V/0572/2006
Vertragsverlängerung zur Überlassung des Städtischen Preußen-Stadion an den SC Preußen 06
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Beschlussvorlage
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V/0572/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Vertragsverlängerung zur Überlassung des Städtischen Preußen-Stadion an den SC Preußen 06 Münster e. V. Beratungsfolge 16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 23.08.2006 Sportausschuss Vorberatung 23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 23.08.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Vertrag zur Überlassung des Städtischen Preußen-Stadion an den SC Preußen 06 e.V. Münster wird für die Zeit vom 01.09.2006 bis zum Ende der Meisterschaftssaison 2006/2007 (30.06.2007) verlängert. 2. Der bisher gezahlte Betriebskostenzuschuss für den Betrieb und die Unterhaltung des Ver- tragsgegenstandes wird um 5 % gekürzt und dem SC Preußen 06 e. V. Münster mit einem jährlichen Betrag von 167.187,00 € zur Verfügung gestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen Vertrag zur Überlassung des Städtischen Preu- ßen-Stadion mit dem SC Preußen 06 e. V. Münster abzuschließen. Kosten/Folgekosten Der Stadt Münster entstehen aus dem Vertragsabschluss mit dem SC Preußen 06 e. V. Münster Kosten von 139 322,50 €. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung werden unter der bereits vorhandenen Haushalts- stelle 5621.718.0000.X „Zuschuss SC Preußen 06 Münster Betrieb/Unterhaltung des Stadions“ bereitgestellt. Vorlagen-Nr.: V/0572/2006 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Michael.Willnath@stadt-muenster.de Datum: 18.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0572/2006 Begründung: 1. Ausgangslage Das Städtische Preußen-Stadion an der Hammer Straße wurde im Jahr 2001 umfassend saniert. Ziel der Maßnahme war, die zwingenden Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu erfüllen und den Spielbetrieb des SC Preußen 06 e. V. Münster übergangsweise – bis zur Errichtung eines neuen Stadions - technisch und ligagemäß zu sichern. Im Anschluss an die Sanierungsmaßnahme wurde zunäc hst für die Dauer von 5 Jahren zwischen der Stadt Münster und dem SC Preußen 06 e. V. Münster ein Überlassungsvertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurde dem SC Preußen 06 e. V. Münster die kostenlose Nutzung am beste- henden Stadion sowie die bislang von der Stadt selbst erledigten Arbeiten zur Instandhaltung des Stadions, der Nebenflächen und der Gebäude übertragen. Für den laufenden Betrieb und die Bauunterhaltung einschließlich der Personalkosten wurde dem Verein jährlich ein Betrag von 175.986,67 € ausgezahlt. Dieser Betrag wurde damals aufgrund überschlägiger Ermittlungen, abgeglichen mit den jeweiligen Richtwerten für die Instandhaltung baulicher Anlagen und für den Betrieb und der Unterhaltung, festgelegt. 2. Sachstand In dem bisher gültigen Überlassungsvertrag ist im § 11, Abs. 1 – 4 die Beendigung des Vertrags- verhältnisses geregelt. Demnach wird der Vertrag gemäß § 11, Abs. 1, Ziffer a gegenstandslos, falls die 1. Fußballmannschaft des Vereins aus der höchsten Amateurklasse absteigt. Wie bekannt, ist die 1. Fußballmannschaft des SC Preußen 06 e. V. Münster mit Ende der Fuß- ballsaison 2005/2006 aus der Regionalliga Nord in die Oberliga abgestiegen. Mit dem Abstieg ist die Voraussetzung des § 11, Abs. 1, Ziffer a des damaligen Überlassungsvertrages erfüllt und führ- te somit zwangsläufig zur Beendigung. SC Preußen 06 e. V. Münster teilte mit Schreiben vom 22.05. 2006 mit, dass durch den Abstieg die vertragliche Regelung über das Städtische Preußen-Stadion gegenstandslos geworden ist und beantragte gleichzeitig den Vertrag in seiner bestehenden Form weiterlaufen zu lassen. Vor diesem Hindergrund wurde von Seiten der Verwaltung mit dem SC Preußen 06 e. V. Münster zunächst eine Interimslösung vereinbart, bis eine par lamentarische Entscheidung im Rat der Stadt Münster über das weitere Vorgehen herbeigeführt werden kann. Diese Interimslösung sieht vor, dass der SC Preußen 06 e. V. Münster für weitere zwei Monate (Juli und August 2006) das Städti- sche Preußen-Stadion zu den im bisherigen Vertrag geregelten Bedingungen bewirtschaftet und dafür ein Drittel einer weiteren Rate für den Betrieb und die Unterhaltung des Stadions erhält. 3. Weiteres Vorgehen - Vertragsabschluss ab 01.09.2006 - In der Zwischenzeit hat die Verwaltung mit dem Präsidenten des Vereins notwendige Abstim- mungsgespräche über die weitere Vertragsbeziehung zwischen dem SC Preußen 06 e. V. Münster und der Stadt geführt. Im Ergebnis ist zu sagen, dass beide Vertragsparteien großes Interesse daran haben, die Überlas- sung des Städtischen Preußen-Stadion an den SC Preußen 06 e. V. Münster weiterzuführen. Die letzten 5 Jahre haben gezeigt, dass der Verein die Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig geleistet und somit nicht unerheblich dazu beigetragen hat, dass die Bedingungen der Verkehrssi- cherheit erfüllt wurden und der Spielbetrieb gesichert war und ist. Die vertraglich vereinbarten jähr- - 3 - V/0572/2006 lichen Begehungen des Vertragsgegenstandes mit Vertretern des Vereins und der Stadt haben dies belegt und bekräftigt. Der neu abzuschließende Vertrag wurde in einigen Punkten inhaltlich und redaktionell überarbei- tet. So wird der Verein künftig einen Verwendungsnachweis führen, in dem alle vertraglich erbrach- ten Leistungen nach Art und Umfang einschließlich Kostenaufstellung chronologisch aufgeführt werden. Der Verwendungsnachweis ist der Stadt halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme und Prüfung vorzulegen. Der im Jahr 2001 ermittelte Zuschussbetrag für Betrieb und Unterhaltung einschließlich Sicherstel- lung der Verkehrssicherungspflicht des Vertragsgegenstandes bildet in der Betragshöhe auch die finanzielle Grundlage für den neu zu schließenden Überlassungsvertrag ab 01.09.2006. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2006 wird der mit Vertragsabschluss ab 01.09.2006 künftig zu zahlende städtischer Betriebskostenzuschuss um 5 % gekürzt. Im Interesse einer Gleichbehandlung der Zuschüsse an freie Träger ist die Kürzung gegenüber des SC Preußen 06 e. V. Münster nicht vermeidbar. i. V. gez. Dr. Hanke
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0572/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37