnahmen der Stadt Münster
für Eltern, Kinder, Jugendliche und Fachpersonal 2015 – 2017
61
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Name des Projektes
/ Programms,
Unterstützungsan-
gebotes
SPRYNG (EU-Projekt
“Spreading Young Non-di-
scrimination Generation)
Schulform- und
fächerübergreifendes
Sprachbildungsnetzwerk
für Sek I/II
Fallscouts – stadtteilbezogenes und
ressortübergreifendes Bildungsma-
nagement
MitSprache-Deutsch-In-
tensiv- und Ferienkurse
für Kinder und Jugendli-
che mit fehlenden oder
geringen Deutschkennt-
nissen
Zeitraum September 2017- Januar
2018
Mai 2017 und Schuljahr
2017/2018
seit 2015 seit 2015
Ziele Qualifizierung der Lehr-
kräfte und, durch die
Vermittlung der LehrerIn-
nen auch der SchülerInnen
unter inhaltlicher Bezug-
nahme auf das Allgemeine
Gleichstellungsgesetz
(AGG) und die Charta der
Vielfalt der Europäischen
Kommission
Aneignung von Metho-
den und Erarbeitung
von Werkzeugen für die
kontinuierliche Imple-
mentierung durchgängi-
ger Sprachbildung in den
gesamten Unterricht als
Aufgabe von Schulent-
wicklung
Schaffung eines niedrigschwelligen,
mobilen Angebots außerhalb und
innerhalb von Schule, Stärkung der
Eigenverantwortung der Eltern, An-
bindung im Sozialraum, Anknüpfung
an die individuelle Lebenssituation
und die individuelle Bildungsbiogra-
phie der Zugewanderten zur Herstel-
lung von Chancengerechtigkeit und
Teilhabe in allen gesellschaftlichen
Bereichen
Schaffung zusätzlicher
Sprachförderangebote,
die auf aktuelle Ent-
wicklungen und Bedarfe
flexibel angepasst sind
Zielgruppe Lehrkräfte und SchülerIn-
nen der Sekundarstufen
I und II
Bisherige Reichweite: 20
Lehrkräfte und 20 Schüle-
rInnen
Lehrkräfte der Sekundar-
stufen I und II
Bisherige Reichweite: 49
Lehrkräfte
Schülerinnen und Schüler mit Migrati-
onsvorgeschichte und deren Familien
zugewanderte Kinder und
Jugendliche
Inhalt des
Projektes/Pro-
gramms sowie
Unterstützungs-
angebotes
Qualifizierung von
Lehrkräften zum Thema
Anti-Diskriminierung
begleitend zur Qualifizie-
rung eine von der WWU
durchgeführte Bevölke-
rungsumfrage und eine
weitere von der WWU
durchgeführte Befragung
von SchülerInnen, Exper-
tInnen und Stakeholdern,
die Dokumentation der
Ergebnisse
Etablierung von Netz-
werktreffen für Lehrkräf-
te zum sprachsensiblen
Unterrichten
(mit Unterstützung der
Landesweiten Koor-
dinierungsstelle der
Kommunalen Integrati-
onszentren (LaKI))
Fallscouts, die zugewanderte Fami-
lien bei allen Fragen rund um Schule
und Bildung individuell beraten,
begleiten und Ansprechpartner für
Schulen sind, Bildungsangebote
koordinieren, Elterncafés mit dem
Schwerpunkt „Schule und Ankom-
men“ im deutschen Schulalltag
initiieren
Kostenlose Sprachför-
derangebote für neu
zugewanderte Kinder und
Jugendliche, bedarfsori-
entierte Sprachkurse für
junge Erwachsene im Rah-
men des Projektes „ange-
kommen in deiner Stadt
Münster“, außerdem ein
Sprachkurs für Mütter mit
kleinen Kindern
Durchführendes
Amt
Projekt unter Feder-
führung der WWU,
Institut für Soziologie in
Kooperation mit der Be-
zirksregierung Münster
und dem Kommunalen
Integrationszentrum
Kommunales
Integrationszentrum
Amt für Schule und Weiter-
bildung in Kooperation mit dem
Verbund Sozialtherapeutischer
Einrichtungen NRW e.V. (VSE)
Amt für Schule und Wei-
terbildung mit externen
Kooperationspartnern
Kultur-ÜbersetzerIn-
nen an Schulen
Modellprojekt “ange-
kommen in deiner Stadt
Münster”
DolmetscherInnen
und Sprach- und
Kulturmittlerinnen
Im Rahmen des bundesweiten
Förderprogramms “Bildung inte-
griert” das Münsteraner Projekt
“Bildung öffnet Welten”
Kommunale Bildungskoor-
dination für Neuzugewan-
derte – Sport, Sprache,
Integration”
seit dem Schuljahr
2016/2017
seit 2016 seit 2015 seit September 2016 seit 2016
Interkulturelle Kom-
petenzen fördern und
die neugewonnene
Heterogenität im Klas-
senzimmer potentialo-
rientiert nutzen
Erwerb qualifizierter Schul-
abschlüsse, Förderung einer
beruflichen Perspektive,
Einleben in die Stadtgesell-
schaft
Sicherstellung
einer verlässlichen
Kommunikation
zwischen Eltern
und Lehrkräften,
Schaffung von
Grundbedingungen
für eine bestmögli-
che Förderung der
Schüler/-innen
Systematische Verzahnung und
Intensivierung der Bildungs-pla-
nungen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien und
des Amtes für Schule und Weiter-
bildung im Bereich der Jugend-
hilfe und der Schulentwicklung,
um die (Bildungs-)Bedürfnisse
eines jeden Kindes und Jugend-
lichen stärker fokussieren und
gelingende Bildungsbiographien
ermöglichen zu können
Vernetzungsarbeit
zwischen allen Bildungs-
akteuren, Herstellung von
Transparenz über Münsters
Bildungslandschaft für Neu-
zugewanderte im Bereich
Sprache und Sport
zugewanderte Schüle-
rinnen und Schüler mit
Migrations- und/oder
Fluchterfahrung
neu Zugewanderte und
junge Geflüchtete zwischen
16 und 21 Jahren
Kinder und Jugend-
liche mit Migrati-
onsvorgeschichte,
ihre Eltern sowie
pädagogisches Per-
sonal in Schule
Fachkräfte und institutionelle
Struktur der Ämter für Kinder,
Jugendliche und Familien und
Schule und Weiterbildung
Neu Zugewanderte,
Fachkräfte aus den
Bereichen Bildung, Sport
und Sprache
Ausbildung von Schü-
lerInnen zu kulturellen
MediatorInnen
Schaffung eines zusätz-
lichen Förderangebots
für Neuzugewanderte im
Alter zwischen 16-21 Jahren
hinsichtlich des Zugangs zu
Ausbildung und Beruf, u. a.
schulische Unterstützung,
Einzelfallberatung und
Berufsvorbereitung im MiT
(Münsters internationaler
Treffpunkt), Freizeitaktivitä-
ten, mehrwöchige Sprach-
kurse in den Ferien
Einsatz von ausge-
bildeten Sprach-
und KulturmittlerIn-
nen in den Schulen
Unterstützung der Kommune
beim Aufbau eines datenba-
sierten Bildungsmanagements,
Verzahnung, Aufbau eines Bil-
dungsmonitorings mit regelmäßi-
ger Berichterstattung
Vernetzungsarbeit, Koor-
dinationsmanagement im
Themengebiet “Integration
durch Bildung” in Münster
im Handlungsfeld Sprache
und Sport
Amt für Schule und
Weiterbildung in
Kooperation mit dem
Verein Ethnologie in
Schule und Erwachse-
nenbildung (ESE)
Amt für Schule und Weiter-
bildung
Amt für Schule und
Weiterbildung in Ko-
operation mit dem
Haus der Familie
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien und Amt für Schule und
Weiterbildung (in Kooperation
mit dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung)
Amt für Schule und Weiter-
bildung und Sportamt
62
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3.10 Sprachförderangebote der Volkshochschule
Seit 2004 bietet die Volkshochschule Münster (VHS) das ergänzende Förderangebot „Club D“
für Schüler und Schülerinnen an, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Unter dem Motto „Mit-
reden auch auf Deutsch“ können Schüler und Schülerinnen ab Klasse 5 ihr Deutsch verbessern. Im
Förderangebot „Club D“ können die Altersgruppen 10 bis 12 Jahre, 13 bis 15 Jahre sowie 16 bis 18
Jahre teilnehmen. Ein Einstieg ist auch während des Schuljahres möglich.
Die Spracheinstufung, Beratung und Anmeldung erfolgt durch die VHS Münster im Rahmen der
Sprachberatung „Deutsch als Fremdsprache“. Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten die Schüler
und Schülerinnen eine positive Bemerkung im Zeugnis. Die Kurse sind kostenlos.
In der Regel werden hierbei zunächst einfache Sprachniveaus (Stufen A1 bis B1 des europäischen
Referenzrahmens für Sprache) angestrebt. Das Kursangebot orientiert sich an der Nachfrage und
ist seit dem letzten Berichtszeitraum des Integrationsmonitorings 2015 nochmals um 2 Kurse pro
Schulhalbjahr erweitert worden.
Tabelle 29: Anzahl der Kurse und angemeldete Teilnehmende im ergänzenden Sprachförderan-
gebot „Club D“ der Volkshochschule Münster in den Studienjahren 2011/12-2017/18
Studienjahr Anzahl der Kurse Angemeldete
Teilnehmende Bemerkungen
2011/12 6 107 Jahreskurse
2012/13 7 90 Jahreskurse
2013/14 6 94 Jahreskurse
2014/15 14 175 Semesterkurse*
2015/16 15 230 Semesterkurse
2016/17 17 162 Semesterkurse
2017/18 17 123 Semesterkurse Stand:
Mai 2018
* Zum Studienjahr 2014/15 Umstellung von Jahres- auf Semesterkurse (August-Januar/Februar-Juli)
Quelle: Volkshochschule der Stadt Münster
Die VHS ist die größte Anbieterin von Kursen nach dem Weiterbildungsgesetz im Bereich
„Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“. Die rund 130 Kurse jedes Jahr werden von
über 2.300 Teilnehmenden besucht. Das Unterrichtsangebot ist sowohl in Bezug auf die Niveaus-
tufen (Stufen A1-C2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprache) als auch die Kurs-Form (Kom-
paktkurse, Tageskurse, Abendkurse etc.) breit gefächert. Die Kurse sind systematisch aufeinander
aufgebaut und das Angebot gliedert sich in Grundstufen-, Mittelstufen- und Oberstufenkurse. Da
die VHS als akkreditiertes Prüfungszentrum des Goethe-Instituts und des Sprachtestanbieters „The
European Language Certificates“ (telc) anerkannt wurde, können hier auch Zertifikate erworben
werden, die international gültig sind und vielfach als Voraussetzung für Einbürgerung, Ausbildung,
Beruf oder Studium verlangt werden. Die Volkshochschule, seit 2008 Prüfstelle des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Einbürgerungstest, wurde zudem im Herbst 2016 als
Integrationskursträger durch das BAMF zugelassen und fungiert seit Sommer 2017 als Test- und
Meldestelle des BAMF.
63
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Anhand der nachfolgenden Tabelle lässt sich erkennen, dass im Bereich „Deutsch als Fremd-
sprache/Deutsch als Zweitsprache“ weiterhin eine sehr große Nachfrage besteht.
Tabelle 30: Anzahl der Kurse und angemeldete Teilnehmende im Bereich „Deutsch als
Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ der Volkshochschule Münster in den Studienjahren
2012/13 - 2017/18
Studienjahr Anzahl der
Kurse
Angemeldete
Teilnehmende Bemerkungen
2012/13 130 2.644 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2013/14 138 3.104 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2014/15 131 2.617 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2015/16 127 2.370 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2016/17 138 2.747 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2017/18 141 2.509 Kurse innerhalb des Studienjahrs
Stand: Mai 2018
Quelle: Volkshochschule der Stadt Münsterr
Im Zuge des gestiegenen Zuzugs von Geflüchteten 2015 und 2016 hat der Bedarf an Sprach-
förderangeboten zugenommen. Dies hat die Volkshochschule zum Anlass genommen, um im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen das Kursangebot zu erweitern. Die Finan -
zierung der Kurse und Einzelplätze erfolgte dabei aus Drittmitteln und nicht aus den Gebühren
von Teilnehmenden. Insgesamt konnten (und können teilweise bis heute) auf diesem Weg 11
zusätzliche Kursangebote und zwei zusätzliche Prüfungen durchgeführt und rund 1.109 Einzel -
plätze für Geflüchtete, die direkt von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Sozialamt
vermittelt wurden, zur Verfügung gestellt werden.
Tabelle 31: Von der VHS zusätzlich zum Angebot nach dem Weiterbildungsgesetz aus
Drittmitteln des Landes NRW und des Bundes sowie aus Spenden durchgeführte Angebote
für Geflüchtete 2015-2017
41
Jahr
Kurse Förderung §
421 SGB III
Kurse Förderung
Land NRW
Kurse Förderung
Spenden
Einzelplätze in VHS Sprach-
kursen aus Spenden/Prü-
fungen
An-
zahl TN Ustd. An-
zahl TN Ustd. An-
zahl TN Ustd. An-
zahl TN Prüfung
(telc)
2015 1 19 292 1 15 9 0
2016 0 3 64 100 0 1 44 A1 Prüfung
2017 0 1 17 100 541 74 140 1 53 A2 Prüfung
Quelle: Volkshochschule der Stadt Münster – TN = Teilnehmende – Ustd. = Unterrichtsstunden
41 Davon ein Sommerkurs für unbegleitete Flüchtlinge der Diakonie, des Vinzenzwerkes und der Caritas.
64
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.4 Arbeit und Wirtschaft
Leitziel
42
„Wir wollen die Potentiale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte besser erkennen,
individuell fördern und für ihre berufliche Entwicklung nutzbar machen.“
Die Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte am Arbeitsmarkt ist aus integrations-
politischer Sicht von zentraler Bedeutung. Sie ermöglicht eine selbstbestimmte Gestaltung des
eigenen Lebens und fördert die Teilhabe an der Gesellschaft. Eine erfolgreiche Partizipation am
Arbeitsmarkt ist nicht nur unter integrationspolitischen Gesichtspunkten wichtig. Angesichts der
Alterung der Gesellschaft infolge des demographischen Wandels ist es aus Sicht der heimischen
Wirtschaft ebenso entscheidend, verstärkt Menschen mit Migrationsvorgeschichte in die Produkti-
onsprozesse einzubeziehen und die Partizipation dieser Gruppe zu erhöhen.
Im Folgenden wird zunächst die allgemeine Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Migrations -
vorgeschichte in der Stadt Münster aufgezeigt, welcher Art der Erwerbsbeteiligung sie nachge -
hen, welche Stellung im Beruf sie haben und auch welches Einkommen sie durch die Erwerbsarbeit
erzielen (Punkt 3.4.1). Sodann werden die Arbeitslosenstatistik und eine Analyse der sozio-öko-
nomischen Merkmale von Leistungsbezieherinnen und -beziehern des Jobcenters Münster (3.4.2)
aufgezeigt. Den Abschluss bilden Maßnahmen des Jobcenters der Stadt Münster. Die für diesen Be-
richt zur Verfügung gestellten Arbeitsmarktdaten nehmen dabei vermehrt Bezug auf das Merkmal
des Migrationshintergrundes (Mikrozensus/IT.NRW) bzw. der Migrationsvorgeschichte (Jobcenter
Münster). Weiterhin erfolgt die Erfassung in der offiziellen Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur
für Arbeit nach dem Kriterium „deutsch/ausländisch“.
3.4.1 Beteiligung am Erwerbsleben
Von den im Jahr 2016 rund 300.000 in der Stadt Münster lebenden Menschen zählten rund
168.000 zur Gruppe der Erwerbspersonen, d. h. gingen als abhängig Beschäftigte, Selbständige
oder mithelfende Familienangehörige einer Arbeit nach oder waren als arbeitssuchend gemeldet.
Einen Migrationshintergrund
43
hatten etwa 31.000 Personen (rund 18,5 %). Damit ist der Anteil der
Erwerbspersonen mit Migrationshintergrund im Vergleich etwas niedriger als in der Gesamtbevöl -
kerung, was aber auch mit der jüngeren Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationsvorgeschich-
te insgesamt zusammenhängt, sodass viele von ihnen noch zur Schule gehen (vgl. oben Punkt 2.3).
Anders als im Zeitraum 2011 bis 2014, in dem die Zahl und der Anteil der Erwerbspersonen mit Migra-
tionshintergrund leicht zurückgegangen waren, lässt sich seit 2016 wieder ein leichter Anstieg der
Zahl und des Anteils der Erwerbspersonen mit Migrationshintergrund erkennen (vgl. Tab. 32). Der
Anteil der Erwerbstätigen, also ohne Arbeitslose, ist mit 18 % noch etwas niedriger (knapp 29.000).
Fast die Hälfte (48,5 %) der erwerbstätigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund hat eine auslän-
dische Staatsangehörigkeit. Davon wiederum sind knapp die Hälfte Frauen (vgl. Tab. 33).
42 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 48.
43 Die hier zugrundeliegenden Zahlen sind dem Mikrozensus entnommen. Dieser verwendet den Begriff „Migrations-
hintergrund“, der für dieses Handlungsfeld aus Kongruenz-Gründen der Tabellen mit dem Text beibehalten wird.
65
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 32: Bevölkerung der Stadt Münster nach Beteiligung am Erwerbsleben und
Migrationshintergrund 2011, 2014 und 2016
2011 2014 2016
Erwerbspersonen 162.170 165.000 168.000
davon mit
Migrationshintergrund 32.480 30.000 31.000
Anteil 20,0 % 18,2 % 18,5 %
Erwerbstätige 154.020 158.000 161.000
davon mit
Migrationshintergrund 29.630 28.000 29.000
Anteil 19,2 % 17,4 % 18,0 %
Quelle: ZENSUS 2011; Mikrozensus 2014; Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Tabelle 33: Erwerbstätige in der Stadt Münster nach Migrationshintergrund und
Staatsangehörigkeit 2016
Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung
mit Migrationshintergrund
gesamt davon Frauen gesamt davon Frauen
Erwerbstätige 133.000 50,4% 29.000 41,4% (12.000)
darunter Auslän-
der/-innen 0 0 14.000 42,9% (6.000)
Anteil Auslän-
der/-innen 0,0% 0,0% 48,3% 50,0%
Kursiv = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Fast die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Münster arbeitete
2016 im Dienstleistungsgewerbe und rund ein Drittel arbeitete in den Bereichen Handel, Gastge -
werbe und Verkehr (vgl. Tab. 34). Für das produzierende Gewerbe konnten anders als 2014 kei-
ne Angaben gemacht werden. Insgesamt zeigen sich gegenüber 2014 kaum Veränderungen. Eine
Untersuchung der Stellung im Beruf zeigt, dass der Großteil der Bevölkerung unabhängig vom
Migrationshintergrund angestellt ist. Bezüglich des Anteils von Arbeiterinnen und Arbeitern an al-
len Erwerbstätigen ergeben sich jedoch erhebliche Unterschiede zwischen Personen mit und ohne
Migrationshintergrund (vgl. Tab. 35, 36 und 37). So weisen nur 6 % der Bevölkerung ohne Migra-
tionshintergrund diesen Status auf, während es bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
rund 24% sind.
66
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 34: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Wirtschaftsbereichen bzw.
-abschnitten und Migrationshintergrund 2016
Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung
mit Migrationshintergrund
insg. Frauenanteil insg. Frauenanteil
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei / / - -
Produzierendes Gewerbe 11,3 % / / /
Handel, Gastgewerbe und
Verkehr 21,1 % 46,4 % 34,5 % /
Sonstige Dienstleistungen 66,9 % 56,2% 48,3 % 57,1 %
- davon im Kredit- und Ver-
sicherungsgewerbe 7,9 % / / /
- davon in Dienstleistungen
für Unternehmen 20,2 % 38,9 % 42,9 % /
- davon in der öffentlichen
Verwaltung u. ä. 13,5 % 50,0 % / /
- davon in öffentl. u. priva-
ten Dienstleistungen 58,4 % 65,4 % 50,0 % /
- = nichts vorhanden (genau null), / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Tabelle 35: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster nach
Migrationshintergrund 2016
Bevölkerung ohne
Migrationshintergrund
Bevölkerung mit
Migrationshintergrund
gesamt Frauenanteil gesamt Frauenanteil
Selbstständige (ein-
schl. Mithelfender) 10,5 % / / /
Beamte, Zeit- und
Berufssoldaten 12,0 % 56,3 % / /
Angestellte 66,9 % 53,9 % 62,1 % 50,0 %
Arbeiterinnen und
Arbeiter 6,0 % / 24,1 % /
Auszubildende 3,8 % / / /
/ = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Tabelle 36: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster nach
Migrationshintergrund 2014
Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung
mit Migrationshintergrund
gesamt Frauenanteil gesamt Frauenanteil
Selbstständige (ein-
schl. Mithelfender) 12,1 % 31,3 % / /
Beamte, Zeit- und
Berufssoldaten 9,1 % 50,0 % / /
Angestellte 71,2 % 53,2 % 60,7 % 58,8 %
Arbeiterinnen und
-arbeiter 5,3 % / 21,4 % /
Auszubildende / / / /
/ = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2014 bereitgestellt durch IT.NRW
67
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 37: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster nach
Migrationshintergrund 2011
Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung
mit Migrationshin-
tergrund
Anzahl Anzahl Anteil
Angestellte/Arbeiter/-innen 93.060 25.240 85,2 %
Beamt/-inn/en 13.000 / /
Selbstständige mit Beschäftigten 7.240 / /
Selbstständige ohne Beschäftigte 9.880 2.510 8,5 %
Mithelfende Familienangehörige / / /
/ = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: ZENSUS 2011
Ungefähr zwei Drittel der erwerbstätigen Personen mit Migrationshintergrund sind vollzeitbe -
schäftigt, ca. ein Drittel teilzeitbeschäftigt. Bezüglich des Frauenanteils bestehen weiterhin ekla-
tante Unterschiede zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung sowohl bei der erwerbstätigen
Bevölkerung ohne Migrationshintergrund als auch bei der erwerbstätigen Bevölkerung mit Migrati-
onshintergrund (vgl. Tab. 38). So sind 70 % der teilzeitbeschäftigten Personen mit Migrationshinter-
grund Frauen, während der Anteil unter den Vollzeitbeschäftigten bei nur rund einem Viertel liegt
(2014 lag er noch bei ca. 35 %).
44
Im Vergleich zur erwerbstätigen Bevölkerung ohne Migrationshin-
tergrund ist die Erwerbsbeteiligung insgesamt etwas geringer, insbesondere bei Frauen. Insgesamt
haben etwas weniger als zwei Drittel aller erwerbstätigen Personen mit Migrationshintergrund ein
unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, ein Viertel ein befristetes. Unter der erwerbstätigen Bevöl-
kerung ohne Migrationshintergrund stehen im Verhältnis mehr Personen in einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis (vgl. Tab. 39).
Tabelle 38: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Vollzeit-
und Teilzeitbeschäftigung und Migrationshintergrund 2016
Erwerbstätige Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Erwerbstätige Bevölkerung
mit Migrationshintergrund
gesamt Frauenanteil gesamt Frauenanteil
vollzeitbeschäftigt 66,9 % 39,3 % 65,5 % 26,3 %
teilzeitbeschäftigt 33,1 % 72,7 % 34,5 % 70,0 %
Kursiv = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann, / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht
sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
44 Jedoch sei darauf hingewiesen, dass der Wert laut IT.NRW Fehler aufweisen kann und somit eine Vergleichbarkeit
nur eingeschränkt gegeben ist.
68
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 39: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Befristung
des Beschäftigungsverhältnisses und Migrationshintergrund 2016
Erwerbstätige Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Erwerbstätige Bevölkerung
mit Migrationshintergrund
gesamt Frauenanteil gesamt Frauenanteil
Unbefristet 67,7 % 52,2 % 62,1 % 44,4 %
Befristet 21,1 % 53,6 % 27,6 % /
Kursiv = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann, / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht
sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Daten in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht liegen nicht im Hinblick auf den Migrations-
hintergrund, sondern nur auf die Staatsangehörigkeit vor. Im Juni 2017 waren von über 160.000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Stadt Münster rund 10.000 Ausländerinnen und
Ausländer (vgl. Abb. 22).
Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den geringfügig entlohnten Beschäftigten (GeB)
ist in den letzten Jahren leicht gestiegen und lag 2017 bei 10,1 %. Jedoch ist auch der Anteil der
ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Münster gestiegen (2017: 10,5 %), so-
dass Ausländerinnen und Ausländer nicht überproportional häufig einer geringfügig entlohnten
Beschäftigung nachgehen. Die Mehrheit der geringfügig entlohnten Beschäftigten geht dabei wei-
terhin ausschließlich einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach (vgl. Tab. 40).
Abbildung 22: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster (Arbeitsort)
nach Staatsangehörigkeit 2012-2017 (Quartalszahlen)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
69
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 40: Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) in der Stadt Münster
nach Staatsangehörigkeit und anderen ausgewählten Merkmalen 2012-2017
2012 2013 2014
insge-
samt
davon
aus-
schließ-
lich
davon
im Ne-
benjob
insge-
samt
davon
aus-
schließ-
lich
davon
im Ne-
benjob
insge-
samt
davon
aus-
schließ-
lich
davon
im Ne-
benjob
Insgesamt 39.224 27.533 11.691 38.502 26.777 11.725 38.946 27.535 11.411
Anteil ausländi-
sche Staatsan-
gehörige
9,0% 8,9% 9,1% 9,0% 8,9% 9,1% 8,8% 8,8% 9,0%
2015 2016 2017
insge-
samt
davon
aus-
schließ-
lich
davon
im Ne-
benjob
insge-
samt
davon
aus-
schließ-
lich
davon
im Ne-
benjob
insge-
samt
davon
aus-
schließ-
lich
davon
im Ne-
benjob
Insgesamt 38.268 26.581 11.687 38.346 26.355 12.218 38.907 26.728 12.179
Anteil ausländi-
sche Staatsan-
gehörige
9,1% 9,0% 9,3% 9,5% 9,7% 10,6% 10,1% 9,8% 10,9%
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
In Bezug auf die Höhe des Einkommens können mit Blick auf den Migrationshintergrund nur
grobe Aussagen gemacht werden. Dies ist der zu geringen Fallzahl geschuldet. Wie bereits im letz-
ten Integrationsmonitoring lässt sich jedoch erkennen, dass Personen mit Migrationshintergrund
durchschnittlich weniger verdienen als Personen ohne Migrationshintergrund.
Tabelle 41: Bevölkerung in der Stadt Münster nach monatlichem
Nettoeinkommen und Migrationshintergrund 2016
Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung
mit Migrationshintergrund
insg. Frauenanteil insg. Frauenanteil
unter 700 Euro 14,3% 68,6% 30,3% 45,0%
700 bis unter 900 Euro 6,5% 62,5% / /
900 bis unter 1.100 Euro 6,1% 66,7% / /
1.100 bis unter 1.500 Euro 11,4% 64,3% 13,6% /
1.500 bis unter 2.000 Euro 13,5% 48,5% 10,6% /
2.000 bis unter 2.600 Euro 12,2% 43,3% / /
2.600 und mehr Euro 17,1% 28,6% / /
kein Einkommen/keine
Angabe 18,4% 51,1% 25,8% 58,8%
Kursiv = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann, / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht
sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
70
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Zur exemplarischen Betrachtung der Beteiligung am Erwerbsleben von Menschen mit Migrati -
onsvorgeschichte in einzelnen Berufsbildern liegen uns Daten der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vor, in denen alle in Münster tätigen Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte, Staatsan -
gehörigkeit und Geschlecht aufgeführt sind.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe erfasst ihre Mitglieder nach Staatsangehörigkeit und Einbür-
gerungsstatus, so dass Aussagen über die Migrationsvorgeschichte gemacht werden können.
45
Da-
nach ist der Anteil der in Münster berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte
kontinuierlich gestiegen und beträgt im Jahr 2017 10,7 %. Knapp ein Drittel von ihnen besitzen 2017
die deutsche Staatsbürgerschaft, etwas mehr als zwei Drittel eine ausländische (vgl. Tab. 42). Bei-
nahe die Hälfte aller in der Stadt Münster tätigen Ärztinnen und Ärzte sind Frauen. Dies gilt für
Ärztinnen mit Migrationsvorgeschichte wie ohne (vgl. Tab. 42). Rund die Hälfte der Ärztinnen und
Ärzte stammt dabei aus Ländern der Europäischen Union (vgl. Tab. 44).
