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V/0557/2023

Bauwerke Münster GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung

Vorlagen 23.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 21.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5400 Zeichen

V/0557/2023 
V/0557/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bauwerke Münster GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Aufsichtsrat der Bauwerke Münster GmbH gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages werden 
zum 01.01.2024 folgende 14 Mitglieder und entsprechende Stellvertretungen entsandt: 
 
Mitglieder Stellvertretung 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
 
auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
8.   8.  
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
30.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0557/2023 
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion 
 
9.   9.  
10.   10.  
 
auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 
 
11.   11.  
 
auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 
 
12.   12.  
 
auf Vorschlag der Internationalen Fraktion DIE PARTEI/ÖDP 
 
13.   13.  
 
auf Vorschlag der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r  
Bedienstete/r): 
 
14. Stadtdirektor Thomas Paal  14. Stadtrat Arno Minas 
 
2. In die Gesellschafterversammlung (§ 9 des Gesellschaftsvertrages) wird als Mitglied Stadtkäm-
merin Christine Zeller. Als Stellvertretung wird Frank Möller, Leiter des Amtes für Finanzen und 
Beteiligungen, entsandt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster übernimmt zum 01.01.2024 von der Stadtwerke Münster GmbH 100 % der Anteile 
an der Bauwerke Münster GmbH (Ratsbeschluss vom 14.12.2022 zum Antrag A-R/0072/2022). Mit 
der Vorlage V/0558/2023 – Bauwerke Münster GmbH – Übertragung der Geschäftsanteile von der 
Stadtwerke Münster GmbH auf die Stadt Münster – werden alle notwendigen Schritte zum Erwerb der 
Gesellschaftsanteile durch die Stadt Münster in die Wege geleitet. 
 
Zu 1.) Aufsichtsrat 
 
Als ein Organ der Gesellschaft wird gemäß § 6 ein Aufsichtsrat eingerichtet. Der Aufsichtsrat besteht 
aus 14 von der Gesellschafterin entsandten Mitgliedern. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern 
muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. 
Für jedes entsandte Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen. 
 
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter 
Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gremien. Nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW 
muss, sofern weitere Vertreter zu benennen sind, der Bürgermeister oder der/die von ihm vorge-
schlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Soweit der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen 
oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 
50 Abs. 1 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare / Nie-
meyer.

- 3 - 
V/0557/2023 
 
Haben sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das zu besetzende Gremium 
geeinigt, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über 
die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu-
stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.  
 
Vorn der Verwaltung soll als ordentliches Mitglied Stadtdirektor Thomas Paal und als stellvertretendes 
Mitglied Stadtrat Arno Minas in den Aufsichtsrat entsandt werden. 
 
Zu 2.) Gesellschafterversammlung 
 
Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags besteht die Gesellschafterversammlung aus einer Vertretung 
der Gesellschafterin, wobei für die Stadt Münster auf § 113 GO NRW verwiesen wird. Für die durch 
die Stadt Münster in die Gesellschafterversammlung entsandte Vertretung soll eine Stellvertretung 
bestimmt werden.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Stadtkämmerin Christine Zeller als Mitglied und Frank Möller als ihre 
Stellvertretung zu entsenden. 
 
Hinweis 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0598/2017 die wesentlichen Gremien klassifiziert bei denen ein Frau-
enanteil von 40 % erreicht werden muss. Der Aufsichtsrat Bauwerke Münster GmbH ist auch als we-
sentliches Gremium einzustufen. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Anlage A

2000 Zeichen

Anlage A zur V/0557/2023 
Kurzüberblick 
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Bauwerke Münster GmbH wird ein Aufsichtsrat eingerichtet. 
Der Aufsichtsrat muss nach § 6 Gesellschaftsvertrag vierzehn von der Gesellschafterin entsand-
ten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Münster oder eine von ihm vorge-
schlagene, bei der Stadt Münster bedienstete Person, einzurichten. Für jedes Mitglied des Auf-
sichtsrates soll eine Stellvertretung entsandt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihre Modernisierung aktiv mitwirken. 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, dass sämtliche Beteiligungsgesellschaften der Stadt 
Münster durch die Stadt als unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterin ausreichend kontrolliert 
und koordiniert werden können. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (2)

08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 13.1 Vorberatung
Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 21.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0557/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2023
Erstellt
15.09.2023 12:22