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V/0159/2016

Herrichtung des ehemaligen Vereinsheims SC Westfalia Kinderhaus als Flüchtlingseinrichtung (Errichtungsbeschluss) und Nachfinanzierung von Baumaßnahmen am Standort Grevener Straße 217

Vorlagen 29.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7106 Zeichen

V/0159/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Herrichtung des ehemaligen Vereinsheims SC Westfalia Kinderhaus als Flüchtlingseinrichtung 
(Errichtungsbeschluss) und Nachfinanzierung von Baumaßnahmen am Standort Grevener  
Straße 217 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das ehemalige Vereinsheim des SC Westfalia Kinderhaus am Wangeroogeweg 18 wird zur 
Nutzung als Flüchtlingseinrichtung für bis zu ca. 36 Personen hergerichtet. Hierfür werden 
238.800 € bereitgestellt. 
 
2. Zur Realisierung der noch ausstehenden Abbruch- und Ersatzbaumaßnahmen an der beste-
henden Flüchtlingseinrichtung Grevener Straße 217 werden zusätzliche Finanzmittel in Höhe 
von 268.500 € bereitgestellt. 
 
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, von der Geschäftsanweisung Ausschreibungen und Verga-
ben für das Projekt unter 1. (Wangeroogeweg 18) abzuweichen und alle Bauleistungen frei-
händig zu vergeben. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehende folgende außerplanmäßige Haushaltsbelastungen: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des  
Lebensunterhalts 
   
Investitions-
maßnahme 
neu Baukosten Grevener Straße 
217 
2016 268.500  
 neu Baukosten Wangeroogeweg 
18 
2016 238.800  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  507.300  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0159/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-5998 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de  
Datum: 
07.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0159/2016 
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich wer-
denden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstel-
lung nach § 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizu-
führen. 
 
 
Begründung: 
 
Herrichtung des ehemaligen Vereinsheims am Wangeroogeweg 18 
 
Das ehemalige Vereinsheim des SC Westfalia Kinderhaus wurde vom Landschaftsverband West-
falen-Lippe (LWL) bis zum 30.09.2019 angemietet und soll für die vorübergehende Unterbringung 
von insgesamt bis zu 36 Flüchtlingen hergerichtet werden. 
 
In der früheren Hausmeisterwohnung lebt bereits seit August 2015 eine Flüchtlingsfamilie. Mit der 
Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen können bis zu 30 weitere Plätze geschaffen wer-
den. 
 
Der Standort ist aufgrund seiner integrierten Lage gut für die Unterbringung von Familien geeignet. 
Kindergärten und Schulen befinden sich in fußläufiger Entfernung und es besteht eine gute ÖPNV-
Anbindung. 
 
Für die Nutzung als Flüchtlingseinrichtung sind verschiedene bauliche Maßnahmen, insbesondere 
im Rahmen des Brandschutzes, erforderlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt etwa 
238.800 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 
 Kostengruppe 300 (Baukonstruktionen): 157.650 €, 
 Kostengruppe 400 (Technische Anlagen): 50.000 €, 
 Kostengruppe 700 (Baunebenkosten): 31.150 €. 
 
Mit einer Inbetriebnahme der Einrichtung wäre voraussichtlich im Juli 2016 zu rechnen. 
 
Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung und Möblierung, die persönliche Betreuung sowie für 
freizeitpädagogische Angebote werden in einer gesonderten Vorlage dargestellt. 
 
Nach dem mit dieser Vorlage gefassten Errichtungsbeschluss und der zurzeit beantragten Bauge-
nehmigung sollen umgehend Angebote der Baufirmen eingeholt und freihändig im Wettbewerb 
vergeben werden. Dies ist dringend notwendig, um 30 weitere Flüchtlinge kurzfristig unterbringen 
zu können. Dazu wird von der Geschäftsanweisung Ausschreibungen und Vergaben der Stadt 
Münster abgewichen, was gemäß dem Ministerialerlass zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, 
Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vom 06.08.2015 möglich ist. Um das Ziel der zeitna-
hen Fertigstellung zu erreichen, ist diese Vergabeerleichterung zwingend erforderlich. 
 
