V/0613/2006
Sachstand City-Projekt "Stubengasse + Umfeld"
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Berichtsvorlage
6947 Zeichen
V/0613/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Liegenschaften Betrifft Sachstand City-Projekt "Stubengasse + Umfeld" Beratungsfolge 15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 23.08.2006 Hauptausschuss Bericht 23.08.2006 Rat Bericht Bericht: 1. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.07.2004 hat die Verwaltung auf der Grundlage des durch die Harpen AG zum City-Projekt „Stubengasse + Umfeld“ eingereichten Realisierungs- konzeptes und Gebotes im Juni 2005 ei ne Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Gegens- tand dieser Rahmenvereinbarung ist die Weiterführung der Projektentwicklung bis zur Um- setzungsreife entsprechend einer am 30.07.2004 abgeschlossenen Kooperationsvereinba- rung zwischen den Vertragsparteien zur Gewährleistung einer effektiven und konstruktiven Zusammenarbeit. Diese Rahmenvereinbarung hatte zunächst eine Laufzeit bis zur Rechts- verbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, längstens jedoch bis neun Mona- te nach Vertragsschluss (d.h. bis März 2006). 2. Auf Bitte der Harpen AG – Anlass Veräußerungsabsichten der RWE AG in bezug auf ihr 100%iges Tochterunternehmen, der Harpen AG – hat der Rat am 07.12.2005 beschlossen, die o.a. Rahmenvereinbarung bis zum 31.07.2006 zu verlängern. Gleichzeitig gründete die Harpen AG zur Projektrealisierung die „Projektgesellschaft Stubengasse Münster mbH“. 3. Zwischenzeitlich wurde das Bebauungsplanver fahren fortgeführt, zwischen Harpen AG und Stadtverwaltung die erforderlichen Verträge (Durchführungs- und Grundstückskaufvertrag) sowie die liegenschaftlichen Regelungen mit Dritt en als Folgewirkung einer Realisierung des City-Projektes endverhandelt und -soweit es sich um die Regelungen zur vorzeitigen Been- digung der städtischerseits eingeräumten Rechte am Grundstück mit dem Parkhaus Stuben- gasse handelt- geschlossen. Die Ergebnisse der mit der Projektgesellschaft Stubengasse Münster mbH sowie Dritten endverhandelten Regelungen sind in der öffentlichen Ratsvorlage V/0322/2006 sowie den nichtöffentlichen Ratsvorlagen V/0315/2006 und V/0393/2006 wiedergegeben. Die Verhand- lungsergebnisse mit den Rechteinhabern am Parkhaus Stubengasse hat der Rat am 29.06.2005 beschlossen – siehe nichtöffentliche Vorlage V/0472/2005-. Vorlagen-Nr.: V/0613/2006 Auskunft erteilt: Herr Althues Ruf: 492 23 50 E-Mail: Althues@stadt-muenster.de Datum: 02.08.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0613/2006 Die Vorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans (V/0322/2006) wurde in der BV- Mitte sowie in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss beschlossen. Die Vorlagen zu den liegenschaftlichen Regelungen (V/0315/2006 sowie V/0393/2006) wurden in den Rat „geschoben“. Da die Unterzeichnung der endverhandelten Verträge mit der Stadt bzw. die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages bis zum avisierten Ratsbeschluss am 21.06.2006 aus der Sicht Harpen AG bzw. aus Sicht potenzieller Investoren nicht möglich war, konnten die o.a. Vorlagen im Rat am 21.06.2006 nicht abschließend beraten und beschlossen werden. Der Oberbürgermeister hat in dieser Ratssitzung mitgeteilt, dass er beabsichtige, eine Son- dersitzung des Rates am 14.08.2006 einzuberufen. Dies mit dem Ziel, am 14.08.2006 die er- forderlichen Beschlüsse herbeizuführen, falls die vertraglichen Voraussetzungen seitens der Harpen AG bzw. eines neuen Investors bis zum Auslaufen der Option am 31.07.2006 erfüllt werden. Mit Schreiben vom 27.07.2006 hat die Harpen AG um eine erneute Option auf das städtische Grundstück bis zum 31.10.2006 gebeten. Hierüber hat die Verwaltung die Vorsitzenden der Ratsfraktionen mit Schreiben vom 27.07.2006 informiert und angekündigt eine Berichtsvorla- ge vorzubereiten, um den erneuten Antrag in den politischen Gremien zu erörtern. 