Tabelle 42: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte
und Staatsangehörigkeit 2012 - 2017
Mitglieder der
Ärztekammer
insgesamt
davon
mit Migra-
tions-vorge-
schichte
Anteil davon Einge-
bürgerte
davon Auslän-
derinnen &
Ausländer
2012 2.999 266 8,9 % 43,6 % 56,4 %
2013 3.098 292 9,4 % 40,4 % 59,6 %
2014 3.172 313 9,9 % 38,3 % 61,7 %
2015 3.229 327 10,1 % 36,4 % 63,6 %
2016 3.299 347 10,5 % 33,7 % 66,3 %
2017 3.412 366 10,7 % 32,5 % 67,5 %
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
Tabelle 43: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte
und Geschlecht 2017
gesamt davon
Frauen Anteil gesamt davon
Frauen Anteil
In der Stadt Münster tätige
Ärztinnen
und Ärzte insgesamt
2.738 1.118 40,8 % 3.412 0.639 48,0 %
davon ohne Migrationsvorge-
schichte 2.367 967 40,9 % 3.046 1.466 48,1 %
davon mit Migrationsvorge-
schichte 371 151 40,7 % 366 173 47,3 %
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
45 Gezählt werden Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Ärztinnen und Ärzte mit deutscher
Staatsangehörigkeit, die zuvor eine andere Staatsbürgerschaft besaßen (Eingebürgerte).
71
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 44: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte nach
Herkunftsländern 2012 - 2017
Jahr
Länder der Europäischen Union Türkei
gesamt davon Frau-
en Frauenanteil gesamt davon Frau-
en Frauenanteil
2012 112 53 47,3 % 22 11 50,0 %
2013 133 64 48,1 % 22 11 50,0 %
2014 141 64 45,4 % 23 11 47,8 %
2015 152 74 48,7 % 22 10 45,5 %
2016 172 86 50,0 % 22 9 40,9 %
2017 188 96 51,1 % 22 9 40,9 %
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
3.4.2 Arbeitslosigkeit
Im Jahr 2017 waren in der Stadt Münster 8.270 Menschen arbeitslos
46
gemeldet. Damit lag die
Arbeitslosenquote in der Stadt Münster bei 5,0 %. In der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur
für Arbeit werden keine Daten nach Migrationsvorgeschichte erhoben, sondern nur nach Staatsan-
gehörigkeit. Daher können Aussagen auch nur für inländische und ausländische Arbeitslose in der
Stadt Münster getroffen werden.
Nach diesen Daten ist der Anteil der ausländischen Arbeitslosen in den letzten Jahren stetig
angestiegen. Waren 2012 im Jahresdurchschnitt noch 17,4 % aller Arbeitslosen in der Stadt Münster
ausländisch, so stieg der Anteil der ausländischen Arbeitslosen in den letzten Jahren wie folgt: über
17,8 % im Jahr 2013, 18,4 % im Jahr 2014, im Jahr 2015 20 %, 28 % im Jahr 2016 und 27 % im Jahr 2017.
Auffallend in dieser nahezu kontinuierlichen Steigerungskurve ist der signifikante Anstieg seit dem
letzten Monitoring von 20 % im Jahr 2015 auf 28 % in 2016.
Abbildung 23: Entwicklung der Anteile einzelner Gruppen an der Arbeitslosigkeit in Münster
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
46 Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weni-
ger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15
Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder
des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland woh-
nen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben sowie sich
persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
72
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Da das Jobcenter Münster seit 2012 im Rahmen seiner eigenen Befragungen von Kundinnen
und Kunden regelmäßig das Merkmal „Migrationsvorgeschichte“ erfasst, können im Folgenden
auch Aussagen über die Arbeitslosigkeit von Menschen mit und ohne Migrationsvorgeschichte in
der Stadt Münster gemacht werden.
47
Die nachfolgenden Daten beziehen sich dabei auf eine Aus-
wertung der Kundendaten vom Januar 2018, also einem Monat, in dem die Arbeitslosigkeit in der
Regel auch höher ist als im Jahresdurchschnitt. Die Analyse umfasst dabei die Kundendaten aller
Leistungsbezieherinnen und -bezieher, die zum Stichtag der Datenerhebung (14.01.2018) als Kunde
bzw. Kundin im Jobcenter gemeldet waren. Im Folgenden wird insbesondere a) auf die Struktur
der Arbeitslosen nach Migrationsvorgeschichte, b) die Schul- und Berufsabschlüsse, c) das erwirt -
schaftete Einkommen und d) den Grad der Behinderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtig -
ten eingegangen sowie e) auf weitere Strukturdaten von Leistungsbezieherinnen und -beziehern,
wie Leben in sog. Bedarfsgemeinschaften, Altersstruktur, Erziehungssituation und Verteilung auf
die Stadtbezirke, eingegangen.
3.4.2.1 Struktur der Arbeitslosen nach Migrationsvorgeschichte
Die Daten des Jobcenters Münster zeigen, dass über den hohen Anteil an ausländischen Staats-
angehörigen an allen Arbeitslosen auch Personen mit Migrationsvorgeschichte überproportional
häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Wies die Arbeitslosenstatistik für die Stadt Münster ei-
nen Ausländerinnen- und Ausländeranteil von etwas mehr als 20 % (im Jahresdurchschnitt 2015) aus,
so betrug der Anteil bei der Kundinnen- und Kundenbefragung des Jobcenters Münster im Januar
2015 rund 25 %. Dieser höhere Wert ist mit der saisonal bedingt höheren Arbeitslosigkeit im Winter
zu erklären. Aus der Befragung wird aber auch deutlich, dass von den restlichen 75 % der deutschen
Arbeitslosen ein Drittel eine Migrationsvorgeschichte haben, Menschen mit einer Migrationsvorge-
schichte also insgesamt überproportional häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Insgesamt wa-
ren es bei der Befragung des Jobcenters Münster im Januar 2016 rund 46 % bei einem Anteil an der
Gesamtbevölkerung von 22,6 %. In den Jahren 2016 und 2017 fand eine Verschiebung statt. In der
Arbeitslosenstatistik hat sich der Ausländerinnen- und Ausländeranteil auf knapp über 32 % erhöht.
Tabelle 45: Im Jobcenter Münster gemeldete Arbeitslose nach Migrationsvorgeschichte in 2015,
2016 und 2017
2015 2016 2017
Migrationsvorgeschichte Anteil Anteil Anteil
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 54,0 % 49,0 % 49,6 %
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 21,0 % 18,9 % 18,3 %
Ausländerinnen /
Ausländer 25,0 % 32,1 % 32,1 %
Quelle: Jobcenter Münster
Die Anteile von Leistungsbezieherinnen und -beziehern waren dabei sowohl bei Berechtigten
mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte nahezu gleich verteilt. Dies hat sich in den Folgejahren
nicht verändert.
47 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Auswertung des eigenen Fallbestands und
nicht um eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit handelt.
73
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 46: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und
-bezieher mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Geschlecht in 2015, 2016 und 2017
2015 2016 2017
Geschlecht ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
Weiblich 50,0 % 52,0 % 50,0 % 50,9 % 49,3 % 51,3 %
männlich 50,0 % 48,0 % 50,0 % 49,1 % 50,7 % 48,7 %
Quelle: Jobcenter Münster
Betrachtet man die Leistungsberechtigten nach ihrer Erwerbsfähigkeit
48
sind beim Jobcenter
Münster gemeldete Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte deutlich weniger häufig er-
werbsfähig als Leistungsberechtigte ohne Migrationsvorgeschichte. Eine Tendenz, die sich in den
Folgejahren 2016 und 2017 noch deutlich verstärkt hat. Dies betrifft besonders die Gruppe der Aus-
länderinnen und Ausländer.
Tabelle 47: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach
Migrationsvorgeschichte und Erwerbsfähigkeit in 2015, 2016 und 2017
49
2015 2016 2017
Migrationsvorgeschichte erwerbs-
fähig
nicht
erwerbs-
fähig
erwerbs-
fähig
nicht
erwerbs-
fähig
erwerbs-
fähig
nicht
erwerbs-
fähig
Deutsche ohne MVG 51 % 35 % 46,4 % 29,4 % 45,0 % 27,1 %
Deutsche mit MVG 22 % 47 % 19,8 % 43,4 % 18,8 % 40,4 %
Ausländerinnen und
Ausländer 27 % 18 % 33,9 % 27,3 % 36,3 % 32,5 %
Summe 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Quelle: Jobcenter Münster
3.4.2.2 Schul- und Berufsabschlüsse
Aufschluss über die Gründe der Arbeitslosigkeit gibt die Betrachtung der Schul- und Berufsab -
schlüsse der Arbeitslosen. Hier zeigt sich, dass sowohl Arbeitslose mit als auch ohne Migrationsvor-
geschichte häufig über keinen Berufsabschluss und/oder einen (höheren) Schulabschluss verfügen.
Dies fällt insbesondere bei Arbeitslosen mit Migrationsvorgeschichte auf, die deutlich häufiger über
keinen Schulabschluss (vgl. Tab. 48) und/oder keine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. Tab.
48 Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das Rentenein-
trittsalter noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig i. S. d. SGB II sind sowie ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
49 Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahre),
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind,
mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können
als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten
74
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
49) verfügen als Arbeitslose ohne Migrationsvorgeschichte.
50
Bei den erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten mit Migrationsvorgeschichte verfügen z. B. rund 76 % über keine abgeschlossene Berufs-
ausbildung. Dazu kommen noch einmal 9 %, die zwar über eine Berufsausbildung verfügen, diese
allerdings auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht anerkannt wird.
Obwohl der letztgenannte Anteil während der Jahre 2016 und 2017 leicht zurückgegangen ist,
lag er für 2017 mit 7,9 % gleichwohl immer noch auf einem relativ hohen Niveau. Für den aktuellen
Berichtszeitraum ist nun erstmalig auch die Merkmalsausprägung „in Deutschland nicht anerkann -
ter Hochschulabschluss“ gemessen worden (vgl. Tab. 49). Auch hier ist ein signifikanter Anteil von
etwa 4,5 % der Menschen mit Migrationsvorgeschichte auffindbar. Nimmt man die Messwerte die-
ser beiden, auf die Anerkennung von Abschlüssen bezogenen, Merkmalsausprägungen zusammen,
wird deutlich, dass hier seitens der Verwaltung ein Förderungs- und Integrationspotential besteht.
Dieses sollte durch vermehrte Anstrengungen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen de-
zidiert ausgeschöpft werden, etwa durch Schaffung von flexiblen Prozessen und spezifischen Be-
ratungs- und Weiterbildungsangeboten.
Blickt man nun genauer auf die Schulabschlüsse (vgl. Tab. 48) ist der Anteil der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, die über keinen Schulabschluss verfügen, mit
57 % mehr als doppelt so hoch, wie bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Migrationsvor-
geschichte (24 %). Dennoch verfügen ähnlich viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migra -
tionsvorgeschichte (10 %) über einen Schulabschluss der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) wie
erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne Migrationsvorgeschichte (12 %). Diese Grundtendenzen
sind größtenteils auch in den Jahren 2016/2017 feststellbar, wobei das Verhältnis der Gruppe der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, die über keinen Schulabschluss
verfügen, gegenüber der Vergleichsgruppe ohne Migrationsvorgeschichte in 2017 noch etwas wei-
ter auseinandergegangen ist. So verfügten 2017 59 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
mit Migrationsvorgeschichte über keinen Schulabschluss, wohingegen es zu diesem Zeitpunkt bei
denjenigen ohne Migrationsvorgeschichte noch 21,8 % waren.
Daneben fällt auf, dass es innerhalb der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
Migrationsvorgeschichte über die drei Jahre 2015-2017 Veränderungen bei der Verteilung der ein -
zelnen Abschlüsse gegeben hat. Während bei jenen mit Hauptschulabschluss ein Rückgang von 15
% in 2015 auf 12,8 % in 2017 zu verzeichnen ist, findet sich eine gegenläufige Tendenz sowohl bei den
Leistungsberechtigten mit Abitur, als auch bei denjenigen mit Hochschulabschluss. Hat sich, einer-
seits, der Anteil der Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte beim Abitur leicht erhöht,
von 10 % in 2015 auf 11,5 % in 2017, so kann beim Hochschulabschluss nahezu eine Verdopplung des
Anteils beobachtet werden, nämlich von 1,0 % auf 1,9 %. Diese beiden Entwicklungen unterstrei-
chen den oben erwähnten, bereits aus der Situation bei den Berufsabschlüssen abgeleiteten, Hand-
lungsbedarf, der für die Verwaltung hinsichtlich dieser qualifizierten Zielgruppen zukünftig besteht.
50 Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass einige erwerbsfähige Leistungsberechtigte aufgrund ihres Alters (über
15-Jährige) noch über keinen Schul- oder Berufsabschluss verfügen können.
75
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 48: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen Schulabschluss in 2015, 2016
und 2017
2015 2016 2017
Schulabschluss ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
kein Schulabschluss 24,0% 57,0% 20,4% 56,9% 21,8% 59,0%
Abschluss der Förder-/
Sonderschule 3,0% 1,0% 3,0% 1,2% 3,0% 0,9%
Hauptschulabschluss 30,0% 15,0% 30,4% 14,3% 29,7% 12,8%
Qualifizierter Haupt-
schulabschluss 3,0% 2,0% 2,8% 1,7% 2,6% 1,8%
Mittlere Reife 19,0% 10,0% 21,0% 9,9% 20,9% 9,1%
Ohne Fachhochschul-
reife 1,0% 1,0% 0,4% 0,3% 0,3% 0,4%
Fachhochschulreife 7,0% 3,0% 7,2% 2,6% 6,9% 2,1%
Allgemeine Hochschul-
reife (Abitur) 12,0% 10,0% 12,5% 10,7% 12,7% 11,5%
Ohne Fachhochschul-/
Hochschulreife 1,0% 0,0% 0,3% 0,1% 0,2% 0,2%
Fachhochschulab-
schluss (Diplom) - - 0,8% 0,2% 0,6% 0,2%
Hochschulabschluss 1,0% 1,0% 1,2% 2,1% 1,4% 1,9%
Quelle: Jobcenter Münster
Tabelle 49: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen Berufsabschluss in 2015, 2016
und 2017
2015 2016 2017
Berufsabschluss ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne abgeschlossene Be-
rufsausbildung 56,0% 76,0% 55,3% 74,7% 57,4% 76,1%
Betriebliche / außerbetrieb-
liche Ausbildung 34,0% 10,0% 34,0% 8,8% 32,4% 7,4%
Berufsfachschule 2,0% 1,0% 2,4% 0,7% 2,2% 0,6%
Fachschule 1,0% 0,0% 0,9% 0,2% 0,9% 0,2%
Fachhochschule 2,0% 1,0% 2,4% 0,8% 2,0% 0,8%
Hochschulabschluss 5,0% 3,0% 4,7% 2,4% 4,9% 2,5%
in Deutschland nicht aner-
kannte Berufsausbildung 0,0% 9,0% 0,2% 7,7% 0,2% 7,9%
in Deutschland
nicht anerkannter
Hochschulabschluss
- - 0,1% 4,6% 0,1% 4,5%
Quelle: Jobcenter Münster
3.4.2.3 Erwirtschaftetes Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Im Hinblick auf das erwirtschaftete Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
und ohne Migrationsvorgeschichte bestehen nur geringe Unterschiede. Der Anteil der erwerbsfä -
76
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
higen Leistungsberechtigten ohne Migrationsvorgeschichte, der kein Einkommen erzielt (jeweils
bei ca. 73 %), liegt nur geringfügig über dem entsprechenden Anteil der erwerbsfähigen Leistungs -
berechtigten mit Migrationsvorgeschichte (69 % in 2015, 71,5 % in 2016 bzw. 70 % in 2017. Auch die
anderen Einkommensklassen sind ähnlich besetzt (vgl. Tab. 50). Bei der Einkommensentwicklung
innerhalb der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte gab
es beim Anteil derjenigen, die kein Einkommen erwirtschaften, von 2015 (69 %) auf 2016 (71,5 %)
zunächst einen Anstieg, der jedoch für 2017 (70 %) rückläufig war und sich dem Anteil von 2015 wie-
der annäherte. Bei denjenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschich -
te, die ein Einkommen bis 450 Euro erwirtschaften, war von 2015 (16 %) auf 2016 (14,5 %) hingegen
zunächst ein Rückgang zu verzeichnen, bevor sich dieser Anteil für 2017 ebenfalls wieder in etwa
auf dem Niveau von 2015 bewegte (15,6 %).
Tabelle 50: Höhe des erwirtschafteten Einkommens von beim Jobcenter Münster gemeldeten
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) in 2015,
2016 und 2017
2015 2016 2017
Einkommen ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
kein Einkommen 73,0 % 69,0 % 72,8 % 71,5 % 73,3 % 70,0 %
bis 450 Euro 14,0 % 16,0 % 13,6 % 14,5 % 12,9 % 15,6 %
über 450 bis 850
Euro 6,0 % 6,0 % 5,8 % 5,4 % 5,6 % 5,6 %
über 850 Euro 7,0 % 9,0 % 7,8 % 8,5 % 8,2 % 8,8 %
Quelle: Jobcenter Münster
3.4.2.4 Grad der Behinderung
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Migrationsvorgeschichte, die eine
Behinderung aufweisen, hat sich gegenüber dem Vorgängerbericht nicht verändert und liegt mit
11 % fast doppelt so hoch wie bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorge -
schichte (6 %).
51
Ein Grund dafür könnte darin liegen, dass die Möglichkeit, sich eine Behindertenei -
genschaft anerkennen zu lassen, bei Menschen mit Migrationsvorgeschichte noch nicht so bekannt
ist wie bei Menschen ohne Migrationsvorgeschichte.
3.4.2.5 Weitere Strukturdaten
Weitere Strukturanalysen können in Bezug auf die Altersstruktur, die Erziehungssituation und
die Verteilung auf die Stadtbezirke gemacht werden. Die folgende Tabelle 51 zeigt zunächst den An-
teil der Personen, die in sog. Bedarfsgemeinschaften
52
leben, im Hinblick auf ihre Migrationsvorge-
schichte. Leistungsbezieherinnen und -bezieher mit Migrationsvorgeschichte leben relativ häufiger
in einer solchen Bedarfsgemeinschaft als Leistungsbezieherinnen und -bezieher ohne Migrations -
vorgeschichte.
Der Anteil der Alleinerziehenden mit Migrationsvorgeschichte entsprach demgegenüber für
2015-2017 weitgehend dem Anteil der Bezieherinnen und Bezieher mit Migrationsvorgeschichte an
51 Die Daten unterliegen einer großen Unsicherheit, da Untererfassungen möglich sind.
52 Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemein-
sam wirtschaften. Bei den Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, kann es sich um erwerbsfähige und
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte handeln.
77
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
allen Bezieherinnen und Beziehern, zuletzt in 2017 mit Anteilen von 53,3 % bzw. 53,4 %. Betrach -
tet man nun, quasi „isoliert“ daraus, lediglich die Gruppe der Alleinerziehenden mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, so ist auszumachen, dass der Anteil von diesen Alleinerziehenden für den
Zeitraum 2015-2017 stets unterhalb des Anteils der ausländischen Leistungsbezieherinnen und -be-
zieher an allen Leistungsbezieherinnen und -beziehern lag (vgl. Tab. 51, 52).
Insgesamt ist seit dem letzten Bericht ein deutlicher Trend dahingehend feststellbar, dass der
Anteil der Alleinerziehenden mit Migrationsvorgeschichte – die ausländischen Alleinerziehenden
miteinbezogen – deutlich steigt. Dieser Trend verläuft parallel zur Entwicklung der Situation bei
allen Leistungsbezieherinnen und -beziehern mit Migrationsvorgeschichte bzw. ausländischer
Staatsbürgerschaft. Während jedoch – diese beiden Entwicklungen wiederum analog zueinander
verlaufend – der Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte gesunken ist, kann ein auffal-
lend hoher Anstieg bei den ausländischen Arbeitslosen beobachtet werden.
Tabelle 51: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher, die in
einer Bedarfsgemeinschaft leben in 2015, 2016 und 2017
Leben in einer Bedarfsgemeinschaft
Migrationsvorgeschichte 2015 2016 2017
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 46,0 % 41,2 % 39,4 %
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 30,0 % 26,9 % 25,5 %
Ausländerinnen und Ausländer 24,0 % 31,9 % 35,1 %
Quelle: Jobcenter Münster
Tabelle 52: Beim Jobcenter Münster gemeldete alleinerziehende Leistungsbezieherinnen und
-bezieher nach Migrationsvorgeschichte in 2015, 2016 und 2017
Anteil
Migrationsvorgeschichte 2015 2016 2017
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 54,0 % 50,8 % 49,7 %
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 25,0 % 20,6 % 20,1 %
Ausländerinnen / Ausländer 21,0 % 28,6 % 30,2 %
Quelle: Jobcenter Münster
Bei der Betrachtung der Altersstruktur (vgl. Tab. 53) lässt sich feststellen, dass bei den Leis-
tungsbezieherinnen und -beziehern mit Migrationsvorgeschichte mehr Kinder Leistungen bezie -
hen als bei Leistungsbezieherinnen und -beziehern ohne Migrationsvorgeschichte. So macht die
Altersgruppe bis 14 Jahre mit 35 % auch den zweitgrößten Anteil bei den Bezieherinnen und Bezie-
hern mit Migrationsvorgeschichte aus, während sie sich bei Bezieherinnen und Beziehern ohne
Migrationsvorgeschichte nur auf 22 % beläuft. Hier stellt die Altersgruppe der 25-bis 49-Jährigen mit
42 % die mit Abstand größte Gruppe dar. Den kleinsten Anteil macht bei beiden Gruppen die Kohor-
te der 15- bis 24-Jährigen aus (12 % bei Bezieherinnen und Beziehern mit Migrationsvorgeschichte
und 15 % bei den Bezieherinnen und Beziehern ohne Migrationsvorgeschichte). Dies setzt sich auch
in den Folgejahren fort.
78
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 53: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher mit und
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Alter in 2015, 2016 und 2017
2015 2016 2017
Alter ohne
MVG mit MVG ohne
MVG mit MVG ohne
MVG mit MVG
0-14 Jahre 22,0 % 35,0 % 20,4 % 35,1 % 20,3 % 36,0 %
15-24 Jahre 15,0 % 12,0 % 15,1 % 12,7 % 14,6 % 12,8 %
25-49 Jahre 42,0 % 38,0 % 42,7 % 38,0 % 42,5 % 37,1 %
50 Jahre und älter 21,0 % 15,0 % 21,8 % 14,1 % 22,6 % 14,1 %
Quelle: Jobcenter Münster
Im Hinblick auf die Verteilung auf die Stadtbezirke und -teile, lässt sich feststellen, dass die Leis-
tungsberechtigten insgesamt auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Generell entfallen die meis-
ten Leistungsberechtigten auf die Stadtbezirke Nord, West sowie Hiltrup, wobei hier der Anteil bei
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte mit 64 % noch größer ist. Fast zwei Drittel aller
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte wohnt also in diesen drei Bezirken, während
es bei den Leistungsberechtigten ohne Migrationsvorgeschichte nur 51 % sind, also rund die Hälfte.
Auf die Altstadt entfällt nur jeweils ca. 1 % der Leistungsberechtigten, wobei es von 2015 auf 2016
unter den Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte hier mit 1,7 % einen deutlichen An-
stieg gab, der sich allerdings für 2017 mit 0,7 %, nicht fortsetzte. Vielmehr lag der Anteil, mit 0,7 %,
sogar noch leicht unterhalb desjenigen von 2015 (vgl. Tab. 54). Der Anteil der leistungsberechtig-
ten Bewohner mit Migrationsvorgeschichte an allen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorge -
schichte ist im Bezirk Mitte-Süd seit 2015 kontinuierlich gestiegen, und zwar von 7 % in 2015, über 8,1
% in 2016, auf 8,9 % in 2017. Interessant ist schließlich auch, dass im Bezirk Nord, der, bezogen auf
alle Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, in allen drei Jahren immer den weitaus
größten Anteil besaß, ein kontinuierlicher Rückgang feststellbar ist: Von 29 % im Jahre 2015, über
25,8 % in 2016, auf schließlich 24,6 % im Jahr 2017.
Tabelle 54: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher mit und
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Stadtbezirken in 2015, 2016 und 2017
2015 2016 2017
Stadtbezirk ohne MVG mit MVG ohne MVG mit MVG ohne MVG mit MVG
Mitte – Altstadt 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,7 % 0,8 % 0,7 %
Mitte – Innen-
stadtring 11,0 % 5,0 % 11,0 % 5,9 % 10,9 % 5,6 %
Mitte – Süd 10,0 % 7,0 % 9,4 % 8,1 % 9,5 % 8,9 %
Mitte – Nordost 10,0 % 7,0 % 10,1 % 7,1 % 9,7 % 7,6 %
West 13,0 % 18,0 % 13,0 % 18,2 % 13,3 % 18,4 %
Nord 23,0 % 29,0 % 22,6 % 25,8 % 22,5 % 24,6 %
Ost 7,0 % 4,0 % 6,4 % 5,2 % 6,4 % 5,5 %
Südost 10,0 % 12,0 % 10,7 % 12,7 % 11,0 % 12,6 %
Hiltrup 15,0 % 17,0 % 15,8 % 15,4 % 15,8 % 16,0 %
Quelle: Jobcenter Münster
79
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.4.3 Fördermaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
Um die Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt weiter zu
fördern, wurde von dem Jobcenter eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Teile dieser Maßnahmen
sollen hier kurz vorgestellt werden, da sie eine herausgehobene Bedeutung haben:
1. Ein besonderes Augenmerk ist auf solche Personen gerichtet, die im Ausland bereits eine
Qualifikation bzw. einen Berufsabschluss erworben und nach Deutschland mitgebracht ha-
ben. Um fehlende Qualifikationen passgenau und an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes
ausgerichtet aufzuzeigen, wurde 2015 erstmals eine Bildungsmesse für Kundinnen und Kun-
den des Jobcenters Münster organisiert.
2. Für den Erwerb von Deutschkenntnissen gibt es ein breit gefächertes Angebot, das von In-
tegrationskursen bis zu berufsbezogener Sprachförderung reicht. Die Angebote umfassen
auch berufliche Orientierung und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
3. Die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gefördert, um
eine kultursensible Beratung im Arbeitsalltag zu garantieren. Erste Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben bereits das Fortbildungsangebot der Stadt Münster wahrgenommen. Zu-
künftig ist eine zweitägige Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcen -
ter vorgesehen.
4. Anfang März 2015 startete am Standort Münster das Projekt „Early Intervention – NRW +“,
53
das eine frühzeitige Integration von Geflüchteten in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel hat.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind qualifizierte Geflüchtete mit einer hohen Bleibewahr-
scheinlichkeit
54
in Deutschland, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung
sind.
5. In dem Projekt „Stark im Beruf (SiB) – Zukunft wagen“ der Gesellschaft für Berufsförderung
und Ausbildung mbH (GEBA)
55
, das durch den Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert wird,
stehen zudem Mütter mit Migrationsvorgeschichte im Mittelpunkt.
6. Im Sommer 2016 wurde vom Rat der Stadt Münster (V/0021/2016) der „Integration Point“ als
eine wichtige Säule für das Arbeitsmarktprogramm für Geflüchtete verabschiedet. Sein vor-
rangiges Ziel besteht darin, einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen den Rechts-
kreisen bzw. den verschiedenen Aufgaben- und Themenbereichen und damit Akteuren für
die geflüchteten Menschen zu gestalten und die Unterstützung, Beratung und Förderung
miteinander zu verzahnen. Münster war eine der ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen,
die einen Integration Point als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen eingerichtet hat.
7. Das Jobcenter der Stadt Münster hat im August 2016 entschieden, die Beratung, Förderung
und Integration der geflüchteten Leistungsberechtigten in einer gesonderten Fachstelle
durchzuführen. Um den speziellen Bedarfen der Zielgruppe gerecht zu werden und mit dem
53 Das Programm ist eine Weiterführung des bundesweiten Projektes „Early Intervention“. Hintergrund des Pro-
gramms ist die Verkürzung der Zulassungsfrist für Flüchtlinge bzw. Asylsuchende zum Arbeitsmarkt. Durch die seit
November 2014 geltenden Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht haben Flüchtlinge bzw. Asylsuchende nun ab
dem 4. Monat nach ihrer Einreise nach Deutschland das Recht, eine Beschäftigung aufzunehmen.
54 Die Bleibeerwartung orientiert sich an der Schutzquote der Herkunftsländer, da es weitere individuelle Gründe ge-
ben kann, um in Deutschland bleiben zu dürfen. Nach einer Einzelfallbetrachtung ist ggf. eine Aufnahme ins Projekt
möglich.
55 Die GEBA wurde im Jahr 1991 gegründet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Münster.
80
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Ziel, durch Bündelung der Kompetenzen an einem Ort durch kurze Wege eine optimale Be-
treuung zu gewährleisten, wurde die neue Fachstelle für leistungsberechtigte Geflüchtete in
direkter Nähe zur kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung und dem Integration Point in der
ehemaligen Kaserne angesiedelt. Betreut werden dort Geflüchtete, die seit dem 01.01.2015
im Leistungsbezug nach dem SGB II sind.
