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V/0609/2018

Integrationsmonitoring 2017

Vorlagen 14.08.2018

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BroschüreIntegrationsmonitoring

359758 Zeichen

1
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Integrationsmonitoring 2017
Handlungsfelder, Daten, 
Maßnahmen
18-KI_2_umschlag_intergrationsmonitoring-neu.indd   1 17.08.18   13:48

2
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Impressum
Integrationsmonitoring 2017
Herausgeberin: Stadt Münster
Kommunales Integrationszentrum Münster
Redaktion: Ximena Meza Correa-Flock unter Mitwirkung von Honorarkräften
Grafik: Sylvia Saldarriaga 
Druck: DIGI PRINT Document Center Münster GmbH
August 2018, 1. Auflage

3
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
1 Einleitung  .................................................................................................................5
2 Rahmenbedingungen .............................................................................................. 7
 2.1 Definitionen grundlegender Begriffe .............................................................7
 2.2 Indikatoren-Auswahl und Datenquellen ........................................................9
 2.3 Demographische Grunddaten ........................................................................14
3 Ha ndlungsfelder ....................................................................................................20
 3.1 Politische Partizipation und Bürgerschaftliches Engagement ...................20
  3.1.1 Partizipation in politischen Gremien ..................................................20
  3.1.2 Integrationsrat .................................................................................... 22
  3.1.3 Migrantenselbstorganisationen (MSO) .............................................23
  3.1.4 Bürgerschaftliches Engagement ........................................................ 27
 3.2 Rechtliche Integrationsbegleitung ...............................................................30
  3.2.1 Aufenthaltsstatus ................................................................................30
  3.2.2 Ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen
   und Wissenschaftler  ............................................................................33
  3.2.3 Einbürgerungen ...................................................................................36
  3.2.4 Integrationskurse  ................................................................................37
 3.3 Bildung und Sprache ......................................................................................39
  3.3.1 Sprachförderbedarfe in Kindertageseinrichtungen ..........................39
  3.3.2 Sprachförderbedarf bei Schulanfängerinnen
   und Schulanfängern (Schuleingangsuntersuchung) ......................... 41
  3.3.3 Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen der Stadt Münster .....47
  3.3.4 Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten
   Kindern und Jugendlichen in Regelschulen .......................................50
  3.3.5 Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit
   Migrationsvorgeschichte an allgemeinbildenden Schulen ................51
  3.3.6 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
   an Grundschulen  ................................................................................. 52
  3.3.7 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
   an weiterführenden Schulen ..............................................................53
  3.3.8 Schulabschlüsse von ausländischen Schülerinnen und Schülern  .... 56
  3.3.9 Ressortübergreifende Angebote für neu zugewanderte
   Kinder und Jugendliche in der Stadt Münster ...................................59
  3.3.10 Sprachförderangebote der Volkshochschule ....................................62
Inhaltsverzeichnis

4
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
 3.4 Arbeit und Wirtschaft ....................................................................................64
  3.4.1 Beteiligung am Erwerbsleben ............................................................64
  3.4.2 Arbeitslosigkeit  ....................................................................................71
  3.4.3 Fördermaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
   für Menschen mit Migrationsvorgeschichte......................................79
 3.5 Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung .........................................81
  3.5.1 Verteilung der wohnberechtigten Bevölkerung
   mit Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke ......................... 81
  3.5.2 Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen ......................................85
 3.6 Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste ..........................88
  3.6.1 Kinder- und Jugendhilfe ......................................................................88
  3.6.2 Soziale Leistungen und Dienste ......................................................... 92
 3.7 Gesundheit und Sport ....................................................................................98
  3.7.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern
   mit Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn ..................................98
  3.7.2 Wahrnehmung von Frühförderangeboten und
   Frühen (Gesundheits-)Hilfen  .............................................................101 
  3.7.3 Schwimmfähigkeit von Schulanfängerinnen und Schulanfängern.. 101
 3.8 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung .............................. 104
  3.8.1 Beschäftigung mit Migrationsvorgeschichte
   bei der Stadtverwaltung ...................................................................104 
	 	 3.8.2	 Interkulturelle	Öffnung	der	städtischen	Tochtergesellschaften  .... 105 
  3.8.3 Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz............................... 109
 3.9 Kultur ..............................................................................................................111
  3.9.1 Kulturelle Bildung ................................................................................111
  3.9.2 Projektförderung durch das Kulturamt ............................................ 117
  3.9.3 Landesprogramm „Kultur und Schule“ ............................................118
  3.9.4 Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“........................................ 121
 3.10 Presse und Öffentlichkeitsarbeit .................................................................122
4 Fazit und Ausblick ................................................................................................128
 Abkürzungsverzeichnis  .........................................................................................133
	 Abbildungs-	und	Tabellenverzeichnis  ..................................................................134

5
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Einleitung
Zuwanderung hat für die Stadt des Westfälischen Friedens eine immer größere Bedeutung 
gewonnen. Spätestens mit den Wirtschaftswunderjahren des letzten Jahrhunderts nahm infol -
ge der Anwerbung von Arbeitskräften aus Südeuropa die Zahl der Menschen mit, wie wir heute 
sagen, Migrationsvorgeschichte in der Stadt deutlich zu. Auch wird die münstersche Hochschul-
landschaft immer internationaler. Schließlich sind es weltpolitische Ereignisse, seien es die Krie-
ge im ehemaligen Jugoslawien in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, der Fall des 
„Eisernen Vorhangs“ oder die starken, besonders Mitteleuropa erreichenden Fluchtbewegun -
gen der Jahre 2015 und 2016, die zu besonderer, temporär verstärkter Zuwanderung führen. Die 
steigende Zahl von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren zunehmend prägende 
Rolle in der Stadtgesellschaft sowie die zahlreichen städtischen Maßnahmen, die konkret an 
Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte	gerichtet	sind,	zeigen,	dass	das	Thema	Migration	und	
Integration auf kommunaler Ebene weiter an Relevanz gewonnen hat. 
Mit dem nunmehr vierten „Bericht zum Integrationsmonitoring der Stadt Münster 2017“ wird 
der tatsächliche Verlauf der politischen, rechtlichen und sozialen Integration von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte in Münster für den Zeitraum 2015 bis 2017 weiter in den Blick genom -
men.
Grundlage des Integrationsmonitorings ist das „Leitbild Migration und Integration der Stadt 
Münster“ in seiner 2014 aktualisierten Fassung. Beim erstmals 2008 vom Rat der Stadt Münster 
verabschiedeten Migrationsleitbild handelt es sich um ein Konzept und zugleich um das Ergebnis 
eines partizipatorischen kommunalpolitischen Prozesses. Integration wird als die gleichberech -
tigte	Teilhabe	aller	an	den	unterschiedlichen	Bereichen	der	Gesellschaft	sowie	dabei	zugleich	
als „Querschnittsaufgabe“ verstanden, die mithin in nahezu sämtliche Politikfelder hineinspielt. 
Migrationsleitbild und Integrationsmonitoring sind eng verbunden. Die Handlungsfelder mit 
den jeweiligen Leitzielen bilden nach wie vor die Struktur des Integrationsmonitorings. Münster 
hat erstmals 2010 ein Integrationsmonitoring herausgegeben. Dieses wurde 2012 und 2015 wei-
terentwickelt und fortgeschrieben.
Das Integrationsmonitoring soll erkennen lassen, wo Integrationsprozesse erfolgreich ver -
laufen	 und	 in	 welchen	 Bereichen	 Defizite	 bestehen.	 Das	 Monitoringsystem	 verfolgt	 das	 Ziel,	
den Stand des Integrationsprozesses zu verschiedenen Zeitpunkten und seine Entwicklung re -
gelmäßig	aufzuzeigen	und	überprüfbar	zu	machen.
1
 Als „Messinstrument“ dienen statistische 
„Indikatoren“.
2
 Es handelt sich dabei um kein starres Indikatoren-Set. Die Indikatoren werden 
durchaus verändert oder auch in andere Handlungsfelder verschoben. Im aktuellen Bericht sind 
41 Indikatoren auf zehn Handlungsfelder bezogen.
Wie Integration eine Querschnittsaufgabe ist, gilt das auch für deren Monitoring. Es ist eine 
Gemeinschaftsaufgabe der Verwaltung. Das hier präsentierte Datenmaterial wird in der Regel 
1 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), „Integrationsmonitoring“, Materialien 
2/2006, S. 7
2 Das Indikatoren-Set orientiert sich an demjenigen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen – s. hierzu: http://www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstat-
tung_nrw/indikatoren/index.php - sowie an dem Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs-
management (KGSt) 7/2005, „Management kommunaler Integrationspolitik: Strategie und Organisation“.

6
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
von den Fachämtern erhoben bzw. in Auftrag gegeben. Darüber hinaus sind in bestimmten Be-
reichen	die	Daten	u.	a.	vom	Bundesamt	für	Migration	und	Flüchtlinge	(BAMF)	und	dem	IT.NRW	
erhoben oder vonseiten der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) und der Fachhochschule 
Münster beigesteuert worden. Insofern obliegt die Verantwortung für die gelieferten Daten und 
Informationen der jeweiligen Verwaltungseinheit. Der Prozess der Veränderung der Verwaltungs -
struktur im vorliegenden Berichtszeitraum erschwerte die Koordinierung und Fertigstellung des 
Berichts. Aber auch insgesamt besteht mit dem Anwachsen des Berichts eine erhöhte Anforderung 
an die Erstellung und Begleitung des Integrationsmonitorings. 
Das vorliegende Integrationsmonitoring 2017 knüpft an die letzte Berichterstattung aus dem 
Jahr 2015 an, bezieht indes die Berichtszeiträume seit 2010 mit ein und blickt vereinzelt bis auf das 
Jahr	2005	zurück.	Die	Struktur	folgt	weitgehend	dem	Aufbau	des	letzten	Integrationsmonitorings	
2015. Auch wurde ein Großteil der Indikatoren aus dem Jahr 2015 fortgeschrieben. 
Im Integrationsmonitoring 2015 war aufgrund der Zuwanderungssituation ein - im Migrations -
leitbild nicht als eigenständiges Handlungsfeld enthaltenes - Kapitel „Flüchtlinge“ ergänzt worden. 
Dieses Kapitel wurde in den vorliegenden Bericht nicht übernommen, obgleich der Zuzug von Ge-
flüchteten	im	Jahr	2015	seinen	Höhepunkt	erreicht	hat.	Die	auf	die	Herausforderungen	folgenden	
Maßnahmen	sind	in	das	Gesamthandeln	integriert,	finden	sich	in	allen	Handlungsbereichen	wieder	
und prägen den gesamten Bericht 2017. 
Die Herausforderungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass die Integration als ein kontinu -
ierlicher und sich stets wandelnder Prozess zu verstehen ist, der zudem über den Zeitpunkt der Zu-
wanderung hinausgeht und deswegen immer wieder neu bedacht werden muss. Gerade auch vor 
diesem Hintergrund ist das Monitoring ein geeignetes Instrument für die aktive Er- und Befassung 
mit den sich wandelnden Gegebenheiten. Aber auch dieses Instrument muss hinsichtlich seines 
Nutzens, seiner Möglichkeiten und Grenzen immer wieder überprüft und ebenfalls angepasst wer-
den.
Das Integrationsmonitoring in Münster enthält bereits u. a. mit seiner Distanzierung von einem 
Defizitansatz,	seinem	Verständnis	von	Integration	als	wechselseitiger	Anforderung,	die	gerade	auch	
die Bürgerschaft ohne Migrationsvorgeschichte gleichberechtigt einbezieht, und dem Postulat von 
interkultureller	Öffnung	der	Verwaltung	deutliche	Ansätze	für	diversity.	Mit	einer	Entwicklung	des	
Integrationsmonitorings weiter zu einem integrations- und diversitätsbasierten Konzept kann der 
Vorteil	in	einem	Gewinn	größerer	Selbstreflexion	der	verantwortlichen	kommunalen	Institutionen	
in Politik und Verwaltung liegen.
Die	grundsätzliche	Relevanz	eines	Integrationsmonitorings	für	die	Stadt	Münster	ist	offenkun-
dig. Gleichwohl ist die grundlegende konzeptionelle Ausrichtung des Monitorings neu zu bedenken, 
um die Aussagekraft, die Plausibilität und die Reliabilität der Indikatoren für Münster sicherzustel -
len. Diese zukünftig anstehende Aufgabe ist dabei jedoch zugleich mit dem Erfordernis nach einer 
Aufrechterhaltung der Kontinuität der Beobachtungsperspektive zu vermitteln. Die Fortschreibung 
des Monitorings erfordert gesicherte und noch gezieltere Ressourcen, die in der interdisziplinären, 
effizienten	 Zusammenarbeit	 auf	 Verwaltungsebene	 und	 in	 einer	 grundsätzlichen	 Akzeptanz	 bei	
den Entscheidungsträgern in kommunaler Politik und Verwaltung liegen.

7
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Rahmenbedingungen
In diesem Kapitel werden die für die Berichterstattung wichtigen Rahmenbedingungen wie 
Definitionen	grundlegender	Begriffe	(Punkt	2.1)	und	die	Indikatoren-Auswahl	(Punkt	2.2)	erläutert.	
Zudem wird die aktuelle demographische Entwicklung dargestellt (Punkt 2.3). Eine grundlegende 
Diskussion	über	die	in	der	Kommune	verwendeten	Begriffe	und	deren	Definitionen	ist	im	Rahmen	
der kommenden Überarbeitung des Migrationsleitbildes zu erwarten.
2.1 Definitionen grundlegender Begriffe
Bevor	 nun	 nachfolgend	 Definitionen	 der	 grundlegenden	 verwendeten	 Begriffe	 gegeben	 wer-
den,	ist	zunächst	noch	etwas	zu	den	verschiedenen	Begriffen	zu	sagen,	mit	denen	das	vorliegende	
Dokument	selbst	im	Laufe	der	Darstellung	bezeichnet	wird.	Der	Titel	„Bericht	zum	Integrationsmo-
nitoring“ ist als sprachlicher Ausdruck des besonderen Formats dieses Dokuments zu verstehen. Es 
handelt sich um eine Kombination aus zwei Formaten. Kombiniert werden hier die in der kommu -
nalen Evaluationspraxis gängigen Formate „Integrationsbericht“ und „Integrationsmonitoring“. 
Aus	Gründen	der	Lesbarkeit	finden	sich	in	der	Darstellung	allerdings	oftmals	verkürzte	Bezeichnun-
gen wie wie z. B. „Monitoring“, „Bericht“ oder auch „Integrationsmonitoring“. Diese sind dement-
sprechend	an	den	jeweiligen	Stellen	grundsätzlich	als	Synonyme	für	den	titelgebenden	Ausdruck	
„Bericht zum Integrationsmonitoring“ zu verstehen. 
Die Stadt Münster hat sich auf Initiative des Integrationsrates dafür entschieden, entgegen 
dem	 weit	 verbreiteten	 Begriff	 „Migrationshintergrund“	 von	 einer	 „Migrationsvorgeschichte“	
zu	sprechen.	In	den	Statistiken	der	Stadt	Münster	wird	daher	auch	größtenteils	mit	dem	Begriff	
„Migrationsvorgeschichte“ gearbeitet, wobei zwischen Deutschen mit persönlicher oder vererbter 
Migrationsvorgeschichte	unterschieden	wird	(vgl.	Tab.	1).	Die	von	Information	und	Technik	Nord-
rhein-Westfalen	(IT.NRW)	
3
	als	Synonym	zu	„Migrationshintergrund“	verwendete	„Zuwanderungs-
geschichte“ erscheint in diesem Bericht hauptsächlich in den Statistiken der Schuldaten.
Je nachdem, welche Datenquelle im Folgenden zugrunde gelegt wird, ändert sich die Grundge -
samtheit der jeweils betrachteten Gruppen leicht. Daher ist bei allen Indikatoren immer auch auf 
die	Quellenangabe	zu	achten.	Weitere	wichtige	Begriffe,	die	in	dem	Bericht	Verwendung	finden,	
sind	die	Begriffe	„Deutsche“,	„Ausländerinnen	und	Ausländer“	sowie	„Eingebürgerte“.	In	dem	Vor-
gängerbericht	verwendete	Begriffe,	wie	Aussiedlerinnen	und	Aussiedler	sowie	Heimatvertriebene	
werden	in	den	Statistiken	dieses	Berichtes	nur	vereinzelt	gesondert	aufgeführt.	Die	folgende	Tabel-
le	fasst	die	Definitionen	der	wichtigsten	Begriffe	noch	einmal	kurz	zusammen.
3  S. z. B. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, ASDPC-Eintragungshilfen (Stand: 
24.08.2015), S. 46.

8
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 1: Definitionen grundlegender Begriffe
Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind solche mit eigenen Migrationserfahrungen sowie 
deren Nachfahren bis zur zweiten Generation. Zum Personenkreis mit Migrationsvorgeschichte 
zählen:
alle Personen 
mit ausländi-
scher Staats-
angehörigkeit, 
unabhängig 
davon, ob sie 
im Ausland 
oder bereits in 
Deutschland 
geboren sind.
Spätaussiedler und deren Nachfahren: 
Aussiedler, die heute überwiegend aus den 
Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowje-
tunion stammen und Deutsche im Sinne 
des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, 
werden	in	der	öffentlichen	Wahrnehmung	
wie in der administrativen Praxis zu einer 
Migrantengruppe unter anderen. Dies ist 
insofern nachvollziehbar, als dass sich ihre 
Einwanderungssituation und ihre Integ-
rationsprobleme nicht grundsätzlich von 
denen ausländischer Zuwanderer unter-
scheiden. Da das Einwohnermelderegister 
keine Angaben zum Aussiedler-Status ent-
hält,	wird	die	Identifizierung	von	Spätaus-
siedlerinnen und Spätaussiedlern anhand 
bestimmter Merkmale vorgenommen.
eingebürgerte Ausländer: Die Migra-
tionsvorgeschichte bleibt auch nach 
Annahme der deutschen Staatsbür-
gerschaft bestehen. Allerdings gehört 
das Merkmal „‚frühere Staatsangehö-
rigkeit“ nicht zum Inhalt des Einwoh-
nermelderegisters. Um trotzdem eine 
Größenordnung abschätzen zu können, 
werden alle Deutschen mit einem aus-
ländischen Geburtsland als eingebür-
gert	klassifiziert.	Gewisse	Unschärfen	
bleiben bestehen und müssen in Kauf 
genommen werden (etwa bei Deut-
schen, die „zufällig“ im Ausland gebo-
ren wurden sowie bei eingebürgerten 
Ausländern, die bereits in Deutschland 
auf die Welt kamen).
 
Zu den Menschen mit Migrationsvorgeschichte gehören auch „die deutschen Kinder (Nachkom-
men der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn 
nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund auf-
weist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer 
Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d. h. mit einer deutschen und einer 
ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden“ (Statistisches Bundesamt 
(2012): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Ergebnisse des 
Mikrozensus 2011. Wiesbaden, S. 380).“
4
  
Menschen mit Migrationshintergrund sind
1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder
2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 
1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder
3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.
5 
Ausländer und Ausländerinnen sind die Personen, die eine fremde Staatsbürgerschaft besitzen, staaten-
los sind oder deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Personen, die neben der deutschen noch eine 
ausländische Staatsangehörigkeit haben, zählen als Deutsche.
6
 
Eingebürgerte sind alle Menschen, die ursprünglich eine ausländische Staatsangehörigkeit besessen 
haben oder Staatenlos waren und im Laufe ihres Lebens in Deutschland eingebürgert wurden, also jetzt 
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Zur Gruppe der Deutschen zählen alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit – also auch
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.
4	 Leitbild	Migration	und	Integration	Münster,	überarbeitete	Auflage	2014,	S.	3.
5	 Ab	2011	wird	in	NRW	die	Definition	des	Migrationshintergrundes	in	§	4	Abs.1	des	Teilhabe-	und	Integrationsgesetzes	
vom	14.2.2012	verwendet	(GV.NRW.S.97).	Diese	Definition	entspricht	der	Migrationshintergrund-Erhebungsverord-
nung des Bundes vom 29. September 2010 (BGBl. I S. 1372).
6 SMS Migration 2014 des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Fachstelle Informationsma-
nagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster, S. 8.

9
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
2.2 Indikatoren-Auswahl und Datenquellen
In diesem Bericht werden in der Mehrzahl Indikatoren herangezogen, die bereits in den ersten 
beiden Integrationsberichten der Stadt Münster aus den Jahren 2012 und 2015 Verwendung gefun-
den haben, so dass die Ergebnisse aus den Berichten möglichst vergleichbar sind.
Die	untenstehende	Tabelle	enthält	alle	Indikatoren,	die	in	den	einzelnen	Handlungsfeldern	he-
rangezogen werden. Insgesamt sind es 41 Indikatoren, verteilt auf zehn Handlungsfelder. Auf die 
sich im Vergleich zu 2015 ergebenen Veränderungen wird hier kurz erläuternd eingegangen:
Die „Demographischen Grunddaten“ liefern dabei von Beginn an die wesentlichen Eckdaten un-
serer Kommune. Sie stellen als „übergeordnete“ Indikatoren selbstverständlich die Basis und den 
Bezugspunkt der weiteren Indikatoren dar, ohne dass dies bislang explizit herausgestellt worden 
ist.
Aufgrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen war das Kapitel „Flüchtlinge“ im Vorgänger-Be -
richt neu eingefügt worden. In diesem Bericht sind die Flüchtlingsbezüge in die einzelnen Hand -
lungsfelder	bzw.	„Demographischen	Grunddaten“	eingeflossen.	In	den	Handlungsfeldern	„Bildung	
und Sprache“ sowie „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ dominieren sie die 
Bericht-Fortschreibung.
In dem nun erweiterten Handlungsfeld „Politische Partizipation und Bürgerschaftliches En-
gagement“ wurde der Indikator „Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte an allen Mit -
gliedern der politischen Organe“ fortgeschrieben. Die „Wahlbeteiligung bei den Integrationsrats -
wahlen“ wird nach den nächsten Wahlen fortgeschrieben. Das „Bürgerschaftliche Engagement“ 
wurde aufgrund seiner zunehmenden Wichtigkeit in unserer Stadtgesellschaft – nicht nur im Zuge 
der Flüchtlingsentwicklung – inhaltlich hier neu verankert.
Im Handlungsfeld „Rechtliche Integrationsbegleitung“ werden drei Indikatoren zugrunde ge-
legt:	die	„Zahl	der	Ausländerinnen	und	Ausländer	differenziert	nach	Aufenthaltsstatus“,	die	„Ein-
bürgerungsquote“	sowie	die	„Zahl	der	Integrationskurse	und	Teilnehmenden“.	Diese	Indikatoren	
sollen den Fortschritt der rechtlichen Integration aufzeigen. So sind mit unterschiedlichem Aufent-
haltsstatus auch unterschiedliche Rechte verbunden. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung 
erfolgt durch die Einbürgerung. Integrationskurse geben u. a. auch über die verschiedenen Rechte 
und	 Pflichten	 bei	 einem	 Leben	 in	 Deutschland	 Auskunft.	 Die	 ausländischen	 Studierenden	 sowie	
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ein wichtiger Faktor für die Stadt Münster. Hierzu 
liegen erstmals neben den Daten der Westfälischen Wilhelms-Universität auch die der Fachhoch -
schule Münster vor.
Im Handlungsfeld „Bildung und Sprache“ wurde auf die von der Landesregierung NRW im Jahr 
2014	vorgenommene	Ersetzung	der	punktuellen	Testung	des	Sprachstandes	(Delfin	4)	
7
 durch eine 
alltagsintegrierte Sprachbildung reagiert. Die entsprechenden Indikatoren wurden gegenüber 
dem Indikatoren-Set von 2015 angepasst.
7	 Delfin4	ist	ein	 Sprachtest,	der	im	Februar	2007	vorgestellt	wurde	und	von	März	2007	bis	Juli	2014	für	alle	Kinder	in	
Nordrhein-Westfalen	vorgeschrieben	war.	Seit	August	2014	gilt	der	Test	in	NRW	nunmehr	für	Kinder,	die	keine	Kin-
dertageseinrichtung besuchen.

10
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die „Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen“ 
ist nicht fortgeführt worden, da das zuständige Fachamt eine valide Datenbasis für diesen Indika-
tor nicht als gegeben sah. Auf eine gesonderte Auswertung von „Schülerinnen und Schülern mit 
Zuwanderungsgeschichte an Förderschulen“ wurde verzichtet, um den Entwicklungen im Bereich 
der schulischen Inklusion Rechnung zu tragen. Der Indikator „Neuzugewanderte Schülerinnen und 
Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse“ wurde ebenfalls nicht fortgeführt. Eine Überprüfung 
ergab, dass eine Erhebung aufgrund des Staatsangehörigkeitsrechtes schwer durchführbar ist und 
somit auch eine Interpretation der Daten keine aussagekräftigen Ergebnisse liefert.
Im Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ wurden die Indikatoren „Beteiligung am Erwerbs-
leben“, „Verteilung auf Wirtschaftszweige“, „Stellung im Beruf“ sowie auch alle weiteren Indika-
toren aus dem letzten Monitoringbericht, die den Bereich „Arbeitslosigkeit“ behandeln, weiterge-
führt. Dagegen wurde die „Anzahl migrantischer Unternehmen, die bei der Wirtschaftsförderung 
Münster	 registriert	 sind“	 mangels	 entsprechender	 gefilterter	 Datenerhebung	 nicht	 mehr	 fortge-
schrieben. In dieses Handlungsfeld verschoben wurde der Indikator „Beteiligung am Erwerbsleben 
am Beispiel der bei der Ärztekammer gemeldeten Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschich-
te“.	Bei	diesem	Indikator	handelt	es	sich	um	eine	Fortführung	eines	Teils	des	Indikators	„Anteil	der	
Beschäftigten	mit	MVG	bei	städtischen	Tochtergesellschaften	und	Kammern“	des	Handlungsfelds	
„Interkulturelle	Öffnung	der	Verwaltung“	aus	dem	Monitoringbericht	2015.
Im Handlungsfeld „Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung“ ist der Indikator „Grundei-
gentum nach Migrationsvorgeschichte“ nicht fortgeführt worden, da er in dieser Form, d. h. ohne 
eine gleichzeitige Berücksichtigung der Mieterstruktur, als nicht aussagekräftig angesehen werden 
muss.	Eine	hierfür	notwendige	ergänzende	Datenaufbereitung	war	im	Rahmen	der	vorliegenden	
Fortführung nicht möglich. Alle weiteren Indikatoren aus dem letzten Bericht sind fortgeführt und 
teilweise	inhaltlich	weiter	differenziert	worden	(Single-Haushalte).
Im Handlungsfeld „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ wird erstmals die 
Versorgungsquote von Flüchtlingskindern unter und über drei Jahren mit einem Kindertagesbe -
treuungsplatz	 präsentiert.	 Im	 Teilbereich	des	 Handlungsfeldes	 „soziale	 Dienste	 und	 Leistungen	
und Dienste“ ist der Indikator „Hilfe zum Lebensunterhalt“ durch den Indikator „Berechtigte exis-
tenzsichernder Leistungen (Mindestsicherung)“ und die darunter gebündelten Informationen er -
setzt	 worden.	 Die	 „Hilfe	 zur	 Pflege“	 ist,	 angesichts	 der	 geringen	 Zahl	 Berechtigter	 und	 weil	 die	
Sozialhilfe	nur	einen	begrenzten	Ausschnitt	des	Felds	‚Pflege‘	abbilden	kann,	diesmal	nicht	fortge-
schrieben worden.
Im Handlungsfeld „Gesundheit und Sport“ sind bei „Gesundheit“ die Indikatoren bis auf die „In-
anspruchnahme	des	Sozialpsychiatrischen	Dienstes“	weitergeführt	worden.	Hier	werden	zusätzli-
che Ressourcen für eine vertiefte Datenerhebung benötigt, um die Daten der „Grundgesamtheit“ 
der Personen mit Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Erst dann wäre messbar, wer tatsächlich ent-
sprechende Angebote wahrnimmt. Im Bereich „Sport“ wurden die Daten zur Schwimmfähigkeit 
der Kinder mit Migrationsvorgeschichte (MVG) um die Ergebnisse der Ferienkurs-Angebote für Kin-
der im Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen erweitert. Der Indikator zur 
Zahl der migrantischen Sportvereine und ihrer Partizipation im Stadtsportbund ist entfallen. Diese

11
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
singuläre Betrachtung spiegelt nicht die Bedeutung wider, die der Sport für die Integration von 
Menschen mit MVG hat. Mögliche weitere, aussagekräftigere Indikatoren sollen künftig erarbeitet 
werden. Als neuer Indikator soll z. B. eingeführt werden: „Anteil von Menschen mit MVG in Sport-
vereinen.“ Dies setzt indes eine Kooperation mit dem Stadtsportbund und den Sportvereinen und 
damit eine komplexere Planung und Umsetzung voraus.
Im Handlungsfeld „Kultur“ konnten der Indikator aus dem Integrationsmonitoring 2012 „Anteil 
der Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei mit MVG“ aktualisiert und der „Anteil der Projek-
tanträge und geförderten Projekte mit interkulturellem Merkmal“ sowie die „Beteiligung aus/in 
Stadtteilen bei Angeboten der Kulturellen Bildung“ fortgeführt werden.
Im Handlungsfeld „Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung“  sind alle drei Indika-
toren „Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster“, „Anteil der 
Beschäftigten	mit	MVG	bei	städtischen	Tochtergesellschaften“	und	„Fortbildungen	zur	interkultu-
rellen Kompetenz“ fortgeschrieben worden. Die Daten zur Ärztekammer sind dabei in das Hand -
lungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ verschoben worden.
Im Handlungsfeld „Presse und Öffentlichkeitsarbeit“  wird weiterhin der Indikator „Mehrspra-
chigkeit der Informationsangebote“ zugrunde gelegt.
Tabelle 2: Integrationspolitische Handlungsfelder und zugrunde gelegte Indikatoren
Indikatoren
Demographische
Grunddaten •	 Zahl	der	Zuzüge	und	Herkunftsländer	von	Geflüchteten
Handlungsfelder
1. 
Politische Partizipation 
und Bürgerschaftliches 
Engagement
•	 Anteil der Menschen mit Migrationsvorgeschichte an allen Mitgliedern der 
politischen Organe
•	 Ehrenamtliches	Engagement	für	Geflüchtete
2. 
Rechtliche 
Integrationsbegleitung
•	 Zahl	der	Ausländer/innen	differenziert	nach	Geschlecht,	EU-Bürger/innen	
und Aufenthaltsstatus
•	 Einbürgerungsquote
•	 Zahl	der	Integrationskurse	und	Teilnehmenden
3. 
Bildung und Sprache
•	 Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte, die einen Sprachförderbe-
darf aufweisen
•	 Anteil der einzuschulenden Kinder mit Migrationsvorgeschichte, die bei der 
Schuleingangsuntersuchung die deutsche Sprache beherrschen
•	 Sprachentwicklung und Kindergartenbesuchsdauer
•	 Deutschkenntnisse im Vorschulalter und Sprachfähigkeit der Mutter
•	 Entwicklung der Deutschkenntnisse der Mütter von Kindern mit Migrati-
onsvorgeschichte 2010 - 2017
•	 Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an 
allgemeinbildenden Schulen
•	 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an weiterführen-
den Schulen
•	 Schulabschlüsse von ausländischen Schülerinnen und Schülern
•	 Anteil der ausländischen Schulabgänger/innen ohne Schulabschluss

12
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Indikatoren
4. 
Arbeit und Wirtschaft
•	 Beteiligung am Erwerbsleben
•	 Beteiligung am Erwerbsleben am Beispiel der bei der Ärztekammer gemel-
deten Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte
•	 Verteilung auf Wirtschaftszweige
•	 Stellung im Beruf
•	 Sozialversicherungspflichtig	Beschäftigte
•	 Geringfügige Beschäftigung
•	 Arbeitslosenquote
•	 Arbeitslosigkeit nach Bildungsabschluss
•	 Kunden und Kundinnen des Jobcenters 
5. 
Wohnen und sozialräum-
liche Stadtentwicklung
•	 Wohnberechtigte Bevölkerung in den Stadtbezirken
•	 Wohnberechtigungsscheine
•	 Anteil der ausländischen Antragsteller/innen nach Haushaltsgröße
•	 Versorgungsquote
6. 
Kinder- und Jugendhilfe, 
soziale Leistungen und 
Dienste
•	 Berechtigte existenzsichernder Leistungen (Mindestsicherung)
•	 Anteil von schwerbehinderten Menschen ohne deutsche Staatsangehörig-
keit
7. 
Gesundheit und Sport
•	 Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen
•	 Impfbereitschaft	von	Kindern	mit	Migrationsvorgeschichte
•	 Wahrnehmung von Frühförderangeboten und Frühen (Gesundheits-) 
Hilfen
•	 Schwimmfähigkeit von Schulkindern mit Migrationsvorgeschichte
8. 
Interkulturelle	Öffnung	
der Verwaltung
•	 Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster
•	 Anteil	der	Beschäftigten	mit	Migrationsvorgeschichte	bei	städtischen	Toch-
tergesellschaften
•	 Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz
9. 
Kultur
•	 Anteil der Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei mit MVG
•	 Anteil der Projektanträge und geförderten Projekte mit interkulturellem 
Merkmal bei Maßnahmen der Kulturellen Bildung
•	 Beteiligung aus/in Stadtteilen bei Angeboten der Kulturellen Bildung
10. 
Presse	und	Öffentlich-
keitsarbeit
•	 Mehrsprachigkeit der Informationsangebote
Quelle: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten der Stadt Münster
Die Daten dieses Berichtes stammen aus der amtlichen Statistik der Stadt Münster sowie den 
Erhebungen einzelner Fachämter. Weitere Daten lieferten das Statistische Bundesamt, verschie-
dene Ministerien und Ämter des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesbetrieb Information und 
Technik	des	Landes	Nordrhein-Westfalen	(IT.NRW),	die	Statistikdienststelle	West,	das	Bundesamt	
für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Ausländerzentralregister, die Agentur für Arbeit sowie 
die Stichprobenerhebungen des ZENSUS 2011 und des Mikrozensus bis einschließlich des Jahres 
2016. Insgesamt handelt es sich überwiegend um sehr verlässliche Daten, da bei Daten der amt -
lichen	 Statistik	 zumeist	 eine	 Auskunftspflicht	 besteht.	 Die	 meisten	 in	 diesem	 Bericht	 herangezo-
genen Daten schließen unmittelbar an das zweite Monitoring an und beziehen sich auf die Jahre

13
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
2015 bis 2017. Oftmals besteht durch die Berichtsfortführung indes eine zeitliche Vergleichsachse 
seit	2010	bzw.	2012;	die	ältesten	Erhebungen	datieren	aus	dem	Jahre	2005.	Ein	Teil	der	Daten	liegt	
erhebungsbedingt allerdings nur für das Jahr 2016 vor. Eine Besonderheit besteht zudem darin, 
dass	 verschiedene	 Datenquellen	unterschiedliche	Definitionen	von	 Menschen	mit	 Migrationsvor-
geschichte bzw. Migrationshintergrund zugrunde legen, oder nur nach Staatsangehörigkeit, also 
zwischen	Deutschen	und	Nicht-Deutschen,	differenzieren.	Dies	ist	z.	B.	zu	großen	Teilen	bei	Daten	
der	Bundesagentur	für	Arbeit	der	Fall.	Die	unterschiedlichen	Definitionen	müssen	bei	der	Interpre-
tation der Daten deswegen mit berücksichtigt werden.

14
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
2.3 Demographische Grunddaten
Zum 31. Dezember 2017 lebten in der Stadt Münster insgesamt 307.842 Menschen. Im Vergleich 
zum Ende des Jahres 2015 ist die Stadtbevölkerung um rund 2.500 Menschen gewachsen. Insgesamt 
wiesen nach den Zahlen der Statistikdienststelle der Stadt Münster 23,2 % der wohnberechtigten 
Bevölkerung eine Migrationsvorgeschichte auf; davon besaßen wiederum 45,3 % eine ausländische 
und 54,7 % eine deutsche Staatsbürgerschaft. Bei genauerer Betrachtung der deutschen Staatsange -
hörigen mit Migrationsvorgeschichte zeigt sich, dass mehr als zwei Drittel (69,3 %) eine persönliche 
Migrationsvorgeschichte besaßen und 30,7 % eine sog. vererbte Migrationsvorgeschichte. Insgesamt 
ist damit der Anteil der Personen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster im Vergleich zum 
letzten Bericht leicht angestiegen. Im Jahr 2011 lag der Anteil von Münsteranerinnen und Münstera -
nern mit Migrationsvorgeschichte noch unter 21 %.
Tabelle 3: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte 2017
Migrationsvorgeschichte Anteil an der Gesamtbevölkerung
ohne Migrationsvorgeschichte 76,8 %
Ausländerinnen und Ausländer 10,5 %
Deutsche mit persönlicher Migrationsvorgeschichte 8,8 %
Deutsche mit vererbter Migrationsvorgeschichte 3,9 %
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und Statis-
tikdienststelle der Stadt Münster
Die Altersstruktur der in der Stadt Münster wohnberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen, 
Geschlecht und Migrationsvorgeschichte (vgl. Abb. 1) weist keine deutlichen Unterschiede gegenüber 
den Ergebnissen 2015 auf. Weiterhin ist insbesondere in den jüngeren Altersgruppen der Anteil an 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte besonders hoch. So lag nach den Daten der Statistikdienste 
der Stadt Münster bei Kindern unter zehn Jahren der Anteil mit Migrationsvorgeschichte im Jahr 2017 
bei 40,6 %. Konkret hatten von den 26.904 unter 10-Jährigen ca. 10.918 eine Migrationsvorgeschichte.
Bei Kindern und Jugendlichen von 10 bis 19 Jahren lag der Anteil mit Migrationsvorgeschichte bei 
31,1 % und ist somit im Vergleich zum letzten Bericht leicht gestiegen. Der Anteil von Kindern und Ju -
gendlichen unter 20 Jahren, die keine eigene, sondern eine vererbte Migrationsvorgeschichte haben, 
an allen Personen im Alter bis einschließlich 19 Jahren mit Migrationsvorgeschichte, ist verglichen mit 
2015 relativ konstant geblieben (2015: 63,5 %; 2017: 61, 4 %). In der Altersgruppe der 20 bis 29-Jährigen 
ist	der	Anteil	der	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte	hingegen	leicht	rückläufig.	So	wiesen	17,2	%	
dieser Altersgruppe eine Migrationsvorgeschichte auf (2015: 18,1 %).

15
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 1: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster mit Migrationsvorgeschichte 
am 31.12.2017 nach Altersgruppen und Geschlecht
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster

16
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 4: Anteile der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte nach 
Altersgruppen am 31.12.2017
ohne 
Migrationsvorgeschichte
mit 
Migrationsvorgeschichte
Anteil mit 
Migrationsvorgeschichte
0-9 Jahre 15.986 10.918 40,6 %
10-19 Jahre 19.239 8.676 31,1 %
20-29 Jahre 50.436 10.479 17,2 %
30-39 Jahre 31.695 11.918 27,3 %
40-49 Jahre 27.800 9.441 25,4 %
50-59 Jahre 35.600 7.530 17,5 %
60-69 Jahre 25.264 5.055 16,7 %
70-79 Jahre 18.126 4.458 19,7 %
80-89 Jahre 11.214 2.645 19,1 %
90 Jahre und 
älter 2.404 545 18,5 %
Insgesamt 237.764 71.665 23,2 %
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster
Blickt	 man	 auf	 die	 Geschlechterverteilung	 (vgl.	 Tab.	5),	 so	 stellt	 man	 fest,	 dass	 der	 Anteil	 an	
Frauen und Männern der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte fast aus -
geglichen ist (insgesamt: 50,4 % Frauen zu 49,6 % Männer). Lediglich bei der ältesten Altersgruppe 
überwiegen	typischerweise	Frauen	deutlich.	Insgesamt	liegt	der	Frauenanteil	bei	der	Bevölkerung	
mit Migrationsvorgeschichte etwas niedriger als in der Gesamtbevölkerung (52 %).
Bezüglich der Betrachtung des Familienstandes der wohnberechtigten Bevölkerung nach Migra-
tionsvorgeschichte ergibt sich verglichen mit dem Integrationsmonitoring 2015 eine Veränderung. 
Dort war noch festgehalten worden, dass relativ mehr Menschen mit Migrationsvorgeschichte ver-
heiratet sind als Menschen ohne Migrationsvorgeschichte. Hier lässt sich eine Angleichung erken -
nen. So lag der Anteil der verheirateten Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung mit Migrationsvor-
geschichte bei 36,5 % und bei der Bevölkerung ohne Migrationsvorgeschichte bei 35,3 %.
Tabelle 5: Bevölkerung in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und Familienstand 2017
8
Bevölkerung  
mit Migrationsvorgeschichte
Bevölkerung  
ohne Migrationsvorgeschichte
gesamt weiblich männlich gesamt weiblich männlich
ledig 33.822 16.100 17.722 126.383 63.859 62.524
verheiratet oder ein-
getragene Lebenspart-
nerschaft                                 
26.123 13.084 13.039 83.828 41.809 42.019
verwitwet oder einge-
tragene/r Lebenspart-
ner/in verstorben
3.149 2.568 581 12.190 9.812 2.378
geschieden oder ein-
getragene Lebenspart-
nerschaft aufgehoben
4.489 2.647 1.842 15.347 9.382 5.965
unbekannt 4.082 1.738 2.344 16 6 10
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster
8 Die Daten zur Bevölkerung der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und Familienstand konnten dieses Jahr 
von der Statistikdienststelle zur Verfügung gestellt werden. Im Integrationsmonitoring 2015 wurden an dieser Stelle 
die Daten aus dem Mikrozensus 2014 genutzt. Ein konkreter Vergleich von Zahlen ist aufgrund der unterschiedlichen 
Erhebungsmethoden nicht möglich, jedoch erlauben die präziseren Werte der Statistikdienststelle eine aussagekräf-
tigere Interpretation.

17
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Weitere Auswertungen sind auf Grundlage des jährlich durchgeführten Mikrozensus in Nord-
rhein-Westfalen	 möglich.	 In	 der	 Erhebung	 wird	 auch	 das	 Merkmal	 Migrationshintergrund	 (Defi-
nition des Statistischen Bundesamtes) erfasst. Ein Vergleich mit den Daten im vorangegangenen 
Integrationsmonitoring ist jedoch nur bedingt möglich, da zur Befragung 2016 die Stichproben -
grundlage verändert wurde.
9
In	Bezug	auf	die	durchschnittliche	Haushaltsgröße	lassen	sich	differenziert	nach	Migrationshin-
tergrund Unterschiede erkennen. So leben Menschen mit Migrationshintergrund in der Regel mit 
mehr	Personen	zusammen	in	einer	Wohnung	als	Menschen	ohne	Migrationshintergrund	(vgl.	Tab.	
6). Insgesamt leben nach den Daten des Mikrozensus zudem rund 22.000 Kinder mit Migrationshin-
tergrund	in	Privathaushalten	in	der	Stadt	Münster.	18.000	sind	davon	unter	18	Jahre	alt	(vgl.	Tab.	7).
Tabelle 6: Größe der Haushalte in der Stadt Münster nach Migrationshintergrund 2016
10/ 11
Haushalte mit 
Migrationshintergrund
Haushalte ohne 
Migrationshintergrund
1 Person                                 12.000 10 71.000
- darunter Frauen                          / 11 38.000
2 Personen                               6.000 41.000
3 Personen                               / 12.000
4 und mehr Personen                      5.000 14.000
Durchschnittliche Haushaltsgröße ... 
Personen    2,3 1,8
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Tabelle 7: Zahl der in Privathaushalten lebenden Kinder in der Stadt Münster nach 
Migrationshintergrund 2016
gesamt davon mit 
Migrationshintergrund
davon ohne 
Migrationshintergrund
Insgesamt                                         68.000 22.000 45.000
- darunter unter 18 
Jahren                       
54.000
18.000 36.000
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Die Zuwanderungs- und Abwanderungsstatistik der Stadt Münster zeigt, dass die Bevölkerungs-
struktur	in	Münster	weiterhin	sehr	dynamisch	ist	(vgl.	Tab.	8	und	9).	Auch	im	Jahr	2017	wanderten	
rund 24.000 Menschen nach Münster zu. Etwa 35,8 % aller Zugewanderten hatten dabei eine aus -
ländische Staatsangehörigkeit (rund 8.800 Menschen). Die größte Gruppe hiervon waren Personen 
mit	syrischer	Staatsangehörigkeit.	Die	Zahl	der	Fortzüge	stieg	2017	im	Vergleich	zum	letzten	Bericht	
um rund 3.000 auf etwas mehr als 22.000 Personen. Von den fortgezogenen Personen hatten ca. 
29,8 % eine ausländische Staatsangehörigkeit (rund 6.600 Menschen).
9 Weitere Informationen: https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pres_001_16.html  
10	 Kursive	Ziffern	bedeuten,	dass	der	Aussagewert	eingeschränkt	ist,	da	der	Wert	Fehler	aufweisen	kann.
11	 Das	Symbol	„/“	bedeutet,	dass	keine	Angabe	möglich	ist,	da	der	Zahlenwert	nicht	sicher	genug	ist.

18
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 8: Zuzüge nach Münster 
nach ausgewählten ersten 
Staatsangehörigkeiten 2017
Herkunftsland Anzahl
Arabische Republik 
Syrien 860
Türkei 731
Polen 366
Italien 331
Irak 257
China 255
Iran 252
Rumänien 235
Serbien 232
Bulgarien 213
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanage- 
ment und Statistikdienststelle der Stadt Münster
Tabelle 9: Fortgezogene nach ausgewählten 
ersten Staatsangehörigkeiten 2017
Land Anzahl
Türkei 600
Arabische Republik 
Syrien 599
Polen 372
China 244
Italien 220
Serbien 212
Albanien 206
Irak 188
Russische Föderation 171
Iran 168
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanage-
ment und Statistikdienststelle der Stadt Münster
Die Fortführung der Darstellung der ausgewählten, ausländischen Staatsangehörigkeiten der 
wohnberechtigten	Bevölkerung	in	Münster	zeigt,	dass	der	Trend,	der	2015	erkennbar	war,	sich	fort-
gesetzt	hat.	Der	Anteil	der	Menschen	aus	den	Flüchtlingsländern	Afghanistan,	Irak	und	Syrien	zeigt	
gegenüber dem Zeitraum vor 2015 weiterhin einen sehr starken Anstieg (vgl. Abb. 2).
Abbildung 2: Ausgewählte, ausländische Staatsangehörigkeiten der wohnberechtigten Bevöl-
kerung in Münster
12
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster
12 Hinweis: Von den 30 größten Nationalitäten in Münster am 31.12.2015 wurden die ausgewählt, die die größte prozen-
tuale Veränderung gegenüber 2010 hatten.

19
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die	Anzahl	der	Zuweisungen	von	Geflüchteten	ist	hingegen	seit	2015	deutlich	zurückgegangen.	
Konkret	hat	Münster	im	Jahr	2017	nur	87	geflüchtete	Personen	aufgenommen	(vgl.	Abb.	3).	Syrien	
ist weiterhin mit deutlichem Abstand das Hauptherkunftsland (vgl. Abb. 4).
Abbildung 3: Neuaufnahmen von Geflüchteten – Stadt Münster 2010-2017
Quelle: Sozialamt der Stadt Münster
Abbildung 4: Herkunftsländer der zugewiesenen Geflüchteten im Jahr 2017
Quelle: Sozialamt der Stadt Münster

20
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Handlungsfelder
3.1 Politische Partizipation und Bürgerschaftliches Engagement
 
 
LEITZIEL
13
„Wir wollen in der Integrationsarbeit ehrenamtliche Initiativen und bürgerschaftliches 
Engagement aus der Stadtgesellschaft heraus stärken und diese durch hauptamtliche 
Kräfte und entsprechende Stellen unterstützen. Das freiwillige Engagement von Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte soll wertgeschätzt und durch gezielte Qualifizierung 
gefördert werden.“
Ein wichtiger Indikator einer erfolgreichen Integration ist die politische Partizipation. Hierbei 
geht es um Fragen der Selbst- und Mitbestimmung. Dieser Abschnitt behandelt daher die Mitwir -
kung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den politischen Gremien der Stadt Münster. 
Zunächst wird in Punkt 3.1.1 auf die allgemeinen politischen Gremien - u. a. Rat der Stadt Münster, 
Bezirksvertretungen, sachkundige Bürger/innen, Jugendrat - eingegangen. Anschließend werden 
der Integrationsrat der Stadt (Punkt 3.1.2) als besonderes Partizipationsgremium speziell für Men -
schen mit Migrationsvorgeschichte sowie deren Organisationen, sog. Migrantenselbstorganisatio -
nen (MSO), in Punkt 3.1.3 dargestellt.
Durch die Umbenennung dieses Handlungsfeldes sowie der zusätzlichen Ausführungen in Punkt 
3.1.4 wird zudem der zunehmenden Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements in unserer 
Gesellschaft, insbesondere auch im Zuge der erlebten Zuwanderungsentwicklung, Rechnung ge-
tragen.
3.1.1 Partizipation in politischen Gremien
Bei den allgemeinen politischen Gremien der Stadt hatten von den insgesamt 653 Personen, die 
sich im Jahr 2017 in Münster in mindestens einem Gremium der Stadt engagierten
14
, 53 eine Migra-
tionsvorgeschichte. Dies entspricht einem Anteil von 8,1 %, der im Vergleich mit 2015 exakt gleich 
geblieben	ist	(vgl.	Tab.	10).	Von	diesen	53	Personen	mit	Migrationsvorgeschichte,	die	sich	im	Jahre	
2017	politisch	engagierten,	waren	37	Männer	und	16	Frauen	(vgl.	Tab.	11).	Insgesamt	besaßen	46	die	
deutsche	Staatsbürgerschaft	(vgl.	Tab.	10	und	11).
13  Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 17.
14  * 69 Personen waren Mitglied in mehr als einem politischen Gremium. Diese Zahl ergibt sich aus 762 Einträgen in 
kommunalen Datensätzen zu Mitgliedern aller politischen Gremien, wovon allerdings nur 653 Einträge im Meldere-
gister	identifiziert	werden	konnten.	Denn:	Nicht	immer	wurde	die	Meldeadresse	als	postalische	Adresse	angegeben	
und	die	weiteren	Informationen	reichten	nicht	aus,	um	eine	eindeutige	Identifizierung	zu	ermöglichen.	Ebenfalls	
stehen der Statistikdienststelle nicht alle Namen aus dem Melderegister zur Verfügung, da bei einigen Personen aus 
unterschiedlichen Gründen ein besonderer Schutz des Namens die Übermittlung verhindert. Bei den „sachkundigen 
Bürgerinnen und Bürgern“ etwa wurde teilweise nur die Arbeitsadresse angegeben. Da dieser Personenkreis nicht 
ausschließlich	in	Münster	wohnhaft	ist,	konnten	hier	ebenfalls	nicht	alle	Personen	identifiziert	werden.