4. Als Gründe für eine erneute Option werden von der Harpen AG angeführt: „Der Abschluss des Verkaufsprozesses der Immobiliensparte der Harpen AG durch die RWE AG ist nunmehr absehbar. Noch zum Ende des dritten Quartals 2006 wird unser Unterneh- men einen neuen Eigentümer haben. Mit Blick auf die nunmehr eingegrenzte Anzahl der In- vestoren sind wir zuversichtlich, dass alle das Projektentwicklungsgeschäft weiterführen werden…. Für den Fall, dass es kein Realisierungsinteresse seitens des neuen Investors gäbe, würden wir durch parallele Vorbereitung eines Verkaufsszenarios sicherstellen, dass das Projekt in jedem Fall verwirklicht werden kann. Damit würde aus unserer Sicht den Inte- ressen der Stadt Münster ausreichend Rechnung getragen werden.“ 5. Die vom Rat gesetzte Frist bis zum 31.07.2006 ist abgelaufen, eine rechtliche Verpflichtung der Stadt, der Harpen AG das Grundstück „exklusiv“ vorzuhalten, besteht nicht mehr. Andererseits hat die Stadt weiterhin ein prinzi pielles Interesse, das über mehr als 2 Jahre gemeinsam entwickelte, von einer großen Mehrheit im Rat und in der Kaufmannschaft mitge- tragene Projekt als wichtige Arrondierung des Innenstadtbereiches in einem überschaubaren Zeitraum erfolgreich abzuschließen und umzusetzen. Dieser breite Konsens beruhte insbe- sondere auf der gefundenen stadtstrukturellen und stadtgestalterischen Lösung, die auch – wie das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gezeigt hat – weitgehend von der Bürgerschaft mitgetragen wird. Ein vertraglicher Abschluss zur Umsetzung dieser von der Stadt favorisierten städtebauli- chen Konzeption mit einem „Dritten“ – losgelöst von den Vereinbarungen und Aufwendungen mit/von der Harpen AG – erscheint zumindest bis Jahresende 2006 unrealistisch. 6. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung – auch ohne einer vom Rat förmlich beschlossenen erneuten Option – bis zum 31.10.2006 der Harpen AG – bzw. auf Vermittlung der Harpen AG einem neuen potenziellen Investor – für weiterführende Gespräche zur Ver- fügung zu stehen bzw. die aufgrund der eingetretenen zeitlichen Verzögerung ggf. noch zu modifizierenden endverhandelten Verträge – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – ab- zuschließen. Die Verwaltung wird die Harpen AG bitten, in der 2. Septemberhälfte über den Stand der Verhandlungen mit einem neuen Eigentümer ihres Unternehmens bzw. ggf. mit einem neuen Investor für das Projekt „Stubengasse + Umfeld“ auf der Grundlage der vorliegenden Entwür- fe zu informieren. Die Verwaltung wird dem Rat in seiner Sitzung am 27.09.2006 über das Zwischenergebnis berichten. 3 V/0613/2006 7. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 491 „Stubengasse/Loerstraße“ (V/0322/2006) ruht zur Zeit, dies gilt ebenso für die Vorlagen zu den liegenschaftlichen Regelungen (V/0472/2005, V/0315/2006 sowie V/0393/2006). i.V. i.V. gez. gez. Bickeböller Schultheiß Stadtkämmerin Stadtdirektor
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Stubengasse
- Loerstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0613/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37