Nachfinanzierung der Baumaßnahmen am Standort Grevener Straße 217 
 
Mit der Vorlage V/0221/2012 wurde beschlossen, die Gebäude der Flüchtlingsunterkunft auf dem 
städtischen Grundstück Grevener Straße 217 sukzessive und in Abhängigkeit von ihrer tatsächli-
chen Bausubstanz durch Ersatzbauten in Einfachbauweise zu ersetzen und den Standort auf ins-
gesamt 55 Plätze zu erweitern. 
 
Eines der ursprünglich drei Doppelhäuser wurde bereits abgerissen und im Jahr 2013/2014 durch 
einen Neubau ersetzt. Zudem wurde ein zusätzliches Doppelhaus zur Erweiterung des Standortes 
erstellt. Es ist vorgesehen, nun auch die übrigen beiden Gebäude abzubrechen und am gleichen 
Standort durch Neubauten zu ersetzen. Die 1993 erstellten Fertighäuser sind baulich in einem ma-
roden Zustand und insbesondere aus hygienischen Gründen nicht mehr nutzbar.

- 3 - 
V/0159/2016 
Die Gebäude sollen bis spätestens Ende März geräumt und die Bewohner auf andere Standorte 
verteilt werden. Mit den Abbrucharbeiten und den anschließenden Rohbauarbeiten soll noch im 
April 2016 begonnen werden, um die entfallenden Plätze schnellstmöglich zu ersetzen. 
 
Mit der Vorlage V/0221/2012 wurden für die Sanierung und Ergänzung der Einrichtung an der Gre-
vener Straße 217 Mittel in Höhe von 640.000 € bereitgestellt. Im Rahmen der Etatberatung 2014 
wurde mit Beschluss des AFBL vom 04.12.2013 eine Kürzung der Haushaltsansätze für Baumaß-
nahmen beschlossen. In der Folge wurde der Ansatz für die Baumaßnahmen an der Grevener 
Straße um 6.000 € gekürzt, so dass insgesamt 634.000 € zur Verfügung standen. Die Mittel sind 
für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen jedoch nicht auskömmlich, so dass eine Nachfinan-
zierung erforderlich ist. 
 
Für den Abbruch eines Gebäudes und die Errichtung von zwei neuen Doppelhäusern im Jahr 
2013/2014 sind Aufwendungen in Höhe von ca. 422.500 € entstanden. Für den nun geplanten Ab-
bruch und Ersatzneubau von zwei Doppelhäusern sind etwa 480.000 € anzusetzen. Die Mehrkos-
ten im Vergleich zum ersten Bauabschnitt begründen sich in höheren Abbruchkosten für zwei Ge-
bäude, einer angenommenen Preissteigerung in Höhe von 5 Prozent sowie erforderlichen zusätzli-
chen Landschaftsbauarbeiten (Stellplätze etc.) auf dem Grundstück.  
 
Es ist demnach eine Nachfinanzierung in Höhe von etwa 268.500 € erforderlich. 
 
Zur Dringlichkeit 
 
Eine zügige Umsetzung der Maßnahmen ist angesichts der weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen 
dringend erforderlich. Eine Beschlussfassung in der kommenden Beratungskette würde zu einer 
erheblichen zeitlichen Verzögerung führen. Insbesondere der vorübergehende Verlust von Unter-
bringungsplätzen an der Grevener Straße 217 ist in der aktuellen Situation kaum zu kompensieren.  
 
Aus terminlichen Gründen war eine Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse nicht mehr mög-
lich. Um eine Dringlichkeitsentscheidung zu vermeiden, wird die Vorlage direkt in den Haupt- und 
Finanzausschuss / den Rat eingebracht. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grevener Straße 217
  • Wangeroogeweg 18
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0159/2016
Typ
Vorlagen
Datum
29.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37