8. Parallel dazu wurde im Jobcenter die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet, die
einerseits zentrale Ansprechpartnerin für die besonderen Belange der Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte im Leistungssystem des SGB II ist und gleichzeitig das Jobcenter in den
für die erfolgreiche Integration dieser Kundengruppe relevanten lokalen Netzwerken ver -
tritt. Dies sind in erster Linie die anderen Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster (ins -
besondere das Sozialamt, das Ausländeramt, das Amt für Schule und Weiterbildung und das
Kommunale Integrationszentrum), die Migrantenselbstorganisationen, die Bildungsträger
sowie die diversen ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure in der Stadt.
Daneben ist die Migrationsbeauftragte für die Konzeption und Durchführung von Infor-
mationsveranstaltungen des Jobcenters für die Kundengruppen der leistungsberechtigten
Geflüchteten und Menschen mit Migrationsvorgeschichte verantwortlich. Für Geflüchtete,
die Neukunden des Jobcenters sind, werden Informationsveranstaltungen unter den Titeln
„Wegweiser neu im Jobcenter“ und „Praktische Hinweise zum Leben in Münster“ abgehal -
ten. Für diejenigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, die schon länger in
Deutschland leben und schon etwas mehr als Grundkenntnisse der deutschen Sprache be-
herrschen, findet eine gesonderte Informationsreihe, „Ihr Start in das Berufsleben“, statt.
Ein weiteres Aufgabenfeld der Migrationsbeauftragten ist die Brückenfunktion zwi -
schen den verschiedenen Akteuren in der Betreuung und Integration der geflüchteten Men-
schen in der Stadt Münster sowie die Information der in der Flüchtlingshilfe tätigen ehren-
amtlichen Akteure. Neben der Vermittlung der Aufgaben und Möglichkeiten des Jobcenters
bei den einzelnen Flüchtlingsinitiativen vor Ort wird in Kooperation mit dem Kommunalen
Integrationszentrum der Stadt Münster eine Informationsreihe „Arbeit und Ausbildung von
Geflüchteten“ angeboten, die sich speziell an die Gruppe der Ehrenamtlichen wendet. In der
Reihe werden im Rahmen von fünf Veranstaltungen die Themen Übergang von Schule und
Beruf, Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst), Ausbil -
dungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Aufgaben und Angebote des Jobcenters sowie
die Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung behandelt.
81
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.5 Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung
LEITZIEL
56
„Unser Ziel ist es, eine ausgeglichene und selbstbestimmte (Durch-) Mischung in den
Stadtteilen zu fördern, um aktiv gegen Ausgrenzungsprozesse zu arbeiten.“ [...]
„Wir wollen Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt schaffen und Diskriminierung
vermeiden.“
Im Folgenden wird die sozialräumliche Stadtentwicklung anhand der Verteilung der wohnberech-
tigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte (MVG) über die Stadtbezirke (Punkt 3.5.1) sowie
die Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen (Punkt 3.5.2) in den Blick genommen. Der Indikator
Grundeigentum nach Migrationsvorgeschichte wird mangels belastbarer Daten zur Mietstruktur, die
für eine Interpretation der Werte zum Grundeigentum unabdingbar wären, nicht fortgeschrieben.
3.5.1 Verteilung der wohnberechtigten Bevölkerung
mit Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte an der wohn -
berechtigten Gesamtbevölkerung variiert stark nach untersuchtem Stadtbezirk (vgl. Tab. 55).
Wie bereits im Integrationsmonitoring 2012 und 2015 festgehalten, ist Münster Nord wei-
terhin der Stadtbezirk mit dem höchsten Bevölkerungsanteil mit Migrationsvorgeschich -
te. Der Anteil ist zudem gegenüber 2012 um 3 Prozentpunkte gestiegen (2012: 37,55 %, 2015:
39,3 %, 2017: 40,6 %). In Münster Mitte und Ost liegt der Wert hingegen jeweils unter 20 %, wo-
bei auch hier Anstiege zu erkennen sind (Münster Ost: 2012: 13,82 %, 2015: 16,2 % und 2017: 17,9
%). Im Mittelfeld befinden sich auch 2017 die Stadtbezirke Hiltrup, Münster Südost und West.
Tabelle 55: Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte an der wohn-
berechtigten Gesamtbevölkerung in den Stadtbezirken der Stadt Münster (nach Geschlecht) 2017
Stadtbezirk
Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorge-
schichte an der wohnberechtigten Gesamtbevölkerung
(Anteile nach Geschlecht)
Stadt Münster 23,2 % (♂: 23,9 % - ♀: 22,4 %)*
Überdurchschnittlich
Nord 40,6 % (♂: 41,1 % - ♀: 40,1 %)*
Hiltrup 27,4 % (♂: 27,9 % - ♀: 26 %)*
Südost 26,8 % (♂: 27,7 % - ♀: 26 %)*
West 25,2 % (♂: 25,5 % - ♀: 24,9 %)*
Unterdurchschnittlich
Ost 17,9 % (♂: 18,3 % - ♀: 17,5 %)*
Mitte 16,8 % (♂: 17,7 % - ♀: 16 %)*
*Die geschlechterspezifischen Anteile beziehen sich auf die wohnberechtigte Bevölkerung mit Migrationsvorge-
schichte.
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
56 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 61.
82
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die nachfolgenden Diagramme zeigen für die meisten Stadtbezirke einen relativ kontinuierli -
chen Anstieg der Anzahl von Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Die Ausnahme stellt Münster
West dar, wo die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung seit 2015 leicht rückläufig ist (vgl. Abbil-
dung 15). Abbildung 16 zeigt zudem, dass insbesondere die Zahl der ausländischen Bevölkerung
verglichen mit 2013 stark gestiegen ist. Innerhalb der Gruppe der Deutschen mit Migrationsvorge -
schichte setzt sich der Trend fort, der bereits im Integrationsmonitoring 2015 festgehalten wurde.
Während die Zahl der Menschen mit vererbter Migrationsvorgeschichte weiter angewachsen ist,
sinkt die Zahl der Menschen mit persönlicher Migrationsvorgeschichte in den meisten Stadtbezir-
ken weiter.
Abbildung 24: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken Münsters nach Migrationsart am 31.12.2017
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
83
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 25: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken Münsters nach Migrationsart am 31.12.2017
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Stadtteilen sind noch deutlicher. So weist der Stadt-
teil Kreuz den geringsten (11,5 %) und der Stadtteil Coerde den höchsten (52,2 %) Anteil an Men -
schen mit Migrationsvorgeschichte auf (vgl. Tab. 57). Insgesamt lässt sich erkennen, dass in den
Stadtteilen, in denen ohnehin bereits ein relativ hoher Anteil migrantischer Bevölkerung lebt, der
Anteil verglichen mit 2015 gestiegen ist (Coerde: 2015: 50,4 %, 2017: 52,2 %; Berg Fidel: 2015: 49,4 %,
2017: 51,6 %). Ein Rückgang des Anteils von Bevölkerungsteilen mit Migrationsvorgeschichte lässt
sich hingegen abgesehen von einer Ausnahme nur in Stadtteilen beobachten, in denen der Anteil
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte unter dem durchschnittlichen Wert für das gesamte
Stadtgebiet (23,2 %) liegt. Dies legt nahe, dass die Stadt dem Ziel, eine dezentrale Wohnsitznahme
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu fördern, in den letzten beiden Jahren nicht näher
gekommen ist.
Tabelle 56: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte und
Staatsangehörigkeit in ausgewählten Stadtteilen der Stadt Münster 2017
Stadtteile Bevölkerung ohne
MVG
Ausländerinnen
und Ausländer
Deutsche mit per-
sönlicher MVG
Deutsche mit
vererbter MVG
Kreuz 11.257 / 88,5 % 692 / 5,4 % 581 / 4,6 % 184 / 1,4 %
Bahnhof 1.001 / 71,5 % 277 / 19,8 % 87 / 6,2 % 35 / 2,5 %
Coerde 5.311 / 47,8 % 2.639 / 23,7 % 2.087 / 18,8 % 1.075 / 9,7 %
Sprakel 2.579 / 77,0 % 216 / 6,4 % 341 / 10,2 % 215 / 6,4 %
Berg Fidel 2.871 / 48,4 % 1.550 / 26,1 % 1.062 / 17,9 % 449 / 7,6 %
Hiltrup Ost 5.107 / 81,9 % 316 / 5,1 % 564 / 9,0 % 247 / 4,0 %
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
84
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 57: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte in den Stadtteilen
der Stadt Münster 2017
Bevölkerung insgesamt mit MVG Anteil
Aegidii 1.478 244 16,5 %
Überwasser 1.384 220 15,9 %
Dom 2.243 396 17,7 %
Buddenturm 2.436 350 14,4 %
Martini 1.379 214 15,5 %
Pluggendorf 4.556 688 15,1 %
Josef 8.686 1.143 13,2 %
Bahnhof 1.400 399 28,5 %
Hansaplatz 7.033 1.062 15,1 %
Mauritz-West 6.327 769 12,2 %
Schlachthof 5.765 1.062 18,4 %
Kreuz 12.714 1.457 11,5 %
Neutor 4.688 984 21,0 %
Schloss 2.358 375 15,9 %
Aaseestadt 5.732 1.271 22,2 %
Geist 9.274 1.629 17,6 %
Schützenhof 8.146 1.914 23,5 %
Düesberg 7.239 1.194 16,5 %
Hafen 1.087 181 16,7 %
Herz-Jesu 5.202 746 14,3 %
Mauritz-Mitte 10.468 1.467 14,0 %
Rumphorst 8.092 1.450 17,9 %
Uppenberg 8.970 2.065 23,0 %
Gievenbeck 21.318 6.625 31,1 %
Sentrup 7.676 1.351 17,6 %
Mecklenbeck 9.490 1.971 20,8 %
Albachten 6.530 1.791 27,4 %
Roxel 9.301 2.313 24,9 %
Nienberge 6.907 1.379 20,0 %
Coerde 11.112 5.801 52,2 %
Kinderhaus-Ost 5.086 1.426 28,0 %
Kinderhaus-West 10.662 4.253 39,9 %
Sprakel 3.351 772 23,0 %
Mauritz-Ost 10.829 1.788 16,5 %
Gelmer-Dyckburg 3.845 769 20,0 %
Handorf 8.085 1.511 18,7 %
Gremmendorf-West 5.955 2.239 37,6 %
Gremmendorf-Ost 6.588 1.150 17,5 %
Angelmodde 8.465 2.897 34,2 %
Wolbeck 9.418 1.870 19,9 %
Berg Fidel 5.932 3.061 51,6 %
Hiltrup-Ost 6.234 1.127 18,1 %
Hiltrup-Mitte 10.011 2.163 21,6 %
Hiltrup-West 9.624 2.721 28,3 %
Amelsbüren 6.393 1.407 22,0 %
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
85
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.5.2 Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen
Anhand der Teilhabe am sozialen Wohnungsbauprogramm der Stadt Münster lässt sich eben-
falls ablesen, inwieweit Integration im Bereich der sozialräumlichen Stadtentwicklung gelingt. Ein
möglicher Indikator hierfür ist die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen an Menschen mit
Migrationsvorgeschichte. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird vom Amt für Wohnungs -
wesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster an Personen ausgestellt, die aufgrund ihrer
sozialen und wirtschaftlichen Lage berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Woh-
nung zu mieten. Der Wohnberechtigungsschein kann in Nordrhein-Westfalen nur an Menschen mit
einem dauerhaften Aufenthalt ausgestellt werden. Allgemein zeigt sich bezüglich der Anzahl der
ausgestellten Wohnberechtigungsscheine in den letzten Jahren ein positiver Trend. Nachdem 2015
ein Rückgang zu verzeichnen war, ist die Ausgabe von WBS 2016 und 2017 wieder leicht gestiegen
(vgl. Abb. 17).
In den Jahren 2012 bis 2017 ist der Anteil an Wohnberechtigungsscheinen, die an ausländische
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgestellt wurde, kontinuierlich gestiegen und lag 2017 bei
rund 37 % (vgl. Tab. 58). Eine Auswertung nach Migrationsvorgeschichte wurde 2016 zum ersten
Mal vorgenommen. Sie zeigt, dass 63 % aller Wohnberechtigungsscheine an Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte ausgegeben werden. Somit sind sowohl ausländische Staatsangehörige als auch
Menschen mit Migrationsvorgeschichte verglichen mit ihren jeweiligen Anteilen an der Gesamtbe -
völkerung überdurchschnittlich stark vertreten. So hatten 2017 10,5 % der Münsteraner Bevölke -
rung eine ausländische Staatsangehörigkeit und 23,2 % eine Migrationsvorgeschichte. Die Anteile
der sozialen Gruppen an allen WBS-Inhaberinnen und –Inhabern sind indes rund dreimal so hoch.
Abbildung 26: Anzahl der von der Stadt Münster ausgestellten Wohnberechtigungsscheine
2009-2017
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
86
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 58: Wohnberechtigungsscheine nach besonderen Zielgruppen (Doppelnennung möglich)
2012-2017
Jahr
Menschen
mit Behin-
derung*
Rollstuhl-
fahrerIn-
nen
Ältere
Menschen
Allein-
erziehen-
de
Schwan-
gere
Studieren-
de
Auslände-
rInnen
Menschen
mit MVG
2012 17 % 2 % 14 % 14 % 5 % 15 % 17 %
2013 14 % 1 % 18 % 11 % 5 % 17 % 26 %**
2014 15 % 1 % 17 % 11 % 5 % 19 % 25 %
2015 18 % 1 % 19 % 12 % 5 % 15 % 28 %
2016 17 % 2 % 20 % 11 % 6 % 14 % 31 % 63 %***
2017 16 % 2 % 18 % 13 % 6 % 8 % 37 %
*Grad der Behinderung ab 50%, ** Ab 2013 werden alle Haushalte gezählt, in denen ein Haushaltsmitglied nicht
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zuvor wurde nur von den Antragstellenden ausgegangen. *** 2016
einmalig erhoben. Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
Eine Auswertung anhand der Haushaltsgröße, für die ein Antrag zur Erteilung eines WBS gestellt
wird, zeigt, dass der Anteil der ausländischen Antragstellenden ab Drei-Personen-Haushalten über
50% an allen Antragstellenden ausmacht (vgl. Tab. 59). Hier schlagen sich die zunehmende Anerken-
nung der geflüchteten Menschen, die gleichzeitig eine eigene Wohnung suchen, sowie die schwie-
rige Versorgung der größeren Haushalte nieder. Für Haushalte mit nur einer oder zwei Personen
liegen die Werte hingegen deutlich niedriger.
Tabelle 59: Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von ausländischen
Antragstellenden in der Stadt Münster nach Haushaltsgröße 2013 bis 2017
57
Haushaltsgröße 2013 2014 2015 2016 2017
1 Person 14 % 14 % 14 % 18 %57 20 %
2 Personen 30 % 27 % 33 % 32 % 37 %
3 Personen 47 % 49 % 52 % 52 % 56 %
4 Personen 63 % 54 % 58 % 54 % 63 %
5 und mehr
Personen 65 % 63 % 64 % 70 % 76 %
Insgesamt 26 % 25 % 28 % 31 % 37 %
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
Eine Auswertung der ausgestellten WBS für Ein-Personen-Haushalte nach Geschlecht ergibt,
dass allgemein ein sehr ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht. Betrachtet man jedoch nur
die Single-Haushalte mit Migrationsvorgeschichte, so zeigt sich, dass mehr Wohnberechtigungs -
scheine an Männer als an Frauen ausgestellt wurden (vgl. Tab. 60).
Tabelle 60: Anteil der an Single-Haushalte ausgestellten WBS nach Migrationsvorgeschichte und
Geschlecht 2016
Jahr
Anteil an Single-Haus-
halte ausgestellten
WBS an allen erteil-
ten WBS
Anteil der ausgestell-
ten WBS an allen
an Single-Haushalte
erteilten WBS
Anteil der an Single-
Haushalte mit MVG
ausgestellten WBS
an allen erteilten
WBS
Anteil der ausgestell-
ten WBS an allen an
Single-Haushalte mit
MVG erteilten WBS
w m w m w M w M
2016 27 % 29 % 48 % 52 % 14 % 20 % 40 % 60 %
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
57 Der Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von Antragstellenden mit Migrationsvorgeschichte in Bezug
auf Ein-Personen-Haushalte lag 2016 bei 34 %.
87
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Versorgungsquote bezeichnet den Anteil an WBS-Inhaberinnen und –Inhabern, der auch
tatsächlich mit öffentlich gefördertem Wohnraum versorgt werden konnte. Nachdem diese Quote
bis 2014 relativ stabil war, ist 2015 ein deutlicher Rückgang zu bemerken. 2017 ist die Versorgungs -
quote erneut deutlich zurückgegangen (2016: 32 %; 2017: 23 %). Dieser Rückgang lässt sich auch bei
einer gesonderten Betrachtung nach Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben, für jede
Haushaltsgröße feststellen (vgl. Tab. 61). Eine Betrachtung seit 2013 zeigt eine Abnahme der Ver-
sorgungsquote um 18 Prozentpunkte.
Auch die Versorgungsquote ausländischer WBS-Inhaberinnen und –Inhaber ist verglichen mit
2016 rückläufig (2016: 20 %; 2017: 17 %). Seit 2012 ist die Versorgungsquote sogar um 14 Prozent-
punkte zurückgegangen. Zudem liegt die Versorgungsquote ausländischer WBS-Inhaberinnen und
–Inhaber sechs Prozentpunkte unter der Versorgungsquote aller WBS-Inhaberinnen und –Inhaber.
Tabelle 61: Versorgungsquote aller Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen und -Inhaber in der
Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2010-2017
58/59
Haushaltsgröße
(in Personen) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
1 34 % 35 % 35 % 46 % 46 % 34 % 35 %58 24 %59
2 45 % 45 % 42 % 39 % 34 % 29 % 38 % 30 %
3 49 % 49 % 42 % 38 % 39 % 36 % 27 % 25 %
4 43 % 43 % 39 % 29 % 29 % 30 % 24 % 20 %
5 und mehr 31 % 34 % 16 % 12 % 16 % 15 % 17 % 9 %
insgesamt 39 % 39 % 36 % 41 % 40 % 32 % 32 % 23 %
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
Tabelle 62: Versorgungsquote ausländischer Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen und
-Inhaber in der Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2012-2017
Haushalts-
größe
(in Personen)
2012 2013 2014 2015 2016 2017
1 27 % 32 % 27 % 17 % 14 % 18 %
2 46 % 33 % 36 % 29 % 33 % 28 %
3 41 % 38 % 29 % 24 % 23 % 21 %
4 25 % 27 % 26 % 25 % 24 % 17 %
5 und mehr 13 % 11 % 15 % 8 % 12 % 6 %
insgesamt 31 % 29 % 27 % 20 % 20 % 17 %
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
2016 wurde zum ersten Mal die Versorgungsquote bei Ein-Personen-Haushalten für Menschen
mit Migrationsvorgeschichte bestimmt. Diese lag bei 24 %. Von allen männlichen Antragstellern
mit Migrationsvorgeschichte konnte 21 % öffentlich geförderter Wohnraum zur Verfügung gestellt
werden. Bei den Frauen mit Migrationsvorgeschichte lag der Wert bei 29 %. Diese Werte liegen zwi-
schen der allgemeinen Versorgungsquote bei Ein-Personen-Haushalten (35 %) und der Versorgungs-
quote ausländischer Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen und -Inhaber (14 %).
58 Die Versorgungsquote von Single-Haushalten betrug im Jahr 2016 bei männlichen ScheinInhabern 30 %, bei Wohnbe-
rechtigungsschein-Inhaberinnen lag sie bei 38 %.
59 Die Versorgungsquote von Single-Haushalten betrug im Jahr 2017 bei männlichen ScheinInhabern 20 %, bei Wohnbe-
rechtigungsschein-Inhaberinnen lag sie bei 28 %.
88
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.6 Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste
Leitziel
60
„Wir wollen bedarfs- und kulturgerechte, geschlechts- und altersspezifische Unterstüt-
zungs- und Fördermöglichkeiten professioneller und ehrenamtlicher Art ausbauen. Da-
mit wollen wir die gleichberechtigte Teilhabe aller in allen gesellschaftlichen Bereichen
fördern und Konfliktsituationen entgegenwirken.“
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Kinder- und Jugendhilfe, die über die eigentliche Ziel-
gruppe hinaus ausstrahlt und integrationspolitische Wirkung entfaltet sowie die Bereitstellung sozia-
ler Leistungen und Dienste, auch und insbesondere für Menschen mit Migrationsvorgeschichte.
3.6.1 Kinder- und Jugendhilfe
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe können wertvolle Akzente für die jungen Menschen
mit Migrationsvorgeschichte selbst als auch für deren Umfeld gesetzt werden. Dies wurde im vor -
liegenden Berichtszeitraum, in dem der Fokus auf den Flüchtlingskindern lag, besonders deutlich.
Über die angebotenen Maßnahmen konnten neben den Kindern auch deren Familien erreicht wer-
den. Angebote für Geflüchtete im Kindes- und Jugendalter, die im Vorbericht noch als „Exkurs“
eingeflossen waren, stehen in diesem Bericht im Mittelpunkt. Viele Inhalte aus diesem Bereich sind
auch in diesem Bericht aufgrund ihrer fachlichen Nähe sowie ausdrücklicher Zuordnung der Ämter
auch weiterhin v. a. im Kapitel „Bildung und Sprache“ verortet. So wurde in diesem Bericht auch
das Projekt „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften“ – auf ausdrücklichem Wunsch des Kommu-
nalen Integrationszentrums – dorthin verlagert.
3.6.1.1 Maßnahmen für Kinder unter sechs Jahren
Um Kindern mit Fluchterfahrung eine möglichst gute Bildungs- und Integrationsperspektive bie-
ten zu können, kommt der Versorgung mit KiTa-Plätzen eine ganz entscheidende Bedeutung zu
– insbesondere mit Blick auf anschlussfähige Bildungsprozesse beim Übergang in die Schule. Von
den neu nach Münster gezogenen Flüchtlingskindern werden deshalb immer zunächst die älteren
KiTa-Jahrgänge versorgt, damit möglichst kein Flüchtlingskind eingeschult wird, ohne vorab eine
KiTa besucht zu haben. Der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz ab dem ersten
Lebensjahr besteht für alle Kinder.
Für Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen ergibt sich eine ü3-Versorgungsquote
61
von 90,5 %. Die
Gründe für die Nichtversorgung einzelner Kinder sind sehr individuell (z. B. Umzug, aufenthalts -
rechtliche Situation o. ä.). Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien analysiert die Betreuungs-
entwicklung fortlaufend und unterstützt die Vermittlung von KiTa-Plätzen auch einzelfallbezogen
in Kooperation mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge.
60 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 70.
61 D. h. Versorgungsquote der über dreijährigen Kinder.
89
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Im u3-Bereich
62
wird eine Versorgungsquote von 11,8 % erreicht. Unter Einbezug der Angebots -
plätze in den Brückenprojekten ergibt sich eine Versorgungsquote im u3-Bereich von 55,7 %. All-
gemein liegt die Versorgungsquote für u3-Kinder im Jahr 2017 bei 43,1 %. Es besteht hier aber die
Gefahr, sich von Zahlen fehlleiten zu lassen: Kleinkinder aus geflüchteten Familien in Flüchtlingsun-
terkünften haben i. d. R. erheblich verunsichernde, entwurzelnde und verlustbehaftete Erfahrun -
gen hinter sich. Für sehr viele dieser Kinder ist eine Fremdbetreuung in einer Kindertageseinrich -
tung häufig eine viel zu große Herausforderung. Mittels der seit Mitte 2015 vom Land für Kinder
aus Flüchtlingsfamilien unter 6 Jahren zur Verfügung gestellten Projektmittel zur Kinderbetreuung
in besonderen Fällen (Brückenprojekte) können sie entsprechend ihrer individuellen Bedarfe und
Ressourcen versorgt werden. Damit sind sie im Blick und ihre KiTa-Unterbringung wird im Rahmen
dieses Projektes vorbereitet.
In Münster wurden für das Jahr 2017 für Eltern, deren Kinder (noch) keine Kindertageseinrich -
tung besuchen, 11 Eltern-Kind-Angebote bewilligt. Insgesamt standen dabei 89 Plätze für Kinder zur
Verfügung.
63
Ziel der Projekte in Münster ist es, für Kinder, die mit ihren Eltern seit langen Zeiträu -
men unter ungewissen und unsteten Bedingungen auf der Flucht sind, ein Angebot zu schaffen, das
- insbesondere für unter dreijährige Kinder – die ihnen vertrauten Bindungspersonen mit einbezieht.
Eltern-Kind Gruppen bieten diese Möglichkeit. Gleichzeitig erhalten die Eltern die Möglichkeit des
Austausches mit anderen Eltern. Die Eltern können in diesem Rahmen bei der Suche nach einem
Kitaplatz beraten und unterstützt werden. Information und Beratung hinsichtlich institutioneller
Kooperationsanforderungen der Kita sowie gesundheitliche und pädagogische Fragestellungen
oder die Vermittlung in weitere Unterstützungssysteme können ganz entscheidende Bausteine ei-
ner gelungenen ersten Integrationsphase für Eltern und Kinder sein.
Die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen wurde auch bei der weite-
ren Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung berücksichtigt. So wurden für die Betreuung von
Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kon-
zeptionelle Grundlagen erarbeitet und umgesetzt. Schwerpunkt in der „Tagesbetreuung für Flücht-
lingskinder“ ist insbesondere ein mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge abgestimmtes Anmelde- und
Aufnahmeverfahren für Kinder aus Flüchtlingsunterkünften. Damit gehen auch sozialräumliche
Vernetzungs- und Qualifizierungsaspekte einher.
3.6.1.2 Maßnahmen für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren
Für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren ist es bei der außerschulischen pädagogischen
Begleitung und Unterstützung durch die Einrichtungen der Stadt Münster vor allem das Ziel, den
jungen Menschen aus den Flüchtlingseinrichtungen den Zugang zur offenen und mobilen Jugend-
arbeit sowie den Übergang von Flüchtlingseinrichtungen in Jugendeinrichtungen zu ermöglichen.
Hierzu sollen die Kinder und Jugendlichen aktiv angesprochen werden und zudem niedrigschwel -
lige Angebote erhalten, damit auch die geflüchteten Kinder und Jugendlichen von den Angeboten
im Stadtteil profitieren und sich in ihrem Lebensumfeld integrieren können. Seit Beginn des Jahres
2015 wurde dieser Ansatz im Rahmen eines Modellprojekts an insgesamt sieben Standorten von
Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt Münster getestet. Das Angebot geht auf eine gemeinsame
Initiative der öffentlichen Jugendhilfe mit den freien Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit
62 D. h. Kinder unter drei Jahren.
63 Im Jahr 2016 konnten neun dieser Angebote umgesetzt werden.
90
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
in der Stadt Münster zurück, die mit einem entsprechenden Konzept
64
an den Rat der Stadt Müns-
ter herangetreten ist. Das Modellprojekt hat sich inzwischen als Standard etabliert und zu einer
Neuausrichtung der Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen geführt. In
2017 wurde ein zusätzlicher Standort eingerichtet, wodurch insgesamt 42 Flüchtlingseinrichtungen
durch die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit freizeitpädagogischen Angebo-
ten betreut wurden. Hiervon werden 34 Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und 8
Einrichtungen von öffentlichen Trägern betrieben.
Im Rahmen der Beschlussvorlage „Absicherung und Ausbau der pädagogischen Angebote für
Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen ab 2016“ (V/0741/2015) wurde beschlossen,
die Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen entsprechend der sich ver -
ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Integration
und der Inklusion der Kinder und Jugendlichen aus den Flüchtlingseinrichtungen in die Angebote
der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Durch eine qualitative und quantitative Auswertung
65
der bestehenden Angebote im Bereich
der Migrationshilfen stehen zukünftig folgende Ziele verstärkt im fachlichen Fokus:
• Synergie-Effekte durch eine enge Abstimmung und Koordination mit den bestehenden Ju-
gendhilfeangeboten, insbesondere der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit.
• Integration der Kinder und Jugendlichen im Rahmen eines Übergangsmanagements in die
jeweiligen Angebotsstrukturen der einzelnen Stadtteile.
• Überleitung der pädagogischen Kinder- und Jugendangebote aus den Flüchtlingseinrichtun-
gen in die Regelangebote der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit.
Durch das niedrigschwellige und vertrauensvolle Angebot sollen Kinder und Jugendliche aus
Flüchtlingsfamilien in die wohnortnahen und erreichbaren Einrichtungen und Angebote integriert
werden, um ihnen Möglichkeiten für die Festigung und Etablierung von neuen sozialen Kontakten
und Beziehungen bereitzustellen.
In der weiteren Entwicklung ist zu erwarten, dass zukünftig Flüchtlingseinrichtungen im gesam-
ten Stadtgebiet geschlossen und die Familien in den Wohnungsmarkt integriert werden. Die be-
stehenden Ressourcen der Migrationshilfen werden somit in die offene Kinder- und Jugendarbeit
und die aufsuchenden Angebote der Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit über-
geleitet. Das geschieht in enger Absprache mit dem Sozialamt der Stadt Münster und den freien
Trägern der Jugendhilfe.