21
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Partizipationsquote ist insgesamt recht unterschiedlich verteilt. So waren im Jahr 2017 von 
den insgesamt 73 Ratsmitgliedern nur wenige Personen mit Migrationsvorgeschichte vertreten, 
wohingegen im Jahr 2015 noch fünf Personen mit Migrationsvorgeschichte im Rat aktiv gewesen 
waren (knapp 7 %). In den Bezirksvertretungen war die Beteiligungsquote im Jahr 2017 ebenfalls 
niedrig; wobei sie sich allerdings im Vergleich zu 2015 minimal gesteigert hat. Von den insgesamt 
114 aktiven Personen hatten vier eine Migrationsvorgeschichte, was einem Anteil von 3,5 % ent-
spricht. Im Jahr 2015 waren unter den 113 Mitgliedern in den Bezirksvertretungen drei Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte (2,7 %) vertreten. Von den 462 sachkundigen Bürgerinnen und Bür-
gern sowie sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern wiesen im Jahr 2017 28 Personen – und 
damit etwas mehr als 6 % - eine Migrationsvorgeschichte auf. Im Jahr 2015 hatten aus diesem Perso-
nenkreis nur 4,5 % eine Migrationsvorgeschichte gehabt. Von den 30 Mitgliedern des Jugendrates 
engagierten sich sechs Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte, was einem Prozentanteil von 20 
% entspricht. Somit ist für dieses Gremium gegenüber dem Stand von 2015 (~ 10 %) in etwa eine Ver-
doppelung des Anteils an Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte zu konstatieren. 19 Personen 
mit Migrationsvorgeschichte (70,4 %) waren im Integrationsrat der Stadt Münster aktiv (vgl. hierzu 
auch 3.1.2 Integrationsrat).
Tabelle 10: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach 
Migrationsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit 2015 und 2017
2015 2017
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
In politischen Gremien der Stadt Münster aktive 
Personen insgesamt 645 100,0 % 653 100,0 %
- davon ohne Migrationsvorgeschichte 593 91,9 % 600 91,9 %
- davon mit Migrationsvorgeschichte 52 8,1 % 53 8,1 %
- davon Ausländerinnen und Ausländer 10 19,2 % 7 13,2 %
- davon Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 42 80,8 % 46 86,8 %
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspla-
nung – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster
Die Geschlechterverteilung zeigt, dass mehr Männer als Frauen in der Stadt Münster politisch 
aktiv sind. Von den 53 aktiven Personen mit Migrationsvorgeschichte waren 37 männlich und 16 
weiblich. Damit war die Beteiligungsquote von Frauen mit Migrationsvorgeschichte etwas geringer 
als	bei	Frauen	ohne	Migrationsvorgeschichte	(vgl.	Tab.	11).	Bei	der	Gruppe	der	Ausländerinnen	und	
Ausländer überwiegt dagegen leicht der Frauenanteil.

22
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 11: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive Personen nach 
Migrationsvorgeschichte, Staatsangehörigkeit und Geschlecht 2015 und 2017
2015 2017
gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich
Personen insgesamt 645 424 221 653 436 217
Anteil 100 % 65,7 % 34,3 % 100 % 66,8 % 33,2 %
- davon Personen ohne 
Migrationsvorgeschichte 593 387 206 600 399 201
Anteil 100 % 65,3 % 34,7 % 100 % 66,5 % 33,5 %
- davon Personen mit 
Migrationsvorgeschichte 52 37 15 53 37 16
Anteil 100 % 71,2 % 28,8 % 100 % 69,8 % 30,2 %
- davon Ausländerinnen 
und Ausländer 10 5 5 7 3 4
Anteil 100 % 50,0 % 50,0 % 100 % 42,9 % 57,1 %
- davon Deutsche mit 
Migrationsvorgeschichte 42 32 10 46 34 12
Anteil 100 % 76,2 % 23,8 % 100 % 73,9 % 26,1 %
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspla-
nung – Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster
3.1.2 Integrationsrat
Der Integrationsrat ist die direkt gewählte Interessenvertretung der in der Stadt Münster le-
benden	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte.	Er	engagiert	sich	für	deren	gleichberechtigte	Teil-
habe und Chancengleichheit in Bereichen des politischen, gesellschaftlichen sowie kulturellen Le-
bens. Entsprechend der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens kann sich der Integrationsrat mit 
sämtlichen Angelegenheiten der Stadt Münster befassen und ist zudem bei allen Angelegenheiten, 
die von besonderer Bedeutung für Menschen mit Migrationsvorgeschichte sein können, von den 
Fachausschüssen und Bezirksvertretungen anzuhören. Darüber hinaus ist der Integrationsrat be-
rechtigt, dem Rat und seinen Gremien Stellungnahmen oder Anregungen vorzulegen. In der Stadt 
Münster hat der Integrationsrat darüber hinaus Mittel zur Verfügung, Projekte von und für Men -
schen mit Migrationsvorgeschichte zu fördern. Dies geschieht vor allem in Form von Zuschüssen an 
die Institutionen und Vereine, die Integrationsarbeit leisten.
Der aktuelle Integrationsrat wurde am 25. Mai 2014 gewählt und setzt sich aus 18 direkt gewähl-
ten sowie neun durch den Rat der Stadt Münster entsandten Mitgliedern zusammen. Alle 18 direkt 
gewählten Mitglieder haben eine Migrationsvorgeschichte. Die Wahlbeteiligung lag im Jahr 2014 
bei rund 20 % und war damit deutlich höher als in der Vergangenheit. Die nächsten Integrationsrats-
wahlen stehen im Jahr 2020 an.
Der Integrationsrat hat das Recht, dem Oberbürgermeister, dem Rat, den Gremien und der Ver-
waltung	Stellungnahmen	oder	Anregungen	vorzulegen.	Wie	aus	der	nachfolgenden	Tabelle	hervor-
geht, hat der Integrationsrat von diesem Recht in den letzten Jahren mehrfach Gebrauch gemacht. 
Im Jahr 2017 wurde eine Anregung an den Rat gerichtet. Diese zielte auf die Erhöhung der Haus -
haltsmittel des Integrationsrates ab.

23
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Diese	Anregung	wurde	durch	den	Rat	dahingehend	aufgegriffen,	dass	der	Haushaltsansatz	des	
Integrationsrates für die Jahre 2018 - 2021 um jeweils 10.000 € erhöht wurde. Des Weiteren richtete 
der Integrationsrat eine Resolution zu der ursprünglich geplanten Einrichtung einer Zentralen Aus-
länderbehörde an den Oberbürgermeister. Ein Antrag an die Verwaltung zielte auf die rechtliche 
Möglichkeit von Dringlichkeitsentscheidungen im Integrationsrat ab. 
Tabelle 12: Anregungen und Anträge des Integrationsrates an den Rat der Stadt Münster, die 
Stadtverwaltung und/oder den Oberbürgermeister 2013-2017
Jahr Anregungen an den Rat Anregungen/Anträge an die 
Verwaltung/den Oberbürgermeister
2013 6 0
2014 2 1
2015 2 -
2016 1 3
2017 1 2
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
Darüber hinaus werden jährlich viele Anträge an den Integrationsrat selbst gerichtet, die auf die 
Förderung von Veranstaltungen und Projekten von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und 
Migrantenselbstorganisationen abzielen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 80 Zuschüsse durch den 
Integrationsrat beschlossen und insgesamt 18.830 Euro an Fördergeldern bewilligt.
Tabelle 13: Bewilligung von Zuschüssen
Jahr
Gesamtzahl der 
beschlossenen Zu-
schüsse durch den 
Integrationsrat
Bewilligte 
Mittel für Zu-
schüsse (in Euro)
Durchschnittliche 
Zuschusshöhe 
(in Euro)
2010 60 23.230 413
2011 82 20.200 277
2012 79 18.322 241
2013 101 19.953 198
2014 69 20.225 293
2015 86 18.200 212
2016 83 20.878 252
2017 84 18.680 222
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
3.1.3 Migrantenselbstorganisationen (MSO)
Aus sozialwissenschaftlicher Sicht werden Migrantenselbstorganisationen (MSO) als Verbände 
verstanden, „(1) deren Ziele und Zwecke sich wesentlich aus der Situation und den Interessen von 
Menschen mit Migrationsgeschichte ergeben und (2) deren Mitglieder zu einem Großteil Personen

24
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
mit Migrationshintergrund sind und (3) in deren internen Strukturen und Prozessen Personen mit 
Migrationshintergrund eine beachtliche Rolle spielen.“
15
Münster verfügt über eine breite und vielfältige Landschaft an MSO, welche der Vereinsland-
schaft von Menschen ohne Migrationsvorgeschichte wohl kaum nachsteht. Allein die Datenbank 
der Stadt verzeichnet ca. 100 Vereine. Die dortigen Einträge zeigen auch die unterschiedlichen kom-
munalen Handlungsfelder an, in denen die Münsteraner MSO aktiv sind. Die Bandbreite der inhalt -
lich-thematischen Ausrichtung reicht dabei von Kulturarbeit, Bildungsarbeit und Jugendarbeit über 
das Engagement in den Bereichen Politik, Soziales, Wirtschaft und Arbeit, Gesundheit und Sport bis 
hin zu Flüchtlingsarbeit und dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
Allgemein	verfügen	die	MSO	in	Münster	über	spezifische	Qualifikationen	und	auch	über	beson-
dere Ressourcen, wodurch sie ein sehr wichtiger Akteur in der kommunalen Integrationspolitik 
Münsters sind. Ihre konkreten Aktivitäten und Angebote in den unterschiedlichen Handlungsberei-
chen	haben	einen	bedeutsamen	integrationspolitischen	Effekt.	Beispielhaft	seien	hier	im	Bereich	
Soziales, Wirtschaft und Arbeit die Sozialberatungen genannt, die nicht zuletzt dadurch, dass es 
sich	dabei	zumeist	um	Einzelfallberatungen	handelt,	sehr	positive	Effekte	hervorbringen.	Weiterhin	
wären – neben vielen weiteren Aktivitäten – die Sprachkurse zu nennen und die Bereitstellung von 
Wohnraum	an	Geflüchtete.	Anhand	der	konkreten,	praktischen	Arbeit	der	MSO	wird	deutlich,	wor-
in	die	spezifischen	Ressourcen	dieser	Verbände	liegen:	eine	enorm	hohe	Bereitschaft	zu	zivilgesell-
schaftlichem	Engagement,	interkulturelle	Kompetenz,	Mehrsprachigkeit,	eine	z.	T.	genaue	Kennt-
nis der jeweiligen, der Herkunftskultur zugehörigen oder kulturell nahestehenden Zielgruppen für 
ihre Arbeit sowie unbürokratische Hilfsstrukturen. Sofern eine (kommunale) Verwaltung über viele 
der	genannten	Qualifikationen	per	se	gar	nicht	verfügen	kann,	ist	es	aus	ihrer	Sicht	wichtig,	diese	
Qualifikationen	und	Ressourcen	durch	eine	verstärkte	Kooperation	mit	den	MSO	in	ihr	eigenes	Han-
deln miteinzubeziehen.
Eine neue Studie, die in Kooperation mit dem Institut für Politikwissenschaft der WWU
16
 er-
scheint, veranschaulicht die Relevanz der MSO für den Bereich der kommunalen Flüchtlingsarbeit 
und	die	Bedeutsamkeit	der	durch	die	Organisationen	geschaffenen	Angebote	und	Strukturen.
Die Studie zeigt einerseits auf, inwiefern die in Münster gegebene MSO-Landschaft im Bereich 
der Flüchtlingsarbeit über eine gewisse strukturelle Konsolidierung verfügt, so dass die MSO als 
Kooperationspartner der Verwaltung wichtige Aufgaben in der Flüchtlingsarbeit übernehmen 
könnten. Während der „Flüchtlingskrise“ ist dies teilweise auch schon erfolgreich geschehen. An-
dererseits jedoch verweist die Studie kritisch darauf, dass die vorhandenen Ressourcen und die 
damit	verbundenen	Synergien,	also	mithin	ein	großes	integrationspolitisches	Potential,	für	dieses	
kommunale Handlungsfeld aktuell noch überhaupt nicht ausgeschöpft sind.
Aufgrund dieser vorhandenen, aber bislang noch unzureichend genutzten Potentiale der MSO, 
die nicht nur das Handlungsfeld der Flüchtlingsarbeit, sondern nahezu alle Handlungsfelder im 
Querschnittsbereich	kommunaler	Integrationspolitik	betreffen,	besteht	für	die	Verwaltung	die	He-
rausforderung, die Anerkennung der MSO als kommunalpolitischen Akteur sowie deren Kooperati-
15 Vgl. Pries, Ludger (2013), Migrantenselbstorganisationen. Umfang, Strukturen, Bedeutung. Kurzdossier, s. http://
www.b-b-19	e.de/fileadmin/inhalte/themen_materialien/migration_integration/Kurzdossier_MSOs_2013-1.pdf	-	Stand:	
03.11.2017.
16	 „Migrantenselbstorganisationen	in	der	Flüchtlingshilfe	am	Beispiel	von	Münster“,	Dr.	Hendrik	Meyer,	Rebecca	Zieg-
ler, WWU Münster 2018.

25
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
onsfähigkeit und Vernetzung mit der Verwaltung und anderen Institutionen weiter zu stärken. Hier 
fehlen	Ressourcen,	um	ihre	Aktivitäten	nachhaltig	zu	gestalten:	finanzielle	und	strukturelle	Unter-
stützung, insbesondere Räumlichkeiten, personelle Ausstattung, Fördermittel und das Know-How, 
das MSO befähigt, die bürokratische Vergabepraxis zu durchblicken.
Einen Überblick über die MSO-Landschaft in Münster gibt die Datenbank der MSO der Stadt 
Münster. Sie bevorratet Informationen über die Strukturen und Aktivitäten einer jeden MSO.
Abbildung 5: Verortung der in der Datenbank erfassten Organisationen 2017
 
Quelle: Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Münster 
Eine umfangreich angelegte Studie würde hier nochmals einen aktuellen Überblick und wert -
volle Impulse für die weitere Arbeit der MSO selbst aber auch der mit ihnen kooperierenden städti-
schen Institutionen und Organisationen liefern.

26
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Stadt Münster wird in 2018 eine Neukonzeptionierung des Migrationsleitbildes in einem um-
fangreichen partizipativen Prozess mit allen Akteuren aus Politik, Verwaltung, MSO auf den Weg 
bringen. Hierbei ist gezielt auf eine stärkere Koordinierung, Vernetzung und Kooperation mit den 
MSO hinzuwirken. 
Die	derzeitige	Situation	in	der	kommunalen	Integration	spricht	insgesamt	dafür,	dass	das	The-
ma	der	Schaffung	einer	„Willkommens-	und	Anerkennungskultur“	für	Münster	in	Kooperation	mit	
den MSO und allen kommunalen Akteuren weiter relevant ist und bestehende Konzepte der Stadt 
mit den MSO und dem Integrationsrat weiterentwickelt und umgesetzt werden sollten.
Die	jährliche	MSO-Tagung	bietet	einen	Rahmen	für	den	Austausch	von	MSO,	Politik	und	Verwal-
tung.	Mit	jährlich	wechselnden	Themenschwerpunkten	spricht	sie	eine	Vielzahl	von	Akteuren	an,	
ist gut besucht und liefert immer wieder wertvolle Erkenntnisse und Impulse (vgl. Abb. 6). Den -
noch	wird	eine	Neukonzeptionierung	der	Tagung	allseits	angestrebt:	ein	größerer	Rahmen,	andere,	
migrantenorganisationsfreundliche Formate, mehr Spielraum der MSO.
Abbildung 6: Tagungen der Migrantenselbstorganisationen (MSO) 2009 bis 2017
Quelle: Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten

27
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.1.4 Bürgerschaftliches Engagement
Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind in Münster bereits in hohem Maße bürgerschaft -
lich engagiert. Bei denjenigen, die in Deutschland geboren sind und die deutsche Staatsangehörig -
keit besitzen, ist die Engagement-Quote fast genauso hoch wie bei Menschen ohne Migrationsvor-
geschichte.	Das	zumindest	weist	der	Deutsche	Freiwilligensurvey
17
 von 2014 aus. Bei denjenigen, 
die im Ausland geboren sind, ist die Quote zwar geringer, dennoch engagiert sich auch hier bereits 
jede fünfte Person aus dieser Gruppe. Ähnliches wird auch für Münster gelten, obwohl es keine 
lokalen Erhebungen dazu gibt. Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationsvor -
geschichte	findet	in	vielen	Zusammenhängen	und	in	allen	Engagement-Feldern	statt.	Der	Freiwil-
ligensurvey	macht	außerdem	bei	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte	ein	hohes	Potential	für	
künftiges Engagement aus.
Bürgerschaftliches Engagement für Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist kein neues En -
gagement-Feld in Münster. Von Hausaufgabenhilfe für Kinder mit Migrationsvorgeschichte über 
Mentorinnen und Mentoren beim Übergang von der Schule in den Beruf bis hin zu Sprachhelferin -
nen und -helfern: Projekte verschiedenster Institutionen gibt es bereits seit Jahrzehnten. In den 
letzten zwei Jahren sind aber vermehrt neue Projekte hinzugekommen, die insbesondere Men -
schen	mit	Fluchterfahrung	unterstützen.	Durch	die	hohe	Anzahl	der	Geflüchteten,	die	insbesonde-
re im Jahr 2015 nach Münster gekommen sind, hat dieses Engagement-Feld stark an Bedeutung ge-
wonnen	und	sich	sehr	dynamisch	entwickelt.	Parallel	zu	den	Zuweisungszahlen	sind	das	Interesse	
und die Bereitschaft, sich in diesem Bereich zu engagieren, sprunghaft angestiegen. Ob in Einrich -
tungen	der	freien	Wohlfahrtspflege	und	der	Hilfsorganisationen,	bei	Vereinen,	in	Nachbarschaften	
und Initiativen oder in kommunalen Einrichtungen – überall war ein hoher Zulauf zu verzeichnen. 
Innerhalb kürzester Zeit gründeten sich in vielen Münsteraner Stadtteilen neue Flüchtlingsinitiati -
ven	und	-netzwerke,	die	das	ehrenamtliche	Engagement	vor	Ort	koordinieren	und	Öffentlichkeits-
arbeit betreiben. 
Bereits im Jahr 2015 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nord-
rhein-Westfalen die Programme „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und 
Verstehen“ auf den Weg gebracht, um das ehrenamtliche Engagement in der lokalen Flüchtlings -
begleitung zu fördern. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 ist daraus das umfangreiche Landespro -
gramm „KOMM-AN NRW“ entstanden. Förderer des Programms ist das Ministerium für Kinder, Fa-
milie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) in NRW, das 2017 als Rechtsnachfolger des Ministeriums 
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gegründet wurde. Im Rahmen des Programms wer -
den dem Kommunalen Integrationszentrum u. a. Fördermittel in Höhe von rund 115.800 Euro zur 
Weiterleitung	an	Flüchtlingsinitiativen,	Vereine,	Träger,	Migrantenorganisationen	und	Glaubensge-
meinschaften	zur	Verfügung	gestellt.	In	Münster	können	so	pro	Förderjahr	ca.	50	Träger	finanziell	
unterstützt werden.
17	 Der	Deutsche	Freiwilligensurvey	(FWS)	ist	eine	repräsentative	Befragung	zum	freiwilligen	Engagement	in	Deutsch-
land, die sich an Personen ab 14 Jahren richtet. Die Befragung der vierten Welle wurde von infas – Institut für ange-
wandte	Sozialwissenschaft	im	Jahr	2014	durchgeführt.	Die	fünfte	Welle	des	Freiwilligensurveys	wird	im	Jahr	2019	
erhoben.

28
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 14: Verteilung der KOMM-AN-Fördermittel nach Trägern (2016 – 2017)
2016 2017
Träger Kultur 940,00 € 534,00 € 
Träger der Jugendhilfe 3.760,00 € 5.740,00 € 
Vereine 21.160,00 € 22.914,00 € 
Glaubensgemeinschaften 4.440,00 € 14.582,00 € 
Sportvereine 5.120,00 € 7.432,00 € 
Träger der Freien Wohlfahrtspflege 
und Hilfsorganisationen 15.630,00 € 14.650,00 € 
Migrantenorganisationen 28.320,00 € 18.070,00 € 
Flüchtlingsinitiativen 25.440,00 € 18.922,00 € 
Gesamtsumme18 104.810,00 € 102.844,00 € 
 
Quelle: Kommunales Integrationszentrum Münster
18
Die	Förderkonzeption	bietet	die	Möglichkeit,	flexibel	auf	die	kommunale	Bedarfslage	einzuge-
hen.	Im	Jahr	2016	wurden	aus	KOMM-AN-Mitteln	schwerpunktmäßig	sogenannte	Ankommenstreff-
punkte	gefördert,	um	Orte	der	Begegnung	zwischen	Ehrenamtlichen	und	Geflüchteten	zu	schaffen.	
Im Jahr 2017 verlagerte sich der Schwerpunkt hin zu Maßnahmen des Zusammenkommens und der 
Orientierung	von	Ehrenamtlichen	für	Geflüchtete.	Die	Zielgruppe	des	Programms	wurde	in	2018	auf	
neu zugewanderte ausgeweitet.
Neben	der	finanziellen	Förderung	unterstützt	das	Kommunale	Integrationszentrum	das	ehren-
amtliche	Engagement	für	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte	auch	durch	Qualifizierungs-	und	
Vernetzungsangebote.	Seit	2016	entwickelt	es	in	einer	AG	mit	öffentlichen	und	freien	Trägern	in	
der	Migrationsarbeit	halbjährlich	bedarfsgerechte	Qualifizierungsangebote	für	Ehrenamtliche.	Ko-
operationspartner/-innen sind u. a. die FreiwilligenAgentur und das Sozialamt als wichtige städti -
sche	 Partner	 in	 der	 Engagement-Förderung.	 Darüber	 hinaus	 sind	 in	 die	 Angebote	 der	 Qualifizie-
rungsreihen eingebunden: das Jobcenter, die GGUA, das Eine-Welt-Netz, das Lernhaus für Frauen, 
die	 Integrationsagenturen	 der	 Freien	 Wohlfahrtspflege,	 DRK	 Landesverbände,	 Stadtsportbund,	
Transkulturell	Arbeiten	in	Psycho-Sozialen	Berufen	(TAPS),	der	Deutsche	Kinderschutzbund,	der	AK	
Gewaltschutzgesetz,	das	Bischöfliche	Generalvikariat	in	Zusammenarbeit	mit	dem	Zentrum	für	Is-
lamische	Theologie	und	die	MSO	AFAQ	e.	V.	Auch	nehmen	Träger	wie	„mobim“	und	die	Beratungs-
stelle	„Wegweiser“	teil,	deren	Qualifizierungsangebote	ebenso	wie	die	des	Kommunalen	Integra-
tionszentrums, nicht nur fachliches Wissen vermitteln, sondern auch Raum zur rassismuskritischen 
Reflexion	der	eigenen	Arbeit	geben.
Im Vergleich zu 2015 ist die Anzahl der regelmäßig in der Migrationsarbeit engagierten Men -
schen bis 2017 gesunken. Nach wie vor sind aber viele Menschen mit großem Einsatz aktiv. Das 
Tätigkeitsfeld	hat	sich	allerdings	verändert:	Nachdem	2015	Angebote	des	Kennenlernens	und	der	
ersten Orientierung im neuen Alltag in Münster im Fokus standen, rückt 2017 zunehmend die ei-
gentliche Integrationsarbeit, z. B. bei der Begleitung der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, in den 
18	 Anmerkung:	Es	wurde	nicht	der	gesamte	Förderbetrag	ausgeschöpft,	da	Träger	nicht	eingesetzte	Mittel	im	Folgejahr	
zurückgezahlt	haben.	Diese	Mittel	sind	an	das	Land	zurückgeflossen.

29
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Vordergrund. Das veränderte Engagement spiegelt sich auch im Unterstützungsbedarf der Ehren -
amtlichen	 wieder.	 Nicht	 nur	 umfassende	 Qualifizierungen,	 sondern	 spezifische	 Informationsver-
mittlung	und	themenspezifischer	Austausch	stehen	im	Mittelpunkt	der	Engagement-Förderung.
Tabelle 15: Auswertung der Qualifizierungsreihen für Ehrenamtliche in der Migrationsarbeit 
(2016 – 2017)
2016 2017 Summe
Anzahl der beteiligten Träger 14 15
Anzahl der Ehrenamtlichen, die an Qualifizie-
rungen teilgenommen haben
393 256 649
Anzahl der Angebote 17 26 43
Durchgeführte Veranstaltungen 16 19 35
Quelle: Kommunales Integrationszentrum Münster
Neben dem Engagement für	Geflüchtete	gewinnt	auch	das	Engagement	von	Geflüchteten	an	
Bedeutung. Für Menschen mit Fluchterfahrung bedeutet Ehrenamt Kontakt zu Einheimischen, 
Sprachpraxis und Lernchancen. Sie entfalten Stärken, erfahren Anerkennung und gesellschaftliche 
Teilhabe.	Diesen	Trend	von	der	Defizit-	zur	Potentialperspektive	hat	die	FreiwilligenAgentur	Müns-
ter	wahrgenommen.	Mit	dem	Arbeitsfeld	„Integriert	durch	freiwilliges	Engagement	-	Geflüchtete	
übernehmen	ein	Ehrenamt“	nimmt	sich	die	FreiwilligenAgentur	seit	Ende	2017	dieses	Themas	an.	
Beratungs-	und	Vermittlungszahlen	von	Geflüchteten	werden	dazu	ab	2018	systematisch	erhoben.
In der FreiwilligenAkademie entwickelt die FreiwilligenAgentur seit 10 Jahren umfangreiche 
Fortbildungen für Ehrenamtliche aus allen Engagement-Bereichen, so auch aus dem Bereich Migra-
tionsarbeit. Für die Zielgruppe der Ehrenamtlichen, die selbst Flucht- und Migrationsvorgeschichte 
haben,	bietet	die	FreiwilligenAkademie	neue	Informations-,	Austausch-	und	Qualifizierungsforma-
te an. 
Das bürgerschaftliche Engagement stellt eine wesentliche Ressource bei der Integration der Zu-
flucht	suchenden	Menschen	sowie	der	Akzeptanz	der	Flüchtlingseinrichtungen	in	den	Stadtteilen	
dar. Es bildet daher seit vielen Jahren einen festen Bestandteil des städtischen Unterbringungs- und 
Betreuungskonzeptes. Ehrenamtliches Engagement ist in jeder Flüchtlingseinrichtung willkommen 
und wird seitens des Sozialdienstes für Flüchtlinge aktiv gefördert und begleitet. In jeder Flücht -
lingseinrichtung oder in deren unmittelbarer Umgebung steht ein ausgestatteter Raum für ehren-
amtliche	Tätigkeiten	zur	Verfügung.	Diese	reichen	von	Sprachkursangeboten	über	Hausaufgaben-
hilfe für Schülerinnen und Schüler bis zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten oder Unterstützung bei 
der	Wohnungssuche.	Die	Zahl	der	hier	engagierten	Personen	wird	seit	dem	Jahr	2017	systematisch	
erhoben. In diesem Jahr waren rund 400 Ehrenamtliche regelmäßig im Kontext der Flüchtlingsein -
richtungen aktiv.

30
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.2 Rechtliche Integrationsbegleitung
LEITZIEL
19
„Wir setzen uns zum Ziel, die Menschen mit Migrationsvorgeschichte unabhängig von 
ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus so früh, langfristig, umfassend und geschlechter-
sensibel wie möglich zu beraten.“
Rechtliche Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für jede weitere Form gesellschaftli -
cher	Teilhabe	(z.	B.	politische	Partizipation,	Zugang	zum	Arbeitsmarkt	etc.).	In	diesem	Bericht	wer-
den die Aspekte „Aufenthaltsstatus“ (Punkt 3.2.1) sowie „Einbürgerung“ (Punkt 3.2.3) und „Inte-
grationskurse“ (Punkt 3.2.4) behandelt. Sie stellen wesentliche Kategorien und Instrumente einer 
erfolgreichen rechtlichen Integration dar.
3.2.1 Aufenthaltsstatus
Fragen	 der	 rechtlichen	 Integration	 betreffen	 vor	 allem	 ausländische	 Staatsangehörige.	 Deut-
sche, ob mit oder ohne Migrationsvorgeschichte, besitzen in der Regel weitergehende Rechte als 
Ausländerinnen und Ausländer. Dies gilt sowohl in Bezug auf zivile Rechte als auch in Bezug auf 
soziale und politische Rechte. Ein wichtiger Unterschied besteht zudem zwischen EU-Staatsange -
hörigen und Nicht-EU-Staatsangehörigen (sog. Drittstaatenangehörigen). Bürgerinnen und Bürger 
eines EU-Staates besitzen in der Regel umfassendere zivile, soziale und politische Rechte als Bür-
gerinnen und Bürger aus Drittstaaten. So dürfen EU-Staatsangehörige z. B. als einzige ausländische 
Staatsangehörige in Deutschland an Kommunalwahlen teilnehmen. Bei dieser Zuwanderungsgrup-
pe ist die teilweise bestehende prekäre wirtschaftliche Situation in den Herkunftsländern zu be-
rücksichtigen, die ebenfalls für Zuwanderung verantwortlich ist.
Im Jahr 2017 waren rund 37 % aller in Münster ansässigen Ausländerinnen und Ausländer (rund 
12.000) EU-Staatsangehörige sowie 63 % (rund 21.000) Drittstaatsangehörige. Das Geschlechterver-
hältnis war sowohl bei den Personen mit EU-Staatsangehörigkeit als auch bei den Ausländerinnen 
und Ausländern aus Nicht-EU-Staaten relativ ausgeglichen.
19  Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 21.

31
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 16: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach EU-Staatszugehörigkeit und 
Geschlecht 2008-2017
20
Jahr
gesamt davon mit 
EU-Staatsangehörigkeit
davon ohne 
EU-Staatsangehörigkeit
gesamt männ-
lich weiblich gesamt männ-
lich weiblich gesamt männ-
lich weiblich
2008 20.562 10.123 10.439 7.669 3.710 3.959 12.893 6.413 6.480
2009 20.805 10.244 10.561 7.879 3.825 4.054 12.926 6.419 6.507
2010 21.355 10.479 10.876 8.114 3.920 4.194 13.241 6.559 6.682
2011 22.739 11.112 11.627 8.839 4.309 4.530 13.900 6.803 7.097
2012 23.827 11.694 12.133 9.341 4.591 4.750 14.486 7.103 7.383
2013 25.203 12.536 12.667 10.590 5.312 5.278 14.613 7.224 7.389
2014 26.367 13.219 13.148 10.957 5.509 5.448 15.410 7.710 7.700
2015 29.501 15.035 14.466 11.502 5.804 5.698 17.999 9.231 8.768
2016 32.633 16.789 15.847 12.263 6.240 6.023 20.370 10.546 9.824
2017 33.143 17.039 16.104 12.308 6.268 6.037 20.835 10.771 10.067
Quelle: Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster
Von den rund 21.000 Drittstaatsangehörigen im Jahr 2017 hatten 32 % eine unbefristete Aufent -
haltsgenehmigung und 57 % eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
21
 Es lassen sich somit gegen-
über 2015 insbesondere Veränderungen des prozentualen Anteils der befristeten Aufenthaltsge -
nehmigungen (2015: 48 %) erkennen. Ein wesentlicher Grund sind die zwischenzeitlich als Flüchtling 
bzw.	subsidiär	Schutzberechtigten	anerkannten	Personen	vor	allem	aus	Syrien.	Bei	den	geduldeten	
Personen	ist	zu	beachten,	dass	unter	dem	Begriff	„Duldung“	zahlreiche	unterschiedliche	Formen	
der	zeitlich	befristeten	Aussetzung	der	Ausreisepflicht	gefasst	werden;	zudem	ist	das	Ausländer-
zentralregister gerade an dieser Stelle in höchstem Maße unzuverlässig. Aus diesem Grund soll 
künftig	die	neu	geschaffene	Ausbildungsduldung	als	eine	Form	der	Duldung	näher	in	den	Blick	ge-
nommen	werden.	Sie	ist	in	§	60a	Abs.	2	Satz	3	und	4	AufenthG	gesetzlich	normiert	und	ermöglicht	
einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen für den Zeitraum einer Berufsausbildung in 
Deutschland zu bleiben. Sie stellt zugleich einen wichtigen Schritt aus der prekären Situation dar, 
in	der	sich	Menschen	mit	Duldung	befinden,	in	Richtung	Integration	in	die	Gesellschaft.	2017	besa-
ßen in Münster 96 Ausländerinnen und Ausländer eine Ausbildungsduldung. Hiervon waren rund 
60 % Männer.
20  Die vom Rechts- und Ausländeramt zur Verfügung gestellten Daten werden stets zum Stichtag 31.12. des jeweiligen 
Jahres ermittelt. 
21  Ausländische Staatsangehörige mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung können grundsätzlich unbefristet 
in Deutschland bzw. Münster bleiben. Damit sind auch umfassendere zivile, soziale und politische Rechte verbunden 
als bei einem befristeten Aufenthaltsrecht. Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem befristeten Aufenthaltsrecht 
müssen	grundsätzlich	zu	einem	bestimmten	Zeitpunkt	aus	Deutschland	ausreisen.	Dies	trifft	etwa	auf	temporäre	
Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, internationale Studierende oder Flüchtlinge zu. Die befristete Aufent-
haltsgenehmigung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder in einen unbefristeten Aufent-
haltstitel umgewandelt werden.

32
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 17: Aufenthaltsrecht von Nicht-EU-Staatsangehörigen nach Geschlecht 2010-2017
Jahr
Unbefristetes  
Aufenthaltsrecht
Befristetes 
Aufenthaltsrecht
Geduldete Anteil 
der 
Gedul-
detengesamt männ-
lich
weib-
lich gesamt männ-
lich
weib-
lich gesamt männ-
lich
weib-
lich
2010 5.895 3.014 2.881 6.715 3.184 3.531 631 361 270 3,0%
2011 6.009 3.032 2.977 7.283 3.435 3.848 608 336 272 2,7%
2012 6.053 3.069 2.984 7.775 3.669 4.106 658 365 293 2,8%
2013 6.233 3.153 3.080 7.649 3.679 3.970 731 392 339 2,9%
2014 6.214 3.157 3.057 8.333 4.076 4.257 863 477 386 3,3%
2015 6.393 3.237 3.156 8.406* 4.050* 4.356* 1.121* 622* 499* 3,8%*
2016 6.581 3.331 3.250 10.519 5.294 5.225 1.184 672 512 3,6%
2017 6.595 3.328 3.267 11.803 6.042 5.761 1.261 706 555 3,8%
*Diese Werte wurden nachträglich korrigiert.
Quelle: Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster
Eine	 nähere	 Betrachtung	 der	 Aufenthaltstitel	 von	 Geflüchteten	 (vgl.	 Tab.	18),	 die	 in	 Münster	
leben, zeigt, dass der Großteil über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügt (2017: 3.530). Hierzu 
zählen	die	Asylberechtigung,	der	Flüchtlingsschutz	und	der	subsidiäre	Schutz.	Nach	einem	Aufent-
halt	von	drei	Jahren	im	Falle	von	Asylberechtigung	und	Flüchtlingsstatus	sowie	fünf	Jahren	im	Falle	
der subsidiären Schutzberechtigung ist es möglich, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind, 
eine	 unbefristete	 Niederlassungserlaubnis	 zu	 erhalten.	 Hierüber	 verfügten	 2017	 401	 Geflüchtete.	
Die	Zahl	ist	somit	gegenüber	2016	leicht	rückläufig,	während	die	Anzahl	der	Personen	mit	befris-
tetem	Aufenthaltstitel	deutlich	gestiegen	ist.	Im	Asylverfahren	befanden	sich	Ende	2017	noch	370	
Geflüchtete.	 Dies	 entspricht	 einer	 Halbierung	 des	 Vorjahreswertes.	Unabhängig	 von	 der	 Art	 des	
Aufenthaltstitels ist die Anzahl der Männer stets höher als die der Frauen.
Tabelle 18: Aufenthaltstitel von Geflüchteten nach Geschlecht 2016-2017
Jahr
unbefristete Aufenthaltstitel befristete Aufenthaltstitel gestattet (im Asylverfahren)
gesamt männ-
lich weiblich gesamt männ-
lich weiblich gesamt männ-
lich weiblich
2016 423 272 151 2.102 1.301 801 776 449 327
2017 401 254 147 3.530 2.142 1.388 376 235 141
Quelle: Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster

33
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.2.2 Ausländische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Innerhalb der Gruppe der Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis spielen die ausländi -
schen Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine zunehmend wichtige 
Rolle für die Stadt Münster. Hierzu liegen dem Integrationsmonitoring 2017 erstmals nicht nur Da -
ten der Westfälischen Wilhelms-Universität, sondern auch der Fachhochschule Münster vor.
An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster waren im Wintersemester 2017/18 insge -
samt 45.371 Studierende eingeschrieben. Davon besaßen 3.632 Studierende eine ausländische 
Staatsangehörigkeit, wobei 843 (23,2 %) sogenannte Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer 
waren, also ihren Schulabschluss in Deutschland erworben haben. Dementsprechend waren über 
Dreiviertel (2.789) sogenannte Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die ihren Schulab -
schluss nicht in Deutschland erworben haben. Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die 
nicht aus der EU kommen, verfügen in den meisten Fällen über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwe-
cke	des	Studiums	(§	16	AufenthG).	Der	größere	Teil	(knapp	58	%)	der	ausländischen	Studierenden	
waren Frauen. Von den gesamten ausländischen Studierenden stammen 34 % aus EU-Ländern (1. 
240),	der	größere	Teil	mit	66	%	aus	Nicht-EU-Ländern.	427	waren	Austauschstudierende	(knapp	12	%)	
und 647 (knapp 18 %) waren Promovierende. 70 % der ausländischen Studierenden strebten einen 
Abschluss	 an	 der	 Universität	 Münster	 an	 (sog.	 „Degree	 Seeking“)	 (vgl.	 Tabelle	19,	 Abbildung	 7).	
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann den Studierenden die Verlängerung der Aufent -
haltserlaubnis zur Arbeitssuche für 18 Monate gewährt werden.
Tabelle 19: Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster nach 
Staatsangehörigkeit, Bildungsausländerstatus und Studienart im WS 2017/18
Status der Studierenden Anzahl Anteil
Studierende insgesamt 45.371 100,0 %
- davon Studierende mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit 3.632 8,0 %
- davon Bildungsausländerinnen 
und –ausländer 2.789 6,2 %
- davon Bildungsinländerinnen 
und –inländer 843 1,9 %
- davon weiblich 2.090 4,6 %
- davon männlich 1.542 3,4 %
- davon EU-Ausländerinnen und 
–ausländer 1.240 2,7 %
- davon Nicht-EU 2.392 5,3 %
- davon Austauschstudierende 427 0,9 %
- davon „Degree Seekers“ 2.558 5,7 %
- davon Doktorandinnen und 
Doktoranden 647 1,4 %
Quelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster

34
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 7: Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit nach Bildungsausländerstatus, Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit 
und Studienart im WS 2017/18
Quelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster
Die Anzahl der internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Arbeitsvertrag hat 
sich in den letzten Jahren um mehr als 50 % gesteigert (vgl. Abb. 8). Hinzu kommen die zahlreichen 
Stipendiaten aus vielen verschiedenen Ländern. Eine nähere Betrachtung nach Staatsangehörig -
keit zeigt, dass die Anzahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Ländern China, 
Niederlande und Spanien in den letzten Jahren gestiegen ist. Für französische, indische und briti-
sche	Wissenschaftlerinnen	und	Wissenschaftler	sind	die	Zahlen	hingegen	rückläufig	(vgl.	Abb.	9).
Abbildung 8: Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der
Westfälischen Wilhelms-Universität 2007 - 2016
Quelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster

35
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 9: Vergleich Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der 
Westfälischen Wilhelms-Universität nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2007 – 2016
Quelle: Interne Studierendenstatistik der WWU Münster
An der Fachhochschule Münster waren im Wintersemester 2017/18 14.460 Studierende einge -
schrieben,	von	denen	932	eine	ausländische	Staatsangehörigkeit	hatten	(vgl.	Tab.	20).	Rund	70	%	
aller ausländischen Studierenden waren Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, d. h. sie 
haben ihren Bildungsabschluss außerhalb Deutschlands erworben. Der Anteil von EU-Bürgerinnen 
und Bürger an allen Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag im Wintersemester 
2017/18	bei	etwa	20	%.	Tabelle	20	zeigt,	dass	hier	ein	Rückgang	seit	dem	Wintersemester	2016/17	zu	
beobachten ist, während die Anzahl der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten gestiegen ist.

36
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 20: Studierende an der Fachhochschule Münster nach Staatsangehörigkeit, 
Bildungsausländerstatus und Studienart im WS 2016/17 bis WS 2017/18
WiSe 2016/17 SoSe 2017 WiSe 2017/18
Status der Studierenden Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Studierende insgesamt 14428 100,00 % 13046 100,00 % 14.460 100,00 %
- davon Studierende mit 
ausländischer Staatsange-
hörigkeit
883 6,1 % 825 6,3 % 932 6,40 %
- davon Bildungsausländer-
innen und -ausländer 665 4,6 % 595 4,6 % 664 4,60 %
- davon Bildungsinländerin-
nen und -inländer 218 1,5 % 230 1,8 % 268 1,90 %
- davon weiblich 406 2,8 % 375 2,9 % 404 2,80 %
- davon männlich 477 3,3 % 450 3,4 % 528 3,70 %
- davon EU-Ausländerinnen 
und -ausländer 279 1,9 % 127 1,0 % 193 1,30 %
- davon Nicht-EU 604 4,2 % 698 5,4 % 739 5,10 %
- davon 
Austauschstudierende - - - - - -
- davon „Degree Seekers“ - - - - - -
- davon Doktorandinnen 
und Doktoranden 4 0,0 % 1 0,0 % 0 0 %
Quelle: Interne Studierendenstatistik der Fachhochschule Münster
3.2.3 Einbürgerungen
Einen weiteren wichtigen Indikator für die rechtliche Integration ausländischer Bürgerinnen und 
Bürger stellt die Zahl der Einbürgerungen dar. Alle in der Stadt Münster lebenden Ausländerinnen 
und Ausländer, die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus
22
 haben, bereits acht Jahre in Deutsch -
land leben
23
, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, über ausreichende Deutsch -
kenntnisse verfügen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, keine Ver -
urteilung wegen einer Straftat aufweisen und einen Einbürgerungstest bestanden haben,
24
 haben 
das Recht, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.
Im Jahr 2017 wurden rund 400 Personen in der Stadt Münster eingebürgert. Setzt man diese 
Zahl ins Verhältnis zu allen in Münster lebenden ausländischen Staatsangehörigen ergibt sich eine 
Einbürgerungsquote von 1,22 %. Verglichen mit den Vorjahren zeigt sich somit ein kontinuierlicher 
Rückgang der Einbürgerungszahlen seit 2013 (617 Einbürgerungen; Quote: 2,45 %). Zugleich ergibt 
sich eine erhebliche Diskrepanz beim Vergleich mit dem Landesdurchschnitt, der im Jahr 2017 bei 
2,04 % lag. Dieser Rückgang der Einbürgerungen in den Jahren 2016 und 2017, auch gegen den Lan -
destrend, ist jedoch nach Einschätzung des Amtes für Bürger- und Ratsservice kein Indiz für eine 
Verschlechterung der Rahmenbedingungen oder sinkendes Einbürgerungsinteresse. Längerfristi -
ge	personelle	Vakanzen	als	sachfremde	Einflüsse	führten	zu	diesem	untypischen	Zahlenbild,	das	
sich zukünftig wieder auf dem langjährigen Mittelwert stabilisieren sollte.
22 Erforderlich ist entweder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem 
Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann, wie etwa die EU-Blue-Card ( vgl. die Angaben auf der 
Internetseite des BAMF: http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html ).
23  Bei erfolgreichem Bestehen eines Integrationskurses kann diese Frist auf sieben Jahre verkürzt werden, bei „beson-
deren Integrationsleistungen“ auf sechs (vgl. ebd.).
24  Grundsätzlich ist mit der Einbürgerung der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit 
verbunden. Es gibt aber Ausnahmen je nach Herkunftsland (vgl. ebd.).

37
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Für Einbürgerungswillige bestehen dabei zahlreiche Einbürgerungserleichterungen. So ist es im 
Rahmen der Ermesseneinbürgerung für den Personenkreis der Deutschverheirateten/-Lebenspart-
nerschaften	sowie	für	anerkannte	Flüchtlinge	und	Asylberechtigte	möglich,	die	Einbürgerung	be-
reits nach 3 bzw. 6 Jahren zu erwerben. Zugleich sind die zeitlichen Anforderungen für die Mit -
einbürgerung von Kindern und Ehepartnern verkürzt auf drei bzw. vier Jahre. Ebenso haben auch 
Personen Anspruch auf die Einbürgerung, wenn sie im Rahmen des gesetzlichen Ermessens vom 
Nachweis der Unterhaltsfähigkeit und/oder der Deutsch- und staatsbürgerlichen Kenntnisse be-
freit sind. Von den Einbürgerungen 2017 (396) wurden 95 Personen unter diesen erleichterten Vor-
aussetzungen eingebürgert.
Tabelle 21: Einbürgerungen in der Stadt Münster 2010-2017
25
Jahr
Einbürge- 
rungen 
insgesamt
Einbürge- 
rungsquote 
   insgesamt25
Einbürge- 
rungen von 
Frauen
Einbürge-
rungsquote 
von Frauen
Einbürge- 
rungen von 
Männern
Einbürge- 
rungsquote 
von Männern
2010 429 2,01 % 211 1,94 % 218 2,08 %
2011 485 2,13 % 242 2,08 % 243 2,19 %
2012 482 2,02 % 252 2,08 % 230 1,97 %
2013 617 2,45 % 318 2,51 % 299 2,39 %
2014 570 2,16 % 313 2,38 % 257 1,94 %
2015 497 1,68 % 284 1,96 % 213 1,42 %
2016 479 1,54 % 269 1,77 % 210 1,31 %
2017 396 1,22 % 209 1,33 % 187 1,12 %
* Die Zahlen enthalten nur abschließende positive Entscheidungen durch die Stadt Münster; gestellte Anträge oder 
andere Verfahrensschritte (wie Ablehnung oder Einbürgerungszusicherung) sind nicht enthalten.
Quelle: Amt für Bürger- und Ratsservice der Stadt Münster
3.2.4 Integrationskurse 
Ein	weiteres	wichtiges	Instrument	zur	Förderung	der	Integration	ist	die	Teilnahme	an	einem	sog.	
Integrationskurs. Integrationskurse werden in Deutschland seit 2005 regelmäßig für ausländische 
Staatsangehörige, die in Deutschland leben möchten, angeboten.
26
 In den Kursen werden die deut-
sche Sprache sowie grundlegende Kenntnisse zum Leben in Deutschland, wie Geschichte, Kultur 
und Rechtsordnung, vermittelt.
27
Das Angebot der Kurse reichte dabei über allgemeine Integrationskurse für neu Zugewanderte 
über spezielle Integrationskurse für Eltern, Förderkurse für bereits länger in Deutschland lebende 
Zugewanderte sowie Integrationskurse mit Alphabetisierung und sog. Jugendintegrationskurse. 
Insbesondere die allgemeinen Integrationskurse sowie die Integrationskurse mit Alphabetisierung 
und der Jugendintegrationskurs wurden seit 2005 stark besucht.
25	 Die	Einbürgerungsquote	ist	definiert	als	Zahl	der	Einbürgerungen	je	100	Ausländer	und	Ausländerinnen	mit	rechtmä-
ßigem Aufenthalt.
26 Grundsätzlich haben nur ausländische Staatsangehörige einen Anspruch auf einen Integrationskurs. Keinen An-
spruch haben jedoch Ausländerinnen und Ausländer, die schon gut sprechen und kaum Integrationsprobleme auf-
weisen. Deutsche mit Migrationsvorgeschichte und EU-Staatsangehörige dürfen zu den Kursen zugelassen werden, 
haben aber keinen gesetzlichen Anspruch.
27 Vgl. die entsprechenden Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite: http://
www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/Integrationskurse/002-was-ist-ein-integrationskurs.html .

38
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die	folgende	Tabelle	gibt	eine	Übersicht	über	die	Zahl	der	Teilnehmenden	an	den	Integrations-
kursen	nach	Kurs-Art	und	Geschlecht	seit	ihrer	Einführung	im	Jahr	2005	bis	2017.	Besonders	auffällig	
ist	der	starke	Anstieg	von	Kurs-Teilnehmenden	2016,	der	wohl	auf	die	hohe	Zahl	an	Geflüchteten	in	
diesem Zeitraum zurückzuführen ist. Im Jahr 2017 sind die Zahlen hingegen für die meisten Kursar-
ten	wieder	rückläufig.	Eine	Ausnahme	stellen	die	Integrationskurse	mit	Alphabetisierung	dar.	Der	
Frauenanteil in den Integrationskursen lag bis 2015 stets bei mindestens 50 % und ist 2015 erstmals 
unter diesen Wert gesunken. Besonders niedrig war der Frauenanteil 2016, als er nur 35,5 % betrug. 
Laut Angaben auf der Internetseite des Rechts- und Ausländeramtes werden aktuell von sechs Bil-
dungsträgern Integrationskurse angeboten.
28
Tabelle 22: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen der Stadt Münster nach 
Kurs-Art und Geschlecht 2005 bis 2017
Neu Teilnehmende
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Allgemeiner
Integrationskurs 260 299 281 356 268 260 282 295 319 345 349 607 308
davon Frauen (in %) 52,3 62,9 58,4 62,1 64,1 60,8 61,3 55,6 53,3 51,9 52,1 38,1 51,3
Elternintegrations-
kurs * * * * * 18 60 * * * 0 0 0
davon Frauen (in %) 88,9 60
Förderkurs * * * 42 ** 17 13 * * * 0 0 0davon Frauen (in %) 54,8 64,7 69,2
Integrationskurs 
mit Alphabetisie-
rung * * 53 140 134 88 62 69 102 90 149 216 322
davon Frauen (in %) 62,3 72,1 59,7 58 59,7 58 52,9 11,9 35,6 35,2 39,4
Jugendintegrations-
kurs 19 * * 12 36 61 60 72 116 120 133 199 101
davon Frauen (in %) 47,4 91,7 58,3 44,3 48,3 47,2 45,7 45,8 44,4 25,6 41,6
Sonstige Kurse * * * ** 9 24 * * * * * 0 0davon Frauen (in %) 55,6 62,5
Insgesamt 281 301 337 553 450 468 481 442 537 565 644 1.040 742
davon Frauen (in %) 52,3 62,8 59,1 64,6 62,4 59,4 59,9 54,8 51,6 50,4 47,1 35.5 44,7
Kurswiederholer/
innen 0 0 0 25 96 131 95 92 75 100 86 105 184
davon Frauen (in %) 60,0 65,6 57,3 66,3 56,6 57,3 51 41,9 51,4 28,2
* = Zahl kleiner fünf / 0 = es haben keine entsprechenden Kurse stattgefunden
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
28  Vgl. die entsprechenden Angaben des Rechts- und Ausländeramtes auf seiner Internetseite: https://www.stadt-mu-
enster.de/auslaenderamt/integration/kursanbieter-in-muenster.html .

