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A-R/0047/2025

Münster elektrisiert: Zukunftsoffensive für den Ausbau der E-Mobilität

Antrag an den Rat 02.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 28.2

A-R-0047-2025

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A-R-0047-2025

6114 Zeichen

Ratsantrag 
Münster elektrisiert: Zukunftsoffensive für den Ausbau der E-Mobilität 
 
Die Stadt Münster treibt die Entwicklung von Lademöglichkeiten durch eine Kombination aus 
Infrastrukturmaßnahmen, Anreizen und innovativen Konzepten voran: 
 
Ausrüstung der Zufahrtsstraßen (P+R Parkflächen) mit Ladeinfrastruktur: Eine dafür 
notwendige Ausschreibung wird zeitnah vorbereitet. 
Vereinfachte Freigabe von mehr öffentlichen Stellflächen für die Elektromobilität: Aktuell 
sind noch nicht alle Stadtteile Münsters flächendeckend mit öffentlich zugänglicher 
Ladeinfrastruktur ausgestattet. Ein erhöhter Fokus zur Freigabe/Ausschreibung von 
öffentlichen Flächen fördert die E-Mobilität. 
Barrierefreies Laden: Bisher gibt es wenige barrierefreie Lademöglichkeiten in Münster. Um 
die E-Mobilität effizient unterbringen zu können, ist die Vergabe von barrierefreien 
Parkplätzen/Ladeplätzen ein Baustein 
Laternenlader: Die Laternen selbst werden ein Teil der Infrastruktur und eine Alternative 
insbesondere für Quartiere, in denen nur wenige private Parkflächen verfügbar sind 
Ladebordstein nach dem Vorbild der Stadtwerke Düsseldorf 
Öffentlich-private Partnerschaften (PPP): Kooperationen mit Energieversorgern, 
Einzelhändlern und Gewerbebetrieben werden geprüft, um den Ausbau von Ladepunkten 
finanziell zu erleichtern. 
Lastmanagement und Smart Charging: Die Stadt sorgt für eine intelligente Steuerung der 
Ladeinfrastruktur, um Netzüberlastungen zu vermeiden und erneuerbare Energien besser 
einzubinden, und Echtzeit-Informationen zu freien Ladestationen anzubieten. 
Bürgerbeteiligung ermöglichen: Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv in die Standortwahl 
neuer Ladepunkte einbezogen werden, z. B. über eine Online-Plattform zur Meldung von 
Bedarfen. 
Förderprogramme und Drittmittel optimal ausschöpfen: Stadt Münster nutzt verstärkt 
Fördermittel von Bund und EU, um die Kosten für den Ausbau zu reduzieren. 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Ausschreibung und dem Betrieb von öffentlicher 
Ladeinfrastruktur (insbesondere bei Normalladepunkten im öffentlichen Straßenraum) 
sicherzustellen, dass die marktübliche Blockiergebühr in den Nachtstunden (z. B. zwischen 
22:00 Uhr und 08:00 Uhr) ausgesetzt wird. Eine Zeitbegrenzung bis zum Einsetzen der 
Zusatzgebühr findet in diesem Zeitraum keine Anwendung. 
Begründung 
Urbane Elektromobilität hängt entscheidend von der Attraktivität der Ladeangebote für die 
Bürgerinnen und Bürger ab. Der Umstieg auf Elektromobilität ist einer der Bausteine zur 
Erreichung der Klimaziele der Stadt Münster. Elektrofahrzeuge verursachen im Betrieb weniger 
CO₂ als Verbrenner – insbesondere, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen 
werden. Zudem können ihre Batterien als Energiespeicher dienen, um Schwankungen im 
Stromnetz auszugleichen, die durch die verstärkte Nutzung von Wind- und Sonnenenergie 
entstehen. 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2025

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Das Elektroauto ist aufgrund der kurzen Wege ein ideales Fahrzeug für die Stadt. Zwar weist 
Münster im Verhältnis hohe Zulassungszahlen für Elektroautos auf, doch die Anzahl 
öffentlicher Ladepunkte bleibt hinter dem Bedarf zurück. Viele Fahrzeughalter haben nicht die 
Möglichkeit, ihr Auto über den Hausstrom hinaus in einer eigenen Garage zu laden. Dadurch 
steigen die Ladekosten, und insbesondere in innerstädtischen Bereichen gestaltet sich die 
Suche nach einem Parkplatz mit Ladesäule oft schwierig. 
 