3.6.1.3 Sprach- und Kulturmittlerinnen in den Kitas
Für die Weiterentwicklung der kommunalen Präventionsketten steht gegenwärtig in der Stadt
Münster u. a. die Konzeption von Angeboten für Menschen mit Migrationsvorgeschichte bzw. aus
64 Vgl. V/0700/2014: „Ausbau und Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in
Flüchtlingseinrichtungen“.
65 Die Auswertung wurde anhand von Verwendungsnachweisen durchgeführt. Die erfassten Bedarfe führten zu der
beschriebenen Ausrichtung der Arbeit.
91
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Flüchtlingseinrichtungen
66
im Mittelpunkt. Im Sinne dieser Schwerpunktsetzung sowie auch der
Forderung des Migrationsleitbildes, neue Ansprache- und Angebotsformen für bestimmte Zielgrup-
pen zu entwickeln und den Einsatz von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern in der Kinder- und
Jugendarbeit als Brückenpersonen aus den Herkunftsländern zu fördern, existiert bereits seit 2015
ein Programm zum Einsatz solcher Kulturmittlerinnen in den Kitas. Der Einsatz dieser qualifizier-
ten Expertinnen soll die Kommunikation zwischen Kindern und Eltern mit Migrationsvorgeschichte
bzw. Fluchthintergrund mit den jeweiligen (Bildungs-)Institutionen systematisch unterstützen.
Mittlerweile konnte dieses Programm erstmalig evaluiert werden, wobei sich mehrere positive
Aspekte gezeigt haben. Es kann festgestellt werden, dass die Kulturmittlerinnen in Elterngesprä -
chen häufig nicht nur sprachlich übersetzen, sondern auch fachlich-inhaltlich und kulturell dolmet-
schen konnten, wobei die Begleitung von Aufnahmegesprächen sowie Gespräche über die Ent -
wicklung des Kindes die Schwerpunkte bildeten. Oftmals haben Sprach- und Kulturmittlerinnen
auch Gespräche mit sensiblen Inhalten begleitet (z. B. Verdacht auf eine drohende Behinderung
des Kindes), und konnten dabei weit verbreitete Ängste von Eltern, Probleme mit den Kindern
könnten sich auch negativ auf ihren ausländerrechtlichen Status auswirken, sehr häufig so weit
entkräften, dass die Eltern z. B. notwendigen Hilfen für die Kinder zustimmen konnten.
Die Qualifizierung und der Einsatz der Kulturmittlerinnen wurden 2015 aus Mitteln des Landes-
modellprojektes „Kein Kind zurücklassen!“ in das städtische Budget des „Maßnahmenprogramms
einer kindbezogenen Armutsprävention“ übernommen und in enger Kooperation mit der Abtei-
lung Kindertagesbetreuung abgestimmt. So wurden z. B. auch die Fortbildungsmodule durch eine
Referentin des Hauses der Familie sowie einer Fachkraft aus der Abteilung Kindertagesbetreuung
gemeinsam durchgeführt. Die Fördersumme belief sich im Zeitraum von 2016-2017 auf 15.000 Euro
pro Jahr. Im Jahr 2016 gab es 53 Einsätze in 24 Einrichtungen, im Jahr 2017 erfolgten 54 Einsätze in
23 Einrichtungen. In beiden Jahren wurden jeweils ca. 50 Familien mit dem Angebot erreicht. Mit
den Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt konstatieren, dass die
Kulturmittlerinnen eine sinnvolle Ergänzung zu der Arbeit in der Kindertagesbetreuung im Sinne
einer gleichberechtigten Erziehungspartnerschaft bieten.
3.6.1.4 Qualifizierung von Fachkräften im Bereich der Frühen Bildung
Im Bereich der Qualifikation von Fachkräften im Elementarbereich hat das Kommunale Integra-
tionszentrum Münster in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien diver-
se Veranstaltungen für Erzieher und Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen angeboten. Seit
2017 fördert das Kommunale Integrationszentrum einen Anti-Bias-Ansatz; eine Form der antidiskri -
minierenden Bildungsarbeit. Ziel ist es, die Fachkräfte und somit auch die Kinder zu ermutigen, Viel-
falt als spannende Normalität zu betrachten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrzunehmen
sowie einen Umgang mit Ausgrenzung und Diskriminierung aufzubauen. Insgesamt wurden 30 Er-
zieher und Erzieherinnen aus Kitas verschiedener Trägerschaften zum Anti-Bias-Ansatz qualifiziert.
Auch wurde im Rahmen der Fachtagung für Tagespflegepersonen im Oktober 2017 ein Workshop
zum Anti-Bias-Ansatz für die Kindertagespflegekräfte angeboten.
66 Vgl. die Beschlussvorlage „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Umsetzung
weiterer Maßnahmen 2015 – 2017“ V/0190/2015.
92
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.6.2 Soziale Leistungen und Dienste
Der Monitoringbericht 2015 enthielt Informationen über die Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem 3. Kapitel SGB XII, die Eingliederungshilfe gemäß dem 6. Kapitel SGB XII sowie über die Hilfe
zur Pflege (7. Kapitel SGB XII). Angesichts der kleinen Zahl Berechtigter bzw. weil die Sozialhilfe
nur einen begrenzten Ausschnitt des Felds ‚Pflege‘ abbilden kann, verzichtet der Bericht nun auf
die diesbezügliche Fortschreibung
67
. Neu im Abschnitt „Soziale Leistungen und Dienste“ sind ge-
bündelte Informationen über Berechtigte existenzsichernder Leistungen (Mindestsicherung). Der
Überblicksdarstellung über die Mindestsicherung folgen Informationen über die Grundsicherung
im Alter. Ergänzt werden Ausführungen um Hinweise zum Bereich „Menschen mit Schwerbehin -
derung“.
3.6.2.1 Mindestsicherung
Wichtiger Teilbereich dieses Aufgabensektors sind Leistungen zur grundständigen Existenzsi-
cherung. Zu den Hilfen für Menschen, die ihren Lebensunterhalt selbst nicht oder nicht vollständig
sichern können, gehören die vom Jobcenter bereitgestellte Grundsicherung für Arbeitsuchende
sowie, in Zuständigkeit des Sozialamts, die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Al-
ter und bei Erwerbsminderung, zudem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Geld-,
Sach- und Dienstleistungen für Menschen in anderen Lebenssituationen, die diese ohne Unterstüt-
zung nicht bewältigen können (z. B. bei Pflege oder behinderungsbedingten Teilhaberestriktionen),
kennzeichnen weitere Teilbereiche.
Die vier angesprochenen Leistungen lassen sich unter der Rubrik „Mindestsicherung“
68
zusam-
menfassen. Wenngleich das Merkmal Migrationsvorgeschichte nicht erhoben wird, sind die von
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) aufbereiteten Informationen geeignet,
entlang des Merkmals der Staatsangehörigkeit, längere Zeitreihen darzustellen und Vergleiche mit
anderen Kommunen zu ermöglichen. Bislang gibt es für die Gruppe der Berechtigten ohne deut-
schen Pass noch keine verfügbaren Daten, die geschlechterdifferenziert sind.
69
Den prozentualen Anteil der Empfänger und Empfängerinnen von Mindestsicherungsleistun -
gen an der Gesamtbevölkerung gibt die Mindestsicherungsquote wieder. Der Vergleich der Quoten
deutscher und nichtdeutscher Berechtigter an der jeweiligen Teilbevölkerung zeigt Unterschiede
oder Ähnlichkeiten im Hinblick auf die relative Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen an.
Leistungsberechtigung kann sich im Integrationszusammenhang auf zwei verschiedene Aspekte
gleichberechtigter Teilhabe beziehen: Einerseits kann die Inanspruchnahme auf einen offenen Zu-
gang zu existenzsichernden Leistungen verweisen, den Menschen ohne deutschen Pass tatsäch -
lich nutzen (Aspekt der Teilhabe an Regelinstitutionen). Andererseits zeigt der Bezug einer solchen
Leistung, dass die Berechtigten ihren Lebensunterhalt nicht ohne Unterstützung finanzieren kön-
67 Zu den Aspekten von Integration im Sektor Pflege, insb. zur Nutzung von Pflegeangeboten: Forschungsbereich beim
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) GmbH (Hg.) 2015: Pflege und Pfle-
geerwartungen in der Einwanderungsgesellschaft, Expertise im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin, S. 20-23; online: https://www.integrationsbeauftragte.de/Webs/IB/DE/
Service/Downloads/151116-gesundheit-svr-studie.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 28.03.2018.
68 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hg.) 2012: Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010.
69 Das von IT.NRW angebotene Tabellenportfolio enthält kein Datenmaterial, das diese Differenzierung nach Ge-
schlechtern abbildet.
93
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
nen. Für die Ergebnisse des Vergleichs bedeutet das: Eine geringere Quote nichtdeutscher Leis-
tungsberechtigter kann andeuten, dass Menschen ohne deutschen Pass mit Zugangshindernissen
konfrontiert sind, welche bewirken, dass diese Menschen die Leistung nicht in Anspruch nehmen
können. Eine höhere Quote verweist dagegen auf Einschränkungen der Einkommenspartizipation.
Sind beide Quoten ähnlich oder gleich, zeigt der Indikator keine Teilhaberestriktionen an.
Während die Zahl deutscher Leistungsberechtigter zwischen 2007 und 2016 – abseits einzelner
Schwankungen – weitestgehend stabil geblieben ist, hat diejenige der nichtdeutschen Leistungs -
berechtigten seit 2013 zugenommen. Die besonders starke Zunahme zwischen Dezember 2014 und
2015 ist, mindestens zu einem erheblichen Teil, auf in Münster eingetroffene Geflüchtete zurückzu-
führen.
Tabelle 63: Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherungsleistung in Münster
70
Dezem-
ber
ins-
gesamt
davon davon davon im Alter von Jahren
männ-
lich
weib-
lich Deutsche Nicht-
deutsche unter 18 18 - 29 30 - 54 55 und
mehr
Anzahl
2007 25 043 12 374 12 669 19 084 5 959 7 459 4 085 9 743 3 756
2008 23 479 11 437 12 042 17 998 5 481 6 517 3 784 9 203 3 975
2009 23 297 11 546 11 751 17 796 5 501 5 981 3 910 9 287 4 119
2010 23 109 11 503 11 606 17 787 5 322 5 468 3 889 9 403 4 349
2011 23 339 11 507 11 832 17 904 5 435 5 864 3 777 9 176 4 522
2012 25 032 12 372 12 660 19 340 5 692 6 596 4 055 9 589 4 792
2013 25 972 12 886 13 086 19 815 6 157 7 004 4 135 9 786 5 047
2014 27 217 13 675 13 542 20 013 7 204 7 601 4 250 10 135 5 231
2015 30 504 15 435 15 069 19 882 10 622 8 954 4 986 10 917 5 647
2016 29 920 15 319 14 600 19 458 10 462 8 677 4 964 10 593 5 686
2017 … … … … … … … … …
Quelle: Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der Daten von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.
NRW)
Der Anteil Leistungsberechtigter an den Personen ohne deutschen Pass lag während des ge-
samten abgebildeten Zeitraums mehr als 3,5 Mal so hoch wie der der übrigen Leistungsberechtig -
ten an der deutschen Bevölkerung. 2007 betrug die Anzahl der ausländischen Einwohnerinnen und
Einwohner mit Hauptwohnsitz in Münster 25.000. 2016 waren es 34.000. Die Quote deutscher Leis-
tungsberechtigter ist leicht rückläufig (durchschnittliche Abnahme um -0,07 pro Jahr), während
bis Ende Dezember 2012 die der Berechtigten an der nichtdeutschen Bevölkerung noch deutlicher
abgenommen hat (um durchschnittlich -1,22 pro Jahr). Im Dezember 2012 war der Abstand beider
Quoten am geringsten (3,52facher Wert); die höchste Quote nichtdeutscher Leistungsberechtigter
und zugleich der größte Abstand zwischen beiden Quoten (5,1facher Wert) wurden im Dezember
2015 erreicht.
Ungeachtet der besonderen Bedingungen im Jahr 2015 verdeutlicht der Vergleich beider Quo -
ten auch im Längsschnitt einen ebenso deutlichen, wie dem Grunde nach stabilen Abstand: Im Ver-
hältnis zu ihrer Bevölkerungsgruppe verfügen Menschen ohne deutschen Pass häufiger nicht über
ein Einkommen, mit dem sie ohne soziale Transferleistungen leben können.
70 Ohne Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
94
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 64: Mindestsicherungsquote in Münster
Dez.
ins-
gesamt
davon davon davon im Alter von … Jahren
männ-
lich
weib-
lich
Deut-
sche
Nicht-
deut-
sche
unter 18 18 - 29 30 - 54 55 und
mehr
in %
2007 9,2 9,7 8,7 7,5 31,1 17,1 8,1 9,3 5,1
2008 8,6 8,9 8,3 7,1 29,3 15,0 7,5 8,8 5,3
2009 8,5 8,9 8,0 6,9 29,7 13,8 7,6 8,9 5,4
2010 8,3 8,8 7,8 6,8 27,9 12,5 7,3 8,9 5,6
2011 8,0 8,2 7,7 6,6 25,0 13,3 5,8 8,8 5,6
2012 8,4 8,7 8,2 7,1 25,0 14,9 6,2 9,2 5,8
2013 8,7 9,0 8,4 7,2 25,8 15,7 6,2 9,3 6,1
2014 9,0 9,5 8,6 7,2 28,4 16,9 6,3 9,7 6,2
2015 9,8 10,4 9,3 7,1 36,2 19,3 7,1 10,2 6,5
2016 9,6 10,3 9,0 6,9 33,8 18,5 7,1 10,0 6,4
2017 … … … … … … … … …
Quelle: Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der Daten von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.
NRW)
3.6.2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter erhalten Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, den eigenen
Lebensunterhalt zu finanzieren, was zumeist angesichts fehlender oder zu geringer Rentenleistun-
gen der Fall ist. Insoweit verweist die Grundsicherung im Alter auf die zurückliegende Phase der
Erwerbstätigkeit, während derer eine ausreichende Altersvorsorge nicht geschaffen werden konn-
te, z. B. aufgrund von Unterbrechungen der Berufstätigkeit oder eines zu geringen Arbeitseinkom-
mens. Auch hier werden die Quoten deutscher und nichtdeutscher Leistungsberechtigter vergli-
chen. Eine höhere Quote nichtdeutscher Berechtigter deutet daher auf eine strukturell schlechtere
Einkommenspartizipation, deren Ursachen zumeist in der Vergangenheit liegen.
Vom Dezember 2012 bis Dezember 2017 haben die Berechtigten der Grundsicherung im Alter
mit einem deutschen Pass um 375 Personen (durchschnittlich 75 Personen pro Jahr; Leistungen
außerhalb von Einrichtungen) zugenommen; die Zahl der übrigen Berechtigten ist um 115 Personen
gestiegen (durchschnittlich 23 Personen pro Jahr). Die Verteilungsmuster beider Gruppen nach Ge-
schlecht ähneln sich, d. h. für beide Gruppen ist jeweils ein deutlich höherer Anteil an Empfängerin-
nen auszumachen.
95
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 65: Empfänger / Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII in Münster
Dez.
ins-
ge-
samt
darunter darunter im Alter von 65 und mehr Jahren
männ-
lich
weib-
lich
ins-
ge-
samt
dar-
unter davon
deutsch nicht deutsch
männ-
lich
weib-
lich
ins-
ge-
samt
darunter ins-
ge-
samt
darunter
männ-
lich
weib-
lich
männ-
lich
weib-
lich
Anzahl
2012 3 025 1 407 1 618 1 678 663 1 015 1 315 519 796 363 144 219
2013 3 302 1 554 1 748 1 827 735 1 092 1 443 584 859 384 151 233
2014 3 531 1 706 1 825 1 933 830 1 103 1 551 674 877 382 156 226
2015 3 769 1 821 1 948 2 058 891 1 167 1 648 727 921 410 164 246
2016 3 856 1 879 1 977 2 065 913 1 152 1 615 731 884 450 182 268
2017 3 996 1 940 2 056 2 168 952 1 216 1 690 758 932 478 194 284
Quelle: Stadt Münster - Sozialamt
Auch für die Grundsicherung im Alter gilt, dass der Anteil Leistungsberechtigter an den Perso-
nen ohne deutschen Pass im Beobachtungszeitraum deutlich höher ausfiel als der der Berechtigten
an der deutschen Bevölkerung. Im Jahre 2012 gab es in Münster 1.370 ausländische Wohnberech -
tigte im Alter von 65 und mehr Jahren. 2017 waren es 1.919. Die Zahl der deutschen Wohnberech -
tigten derselben Altersgruppe lag in Münster im Jahre 2012 bei 48.955. 2017 betrug sie 50.943. Im
Vergleich zu den Mindestsicherungsquoten waren die Abstände zwischen beiden Grundsiche -
rungsquoten noch größer (höchster Wert im Dezember 2012: 9,8facher Wert; niedrigster Wert im
Dezember 2015: 7,21facher Wert). Die Abstände werden allerdings tendenziell kleiner (Dezember
2017: 7,55facher Wert). Denn im Gegensatz zu den Mindestsicherungsquoten nimmt die Grundsi -
cherungsquote deutscher Leistungsberechtigter seit Dezember 2012 mäßig zu (durchschnittliche
Zunahme um 0,12 pro Jahr), während die Quote nichtdeutscher Berechtigter zurückgeht (durch-
schnittliche jährliche Abnahme um -0,32). Die insgesamt nach wie vor zu kleinen absoluten Zahlen
Berechtigter lassen aber vorerst keine Annahmen im Hinblick auf mögliche Ursachen dieser Ent -
wicklungen zu.
96
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 66: Anteil der Empfänger / Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII in Münster an der
wohnberechtigten Bevölkerung in Münster
Dez.
ins-
ge-
samt
darunter darunter im Alter von 65 und mehr Jahren
männ-
lich
weib-
lich
ins-
ge-
samt
darun-
ter davon
deutsch nicht deutsch
männ-
lich
weib-
lich
ins-
ge-
samt
darunter ins-
ge-
samt
darunter
männ-
lich
weib-
lich
männ-
lich
weib-
lich
in %
2012 1,0 1,0 1,0 3,4 3,2 3,4 2,7 2,6 2,7 26,5 21,0 32,1
2013 1,1 1,1 1,1 3,6 3,5 3,6 2,9 2,9 2,9 25,4 20,1 30,8
2014 1,2 1,2 1,2 3,8 3,9 3,7 3,1 3,3 3,0 23,6 19,6 27,5
2015 1,2 1,2 1,2 4,0 4,2 3,9 3,3 3,5 3,1 23,8 19,4 28,1
2016 1,3 1,3 1,2 3,9 4,2 3,8 3,2 3,5 3,0 24,6 20,4 28,7
2017 1,3 1,3 1,3 4,1 4,3 4,0 3,3 3,6 3,1 24,9 21,1 28,4
Quelle: Stadt Münster - Sozialamt
3.6.2.3 Schwerbehinderung
Menschen sind nach dem SGB IX schwerbehindert, wenn sie, nach einer amtsärztlichen Stel-
lungnahme, einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. In dem Fall steht ihnen ein
Schwerbehindertenausweis zu, mit dem sie verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen
können.
Im Unterschied zum Geschlechterverhältnis zwischen deutschen Frauen und Männern mit
Schwerbehindertenausweis überwiegen unter den Nicht-Deutschen die schwerbehinderten Män -
ner, allerdings auf der Basis deutlich kleinerer absoluter Zahlen. Der Anteil Schwerbehinderter an
der deutschen Bevölkerung liegt deutlich über dem Anteil der Vergleichsgruppe, dem Anteil der
schwerbehinderten Personen ohne deutschen Pass an ihrer Bevölkerungsgruppe. Die absoluten
Zahlen und relativen Anteile Deutscher mit Schwerbehinderung haben von Dezember 2012 bis De-
zember 2017 abgenommen (Dezember 2012: 12,45 %, Dezember 2017: 11,55 %). Die Zahl der Schwer-
behinderten ohne deutschen Pass hat dagegen im gleichen Zeitraum zugenommen. Ihr Anteil an
der nichtdeutschen Bevölkerung bewegt sich im Beobachtungszeitraum zwischen 5 und 6 %, bei
leicht zunehmender Tendenz.
97
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 67: Schwerbehinderte Personen in Münster am Jahresende
Stichtag davon
Deutsch nichtdeutsch insgesamt
Männlich weiblich männlich weiblich
31.12.2012 15.289 18.738 765 535 35.327
31.12.2013 15.148 18.485 800 575 35.008
31.12.2014 15.034 18.339 829 602 34.804
31.12.2015 14.778 18.077 867 637 34.359
31.12.2016 14.609 17.853 922 674 34.058
31.12.2017 14.411 17.583 961 967 33.922
Quelle: IT.NRW
Die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den nichtdeutschen Personen mit
Schwerbehinderung waren am 31.12.2017:
Tabelle 68: Staatsangehörigkeiten nichtdeutscher Personen mit Schwerbehinderung
Staatsangehörigkeit insgesamt
davon
männlich weiblich
türkisch 250 138 112
serbisch 129 63 66
portugiesisch 122 54 68
polnisch 88 50 38
spanisch 58 28 30
syrisch 56 35 21
russisch 52 24 28
iranisch 47 25 22
kroatisch 47 22 25
britisch 46 38 8
Quelle: IT.NRW
98
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.7 Gesundheit und Sport
LEITZIEL
71
„Wir wollen für alle Zugewanderten einen gleichwertigen Zugang zu Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen erreichen und entsprechende Vorsorge-, Beratungs- und Betreu-
ungsangebote im Gesundheitsbereich ermöglichen. Ziel ist es, durch die Teilnahme am
Sport gegenseitige Berührungsängste abzubauen, Toleranz und Anerkennung zu stär-
ken und gegen Diskriminierungen vorzugehen.“
Die Indikatoren der Gesundheit sind bis auf die „Inanspruchnahme des Sozialpsychiatrischen
Dienstes“ weitergeführt worden. Im Bereich „Sport“ wurden die Daten zur Schwimmfähigkeit
der Kinder mit Migrationsvorgeschichte um die Ergebnisse der Ferienkurs-Angebote für Kinder im
Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen erweitert. Der Indikator zur Zahl
der migrantischen Sportvereine und ihrer Partizipation im Stadtsportbund ist entfallen und soll
perspektivisch durch aussagekräftigere Indikatoren ersetzt werden, die die Bedeutung des Sports
für die Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte widerspiegeln.
3.7.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern
mit Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn
Die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit am Gesundheitsamt hat für das Integrations -
monitoring der Stadt Münster 2015 erstmals umfassend aus den Daten der Schuleingangsunter -
suchung berichtet. Bereits zum Zeitpunkt der damaligen Berichterstattung zeichnete sich eine
wesentliche Veränderung bei der Zuwanderung nach Deutschland ab. So umfasst die aktuelle Da -
tenlage der Schuleingangsuntersuchungen den wesentlichen Zeitraum zwischen 2015 und 2018 in -
nerhalb dessen die Stadtgesellschaft vor umfassenden Integrationsherausforderungen stand und
auch noch heute steht.
Naturgemäß bilden sich in der Schuleingangsuntersuchung nur die Daten derjenigen Kinder ab,
die im entsprechenden Zeitraum schulpflichtig wurden. Da sich die Bevölkerungszahl in den letz-
ten drei Jahren durch die vermehrte Zuwanderung aus dem Ausland geschätzt um 2% erhöht hat,
werden die Schuleingangsdaten in ihrer Gesamtheit durch diese Zuwanderung auch nur verhältnis-
mäßig gering beeinflusst.
Zusätzlich ist für viele Fragestellungen im Kindesalter eine aussagekräftige Analyse der Gruppe
der Kinder aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte nur sinnvoll, wenn sie nur dieje-
nigen Kinder in die Analyse mit einbezieht, die auch in Deutschland geboren wurden: Kinder, die
im Ausland geboren sind und Deutschland über eine Flucht erreicht haben, bringen häufig keine
medizinischen Vorsorgedokumente mit. Sichere Aussagen zur Teilnahme an Maßnahmen der Ge-
sundheitsvorsorge sind daher aus den Daten nicht möglich. Des Weiteren sprechen die meisten
Kinder aber auch deren Eltern, die aus dem ferneren Ausland einreisen, in den ersten Monaten des
Hierseins kaum Deutsch. Dies schränkt die Möglichkeit, Daten zur gesundheitlichen Vorgeschichte
zu erheben, erheblich ein.
71 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 77.
99
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Seriöse Vergleiche zwischen Kindern aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte lassen
sich nur bei denjenigen Kindern ziehen, die in Deutschland geboren wurden. Nur diesen Kindern
steht das deutsche präventive Gesundheitssystem von Anfang an zur Verfügung und nur diese Kin-
der besitzen sicher auch die entsprechenden Vorsorgedokumente, wie das gelbe Vorsorgeheft und
den Impfausweis.
Wie schon in den letzten Jahren und in zahlreichen vergleichbaren Daten in der Literatur darge-
stellt wurde, erreicht das System der Früherkennungsuntersuchungen (U) Kinder mit Migrations-
vorgeschichte weniger gut, als Kinder, deren Eltern deutsch sozialisiert sind. Da die zuletzt einge -
führte Untersuchung im Alter von drei Jahren, die sogenannte „U7a“ mittlerweile allgemein gut
etabliert ist, erfolgt in diesem Jahr erstmals die Auswertung der Schuleingangsdaten unter Berück-
sichtigung aller 10 Untersuchungen. Geht man davon aus, dass das Auslassen von zwei oder mehr
U-Untersuchungen auf eine möglicherweise relevante gesundheitliche Unterversorgungssituation
hindeutet, so lässt sich feststellen, dass die Gruppe möglicherweise besonders belasteter Kinder
sowohl aus Familien mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte mittlerweile bei unter 10% liegt.
Das ist ein sehr gutes Ergebnis und ist vor dem Hintergrund des zentralen Mahnverfahrens bei nicht
durchgeführten Untersuchungen zu sehen. Dennoch ist die Teilnamequote bei den Kindern mit
Migrationsvorgeschichte nach wie vor geringer, als bei den Kindern deutsch sozialisierter Eltern.
Abbildung 27: Vollständigkeit des Vorsorgestatus (U-Untersuchungen) bei
in Deutschland geborenen Kindern mit und ohne Migrationsvorgeschich-
te in der Stadt Münster – Daten der Schuleingangsuntersuchung 2010-2017
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Interessanterweise umgekehrt zeigt sich der Trend bei den Impflücken. Lässt sich grundsätzlich
feststellen, dass die Eltern in Münster den empfohlenen Impfkalender ernst nehmen und umfas-
send nutzen, so finden sich bedenklich große Impflücken überwiegend nur bei Kindern ohne Migra-
tionsvorgeschichte: Sind Kinder mit Migrationsvorgeschichte zu über 95 % sehr umfassend geimpft,
finden sich größere Impflücken bei rund 12% derjenigen Kinder, deren Eltern keine Migrationsvorge-
schichte haben (vgl. Abb. 28 und Abb. 29).
100
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 28: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren)
Vollständigkeit des Impfschutzes in der Stadt Münster
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Abbildung 29: Kinder ohne Migrationsvorgeschichte – Vollständigkeit des Impfschutzes in der
Stadt Münster
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Diese Unterschiede beim Impfschutz in Abhängigkeit von Migration finden sich vergleichbar
auch in der Literatur. Ein Erklärungsansatz ist, dass die zugewanderten Familien die Schrecken frü-
herer Kinderkrankheiten noch kennen und insofern dem Impfschutz positiver gegenüber stehen,
als die hier geborene Bevölkerung.
Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass die Münsteraner Kinder von den Vorsorge- und Frü-
herkennungsangeboten sehr gut und umfassend erreicht werden. Dementsprechend treten bisher
unentdeckte körperliche Gesundheitsstörungen, die erstmals bei Schuleintritt auffallen, selten auf.
101
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Aber auch in Münster nehmen die „neuen Krankheiten“ zu: Ernährungs- und Stoffwechselstörun-
gen bis hin zur krankhaften Fettsucht, Konzentrations- und Verhaltensschwierigkeiten sowie deut-
liche Hinweise auf psychische Belastungen / Erkrankungen bei den Kindern selber oder bei (mindes-
tens) einem Familienmitglied. Diese Entwicklungsprobleme belasten zunehmend die Gesellschaft
und stellen die kommunalen Unterstützungsdienste einschließlich des Gesundheitsdienstes auch
in Münster vor immer größere Herausforderungen.
