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V/0613/2006

Sachstand City-Projekt "Stubengasse + Umfeld"

Vorlage 02.08.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.08.2006, TOP 11

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6947 Zeichen

V/0613/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstand City-Projekt "Stubengasse + Umfeld" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
23.08.2006 Hauptausschuss Bericht 
23.08.2006 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.07.2004 hat die Verwaltung auf der Grundlage des 
durch die Harpen AG zum City-Projekt „Stubengasse + Umfeld“ eingereichten Realisierungs-
konzeptes und Gebotes im Juni 2005 ei ne Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Gegens-
tand dieser Rahmenvereinbarung ist die Weiterführung der Projektentwicklung bis zur Um-
setzungsreife entsprechend einer am 30.07.2004 abgeschlossenen Kooperationsvereinba-
rung zwischen den Vertragsparteien zur Gewährleistung einer effektiven und konstruktiven 
Zusammenarbeit. Diese Rahmenvereinbarung hatte zunächst eine Laufzeit bis zur Rechts-
verbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, längstens jedoch bis neun Mona-
te nach Vertragsschluss (d.h. bis März 2006). 
 
2. Auf Bitte der Harpen AG – Anlass Veräußerungsabsichten der RWE AG in bezug auf ihr 
100%iges Tochterunternehmen, der Harpen AG  – hat der Rat am 07.12.2005 beschlossen, 
die o.a. Rahmenvereinbarung bis zum 31.07.2006 zu verlängern. Gleichzeitig gründete die 
Harpen AG zur Projektrealisierung die „Projektgesellschaft Stubengasse Münster mbH“. 
 
3. Zwischenzeitlich wurde das Bebauungsplanver fahren fortgeführt, zwischen Harpen AG und 
Stadtverwaltung die erforderlichen Verträge (Durchführungs- und Grundstückskaufvertrag) 
sowie die liegenschaftlichen Regelungen mit Dritt en als Folgewirkung einer Realisierung des 
City-Projektes endverhandelt und -soweit es sich um die Regelungen zur vorzeitigen Been-
digung der städtischerseits eingeräumten Rechte am Grundstück mit dem Parkhaus Stuben-
gasse handelt- geschlossen.  
Die Ergebnisse der mit der Projektgesellschaft Stubengasse Münster mbH sowie Dritten 
endverhandelten Regelungen sind in der öffentlichen Ratsvorlage  V/0322/2006 sowie den 
nichtöffentlichen Ratsvorlagen V/0315/2006 und V/0393/2006 wiedergegeben. Die Verhand-
lungsergebnisse mit den Rechteinhabern am Parkhaus Stubengasse hat der Rat am 
29.06.2005 beschlossen – siehe nichtöffentliche Vorlage V/0472/2005-.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0613/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Althues 
Ruf: 
492 23 50 
E-Mail: 
Althues@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.08.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0613/2006 
 
 Die Vorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans (V/0322/2006) wurde in der BV-
Mitte sowie in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss beschlossen. Die Vorlagen zu 
den liegenschaftlichen Regelungen (V/0315/2006 sowie V/0393/2006) wurden in den Rat 
„geschoben“. 
 Da die Unterzeichnung der endverhandelten Verträge mit der Stadt bzw. die Beurkundung 
des Grundstückskaufvertrages bis zum avisierten Ratsbeschluss am 21.06.2006 aus der 
Sicht Harpen AG bzw. aus Sicht potenzieller Investoren nicht möglich war, konnten die o.a. 
Vorlagen im Rat am 21.06.2006 nicht abschließend beraten und beschlossen werden. 
 
 Der Oberbürgermeister hat in dieser Ratssitzung mitgeteilt, dass er beabsichtige, eine Son-
dersitzung des Rates am 14.08.2006 einzuberufen. Dies mit dem Ziel, am 14.08.2006 die er-
forderlichen Beschlüsse herbeizuführen, falls die vertraglichen Voraussetzungen seitens der 
Harpen AG bzw. eines neuen Investors bis zum Auslaufen der Option am 31.07.2006 erfüllt 
werden. 
 Mit Schreiben vom 27.07.2006 hat die Harpen AG um eine erneute Option auf das städtische 
Grundstück bis zum 31.10.2006 gebeten. Hierüber hat die Verwaltung die Vorsitzenden der 
Ratsfraktionen mit Schreiben vom 27.07.2006 informiert und angekündigt eine Berichtsvorla-
ge vorzubereiten, um den erneuten Antrag in den politischen Gremien zu erörtern. 
 
