V/0549/2008
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote
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Beschlussvorlage
13916 Zeichen
V/0549/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote - Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion
an den Rat Nr. A-R/0026/2008 "Baustein Betriebskindergärten - Familienfreundlichkeit in Münster
ausbauen"
Beratungsfolge
29.10.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung
05.11.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Bericht zur betrieblich unterstützten Kindertagesbetreu-
ung in Münster zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die betrieblichen Kindertagesbetreuungsangebote bedarfsge-
recht für Münsteraner Kinder entsprechend den gesetzlichen Regelungen und der bestehen-
den Fördermöglichkeiten auszubauen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Wirt-
schaftsförderung. Entsprechende Weiterentwicklungen werden jährlich im Kindertagesbetreu-
ungsbericht dargestellt.
3. Mit dem Beschluss zu dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom
02. Juni 2008 „Baustein Betriebskindergärten - Familienfreundlichkeit in Münster ausbauen“
aufgegriffen worden.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage keine unmittelbaren Kosten entstehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0549/2008
Auskunft erteilt:
Frau Berghoff/Frau Kratz-Trutti
Ruf:
492 51 34/492 51 30
E-Mail:
BerghoffB@stadt-muenster.de
KratzTrutti@stadt-muenster.de
Datum:
19.09.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0549/2008
Begründung:
Bericht zur betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung in Münster
1. Anlass
Die Förderung von Kindern sowie die Unterstützung der Eltern in der Wahrnehmung des Erzie-
hungsauftrages ist Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Entwicklung von adäquaten, be-
darfs- und praxisgerechten Angeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist neben der Un-
terstützung von Eltern in Elternzeit und familiärer Betreuung ein Anliegen der Stadt Münster.
Familienfreundliche Maßnahmen werden zunehmend auch von Unternehmen als Erfolgsfaktor
gesehen, da familienbezogene Angebote des Betriebes die Zufriedenheit von MitarbeiterInnen
fördert und damit auch die Produktivität steigert.
2. Betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung in Münster
Die Angebotspalette im Bereich „Betrieblich unterstützter Kinderbetreuung“ ist sehr umfassend.
Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeitkonten reichen die Möglichkeiten zur „Betrieb-
lich unterstützten Kinderbetreuung“ von der Einrichtung eines Elternarbeitsraumes, der Beauftra-
gung von Familiendienstleistern, der Verm ittlung und Durchführung von Betreuungsangeboten,
über den Einsatz von Kindertagespflege hin zur Finanzierung von Belegrechten in einer Einrich-
tung bis zur Kindertageseinrichtung als Kooperationsmodell oder in Eigenregie eines Unterneh-
mens.
In Münster gibt es insgesamt 152 betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuungsplätze in folgen-
den Angebotsformen:
¾ Betrieblich unterstützte Kindertagespflegeangebote
Unternehmen Plätze
St. Franziskushospital GmbH 5 Plätze
Max-Planck-Institut 5 Plätze
10 Plätze
Durch den Einsatz von Kindertagespflegepersonen in Betrieben lässt sich eine sehr flexible und
bedarfsgerechte Betreuung für bis zu 5 Kinder realisieren. Die Betreuung erfolgt im Privathaushalt
der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in geeigneten anderen Räumen. In der
Regel ist die Kindertagespflegeperson selbständig. Sie kann aber auch bei einem Unternehmen
angestellt werden.
¾ Belegplätze in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Unternehmen Kita-Einrichtung Plätze (max)
Deutsche Rentenversicherung Städt. Kita An der Gartenstraße 10 Plätze
NRW-Bank SKF Katharinenstr. 4 Plätze
Provinzial
Wyeth-Pharma
Kita Holtmannshof
20 Plätze
davon
10 Plätze
10 Plätze
Stadtwerke Münster Kath. Pastor-Höing-Kindergarten 10 Plätze
Stadt Münster AWO-Kita Fürstenbergstraße 15 Plätze
Westf. Wilhelms-Universität Kita Chamäleon 10 Plätze
69 Plätze
Im Rahmen eines Belegrechtes in einer bestehenden Einrichtung wird von einem Unternehmen
eine festgelegte Anzahl von Plätzen für Mitarbeiterkinder reserviert.
