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V/0525/2014

Gewerbesteuer bei der Stadt Münster

Vorlagen 28.07.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 18

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage_Gewerbesteuer Anlage1

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Berichtsvorlage

7461 Zeichen

V/0525/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewerbesteuer bei der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
10.09.2014 Rat Bericht 
 
Bericht: 
 
Die Gewerbesteuer mit einem jährlichen Aufkommen zuletzt zwischen 230 und 300 Mio. € ist die 
wesentliche Einnahmeart der Stadt Münster und maßgeblich für Fragen der Haushaltsgestaltung 
und des Haushaltsausgleichs.  Schwankungen in den Prognosen sowie die dann  notwendigen 
Korrekturen führen regelmäßig zu Nachfragen, Diskussionen und unterschiedlichen Meinungsbil-
dern in der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. 
 
Die neue Wahlperiode wird deshalb zum Anlass genommen, dem Rat grundsätzliche Information 
zu den gesetzlichen Grundlagen, zur Strategie, Planung, Prognose und zur Kommunikation beim 
städtischen Gewerbesteueraufkommen zu geben. 
 
Gesetzliche Grundlagen 
 
Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind 
 Gewerbesteuergesetz (GewStG) 
 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV 2002) 
 Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR 1998) 
 
Nach § 1 GewStG erheben die Gemeinden eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. Besteuert 
werden sämtliche Gewerbebetriebe, die in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten. Steuer-
schuldner/-in ist der/die Unternehmer/in. Als Unternehmer /-in gilt der/die, für dessen Rechnung 
das Gewerbe betrieben wird (§ 5 GewStG).  
 
Unversteuert bleiben Gewinne bis zur Höhe von 24.500 Euro jährlich (§ 11 GewStG). 
 
Prognosen zur Gewerbesteuer im Rahmen der Haushaltsplanung 
 
Die Prognose des Aufkommens bei der Gewerbesteuer für zukünftige Haushaltsjahre stellt einen 
der komplexesten Schritte im Rahmen der Haushaltsplanung dar. Die erheblichen Schwanku n-
gen bei der Gewerbesteuer im Vergleich mehrerer Haushaltsjahre zeigen für Münster eine Ris i-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0525/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.08.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0525/2014 
 
ko-Bandbreite von 30 -50 Mio. € auf (vgl. Anlage „Gewerbesteuer der Stadt Münster“: Säulen = 
Gewerbesteuereinnahmen p. a., Skala links). 
 
Allgemeine Grundlagen sind makroökonomische Prognosen zur Entwicklung der Volkswirtschaft 
in Deutschland. Daneben werden mögliche Effekte der Steuerschät zung des Bundes berechnet, 
die in den Monaten Mai und November eines jeden Jahres vorgelegt wird.  
 
Münster-spezifische Faktoren w erden auf unterschiedliche Weise in die Prognose einbezogen. 
Die unterjährige Entwicklung früherer Haushaltsjahre wird analysiert, um daraus  Vergleiche zur 
aktuellen Situation  zu z iehen. Anhand statistischer Modelle werden Prognosen für zukünftige 
Jahre hochgerechnet. 
 
Diese vergangenheitsorientierte Vorgehensweise hat naturgemäß nur einen begrenzten Auss a-
gewert für zukünftige Entwicklungen. Um zusätzlich aktuelle Erkenntnisse zu gewinnen, wir d en-
ger Kontakt zu großen Gewerbesteuerpflichtigen und ggf. zu den Finanzämtern, wo die jeweil i-
gen Gewerbesteuermessbeträge ermittelt werden , gehalten. Hinweise, die auf diese Weise e in-
gehen, fließen in die Berechnungen zur zukünftigen Entwicklung der Gewerbesteuer ein. 
 
Auf diese Weise ergeben sich verschiedene mögliche Prognosewerte für die Gewerbesteuer. 
Solche Werte können immer nur Orientierungsgrößen sein. Die Risiken, aber auch Chancen un-
erwarteter Entwicklungen werden immer erheblich sein. Für den Ansatz der Gewerbesteuer im 
Haushaltsplan kommt es deshalb darauf an, unter dem Strich ein ausgewogenes Ergebnis aus 
den verschiedenen Prognoseberechnungen und -szenarien zu finden. 
 
Durch den vergleichsweise frühen Zeitpunkt der Einbringung des städtischen Haushaltsplans in 
Münster wird die Unsicherheit bei der Prognose zusätzlich erhöht. Eine zuverlässige Aussage 
über das laufende Jahr ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Umso sc hwieriger wird 
es, valide Aussagen für die vier Folgejahre zu treffen. 
 
