V/0525/2014
Gewerbesteuer bei der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
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V/0525/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Gewerbesteuer bei der Stadt Münster Beratungsfolge 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 10.09.2014 Rat Bericht Bericht: Die Gewerbesteuer mit einem jährlichen Aufkommen zuletzt zwischen 230 und 300 Mio. € ist die wesentliche Einnahmeart der Stadt Münster und maßgeblich für Fragen der Haushaltsgestaltung und des Haushaltsausgleichs. Schwankungen in den Prognosen sowie die dann notwendigen Korrekturen führen regelmäßig zu Nachfragen, Diskussionen und unterschiedlichen Meinungsbil- dern in der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Die neue Wahlperiode wird deshalb zum Anlass genommen, dem Rat grundsätzliche Information zu den gesetzlichen Grundlagen, zur Strategie, Planung, Prognose und zur Kommunikation beim städtischen Gewerbesteueraufkommen zu geben. Gesetzliche Grundlagen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind Gewerbesteuergesetz (GewStG) Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV 2002) Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR 1998) Nach § 1 GewStG erheben die Gemeinden eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. Besteuert werden sämtliche Gewerbebetriebe, die in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten. Steuer- schuldner/-in ist der/die Unternehmer/in. Als Unternehmer /-in gilt der/die, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 GewStG). Unversteuert bleiben Gewinne bis zur Höhe von 24.500 Euro jährlich (§ 11 GewStG). Prognosen zur Gewerbesteuer im Rahmen der Haushaltsplanung Die Prognose des Aufkommens bei der Gewerbesteuer für zukünftige Haushaltsjahre stellt einen der komplexesten Schritte im Rahmen der Haushaltsplanung dar. Die erheblichen Schwanku n- gen bei der Gewerbesteuer im Vergleich mehrerer Haushaltsjahre zeigen für Münster eine Ris i- Vorlagen-Nr.: V/0525/2014 Auskunft erteilt: Herr Schetter Ruf: 492-2000 E-Mail: Schetter@stadt-muenster.de Datum: 06.08.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0525/2014 ko-Bandbreite von 30 -50 Mio. € auf (vgl. Anlage „Gewerbesteuer der Stadt Münster“: Säulen = Gewerbesteuereinnahmen p. a., Skala links). Allgemeine Grundlagen sind makroökonomische Prognosen zur Entwicklung der Volkswirtschaft in Deutschland. Daneben werden mögliche Effekte der Steuerschät zung des Bundes berechnet, die in den Monaten Mai und November eines jeden Jahres vorgelegt wird. Münster-spezifische Faktoren w erden auf unterschiedliche Weise in die Prognose einbezogen. Die unterjährige Entwicklung früherer Haushaltsjahre wird analysiert, um daraus Vergleiche zur aktuellen Situation zu z iehen. Anhand statistischer Modelle werden Prognosen für zukünftige Jahre hochgerechnet. Diese vergangenheitsorientierte Vorgehensweise hat naturgemäß nur einen begrenzten Auss a- gewert für zukünftige Entwicklungen. Um zusätzlich aktuelle Erkenntnisse zu gewinnen, wir d en- ger Kontakt zu großen Gewerbesteuerpflichtigen und ggf. zu den Finanzämtern, wo die jeweil i- gen Gewerbesteuermessbeträge ermittelt werden , gehalten. Hinweise, die auf diese Weise e in- gehen, fließen in die Berechnungen zur zukünftigen Entwicklung der Gewerbesteuer ein. Auf diese Weise ergeben sich verschiedene mögliche Prognosewerte für die Gewerbesteuer. Solche Werte können immer nur Orientierungsgrößen sein. Die Risiken, aber auch Chancen un- erwarteter Entwicklungen werden immer erheblich sein. Für den Ansatz der Gewerbesteuer im Haushaltsplan kommt es deshalb darauf an, unter dem Strich ein ausgewogenes Ergebnis aus den verschiedenen Prognoseberechnungen und -szenarien zu finden. Durch den vergleichsweise frühen Zeitpunkt der Einbringung des städtischen Haushaltsplans in Münster wird die Unsicherheit bei der Prognose zusätzlich erhöht. Eine zuverlässige Aussage über das laufende Jahr ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Umso sc hwieriger wird