Belegrechte bieten einen hohen Grad an Flexibilität im Hinblick auf wechselnde Betreuungsbedar-
fe.
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¾ Kindertageseinrichtungen als Eigenbetrieb
Unternehmen Plätze
Niki de Saint Phalle (Uniklinik) 43 Plätze
Hengst Filterwerke GmbH 30 Plätze
73 Plätze
Für Kindertageseinrichtungen als Eigenbetrieb eines Unternehmens oder in Kooperation mehrerer
Unternehmen liegt die Verantwortung für die Organisation, das Personal sowie die Finanzierung
der Einrichtung bei den Unternehmen.
Für den Betrieb der Einrichtung ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Es ist Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeplanung im Rahmen ihrer Planungs- und Steuerungsver-
antwortung gem. § 80 SGB VIII u. a. auch den Bedarf an betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen zu
ermitteln und die Befriedigung dieses Bedarfes unter gleichzeitiger Berücksichtigung evtl. konkur-
rierender Bedarfe (z. B. die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz) zu unter-
stützen.
Hierbei soll berücksichtigt werden, dass Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstä-
tigkeit besser miteinander vereinbaren können.
In diesem Kontext berät und unterstützt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Unterneh-
men mit dem Ziel, praxisgerechte Angebote zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung zu ent-
wickeln. Insgesamt erfolgten in 2007 mit 11 Unternehmen und in 2008 bereits mit 3 Unternehmen
umfassende Informationsgespräche. Aktuell werden mit zwei Unternehmen Gespräche über den
Einsatz von Kindertagespflege sowie der Einrichtung eines Angebotes als Eigenbetrieb bzw. in
privat-gewerblicher Trägerschaft geführt.
3. Gemeinsame Maßnahmeentwicklung in Kooperation des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien und der Wirtschaftsförderung in Münster
Langjährig engagieren sich verschiedene Partner in Münster, unter anderem das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien und die Wirtschaftsförderung Münster GmbH im Netzwerk für Familien in
Münster. Gemeinsam ist bereits im Jahr 2005 di e Veranstaltung „Der ökonomische Reiz familien-
orientierter Personalpolitik“ konzipiert und durchgeführt worden. Auch nach dieser Veranstaltung
haben sich beide Institutionen für eine Stärkung der Familienorientierung in Unternehmen enga-
giert – jede in ihrem Kerngebiet unter Einbeziehung des Know-Hows des jeweils Anderen. Daraus
sind gute, tragfähige Arbeitsstrukturen erwachsen.
Um weitere Unternehmen für den Ausbau der betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung zu
akquirieren, erfolgten seit März dieses Jahres mehrere Gespräche mit der Wirtschaftsförderung,
mit der Intention, eine gemeinsame Maßnahmeplanung abzustimmen.
Ein erstes gemeinsames Ergebnis dieser Gespräche ist, dass am 19. November 2008 eine ge-
meinsame Veranstaltung durchgeführt werden soll.
Die Wirtschaftsförderung lädt die Münsteraner Unternehmen mehrmals im Jahr zu sogenannten
„fast forward“-Veranstaltungen ein, um über aktuelle Themen zu informieren und den Austausch
sowie die Vernetzung von Unternehmen zu fördern.
Die gemeinsame Veranstaltung soll in Räumlichkei ten der Firma Hengst Filterwerke GmbH & Co.
KG durchgeführt werden. Nach einem Referat von Frau Prof, Dr. Gerlach vom Forschungszentrum
Familienbewusste Personalpolitik (FFP) und Inform ationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten
zum Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung sollen als „Best Practice“ ein betrieblich unterstütz-
tes Kindertagespflegeangebot sowie das Hengst-Kinderland als Kita im Eigenbetrieb der Firma
Hengst vorgestellt werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Räumlichkeiten der Kinder-
tageseinrichtung Hengst-Kinderland zu besichtigen.