39
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3 Bildung und Sprache
Leitziel
29
„Wir fördern die Potenziale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte unabhängig von 
ihrem Aufenthaltsstatus. Dafür werden gezielt Angebote im Bereich Sprache, Bildung, 
Arbeit und Beruf vorgehalten und Förderprogramme konzipiert, die im Vorschulalter 
beginnen und bis ins Erwachsenen- und Seniorenalter fortgesetzt werden.“
„Wir fördern die Alltags- und die Bildungssprache.“
Bildung	und	Sprache	sind	wichtige	Schlüssel	für	eine	erfolgreiche	Teilhabe	am	sozialen	Leben.	
Je früher die emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Kindern und ihren Familien 
gefördert werden, desto größer sind die späteren Chancen im Beruf und anderen Bereichen des 
gesellschaftlichen Lebens. Zugewanderte sollen dabei nicht egalisiert werden, sondern mit ihren 
Bildungsbiografien	und	-voraussetzungen,	mit	ihren	Bildungszielen	und	-potenzialen	und	in	ihren	
individuellen Lebenswelten wahr- und ernstgenommen werden. Nur so kann Bildung zur Integrati-
on	beitragen	und	auch	die	aufnehmende	Gesellschaft	positiv	beeinflussen.
Die	Stadt	Münster	und	die	freien	Träger	halten	eine	Reihe	von	gezielten	Angeboten	vor,	um	die	
sprachlichen und sozialen Kompetenzen von Kindern und Familien mit Migrationsvorgeschichte 
(MVG) möglichst früh zu fördern und ihnen damit einen erfolgreichen Weg in die Gesellschaft zu 
ebnen.	Die	Stadt	Münster	hat	als	Trägerin	einer	kommunalen	Erstaufnahmeeinrichtung	und	zahlrei-
cher Flüchtlingsunterkünfte mit ihren Konzepten, u. a. einem potenzialorientierten Beschulungs -
konzept reagiert, um auch für Flüchtlinge diesen Bildungsanspruch einzulösen.
Der	 Begriff	 der	 Bildung	 bezeichnet	 dabei	 einen	 lebenslangen	 Prozess,	 der	 sich	 nicht	 auf	 das	
Erreichen formaler Abschlüsse, z. B. an Schule, Hochschule oder im Beruf beschränken lässt, son -
dern auch nonformale und informelle Prozesse
30
 beinhaltet, die sich über die gesamte Lebenszeit 
erstrecken.
Dieses Monitoring gibt nun zusätzlich einen Überblick zum Stand der Bildungsbeteiligung und 
des Bildungserfolgs von Münsterschen Schülerinnen und Schülern mit MVG sowie insbesondere zu 
den zahlreichen Ansätzen zur Integration von Flüchtlingen und neu Zugewanderten.
3.3.1 Sprachförderbedarfe in Kindertageseinrichtungen 
Der kindliche Spracherwerb ist ein komplexer Prozess, der sich von Geburt an über mehrere 
Jahre	vollzieht	und	einen	wesentlichen	Teil	des	Entwicklungs-	und	Bildungsverlaufs	des	Kindes	aus-
macht. Bildung wird verstanden als ein ganzheitlicher, aktiver und vom Kind aus selbst gestalteter, 
konstruktiver Prozess. Das Kind entdeckt seine Umwelt und tritt mit ihr in Interaktion. Die gewon -
nenen	Erfahrungen	werden	mit	Hilfe	von	Sprache	zu	Begriffen.	Innerhalb	dieses	Prozesses	eignet	
sich	jedes	Kind	Sprache	auf	seine	Art	und	Weise,	in	seinem	Tempo	an	und	folgt	dabei	einer	eigenen	
Sprachlernstrategie.
29  Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 27.
30  Vgl.: https://www.bne-portal.de/de/einstieg/bildungsbereiche/non-formale-informelle-bildung

40
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Vor	diesem	Hintergrund	wurden	bisherige	Konzepte,	die	eine	punktuelle	Testung	des	Sprach-
standes	und	eine	darauf	aufbauende	Förderung	fokussierten	(Delfin	4),	von	der	Landesregierung	
NRW im Jahr 2014 durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung ersetzt. Sie prägt den pädagogi -
schen Alltag und erreicht alle Kinder der Einrichtung von Beginn an. Somit ist eine alltagsintegrierte 
Sprachbildung auch immer eine inklusive Sprachbildung.
Kinder, die mit einer anderen Erstsprache als Deutsch aufwachsen, können einen zusätzlichen 
Sprachförderbedarf aufweisen. Im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung wird ein solcher 
zusätzlicher Bedarf nun nicht mehr additiv, sondern durch eine individuelle Unterstützung durch 
das	gesamte	Team	in	alltäglichen	Interaktionsprozessen	geleistet.
Seit dem 01.08.2014 stehen Mittel für sogenannte „plus Kitas“ (insgesamt 26 Einrichtungen in 
Münster) und für „Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf“ (insgesamt 74 Einrichtungen in 
Münster) zur Verfügung. Die Auswahl dieser Kitas erfolgt entsprechend den landespolitischen Vor-
gaben auf der Basis sozialräumlicher Indikatoren (V/0482/2014)
31
.	Die	Landeszuschüsse	(plusKITAs	
je 25.000 € jährlich, Sprachförderkitas je 5.000 € jährlich) sind zur Finanzierung zusätzlicher Fach -
kräfte in den Kitas vorgesehen.
32
Der Anteil der Kinder mit Migrationsvorgeschichte in Kindertageseinrichtungen in Münster 
(ohne	 Kindertagespflege)	 betrug	 zum	 Kindergartenjahr	 2017/2018	 stadtweit	 insgesamt	 37,9	 Pro-
zent.
33
 Im Vergleich zu der Geburtscodierung im Jahr 2012/2013 (35,9 %) ist dieser Wert leicht gestiegen.
Kinder, die zwei Jahre vor der Einschulung keine Kita besuchen oder deren Eltern der Dokumen-
tation des Bildungsstandes in der Kita nicht zugestimmt haben, werden weiterhin hinsichtlich ihres 
Sprachstandes getestet. Die Eltern werden zudem über die Bedeutung des Besuchs einer Kinder-
tageseinrichtung für den späteren Bildungserfolg ihres Kindes informiert und erhalten Unterstüt -
zungsangebote bei der Suche nach einem geeigneten Kitaplatz.
Bisher konnte jedem Kind mit einem besonderen Sprachförderbedarf ein Platz in einer Kinderta-
geseinrichtung angeboten werden.
Für	die	Teilhabe	und	gesellschaftliche	Integration	von	Kindern	aus	Familien	mit	Migrationsvor-
geschichte an Bildungsprozessen in Kindertageseinrichtungen sowie die gezielte Förderung ihrer 
bildungssprachlichen Kompetenzen, einschließlich eines gelingenden Übergangs in die Kinderta-
gesbetreuung sowie von der Kita in die Grundschule, werden im Elementarbereich vielseitige An-
gebote vorgehalten. Sie gehen auf die individuelle Situation aller Kinder ein, berücksichtigen aber 
insbesondere auch die Situation benachteiligter Kinder, indem ihnen entsprechende individuelle 
Fördermaßnahmen angeboten werden.
34
31	 Vorlage	der	Stadt	Münster	„plusKITA-Einrichtungen	und	Sprachförderkitas	gemäß	2.	KiBiz	Änderungsgesetz“.
32	 Die	Mittel	sind	gesetzlich	in	§§	16a,	21a,	16b	und	21b	des	Gesetzes	zur	frühen	Bildung	und	Förderung	von	Kindern	(Kin-
derbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - verankert 
und zunächst für fünf Jahre – also bis 2019 – festgeschrieben.
33 Gemäß Geburtscodierung, durchgeführt vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung.
34 S. „Kinder- und Jugendhilfe“ (3.6.1.1.).

41
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
 3.3.2  Sprachförderbedarf bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern 
 (Schuleingangsuntersuchung)
Die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit am Gesundheitsamt hat für das Integrations -
monitoring der Stadt Münster 2015 erstmals umfassend aus den Daten der Schuleingangsunter -
suchung berichtet. Bereits zum Zeitpunkt der damaligen Berichterstattung zeichnete sich eine 
wesentliche Veränderung bei der Zuwanderung nach Deutschland ab. So umfasst die aktuelle Da -
tenlage der Schuleingangsuntersuchungen den wesentlichen Zeitraum zwischen 2015 und 2018, in-
nerhalb dessen die Stadtgesellschaft vor umfassenden Integrationsherausforderungen stand und 
auch noch heute steht.
In der Schuleingangsuntersuchung sind nur die Daten derjenigen Kinder abgebildet, die im 
entsprechenden	Zeitraum	schulpflichtig	wurden.	Da	sich	die	Bevölkerungszahl	in	den	letzten	drei	
Jahren durch die vermehrte Zuwanderung aus dem Ausland geschätzt um 2% erhöht hat, werden 
die Schuleingangsdaten in ihrer Gesamtheit durch diese Zuwanderung auch nur verhältnismäßig 
gering	beeinflusst.
Zusätzlich	ist	für	viele	Fragestellungen	im	Kindesalter	eine	aussagekräftige	Analyse	der	Gruppe	
der Kinder aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte nur sinnvoll, wenn sie nur diejeni -
gen	Kinder	in	die	Analyse	mit	einbezieht,	die	auch	in	Deutschland	geboren	wurden.	Zugewander-
te Kinder beherrschen zum Zeitpunkt der Einwanderung i. d. R. nicht die deutsche Sprache. Eine 
altersgemäße Sprachangleichung ist selbst unter optimalen Integrationsbedingungen frühestens 
nach drei Jahren zu erwarten. Folglich lassen sich auch bei der Sprache seriöse vergleichende Aus-
sagen für Kinder aus Familien mit Migrationsvorgeschichte nur für diejenigen Kinder machen, die 
selber bereits in Deutschland geboren wurden.
Um im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung Zuwanderung zu beschreiben, stehen verschie-
dene	Möglichkeiten	zur	Verfügung.	Differenziert	man	die	Kinder	nach	dem	Geburtsland,	so	lässt	
sich	über	die	letzten	16	Jahre	eine	Dynamik	ablesen,	die	in	gewisser	Weise	die	politischen	Bedin-
gungen für Flucht und Vertreibung dieser Zeitperiode abbildet. Handelte es sich bei den im Ausland 
geborenen	Kindern	Anfang	des	Jahrtausends	noch	zu	einem	großen	Teil	um	Nachwirkungen	der	
Balkankriege in den 90er Jahren des letzten Jahrtausends, so stellt die Zunahme der Gruppe der 
im Ausland geborenen Kinder in den letzten Jahren ein Abbild der weltpolitischen Lage der letzten 
Jahre dar. Dabei ist bemerkenswert, dass bei den Einschülern und -schülerinnen 2017 die Quote der 
im Ausland geborenen Kinder mit einem Wert von 10% eine Höhe erreicht hat, wie sie im Beobach -
tungszeitraum bisher nicht zu verzeichnen war (vgl. Abb. 10).

42
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 10: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die nicht 
in Deutschland geboren sind
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Waren bezogen auf das Geburtsland der Mütter der Schulanfängerinnen und -anfänger in den 
letzten Jahren stets etwa 30 % der Mütter als zugewandert zu bezeichnen, so ist diese Quote in 
den letzten beiden Jahren leicht gestiegen (vgl. Abb. 11). Dabei dürften nach Einschätzung des Ge-
sundheitsamtes die deutlichen Änderungen der Zuwanderungsquoten bei den Kindern und den 
Müttern in erster Linie darauf zurückgeführt werden, dass zugewanderte Mütter tendenziell mehr 
Kinder haben, als Mütter, die in Deutschland geboren wurden.
Abbildung 11: Anteil der Schulanfängerinnen und -anfänger, deren Mütter nicht in Deutschland 
geboren sind
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster

43
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Verwendet	man	zur	Beschreibung	der	Schulanfängerinnen	und	-anfänger	eine	erweiterte	Defini-
tion nach der Herkunft der Familien und wertet man jedes Kind, bei dem wenigstens ein Elternteil 
nicht aus Deutschland stammt, steigt die Quote von Kindern aus Familien mit Migrationsvorge -
schichte in den letzten Jahren jährlich um etwa 1 % und erreicht bei den Schulanfängerinnen sowie 
-anfängern 2017 eine Quote von knapp 40 % (vgl. Abb. 12).
Abbildung 12: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, deren Vater oder Mutter nicht 
in Deutschland geboren sind, mit Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Für eine aus schulischer Sicht seriöse Bewertung dieser Quote ist dabei zu unterscheiden, wie 
weit die Schulanfängerinnen und -anfänger in der Lage sind, in der deutschen Sprache zu kom-
munizieren. Hier weisen die Schuleingangsdaten aus, dass die Quote von Schulanfängerinnen und 
-anfängern, die einen bedeutsamen Unterstützungsbedarf in der deutschen Sprache haben, in den 
letzten Jahren ebenfalls allmählich gestiegen ist. Durch die aktuelle Zuwanderersituation betrug 
die Quote dieser Kinder in Münster im Durchschnitt 15% (vgl. Abb. 13).

44
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 13: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, deren Vater oder Mutter nicht 
in Deutschland geboren sind, mit Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Zählt man zu diesen Kindern diejenigen hinzu, die auch ohne Migrationsvorgeschichte einen 
sprachlichen	Unterstützungsbedarf	haben,	liegt	die	Quote	der	Kinder	mit	Sprachauffälligkeiten	bei	
der Einschulung im Durchschnitt für Münster zuletzt bei etwa 20 % (vgl. Abb. 14).
Abbildung 14: Sprachbefund bei Schuleingangsuntersuchung – Kinder aus Familien mit und 
ohne Migrationsvorgeschichte
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Dabei ist bedeutsam, dass sich diese sprachlichen Unterstützungsbedarfe höchst unterschied -
lich auf die einzelnen Kitas und Grundschulen verteilen (vgl. Abb. 15).

45
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 15: Sprachförderbedarfe in Kindertagesstätten und Grundschulen in der Stadt 
Münster 2014-2017
Grundsätzlich	erfreulich	ist	die	Tatsache,	dass	sich	dabei	die	sprachlichen	Unterstützungsbedar-
fe umso mehr reduzieren, je länger die Kinder vor Start in die Schule eine Kindertagesstätte be-
sucht	haben.	Dabei	betrifft	diese	Tatsache	besonders	auch	diejenigen	Kinder,	die	bereits	seit	ihrer	
Geburt in Deutschland leben (vgl. Abb. 16). Gelingt es, diese Kinder, die bisher die Kita eher kürzer 
besuchen, früher als bisher in Gemeinschaftseinrichtungen zu fördern, so dürfte dies die entspre-
chenden Herausforderungen für die Schulen erheblich reduzieren.
Abbildung 16: Sprachbefund bei Schuleingangsuntersuchung in Abhängigkeit von 
Migrationsvorgeschichte der Familie und Kitabesuchsdauer vor Einschulung
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster

46
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Bereits in früheren Auswertungen aus den Schuleingangsuntersuchungen konnte die deutliche 
Abhängigkeit des kindlichen Sprachbefundes von den Deutschkenntnissen der Mutter dargestellt 
werden: Spricht die zugewanderte Mutter zum Zeitpunkt der Einschulung wenig Deutsch, so ist 
das Risiko groß, dass auch das Kind nicht gut Deutsch spricht. Umgekehrt gilt aber auch, dass das 
Kind	offenbar	sehr	davon	profitiert,	wenn	die	Mutter	sich	gut	in	der	deutschen	Sprache	verständi-
gen kann (vgl. Abb. 17). Dabei gibt es gute Gründe anzunehmen, dass sich die Bemühungen in der 
Stadt Münster, Müttern den Deutscherwerb nahezubringen, Früchte tragen. Zumindest für die Kin-
der, die in Deutschland geboren wurden, gilt, dass sich sowohl die Deutschkenntnisse ihrer Mütter, 
als auch die eigenen Deutschkenntnisse in den letzten Jahren auf gutem Niveau stabilisieren (vgl. 
Abb. 18, Abb. 19).
Abbildung 17: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren) 
Deutschkenntnisse in Abhängigkeit von den Deutschkenntnissen der Mutter 
 
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Abbildung 18: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren) 
Deutschkenntnisse der Mutter
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster

47
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 19: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren) 
Deutschkenntnisse des Kindes
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
3.3.3 Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen der Stadt Münster
Für die Entwicklung der emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Kindern sind er -
gänzend zum familiären Unterstützungs- und Sozialisationsumfeld frühzeitig einsetzende Lernan -
gebote	und	die	Teilhabe	am	sozialen	Leben	entscheidende	Voraussetzungen.	Ein	qualitativ	gutes	
Betreuungs-	 und	 Bildungssystem	 geht	 auf	 die	 individuelle	 Situation	 aller	 Kinder	 ein,	 berücksich-
tigt aber insbesondere auch die Situation benachteiligter Kinder, indem es ihnen entsprechende 
individuelle Fördermaßnahmen anbietet. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Unterstützung der 
Sprachentwicklung.
Die	Sprachkenntnisse	der	Eltern	haben	dabei	einen	ganz	entscheidenden	Einfluss	auf	die	Sprach-
entwicklung der Kinder. Um die Sprachentwicklung insbesondere von Kindern aus Familien mit 
Migrationsvorgeschichte über die alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas hinaus zu unterstüt-
zen, werden von der Stadt Münster Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern, deren 
Kinder Kitas besuchen, angeboten.
Die vielseitigen Angebote zielen auch auf einen gelingenden Übergang in die Kindertagesbe -
treuung sowie von der Kita in die Grundschule.
Die	nachstehende	Tabelle	fasst	knapp	die	Angebote	des	Berichtszeitraums	zusammen:

48
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 23: Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen der Stadt Münster im 
Elementar- und Primarbereich 2015 – 2017
35
35 Dieses Projekt baut auf den erfolgreichen Ansätzen des vorausgegangenen Programms „Schwerpunkt-Kitas 
Sprache & Integration auf, das noch bis zum Jahr 2015 lief.
Name der Maß-
nahme
Sprachförder- und In-
tegrationsmaßnahmen 
für Eltern, deren Kinder 
Kitas besuchen
Bundesprogramm “Sprach-Kitas: 
Weil Sprache der Schlüssel zur 
Welt ist”
35
Schulvorbereitungskurse für 
Kita-Kinder und Elternbegleit-
kurs
Jahre 2016-2017 2016-2017 2016-2017
(bis einschließlich Schuljahr 
2016/17
Schuljahr 2016/17
Art der Maßnah-
me / bereitge-
stellte Mittel
23 Sprachförder- und In-
tegrationsmaßnahmen 
für Eltern von Kita-Kin-
der in 18 Kitas, 22 der 23 
Maßnahmen für Mütter, 
1 für Väter 3 Maßnah-
men in den Sprachen 
der Familien
Kitas mit überdurchschnittlich 
hohem Anteil von Kindern mit 
besonderem sprachlichen Förder-
bedarf werden mit zusätzlichen 
Fachkräften in den einzelnen Kitas 
unterstützt. Außerdem Einrichtung 
einer zusätzlichen Fachberatung 
für	die	Qualifikation	der	Fachkräf-
te in einem Kita-Verbund (10-15 
Sprach-Kitas)
Einrichtung von Schulvorbe-
reitungskursen für Kinder, 
Elternbegleitkursen und 
Elternschulen, Betreuung von 
Kindern und Eltern, Evaluati-
onsgespräche mit der Grund-
schule/von 2011 bis 2016: 
12.000 €, seit 2017 5000 €
„
Ziele Über die Förderung 
der Sprachkompetenz 
der Eltern im Sinne 
einer alltagsintegrier-
ten Sprachbildung die 
Sprachentwicklung der 
Kinder fördern
Durch Kombination von sprach-
licher Bildung mit inklusiver Päd-
agogik und Zusammenarbeit mit 
den Familien soll erreicht werden, 
dass alle sprachlich förderbedürf-
tigen Kinder mit und ohne MVG 
von guten Bildungsangeboten 
profitieren
Individuell ausgewählte, 
förderbedürftige Kinder mit 
und ohne Migrationsvorge-
schichte in der Phase des 
Übergangs zur Schule eine 
Förderung zu ermöglichen
„
Zielgruppe Eltern von Kita-Kindern 
mit MVG
Das Fachpersonal in den Kitas Kita-Kinder mit und ohne 
MVG, Eltern
„
Anzahl Teilneh-
mende
150 Eltern 13 Kitas 137 Kinder, davon 116 mit 
MVG, 250 Eltern in Elternkur-
sen, 395 Eltern in der Eltern-
schule (seit Schuljahr 2011/12) 
(Angelmodde)
89 Kinder, davon 
64 mit MVG, 
268 Eltern in der 
Elternschule bzw. 
im Rahmen des 
Elterninformati-
onsnachmittags 
(Hiltrup)
Sozialräumliche 
Verankerung
Ausgewählte Stadtteile Angelmodde Hiltrup
Durchführendes 
Amt
Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien (i.d.R. 
in Kooperation mit den 
Familienbildungsstät-
ten)
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien
„

49
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Erziehungs- und 
Bildungspartnerschaften
Ehrenamtliche Übersetzer*in-
nen
Sprachbildungsnetzwerk
Offene	Ganztagsschule
Projekt “Mehrsprachig-
keit als Handlungsfeld 
Interkultureller Schul-
entwicklung (MIKS)”
2015-2017 2015-2017 (seit November 2016)
2016-2017
2017
Im Rahmen einer einjährigen Durchfüh-
rungsphase Beratung, Begleitung und 
Qualifizierung	von	Kitas	und	Grundschulen	
vor Ort sowie gemeinsame Entwicklung 
von bedarfsorientierten Maßnahmen für 
die jeweilige Bildungsinstitution
Qualifizierung	und	Vermittlung	
von ehrenamtlichen Überset-
zern und Übersetzerinnen an 
Bildungseinrichtungen, wie 
Kitas, Grundschulen und den 
Offenen	Ganztag
Bereitstellung eines 
Netzwerks für Grund-
schullehrfachkräfte und 
pädagogische Fachkräfte 
des Ganztags als kontinu-
ierliche Begleitung nach 
den	Qualifizierungsmaß-
nahmen zur Sprachbil-
dung im Rahmen von vier 
Treffen	pro	Schuljahr
Unterstützungsangebot 
für Schulen Mehrspra-
chigkeit der Schülerin-
nen und Schüler
Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungs-
auftrag stärken, um damit die Bildungs-
chancen von Kindern mit MVG zu erhöhen. 
Dieses “Oberziel” soll über eine Verbes-
serung der partnerschaftlichen Zusam-
menarbeit zwischen den facettenreichen 
Elternhäusern und den unterschiedlichen 
Bildungsinstitutionen sowie über eine 
Vernetzung zwischen Kitas, Grundschulen, 
Offenen	Ganztagsschulen	und	anderen	Bil-
dungsakteuren im Umfeld erreicht werden. 
Ergänzend	dazu	soll,	als	drittes	“Teilziel”,	
der Entwicklungsprozess der diversitätsbe-
wussten	Öffnung	in	den	Bildungsinstituti-
onen vom Kommunalen Integrationszent-
rum begleitet werden.
Über die sprachliche Vermitt-
lung zwischen Eltern und 
Bildungseinrichtungen in Situati-
onen, wie etwa Elternabenden, 
Sprechstunden oder Infoveran-
staltungen die Integration von 
Kindern mit MVG zu fördern
Austausch und Verbesse-
rung der Vernetzung der 
fachlichen und strukturel-
len Sprachbildungsarbeit 
an Grundschulen und im 
Offenen	Ganztag
- Stärkung der Kooperati-
on und Koordination der 
sprachlichen Bildung im 
Unterricht am Vormittag 
mit der Arbeit am Nach-
mittag
Schulen ermöglichen, 
die Mehrsprachigkeit 
der Kinder explizit 
als Ressource nutzen 
und ein umfassendes 
Konzept sprachlicher 
Bildung entwickeln zu 
können
Das Fachpersonal aus den Kitas und den 
Grundschulen sowie die jeweilige Instituti-
on in ihrer Struktur
ehrenamtliche Übersetzer*in-
nen und Eltern von Kindern mit 
MVG in Kitas, Schulen und dem 
Offenen	Ganztag
Grundschullehrer und 
pädagogische Fachkräfte 
des	Offenen	Ganztags
Schulen als Institutio-
nen
8 Kitas und 3 Grundschulen Einsätze der Ehrenamtlichen:
2015:
- 61 (vermittelt)
- 36 (erfolgreich)
2016: - 74 (vermittelt) – 49 
(erfolgreich)
2017: - 65 (vermittelt) – 42 (er-
folgreich)
2016: 11
2017: 44
1 Grundschule
(25 Personen)
Nienberge, Wolbeck und Hiltrup
Kommunales Integrationszentrum (in Ab-
stimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien, dem Amt für Schule und 
Weiterbildung, der unteren Schulaufsichts-
behörde und dem Sozialamt Münster)
Kommunales Integrationszen-
trum (in Abstimmung  mit dem 
Amt für Schule und Weiterbil-
dung und dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien)
Kommunales Integrati-
onszentrum
Kommunales Integrati-
onszentrum (Koordination 
durch die Universität Ham-
burg und Förderung durch 
das Bundesministerium für 
Bildung und Forschung)
Name der Maß-
nahme
Sprachförder- und In-
tegrationsmaßnahmen 
für Eltern, deren Kinder 
Kitas besuchen
Bundesprogramm “Sprach-Kitas: 
Weil Sprache der Schlüssel zur 
Welt ist”
35
Schulvorbereitungskurse für 
Kita-Kinder und Elternbegleit-
kurs
Jahre 2016-2017 2016-2017 2016-2017
(bis einschließlich Schuljahr 
2016/17
Schuljahr 2016/17
Art der Maßnah-
me / bereitge-
stellte Mittel
23 Sprachförder- und In-
tegrationsmaßnahmen 
für Eltern von Kita-Kin-
der in 18 Kitas, 22 der 23 
Maßnahmen für Mütter, 
1 für Väter 3 Maßnah-
men in den Sprachen 
der Familien
Kitas mit überdurchschnittlich 
hohem Anteil von Kindern mit 
besonderem sprachlichen Förder-
bedarf werden mit zusätzlichen 
Fachkräften in den einzelnen Kitas 
unterstützt. Außerdem Einrichtung 
einer zusätzlichen Fachberatung 
für	die	Qualifikation	der	Fachkräf-
te in einem Kita-Verbund (10-15 
Sprach-Kitas)
Einrichtung von Schulvorbe-
reitungskursen für Kinder, 
Elternbegleitkursen und 
Elternschulen, Betreuung von 
Kindern und Eltern, Evaluati-
onsgespräche mit der Grund-
schule/von 2011 bis 2016: 
12.000 €, seit 2017 5000 €
„
Ziele Über die Förderung 
der Sprachkompetenz 
der Eltern im Sinne 
einer alltagsintegrier-
ten Sprachbildung die 
Sprachentwicklung der 
Kinder fördern
Durch Kombination von sprach-
licher Bildung mit inklusiver Päd-
agogik und Zusammenarbeit mit 
den Familien soll erreicht werden, 
dass alle sprachlich förderbedürf-
tigen Kinder mit und ohne MVG 
von guten Bildungsangeboten 
profitieren
Individuell ausgewählte, 
förderbedürftige Kinder mit 
und ohne Migrationsvorge-
schichte in der Phase des 
Übergangs zur Schule eine 
Förderung zu ermöglichen
„
Zielgruppe Eltern von Kita-Kindern 
mit MVG
Das Fachpersonal in den Kitas Kita-Kinder mit und ohne 
MVG, Eltern
„
Anzahl Teilneh-
mende
150 Eltern 13 Kitas 137 Kinder, davon 116 mit 
MVG, 250 Eltern in Elternkur-
sen, 395 Eltern in der Eltern-
schule (seit Schuljahr 2011/12) 
(Angelmodde)
89 Kinder, davon 
64 mit MVG, 
268 Eltern in der 
Elternschule bzw. 
im Rahmen des 
Elterninformati-
onsnachmittags 
(Hiltrup)
Sozialräumliche 
Verankerung
Ausgewählte Stadtteile Angelmodde Hiltrup
Durchführendes 
Amt
Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien (i.d.R. 
in Kooperation mit den 
Familienbildungsstät-
ten)
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien
„

50
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3.4 Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und 
Jugendlichen in Regelschulen
Der erfolgreiche Start in eine Bildungskarriere ist die zentrale Voraussetzung für die Le-
bens-chancen	junger	Menschen.	Entsprechend	wichtig	und	entscheidend	ist	es,	geflüchtete	und	
neu	zugewanderte	Kinder	und	Jugendliche	schnell	und	umfassend	in	das	deutsche	Schulsystem	zu	
integrieren.
Mit der Vorlage V/0090/2014/1. Ergänzung (Erg.) sind die Prinzipien der Neukonzeption der Be-
schulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in der Stadt Münster auf den Weg 
gebracht und mit der Vorlage V/0697/2014/1. Erg. konkretisiert worden. Sie ermöglichen aus bil -
dungspolitischer und pädagogischer Perspektive eine potenzialorientierte, bedarfsgerechte und 
zeitnahe Beschulung. 
36
Aufgrund stark steigender Zuwanderungszahlen hat der Rat im Dezember 2015 Ausbau und 
Weiterentwicklung des kommunalen Konzeptes beschlossen (vgl. V/0759/2015) und zugleich die 
Verwaltung damit beauftragt, die Umsetzung des Konzeptes mit einer Phase der Evaluation zu be-
gleiten. 2016 beschloss der Rat mit der Vorlage V/0803/2016/1.Erg. die evaluationsgestützte Nach -
steuerung; 2017 schloss sich mit der Vorlage V/0889/2017/1. Erg. die Fortsetzung und Anpassung 
von	Konzepten	zur	Integration	und	Begleitung	von	geflüchteten	Kindern	und	Jugendlichen	in	Schu-
le, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt an.
Das Amt für Schule und Weiterbildung begleitet und steuert im Auftrag der Schulaufsicht den 
beschriebenen	 Prozess	 der	 schnellstmöglichen	 Integration	 der	 geflüchteten	 Kinder	 und	 Jugend-
lichen durch zahlreiche Unterstützungsangebote. In Münster ist vereinbart, dass im Kontext des 
Konzepts der potenzialorientierten Beschulung die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen 
zunächst die Bildungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung besuchen, um dort eine 
Empfehlung für die Schulwahl zu erhalten. Die größte Zielgruppe der Bildungsberatung sind neu 
zugewanderte	Kinder	und	Jugendliche	im	schulpflichtigen	Alter.	Kinder	im	Grundschulalter	werden	
in der Regel nach dem Prinzip der Wohnortnähe den Grundschulen zugesteuert. Ältere Kinder und 
Jugendliche werden, orientiert an Vorbildung und Eignung, Schulen des allgemeinbildenden Schul -
systems	zugewiesen.	Für	Jugendliche	zwischen	15-18	Jahren	erfolgt	die	Einbindung	in	die	formalen	
Bildungsgänge wie Schule und Berufsausbildung.
In Münster wird von Anfang an die potenzialorientierte Beschulung in Regelklassen praktiziert. 
Die Erlasslage des Landes NRW
37
 stärkt und unterstützt die Praxis in Münster.
Potenzialorientiert heißt, dass Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Bildungserwartung ein -
geschult werden, also jede Schulform besuchen können, und nicht allein infolge der fehlenden 
Deutschkenntnisse in isolierten Ausländerklassen - so genannten Begrüßungs-, Willkommens- oder 
Übergangsklassen - dauerhaft separiert werden.
Den potenzialorientierten Ansatz unterstützen in Münster in erster Linie die zahlreichen Refe -
renzschulen, welche fachlich und personell besonders dafür ausgestattet sind, neu zugewander -
te Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Die Anzahl der neu zugewanderten Schülerinnen und 
Schüler	hat	sich	im	Vergleich	in	den	Jahren	2015	und	2016	signifikant	erhöht.
36 Vorlagen der Stadt Münster V/0090/2014/1. Erg. und V/0697/2014/1. Erg.
37 Runderlass „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ vom 28.06.2016.

51
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Für den Bildungserfolg kommt den sprachlichen Fähigkeiten der neu zugewanderten Kinder 
und Jugendlichen eine besondere Bedeutung zu. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse des Deut -
schen	sind	qualifizierte	Schulabschlüsse	nicht	zu	erreichen.	
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die weder Deutsch noch eine an den Schulen 
unterrichtete Fremdsprache sprechen und/oder in ihrem Heimatland keine grundlegenden Kennt -
nisse	im	Lesen	und	Schreiben	erworben	haben	und/oder	in	einem	anderen	Schriftsystem	alphabeti-
siert worden sind, werden an den Referenzschulen internationale Gruppen eingerichtet. 
Die Beschulung in der internationalen Gruppe ist temporär und auf einen schnellen Übergang in 
eine altersgemäße Regelklasse an der Referenzschule ausgerichtet. Der Übergang in die Regelklas-
se ist jederzeit möglich. Ausschlaggebend ist die Beherrschung der Unterrichtssprache, d. h. der 
Stand der Deutschkenntnisse.
Sollte sich zeigen, dass die zunächst gewählte Schulform den Fähigkeiten des Schülers oder der 
Schülerin nicht optimal entspricht, wird eine erneute Schulform-Empfehlung ausgesprochen und 
mit den Eltern beraten. 
Mit dem Wechsel in eine altersgemäße Regelklasse der Referenzschule erhalten die Schülerin -
nen und Schüler weiterhin zusätzliche Förderung beim Erlernen der deutschen Sprache und zur 
Unterstützung des fachlichen Lernens.
Der Wunsch nach Bildungsgerechtigkeit für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und bes-
sere Übergangsquoten in höhere Bildungsgänge sind das gemeinsame Anliegen aller relevanten 
Akteure in der Kommune.
3.3.5 Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte
38
 
an allgemeinbildenden Schulen
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an allgemeinbildenden 
Schulen in der Stadt Münster hat auch durch die vermehrte Zuwanderung in den Jahren 2015 und 
2016	besonders	zugenommen.	Unter	allgemeinbildende	Schulen,	die	unten	in	der	Tabelle	aufgelis-
tet sind, fallen: Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, PRIMUS-Schule, Sekun-
darschule,	Gesamtschulen	und	Gymnasien.	Die	Daten	der	Freien	Waldorfschule	und	des	Weiterbil-
dungskollegs	sind	in	der	untenstehenden	Tabelle	nicht	enthalten.
Besuchten im Schuljahr 2014/15 7.466 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte 
eine allgemeinbildende Schule in Münster, so waren es im Schuljahr 2015/16 bereits 8.169 Schü -
lerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte. Diese Zahl erhöhte sich im Schuljahr 2017/18 
auf 9.783 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte. Damit wiesen 31 % der gesamten 
Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 an allgemeinbildenden Schulen eine Migrationsvorgeschichte auf 
(vgl.	Tab.	24).
38	Der	Landesbetrieb	IT.NRW,	der	dem	Amt	für	Schule	und	Weiterbildung	die	Daten	zur	Verfügung	stellt,	arbeitet	mit	
dem	Begriff	der	Zuwanderungsgeschichte.	Dieser	ist,	wie	Tabelle	1	(Seite	8)	entnommen	werden	kann,	deckungs-
gleich	mit	der	Bezeichnung	Migrationsvorgeschichte.	Um	die	Einheitlichkeit	des	Textes	zu	gewährleisten,	wird	der	
in	Münster	genutzte	Begriff	Migrationsvorgeschichte	auch	hier	verwendet.	In	den	Tabellen	hingegen	bleibt	die	von	
IT.NRW	genutzte	Bezeichnung	bestehen.

52
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 24: Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster nach 
Zuwanderungsgeschichte in den Schuljahren 2012/13 bis 2017/18
Schuljahr Insgesamt
davon ohne 
Zuwanderungsgeschichte
davon mit 
Zuwanderungsgeschichte
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2012/13 32.891 26.205 79,7 % 6.686 20,3 %
2013/14 31.650 24.469 77,3 % 7.181 22,7 %
2014/15 31.390 23.924 76,2 % 7.466 23,8 %
2015/16 31.335 23.166 73,9 % 8.169 26,1 %
2016/17 31.752 22.331 70,3 % 9.421 29,7 %
2017/18 31.540 21.757 69,0 % 9.783 31,0 %
Quelle: IT.NRW
39
3.3.6 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte an Grundschulen
Die größte Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte machten Grund -
schülerinnen und Grundschüler aus. Auch hier zeigte sich im Kontext der vermehrten Zuwanderung 
in den Jahren 2015 und 2016 ein Anstieg in der Schülerzahl mit Migrationsvorgeschichte. Im Schul -
jahr 2014/15 hatten 31,8 % der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Münster eine Migrati -
onsvorgeschichte. 8,5 % der Schülerinnen und Schüler hatten eine ausländische Staatsangehörig -
keit. Im Schuljahr 2017/18 hatten 39,0 % der Schülerinnen und Schüler eine Migrationsvorgeschichte, 
und	12,0	%	aller	Grundschülerinnen	und	Grundschüler	besaßen	einen	ausländischen	Pass	(vgl.	Tab.	
25). Die wachsenden Zahlen dieser Gruppen weisen auch auf ihre wachsende Bedeutung in der 
Münsterschen Bildungslandschaft hin.
Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und Grundschüler von insgesamt 9.431 im Schuljahr 
2014/15 stieg im Schuljahr 2017/18 auf insgesamt 10.018 Schülerinnen und Schüler an.
Tabelle 25: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nach Zuwanderungsgeschichte
Schuljahr 2014/15 bis Schuljahr 2017/18
Schuljahr insgesamt 
(100%)
Schülerinnen und Schüler
davon ohne Zuwande-
rungsgeschichte
davon mit Zuwande-
rungsgeschichte
darunter Ausländerin-
nen und Ausländer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2014/15 9.431 6.432 68,2 % 2.999 31,8 % 799 8,5 %
2015/16 9.645 6.512 67,5 % 3.133 32,5 % 886 9,2 %
2016/17 9.922 6.196 62,4 % 3.726 37,6 % 1.169 11,8 %
2017/18 10.018 6.107 61,0 % 3.911 39,0 % 1.200 12,0 %
Quelle: IT.NRW
39	Geschlechtsspezifische	Daten	werden	von	IT.NRW		in	diesem	Kontext	nicht	erhoben.

53
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3.7 Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte 
an weiterführenden Schulen
Bei der Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte auf weiterführen-
de	Schulen	lässt	sich	feststellen,	dass	das	Gymnasium	die	meistbesuchte	weiterführende	Schulform	
für diese Gruppe darstellt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschich -
te,	die	ein	Gymnasium	im	Schuljahr	2014/15	besuchten,	hat	sich	allerdings	zum	Anteil	im	Schuljahr	
2017/18 nur geringfügig gesteigert. Im Schuljahr 2014/15 betrug er 39,2 %, im Schuljahr 2017/18 wa-
ren es 41,5 %. Mit einem Anteil von 29,0 % im Schuljahr 2014/15 und 27,1 % im Schuljahr 2017/18 zählt 
die Realschule zu der zweitmeist besuchten weiterführenden Schulform unter den Schülerinnen 
und Schülern mit Migrationsvorgeschichte. Von der Schülergruppe mit Migrationsvorgeschichte 
besuchte die Hauptschule sowohl im Schuljahr 2014/15 als auch im Schuljahr 2017/18 ein deutlich 
geringer Anteil: im Schuljahr 2014/15 waren es 17,9 % und im Schuljahr 2017/18 waren es 13,7 %. Un -
ter der Schülergruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit stellte hingegen die Hauptschule bis 
zum Schuljahr 2016/17 die meistbesuchte, weiterführende Schulform dar (2014/15: 35,4 %, 2016/17: 
30,4%).	Im	Schuljahr	2017/18	war	das	Gymnasium	erstmals	die	von	ausländischen	Schülerinnen	und	
Schülern	am	häufigsten	besuchte	weiterführende	(26,2	%)	Schule.	In	den	Schuljahren	zuvor	lag	das	
Gymnasium	noch	auf	dem	zweiten	Platz	(2014/15:	22,5	%,	2016/17:	26,1	%	–	vgl.	Tab.	26).
Das	Gymnasium	ist	sowohl	für	Schülerinnen	und	Schüler	mit	und	ohne	Migrationsvorgeschich-
te	zur	wichtigsten,	weiterführenden	Schulform	geworden.	Mit	gleichem	Trendverhalten	über	die	
Schuljahre hinweg gibt es dennoch Unterschiede zwischen der Schülergruppe mit Migrationsvor -
geschichte und der ohne Migrationsvorgeschichte. Deutlich mehr Schülerinnen und Schüler ohne 
als	mit	Migrationsvorgeschichte	und/oder	ausländischer	Staatsangehörigkeit	besuchten	Gymnasi-
en in Münster; deutlich weniger die Hauptschule. Hier unterscheidet sich die Verteilung von Schü -
lerinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte und/oder ausländischer Staatsangehörigkeit 
deutlich von der Verteilung der Schülergruppe ohne Migrationsvorgeschichte. Es zeigt sich folglich, 
dass	Schülerinnen	und	Schüler	mit	Migrationsvorgeschichte	auch	weiterhin	an	Gymnasien	unter-	
und an Hauptschulen überrepräsentiert sind.
Der Anteil des Besuchs einer Gesamtschule der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorge -
schichte hat sich vom Schuljahr 2014/15 auf das Schuljahr 2017/18 verdoppelt: von 2,6 % auf 5,2 %. Je-
doch bleibt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte sowie auch derer 
mit ausländischer Staatsbürgerschaft (1,7 % im Schuljahr 2014/15 und 5,2 % im Schuljahr 2017/18), die 
eine Gesamtschule besuchen, gering. Festzustellen ist insgesamt, dass der Anteil der Schülerinnen 
und Schüler ohne Migrationsvorgeschichte, die eine Gesamtschule besuchen, größer ist als der An-
teil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte und/oder ausländischer Staatsbür -
gerschaft. In der Sekundarschule und PRIMUS-Schule überwiegt der Anteil der Schülergruppe mit 
ausländischer	Staatsbürgerschaft	(vgl.	Tab.	26).

54
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 26: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen nach 
Zuwanderungsgeschichte in der Stadt Münster in den Schuljahren 2014/15 bis 2017/18
Schulform
Schülerinnen und Schüler
insgesamt
davon
ohne Zuwande-
rungsgeschichte
davon mit 
Zuwanderungs- 
geschichte
darunter 
Ausländerinnen 
und Ausländer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Schuljahr 2014/15
Hauptschule 1.614 7,4 % 813 4,6 % 801 17,9 % 490 35,4 %
Förderschule 
G/H 1.858 8,5 % 1.488 8,5 % 370 8,3 % 209 15,1 %
Realschule 3.875 17,6 % 2.578 14,7 % 1.297 29,0 % 275 19,9 %
PRIMUS-Schule 121 0,6 % 96 0,5 % 25 0,6 % 45 3,3 %
Sekundarschule 239 1,1 % 133 0,8 % 106 2,4 % 30 2,2 %
Gesamtschule 1.988 9,1 % 1.871 10,7 % 117 2,6 % 23 1,7 %
Gymnasium 12.264 55,8 % 10.513 60,1 % 1.751 39,2 % 312 22,5 %
Summe 21.959 100 % 17.492 100 % 4.467 100 % 1.384 100 %
Schuljahr 2015/16
Hauptschule 1.510 7,0 % 649 3,9 % 861 17,1 % 538 35,1 %
Förderschule 
G/H 1.698 7,8 % 1.386 8,3 % 312 6,2 % 178 11,6 %
Realschule 3.698 17,0 % 2.215 13,3 % 1.483 29,4 % 288 18,8 %
PRIMUS-Schule 245 1,1 % 180 1,1 % 65 1,3% 65 4,2%
Sekundarschule 304 1,4 % 141 0,8 % 163 3,2% 52 3,4 %
Gesamtschule 2.094 9,7 % 1.946 11,7 % 148 2,9 % 31 2,0 %
Gymnasium 12.141 56,0 % 10.137 60,9 % 2.004 39,8 % 380 24,8 %
Summe 21.690 100 % 16.654 100 % 5.036 100 % 1.532 100 %

55
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Schulform
Schülerinnen und Schüler
insgesamt
davon
ohne Zuwande-
rungsgeschichte
davon mit 
Zuwanderungs- 
geschichte
darunter 
Ausländerinnen 
und Ausländer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Schuljahr 2016/17
Hauptschule 1.431 6,6 % 551 3,4 % 880 15,5 % 572 30,4 %
Förderschule 
G/H 1.632 7,5 % 1.270 7,9 % 362 6,4 % 197 10,5 %
Realschule 3.548 16,3 % 1.971 12,2 % 1.577 27,7 % 356 18,9 %
PRIMUS-Schule 361 1,7 % 262 1,6 % 99 1,7 % 99 5,3 %
Sekundarschule 406 1,9 % 177 1,1 % 229 4,0 % 100 5,3 %
Gesamtschule 2.312 10,6 % 2.084 12,9 % 228 4,0 % 66 3,5 %
Gymnasium 12.140 55,6 % 9.820 60,9 % 2.320 40,7 % 491 26,1 %
Summe 21.830 100 % 16.135 100 % 5.695 100 % 1.881 100 %
Schuljahr 2017/18
Hauptschule 1.217 5,7 % 415 2,7 % 802 13,7 % 469 24,7 %
Förderschule 
G/H 1.584 7,4 % 1.246 8,0 % 338 5,8 % 192 10,1 %
Realschule 3.355 15,6 % 1.763 11,3 % 1.592 27,1 % 408 21,5 %
PRIMUS-Schule 434 2,0 % 310 2,0 % 124 2,1 % 124 6,5 %
Sekundarschule 476 2,2 % 202 1,3 % 274 4,7 % 111 5,8 %
Gesamtschule 2.524 11,7 % 2.216 14,2 % 308 5,2 % 99 5,2 %
Gymnasium 11.932 55,4 % 9.498 60,7 % 2.434 41,5 % 498 26,2 %
Summe 21.522 100 % 15.650 100 % 5.872 100 % 1.901 100 %
Quelle: IT.NRW

56
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 20: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in der Stadt Münster 
nach Zuwanderungsgeschichte und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2014/15 bis 2017/18 
in Prozent
Quelle: IT.NRW
3.3.8 Schulabschlüsse von ausländischen Schülerinnen und Schülern 
Betrachtet man die Abschlussarten der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsange-
hörigkeit über die Schuljahre 2013/14 bis 2016/17 hinweg, ist festzustellen, dass die Fachoberschul -
reife mit 36,3 % (am Ende des Schuljahres 2013/14) und mit 32,2 % (am Ende des Schuljahres 2016/17) 
den	am	häufigsten	erreichten	Abschluss	unter	allen	Abschlüssen	dieser	Gruppe	darstellt.
40
 War in 
den	vorherigen	Schuljahren	der	Hauptschulabschluss	noch	der	zweithäufigste	Abschluss	(2013/14:	
30,8 %, 2015/16: 30,0 %), so verließen im Schuljahr 2016/17 erstmals so viele Schülerinnen und Schüler 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit die weiterführende Schule mit einem Hauptschulabschluss 
wie mit einer Fachoberschulreife (2016/17: 32,2 %). Aus dieser Gruppe erreichten jedoch 15,8 % am 
Ende des Schuljahres 2013/14 und 20,9 % am Ende des Schuljahres 2016/17 nicht den Hauptschulab -
schluss und stellen damit den drittgrößten Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit dar. Dahingegen erreichten aber 14,1 % am Ende des Schuljahres 2013/14 und 
12,8 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2016/17 die Hochschul -
reife	(vgl.	Tab.	27).
Deutlich wird aber auch, dass im Gegensatz zu dem Anteil der Schülerinnen und Schüler mit aus-
ländischer Staatsbürgerschaft der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit deutscher Staatsbürger-
schaft beim Abschluss mit Hochschulreife im Vergleich zu anderen Abschlussarten deutlich höher 
liegt: im Schuljahr 2013/14 erreichten 53,9 % die Hochschulreife, im Schuljahr 2016/17 54,9 %. Ohne 
Abschluss verließen im Schuljahr 2013/14 3,9 % der Schülergruppe mit deutscher Staatsbürgerschaft 
die Schule und im Schuljahr 2016/17 waren es 4,6 %.
40	Daten	zur	Zuwanderungsgeschichte	bzgl.	Abschlussarten	liegen	IT.NRW	derzeit	nicht	vor.

57
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Im Geschlechtervergleich ist festzustellen, dass die weibliche Schülergruppe einen größeren An-
teil bei den Schülerinnen und Schülern einnimmt, die mit einer Hochschulreife abschließen. Einen 
deutlich geringen Anteil verzeichnen die weiblichen im Gegensatz zu den männlichen Jugendlichen, 
die ohne oder mit Hauptschulabschuss die Schulen verlassen. Beim Schulabgang mit Fachober -
schulreife sowie beim Schulabgang mit Fachhochschulreife gibt es kaum Unterschiede zwischen 
den Geschlechtern.
Tabelle 27: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in der 
Stadt Münster nach Abschlussart in den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17
Gruppe insge-
samt
davon
ohne Hauptschul-
abschluss
mit Haupt-
schulab-
schluss
mit Fachober-
schulreife
mit Fach-
hochschul-
reife
mit 
Hoch-
schul-
reifegesamt
dar-
unter 
aus der 
Förder-
schule
Ende des Schuljahres 2013/2014
insgesamt 3.509 164 102 441 1.007 98 1.799
davon männlich 1.770 91 52 247 543 56 833
davon weiblich 1.739 73 50 194 464 42 966
davon Deutsche 3.275 127 82 369 922 91 1.766
davon 
Ausländer/innen 234 37 20 72 85 7 33
Deutsche: 
Anteil bezogen 
auf alle Ab-
schlussarten
100 % 3,9 % 2,5 % 11,3 % 28,2 % 2,8 % 53,9 %
Ausländer/innen: 
Anteil bezogen 
auf alle Ab-
schlussarten
100 % 15,8 % 8,5 % 30,8 % 36,3 % 3,0% 14,1 %
Ende des Schuljahres 2014/2015
Insgesamt 3.394 192 118 396 1.018 79 1.709
davon männlich 1.725 108 69 239 559 36 783
davon weiblich 1.669 84 49 157 459 43 926
davon Deutsche 3.177 140 92 335 941 79 1.682
davon Auslän-
der/innen 217 52 26 61 77 0 27
Deutsche:  
Anteil bezogen 
auf alle 
Abschlussarten
100 % 4,4 % 2,9 % 10,5 % 29,6 % 2,5 % 52,9 %
Ausländer/innen:  
Anteil bezogen 
auf alle 
Abschlussarten
100 % 24,0 % 12,0 % 28,1 % 35,5 % 0,0 % 12,4 %

58
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Gruppe insge-
samt
davon
ohne Hauptschul-
abschluss
mit Haupt-
schulab-
schluss
mit Fachober-
schulreife
mit Fach-
hochschul-
reife
mit 
Hoch-
schul-
reifegesamt
dar-
unter 
aus der 
Förder-
schule
Ende des Schuljahres 2015/2016
Insgesamt 3.302 176 116 297 1.019 113 1.697
davon männlich 1.631 97 66 160 541 61 772
davon weiblich 1.671 79 50 137 478 52 925
davon Deutsche 3.075 134 96 229 937 103 1.672
davon Auslän-
der/innen 227 42 20 68 82 10 25
Deutsche:  
Anteil bezogen 
auf alle Ab-
schlussarten
100 % 4,4 % 3,1 % 7,4 % 30,5 % 3,3 % 54,4 %
Ausländer/innen:  
Anteil bezogen 
auf alle Ab-
schlussarten
100 % 18,5 % 8,8 % 30,0 % 36,1 % 4,4 % 11,0 %
Ende des Schuljahres 2016/2017
Insgesamt 3.322 197 128 377 929 109 1.710
davon männlich 1.650 119 83 211 476 59 785
davon weiblich 1.672 78 45 166 453 50 925
davon Deutsche 3.049 140 99 289 841 104 1.675
davon Auslän-
der-Innen 273 57 29 88 88 5 35
Deutsche: Anteil 
bezogen auf alle 
Abschlussarten
100% 4,6 % 3,2 % 9,5 % 27,6 % 3,4 % 54,9 %
Ausländer/innen:  
Anteil bezogen 
auf alle Ab-
schlussarten
100% 20,9 % 10,6 % 32,2 % 32,2 % 1,8 % 12,8 %
Quelle: IT.NRW

59
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 21: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in der 
Stadt Münster nach Abschlussart in den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17 in Prozent
Quelle: IT.NRW
3.3.9 Ressortübergreifende Angebote für neu zugewanderte Kinder und 
Jugendliche in der Stadt Münster
In struktureller und organisatorischer Hinsicht basiert die Neukonzeption auf einem Bildungs -
verständnis, in dem ressort- und institutionsübergreifende Kooperationen und Vernetzung tragen-
de Säulen sind. In der Praxis erfordert dies ein aktives Netzwerkmanagement und Flexibilität in der 
Anpassung an sich stetig verändernde Bedarfe.
Der Steuerung und Koordination von Bildungsangeboten kommt eine Schlüsselrolle zu. Um die-
se anspruchsvolle Aufgabe angesichts einer zunehmenden Komplexität des Bildungsgeschehens 
zu bewältigen, bedarf es auch eines gemeinsamen Bildungs- und Integrationsverständnisses von 
Stadt und Land. Das strategische Rahmenkonzept der auf verschiedenen Ebenen fungierenden 
Entscheidungsträger von Stadt und Bezirksregierung zeichnet sich durch diese erforderliche Koor -
dination und Steuerung, aufeinander abgestimmte Planungs- und Umsetzungspakete sowie Ver -
netzungs- und Kommunikationsstrukturen aus.
Für die Bildungsbiographien von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern werden auf 
diesem Weg passende Unterstützungsangebote bereit gehalten oder ggfs. entwickelt. Die seit 
März	2017	eingerichteten	Stellen	zur	Bildungskoordination	kümmern	sich	um	Analyse	und	Vernet-
zung von Bildungsangeboten im Bereich Sprache und Sport zur Unterstützung der neu Zugewan -
derten in Münster.
Die nachfolgende tabellarische Übersicht veranschaulicht die zusätzlich – im Rahmen der Neu-
konzeptionierung – entwickelten und durchgeführten Einzelprojekte und Programme zur Integ -
ration	in	das	Schul-	und	Berufs(ausbildungs)system	sowie	Unterstützungsangebote	für	neu	zuge-
wanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Altersgruppe der Sekundarstufen I und 
II	bzw.	bis	zum	Alter	von	21	Jahren	sowie	Qualifizierung	für	Fachkräfte.