es, valide Aussagen für die vier Folgejahre zu treffen. Unterjährige Haushaltsüberwachung und Kommunikation Die unterjährige Entwicklung unterliegt einem intensiven und engmaschigen Controlling-Prozess. Zum Jahresbeginn werden die Beträ ge ermittelt, die von den Gewerbesteuerpflichtigen (aktuell ca. 4.400 Unternehmen) im Jahresverlauf als Vorauszahlungen zu erbringen sind. Zu diesen Werten ergeben sich unterjährig regelmäßig Veränderungen, z.B. durch Veranlagungen des F i- nanzamtes oder dur ch Anträge von Gewerbesteuerpflichtigen auf Änderung der bisher festg e- setzten Vorauszahlungen. Damit unterliegt die Höhe der zum Jahresende zu erwartenden G e- werbesteuer ständigen Schwankungen. Im Rahmen der permanenten Überwachung des Gewe r- besteueraufkommens sind diese Schwankungen zu identifizieren und zu analysieren, u.a. im Hinblick darauf, welche Erkenntnisse sich im Hinblick auf den Haushaltsansatz des jeweiligen Jahres ergeben. Auch im laufenden Jahr 2014 konnten positive Entwicklungen bei einzelnen Gewerbesteuerzah- lern festgestellt werden, die zu entsprechenden Mehreinnahmen der Stadt im Laufe des Jahres führen werden. Gleichzeitig mussten jedoch auch Gewerbesteuerforderung en an verschiedene Unternehmen reduzier t werd en. Im Laufe des 2. Quartals muss ten Festsetzungen bei einigen größeren Gewerbesteuerzahlern nach unten anpass t werden. Unter Abwägung der derzeitigen Ist-Situation einschließlich der bekannten Chancen und Risiken wurde es nicht mehr für reali s- tisch gehalten, bis zum Jahresende den geplan ten Ansatz von 275 Mio. € zu erreichen. Entspre- chend hat der Kämmerer den Rat in seiner Sitzung am 02.07.2014 darüber informiert, dass de r- zeit eine Mindereinnahme von 10 Mio. € im Vergleich zum Haushaltsansatz erwartet wird. Das Gewerbesteueraufkommen wird sich danach auf 265 Mio. € belaufen. 3 V/0525/2014 Bis zum Jahresende 2014 sind weitere Veränderungen, auch bei relevanten Gewerbesteuerza h- lern, nicht auszuschließen. Sofern sich neue, relevante Erkenntnisse zur Entwicklung ergeben, wird der Rat zeitnah darüber informiert werden. Gestaltung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer Der Hebesatz wurde 2011 erstmals seit 1995 angehoben, von 440 % auf 460 % (vgl. Anlage „Gewerbesteuer der Stadt Münster“, Linie = Hebesatz p. a., Skala rechts). Dies führte rechn e- risch bei sonst gleichen Grunddaten zu einer relativen Erhöhung des Gewerbesteueraufko m- mens um 4,5 %. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass dies von relevanten Münsteraner U n- ternehmen zum Anlass genommen wurde, Standortüberlegungen anzustellen und ihren Sitz in Münster aufzugeben. Vielmehr wir d unverändert eine hohe Attraktivität des Standortes Münster bei den Gewerbetreibenden festgestellt, die in vielen Anfragen, aber auch Neuansiedlungen ihren Niederschlag findet. Bei den Überlegungen zur angemessenen Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wird auch die Situation der Münsterschen Gewerbetreibenden mit einbezogen. Angesichts einer Vielzahl positi- ver Standortfaktoren wird der derzeitige Hebesatz – gerade auch im interkommunalen Vergleich – für angemessen gehalten. Der durchschnittliche Hebesatz 2014 der 22 anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 481 %. Nach Düsseldorf und Krefeld hält Münster den im Vergleich drittniedrigsten Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW. Eine Erhöhung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer ist derzeit nicht geplant. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage
Berichtsvorlage_Gewerbesteuer Anlage1
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Anlage zur Berichtsvorlage "Gewerbesteuer bei der Stadt Münster" Gewerbesteuer der Stadt Münster 0 50 100 150 200 250 300 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 200 7 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einnahmen in Mio. Euro 300 350 400 450 500 550 Hebesatz
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0525/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37