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V/0549/2008

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote

Vorlagen 26.08.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2008, TOP 19

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage - Antrag 0026/2008 CDU/FDP - Betriebskindergaerten

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Ansehen

Beschlussvorlage

13916 Zeichen

V/0549/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote - Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion 
an den Rat Nr. A-R/0026/2008 "Baustein Betriebskindergärten - Familienfreundlichkeit in Münster 
ausbauen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.10.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
05.11.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag:     
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Bericht zur betrieblich unterstützten Kindertagesbetreu-
ung in Münster zur Kenntnis.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die betrieblichen Kindertagesbetreuungsangebote bedarfsge-
recht für Münsteraner Kinder entsprechend den gesetzlichen Regelungen und der bestehen-
den Fördermöglichkeiten auszubauen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Wirt-
schaftsförderung. Entsprechende Weiterentwicklungen werden jährlich im Kindertagesbetreu-
ungsbericht dargestellt. 
 
3. Mit dem Beschluss zu dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 
02. Juni 2008 „Baustein Betriebskindergärten - Familienfreundlichkeit in Münster ausbauen“ 
aufgegriffen worden.   
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage keine unmittelbaren Kosten entstehen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0549/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Berghoff/Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492 51 34/492 51 30 
E-Mail: 
BerghoffB@stadt-muenster.de 
KratzTrutti@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.09.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0549/2008 
Begründung: 
Bericht zur betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung in Münster 
 
1. Anlass 
 
Die Förderung von Kindern sowie die Unterstützung der Eltern in der Wahrnehmung des Erzie-
hungsauftrages ist Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Entwicklung von adäquaten, be-
darfs- und praxisgerechten Angeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist neben der Un-
terstützung von Eltern in Elternzeit und familiärer Betreuung ein Anliegen der Stadt Münster. 
Familienfreundliche Maßnahmen werden zunehmend auch von Unternehmen als Erfolgsfaktor 
gesehen, da familienbezogene Angebote des Betriebes die Zufriedenheit von MitarbeiterInnen 
fördert und damit auch die Produktivität steigert. 
 
2. Betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung in Münster 
 
Die Angebotspalette im Bereich „Betrieblich unterstützter Kinderbetreuung“ ist sehr umfassend. 
Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeitkonten reichen die Möglichkeiten zur „Betrieb-
lich unterstützten Kinderbetreuung“ von der Einrichtung eines Elternarbeitsraumes, der Beauftra-
gung von Familiendienstleistern, der Verm ittlung und Durchführung von Betreuungsangeboten, 
über den Einsatz von Kindertagespflege hin zur Finanzierung von Belegrechten in einer Einrich-
tung bis zur Kindertageseinrichtung als Kooperationsmodell oder in Eigenregie eines Unterneh-
mens.  
In Münster gibt es insgesamt 152 betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuungsplätze in folgen-
den Angebotsformen: 
¾ Betrieblich unterstützte Kindertagespflegeangebote 
 
 Unternehmen Plätze 
St. Franziskushospital GmbH  5 Plätze  
Max-Planck-Institut   5 Plätze  
  10 Plätze 
 
Durch den Einsatz von Kindertagespflegepersonen in Betrieben  lässt sich eine sehr flexible und 
bedarfsgerechte Betreuung für bis zu 5 Kinder realisieren. Die Betreuung erfolgt im Privathaushalt 
der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in geeigneten anderen Räumen. In der 
Regel ist die Kindertagespflegeperson selbständig. Sie kann aber auch bei einem Unternehmen 
angestellt werden. 
 
¾ Belegplätze in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung 
 
Unternehmen Kita-Einrichtung Plätze (max) 
Deutsche Rentenversicherung Städt. Kita An der Gartenstraße  10 Plätze 
NRW-Bank SKF Katharinenstr.  4 Plätze 
 
 
Provinzial 
Wyeth-Pharma 
Kita Holtmannshof
  20 Plätze 
    davon 
 10 Plätze 
 10 Plätze 
Stadtwerke Münster Kath. Pastor-Höing-Kindergarten  10 Plätze 
Stadt Münster AWO-Kita Fürstenbergstraße   15 Plätze 
Westf. Wilhelms-Universität Kita Chamäleon  10 Plätze 
     69 Plätze 
 
Im Rahmen eines Belegrechtes in einer bestehenden Einrichtung  wird von einem Unternehmen 
eine festgelegte Anzahl von Plätzen für Mitarbeiterkinder reserviert.  
Belegrechte bieten einen hohen Grad an Flexibilität im Hinblick auf wechselnde Betreuungsbedar-
fe.