3.7.2 Wahrnehmung von Frühförderangeboten und Frühen (Gesundheits-)Hilfen
Die grundsätzlich recht gute Anbindung von Familien mit Migrationsvorgeschichte an das Ge-
sundheitssystem spiegelt sich auch für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten wider. So wurde in
den letzten Jahren ein immer größerer Anteil dieser Kinder bereits in früher Kindheit oder vorschu-
lisch durch die Angebote der Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ am Gesundheitsamt erreicht. Auch
wenn viele dieser Entwicklungsverzögerungen über den Zeitpunkt der Einschulung hinaus relevant
bleiben, kann doch sicher davon ausgegangen werden, dass der Entwicklungsverlauf gerade dieser
Kinder durch die frühe ganzheitliche Unterstützung maßgeblich und nachhaltig positiv unterstützt
wird (vgl. Abb. 30).
Abbildung 30: Schulanfänger mit Migrationsvorgeschichte aber in Deutschland geboren und
„erheblichen Auffälligkeiten“ bei der schulärztlichen Untersuchung / Anteil dieser Kinder, die
Kontakt zur Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ der Stadt Münster haben
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
3.7.3 Schwimmfähigkeit von Schulanfängerinnen und Schulanfängern
Seit vielen Jahren legt der schulärztliche Dienst großen Wert darauf, im Rahmen der Schulein -
gangsuntersuchung nicht nur individuelle Vorsorge- und Gesundheitsdaten sowie institutionelle
Versorgungsdaten (Kitabesuchsdauer) zu erheben. Gerade die Frage, welche Entwicklungsheraus -
forderungen die Eltern den Kindern auch außerhalb der institutionellen Förderung bieten können,
wirft ein gewisses Schlaglicht auf die vorschulische Lebenswirklichkeit der Kinder in Münster.
Eine dieser so definierten Befunde bezieht sich auf das Erlernen des freien Schwimmens bzw.
auf den Erwerb des Seepferdchens. Dieses wird durch das Sportamt und zahlreiche Sportvereine
102
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
aber auch Privatpersonen durch zahlreiche Kurse im Kleinkind- und Vorschulalter unterstützt.
Es stellt sich erfreulich dar, dass die Quote der Kinder, die bei Schulanfang schwimmen können,
in den letzten Jahren wieder leicht anzusteigen scheint und zuletzt eine Quote von knapp 35 %
erreicht hat (vgl. Abb. 31).
Abbildung 31: Anteil aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger,
die im Vorschulalter das Seepferdchen erworben haben
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Dieser Trend betrifft dabei ganz offensichtlich sowohl die Kinder mit als auch diejenigen ohne
Migrationsvorgeschichte. Gerade letzteres ist sehr erfreulich, wenn auch die Quote der schwim-
menden Kinder aus Familien mit Migrationsvorgeschichte deutlich geringer ist, als bei den
„Nicht-Migrierten“ (vgl. Abb. 32).
Abbildung 32: Anteil aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit Migrationsvorgeschichte
(aber in Deutschland geboren), die im Vorschulalter das Seepferdchen erworben haben
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Ein besonderer Schwerpunkt wird durch das Sportamt auch auf eine möglichst große Schwim -
merquote im Übergang zwischen Grundschule und weiterführender Schule gelegt. Die seit 2011
stattfindenden Ferienschwimmkurse in Zusammenarbeit zwischen Sportamt und Sportvereinen
103
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
zeigen dabei eindrucksvolle Ergebnisse auf. So erwarben seit Einführung dieser Intensiv-Schwimm-
kurse 1.078 Kinder das Seepferdchen und 401 Kinder das Bronze-Abzeichen.
Ebenso kann man feststellen, dass es mit den Kursen in besonderem Maße gelingt, Kinder mit
Migrationsvorgeschichte zu gewinnen und an das Schwimmen heranzuführen.
Abbildung 33: Erzielte Abzeichen Ferienschwimmkurse des Sportamtes
Quelle: Sportamt der Stadt Münster
Abbildung 34: Teilnehmenden-Struktur Ferienschwimmkurse (Mädchen/Migration)
Quelle: Sportamt der Stadt Münster
104
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.8 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung
Leitziel
72
„Die Leistungen, Aufgabenerfüllung und Strukturen der öffentlichen Verwaltung sollen
interkulturell geöffnet werden. Die Verwaltung soll für die Themen und Probleme im
Bereich der Integration aufgeschlossen sein. Wir setzen uns zum Ziel, eine gleichberech-
tigte Teilhabe und Integration aller Menschen in verwaltungsbezogenen Arbeits- und
Bildungsprozessen voranzutreiben.“
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, sich weiter interkulturell zu öffnen und zu mehr Toleranz
im Umgang mit Diversität beizutragen. Hierzu soll zum einen der Personalanteil von Menschen mit
Migrationsvorgeschichte erhöht und zum anderen die Kompetenz bei allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in Bezug auf das Thema „Interkulturalität“ erhöht werden. Der nachfolgende Bericht
beschreibt den Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationsvorgeschichte in der
Stadtverwaltung und den städtischen Betrieben (Punkte 3.9.1 und 3.9.2) und gibt Auskunft über die
Anzahl der Fortbildungen, die in den letzten Jahren zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ von
der Stadt Münster angeboten wurden (Punkt 3.9.3).
3.8.1 Beschäftigung mit Migrationsvorgeschichte bei der Stadtverwaltung
Eine flächendeckende statistische Erhebung der Migrationsvorgeschichte der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster ist bislang nicht erfolgt.
Zum Stichtag 31.12.2017 stehen aber immerhin schon zu 76 % der städtischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter statistische Daten zum Geburtsort zur Verfügung. Demnach sind 8 % der städti -
schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Deutschland geboren. Die häufigsten Herkunfts-
länder nach Deutschland sind Polen (1,2 %), Russland (1 %) und Kasachstan (0,9 %). Für das Jahr 2015
lag der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei 8,1 %, wobei
zum damaligen Zeitpunkt zu 72 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Daten vorlagen. Damit ist
dieser Anteil im Vergleich zum letzten Monitoring nahezu gleich geblieben.
Zur Verbesserung der Datengrundlage ist die Migrationsvorgeschichte im Rahmen einer im
Frühjahr 2017 durchgeführten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Umfrage erstmals mit abgefragt
worden. Die 1.740 Teilnehmenden (Rücklaufquote von 25,4 %) antworteten wie folgt:
72 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 95.
105
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 69: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte,
Umfrage 2017
ja nein k. A.
Ich besitze eine ausländische Staatsangehörigkeit. 2,2 % 90,3 % 7,4 %
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
erworben. 2,7 % 87,5 % 9,8 %
Ich verfüge über den Status als Spätaussiedler. 0,9 % 89,5 % 9,6 %
Mindestens einer meiner Elternteile besitzt oder besaß eine
ausländische Staatsangehörigkeit oder den Status als Spätaussiedler. 5,7 % 84,3 % 10 %
Mindestens einer meiner Großelternteile besitzt oder besaß eine
ausländische Staatsangehörigkeit oder den Status als Spätaussiedler. 8 % 82,5 % 9,5 %
Quelle: Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster
Im niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegt sich der Anteil der Befragten, die eine auslän -
dische Staatsangehörigkeit besitzen (2,2 %), die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbür -
gerung erworben haben (2,7 %) oder die über den Status als Spätaussiedler verfügen (0,9 %). Dies
erhöht sich, wenn nach den Eltern oder Großeltern gefragt wird: Von 5,7 % der Befragten besitzt
oder besaß mindestens ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit oder den Status als
Spätaussiedler; bei 8 % der Großeltern der Befragten war dies der Fall.
Die Stadtverwaltung ist überzeugt, dass Unternehmen und Geflüchtete auf dem Arbeits- und
Ausbildungsmarkt gleichermaßen profitieren können. Als Arbeitgeberin verstärkt sie ihre Bemü-
hungen, geflüchtete Menschen selbst auszubilden. Sie war Ausstellerin auf Fachmessen für Ausbil-
dung und Studium, die Geflüchtete und Unternehmen durch spezielle Formate zusammenbringen
(z. B. vocatium plus Münsterland 2017 oder Kontaktbörse für Geflüchtete und Unternehmen unter
Federführung des Avicenna-Studienwerks im Februar 2018). Darüber hinaus sucht die Verwaltung
im Bedarfsfall nach individuellen Lösungen, um Geflüchteten eine Ausbildung bei der Stadt Müns-
ter zu ermöglichen.
Die Stadtverwaltung wird in 2018/2019 einen Modellversuch zur Durchführung anonymisierter
Bewerbungsverfahren starten. Über Einzelheiten gibt die Ratsvorlage V/0169/2015 vom 2.3.2015
Auskunft.
3.8.2 Interkulturelle Öffnung der städtischen Tochtergesellschaften
Der Anteil von Personen mit Migrationsvorgeschichte in den städtischen Tochtergesellschaften
wird am Beispiel der Stadtwerke und der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
näher betrachtet. Die Daten der Ärztekammer Westfalen-Lippe wurden in das Handlungsfeld „Ar -
beit und Wirtschaft“ verschoben, da die Statistiken alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte abbilden
und nicht nur die Personen, die in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind.
106
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.8.2.1 Stadtwerke
Die Stadtwerke ermitteln die „Migrationsvorgeschichte“ über den Geburtsort ihrer Mitarbeite -
rinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2017 hatten 6,2 % aller bei den Stadtwerken beschäftigten Perso-
nen eine „Migrationsvorgeschichte“. Dies entspricht 66 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im
Ausland geboren worden sind. Im Vergleich zu den Erhebungen 2012 und 2014 lässt sich erneut ein
leichter Anstieg des Anteils migrantischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen bei den Stadt-
werken beschäftigen Personen sehen (vgl. Tab. 70).
Insgesamt ist der Frauenanteil bei den Stadtwerken Münster weiterhin relativ gering (2017: 29,2 %).
Bei im Ausland geborenen Mitarbeiterinnen ist der Wert gegenüber 2014 von 29,8 % auf 25,8 % ge-
sunken. (vgl. Tab. 72). Ein Blick auf die Herkunftsgebiete der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt,
dass die meisten im Ausland geborenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Russland bzw. der
ehemaligen Sowjetunion stammen (50 %). Die zweitgrößte Gruppe (rund 20 %) hat ihren Geburtsort
in einem asiatischen Land (vgl. Tab. 72).
Tabelle 70: Im Ausland geborene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Stadtwerken
Münster 2012, 2014 und 2017
2012 2014 2017
Anzahl der Mitarbeiterinnern und
Mitarbeiter 1.088 1.085 1.064
davon im Ausland geboren 51 57 66
Anteil der im Ausland Geborenen 4,7% 5,3% 6,2%
Quelle: Stadtwerke Münster
Tabelle 71: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster nach
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 2014 und 2017
2014 2017
gesamt davon
Frauen Anteil gesamt davon
Frauen Anteil
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
insgesamt 1.085 306 28,2% 1.064 311 29,2 %
davon in Deutschland geboren 1.028 289 28,1% 998 294 29,5 %
davon im Ausland geboren 57 17 29,8% 66 17 25,8 %
Quelle: Stadtwerke Münster
107
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 72: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationsvorgeschichte der Stadtwerke
Münster nach Herkunftsgebieten und Geschlecht 2012, 2014 und 2017
2012 2014 2017
Herkunftsgebiete gesamt gesamt davon
Frauen gesamt davon
Frauen
Russland bzw. ehem. UdSSR 28 30 9 33 9
Afrika 2 2 1 3 1
Naher Osten 1 1 0 1 0
Asien 8 9 2 13 2
Nordamerika 1 1 1 1 1
Südamerika 3 3 1 2 1
Südeuropa 2 4 2 7 3
Westeuropa 6 7 1 6 0
Gesamt 51 57 17 66 17
Quelle: Stadtwerke Münster
Interessant ist auch ein Blick auf die Verteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die
Funktionsbereiche (hier eingeteilt in Leitungskräfte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und
Auszubildende - vgl. Tab. 73, 74). Mehr als 50 % aller im Ausland geborenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind der Gruppe der Arbeiterinnen und Arbeiter zugeordnet, während nur ein kleiner
Teil Leitungsaufgaben ausübt. In Bezug auf in Deutschland geborene, bei den Stadtwerken be-
schäftigte Personen ist dieses Verhältnis umgekehrt. Rund 50 % sind Angestellte und nur rund 36
% sind als Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigt. Jedoch zeigt sich im Zeitverlauf seit 2012, dass
der Anteil der im Ausland geborenen Arbeiterinnen und Arbeitern leicht abnimmt, während der
Anteil der Angestellten mit „Migrationsvorgeschichte“ steigt. Der Anteil an Leitungskräften ist bei
in Deutschland Geborenen etwa dreimal so groß wie bei im Ausland Geborenen.
Tabelle 73: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster nach Funktionsbereichen
und Migrationsvorgeschichte 2012 - 2017
2012 2014
Funktionsbereich
in
Deutsch-
land
geboren
Vertei-
lung
auf die
Funkti-
onsbe-
reiche
im
Ausland
geboren
Vertei-
lung
auf die
Funkti-
onsbe-
reiche
in
Deutsch-
land
geboren
Vertei-
lung
auf die
Funkti-
onsbe-
reiche
im
Ausland
gebo-
ren
Vertei-
lung
auf die
Funkti-
onsbe-
reiche
Leitungskräfte 69 6,7% 2 3,9% 81 7,9% 2 3,5%
Arbeiterinnen und
Arbeiter 442 42,6% 33 64,7% 409 39,8% 34 59,6%
Angestellte 487 47,0% 15 29,4% 490 47,7% 19 33,3%
Azubis 39 3,8% 1 2,0% 48 4,7% 2 3,5%
108
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
2017
Funktionsbereich
in
Deutschland
geboren
Verteilung auf die
Funktionsbereiche
im
Ausland geboren
Verteilung auf die
Funktionsbereiche
Leitungskräfte 87 8,7% 2 3,0%
Arbeiterinnen und
Arbeiter 364 36,5% 36 54,5%
Angestellte 501 50,2% 23 34,9%
Azubis 46 4,0% 5 7,6%
Quelle: Stadtwerke Münster
Interessant ist auch, dass der Frauenanteil bei Leitungskräften bei den Stadtwerken ebenfalls
recht gering ist. Er lag im Jahr 2017 insgesamt bei 13,5 %. Keine der Frauen in Führungspositionen
bei den Stadtwerken war dabei im Ausland geboren (vgl. Tab. 74). Zudem hatte 2017 auch keine der
Auszubildenden eine „Migrationsvorgeschichte“.
Tabelle 74: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster
nach Funktionsbereichen, Geburtsland und Geschlecht 2014 und 2017
2014 2017
Funktionsbereich gesamt davon
Frauen
Frauenan-
teil gesamt davon
Frauen
Frauenan-
teil
Leitungskräfte
insgesamt 83 10 12,0 % 89 12 13,5 %
Arbeiterinnen und
Arbeiter insgesamt 443 26 5,9 % 400 24 6,0 %
Angestellte insgesamt 509 251 49,3 % 524 264 50,4 %
Azubis insgesamt 50 19 38,0 % 51 11 21,6 %
im Ausland geborene
Leitungskräfte 2 0 0,0 % 2 0 0,0 %
im Ausland geborene
Arbeiterinnen und
Arbeiter
34 5 14,7 % 36 4 11,1 %
im Ausland geborene
Angestellte 19 10 52,6 % 23 13 56,5 %
im Ausland geborene
Azubis 2,0 2 100,0 % 5 0 0,0 %
Quelle: Stadtwerke Münster
3.8.2.2 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Messe und Congress Centrum Halle Münster -
land GmbH“ wird explizit nach einem Migrationshintergrund gefragt, und zwar nach dem Verständ-
nis des Statistischen Bundesamtes. Somit können hier Aussagen nicht nur über das Geburtsland,
sondern auch über den Migrationshintergrund gemacht werden. Im Jahr 2017 hatten 6 von 56 Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern (inkl. Auszubildende) einen Migrationshintergrund. Dies entspricht
einem Anteil von rund 10 %. Es lassen sich somit keine Veränderungen gegenüber 2015 erkennen.
109
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 75: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH mit Migrationshintergrund nach Funktionsbereichen 2017
Funktionsbereich
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
insgesamt
Verteilung auf die
Funktionsbereiche
mit Migrations-
hintergrund
Verteilung auf die
Funktionsbereiche
Leitungskräfte 9 16,1 % 2 33,3 %
Arbeiterinnen und
Arbeiter 10 17,9 % 1 16,7 %
Angestellte 27 48,2 % 3 50,0 %
Azubis 10 17,9 % 0 0,0 %
Quelle: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Tabelle 76: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund der Messe und
Congress Centrum Halle Münsterland GmbH nach Herkunftsgebieten 2017
2014 2017
Naher Osten 1 1
Asien 1 1
Osteuropa 2 3
Südeuropa 2 1
Quelle: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
3.8.3 Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz
Weiterhin werden im internen städtischen Fortbildungsprogramm Seminare zu Grundlagen und
zur Vertiefung interkultureller Kompetenz angeboten. In den Jahren 2015 – 2017 haben insgesamt
12 Fortbildungen im Bereich „Interkulturelle Kompetenz“ stattgefunden, an denen 129 Mitarbeite -
rinnen und Mitarbeiter teilgenommen haben.
Ebenso findet das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ Eingang in viele andere Fortbildungen zu
den Themen „Kommunikation“, „Deeskalation“ sowie auch in Führungsschulungen.
Vermehrt werden Sprachkurse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant und durchge -
führt. Es werden sowohl im allgemeinen Programm Sprachkurse angeboten als auch gezielt für
verschiedene Adressaten geplant und durchgeführt. Am häufigsten nachgefragt werden englische
Sprachkenntnisse. Aber auch Französisch, Spanisch und Niederländisch werden in Zusammenar -
beit mit der Volkshochschule angeboten.
Neu sind Angebote zum Erlernen der arabischen Sprache. In diesen Kursen werden neben
Sprachkenntnissen auch kulturelle Themen behandelt, was ebenfalls zum Ausbau interkultureller
Kompetenz führt.
110
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die nachfolgende Übersicht stellt die Fortbildungsteilnahmen im Bereich „Interkulturelle Kom -
petenz“ für den Zeitraum 2007 – 2017 dar.
Tabelle 77: Angebotene Fortbildungen der Stadt Münster im Bereich „Interkulturelle
Kompetenz“ und Anzahl der Teilnehmenden 2007-2017
Jahr Anzahl der Fortbildungen zur
interkulturellen Kompetenz Anzahl der Teilnehmenden
2007 4 31
2008 5 58
2009 2 23
2010 3 52
2011 2 21
2012 3 33
2013 3 23
2014 1 13
2015 3 31
2016 4 41
2017 5 57
Quelle: Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster
111
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9 Kultur
LEITZIEL
73
“Wir wollen kulturelle Vielfalt, internationale Impulse und die interkulturelle Begeg-
nung in Münster fördern. Möglichst früh und unabhängig vom Bildungsgrad sollen eine
gleichberechtigte Teilhabe aller an den kulturellen Angeboten, sowie der Austausch und
Dialog ermöglicht werden“.
Das Handlungsfeld Kultur weist im vorliegenden Monitoring eine Ausweitung der Angebote im
Bereich der Kulturellen Bildung auf. Im Abschnitt „Kulturelle Bildung“ (3.9.1) wurde der Indikator
„Anteil der Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei mit MVG“ aus dem Monitoringbericht 2012
wieder aufgenommen. Daneben gibt es in diesem Abschnitt auch neues Datenmaterial und Erläu -
terungen zu Programmen und Projekten der Musikschule sowie des Stadtmuseums. Die Projektför-
derung des Kulturamts wird unter 3.9.2 dargestellt, bevor schließlich die beiden Indikatoren „Anteil
der Projektanträge und geförderten Projekte mit interkulturellem Merkmal bei Maßnahmen der
Kulturellen Bildung“ und „Beteiligung aus/in Stadtteilen bei Angeboten der Kulturellen Bildung“ im
Hinblick auf das Landesprogramm „Kultur und Schule“ fortgeschrieben werden (3.9.3). Abschlie -
ßend wird noch ein Überblick für Münster in Bezug auf das Landesprogramm „Kulturrucksack
NRW“ gegeben (3.9.4).
3.9.1 Kulturelle Bildung
3.9.1.1 Auswertung der Migrationsanalyse für die Stadtbücherei
Nach dem Ablauf von fünf Jahren hat die Stadtbücherei für den Berichtszeitraum 2017 erneut
eine Migrationsanalyse ihrer Kundendaten vorgenommen. Ausgewertet wurden knapp 30.000 Da-
tensätze von Personen, die nach der Neudefinition der Deutschen Bibliotheksstatistik ihren Biblio-
theksausweis im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2017 genutzt haben. Eine Nutzung kann einerseits durch
die Medienausleihe erfolgen und andererseits über den Zugriff auf die zahlreichen Online-Angebo-
te der Bibliothek (z. B. Muensterload, Rosetta Stone). Um die Online-Angebote nutzen zu können,
wird ebenfalls ein aktiver, d. h. bezahlter Bibliotheksausweis benötigt.
Nach Bereinigung einiger Datensätze konnten insgesamt 28.725 Kundendaten ausgewertet
werden. Aufgrund dieser großen Grundgesamtheit können die Ergebnisse der Analyse als reprä-
sentativ für die Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei bezeichnet werden.
• 21 % (2012: 18,2 %) der Bibliothekskunden haben eine erkennbare Migrationsvorgeschichte.
Damit ist dieser Wert weiterhin nahezu deckungsgleich mit dem Anteil der Personen mit
Migrationsvorgeschichte an der wohnberechtigten Bevölkerung (23,16 % - 2012: 20,8 %).
• Mit 10 % bilden Kinder ohne persönliche aber mit vererbter Migrationsvorgeschichte unver-
ändert den größten Anteil an den Bibliothekskunden mit Migrationsvorgeschichte (2012: 8,7 %).
73 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 101.
112
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
• Die Auswertung nach Altersgruppen ergab, dass inzwischen 34,1 % aller in der Stadtbücherei
registrierten Kinder bis 12 Jahren eine Migrationsvorgeschichte haben (2012: 31,2 %), bei den
Jugendlichen von 13 bis 17 Jahren ist der Anteil innerhalb von fünf Jahren von 26,5 % auf 36 %
gestiegen! Mit 11,8 % liegt der Anteil von erwachsenen Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren
mit Migrationsvorgeschichte signifikant niedriger als in den anderen Altersklassen.
• Eine Veränderung lässt sich an den Geburtsländern außerhalb Deutschlands erkennen. Die
größte Gruppe stellen weiterhin Personen aus Polen, doch direkt darauf folgen diejenigen
aus Syrien. Nachrangig sind in der Statistik Personen aus den ehemaligen GUS-Staaten, Ka-
sachstan, Afghanistan oder dem Irak. Die Veränderung der Geburtsländer ist direkt auf die
zahlreichen Geflüchteten zurückzuführen, die die Angebote der Bibliothek ebenfalls nutzen.
Abbildung 35: Migrationsvorgeschichte nach Alter
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
Nach Stadtteilen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Im Einzugsbereich der Zweigstelle Coerde haben 46,1 % der Kundinnen und Kunden eine Migra -
tionsvorgeschichte (2012: 40,5 %), im Einzugsbereich der Zweigstelle Kinderhaus 32,4% (2012: 25,2 %)
und im Einzugsbereich der Zweigstelle Gievenbeck 29,9 % (2012: 24,9 %).
In den Stadteilen Berg Fidel (62,6 %), Angelmodde (42,1 %), Amelsbüren (27,3 %) und Albachten
(27,1 %) ist der Kundenanteil mit Migrationsvorgeschichte ebenfalls hoch. Diese Orte werden von
dem Bücherbus regelmäßig angefahren, der sowohl mit den Kindertageseinrichtungen und Schu -
len kooperiert, als auch in den Wohngebieten Haltestellen anfährt. Ohne den Einsatz des Bücher -
busses wäre die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Außenorten mit Medien fast
nicht möglich.
113
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 36: Migrationsvorgeschichte nach Stadtteil
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und
Statistikdienststelle der Stadt Münster
Der Anteil männlicher Kunden mit Migrationsvorgeschichte ist von 38,7 % (2012) auf 46 % ange -
stiegen. Es liegt die Vermutung nahe, dass sich hier in der Statistik die geflüchteten Männer nie-
derschlagen. Bei Frauen ist der Anteil mit Migrationsvorgeschichte von 61,3 % (2012) auf 53,94 %
gesunken.
Abbildung 37: Migrationsvorgeschichte nach Geschlecht
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle
Informationsmanagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster
Die Auswertung der Migrationsanalyse zeigt deutlich auf, dass der Kundenanteil mit Migrati-
onsvorgeschichte steigend ist und sicherlich ein Zusammenhang mit den Geflüchteten aus den Kri-
sengebieten (insbesondere Syrien) besteht. Hier setzen auch die Angebote der Bibliothek an, die
mit „Ankommen in Deutschland“ einen eigenen Medienbereich für Geflüchtete und Helfer in der
Hauptstelle eingerichtet hat (kleine Bestände befinden sich ebenfalls in einigen Zweigstellen).
Um insbesondere Kinder zu erreichen, ist die Versorgung durch den Bücherbus – der 2018 be-
reits sein 60-jähriges Jubiläum feiert – elementar wichtig.
114
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9.1.2 Museum und Musikschule – Schwerpunkt Flüchtlingskinder
Intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Sammeln – Kooperation
mit der Förderschule Waldschule Kinderhaus
Das Stadtmuseum hat in enger Kooperation mit der Waldschule Münster ein Programm für
Schülerinnen und Schüler entwickelt, in welchem Kinder und Jugendliche durch Rezeption und In-
formationen im Museum sowie eigene künstlerische Arbeit für das Thema „Sammeln und Präsen-
tieren“ und damit für eine der Aufgaben eines kulturhistorischen Museums sensibilisiert werden.
Im Rahmen des Programms entwerfen die Schülerinnen und Schüler u. a. – angenähert an die rea-
len Bedingungen eines Museums und gleichsam aus dem Blickwinkel des „Experten“ – ein Ausstel-
lungskonzept, das am Ende durchgeführt wird und in eine Vernissage mündet, die gemeinsam mit
dem Museum ausgerichtet wird. Den inhaltlichen Schwerpunkt des Programms bildet das künstle -
rische Bearbeiten unter Anleitung einer Künstlerin und Kunstvermittlerin, die für das Programm als
Partnerin gewonnen werden konnte.
Im Kontext des Programms finden u. a. mehrere Besuche im Museum sowie der Workshop
„Hochdruck“ in der Druckwerkstatt des Museums statt. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schü -
ler als gestaltende und inhaltsbestimmende Akteure wirken, und gerade auch, dass ein langfristiger
Transfer in andere Bereiche ihrer schulischen Arbeit ermöglicht wird.
Das Programm startete im Schuljahr 2013/2014 und wurde seitdem kontinuierlich bis ins Schuljahr
2017/2018 fortgeführt, wobei es im ersten Jahr noch im Rahmen der Modellphase von „Kulturagen-
ten für kreative Schulen“ getragen wurde, und mittlerweile mittels eines Sponsors verwirklicht
wird. Pro Schuljahr partizipiert eine Klasse der Waldschule, mit durchschnittlich etwa 15 Schülerin -
nen und Schüler, so dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 75 Schülerinnen und Schüler diese
Förderung erhielten.
Freie Angebote für Flüchtlingskinder – Kooperation mit Flüchtlingsbegleitern
Das Stadtmuseum Münster hat eine erfahrene Museumspädagogin und Künstlerin beschäftigt,
die das museumspädagogische Angebot miterarbeitet und umgesetzt hat. Die Intention war, ins -
besondere Kindern, die keine tiefgreifenden Deutschkenntnisse besitzen, durch die kreative Um -
setzung ihrer eigenen Ideen ein Erfolgserlebnis sowie Kenntnisse des Kulturraums Museum zu
verschaffen. Darüber hinaus war die Idee leitend, Kinder – unabhängig von ihrer jeweiligen künstle-
rischen Begabung und Ausprägung – selbst kreativ tätig werden zu lassen.
Bei dem geförderten Angebot handelt es sich um eine zweiteilige Veranstaltung, im Rahmen
derer die Kinder zunächst eine kurze Einführung in das Stadtmuseum Münster erhalten, und im
Anschluss unter Anleitung einer Künstlerin selbst kreativ arbeiten.
Ein Sponsor ermöglicht das Programm seit 2015. Im Zeitraum der Jahre von 2015 bis 2017 sind
pro Veranstaltung jeweils 12 bis 15 Kinder gefördert worden, wobei in etwa 15 Veranstaltungen
stattfanden.
115
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9.1.3 Westfälische Schule für Musik (WSfM) – Kulturangebote
für geflüchtete Kinder und Jugendliche
Musizieren stiftet kulturelle Identität und fördert den interkulturellen Dialog. Es ermöglicht eine
behutsame musikalische und gemeinsame soziale Entwicklung über ethnische Zugehörigkeiten hi -
naus. Neben dem Erwerb von basismusikalischen und auch sozialen Kompetenzen hinaus kann
es auch bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse helfen. Die Westfälische Schule für Musik
(WSfM) hat in den letzten Jahren auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen reagiert und Angebote
für geflüchtete Kinder und Jugendliche bereitgestellt.