60
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Name des Projektes 
/ Programms, 
Unterstützungsan-
gebotes
SPRYNG (EU-Projekt 
“Spreading Young Non-di-
scrimination Generation)
 
Schulform- und 
fächerübergreifendes 
Sprachbildungsnetzwerk 
für Sek I/II
 
Fallscouts – stadtteilbezogenes und 
ressortübergreifendes Bildungsma-
nagement
 
MitSprache-Deutsch-In-
tensiv- und Ferienkurse 
für Kinder und Jugendli-
che mit fehlenden oder 
geringen Deutschkennt-
nissen
Zeitraum September 2017- Januar 
2018
Mai 2017 und Schuljahr 
2017/2018 
seit 2015 seit 2015
Ziele Qualifizierung	der	Lehr-
kräfte und, durch die 
Vermittlung der LehrerIn-
nen auch der SchülerInnen 
unter inhaltlicher Bezug-
nahme auf das Allgemeine 
Gleichstellungsgesetz 
(AGG) und die Charta der 
Vielfalt der Europäischen 
Kommission
Aneignung von Metho-
den und Erarbeitung 
von Werkzeugen für die 
kontinuierliche Imple-
mentierung durchgängi-
ger Sprachbildung in den 
gesamten Unterricht als 
Aufgabe von Schulent-
wicklung
Schaffung	eines	niedrigschwelligen,	
mobilen Angebots außerhalb und 
innerhalb von Schule, Stärkung der 
Eigenverantwortung der Eltern, An-
bindung im Sozialraum, Anknüpfung 
an die individuelle Lebenssituation 
und die individuelle Bildungsbiogra-
phie der Zugewanderten zur Herstel-
lung von Chancengerechtigkeit und 
Teilhabe	in	allen	gesellschaftlichen	
Bereichen
Schaffung	zusätzlicher	
Sprachförderangebote, 
die auf aktuelle Ent-
wicklungen und Bedarfe 
flexibel	angepasst	sind
Zielgruppe Lehrkräfte und SchülerIn-
nen der Sekundarstufen 
I und II
Bisherige Reichweite: 20 
Lehrkräfte und 20 Schüle-
rInnen
Lehrkräfte der Sekundar-
stufen I und II
Bisherige Reichweite: 49 
Lehrkräfte
Schülerinnen und Schüler mit Migrati-
onsvorgeschichte und deren Familien
zugewanderte Kinder und 
Jugendliche
Inhalt des 
Projektes/Pro-
gramms sowie 
Unterstützungs-
angebotes
Qualifizierung	von	
Lehrkräften	zum	Thema	
Anti-Diskriminierung 
begleitend	zur	Qualifizie-
rung eine von der WWU 
durchgeführte Bevölke-
rungsumfrage und eine 
weitere von der WWU 
durchgeführte Befragung 
von SchülerInnen, Exper-
tInnen und Stakeholdern, 
die Dokumentation der 
Ergebnisse
Etablierung von Netz-
werktreffen	für	Lehrkräf-
te zum sprachsensiblen 
Unterrichten
(mit Unterstützung der 
Landesweiten Koor-
dinierungsstelle der 
Kommunalen Integrati-
onszentren (LaKI))
Fallscouts, die zugewanderte Fami-
lien bei allen Fragen rund um Schule 
und Bildung individuell beraten, 
begleiten und Ansprechpartner für 
Schulen sind, Bildungsangebote 
koordinieren, Elterncafés mit dem 
Schwerpunkt „Schule und Ankom-
men“ im deutschen Schulalltag 
initiieren
Kostenlose Sprachför-
derangebote für neu 
zugewanderte Kinder und 
Jugendliche, bedarfsori-
entierte Sprachkurse für 
junge Erwachsene im Rah-
men des Projektes „ange-
kommen in deiner Stadt 
Münster“, außerdem ein 
Sprachkurs für Mütter mit 
kleinen Kindern
Durchführendes 
Amt
Projekt unter Feder-
führung der WWU, 
Institut für Soziologie in 
Kooperation mit der Be-
zirksregierung Münster 
und dem Kommunalen 
Integrationszentrum
Kommunales 
Integrationszentrum
Amt für Schule und Weiter-
bildung in Kooperation mit dem 
Verbund Sozialtherapeutischer 
Einrichtungen NRW e.V. (VSE)
Amt für Schule und Wei-
terbildung mit externen 
Kooperationspartnern
Tabelle 28: Vielfältige Programme, Qualifizierungsangebote und Maßnahmen der Stadt Münster 
für Eltern, Kinder, Jugendliche und Fachpersonal 2015 – 2017

61
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Name des Projektes 
/ Programms, 
Unterstützungsan-
gebotes
SPRYNG (EU-Projekt 
“Spreading Young Non-di-
scrimination Generation)
 
Schulform- und 
fächerübergreifendes 
Sprachbildungsnetzwerk 
für Sek I/II
 
Fallscouts – stadtteilbezogenes und 
ressortübergreifendes Bildungsma-
nagement
 
MitSprache-Deutsch-In-
tensiv- und Ferienkurse 
für Kinder und Jugendli-
che mit fehlenden oder 
geringen Deutschkennt-
nissen
Zeitraum September 2017- Januar 
2018
Mai 2017 und Schuljahr 
2017/2018 
seit 2015 seit 2015
Ziele Qualifizierung	der	Lehr-
kräfte und, durch die 
Vermittlung der LehrerIn-
nen auch der SchülerInnen 
unter inhaltlicher Bezug-
nahme auf das Allgemeine 
Gleichstellungsgesetz 
(AGG) und die Charta der 
Vielfalt der Europäischen 
Kommission
Aneignung von Metho-
den und Erarbeitung 
von Werkzeugen für die 
kontinuierliche Imple-
mentierung durchgängi-
ger Sprachbildung in den 
gesamten Unterricht als 
Aufgabe von Schulent-
wicklung
Schaffung	eines	niedrigschwelligen,	
mobilen Angebots außerhalb und 
innerhalb von Schule, Stärkung der 
Eigenverantwortung der Eltern, An-
bindung im Sozialraum, Anknüpfung 
an die individuelle Lebenssituation 
und die individuelle Bildungsbiogra-
phie der Zugewanderten zur Herstel-
lung von Chancengerechtigkeit und 
Teilhabe	in	allen	gesellschaftlichen	
Bereichen
Schaffung	zusätzlicher	
Sprachförderangebote, 
die auf aktuelle Ent-
wicklungen und Bedarfe 
flexibel	angepasst	sind
Zielgruppe Lehrkräfte und SchülerIn-
nen der Sekundarstufen 
I und II
Bisherige Reichweite: 20 
Lehrkräfte und 20 Schüle-
rInnen
Lehrkräfte der Sekundar-
stufen I und II
Bisherige Reichweite: 49 
Lehrkräfte
Schülerinnen und Schüler mit Migrati-
onsvorgeschichte und deren Familien
zugewanderte Kinder und 
Jugendliche
Inhalt des 
Projektes/Pro-
gramms sowie 
Unterstützungs-
angebotes
Qualifizierung	von	
Lehrkräften	zum	Thema	
Anti-Diskriminierung 
begleitend	zur	Qualifizie-
rung eine von der WWU 
durchgeführte Bevölke-
rungsumfrage und eine 
weitere von der WWU 
durchgeführte Befragung 
von SchülerInnen, Exper-
tInnen und Stakeholdern, 
die Dokumentation der 
Ergebnisse
Etablierung von Netz-
werktreffen	für	Lehrkräf-
te zum sprachsensiblen 
Unterrichten
(mit Unterstützung der 
Landesweiten Koor-
dinierungsstelle der 
Kommunalen Integrati-
onszentren (LaKI))
Fallscouts, die zugewanderte Fami-
lien bei allen Fragen rund um Schule 
und Bildung individuell beraten, 
begleiten und Ansprechpartner für 
Schulen sind, Bildungsangebote 
koordinieren, Elterncafés mit dem 
Schwerpunkt „Schule und Ankom-
men“ im deutschen Schulalltag 
initiieren
Kostenlose Sprachför-
derangebote für neu 
zugewanderte Kinder und 
Jugendliche, bedarfsori-
entierte Sprachkurse für 
junge Erwachsene im Rah-
men des Projektes „ange-
kommen in deiner Stadt 
Münster“, außerdem ein 
Sprachkurs für Mütter mit 
kleinen Kindern
Durchführendes 
Amt
Projekt unter Feder-
führung der WWU, 
Institut für Soziologie in 
Kooperation mit der Be-
zirksregierung Münster 
und dem Kommunalen 
Integrationszentrum
Kommunales 
Integrationszentrum
Amt für Schule und Weiter-
bildung in Kooperation mit dem 
Verbund Sozialtherapeutischer 
Einrichtungen NRW e.V. (VSE)
Amt für Schule und Wei-
terbildung mit externen 
Kooperationspartnern
 
Kultur-ÜbersetzerIn-
nen an Schulen
 
Modellprojekt “ange-
kommen in deiner Stadt 
Münster”
 
DolmetscherInnen 
und Sprach- und 
Kulturmittlerinnen
 
Im Rahmen des bundesweiten 
Förderprogramms “Bildung inte-
griert” das Münsteraner Projekt 
“Bildung	öffnet	Welten” 
 
Kommunale Bildungskoor-
dination für Neuzugewan-
derte – Sport, Sprache, 
Integration”
seit dem Schuljahr 
2016/2017
seit 2016 seit 2015 seit September 2016 seit 2016
Interkulturelle Kom-
petenzen fördern und 
die neugewonnene 
Heterogenität im Klas-
senzimmer potentialo-
rientiert nutzen
Erwerb	qualifizierter	Schul-
abschlüsse, Förderung einer 
beruflichen	Perspektive,	
Einleben in die Stadtgesell-
schaft
Sicherstellung 
einer verlässlichen 
Kommunikation 
zwischen Eltern 
und Lehrkräften, 
Schaffung	von	
Grundbedingungen 
für eine bestmögli-
che Förderung der 
Schüler/-innen
Systematische	Verzahnung	und	
Intensivierung der Bildungs-pla-
nungen des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien und 
des Amtes für Schule und Weiter-
bildung im Bereich der Jugend-
hilfe und der Schulentwicklung, 
um die (Bildungs-)Bedürfnisse 
eines jeden Kindes und Jugend-
lichen stärker fokussieren und 
gelingende Bildungsbiographien 
ermöglichen zu können
Vernetzungsarbeit 
zwischen allen Bildungs-
akteuren, Herstellung von 
Transparenz	über	Münsters	
Bildungslandschaft für Neu-
zugewanderte im Bereich 
Sprache und Sport
zugewanderte Schüle-
rinnen und Schüler mit 
Migrations- und/oder 
Fluchterfahrung
neu Zugewanderte und 
junge	Geflüchtete	zwischen	
16 und 21 Jahren
Kinder und Jugend-
liche mit Migrati-
onsvorgeschichte, 
ihre Eltern sowie 
pädagogisches Per-
sonal in Schule
Fachkräfte und institutionelle 
Struktur der Ämter für Kinder, 
Jugendliche und Familien und 
Schule und Weiterbildung
Neu Zugewanderte, 
Fachkräfte aus den 
Bereichen Bildung, Sport 
und Sprache
Ausbildung von Schü-
lerInnen zu kulturellen 
MediatorInnen
Schaffung	eines	zusätz-
lichen Förderangebots 
für Neuzugewanderte im 
Alter zwischen 16-21 Jahren 
hinsichtlich des Zugangs zu 
Ausbildung und Beruf, u. a. 
schulische Unterstützung, 
Einzelfallberatung und 
Berufsvorbereitung	im	MiT	
(Münsters internationaler 
Treffpunkt),	Freizeitaktivitä-
ten, mehrwöchige Sprach-
kurse in den Ferien
Einsatz von ausge-
bildeten Sprach- 
und KulturmittlerIn-
nen in den Schulen
Unterstützung der Kommune 
beim	Aufbau	eines	datenba-
sierten Bildungsmanagements, 
Verzahnung,	Aufbau	eines	Bil-
dungsmonitorings mit regelmäßi-
ger Berichterstattung
Vernetzungsarbeit, Koor-
dinationsmanagement im 
Themengebiet	“Integration	
durch Bildung” in Münster 
im Handlungsfeld Sprache 
und Sport
Amt für Schule und 
Weiterbildung in 
Kooperation mit dem 
Verein Ethnologie in 
Schule und Erwachse-
nenbildung (ESE)
Amt für Schule und Weiter-
bildung
Amt für Schule und 
Weiterbildung in Ko-
operation mit dem 
Haus der Familie
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien und Amt für Schule und 
Weiterbildung (in Kooperation 
mit dem Bundesministerium für 
Bildung und Forschung)
Amt für Schule und Weiter-
bildung und Sportamt

62
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.3.10 Sprachförderangebote der Volkshochschule
Seit 2004 bietet die Volkshochschule Münster (VHS) das ergänzende Förderangebot „Club D“ 
für Schüler und Schülerinnen an, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Unter dem Motto „Mit-
reden auch auf Deutsch“ können Schüler und Schülerinnen ab Klasse 5 ihr Deutsch verbessern. Im 
Förderangebot „Club D“ können die Altersgruppen 10 bis 12 Jahre, 13 bis 15 Jahre sowie 16 bis 18 
Jahre teilnehmen. Ein Einstieg ist auch während des Schuljahres möglich.
Die Spracheinstufung, Beratung und Anmeldung erfolgt durch die VHS Münster im Rahmen der 
Sprachberatung	 „Deutsch	 als	 Fremdsprache“.	 Bei	 regelmäßiger	 Teilnahme	erhalten	 die	 Schüler	
und Schülerinnen eine positive Bemerkung im Zeugnis. Die Kurse sind kostenlos.
In der Regel werden hierbei zunächst einfache Sprachniveaus (Stufen A1 bis B1 des europäischen 
Referenzrahmens für Sprache) angestrebt. Das Kursangebot orientiert sich an der Nachfrage und 
ist seit dem letzten Berichtszeitraum des Integrationsmonitorings 2015 nochmals um 2 Kurse pro 
Schulhalbjahr erweitert worden. 
Tabelle 29: Anzahl der Kurse und angemeldete Teilnehmende im ergänzenden Sprachförderan-
gebot „Club D“ der Volkshochschule Münster in den Studienjahren 2011/12-2017/18
Studienjahr Anzahl der Kurse Angemeldete 
Teilnehmende Bemerkungen
2011/12 6 107 Jahreskurse
2012/13 7 90 Jahreskurse
2013/14 6 94 Jahreskurse
2014/15 14 175 Semesterkurse*
2015/16 15 230 Semesterkurse
2016/17 17 162 Semesterkurse
2017/18 17 123 Semesterkurse Stand: 
Mai 2018
* Zum Studienjahr 2014/15 Umstellung von Jahres- auf Semesterkurse (August-Januar/Februar-Juli)
Quelle: Volkshochschule der Stadt Münster
Die VHS ist die größte Anbieterin von Kursen nach dem Weiterbildungsgesetz im Bereich 
„Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“. Die rund 130 Kurse jedes Jahr werden von 
über	2.300	Teilnehmenden	besucht.	Das	Unterrichtsangebot	ist	sowohl	in	Bezug	auf	die	Niveaus-
tufen (Stufen A1-C2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprache) als auch die Kurs-Form (Kom-
paktkurse,	Tageskurse,	Abendkurse	etc.)	breit	gefächert.	Die	Kurse	sind	systematisch	aufeinander	
aufgebaut und das Angebot gliedert sich in Grundstufen-, Mittelstufen- und Oberstufenkurse. Da 
die	VHS	als	akkreditiertes	Prüfungszentrum	des	Goethe-Instituts	und	des	Sprachtestanbieters	„The	
European	Language	Certificates“	(telc)	anerkannt	wurde,	können	hier	auch	Zertifikate	erworben	
werden, die international gültig sind und vielfach als Voraussetzung für Einbürgerung, Ausbildung, 
Beruf oder Studium verlangt werden. Die Volkshochschule, seit 2008 Prüfstelle des Bundesamtes 
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Einbürgerungstest, wurde zudem im Herbst 2016 als 
Integrationskursträger	durch	das	BAMF	zugelassen	und	fungiert	seit	Sommer	2017	als	Test-	und	
Meldestelle des BAMF.

63
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Anhand	der	nachfolgenden	Tabelle	lässt	sich	erkennen,	dass	im	Bereich	„Deutsch	als	Fremd-
sprache/Deutsch als Zweitsprache“ weiterhin eine sehr große Nachfrage besteht.
Tabelle 30: Anzahl der Kurse und angemeldete Teilnehmende im Bereich „Deutsch als 
Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ der Volkshochschule Münster in den Studienjahren 
2012/13 - 2017/18
Studienjahr Anzahl der 
Kurse
Angemeldete 
Teilnehmende Bemerkungen
2012/13 130 2.644 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2013/14 138 3.104 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2014/15 131 2.617 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2015/16 127 2.370 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2016/17 138 2.747 Kurse innerhalb des Studienjahrs
2017/18 141 2.509 Kurse innerhalb des Studienjahrs 
Stand: Mai 2018
Quelle: Volkshochschule der Stadt Münsterr
Im	Zuge	des	gestiegenen	Zuzugs	von	Geflüchteten	2015	und	2016	hat	der	Bedarf	an	Sprach-
förderangeboten zugenommen. Dies hat die Volkshochschule zum Anlass genommen, um im 
Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen das Kursangebot zu erweitern. Die Finan -
zierung der Kurse und Einzelplätze erfolgte dabei aus Drittmitteln und nicht aus den Gebühren 
von	Teilnehmenden.	Insgesamt	konnten	(und	können	teilweise	bis	heute)	auf	diesem	Weg	11	
zusätzliche Kursangebote und zwei zusätzliche Prüfungen durchgeführt und rund 1.109 Einzel -
plätze	für	Geflüchtete,	die	direkt	von	der	Agentur	für	Arbeit,	dem	Jobcenter	und	dem	Sozialamt	
vermittelt wurden, zur Verfügung gestellt werden.
Tabelle 31: Von der VHS zusätzlich zum Angebot nach dem Weiterbildungsgesetz aus 
Drittmitteln des Landes NRW und des Bundes sowie aus Spenden durchgeführte Angebote 
für Geflüchtete 2015-2017
41
Jahr
Kurse Förderung § 
421 SGB III
Kurse Förderung 
Land NRW
Kurse Förderung 
Spenden
Einzelplätze in VHS Sprach-
kursen aus Spenden/Prü-
fungen
An-
zahl TN Ustd. An-
zahl TN Ustd. An-
zahl TN Ustd. An-
zahl TN Prüfung 
(telc)
2015 1 19 292 1 15 9 0
2016 0 3 64 100 0 1 44 A1 Prüfung
2017 0 1 17 100 541 74 140 1 53 A2 Prüfung
Quelle: Volkshochschule der Stadt Münster – TN = Teilnehmende – Ustd. = Unterrichtsstunden
41 Davon ein Sommerkurs für unbegleitete Flüchtlinge der Diakonie, des Vinzenzwerkes und der Caritas.

64
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.4 Arbeit und Wirtschaft
Leitziel
42
„Wir wollen die Potentiale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte besser erkennen, 
individuell fördern und für ihre berufliche Entwicklung nutzbar machen.“
Die	Teilhabe	von	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte	am	Arbeitsmarkt	ist	aus	integrations-
politischer Sicht von zentraler Bedeutung. Sie ermöglicht eine selbstbestimmte Gestaltung des 
eigenen	 Lebens	 und	 fördert	 die	 Teilhabe	an	 der	 Gesellschaft.	 Eine	 erfolgreiche	 Partizipation	 am	
Arbeitsmarkt ist nicht nur unter integrationspolitischen Gesichtspunkten wichtig. Angesichts der 
Alterung der Gesellschaft infolge des demographischen Wandels ist es aus Sicht der heimischen 
Wirtschaft ebenso entscheidend, verstärkt Menschen mit Migrationsvorgeschichte in die Produkti-
onsprozesse einzubeziehen und die Partizipation dieser Gruppe zu erhöhen.
Im Folgenden wird zunächst die allgemeine Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Migrations -
vorgeschichte in der Stadt Münster aufgezeigt, welcher Art der Erwerbsbeteiligung sie nachge -
hen, welche Stellung im Beruf sie haben und auch welches Einkommen sie durch die Erwerbsarbeit 
erzielen	 (Punkt	 3.4.1).	 Sodann	 werden	 die	 Arbeitslosenstatistik	 und	 eine	 Analyse	 der	 sozio-öko-
nomischen Merkmale von Leistungsbezieherinnen und -beziehern des Jobcenters Münster (3.4.2) 
aufgezeigt. Den Abschluss bilden Maßnahmen des Jobcenters der Stadt Münster. Die für diesen Be-
richt zur Verfügung gestellten Arbeitsmarktdaten nehmen dabei vermehrt Bezug auf das Merkmal 
des	Migrationshintergrundes	(Mikrozensus/IT.NRW)	bzw.	der	Migrationsvorgeschichte	(Jobcenter	
Münster).	Weiterhin	erfolgt	die	Erfassung	in	der	offiziellen	Arbeitslosenstatistik	der	Bundesagentur	
für Arbeit nach dem Kriterium „deutsch/ausländisch“.
3.4.1 Beteiligung am Erwerbsleben
Von den im Jahr 2016 rund 300.000 in der Stadt Münster lebenden Menschen zählten rund 
168.000 zur Gruppe der Erwerbspersonen, d. h. gingen als abhängig Beschäftigte, Selbständige 
oder mithelfende Familienangehörige einer Arbeit nach oder waren als arbeitssuchend gemeldet. 
Einen Migrationshintergrund
43
 hatten etwa 31.000 Personen (rund 18,5 %). Damit ist der Anteil der 
Erwerbspersonen mit Migrationshintergrund im Vergleich etwas niedriger als in der Gesamtbevöl -
kerung, was aber auch mit der jüngeren Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationsvorgeschich-
te insgesamt zusammenhängt, sodass viele von ihnen noch zur Schule gehen (vgl. oben Punkt 2.3). 
Anders als im Zeitraum 2011 bis 2014, in dem die Zahl und der Anteil der Erwerbspersonen mit Migra-
tionshintergrund leicht zurückgegangen waren, lässt sich seit 2016 wieder ein leichter Anstieg der 
Zahl	und	des	Anteils	der	Erwerbspersonen	mit	Migrationshintergrund	erkennen	(vgl.	Tab.	32).	Der	
Anteil der Erwerbstätigen, also ohne Arbeitslose, ist mit 18 % noch etwas niedriger (knapp 29.000). 
Fast die Hälfte (48,5 %) der erwerbstätigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund hat eine auslän-
dische	Staatsangehörigkeit.	Davon	wiederum	sind	knapp	die	Hälfte	Frauen	(vgl.	Tab.	33).
42 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 48.
43	Die	hier	zugrundeliegenden	Zahlen	sind	dem	Mikrozensus	entnommen.	Dieser	verwendet	den	Begriff	„Migrations-
hintergrund“,	der	für	dieses	Handlungsfeld	aus	Kongruenz-Gründen	der	Tabellen	mit	dem	Text	beibehalten	wird.

65
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 32: Bevölkerung der Stadt Münster nach Beteiligung am Erwerbsleben und 
Migrationshintergrund 2011, 2014 und 2016
2011 2014 2016
Erwerbspersonen 162.170 165.000 168.000
davon mit
Migrationshintergrund 32.480 30.000 31.000
Anteil 20,0 % 18,2 % 18,5 %
Erwerbstätige 154.020 158.000 161.000
davon mit
Migrationshintergrund 29.630 28.000 29.000
Anteil 19,2 % 17,4 % 18,0 %
Quelle: ZENSUS 2011; Mikrozensus 2014; Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Tabelle 33: Erwerbstätige in der Stadt Münster nach Migrationshintergrund und 
Staatsangehörigkeit 2016
Bevölkerung 
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung 
mit Migrationshintergrund
gesamt davon Frauen gesamt davon Frauen
Erwerbstätige 133.000 50,4% 29.000 41,4% (12.000) 
darunter Auslän-
der/-innen 0 0 14.000 42,9% (6.000)
Anteil Auslän-
der/-innen 0,0% 0,0% 48,3% 50,0%
Kursiv = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Fast die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Münster arbeitete 
2016 im Dienstleistungsgewerbe und rund ein Drittel arbeitete in den Bereichen Handel, Gastge -
werbe	 und	 Verkehr	(vgl.	 Tab.	34).	 Für	 das	 produzierende	 Gewerbe	 konnten	 anders	 als	 2014	 kei-
ne Angaben gemacht werden. Insgesamt zeigen sich gegenüber 2014 kaum Veränderungen. Eine 
Untersuchung der Stellung im Beruf zeigt, dass der Großteil der Bevölkerung unabhängig vom 
Migrationshintergrund angestellt ist. Bezüglich des Anteils von Arbeiterinnen und Arbeitern an al-
len Erwerbstätigen ergeben sich jedoch erhebliche Unterschiede zwischen Personen mit und ohne 
Migrationshintergrund	(vgl.	Tab.	35,	36	und	37).	So	weisen	nur	6	%	der	Bevölkerung	ohne	Migra-
tionshintergrund diesen Status auf, während es bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 
rund 24% sind.

66
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 34: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Wirtschaftsbereichen bzw. 
-abschnitten und Migrationshintergrund 2016
Bevölkerung 
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung 
mit Migrationshintergrund
insg. Frauenanteil insg. Frauenanteil
Land- und Forstwirtschaft, 
Fischerei / /  -  - 
Produzierendes Gewerbe 11,3 % / / / 
Handel, Gastgewerbe und 
Verkehr 21,1 % 46,4 % 34,5 % / 
Sonstige Dienstleistungen 66,9 % 56,2% 48,3 % 57,1 %
- davon im Kredit- und Ver-
sicherungsgewerbe 7,9 % / / /
- davon in Dienstleistungen 
für Unternehmen 20,2 % 38,9 % 42,9 % /
-	davon	in	der	öffentlichen	
Verwaltung u. ä. 13,5 % 50,0 % / /
-	davon	in	öffentl.	u.	priva-
ten Dienstleistungen 58,4 % 65,4 % 50,0 % /
- = nichts vorhanden (genau null), / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Tabelle 35: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster nach 
Migrationshintergrund 2016
Bevölkerung ohne 
Migrationshintergrund
Bevölkerung mit 
 Migrationshintergrund
gesamt Frauenanteil gesamt Frauenanteil
Selbstständige (ein-
schl. Mithelfender) 10,5 % / / / 
Beamte, Zeit- und 
Berufssoldaten 12,0 % 56,3 % / / 
Angestellte 66,9 % 53,9 % 62,1 % 50,0 %
Arbeiterinnen und 
Arbeiter 6,0 % / 24,1 % /
Auszubildende 3,8 % / / / 
/ = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Tabelle 36: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster nach 
Migrationshintergrund 2014
Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung 
mit Migrationshintergrund
gesamt Frauenanteil gesamt Frauenanteil
Selbstständige (ein-
schl. Mithelfender) 12,1 % 31,3 % / / 
Beamte, Zeit- und 
Berufssoldaten 9,1 % 50,0 % / / 
Angestellte 71,2 % 53,2 % 60,7 % 58,8 %
Arbeiterinnen und 
-arbeiter 5,3 % / 21,4 % /
Auszubildende / / / / 
/ = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2014 bereitgestellt durch IT.NRW

67
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 37: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster nach 
Migrationshintergrund 2011
Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung 
mit Migrationshin-
tergrund
Anzahl Anzahl Anteil
Angestellte/Arbeiter/-innen 93.060 25.240 85,2 %
Beamt/-inn/en 13.000 / / 
Selbstständige mit Beschäftigten 7.240 / / 
Selbstständige ohne Beschäftigte 9.880 2.510 8,5 %
Mithelfende Familienangehörige / / / 
/ = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: ZENSUS 2011
Ungefähr zwei Drittel der erwerbstätigen Personen mit Migrationshintergrund sind vollzeitbe -
schäftigt, ca. ein Drittel teilzeitbeschäftigt. Bezüglich des Frauenanteils bestehen weiterhin ekla-
tante	 Unterschiede	 zwischen	 Vollzeit-	und	 Teilzeitbeschäftigung	sowohl	 bei	 der	 erwerbstätigen	
Bevölkerung ohne Migrationshintergrund als auch bei der erwerbstätigen Bevölkerung mit Migrati-
onshintergrund	(vgl.	Tab.	38).	So	sind	70	%	der	teilzeitbeschäftigten	Personen	mit	Migrationshinter-
grund Frauen, während der Anteil unter den Vollzeitbeschäftigten bei nur rund einem Viertel liegt 
(2014 lag er noch bei ca. 35 %).
44
 Im Vergleich zur erwerbstätigen Bevölkerung ohne Migrationshin-
tergrund ist die Erwerbsbeteiligung insgesamt etwas geringer, insbesondere bei Frauen. Insgesamt 
haben etwas weniger als zwei Drittel aller erwerbstätigen Personen mit Migrationshintergrund ein 
unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, ein Viertel ein befristetes. Unter der erwerbstätigen Bevöl-
kerung ohne Migrationshintergrund stehen im Verhältnis mehr Personen in einem unbefristeten 
Beschäftigungsverhältnis	(vgl.	Tab.	39).
Tabelle 38: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Vollzeit- 
und Teilzeitbeschäftigung und Migrationshintergrund 2016
Erwerbstätige Bevölkerung 
ohne Migrationshintergrund
Erwerbstätige Bevölkerung 
mit Migrationshintergrund
gesamt Frauenanteil gesamt Frauenanteil
vollzeitbeschäftigt 66,9 % 39,3 % 65,5 % 26,3 %
teilzeitbeschäftigt 33,1 % 72,7 % 34,5 % 70,0 %
Kursiv = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann, / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht 
sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
44	Jedoch	sei	darauf	hingewiesen,	dass	der	Wert	laut	IT.NRW	Fehler	aufweisen	kann	und	somit	eine	Vergleichbarkeit	
nur eingeschränkt gegeben ist.

68
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 39: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Befristung 
des Beschäftigungsverhältnisses und Migrationshintergrund 2016
Erwerbstätige Bevölkerung 
ohne Migrationshintergrund
Erwerbstätige Bevölkerung 
mit Migrationshintergrund
gesamt Frauenanteil gesamt Frauenanteil
Unbefristet 67,7 % 52,2 % 62,1 % 44,4 %
Befristet 21,1 % 53,6 % 27,6 % /
Kursiv = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann, / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht 
sicher genug.
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW
Daten	in	Bezug	auf	die	Sozialversicherungspflicht	liegen	nicht	im	Hinblick	auf	den	Migrations-
hintergrund, sondern nur auf die Staatsangehörigkeit vor. Im Juni 2017 waren von über 160.000 
sozialversicherungspflichtig	Beschäftigten	in	der	Stadt	Münster	rund	10.000	Ausländerinnen	und	
Ausländer (vgl. Abb. 22).
Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den geringfügig entlohnten Beschäftigten (GeB) 
ist in den letzten Jahren leicht gestiegen und lag 2017 bei 10,1 %. Jedoch ist auch der Anteil der 
ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Münster gestiegen (2017: 10,5 %), so-
dass	 Ausländerinnen	 und	 Ausländer	 nicht	 überproportional	 häufig	 einer	 geringfügig	 entlohnten	
Beschäftigung nachgehen. Die Mehrheit der geringfügig entlohnten Beschäftigten geht dabei wei-
terhin	ausschließlich	einer	geringfügig	entlohnten	Beschäftigung	nach	(vgl.	Tab.	40).
Abbildung 22: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Stadt Münster (Arbeitsort) 
nach Staatsangehörigkeit 2012-2017 (Quartalszahlen)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

69
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 40: Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) in der Stadt Münster 
nach Staatsangehörigkeit und anderen ausgewählten Merkmalen 2012-2017
2012 2013 2014
insge-
samt
davon 
aus-
schließ-
lich
davon 
im Ne-
benjob
insge-
samt
davon 
aus-
schließ-
lich
davon 
im Ne-
benjob
insge-
samt
davon 
aus-
schließ-
lich
davon 
im Ne-
benjob
Insgesamt 39.224 27.533 11.691 38.502 26.777 11.725 38.946 27.535 11.411
Anteil ausländi-
sche Staatsan-
gehörige
9,0% 8,9% 9,1% 9,0% 8,9% 9,1% 8,8% 8,8% 9,0%
2015 2016 2017
insge-
samt
davon 
aus-
schließ-
lich
davon 
im Ne-
benjob
insge-
samt
davon 
aus-
schließ-
lich
davon 
im Ne-
benjob
insge-
samt
davon 
aus-
schließ-
lich
davon 
im Ne-
benjob
Insgesamt 38.268 26.581 11.687 38.346 26.355 12.218 38.907 26.728 12.179
Anteil ausländi-
sche Staatsan-
gehörige
9,1% 9,0% 9,3% 9,5% 9,7% 10,6% 10,1% 9,8% 10,9%
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
In Bezug auf die Höhe des Einkommens können mit Blick auf den Migrationshintergrund nur 
grobe Aussagen gemacht werden. Dies ist der zu geringen Fallzahl geschuldet. Wie bereits im letz-
ten Integrationsmonitoring lässt sich jedoch erkennen, dass Personen mit Migrationshintergrund 
durchschnittlich weniger verdienen als Personen ohne Migrationshintergrund.
Tabelle 41: Bevölkerung in der Stadt Münster nach monatlichem 
Nettoeinkommen und Migrationshintergrund 2016
Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund
Bevölkerung
mit Migrationshintergrund
insg. Frauenanteil insg. Frauenanteil
unter 700 Euro 14,3% 68,6% 30,3% 45,0%
700 bis unter 900 Euro 6,5% 62,5% / /
900 bis unter 1.100 Euro 6,1% 66,7% / /
1.100 bis unter 1.500 Euro 11,4% 64,3% 13,6% /
1.500 bis unter 2.000 Euro 13,5% 48,5% 10,6% /
2.000 bis unter 2.600 Euro 12,2% 43,3% / /
2.600 und mehr Euro 17,1% 28,6% / /
kein Einkommen/keine 
Angabe 18,4% 51,1% 25,8% 58,8%
Kursiv = Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann, / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht 
sicher genug. 
Quelle: Mikrozensus 2016 bereitgestellt durch IT.NRW

70
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Zur exemplarischen Betrachtung der Beteiligung am Erwerbsleben von Menschen mit Migrati -
onsvorgeschichte in einzelnen Berufsbildern liegen uns Daten der Ärztekammer Westfalen-Lippe 
vor, in denen alle in Münster tätigen Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte, Staatsan -
gehörigkeit und Geschlecht aufgeführt sind.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe erfasst ihre Mitglieder nach Staatsangehörigkeit und Einbür-
gerungsstatus, so dass Aussagen über die Migrationsvorgeschichte gemacht werden können.
45
 Da-
nach ist der Anteil der in Münster berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte 
kontinuierlich gestiegen und beträgt im Jahr 2017 10,7 %. Knapp ein Drittel von ihnen besitzen 2017 
die	deutsche	Staatsbürgerschaft,	etwas	mehr	als	zwei	Drittel	eine	ausländische	(vgl.	Tab.	42).	Bei-
nahe die Hälfte aller in der Stadt Münster tätigen Ärztinnen und Ärzte sind Frauen. Dies gilt für 
Ärztinnen	mit	Migrationsvorgeschichte	wie	ohne	(vgl.	Tab.	42).	Rund	die	Hälfte	der	Ärztinnen	und	
Ärzte	stammt	dabei	aus	Ländern	der	Europäischen	Union	(vgl.	Tab.	44).
Tabelle 42: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte 
und Staatsangehörigkeit 2012 - 2017
Mitglieder der 
Ärztekammer 
insgesamt
davon 
mit Migra-
tions-vorge-
schichte
Anteil davon Einge-
bürgerte
davon Auslän-
derinnen & 
Ausländer
2012 2.999 266 8,9 % 43,6 % 56,4 %
2013 3.098 292 9,4 % 40,4 % 59,6 %
2014 3.172 313 9,9 % 38,3 % 61,7 %
2015 3.229 327 10,1 % 36,4 % 63,6 %
2016 3.299 347 10,5 % 33,7 % 66,3 %
2017 3.412 366 10,7 % 32,5 % 67,5 %
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
Tabelle 43: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte 
und Geschlecht 2017
 gesamt davon 
Frauen Anteil gesamt davon 
Frauen Anteil
In der Stadt Münster tätige 
Ärztinnen 
und Ärzte insgesamt
2.738 1.118 40,8 % 3.412 0.639 48,0 %
davon ohne Migrationsvorge-
schichte 2.367 967 40,9 % 3.046 1.466 48,1 %
davon mit Migrationsvorge-
schichte 371 151 40,7 % 366 173 47,3 %
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
45 Gezählt werden Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Ärztinnen und Ärzte mit deutscher 
Staatsangehörigkeit, die zuvor eine andere Staatsbürgerschaft besaßen (Eingebürgerte).

71
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 44: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte nach 
Herkunftsländern 2012 - 2017
Jahr
Länder der Europäischen Union Türkei
gesamt davon Frau-
en Frauenanteil gesamt davon Frau-
en Frauenanteil
2012 112 53 47,3 % 22 11 50,0 %
2013 133 64 48,1 % 22 11 50,0 %
2014 141 64 45,4 % 23 11 47,8 %
2015 152 74 48,7 % 22 10 45,5 %
2016 172 86 50,0 % 22 9 40,9 %
2017 188 96 51,1 % 22 9 40,9 %
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
3.4.2 Arbeitslosigkeit
Im Jahr 2017 waren in der Stadt Münster 8.270 Menschen arbeitslos
46
 gemeldet. Damit lag die 
Arbeitslosenquote in der Stadt Münster bei 5,0 %. In der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur 
für Arbeit werden keine Daten nach Migrationsvorgeschichte erhoben, sondern nur nach Staatsan-
gehörigkeit. Daher können Aussagen auch nur für inländische und ausländische Arbeitslose in der 
Stadt	Münster	getroffen	werden.
Nach diesen Daten ist der Anteil der ausländischen Arbeitslosen in den letzten Jahren stetig 
angestiegen. Waren 2012 im Jahresdurchschnitt noch 17,4 % aller Arbeitslosen in der Stadt Münster 
ausländisch, so stieg der Anteil der ausländischen Arbeitslosen in den letzten Jahren wie folgt: über 
17,8 % im Jahr 2013, 18,4 % im Jahr 2014, im Jahr 2015 20 %, 28 % im Jahr 2016 und 27 % im Jahr 2017. 
Auffallend	in	dieser	nahezu	kontinuierlichen	Steigerungskurve	ist	der	signifikante	Anstieg	seit	dem	
letzten Monitoring von 20 % im Jahr 2015 auf 28 % in 2016.
Abbildung 23: Entwicklung der Anteile einzelner Gruppen an der Arbeitslosigkeit in Münster
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
46 Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weni-
ger	als	15	Stunden	wöchentlich	umfassende	Beschäftigung	ausüben,	eine	versicherungspflichtige,	mindestens	15	
Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder 
des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland woh-
nen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben sowie sich 
persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

72
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Da das Jobcenter Münster seit 2012 im Rahmen seiner eigenen Befragungen von Kundinnen 
und Kunden regelmäßig das Merkmal „Migrationsvorgeschichte“ erfasst, können im Folgenden 
auch Aussagen über die Arbeitslosigkeit von Menschen mit und ohne Migrationsvorgeschichte in 
der Stadt Münster gemacht werden.
47
 Die nachfolgenden Daten beziehen sich dabei auf eine Aus-
wertung der Kundendaten vom Januar 2018, also einem Monat, in dem die Arbeitslosigkeit in der 
Regel	auch	höher	ist	als	im	Jahresdurchschnitt.	Die	Analyse	umfasst	dabei	die	Kundendaten	aller	
Leistungsbezieherinnen und -bezieher, die zum Stichtag der Datenerhebung (14.01.2018) als Kunde 
bzw. Kundin im Jobcenter gemeldet waren. Im Folgenden wird insbesondere a) auf die Struktur 
der Arbeitslosen nach Migrationsvorgeschichte, b) die Schul- und Berufsabschlüsse, c) das erwirt -
schaftete Einkommen und d) den Grad der Behinderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtig -
ten eingegangen sowie e) auf weitere Strukturdaten von Leistungsbezieherinnen und -beziehern, 
wie Leben in sog. Bedarfsgemeinschaften, Altersstruktur, Erziehungssituation und Verteilung auf 
die Stadtbezirke, eingegangen.
3.4.2.1 Struktur der Arbeitslosen nach Migrationsvorgeschichte
Die Daten des Jobcenters Münster zeigen, dass über den hohen Anteil an ausländischen Staats-
angehörigen an allen Arbeitslosen auch Personen mit Migrationsvorgeschichte überproportional 
häufig	von	Arbeitslosigkeit	betroffen	sind.	Wies	die	Arbeitslosenstatistik	für	die	Stadt	Münster	ei-
nen Ausländerinnen- und Ausländeranteil von etwas mehr als 20 % (im Jahresdurchschnitt 2015) aus, 
so betrug der Anteil bei der Kundinnen- und Kundenbefragung des Jobcenters Münster im Januar 
2015 rund 25 %. Dieser höhere Wert ist mit der saisonal bedingt höheren Arbeitslosigkeit im Winter 
zu erklären. Aus der Befragung wird aber auch deutlich, dass von den restlichen 75 % der deutschen 
Arbeitslosen ein Drittel eine Migrationsvorgeschichte haben, Menschen mit einer Migrationsvorge-
schichte	also	insgesamt	überproportional	häufig	von	Arbeitslosigkeit	betroffen	sind.	Insgesamt	wa-
ren es bei der Befragung des Jobcenters Münster im Januar 2016 rund 46 % bei einem Anteil an der 
Gesamtbevölkerung von 22,6 %. In den Jahren 2016 und 2017 fand eine Verschiebung statt. In der 
Arbeitslosenstatistik hat sich der Ausländerinnen- und Ausländeranteil auf knapp über 32 % erhöht.
Tabelle 45: Im Jobcenter Münster gemeldete Arbeitslose nach Migrationsvorgeschichte in 2015, 
2016 und 2017
2015 2016 2017
Migrationsvorgeschichte Anteil Anteil Anteil
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 54,0 % 49,0 % 49,6 %
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 21,0 % 18,9 % 18,3 %
Ausländerinnen / 
Ausländer 25,0 % 32,1 % 32,1 %
Quelle: Jobcenter Münster
Die Anteile von Leistungsbezieherinnen und -beziehern waren dabei sowohl bei Berechtigten 
mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte nahezu gleich verteilt. Dies hat sich in den Folgejahren 
nicht verändert.
47  Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Auswertung des eigenen Fallbestands und 
nicht um eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit handelt.

73
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 46: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und 
-bezieher mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Geschlecht in 2015, 2016 und 2017
2015 2016 2017
Geschlecht ohne 
MVG
mit 
MVG
ohne 
MVG
mit 
MVG
ohne 
MVG
mit 
MVG
Weiblich 50,0 % 52,0 % 50,0 % 50,9 % 49,3 % 51,3 %
männlich 50,0 % 48,0 % 50,0 % 49,1 % 50,7 % 48,7 %
Quelle: Jobcenter Münster
Betrachtet man die Leistungsberechtigten nach ihrer Erwerbsfähigkeit
48
 sind beim Jobcenter 
Münster	gemeldete	Leistungsberechtigte	mit	Migrationsvorgeschichte	deutlich	weniger	häufig	er-
werbsfähig	als	Leistungsberechtigte	ohne	Migrationsvorgeschichte.	Eine	Tendenz,	die	sich	in	den	
Folgejahren	2016	und	2017	noch	deutlich	verstärkt	hat.	Dies	betrifft	besonders	die	Gruppe	der	Aus-
länderinnen und Ausländer.
Tabelle 47: Beim Jobcenter Münster gemeldete  Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach 
Migrationsvorgeschichte und Erwerbsfähigkeit in 2015, 2016 und 2017
49
2015 2016 2017
Migrationsvorgeschichte erwerbs- 
fähig
nicht
erwerbs- 
fähig
erwerbs- 
fähig
nicht
erwerbs- 
fähig
erwerbs- 
fähig
nicht
erwerbs- 
fähig
Deutsche ohne MVG 51 % 35 % 46,4 % 29,4 % 45,0 % 27,1 %
Deutsche mit MVG 22 % 47 % 19,8 % 43,4 % 18,8 % 40,4 %
Ausländerinnen und 
Ausländer 27 % 18 % 33,9 % 27,3 % 36,3 % 32,5 %
Summe 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Quelle: Jobcenter Münster
3.4.2.2 Schul- und Berufsabschlüsse
Aufschluss über die Gründe der Arbeitslosigkeit gibt die Betrachtung der Schul- und Berufsab -
schlüsse der Arbeitslosen. Hier zeigt sich, dass sowohl Arbeitslose mit als auch ohne Migrationsvor-
geschichte	häufig	über	keinen	Berufsabschluss	und/oder	einen	(höheren)	Schulabschluss	verfügen.	
Dies	fällt	insbesondere	bei	Arbeitslosen	mit	Migrationsvorgeschichte	auf,	die	deutlich	häufiger	über	
keinen	 Schulabschluss	 (vgl.	 Tab.	48)	 und/oder	 keine	 abgeschlossene	 Berufsausbildung	 (vgl.	 Tab.	
48 Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das Rentenein-
trittsalter noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig i. S. d. SGB II sind sowie ihren gewöhnlichen 
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
49 Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahre), 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, 
mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können 
als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten

74
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
49) verfügen als Arbeitslose ohne Migrationsvorgeschichte.
50
 Bei den erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten mit Migrationsvorgeschichte verfügen z. B. rund 76 % über keine abgeschlossene Berufs-
ausbildung. Dazu kommen noch einmal 9 %, die zwar über eine Berufsausbildung verfügen, diese 
allerdings auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht anerkannt wird.
Obwohl der letztgenannte Anteil während der Jahre 2016 und 2017 leicht zurückgegangen ist, 
lag er für 2017 mit 7,9 % gleichwohl immer noch auf einem relativ hohen Niveau. Für den aktuellen 
Berichtszeitraum ist nun erstmalig auch die Merkmalsausprägung „in Deutschland nicht anerkann -
ter	Hochschulabschluss“	gemessen	worden	(vgl.	Tab.	49).	Auch	hier	ist	ein	signifikanter	Anteil	von	
etwa	4,5	%	der	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte	auffindbar.	Nimmt	man	die	Messwerte	die-
ser beiden, auf die Anerkennung von Abschlüssen bezogenen, Merkmalsausprägungen zusammen, 
wird deutlich, dass hier seitens der Verwaltung ein Förderungs- und Integrationspotential besteht. 
Dieses	sollte	durch	vermehrte	Anstrengungen	zur	Anerkennung	ausländischer	Qualifikationen	de-
zidiert	ausgeschöpft	werden,	etwa	durch	Schaffung	von	flexiblen	Prozessen	und	spezifischen	Be-
ratungs- und Weiterbildungsangeboten.
Blickt	man	nun	genauer	auf	die	Schulabschlüsse	(vgl.	Tab.	48)	ist	der	Anteil	der	erwerbsfähigen	
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, die über keinen Schulabschluss verfügen, mit 
57 % mehr als doppelt so hoch, wie bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Migrationsvor-
geschichte (24 %). Dennoch verfügen ähnlich viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migra -
tionsvorgeschichte (10 %) über einen Schulabschluss der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) wie 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne Migrationsvorgeschichte (12 %). Diese Grundtendenzen 
sind größtenteils auch in den Jahren 2016/2017 feststellbar, wobei das Verhältnis der Gruppe der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, die über keinen Schulabschluss 
verfügen, gegenüber der Vergleichsgruppe ohne Migrationsvorgeschichte in 2017 noch etwas wei-
ter auseinandergegangen ist. So verfügten 2017 59 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
mit Migrationsvorgeschichte über keinen Schulabschluss, wohingegen es zu diesem Zeitpunkt bei 
denjenigen ohne Migrationsvorgeschichte noch 21,8 % waren.
Daneben fällt auf, dass es innerhalb der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 
Migrationsvorgeschichte über die drei Jahre 2015-2017 Veränderungen bei der Verteilung der ein -
zelnen Abschlüsse gegeben hat. Während bei jenen mit Hauptschulabschluss ein Rückgang von 15 
%	in	2015	auf	12,8	%	in	2017	zu	verzeichnen	ist,	findet	sich	eine	gegenläufige	Tendenz	sowohl	bei	den	
Leistungsberechtigten mit Abitur, als auch bei denjenigen mit Hochschulabschluss. Hat sich, einer-
seits, der Anteil der Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte beim Abitur leicht erhöht, 
von 10 % in 2015 auf 11,5 % in 2017, so kann beim Hochschulabschluss nahezu eine Verdopplung des 
Anteils beobachtet werden, nämlich von 1,0 % auf 1,9 %. Diese beiden Entwicklungen unterstrei-
chen den oben erwähnten, bereits aus der Situation bei den Berufsabschlüssen abgeleiteten, Hand-
lungsbedarf,	der	für	die	Verwaltung	hinsichtlich	dieser	qualifizierten	Zielgruppen	zukünftig	besteht.
50 Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass einige erwerbsfähige Leistungsberechtigte aufgrund ihres Alters (über 
15-Jährige) noch über keinen Schul- oder Berufsabschluss verfügen können.

