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0274/2020

Bedarfsplanung vom Amt für Wohnungswesen für neu anzumietende Objekte gem. § 5 Abs. 2 a der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.04.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 10.2

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Bedarfsplanung alte Fassung

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Anlage 2 Bedarfsplanung neue Fassung

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Beschlussvorlage Rat

15633 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 0274/2020 
Freigabedatum 
 07.04.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsplanung vom Amt für Wohnungswesen für neu anzumietende Objekte gem. § 5 Abs. 
2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Aufgabenwahrnehmung der Wohnraumversorgung im Amt für 
Wohnungswesen die begründete Bedarfsplanung für den Bedarfszeitraum 2020 – 2024 zur Anmie-
tung und Verwaltung von Unterkünften und Wohnungen für dringend Wohnungssuchende, von Ob-
dachlosigkeit bedrohte und geflüchtete Menschen sowie für Menschen mit Vermittlungshemmnissen 
auf dem regulären Wohnungsmarkt.  
 
Die Bedarfsplanung umfasst 
 Verhandlung 
 Vertragsanbahnung 
 Vertragsabschluss 
 
zur Anmietung von nach § 5 Abs. 1 c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019 zu-
stimmungspflichtigen 
 
1. Verlängerungen / Nachverträgen von Mietverträgen für Bestandgebäude  
(Objekte siehe Anlage) 
 
sowie  
 
2. Neuabschlüssen von Mietverträgen für angebotene Objekte 
 
soweit dies zur Bedarfsdeckung, also zur Versorgung der o.a. Personengruppen mit Wohnraum er-
forderlich ist.  
 
Integrationsrat 21.04.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  4,0 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    5,0 Mio. € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Auf der Grundlage der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019 entscheiden die vom 
Rat gebildeten Ausschüsse in ihrem Aufgabenbereich gem. § 5 Abs. 1 c bei Anmietungen und ande-
ren Vereinbarungen zur Bereitstellung von Liegenschaften: ab 100.000 Euro voraussichtlicher Miet-
summe pro Jahr bzw. bei einer Vertragsdauer von mehr als fünf Jahren. Bei einer voraussichtlichen 
Mietsumme von mehr als 1 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit entscheidet der Rat. 
Gem. §5 Abs. 2 a ist ein Bedarfsfeststellungsbeschluss nicht erforderlich, wenn sich der Bedarf aus 
einem vom Rat beschlossenen Bedarfsplan ergibt. 
 
Das Amt für Wohnungswesen legt in diesem Sinne eine Bedarfsplanung 2020 bis 2024 vor und 
stellt die Prämissen im Folgenden dar. 
 
Schwerpunkt der Aufgabenstellung des Amtes für Wohnungswesen ist die Bereitstellung und Verwal-
tung von Unterkünften und Wohnungen für dringend Wohnungssuchende, von Obdachlosigkeit be-
drohte Menschen und Geflüchtete. 
 
Einerseits steht das Amt für Wohnungswesen mit seinen Flächenerfordernissen in Konkurrenz mit für 
die Stadtgesellschaft bedeutsamen Bedarfen an Kita- und Schulbau sowie an Infrastrukturprojekten.  
Andererseits schränken bauplanerische und baurechtliche Begrenzungen den Handlungsspielraum

3 
ein und ermöglichen z.B. die lediglich für einen relativ kurzen Zeitraum gestatte Errichtung von Bau-
ten (temporäre Unterkünfte). 
Das Amt für Wohnungswesen kann aufgrund dieser Flächenknappheit mittels Bautätigkeit keine aus-
reichenden Ressourcen für die Versorgung von wohnungslosen Menschen schaffen. Es ist deshalb 
neben der eigenen Flächenakquise, Planung und Realisierung von Baumaßnahmen unabdingbar auf 
die Akquise und Anmietung von geeigneten Objekten Dritter angewiesen.  
 
Aktuell besteht die folgende Verteilung (Eigentum / Anmietung): 
 
betrifft Gesamt* Eigentum Anmietung Anteil Anmietung 
Unterbringung Geflüchtete1) 6.431 Pers. 3.176 Pers. 3.255 Pers. 51 % 
Unterbringung Wohnungslose 782 WE 525 WE 257 WE 33 % 
Vermietung an Wohnungssu-
chende  
1.321 WE 415 WE 906 WE 69 % 
 
* Aufgrund der Abrechnungsvorgaben aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetzt (FlüAG) werden für Geflüchtete Plätze für Per-
sonen erfasst, während die Unterbringung von Wohnungslosen und die Vermietung an Personen mit WBS in prekären Ver-
hältnissen marktüblich in Wohneinheiten (WE) erfasst werden.  
 