4. Als Gründe für eine erneute Option werden von der Harpen AG angeführt: 
 „Der Abschluss des Verkaufsprozesses der Immobiliensparte der Harpen AG durch die RWE 
AG ist nunmehr absehbar. Noch zum Ende des dritten Quartals 2006 wird unser Unterneh-
men einen neuen Eigentümer haben. Mit Blick auf die nunmehr eingegrenzte Anzahl der In-
vestoren sind wir zuversichtlich, dass alle das Projektentwicklungsgeschäft weiterführen 
werden…. Für den Fall, dass es kein Realisierungsinteresse seitens des neuen Investors 
gäbe, würden wir durch parallele Vorbereitung eines Verkaufsszenarios sicherstellen, dass 
das Projekt in jedem Fall verwirklicht werden kann. Damit würde aus unserer Sicht den Inte-
ressen der Stadt Münster ausreichend Rechnung getragen werden.“ 
 
5. Die vom Rat gesetzte Frist bis zum 31.07.2006 ist abgelaufen, eine rechtliche Verpflichtung 
der Stadt, der Harpen AG das Grundstück „exklusiv“ vorzuhalten, besteht nicht mehr. 
 Andererseits hat die Stadt weiterhin ein prinzi pielles Interesse, das über mehr als 2 Jahre 
gemeinsam entwickelte, von einer großen Mehrheit im Rat und in der Kaufmannschaft mitge-
tragene Projekt als wichtige Arrondierung des Innenstadtbereiches in einem überschaubaren 
Zeitraum erfolgreich abzuschließen und umzusetzen. Dieser breite Konsens beruhte insbe-
sondere auf der gefundenen stadtstrukturellen und stadtgestalterischen Lösung, die auch – 
wie das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gezeigt hat – 
weitgehend von der Bürgerschaft mitgetragen wird. 
 Ein vertraglicher Abschluss zur Umsetzung dieser von der Stadt favorisierten städtebauli-
chen Konzeption mit einem „Dritten“ – losgelöst von den Vereinbarungen und Aufwendungen 
mit/von der Harpen AG – erscheint zumindest bis Jahresende 2006 unrealistisch. 
 
6. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung – auch ohne einer vom Rat förmlich 
beschlossenen erneuten Option – bis zum 31.10.2006 der Harpen AG – bzw. auf Vermittlung 
der Harpen AG einem neuen potenziellen Investor – für weiterführende Gespräche zur Ver-
fügung zu stehen bzw. die aufgrund der eingetretenen zeitlichen Verzögerung ggf. noch zu 
modifizierenden endverhandelten Verträge – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – ab-
zuschließen.  
 
 Die Verwaltung wird die Harpen AG bitten, in der 2. Septemberhälfte über den Stand der 
Verhandlungen mit einem neuen Eigentümer ihres Unternehmens bzw. ggf. mit einem neuen 
Investor für das Projekt „Stubengasse + Umfeld“ auf der Grundlage der vorliegenden Entwür-
fe zu informieren. Die Verwaltung wird dem Rat in seiner Sitzung am 27.09.2006 über das 
Zwischenergebnis berichten.

3 
V/0613/2006 
 
7. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 491 „Stubengasse/Loerstraße“ (V/0322/2006) ruht zur Zeit, 
dies gilt ebenso für die Vorlagen zu den liegenschaftlichen Regelungen (V/0472/2005, 
V/0315/2006 sowie V/0393/2006). 
 
 
 
 
i.V. i.V. 
 
 
gez. gez.  
 
Bickeböller        Schultheiß 
Stadtkämmerin      Stadtdirektor

Beratungsverlauf (5)

15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.08.2006 Rat
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stubengasse
  • Loerstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0613/2006
Typ
Vorlage
Datum
02.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37