75
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 48: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und 
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen Schulabschluss in 2015, 2016 
und 2017
2015 2016 2017
Schulabschluss ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
kein Schulabschluss 24,0% 57,0% 20,4% 56,9% 21,8% 59,0%
Abschluss der Förder-/
Sonderschule 3,0% 1,0% 3,0% 1,2% 3,0% 0,9%
Hauptschulabschluss 30,0% 15,0% 30,4% 14,3% 29,7% 12,8%
Qualifizierter Haupt-
schulabschluss 3,0% 2,0% 2,8% 1,7% 2,6% 1,8%
Mittlere Reife 19,0% 10,0% 21,0% 9,9% 20,9% 9,1%
Ohne Fachhochschul-
reife 1,0% 1,0% 0,4% 0,3% 0,3% 0,4%
Fachhochschulreife 7,0% 3,0% 7,2% 2,6% 6,9% 2,1%
Allgemeine Hochschul-
reife (Abitur) 12,0% 10,0% 12,5% 10,7% 12,7% 11,5%
Ohne Fachhochschul-/
Hochschulreife 1,0% 0,0% 0,3% 0,1% 0,2% 0,2%
Fachhochschulab-
schluss (Diplom) - - 0,8% 0,2% 0,6% 0,2%
Hochschulabschluss 1,0% 1,0% 1,2% 2,1% 1,4% 1,9%
Quelle: Jobcenter Münster
Tabelle 49: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und 
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach höchstem erworbenen Berufsabschluss in 2015, 2016 
und 2017
2015 2016 2017
Berufsabschluss ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne abgeschlossene Be-
rufsausbildung 56,0% 76,0% 55,3% 74,7% 57,4% 76,1%
Betriebliche / außerbetrieb-
liche Ausbildung 34,0% 10,0% 34,0% 8,8% 32,4% 7,4%
Berufsfachschule 2,0% 1,0% 2,4% 0,7% 2,2% 0,6%
Fachschule 1,0% 0,0% 0,9% 0,2% 0,9% 0,2%
Fachhochschule 2,0% 1,0% 2,4% 0,8% 2,0% 0,8%
Hochschulabschluss 5,0% 3,0% 4,7% 2,4% 4,9% 2,5%
in Deutschland nicht aner-
kannte Berufsausbildung 0,0% 9,0% 0,2% 7,7% 0,2% 7,9%
in Deutschland 
nicht anerkannter 
Hochschulabschluss
- - 0,1% 4,6% 0,1% 4,5% 
Quelle: Jobcenter Münster
3.4.2.3  Erwirtschaftetes Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Im Hinblick auf das erwirtschaftete Einkommen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 
und ohne Migrationsvorgeschichte bestehen nur geringe Unterschiede. Der Anteil der erwerbsfä -

76
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
higen Leistungsberechtigten ohne Migrationsvorgeschichte, der kein Einkommen erzielt (jeweils 
bei ca. 73 %), liegt nur geringfügig über dem entsprechenden Anteil der erwerbsfähigen Leistungs -
berechtigten mit Migrationsvorgeschichte (69 % in 2015, 71,5 % in 2016 bzw. 70 % in 2017. Auch die 
anderen	Einkommensklassen	sind	ähnlich	besetzt	(vgl.	Tab.	50).	Bei	der	Einkommensentwicklung	
innerhalb der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte gab 
es beim Anteil derjenigen, die kein Einkommen erwirtschaften, von 2015 (69 %) auf 2016 (71,5 %) 
zunächst	einen	Anstieg,	der	jedoch	für	2017	(70	%)	rückläufig	war	und	sich	dem	Anteil	von	2015	wie-
der annäherte. Bei denjenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschich -
te, die ein Einkommen bis 450 Euro erwirtschaften, war von 2015 (16 %) auf 2016 (14,5 %) hingegen 
zunächst ein Rückgang zu verzeichnen, bevor sich dieser Anteil für 2017 ebenfalls wieder in etwa 
auf dem Niveau von 2015 bewegte (15,6 %).
Tabelle 50: Höhe des erwirtschafteten Einkommens von beim Jobcenter Münster gemeldeten 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) in 2015, 
2016 und 2017
2015 2016 2017
Einkommen ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
ohne
MVG
mit
MVG
kein Einkommen 73,0 % 69,0 % 72,8 % 71,5 % 73,3 % 70,0 %
bis 450 Euro 14,0 % 16,0 % 13,6 % 14,5 % 12,9 % 15,6 %
über 450 bis 850 
Euro 6,0 % 6,0 % 5,8 % 5,4 % 5,6 % 5,6 %
über 850 Euro 7,0 % 9,0 % 7,8 % 8,5 % 8,2 % 8,8 %
Quelle: Jobcenter Münster
3.4.2.4  Grad der Behinderung
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Migrationsvorgeschichte, die eine 
Behinderung aufweisen, hat sich gegenüber dem Vorgängerbericht nicht verändert und liegt mit 
11 % fast doppelt so hoch wie bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorge -
schichte (6 %).
51
 Ein Grund dafür könnte darin liegen, dass die Möglichkeit, sich eine Behindertenei -
genschaft anerkennen zu lassen, bei Menschen mit Migrationsvorgeschichte noch nicht so bekannt 
ist wie bei Menschen ohne Migrationsvorgeschichte.
3.4.2.5  Weitere Strukturdaten
Weitere	Strukturanalysen	können	in	Bezug	auf	die	Altersstruktur,	die	Erziehungssituation	und	
die	Verteilung	auf	die	Stadtbezirke	gemacht	werden.	Die	folgende	Tabelle	51	zeigt	zunächst	den	An-
teil der Personen, die in sog. Bedarfsgemeinschaften
52
 leben, im Hinblick auf ihre Migrationsvorge-
schichte.	Leistungsbezieherinnen	und	-bezieher	mit	Migrationsvorgeschichte	leben	relativ	häufiger	
in einer solchen Bedarfsgemeinschaft als Leistungsbezieherinnen und -bezieher ohne Migrations -
vorgeschichte.
Der Anteil der Alleinerziehenden mit Migrationsvorgeschichte entsprach demgegenüber für 
2015-2017 weitgehend dem Anteil der Bezieherinnen und Bezieher mit Migrationsvorgeschichte an 
51 Die Daten unterliegen einer großen Unsicherheit, da Untererfassungen möglich sind.
52 Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemein-
sam wirtschaften. Bei den Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, kann es sich um erwerbsfähige und 
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte handeln.

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                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
allen Bezieherinnen und Beziehern, zuletzt in 2017 mit Anteilen von 53,3 % bzw. 53,4 %. Betrach -
tet man nun, quasi „isoliert“ daraus, lediglich die Gruppe der Alleinerziehenden mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit, so ist auszumachen, dass der Anteil von diesen Alleinerziehenden für den 
Zeitraum 2015-2017 stets unterhalb des Anteils der ausländischen Leistungsbezieherinnen und -be-
zieher	an	allen	Leistungsbezieherinnen	und	-beziehern	lag	(vgl.	Tab.	51,	52).
Insgesamt	ist	seit	dem	letzten	Bericht	ein	deutlicher	Trend	dahingehend	feststellbar,	dass	der	
Anteil der Alleinerziehenden mit Migrationsvorgeschichte – die ausländischen Alleinerziehenden 
miteinbezogen	–	deutlich	steigt.	Dieser	Trend	verläuft	parallel	zur	Entwicklung	der	Situation	bei	
allen Leistungsbezieherinnen und -beziehern mit Migrationsvorgeschichte bzw. ausländischer 
Staatsbürgerschaft. Während jedoch – diese beiden Entwicklungen wiederum analog zueinander 
verlaufend	–	der	Anteil	der	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte	gesunken	ist,	kann	ein	auffal-
lend hoher Anstieg bei den ausländischen Arbeitslosen beobachtet werden.
Tabelle 51: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher, die in 
einer Bedarfsgemeinschaft leben in 2015, 2016 und 2017
Leben in einer Bedarfsgemeinschaft
Migrationsvorgeschichte 2015 2016 2017
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 46,0 % 41,2 % 39,4 %
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 30,0 % 26,9 % 25,5 %
Ausländerinnen und Ausländer 24,0 % 31,9 % 35,1 %
Quelle: Jobcenter Münster
 
Tabelle 52: Beim Jobcenter Münster gemeldete alleinerziehende Leistungsbezieherinnen und 
-bezieher nach Migrationsvorgeschichte in 2015, 2016 und 2017
Anteil
Migrationsvorgeschichte 2015 2016 2017
Deutsche ohne Migrationsvorgeschichte 54,0 % 50,8 % 49,7 %
Deutsche mit Migrationsvorgeschichte 25,0 % 20,6 % 20,1 %
Ausländerinnen / Ausländer 21,0 % 28,6 % 30,2 %
Quelle: Jobcenter Münster
Bei	 der	 Betrachtung	 der	 Altersstruktur	 (vgl.	 Tab.	53)	 lässt	 sich	 feststellen,	 dass	 bei	 den	 Leis-
tungsbezieherinnen und -beziehern mit Migrationsvorgeschichte mehr Kinder Leistungen bezie -
hen als bei Leistungsbezieherinnen und -beziehern ohne Migrationsvorgeschichte. So macht die 
Altersgruppe bis 14 Jahre mit 35 % auch den zweitgrößten Anteil bei den Bezieherinnen und Bezie-
hern mit Migrationsvorgeschichte aus, während sie sich bei Bezieherinnen und Beziehern ohne 
Migrationsvorgeschichte nur auf 22 % beläuft. Hier stellt die Altersgruppe der 25-bis 49-Jährigen mit 
42 % die mit Abstand größte Gruppe dar. Den kleinsten Anteil macht bei beiden Gruppen die Kohor-
te der 15- bis 24-Jährigen aus (12 % bei Bezieherinnen und Beziehern mit Migrationsvorgeschichte 
und 15 % bei den Bezieherinnen und Beziehern ohne Migrationsvorgeschichte). Dies setzt sich auch 
in den Folgejahren fort.

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                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 53: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher mit und 
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Alter in 2015, 2016 und 2017
2015 2016 2017
Alter ohne 
MVG mit MVG ohne 
MVG mit MVG ohne 
MVG mit MVG
0-14 Jahre 22,0 % 35,0 % 20,4 % 35,1 % 20,3 % 36,0 %
15-24 Jahre 15,0 % 12,0 % 15,1 % 12,7 % 14,6 % 12,8 %
25-49 Jahre 42,0 % 38,0 % 42,7 % 38,0 % 42,5 % 37,1 %
50 Jahre und älter 21,0 % 15,0 % 21,8 % 14,1 % 22,6 % 14,1 %
Quelle: Jobcenter Münster
Im Hinblick auf die Verteilung auf die Stadtbezirke und -teile, lässt sich feststellen, dass die Leis-
tungsberechtigten insgesamt auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Generell entfallen die meis-
ten Leistungsberechtigten auf die Stadtbezirke Nord, West sowie Hiltrup, wobei hier der Anteil bei 
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte mit 64 % noch größer ist. Fast zwei Drittel aller 
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte wohnt also in diesen drei Bezirken, während 
es bei den Leistungsberechtigten ohne Migrationsvorgeschichte nur 51 % sind, also rund die Hälfte. 
Auf die Altstadt entfällt nur jeweils ca. 1 % der Leistungsberechtigten, wobei es von 2015 auf 2016 
unter den Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte hier mit 1,7 % einen deutlichen An-
stieg gab, der sich allerdings für 2017 mit 0,7 %, nicht fortsetzte. Vielmehr lag der Anteil, mit 0,7 %, 
sogar	noch	leicht	unterhalb	desjenigen	von	2015	(vgl.	Tab.	54).	Der	Anteil	der	leistungsberechtig-
ten Bewohner mit Migrationsvorgeschichte an allen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorge -
schichte ist im Bezirk Mitte-Süd seit 2015 kontinuierlich gestiegen, und zwar von 7 % in 2015, über 8,1 
% in 2016, auf 8,9 % in 2017. Interessant ist schließlich auch, dass im Bezirk Nord, der, bezogen auf 
alle Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, in allen drei Jahren immer den weitaus 
größten Anteil besaß, ein kontinuierlicher Rückgang feststellbar ist: Von 29 % im Jahre 2015, über 
25,8 % in 2016, auf schließlich 24,6 % im Jahr 2017.
Tabelle 54: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher mit und 
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Stadtbezirken in 2015, 2016 und 2017
2015 2016 2017
Stadtbezirk ohne MVG mit MVG ohne MVG mit MVG ohne MVG mit MVG
Mitte – Altstadt 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,7 % 0,8 % 0,7 %
Mitte – Innen-
stadtring 11,0 % 5,0 % 11,0 % 5,9 % 10,9 % 5,6 %
Mitte – Süd 10,0 % 7,0 % 9,4 % 8,1 % 9,5 % 8,9 %
Mitte – Nordost 10,0 % 7,0 % 10,1 % 7,1 % 9,7 % 7,6 %
West 13,0 % 18,0 % 13,0 % 18,2 % 13,3 % 18,4 %
Nord 23,0 % 29,0 % 22,6 % 25,8 % 22,5 % 24,6 %
Ost 7,0 % 4,0 % 6,4 % 5,2 % 6,4 % 5,5 %
Südost 10,0 % 12,0 % 10,7 % 12,7 % 11,0 % 12,6 %
Hiltrup 15,0 % 17,0 % 15,8 % 15,4 % 15,8 % 16,0 %
Quelle: Jobcenter Münster

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                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.4.3 Fördermaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte
Um die Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in den Arbeitsmarkt weiter zu 
fördern,	wurde	von	dem	Jobcenter	eine	Reihe	von	Maßnahmen	ergriffen.	Teile	dieser	Maßnahmen	
sollen hier kurz vorgestellt werden, da sie eine herausgehobene Bedeutung haben:
1. Ein besonderes Augenmerk ist auf solche Personen gerichtet, die im Ausland bereits eine 
Qualifikation	bzw.	einen	Berufsabschluss	erworben	und	nach	Deutschland	mitgebracht	ha-
ben.	Um	fehlende	Qualifikationen	passgenau	und	an	den	Bedürfnissen	des	Arbeitsmarktes	
ausgerichtet aufzuzeigen, wurde 2015 erstmals eine Bildungsmesse für Kundinnen und Kun-
den des Jobcenters Münster organisiert.
2. Für den Erwerb von Deutschkenntnissen gibt es ein breit gefächertes Angebot, das von In-
tegrationskursen bis zu berufsbezogener Sprachförderung reicht. Die Angebote umfassen 
auch	berufliche	Orientierung	und	Unterstützung	bei	der	Integration	in	den	Arbeitsmarkt.
3. Die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gefördert, um 
eine kultursensible Beratung im Arbeitsalltag zu garantieren. Erste Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter haben bereits das Fortbildungsangebot der Stadt Münster wahrgenommen. Zu-
künftig ist eine zweitägige Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcen -
ter vorgesehen.
4. Anfang	März	2015	startete	am	Standort	Münster	das	Projekt	„Early	Intervention	–	NRW	+“,
53
 
das	eine	frühzeitige	Integration	von	Geflüchteten	in	den	ersten	Arbeitsmarkt	zum	Ziel	hat.	
Teilnehmerinnen	und	Teilnehmer	sind	qualifizierte	Geflüchtete	mit	einer	hohen	Bleibewahr-
scheinlichkeit
54
 in Deutschland, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung 
sind.
5. In dem Projekt „Stark im Beruf (SiB) – Zukunft wagen“ der Gesellschaft für Berufsförderung 
und Ausbildung mbH (GEBA)
55
, das durch den Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert wird, 
stehen zudem Mütter mit Migrationsvorgeschichte im Mittelpunkt.
6. Im Sommer 2016 wurde vom Rat der Stadt Münster (V/0021/2016) der „Integration Point“ als 
eine	wichtige	Säule	für	das	Arbeitsmarktprogramm	für	Geflüchtete	verabschiedet.	Sein	vor-
rangiges Ziel besteht darin, einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen den Rechts-
kreisen	bzw.	den	verschiedenen	Aufgaben-	und	Themenbereichen	und	damit	Akteuren	für	
die	geflüchteten	Menschen	zu	gestalten	und	die	Unterstützung,	Beratung	und	Förderung	
miteinander zu verzahnen. Münster war eine der ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen, 
die	einen	Integration	Point	als	erste	Anlaufstelle	für	geflüchtete	Menschen	eingerichtet	hat.
7. Das Jobcenter der Stadt Münster hat im August 2016 entschieden, die Beratung, Förderung 
und	 Integration	 der	 geflüchteten	 Leistungsberechtigten	 in	 einer	 gesonderten	 Fachstelle	
durchzuführen. Um den speziellen Bedarfen der Zielgruppe gerecht zu werden und mit dem 
53	Das	Programm	ist	eine	Weiterführung	des	bundesweiten	Projektes	„Early	Intervention“.	Hintergrund	des	Pro-
gramms	ist	die	Verkürzung	der	Zulassungsfrist	für	Flüchtlinge	bzw.	Asylsuchende	zum	Arbeitsmarkt.	Durch	die	seit	
November	2014	geltenden	Gesetzesänderungen	im	Aufenthaltsrecht	haben	Flüchtlinge	bzw.	Asylsuchende	nun	ab	
dem 4. Monat nach ihrer Einreise nach Deutschland das Recht, eine Beschäftigung aufzunehmen.
54 Die Bleibeerwartung orientiert sich an der Schutzquote der Herkunftsländer, da es weitere individuelle Gründe ge-
ben kann, um in Deutschland bleiben zu dürfen. Nach einer Einzelfallbetrachtung ist ggf. eine Aufnahme ins Projekt 
möglich.
55	Die	GEBA	wurde	im	Jahr	1991	gegründet.	Ihr	Hauptsitz	befindet	sich	in	Münster.

80
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Ziel, durch Bündelung der Kompetenzen an einem Ort durch kurze Wege eine optimale Be-
treuung	zu	gewährleisten,	wurde	die	neue	Fachstelle	für	leistungsberechtigte	Geflüchtete	in	
direkter Nähe zur kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung und dem Integration Point in der 
ehemaligen	Kaserne	angesiedelt.	Betreut	werden	dort	Geflüchtete,	die	seit	dem	01.01.2015	
im Leistungsbezug nach dem SGB II sind.
8. Parallel dazu wurde im Jobcenter die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet, die 
einerseits zentrale Ansprechpartnerin für die besonderen Belange der Menschen mit Migra-
tionsvorgeschichte	im	Leistungssystem	des	SGB	II	ist	und	gleichzeitig	das	Jobcenter	in	den	
für die erfolgreiche Integration dieser Kundengruppe relevanten lokalen Netzwerken ver -
tritt. Dies sind in erster Linie die anderen Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster (ins -
besondere das Sozialamt, das Ausländeramt, das Amt für Schule und Weiterbildung und das 
Kommunale Integrationszentrum), die Migrantenselbstorganisationen, die Bildungsträger 
sowie die diversen ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure in der Stadt.
  Daneben ist die Migrationsbeauftragte für die Konzeption und Durchführung von Infor-
mationsveranstaltungen des Jobcenters für die Kundengruppen der leistungsberechtigten 
Geflüchteten	und	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte	verantwortlich.	Für	Geflüchtete,	
die	Neukunden	des	Jobcenters	sind,	werden	Informationsveranstaltungen	unter	den	Titeln	
„Wegweiser neu im Jobcenter“ und „Praktische Hinweise zum Leben in Münster“ abgehal -
ten. Für diejenigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, die schon länger in 
Deutschland leben und schon etwas mehr als Grundkenntnisse der deutschen Sprache be-
herrschen,	findet	eine	gesonderte	Informationsreihe,	„Ihr	Start	in	das	Berufsleben“,	statt.
  Ein weiteres Aufgabenfeld der Migrationsbeauftragten ist die Brückenfunktion zwi -
schen	den	verschiedenen	Akteuren	in	der	Betreuung	und	Integration	der	geflüchteten	Men-
schen in der Stadt Münster sowie die Information der in der Flüchtlingshilfe tätigen ehren-
amtlichen Akteure. Neben der Vermittlung der Aufgaben und Möglichkeiten des Jobcenters 
bei den einzelnen Flüchtlingsinitiativen vor Ort wird in Kooperation mit dem Kommunalen 
Integrationszentrum der Stadt Münster eine Informationsreihe „Arbeit und Ausbildung von 
Geflüchteten“	angeboten,	die	sich	speziell	an	die	Gruppe	der	Ehrenamtlichen	wendet.	In	der	
Reihe	werden	im	Rahmen	von	fünf	Veranstaltungen	die	Themen	Übergang	von	Schule	und	
Beruf, Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst), Ausbil -
dungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Aufgaben und Angebote des Jobcenters sowie 
die Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung behandelt.

81
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.5 Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung
LEITZIEL
56
„Unser Ziel ist es, eine ausgeglichene und selbstbestimmte (Durch-) Mischung in den 
Stadtteilen zu fördern, um aktiv gegen Ausgrenzungsprozesse zu arbeiten.“ [...] 
„Wir wollen Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt schaffen und Diskriminierung 
vermeiden.“
Im Folgenden wird die sozialräumliche Stadtentwicklung anhand der Verteilung der wohnberech-
tigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte (MVG) über die Stadtbezirke (Punkt 3.5.1) sowie 
die Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen (Punkt 3.5.2) in den Blick genommen. Der Indikator 
Grundeigentum nach Migrationsvorgeschichte wird mangels belastbarer Daten zur Mietstruktur, die 
für eine Interpretation der Werte zum Grundeigentum unabdingbar wären, nicht fortgeschrieben.
3.5.1 Verteilung der wohnberechtigten Bevölkerung 
mit Migrationsvorgeschichte über die Stadtbezirke
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte an der wohn -
berechtigten	 Gesamtbevölkerung	 variiert	 stark	 nach	 untersuchtem	 Stadtbezirk	 (vgl.	 Tab.	 55).	
Wie bereits im Integrationsmonitoring 2012 und 2015 festgehalten, ist Münster Nord wei-
terhin der Stadtbezirk mit dem höchsten Bevölkerungsanteil mit Migrationsvorgeschich -
te. Der Anteil ist zudem gegenüber 2012 um 3 Prozentpunkte gestiegen (2012: 37,55 %, 2015: 
39,3 %, 2017: 40,6 %). In Münster Mitte und Ost liegt der Wert hingegen jeweils unter 20 %, wo-
bei auch hier Anstiege zu erkennen sind (Münster Ost: 2012: 13,82 %, 2015: 16,2 % und 2017: 17,9 
%).	 Im	 Mittelfeld	 befinden	 sich	 auch	 2017	 die	 Stadtbezirke	 Hiltrup,	 Münster	 Südost	 und	 West. 
Tabelle 55: Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte an der wohn-
berechtigten Gesamtbevölkerung in den Stadtbezirken der Stadt Münster (nach Geschlecht) 2017
Stadtbezirk
Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorge-
schichte an der wohnberechtigten Gesamtbevölkerung 
(Anteile nach Geschlecht)
Stadt Münster 23,2 % (♂: 23,9 % - ♀: 22,4 %)*
Überdurchschnittlich
Nord 40,6 % (♂: 41,1 % - ♀: 40,1 %)*
Hiltrup 27,4 % (♂: 27,9 % - ♀: 26 %)*
Südost 26,8 % (♂: 27,7 % - ♀: 26 %)*
West 25,2 % (♂: 25,5 % - ♀: 24,9 %)*
Unterdurchschnittlich
Ost 17,9 % (♂: 18,3 % - ♀: 17,5 %)*
Mitte 16,8 % (♂: 17,7 % - ♀: 16 %)*
*Die geschlechterspezifischen Anteile beziehen sich auf die wohnberechtigte Bevölkerung mit Migrationsvorge-
schichte.
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster
56  Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 61.

82
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die nachfolgenden Diagramme zeigen für die meisten Stadtbezirke einen relativ kontinuierli -
chen Anstieg der Anzahl von Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Die Ausnahme stellt Münster 
West	dar,	wo	die	Zahl	der	wohnberechtigten	Bevölkerung	seit	2015	leicht	rückläufig	ist	(vgl.	Abbil-
dung 15). Abbildung 16 zeigt zudem, dass insbesondere die Zahl der ausländischen Bevölkerung 
verglichen mit 2013 stark gestiegen ist. Innerhalb der Gruppe der Deutschen mit Migrationsvorge -
schichte	setzt	sich	der	Trend	fort,	der	bereits	im	Integrationsmonitoring	2015	festgehalten	wurde.	
Während die Zahl der Menschen mit vererbter Migrationsvorgeschichte weiter angewachsen ist, 
sinkt die Zahl der Menschen mit persönlicher Migrationsvorgeschichte in den meisten Stadtbezir-
ken weiter.
Abbildung 24: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken Münsters nach Migrationsart am 31.12.2017
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster

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                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 25: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken Münsters nach Migrationsart am 31.12.2017
 
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Stadtteilen sind noch deutlicher. So weist der Stadt-
teil Kreuz den geringsten (11,5 %) und der Stadtteil Coerde den höchsten (52,2 %) Anteil an Men -
schen	mit	Migrationsvorgeschichte	auf	(vgl.	Tab.	57).	Insgesamt	lässt	sich	erkennen,	dass	in	den	
Stadtteilen, in denen ohnehin bereits ein relativ hoher Anteil migrantischer Bevölkerung lebt, der 
Anteil verglichen mit 2015 gestiegen ist (Coerde: 2015: 50,4 %, 2017: 52,2 %; Berg Fidel: 2015: 49,4 %, 
2017: 51,6 %). Ein Rückgang des Anteils von Bevölkerungsteilen mit Migrationsvorgeschichte lässt 
sich hingegen abgesehen von einer Ausnahme nur in Stadtteilen beobachten, in denen der Anteil 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte unter dem durchschnittlichen Wert für das gesamte 
Stadtgebiet (23,2 %) liegt. Dies legt nahe, dass die Stadt dem Ziel, eine dezentrale Wohnsitznahme 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu fördern, in den letzten beiden Jahren nicht näher 
gekommen ist.
Tabelle 56: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte und 
Staatsangehörigkeit in ausgewählten Stadtteilen der Stadt Münster 2017
Stadtteile Bevölkerung ohne 
MVG
Ausländerinnen 
und Ausländer
Deutsche mit per-
sönlicher MVG
Deutsche mit 
vererbter MVG
Kreuz 11.257 / 88,5 % 692 / 5,4 % 581 / 4,6 % 184 / 1,4 %
Bahnhof 1.001 / 71,5 % 277 / 19,8 % 87 / 6,2 % 35 / 2,5 %
Coerde 5.311 / 47,8 % 2.639 / 23,7 % 2.087 / 18,8 % 1.075 / 9,7 %
Sprakel 2.579 / 77,0 % 216 / 6,4 % 341 / 10,2 % 215 / 6,4 %
Berg Fidel 2.871 / 48,4 % 1.550 / 26,1 % 1.062 / 17,9 % 449 / 7,6 %
Hiltrup Ost 5.107 / 81,9 % 316 / 5,1 % 564 / 9,0 % 247 / 4,0 %
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster

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                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 57: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte in den Stadtteilen 
der Stadt Münster 2017
Bevölkerung insgesamt mit MVG Anteil
Aegidii 1.478 244 16,5 %
Überwasser 1.384 220 15,9 %
Dom 2.243 396 17,7 %
Buddenturm 2.436 350 14,4 %
Martini 1.379 214 15,5 %
Pluggendorf 4.556 688 15,1 %
Josef 8.686 1.143 13,2 %
Bahnhof 1.400 399 28,5 %
Hansaplatz 7.033 1.062 15,1 %
Mauritz-West 6.327 769 12,2 %
Schlachthof 5.765 1.062 18,4 %
Kreuz 12.714 1.457 11,5 %
Neutor 4.688 984 21,0 %
Schloss 2.358 375 15,9 %
Aaseestadt 5.732 1.271 22,2 %
Geist 9.274 1.629 17,6 %
Schützenhof 8.146 1.914 23,5 %
Düesberg 7.239 1.194 16,5 %
Hafen 1.087 181 16,7 %
Herz-Jesu 5.202 746 14,3 %
Mauritz-Mitte 10.468 1.467 14,0 %
Rumphorst 8.092 1.450 17,9 %
Uppenberg 8.970 2.065 23,0 %
Gievenbeck 21.318 6.625 31,1 %
Sentrup 7.676 1.351 17,6 %
Mecklenbeck 9.490 1.971 20,8 %
Albachten 6.530 1.791 27,4 %
Roxel 9.301 2.313 24,9 %
Nienberge 6.907 1.379 20,0 %
Coerde 11.112 5.801 52,2 %
Kinderhaus-Ost 5.086 1.426 28,0 %
Kinderhaus-West 10.662 4.253 39,9 %
Sprakel 3.351 772 23,0 %
Mauritz-Ost 10.829 1.788 16,5 %
Gelmer-Dyckburg 3.845 769 20,0 %
Handorf 8.085 1.511 18,7 %
Gremmendorf-West 5.955 2.239 37,6 %
Gremmendorf-Ost 6.588 1.150 17,5 %
Angelmodde 8.465 2.897 34,2 %
Wolbeck 9.418 1.870 19,9 %
Berg Fidel 5.932 3.061 51,6 %
Hiltrup-Ost 6.234 1.127 18,1 %
Hiltrup-Mitte 10.011 2.163 21,6 %
Hiltrup-West 9.624 2.721 28,3 %
Amelsbüren 6.393 1.407 22,0 %
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster

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                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.5.2 Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen
Anhand	der	Teilhabe	am	sozialen	Wohnungsbauprogramm	der	Stadt	Münster	lässt	sich	eben-
falls ablesen, inwieweit Integration im Bereich der sozialräumlichen Stadtentwicklung gelingt. Ein 
möglicher Indikator hierfür ist die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen an Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird vom Amt für Wohnungs -
wesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster an Personen ausgestellt, die aufgrund ihrer 
sozialen	und	wirtschaftlichen	Lage	berechtigt	sind,	eine	mit	öffentlichen	Mitteln	geförderte	Woh-
nung zu mieten. Der Wohnberechtigungsschein kann in Nordrhein-Westfalen nur an Menschen mit 
einem dauerhaften Aufenthalt ausgestellt werden. Allgemein zeigt sich bezüglich der Anzahl der 
ausgestellten	Wohnberechtigungsscheine	in	den	letzten	Jahren	ein	positiver	Trend.	Nachdem	2015	
ein Rückgang zu verzeichnen war, ist die Ausgabe von WBS 2016 und 2017 wieder leicht gestiegen 
(vgl. Abb. 17).
In den Jahren 2012 bis 2017 ist der Anteil an Wohnberechtigungsscheinen, die an ausländische 
Antragstellerinnen und Antragsteller ausgestellt wurde, kontinuierlich gestiegen und lag 2017 bei 
rund	37	%	(vgl.	Tab.	58).	Eine	Auswertung	nach	Migrationsvorgeschichte	wurde	2016	zum	ersten	
Mal vorgenommen. Sie zeigt, dass 63 % aller Wohnberechtigungsscheine an Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte ausgegeben werden. Somit sind sowohl ausländische Staatsangehörige als auch 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte verglichen mit ihren jeweiligen Anteilen an der Gesamtbe -
völkerung überdurchschnittlich stark vertreten. So hatten 2017 10,5 % der Münsteraner Bevölke -
rung eine ausländische Staatsangehörigkeit und 23,2 % eine Migrationsvorgeschichte. Die Anteile 
der sozialen Gruppen an allen WBS-Inhaberinnen und –Inhabern sind indes rund dreimal so hoch.
Abbildung 26: Anzahl der von der Stadt Münster ausgestellten Wohnberechtigungsscheine 
2009-2017
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster

86
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 58: Wohnberechtigungsscheine nach besonderen Zielgruppen (Doppelnennung möglich) 
2012-2017
Jahr
Menschen 
mit Behin-
derung*
Rollstuhl-
fahrerIn-
nen 
Ältere
Menschen
Allein-
erziehen-
de
Schwan-
gere
Studieren-
de
Auslände-
rInnen
Menschen 
mit MVG
2012 17 % 2 % 14 % 14 % 5 % 15 % 17 %
2013 14 % 1 % 18 % 11 % 5 % 17 %    26 %**
2014 15 % 1 % 17 % 11 % 5 % 19 % 25 %
2015 18 % 1 % 19 % 12 % 5 % 15 % 28 %
2016 17 % 2 % 20 % 11 % 6 % 14 % 31 % 63 %***
2017 16 % 2 % 18 % 13 % 6 % 8 % 37 %
*Grad der Behinderung ab 50%, ** Ab 2013 werden alle Haushalte gezählt, in denen ein Haushaltsmitglied nicht 
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zuvor wurde nur von den Antragstellenden ausgegangen. *** 2016 
einmalig erhoben. Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
Eine Auswertung anhand der Haushaltsgröße, für die ein Antrag zur Erteilung eines WBS gestellt 
wird, zeigt, dass der Anteil der ausländischen Antragstellenden ab Drei-Personen-Haushalten über 
50%	an	allen	Antragstellenden	ausmacht	(vgl.	Tab.	59).	Hier	schlagen	sich	die	zunehmende	Anerken-
nung	der	geflüchteten	Menschen,	die	gleichzeitig	eine	eigene	Wohnung	suchen,	sowie	die	schwie-
rige Versorgung der größeren Haushalte nieder. Für Haushalte mit nur einer oder zwei Personen 
liegen die Werte hingegen deutlich niedriger.
Tabelle 59: Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von ausländischen 
Antragstellenden in der Stadt Münster nach Haushaltsgröße 2013 bis 2017
57
Haushaltsgröße 2013 2014 2015 2016 2017
1 Person 14 % 14 % 14 % 18 %57 20 %
2 Personen 30 % 27 % 33 % 32 % 37 %
3 Personen 47 % 49 % 52 % 52 % 56 %
4 Personen 63 % 54 % 58 % 54 % 63 %
5 und mehr
 Personen 65 % 63 % 64 % 70 % 76 %
Insgesamt 26 % 25 % 28 % 31 % 37 %
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
Eine Auswertung der ausgestellten WBS für Ein-Personen-Haushalte nach Geschlecht ergibt, 
dass allgemein ein sehr ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht. Betrachtet man jedoch nur 
die Single-Haushalte mit Migrationsvorgeschichte, so zeigt sich, dass mehr Wohnberechtigungs -
scheine	an	Männer	als	an	Frauen	ausgestellt	wurden	(vgl.	Tab.	60).
Tabelle 60: Anteil der an Single-Haushalte ausgestellten WBS nach Migrationsvorgeschichte und 
Geschlecht 2016
Jahr
Anteil an Single-Haus-
halte ausgestellten 
WBS an allen erteil-
ten WBS
Anteil der ausgestell-
ten WBS an allen 
an Single-Haushalte 
erteilten WBS
Anteil der an Single-
Haushalte mit MVG 
ausgestellten WBS 
an allen erteilten 
WBS
Anteil der ausgestell-
ten WBS an allen an 
Single-Haushalte mit 
MVG erteilten WBS
w m w m w M w M
2016 27 % 29 % 48 % 52 % 14 % 20 % 40 % 60 %
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
57 Der Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von Antragstellenden mit Migrationsvorgeschichte in Bezug 
auf Ein-Personen-Haushalte lag 2016 bei 34 %.

87
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Versorgungsquote bezeichnet den Anteil an WBS-Inhaberinnen und –Inhabern, der auch 
tatsächlich	mit	öffentlich	gefördertem	Wohnraum	versorgt	werden	konnte.	Nachdem	diese	Quote	
bis 2014 relativ stabil war, ist 2015 ein deutlicher Rückgang zu bemerken. 2017 ist die Versorgungs -
quote erneut deutlich zurückgegangen (2016: 32 %; 2017: 23 %). Dieser Rückgang lässt sich auch bei 
einer gesonderten Betrachtung nach Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben, für jede 
Haushaltsgröße	feststellen	(vgl.	Tab.	61).	Eine	Betrachtung	seit	2013	zeigt	eine	Abnahme	der	Ver-
sorgungsquote um 18 Prozentpunkte.
Auch die Versorgungsquote ausländischer WBS-Inhaberinnen und –Inhaber ist verglichen mit 
2016	 rückläufig	 (2016:	 20	 %;	 2017:	 17	 %).	 Seit	 2012	 ist	 die	 Versorgungsquote	sogar	 um	 14	 Prozent-
punkte zurückgegangen. Zudem liegt die Versorgungsquote ausländischer WBS-Inhaberinnen und 
–Inhaber sechs Prozentpunkte unter der Versorgungsquote aller WBS-Inhaberinnen und –Inhaber.
Tabelle 61: Versorgungsquote aller Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen und -Inhaber in der 
Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2010-2017
58/59
Haushaltsgröße 
(in Personen) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
1 34 % 35 % 35 % 46 % 46 % 34 % 35 %58 24 %59
2 45 % 45 % 42 % 39 % 34 % 29 % 38 % 30 %
3 49 % 49 % 42 % 38 % 39 % 36 % 27 % 25 %
4 43 % 43 % 39 % 29 % 29 % 30 % 24 % 20 %
5 und mehr 31 % 34 % 16 % 12 % 16 % 15 % 17 % 9 %
insgesamt 39 % 39 % 36 % 41 % 40 % 32 % 32 % 23 %
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
Tabelle 62: Versorgungsquote ausländischer Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen und 
-Inhaber in der Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2012-2017
Haushalts-
größe
(in Personen)
2012 2013 2014 2015 2016 2017
1 27 % 32 % 27 % 17 % 14 % 18 %
2 46 % 33 % 36 % 29 % 33 % 28 %
3 41 % 38 % 29 % 24 % 23 % 21 %
4 25 % 27 % 26 % 25 % 24 % 17 %
5 und mehr 13 % 11 % 15 % 8 % 12 % 6 %
insgesamt 31 % 29 % 27 % 20 % 20 % 17 %
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster
2016 wurde zum ersten Mal die Versorgungsquote bei Ein-Personen-Haushalten für Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte bestimmt. Diese lag bei 24 %. Von allen männlichen Antragstellern 
mit	Migrationsvorgeschichte	konnte	21	%	öffentlich	geförderter	Wohnraum	zur	Verfügung	gestellt	
werden. Bei den Frauen mit Migrationsvorgeschichte lag der Wert bei 29 %. Diese Werte liegen zwi-
schen der allgemeinen Versorgungsquote bei Ein-Personen-Haushalten (35 %) und der Versorgungs-
quote ausländischer Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen und -Inhaber (14 %).
58 Die Versorgungsquote von Single-Haushalten betrug im Jahr 2016 bei männlichen ScheinInhabern 30 %, bei Wohnbe-
rechtigungsschein-Inhaberinnen lag sie bei 38 %.
59 Die Versorgungsquote von Single-Haushalten betrug im Jahr 2017 bei männlichen ScheinInhabern 20 %, bei Wohnbe-
rechtigungsschein-Inhaberinnen lag sie bei 28 %.

88
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.6 Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste
Leitziel
60
„Wir wollen bedarfs- und kulturgerechte, geschlechts- und altersspezifische Unterstüt-
zungs- und Fördermöglichkeiten professioneller und ehrenamtlicher Art ausbauen. Da-
mit wollen wir die gleichberechtigte Teilhabe aller in allen gesellschaftlichen Bereichen 
fördern und Konfliktsituationen entgegenwirken.“
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Kinder- und Jugendhilfe, die über die eigentliche Ziel-
gruppe hinaus ausstrahlt und integrationspolitische Wirkung entfaltet sowie die Bereitstellung sozia-
ler Leistungen und Dienste, auch und insbesondere für Menschen mit Migrationsvorgeschichte.
3.6.1 Kinder- und Jugendhilfe
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe können wertvolle Akzente für die jungen Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte selbst als auch für deren Umfeld gesetzt werden. Dies wurde im vor -
liegenden Berichtszeitraum, in dem der Fokus auf den Flüchtlingskindern lag, besonders deutlich. 
Über die angebotenen Maßnahmen konnten neben den Kindern auch deren Familien erreicht wer-
den.	 Angebote	 für	 Geflüchtete	 im	 Kindes-	 und	 Jugendalter,	 die	 im	 Vorbericht	noch	 als	 „Exkurs“	
eingeflossen	waren,	stehen	in	diesem	Bericht	im	Mittelpunkt.	Viele	Inhalte	aus	diesem	Bereich	sind	
auch in diesem Bericht aufgrund ihrer fachlichen Nähe sowie ausdrücklicher Zuordnung der Ämter 
auch weiterhin v. a. im Kapitel „Bildung und Sprache“ verortet. So wurde in diesem Bericht auch 
das Projekt „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften“ – auf ausdrücklichem Wunsch des Kommu-
nalen Integrationszentrums – dorthin verlagert.
3.6.1.1 Maßnahmen für Kinder unter sechs Jahren
Um Kindern mit Fluchterfahrung eine möglichst gute Bildungs- und Integrationsperspektive bie-
ten	zu	können,	kommt	der	Versorgung	mit	KiTa-Plätzen	eine	ganz	entscheidende	Bedeutung	zu	
– insbesondere mit Blick auf anschlussfähige Bildungsprozesse beim Übergang in die Schule. Von 
den neu nach Münster gezogenen Flüchtlingskindern werden deshalb immer zunächst die älteren 
KiTa-Jahrgänge	versorgt,	damit	möglichst	kein	Flüchtlingskind	eingeschult	wird,	ohne	vorab	eine	
KiTa	besucht	zu	haben.	Der	Rechtsanspruch	auf	einen	Kindertagesbetreuungsplatz	ab	dem	ersten	
Lebensjahr besteht für alle Kinder.
Für Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen ergibt sich eine ü3-Versorgungsquote
61
 von 90,5 %. Die 
Gründe für die Nichtversorgung einzelner Kinder sind sehr individuell (z. B. Umzug, aufenthalts -
rechtliche	Situation	o.	ä.).	Das	Amt	für	Kinder,	Jugendliche	und	Familien	analysiert	die	Betreuungs-
entwicklung	fortlaufend	und	unterstützt	die	Vermittlung	von	KiTa-Plätzen	auch	einzelfallbezogen	
in Kooperation mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge.
60  Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 70.
61  D. h. Versorgungsquote der über dreijährigen Kinder.

89
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Im u3-Bereich
62
 wird eine Versorgungsquote von 11,8 % erreicht. Unter Einbezug der Angebots -
plätze in den Brückenprojekten ergibt sich eine Versorgungsquote im u3-Bereich von 55,7 %. All-
gemein liegt die Versorgungsquote für u3-Kinder im Jahr 2017 bei 43,1 %. Es besteht hier aber die 
Gefahr,	sich	von	Zahlen	fehlleiten	zu	lassen:	Kleinkinder	aus	geflüchteten	Familien	in	Flüchtlingsun-
terkünften haben i. d. R. erheblich verunsichernde, entwurzelnde und verlustbehaftete Erfahrun -
gen hinter sich. Für sehr viele dieser Kinder ist eine Fremdbetreuung in einer Kindertageseinrich -
tung	häufig	eine	viel	zu	große	Herausforderung.	Mittels	der	seit	Mitte	2015	vom	Land	für	Kinder	
aus Flüchtlingsfamilien unter 6 Jahren zur Verfügung gestellten Projektmittel zur Kinderbetreuung 
in besonderen Fällen (Brückenprojekte) können sie entsprechend ihrer individuellen Bedarfe und 
Ressourcen	versorgt	werden.	Damit	sind	sie	im	Blick	und	ihre	KiTa-Unterbringung	wird	im	Rahmen	
dieses Projektes vorbereitet.
In Münster wurden für das Jahr 2017 für Eltern, deren Kinder (noch) keine Kindertageseinrich -
tung besuchen, 11 Eltern-Kind-Angebote bewilligt. Insgesamt standen dabei 89 Plätze für Kinder zur 
Verfügung.
63
 Ziel der Projekte in Münster ist es, für Kinder, die mit ihren Eltern seit langen Zeiträu -
men	unter	ungewissen	und	unsteten	Bedingungen	auf	der	Flucht	sind,	ein	Angebot	zu	schaffen,	das	
- insbesondere für unter dreijährige Kinder – die ihnen vertrauten Bindungspersonen mit einbezieht. 
Eltern-Kind Gruppen bieten diese Möglichkeit. Gleichzeitig erhalten die Eltern die Möglichkeit des 
Austausches mit anderen Eltern. Die Eltern können in diesem Rahmen bei der Suche nach einem 
Kitaplatz beraten und unterstützt werden. Information und Beratung hinsichtlich institutioneller 
Kooperationsanforderungen der Kita sowie gesundheitliche und pädagogische Fragestellungen 
oder	die	Vermittlung	in	weitere	Unterstützungssysteme	können	ganz	entscheidende	Bausteine	ei-
ner gelungenen ersten Integrationsphase für Eltern und Kinder sein.
Die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen wurde auch bei der weite-
ren Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung berücksichtigt. So wurden für die Betreuung von 
Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kon-
zeptionelle	Grundlagen	erarbeitet	und	umgesetzt.	Schwerpunkt	in	der	„Tagesbetreuung	für	Flücht-
lingskinder“ ist insbesondere ein mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge abgestimmtes Anmelde- und 
Aufnahmeverfahren für Kinder aus Flüchtlingsunterkünften. Damit gehen auch sozialräumliche 
Vernetzungs-	und	Qualifizierungsaspekte	einher.
3.6.1.2 Maßnahmen für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren
Für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren ist es bei der außerschulischen pädagogischen 
Begleitung und Unterstützung durch die Einrichtungen der Stadt Münster vor allem das Ziel, den 
jungen	Menschen	aus	den	Flüchtlingseinrichtungen	den	Zugang	zur	offenen	und	mobilen	Jugend-
arbeit sowie den Übergang von Flüchtlingseinrichtungen in Jugendeinrichtungen zu ermöglichen. 
Hierzu sollen die Kinder und Jugendlichen aktiv angesprochen werden und zudem niedrigschwel -
lige	Angebote	erhalten,	damit	auch	die	geflüchteten	Kinder	und	Jugendlichen	von	den	Angeboten	
im	Stadtteil	profitieren	und	sich	in	ihrem	Lebensumfeld	integrieren	können.	Seit	Beginn	des	Jahres	
2015 wurde dieser Ansatz im Rahmen eines Modellprojekts an insgesamt sieben Standorten von 
Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt Münster getestet. Das Angebot geht auf eine gemeinsame 
Initiative	der	öffentlichen	Jugendhilfe	mit	den	freien	Trägern	der	offenen	Kinder-	und	Jugendarbeit	
62  D. h. Kinder unter drei Jahren.
63 Im Jahr 2016 konnten neun dieser Angebote umgesetzt werden.

90
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
in der Stadt Münster zurück, die mit einem entsprechenden Konzept
64
 an den Rat der Stadt Müns-
ter herangetreten ist. Das Modellprojekt hat sich inzwischen als Standard etabliert und zu einer 
Neuausrichtung der Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen geführt. In 
2017 wurde ein zusätzlicher Standort eingerichtet, wodurch insgesamt 42 Flüchtlingseinrichtungen 
durch	die	Einrichtungen	der	offenen	Kinder-	und	Jugendarbeit	mit	freizeitpädagogischen	Angebo-
ten	betreut	wurden.	Hiervon	werden	34	Einrichtungen	von	Trägern	der	freien	Jugendhilfe	und	8	
Einrichtungen	von	öffentlichen	Trägern	betrieben.
Im Rahmen der Beschlussvorlage „Absicherung und Ausbau der pädagogischen Angebote für 
Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen ab 2016“ (V/0741/2015) wurde beschlossen, 
die Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen entsprechend der sich ver -
ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Integration 
und der Inklusion der Kinder und Jugendlichen aus den Flüchtlingseinrichtungen in die Angebote 
der	offenen	Kinder-	und	Jugendarbeit.
Durch eine qualitative und quantitative Auswertung
65
 der bestehenden Angebote im Bereich 
der Migrationshilfen stehen zukünftig folgende Ziele verstärkt im fachlichen Fokus:
•	 Synergie-Effekte	durch	eine	enge	Abstimmung	und	Koordination	mit	den	bestehenden	Ju-
gendhilfeangeboten,	insbesondere	der	offenen	Kinder-	und	Jugendarbeit	sowie	der	aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit.
•	 Integration der Kinder und Jugendlichen im Rahmen eines Übergangsmanagements in die 
jeweiligen Angebotsstrukturen der einzelnen Stadtteile.
•	 Überleitung der pädagogischen Kinder- und Jugendangebote aus den Flüchtlingseinrichtun-
gen	in	die	Regelangebote	der	Einrichtungen	der	offenen	Kinder-	und	Jugendarbeit	und	der	
aufsuchenden Jugendsozialarbeit.
Durch das niedrigschwellige und vertrauensvolle Angebot sollen Kinder und Jugendliche aus 
Flüchtlingsfamilien in die wohnortnahen und erreichbaren Einrichtungen und Angebote integriert 
werden, um ihnen Möglichkeiten für die Festigung und Etablierung von neuen sozialen Kontakten 
und Beziehungen bereitzustellen.
In der weiteren Entwicklung ist zu erwarten, dass zukünftig Flüchtlingseinrichtungen im gesam-
ten Stadtgebiet geschlossen und die Familien in den Wohnungsmarkt integriert werden. Die be-
stehenden	Ressourcen	der	Migrationshilfen	werden	somit	in	die	offene	Kinder-	und	Jugendarbeit	
und die aufsuchenden Angebote der Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit über-
geleitet. Das geschieht in enger Absprache mit dem Sozialamt der Stadt Münster und den freien 
Trägern	der	Jugendhilfe.
3.6.1.3  Sprach- und Kulturmittlerinnen in den Kitas
Für die Weiterentwicklung der kommunalen Präventionsketten steht gegenwärtig in der Stadt 
Münster u. a. die Konzeption von Angeboten für Menschen mit Migrationsvorgeschichte bzw. aus 
64  Vgl. V/0700/2014: „Ausbau und Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in 
Flüchtlingseinrichtungen“.
65 Die Auswertung wurde anhand von Verwendungsnachweisen durchgeführt. Die erfassten Bedarfe führten zu der 
beschriebenen Ausrichtung der Arbeit.