1) ohne Beherbergungsbetriebe: Unterbringung basiert nicht auf Mietverträgen, sonde rn auf Belegungsvereinbarungen inkl. 
Garantiebetrag (siehe auch Kapitel 2.10 im 27. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln).  
 
Aus diesem beengten Handlungsspielraum heraus verfolgt die Bedarfsplanung des Amtes für Woh-
nungswesen im Themenkomplex „Anmietung“ grundsätzlich zwei strategische Ausrichtungen:  
 
1. Fortführung der Anmietung von Bestandsgebäuden (siehe Anlage) 
 
2. Akquise neuer Objekte zur Anmietung 
 
Gefolgt wird dabei dem Gebot der Wirtschaftlichkeit sowie dem Versorgungsauftrag für dringend 
Wohnungssuchende, von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen und Geflüchtete 
 
Prämisse „Wirtschaftlichkeit“ für die Bedarfsplanung 
Insbesondere bei der Anmietung von Gebäuden mit abgeschlossenen Wohneinheiten besteht bei 
Anmietung über einen längeren Mietzeitraum grundsätzliche eine bessere Verhandlungsbasis gegen-
über dem Vermieter (Vertragsdauer > fünf Jahre). Außerdem gestalten sich notwendige Renovierun-
gen zur bedarfsgerechten Herrichtung und Ausstattungen wirtschaftlicher, da diese Investitionen der 
üblichen Nutzungsdauer entsprechend lang zum Einsatz kommen und über einen längeren Zeitraum 
abgeschrieben werden können.  
Dieselben positiven wirtschaftlichen Effekte lassen sich auch erzielen, wenn es sich um mehrere Ge-
bäude bzw. Hausnummern handelt (Volumen > 100.000 Euro). 
Unabhängig von der Erfüllung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und den betriebswirtschaftlichen 
Interessen der Investoren bedeutet die langfristige Anmietung für die vom Amt für Wohnungswesen 
zu versorgende Personengruppe ein hohes Maß an Stabilität und Sicherheit. Dies ist in jeder Hinsicht 
integrationsfördernd und leistet einen entscheidenden Beitrag zum Betreuungsauftrag des Amtes für 
Wohnungswesen. 
 
Gerade bei Anmietungen mehrerer Gebäude bzw. Hausnummern oder einer langfristigen Laufzeit 
führt die Änderung der Zuständigkeitsordnung zu dem Erfordernis einer Zustimmung durch den 
Fachausschuss bzw. durch den Rat. 
 
Prämisse „Versorgung“ für die Bedarfsplanung 
Der Bedarf an angemieteten Gebäudekapazitäten wird anhand der verschiedenen Zielgruppen, die 
durch das Amt für Wohnungswesen zu versorgen sind, nachfolgend dargestellt: 
 
Bedarfslage Unterbringung Geflüchteter 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung von Geflüchteten ihren gesetzlichen Auftrag aus dem

4 
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW). 
Bei aktuell stagnierenden Zahlen übersteigt die Anzahl untergebrachter Geflüchteter noch mit 35% 
deutlich das Niveau von 2014.  
Das Ressourcenmanagement hat u.a. zum Ziel, neue stadteigene Unterkünfte für die derzeit noch ca. 
7.460 Geflüchtete zu schaffen. Hierbei ist die Unterbringungsqualität an den vom Rat 2004 beschlos-
senen „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ auszurichten.  
Eine Übersicht über die Ressourcenplanung sowie die Zielsetzung in der Unterbringung Geflüchteter 
für 2020 findet sich im 27. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (Vorlage 0417/2020). 
 
Die Akquise und Anmietung neuer geeigneter Objekte für Geflüchtete ist erforderlich weil 
 die Unterbringung in teuren Beherbergungsbetrieben und kostenintensiven Standorten bzw. in 
solchen mit geringen Qualitätsstandards beendet werden soll 
 der Bedarf durch eigene Bautätigkeit nicht gedeckt werden kann 
 Standorte wegen vorrangiger Bedarfe wie z.B. Schul- und Kita-Bau sowie Infrastrukturprojek-
ten aufgegeben werden müssen 
 temporäre Unterkünfte von Geflüchteten nach Fristablauf zurückgebaut werden müssen (mit 
Stand 31.12.2019 waren 1.004 Personen in solchen Objekten untergebracht) 
 vorhandene Mietobjekte nicht länger genutzt werden können (z.B. wegen Beendigung des 
Mietverhältnisses durch den Vermieter) 
 
Auch wenn die Geflüchtetenzahlen seit Mitte 2019 langsam sinken bzw. stagnieren, kann nicht von 
einem reduzierten Unterbringungsbedarf ausgegangen werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen 
prekären humanitären Situation der Geflüchteten an der griechisch-türkischen Grenze und der politi-
schen Beratungen innerhalb der EU kann heute noch nicht abgeschätzt werden, wie sich die Bedarfs-
lage hinsichtlich der Unterbringung Geflüchteter in Köln in der nächsten Zeit entwickeln wird.  
 
