V/0557/2023
Bauwerke Münster GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung
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Beschlussvorlage
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V/0557/2023 V/0557/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bauwerke Münster GmbH: Besetzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung Beratungsfolge 08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Aufsichtsrat der Bauwerke Münster GmbH gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages werden zum 01.01.2024 folgende 14 Mitglieder und entsprechende Stellvertretungen entsandt: Mitglieder Stellvertretung auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 5. 5. 6. 6. 7. 7. 8. 8. Amt für Bürger - und Ratsservice 30.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0557/2023 auf Vorschlag der SPD-Fraktion 9. 9. 10. 10. auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 11. 11. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 12. 12. auf Vorschlag der Internationalen Fraktion DIE PARTEI/ÖDP 13. 13. auf Vorschlag der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 14. Stadtdirektor Thomas Paal 14. Stadtrat Arno Minas 2. In die Gesellschafterversammlung (§ 9 des Gesellschaftsvertrages) wird als Mitglied Stadtkäm- merin Christine Zeller. Als Stellvertretung wird Frank Möller, Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, entsandt. Begründung: Die Stadt Münster übernimmt zum 01.01.2024 von der Stadtwerke Münster GmbH 100 % der Anteile an der Bauwerke Münster GmbH (Ratsbeschluss vom 14.12.2022 zum Antrag A-R/0072/2022). Mit der Vorlage V/0558/2023 – Bauwerke Münster GmbH – Übertragung der Geschäftsanteile von der Stadtwerke Münster GmbH auf die Stadt Münster – werden alle notwendigen Schritte zum Erwerb der Gesellschaftsanteile durch die Stadt Münster in die Wege geleitet. Zu 1.) Aufsichtsrat Als ein Organ der Gesellschaft wird gemäß § 6 ein Aufsichtsrat eingerichtet. Der Aufsichtsrat besteht aus 14 von der Gesellschafterin entsandten Mitgliedern. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen. Für jedes entsandte Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen. Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den in Absatz 1 genannten Gremien. Nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern weitere Vertreter zu benennen sind, der Bürgermeister oder der/die von ihm vorge- schlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Soweit der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, erfolgt die Besetzung der Gremien nach § 50 Abs. 1 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare / Nie- meyer. - 3 - V/0557/2023 Haben sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag für das zu besetzende Gremium geeinigt, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu- stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Vorn der Verwaltung soll als ordentliches Mitglied Stadtdirektor Thomas Paal und als stellvertretendes Mitglied Stadtrat Arno Minas in den Aufsichtsrat entsandt werden. Zu 2.) Gesellschafterversammlung Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags besteht die Gesellschafterversammlung aus einer Vertretung der Gesellschafterin, wobei für die Stadt Münster auf § 113 GO NRW verwiesen wird. Für die durch die Stadt Münster in die Gesellschafterversammlung entsandte Vertretung soll eine Stellvertretung bestimmt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Stadtkämmerin Christine Zeller als Mitglied und Frank Möller als ihre Stellvertretung zu entsenden. Hinweis Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Der Rat hat mit der Vorlage V/0598/2017 die wesentlichen Gremien klassifiziert bei denen ein Frau- enanteil von 40 % erreicht werden muss. Der Aufsichtsrat Bauwerke Münster GmbH ist auch als we- sentliches Gremium einzustufen. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0557/2023 Kurzüberblick Nach dem Gesellschaftsvertrag der Bauwerke Münster GmbH wird ein Aufsichtsrat eingerichtet. Der Aufsichtsrat muss nach § 6 Gesellschaftsvertrag vierzehn von der Gesellschafterin entsand- ten Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Münster oder eine von ihm vorge- schlagene, bei der Stadt Münster bedienstete Person, einzurichten. Für jedes Mitglied des Auf- sichtsrates soll eine Stellvertretung entsandt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihre Modernisierung aktiv mitwirken. Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, dass sämtliche Beteiligungsgesellschaften der Stadt Münster durch die Stadt als unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterin ausreichend kontrolliert und koordiniert werden können. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- V/0557/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2023
- Erstellt
- 15.09.2023 12:22