91
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Flüchtlingseinrichtungen
66
 im Mittelpunkt. Im Sinne dieser Schwerpunktsetzung sowie auch der 
Forderung des Migrationsleitbildes, neue Ansprache- und Angebotsformen für bestimmte Zielgrup-
pen zu entwickeln und den Einsatz von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern in der Kinder- und 
Jugendarbeit als Brückenpersonen aus den Herkunftsländern zu fördern, existiert bereits seit 2015 
ein	Programm	zum	Einsatz	solcher	Kulturmittlerinnen	in	den	Kitas.	Der	Einsatz	dieser	qualifizier-
ten Expertinnen soll die Kommunikation zwischen Kindern und Eltern mit Migrationsvorgeschichte 
bzw.	Fluchthintergrund	mit	den	jeweiligen	(Bildungs-)Institutionen	systematisch	unterstützen.
Mittlerweile konnte dieses Programm erstmalig evaluiert werden, wobei sich mehrere positive 
Aspekte gezeigt haben. Es kann festgestellt werden, dass die Kulturmittlerinnen in Elterngesprä -
chen	häufig	nicht	nur	sprachlich	übersetzen,	sondern	auch	fachlich-inhaltlich	und	kulturell	dolmet-
schen konnten, wobei die Begleitung von Aufnahmegesprächen sowie Gespräche über die Ent -
wicklung des Kindes die Schwerpunkte bildeten. Oftmals haben Sprach- und Kulturmittlerinnen 
auch Gespräche mit sensiblen Inhalten begleitet (z. B. Verdacht auf eine drohende Behinderung 
des Kindes), und konnten dabei weit verbreitete Ängste von Eltern, Probleme mit den Kindern 
könnten	 sich	 auch	 negativ	 auf	 ihren	 ausländerrechtlichen	 Status	 auswirken,	 sehr	 häufig	 so	 weit	
entkräften, dass die Eltern z. B. notwendigen Hilfen für die Kinder zustimmen konnten.
Die	Qualifizierung	und	der	Einsatz	der	Kulturmittlerinnen	wurden	2015	aus	Mitteln	des	Landes-
modellprojektes „Kein Kind zurücklassen!“ in das städtische Budget des „Maßnahmenprogramms 
einer kindbezogenen Armutsprävention“ übernommen und in enger Kooperation mit der Abtei-
lung Kindertagesbetreuung abgestimmt. So wurden z. B. auch die Fortbildungsmodule durch eine 
Referentin des Hauses der Familie sowie einer Fachkraft aus der Abteilung Kindertagesbetreuung 
gemeinsam durchgeführt. Die Fördersumme belief sich im Zeitraum von 2016-2017 auf 15.000 Euro 
pro Jahr. Im Jahr 2016 gab es 53 Einsätze in 24 Einrichtungen, im Jahr 2017 erfolgten 54 Einsätze in 
23 Einrichtungen. In beiden Jahren wurden jeweils ca. 50 Familien mit dem Angebot erreicht. Mit 
den Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt konstatieren, dass die 
Kulturmittlerinnen eine sinnvolle Ergänzung zu der Arbeit in der Kindertagesbetreuung im Sinne 
einer gleichberechtigten Erziehungspartnerschaft bieten.
3.6.1.4 Qualifizierung von Fachkräften im Bereich der Frühen Bildung
Im	Bereich	der	Qualifikation	von	Fachkräften	im	Elementarbereich	hat	das	Kommunale	Integra-
tionszentrum Münster in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien diver-
se Veranstaltungen für Erzieher und Erzieherinnen aus Kindertageseinrichtungen angeboten. Seit 
2017 fördert das Kommunale Integrationszentrum einen Anti-Bias-Ansatz; eine Form der antidiskri -
minierenden Bildungsarbeit. Ziel ist es, die Fachkräfte und somit auch die Kinder zu ermutigen, Viel-
falt als spannende Normalität zu betrachten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrzunehmen 
sowie einen Umgang mit Ausgrenzung und Diskriminierung aufzubauen. Insgesamt wurden 30 Er-
zieher	und	Erzieherinnen	aus	Kitas	verschiedener	Trägerschaften	zum	Anti-Bias-Ansatz	qualifiziert.	
Auch	wurde	im	Rahmen	der	Fachtagung	für	Tagespflegepersonen	im	Oktober	2017	ein	Workshop	
zum	Anti-Bias-Ansatz	für	die	Kindertagespflegekräfte	angeboten.
66 Vgl. die Beschlussvorlage „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Umsetzung 
weiterer Maßnahmen 2015 – 2017“ V/0190/2015.

92
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.6.2 Soziale Leistungen und Dienste
Der Monitoringbericht 2015 enthielt Informationen über die Hilfe zum Lebensunterhalt nach 
dem 3. Kapitel SGB XII, die Eingliederungshilfe gemäß dem 6. Kapitel SGB XII sowie über die Hilfe 
zur	Pflege	(7.	Kapitel	SGB	XII).	Angesichts	der	kleinen	Zahl	Berechtigter	bzw.	weil	die	Sozialhilfe	
nur	einen	begrenzten	Ausschnitt	des	Felds	‚Pflege‘	abbilden	kann,	verzichtet	der	Bericht	nun	auf	
die diesbezügliche Fortschreibung
67
. Neu im Abschnitt „Soziale Leistungen und Dienste“ sind ge-
bündelte Informationen über Berechtigte existenzsichernder Leistungen (Mindestsicherung). Der 
Überblicksdarstellung über die Mindestsicherung folgen Informationen über die Grundsicherung 
im Alter. Ergänzt werden   Ausführungen um Hinweise zum Bereich „Menschen mit Schwerbehin -
derung“.
3.6.2.1 Mindestsicherung 
Wichtiger	 Teilbereich	dieses	 Aufgabensektors	 sind	 Leistungen	 zur	 grundständigen	 Existenzsi-
cherung. Zu den Hilfen für Menschen, die ihren Lebensunterhalt selbst nicht oder nicht vollständig 
sichern können, gehören die vom Jobcenter bereitgestellte Grundsicherung für Arbeitsuchende 
sowie, in Zuständigkeit des Sozialamts, die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Al-
ter	und	bei	Erwerbsminderung,	zudem	Leistungen	nach	dem	Asylbewerberleistungsgesetz.	Geld-,	
Sach- und Dienstleistungen für Menschen in anderen Lebenssituationen, die diese ohne Unterstüt-
zung	nicht	bewältigen	können	(z.	B.	bei	Pflege	oder	behinderungsbedingten	Teilhaberestriktionen),	
kennzeichnen	weitere	Teilbereiche.
Die vier angesprochenen Leistungen lassen sich unter der Rubrik „Mindestsicherung“
68
 zusam-
menfassen. Wenngleich das Merkmal Migrationsvorgeschichte nicht erhoben wird, sind die von 
Information	 und	 Technik	 Nordrhein-Westfalen	 (IT.NRW)	 aufbereiteten	 Informationen	 geeignet,	
entlang des Merkmals der Staatsangehörigkeit, längere Zeitreihen darzustellen und Vergleiche mit 
anderen Kommunen zu ermöglichen. Bislang gibt es für die Gruppe der Berechtigten ohne deut-
schen	Pass	noch	keine	verfügbaren	Daten,	die	geschlechterdifferenziert	sind.
69
Den prozentualen Anteil der Empfänger und Empfängerinnen von Mindestsicherungsleistun -
gen an der Gesamtbevölkerung gibt die Mindestsicherungsquote wieder. Der Vergleich der Quoten 
deutscher	und	nichtdeutscher	Berechtigter	an	der	jeweiligen	Teilbevölkerung	zeigt	Unterschiede	
oder	Ähnlichkeiten	im	Hinblick	auf	die	relative	Häufigkeit	der	Inanspruchnahme	von	Leistungen	an.	
Leistungsberechtigung kann sich im Integrationszusammenhang auf zwei verschiedene Aspekte 
gleichberechtigter	Teilhabe	beziehen:	Einerseits	kann	die	Inanspruchnahme	auf	einen	offenen	Zu-
gang zu existenzsichernden Leistungen verweisen, den Menschen ohne deutschen Pass tatsäch -
lich	nutzen	(Aspekt	der	Teilhabe	an	Regelinstitutionen).	Andererseits	zeigt	der	Bezug	einer	solchen	
Leistung,	dass	die	Berechtigten	ihren	Lebensunterhalt	nicht	ohne	Unterstützung	finanzieren	kön-
67	Zu	den	Aspekten	von	Integration	im	Sektor	Pflege,	insb.	zur	Nutzung	von	Pflegeangeboten:	Forschungsbereich	beim	
Sachverständigenrat	deutscher	Stiftungen	für	Integration	und	Migration	(SVR)	GmbH	(Hg.)	2015:	Pflege	und	Pfle-
geerwartungen in der Einwanderungsgesellschaft, Expertise im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für 
Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin, S. 20-23; online: https://www.integrationsbeauftragte.de/Webs/IB/DE/
Service/Downloads/151116-gesundheit-svr-studie.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 28.03.2018. 
68 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hg.) 2012: Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010. 
69	Das	von	IT.NRW	angebotene	Tabellenportfolio	enthält	kein	Datenmaterial,	das	diese	Differenzierung	nach	Ge-
schlechtern abbildet.

93
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
nen. Für die Ergebnisse des Vergleichs bedeutet das: Eine geringere Quote nichtdeutscher Leis-
tungsberechtigter kann andeuten, dass Menschen ohne deutschen Pass mit Zugangshindernissen 
konfrontiert sind, welche bewirken, dass diese Menschen die Leistung nicht in Anspruch nehmen 
können. Eine höhere Quote verweist dagegen auf Einschränkungen der Einkommenspartizipation. 
Sind	beide	Quoten	ähnlich	oder	gleich,	zeigt	der	Indikator	keine	Teilhaberestriktionen	an.	
Während die Zahl deutscher Leistungsberechtigter zwischen 2007 und 2016 – abseits einzelner 
Schwankungen – weitestgehend stabil geblieben ist, hat diejenige der nichtdeutschen Leistungs -
berechtigten seit 2013 zugenommen. Die besonders starke Zunahme zwischen Dezember 2014 und 
2015	ist,	mindestens	zu	einem	erheblichen	Teil,	auf	in	Münster	eingetroffene	Geflüchtete	zurückzu-
führen.
Tabelle 63: Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherungsleistung in Münster
70
Dezem-
ber
ins- 
gesamt
davon davon davon im Alter von Jahren
männ- 
lich
weib- 
lich Deutsche Nicht- 
deutsche unter 18 18 - 29 30 - 54 55 und 
mehr
Anzahl
2007 25 043 12 374 12 669 19 084 5 959 7 459 4 085 9 743 3 756
2008 23 479 11 437 12 042 17 998 5 481 6 517 3 784 9 203 3 975
2009 23 297 11 546 11 751 17 796 5 501 5 981 3 910 9 287 4 119
2010 23 109 11 503 11 606 17 787 5 322 5 468 3 889 9 403 4 349
2011 23 339 11 507 11 832 17 904 5 435 5 864 3 777 9 176 4 522
2012 25 032 12 372 12 660 19 340 5 692 6 596 4 055 9 589 4 792
2013 25 972 12 886 13 086 19 815 6 157 7 004 4 135 9 786 5 047
2014 27 217 13 675 13 542 20 013 7 204 7 601 4 250 10 135 5 231
2015 30 504 15 435 15 069 19 882 10 622 8 954 4 986 10 917 5 647
2016 29 920 15 319 14 600 19 458 10 462 8 677 4 964 10 593 5 686
2017 … … … … … … … … …
Quelle: Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der Daten von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.
NRW)
Der Anteil Leistungsberechtigter an den Personen ohne deutschen Pass lag während des ge-
samten abgebildeten Zeitraums mehr als 3,5 Mal so hoch wie der der übrigen Leistungsberechtig -
ten an der deutschen Bevölkerung. 2007 betrug die Anzahl der ausländischen Einwohnerinnen und 
Einwohner mit Hauptwohnsitz in Münster 25.000. 2016 waren es 34.000. Die Quote deutscher Leis-
tungsberechtigter	 ist	 leicht	 rückläufig	 (durchschnittliche	 Abnahme	 um	 -0,07	 pro	 Jahr),	 während	
bis Ende Dezember 2012 die der Berechtigten an der nichtdeutschen Bevölkerung noch deutlicher 
abgenommen hat (um durchschnittlich -1,22 pro Jahr). Im Dezember 2012 war der Abstand beider 
Quoten am geringsten (3,52facher Wert); die höchste Quote nichtdeutscher Leistungsberechtigter 
und zugleich der größte Abstand zwischen beiden Quoten (5,1facher Wert) wurden im Dezember 
2015 erreicht.
Ungeachtet der besonderen Bedingungen im Jahr 2015 verdeutlicht der Vergleich beider Quo -
ten auch im Längsschnitt einen ebenso deutlichen, wie dem Grunde nach stabilen Abstand: Im Ver-
hältnis	zu	ihrer	Bevölkerungsgruppe	verfügen	Menschen	ohne	deutschen	Pass	häufiger	nicht	über	
ein	Einkommen,	mit	dem	sie	ohne	soziale	Transferleistungen	leben	können.
70 Ohne Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

94
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 64: Mindestsicherungsquote in Münster
Dez.
ins- 
gesamt
davon davon davon im Alter von … Jahren
männ- 
lich
weib- 
lich
Deut-
sche
Nicht- 
deut-
sche
unter 18 18 - 29 30 - 54 55 und 
mehr
in %
2007 9,2 9,7 8,7 7,5 31,1 17,1 8,1 9,3 5,1
2008 8,6 8,9 8,3 7,1 29,3 15,0 7,5 8,8 5,3
2009 8,5 8,9 8,0 6,9 29,7 13,8 7,6 8,9 5,4
2010 8,3 8,8 7,8 6,8 27,9 12,5 7,3 8,9 5,6
2011 8,0 8,2 7,7 6,6 25,0 13,3 5,8 8,8 5,6
2012 8,4 8,7 8,2 7,1 25,0 14,9 6,2 9,2 5,8
2013 8,7 9,0 8,4 7,2 25,8 15,7 6,2 9,3 6,1
2014 9,0 9,5 8,6 7,2 28,4 16,9 6,3 9,7 6,2
2015 9,8 10,4 9,3 7,1 36,2 19,3 7,1 10,2 6,5
2016 9,6 10,3 9,0 6,9 33,8 18,5 7,1 10,0 6,4
2017 … … … … … … … … …
Quelle: Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der Daten von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.
NRW)
3.6.2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter erhalten Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, den eigenen 
Lebensunterhalt	zu	finanzieren,	was	zumeist	angesichts	fehlender	oder	zu	geringer	Rentenleistun-
gen der Fall ist. Insoweit verweist die Grundsicherung im Alter auf die zurückliegende Phase der 
Erwerbstätigkeit,	während	derer	eine	ausreichende	Altersvorsorge	nicht	geschaffen	werden	konn-
te, z. B. aufgrund von Unterbrechungen der Berufstätigkeit oder eines zu geringen Arbeitseinkom-
mens. Auch hier werden die Quoten deutscher und nichtdeutscher Leistungsberechtigter vergli-
chen. Eine höhere Quote nichtdeutscher Berechtigter deutet daher auf eine strukturell schlechtere 
Einkommenspartizipation, deren Ursachen zumeist in der Vergangenheit liegen.
Vom Dezember 2012 bis Dezember 2017 haben die Berechtigten der Grundsicherung im Alter 
mit einem deutschen Pass um 375 Personen (durchschnittlich 75 Personen pro Jahr; Leistungen 
außerhalb von Einrichtungen) zugenommen; die Zahl der übrigen Berechtigten ist um 115 Personen 
gestiegen (durchschnittlich 23 Personen pro Jahr). Die Verteilungsmuster beider Gruppen nach Ge-
schlecht ähneln sich, d. h. für beide Gruppen ist jeweils ein deutlich höherer Anteil an Empfängerin-
nen auszumachen.

95
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 65: Empfänger / Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII in Münster
Dez.
ins- 
ge- 
samt
darunter darunter im Alter von 65 und mehr Jahren
männ- 
lich
weib- 
lich
ins- 
ge- 
samt
dar-
unter davon
deutsch nicht deutsch
männ- 
lich
weib- 
lich
ins- 
ge- 
samt
darunter ins- 
ge- 
samt
darunter
männ- 
lich
weib- 
lich
männ- 
lich
weib- 
lich
Anzahl
2012 3 025 1 407 1 618 1 678  663 1 015 1 315  519  796  363  144  219
2013 3 302 1 554 1 748 1 827  735 1 092 1 443  584  859  384  151  233
2014 3 531 1 706 1 825 1 933  830 1 103 1 551  674  877  382  156  226
2015 3 769 1 821 1 948 2 058  891 1 167 1 648  727  921  410  164  246
2016 3 856 1 879 1 977 2 065  913 1 152 1 615  731  884  450  182  268
2017 3 996 1 940 2 056 2 168  952 1 216 1 690  758  932  478  194  284
Quelle: Stadt Münster - Sozialamt
Auch für die Grundsicherung im Alter gilt, dass der Anteil Leistungsberechtigter an den Perso-
nen	ohne	deutschen	Pass	im	Beobachtungszeitraum	deutlich	höher	ausfiel	als	der	der	Berechtigten	
an der deutschen Bevölkerung. Im Jahre 2012 gab es in Münster 1.370 ausländische Wohnberech -
tigte im Alter von 65 und mehr Jahren. 2017 waren es 1.919. Die Zahl der deutschen Wohnberech -
tigten derselben Altersgruppe lag in Münster im Jahre 2012 bei 48.955. 2017 betrug sie 50.943. Im 
Vergleich zu den Mindestsicherungsquoten waren die Abstände zwischen beiden Grundsiche -
rungsquoten noch größer (höchster Wert im Dezember 2012: 9,8facher Wert; niedrigster Wert im 
Dezember 2015: 7,21facher Wert). Die Abstände werden allerdings tendenziell kleiner (Dezember 
2017: 7,55facher Wert). Denn im Gegensatz zu den Mindestsicherungsquoten nimmt die Grundsi -
cherungsquote deutscher Leistungsberechtigter seit Dezember 2012 mäßig zu (durchschnittliche 
Zunahme um 0,12 pro Jahr), während die Quote nichtdeutscher Berechtigter zurückgeht (durch-
schnittliche jährliche Abnahme um -0,32). Die insgesamt nach wie vor zu kleinen absoluten Zahlen 
Berechtigter lassen aber vorerst keine Annahmen im Hinblick auf mögliche Ursachen dieser Ent -
wicklungen zu.

96
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 66: Anteil der Empfänger / Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII in Münster an der 
wohnberechtigten Bevölkerung in Münster
Dez.
ins- 
ge- 
samt
darunter darunter im Alter von 65 und mehr Jahren
männ- 
lich
weib- 
lich
ins- 
ge- 
samt
darun-
ter davon
deutsch nicht deutsch
männ- 
lich
weib- 
lich
ins- 
ge- 
samt
darunter ins- 
ge- 
samt
darunter
männ- 
lich
weib- 
lich
männ- 
lich
weib- 
lich
in %
2012 1,0 1,0 1,0 3,4 3,2 3,4 2,7 2,6 2,7 26,5 21,0 32,1
2013 1,1 1,1 1,1 3,6 3,5 3,6 2,9 2,9 2,9 25,4 20,1 30,8
2014 1,2 1,2 1,2 3,8 3,9 3,7 3,1 3,3 3,0 23,6 19,6 27,5
2015 1,2 1,2 1,2 4,0 4,2 3,9 3,3 3,5 3,1 23,8 19,4 28,1
2016 1,3 1,3 1,2 3,9 4,2 3,8 3,2 3,5 3,0 24,6 20,4 28,7
2017 1,3 1,3 1,3 4,1 4,3 4,0 3,3 3,6 3,1 24,9 21,1 28,4
Quelle: Stadt Münster - Sozialamt
3.6.2.3 Schwerbehinderung
Menschen sind nach dem SGB IX schwerbehindert, wenn sie, nach einer amtsärztlichen Stel-
lungnahme, einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. In dem Fall steht ihnen ein 
Schwerbehindertenausweis zu, mit dem sie verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen 
können.
Im Unterschied zum Geschlechterverhältnis zwischen deutschen Frauen und Männern mit 
Schwerbehindertenausweis überwiegen unter den Nicht-Deutschen die schwerbehinderten Män -
ner, allerdings auf der Basis deutlich kleinerer absoluter Zahlen. Der Anteil Schwerbehinderter an 
der deutschen Bevölkerung liegt deutlich über dem Anteil der Vergleichsgruppe, dem Anteil der 
schwerbehinderten Personen ohne deutschen Pass an ihrer Bevölkerungsgruppe. Die absoluten 
Zahlen und relativen Anteile Deutscher mit Schwerbehinderung haben von Dezember 2012 bis De-
zember 2017 abgenommen (Dezember 2012: 12,45 %, Dezember 2017: 11,55 %). Die Zahl der Schwer-
behinderten ohne deutschen Pass hat dagegen im gleichen Zeitraum zugenommen. Ihr Anteil an 
der nichtdeutschen Bevölkerung bewegt sich im Beobachtungszeitraum zwischen 5 und 6 %, bei 
leicht	zunehmender	Tendenz.

97
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 67: Schwerbehinderte Personen in Münster am Jahresende
Stichtag davon
Deutsch nichtdeutsch insgesamt
Männlich weiblich männlich weiblich
31.12.2012 15.289 18.738 765 535 35.327
31.12.2013 15.148 18.485 800 575 35.008
31.12.2014 15.034 18.339 829 602 34.804
31.12.2015 14.778 18.077 867 637 34.359
31.12.2016 14.609 17.853 922 674 34.058
31.12.2017 14.411 17.583 961 967 33.922
Quelle: IT.NRW
Die	am	häufigsten	vertretenen	Staatsangehörigkeiten	unter	den	nichtdeutschen	Personen	mit	
Schwerbehinderung waren am 31.12.2017:
Tabelle 68: Staatsangehörigkeiten nichtdeutscher Personen mit Schwerbehinderung
Staatsangehörigkeit insgesamt
davon
männlich weiblich
türkisch 250 138 112
serbisch 129 63 66
portugiesisch 122 54 68
polnisch 88 50 38
spanisch 58 28 30
syrisch 56 35 21
russisch 52 24 28
iranisch 47 25 22
kroatisch 47 22 25
britisch 46 38 8
Quelle: IT.NRW

98
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.7 Gesundheit und Sport
LEITZIEL
71
„Wir wollen für alle Zugewanderten einen gleichwertigen Zugang zu Gesundheits- und 
Pflegeeinrichtungen erreichen und entsprechende Vorsorge-, Beratungs- und Betreu-
ungsangebote im Gesundheitsbereich ermöglichen. Ziel ist es, durch die Teilnahme am 
Sport gegenseitige Berührungsängste abzubauen, Toleranz und Anerkennung zu stär-
ken und gegen Diskriminierungen vorzugehen.“
Die	 Indikatoren	 der	 Gesundheit	 sind	 bis	 auf	 die	 „Inanspruchnahme	 des	 Sozialpsychiatrischen	
Dienstes“ weitergeführt worden. Im Bereich „Sport“ wurden die Daten zur Schwimmfähigkeit 
der Kinder mit Migrationsvorgeschichte um die Ergebnisse der Ferienkurs-Angebote für Kinder im 
Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen erweitert. Der Indikator zur Zahl 
der migrantischen Sportvereine und ihrer Partizipation im Stadtsportbund ist entfallen und soll 
perspektivisch durch aussagekräftigere Indikatoren ersetzt werden, die die Bedeutung des Sports 
für die Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte widerspiegeln.
3.7.1 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Kindern 
mit Migrationsvorgeschichte bei Schulbeginn
Die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit am Gesundheitsamt hat für das Integrations -
monitoring der Stadt Münster 2015 erstmals umfassend aus den Daten der Schuleingangsunter -
suchung berichtet. Bereits zum Zeitpunkt der damaligen Berichterstattung zeichnete sich eine 
wesentliche Veränderung bei der Zuwanderung nach Deutschland ab. So umfasst die aktuelle Da -
tenlage der Schuleingangsuntersuchungen den wesentlichen Zeitraum zwischen 2015 und 2018 in -
nerhalb dessen die Stadtgesellschaft vor umfassenden Integrationsherausforderungen stand und 
auch noch heute steht.
Naturgemäß bilden sich in der Schuleingangsuntersuchung nur die Daten derjenigen Kinder ab, 
die	im	entsprechenden	Zeitraum	schulpflichtig	wurden.	Da	sich	die	Bevölkerungszahl	in	den	letz-
ten drei Jahren durch die vermehrte Zuwanderung aus dem Ausland geschätzt um 2% erhöht hat, 
werden die Schuleingangsdaten in ihrer Gesamtheit durch diese Zuwanderung auch nur verhältnis-
mäßig	gering	beeinflusst.
Zusätzlich	ist	für	viele	Fragestellungen	im	Kindesalter	eine	aussagekräftige	Analyse	der	Gruppe	
der Kinder aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte nur sinnvoll, wenn sie nur dieje-
nigen	Kinder	in	die	Analyse	mit	einbezieht,	die	auch	in	Deutschland	geboren	wurden:	Kinder,	die	
im	Ausland	geboren	sind	und	Deutschland	über	eine	Flucht	erreicht	haben,	bringen	häufig	keine	
medizinischen	Vorsorgedokumente	mit.	Sichere	Aussagen	zur	Teilnahme	an	Maßnahmen	der	Ge-
sundheitsvorsorge sind daher aus den Daten nicht möglich. Des Weiteren sprechen die meisten 
Kinder aber auch deren Eltern, die aus dem ferneren Ausland einreisen, in den ersten Monaten des 
Hierseins kaum Deutsch. Dies schränkt die Möglichkeit, Daten zur gesundheitlichen Vorgeschichte 
zu erheben, erheblich ein.
71 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 77.

99
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Seriöse Vergleiche zwischen Kindern aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte lassen 
sich nur bei denjenigen Kindern ziehen, die in Deutschland geboren wurden. Nur diesen Kindern 
steht	das	deutsche	präventive	Gesundheitssystem	von	Anfang	an	zur	Verfügung	und	nur	diese	Kin-
der besitzen sicher auch die entsprechenden Vorsorgedokumente, wie das gelbe Vorsorgeheft und 
den Impfausweis.
Wie schon in den letzten Jahren und in zahlreichen vergleichbaren Daten in der Literatur darge-
stellt	wurde,	erreicht	das	System	der	Früherkennungsuntersuchungen	(U)	Kinder	mit	Migrations-
vorgeschichte weniger gut, als Kinder, deren Eltern deutsch sozialisiert sind. Da die zuletzt einge -
führte Untersuchung im Alter von drei Jahren, die sogenannte „U7a“ mittlerweile allgemein gut 
etabliert ist, erfolgt in diesem Jahr erstmals die Auswertung der Schuleingangsdaten unter Berück-
sichtigung aller 10 Untersuchungen. Geht man davon aus, dass das Auslassen von zwei oder mehr 
U-Untersuchungen auf eine möglicherweise relevante gesundheitliche Unterversorgungssituation 
hindeutet, so lässt sich feststellen, dass die Gruppe möglicherweise besonders belasteter Kinder 
sowohl aus Familien mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte mittlerweile bei unter 10% liegt. 
Das ist ein sehr gutes Ergebnis und ist vor dem Hintergrund des zentralen Mahnverfahrens bei nicht 
durchgeführten	 Untersuchungen	 zu	 sehen.	 Dennoch	 ist	 die	 Teilnamequote	bei	 den	 Kindern	 mit	
Migrationsvorgeschichte nach wie vor geringer, als bei den Kindern deutsch sozialisierter Eltern.
Abbildung 27: Vollständigkeit des Vorsorgestatus (U-Untersuchungen) bei 
in Deutschland geborenen Kindern mit und ohne Migrationsvorgeschich-
te in der Stadt Münster – Daten der Schuleingangsuntersuchung 2010-2017
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Interessanterweise	umgekehrt	zeigt	sich	der	Trend	bei	den	Impflücken.	Lässt	sich	grundsätzlich	
feststellen,	dass	die	Eltern	in	Münster	den	empfohlenen	Impfkalender	ernst	nehmen	und	umfas-
send	nutzen,	so	finden	sich	bedenklich	große	Impflücken	überwiegend	nur	bei	Kindern	ohne	Migra-
tionsvorgeschichte: Sind Kinder mit Migrationsvorgeschichte zu über 95 % sehr umfassend geimpft, 
finden	sich	größere	Impflücken	bei	rund	12%	derjenigen	Kinder,	deren	Eltern	keine	Migrationsvorge-
schichte haben (vgl. Abb. 28 und Abb. 29).

100
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 28: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren) 
Vollständigkeit des Impfschutzes in der Stadt Münster
 Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Abbildung 29: Kinder ohne Migrationsvorgeschichte – Vollständigkeit des Impfschutzes in der 
Stadt Münster 
 Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Diese	 Unterschiede	 beim	 Impfschutz	 in	 Abhängigkeit	 von	 Migration	 finden	 sich	 vergleichbar	
auch in der Literatur. Ein Erklärungsansatz ist, dass die zugewanderten Familien die Schrecken frü-
herer Kinderkrankheiten noch kennen und insofern dem Impfschutz positiver gegenüber stehen, 
als die hier geborene Bevölkerung.
Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass die Münsteraner Kinder von den Vorsorge- und Frü-
herkennungsangeboten sehr gut und umfassend erreicht werden. Dementsprechend treten bisher 
unentdeckte	körperliche	Gesundheitsstörungen,	die	erstmals	bei	Schuleintritt	auffallen,	selten	auf.

101
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Aber	auch	in	Münster	nehmen	die	„neuen	Krankheiten“	zu:	Ernährungs-	und	Stoffwechselstörun-
gen bis hin zur krankhaften Fettsucht, Konzentrations- und Verhaltensschwierigkeiten sowie deut-
liche	Hinweise	auf	psychische	Belastungen	/	Erkrankungen	bei	den	Kindern	selber	oder	bei	(mindes-
tens) einem Familienmitglied. Diese Entwicklungsprobleme belasten zunehmend die Gesellschaft 
und stellen die kommunalen Unterstützungsdienste einschließlich des Gesundheitsdienstes auch 
in Münster vor immer größere Herausforderungen.
3.7.2 Wahrnehmung von Frühförderangeboten und Frühen (Gesundheits-)Hilfen
Die grundsätzlich recht gute Anbindung von Familien mit Migrationsvorgeschichte an das Ge-
sundheitssystem	spiegelt	sich	auch	für	Kinder	mit	Entwicklungsauffälligkeiten	wider.	So	wurde	in	
den letzten Jahren ein immer größerer Anteil dieser Kinder bereits in früher Kindheit oder vorschu-
lisch durch die Angebote der Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ am Gesundheitsamt erreicht. Auch 
wenn viele dieser Entwicklungsverzögerungen über den Zeitpunkt der Einschulung hinaus relevant 
bleiben, kann doch sicher davon ausgegangen werden, dass der Entwicklungsverlauf gerade dieser 
Kinder durch die frühe ganzheitliche Unterstützung maßgeblich und nachhaltig positiv unterstützt 
wird (vgl. Abb. 30).
Abbildung 30: Schulanfänger mit Migrationsvorgeschichte aber in Deutschland geboren und 
„erheblichen Auffälligkeiten“ bei der schulärztlichen Untersuchung / Anteil dieser Kinder, die 
Kontakt zur Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ der Stadt Münster haben
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
3.7.3 Schwimmfähigkeit von Schulanfängerinnen und Schulanfängern
Seit vielen Jahren legt der schulärztliche Dienst großen Wert darauf, im Rahmen der Schulein -
gangsuntersuchung nicht nur individuelle Vorsorge- und Gesundheitsdaten sowie institutionelle 
Versorgungsdaten (Kitabesuchsdauer) zu erheben. Gerade die Frage, welche Entwicklungsheraus -
forderungen die Eltern den Kindern auch außerhalb der institutionellen Förderung bieten können, 
wirft ein gewisses Schlaglicht auf die vorschulische Lebenswirklichkeit der Kinder in Münster.
Eine	dieser	so	definierten	Befunde	bezieht	sich	auf	das	Erlernen	des	freien	Schwimmens	bzw.	
auf den Erwerb des Seepferdchens. Dieses wird durch das Sportamt und zahlreiche Sportvereine

102
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
aber auch Privatpersonen durch zahlreiche Kurse im Kleinkind- und Vorschulalter unterstützt.
Es stellt sich erfreulich dar, dass die Quote der Kinder, die bei Schulanfang schwimmen können, 
in den letzten Jahren wieder leicht anzusteigen scheint und zuletzt eine Quote von knapp 35 % 
erreicht hat (vgl. Abb. 31).
Abbildung 31: Anteil aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger, 
die im Vorschulalter das Seepferdchen erworben haben 
 
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
 
Dieser	Trend	betrifft	dabei	ganz	offensichtlich	sowohl	die	Kinder	mit	als	auch	diejenigen	ohne	
Migrationsvorgeschichte. Gerade letzteres ist sehr erfreulich, wenn auch die Quote der schwim-
menden Kinder aus Familien mit Migrationsvorgeschichte deutlich geringer ist, als bei den 
„Nicht-Migrierten“ (vgl. Abb. 32).
Abbildung 32: Anteil aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit Migrationsvorgeschichte 
(aber in Deutschland geboren), die im Vorschulalter das Seepferdchen erworben haben 
Quelle: Gesundheitsamt der Stadt Münster
Ein besonderer Schwerpunkt wird durch das Sportamt auch auf eine möglichst große Schwim -
merquote im Übergang zwischen Grundschule und weiterführender Schule gelegt. Die seit 2011 
stattfindenden	 Ferienschwimmkurse	 in	 Zusammenarbeit	 zwischen	 Sportamt	 und	 Sportvereinen

103
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
zeigen dabei eindrucksvolle Ergebnisse auf. So erwarben seit Einführung dieser Intensiv-Schwimm-
kurse 1.078 Kinder das Seepferdchen und 401 Kinder das Bronze-Abzeichen.
Ebenso kann man feststellen, dass es mit den Kursen in besonderem Maße gelingt, Kinder mit 
Migrationsvorgeschichte zu gewinnen und an das Schwimmen heranzuführen.
Abbildung 33: Erzielte Abzeichen Ferienschwimmkurse des Sportamtes
Quelle: Sportamt der Stadt Münster
Abbildung 34: Teilnehmenden-Struktur Ferienschwimmkurse (Mädchen/Migration)
Quelle: Sportamt der Stadt Münster

104
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.8 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung
Leitziel
72
„Die Leistungen, Aufgabenerfüllung und Strukturen der öffentlichen Verwaltung sollen 
interkulturell geöffnet werden. Die Verwaltung soll für die Themen und Probleme im 
Bereich der Integration aufgeschlossen sein. Wir setzen uns zum Ziel, eine gleichberech-
tigte Teilhabe und Integration aller Menschen in verwaltungsbezogenen Arbeits- und 
Bildungsprozessen voranzutreiben.“
Ziel	der	Stadtverwaltung	Münster	ist	es,	sich	weiter	interkulturell	zu	öffnen	und	zu	mehr	Toleranz	
im Umgang mit Diversität beizutragen. Hierzu soll zum einen der Personalanteil von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte erhöht und zum anderen die Kompetenz bei allen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern	in	Bezug	auf	das	Thema	„Interkulturalität“	erhöht	werden.	Der	nachfolgende	Bericht	
beschreibt den Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationsvorgeschichte in der 
Stadtverwaltung und den städtischen Betrieben (Punkte 3.9.1 und 3.9.2) und gibt Auskunft über die 
Anzahl	der	Fortbildungen,	die	in	den	letzten	Jahren	zum	Thema	„Interkulturelle	Kompetenz“	von	
der Stadt Münster angeboten wurden (Punkt 3.9.3).
3.8.1 Beschäftigung mit Migrationsvorgeschichte bei der Stadtverwaltung
Eine	flächendeckende	statistische	Erhebung	der	Migrationsvorgeschichte	der	Mitarbeiterinnen	
und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster ist bislang nicht erfolgt.
Zum Stichtag 31.12.2017 stehen aber immerhin schon zu 76 % der städtischen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter statistische Daten zum Geburtsort zur Verfügung. Demnach sind 8 % der städti -
schen	Mitarbeiterinnen	und	Mitarbeiter	nicht	in	Deutschland	geboren.	Die	häufigsten	Herkunfts-
länder nach Deutschland sind Polen (1,2 %), Russland (1 %) und Kasachstan (0,9 %). Für das Jahr 2015 
lag der Anteil der nicht in Deutschland geborenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei 8,1 %, wobei 
zum damaligen Zeitpunkt zu 72 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Daten vorlagen. Damit ist 
dieser Anteil im Vergleich zum letzten Monitoring nahezu gleich geblieben.
Zur Verbesserung der Datengrundlage ist die Migrationsvorgeschichte im Rahmen einer im 
Frühjahr 2017 durchgeführten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Umfrage erstmals mit abgefragt 
worden.	Die	1.740	Teilnehmenden	(Rücklaufquote	von	25,4	%)	antworteten	wie	folgt:
72 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 95.

105
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 69: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte, 
Umfrage 2017
 ja nein k. A.
Ich besitze eine ausländische Staatsangehörigkeit. 2,2 % 90,3 % 7,4 %
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung 
erworben. 2,7 % 87,5 % 9,8 %
Ich verfüge über den Status als Spätaussiedler. 0,9 % 89,5 % 9,6 %
Mindestens einer meiner Elternteile besitzt oder besaß eine 
ausländische Staatsangehörigkeit oder den Status als Spätaussiedler. 5,7 % 84,3 % 10 %
Mindestens einer meiner Großelternteile besitzt oder besaß eine 
ausländische Staatsangehörigkeit oder den Status als Spätaussiedler. 8 % 82,5 % 9,5 %
Quelle: Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster
Im niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegt sich der Anteil der Befragten, die eine auslän -
dische Staatsangehörigkeit besitzen (2,2 %), die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbür -
gerung erworben haben (2,7 %) oder die über den Status als Spätaussiedler verfügen (0,9 %). Dies 
erhöht sich, wenn nach den Eltern oder Großeltern gefragt wird: Von 5,7 % der Befragten besitzt 
oder besaß mindestens ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit oder den Status als 
Spätaussiedler; bei 8 % der Großeltern der Befragten war dies der Fall.
Die	Stadtverwaltung	ist	überzeugt,	dass	Unternehmen	und	Geflüchtete	auf	dem	Arbeits-	und	
Ausbildungsmarkt	 gleichermaßen	 profitieren	 können.	 Als	 Arbeitgeberin	 verstärkt	 sie	 ihre	 Bemü-
hungen,	geflüchtete	Menschen	selbst	auszubilden.	Sie	war	Ausstellerin	auf	Fachmessen	für	Ausbil-
dung	und	Studium,	die	Geflüchtete	und	Unternehmen	durch	spezielle	Formate	zusammenbringen	
(z.	B.	vocatium	plus	Münsterland	2017	oder	Kontaktbörse	für	Geflüchtete	und	Unternehmen	unter	
Federführung des Avicenna-Studienwerks im Februar 2018). Darüber hinaus sucht die Verwaltung 
im	Bedarfsfall	nach	individuellen	Lösungen,	um	Geflüchteten	eine	Ausbildung	bei	der	Stadt	Müns-
ter zu ermöglichen.
Die	Stadtverwaltung	wird	in	2018/2019	einen	Modellversuch	zur	Durchführung	anonymisierter	
Bewerbungsverfahren starten. Über Einzelheiten gibt die Ratsvorlage V/0169/2015 vom 2.3.2015 
Auskunft.
3.8.2 Interkulturelle Öffnung der städtischen Tochtergesellschaften
Der	Anteil	von	Personen	mit	Migrationsvorgeschichte	in	den	städtischen	Tochtergesellschaften	
wird am Beispiel der Stadtwerke und der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
näher betrachtet. Die Daten der Ärztekammer Westfalen-Lippe wurden in das Handlungsfeld „Ar -
beit und Wirtschaft“ verschoben, da die Statistiken alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte abbilden 
und	nicht	nur	die	Personen,	die	in	der	öffentlichen	Verwaltung	beschäftigt	sind.

106
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.8.2.1 Stadtwerke
Die Stadtwerke ermitteln die „Migrationsvorgeschichte“ über den Geburtsort ihrer Mitarbeite -
rinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2017 hatten 6,2 % aller bei den Stadtwerken beschäftigten Perso-
nen eine „Migrationsvorgeschichte“. Dies entspricht 66 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im 
Ausland geboren worden sind. Im Vergleich zu den Erhebungen 2012 und 2014 lässt sich erneut ein 
leichter Anstieg des Anteils migrantischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen bei den Stadt-
werken	beschäftigen	Personen	sehen	(vgl.	Tab.	70).
Insgesamt ist der Frauenanteil bei den Stadtwerken Münster weiterhin relativ gering (2017: 29,2 %). 
Bei im Ausland geborenen Mitarbeiterinnen ist der Wert gegenüber 2014 von 29,8 % auf 25,8 % ge-
sunken.	(vgl.	Tab.	72).	Ein	Blick	auf	die	Herkunftsgebiete	der	Mitarbeiterinnen	und	Mitarbeiter	zeigt,	
dass die meisten im Ausland geborenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Russland bzw. der 
ehemaligen Sowjetunion stammen (50 %). Die zweitgrößte Gruppe (rund 20 %) hat ihren Geburtsort 
in	einem	asiatischen	Land	(vgl.	Tab.	72).
Tabelle 70: Im Ausland geborene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Stadtwerken 
Münster 2012, 2014 und 2017
 2012 2014 2017
Anzahl der Mitarbeiterinnern und 
Mitarbeiter 1.088 1.085 1.064
davon im Ausland geboren 51 57 66
Anteil der im Ausland Geborenen 4,7% 5,3% 6,2%
Quelle: Stadtwerke Münster
Tabelle 71: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster nach 
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 2014 und 2017
2014 2017
gesamt davon 
Frauen Anteil gesamt davon 
Frauen Anteil
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
insgesamt 1.085 306 28,2% 1.064 311 29,2 %
davon in Deutschland geboren 1.028 289 28,1% 998 294 29,5 %
davon im Ausland geboren 57 17 29,8% 66 17 25,8 %
Quelle: Stadtwerke Münster

107
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 72: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationsvorgeschichte der Stadtwerke 
Münster nach Herkunftsgebieten und Geschlecht 2012, 2014 und 2017
2012 2014 2017
Herkunftsgebiete gesamt gesamt davon 
Frauen gesamt davon 
Frauen
Russland bzw. ehem. UdSSR 28 30 9 33 9
Afrika 2 2 1 3 1
Naher Osten 1 1 0 1 0
Asien 8 9 2 13 2
Nordamerika 1 1 1 1 1
Südamerika 3 3 1 2 1
Südeuropa 2 4 2 7 3
Westeuropa 6 7 1 6 0
Gesamt 51 57 17 66 17
Quelle: Stadtwerke Münster
Interessant ist auch ein Blick auf die Verteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die 
Funktionsbereiche (hier eingeteilt in Leitungskräfte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und 
Auszubildende	-	vgl.	Tab.	73,	74).	Mehr	als	50	%	aller	im	Ausland	geborenen	Mitarbeiterinnen	und	
Mitarbeiter sind der Gruppe der Arbeiterinnen und Arbeiter zugeordnet, während nur ein kleiner 
Teil	Leitungsaufgaben	 ausübt.	 In	 Bezug	 auf	 in	 Deutschland	 geborene,	 bei	 den	 Stadtwerken	 be-
schäftigte Personen ist dieses Verhältnis umgekehrt. Rund 50 % sind Angestellte und nur rund 36 
% sind als Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigt. Jedoch zeigt sich im Zeitverlauf seit 2012, dass 
der Anteil der im Ausland geborenen Arbeiterinnen und Arbeitern leicht abnimmt, während der 
Anteil der Angestellten mit „Migrationsvorgeschichte“ steigt. Der Anteil an Leitungskräften ist bei 
in Deutschland Geborenen etwa dreimal so groß wie bei im Ausland Geborenen.
Tabelle 73: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster nach Funktionsbereichen 
und Migrationsvorgeschichte 2012 - 2017
2012 2014
Funktionsbereich
in 
Deutsch-
land 
geboren
Vertei-
lung 
auf die 
Funkti-
onsbe-
reiche
im 
Ausland 
geboren
Vertei-
lung 
auf die 
Funkti-
onsbe-
reiche
in 
Deutsch-
land 
geboren
Vertei-
lung 
auf die 
Funkti-
onsbe-
reiche
im 
Ausland 
gebo-
ren
Vertei-
lung 
auf die 
Funkti-
onsbe-
reiche
Leitungskräfte 69 6,7% 2 3,9% 81 7,9% 2 3,5%
Arbeiterinnen und 
Arbeiter 442 42,6% 33 64,7% 409 39,8% 34 59,6%
Angestellte 487 47,0% 15 29,4% 490 47,7% 19 33,3%
Azubis 39 3,8% 1 2,0% 48 4,7% 2 3,5%

108
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
2017
Funktionsbereich
in
Deutschland
geboren
Verteilung auf die 
Funktionsbereiche
im
Ausland geboren
Verteilung auf die
Funktionsbereiche
Leitungskräfte 87 8,7% 2 3,0%
Arbeiterinnen und 
Arbeiter 364 36,5% 36 54,5%
Angestellte 501 50,2% 23 34,9%
Azubis 46 4,0% 5 7,6%
Quelle: Stadtwerke Münster
Interessant ist auch, dass der Frauenanteil bei Leitungskräften bei den Stadtwerken ebenfalls 
recht gering ist. Er lag im Jahr 2017 insgesamt bei 13,5 %. Keine der Frauen in Führungspositionen 
bei	den	Stadtwerken	war	dabei	im	Ausland	geboren	(vgl.	Tab.	74).	Zudem	hatte	2017	auch	keine	der	
Auszubildenden eine „Migrationsvorgeschichte“.
Tabelle 74: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster 
nach Funktionsbereichen, Geburtsland und Geschlecht 2014 und 2017
2014 2017
Funktionsbereich gesamt davon 
Frauen
Frauenan-
teil gesamt davon 
Frauen
Frauenan-
teil
Leitungskräfte 
insgesamt 83 10 12,0 % 89 12 13,5 %
Arbeiterinnen und 
Arbeiter insgesamt 443 26 5,9 % 400 24 6,0 %
Angestellte insgesamt 509 251 49,3 % 524 264 50,4 %
Azubis insgesamt 50 19 38,0 % 51 11 21,6 %
im Ausland geborene 
Leitungskräfte 2 0 0,0 % 2 0 0,0 %
im Ausland geborene 
Arbeiterinnen und 
Arbeiter
34 5 14,7 % 36 4 11,1 %
im Ausland geborene 
Angestellte 19 10 52,6 % 23 13 56,5 %
im Ausland geborene 
Azubis 2,0 2 100,0 % 5 0 0,0 %
Quelle: Stadtwerke Münster
3.8.2.2 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Messe und Congress Centrum Halle Münster -
land GmbH“ wird explizit nach einem Migrationshintergrund gefragt, und zwar nach dem Verständ-
nis des Statistischen Bundesamtes. Somit können hier Aussagen nicht nur über das Geburtsland, 
sondern auch über den Migrationshintergrund gemacht werden. Im Jahr 2017 hatten 6 von 56 Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern (inkl. Auszubildende) einen Migrationshintergrund. Dies entspricht 
einem Anteil von rund 10 %. Es lassen sich somit keine Veränderungen gegenüber 2015 erkennen.

109
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 75: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH mit Migrationshintergrund nach Funktionsbereichen 2017
Funktionsbereich
Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter 
insgesamt
Verteilung auf die 
Funktionsbereiche
mit Migrations- 
hintergrund
Verteilung auf die 
Funktionsbereiche
Leitungskräfte 9 16,1 % 2 33,3 %
Arbeiterinnen und 
Arbeiter 10 17,9 % 1 16,7 %
Angestellte 27 48,2 % 3 50,0 %
Azubis 10 17,9 % 0 0,0 %
Quelle: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Tabelle 76: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund der Messe und 
Congress Centrum Halle Münsterland GmbH nach Herkunftsgebieten 2017
2014 2017
Naher Osten 1 1
Asien 1 1
Osteuropa 2 3
Südeuropa 2 1
Quelle: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
3.8.3 Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz
Weiterhin werden im internen städtischen Fortbildungsprogramm Seminare zu Grundlagen und 
zur Vertiefung interkultureller Kompetenz angeboten. In den Jahren 2015 – 2017 haben insgesamt 
12 Fortbildungen im Bereich „Interkulturelle Kompetenz“ stattgefunden, an denen 129 Mitarbeite -
rinnen und Mitarbeiter teilgenommen haben.
Ebenso	findet	das	Thema	„Interkulturelle	Kompetenz“	Eingang	in	viele	andere	Fortbildungen	zu	
den	Themen	„Kommunikation“,	„Deeskalation“	sowie	auch	in	Führungsschulungen.
Vermehrt werden Sprachkurse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant und durchge -
führt. Es werden sowohl im allgemeinen Programm Sprachkurse angeboten als auch gezielt für 
verschiedene	Adressaten	geplant	und	durchgeführt.	Am	häufigsten	nachgefragt	werden	englische	
Sprachkenntnisse. Aber auch Französisch, Spanisch und Niederländisch werden in Zusammenar -
beit mit der Volkshochschule angeboten.
Neu sind Angebote zum Erlernen der arabischen Sprache. In diesen Kursen werden neben 
Sprachkenntnissen	auch	kulturelle	Themen	behandelt,	was	ebenfalls	zum	Ausbau	interkultureller	
Kompetenz führt.

110
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die nachfolgende Übersicht stellt die Fortbildungsteilnahmen im Bereich „Interkulturelle Kom -
petenz“ für den Zeitraum 2007 – 2017 dar.
Tabelle 77: Angebotene Fortbildungen der Stadt Münster im Bereich „Interkulturelle 
Kompetenz“ und Anzahl der Teilnehmenden 2007-2017
Jahr Anzahl der Fortbildungen zur 
interkulturellen Kompetenz Anzahl der Teilnehmenden
2007 4 31
2008 5 58
2009 2 23
2010 3 52
2011 2 21
2012 3 33
2013 3 23
2014 1 13
2015 3 31
2016 4 41
2017 5 57
Quelle: Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster

111
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9 Kultur
LEITZIEL
73
“Wir wollen kulturelle Vielfalt, internationale Impulse und die interkulturelle Begeg-
nung in Münster fördern. Möglichst früh und unabhängig vom Bildungsgrad sollen eine 
gleichberechtigte Teilhabe aller an den kulturellen Angeboten, sowie der Austausch und 
Dialog ermöglicht werden“.
Das Handlungsfeld Kultur weist im vorliegenden Monitoring eine Ausweitung der Angebote im 
Bereich der Kulturellen Bildung auf. Im Abschnitt „Kulturelle Bildung“ (3.9.1) wurde der Indikator 
„Anteil der Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei mit MVG“ aus dem Monitoringbericht 2012 
wieder aufgenommen. Daneben gibt es in diesem Abschnitt auch neues Datenmaterial und Erläu -
terungen zu Programmen und Projekten der Musikschule sowie des Stadtmuseums. Die Projektför-
derung des Kulturamts wird unter 3.9.2 dargestellt, bevor schließlich die beiden Indikatoren „Anteil 
der Projektanträge und geförderten Projekte mit interkulturellem Merkmal bei Maßnahmen der 
Kulturellen Bildung“ und „Beteiligung aus/in Stadtteilen bei Angeboten der Kulturellen Bildung“ im 
Hinblick auf das Landesprogramm „Kultur und Schule“ fortgeschrieben werden (3.9.3). Abschlie -
ßend wird noch ein Überblick für Münster in Bezug auf das Landesprogramm „Kulturrucksack 
NRW“ gegeben (3.9.4).        
3.9.1 Kulturelle Bildung
3.9.1.1 Auswertung der Migrationsanalyse für die Stadtbücherei
Nach dem Ablauf von fünf Jahren hat die Stadtbücherei für den Berichtszeitraum 2017 erneut 
eine	Migrationsanalyse	ihrer	Kundendaten	vorgenommen.	Ausgewertet	wurden	knapp	30.000	Da-
tensätze	von	Personen,	die	nach	der	Neudefinition	der	Deutschen	Bibliotheksstatistik	ihren	Biblio-
theksausweis im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2017 genutzt haben. Eine Nutzung kann einerseits durch 
die	Medienausleihe	erfolgen	und	andererseits	über	den	Zugriff	auf	die	zahlreichen	Online-Angebo-
te der Bibliothek (z. B. Muensterload, Rosetta Stone). Um die Online-Angebote nutzen zu können, 
wird ebenfalls ein aktiver, d. h. bezahlter Bibliotheksausweis benötigt.
Nach Bereinigung einiger Datensätze konnten insgesamt 28.725 Kundendaten ausgewertet 
werden.	 Aufgrund	dieser	großen	Grundgesamtheit	können	die	Ergebnisse	der	 Analyse	als	reprä-
sentativ für die Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei bezeichnet werden.
•	 21 % (2012: 18,2 %) der Bibliothekskunden haben eine erkennbare Migrationsvorgeschichte. 
Damit ist dieser Wert weiterhin nahezu deckungsgleich mit dem Anteil der Personen mit 
Migrationsvorgeschichte an der wohnberechtigten Bevölkerung (23,16 % - 2012: 20,8 %).
•	 Mit 10 % bilden Kinder ohne persönliche aber mit vererbter Migrationsvorgeschichte unver-
ändert den größten Anteil an den Bibliothekskunden mit Migrationsvorgeschichte (2012: 8,7 %).
73 Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 101.