Bedarfslage Unterbringung wegen Wohnungslosigkeit 
Die Stadt Köln ist als Ordnungsbehörde nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) ver-
pflichtet, Obdachlosigkeit zu verhindern, indem sie von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in einer 
geeigneten Unterkunft unterbringt. Die Kommune ist verpflichtet, städtische Unterkünfte zur Unter-
bringung von Obdachlosen in ausreichenden Umfang vorzuhalten.  
 
Seit 2012 kommt es zu einer kontinuierlichen Zunahme der erforderlichen Unterbringungen aufgrund 
Wohnungslosigkeit, unter anderem durch einen erheblichen Anstieg von Zwangsräumungen in den 
letzten drei Jahren. Ein Ende dieser Entwicklung ist angesichts steigender Mieten und der Woh-
nungsmarktsituation im Bereich des bezahlbaren Wohnraumes nicht abzusehen.  
Aus der Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2018 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les des Landes NRW ergibt sich die folgende nachhaltige Steigerung der Anzahl wohnungsloser Per-
sonen, die in der Stadt Köln in den letzten Jahren rein kommunal und ordnungsbehördlich wegen 
drohender Obdachlosigkeit untergebracht wurden: 
 
Stadt Köln 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Zahl der Wohnungslosen* 3.582 3.405 3.423 3.736 4.054 5.225 5.174 
* zum 30.06.eines Jahres.  
 
Die bestehenden Unterbringungsobjekte, in denen Menschen ohne Mietvertrag untergebracht sind, 
die perspektivisch auf dem regulären Wohnungsmarkt chancenlos sind, müssen in den nächsten Jah-
ren wegen maroder Bausubstanz umfassend kernsaniert bzw. neugebaut werden. Das Amt für Woh-
nungswesen verfolgt in diesem Kontext das Sanierungs- und Umbauprogramm der Kölner Sozialhäu-
ser. Mit Vorlage 1029/2019 wurden die politischen Gremien über den Sachstand unterrichtet.  
Die in diesen Objekten untergebrachten Personen müssen anderweitig versorgt werden. Dies kann 
mangels ausreichender Bauflächen im städtischen Besitz und langer Errichtungsdauer von Neubau-
ten nicht immer in stadteigenen Objekten erfolgen.  
 
Die regelmäßige Anmietung neuer Objekte zur Unterbringung von Wohnungslosen ist daher nach wie 
vor unabdingbar.

5 
 
 
Bedarf für die Vermietung im Rahmen einer sozialintegrativen Belegung für wohnungssu-
chende Menschen in Köln 
Angesichts der Knappheit von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt Köln besteht ein nachhaltiger 
Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen für Personenkreise, die aufgrund besonderer Vermittlungs-
hemmnisse nur geringe Chancen auf dem freien Wohnungsmarkt haben.  
Die Stadt Köln ist sich ihrer Verantwortung für diese Menschen bewusst und hat daher für die Erst-
vermietung das Konzept der integrativen Belegung entwickelt, wonach jeweils ein Drittel der Woh-
nungen vermittelt wird an: 
 Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil 
 dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt 
 an wohnungslose Menschen sowie Geflüchtete mit gesicherten Aufenthaltsstatus, die bisher in 
den Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten.  
 
Durch die Drittelbelegung wird einerseits finanziell prekär gestellten Menschen die Möglichkeit gege-
ben, in ihrem Veedel zu verbleiben, anderseits eine soziale Durchmischung der Bevölkerung gewähr-
leistet, um die Diversität der Stadtviertel zu bewahren und einer Gentrifizierung vorzubeugen.  
 
