3371/2023
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Trierer Str. o. Nr., 50674 Köln-Neustadt/Süd - Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 3371/2023 Freigabedatum 11.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Trierer Str. o. Nr., 50674 Köln-Neustadt/Süd - Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Neubau eines Wohngebäudes im öf- fentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Trierer Str. o. Nr. in 50674 Köln-Neustadt/Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621 aufzunehmen. Das Ge- bäude wird im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungs- phasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab not- wendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Mehrfamilienhauses betragen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI rund 605.000 € brutto Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die Planung in entspre- chender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5127 – Neubau Trierer Str., freigegeben. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragungen der Leistungsphase 1-9 an. Unterausschuss Wohnen 15.01.2024 Integrationsrat 16.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Bauausschuss 29.01.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 605.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: Neben der allgemeinen Daseinsvorsorge im Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Woh- nungswesen die Versorgung von Personengruppen mit besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehört auch die Bereitstellung und Verwaltung von Unterkünften und Wohnungen für dringend Wohnungssuchende. In der Kölner Stadtgesellschaft besteht nach wie vor ein großer und breit gefächerter Bedarf an individuellem Miet-Wohnraum. Hierzu zählen insbesondere Wohnungen für Einkommens- gruppen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, sich am Woh- nungsmarkt aber selber nicht versorgen können. Der Bestand an entsprechenden in der Re- gel öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreisbindung, die darüber hinaus auch einen zeitgemäßen bedarfsgerechten und bautechnischen Standard bieten, ist nach wie vor nicht ausreichend. Auch die errichteten Wohnungsneubauten der letzten Jahre haben insoweit nur ansatzweise zur Entspannung der Situation beitragen können. In der Konsequenz muss ein Großteil dieses Personenkreises von der Stadt Köln auf öffentlich-rechtlicher Grundlage unter- gebracht werden, obwohl ein Miet-Wohnverhältnis grundsätzlich möglich wäre. Hierzu zählen 3 unter anderem Geflüchtete, die trotz eines längerfristigen Aufenthaltsstatus weiterhin in städti- schen Unterkünften leben. Neben diesem Personenkreis sollen auch von Obdachlosigkeit be- drohte Menschen nach Möglichkeit in reguläre Wohnverhältnisse geführt werden, um hier- durch nicht nur dem Grundbedürfnis auf eigenverantwortliches Wohnen Rechnung zu tragen, sondern gleichzeitig auch den Haushalt zu entlasten, indem die hohen Unterbringungskosten pro Kopf in den städtischen Sozialeinrichtungen reduziert werden können. Hierdurch erhält die Verwaltung zudem auch Handlungsspielräume im Umgang mit ihren Unterkünften und Wohn- heimen, etwa zur Reservehaltung. Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen entsprechende Wohnungsbaupotenziale, um dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum zu realisieren. Die Neubauprojekte werden grundsätzlich als Integrationsobjekte geplant. Durch ihren Wohn- standard sind sie grundsätzlich für Kölner Wohnungssuchende von Interesse, die beim Amt für Wohnungswesen als dringend wohnungssuchend gemeldet sind, über einen Wohnberech- tigungsschein verfügen und aus der Nachbarschaft des Objektes kommen. Für die Erstbelegung der Neubauobjekte wurde das Konzept der integrativen Belegung entwi- ckelt. Die Integrationsobjekte werden zu einem Drittel an wohnungslose