Es ist beabsichtigt, die regelmäßigen Kooperationsgespräche mit der Wirtschaftsförderung weiter
zu führen mit der Intention, den Ausbau der betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung in
Münster zu fördern und zu unterstützen.
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4. Betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung - Ökonomische Auswirkungen
Der Ausbau betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuungsangebote ist Wunsch von Eltern und
Unternehmen in Münster als auch ein familienpolitischer und wirtschaftlich wichtiger Standortfak-
tor.
In Einzelfällen führen fehlende oder unzureichende Kinderbetreuungsangebote dazu, dass Famili-
en zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehrere Kindertagesbetreuungsangebote ergänzend
einsetzen und finanzieren müssen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt die bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf auch für Unternehmen an Bedeutung. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass familien-
freundliche Unternehmen u. a. durch eine geringere Fluktuation der MitarbeiterInnen, höheren
Rückkehrerquoten aus der Elternzeit, geringeren Fehlzeiten, höherer Motivation und Zufriedenheit
der Beschäftigten und einer Verbesserung des Unternehmensimages profitieren. Für Unterneh-
men entstehen durch unzureichende Vereinbarkeit von Familie und Beruf Mehrkosten in erhebli-
chem Umfang (100.000 € im Jahr). Nachweislich können bis zu 50 Prozent der Kosten von Unter-
nehmen durch familienfreundliche Maßnahmen vermieden werden.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Verwaltung sowie der Wirtschaftsförderung Münster GmbH, über
verschiedene Informationskanäle dieses Wissen in Unternehmen zu tragen.
Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der Wirtschaftsförderung Münster
GmbH ist die Förderung von betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuung ein Weg, Familienori-
entierung in Münster zu steigern. Daneben gibt es für Unternehmen verschiedene weitere Ansatz-
punkte, wie Familienorientierte Personalpolitik, Familienorientierte Unternehmenskultur und natür-
lich auch eine familienfreundliche Infrastruktur, unter welche die Ansätze zur Kinderbetreuung an-
zusiedeln wären. In diesen verschiedenen Handlungsfeldern werden Unternehmen unterstützt.
5. Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau betrieblicher Kindertagesbetreuungsange-
bote sind das Kinderbildungsgesetz, das Kinderförderungsgesetz, das sich noch im Gesetzge-
bungsverfahren befindet, sowie das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kindertagesbetreu-
ung“ (ESF-Mittel) und das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“, das
zum Auf- und Ausbau der Plätze für unter 3-jährige Kinder angelegt worden ist. Beide Programme
sind zeitlich befristet.
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz
) als landesrechtliche Grundlage beinhaltet keine Vorgaben zur
Ausgestaltung und Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen für Betriebe, da die rechtlichen
Rahmenbedingungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein Westfalen
(GTK-NW) nicht übernommen wurden.
Der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen gem. § 21 (1) KiBiz wird nur den anerkannten
Trägern der freien Jugendhilfe, den Jugendämtern und den sonstigen kreisangehörigen Gemein-
den und Gemeindeverbänden gewährt. Daraus ergibt sich, dass Kindertageseinrichtungen, die in
Trägerschaft eines Unternehmens, eines privatgewer blichen Trägers und nicht anerkannter Träger
der freien Jugendhilfe sind, keinen Landeszuschuss erhalten.
Im Rahmen des Förderprogramm des Bundes „Betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung“
(ESF-Mittel), das als Anschubfinanzierung angelegt ist , werden unabhängig von der Größe Unter-
nehmen sowie Universitäten, die Betreuungsplätze für ihre Beschäftigten und Kinder ihrer Studie-
renden einrichten, gefördert. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Be-
triebskosten bis zu einer Obergrenze von 6000 Euro pro Platz und Jahr. Die Förderung nach dem
Programm setzt voraus, dass die Betriebskosten während dieser Zeit nicht durch andere öffentli-
che Mittel, d. h. platz- bzw. kindbezogene Fördermittel der Länder und Kommunen gefördert wer-
den. Die Förderung wird während der Laufzeit des Programms für die Dauer von bis zu zwei Jah-
ren gewährt.