Das Amt für Wohnungswesen übernimmt deshalb mit seinem Konzept zur sozialintegrativen Bele-
gung eine wichtige Steuerungsfunktion zum Erhalt des sozialen Friedens innerhalb der Stadtgesell-
schaft. Ohne die Möglichkeit der Neuanmietung von Objekten verbliebe die Wohnungsvergabe in der 
Entscheidungs- und Steuerungsbefugnis des Investors, für den verständlicherweise betriebswirt-
schaftliche Belange höher priorisiert sind als die soziale Verantwortung für erhaltenswürdige Veedel-
strukturen oder die Versorgung sozial benachteiligter Wohnungsuchender. 
 
Die Möglichkeit dieser sozialintegrativen Belegung durch die Verwaltung besteht bei öffentlich geför-
derten Neubauten nur im Rahmen der Erstvermietung. Da jährlich öffentlich geförderte Wohnungen 
durch den Wegfall der Bindungsfrist für eine Vermittlung besonders benachteiligter Menschen entfal-
len, ist die Stadt Köln darauf angewiesen, ständig neue im öffentlich geförderten Wohnungsbau er-
richtete Wohnungen und Immobilien anzumieten, in denen dann wieder eine sozialintegrative Bele-
gung möglich ist.  
 
Die Verträge zur Anmietung dieser öffentlich geförderten Neubauten werden an den Bewilligungszeit-
raum der Förderung geknüpft und sind somit immer langfristig, das heißt, länger als fünf Jahre.  
 
Kriterienkatalog zur Standortauswahl für die Bedarfsplanung 
Zur Entscheidung, ob ein konkretes Objekt zur Deckung der vorgenannten Bedarfe geeignet ist und 
daher in eine Vertragsanbahnung eingetreten werden soll, bewertet das Amt für Wohnungswesen 
neben den Aspekten Wirtschaftlichkeit und Belegungsmanagement auch standortbedingte Aspekte 
des angebotenen Objekts. Insbesondere wird dabei auf die Bedürfnisse der jeweils zu versorgenden 
Personengruppe eingegangen und die folgenden Kriterien begutachtet: 
 Soziale Infrastruktur (z.B. medizinische Versorgung, Kita, Schule etc.) 
 Verkehrsinfrastruktur (z.B. ÖPNV-Anbindung, Lärmbelastung etc.) 
 Sozialstruktur (z.B. nachbarschaftliches Umfeld, Verteildichte Geflüchtete, Nähe zu anderen 
Standorten etc.) 
 Netzwerkstruktur (z.B. konzeptionelle Ansätze, Ehrenamt, Hilfsangebote etc.) 
 
Auch bei Neuverhandlungen und Nachträgen für Bestandsobjekte nimmt das Amt für Wohnungswe-
sen jeweils eine neue Bewertung nach diesen Kriterien vor. So ist gewährleistet, dass aktuelle Stand-
ortveränderungen immer passgenau auf die zu versorgende Zielgruppe betrachtet werden. Im Sinne 
einer nachhaltig integrativen Wirkung kann so eine optimale Standortentwicklung sichergestellt wer-
den.

6 
Unterrichtung Ausschuss 
Über abgeschlossene Neuverträge wird das Amt für Wohnungswesen jeweils zum Jahresende dem 
Ausschuss für Soziales und Senioren berichten. Darüber hinaus berichtet das Amt für Woh-
nungswesen insbesondere zum Ressourcenmanagement hinsichtlich Unterbringung. 
 
Finanzen 
Für die Bedarfsplanung für den Bedarfszeitraum 2020 bis 2024 stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 
inkl. der mittelfristigen Ergebnisplanung 2022-2024 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Be-
wirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushalts-
jahr 2020 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 4,0 Mio. Euro und ab dem Haushaltsjahr 2021 Auf-
wandsermächtigungen in Höhe von 5,0 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.

Anlage 1 Bedarfsplanung alte Fassung

919 Zeichen

Bedarfsplanung für Anmietobjekte 2020 bis 2024 gem. § 5 Abs. 2 a 
der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019 
Anlage 
zu Ziff. 1 Verlängerungen / Nachverträgen von Mietverträgen für Bestandgebäude 
a) Anmietobjekte für Geflüchtete b) Anmietobjekte fü r Wohnungslose 
Aachener Straße Flemingstraße (diverse Objekte) 
Am Panthaleonsberg (2 Objekte) Niehler Straße 
An den Gelenkbogenhallen Rather Straße 
Dellbrücker Mauspfad Winterberger Straße 
Hansaring 
Kapellenstraße (2 Objekte) c) Anmietobjekte mit integrativer Belegung 
Loorweg Charlottenstraße / Luisenweg 
Nikolausstraße Düsseldorfer Straße 
Ostmerheimer Straße Kreuznacher Straße 
Posadowskystraße Leyendeckerstraße 
Severinswall Moldaustraße / Weserplatz 
Von-Bodelschwingh-Straße Münsterer Straße 
Winterberger Straße Neue Kempener Straße 
Ostheimer Straße 
Steubenstraße 
Theoderichstraße / Westerwaldstraße / Usingerstraße
Von-Ketteler-Straße