Kölner*innen aus städtischen Obdachlosen- und Geflüchtetenunterkünften, zu einem Drittel an Wohnungssu- chende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt und zu einem Drittel an dringend Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil vermittelt. Durch diese gesteuerte Belegung entwickelt sich eine gegenseitig stabilisierende Mieterschaft und das Objekt, wie auch seine Mieter*innen, sind in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist nicht stigmatisiert und akzeptierter Teil des Sozialraumes. Der Personal- und Betreuungs- aufwand für die Verwaltung der Objekte kann daher nach einer gewissen Anlaufzeit reduziert werden. Aus diesem Grund ist die Fortführung des integrativen Belegungskonzeptes mit gleichen pro- zentualen Anteilen auch für alle weiteren Erstbelegungen von Neubauten geplant. Bedarfsprüfung: Im Rahmen von Neubau- und Sanierungsplanungen für Wohnungsbauten und Unterkünfte sind diverse Planungs- und Architekturleistungen unterschiedlicher Fachrichtungen erforder- lich, die die Verwaltung mangels Fachpersonal nicht in eigener Leistung erbringen kann. Zu- dem sind im Stellenplan keine Stellen zur Durchführung dieser Leistungen vorgesehen. Die betroffenen Planungs- und Architekturleistungen (Objektplanung, Technische Gebäudeaus- stattung, Tragwerksplanung, Außenanalgen und weitere) müssen zur städtischen Aufgabener- ledigung an externe Planungsbüros vergeben werden. Die Kosten für die genannten Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-3) werden auf insge- samt rund 605.000 € brutto prognostiziert. Bauplanungsrecht: Der heute städtebaulich ungeordnete und mindergenutzte Bereich im Baublock zwischen Trie- rer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd, zwischen Südbahnhof und Barbarossaplatz soll durch die Schaffung von Wohnraum im geförderten Mietwohnungs- bau sowie durch die Neuordnung des öffentlichen Raums aufgewertet werden. Daher umfasst das Projekt „Trierer Straße“ zwei Teilprojekte: das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Qualifizierungsmaßnahme zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für den Freiraum. Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 und dessen Bekanntma- chung im Amtsblatt der Stadt Köln am 29.08.2018 wurde daher ein Bebauungsplanverfahren (gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens (nach § 13a Baugesetzbuch) für die Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstücke 621, 619, 623, 680 aufge- stellt. Ziel des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd“ ist es, Wohnbauflächen festzusetzen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ge- ordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen (Vorlagen-Nummer 1264/2018). 4 Zwischenzeitlich beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss am 21.08.2023 mit Vorgaben- beschluss 0793/2023 die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskon- zeptes einen Bebauungsplan-Entwurf in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der zur Vorlage 0793/2023 beigefügten Stellungnahme der Verwaltung zu berücksichtigen. Ergänzend beschloss der Stadtentwicklungsausschuss am 13.12.2018 anlässlich des Pla- nungsziels die Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mo- sel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitpla- nung (Vorlagen -Nummer 3267/2018). Im Rahmen einer zweistufigen EU-weiten Vergabe wurde ein interdisziplinäres Planungsteam aus Freiraum- und Verkehrsplanenden unter ande- rem aufgrund seines planerischen Lösungsvorschlags ausgewählt. Es wurde beauftragt, die Planungsideen fortzuführen und ein freiraumplanerisches Konzept unter Einbeziehung der Öf- fentlichkeit zu erarbeiten. Die aktuelle Freiraumplanung ist der Vorlage zum erweiterten Pla- nungsbeschluss (Nummer 0790/2023) zu entnehmen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbetei- ligung wurden