- 3 - 
V/0549/2008 
¾ Kindertageseinrichtungen als Eigenbetrieb  
 
Unternehmen Plätze 
Niki de Saint Phalle (Uniklinik)   43 Plätze 
Hengst Filterwerke GmbH   30 Plätze 
  73 Plätze 
 
Für Kindertageseinrichtungen als Eigenbetrieb  eines Unternehmens oder in Kooperation mehrerer 
Unternehmen liegt die Verantwortung für die Organisation, das Personal sowie die Finanzierung 
der Einrichtung bei den Unternehmen. 
Für den Betrieb der Einrichtung ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. 
 
Es ist Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeplanung im Rahmen ihrer Planungs- und Steuerungsver-
antwortung gem. § 80 SGB VIII u. a. auch den Bedarf an betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen zu 
ermitteln und die Befriedigung dieses Bedarfes unter gleichzeitiger Berücksichtigung evtl. konkur-
rierender Bedarfe (z. B. die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz) zu unter-
stützen.  
Hierbei soll berücksichtigt werden, dass Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstä-
tigkeit besser miteinander vereinbaren können. 
In diesem Kontext berät und unterstützt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Unterneh-
men mit dem Ziel, praxisgerechte Angebote zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung zu ent-
wickeln. Insgesamt erfolgten in 2007 mit 11 Unternehmen und in 2008 bereits mit 3 Unternehmen 
umfassende Informationsgespräche. Aktuell werden mit zwei Unternehmen Gespräche über den 
Einsatz von Kindertagespflege sowie der Einrichtung eines Angebotes als Eigenbetrieb bzw. in 
privat-gewerblicher Trägerschaft geführt.  
 
3. Gemeinsame Maßnahmeentwicklung in Kooperation des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien und der Wirtschaftsförderung in Münster 
 
Langjährig engagieren sich verschiedene Partner in Münster, unter anderem das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien und die Wirtschaftsförderung Münster GmbH im Netzwerk für Familien in 
Münster. Gemeinsam ist bereits im Jahr 2005 di e Veranstaltung „Der ökonomische Reiz familien-
orientierter Personalpolitik“ konzipiert und durchgeführt worden. Auch nach dieser Veranstaltung 
haben sich beide Institutionen für eine Stärkung der Familienorientierung in Unternehmen enga-
giert – jede in ihrem Kerngebiet unter Einbeziehung des Know-Hows des jeweils Anderen. Daraus 
sind gute, tragfähige Arbeitsstrukturen erwachsen. 
Um weitere Unternehmen für den Ausbau der betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung zu 
akquirieren, erfolgten seit März dieses Jahres mehrere Gespräche mit der Wirtschaftsförderung, 
mit der Intention, eine gemeinsame Maßnahmeplanung abzustimmen. 
Ein erstes gemeinsames Ergebnis dieser Gespräche ist, dass am 19. November 2008 eine ge-
meinsame Veranstaltung durchgeführt werden soll. 
Die Wirtschaftsförderung lädt die Münsteraner Unternehmen mehrmals im Jahr zu sogenannten 
„fast forward“-Veranstaltungen ein, um über aktuelle Themen zu informieren und den Austausch 
sowie die Vernetzung von Unternehmen zu fördern. 
Die gemeinsame Veranstaltung soll in Räumlichkei ten der Firma Hengst Filterwerke GmbH & Co. 
KG durchgeführt werden. Nach einem Referat von Frau Prof, Dr. Gerlach vom Forschungszentrum 
Familienbewusste Personalpolitik (FFP) und Inform ationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten 
zum Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung sollen als „Best Practice“ ein betrieblich unterstütz-
tes Kindertagespflegeangebot sowie das Hengst-Kinderland als Kita im Eigenbetrieb der Firma 
Hengst vorgestellt werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Räumlichkeiten der Kinder-
tageseinrichtung Hengst-Kinderland zu besichtigen. 
 