112
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
•	 Die Auswertung nach Altersgruppen ergab, dass inzwischen 34,1 % aller in der Stadtbücherei 
registrierten Kinder bis 12 Jahren eine Migrationsvorgeschichte haben (2012: 31,2 %), bei den 
Jugendlichen von 13 bis 17 Jahren ist der Anteil innerhalb von fünf Jahren von 26,5 % auf 36 % 
gestiegen! Mit 11,8 % liegt der Anteil von erwachsenen Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren 
mit	Migrationsvorgeschichte	signifikant	niedriger	als	in	den	anderen	Altersklassen.
•	 Eine Veränderung lässt sich an den Geburtsländern außerhalb Deutschlands erkennen. Die 
größte Gruppe stellen weiterhin Personen aus Polen, doch direkt darauf folgen diejenigen 
aus	Syrien.	Nachrangig	sind	in	der	Statistik	Personen	aus	den	ehemaligen	GUS-Staaten,	Ka-
sachstan, Afghanistan oder dem Irak. Die Veränderung der Geburtsländer ist direkt auf die 
zahlreichen	Geflüchteten	zurückzuführen,	die	die	Angebote	der	Bibliothek	ebenfalls	nutzen. 
Abbildung 35: Migrationsvorgeschichte nach Alter
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster
Nach Stadtteilen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Im Einzugsbereich der Zweigstelle Coerde haben 46,1 % der Kundinnen und Kunden eine Migra -
tionsvorgeschichte (2012: 40,5 %), im Einzugsbereich der Zweigstelle Kinderhaus 32,4% (2012: 25,2 %) 
und im Einzugsbereich der Zweigstelle Gievenbeck 29,9 % (2012: 24,9 %).
In den Stadteilen Berg Fidel (62,6 %), Angelmodde (42,1 %), Amelsbüren (27,3 %) und Albachten 
(27,1 %) ist der Kundenanteil mit Migrationsvorgeschichte ebenfalls hoch. Diese Orte werden von 
dem Bücherbus regelmäßig angefahren, der sowohl mit den Kindertageseinrichtungen und Schu -
len kooperiert, als auch in den Wohngebieten Haltestellen anfährt. Ohne den Einsatz des Bücher -
busses wäre die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Außenorten mit Medien fast 
nicht möglich.

113
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 36: Migrationsvorgeschichte nach Stadtteil
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle Informationsmanagement und 
Statistikdienststelle der Stadt Münster
Der Anteil männlicher Kunden mit Migrationsvorgeschichte ist von 38,7 % (2012) auf 46 % ange -
stiegen.	Es	liegt	die	Vermutung	nahe,	dass	sich	hier	in	der	Statistik	die	geflüchteten	Männer	nie-
derschlagen. Bei Frauen ist der Anteil mit Migrationsvorgeschichte von 61,3 % (2012) auf 53,94 % 
gesunken.
 
Abbildung 37: Migrationsvorgeschichte nach Geschlecht
 
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Fachstelle 
Informationsmanagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster
Die	 Auswertung	 der	 Migrationsanalyse	 zeigt	 deutlich	 auf,	 dass	 der	 Kundenanteil	 mit	 Migrati-
onsvorgeschichte	steigend	ist	und	sicherlich	ein	Zusammenhang	mit	den	Geflüchteten	aus	den	Kri-
sengebieten	(insbesondere	Syrien)	besteht.	Hier	setzen	auch	die	Angebote	der	Bibliothek	an,	die	
mit	„Ankommen	in	Deutschland“	einen	eigenen	Medienbereich	für	Geflüchtete	und	Helfer	in	der	
Hauptstelle	eingerichtet	hat	(kleine	Bestände	befinden	sich	ebenfalls	in	einigen	Zweigstellen).
Um insbesondere Kinder zu erreichen, ist die Versorgung durch den Bücherbus – der 2018 be-
reits sein 60-jähriges Jubiläum feiert – elementar wichtig.

114
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9.1.2 Museum und Musikschule – Schwerpunkt Flüchtlingskinder
  Intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Sammeln – Kooperation 
  mit der Förderschule Waldschule Kinderhaus
Das Stadtmuseum hat in enger Kooperation mit der Waldschule Münster ein Programm für 
Schülerinnen und Schüler entwickelt, in welchem Kinder und Jugendliche durch Rezeption und In-
formationen	im	Museum	sowie	eigene	künstlerische	Arbeit	für	das	Thema	„Sammeln	und	Präsen-
tieren“ und damit für eine der Aufgaben eines kulturhistorischen Museums sensibilisiert werden. 
Im Rahmen des Programms entwerfen die Schülerinnen und Schüler u. a. – angenähert an die rea-
len Bedingungen eines Museums und gleichsam aus dem Blickwinkel des „Experten“ – ein Ausstel-
lungskonzept, das am Ende durchgeführt wird und in eine Vernissage mündet, die gemeinsam mit 
dem Museum ausgerichtet wird. Den inhaltlichen Schwerpunkt des Programms bildet das künstle -
rische Bearbeiten unter Anleitung einer Künstlerin und Kunstvermittlerin, die für das Programm als 
Partnerin gewonnen werden konnte.
Im	 Kontext	 des	 Programms	 finden	 u.	 a.	 mehrere	 Besuche	 im	 Museum	 sowie	 der	 Workshop	
„Hochdruck“ in der Druckwerkstatt des Museums statt. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schü -
ler als gestaltende und inhaltsbestimmende Akteure wirken, und gerade auch, dass ein langfristiger 
Transfer	in	andere	Bereiche	ihrer	schulischen	Arbeit	ermöglicht	wird.
Das Programm startete im Schuljahr 2013/2014 und wurde seitdem kontinuierlich bis ins Schuljahr 
2017/2018 fortgeführt, wobei es im ersten Jahr noch im Rahmen der Modellphase von „Kulturagen-
ten für kreative Schulen“ getragen wurde, und mittlerweile mittels eines Sponsors verwirklicht 
wird. Pro Schuljahr partizipiert eine Klasse der Waldschule, mit durchschnittlich etwa 15 Schülerin -
nen und Schüler, so dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 75 Schülerinnen und Schüler diese 
Förderung erhielten.
Freie Angebote für Flüchtlingskinder – Kooperation mit Flüchtlingsbegleitern
Das Stadtmuseum Münster hat eine erfahrene Museumspädagogin und Künstlerin beschäftigt, 
die das museumspädagogische Angebot miterarbeitet und umgesetzt hat. Die Intention war, ins -
besondere Kindern, die keine tiefgreifenden Deutschkenntnisse besitzen, durch die kreative Um -
setzung ihrer eigenen Ideen ein Erfolgserlebnis sowie Kenntnisse des Kulturraums Museum zu 
verschaffen.	Darüber	hinaus	war	die	Idee	leitend,	Kinder	–	unabhängig	von	ihrer	jeweiligen	künstle-
rischen Begabung und Ausprägung – selbst kreativ tätig werden zu lassen.
Bei dem geförderten Angebot handelt es sich um eine zweiteilige Veranstaltung, im Rahmen 
derer die Kinder zunächst eine kurze Einführung in das Stadtmuseum Münster erhalten, und im 
Anschluss unter Anleitung einer Künstlerin selbst kreativ arbeiten.
Ein Sponsor ermöglicht das Programm seit 2015. Im Zeitraum der Jahre von 2015 bis 2017 sind 
pro Veranstaltung jeweils 12 bis 15 Kinder gefördert worden, wobei in etwa 15 Veranstaltungen 
stattfanden.

115
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9.1.3  Westfälische Schule für Musik (WSfM) – Kulturangebote 
  für geflüchtete Kinder und Jugendliche
Musizieren stiftet kulturelle Identität und fördert den interkulturellen Dialog. Es ermöglicht eine 
behutsame musikalische und gemeinsame soziale Entwicklung über ethnische Zugehörigkeiten hi -
naus. Neben dem Erwerb von basismusikalischen und auch sozialen Kompetenzen hinaus kann 
es auch bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse helfen. Die Westfälische Schule für Musik 
(WSfM) hat in den letzten Jahren auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen reagiert und Angebote 
für	geflüchtete	Kinder	und	Jugendliche	bereitgestellt.
Tabelle 78: Angebote der Westfälischen Schule für Musik
74
Projekte Ziel / Beschreibung Ort Kurs- /
Teilnehmenden-Zahl Mittel
Regulärer Vokal-und 
Instrumentalunterricht an 
der WSfM
Für alle Alters- und 
Interessensgruppen wird 
kontinuierlicher Unter-
richt mit dem Ziel, aktiv 
musizieren zu können, 
angeboten. Dies lässt 
sich in den zahlreichen 
kostenfreien Ensemblean-
geboten ausprobieren.
–Ca. 60 Standorte im Stadt-
gebiet Münsters
Es gibt einzelne geflüchte-
te Kinder und Jugendliche 
unterschiedlichen Alters 
an der WSfM, die regu-
lären Instrumentalunter-
richt wahrnehmen.74
An der WSfM werden 
keine Herkunftsdaten 
erhoben. Im regulären Vo-
kal- und Instrumentalun-
terricht haben geschätzt 
bis zu 10 % der  Schüle-
rinnen und Schüler eine 
Migrations-vorgeschich-
te(Gesamtschülerzahl ca. 
6.000 pro Jahr).
In einigen Fällen wird die 
reguläre Unterrichtsge-
bühr entrichtet.
Die Münsterland-Karte 
sorgt für eine 50 %-Er-
mäßigung der regulären 
Unterrichtsgebühren.
Darüber hinaus gilt auch 
die Geschwister-Ermä-
ßigung.
In den meisten Fällen 
werden die Gebühren von 
der „Stiftung Mitmachkin-
der“ übernommen.
Trommelkurse
Rhythmusvermittlung 
durch spezielle Silben-
sprache
Projektpartner sind das 
Sozialamt und der Förder-
verein der WSfM.
Kinder und Jugendliche 
im Alter von 6 – 18 Jahren
Dauer: unbefristet
2016
in 5 städtischen Flücht-
lingseinrichtungen
2017
in 2 städtischen Flücht-
lingseinrichtungen:
Warendorfer Straße 
Robert-Bosch-Straße
2016
Ca. 300 pro Jahr*
2017
Ca. 110 pro Jahr
100 % durch Bundesmittel 
im Rahmen von „Kultur 
macht stark“
Hauptschule Hiltrup rockt
Bei diesem Projekt sind 
keine musikalischen 
Vorkenntnisse nötig.
Kooperationspartner: 
Hauptschule Hiltrup, Ver-
ein Jugendhilfe direkt e. V.
Vermittlung basaler 
musikalischer Fähigkeiten, 
Stärkung des Selbstbe-
wusstseins und
Integration
Kinder und Jugendliche 
im Alter von 11-14 Jahren
Dauer: 1 Jahr
Hauptschule Hiltrup, weil 
in dieser weiterführen-
den Schule sehr viele 
geflüchtete Kinder und 
Jugendliche eingeschult 
werden
2016
Ca. 35 pro Jahr
2017
Ca. 48 pro Jahr
100 % durch Bundesmittel 
im Rahmen von „Kultur 
macht stark“
BasicRock Kinderhaus
Kooperationspartner: alle 
weiterführenden Schulen 
des Stadtteils und das 
Kap.8
Gefördert durch das 
Ministerium für Bildung 
und Forschung
Vermittlung basaler 
musikalischer Fähig-
keiten, Stärkung des 
Selbstbewusstseins und 
Integration
Kinder und Jugendliche 
im Alter von 11-14 Jahren
Dauer: 1 Jahr
Kap.8 in Kinderhaus
2014/2015
Ca. 40 pro Jahr
2015/2016
Ca. 36 pro Jahr
2016/2017
Ca.38 pro Jahr
2017/2018
Ca. 38 pro Jahr
100 % durch Bundesmittel 
im Rahmen von „Kultur 
macht stark“
74 Im Rahmen des regulären Vokal- und Instrumentalunterrichts an der WSfM hat eine Harfen-Schülerin ab Winterse-
mester 2017/18 einen Studienplatz an einer Musikhochschule zuerkannt bekommen.

116
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Projekte Ziel / Beschreibung Ort Kurs- /
Teilnehmenden-Zahl Mittel
Poporchester Kinderhaus
Kooperationspartner: alle 
weiterführenden Schulen 
des Stadtteils und das 
Kap.8
Gefördert durch das 
Ministerium für Bildung 
und Forschung
Vermittlung basaler 
musikalischer Fähig-
keiten, Stärkung des 
Selbstbewusstseins und 
Integration
Kinder und Jugendliche 
im Alter von 11-14 Jahren
Baut auf BasicRock auf
Dauer: zunächst 1 Jahr
Kap. 8 in Kinderhaus
2014/2015
Ca. 22 pro Jahr
2015/2016
Ca. 25 pro Jahr
2016/2017
Ca. 28 pro Jahr
2017/2018
Ca. 26 pro Jahr
100 % durch Bundesmittel 
im Rahmen von „Kultur 
macht stark“
JEKISS75
hat das Ziel, jedes Kind, 
unabhängig von Bildung, 
Kultur oder sozialem 
Stand musikalisch zu 
erreichen
JEKISS-DaZ76
ein vorgeschalteter Integ-
rationsbaustein
JEKISS-DaZ“ (Deutsch 
als Zweitsprache) setzt 
auf Integration durch 
kombinierte Deutsch- und 
Sing-Lernförderung.
Die DaZ-Lehrkraft erläu-
tert Worte und inhaltliche 
Zusammenhänge bildlich 
wie sprachlich, die 
JEKISS-Chorlehrkraft 
vertieft das Gelernte über 
Gesang, Rhythmus und 
Bewegung. Die Kinder 
werden gleichzeitig mu-
sikalisch und sprachlich 
gefördert und können am 
Projekt JEKISS mit gro-
ßem Profit partizipieren
Ein mittlerweile an 24 
Grundschulen Münsters 
fest installiertes pädago-
gisches Programm
an fünf JEKISS-Grundschu-
len Münsters (speziali-
sierte Deutschlehrkräfte 
der Grundschulen und die 
JEKISS-Chorlehrkräfte 
arbeiten im Tandem 
zusammen)
Seit 2007
Schwer zu sagen, da das 
Programm ganze Schulen 
zum Singen befähigt (z. Zt. 
24 Grundschulen)
Seit September 2016
Ca. 60 pro Jahr
Reguläre Gebühren,
Teil- bzw. Komplettermä-
ßigung,
je nach Unterstützungsbe-
rechtigung
Privatspenden und 
Zuwendungen von Cha-
rity-Organisationen aus 
Münster
Quelle: Westfälische Schule für Musik
75/76
Es	sollte	ein	verlässlicher	finanzieller	und	organisatorischer	Rahmen	geschaffen	werden,	damit	
die	geflüchteten	Kinder	und	Jugendlichen	die	europäische	Kultur,	den	Lebensraum,	in	dem	sie	vo-
raussichtlich für einen längeren Zeitraum leben werden, vertiefend kennenlernen können. Hier vo-
rausschauend genügend Mittel einzusetzen, beugt dem Entstehen von Parallelgesellschaften vor.
Die Beantragung der Bundesmittel und die verwaltungstechnische Abwicklung der Projekte 
sind allerdings sehr aufwendig. Es gibt hierfür keine zusätzlichen Stellen oder Stellenanteile an der 
WSfM. Die Arbeit wird „on top“ durchgeführt. Es ist daher dringend notwendig, dass diese Mittel 
in Zukunft weniger aufwendig zur Verfügung gestellt werden können.
Bei der Durchführung der einzelnen Projekte bestehen Verbesserungspotentiale. So stammen 
die	Teilnehmenden	der	Trommelgruppen	aus	verschiedenen	Herkunftsländern	und	bringen	unter-
schiedliche	Welt-	und	Werteanschauungen	mit	unterschiedlich	ausgeprägter	Toleranz	mit,	weswe-
gen	es	immer	wieder	zu	Konflikten	kommen	kann.	Wichtig	wäre	hier,	eine	weitere	Betreuungsper-
son	aus	dem	sozialen	Umfeld	der	Teilnehmenden	zu	integrieren.
Wünschenswert	wäre	es,	dass	allgemeinbildende	Schulen	vermehrt	mithelfen	würden,	geflüch-
teten Kindern und Jugendlichen, die absehbar in Deutschland bleiben werden, über die Stiftung 
Mitmachkinder zu weiterführendem Vokal- und Instrumentalunterricht zu verhelfen.
Es macht wenig Sinn, Kindern und Jugendlichen mit viel Einsatz und Engagement niederschwel-
lige	und	sinnvolle	Angebote	zu	ermöglichen	und	sie	im	Anschluss,	wenn	differenziertere	und	leider	
auch teurere Angebote nötig wären, ins Leere laufen zu lassen. Denn dies ist erfahrungsgemäß 
genau der Zeitraum, der vor der Pubertät für die Stabilisierung der Heranwachsenden genutzt wer-
den sollte.
75 „Jedem Kind seine Stimme“ – ein bundesweit einmaliges Modellprojekt der Westfälischen Schule für Musik seit 2007.
76 „DaZ“ steht für „Deutsch als Zweitsprache“ und setzt auf Integration durch kombinierte Deutsch- und Sing-Lernför-
derung.	*	Bei	diesen	Maßnahmen	gibt	es	eine	Fluktuation,	da	die	Teilnahme	z.	T.	von	der	Verweildauer	in	der	Stadt	
bzw. in den Einrichtungen von der Statusklärung abhängig ist.

117
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9.2 Projektförderung durch das Kulturamt
Das Kulturamt trägt stetig auch mit zahlreichen Projektförderungen dazu bei, die Eigeninitiative 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Kulturarbeit zu unterstützen und die (inter-)
kulturelle Vielfalt in der Stadt Münster zu fördern.
Ein	Ziel	dabei	ist	auch,	die	Kulturschaffenden	noch	besser	zu	vernetzen	und	den	interkulturellen	
Austausch weiter auszubauen. Der Förderbereich wird geprägt durch sich fortsetzende Angebote, 
aber auch durch eine Vielzahl von Einzelprojekten von Gruppierungen unterschiedlicher Ethnien.
Die	Palette	der	Projektförderungen	reicht	von	der	Förderung	jährlich	stattfindender	Festivals	
(wie dem Afrika-Festival der Afrikakooperative Münster e. V. oder den lateinamerikanischen Wo-
chen von UPLA e. V.), über die Unterstützung kontinuierlicher Kulturangebote interkulturel-ler 
Initiativen (wie Kaktus Münster e. V. oder der Deutsch-Indischen Gesellschaft) bis hin zur Förde -
rung einer Vielzahl von Einzelprojekten von Initiativen (wie beispielsweise dem Niger e. V., dem 
deutsch-persischen Verein Poll e. V., dem Verein der Koreaner im Münsterland und vielen anderen). 
Die bestehenden Kulturvereine werden insbesondere dabei unterstützt, ihre kulturellen Veranstal-
tungen	für	ein	breiteres	Publikum	zu	öffnen,	ihre	Angebote	auszubauen	und	diese	stärker	publik	
machen zu können.
Ein weiterer Fokus des Kulturamts liegt zudem auf Maßnahmen der Kulturellen Bildung, die 
die	soziale	und	kulturelle	Teilhabe	aller	Menschen	unabhängig	von	ihrer	(ethnischen)	Herkunft	för-
dern, und zwar zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Dieser kulturpolitische Impuls prägt auch 
die Landesprogramme „Kultur und Schule“ sowie „Kulturrucksack NRW“, an denen sich die Stadt 
Münster unter Federführung des Kulturamtes beteiligt. Ziel dabei ist es, nicht zuletzt, mittels der 
Schulen inklusive ihrer außerschulischen Angebote, eine gute Erreichbarkeit aller Kinder, über die 
kultur- und bildungsnahen Kreise hinaus, sicherzustellen. Verschiedene Forschungsstudien haben 
nämlich deutlich gemacht, dass kulturelle Interessen und Vorlieben sowie die kulturelle Eigenbe -
tätigung weniger von der ethnischen Herkunft, als vielmehr von der sozialen Lage, d. h. der Bil-
dung, den Einkommensverhältnissen und dem Wohnumfeld der Herkunftsfamilie abhängen. Das 
Kulturamt verfolgt vor diesem Hintergrund vornehmlich einen sozialräumlichen Ansatz, nach dem 
Maßnahmen der Kulturellen Bildung insbesondere auch in denjenigen Stadtteilen erfolgen sollen, 
in denen ein höherer Anteil bildungsfernerer Schichten und/oder ein höherer Anteil an Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte zu vermuten bzw. zu verzeichnen ist. Entsprechend werden die nach-
folgenden Daten über die beantragten und geförderten Projekte in Bezug zu den Stadtbezirken/
Stadtteilen gesetzt, die eine unterschiedliche Sozialstruktur und einen unterschiedlich hohen An-
teil an Menschen mit Migrationsvorgeschichte aufweisen. Eine entsprechende Erfassung erfolgt 
für die Projektförderung im Rahmen der Landesprogramme „Kultur und Schule“ sowie „Kultur-
rucksack NRW“.

118
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.9.3 Landesprogramm „Kultur und Schule“
An dem Landesprogramm „Kultur und Schule“ beteiligt sich die Stadt Münster seit dem Schul -
jahr 2006/2007. Ziel des Förderprogramms ist es, Projekte zu unterstützen, bei denen Schulkin -
der schuljahrbegleitend mit Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten können. Die Projekte 
können	in	allen	Sparten	oder	spartenübergreifend	realisiert	werden.	Sie	finden	in	den	Schulen	statt	
und dürfen den Unterricht nicht ersetzen. Bedingt durch die nach Schlüsselzuweisung begrenz -
te Fördersumme des Landes, können pro Förderzeitraum (Schuljahr) in Münster im Durchschnitt 
30 Projekte gefördert werden. Durchschnittlich nehmen 20 Schulkinder an einem Projekt teil. Da -
mit	 profitieren	 jährlich	 ca.	 600	 Kinder	 über	 den	 gesamten	 Zeitraum	 eines	 Schuljahrs	 von	 einem	
speziellen	kulturellen	Angebot	im	Kontakt	mit	Kulturschaffenden	verschiedener	Sparten.	Neben	
der künstlerisch-kulturellen Eigenbetätigung vor Ort in den Schulen wird dabei nicht selten – u. 
a. auch durch den Besuch einer Kultureinrichtung – die Lust daran geweckt, die Kultureinrichtun -
gen und -angebote Münsters wahrzunehmen. Die lokalen Projekte des Landesprogramms „Kultur 
und	Schule“	werden	im	Rahmen	eines	kommunalen	Ausschreibungsverfahrens	von	einer	Fachjury	
ausgewählt. Das Kulturamt erfasst dabei jährlich die Anzahl der Bewerbungen und Förderungen 
sowie	weitere	differenzierende	Angaben,	wie	z.	B.	die	Zahl	der	Projektanträge	mit	einem	sog.	in-
terkulturellen	 Merkmal	 (vgl.	 Tab.	79).	 Dies	 sind	 Anträge	 bzw.	 Projekte,	 die	 in	 besonderer	 Weise	
die multiethnische Zusammensetzung der Zielgruppe berücksichtigen und entsprechende künst -
lerisch-kulturelle und didaktische Ansätze wählen. Auf die Möglichkeit bzw. den Wunsch, dass die 
Projekte eine interkulturelle Dimension aufweisen, wird seit 2008 im Rahmen des jährlichen Aus-
schreibungsverfahrens hingewiesen. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass bis zum Jahr 2017/18 
deutlich mehr als die Hälfte der gestellten Projektanträge einen interkulturellen Ansatz aufweisen 
und von den letztlich als förderungswürdig anerkannten Projekten ebenfalls deutlich mehr als die 
Hälfte (knapp 60 %) einen interkulturellen Ansatz verfolgen (vgl. ebd.). Pro Förderzeitraum (Schul -
jahr)	profitieren	demnach	über	300	bis	400	Kinder	von	einem	speziellen	künstlerisch-kulturellen	
Angebot in multiethnischer Gruppenzusammensetzung und mit interkultureller Ausrichtung.
Tabelle 79: Projektanträge und geförderte Projekte im Rahmen des Landesprogramms 
„Kultur und Schule“ in der Stadt Münster in den Schuljahren 2006/07-2017/18
Projektanträ-
ge insgesamt
davon mit 
interkulturel-
lem Merkmal
Anteil
Geförderte 
Projekte 
insgesamt
davon mit 
interkulturel-
lem Merkmal
Anteil
2006/07 45 k. A. 29 k. A.
2007/08 75 18 24,0% 20 9 45,0%
2008/09 37 17 45,9% 24 9 37,5%
2009/10 49 15 30,6% 25 8 32,0%
2010/11 53 31 58,5% 27 19 70,4%
2011/12 60 34 56,7% 31 18 58,1%
2012/13 55 33 60,0% 30 17 56,7%
2013/14 47 28 59,6% 31 18 58,1%
2014/15  46 . 23 50,0% 31 15 48,4%
2015/16 44 21 47,7% 29 14 48,3%
2016/17 48 25 52,1% 28 14 50,00%
2017/18 39 22 56,4% 31 18 58,10%
Quelle: Kulturamt der Stadt Münster

119
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird auch die Beteiligung der Stadtteile der Außenstadtbezirke 
differenziert	 erfasst	und	 ausgewertet.	 Insgesamt	werden	 gut	ein	 Drittel	der	 Projektanträge	von	
Schulen aus den verschiedenen Stadtteilen der Außenstadtbezirke gestellt. Auch der Anteil der 
geförderten Projekte in den Stadtteilen der Außenstadtbezirke gemessen an der Gesamtzahl ge-
förderter Projekte beträgt gut ein Drittel. Die Anträge aus den Außenstadtbezirken werden damit 
überproportional stark gefördert und berücksichtigt. Kritisch ist jedoch anzumerken, dass es bis -
lang nicht gelungen ist, den Anteil an Projektanträgen von Schulen aus den Außenstadtbezirken 
noch	weiter	zu	steigern	(vgl.	Tab.	80,	letzte	Spalte).
Tabelle 80: Anteil der Projektanträge und geförderten Projekte aus den Stadtteilen der 
Außenstadtbezirke im Rahmen des Landesprogramms „Kultur und Schule“ in der Stadt Münster 
in den Schuljahren 2009/10-2017/18
Projekt- 
anträge 
insgesamt
davon aus 
Stadttei-
len der 
Außenbe-
zirke
Anteil
Geför-
derte 
Projekte 
insgesamt
davon aus 
Stadttei-
len der 
Außenbe-
zirke
Anteil
Anteil geförderter 
Projekte aus den 
Stadteilen an Pro-
jekt-Anträgen aus 
den Stadtteilen 
insgesamt
2009/10 49 15 30,6 % 25 9 36 % 60,0 %
2010/11 53 20 37,7 % 27 11 40,7 % 55,0 %
2011/12 60 12 20,0 % 31 6 19,3 % 50,0 %
2012/13 55 23 41,8 % 30 13 43,3 % 56,5 %
2013/14 47 15 31,9 % 31 9 29 % 60,0 %
2014/15 46 17 36,9 % 31 12 38,7 % 70,6 %
2015/16 44 16 36,3 % 29 10 34,4 % 62,5 %
2016/17 48 16 33,30 % 28 9 32,10 % 56,30 %
2017/18 39 16 41,00 % 31 11 35,50 % 68,80 %
Quelle: Kulturamt der Stadt Münster 
Wie	Tabelle	81	zeigt,	ist	bei	nahezu	allen	diesen	geförderten	Projekten	der	beteiligten	Schulen	in	den	
Außenbezirken eine multiethnische Gruppenzusammensetzung bzw. eine interkulturelle Ausrichtung ge-
geben. Dies ist bereits ein deutlicher Hinweis darauf, dass insbesondere Schulen mit einer entsprechenden 
Sozialstruktur	die	Möglichkeiten	interkultureller	Angebote	qualifiziert	wahrnehmen.	Im	Durchschnitt	neh-
men somit pro Förderjahr ca. 220 Schulkinder der Außenstadtbezirke ganzjährig an den Angeboten teil.
Tabelle 81: Geförderte Projekte mit interkulturellem Merkmal in den Stadtteilen der 
Außenstadtbezirke
Geförderte Projekte in 
Stadtteilen der Außen-
stadtbezirke
daran beteiligte 
Schulen in Stadtteilen 
der Außenstadtbezirke
daran beteiligte Schulen 
in den Stadtteilen und 
interkulturelles Merkmal
2009/10  9  9 9
2010/11 11  14 13
2011/12 6  10 10
2012/13  13  12 12
2013/14  9 9 9
2014/15  12  10 10
2015/16  10 8 8
2016/17 9 8 6
2017/18 11 8 8
Quelle: Kulturamt der Stadt Münster

120
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die	differenzierte	Erfassung	der	Anträge	bzw.	der	realisierten	Projekte	nach	Stadtteilen	(s.	Ta-
belle 82) im Abgleich mit der Migrations-Statistik der Stadt Münster bestätigt, dass diese Chance 
gerade auch in denjenigen Stadtteilen erkannt und genutzt wird, in dem der Anteil an Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte besonders hoch ist. Gemäß der Migrationsstatistik im Dezember 2016 
weisen insbesondere die Stadtteile Coerde (51,6 %) und Berg Fidel (50,6 %) einen sehr hohen und 
gerade in den letzten Jahren noch deutlich gestiegenen Anteil an wohnberechtigter Bevölkerung 
mit Migrationsvorgeschichte auf. Es folgen Kinderhaus-West (37,1 %), Angelmodde (33,8 %), Gieven-
beck	(31,6	%)	und	Gremmendorf-West	(31,1	%).	Differenziert	nach	Altersgruppen	leben	am	meisten	
Kinder (0 – 9 Jahre) und Jugendliche (10 – 19 Jahre) mit Migrationsvorgeschichte ebenfalls in den 
Stadtteilen Coerde und Gievenbeck, gefolgt von Kinderhaus-West, Angelmodde und Berg Fidel so-
wie Hiltrup-West. Einen deutlichen Anstieg gab es in diesen beiden Altersgruppen insbesondere 
auch in Gremmendorf-West.
Tabelle	82	verdeutlicht,	dass	eine	überdurchschnittlich	hohe	Beteiligungsbereitschaft	insbeson-
dere im Stadtteil Kinderhaus besteht (überdurchschnittlich viele Antragstellungen) sowie ebenfalls 
eine starke Beteiligung und zudem eine gute Förderquote in den Stadtteilen Coerde und Berg Fidel. 
In den neun Förderjahren konnten damit ca. 660 Kinder aus Kinderhaus (von ca. 1.500 Kindern und 
Jugendlichen im Alter von 0 bis 19) sowie ca. 300 Kinder aus Coerde (von ca. 1.800 Kindern und Ju -
gendlichen im Alter von 0 bis 19) und ca. 150 im Stadtteil Berg Fidel (von ca. 900 im Alter von 0 bis 
19)	von	den	kulturellen	Angeboten	profitieren.	Tabelle	82	verdeutlicht	dabei	auch,	dass	sich	an	dem	
Landesförderprogramm aber auch einige Stadtteile ohne einen hohen Anteil an wohnberechtigter 
Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte sehr aktiv und - aufgrund der Qualität der beantragten 
Projekte - auch sehr erfolgreich beteiligen, wie z. B. Hiltrup, Roxel und Wolbeck.
Eine eher geringe Beteiligung erfolgte demgegenüber bislang aus den Stadtteilen Amelsbü -
ren, Albachten und Gremmendorf, die – mit Ausnahme der aktuellen Veränderungen in Gremmen-
dorf-West (s. o.) – ebenfalls keinen besonders hohen Anteil an wohnberechtigter Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte aufweisen. Aus den Stadtteilen Angelmodde sowie Gievenbeck, die einen 
mittelhohen Anteil an wohnberechtigter Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte aufweisen, er -
folgt zwar eine aktive Beteiligung (Antragstellung), die bislang jedoch weniger erfolgreich war.
Im Fazit erweist sich das Landesprogramm „Kultur und Schule“ insgesamt als ein aktiv wahrge-
nommener Ansatz, um in dem jeweiligen Sozialraum eine möglichst frühe Partizipation und kultu -
relle	Teilhabe	zu	erreichen.	Insbesondere	diejenigen	Stadtteile,	die	einen	besonders	hohen	Anteil	
an Menschen mit Migrationsvorgeschichte sowie davon im Alter von 0 bis 19 Jahren aufweisen, be-
teiligen sich überwiegend sowohl aktiv als auch erfolgreich an dem Landesprogramm. Im Ergebnis 
profitieren	demnach	insbesondere	Kinder	und	Jugendliche	aus	den	Stadtteilen	Kinderhaus,	Coerde	
und Berg Fidel von diesen zusätzlichen Angeboten.
Perspektivisch sollten ggf. vor allem die Stadtteile Gremmendorf-West, Angelmodde und Gie-
venbeck in ihrer Beteiligung bzw. Antragstellung gestärkt werden.

121
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 82: Anträge und durchgeführte Projekte im Rahmen des Landesprogramms 
„Kultur und Schule“ in der Stadt Münster nach Stadtteilen von 2006 bis 2017
Stadtteil Projekt- 
anträge
geför-
derte 
Projekte
Wohnberechtigte Be-
völkerung in Münster 
mit Migrationsvorge-
schichte
davon im Alter 
0-9 (in absolu-
ten Zahlen)
davon im Alter 
10-19 Jahren 
(in absoluten 
Zahlen)
Amelsbüren 1 0 23,8 % 290 271
Albachten 1 1 27,1 % 322 294
Angelmodde 10 4 33,0 % 503 389
Berg Fidel 11 7 50,6 % 518 419
Coerde 19 15 51,6 % 1.013 824
Gievenbeck 16 8 31,6 % 1.023 821
Gremmendorf 1 1 West: 31,1 % 
Ost: 17,6 %
West: 278 
Ost: 157
West: 260 
Ost: 144
Hiltrup 23 13
Ost: 18,3 % 
Mitte: 21,5 % 
West: 27,5 %
Ost: 161 
Mitte: 278 
West: 422
Ost: 155 
Mitte: 211 
West: 326
Kinderhaus 63 33 Ost: 27,3 % 
West: 37,1 %
Ost: 194 
West: 648
Ost: 148 
West: 564
Roxel 16 13 23,9 % 353 325
Wolbeck 17 7 19,2 % 326 261
Quelle: Kulturamt der Stadt Münster und „SMS-Statistik für Münsters Stadtteile“ der Stadt Münster, 2016
3.9.4 Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“
Neben dem Programm „Kultur und Schule“ koordiniert das Kulturamt auch das Landesprogramm 
„Kulturrucksack NRW“, mit dem in der Stadt Münster weitere künstlerisch-kulturelle Projekte im Rah-
men der Kulturellen Bildung gefördert werden können.
77
 Zielgruppe sind hier speziell 10- bis 14-Jähri-
ge, die trotz ihres hohen kreativen Potenzials und ihres oftmals ausgeprägten Wunsches nach eigener 
künstlerisch-kultureller	Aktivität	in	den	Kultureinrichtungen	noch	häufig	unterrepräsentiert	sind.	Auch	
hier werden die qualitätsvollsten Projekte jährlich im Rahmen eines kommunalen Ausschreibungsver-
fahrens	durch	eine	unabhängige	Fachjury	ermittelt.	Neben	der	künstlerisch-kulturellen	Qualität	der	Pro-
jekte ist die Lebensweltorientierung außerhalb der Schulsituation ein zentrales Förderkriterium. Dezi-
diert wird in der Antragstellung und Umsetzung die Zusammenarbeit mit den Stadtteilhäusern sowie 
Kinder- und Jugendeinrichtungen begrüßt. Im dreijährigen Zeitraum der Jahre zwischen 2013 und 2015 
wurden insgesamt 62 Projekte gefördert, in deren Rahmen rund 300 Veranstaltungen stattfanden. In 
den Jahren 2016 und 2017 sind weitere 29 Projekte und 208 Veranstaltungen hinzugekommen. Somit be-
läuft sich die Gesamtzahl der geförderten Projekte seit 2013 auf 91, und die Zahl aller damit verbundenen 
Veranstaltungen	seitdem	auf	508.	Hier	ist	ein	rückläufiger	Trend	zu	konstatieren,	da	im	Vergleich	zum	
letzten Monitoring durchschnittlich ca. 21 Projekte pro Jahr gefördert wurden, während für den aktuel-
len Berichtszeitraum von 2016-2017 durchschnittlich nur noch ca. 15 Projekte pro Jahr gefördert worden 
sind. Der räumliche Schwerpunkt des Programms lag anfänglich (2013) in der Innenstadt sowie in den 
Stadtteilen Coerde und Kinderhaus. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Aktivitäten auch auf die Stadtteile 
Hiltrup, Berg Fidel, Mecklenbeck, Gievenbeck, Wolbeck, Sprakel und Roxel ausgedehnt. Eine besonders 
intensive Beteiligung erfolgt aus den Stadtteilen Coerde sowie Berg Fidel jeweils in Kooperation mit den 
Stadtteilhäusern Begegnungszentrum Meerwiese sowie Lorenz Süd. Damit zeigt sich auch die hohe 
Bedeutung	dieser	Einrichtungen	für	ein	qualifiziertes	Programm	im	außerschulischen	Bereich.
77  Hierfür erhält die Stadt jährlich gut 50.000 Euro.

122
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
3.10 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
LEITZIEL
78
„Unser Ziel ist es, die Lebenswirklichkeiten von Menschen mit Migrationsvorgeschich-
te in öffentlichen Diskussionen und in den Medien im Rahmen unserer Möglichkeiten 
angemessener darzustellen. Dabei sollen insbesondere auch die Erfolge von Integration 
kommuniziert und keine Stigmatisierungen zugelassen werden.“
In diesem Handlungsfeld wollen die verschiedenen Fachämter durch Informationsangebote 
für	mehr	Transparenz	städtischer	Leistungen	sorgen	und	damit	den	Integrationsprozess	von	Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte unterstützen.
In den Ämtern der Stadtverwaltung wird diskutiert: Wann sollen Materialien mehrsprachig an -
geboten werden und wann besser in einfacher Sprache? Ziel ist es, die hier lebenden Menschen zu 
erreichen. Ihnen soll der Zugang zu Informationen erleichtert werden.
Dies geschieht vor allem durch die Herausgabe mehrsprachiger Broschüren und durch mehr-
sprachige Internetauftritte. Eine verwaltungsübergreifende Anfrage, welche Broschüren und In-
formationsmaterialien 2017 herausgegeben wurden, ergab, dass mittlerweile viele Angebote der 
Stadt in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen. Insbesondere das Presse- und Informationsamt 
hat inzwischen viele Internetauftritte der Fachämter mehrsprachig übersetzen lassen und sie auf 
dem aktuellen Stand gehalten sowie zahlreiche mehrsprachige Printpublikationen unterschiedli -
cher Art betreut. Nachfolgend wird eine Übersicht über die wichtigsten Informationsbroschüren 
und Internetauftritte der verschiedenen Stadtämter und Einrichtungen gegeben. Die nachfolgen -
de	Tabelle	visualisiert	das	umfangreiche,	mehrsprachige	Informationsangebot	der	Stadt	Münster.
Tabelle 83: Mehrsprachige Informationsangebote der Stadt Münster 2017
Herausgebende Stelle Thema / Art des Informationsangebots Verfügbare Sprachen*
Abfallwirtschaftsbetriebe Sortiertafeln (Folder insbesondere für Wohn-
baugesellschaften; auch für Flüchtlingseinrich-
tungen)
Englisch, Französisch, Russisch, 
Arabisch, Serbo-Kroatisch, Spanisch, 
Türkisch
Plakat (wird in Flüchtlingseinrichtungen einge-
setzt, - auch als Metallschilder, die an Abfallton-
nen-Standplätzen aufgehängt werden)
Deutsch, Englisch, Französisch, 
Arabisch, Albanisch, Kroatisch, 
Persisch, Hindi, Kurdisch
Aufkleber für verschiedene Abfalltonnen 
(Flüchtlingseinrichtungen)
 Deutsch, Englisch, Französisch, 
Arabisch, Albanisch, Kroatisch, 
Persisch, Hindi, Kurdisch
Amt für Bürger- und 
Ratsservice / Rechts- und  
Ausländeramt
Internetangebot Englisch
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
Standesamt
Heiraten in Münster Deutsch, Englisch, Französisch, 
Spanisch, Arabisch, Serbisch
Amt für Kinder, Jugendliche 
und 
Familien
Flyer	der	Schwangerschaftsberatungs-stelle	 Englisch, mit Einleger in 
Arabisch
78  Leitbild „Migration und Integration Münster“, 2014, S. 106.

123
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Herausgebende Stelle Thema / Art des Informationsangebots Verfügbare Sprachen*
Anschreiben und Karte
(bei Fehlbesuch) für die Familien zur Vereinba-
rung eines Familienbesuches
Englisch, Arabisch, Türkisch
Amt für Schule und 
Weiterbildung
Elternbriefe
Der Wechsel in eine weiterführende Schule
Arabisch, Albanisch, Englisch,
Französisch, Kurdisch, Persisch, Pol-
nisch, Russisch, , Serbisch, Türkisch
Informationsbroschüre „Gute Bildung von 
Anfang an – Informationen für neu zugezogene 
Eltern“
Albanisch,
Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Fran-
zösisch, Persisch, Russisch, Serbisch, 
Spanisch, Türkisch
Faltblatt: „Fallscouts für neu zugewanderte 
Schülerinnen und Schüler
Deutsch, Arabisch, Kurdisch, Farsi, 
Englisch, Französisch, Russisch, 
Albanisch, Serbisch
Flyer: „angekommen in deiner Stadt Münster“ Arabisch, Persisch und Tigrinya 
über QRL-Code abrufbar
Flyer: „Bildungsberatung“ Arabisch, Englisch, Französisch, 
Persisch, Russisch, 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung
„Münster im Spiegel der Zahlen“ https://www.
stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/
stadt-muenster/61_stadtentwicklung/pdf/
zahlen/Faltblatt_Muenster_im_Spiegel_2017_
en.pdf
Englisch
Frauenbüro Mädcheninfo und Elternbriefe zum GirlsDay Englisch, Französisch, Griechisch, 
Italienisch, Kroatisch, Polnisch, 
Russisch, Serbisch, Türkisch, 
Vietnamesisch
Notfallkarte Englisch, Französisch, Spanisch, 
Arabisch, Russisch, Türkisch, Kro-
atisch
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
Gesundheitswegweiser 
für Migrantinnen und Migranten
*Albanisch, Arabisch, Englisch, Pol-
nisch, Serbisch, Russisch, Türkisch
Jobcenter Internetangebot Englisch, Französisch, Türkisch, 
Spanisch, Griechisch, Russisch
Ausfüllhilfe für verschiedene Formulare der Jobcentren 
*Englisch, Französisch 
Bildung und Teilhabe (BuT) 
Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Farsi, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch
JobZENTRALE Münster 
(erstellt von Jobnet.AG)
Englisch, Französisch, Rumänisch, 
Russisch, Türkisch, Ukrainisch
Kommunales 
Integrationszentrum
Broschüre „Mini-Job“ Arabisch, Englisch, Französisch, 
Russisch*
Kulturamt Internetangebot
https://www.stadt-muenster.de/kulturamt 
teilweise Englisch
Informationsflyer zur Dauerausstellung „Zwei 
graue Doppelspiegel für ein Pendel“ von Ger-
hard Richter in der Dominikanerkirche
Englisch

124
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Herausgebende Stelle Thema / Art des Informationsangebots Verfügbare Sprachen*
Münster Marketing Stadtplan 
Münster Innenstadt
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/stadtplan_2017.pdf
Englisch
Adventsflyer
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_weihnachts-
markt/pdf/adventsflyer2017_englisch.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_weihnachts-
markt/pdf/adventsflyer2017_niederlaendisch.
pdf
Englisch
Niederländisch
Advent: Informationen für Busunternehmen
Immer zwischen Juli – Dezember verfügbar.
Niederländisch
Touristischer 
Stadtführer
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/stadtfuehrer_gb_2016.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/stadtfuehrer_gb_2016.pdf
Englisch
Niederländisch
Reisemagazin 2018/2019 
„Münster – Stadturlaub von seiner schönsten 
Seite
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/travel_magazin.pdf
Englisch
Mehrsprachige
Imagebroschüre
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_arabisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_chinesisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_francais_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/mm_italiano_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_japanisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/mm_polnisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/mm_russisch_2015.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/ms_espanol_2015.pdf
Arabisch
Chinesisch
Französisch
Italienisch
Japanisch
Polnisch
Russisch
Spanisch
Skulpturen-Führer
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/skulpturenfuehrer_2015-en.pdf
Englisch

125
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Herausgebende Stelle Thema / Art des Informationsangebots Verfügbare Sprachen*
Münster historisch – Rathaus des Westfälischen 
Friedens
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/muenster-historisch_en.pdf
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/muenster-historisch_nl.pdf
Englisch
Niederländisch
Stadtspiel Münster
https://www.stadt-muenster.de/en/tourismus/
service-and-information/information-material.
html
Englisch
Hotelverzeichnis 2017
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//
user_upload/stadt-muenster/80_tourismus/
pdf/hotelverzeichnis-2018.pdf
Englisch
Presse- und
Informationsamt
Welcome to Münster, u. a.
Internetauftritt „www.muenster.de/en/“
Englisch
Broschüre 
„Welcome to Münster“
Englisch
Online-Stadtrundgang Englisch
Presse- und Informationsamt, 
Amt für Stadtentwicklung/ 
-planung und Verkehrsplanung 
und Münster Marketing
Weihnachtsmärkte in Münster
Internetangebot 
www.stadt-muenster.de/weihnachtsmarkt
Englisch, Niederländisch
(deutsche Version auch in Leichter 
Sprache) 
Stadtbücherei Internetangebot
https://www.stadt-muenster.de/buecherei/
startseite.html 
Englisch, Französisch, Italienisch, 
Türkisch, Spanisch, Russisch, Pol-
nisch, Griechisch, Arabisch, Farsi
Volkshochschule Flyer
„Deutsch als Fremdsprache“
*Englisch
Informationsbroschüre „Club D“ Russisch, Englisch, Arabisch, 
Türkisch, Spanisch
Villa ten Hompel Internetangebot
https://www.stadt-muenster.de/vil-
la-ten-hompel/startseite.html
Englisch, Niederländisch
*außer Deutsch
Quelle: Eigene Zusammenstellung des Kommunalen Integrationszentrums aus den Angaben verschiedener Ämter

126
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die	Abfallwirtschaftsbetriebe	Münster	haben	für	die	Abfallberatung	in	Unterkünften	für	Geflüch-
tete ein Schulungskonzept sowie entsprechende Infomaterialien entwickelt, das/die überwiegend 
mit Bildern arbeitet/arbeiten. Zunächst für eine Projektdauer von zwei Jahren wurde ein Mitarbei -
ter für die Beratung in den Unterkünften und die nachhaltige Weiterentwicklung des Konzeptes 
eingestellt. Dieser Mitarbeiter hat selbst eine Migrationsvorgeschichte und nimmt eine wichtige 
Rolle	als	„key	person“	–	also	als	Schlüsselperson	–	in	diesem	Projekt	ein.
Darüber hinaus stellen die Ämter der Stadt Münster auch hilfreiche Informationen anderer Ins-
titutionen des Landes oder des Bundes zur Verfügung.
So informiert das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei Bedarf Eltern in Münster über 
den	Kommunalen	Sozialdienst	(KSD)	mit	einem	Flyer	über	die	Früherkennungsuntersuchungen,	die	
von	der	Geburt	an	bis	zum	Alter	von	6	Jahren	kostenlos	durchgeführt	werden.	Die	Flyer	mit	dem	
Titel	„Vorsorge	nützt.	Meldepflicht	schützt“	werden	von	dem	KSD	vom	LWL	–	Landesjugendamt	
Westfalen in deutscher, türkischer, russischer und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Ein 
Informationsfeld weist hierbei den jeweiligen Kontakt zum städtischen KSD aus.
Bei der Aufnahme in der Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung erhalten alle neu zugewiese -
nen,	geflüchteten	Menschen	vom	Sozialamt	ein	Begrüßungspaket	mit	den	wichtigsten	Informatio-
nen	zur	Orientierung	und	zum	Leben	in	Münster.	Hier	werden	auch	die	relevanten	Veröffentlichun-
gen der städtischen Ämter und Konzerntöchter, wie zum Beispiel der Gesundheitswegweiser für 
Migrantinnen und Migranten, in der jeweiligen Herkunftssprache weitergegeben.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) hat als Schwerpunkt im Querschnitt die rassismus -
kritische Arbeit festgelegt und kooperiert dabei insbesondere mit dem Integrationsrat, mobim 
(Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Münster) und den Integrations -
agenturen	der	Caritas	und	des	Deutschen	Roten	Kreuzes.	Für	die	seit	2014	stattfindenden	und	seit	
2015 in einem umfangreichen Veranstaltungskalender gebündelten Münsteraner Wochen gegen 
Rassismus werden weitere Partner eingebunden. Auf Initiative des KI wurde im September 2017 
das Netzwerk „Rassismuskritik in Münster“ gegründet, um eine breit getragene, dauerhafte und 
stabile rassismuskritische Arbeit in Münster zu erreichen. 2018 fanden 83 Veranstaltungen mit ins -
gesamt 77 verschiedenen Akteuren statt.

127
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 84: Auswertung der Münsteraner Wochen gegen Rassismus 2015 - 2017 nach Anzahl der 
Veranstaltungen und Veranstaltenden
Anzahl der Veranstaltungen
2015 2016 2017
47 68 102
Veranstaltende
Verwaltung / Politik 3 3 11
Kirchen / Religionsgemeinschaften 2 4 6
Schulen 2 11 8
Kindertagesbetreuung 7 9 3
Erwachsenenbildung 6 0 7
Wohlfahrt 4 3 7
Sport 4 4 4
MSO 4 5 9
eingetragene Vereine 1 6 19
Sonstige 8 3 11
Summe 41 48 85
Quelle: Kommunales Integrationszentrum
In	Arbeit	sind	neue	Veröffentlichungen	des	Amtes	für	Schule	und	Weiterbildung	mit	Beteiligung	
des	 Presseamtes:	 das	 Faltblatt	 „Schulpsychologische	 Beratungsstelle“	 in	 den	 Sprachen	 Deutsch	
und	Arabisch,	Englisch,	Kurdisch,	Paschtu,	Persisch,	Russisch	sowie	ein	Faltblatt	„Die	Offenen	Ganz-
tagsschulen in Münster“ auf Deutsch und Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, 
Kroatisch,	Kurdisch,	Persisch,	Rumänisch,	Russisch,	Serbisch,	Spanisch,	Türkisch.

