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Bürgerantrag: Bonn als Austragungsort der FIA Formula E

Stellungnahme der Verwaltung 200130-1 ST vom 28.02.2020

Stand: Am 04.03.2020 im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200130-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Bonn als Austragungsort der FIA Formula E Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 04.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Antrag umfassend geprüft und rät insbesondere vor dem Hintergrund der städtischen Infrastruktur sowie der innerstädtischen Verkehrsführung von der Durchführung eines solchen Motorsportrennens in der Bonner Innenstadt ab. Das Bonner Straßennetz ist gut ausgebaut, dennoch ungeeignet um ein Rennsportevent mit dieser Geschwindigkeit durchzuführen. Es gilt zudem zu beachten, dass für die Durchführung und Planung eines solchen Events ein übergroßer und nicht kalkulierbarer logistischer wie auch personeller Aufwand einzuplanen sowie mit großen Einschränkungen in der Rennvorbereitung sowie während des Rennens für die Bonner Bürgerinnen und Bürger zu rechnen ist. Aufgrund der ganztägigen Durchführung der eigentlichen Rennveranstaltung sowie der damit verbundenen vorbereitenden Aufbaumaßnahmen zur Streckenführung und der Zuschauertribünen und der anschließenden Abbauarbeiten, muss mit Einschränkungen wie auch der teilweisen Schließung der innerstädtischen Verkehrsführung von mehreren Tagen gerechnet werden. Dies ist für Gewerbetreibende und Anwohnerinnen und Anwohner nicht zumutbar. Von der Einbindung einer solchen Veranstaltung in weitere innerstädtische Events (z. Bsp. Verkaufsoffener Sonntag), wie im Bürgerantrag erwähnt, wird im Hinblick auf die städtische Infrastruktur und der damit verbundenen zusätzlichen Sicherheitsrisiken dringend abgeraten. Die Stadtverwaltung weist im übrigen darauf hin, dass der Bürgerantrag nicht seitens des Veranstalters bzw. Ausrichters gestellt wurde. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Seite 1 von 2 Seite 2 —— Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Der Antragsteller wird entsprechend der Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung im Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Seite 2 von 2

Beratungsverlauf

  1. 04.03.2020

    Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda

    TOP 4.14.1, Entscheidung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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