Es ist beabsichtigt, die regelmäßigen Kooperationsgespräche mit der Wirtschaftsförderung weiter 
zu führen mit der Intention, den Ausbau der betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung in 
Münster zu fördern und zu unterstützen.

- 4 - 
V/0549/2008 
4. Betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung - Ökonomische Auswirkungen  
 
Der Ausbau betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuungsangebote ist Wunsch von Eltern und 
Unternehmen in Münster als auch ein familienpolitischer und wirtschaftlich wichtiger Standortfak-
tor. 
In Einzelfällen führen fehlende oder unzureichende Kinderbetreuungsangebote dazu, dass Famili-
en zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehrere Kindertagesbetreuungsangebote ergänzend 
einsetzen und finanzieren müssen.  
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt die bessere Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf auch für Unternehmen an Bedeutung. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass familien-
freundliche Unternehmen u. a. durch eine geringere Fluktuation der MitarbeiterInnen, höheren 
Rückkehrerquoten aus der Elternzeit, geringeren Fehlzeiten, höherer Motivation und Zufriedenheit 
der Beschäftigten und einer Verbesserung des Unternehmensimages profitieren.  Für Unterneh-
men entstehen durch unzureichende Vereinbarkeit von Familie und Beruf Mehrkosten in erhebli-
chem Umfang (100.000 € im Jahr). Nachweislich können bis zu 50 Prozent der Kosten von Unter-
nehmen durch familienfreundliche Maßnahmen vermieden werden.  
Es ist ein wichtiges Anliegen der Verwaltung sowie  der Wirtschaftsförderung Münster GmbH, über 
verschiedene Informationskanäle dieses Wissen in Unternehmen zu tragen. 
 
Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH ist die Förderung von betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuung ein Weg, Familienori-
entierung in Münster zu steigern. Daneben gibt es für Unternehmen verschiedene weitere Ansatz-
punkte, wie Familienorientierte Personalpolitik, Familienorientierte Unternehmenskultur und natür-
lich auch eine familienfreundliche Infrastruktur, unter welche die Ansätze zur Kinderbetreuung an-
zusiedeln wären. In diesen verschiedenen Handlungsfeldern werden Unternehmen unterstützt. 
 
 
5. Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung 
 
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau betrieblicher Kindertagesbetreuungsange-
bote sind das Kinderbildungsgesetz, das Kinderförderungsgesetz, das sich noch im Gesetzge-
bungsverfahren befindet, sowie das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kindertagesbetreu-
ung“ (ESF-Mittel) und das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“, das 
zum Auf- und Ausbau der Plätze für unter 3-jährige Kinder angelegt worden ist.  Beide Programme 
sind zeitlich befristet. 
 
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz
) als landesrechtliche Grundlage beinhaltet keine Vorgaben zur 
Ausgestaltung und Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen für Betriebe, da die rechtlichen 
Rahmenbedingungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein Westfalen 
(GTK-NW) nicht übernommen wurden. 
Der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen gem. § 21 (1) KiBiz wird nur den anerkannten 
Trägern der freien Jugendhilfe, den Jugendämtern und den sonstigen kreisangehörigen Gemein-
den und Gemeindeverbänden gewährt. Daraus ergibt sich, dass Kindertageseinrichtungen, die in 
Trägerschaft eines Unternehmens, eines privatgewer blichen Trägers und nicht anerkannter Träger 
der freien Jugendhilfe sind, keinen Landeszuschuss erhalten. 
 
Im Rahmen des Förderprogramm des Bundes „Betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung“ 
(ESF-Mittel), das als Anschubfinanzierung angelegt ist , werden unabhängig von der Größe Unter-
nehmen sowie  Universitäten, die Betreuungsplätze für ihre Beschäftigten und Kinder ihrer Studie-
renden einrichten, gefördert. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Be-
triebskosten bis zu einer Obergrenze von 6000 Euro pro Platz und Jahr. Die Förderung nach dem 
Programm setzt voraus, dass die Betriebskosten während dieser Zeit nicht durch andere öffentli-
che Mittel, d. h. platz- bzw. kindbezogene Fördermittel der Länder und Kommunen gefördert wer-
den. Die Förderung wird während der Laufzeit des Programms für die Dauer von bis zu zwei Jah-
ren gewährt.