128
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Fazit und Ausblick
Das Integrationsmonitoring 2017 der Stadt Münster gibt nun zum vierten Mal einen Überblick 
über den Stand und die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte 
seit 2010 und Datenmaterial, das sogar vereinzelt bis 2005 zurückreicht. Nach den Zahlen der Statis-
tikdienststelle der Stadt Münster ist 2017 der Anteil der in Münster lebenden Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte mittlerweile auf 23,2 % angestiegen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren 
liegt	er	bei	31,1	%,	bei	den	unter	9-Jährigen	bei	mehr	als	40	%.	Die	Anzahl	der	Zuzüge	durch	Geflüch-
tete	ist	seit	2015	indes	deutlich	zurückgegangen.	Konkret	wurden	Münster	2017	nur	87	Geflüchtete	
zugewiesen. Auch wenn sich die Zuzugssituation entspannt hat: Die Herausforderung Integration 
besteht	fort	und	der	Bedarf	nach	angemessenen	Situationsanalysen	und	sich	den	Veränderungen	
anpassenden	 Handlungskonzepten	 ist	 jederzeit	 gegeben.	 So	 wurde	 das	 Thema	 Integration	 z.	 B.	
auch	im	Rahmen	der	Erarbeitung	der	Nachhaltigkeitsstrategie	Münster	2030	aufgegriffen.	Es	wur-
de	mit	der	Formulierung	„Gelebte	gesellschaftliche	Teilhabe	ist	in	Münster	für	alle	selbstverständ-
lich“ als eines der zehn strategischen Entwicklungsziele für Münster 2030 berücksichtigt und vom 
Rat der Stadt Münster im Oktober 2017 politisch beschlossen (Vorlage V/0648/2017).
Die Ergebnisse des Berichtes in den einzelnen Handlungsfeldern werden hier schlaglichtartig 
zusammengefasst.
Politische Partizipation: Die Steigerung der politischen Partizipation der Bevölkerung mit Migra-
tionsvorgeschichte in der Stadt Münster bleibt weiterhin ein wichtiges Handlungsfeld und sollte ak-
tiv gefördert werden. Im Stadtrat, dem politisch-institutionell wichtigsten Organ in der Kommune, 
hatten im Jahr 2017 weniger als die noch 2015 sieben Personen eine Migrationsvorgeschichte. An-
dererseits hat sich bei den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und beim Jugendrat der Anteil 
deutlich gesteigert bzw. verdoppelt. Die im vorliegenden Integrationsmonitoring vorgenommene, 
systematische	Einbeziehung	des	bürgerschaftlichen	Engagements	und	die	weiteren	Ausführungen	
zu den Migrantenselbstorganisationen erscheinen gerechtfertigt und eine notwendige Ergänzung. 
Die aufgezeigten Entwicklungen sind zumindest ein Indiz dafür, dass hier große Potentiale und 
wertvolle Ressourcen in der Gestaltung der kommunalen Aufgaben in Münster liegen. So könn -
te	 das	 Engagement	 von	 Geflüchteten	 und	 deren	 Organisationen	 aufgegriffen	 und	 besonders	 in	
Stadtteilen mit hohem Migrationsanteil sinnvoll in gleichberechtigter Partnerschaft verstärkt ein -
gebunden werden. Dieser Schritt erscheint auch im Sinne der nun – im Anschluss an das Monitoring 
– vorzunehmenden Umsetzungspraxis in Verbindung mit den schon vorhandenen Programmen, 
Konzepten und Initiativen konsequent.
Rechtliche Integrationsbegleitung:  Die rechtliche Integration bleibt als wichtiges Handlungs -
feld im Fokus, solange die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in der Stadt Münster steigt bzw. 
ihre Mehrheit nur ein befristetes oder geduldetes Aufenthaltsrecht besitzt, das ihre politischen 
und	 gesellschaftlichen	 Teilnahmechancen	 einschränkt.	 Dass	 erstmals	 neben	 der	 Westfälischen	
Wilhelms-Universität auch Daten der Fachhochschule Münster beigesteuert wurden, ergänzt das 
„akademische Bild“ von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in unserer Stadt. Die Quote der Ein-
bürgerung ist in den letzten Jahren gesunken. Unabhängig von den zugrundeliegenden Ursachen

129
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
besteht hier – im landespolitischen Vergleich – ein deutlicher Handlungsbedarf. Der Ansatz über 
die	Integrationskurse	ist	als	erfolgreiches	Instrument	ausgeweitet	worden.	Seine	Effizienz	könnte	
besser	beurteilt	werden,	wenn	auch	Aussagen	über	den	Erfolg	der	Teilnehmenden	vorlägen.
Bildung und Sprache: Dem Handlungsfeld „Bildung und Sprache“ kommt integrationspolitisch 
eine sehr zentrale Funktion zu, die die verantwortlichen Akteure auch im Berichtszeitraum ent -
lang der sich verändernden Gegebenheiten (neu Zugewanderten) ausgefüllt haben. Die Daten der 
Schuleingangsuntersuchung erlauben teilweise in der großen Entwicklungslinie der letzten 16 Jah -
re, den integrationspolitischen Handlungsbedarf zu erkennen: Die Quote von Kindern aus Familien 
mit Migrationsvorgeschichte erreicht bei den Schulanfängerinnen und -anfängern 2017 eine Quote 
von knapp 40 %. Die Schuleingangsdaten weisen einen bedeutsamen Unterstützungsbedarf in der 
deutschen Sprache – auch bedingt durch die aktuelle Zuwanderersituation – von 15 % auf. Die unter-
schiedliche räumliche Verteilung auf das Stadtgebiet ist dabei zu beachten. Grundsätzlich erfreulich 
ist, dass sich die sprachlichen Unterstützungsbedarfe umso mehr reduzieren, je länger die Kinder 
vor Start in die Schule eine Kindertagesstätte besucht haben. Die Sprachförder- und Integrations -
maßnahmen für Kinder sowie Eltern konnten in der Stadt Münster im zurückliegenden Zeitraum 
erweitert werden. Auf die stark steigenden Zuwanderungszahlen konnte die Stadt Münster mit 
ihrer damals bereits fertiggestellten Neukonzeption, der schnellstmöglichen Integration aber auch 
potenzialorientierten	Beschulung	der	geflüchteten	Kinder	und	Jugendlichen	sowie	durch	zahlrei-
che Unterstützungsangebote reagieren. 
Der Anteil von Kindern mit Migrationsvorgeschichte an allgemeinbildenden Schulen hat in den 
letzten Jahren zugenommen (inzwischen rund 31 %). An den Grundschulen beträgt er sogar 40 %. 
In Bezug auf die weiterführenden Schulen lassen sich Annäherungen erkennen; so war im Schul -
jahr	2017/18	für	Schülerinnen	und	Schüler	mit	ausländischer	Staatsangenhörigkeit	das	Gymnasium	
erstmals	die	häufigste	Schulform.	Bei	den	Abschlüssen	gibt	es	weiterhin	deutliche	Unterschiede.	
54,9	%	der	deutschen	Schülerinnen	und	Schüler	haben	2016/17	ihre	Schullaufbahn	mit	einem	Abitur	
beendet, aber nur 12,8 % der ausländischen. Außerdem liegt der Anteil von Schülerinnen und Schü -
lern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen, mit 
rund 20 % deutlich höher als bei den deutschen Schülerinnen und Schülern (4,6 %), aber auch höher 
als im vorangegangenen Berichtszeitraum (15 %).
Die Daten zum herkunftssprachlichen Unterricht sollten im nächsten Monitoring wieder einge -
bunden	 werden.	 Um	 jedoch	 eine	 Aussage	 über	 die	 Bildungsbeteiligung	 zu	 treffen	 sowie	 die	 Bil-
dungserfolge von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte zu steigern, werden 
weitere aussagekräftige Daten benötigt. Diese müssen die unterschiedlichen Bildungsphasen und 
deren Übergänge nicht nur anhand des Migrations- und Sprachkriteriums darstellen, sondern ins -
besondere auch die Dimension der sozialen Faktoren aufgreifen.
Arbeit und Wirtschaft: Der Anteil von Erwerbspersonen mit Migrationsvorgeschichte ist etwas 
niedriger als der Anteil von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Gesamtbevölkerung, wo-
bei hier die unterschiedlichen Datengrundlagen (Bund/Kommune) beachtet werden müssen. Un -
terschiede ergeben sich zudem, wenn man die Stellung im Beruf näher betrachtet: Ein deutlich 
größerer Anteil an Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist als „Arbeiter“ beschäftigt als dies 
in der Gruppe der Menschen ohne Migrationsvorgeschichte der Fall ist. Der Indikator zum Zusam -
menhang von Erwerbsfähigen mit Migrationsvorgeschichte und ihren Bildungsabschlüssen zeigt

130
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
die relativ enge Verknüpfung von Arbeitslosigkeit mit der biographischen Situation von Menschen 
sowohl mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte auf. Gleichwohl ist auch hier die Situation bei 
den Menschen mit Migrationsvorgeschichte gegenüber ihrer Vergleichsgruppe ohne Migrations -
vorgeschichte als deutlich prekärer einzuschätzen. Dem Erwerb eines Schul- oder Berufsabschlus -
ses kommt eine Schlüsselrolle zu. Diese deutliche Diskrepanz zeigt sich ebenso im Bereich der 
„Hochqualifizierten“.	Da	der	vorliegende	Indikator	im	Zuge	der	aktuellen	Fortschreibung	weiter	dif-
ferenziert und um die Ausprägungen „Fachhochschulabschluss (Diplom)“ sowie „in Deutschland 
nicht	anerkannter	Hochschulabschluss“	erweitert	worden	ist,	konnte	hier	Transparenz	geschaffen	
werden. Es gibt, gerade wenn man noch die schon länger erhobene Ausprägung „in Deutschland 
nicht anerkannte Berufsausbildung“ hinzunimmt, derzeit ein bemerkenswert großes Potential an 
hochqualifizierten	Menschen	mit	Migrationsvorgeschichte,	das	brach	liegt.	Der	Handlungsbedarf	
ist	hier	ebenso	dringlich	wie	im	Bereich	der	Geringqualifizierten.	Die	Anerkennung	ausländischer	
Qualifikationen	 fällt	 zwar	 grundsätzlich	 nicht	 in	 die	 Zuständigkeit	 und	 damit	 kommunale	 Gestal-
tungsmacht Münsters. Gleichwohl muss neben den entsprechenden Initiativen auf den übergeord-
neten	Ebenen	lokal	durch	flexible	Beratungs-	und	Förderstrukturen	eine	mögliche	Verbesserung	
der Bildungsintegration und der Wettbewerbsfähigkeit Münsters angestrebt werden. Im Hinblick 
auf die Arbeitslosigkeit gibt es zumeist entweder kaum Veränderungen gegenüber dem Stand von 
2015 (erwirtschaftetes Einkommen, Grad der Behinderung, Altersstruktur) oder das Datenmaterial 
weist	die	bereits	festgestellte	negative	Tendenz	seit	2015	der	Steigerung	der	Arbeitslosigkeit	von	
Ausländerinnen und Ausländern auf (Leben in Bedarfsgemeinschaften, Anteil der Alleinerziehen -
den).	In	diesem	Handlungsfeld	sind	zielgruppenspezifische	Maßnahmen	dringend	erforderlich,	die	
den Zugang zum Arbeitsmarkt sicherstellen.
Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung:  Dem Ziel einer stärkeren Durchmischung der 
Stadtteile ist man im Berichtszeitraum nicht näher gekommen. Stattdessen ist ein Anstieg in den 
Stadtteilen zu verzeichnen, in denen der Anteil von Menschen mit Migrationsvorgeschichte ohne -
hin über dem Durchschnitt des Stadtgebietes liegt, bzw. eine Abnahme des migrantischen Anteils in 
unterdurchschnittlich bewohnten Stadtteilen. In Bezug auf die Ausgabe von Wohnberechtigungs -
scheinen (WBS) sind Ausländerinnen und Ausländer sowie Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
überproportional stark vertreten. Allerdings liegt die Versorgungsquote von ausländischen Wohn -
berechtigten unter der Versorgungsquote aller WBS-Inhaberinnen und -inhaber, die in den letzten 
Jahren	gesunken	ist.	Die	anstehende	Herausforderung	wird	es	sein,	den	Geflüchteten	den	Weg	in	
den Mietwohnungsmarkt zu ebnen. Die noch im Vorbericht untersuchten Verhältnisse im Bereich 
Grundeigentum sind nicht fortgeschrieben worden. Hierzu sollte geprüft werden, ob künftig auch 
Daten des freien Mietwohnungsmarktes ergänzend erhoben werden können.
Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste: Im Bereich der Kinder- und Jugendhil-
fe erreichten im vorliegenden Berichtszeitraum, in dem der Fokus auf den Flüchtlingskindern lag, 
die angebotenen Maßnahmen sowohl die Kinder als auch deren Familien. Die Versorgungsquote 
für Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen ist bei den Kindern über drei Jahren zufriedenstellend. Die 
Gründe für die Nichtversorgung einzelner Kinder, insbesondere bei den unter Dreijährigen sind sehr 
individuell	und	werden	von	dem	Amt	für	Kinder,	Jugendliche	und	Familien	fortlaufend	analysiert	
und es wird einzelfallbezogen unterstützt. Gute Dienste leisten die Eltern-Kind-Angebote.

131
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Die Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen werden entsprechend 
den	 sich	verändernden	 Rahmenbedingungen	angepasst	und	sollen	in	die	 Angebote	 der	 offenen	
Kinder- und Jugendarbeit, die aufsuchenden Angebote der Jugendsozialarbeit inklusive der sozia -
len	Gruppenarbeit	überführt	werden.	Die	erstmalige	Evaluierung	der	qualifizierten	Kulturmittlerin-
nen und Kulturmittler ergab, dass sie eine sinnvolle Ergänzung zu der Arbeit in der Kindertagesbe -
treuung im Sinne einer gleichberechtigten Erziehungspartnerschaft bieten.
In	das	System	der	sozialen	Leistungen	und	Dienste	der	Stadt	Münster	sind	Menschen	mit	Migra-
tionsvorgeschichte gut eingebunden. Im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungsgruppe verfügen Men -
schen	ohne	deutschen	Pass	häufiger	nicht	über	ein	Einkommen,	mit	dem	sie	ohne	soziale	Transfer-
leistungen leben können. Dies gilt insbesondere auch für die Grundsicherung im Alter. Der Anteil 
Schwerbehinderter an der deutschen Bevölkerung liegt weiterhin deutlich über dem Anteil derer 
ohne	deutschen	Pass	an	ihrer	Bevölkerungsgruppe	–	bei	leicht	steigender	Tendenz.
Gesundheit und Sport:  Die jährlichen Schuleingangsuntersuchungen belegen einen guten Ge-
sundheitszustand	bei	Kindern	mit	und	ohne	Migrationsvorgeschichte.	Das	System	der	Früherken-
nungsuntersuchungen erreicht Kinder mit Migrationsvorgeschichte weniger gut, als Kinder, deren 
Eltern deutsch sozialisiert sind. Insgesamt liegt die Gruppe möglicherweise besonders belasteter 
Kinder sowohl aus Familien mit als auch ohne Migrationsvorgeschichte mittlerweile bei unter 10%. 
Andererseits sind Kinder mit Migrationsvorgeschichte mit über 95% umfassender geimpft, als Kin -
der, deren Eltern keine Migrationsvorgeschichte haben. Die in größeren Gesundheitsstudien mess-
baren	„neuen	Krankheiten“	(Stoffwechselkrankheiten,	Übergewicht,	psychische	Belastungen)	las-
sen sich aber auch in Münster nachweisen und spielen auch am Übergang in das Schulalter eine 
zunehmende Rolle. Zudem weisen zahlreiche Befunde darauf hin, dass besondere Konstellationen 
rund	um	Zuwanderung	nach	wie	vor	offensichtlich	ein	erhöhtes	Risiko	für	eine	nicht	optimale	ge-
sundheitliche und allgemeine institutionelle Entwicklung (Kita, Schule) darstellen. Auch wenn die 
Stadt zahlreiche Unterstützungsangebote anbietet, die auch von Familien mit Migrationsvorge -
schichte gut angenommen werden, zeigt sich regelmäßig, dass auch in Münster Kinder leben, die 
von	diesen	Angeboten	nicht	optimal	erreicht	werden.	Das	betrifft	grundsätzlich	sowohl	Familien	
mit als auch solche ohne Migrationsvorgeschichte. Eine Migrationsvorgeschichte scheint aber das 
Risiko dafür, durch diese Angebote nicht erreicht zu werden, deutlich zu erhöhen. 
Im Handlungsfeld „Sport“ ist die Quote der Kinder, die bei Schulanfang schwimmen können, in 
den letzten Jahren wieder leicht angestiegen, wenn auch die Quote der schwimmenden Kinder aus 
Familien mit Migrationsvorgeschichte deutlich geringer ist, als bei den „Nicht-Migrierten“. Auch 
den	in	Zusammenarbeit	zwischen	Sportamt	und	Sportvereinen	stattfindenden	Ferienschwimmkur-
sen, die auf die Erhöhung der Schwimmquote im Übergang zwischen Grundschule und weiterfüh-
render Schule abzielen, gelingt es, Kinder mit Migrationsvorgeschichte zu gewinnen und an das 
Schwimmen heranzuführen.
Die Bedeutung des Sports und insbesondere von Sportvereinen werden in diesem Bericht nicht 
behandelt. Daten oder Hinweise zu Aktiven oder speziellen Aktivitäten für Menschen mit Migrati -
onsvorgeschichte wurden nicht erhoben. Da aber gerade Sportvereine eine wichtige integratori -
sche Funktion einnehmen, sollten zukünftig diese Daten erhoben werden.

132
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung:  Im Handlungsfeld der Interkulturellen 
Öffnung	der	Verwaltung	strebt	die	Stadt	Münster	weiterhin	an,	den	Personalanteil	von	Menschen	
mit Migrationsvorgeschichte zu erhöhen. In 2018/2019 wird dazu ein Modellversuch zur Durchfüh -
rung	anonymisierter	Bewerbungsverfahren	eingeführt,	der	die	Bewerbungschancen	für	Menschen	
mit Migrationsvorgeschichte erhöhen soll. Darüber hinaus ist die Verwaltung überzeugt, dass Un -
ternehmen	 und	 Geflüchtete	 auf	 dem	 Arbeits-	 und	 Ausbildungsmarkt	 gleichermaßen	 profitieren	
können.	Als	Arbeitgeberin	verstärkt	die	Stadtverwaltung	ihre	Bemühungen,	geflüchtete	Menschen	
selbst auszubilden. Zum anderen hat die Stadt Münster sich zum Ziel gesetzt, die Kompetenz bei 
allen	Mitarbeiterinnen	und	Mitarbeitern	in	Bezug	auf	das	Thema	„Interkulturalität“	auszubauen.	
Neben Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz werden dabei vermehrt Sprachkurse ange -
boten. Ziel sollte in diesem Handlungsfeld sein, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt in der Be-
schäftigtenstruktur der Stadtverwaltung widerspiegelt. Die Datenlage hierzu ist noch nicht ausrei-
chend, wird sich aber kontinuierlich verbessern.
Kultur: Ein Schwerpunkt dieses Monitorings ist die Kulturelle Bildung. Die Auswertung der 
Migrationsanalyse	der	Stadtbibliothek	Münster	zeigt	deutlich	auf,	dass	der	Kundenanteil	mit	Migra-
tionsvorgeschichte steigend ist. Der Anteil der Bibliothekskundinnen und –kunden ist nahezu de-
ckungsgleich mit dem Anteil der Personen mit Migrationsvorgeschichte an der wohnberechtigten 
Bevölkerung. Bei den Jugendlichen ist ihr Anteil gestiegen und derjenige der erwachsenen Kundin-
nen	und	Kunden	dagegen	signifikant	niedriger	als	in	den	anderen	Altersklassen.	Um	insbesondere	
Kinder zu erreichen, wird die Versorgung durch den Bücherbus – der 2018 bereits sein 60-jähriges 
Jubiläum feiert – als elementar wichtig angesehen.
Das Stadtmuseum und die Westfälische Schule für Musik (WSfM) haben in den letzten Jahren 
auf	 die	 Entwicklung	 der	 Flüchtlingszahlen	 reagiert	 und	 Angebote	 für	 geflüchtete	 Kinder	 und	 Ju-
gendliche bereitgestellt. Die im Zuge der Durchführung der einzelnen Projekte erkannten Verbes-
serungspotentiale sollten in kooperativer Weise angegangen werden. Hier besteht die Notwendig-
keit	eines	verlässlichen	finanziellen	und	organisatorischen	Rahmens.	
In Bezug auf die vom Kulturamt selbst koordinierte Kulturelle Bildung und die hier fortgeschrie-
benen Landesprogramme partizipieren die Stadtteile mit besonders hohem Anteil an Kindern und 
Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte bereits in hohem Maße an den gebotenen Fördermög-
lichkeiten. Perspektivische Maßnahmen könnten nunmehr auf andere Stadtteile mit mittelhohem 
Anteil an Migrationsvorgeschichte in dieser Altersgruppe erweitert werden. Die Palette der Pro-
jektförderungen des Kulturamtes ist anhaltend gut aufgestellt und weiterhin bestrebt, Kulturver -
eine zu unterstützen.
Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Die Stadt Münster bzw. ihre verschiedenen Ämter haben die 
mehrsprachigen Informationsangebote weiter ausgebaut. Darüber hinaus stellen die Ämter der 
Stadt Münster auch hilfreiche Informationen anderer Institutionen des Landes oder des Bundes 
zur Verfügung.

133
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abkürzungsverzeichnis
AufenthG .................................... Aufenthaltsgesetz
BAMF .......................................... Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Delfin 4 ....................................... Sprachtest „Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der 
  Sprachkompetenz in Nordrhein-Westfalen bei 4-Jährigen
Förderschule G/H ....................... Förderschule in den Bereichen Grundschule und Hauptschule
GGUA ..........................................Gemeinnützige	Gesellschaft	zur	Unterstützung	Asylsuchender	e.	V.
IT.NRW ........................................	Landesbetrieb	Information	und	Technik	
  des Landes Nordrhein-Westfalen
KSD ............................................. Kommunaler Sozialdienst
MSO ............................................ Migrantenselbstorganisationen
MVG ............................................ Menschen mit Migrationsvorgeschichte
SGB.............................................. Sozialgesetzbuch
UPLA ........................................... Deutsch-Lateinamerikanischer Verein Münster 
  (Unión	Por	Latinoa-mérica	y	Alemania)
WBS ............................................ Wohnberechtigungsschein
WSfM  ......................................... Westfälische Schule für Musik 
WWU ...........................................Westfälische Wilhelms-Universität Münster

134
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildungs- und 
Tabellenverzeichnis
Abbildungen
Abbildung 1: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster mit 
Migrationsvorgeschichte am 31.12.2017 nach Altersgruppen und Geschlecht .........................15
Abbildung 2: Ausgewählte, ausländische Staatsangehörigkeiten der 
wohnberechtigten Bevölkerung in Münster ............................................................................ 18
Abbildung 3: Neuaufnahmen	von	Geflüchteten	–	Stadt	Münster	2010-2017 .......................... 19
Abbildung 4:	Herkunftsländer	der	zugewiesenen	Geflüchteten	im	Jahr	2017........................ 19
Abbildung 5: Verortung der in der Datenbank erfassten 
Organisationen 2017 ...................................................................................................................25
Abbildung 6:	Tagungen	der	Migrantenselbstorganisationen	(MSO) 
2009 bis 2017 ...............................................................................................................................26
Abbildung 7: Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit nach Bildungsausländerstatus, 
Geschlecht, EU-Staatsangehörigkeit 
und Studienart im WS 2017/18 ...................................................................................................34
Abbildung 8: Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität 2007 - 2016 ...............................34
Abbildung 9: Vergleich Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität 
nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 2007 – 2016 .........................................................35
Abbildung 10: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, 
die nicht in Deutschland geboren sind ......................................................................................42
Abbildung 11: Anteil der Schulanfängerinnen und –anfänger, deren 
Mütter nicht in Deutschland geboren sind ...............................................................................42
Abbildung 12: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, 
deren Vater oder Mutter nicht in Deutschland geboren sind, mit 
Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes ....................................................................43
Abbildung 13: Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, 
deren Vater oder Mutter nicht in Deutschland geboren sind, mit 
Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes ....................................................................44
Abbildung 14: Sprachbefund bei Schuleingangsuntersuchung – 
Kinder aus Familien mit und ohne Migrationsvorgeschichte ..................................................44
Abbildung 15: Sprachförderbedarfe in Kindertagesstätten und 
Grundschulen in der Stadt Münster 2014-2017 .........................................................................45

135
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 16: Sprachbefund bei Schuleingangsuntersuchung in 
Abhängigkeit von Migrationsvorgeschichte der Familie und 
Kitabesuchsdauer vor Einschulung ...........................................................................................45
Abbildung 17: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in 
Deutschland geboren) Deutschkenntnisse in Abhängigkeit 
von den Deutschkenntnissen der Mutter .................................................................................46
Abbildung 18: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in 
Deutschland geboren) Deutschkenntnisse der Mutter ...........................................................46
Abbildung 19: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber 
in Deutschland geboren) Deutschkenntnisse des Kindes ........................................................ 47
Abbildung 20: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden 
Schulen in der Stadt Münster nach Zuwanderungsgeschichte  
und Staatsangehörigkeit in den Schuljahren 2014/15 bis 2017/18 .............................................56
Abbildung 21: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von 
allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Münster nach Abschlussart in 
den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17...........................................................................................59
Abbildung 22: Sozialversicherungspflichtig	Beschäftigte	in	der
Stadt Münster (Arbeitsort) nach Staatsangehörigkeit 2012-2017 
(Quartalszahlen) ........................................................................................................................68
Abbildung 23: Entwicklung der Anteile einzelner Gruppen an der
Arbeitslosigkeit in Münster .........................................................................................................71
Abbildung 24: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung 
mit Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken Münsters nach 
Migrationsart am 31.12.2017 .......................................................................................................82
Abbildung 25: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung
mit Migrationsvorgeschichte in den Stadtbezirken Münsters nach 
Migrationsart am 31.12.2017 .......................................................................................................83
Abbildung 26: Anzahl der von der Stadt Münster ausgestellten 
Wohnberechtigungsscheine 2009-2017 ....................................................................................85
Abbildung 27: Vollständigkeit des Vorsorgestatus (U-Untersuchungen) bei 
in Deutschland geborenen Kindern mit und ohne Migrationsvorgeschichte 
in der Stadt Münster – Daten der Schuleingangsuntersuchung 2010-2017 .............................99
Abbildung 28: Kinder mit Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland 
geboren) Vollständigkeit des Impfschutzes in der Stadt Münster. .......................................100
Abbildung 29: Kinder ohne Migrationsvorgeschichte – Vollständigkeit 
des Impfschutzes in der Stadt Münster. .................................................................................100
Abbildung 30: Schulanfänger mit Migrationsvorgeschichte aber 
in	Deutschland	geboren	und	„erheblichen	Auffälligkeiten“	bei 
der schulärztlichen Unterschung /Anteil dieser Kinder, die Kontakt 
zur Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ Stadt Münster haben. .....................................................101

136
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Abbildung 31: Anteil aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger, 
die im Vorschulalter das Seepferdchen erworben haben. ......................................................102
Abbildung 32: Anteil aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit 
Migrationsvorgeschichte (aber in Deutschland geboren), die im Vorschulalter 
das Seepferdchen erworben haben. ........................................................................................102
Abbildung 33: Erzielte Abzeichen Ferienschwimmkurse des Sportamtes ............................ 103
Abbildung 34: Teilnehmendenstruktur	Ferienschwimmkurse	(Mädchen/Migration) .......... 103
Abbildung 35: Migrationsvorgeschichte nach Alter ................................................................112
Abbildung 36: Migrationsvorgeschichte nach Stadtteil ..........................................................113
Abbildung 37: Migrationsvorgeschichte nach Geschlecht ......................................................113
Tabellen
Tabelle 1: Definitionen	grundlegender	Begriffe ..........................................................................8
Tabelle 2: Integrationspolitische Handlungsfelder und zugrunde 
gelegte Indikatoren .................................................................................................................... 11
Tabelle 3: Wohnberechtigte Bevölkerung in der Stadt Münster nach 
Migrationsvorgeschichte 2017 ................................................................................................... 14
Tabelle 4: Anteile der wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte nach Altersgruppen am 31.12.2017 .................................................. 16
Tabelle 5: Bevölkerung in der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte 
und Familienstand 2017 .............................................................................................................. 16
Tabelle 6: Größe der Haushalte in der Stadt Münster nach 
Migrationshintergrund 2016 .......................................................................................................17
Tabelle 7: Zahl der in Privathaushalten lebenden Kinder in der 
Stadt Münster nach Migrationshintergrund 2016 .....................................................................17
Tabelle 8: Zuzüge nach Münster nach ausgewählten ersten 
Staatsangehörigkeiten 2017 ...................................................................................................... 18
Tabelle 9: Fortgezogene nach ausgewählten ersten 
Staatsangehörigkeiten 2017 ...................................................................................................... 18
Tabelle 10: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive 
Personen nach Migrationsvorgeschichte und Staatsangehörigkeit 2015 und 2017 .................21
Tabelle 11: In politischen Gremien der Stadt Münster aktive 
Personen nach Migrationsvorgeschichte, Staatsangehörigkeit 
und Geschlecht 2015 und 2017 ...................................................................................................22
Tabelle 12: Anregungen und Anträge des Integrationsrates 
an den Rat der Stadt Münster, die Stadtverwaltung und/oder 
den Oberbürgermeister 2013-2017 ............................................................................................ 23
Tabelle 13: Bewilligung von Zuschüssen ....................................................................................23

137
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 14: Verteilung	der	KOMM-AN-Fördermittel	nach	Trägern	(2016	–	2017): ....................28
Tabelle 15:	Auswertung	der	Qualifizierungsreihen	für	Ehrenamtliche 
in der Migrationsarbeit (2016 – 2017) ........................................................................................29
Tabelle 16: Ausländische Staatsangehörige in Münster nach 
EU-Staatszugehörigkeit und Geschlecht 2008-2017 ..................................................................31
Tabelle 17: Aufenthaltsrecht von Nicht-EU-Staatsangehörigen 
nach Geschlecht 2010-2017 ........................................................................................................ 32
Tabelle 18: Aufenthaltstitel	von	Geflüchteten	nach	Geschlecht	2016-2017 ............................. 32
Tabelle 19: Studierende an der Westfälischen Wilhelms-Universität 
Münster nach Staatsangehörigkeit, Bildungsausländerstatus und 
Studienart im WS 2017/18 ........................................................................................................... 33
Tabelle 20: Studierende an der Fachhochschule Münster nach 
Staatsangehörigkeit, Bildungsausländerstatus und Studienart im 
WS 2016/17 bis WS 2017/18 .........................................................................................................36
Tabelle 21: Einbürgerungen in der Stadt Münster 2010-2017 ................................................... 37
Tabelle 22: Teilnehmerinnen	und	Teilnehmer	an	Integrationskursen	
der Stadt Münster nach Kurs-Art und Geschlecht 2005 bis 2017 .............................................38
Tabelle 23: Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen der Stadt 
Münster im Elementar- und Primarbereich 2015 - 2017 ............................................................48
Tabelle 24: Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen 
in der Stadt Münster nach Zuwanderungsgeschichte in den Schuljahren 
2012/13 bis 2017/18 .......................................................................................................................52
Tabelle 25: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nach 
Zuwanderungsgeschichte Schuljahr 2014/15 bis Schuljahr 2017/18 ..........................................52
Tabelle 26: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen 
nach Zuwanderungsgeschichte in der Stadt Münster in den Schuljahren 
2014/15 bis 2017/18 ......................................................................................................................54
Tabelle 27: Schulabgängerinnen und Schulabgänger von allgemeinbildenden 
Schulen in der Stadt Münster nach Abschlussart in den Schuljahren 
2013/14 bis 2016/17 ...................................................................................................................... 57
Tabelle 28: Vielfältige	Programme,	Qualifizierungsangebote	und	
Maßnahmen der Stadt Münster für Eltern, Kinder, Jugendliche und 
Fachpersonal 2015 – 2017 ...........................................................................................................60
Tabelle 29:	Anzahl	der	Kurse	und	angemeldete	Teilnehmende	im	
ergänzenden Sprachförderangebot „Club D“ der Volkshochschule 
Münster in den Studienjahren 2011/12-2017/18 ..........................................................................62
Tabelle 30:	Anzahl	der	Kurse	und	angemeldete	Teilnehmende	im	
Bereich „Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ 
der Volkshochschule Münster in den Studienjahren 2012/13 - 2017/18 .....................................63

138
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 31: Von der VHS zusätzlich zum Angebot nach dem 
Weiterbildungsgesetz aus Drittmitteln des Landes NRW 
und des Bundes sowie aus Spenden durchgeführte Angebote 
für	Geflüchtete	2015-2017...........................................................................................................63
Tabelle 32: Bevölkerung der Stadt Münster nach Beteiligung 
am Erwerbsleben und Migrationshintergrund 2011, 2014 und 2016 ........................................65
Tabelle 33: Erwerbstätige in der Stadt Münster nach Migrationshintergrund 
und Staatsangehörigkeit 2016 ...................................................................................................65
Tabelle 34: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach 
Wirtschaftsbereichen bzw. -abschnitten und Migrationshintergrund 2016 ...........................66
Tabelle 35: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster 
nach Migrationshintergrund 2016 .............................................................................................66
Tabelle 36: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster 
nach Migrationshintergrund 2014 .............................................................................................66
Tabelle 37: Stellung im Beruf der Erwerbstätigen in der Stadt Münster 
nach Migrationshintergrund 2011 ..............................................................................................67
Tabelle 38: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Vollzeit- 
und	Teilzeitbeschäftigung	und	Migrationshintergrund	2016 ...................................................67
Tabelle 39: Erwerbstätige Bevölkerung in der Stadt Münster nach Befristung 
des Beschäftigungsverhältnisses und Migrationshintergrund 2016 .......................................68
Tabelle 40: Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) in der Stadt Münster 
nach Staatsangehörigkeit und anderen ausgewählten Merkmalen 2012-2017 .......................69
Tabelle 41: Bevölkerung in der Stadt Münster nach monatlichem 
Nettoeinkommen und Migrationshintergrund 2016 ................................................................69
Tabelle 42: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte 
und Staatsangehörigkeit 2012 - 2017 .........................................................................................70
Tabelle 43: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte nach Migrationsvorgeschichte 
und Geschlecht 2017...................................................................................................................70
Tabelle 44: In Münster tätige Ärztinnen und Ärzte mit Migrationsvorgeschichte 
nach Herkunftsländern 2012 - 2017 .............................................................................................71
Tabelle 45: Im Jobcenter Münster gemeldete Arbeitslose nach 
Migrationsvorgeschichte in 2015, 2016 und 2017 ...................................................................... 72
Tabelle 46: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige 
Leistungsbezieherinnen und -bezieher mit und ohne Migrationsvorgeschichte 
(MVG) nach Geschlecht in 2015, 2016 und 2017 ........................................................................ 73
Tabelle 47: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen und -bezieher 
nach Migrationsvorgeschichte und Erwerbsfähigkeit in 2015, 2016 und 2017 ........................ 73
Tabelle 48: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) 
nach höchstem erworbenen Schulabschluss in 2015, 2016 und 2017 ...................................... 75

139
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 49: Beim Jobcenter Münster gemeldete erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) 
nach höchstem erworbenen Berufsabschluss in 2015, 2016 und 2017 .................................... 75
Tabelle 50: Höhe des erwirtschafteten Einkommens von beim Jobcenter 
Münster gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit und 
ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) in 2015, 2016 und 2017 .................................................76
Tabelle 51: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen 
und -bezieher, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, in 2015, 2016 und 2017 .....................77
Tabelle 52: Beim Jobcenter Münster gemeldete alleinerziehende 
Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach Migrationsvorgeschichte 
in 2015, 2016 und 2017 ................................................................................................................ 77
Tabelle 53: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen 
und -bezieher mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach Alter 
in 2015, 2016 und 2017 ................................................................................................................78
Tabelle 54: Beim Jobcenter Münster gemeldete Leistungsbezieherinnen 
und -bezieher mit und ohne Migrationsvorgeschichte (MVG) nach 
Stadtbezirken in 2015, 2016 und 2017 ........................................................................................78
Tabelle 55: Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung mit 
Migrationsvorgeschichte an der wohnberechtigten Gesamtbevölkerung 
in den Stadtbezirken der Stadt Münster (nach Geschlecht) 2017 ........................................... 81
Tabelle 56: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte 
und Staatsangehörigkeit in ausgewählten Stadtteilen der Stadt Münster 2017 ....................83
Tabelle 57: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte 
in den Stadtteilen der Stadt Münster 2017 ...............................................................................84
Tabelle 58: Wohnberechtigungsscheine nach besonderen Zielgruppen 
(Doppelnennung möglich) 2012-2017 ........................................................................................86
Tabelle 59: Anteil der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine von ausländischen 
Antragstellenden in der Stadt Münster nach Haushaltsgröße 2013 und 2017 .........................86
Tabelle 60: Anteil der an Single-Haushalte ausgestellten WBS nach 
Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 2016 ........................................................................86
Tabelle 61: Versorgungsquote aller Wohnberechtigungsschein-Inhaberinnen 
und -Inhaber in der Stadt Münster mit Wohnraum nach Haushaltsgröße 2010-2017 .............87
Tabelle 62: Versorgungsquote ausländischer Wohnberechtigungsschein-
Inhaberinnen und -Inhaber in der Stadt Münster mit Wohnraum nach 
Haushaltsgröße 2012-2017 ..........................................................................................................87
Tabelle 63: Empfängerinnen und Empfänger von sozialer 
Mindestsicherungsleistung in Münster .....................................................................................93
Tabelle 64: Mindestsicherungsquote in Münster .....................................................................94
Tabelle 65: Empfänger / Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
nach dem SGB XII in Münster ....................................................................................................95

140
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 66: Anteil der Empfänger / Empfängerinnen von Leistungen  
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb 
von Einrichtungen nach dem SGB XII in Münster an der wohnberechtigten 
Bevölkerung in Münster ............................................................................................................96
Tabelle 67: Schwerbehinderte Personen in Münster am Jahresende .....................................97
Tabelle 68: Staatsangehörigkeiten nichtdeutscher Personen mit 
Schwerbehinderung ...................................................................................................................97
Tabelle 69: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Münster 
nach Migrationsvorgeschichte, Umfrage 2017 ....................................................................... 105
Tabelle 70: Im Ausland geborene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 bei den Stadtwerken Münster 2012, 2014 und 2017 ............................................................... 106
Tabelle 71: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster 
nach Migrationsvorgeschichte und Geschlecht 2014 und 2017 ............................................. 106
Tabelle 72: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationsvorgeschichte 
der Stadtwerke Münster nach Herkunftsgebieten und Geschlecht 
2012, 2014 und 2017 ....................................................................................................................107
Tabelle 73: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster 
nach Funktionsbereichen und Migrationsvorgeschichte 2012 - 2017 .....................................107
Tabelle 74: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster
 nach Funktionsbereichen, Geburtsland und Geschlecht 2014 und 2017 ...............................108
Tabelle 75: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Messe und Congress 
Centrum Halle Münsterland GmbH mit Migrationshintergrund nach 
Funktionsbereichen 2017 ......................................................................................................... 109
Tabelle 76: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund 
der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH nach 
Herkunftsgebieten 2017 ........................................................................................................... 109
Tabelle 77: Angebotene Fortbildungen der Stadt Münster im Bereich 
„Interkulturelle	Kompetenz“	und	Anzahl	der	Teilnehmenden	2007-2017 .............................. 110
Tabelle 78: Angebote der Westfälischen Schule für Musik ..................................................... 115
Tabelle 79: Projektanträge und geförderte Projekte im Rahmen des 
Landesprogramms „Kultur und Schule“ in der Stadt Münster in den 
Schuljahren 2006/07-2017/18 .....................................................................................................118
Tabelle 80: Anteil der Projektanträge und geförderten Projekte aus 
den Stadtteilen der Außenstadtbezirke im Rahmen des Landesprogramms 
„Kultur und Schule“ in der Stadt Münster in den Schuljahren 2009/10-2017/18 .....................119
Tabelle 81: Geförderte Projekte mit interkulturellem Merkmal in 
den Stadtteilen der Außenstadtbezirke ...................................................................................119
Tabelle 82: Anträge und durchgeführte Projekte im Rahmen des 
Landesprogramms „Kultur und Schule“ in der Stadt Münster 
nach Stadtteilen von 2006 bis 2017 ..........................................................................................121

141
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Tabelle 83: Mehrsprachige Informationsangebote der Stadt 
Münster 2017 .............................................................................................................................122
Tabelle 84: Auswertung der Münsteraner Wochen gegen 
Rassismus 2015 - 2017 nach Anzahl der Veranstaltungen und Veranstaltenden ....................127

142
                       Bericht zum Integrationsmonitoring 2017
Integrationsmonitoring 2017
Handlungsfelder, Daten, 
Maßnahmen
18-KI_2_umschlag_intergrationsmonitoring-neu.indd   1 17.08.18   13:48

Berichtsvorlage

4353 Zeichen

V/0609/2018 
V/0609/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Integrationsmonitoring 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen 
Bericht 
   11.09.2018 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Bericht 
   24.09.2018 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
   26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   26.09.2018 Integrationsrat Bericht 
   04.10.2018 Sportausschuss Bericht 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   10.10.2018 Rat Bericht 
 
 
 
Bericht: 
Mit der Beschlussfassung über das „Migrationsleitbild der Stadt Münster“ (Vorlage V/0026/2008) vor 
nunmehr 10 Jahren hat der Rat der Stadt Münster einen Kriterienkatalog für eine ausführliche  und 
systematische Bestandsaufnahme migrationsorientierter Angebote, Einrichtungen und Dienste in der 
Stadt, eine handlungsleitende Grundlage für eine prioritätengeleitete Weiterentwicklung der best e-
henden Strukturen, einen Maßstab für die Einführung, Weit erentwicklung bzw. Verstärkung spezif i-
scher, migrationsorientierter Maßnahmen und eine gemeinsame, ämter - und trägerübergreifende Ar-
beitsgrundlage in allen Feldern der migrationsorientierten Arbeit in Münster geschaffen. 
Die Umsetzung des Leitbildes sollte  von Beginn an – und dies wurde bei den Fortschreibungen z u-
letzt 2014 (Vorlage V/0193/2014) bestätigt – stets eng verfolgt werden und durch auf Daten - und Er-
kenntnisgrundlagen bezogene Situationsanalysen (Zielgruppen, Potentiale, Problemlagen, Hilfe - und 
Dezernat IV/Kommunales 
Integrationszentrum 
 
16.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Meza Correa-Flock 
Telefon: 492-7058 
Meza-Correa-Flock@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0609/2018 
Unterstützungsangebote der Ämter, Institutionen, Einrichtungen und Träger) unter Zugrundelegung 
der Bewertungskriterien des Migrationsleitbildes nachvollzogen und abgesichert werden. 
Das Integrationsmonitoring 2017 ist die Fortschreibung der Berichterstattu ngen aus 2010, 2012 und 
2015 und wurde, wie die Vorgängerberichte, gemeinsam mit Ämtern der Stadtverwaltung erstellt. 
 
Der vorliegende Integrationsmonitoringbericht der Stadt Münster schreibt die Fortschritte der polit i-
schen, rechtlichen und sozialen Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt 
Münster im Zeitraum 2015 bis 2017 fort. Er knüpft an die letzte Berichterstattung aus dem Jahr 2015 
an, bezieht indes die Berichtszeiträume seit 2010 mit ein und blickt punktuell bis auf das Jahr 2005 
zurück. Die Struktur des Berichtes folgt weitgehend dem Aufbau des letzten Integrationsmonitorings 
2015. Auch wurde ein Großteil der Indikatoren aus dem Jahr 2015 fortgeschrieben.  
 
Im Integrationsmonitoring 2015 war aufgrund der Zuwanderungssituation ein - im Migrationsleitbild 
nicht als eigenständiges Handlungsfeld enthaltenes - Kapitel "Flüchtlinge" ergänzt worden. Dieses 
Kapitel wurde im vorliegenden Bericht wieder gestrichen, obgleich der Zuzug von Geflüchtete n im 
Jahr 2015 seine Spitze erreichte. Die auf die Herausforderungen folgenden Maßnahmen finden sich 
vielmehr in allen Handlungsbereichen wieder und prägen den gesamten Bericht 2017. Dieser Bericht 
zeigt die Umsetzung der Bemühungen, der neuen Zuwanderungs thematik mit tragfähigen Konzepten 
gerecht zu werden und die Vielfalt an Maßnahmen in allen Bereichen. 
 
Die Herausforderungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass die Integration als ein kontinuierlicher 
und sich stets wandelnder Prozess zu verstehen ist, der immer wieder neu bedacht werden muss. 
Gerade auch vor diesem Hintergrund ist das Monitoring ein geeignetes Instrument für die aktuelle 
Analyse und Bestandsaufnahme mit den sich wandelnden Gegebenheiten. Aber auch dieses Instru-
ment muss hinsichtlich seines Nutzens, seiner Möglichkeiten und Grenzen immer wieder überprüft 
und ebenfalls angepasst werden. 
  
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Bericht Integrationsmonitoring 2017

Anlage A

5155 Zeichen

Anlage A zur V/0609/2018 
Kurzüberblick 
Das „Integrationsmonitoring 2017“ liefert einen Überblick über die Entwicklung und den derzeiti-
gen Stand der Umsetzung des Migrationsleitbildes und, anhand statistischer Indikatoren, der ent-
sprechenden Datengrundlage in den verschiedenen Handlungsfeldern bis Ende 2017. 
Es bietet nunmehr, als kontinuierliche Fortschreibung früherer Versionen aus den Jahren 2010, 
2012 als auch 2015, einen mittlerweile signifikanten Beobachtungszeitraum. Auch bietet es einen 
sozialräumlich orientierten Ansatz, mithilfe dessen der Verlauf von Integrationsprozessen in den 
Blick genommen und kommunaler Politik und Verwaltung Ansatzpunkte für die weitere Planung 
und Steuerung der Integrationsprozesse geliefert werden können. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Umsetzung des Migrationsleitbildes  
Das Monitoring dient u. a. der Überprüfung der Umsetzung der folgenden übergeordneten Leit-
ziele des Migrationsleitbildes: 
 Als Voraussetzung einer erfolgreichen Weiterentwicklung der Stadtgesellschaft wird Offen-
heit auf allen Seiten und von allen beteiligten Gruppen gefordert und gefördert.  
 Die Münsteraner Stadtgesellschaft macht sich gegen jedwede Stigmatisierung und Diskrimi-
nierung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Bereichen und auf allen Ebenen 
stark. 
 WIR möchten auch im Bereich der Integration die Vielfalt der Bevölkerung anerkennen, in-
dem wir die daraus resultierenden individuellen Bedürfnisse im Umgang mit Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte stärker berücksichtigen. 
 Münster soll als lebendige und interkulturell offene Stadt weiterentwickelt werden, in der 
unterschiedliche Milieus und Ethnien ohne soziale Konflikte zusammenleben (vgl. Handlungs-
konzept Demographischer Wandel). 
 Wir wollen in der Integrationsarbeit ehrenamtliche Initiativen und bürgerschaftliches Enga-
gement aus der Stadtgesellschaft heraus stärken und diese durch hauptamtliche Kräfte und 
entsprechende Stellen unterstützen. Das freiwillige Engagement der Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte soll wertgeschätzt und durch gezielte Qualifizierung gefördert werden. 
 Wir sehen die Stadtteile als eine wichtige Ebene der Integration an und beabsichtigen daher, 
Integrationsangebote vor Ort unter Einbeziehung der Zugewanderten und Einheimischen in 
den Quartieren auszubauen und besser zu vernetzen.  
 Wir wollen die interkulturelle Öffnung aller Regelsysteme fördern (Bildungssystem, Arbeits-
markt etc.). 
 Öffentliche Informationsmaterialien sollen auf die Vielfalt der Zielgruppen ausgerichtet sein. 
Strukturelle Barrieren für Menschen mit Behinderung, die eine Migrationsvorgeschichte ha-
ben, sollen abgebaut werden. Die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-
Behindertenrechtskonvention sowie des Aktionsplans der Stadt Münster zu deren Umset-
zung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0116 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein

Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein  teilw. 
Bereits veranschlagt  Ja X Nein   
. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Handlungsgrundlage ist die Beschlussfassung des Rates über das „Migrationsleitbild der Stadt 
Münster“ (Vorlage V/0026/2008), welche im Zuge der Fortschreibung des Migrationsleitbildes 2014 
(Vorlage V/0193/2014) erneuert worden ist. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage behandelt das Querschnittsthema Migration in allen kommunalen Handlungsfeldern. 
In der fachämterübergreifenden Zusammenarbeit werden Handlungsbedarf und bereits durchge-
führte Maßnahmen im Handlungsfeld, quasi in gebündelter Form, sichtbar. Das Integrationsmo-
nitoring kann als künftige Arbeitsgrundlage für das Handeln von Politik und Verwaltung in diesem 
Querschnittsbereich dienen.  
Dabei werden innerhalb des Querschnittsbereichs Migration auch die Querschnittsbereiche De-
mographie, Gleichstellung sowie Inklusion besonders berücksichtigt und mit dem statistischen 
Merkmal der Migrationsvorgeschichte vermittelt. Konkret bedeutet dies, dass der Status quo 
einzelner Integrationsprozesse und Maßnahmen in seiner Spezifität und seinen Auswirkungen für 
bestimmte Altersgruppen beobachtet sowie der demographische Wandel in der Analyse der mig-
rationsspezifischen Situation einbezogen wird – und, wo das Datenmaterial dies ermöglicht hat, 
eine geschlechterdifferenzierte Betrachtung Grundlage der Ergebnisse ist. Ebenso liegt den Aus-
führungen, wie z.B. im Handlungsfeld Bildung, die Perspektive der Inklusion zugrunde. Besondere 
thematische Schwerpunkte hinsichtlich einer Verbindung der Bereiche Migration und Inklusion 
finden sich im Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ sowie insbesondere im Handlungsfeld „Kin-
der- und Jugendhilfe, Soziale Leistungen und Dienste“.

Beratungsverlauf (12)

04.09.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2018 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.09.2018 Integrationsrat
TOP 3.1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.10.2018 Sportausschuss
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2018 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 41 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 48 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Warendorfer Straße
  • Hansaplatz 7
  • Robert-Bosch-Straße 2016
  • Pluggendorf 4
  • Kinderhaus 32
  • Neutor 4
  • Düesberg 7

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Details

Aktenzeichen
V/0609/2018
Typ
Vorlagen
Datum
14.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37