Anlage 2 Bedarfsplanung neue Fassung

2824 Zeichen

Bedarfsplanung für Anmietobjekte 2020 bis 2024 gem. § 5 Abs. 2 a 
der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019 
Anlage 
zu Ziff. 1 Verlängerungen / Nachverträgen von Mietverträgen für Bestandgebäude 
a) Anmietobjekte für Geflüchtete 
Unterkunfts-/ 
Wohneinheiten/ 
Zimmer* 
Gesamt- 
Nutzfläche** m² 
mtl. Mietkosten*** 
in EUR 
Aachener Straße 37 2668 39.440 
Am Panthaleonsberg (2 Objekt) 60 zwischenzeitlich vom Vermieter gekündigt 
An den Gelenkbogenhallen Grundstück 4404 13.210 
Dellbrücker Mauspfad 22 1435 13.800 
Hansaring 36 2032 21.340 
Kapellenstraße (Objekt 1) 12 939 11.270 
Kapellenstraße (Objekt 2) 10 575 7.250 
Loorweg Einfamilienhaus 218 2.235 
Nikolausstraße Grundstück 926 2.500 
Ostmerheimer Straße 130 2440 32.780 
Posadowskystraße 24 1984 24.800 
Severinswall 75 2322 27.830 
Von-Bodelschwingh-Straße 18 1404 17.550 
Winterberger Straße 18 734 15.500 
b) Anmietobjekte für Wohnungslose 
Flemingstraße (13 Objekte) 82 5426 66.350 
Niehler Straße 13 860 10.110 
Rather Straße 21 1756 16.750 
Winterberger Straße 32 2388 50.200 
c) Anmietobjekte mit integrativer Belegung 
Charlottenstraße / Luisenweg 30 2249 16.700 
Düsseldorfer Straße 27 1839 15.510 
Kreuznacher Straße 24 2160 23.900 
Leyendeckerstraße 45 3263 30.000 
Moldaustraße / Weserplatz 44 3453 26.700 
Münsterer Straße 39 2583 33.420 
Neue Kempener Straße 58 5429 44.250 
Ostheimer Straße 13 945 14.910 
Steubenstraße 28 2288 16.100 
Theoderichstraße / Westerwaldstraße / 
Usingerstraße 87 7100 88.330 
Von-Ketteler-Straße 34 2457 16.710 
* Unterkunfts-/ Wohneinheiten/ Zimmer 
Die Anzahl der Unterkunfts- / Wohneinheiten bzw. Zi mmer variert je nach Bauart (z.B. konventionelles 
Wohngebäude oder ehem. Bürogebäude) bzw. Nutzung (z .B. Unterbringung in abgeschlossener Einheit oder i m 
Wohnheim). 
** Gesamt-Nutzfläche m² 
Je nach Vertragsgegenstand umfasst die Nutzfläche n eben der Wohnungsfläche und den Gemeinschaftsanlage n 
wie Keller auch ggf. Grundstückstflächen (Garten, H of, Wege etc.) bzw. Garagen / Stellplätze. 
*** mtl. Mietkosten 
Bezogen auf die Gesamt-Nutzfläche sind in den Anmie tkosten die Betriebstkosten enthalten. Je nach Vert rag sind 
ebenfalls Kosten für Stellplätze, Möblierungspaucha le etc. enthalten. 
Da es sich um Bestandsobjekte handelt, sind diese l fd. Anmietkosten bereits im Hauhalt 2020/2021 veran schlagt. 
Durch evtl. Verhandlungen können sich jedoch Änderu ngen in den Vertragskonditionen ergeben, die sich m onetär 
auswirken, z.B. Steigerung von Betriebstkosten oder  Nachtragsverhandlungen z.B. wegen baulicher Veränd erungen 
oder wegen Eigentümerwechsel. Möglich sind auch (Teil-)Kündigungen von Bestandsobjekten oder 
Neuverhandlungswünsche durch den Vermieter / Eigent ümer. 
Kosten aufgrund dieser Neuverhandlungen sind duch d ie in dieser Vorlage genannten 4 Mio. Euro gedeckt.

Beratungsverlauf (4)

21.04.2020 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.04.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0274/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.04.2020
Erstellt
27.01.2020 06:43