Tabelle 78: Angebote der Westfälischen Schule für Musik
74
Projekte Ziel / Beschreibung Ort Kurs- /
Teilnehmenden-Zahl Mittel
Regulärer Vokal-und
Instrumentalunterricht an
der WSfM
Für alle Alters- und
Interessensgruppen wird
kontinuierlicher Unter-
richt mit dem Ziel, aktiv
musizieren zu können,
angeboten. Dies lässt
sich in den zahlreichen
kostenfreien Ensemblean-
geboten ausprobieren.
–Ca. 60 Standorte im Stadt-
gebiet Münsters
Es gibt einzelne geflüchte-
te Kinder und Jugendliche
unterschiedlichen Alters
an der WSfM, die regu-
lären Instrumentalunter-
richt wahrnehmen.74
An der WSfM werden
keine Herkunftsdaten
erhoben. Im regulären Vo-
kal- und Instrumentalun-
terricht haben geschätzt
bis zu 10 % der Schüle-
rinnen und Schüler eine
Migrations-vorgeschich-
te(Gesamtschülerzahl ca.
6.000 pro Jahr).
In einigen Fällen wird die
reguläre Unterrichtsge-
bühr entrichtet.
Die Münsterland-Karte
sorgt für eine 50 %-Er-
mäßigung der regulären
Unterrichtsgebühren.
Darüber hinaus gilt auch
die Geschwister-Ermä-
ßigung.
In den meisten Fällen
werden die Gebühren von
der „Stiftung Mitmachkin-
der“ übernommen.
Trommelkurse
Rhythmusvermittlung
durch spezielle Silben-
sprache
Projektpartner sind das
Sozialamt und der Förder-
verein der WSfM.
Kinder und Jugendliche
im Alter von 6 – 18 Jahren
Dauer: unbefristet
2016
in 5 städtischen Flücht-
lingseinrichtungen
2017
in 2 städtischen Flücht-
lingseinrichtungen:
Warendorfer Straße
Robert-Bosch-Straße
2016
Ca. 300 pro Jahr*
2017
Ca. 110 pro Jahr
100 % durch Bundesmittel
im Rahmen von „Kultur
macht stark“
Hauptschule Hiltrup rockt
Bei diesem Projekt sind
keine musikalischen
Vorkenntnisse nötig.
Kooperationspartner:
Hauptschule Hiltrup, Ver-
ein Jugendhilfe direkt e. V.
Vermittlung basaler
musikalischer Fähigkeiten,
Stärkung des Selbstbe-
wusstseins und
Integration
Kinder und Jugendliche
im Alter von 11-14 Jahren
Dauer: 1 Jahr
Hauptschule Hiltrup, weil
in dieser weiterführen-
den Schule sehr viele
geflüchtete Kinder und
Jugendliche eingeschult
werden
2016
Ca. 35 pro Jahr
2017
Ca. 48 pro Jahr
100 % durch Bundesmittel
im Rahmen von „Kultur
macht stark“
BasicRock Kinderhaus
Kooperationspartner: alle
weiterführenden Schulen
des Stadtteils und das
Kap.8
Gefördert durch das
Ministerium für Bildung
und Forschung
Vermittlung basaler
musikalischer Fähig-
keiten, Stärkung des
Selbstbewusstseins und
Integration
Kinder und Jugendliche
im Alter von 11-14 Jahren
Dauer: 1 Jahr
Kap.8 in Kinderhaus
2014/2015
Ca. 40 pro Jahr
2015/2016
Ca. 36 pro Jahr
2016/2017
Ca.38 pro Jahr
2017/2018
Ca. 38 pro Jahr
100 % durch Bundesmittel
im Rahmen von „Kultur
macht stark“
74 Im Rahmen des regulären Vokal- und Instrumentalunterrichts an der WSfM hat eine Harfen-Schülerin ab Winterse-
mester 2017/18 einen Studienplatz an einer Musikhochschule zuerkannt bekommen.
116
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Projekte Ziel / Beschreibung Ort Kurs- /
Teilnehmenden-Zahl Mittel
Poporchester Kinderhaus
Kooperationspartner: alle
weiterführenden Schulen
des Stadtteils und das
Kap.8
Gefördert durch das
Ministerium für Bildung
und Forschung
Vermittlung basaler
musikalischer Fähig-
keiten, Stärkung des
Selbstbewusstseins und
Integration
Kinder und Jugendliche
im Alter von 11-14 Jahren
Baut auf BasicRock auf
Dauer: zunächst 1 Jahr
Kap. 8 in Kinderhaus
2014/2015
Ca. 22 pro Jahr
2015/2016
Ca. 25 pro Jahr
2016/2017
Ca. 28 pro Jahr
2017/2018
Ca. 26 pro Jahr
100 % durch Bundesmittel
im Rahmen von „Kultur
macht stark“
JEKISS75
hat das Ziel, jedes Kind,
unabhängig von Bildung,
Kultur oder sozialem
Stand musikalisch zu
erreichen
JEKISS-DaZ76
ein vorgeschalteter Integ-
rationsbaustein
JEKISS-DaZ“ (Deutsch
als Zweitsprache) setzt
auf Integration durch
kombinierte Deutsch- und
Sing-Lernförderung.
Die DaZ-Lehrkraft erläu-
tert Worte und inhaltliche
Zusammenhänge bildlich
wie sprachlich, die
JEKISS-Chorlehrkraft
vertieft das Gelernte über
Gesang, Rhythmus und
Bewegung. Die Kinder
werden gleichzeitig mu-
sikalisch und sprachlich
gefördert und können am
Projekt JEKISS mit gro-
ßem Profit partizipieren
Ein mittlerweile an 24
Grundschulen Münsters
fest installiertes pädago-
gisches Programm
an fünf JEKISS-Grundschu-
len Münsters (speziali-
sierte Deutschlehrkräfte
der Grundschulen und die
JEKISS-Chorlehrkräfte
arbeiten im Tandem
zusammen)
Seit 2007
Schwer zu sagen, da das
Programm ganze Schulen
zum Singen befähigt (z. Zt.
24 Grundschulen)
Seit September 2016
Ca. 60 pro Jahr
Reguläre Gebühren,
Teil- bzw. Komplettermä-
ßigung,
je nach Unterstützungsbe-
rechtigung
Privatspenden und
Zuwendungen von Cha-
rity-Organisationen aus
Münster
Quelle: Westfälische Schule für Musik
75/76
Es sollte ein verlässlicher finanzieller und organisatorischer Rahmen geschaffen werden, damit
die geflüchteten Kinder und Jugendlichen die europäische Kultur, den Lebensraum, in dem sie vo-
raussichtlich für einen längeren Zeitraum leben werden, vertiefend kennenlernen können. Hier vo-
rausschauend genügend Mittel einzusetzen, beugt dem Entstehen von Parallelgesellschaften vor.
Die Beantragung der Bundesmittel und die verwaltungstechnische Abwicklung der Projekte
sind allerdings sehr aufwendig. Es gibt hierfür keine zusätzlichen Stellen oder Stellenanteile an der
WSfM. Die Arbeit wird „on top“ durchgeführt. Es ist daher dringend notwendig, dass diese Mittel
in Zukunft weniger aufwendig zur Verfügung gestellt werden können.
Bei der Durchführung der einzelnen Projekte bestehen Verbesserungspotentiale. So stammen
die Teilnehmenden der Trommelgruppen aus verschiedenen Herkunftsländern und bringen unter-
schiedliche Welt- und Werteanschauungen mit unterschiedlich ausgeprägter Toleranz mit, weswe-
gen es immer wieder zu Konflikten kommen kann. Wichtig wäre hier, eine weitere Betreuungsper-
son aus dem sozialen Umfeld der Teilnehmenden zu integrieren.
Wünschenswert wäre es, dass allgemeinbildende Schulen vermehrt mithelfen würden, geflüch-
teten Kindern und Jugendlichen, die absehbar in Deutschland bleiben werden, über die Stiftung
Mitmachkinder zu weiterführendem Vokal- und Instrumentalunterricht zu verhelfen.
Es macht wenig Sinn, Kindern und Jugendlichen mit viel Einsatz und Engagement niederschwel-
lige und sinnvolle Angebote zu ermöglichen und sie im Anschluss, wenn differenziertere und leider
auch teurere Angebote nötig wären, ins Leere laufen zu lassen. Denn dies ist erfahrungsgemäß
genau der Zeitraum, der vor der Pubertät für die Stabilisierung der Heranwachsenden genutzt wer-
den sollte.
75 „Jedem Kind seine Stimme“ – ein bundesweit einmaliges Modellprojekt der Westfälischen Schule für Musik seit 2007.
76 „DaZ“ steht für „Deutsch als Zweitsprache“ und setzt auf Integration durch kombinierte Deutsch- und Sing-Lernför-
derung. * Bei diesen Maßnahmen gibt es eine Fluktuation, da die Teilnahme z. T. von der Verweildauer in der Stadt
bzw. in den Einrichtungen von der Statusklärung abhängig ist.
117
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9.2 Projektförderung durch das Kulturamt
Das Kulturamt trägt stetig auch mit zahlreichen Projektförderungen dazu bei, die Eigeninitiative
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Kulturarbeit zu unterstützen und die (inter-)
kulturelle Vielfalt in der Stadt Münster zu fördern.
Ein Ziel dabei ist auch, die Kulturschaffenden noch besser zu vernetzen und den interkulturellen
Austausch weiter auszubauen. Der Förderbereich wird geprägt durch sich fortsetzende Angebote,
aber auch durch eine Vielzahl von Einzelprojekten von Gruppierungen unterschiedlicher Ethnien.
Die Palette der Projektförderungen reicht von der Förderung jährlich stattfindender Festivals
(wie dem Afrika-Festival der Afrikakooperative Münster e. V. oder den lateinamerikanischen Wo-
chen von UPLA e. V.), über die Unterstützung kontinuierlicher Kulturangebote interkulturel-ler
Initiativen (wie Kaktus Münster e. V. oder der Deutsch-Indischen Gesellschaft) bis hin zur Förde -
rung einer Vielzahl von Einzelprojekten von Initiativen (wie beispielsweise dem Niger e. V., dem
deutsch-persischen Verein Poll e. V., dem Verein der Koreaner im Münsterland und vielen anderen).
Die bestehenden Kulturvereine werden insbesondere dabei unterstützt, ihre kulturellen Veranstal-
tungen für ein breiteres Publikum zu öffnen, ihre Angebote auszubauen und diese stärker publik
machen zu können.
Ein weiterer Fokus des Kulturamts liegt zudem auf Maßnahmen der Kulturellen Bildung, die
die soziale und kulturelle Teilhabe aller Menschen unabhängig von ihrer (ethnischen) Herkunft för-
dern, und zwar zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Dieser kulturpolitische Impuls prägt auch
die Landesprogramme „Kultur und Schule“ sowie „Kulturrucksack NRW“, an denen sich die Stadt
Münster unter Federführung des Kulturamtes beteiligt. Ziel dabei ist es, nicht zuletzt, mittels der
Schulen inklusive ihrer außerschulischen Angebote, eine gute Erreichbarkeit aller Kinder, über die
kultur- und bildungsnahen Kreise hinaus, sicherzustellen. Verschiedene Forschungsstudien haben
nämlich deutlich gemacht, dass kulturelle Interessen und Vorlieben sowie die kulturelle Eigenbe -
tätigung weniger von der ethnischen Herkunft, als vielmehr von der sozialen Lage, d. h. der Bil-
dung, den Einkommensverhältnissen und dem Wohnumfeld der Herkunftsfamilie abhängen. Das
Kulturamt verfolgt vor diesem Hintergrund vornehmlich einen sozialräumlichen Ansatz, nach dem
Maßnahmen der Kulturellen Bildung insbesondere auch in denjenigen Stadtteilen erfolgen sollen,
in denen ein höherer Anteil bildungsfernerer Schichten und/oder ein höherer Anteil an Menschen
mit Migrationsvorgeschichte zu vermuten bzw. zu verzeichnen ist. Entsprechend werden die nach-
folgenden Daten über die beantragten und geförderten Projekte in Bezug zu den Stadtbezirken/
Stadtteilen gesetzt, die eine unterschiedliche Sozialstruktur und einen unterschiedlich hohen An-
teil an Menschen mit Migrationsvorgeschichte aufweisen. Eine entsprechende Erfassung erfolgt
für die Projektförderung im Rahmen der Landesprogramme „Kultur und Schule“ sowie „Kultur-
rucksack NRW“.
118
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9.3 Landesprogramm „Kultur und Schule“
An dem Landesprogramm „Kultur und Schule“ beteiligt sich die Stadt Münster seit dem Schul -
jahr 2006/2007. Ziel des Förderprogramms ist es, Projekte zu unterstützen, bei denen Schulkin -
der schuljahrbegleitend mit Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten können. Die Projekte
können in allen Sparten oder spartenübergreifend realisiert werden. Sie finden in den Schulen statt
und dürfen den Unterricht nicht ersetzen. Bedingt durch die nach Schlüsselzuweisung begrenz -
te Fördersumme des Landes, können pro Förderzeitraum (Schuljahr) in Münster im Durchschnitt
30 Projekte gefördert werden. Durchschnittlich nehmen 20 Schulkinder an einem Projekt teil. Da -
mit profitieren jährlich ca. 600 Kinder über den gesamten Zeitraum eines Schuljahrs von einem
speziellen kulturellen Angebot im Kontakt mit Kulturschaffenden verschiedener Sparten. Neben
der künstlerisch-kulturellen Eigenbetätigung vor Ort in den Schulen wird dabei nicht selten – u.
a. auch durch den Besuch einer Kultureinrichtung – die Lust daran geweckt, die Kultureinrichtun -
gen und -angebote Münsters wahrzunehmen. Die lokalen Projekte des Landesprogramms „Kultur
und Schule“ werden im Rahmen eines kommunalen Ausschreibungsverfahrens von einer Fachjury
ausgewählt. Das Kulturamt erfasst dabei jährlich die Anzahl der Bewerbungen und Förderungen
sowie weitere differenzierende Angaben, wie z. B. die Zahl der Projektanträge mit einem sog. in-
terkulturellen Merkmal (vgl. Tab. 79). Dies sind Anträge bzw. Projekte, die in besonderer Weise
die multiethnische Zusammensetzung der Zielgruppe berücksichtigen und entsprechende künst -
lerisch-kulturelle und didaktische Ansätze wählen. Auf die Möglichkeit bzw. den Wunsch, dass die
Projekte eine interkulturelle Dimension aufweisen, wird seit 2008 im Rahmen des jährlichen Aus-
schreibungsverfahrens hingewiesen. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass bis zum Jahr 2017/18
deutlich mehr als die Hälfte der gestellten Projektanträge einen interkulturellen Ansatz aufweisen
und von den letztlich als förderungswürdig anerkannten Projekten ebenfalls deutlich mehr als die
Hälfte (knapp 60 %) einen interkulturellen Ansatz verfolgen (vgl. ebd.). Pro Förderzeitraum (Schul -
jahr) profitieren demnach über 300 bis 400 Kinder von einem speziellen künstlerisch-kulturellen
Angebot in multiethnischer Gruppenzusammensetzung und mit interkultureller Ausrichtung.
Tabelle 79: Projektanträge und geförderte Projekte im Rahmen des Landesprogramms
„Kultur und Schule“ in der Stadt Münster in den Schuljahren 2006/07-2017/18
Projektanträ-
ge insgesamt
davon mit
interkulturel-
lem Merkmal
Anteil
Geförderte
Projekte
insgesamt
davon mit
interkulturel-
lem Merkmal
Anteil
2006/07 45 k. A. 29 k. A.
2007/08 75 18 24,0% 20 9 45,0%
2008/09 37 17 45,9% 24 9 37,5%
2009/10 49 15 30,6% 25 8 32,0%
2010/11 53 31 58,5% 27 19 70,4%
2011/12 60 34 56,7% 31 18 58,1%
2012/13 55 33 60,0% 30 17 56,7%
2013/14 47 28 59,6% 31 18 58,1%
2014/15 46 . 23 50,0% 31 15 48,4%
2015/16 44 21 47,7% 29 14 48,3%
2016/17 48 25 52,1% 28 14 50,00%
2017/18 39 22 56,4% 31 18 58,10%
Quelle: Kulturamt der Stadt Münster
119
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird auch die Beteiligung der Stadtteile der Außenstadtbezirke
differenziert erfasst und ausgewertet. Insgesamt werden gut ein Drittel der Projektanträge von
Schulen aus den verschiedenen Stadtteilen der Außenstadtbezirke gestellt. Auch der Anteil der
geförderten Projekte in den Stadtteilen der Außenstadtbezirke gemessen an der Gesamtzahl ge-
förderter Projekte beträgt gut ein Drittel. Die Anträge aus den Außenstadtbezirken werden damit
überproportional stark gefördert und berücksichtigt. Kritisch ist jedoch anzumerken, dass es bis -
lang nicht gelungen ist, den Anteil an Projektanträgen von Schulen aus den Außenstadtbezirken
noch weiter zu steigern (vgl. Tab. 80, letzte Spalte).
Tabelle 80: Anteil der Projektanträge und geförderten Projekte aus den Stadtteilen der
Außenstadtbezirke im Rahmen des Landesprogramms „Kultur und Schule“ in der Stadt Münster
in den Schuljahren 2009/10-2017/18
Projekt-
anträge
insgesamt
davon aus
Stadttei-
len der
Außenbe-
zirke
Anteil
Geför-
derte
Projekte
insgesamt
davon aus
Stadttei-
len der
Außenbe-
zirke
Anteil
Anteil geförderter
Projekte aus den
Stadteilen an Pro-
jekt-Anträgen aus
den Stadtteilen
insgesamt
2009/10 49 15 30,6 % 25 9 36 % 60,0 %
2010/11 53 20 37,7 % 27 11 40,7 % 55,0 %
2011/12 60 12 20,0 % 31 6 19,3 % 50,0 %
2012/13 55 23 41,8 % 30 13 43,3 % 56,5 %
2013/14 47 15 31,9 % 31 9 29 % 60,0 %
2014/15 46 17 36,9 % 31 12 38,7 % 70,6 %
2015/16 44 16 36,3 % 29 10 34,4 % 62,5 %
2016/17 48 16 33,30 % 28 9 32,10 % 56,30 %
2017/18 39 16 41,00 % 31 11 35,50 % 68,80 %
Quelle: Kulturamt der Stadt Münster
Wie Tabelle 81 zeigt, ist bei nahezu allen diesen geförderten Projekten der beteiligten Schulen in den
Außenbezirken eine multiethnische Gruppenzusammensetzung bzw. eine interkulturelle Ausrichtung ge-
geben. Dies ist bereits ein deutlicher Hinweis darauf, dass insbesondere Schulen mit einer entsprechenden
Sozialstruktur die Möglichkeiten interkultureller Angebote qualifiziert wahrnehmen. Im Durchschnitt neh-
men somit pro Förderjahr ca. 220 Schulkinder der Außenstadtbezirke ganzjährig an den Angeboten teil.
Tabelle 81: Geförderte Projekte mit interkulturellem Merkmal in den Stadtteilen der
Außenstadtbezirke
Geförderte Projekte in
Stadtteilen der Außen-
stadtbezirke
daran beteiligte
Schulen in Stadtteilen
der Außenstadtbezirke
daran beteiligte Schulen
in den Stadtteilen und
interkulturelles Merkmal
2009/10 9 9 9
2010/11 11 14 13
2011/12 6 10 10
2012/13 13 12 12
2013/14 9 9 9
2014/15 12 10 10
2015/16 10 8 8
2016/17 9 8 6
2017/18 11 8 8
Quelle: Kulturamt der Stadt Münster
120
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die differenzierte Erfassung der Anträge bzw. der realisierten Projekte nach Stadtteilen (s. Ta-
belle 82) im Abgleich mit der Migrations-Statistik der Stadt Münster bestätigt, dass diese Chance
gerade auch in denjenigen Stadtteilen erkannt und genutzt wird, in dem der Anteil an Menschen
mit Migrationsvorgeschichte besonders hoch ist. Gemäß der Migrationsstatistik im Dezember 2016
weisen insbesondere die Stadtteile Coerde (51,6 %) und Berg Fidel (50,6 %) einen sehr hohen und
gerade in den letzten Jahren noch deutlich gestiegenen Anteil an wohnberechtigter Bevölkerung
mit Migrationsvorgeschichte auf. Es folgen Kinderhaus-West (37,1 %), Angelmodde (33,8 %), Gieven-
beck (31,6 %) und Gremmendorf-West (31,1 %). Differenziert nach Altersgruppen leben am meisten
Kinder (0 – 9 Jahre) und Jugendliche (10 – 19 Jahre) mit Migrationsvorgeschichte ebenfalls in den
Stadtteilen Coerde und Gievenbeck, gefolgt von Kinderhaus-West, Angelmodde und Berg Fidel so-
wie Hiltrup-West. Einen deutlichen Anstieg gab es in diesen beiden Altersgruppen insbesondere
auch in Gremmendorf-West.
Tabelle 82 verdeutlicht, dass eine überdurchschnittlich hohe Beteiligungsbereitschaft insbeson-
dere im Stadtteil Kinderhaus besteht (überdurchschnittlich viele Antragstellungen) sowie ebenfalls
eine starke Beteiligung und zudem eine gute Förderquote in den Stadtteilen Coerde und Berg Fidel.
In den neun Förderjahren konnten damit ca. 660 Kinder aus Kinderhaus (von ca. 1.500 Kindern und
Jugendlichen im Alter von 0 bis 19) sowie ca. 300 Kinder aus Coerde (von ca. 1.800 Kindern und Ju -
gendlichen im Alter von 0 bis 19) und ca. 150 im Stadtteil Berg Fidel (von ca. 900 im Alter von 0 bis
19) von den kulturellen Angeboten profitieren. Tabelle 82 verdeutlicht dabei auch, dass sich an dem
Landesförderprogramm aber auch einige Stadtteile ohne einen hohen Anteil an wohnberechtigter
Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte sehr aktiv und - aufgrund der Qualität der beantragten
Projekte - auch sehr erfolgreich beteiligen, wie z. B. Hiltrup, Roxel und Wolbeck.
Eine eher geringe Beteiligung erfolgte demgegenüber bislang aus den Stadtteilen Amelsbü -
ren, Albachten und Gremmendorf, die – mit Ausnahme der aktuellen Veränderungen in Gremmen-
dorf-West (s. o.) – ebenfalls keinen besonders hohen Anteil an wohnberechtigter Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte aufweisen. Aus den Stadtteilen Angelmodde sowie Gievenbeck, die einen
mittelhohen Anteil an wohnberechtigter Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte aufweisen, er -
folgt zwar eine aktive Beteiligung (Antragstellung), die bislang jedoch weniger erfolgreich war.
Im Fazit erweist sich das Landesprogramm „Kultur und Schule“ insgesamt als ein aktiv wahrge-
nommener Ansatz, um in dem jeweiligen Sozialraum eine möglichst frühe Partizipation und kultu -
relle Teilhabe zu erreichen. Insbesondere diejenigen Stadtteile, die einen besonders hohen Anteil
an Menschen mit Migrationsvorgeschichte sowie davon im Alter von 0 bis 19 Jahren aufweisen, be-
teiligen sich überwiegend sowohl aktiv als auch erfolgreich an dem Landesprogramm. Im Ergebnis
profitieren demnach insbesondere Kinder und Jugendliche aus den Stadtteilen Kinderhaus, Coerde
und Berg Fidel von diesen zusätzlichen Angeboten.
Perspektivisch sollten ggf. vor allem die Stadtteile Gremmendorf-West, Angelmodde und Gie-
venbeck in ihrer Beteiligung bzw. Antragstellung gestärkt werden.
121
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 82: Anträge und durchgeführte Projekte im Rahmen des Landesprogramms
„Kultur und Schule“ in der Stadt Münster nach Stadtteilen von 2006 bis 2017
Stadtteil Projekt-
anträge
geför-
derte
Projekte
Wohnberechtigte Be-
völkerung in Münster
mit Migrationsvorge-
schichte
davon im Alter
0-9 (in absolu-
ten Zahlen)
davon im Alter
10-19 Jahren
(in absoluten
Zahlen)
Amelsbüren 1 0 23,8 % 290 271
Albachten 1 1 27,1 % 322 294
Angelmodde 10 4 33,0 % 503 389
Berg Fidel 11 7 50,6 % 518 419
Coerde 19 15 51,6 % 1.013 824
Gievenbeck 16 8 31,6 % 1.023 821
Gremmendorf 1 1 West: 31,1 %
Ost: 17,6 %
West: 278
Ost: 157
West: 260
Ost: 144
Hiltrup 23 13
Ost: 18,3 %
Mitte: 21,5 %
West: 27,5 %
Ost: 161
Mitte: 278
West: 422
Ost: 155
Mitte: 211
West: 326
Kinderhaus 63 33 Ost: 27,3 %
West: 37,1 %
Ost: 194
West: 648
Ost: 148
West: 564
Roxel 16 13 23,9 % 353 325
Wolbeck 17 7 19,2 % 326 261
Quelle: Kulturamt der Stadt Münster und „SMS-Statistik für Münsters Stadtteile“ der Stadt Münster, 2016
3.9.4 Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“
Neben dem Programm „Kultur und Schule“ koordiniert das Kulturamt auch das Landesprogramm
„Kulturrucksack NRW“, mit dem in der Stadt Münster weitere künstlerisch-kulturelle Projekte im Rah-
men der Kulturellen Bildung gefördert werden können.
77
Zielgruppe sind hier speziell 10- bis 14-Jähri-
ge, die trotz ihres hohen kreativen Potenzials und ihres oftmals ausgeprägten Wunsches nach eigener
künstlerisch-kultureller Aktivität in den Kultureinrichtungen noch häufig unterrepräsentiert sind. Auch
hier werden die qualitätsvollsten Projekte jährlich im Rahmen eines kommunalen Ausschreibungsver-
fahrens durch eine unabhängige Fachjury ermittelt. Neben der künstlerisch-kulturellen Qualität der Pro-
jekte ist die Lebensweltorientierung außerhalb der Schulsituation ein zentrales Förderkriterium. Dezi-
diert wird in der Antragstellung und Umsetzung die Zusammenarbeit mit den Stadtteilhäusern sowie
Kinder- und Jugendeinrichtungen begrüßt. Im dreijährigen Zeitraum der Jahre zwischen 2013 und 2015
wurden insgesamt 62 Projekte gefördert, in deren Rahmen rund 300 Veranstaltungen stattfanden. In
den Jahren 2016 und 2017 sind weitere 29 Projekte und 208 Veranstaltungen hinzugekommen. Somit be-
läuft sich die Gesamtzahl der geförderten Projekte seit 2013 auf 91, und die Zahl aller damit verbundenen
Veranstaltungen seitdem auf 508. Hier ist ein rückläufiger Trend zu konstatieren, da im Vergleich zum
letzten Monitoring durchschnittlich ca. 21 Projekte pro Jahr gefördert wurden, während für den aktuel-
len Berichtszeitraum von 2016-2017 durchschnittlich nur noch ca. 15 Projekte pro Jahr gefördert worden
sind. Der räumliche Schwerpunkt des Programms lag anfänglich (2013) in der Innenstadt sowie in den
Stadtteilen Coerde und Kinderhaus. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Aktivitäten auch auf die Stadtteile
Hiltrup, Berg Fidel, Mecklenbeck, Gievenbeck, Wolbeck, Sprakel und Roxel ausgedehnt. Eine besonders
intensive Beteiligung erfolgt aus den Stadtteilen Coerde sowie Berg Fidel jeweils in Kooperation mit den
Stadtteilhäusern Begegnungszentrum Meerwiese sowie Lorenz Süd. Damit zeigt sich auch die hohe
Bedeutung dieser Einrichtungen für ein qualifiziertes Programm im außerschulischen Bereich.
77 Hierfür erhält die Stadt jährlich gut 50.000 Euro.
122
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.10 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LEITZIEL
78
„Unser Ziel ist es, die Lebenswirklichkeiten von Menschen mit Migrationsvorgeschich-
te in öffentlichen Diskussionen und in den Medien im Rahmen unserer Möglichkeiten
angemessener darzustellen. Dabei sollen insbesondere auch die Erfolge von Integration
kommuniziert und keine Stigmatisierungen zugelassen werden.“
In diesem Handlungsfeld wollen die verschiedenen Fachämter durch Informationsangebote
für mehr Transparenz städtischer Leistungen sorgen und damit den Integrationsprozess von Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte unterstützen.
In den Ämtern der Stadtverwaltung wird diskutiert: Wann sollen Materialien mehrsprachig an -
geboten werden und wann besser in einfacher Sprache? Ziel ist es, die hier lebenden Menschen zu
erreichen. Ihnen soll der Zugang zu Informationen erleichtert werden.