der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.08.2023 mit Vorlagennummer 0790/2023 zur Kenntnis gegeben und die Fortführung der Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln- Neustadt/Süd auf Grundlage der Vorentwurfsplanung beschlossen. Nach aktuellem Zeitplan ist ein Satzungsbeschluss für Ende 2024 und eine Bekanntmachung des neuen Bebauungsplans für Anfang 2025 avisiert. Um zeitnah die erforderlichen europaweiten Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung für die Planungsleistungen einleiten zu können und damit einhergehend eine möglichst parallele Bauausführung mit der angrenzenden Freiraumgestaltungsmaßnahme zu erreichen, ist eine Einholung eines Planungsbeschlusses für den öffentlich geförderten Wohnungsbau bereits jetzt, vor der Bekanntmachung des neuen Bebauungsplanes, erforderlich. Baubeschreibung Im Rahmen des projektbezogenen B-Plan-Aufstellungsverfahrens wurde die maximale Aus- nutzung und Bebauung der zur Verfügung stehenden Fläche (1.815 m²) ämterübergreifend abgestimmt und entsprechend berücksichtigt. Als Neubau kommt auf dem Grundstück ein Baukörper mit fünf Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss mit Flachdach in konventioneller Bauweise in Frage. Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse, bei gefor- derter Gestaltung von mindestens einem Drittel der Grundstücksfläche als Grünfläche, ist eine Unterkellerung mit Tiefgarage erforderlich. Im Rahmen der Planungen wird eine Realisierung des Gebäudes im Passivhaus-Standard vorgesehen. Aufgrund der aktuellen brandschutzrechtlichen Bestimmungen ist bei dieser Ge- bäudeklasse (GK 5) eine Umsetzung in Holz- bzw. Holzhybridbauweise nur mit unverhältnis- mäßig hohem Aufwand realisierbar. Aufgrund sich im Gang befindlicher Fortschreibungen der Gesetzeslage, hinsichtlich einer zu erwartenden Erleichterung des Brandschutzes für Holz- bauten, insbesondere der Muster-Holzbau-Richtlinie, wird im Zuge der Leistungsphasen 1 und 2 der Fachplanungen die Möglichkeit einer alternativen Umsetzung in Holzbauweise unter Be- rücksichtigung der Themen Nachhaltigkeit (CO2-Speicherung/Holzeinsatz ersetzt endliche Rohstoffe) und Baukosten eingehend geprüft. Alle Einheiten werden nach DIN 18040-2 barrierefrei errichtet. Die Festlegung der Gesamtan- zahl an Wohneinheiten, rollstuhlgerechten Wohnungen sowie die Ermittlung der Wohnflächen erfolgt im Rahmen der Vorplanung. Die Verwaltung plant aus Kosten- und Wartungsgründen grundsätzlich nur dann den Einbau eines Aufzuges, wenn dies rechtlich erforderlich ist. Die Verpflichtung zum Einbau eines Aufzugs ergibt sich vorliegend aus § 39 Abs. 4 S.1 BauO NRW, da der geplante Baukörper fünf oberirdische Geschosse im Sinne des § 39 BauO NRW aufweist. 5 Im Außenbereich werden neben den laut Stellplatzsatzung erforderlichen Fahrradabstellflä- chen, Müllplätze, Sitzgelegenheiten, Spielflächen sowie Begegnungsflächen eingeplant. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes liegt bei 60 Jahren. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressour- cenverbrauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatz- bauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technolo- gien von Wissenschaft und Technik nachhaltig ist. Geschätzte Kosten Zunächst soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Neubebauung beauf- tragt und die notwendigen Stellungnahmen (Bodengutachten, Schadstoffgutachten etc.) ein- geholt werden. Zudem sind Planungen für die technische Gebäudeausstattung, Tragwerkspla- nung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren (GAV). Die geschätzten investiven Gesamtbaukosten für die Errichtung des Neubaus im öffentlich ge- förderten Wohnungsbau können mit ca. 14 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 605.000 € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der aufgeführten Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss vor- legen zu können. Finanzierung: Für dieses Projekt wurden bislang 48.811,98 € im Rahmen der Grundlagenermittlung ausge- zahlt. Die benötigten Finanzmittel für 2024 (150.000 €) werden im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen, in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620- 1004-1-5127 – Neubau Trierer Str. im Rahmen der Bewirtschaftung unterjährig bedarfsge- recht umgeschichtet. Als Deckung stehen in der Produktgruppe entsprechende Wenigeraus- zahlungen bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH zur Verfügung. Die erforderlichen Mittelbedarfe für die Jahre 2025 ff. i. H. v. rd. 406.000 € sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann zugewiese- nen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Verwaltung plant für die Umsetzung des Vorhabens Mittel zur Wohnraumförderung nach den entsprechend geltenden Wohnraumförderbestimmungen in Anspruch zu nehmen. Die vo- raussichtlichen Förderbeträge können jedoch erst nach Abschluss der Entwurfsplanung im Rahmen der Baubeschlussfassung ermittelt werden. Zur Dringlichkeit: Um zeitnah die Planungen für das dargestellte Bauvorhaben aufnehmen zu können, benötigt die Verwaltung dringend einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 06.02.2024. Auf- grund des aktuell parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens und der damit einhergehenden 6 Baumaßnahme im Bereich der Freiraumgestaltung ist wegen der beengten Platzverhältnisse eine besondere Koordination der Baustelleneinrichtungen beider Bauvorhaben erforderlich. Dafür ist die Beauftragung eines Baulogistikunternehmens unabdingbar, die erst nach Be- schlussfassung des Rates erfolgen kann. Der Sitzungslauf, der am 15.01.2024 mit der Sitzung des Unterausschusses Wohnen beginnt, wurde seitens der Verwaltung gewählt, damit der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 06.02.2024 eine Entscheidung treffen kann. Sollte der Rat in der Sitzung am 06.02.2024 nicht entscheiden, würde dies in der Folge zu zeitlichen Verzögerungen beider Bauvorhaben füh- ren, in Verbindung mit Behinderungsanzeigen der beauftragten Bauunternehmen. Im ungüns- tigsten Falle müssten bereits fertiggestellte Elemente der Freiraumgestaltung zurückgebaut werden, damit eine Zufahrt von Baufahrzeugen zur Baustelle des Wohnungsbauvorhabens gewährleistet wäre. Auf Grund des erhöhten planungsrechtlichen Vorabstimmungsbedarfs war eine fristgerechte Einbringung nicht für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Luftbild Anlage 4: Planungskonzept
Anlage 02 - Lageplan
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Lageplan Trierer Str. Mittelpunkt: 355312, 5643737 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 29.11.2023Seite 1 / 1
Anlage 01 - Übersichtsplan
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Übersichtsplan Trierer Str. Mittelpunkt: 355316, 5643616 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 29.11.2023Seite 1 / 1
Anlage 04 - Planungskonzept
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621 14,00 2,00 52,71 5 1,30 10,70 2,00 1.052,79 m 2 50.93 50.61 50.79 50.66 50.66 50.59 First=70.2 First=68.6 First=71.7 AWH=65.5 AWH=69.3 AWH=54.5 F First=70.4 First=70.4 AWH=65.7 First=67.2 AWH=64.1 W IV 50.6 50.6 48.9 48.4 50.0 50.6 50.6 48.5 49.5 50.1 48.6 49.2 51.0 50.7 Ga IP 50.22 50.13 50.28 First=69.0 AWH=65.7 50.18 AWH=65.7 50.42 50.49 50.57 50.59 50.65 50.58 50.60 50.69 50.9 50.62 50.64 50.57 50.48 Aufbau=n.m. 50.57 50.67 50.71 50.76 50.76 51.16 51.29 51.32 51.33 51.38 AWH=71.5 First=n.m. AWH=67.2 AWH=73.4 AWH=67.0 AWH=67.1 AWH(Staffel)=69.5 AWH=67.2 AWH=66.1 AWH=66.2 First=71.1 First=71.2 First=72.6 Giebel=73.4 First=n.m. AWH=62.5 AWH=67.2 AWH=63.0 AWH=65.7 P P P P Ga Ga 50.74 50.42 I F II F 16a 16b Ok Mauer=58.4 Ok Mauer=58.4 49.78 KiTa 2.2/14 0.9/6 3.1/18 3.1/18 3.5/18 1.9/12 IV F II Bahngelände 