 
Unterjährige Haushaltsüberwachung und Kommunikation 
 
Die unterjährige Entwicklung unterliegt einem intensiven und engmaschigen Controlling-Prozess.  
 
Zum Jahresbeginn werden die Beträ ge ermittelt, die von den Gewerbesteuerpflichtigen (aktuell 
ca. 4.400 Unternehmen) im Jahresverlauf als Vorauszahlungen zu erbringen sind. Zu diesen 
Werten ergeben sich unterjährig regelmäßig Veränderungen, z.B. durch Veranlagungen des F i-
nanzamtes oder dur ch Anträge von Gewerbesteuerpflichtigen auf Änderung der bisher festg e-
setzten Vorauszahlungen. Damit unterliegt die Höhe der zum Jahresende zu erwartenden G e-
werbesteuer ständigen Schwankungen. Im Rahmen der permanenten Überwachung des Gewe r-
besteueraufkommens sind diese Schwankungen zu identifizieren und zu analysieren, u.a. im 
Hinblick darauf, welche Erkenntnisse sich im Hinblick auf den Haushaltsansatz des jeweiligen 
Jahres ergeben. 
 
Auch im laufenden Jahr 2014 konnten positive Entwicklungen bei einzelnen Gewerbesteuerzah-
lern festgestellt werden, die zu entsprechenden Mehreinnahmen der Stadt im Laufe des Jahres 
führen werden. Gleichzeitig mussten jedoch auch Gewerbesteuerforderung en an verschiedene 
Unternehmen reduzier t werd en. Im Laufe des 2.  Quartals muss ten Festsetzungen bei einigen 
größeren Gewerbesteuerzahlern nach unten anpass t werden. Unter Abwägung der derzeitigen 
Ist-Situation einschließlich der bekannten Chancen und Risiken wurde es nicht mehr für reali s-
tisch gehalten, bis zum Jahresende den geplan ten Ansatz von 275 Mio. € zu erreichen. Entspre-
chend hat der Kämmerer den Rat in seiner Sitzung am 02.07.2014 darüber informiert, dass de r-
zeit eine Mindereinnahme von 10  Mio. € im Vergleich zum Haushaltsansatz erwartet wird. Das 
Gewerbesteueraufkommen wird sich danach auf 265 Mio. € belaufen.

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V/0525/2014 
 
Bis zum Jahresende 2014 sind weitere Veränderungen, auch bei relevanten Gewerbesteuerza h-
lern, nicht auszuschließen. Sofern sich neue, relevante Erkenntnisse zur Entwicklung ergeben, 
wird der Rat zeitnah darüber informiert werden. 
 
 
Gestaltung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer 
 
Der Hebesatz wurde 2011 erstmals seit 1995 angehoben,  von 440  % auf 460  % (vgl. Anlage 
„Gewerbesteuer der Stadt Münster“,  Linie = Hebesatz p. a., Skala rechts).  Dies führte rechn e-
risch bei sonst gleichen Grunddaten zu einer relativen Erhöhung des Gewerbesteueraufko m-
mens um 4,5 %. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass dies von relevanten Münsteraner U n-
ternehmen zum Anlass genommen wurde, Standortüberlegungen anzustellen und ihren Sitz in 
Münster aufzugeben. Vielmehr wir d unverändert eine hohe Attraktivität des Standortes Münster 
bei den Gewerbetreibenden festgestellt, die in vielen Anfragen, aber auch Neuansiedlungen ihren 
Niederschlag findet. 
 
Bei den Überlegungen zur angemessenen Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wird auch die 
Situation der Münsterschen Gewerbetreibenden mit einbezogen. Angesichts einer Vielzahl positi-
ver Standortfaktoren wird der derzeitige Hebesatz – gerade auch im interkommunalen Vergleich 
– für angemessen  gehalten. Der durchschnittliche Hebesatz 2014 der 22 anderen kreisfreien 
Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 481 %. Nach Düsseldorf und Krefeld hält Münster den im 
Vergleich drittniedrigsten Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW. 
 
Eine Erhöhung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer ist derzeit nicht geplant. 
 
I.V. 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage

Berichtsvorlage_Gewerbesteuer Anlage1

295 Zeichen

Anlage zur Berichtsvorlage 
"Gewerbesteuer bei der Stadt Münster" 
Gewerbesteuer der Stadt Münster 
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1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 200 7 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 
Einnahmen in Mio. Euro 
300 
350 
400 
450 
500 
550 
Hebesatz

Beratungsverlauf (2)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0525/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37