In Großstädten wie Münster, wo zahlreiche Autobesitzer ihr Fahrzeug am Straßenrand parken, 
ist der Ausbau öffentlicher Ladepunkte umso wichtiger. Ein zentrales Problem im urbanen 
Raum ist der fehlende Platz. Eine gezielte Förderung des Ladesäulenausbaus kann Abhilfe 
schaffen. Eine Möglichkeit ist die Ausstattung bestehender Straßenlaternen mit Ladepunkten – 
nach dem Vorbild von Dortmund. Die dortige Ladeleistung liegt systemseitig bei 11 kW – 
ausreichend, um selbst Fahrzeuge mit großen Batterien über Nacht vollständig aufzuladen. 
Die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladesäule erfolgt über ein herkömmliches Typ-2-
Kabel, die Bezahlung über gängige Systeme per App, RFID oder Website. Beim sogenannten 
Ladebordstein (s. Düsseldorf) wird die Ladeelektronik in die Maße eines handelsüblichen 
Bordsteins integriert, um das Laden von Elektrofahrzeugen direkt am Fahrbahnrand zu 
ermöglichen – ohne störende Poller und ohne Eingriffe in den Gehwegbereich.  
 
Auch auf den P+R-Flächen, die eine einfache und sichere Verknüpfung von Pkw mit Bus oder 
Bahn ermöglichen und die Innenstadt vom Individualverkehr entlasten, fehlt bislang eine 
Ladeinfrastruktur. Ein schneller Ausbau dieser Standorte wäre ein wichtiger Schritt für die 
Elektromobilität. Dabei sollten Schnelllade-Hubs mit mehreren Ladepunkten bevorzugt 
werden, da sie die Kosten pro Ladepunkt senken. 
 
Die Stadt plant den Einsatz von Laternenladern und Ladebordsteinen als Alternative für 
Quartiere mit wenigen privaten Parkflächen. Die technische Auslegung dieser Systeme (z. B. 
11 kW bei Laternenladern) ist explizit darauf ausgelegt, Fahrzeuge – auch solche mit großen 
Batterien – „über Nacht“ vollständig aufzuladen. Eine Blockiergebühr, die bereits nach vier 
Stunden greift, konterkariert das technische Konzept des „Overnight-Charging“ an diesen 
Standorten. Zudem kann das nächtliche Laden dazu beitragen, Batterien als Speicher zu 
nutzen, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. 
 
Kurzfristig ist ein umfassendes Ausbaukonzept für die Elektroladeinfrastruktur vorzulegen. 
Damit kann Münster die Elektromobilität deutlich attraktiver machen und einen 
entscheidenden Beitrag zur Erreichung seiner Klimaziele leisten.

3 
 
 
Grafik: WN vom 31.7.2024 
 
Münster, 01. Dezember 2025 
 
gez. 
Stefan Weber 
Mathias Kersting 
Carmen Greefrath 
Angela Stähler  
Marcus Bielefeld 
Olaf Bloch 
Andreas Bracht 
 
 
Meik Bruns 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Alf Rüdiger Kaßenbrock 
Stefan Leschniok 
Babette Lichtenstein van Lengerich 
Jutta Malik 
 
 
Martin Peitzmeier 
Dr. Britta Riederer Freifrau 
von Paar 
Carolin Schwarz 
Jolanta Vogelberg 
Thomas Werth 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 28.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0047/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2025
Erstellt
02.12.2025 16:49