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Zur Finanzierung der Investitionen wurde durch das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz ein
Sondervermögen errichtet. Das Land gewährt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013 “ und des Ausbauprogramms
U 3 des Landes Nordrhein-Westfalen Zuwendungen zu Investitionen zum Auf- und Ausbau von
zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kinder-
tagespflege.
Die Stadt Münster hat für das Jahr 2008 Anträge auf Zuwendungen für Investitionen für 93 Maß-
nahmen (davon 62 in Kindertageseinrichtungen und 31 in Kindertagespflege) mit einem Gesamt-
volumen von 2.216.177 € gestellt.
Darin enthalten sind zwei Maßnahmen zur Einrichtung einer Kindertagesstätte als Eigenbetrieb
(Hengst Filterwerke GmbH und ein Unternehmen, das die Inbetriebnahme zum August 2009
plant) sowie für die beiden betrieblich unterstützten Kindertagespflegeangebote (St. Franziskus
Hospital GmbH und Max-Planck-Institut).
Da zudem die Richtlinien zum Kinderförderungsgesetz
zur Beteiligung an den Betriebskosten noch
nicht vorliegen, ist nicht gewährleistet, ob die Betriebskosten von Tageseinrichtungsplätzen von
Betrieben aus Bundes- und Landesmitteln hierdurch mittelfristig gesichert sind.
Die Verwaltung wird den zuständigen Ausschüssen entsprechend berichten.
I.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlage:
Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 02.06.2008 an den Rat Nr. A-R/0026/2008
„Baustein Betriebskindergärten - Familienfreundlichkeit in Münster ausbauen“
Anlage - Antrag 0026/2008 CDU/FDP - Betriebskindergaerten
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2008 RATSFRAKT ION 02. Juni 2008 Antrag „Baustein Betriebskinderg ärten - Familienfreundlichkeit in M ünster ausbauen “ Der Rat der Stadt M ünster m öge beschlie ßen: Die Verwaltung wird beauftragt 1.) aufzulisten, welche Ma ßnahmen in M ünster gegeben sind, bei denen Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Kinderbetre uung anbieten. Dabei ist auch von Interesse, welche ökonomischen Auswirkungen entstehen. 2.) darzustellen, welche gemeinsamen Ma ßnahmen das Amt f ür Kinder, Jugendliche und Familie und die Wirtschaftsf örderung entwickeln k önnten, um den Bereich der (betrieblichen) Kinderbetreuung als einen Baustein der Familienfreundlichkeit herauszustellen. 3.) zu ermitteln, welche ökonomischen Auswirkungen durch die Unterst ützung von Formen betrieblicher Kindertagesbetreuung entstehen (Standortvorteile etc.), Begr ündung: Familie und Beruf d ürfen sich nicht gegenseitig ausschlie ßen, sondern sollen sich miteinander vereinen lassen. Unterschiedlichste Lebenssituation en von Familien m üssen sich nicht nur der Arbeitswelt anpassen, dies gilt vielmehr im Umkehrs chluss. Nicht die Familien sollen betriebsfreundlich werden, sondern die Betriebe fam ilienfreundlich. Hinzu kommt die Tatsache, dass zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Le istung in einem Betrieb erbringen als unzufriedene. Daher ist es wichtig, die Familiensituation im Berufsfeld mit im Auge zu behalten. So sollten verschiedenste Formen von Kinderbetreuung den Familien zur Auswahl stehen, um jeweils eine individuelle Form der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Wohl von Eltern und Kinder treffen zu k önnen. Das Bundesfamilienministerium f ördert seit dem 1.1.2008 jeden neuen Platz in einer Betriebskita f ür jedes Kind unter drei Jahre mit einer Anschubfinanz ierung von 10.000 €. Dies sollte in der Planung mit Ber ücksichtigung finden. Gez. H.-Dieter Sellenriek gez. Carola M öllemann-Appelhoff CDU-Fraktion FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Gartenstraße 10
- Katharinenstraße 4
- Fürstenbergstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0549/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37