V/0159/2016
Herrichtung des ehemaligen Vereinsheims SC Westfalia Kinderhaus als Flüchtlingseinrichtung (Errichtungsbeschluss) und Nachfinanzierung von Baumaßnahmen am Standort Grevener Straße 217
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Beschlussvorlage
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V/0159/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Herrichtung des ehemaligen Vereinsheims SC Westfalia Kinderhaus als Flüchtlingseinrichtung (Errichtungsbeschluss) und Nachfinanzierung von Baumaßnahmen am Standort Grevener Straße 217 Beratungsfolge 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.03.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das ehemalige Vereinsheim des SC Westfalia Kinderhaus am Wangeroogeweg 18 wird zur Nutzung als Flüchtlingseinrichtung für bis zu ca. 36 Personen hergerichtet. Hierfür werden 238.800 € bereitgestellt. 2. Zur Realisierung der noch ausstehenden Abbruch- und Ersatzbaumaßnahmen an der beste- henden Flüchtlingseinrichtung Grevener Straße 217 werden zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 268.500 € bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, von der Geschäftsanweisung Ausschreibungen und Verga- ben für das Projekt unter 1. (Wangeroogeweg 18) abzuweichen und alle Bauleistungen frei- händig zu vergeben. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehende folgende außerplanmäßige Haushaltsbelastungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Investitions- maßnahme neu Baukosten Grevener Straße 217 2016 268.500 neu Baukosten Wangeroogeweg 18 2016 238.800 Summe aller Auszahlungen/Saldo 507.300 Vorlagen-Nr.: V/0159/2016 Auskunft erteilt: Frau Schulte-Sienbeck Ruf: 492-5998 E-Mail: Schulte-Sienbeck@stadt- muenster.de Datum: 07.03.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0159/2016 Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi- ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich wer- denden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstel- lung nach § 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizu- führen. Begründung: Herrichtung des ehemaligen Vereinsheims am Wangeroogeweg 18 Das ehemalige Vereinsheim des SC Westfalia Kinderhaus wurde vom Landschaftsverband West- falen-Lippe (LWL) bis zum 30.09.2019 angemietet und soll für die vorübergehende Unterbringung von insgesamt bis zu 36 Flüchtlingen hergerichtet werden. In der früheren Hausmeisterwohnung lebt bereits seit August 2015 eine Flüchtlingsfamilie. Mit der Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen können bis zu 30 weitere Plätze geschaffen wer- den. Der Standort ist aufgrund seiner integrierten Lage gut für die Unterbringung von Familien geeignet. Kindergärten und Schulen befinden sich in fußläufiger Entfernung und es besteht eine gute ÖPNV- Anbindung. Für die Nutzung als Flüchtlingseinrichtung sind verschiedene bauliche Maßnahmen, insbesondere im Rahmen des Brandschutzes, erforderlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt etwa 238.800 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Kostengruppe 300 (Baukonstruktionen): 157.650 €, Kostengruppe 400 (Technische Anlagen): 50.000 €, Kostengruppe 700 (Baunebenkosten): 31.150 €. Mit einer Inbetriebnahme der Einrichtung wäre voraussichtlich im Juli 2016 zu rechnen. Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung und Möblierung, die persönliche Betreuung sowie für freizeitpädagogische Angebote werden in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Nach dem mit dieser Vorlage gefassten Errichtungsbeschluss und der zurzeit beantragten Bauge- nehmigung sollen umgehend Angebote der Baufirmen eingeholt und freihändig im Wettbewerb vergeben werden. Dies ist dringend notwendig, um 30 weitere Flüchtlinge kurzfristig unterbringen zu können. Dazu wird von der Geschäftsanweisung Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Münster abgewichen, was gemäß dem Ministerialerlass zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vom 06.08.2015 möglich ist. Um das Ziel der zeitna- hen Fertigstellung zu erreichen, ist diese Vergabeerleichterung zwingend erforderlich. Nachfinanzierung der Baumaßnahmen am Standort Grevener Straße 217 Mit der Vorlage V/0221/2012 wurde beschlossen, die Gebäude der Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Grevener Straße 217 sukzessive und in Abhängigkeit von ihrer tatsächli- chen Bausubstanz durch Ersatzbauten in Einfachbauweise zu ersetzen und den Standort auf ins- gesamt 55 Plätze zu erweitern. Eines der ursprünglich drei Doppelhäuser wurde bereits abgerissen und im Jahr 2013/2014 durch einen Neubau ersetzt. Zudem wurde ein zusätzliches Doppelhaus zur Erweiterung des Standortes erstellt. Es ist vorgesehen, nun auch die übrigen beiden Gebäude abzubrechen und am gleichen Standort durch Neubauten zu ersetzen. Die 1993 erstellten Fertighäuser sind baulich in einem ma- roden Zustand und insbesondere aus hygienischen Gründen nicht mehr nutzbar. - 3 - V/0159/2016 Die Gebäude sollen bis spätestens Ende März geräumt und die Bewohner auf andere Standorte verteilt werden. Mit den Abbrucharbeiten und den anschließenden Rohbauarbeiten soll noch im April 2016 begonnen werden, um die entfallenden Plätze schnellstmöglich zu ersetzen. Mit der Vorlage V/0221/2012 wurden für die Sanierung und Ergänzung der Einrichtung an der Gre- vener Straße 217 Mittel in Höhe von 640.000 € bereitgestellt. Im Rahmen der Etatberatung 2014 wurde mit Beschluss des AFBL vom 04.12.2013 eine Kürzung der Haushaltsansätze für Baumaß- nahmen beschlossen. In der Folge wurde der Ansatz für die Baumaßnahmen an der Grevener Straße um 6.000 € gekürzt, so dass insgesamt 634.000 € zur Verfügung standen. Die Mittel sind für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen jedoch nicht auskömmlich, so dass eine Nachfinan- zierung erforderlich ist. Für den Abbruch eines Gebäudes und die Errichtung von zwei neuen Doppelhäusern im Jahr 2013/2014 sind Aufwendungen in Höhe von ca. 422.500 € entstanden. Für den nun geplanten Ab- bruch und Ersatzneubau von zwei Doppelhäusern sind etwa 480.000 € anzusetzen. Die Mehrkos- ten im Vergleich zum ersten Bauabschnitt begründen sich in höheren Abbruchkosten für zwei Ge- bäude, einer angenommenen Preissteigerung in Höhe von 5 Prozent sowie erforderlichen zusätzli- chen Landschaftsbauarbeiten (Stellplätze etc.) auf dem Grundstück. Es ist demnach eine Nachfinanzierung in Höhe von etwa 268.500 € erforderlich. Zur Dringlichkeit Eine zügige Umsetzung der Maßnahmen ist angesichts der weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen dringend erforderlich. Eine Beschlussfassung in der kommenden Beratungskette würde zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen. Insbesondere der vorübergehende Verlust von Unter- bringungsplätzen an der Grevener Straße 217 ist in der aktuellen Situation kaum zu kompensieren. Aus terminlichen Gründen war eine Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse nicht mehr mög- lich. Um eine Dringlichkeitsentscheidung zu vermeiden, wird die Vorlage direkt in den Haupt- und Finanzausschuss / den Rat eingebracht. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grevener Straße 217
- Wangeroogeweg 18
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0159/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37