- 5 - 
V/0549/2008 
Zur Finanzierung der Investitionen wurde durch das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz ein 
Sondervermögen errichtet. Das Land gewährt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung 
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013 “ und des Ausbauprogramms 
U 3 des Landes Nordrhein-Westfalen Zuwendungen zu  Investitionen zum Auf- und Ausbau von 
zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kinder-
tagespflege. 
Die Stadt Münster hat für das Jahr 2008 Anträge auf Zuwendungen für Investitionen für  93 Maß-
nahmen (davon 62 in  Kindertageseinrichtungen und 31 in Kindertagespflege) mit einem Gesamt-
volumen von 2.216.177 € gestellt.  
Darin enthalten sind zwei Maßnahmen zur  Einrichtung einer Kindertagesstätte als Eigenbetrieb 
(Hengst Filterwerke GmbH und ein Unternehmen, das die Inbetriebnahme  zum  August 2009 
plant) sowie für die beiden betrieblich unterstützten Kindertagespflegeangebote (St. Franziskus 
Hospital GmbH und Max-Planck-Institut). 
 
Da zudem die Richtlinien zum Kinderförderungsgesetz
 zur Beteiligung an den Betriebskosten noch 
nicht vorliegen, ist nicht gewährleistet, ob die Betriebskosten von Tageseinrichtungsplätzen von 
Betrieben aus Bundes- und Landesmitteln hierdurch mittelfristig gesichert sind. 
 
Die Verwaltung wird den zuständigen Ausschüssen entsprechend berichten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlage:  
Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 02.06.2008 an den Rat Nr. A-R/0026/2008 
„Baustein Betriebskindergärten - Familienfreundlichkeit in Münster ausbauen“

Anlage - Antrag 0026/2008 CDU/FDP - Betriebskindergaerten

2068 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2008 
 
 
 
 
 
 
RATSFRAKT ION  
 
 
 
02. Juni 2008   
 
Antrag 
 
 
„Baustein Betriebskinderg ärten - Familienfreundlichkeit in M ünster ausbauen “ 
 
 
Der Rat der Stadt M ünster m öge beschlie ßen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt  
 
1.) aufzulisten, welche Ma ßnahmen in M ünster gegeben sind, bei denen Unternehmen ihren 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  eine Kinderbetre uung anbieten. Dabei ist auch von 
Interesse, welche ökonomischen Auswirkungen entstehen. 
 
2.) darzustellen, welche gemeinsamen Ma ßnahmen das Amt f ür Kinder, Jugendliche und Familie 
und die Wirtschaftsf örderung entwickeln k önnten, um den Bereich der (betrieblichen) 
Kinderbetreuung als einen Baustein der Familienfreundlichkeit herauszustellen. 
 
3.) zu ermitteln, welche ökonomischen Auswirkungen durch die Unterst ützung von Formen 
betrieblicher Kindertagesbetreuung entstehen (Standortvorteile etc.), 
 
Begr ündung: 
Familie und Beruf d ürfen sich nicht gegenseitig ausschlie ßen, sondern sollen sich miteinander 
vereinen lassen. Unterschiedlichste Lebenssituation en von Familien m üssen sich nicht nur der 
Arbeitswelt anpassen, dies gilt vielmehr im Umkehrs chluss. Nicht die Familien sollen 
betriebsfreundlich werden, sondern die Betriebe fam ilienfreundlich. Hinzu kommt die Tatsache, dass 
zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Le istung in einem Betrieb erbringen als 
unzufriedene. Daher ist es wichtig, die Familiensituation im Berufsfeld mit im Auge zu behalten. 
 
So sollten verschiedenste Formen von Kinderbetreuung  den Familien zur Auswahl stehen, um jeweils 
eine individuelle Form der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Wohl von Eltern und Kinder treffen 
zu k önnen. 
 
Das Bundesfamilienministerium f ördert seit dem 1.1.2008 jeden neuen Platz in einer Betriebskita f ür 
jedes Kind unter drei Jahre mit einer Anschubfinanz ierung von 10.000 €. Dies sollte in der Planung mit 
Ber ücksichtigung finden.  
 
   
Gez. H.-Dieter Sellenriek   gez. Carola M öllemann-Appelhoff 
CDU-Fraktion     FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (3)

29.10.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gartenstraße 10
  • Katharinenstraße 4
  • Fürstenbergstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0549/2008
Typ
Vorlagen
Datum
26.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37