Dies geschieht vor allem durch die Herausgabe mehrsprachiger Broschüren und durch mehr-
sprachige Internetauftritte. Eine verwaltungsübergreifende Anfrage, welche Broschüren und In-
formationsmaterialien 2017 herausgegeben wurden, ergab, dass mittlerweile viele Angebote der
Stadt in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen. Insbesondere das Presse- und Informationsamt
hat inzwischen viele Internetauftritte der Fachämter mehrsprachig übersetzen lassen und sie auf
dem aktuellen Stand gehalten sowie zahlreiche mehrsprachige Printpublikationen unterschiedli -
cher Art betreut. Nachfolgend wird eine Übersicht über die wichtigsten Informationsbroschüren
und Internetauftritte der verschiedenen Stadtämter und Einrichtungen gegeben. Die nachfolgen -
de Tabelle visualisiert das umfangreiche, mehrsprachige Informationsangebot der Stadt Münster.
Tabelle 83: Mehrsprachige Informationsangebote der Stadt Münster 2017
Herausgebende Stelle Thema / Art des Informationsangebots Verfügbare Sprachen*
Abfallwirtschaftsbetriebe Sortiertafeln (Folder insbesondere für Wohn-
baugesellschaften; auch für Flüchtlingseinrich-
tungen)
Englisch, Französisch, Russisch,
Arabisch, Serbo-Kroatisch, Spanisch,
Türkisch
Plakat (wird in Flüchtlingseinrichtungen einge-
setzt, - auch als Metallschilder, die an Abfallton-
nen-Standplätzen aufgehängt werden)
Deutsch, Englisch, Französisch,
Arabisch, Albanisch, Kroatisch,
Persisch, Hindi, Kurdisch
Aufkleber für verschiedene Abfalltonnen
(Flüchtlingseinrichtungen)
Deutsch, Englisch, Französisch,
Arabisch, Albanisch, Kroatisch,
Persisch, Hindi, Kurdisch
Amt für Bürger- und
Ratsservice / Rechts- und
Ausländeramt
Internetangebot Englisch
Amt für Bürger- und
Ratsservice
Standesamt
Heiraten in Münster Deutsch, Englisch, Französisch,
Spanisch, Arabisch, Serbisch
Amt für Kinder, Jugendliche
und
Familien
Flyer der Schwangerschaftsberatungs-stelle Englisch, mit Einleger in
Arabisch
78 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 106.
123
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Herausgebende Stelle Thema / Art des Informationsangebots Verfügbare Sprachen*
Anschreiben und Karte
(bei Fehlbesuch) für die Familien zur Vereinba-
rung eines Familienbesuches
Englisch, Arabisch, Türkisch
Amt für Schule und
Weiterbildung
Elternbriefe
Der Wechsel in eine weiterführende Schule
Arabisch, Albanisch, Englisch,
Französisch, Kurdisch, Persisch, Pol-
nisch, Russisch, , Serbisch, Türkisch
Informationsbroschüre „Gute Bildung von
Anfang an – Informationen für neu zugezogene
Eltern“
Albanisch,
Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Fran-
zösisch, Persisch, Russisch, Serbisch,
Spanisch, Türkisch
Faltblatt: „Fallscouts für neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler
Deutsch, Arabisch, Kurdisch, Farsi,
Englisch, Französisch, Russisch,
Albanisch, Serbisch
Flyer: „angekommen in deiner Stadt Münster“ Arabisch, Persisch und Tigrinya
über QRL-Code abrufbar
Flyer: „Bildungsberatung“ Arabisch, Englisch, Französisch,
Persisch, Russisch,
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
„Münster im Spiegel der Zahlen“ https://www.
stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/
stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/
zahlen/Faltblatt_Muenster_im_Spiegel_2017_
en.pdf
Englisch
Frauenbüro Mädcheninfo und Elternbriefe zum GirlsDay Englisch, Französisch, Griechisch,
Italienisch, Kroatisch, Polnisch,
Russisch, Serbisch, Türkisch,
Vietnamesisch
Notfallkarte Englisch, Französisch, Spanisch,
Arabisch, Russisch, Türkisch, Kro-
atisch
Gesundheits- und
Veterinäramt
Gesundheitswegweiser
für Migrantinnen und Migranten
*Albanisch, Arabisch, Englisch, Pol-
nisch, Serbisch, Russisch, Türkisch
Jobcenter Internetangebot Englisch, Französisch, Türkisch,
Spanisch, Griechisch, Russisch
Ausfüllhilfe für verschiedene Formulare der Jobcentren
*Englisch, Französisch
Bildung und Teilhabe (BuT)
Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Farsi, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch
JobZENTRALE Münster
(erstellt von Jobnet.AG)
Englisch, Französisch, Rumänisch,
Russisch, Türkisch, Ukrainisch
Kommunales
Integrationszentrum
Broschüre „Mini-Job“ Arabisch, Englisch, Französisch,
Russisch*
Kulturamt Internetangebot
https://www.stadt-muenster.de/kulturamt
teilweise Englisch
Informationsflyer zur Dauerausstellung „Zwei
graue Doppelspiegel für ein Pendel“ von Ger-
hard Richter in der Dominikanerkirche
Englisch
124
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Herausgebende Stelle Thema / Art des Informationsangebots Verfügbare Sprachen*
Münster Marketing Stadtplan
Münster Innenstadt
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/stadtplan_2017.pdf
Englisch
Adventsflyer
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_weihnachts-
markt/pdf/adventsflyer2017_englisch.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_weihnachts-
markt/pdf/adventsflyer2017_niederlaendisch.
pdf
Englisch
Niederländisch
Advent: Informationen für Busunternehmen
Immer zwischen Juli – Dezember verfügbar.
Niederländisch
Touristischer
Stadtführer
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/stadtfuehrer_gb_2016.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/stadtfuehrer_gb_2016.pdf
Englisch
Niederländisch
Reisemagazin 2018/2019
„Münster – Stadturlaub von seiner schönsten
Seite
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/travel_magazin.pdf
Englisch
Mehrsprachige
Imagebroschüre
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_arabisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_chinesisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_francais_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/mm_italiano_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_japanisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/mm_polnisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/mm_russisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_espanol_2015.pdf
Arabisch
Chinesisch
Französisch
Italienisch
Japanisch
Polnisch
Russisch
Spanisch
Skulpturen-Führer
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/skulpturenfuehrer_2015-en.pdf
Englisch
125
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Herausgebende Stelle Thema / Art des Informationsangebots Verfügbare Sprachen*
Münster historisch – Rathaus des Westfälischen
Friedens
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/muenster-historisch_en.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/muenster-historisch_nl.pdf
Englisch
Niederländisch
Stadtspiel Münster
https://www.stadt-muenster.de/en/tourismus/
service-and-information/information-material.
html
Englisch
Hotelverzeichnis 2017
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/hotelverzeichnis-2018.pdf
Englisch
Presse- und
Informationsamt
Welcome to Münster, u. a.
Internetauftritt „www.muenster.de/en/“
Englisch
Broschüre
„Welcome to Münster“
Englisch
Online-Stadtrundgang Englisch
Presse- und Informationsamt,
Amt für Stadtentwicklung/
-planung und Verkehrsplanung
und Münster Marketing
Weihnachtsmärkte in Münster
Internetangebot
www.stadt-muenster.de/weihnachtsmarkt
Englisch, Niederländisch
(deutsche Version auch in Leichter
Sprache)
Stadtbücherei Internetangebot
https://www.stadt-muenster.de/buecherei/
startseite.html
Englisch, Französisch, Italienisch,
Türkisch, Spanisch, Russisch, Pol-
nisch, Griechisch, Arabisch, Farsi
Volkshochschule Flyer
„Deutsch als Fremdsprache“
*Englisch
Informationsbroschüre „Club D“ Russisch, Englisch, Arabisch,
Türkisch, Spanisch
Villa ten Hompel Internetangebot
https://www.stadt-muenster.de/vil-
la-ten-hompel/startseite.html
Englisch, Niederländisch
*außer Deutsch
Quelle: Eigene Zusammenstellung des Kommunalen Integrationszentrums aus den Angaben verschiedener Ämter
126
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben für die Abfallberatung in Unterkünften für Geflüch-
tete ein Schulungskonzept sowie entsprechende Infomaterialien entwickelt, das/die überwiegend
mit Bildern arbeitet/arbeiten. Zunächst für eine Projektdauer von zwei Jahren wurde ein Mitarbei -
ter für die Beratung in den Unterkünften und die nachhaltige Weiterentwicklung des Konzeptes
eingestellt. Dieser Mitarbeiter hat selbst eine Migrationsvorgeschichte und nimmt eine wichtige
Rolle als „key person“ – also als Schlüsselperson – in diesem Projekt ein.
Darüber hinaus stellen die Ämter der Stadt Münster auch hilfreiche Informationen anderer Ins-
titutionen des Landes oder des Bundes zur Verfügung.
So informiert das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei Bedarf Eltern in Münster über
den Kommunalen Sozialdienst (KSD) mit einem Flyer über die Früherkennungsuntersuchungen, die
von der Geburt an bis zum Alter von 6 Jahren kostenlos durchgeführt werden. Die Flyer mit dem
Titel „Vorsorge nützt. Meldepflicht schützt“ werden von dem KSD vom LWL – Landesjugendamt
Westfalen in deutscher, türkischer, russischer und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Ein
Informationsfeld weist hierbei den jeweiligen Kontakt zum städtischen KSD aus.
Bei der Aufnahme in der Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung erhalten alle neu zugewiese -
nen, geflüchteten Menschen vom Sozialamt ein Begrüßungspaket mit den wichtigsten Informatio-
nen zur Orientierung und zum Leben in Münster. Hier werden auch die relevanten Veröffentlichun-
gen der städtischen Ämter und Konzerntöchter, wie zum Beispiel der Gesundheitswegweiser für
Migrantinnen und Migranten, in der jeweiligen Herkunftssprache weitergegeben.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) hat als Schwerpunkt im Querschnitt die rassismus -
kritische Arbeit festgelegt und kooperiert dabei insbesondere mit dem Integrationsrat, mobim
(Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Münster) und den Integrations -
agenturen der Caritas und des Deutschen Roten Kreuzes. Für die seit 2014 stattfindenden und seit
2015 in einem umfangreichen Veranstaltungskalender gebündelten Münsteraner Wochen gegen
Rassismus werden weitere Partner eingebunden. Auf Initiative des KI wurde im September 2017
das Netzwerk „Rassismuskritik in Münster“ gegründet, um eine breit getragene, dauerhafte und
stabile rassismuskritische Arbeit in Münster zu erreichen. 2018 fanden 83 Veranstaltungen mit ins -
gesamt 77 verschiedenen Akteuren statt.
127
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 84: Auswertung der Münsteraner Wochen gegen Rassismus 2015 - 2017 nach Anzahl der
Veranstaltungen und Veranstaltenden
Anzahl der Veranstaltungen
2015 2016 2017
47 68 102
Veranstaltende
Verwaltung / Politik 3 3 11
Kirchen / Religionsgemeinschaften 2 4 6
Schulen 2 11 8
Kindertagesbetreuung 7 9 3
Erwachsenenbildung 6 0 7
Wohlfahrt 4 3 7
Sport 4 4 4
MSO 4 5 9
eingetragene Vereine 1 6 19
Sonstige 8 3 11
Summe 41 48 85
Quelle: Kommunales Integrationszentrum
In Arbeit sind neue Veröffentlichungen des Amtes für Schule und Weiterbildung mit Beteiligung
des Presseamtes: das Faltblatt „Schulpsychologische Beratungsstelle“ in den Sprachen Deutsch
und Arabisch, Englisch, Kurdisch, Paschtu, Persisch, Russisch sowie ein Faltblatt „Die Offenen Ganz-
tagsschulen in Münster“ auf Deutsch und Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch,
Kroatisch, Kurdisch, Persisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch.
128
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Fazit und Ausblick
Das Integrationsmonitoring 2017 der Stadt Münster gibt nun zum vierten Mal einen Überblick
über den Stand und die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte
seit 2010 und Datenmaterial, das sogar vereinzelt bis 2005 zurückreicht. Nach den Zahlen der Statis-
tikdienststelle der Stadt Münster ist 2017 der Anteil der in Münster lebenden Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte mittlerweile auf 23,2 % angestiegen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren
liegt er bei 31,1 %, bei den unter 9-Jährigen bei mehr als 40 %. Die Anzahl der Zuzüge durch Geflüch-
tete ist seit 2015 indes deutlich zurückgegangen. Konkret wurden Münster 2017 nur 87 Geflüchtete
zugewiesen. Auch wenn sich die Zuzugssituation entspannt hat: Die Herausforderung Integration
besteht fort und der Bedarf nach angemessenen Situationsanalysen und sich den Veränderungen
anpassenden Handlungskonzepten ist jederzeit gegeben. So wurde das Thema Integration z. B.
auch im Rahmen der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 aufgegriffen. Es wur-
de mit der Formulierung „Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständ-
lich“ als eines der zehn strategischen Entwicklungsziele für Münster 2030 berücksichtigt und vom
Rat der Stadt Münster im Oktober 2017 politisch beschlossen (Vorlage V/0648/2017).
Die Ergebnisse des Berichtes in den einzelnen Handlungsfeldern werden hier schlaglichtartig
zusammengefasst.
Politische Partizipation: Die Steigerung der politischen Partizipation der Bevölkerung mit Migra-
tionsvorgeschichte in der Stadt Münster bleibt weiterhin ein wichtiges Handlungsfeld und sollte ak-
tiv gefördert werden. Im Stadtrat, dem politisch-institutionell wichtigsten Organ in der Kommune,
hatten im Jahr 2017 weniger als die noch 2015 sieben Personen eine Migrationsvorgeschichte. An-
dererseits hat sich bei den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und beim Jugendrat der Anteil
deutlich gesteigert bzw. verdoppelt. Die im vorliegenden Integrationsmonitoring vorgenommene,
systematische Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements und die weiteren Ausführungen
zu den Migrantenselbstorganisationen erscheinen gerechtfertigt und eine notwendige Ergänzung.
Die aufgezeigten Entwicklungen sind zumindest ein Indiz dafür, dass hier große Potentiale und
wertvolle Ressourcen in der Gestaltung der kommunalen Aufgaben in Münster liegen. So könn -
te das Engagement von Geflüchteten und deren Organisationen aufgegriffen und besonders in
Stadtteilen mit hohem Migrationsanteil sinnvoll in gleichberechtigter Partnerschaft verstärkt ein -
gebunden werden. Dieser Schritt erscheint auch im Sinne der nun – im Anschluss an das Monitoring
– vorzunehmenden Umsetzungspraxis in Verbindung mit den schon vorhandenen Programmen,
Konzepten und Initiativen konsequent.
Rechtliche Integrationsbegleitung: Die rechtliche Integration bleibt als wichtiges Handlungs -
feld im Fokus, solange die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in der Stadt Münster steigt bzw.
ihre Mehrheit nur ein befristetes oder geduldetes Aufenthaltsrecht besitzt, das ihre politischen
und gesellschaftlichen Teilnahmechancen einschränkt. Dass erstmals neben der Westfälischen
Wilhelms-Universität auch Daten der Fachhochschule Münster beigesteuert wurden, ergänzt das
„akademische Bild“ von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in unserer Stadt. Die Quote der Ein-
bürgerung ist in den letzten Jahren gesunken. Unabhängig von den zugrundeliegenden Ursachen
129
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
besteht hier – im landespolitischen Vergleich – ein deutlicher Handlungsbedarf. Der Ansatz über
die Integrationskurse ist als erfolgreiches Instrument ausgeweitet worden. Seine Effizienz könnte
besser beurteilt werden, wenn auch Aussagen über den Erfolg der Teilnehmenden vorlägen.
Bildung und Sprache: Dem Handlungsfeld „Bildung und Sprache“ kommt integrationspolitisch
eine sehr zentrale Funktion zu, die die verantwortlichen Akteure auch im Berichtszeitraum ent -
lang der sich verändernden Gegebenheiten (neu Zugewanderten) ausgefüllt haben. Die Daten der
Schuleingangsuntersuchung erlauben teilweise in der großen Entwicklungslinie der letzten 16 Jah -
re, den integrationspolitischen Handlungsbedarf zu erkennen: Die Quote von Kindern aus Familien
mit Migrationsvorgeschichte erreicht bei den Schulanfängerinnen und -anfängern 2017 eine Quote
von knapp 40 %. Die Schuleingangsdaten weisen einen bedeutsamen Unterstützungsbedarf in der
deutschen Sprache – auch bedingt durch die aktuelle Zuwanderersituation – von 15 % auf. Die unter-
schiedliche räumliche Verteilung auf das Stadtgebiet ist dabei zu beachten. Grundsätzlich erfreulich
ist, dass sich die sprachlichen Unterstützungsbedarfe umso mehr reduzieren, je länger die Kinder
vor Start in die Schule eine Kindertagesstätte besucht haben. Die Sprachförder- und Integrations -
maßnahmen für Kinder sowie Eltern konnten in der Stadt Münster im zurückliegenden Zeitraum
erweitert werden. Auf die stark steigenden Zuwanderungszahlen konnte die Stadt Münster mit
ihrer damals bereits fertiggestellten Neukonzeption, der schnellstmöglichen Integration aber auch
potenzialorientierten Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen sowie durch zahlrei-
che Unterstützungsangebote reagieren.
Der Anteil von Kindern mit Migrationsvorgeschichte an allgemeinbildenden Schulen hat in den
letzten Jahren zugenommen (inzwischen rund 31 %). An den Grundschulen beträgt er sogar 40 %.
In Bezug auf die weiterführenden Schulen lassen sich Annäherungen erkennen; so war im Schul -
jahr 2017/18 für Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsangenhörigkeit das Gymnasium
erstmals die häufigste Schulform. Bei den Abschlüssen gibt es weiterhin deutliche Unterschiede.
54,9 % der deutschen Schülerinnen und Schüler haben 2016/17 ihre Schullaufbahn mit einem Abitur
beendet, aber nur 12,8 % der ausländischen. Außerdem liegt der Anteil von Schülerinnen und Schü -
lern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen, mit
rund 20 % deutlich höher als bei den deutschen Schülerinnen und Schülern (4,6 %), aber auch höher
als im vorangegangenen Berichtszeitraum (15 %).
Die Daten zum herkunftssprachlichen Unterricht sollten im nächsten Monitoring wieder einge -
bunden werden. Um jedoch eine Aussage über die Bildungsbeteiligung zu treffen sowie die Bil-
dungserfolge von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte zu steigern, werden
weitere aussagekräftige Daten benötigt. Diese müssen die unterschiedlichen Bildungsphasen und
deren Übergänge nicht nur anhand des Migrations- und Sprachkriteriums darstellen, sondern ins -
besondere auch die Dimension der sozialen Faktoren aufgreifen.
Arbeit und Wirtschaft: Der Anteil von Erwerbspersonen mit Migrationsvorgeschichte ist etwas
niedriger als der Anteil von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Gesamtbevölkerung, wo-
bei hier die unterschiedlichen Datengrundlagen (Bund/Kommune) beachtet werden müssen. Un -
terschiede ergeben sich zudem, wenn man die Stellung im Beruf näher betrachtet: Ein deutlich
größerer Anteil an Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist als „Arbeiter“ beschäftigt als dies
in der Gruppe der Menschen ohne Migrationsvorgeschichte der Fall ist. Der Indikator zum Zusam -
menhang von Erwerbsfähigen mit Migrationsvorgeschichte und ihren Bildungsabschlüssen zeigt
130
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
die relativ enge Verknüpfung von Arbeitslosigkeit mit der biographischen Situation von Menschen
sowohl mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte auf. Gleichwohl ist auch hier die Situation bei
den Menschen mit Migrationsvorgeschichte gegenüber ihrer Vergleichsgruppe ohne Migrations -
vorgeschichte als deutlich prekärer einzuschätzen. Dem Erwerb eines Schul- oder Berufsabschlus -
ses kommt eine Schlüsselrolle zu. Diese deutliche Diskrepanz zeigt sich ebenso im Bereich der
„Hochqualifizierten“. Da der vorliegende Indikator im Zuge der aktuellen Fortschreibung weiter dif-
ferenziert und um die Ausprägungen „Fachhochschulabschluss (Diplom)“ sowie „in Deutschland
nicht anerkannter Hochschulabschluss“ erweitert worden ist, konnte hier Transparenz geschaffen
werden. Es gibt, gerade wenn man noch die schon länger erhobene Ausprägung „in Deutschland
nicht anerkannte Berufsausbildung“ hinzunimmt, derzeit ein bemerkenswert großes Potential an
hochqualifizierten Menschen mit Migrationsvorgeschichte, das brach liegt. Der Handlungsbedarf
ist hier ebenso dringlich wie im Bereich der Geringqualifizierten. Die Anerkennung ausländischer
Qualifikationen fällt zwar grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit und damit kommunale Gestal-
tungsmacht Münsters. Gleichwohl muss neben den entsprechenden Initiativen auf den übergeord-
neten Ebenen lokal durch flexible Beratungs- und Förderstrukturen eine mögliche Verbesserung
der Bildungsintegration und der Wettbewerbsfähigkeit Münsters angestrebt werden. Im Hinblick
auf die Arbeitslosigkeit gibt es zumeist entweder kaum Veränderungen gegenüber dem Stand von
2015 (erwirtschaftetes Einkommen, Grad der Behinderung, Altersstruktur) oder das Datenmaterial
weist die bereits festgestellte negative Tendenz seit 2015 der Steigerung der Arbeitslosigkeit von
Ausländerinnen und Ausländern auf (Leben in Bedarfsgemeinschaften, Anteil der Alleinerziehen -
den). In diesem Handlungsfeld sind zielgruppenspezifische Maßnahmen dringend erforderlich, die
den Zugang zum Arbeitsmarkt sicherstellen.
Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung: Dem Ziel einer stärkeren Durchmischung der
Stadtteile ist man im Berichtszeitraum nicht näher gekommen. Stattdessen ist ein Anstieg in den
Stadtteilen zu verzeichnen, in denen der Anteil von Menschen mit Migrationsvorgeschichte ohne -
hin über dem Durchschnitt des Stadtgebietes liegt, bzw. eine Abnahme des migrantischen Anteils in
unterdurchschnittlich bewohnten Stadtteilen. In Bezug auf die Ausgabe von Wohnberechtigungs -
scheinen (WBS) sind Ausländerinnen und Ausländer sowie Menschen mit Migrationsvorgeschichte
überproportional stark vertreten. Allerdings liegt die Versorgungsquote von ausländischen Wohn -
berechtigten unter der Versorgungsquote aller WBS-Inhaberinnen und -inhaber, die in den letzten
Jahren gesunken ist. Die anstehende Herausforderung wird es sein, den Geflüchteten den Weg in
den Mietwohnungsmarkt zu ebnen. Die noch im Vorbericht untersuchten Verhältnisse im Bereich
Grundeigentum sind nicht fortgeschrieben worden. Hierzu sollte geprüft werden, ob künftig auch
Daten des freien Mietwohnungsmarktes ergänzend erhoben werden können.
Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste: Im Bereich der Kinder- und Jugendhil-
fe erreichten im vorliegenden Berichtszeitraum, in dem der Fokus auf den Flüchtlingskindern lag,
die angebotenen Maßnahmen sowohl die Kinder als auch deren Familien. Die Versorgungsquote
für Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen ist bei den Kindern über drei Jahren zufriedenstellend. Die
Gründe für die Nichtversorgung einzelner Kinder, insbesondere bei den unter Dreijährigen sind sehr
individuell und werden von dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fortlaufend analysiert
und es wird einzelfallbezogen unterstützt. Gute Dienste leisten die Eltern-Kind-Angebote.
131
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen werden entsprechend
den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und sollen in die Angebote der offenen
Kinder- und Jugendarbeit, die aufsuchenden Angebote der Jugendsozialarbeit inklusive der sozia -
len Gruppenarbeit überführt werden. Die erstmalige Evaluierung der qualifizierten Kulturmittlerin-
nen und Kulturmittler ergab, dass sie eine sinnvolle Ergänzung zu der Arbeit in der Kindertagesbe -
treuung im Sinne einer gleichberechtigten Erziehungspartnerschaft bieten.
In das System der sozialen Leistungen und Dienste der Stadt Münster sind Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte gut eingebunden. Im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungsgruppe verfügen Men -
schen ohne deutschen Pass häufiger nicht über ein Einkommen, mit dem sie ohne soziale Transfer-
leistungen leben können. Dies gilt insbesondere auch für die Grundsicherung im Alter. Der Anteil
Schwerbehinderter an der deutschen Bevölkerung liegt weiterhin deutlich über dem Anteil derer
ohne deutschen Pass an ihrer Bevölkerungsgruppe – bei leicht steigender Tendenz.
Gesundheit und Sport: Die jährlichen Schuleingangsuntersuchungen belegen einen guten Ge-
sundheitszustand bei Kindern mit und ohne Migrationsvorgeschichte. Das System der Früherken-
nungsuntersuchungen erreicht Kinder mit Migrationsvorgeschichte weniger gut, als Kinder, deren
Eltern deutsch sozialisiert sind. Insgesamt liegt die Gruppe möglicherweise besonders belasteter
Kinder sowohl aus Familien mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte mittlerweile bei unter 10%.
Andererseits sind Kinder mit Migrationsvorgeschichte mit über 95% umfassender geimpft, als Kin -
der, deren Eltern keine Migrationsvorgeschichte haben. Die in größeren Gesundheitsstudien mess-
baren „neuen Krankheiten“ (Stoffwechselkrankheiten, Übergewicht, psychische Belastungen) las-
sen sich aber auch in Münster nachweisen und spielen auch am Übergang in das Schulalter eine
zunehmende Rolle. Zudem weisen zahlreiche Befunde darauf hin, dass besondere Konstellationen
rund um Zuwanderung nach wie vor offensichtlich ein erhöhtes Risiko für eine nicht optimale ge-
sundheitliche und allgemeine institutionelle Entwicklung (Kita, Schule) darstellen. Auch wenn die
Stadt zahlreiche Unterstützungsangebote anbietet, die auch von Familien mit Migrationsvorge -
schichte gut angenommen werden, zeigt sich regelmäßig, dass auch in Münster Kinder leben, die
von diesen Angeboten nicht optimal erreicht werden. Das betrifft grundsätzlich sowohl Familien
mit als auch solche ohne Migrationsvorgeschichte. Eine Migrationsvorgeschichte scheint aber das
Risiko dafür, durch diese Angebote nicht erreicht zu werden, deutlich zu erhöhen.
Im Handlungsfeld „Sport“ ist die Quote der Kinder, die bei Schulanfang schwimmen können, in
den letzten Jahren wieder leicht angestiegen, wenn auch die Quote der schwimmenden Kinder aus
Familien mit Migrationsvorgeschichte deutlich geringer ist, als bei den „Nicht-Migrierten“. Auch
den in Zusammenarbeit zwischen Sportamt und Sportvereinen stattfindenden Ferienschwimmkur-
sen, die auf die Erhöhung der Schwimmquote im Übergang zwischen Grundschule und weiterfüh-
render Schule abzielen, gelingt es, Kinder mit Migrationsvorgeschichte zu gewinnen und an das
Schwimmen heranzuführen.
Die Bedeutung des Sports und insbesondere von Sportvereinen werden in diesem Bericht nicht
behandelt. Daten oder Hinweise zu Aktiven oder speziellen Aktivitäten für Menschen mit Migrati -
onsvorgeschichte wurden nicht erhoben. Da aber gerade Sportvereine eine wichtige integratori -
sche Funktion einnehmen, sollten zukünftig diese Daten erhoben werden.
132
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung: Im Handlungsfeld der Interkulturellen
Öffnung der Verwaltung strebt die Stadt Münster weiterhin an, den Personalanteil von Menschen
mit Migrationsvorgeschichte zu erhöhen. In 2018/2019 wird dazu ein Modellversuch zur Durchfüh -
rung anonymisierter Bewerbungsverfahren eingeführt, der die Bewerbungschancen für Menschen
mit Migrationsvorgeschichte erhöhen soll. Darüber hinaus ist die Verwaltung überzeugt, dass Un -
ternehmen und Geflüchtete auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt gleichermaßen profitieren
können. Als Arbeitgeberin verstärkt die Stadtverwaltung ihre Bemühungen, geflüchtete Menschen
selbst auszubilden. Zum anderen hat die Stadt Münster sich zum Ziel gesetzt, die Kompetenz bei
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bezug auf das Thema „Interkulturalität“ auszubauen.
Neben Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz werden dabei vermehrt Sprachkurse ange -
boten. Ziel sollte in diesem Handlungsfeld sein, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt in der Be-
schäftigtenstruktur der Stadtverwaltung widerspiegelt. Die Datenlage hierzu ist noch nicht ausrei-
chend, wird sich aber kontinuierlich verbessern.