16c I F I F I FI F F I F I F II S 36 F II 51 23-25 IV 441 440 V W 675 2053 120 2052 120 V S 2252 114 V S 443 52 54-56 V S V S 50 3334 122 3297 122 3305 122 48 46 V S 44 V 3352 42 P 718 45 VI F S V 33 S S 58 575 S V 31 V IV VII F 2984 109 2983 110 47 VI F 456 IS 620 3.8/18 27-29 S V V S 51.43 553 2576 115 21 V S 3097 120 P 19 V S 3004 120 2575 115 2828 120 S I -I TGa 40 17 V S III F II IV F F 50.74 737 P Lärmschutzwand 54.00 Weg P 54.39 640 I FVII F 61 V S S63 II F 639 50.79 II F I F 625 623 680 S IV 30 I F F VI 677 26 S IV 16 736 490 571 V S IV 65 50.41 35 3310 101 3104 102 F S V 37 S VI II S VI 39 3018 102 3350 102 3147 102 MI III S II F I F I 618 W IV S V 41 43 W V 3149 103 Weg 670 2243 102 3151 87 36 IV S S IV-V S 2104 87 IV 2105 87 38 40 V S P Straßenbahngleise P 570 AWH(Staffel)=69.3 Moselstraße Trierer Straße B265 Luxemburger Straße B265 Platzgestaltung Freiraum Trierer Straße 619 50.6 Gemarkung Köln Flur 34 Pfälzer Straße Neubau Wohngebäude V+SG FD
Anlage 03 - Luftbild
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Luftbild Trierer Str. Mittelpunkt: 355316, 5643746 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 29.11.2023Seite 1 / 1
Anlage 05 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 15.01.2024 143 Dezernat V 56 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3371/2023, Stand 03.01.2024 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Trierer Str. o. Nr., 50674 Köln-Neustadt/Süd - Bedarfs- feststellungs- und Planungsbeschluss RPA-Nr. 2024/0229 Eingereichter Kostenrahmen: 605.000 € brutto für Leistungsphasen 1-3 HOAI Sehr geehrte Damen und Herren, die Beschlussvorlage zu der oben genannten Maßnahme wurde dem Rechnungsprü- fungsamt am 10.01.2024 zur Prüfung vorgelegt. 56/Amt für Wohnungswesen beab- sichtigt einen kombinierten Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschuss für den ge- förderten Wohnungsbau zu erwirken. Bei der Sichtung der Unterlagen wurde Folgendes festgestellt: 56/Amt für Wohnungswesen beabsichtigt mit dem Beschluss, die Anerkennung des Rates für die Beauftragung verschiedener Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 HOAI zu erwirken. Grundsätzlich wird der Bedarf für die Errichtung von Wohnraum aus Sicht des RPA nicht in Frage gestellt. Auch der Bedarf, externe Planungsleistungen zu beauftragen, ist plausibel im Beschluss beschrieben. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Gesamtkosten (Planung und Bau) mit 14 Mio. € brutto beziffert werden. Die Höhe der Förderung ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Die durch den Rat zu beschießenden Kosten in Höhe von 605.000 € brutto beziehen sich auf Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 HOAI. Das Rechnungsprü- fungsamt geht davon aus, dass die Planungskosten der Leistungsphasen 4-9 HOAI sowie die Baukosten im Rahmen der Baubeschlussfassung zu einem späteren Zeit- punkt durch den Rat legitimiert werden. Entsprechend der frühen Projektphase und der geringen Planungstiefe wurden die Kosten für den Neubau des Mehrfamilienhauses auf Grundlage von Baukostenkenn- werten (BKI) ermittelt. Beim aktuellen Projektstand liegen die Kostentoleranzen der Baukosten bei +/- 40% (5,6 Mio. €). Wegen der bestehenden Kostentoleranzen wird - 2 - die zusätzliche Berücksichtigung des in der Kostenermittlung enthaltenen Sicher- heitszuschlags von 10% in Frage gestellt. Laut Beschluss ist für Ende 2024 ein Satzungsbeschluss und für Anfang 2025 die Bekanntmachung des neuen Bebauungsplans avisiert. Den Unterlagen sind keine weiteren Termine zu entnehmen. Bezugnehmend auf die eingeschränkte Kostensicherheit ergeben sich anhand der geprüften Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortführung der Maß- nahme widersprechen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3371/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.01.2024
- Erstellt
- 20.10.2023 10:30