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Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. für das Jahr 2020

Änderungsantrag 190951-1 AA vom 15.01.2020

Stand: Am 05.02.2020 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg abgelehnt.

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    Änderungsantrag öffentlich 190951-1 AA —— Zuschuss für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. für das Jahr 2020 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt, die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ unter Ziffer 3.1 wie folgt zu ändern (Änderung fett markiert): Der Festausschuss Bad Godesberger Karneval erhält für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000,- Euro. Die Kosten sind nachzuweisen. 2. Den so geänderten "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" (Punkt 3.1) entsprechend erhält der Festausschuss Godesberger Karneval e.V. auf Antrag für 2020 einen Zuschuss in Höhe von 12.000,- Euro. 3. Sofern eine Finanzierung des Beschlussvorschlages nicht über Mittel aus dem Bezirkshaushalt möglich ist, erfolgt diese über Entnahme aus dem Budget des Oberbürgermeisters für Repräsentation etc. bzw. durch Umschichtung anderer Haushaltsposten oder wird - wie die vom Rat ständig genehmigten Millionenbeträge für die völlig aus dem Ruder gelaufene Sanierung der Beethovenhalle - überplanmäßig bereitgestellt. Finden die zuvor unterbreiteten Deckungsansätze nicht die Zustimmung des Oberbürgermeisters, unterbreitet er in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 5.Februar 2020 zur Sicherstellung des erhöhten Zuschusses an das Godesberger Brauchtum einen eigenen Deckungsvorschlag. Antragsteller/in: Bürger Bund Bonn, Marcel Schmitt 15.01.2020 gez. Jansen Seite 1 von 4 Seite 2 —— Begründung Am 27.November 2018 beschloss die Bezirksvertretung Bonn (BVBO), für die Durchführung von Karnevalsumzügen im Stadtbezirk Bonn Zuschüsse von insgesamt 34.500 Euro zu gewähren (Vgl. Drucksache 1812598EB3). Das entsprach einer Förderquote für den gesamten Stadtbezirk Bonn von rd. 23 ct pro Einwohner (Anzahl EW Stadtbezirk Bonn am 31.12.2017: 152.544). Für den Bonner Rosenmontagszug belief sich die Förderquote bezogen auf 25.000 Euro mithin auf 16 ct, während der für Bad Godesberg (Anzahl EW Stadtbezirk Bad Godesberg am 31.12.2017: 74280) am 30.Januar 2019 mit der Vorlage DS 1910123 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) beschlossene Betrag für den Bad Godesberger Karnevalszug pro Kopf annähernd nur 8 ct betrug. Die zur Vorlage des Oberbürgermeisters zuvor eingebrachte Änderungsinitiative der Antragsteller (1910123AA2), den Betrag für den Festausschuss Godesberger Karneval e.V. in einem ersten Schritt für das Jahr 2019 von 6000 Euro auf 9000 Euro zu erhöhen, fand am 30.Januar 2019 in der BVGO bei der Mehrheit der Bezirksverordneten keine Zustimmung. Stattdessen wurde in der BVGO zum Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters lediglich folgender Zusatz beschlossen (Vgl. Drucksache 1910123EB3): "Die Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag erfolgt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung prüft, wie die Mittel sukzessive angehoben werden können." Auf das Ergebnis der Prüfung wartet die Bezirksvertretung Bad Godesberg nunmehr seit einem Jahr. Wie aus dem beigefügten Ergänzungsblatt (DS-Nr.: 1912721EB2) zu ersehen, hat die Bezirksvertretung Bonn am 1.Oktober 2019 erneut beschlossen, für die Durchführung von Karnevalsumzügen im Stadtbezirk Bonn Zuschüsse von insgesamt 34.500 Euro zu gewähren. Das entspricht einer - von den Antragstellern für den Karneval im Bonner Stadtbezirk ausdrücklich begrüßten - Gesamtförderquote von rd. 22 ct pro Einwohner (Anzahl EW Stadtbezirk Bonn am 31.12.2018: 153.803*) und einer auf den Bonner Rosenmontagszug bezogenen Förderquote von gerundet 19 ct. (28.500 Euro auf EW), die von den Antragstellern ebenso begrüßt wird. Mit dem oben unterbreiteten Beschlussvorschlag soll die Förderquote für den Bad Godesberger Karnevalzug auf rd. 16 ct pro Einwohner steigen. Bliebe es hingegen bei dem für Bad Godesberg zuletzt für 2019 beschlossenen Betrag von nur 6000 Euro, würde der Zuschuss bei einer für Bad Godesberg festgestellten Einwohnerzahl von 75038* zum 31.12.2018 auch in Zukunft pro Kopf nur ca. 8 ct betragen. Mit der Anhebung des Zuschusses soll das ehrenamtliche Engagement der für das Bad Godesberger Brauchtum tätigen Vereine und Kräfte angemessener als bisher unterstützt werden. *Vgl. Statistikstelle Stadt Bonn: http://www2.bonn.de/statistik/default.asp?2.2 Seite 2 von 4 Seite 3 —— Anlage/n 1 Ergänzungsblatt aus BV Bonn - 1912721EB2 (öffentlich) Seite 3 von 4 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE BezVst Bonn Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912721EB2 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 09.10.2019 Betreff Zuschüsse 2019 für den Bonner Rosenmontagszug und die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn Gremium Sitzung Ergebnis * Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 mit Mehrheit gegen CDU bei Enthaltung 1 GRÜNE (bei Nicht- teilnahme Bzv. Leyer -SPD-) Beschluss 1. Im Haushaltsjahr 2019 werden folgende Zuschüsse für Karnevalsumzüge im Stadtbezirk Bonn gewährt: • Festausschuss Bonner Karneval e.V. für den Rosenmontagszug 2020: 28.500,00 € • Karnevalsumzüge 2020 in den Ortsteilen des Stadtbezirks Bonn: 6.000,00 € 2. Der Zuschussbetrag für den Rosenmontagszug 2020 beinhaltet auch evtl. Kosten für Leistungen des Sanitätsdienstes. - - - Ziffer 1 entspricht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Ziffer 2 beantragt Stv. Spoelgen –SPD-. Seite 4 von 4

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2020

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    TOP 6.14.1, Entscheidung. Ergebnis: abgelehnt

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