Kultur: Ein Schwerpunkt dieses Monitorings ist die Kulturelle Bildung. Die Auswertung der
Migrationsanalyse der Stadtbibliothek Münster zeigt deutlich auf, dass der Kundenanteil mit Migra-
tionsvorgeschichte steigend ist. Der Anteil der Bibliothekskundinnen und –kunden ist nahezu de-
ckungsgleich mit dem Anteil der Personen mit Migrationsvorgeschichte an der wohnberechtigten
Bevölkerung. Bei den Jugendlichen ist ihr Anteil gestiegen und derjenige der erwachsenen Kundin-
nen und Kunden dagegen signifikant niedriger als in den anderen Altersklassen. Um insbesondere
Kinder zu erreichen, wird die Versorgung durch den Bücherbus – der 2018 bereits sein 60-jähriges
Jubiläum feiert – als elementar wichtig angesehen.
Das Stadtmuseum und die Westfälische Schule für Musik (WSfM) haben in den letzten Jahren
auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen reagiert und Angebote für geflüchtete Kinder und Ju-
gendliche bereitgestellt. Die im Zuge der Durchführung der einzelnen Projekte erkannten Verbes-
serungspotentiale sollten in kooperativer Weise angegangen werden. Hier besteht die Notwendig-
keit eines verlässlichen finanziellen und organisatorischen Rahmens.
In Bezug auf die vom Kulturamt selbst koordinierte Kulturelle Bildung und die hier fortgeschrie-
benen Landesprogramme partizipieren die Stadtteile mit besonders hohem Anteil an Kindern und
Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte bereits in hohem Maße an den gebotenen Fördermög-
lichkeiten. Perspektivische Maßnahmen könnten nunmehr auf andere Stadtteile mit mittelhohem
Anteil an Migrationsvorgeschichte in dieser Altersgruppe erweitert werden. Die Palette der Pro-
jektförderungen des Kulturamtes ist anhaltend gut aufgestellt und weiterhin bestrebt, Kulturver -
eine zu unterstützen.
Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Die Stadt Münster bzw. ihre verschiedenen Ämter haben die
mehrsprachigen Informationsangebote weiter ausgebaut. Darüber hinaus stellen die Ämter der
Stadt Münster auch hilfreiche Informationen anderer Institutionen des Landes oder des Bundes
zur Verfügung.
133
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abkürzungsverzeichnis
AufenthG .................................... Aufenthaltsgesetz
BAMF .......................................... Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Delfin 4 ....................................... Sprachtest „Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der
Sprachkompetenz in Nordrhein-Westfalen bei 4-Jährigen
Förderschule G/H ....................... Förderschule in den Bereichen Grundschule und Hauptschule
GGUA ..........................................Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
IT.NRW ........................................ Landesbetrieb Information und Technik
des Landes Nordrhein-Westfalen
KSD ............................................. Kommunaler Sozialdienst
MSO ............................................ Migrantenselbstorganisationen
MVG ............................................ Menschen mit Migrationsvorgeschichte
SGB.............................................. Sozialgesetzbuch
UPLA ........................................... Deutsch-Lateinamerikanischer Verein Münster
(Unión Por Latinoa-mérica y Alemania)
WBS ............................................ Wohnberechtigungsschein
WSfM ......................................... Westfälische Schule für Musik
WWU ...........................................Westfälische Wilhelms-Universität Münster
134
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildungs- und
Tabellenverzeichnis
Abbildungen
Abbildung 1: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster mit
Migrationsvorgeschichte am 31.12.2017 nach Altersgruppen und Geschlecht .........................15
Abbildung 2: Ausgewählte, ausländische Staatsangehörigkeiten der
wohnberechtigten Bevölkerung in Münster ............................................................................ 18
Abbildung 3: Neuaufnahmen von Geflüchteten – Stadt Münster 2010-2017 .......................... 19
Abbildung 4: Herkunftsländer der zugewiesenen Geflüchteten im Jahr 2017........................ 19
Abbildung 5: Verortung der in der Datenbank erfassten
Organisationen 2017 ...................................................................................................................25
Abbildung 6: Tagungen der Migrantenselbstorganisationen (MSO)
2009 bis 2017 ...............................................................................................................................26
Abbildung 7: Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität mit
ausländischer Staatsangehörigkeit nach Bildungsausländerstatus,
Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit
und Studienart im WS 2017/18 ...................................................................................................34
Abbildung 8: Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität 2007 - 2016 ...............................34
Abbildung 9: Vergleich Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität
nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2007 – 2016 .........................................................35
Abbildung 10: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger,
die nicht in Deutschland geboren sind ......................................................................................42
Abbildung 11: Anteil der Schulanfängerinnen und –anfänger, deren
Mütter nicht in Deutschland geboren sind ...............................................................................42
Abbildung 12: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger,
deren Vater oder Mutter nicht in Deutschland geboren sind, mit
Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes ....................................................................43
Abbildung 13: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger,
deren Vater oder Mutter nicht in Deutschland geboren sind, mit
Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes ....................................................................44
Abbildung 14: Sprachbefund bei Schuleingangsuntersuchung –
Kinder aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte ..................................................44
Abbildung 15: Sprachförderbedarfe in Kindertagesstätten und
Grundschulen in der Stadt Münster 2014-2017 .........................................................................45
135
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 16: Sprachbefund bei Schuleingangsuntersuchung in
Abhängigkeit von Migrationsvorgeschichte der Familie und
Kitabesuchsdauer vor Einschulung ...........................................................................................45
Abbildung 17: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in
Deutschland geboren) Deutschkenntnisse in Abhängigkeit
von den Deutschkenntnissen der Mutter .................................................................................46
Abbildung 18: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in
Deutschland geboren) Deutschkenntnisse der Mutter ...........................................................46
Abbildung 19: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber
in Deutschland geboren) Deutschkenntnisse des Kindes ........................................................ 47
Abbildung 20: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden
Schulen in der Stadt Münster nach Zuwanderungsgeschichte
und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2014/15 bis 2017/18 .............................................56
Abbildung 21: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von
allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster nach Abschlussart in
den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17...........................................................................................59
Abbildung 22: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der
Stadt Münster (Arbeitsort) nach Staatsangehörigkeit 2012-2017
(Quartalszahlen) ........................................................................................................................68
Abbildung 23: Entwicklung der Anteile einzelner Gruppen an der
Arbeitslosigkeit in Münster .........................................................................................................71
Abbildung 24: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung
mit Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken Münsters nach
Migrationsart am 31.12.2017 .......................................................................................................82
Abbildung 25: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung
mit Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken Münsters nach
Migrationsart am 31.12.2017 .......................................................................................................83
Abbildung 26: Anzahl der von der Stadt Münster ausgestellten
Wohnberechtigungsscheine 2009-2017 ....................................................................................85
Abbildung 27: Vollständigkeit des Vorsorgestatus (U-Untersuchungen) bei
in Deutschland geborenen Kindern mit und ohne Migrationsvorgeschichte
in der Stadt Münster – Daten der Schuleingangsuntersuchung 2010-2017 .............................99
Abbildung 28: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland
geboren) Vollständigkeit des Impfschutzes in der Stadt Münster. .......................................100
Abbildung 29: Kinder ohne Migrationsvorgeschichte – Vollständigkeit
des Impfschutzes in der Stadt Münster. .................................................................................100
Abbildung 30: Schulanfänger mit Migrationsvorgeschichte aber
in Deutschland geboren und „erheblichen Auffälligkeiten“ bei
der schulärztlichen Unterschung /Anteil dieser Kinder, die Kontakt
zur Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ Stadt Münster haben. .....................................................101
136
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 31: Anteil aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger,
die im Vorschulalter das Seepferdchen erworben haben. ......................................................102
Abbildung 32: Anteil aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit
Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren), die im Vorschulalter
das Seepferdchen erworben haben. ........................................................................................102
Abbildung 33: Erzielte Abzeichen Ferienschwimmkurse des Sportamtes ............................ 103
Abbildung 34: Teilnehmendenstruktur Ferienschwimmkurse (Mädchen/Migration) .......... 103
Abbildung 35: Migrationsvorgeschichte nach Alter ................................................................112
Abbildung 36: Migrationsvorgeschichte nach Stadtteil ..........................................................113
Abbildung 37: Migrationsvorgeschichte nach Geschlecht ......................................................113
Tabellen
Tabelle 1: Definitionen grundlegender Begriffe ..........................................................................8
Tabelle 2: Integrationspolitische Handlungsfelder und zugrunde
gelegte Indikatoren .................................................................................................................... 11
Tabelle 3: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach
Migrationsvorgeschichte 2017 ................................................................................................... 14
Tabelle 4: Anteile der wohnberechtigten Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte nach Altersgruppen am 31.12.2017 .................................................. 16
Tabelle 5: Bevölkerung in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte
und Familienstand 2017 .............................................................................................................. 16
Tabelle 6: Größe der Haushalte in der Stadt Münster nach
Migrationshintergrund 2016 .......................................................................................................17
Tabelle 7: Zahl der in Privathaushalten lebenden Kinder in der
Stadt Münster nach Migrationshintergrund 2016 .....................................................................17
Tabelle 8: Zuzüge nach Münster nach ausgewählten ersten
Staatsangehörigkeiten 2017 ...................................................................................................... 18
Tabelle 9: Fortgezogene nach ausgewählten ersten
Staatsangehörigkeiten 2017 ...................................................................................................... 18
Tabelle 10: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive
Personen nach Migrationsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit 2015 und 2017 .................21
Tabelle 11: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive
Personen nach Migrationsvorgeschichte, Staatsangehörigkeit
und Geschlecht 2015 und 2017 ...................................................................................................22
Tabelle 12: Anregungen und Anträge des Integrationsrates
an den Rat der Stadt Münster, die Stadtverwaltung und/oder
den Oberbürgermeister 2013-2017 ............................................................................................ 23
Tabelle 13: Bewilligung von Zuschüssen ....................................................................................23
137
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 14: Verteilung der KOMM-AN-Fördermittel nach Trägern (2016 – 2017): ....................28
Tabelle 15: Auswertung der Qualifizierungsreihen für Ehrenamtliche
in der Migrationsarbeit (2016 – 2017) ........................................................................................29
Tabelle 16: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach
EU-Staatszugehörigkeit und Geschlecht 2008-2017 ..................................................................31
Tabelle 17: Aufenthaltsrecht von Nicht-EU-Staatsangehörigen
nach Geschlecht 2010-2017 ........................................................................................................ 32
Tabelle 18: Aufenthaltstitel von Geflüchteten nach Geschlecht 2016-2017 ............................. 32
Tabelle 19: Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster nach Staatsangehörigkeit, Bildungsausländerstatus und
Studienart im WS 2017/18 ........................................................................................................... 33
Tabelle 20: Studierende an der Fachhochschule Münster nach
Staatsangehörigkeit, Bildungsausländerstatus und Studienart im
WS 2016/17 bis WS 2017/18 .........................................................................................................36
Tabelle 21: Einbürgerungen in der Stadt Münster 2010-2017 ................................................... 37
Tabelle 22: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen
der Stadt Münster nach Kurs-Art und Geschlecht 2005 bis 2017 .............................................38
Tabelle 23: Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen der Stadt
Münster im Elementar- und Primarbereich 2015 - 2017 ............................................................48
Tabelle 24: Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen
in der Stadt Münster nach Zuwanderungsgeschichte in den Schuljahren
2012/13 bis 2017/18 .......................................................................................................................52
Tabelle 25: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nach
Zuwanderungsgeschichte Schuljahr 2014/15 bis Schuljahr 2017/18 ..........................................52
Tabelle 26: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen
nach Zuwanderungsgeschichte in der Stadt Münster in den Schuljahren
2014/15 bis 2017/18 ......................................................................................................................54
Tabelle 27: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden
Schulen in der Stadt Münster nach Abschlussart in den Schuljahren
2013/14 bis 2016/17 ...................................................................................................................... 57
Tabelle 28: Vielfältige Programme, Qualifizierungsangebote und
Maßnahmen der Stadt Münster für Eltern, Kinder, Jugendliche und
Fachpersonal 2015 – 2017 ...........................................................................................................60
Tabelle 29: Anzahl der Kurse und angemeldete Teilnehmende im
ergänzenden Sprachförderangebot „Club D“ der Volkshochschule
Münster in den Studienjahren 2011/12-2017/18 ..........................................................................62
Tabelle 30: Anzahl der Kurse und angemeldete Teilnehmende im
Bereich „Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“
der Volkshochschule Münster in den Studienjahren 2012/13 - 2017/18 .....................................63
138
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 31: Von der VHS zusätzlich zum Angebot nach dem
Weiterbildungsgesetz aus Drittmitteln des Landes NRW
und des Bundes sowie aus Spenden durchgeführte Angebote
für Geflüchtete 2015-2017...........................................................................................................63
Tabelle 32: Bevölkerung der Stadt Münster nach Beteiligung
am Erwerbsleben und Migrationshintergrund 2011, 2014 und 2016 ........................................65
Tabelle 33: Erwerbstätige in der Stadt Münster nach Migrationshintergrund
und Staatsangehörigkeit 2016 ...................................................................................................65
Tabelle 34: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach
Wirtschaftsbereichen bzw. -abschnitten und Migrationshintergrund 2016 ...........................66
Tabelle 35: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster
nach Migrationshintergrund 2016 .............................................................................................66
Tabelle 36: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster
nach Migrationshintergrund 2014 .............................................................................................66
Tabelle 37: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster
nach Migrationshintergrund 2011 ..............................................................................................67
Tabelle 38: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Vollzeit-
und Teilzeitbeschäftigung und Migrationshintergrund 2016 ...................................................67
Tabelle 39: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Befristung
des Beschäftigungsverhältnisses und Migrationshintergrund 2016 .......................................68
Tabelle 40: Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) in der Stadt Münster
nach Staatsangehörigkeit und anderen ausgewählten Merkmalen 2012-2017 .......................69
Tabelle 41: Bevölkerung in der Stadt Münster nach monatlichem
Nettoeinkommen und Migrationshintergrund 2016 ................................................................69
Tabelle 42: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte
und Staatsangehörigkeit 2012 - 2017 .........................................................................................70
Tabelle 43: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte
und Geschlecht 2017...................................................................................................................70
Tabelle 44: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte
nach Herkunftsländern 2012 - 2017 .............................................................................................71
Tabelle 45: Im Jobcenter Münster gemeldete Arbeitslose nach
Migrationsvorgeschichte in 2015, 2016 und 2017 ...................................................................... 72
Tabelle 46: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige
Leistungsbezieherinnen und -bezieher mit und ohne Migrationsvorgeschichte
(MVG) nach Geschlecht in 2015, 2016 und 2017 ........................................................................ 73
Tabelle 47: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher
nach Migrationsvorgeschichte und Erwerbsfähigkeit in 2015, 2016 und 2017 ........................ 73
Tabelle 48: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige
Leistungsberechtigte mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG)
nach höchstem erworbenen Schulabschluss in 2015, 2016 und 2017 ...................................... 75
139
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 49: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige
Leistungsberechtigte mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG)
nach höchstem erworbenen Berufsabschluss in 2015, 2016 und 2017 .................................... 75
Tabelle 50: Höhe des erwirtschafteten Einkommens von beim Jobcenter
Münster gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit und
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) in 2015, 2016 und 2017 .................................................76
Tabelle 51: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen
und -bezieher, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, in 2015, 2016 und 2017 .....................77
Tabelle 52: Beim Jobcenter Münster gemeldete alleinerziehende
Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach Migrationsvorgeschichte
in 2015, 2016 und 2017 ................................................................................................................ 77
Tabelle 53: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen
und -bezieher mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Alter
in 2015, 2016 und 2017 ................................................................................................................78
Tabelle 54: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen
und -bezieher mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach
Stadtbezirken in 2015, 2016 und 2017 ........................................................................................78
Tabelle 55: Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit
Migrationsvorgeschichte an der wohnberechtigten Gesamtbevölkerung
in den Stadtbezirken der Stadt Münster (nach Geschlecht) 2017 ........................................... 81
Tabelle 56: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte
und Staatsangehörigkeit in ausgewählten Stadtteilen der Stadt Münster 2017 ....................83
Tabelle 57: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte
in den Stadtteilen der Stadt Münster 2017 ...............................................................................84
Tabelle 58: Wohnberechtigungsscheine nach besonderen Zielgruppen
(Doppelnennung möglich) 2012-2017 ........................................................................................86
Tabelle 59: Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von ausländischen
Antragstellenden in der Stadt Münster nach Haushaltsgröße 2013 und 2017 .........................86
Tabelle 60: Anteil der an Single-Haushalte ausgestellten WBS nach
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 2016 ........................................................................86
Tabelle 61: Versorgungsquote aller Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen
und -Inhaber in der Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2010-2017 .............87
Tabelle 62: Versorgungsquote ausländischer Wohnberechtigungsschein-
Inhaberinnen und -Inhaber in der Stadt Münster mit Wohnraum nach
Haushaltsgröße 2012-2017 ..........................................................................................................87
Tabelle 63: Empfängerinnen und Empfänger von sozialer
Mindestsicherungsleistung in Münster .....................................................................................93
Tabelle 64: Mindestsicherungsquote in Münster .....................................................................94
Tabelle 65: Empfänger / Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
nach dem SGB XII in Münster ....................................................................................................95
140
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 66: Anteil der Empfänger / Empfängerinnen von Leistungen
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb
von Einrichtungen nach dem SGB XII in Münster an der wohnberechtigten
Bevölkerung in Münster ............................................................................................................96
Tabelle 67: Schwerbehinderte Personen in Münster am Jahresende .....................................97
Tabelle 68: Staatsangehörigkeiten nichtdeutscher Personen mit
Schwerbehinderung ...................................................................................................................97
Tabelle 69: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Münster
nach Migrationsvorgeschichte, Umfrage 2017 ....................................................................... 105
Tabelle 70: Im Ausland geborene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bei den Stadtwerken Münster 2012, 2014 und 2017 ............................................................... 106
Tabelle 71: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster
nach Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 2014 und 2017 ............................................. 106
Tabelle 72: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationsvorgeschichte
der Stadtwerke Münster nach Herkunftsgebieten und Geschlecht
2012, 2014 und 2017 ....................................................................................................................107
Tabelle 73: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster
nach Funktionsbereichen und Migrationsvorgeschichte 2012 - 2017 .....................................107
Tabelle 74: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster
nach Funktionsbereichen, Geburtsland und Geschlecht 2014 und 2017 ...............................108
Tabelle 75: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Messe und Congress
Centrum Halle Münsterland GmbH mit Migrationshintergrund nach
Funktionsbereichen 2017 ......................................................................................................... 109
Tabelle 76: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund
der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH nach
Herkunftsgebieten 2017 ........................................................................................................... 109
Tabelle 77: Angebotene Fortbildungen der Stadt Münster im Bereich
„Interkulturelle Kompetenz“ und Anzahl der Teilnehmenden 2007-2017 .............................. 110
Tabelle 78: Angebote der Westfälischen Schule für Musik ..................................................... 115
Tabelle 79: Projektanträge und geförderte Projekte im Rahmen des
Landesprogramms „Kultur und Schule“ in der Stadt Münster in den
Schuljahren 2006/07-2017/18 .....................................................................................................118
Tabelle 80: Anteil der Projektanträge und geförderten Projekte aus
den Stadtteilen der Außenstadtbezirke im Rahmen des Landesprogramms
„Kultur und Schule“ in der Stadt Münster in den Schuljahren 2009/10-2017/18 .....................119
Tabelle 81: Geförderte Projekte mit interkulturellem Merkmal in
den Stadtteilen der Außenstadtbezirke ...................................................................................119
Tabelle 82: Anträge und durchgeführte Projekte im Rahmen des
Landesprogramms „Kultur und Schule“ in der Stadt Münster
nach Stadtteilen von 2006 bis 2017 ..........................................................................................121
141
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 83: Mehrsprachige Informationsangebote der Stadt
Münster 2017 .............................................................................................................................122
Tabelle 84: Auswertung der Münsteraner Wochen gegen
Rassismus 2015 - 2017 nach Anzahl der Veranstaltungen und Veranstaltenden ....................127
142
Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Integrationsmonitoring 2017
Handlungsfelder, Daten,
Maßnahmen
18-KI_2_umschlag_intergrationsmonitoring-neu.indd 1 17.08.18 13:48
Berichtsvorlage
4353 Zeichen
V/0609/2018 V/0609/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Integrationsmonitoring 2017 Beratungsfolge 04.09.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e- hinderungen Bericht 11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Bericht 13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht 18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Bericht 24.09.2018 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 26.09.2018 Integrationsrat Bericht 04.10.2018 Sportausschuss Bericht 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 10.10.2018 Rat Bericht Bericht: Mit der Beschlussfassung über das „Migrationsleitbild der Stadt Münster“ (Vorlage V/0026/2008) vor nunmehr 10 Jahren hat der Rat der Stadt Münster einen Kriterienkatalog für eine ausführliche und systematische Bestandsaufnahme migrationsorientierter Angebote, Einrichtungen und Dienste in der Stadt, eine handlungsleitende Grundlage für eine prioritätengeleitete Weiterentwicklung der best e- henden Strukturen, einen Maßstab für die Einführung, Weit erentwicklung bzw. Verstärkung spezif i- scher, migrationsorientierter Maßnahmen und eine gemeinsame, ämter - und trägerübergreifende Ar- beitsgrundlage in allen Feldern der migrationsorientierten Arbeit in Münster geschaffen. Die Umsetzung des Leitbildes sollte von Beginn an – und dies wurde bei den Fortschreibungen z u- letzt 2014 (Vorlage V/0193/2014) bestätigt – stets eng verfolgt werden und durch auf Daten - und Er- kenntnisgrundlagen bezogene Situationsanalysen (Zielgruppen, Potentiale, Problemlagen, Hilfe - und Dezernat IV/Kommunales Integrationszentrum 16.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Meza Correa-Flock Telefon: 492-7058 Meza-Correa-Flock@stadt- muenster.de - 2 - V/0609/2018 Unterstützungsangebote der Ämter, Institutionen, Einrichtungen und Träger) unter Zugrundelegung der Bewertungskriterien des Migrationsleitbildes nachvollzogen und abgesichert werden. Das Integrationsmonitoring 2017 ist die Fortschreibung der Berichterstattu ngen aus 2010, 2012 und 2015 und wurde, wie die Vorgängerberichte, gemeinsam mit Ämtern der Stadtverwaltung erstellt. Der vorliegende Integrationsmonitoringbericht der Stadt Münster schreibt die Fortschritte der polit i- schen, rechtlichen und sozialen Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster im Zeitraum 2015 bis 2017 fort. Er knüpft an die letzte Berichterstattung aus dem Jahr 2015 an, bezieht indes die Berichtszeiträume seit 2010 mit ein und blickt punktuell bis auf das Jahr 2005 zurück. Die Struktur des Berichtes folgt weitgehend dem Aufbau des letzten Integrationsmonitorings 2015. Auch wurde ein Großteil der Indikatoren aus dem Jahr 2015 fortgeschrieben. Im Integrationsmonitoring 2015 war aufgrund der Zuwanderungssituation ein - im Migrationsleitbild nicht als eigenständiges Handlungsfeld enthaltenes - Kapitel "Flüchtlinge" ergänzt worden. Dieses Kapitel wurde im vorliegenden Bericht wieder gestrichen, obgleich der Zuzug von Geflüchtete n im Jahr 2015 seine Spitze erreichte. Die auf die Herausforderungen folgenden Maßnahmen finden sich vielmehr in allen Handlungsbereichen wieder und prägen den gesamten Bericht 2017. Dieser Bericht zeigt die Umsetzung der Bemühungen, der neuen Zuwanderungs thematik mit tragfähigen Konzepten gerecht zu werden und die Vielfalt an Maßnahmen in allen Bereichen. Die Herausforderungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass die Integration als ein kontinuierlicher und sich stets wandelnder Prozess zu verstehen ist, der immer wieder neu bedacht werden muss. Gerade auch vor diesem Hintergrund ist das Monitoring ein geeignetes Instrument für die aktuelle Analyse und Bestandsaufnahme mit den sich wandelnden Gegebenheiten. Aber auch dieses Instru- ment muss hinsichtlich seines Nutzens, seiner Möglichkeiten und Grenzen immer wieder überprüft und ebenfalls angepasst werden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Bericht Integrationsmonitoring 2017
Anlage A
5155 Zeichen
Anlage A zur V/0609/2018 Kurzüberblick Das „Integrationsmonitoring 2017“ liefert einen Überblick über die Entwicklung und den derzeiti- gen Stand der Umsetzung des Migrationsleitbildes und, anhand statistischer Indikatoren, der ent- sprechenden Datengrundlage in den verschiedenen Handlungsfeldern bis Ende 2017. Es bietet nunmehr, als kontinuierliche Fortschreibung früherer Versionen aus den Jahren 2010, 2012 als auch 2015, einen mittlerweile signifikanten Beobachtungszeitraum. Auch bietet es einen sozialräumlich orientierten Ansatz, mithilfe dessen der Verlauf von Integrationsprozessen in den Blick genommen und kommunaler Politik und Verwaltung Ansatzpunkte für die weitere Planung und Steuerung der Integrationsprozesse geliefert werden können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Umsetzung des Migrationsleitbildes Das Monitoring dient u. a. der Überprüfung der Umsetzung der folgenden übergeordneten Leit- ziele des Migrationsleitbildes: Als Voraussetzung einer erfolgreichen Weiterentwicklung der Stadtgesellschaft wird Offen- heit auf allen Seiten und von allen beteiligten Gruppen gefordert und gefördert. Die Münsteraner Stadtgesellschaft macht sich gegen jedwede Stigmatisierung und Diskrimi- nierung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Bereichen und auf allen Ebenen stark. WIR möchten auch im Bereich der Integration die Vielfalt der Bevölkerung anerkennen, in- dem wir die daraus resultierenden individuellen Bedürfnisse im Umgang mit Menschen mit Migrationsvorgeschichte stärker berücksichtigen. Münster soll als lebendige und interkulturell offene Stadt weiterentwickelt werden, in der unterschiedliche Milieus und Ethnien ohne soziale Konflikte zusammenleben (vgl. Handlungs- konzept Demographischer Wandel). Wir wollen in der Integrationsarbeit ehrenamtliche Initiativen und bürgerschaftliches Enga- gement aus der Stadtgesellschaft heraus stärken und diese durch hauptamtliche Kräfte und entsprechende Stellen unterstützen. Das freiwillige Engagement der Menschen mit Migrati- onsvorgeschichte soll wertgeschätzt und durch gezielte Qualifizierung gefördert werden. Wir sehen die Stadtteile als eine wichtige Ebene der Integration an und beabsichtigen daher, Integrationsangebote vor Ort unter Einbeziehung der Zugewanderten und Einheimischen in den Quartieren auszubauen und besser zu vernetzen. Wir wollen die interkulturelle Öffnung aller Regelsysteme fördern (Bildungssystem, Arbeits- markt etc.). Öffentliche Informationsmaterialien sollen auf die Vielfalt der Zielgruppen ausgerichtet sein. Strukturelle Barrieren für Menschen mit Behinderung, die eine Migrationsvorgeschichte ha- ben, sollen abgebaut werden. Die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN- Behindertenrechtskonvention sowie des Aktionsplans der Stadt Münster zu deren Umset- zung. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0116 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein teilw. Bereits veranschlagt Ja X Nein . Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Handlungsgrundlage ist die Beschlussfassung des Rates über das „Migrationsleitbild der Stadt Münster“ (Vorlage V/0026/2008), welche im Zuge der Fortschreibung des Migrationsleitbildes 2014 (Vorlage V/0193/2014) erneuert worden ist. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage behandelt das Querschnittsthema Migration in allen kommunalen Handlungsfeldern. In der fachämterübergreifenden Zusammenarbeit werden Handlungsbedarf und bereits durchge- führte Maßnahmen im Handlungsfeld, quasi in gebündelter Form, sichtbar. Das Integrationsmo- nitoring kann als künftige Arbeitsgrundlage für das Handeln von Politik und Verwaltung in diesem Querschnittsbereich dienen. Dabei werden innerhalb des Querschnittsbereichs Migration auch die Querschnittsbereiche De- mographie, Gleichstellung sowie Inklusion besonders berücksichtigt und mit dem statistischen Merkmal der Migrationsvorgeschichte vermittelt. Konkret bedeutet dies, dass der Status quo einzelner Integrationsprozesse und Maßnahmen in seiner Spezifität und seinen Auswirkungen für bestimmte Altersgruppen beobachtet sowie der demographische Wandel in der Analyse der mig- rationsspezifischen Situation einbezogen wird – und, wo das Datenmaterial dies ermöglicht hat, eine geschlechterdifferenzierte Betrachtung Grundlage der Ergebnisse ist. Ebenso liegt den Aus- führungen, wie z.B. im Handlungsfeld Bildung, die Perspektive der Inklusion zugrunde. Besondere thematische Schwerpunkte hinsichtlich einer Verbindung der Bereiche Migration und Inklusion finden sich im Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ sowie insbesondere im Handlungsfeld „Kin- der- und Jugendhilfe, Soziale Leistungen und Dienste“.
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Warendorfer Straße
- Hansaplatz 7
- Robert-Bosch-Straße 2016
- Pluggendorf 4
- Kinderhaus 32
- Neutor 4
- Düesberg 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0609/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37